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„Agent Orange”-Prozess geht weiter

Marius Stelzmann

Tran To Nga verklagt BAYER & Co. auf Entschädigung

Presse-Information vom 07.05.24

Heute beginnt am Pariser „cour d’appel” das Berufungsverfahren im „Agent Orange”-Prozess, den die Geschädigte Tran To Nga gegen die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO und 13 weitere Firmen angestrengt hatte. Die 82-Jährige macht die Unternehmen für die Gesundheitsstörungen verantwortlich, die sie im Vietnam-Krieg durch das zur Chemie-Waffe umfunktionierte Herbizid erlitten hat.

Im Dezember 1966 war die Vietnamesin, die inzwischen auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, zum ersten Mal in einen Spritz-Einsatz geraten. „Sie versprühten so viel Agent Orange, dass man am Ende ganz nass war”, erinnert sie sich. Transportmaschinen hatten sich im Tiefflug genähert und ein weißes Pulver herabrieseln lassen. „Das Puder verwandelte sich in eine klebrige Flüssigkeit, die meinen Körper umschloss. Ich musste husten und hatte das Gefühl zu ersticken”, so Tran. Und es blieb nicht bei einem einmaligen Kontakt. Die Folgen spürt die Frau bis heute. Sie leidet unter der Blutkrankheit Alpha-Thalassämie, unter Chlorakne und einer Herzfehlbildung, die sie ihrer ersten Tochter weitervererbte. Schon nach 17 Monaten starb das Kind daran. Auch ihre anderen beiden Nachkommen sind gezeichnet – wie rund drei Millionen weitere VietnamesInnen. Stellvertretend für sie alle hatte Tran To Nga im Jahr 2014 eine Klage eingereicht. „Ich kämpfe nicht für mich selbst, sondern für meine Kinder und Millionen von Opfern”, sagt sie über ihre Motivation. 

Auch bei der BAYER-Hauptversammlung am 26. April kam der Fall zur Sprache. Tricia Euvrard von der Initiative „Collectif Vietnam Dioxine” appellierte eindringlich an den Leverkusener Multi, Tran to Nga und ihren LeidensgenossInnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. „Es ist nie zu spät, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen”, hielt sie fest und fragte den Vorstand: „Sind Sie dazu bereit, die Verantwortung zu übernehmen für die Millionen von Opfern von Agent Orange und sie dafür zu entschädigen?”

Das lehnte der Leiter von BAYER CROPSCIENCE, Rodrigo Santos, rigoros ab. Nach ein paar Krokodilstränen für die Opfer des Vietnam-Kriegs stellte er klar: „BAYER sieht allerdings keinen Anlass für Entschädigungszahlungen. Es war die US-Regierung, die die Spezifikationen für die Herstellung des Entlaubungsmittels Agent Orange entwickelte und vorgegeben hat, wann, wo und wie es eingesetzt wird. Agent Orange wurde ausschließlich für den militärischen Einsatz auf Anweisung der Regierung von MONSANTO hergestellt.”

In erster Instanz drang diese Argumentation bei den französischen RichterInnen durch. „Es bleibt zu hoffen, dass der cour d’appel heute anders entscheidet und damit die Ungleichbehandlung der Leidtragenden beendet. Während US-Veteranen von MONSANTO & Co. bereits im Jahr 1984 90 Millionen Dollar erhielten, gingen die vietnamesischen Geschädigten nämlich bisher leer aus”, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend fest.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
presse@cbgnetwork.org

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