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[SWB 01/2022] CURRENTA bereitet einen Neustart vor

CBG Redaktion

Alles auf Anfang?

Trotz der verheerenden Auswirkungen der Explosion vom 27. Juli im Tanklager des Sondermüll-Entsorgungszentrums mit sieben Toten und 31 Verletzten strebt die CURRENTA eine schnelle Wiederinbetriebnahme dieses Komplexes des Leverkusener Chem„parks“ an.

Von Jan Pehrke

„Winterschlaf“ – diese Statusmeldung gab Chem„park“-Leiter Lars Friedrich im WDR-„Stadtgespräch“ zu dem aktuellen Zustand des Sondermüll-Entsorgungszentrums nach der Explosion vom 27. Juli ab. Er ließ in der Diskussionssendung aber keinen Zweifel daran, dass er auf ein Frühlingserwachen setzt. Benedikt Rees von der Leverkusener Klimaliste reagierte alarmiert auf das Ansinnen, nach einer solchen Katastrophe mit sieben Toten und 31 Verletzten im Tanklager nahe der Verbrennungsöfen einfach wieder zur Tagesordnung übergehen zu wollen. Der Lokalpolitiker forderte stattdessen ein neues Genehmigungsverfahren ein. Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zeigte Verständnis dafür. „Das kann ich absolut nachvollziehen“, so die CDU-Politikerin. Ein amtliches „Ja“ zu einem solchen Prozedere war das jedoch nicht, noch nicht einmal ein neuerliches „Business as usual“ schloss sie aus. „Wir müssen uns anschauen, ob Veränderungen nötig sind“, blieb Heinen-Esser vage.

Als Entscheidungsgrundlage dafür möchte die Landesregierung das Sachverständigen-Gutachten zur Ursache der Detonation heranziehen. „Eine Wiederinbetriebnahme bzw. ein Wiederaufbau der Anlage ist erst nach eindeutiger Klärung des Ereignis-Hergangs und vorbehaltlich eventuell erforderlicher organisatorischer und/oder technischer Änderungen möglich“, erklärten CDU und FDP in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Auch „Änderungsbedarfe an dem bestehenden Regelwerk“ schlossen die Parteien nicht aus. Bei einer Anhörung im Leverkusener Stadtrat nannte Dr. Horst Büther von der Bezirksregierung einige konkrete Punkte. Je nach Ergebnis der Expertise könnten beispielsweise bestimmte Abfall-Gruppen aus der Genehmigung genommen sowie die Überwachung verschärft werden, so Büther.

Entsorgungsnotstand
Gleichzeitig drängt die Landesregierung jedoch zur Eile, denn seit der Detonation im Tanklager besteht in Nordrhein-Westfalen ein Entsorgungsnotstand. Einzelne Firmen wie etwa die ehemalige BAYER-Tochter LANXESS waren schon gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. „Die aufgrund des Explosions- und Brandereignisses im Chem‚park’ Leverkusen am 22.(sic!)07.2021 beschädigte Rückstands- und Abfallverbrennungsanlage der CURRENTA GmbH & Co. OHL muss zeitnah wieder in Stand gesetzt werden“, erklärt Schwarz-Gelb deshalb. Welche Hürden zur Wiederaufnahme des Betriebs zu nehmen sind, hängt von den Plänen des Unternehmens ab, wie Horst Büther im NRW-Umweltausschuss erläuterte. „Soll dieses Tankfeld wieder genauso aufgebaut werden, wie es war, oder sollen Änderungen vorgenommen werden? Und je nachdem, welche Änderungen vorgenommen werden sollen, muss eine entsprechende Änderungsgenehmigung beantragt werden bei uns, bei der Bezirksregierung. Und im Rahmen dieser Änderungsgenehmigung werden wir gucken: Was müssen wir für Anforderungen stellen an die Wiederinbetriebnahme des Betriebes? Wenn tatsächlich 1:1 aufgebaut werden sollte, wären die Anforderungen gering, andererseits sind sie höher“, so Büther.

Bis zum 10. Dezember lag der Bezirksregierung Köln aus Leverkusen diesbezüglich noch nichts vor. Ihrer Einschätzung nach beabsichtigt der Chem„park“-Betreiber jedoch, wieder aufs Ganze zu gehen. „Aufgrund der hohen Bedeutung der SMVA (Sondermüll-Verbrennungsanlage, Anm. SWB) für die Entsorgungssicherheit des gesamten Standortes ist davon auszugehen, dass die Fa. CURRENTA die Betriebsgenehmigungen für die derzeit stillstehenden vier Verbrennungslinien künftig weiter in Anspruch nehmen wird“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln.

Eine neue Genehmigung braucht das Unternehmen der Bezirksregierung zufolge dafür nicht. Es hat nur etwaige Verbesserungsvorschläge der GutachterInnen umzusetzen. Aber diese leisten der Behörde zufolge auch schon Hilfestellung für einen Neustart: „Bestandteil der sicherheitstechnischen Prüfung durch die Sachverständigen ist auch die Möglichkeit der kurzfristigen Wiederinbetriebnahme von Anlagen-Teilen.“

Das reicht der CURRENTA aber offensichtlich nicht. Daher hat sie noch weitere ExpertInnen engagiert. „Die Unterstützung durch Professor Jochum und sein Team ist wichtig, um sicherzustellen, dass aus der Aufarbeitung des Ereignisses die richtigen Schlüsse gezogen werden und Eingang in die Prozesse und Abläufe der CURRENTA finden. Überprüft werden daher auch die Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme der Anlage“, erklärte Geschäftsführer Hans Gennen. Aber auch „Fragen und Sorgen der Öffentlichkeit“ fänden Berücksichtigung, beschwichtigt der Manager. Der Herr Professor wiederum zeigte sich überzeugt, „dass wir die Aufarbeitung des Ereignisses und den Weg zur Wiederinbetriebnahme erfolgreich mitgestalten können.“

Dabei stellen die knappen Abstände des Entsorgungszentrums zu Wohnsiedlungen nach Ansicht der Bezirksregierung keinen Hinderungsgrund dar. „Viele Standorte der chemischen Industrie sind zu Zeiten entstanden, in denen es keine störfallrechtlichen Abstandsregelungen gab. In diesen Fällen genießen Anlagen und Schutzobjekte Bestandsschutz“, konstatiert sie. Die derzeitige Chem„park“-Regelung entspricht ihr zufolge dem Leitfaden der „Kommission für Anlagensicherheit“ (KAS): „Demnach sind die Abstände der SMVA zur benchbarten Wohnbebauung ausreichend.“ Sogar die Hochspannungsleitung, die quer über das ganze Areal verläuft und am Tag der Explosion erst umständlich vom Netz genommen werden musste, ehe die Feuerwehr mit vollem Einsatz löschen konnte, darf bleiben. Lediglich ein „schnelleres Freischalten“ muss die CURRENTA künftig garantieren.

Das Geschäftsmodell, aus der Entsorgung Kapital zu schlagen und dafür Müll aus aller Herren Länder zu akquirieren, sieht die Bezirksregierung Köln ebenfalls nicht gefährdet. Dabei ist dieses mit für das Unglück in Haftung zu nehmen, nicht nur weil die Substanz, die den Tank zum Platzen brachte, von weit her stammte. Ohne den grenzüberschreitenden Müll-Tourismus hätte es solch großer Tanklager als Zwischenlager-Stätten für die giftigen Produktionsreste gar nicht nicht bedurft. Aber die Bezirksregierung beantwortete die Frage abschlägig, ob es behördlicherseits möglich wäre, der CURRENTA eine Auflage zu erteilen, nur noch solche Stoffe zu verbrennen, die vor Ort anfallen. „Die Anlage besitzt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Verbrennung von 264.000 Tonnen/a und ist aufgrund ihrer Kapazität dafür ausgelegt, Abfälle aus Deutschland und anderen EU- bzw. EFTA-Staaten zu verbrennen. Einschränkungen zum Entstehungsort der Abfälle sind rechtlich nicht begründbar und könnten allenfalls als freiwillige Selbstbeschränkung der Betreiberin umgesetzt werden“, so die Behörde. Noch nicht einmal bei den Kontrollen will sie Defizite einräumen. Sie hält das Prozedere bestehend aus Eigenüberwachung im Zusammenspiel mit Prüfstellen wie dem TÜV und gelegentlichen Inspektionen ihrerseits für nicht reformbedürftig: „Aus Sicht der Bezirksregierung ist dieses Überwachungssystem ausreichend.“ Und beim Thema „Arbeitsschutz“ mag sie offenbar auch keinen Handlungsbedarf erkennen.

Die Ermittlungen
Die Kölner Staatsanwaltschaft, die gleich am Tag nach dem Ereignis Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion eingeleitet hatte, bietet ebenfalls kaum Anlass zur Hoffnung, denn die bürgerliche Justiz muss Schuld individualisieren. Und so präsentierte die Anklage-Behörde dann im Oktober 2021 drei Beschäftigte als Tatverdächtige. Verletzung der Sorgfaltspflichten legt sie ihnen zur Last. Konkret lautet der Vorwurf, die Männer hätten eine Chemikalie über der zulässigen Temperatur gelagert, was zu einem Druckanstieg und schließlich zur Explosion führte. Zur Beweissicherung nahmen die Beamt-Innen bei den Beschuldigten sowie bei der CURRENTA Hausdurchsuchungen vor und stellten Datenträger, Handys und Dokumente sicher.

Mit diesem Vorgehen bricht die Staatsanwaltschaft Organisationsversagen auf menschliches Fehlverhalten herunter. Es war aber eine komplexe Gemengelage, die den großen Knall mit einem solchen Ausmaß an Folgen überhaupt erst möglich gemacht hat. Und ihre Geschichte reicht weit zurück. Deshalb trägt auch der BAYER-Konzern Mitverantwortung, obwohl er seine CURRENTA-Anteile im Jahr 2019 verkauft hat. Der Leverkusener Multi war es nämlich, der einst das Entsorgungszentrum errichtete mitsamt der Tanks, die so dicht nebeneinander standen, dass am 27. Juli ein Domino-Effekt eintrat. Auch trieb er seine ehemalige Service-Gesellschaft dazu, Profit aus der Entsorgung zu schlagen und nutzte all seinen politischen Einfluss, um strengere Sicherheitsauflagen zu verhindern.

Die Betriebsabläufe
Aber noch aus einem anderem Grund schlägt die Arbeit der Kölner Staatsanwaltschaft die falsche Richtung ein. In jedem Industrie-Komplex, welcher der Störfall-Ordnung unterliegt, sollten die Betriebsabläufe eigentlich so durchformalisiert sein, dass individuelle Versehen ohne gravierende Auswirkungen bleiben. Zu diesen Anforderungen zählen unter anderem verbindliche Verantwortlichkeiten für Kontrollen und eine systematische Risiko- und Gefahrenanalyse. Auch eine ständige Qualifizierung des Personals sowie eine detaillierte Unterweisung von Leih- und FremdarbeiterInnen, die nur zeitweise auf dem Gelände tätig sind, gehört zu dem Katalog. Über diesen ganzen Komplex müsste eigentlich zu Gericht gesessen werden, dafür aber fehlen die Instrumente. Darum tritt die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) bereits seit Jahren für Einführung eines Unternehmensstrafrechts ein. Zudem fordert die Coordination eine grundlegende bauliche, organisatorische und sicherheitstechnische Veränderung des Entsorgungszentrums und dementsprechend ein neues Genehmigungsverfahren mit Bürgerbeteiligung. Grünes Licht für ein einfaches „Weiter so“ auf dem kleinen Dienstweg mit lediglich ein paar kosmetischen Eingriffen darf es nach der verheerenden Explosion vom 27. Juli nicht geben.

[SWB 01/2022] Doppelte Pestizid-Standards

CBG Redaktion

BAYERs giftige Geschäfte

Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verboten sind. „Legal, illegal, scheißegal!“ lautet die rendite-trächtige Maxime. Aber diese Politik der doppelten Standards gerät zunehmend in die Kritik.

Von Jan Pehrke

In den Ländern des globalen Südens geht der BAYER-Konzern seinen Geschäften noch mal in anderer Weise nach als in denen der „Ersten Welt“. Diese doppelten Standards – sei es bei der Produktion, bei den Produkten oder beim Faktor „Arbeit“ – kritisiert die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) bereits seit Jahrzehnten. 1992 widmete das Stichwort BAYER dieser Praxis am Beispiel Peru sogar ein Sonderheft. „Die Hauptproblembereiche, die sich herauskristallieren, lassen sich unter dem Begriff „doppelte Standards“ subsumieren“, hieß es in der Einleitung. Und diese galten in diesem Land nicht zuletzt für den Pestizid-Verkauf. So konsta-tierte das SWB damals: „Nahezu alle Produkte, die in anderen Staaten verboten, anwendungsbeschränkt oder nicht zugelassen sind oder von internationalen Organisationen als besonders gefährlich eingestuft werden, lassen sich auf der Liste registrierter Wirkstoffe des Landwirtschaftsministeriums finden“.

Auch setzte die Coordination das Thema immer wieder auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlungen. Im Jahr 2006 etwa berichtete Jens Elmer vom EINE-WELT-NETZ-NRW über die Situation in Indien, wo der Leverkusener Multi Besserung in Sachen „doppelte Standards“ gelobt hatte. Bis Ende 2004 wollte der Konzern dort den Vertrieb des Ackergifts Monocrotophos einstellen, das die Weltgesundheitsorganisation WHO in der obersten Gefahrenklasse listet. Aber es blieb bei Absichtsbekundungen.

Der Aktivist fand den Stoff bei seinem Besuch in Andrah Pradesh in den Regalen eines Händlers vor und präsentierte den AktionärInnen den Beweis für den Wortbruch: „Die Quittung habe ich ihnen hier mitgebracht.“ Der zuständige indische BAYER-Manager gab sich später hilflos: „Der Markt zwingt uns dazu, weiter Monocrotophos, Finalfos und so weiter zu liefern. Die Nachfrage kommt von unseren Großhändlern.“ Eigentlich hatte das Unternehmen 1995 sogar noch ein viel weitgehenderes Versprechen gemacht. Es hatte angekündigt, bis zum Jahr 2000 keine Pestizide mehr zu vermarkten, welche die Weltgesundheitsorganisation WHO in die Gefahren-Klasse 1 einordnet. Von Elmer daran erinnert, wurde der damalige BAYER-Chef Werner Wenning kleinlaut: „Die Ziele haben nach wie vor Gültigkeit.“
2018 präsentierte Alan Tygel von der PERMANENTEN KAMPAGNE GEGEN AGRARGIFTE UND FÜR DAS LEBEN auf dem AktionärInnen-Treffen den Länderreport für Brasilien. „Das in Brasilien registrierte Portfolio an Agrargiften von BAYER umfasst 109 Produkte (...). Ihre Verkaufsschlager sind auf der Basis von Carbendazim und Imidacloprid hergestellte Produkte (...) Ist es nun purer Zufall, dass der eine der beiden Stoffe in der EU verboten ist, der andere gerade verboten wird?“, führte er aus und nannte dann weitere Agro-Chemikalien, die der Leverkusener Multi in der Europäischen Union nicht vermarkten darf. Anschließend fragte Tygel die ManagerInnen-Riege: „Halten Sie Ihre Politik, in Deutschland längst verbotene Agrargifte in Entwicklungsländer zu schicken, für ethisch vertretbar?“ Im nächsten Jahr legte der Aktivist den Komplex „doppelte Standards“ auf Wiedervorlage, weil sich nichts tat, und verschärfte den Ton entsprechend: „Sind unsere brasilianischen Körper etwa widerstandsfähiger gegen Agrargifte als die Körper der Europäerinnen und Europäer?“

Viele neue Studien
Genaueren Aufschluss über die Lage nicht nur in Brasilien, sondern auch in Südafrika gibt die Studie „Gefährliche Pestizide von BAYER und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“, die INKOTA und MISEREOR im Jahr 2020 herausgegeben haben. Demnach vermarktet der Leverkusener Multi in Brasilien mit Carbofuran, Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidon, Indaziflam, Ioxynil, Oxadiazon, Probineb, Thidiazuron, Thiodicarb und Thiram dreizehn Ackergifte ohne EU-Zulassung. In Südafrika ist der Konzern mit acht Stoffen dabei: Carbofuran, Oxadiazon, Probineb, Pyrosysulfone, Thiadiazuron, Thiodicarb und Triadimenol. Und auf dem mexikanischen Markt finden sich zwei BAYER-Substanzen, welche die EU mit einem Bann belegt hat: (Beta-)Cyfluthrin und das im Rest der Welt von BASF vertriebene Glufosinat. Auch die von Brüssel erst nach Erscheinen der Untersuchung aus dem Verkehr gezogenen Mittel Spirodiclofen, Imidacloprid und Clothianidin behielt der Konzern in Brasilien im Angebot. In Südafrika beschränkte er sich auf Imidacloprid und Clothianidin und in Mexiko auf Imidacloprid.

Zudem liefert der Leverkusener Multi anderen Unternehmen EU-weit inkriminierte Wirkstoffe. So ist der Inhaltsstoff Fenamiphos, den die AMERICAN VANGUARD CORPORATION (AMVAC) in Brasilien unter den Produkt-Namen NEMACUR und NEMACUR EC verkauft, made by BAYER. Der Konzern stellt das Fenamiphos in Japan her und verarbeitet es in dem lateinamerikanischen Land dann an seinem Standort Belford Roxo weiter.

Eigentlich müssten die doppelten Standards im umgekehrten Sinne gelten. In den Staaten des globalen Südens sind die Menschen, welche die Pestizide ausbringen, nämlich viel weniger vor deren gesundheitsschädlichen Effekten gefeit. INKOTA und MISEREOR gegenüber gaben beispielsweise über 66 Prozent der südafrikanischen LandarbeiterInnen an, von den Plantagen-BesitzerInnen keine Schutzkleidung ausgehändigt zu bekommen, und 73 Prozent erhielten keinerlei Information über die Risiken und Nebenwirkungen der Mittel. Über 50 Prozent von ihnen lassen die Vorgesetzen überdies keine andere Wahl, als schon eine Stunde nach den Sprüh-Einsätzen wieder auf die Felder zurückzukehren. In Mexiko verdingen sich derweil bereits Kleinkinder auf den Pflanzungen, um das Einkommen ihrer Eltern zu steigern. Oftmals zählen diese zu dem Heer der rund drei Millionen WanderarbeiterInnen, die in die großen Anbau-Gebiete ziehen und als TagelöhnerInnen nur einen spärlichen Lohn erhalten.

Überdies gibt es in diesen Staaten längst nicht so strenge Auflagen wie in der Europäischen Union. „Bei Soja sind in der EU Glyphosat-Rückstände von 0,05 Milligramm pro Kilo erlaubt. In Brasilien 10 Milligramm pro Kilo, also 200 mal mehr. Im Trinkwasser erlaubt Brasilien einen 5.000 mal höheren Glyphosat-Rückstand als Europa“, konstatiert die brasilianische Geografin Larrissa Mies Bombardi. „Molekularen Kolonialismus“ nennt sie das Treiben von BAYER & Co., das diese Defizite aus Profit-Gründen gnadenlos ausnutzt. Mit „Geografie des Pestizid-Einsatzes in Brasilien und seine Verbindungen zur Europäischen Union“ hat die Wissenschaftlerin eine umfassende Studie zum dem Thema vorgelegt und damit das in ihrem Land so mächtige Agro-Business alarmiert. Nach dem Erscheinen der englischen Übersetzung der Studie erhielt Bombardi so massive Drohungen, dass sie sich entschloss, in Europa Zuflucht zu suchen. „Zurück nach Brasilien gehe ich auf keinen Fall, solange Jair Bolsonaro Präsident ist. Es herrscht heute ein Klima der Angst unter kritischen Wissenschaftlern“, sagt die Frau.

Gravierende Folgen
Welche Folgen die Überdosis Agrochemie für den lateinamerikanischen Staat hat, legte Alan Tygel im Jahr 2019 auf der BAYER-Hauptversammlung dar: Die Zahl der Pestizid-Vergiftungen nimmt drastisch zu. „2007 lag sie bei 2.726 Fällen, 2017 schon bei 7.200 – ein Anstieg um 164 Prozent“, so der Kritiker.
Diese Entwicklung verläuft parallel zum steigenden Absatz der Mittel. Auf 894.000 Tonnen belief er sich im Jahr 2019 – eine Erhöhung von 32 Prozent gegenüber 2014. Besonders im Bundesstaat Mato Grosso, wo sich die Soja- und Mais-Monokulturen scheinbar endlos ausdehnen, leiden die Menschen unter dem Dauereinsatz der Chemie-Cocktails. „Du hast einen bitteren Geschmack in deinem Mund. Du möchtest kein Gift mehr einatmen. Du möchtest eine andere Art von Luft einatmen – aber es gibt keine. Dann fühlst Du dich schwach, Du kannst nicht aufstehen (...)“, mit diesen Worten beschrieb der Indigene Jakaira der Initiative HUMAN RIGHTS WATCH den Verlauf seiner Intoxikation. Die Spätfolgen der Pestizid-Ausbringungen zeigten sich 2016 dann den WissenschaftlerInnen von der Bundesuniversität in Cuiabá. 1.442 von Magen-, Speiseröhren- oder Bauchspeicheldrüsen-Krebs Betroffene machten die ForscherInnen in Mato Grosso aus, während es in Bundesstaaten ohne Landwirtschaft im Großmaßstab bloß 53 waren.

Die absoluten Zahlen ermittelte 2020 die Studie „The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning“. Sie machte rund um den Globus 385 Millionen Pestizid-Vergiftungen per anno aus. Ein Großteil davon ereignet sich in Entwicklungs- und Schwellenländern. Prozentual die meisten Fälle unter LandwirtInnen und LandarbeiterInnen gibt es in Süd- und Südost-Asien sowie in Ostafrika. Auch südamerikanische Staaten kommen auf beunruhigend hohe Raten. In besonderer Weise trifft es dabei die prekär Beschäftigten. „Saisonarbeiterinnen, die in der Ernte für das Agro-Business arbeiten, werden wie Wegwerfprodukte behandelt. Unsere Körper werden durch den Pestizid-Einsatz vergiftet“, so Alicia Muñoz von der VEREINIGUNG VON KLEINBÄUERINNEN, SAISONARBEITERINNEN UND INDIGENEN FRAUEN IN CHILE. Von einem „Problem, das nach einem sofortigen Handeln verlangt“, sprechen die AutorInnen der Untersuchung angesichts der alarmierenden Zahlen.

BAYER wiegelt ab
Der Leverkusener Multi hat als zweitgrößter Agrochemie-Anbieter der Welt einen gehörigen Anteil an dieser Entwicklung. Nach einer Studie von PUBLIC EYE und UNEARTHED exportierte er allein im Jahr 2018 2.500 Tonnen Pestizide aus der EU, die in den Mitgliedsländern selbst nicht auf die Äcker dürfen. 36,7 Prozent der vom Konzern verkauften Produkte zählen zu denjenigen, die das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) als hochgefährlich einstuft. Nur SYNGENTA konnte das noch toppen.
Trotzdem weist BAYER alle Kritik zurück. Auf der letzten Hauptversammlung von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN mit dem skandalösen Geschäftsgebaren konfrontiert, wiegelte CROPSCIENCE-Chef Liam Condon nach der Maxime „andere Länder, andere Sitten“ ab. „Richtig ist, dass wir in einigen Ländern Pflanzenschutzmittel vertreiben, die in der EU nicht zugelassen sind. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der landwirtschaftlichen Praxis auch nicht überraschend und sagt nichts über die Sicherheit der jeweiligen Pflanzenschutzmittel aus“, so Condon. An anderer Stelle holte der Konzern zur Zurückweisung der Vorwürfe noch ein wenig weiter aus. „Aufgrund der unterschiedlichen Klimazonen, Vegetation und Bodenverhältnisse wird für Produkte, die beispielsweise speziell für den Einsatz im asiatischen Raum entwickelt wurden, nicht die Zulassung in Europa beantragt. Außerdem gibt es in tropischen Ländern eine Vielzahl von Krankheiten und Schädlingen, die nur dort vorkommen“, ließ der Global Player verlauten. Darüber hinaus besäßen auch solche Staaten wirksame Verfahren zur Kontrolle der Pestizide: „Viele andere Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt verfügen ebenfalls über sehr zuverlässige, sorgfältig funktionierende und ausgefeilte Regulierungssysteme zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.“ Brasilien beispielsweise hätte „eines der strengsten Regulierungssysteme der Welt“, erklärt der Agro-Riese.
Damit nicht genug, wartet der Leverkusener Multi mit immer neuen Erklärungen dafür auf, warum er trotz aller Versprechungen immer noch Pestizide der Gefahren-Klasse 1 vertreibt. Mal betont er, das sei „ein langfristiger Prozess“, weil es keine „keine Schwarz/Weiß-Lösungen“ gebe, dann wiederum zweifelt das Unternehmen – auf schwächere Dosierungen etwa bei Cyfluthrin/Beta-Cyfluthrin verweisend – die Klasse-1-Einordnung an. „Die Toxizität dieser Wirkstoffe ist sehr stark vom Lösemittel abhängig. Alle unsere Fertigprodukte mit diesen Wirkstoffen sind WHO-Klasse II“, erklärte er. Und bei anderen Agrochemikalien schließlich will er längst geliefert haben. „Methiocarb von BAYER noch im Handel? Nein, Methiocarb-haltige Produkte werden seit Ende 2019 nicht mehr von BAYER produziert und vertrieben!“, hieß es in einer Stellungnahme zu der Studie über doppelte Standards von INKOTA und PAN. Die beiden Organisationen antworteten lapidar mit einem Screenshot von der Au-stralien/Neuseeland-Website der Aktien-Gesellschaft, die das Produkt im Januar 2021 noch listete. Auch Carbendazim fand sich allen Versicherungen zum Trotz noch im Sortiment. Die Behauptung BAYERs, Fenamiphos lediglich bis 2013 noch an AMVAC geliefert zu haben, konnten die NGOs ebenfalls widerlegen.

Soviel zu Carbendazim und Methiocarb. Zu den anderen in Brasilien und anderswo trotz EU-Bann vertriebenen Ackergiften schweigt der Konzern wohlweislich – er will sie nämlich im Angebot halten. Daran ließ Liam Condon, von der CBG auf der Hauptversammlung im Frühjahr 2021 nach den anderen inkriminierten Substanzen gefragt, keinen Zweifel. „Wir treffen kontinuierlich Entscheidungen über unsere Produkte auf der Basis von Sicherheitsaspekten, aber auch von anderen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erwägungen für Landwirte. In diesem Kontext bestehen derzeit keine Absichten, die genannten Wirkstoffe aus den Märkten zu nehmen“, führte der Ire aus.

Darüber hinaus lässt der Global Player sich lediglich auf vage Zugeständnisse ein. 2016 verkündete er, in Armutsregionen nur noch solche Ackergifte zu verkaufen, die „den Sicherheitsstandards einer Mehrheit der führenden Zulassungsbehörden entsprechen“. 2019 hörte sich das gegenüber FOODWATCH schon wieder ganz anders an. Da genügte bereits die Genehmigung in einem einzigen, der Industrieländer-Vereinigung OECD angehörenden Staat als Berechtigung dafür, das betreffende Mittel weltweit losschlagen zu können.

Der Druck wächst
Aber der Widerstand gegen die Praxis der doppelten Standards wächst – nicht nur auf den AktionärInnen-Versammlungen von BAYER, BASF & Co. So haben INKOTA und PAN in der Sache einen Offenen Brief an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sowie die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöc-kner aufgesetzt, den 60 Organisationen, darunter auch die CBG, unterschrieben haben. Das Schreiben fordert die beiden PolitikerInnen dazu auf, ein Export-Verbot für solche Pestizide auf den Weg zu bringen, die keine Zulassung in der Europäischen Union besitzen.

Im April 2021 schließlich wandte sich der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Giftstoffe und Menschenrechte, Marcos A. Orellana, an Außenminister Heiko Maas und drängte ihn, in Deutschland und in Brüssel auf einen Stopp der Gift-Ausfuhren hinzuwirken. „Die Praxis, gefährliche Pestizide, die wegen der von ihnen ausgehenden Gesundheits- oder Umweltgefährdung verboten sind, in ärmere Länder zu exportieren, schafft doppelte Standards, die den Handel mit und die Verwendung von verbotenen Stoffen in Teilen der Welt mit weniger strengen Vorschriften ermöglichen, wodurch die Gesundheits- und Umweltauswirkungen auf die Schwächsten verlagert werden“, schrieb Orellana.

Zudem haben PAN und INKOTA eine Unterschriften-Sammlung initiiert und dem Bundeslandwirtschaftsministerium im Juni 2021 eine Petition überreicht, die 177.000 Menschen unterzeichnet hatten. „Deutsche Export-Interessen dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit von LandarbeiterInnen und Umwelt in anderen Ländern durchgesetzt werden“, sagte Wiebke Beushausen von INKOTA bei der Übergabe in Berlin. Auch der Bundestag befasste sich bereits mit der Angelegenheit. Am 11. Februar debattierten die Abgeordneten über den von Bündnis 90/Die Grünen und „Die Linke“ gemeinsam gestellten Antrag: „Gefährliche Pestizid-Exporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizid-Folgen stärken“.
Eine Aktion zivilen Ungehorsams führte hingegen BLOCK BAYER durch. Die Gruppe besetzte im April 2021 zwei Verladestationen des Dormagener Chemie-„Parks“, von wo aus mit einem EU-Bann belegte BAYER-Pestizide wie etwa Probineb ihren Weg durch die große weite Welt antreten. „Es ist ein Skandal, dass ein deutscher Konzern im globalen Süden hochgefährliche Pestizide verkauft, die hier verboten sind. Das wollen wir hier deutlich machen und fordern, dass BAYER die Produktion hochtoxischer Pestizide stoppt“, erklärte eine Sprecherin von BLOCK BAYER damals.

An die EU richteten sich ebenfalls Forderungen. So bekamen die zuständigen EU-KommissarInnen einen Offenen Brief von 70 Organisationen – unter anderem unterzeichneten PAN, INKOTA, BUND, FOODWATCH und natürlich die Coordination – zu den doppelten Standards. Auch eine Gruppe von EU-ParlamentarierInnen schrieb der Kommission, um ein Ausfuhrstopp zu erwirken. Sogar der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen appellierte im Juli 2020 an die Europäische Union, die Praxis nicht länger zu dulden. „Wenn die EU mit all ihren Ressourcen zum Schluss kommt, dass diese Pestizide zu gefährlich sind, wie können sie dann in ärmeren Ländern sicher eingesetzt werden, wo oft nicht einmal die notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist?“, fragte der Orellana-Vorgänger Baskut Tuncak.

Die Reaktionen
Ohne Wirkung blieb das alles nicht. Frankreich und die Schweiz untersagten die Ausfuhr dieser Agro-Chemikalien. Und die EU-Kommission bekundete gegenüber PAN EUROPE ebenfalls die Absicht, den „Export von gefährlichen, in der EU verbotenen Chemikalien, inklusive Pestiziden“ zu unterbinden. „Die Kommission prüft momentan mehrere Optionen zur Umsetzung, inklusive einer Änderung der Vorschriften“, heißt es in dem Brief mit Verweis auf die im Oktober 2020 verkündete Chemikalien-Strategie. Gegenüber dem Internet-Portal Euractiv bestätigte eine anonyme Brüsseler Quelle entsprechende Pläne. „Wie können wir es rechtfertigen, die Gesundheit und die Umwelt anderer außerhalb der EU mit Produkten zu gefährden, die wir in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutz-Gründen nicht verwenden wollen. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Gesetzgebung gleiche Ansätze auf das anwendet, was wir auf unserem Markt zulassen und auf das, was wir auf andere Märkte exportieren“, so der Insider.
Die Große Koalition signalisierte Zustimmung. „Die Bundesregierung begrüßt, dass die EU-Kommission das Thema der Produktion von in Europa verbotenen Chemikalien für den Export adressieren möchte und sieht den angekündigten Vorschlägen der EU-Kommission hierzu mit Interesse entgegen“, hielten CDU und SPD. in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum internationalen Chemikalien-Management fest.

Allerdings gibt es nicht wenige Beharrungskräfte, sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Das Bundeslandwirtschaftsministerium etwa wendet sich strikt gegen Beschränkungen. Es hält solche Maßnahmen für sinnlos, da „viele Wirkstoffe auch in Übersee hergestellt werden“ und dann eben von dort aus in die Länder gelangten, wie es hieß. Bei der EU zeigen sich ebenfalls längst nicht alle Gremien bereit, gegen die Gift-Lieferungen vorzugehen. Der Europäische Rat zum Beispiel weigert sich, den Import solcher Lebensmittel zu untersagen, die Rückstände von in der EU nicht erlaubten Pestiziden enthalten – nicht zuletzt ein Erfolg des Extrem-Lobbyings von BAYER & Co. In Sachen „doppelte Standards“ bauen die Agro-Riesen nicht weniger Druck auf. Es wird sich zeigen, ob Brüssel und Berlin dem standhalten können.

Die Ampel-Koalition hat sich erst einmal vorgenommen, das Thema anzugehen. „Wir werden von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, den Export von bestimmten Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind“, kündigen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag an. Die Möglichkeit gibt es bereits seit Langem. Nicht umsonst haben Frankreich und die Schweiz schon einen Ausfuhr-Stopp verhängt.

Auf den entsprechenden Hebel in den bundesdeutschen Regularien hat Peter Clausing vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) in der jungen Welt hingewiesen (1). Der Paragraf 25 des Pflanzenschutzgesetzes erlaubt es dem Landwirtschaftsministerium nämlich per Verordnung, „zur Abwehr erheblicher, auf andere Weise nicht zu behebender Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier (...) die Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel (...) in Staaten außerhalb der Europäischen Union zu verbieten“. Eine Verordnung aber lässt sich leicht wieder zurücknehmen – im Gegensatz zu einem Gesetz. Ein solches aber strebt die Regierung Scholz nicht an. Nicht nur deshalb stehen einige Fragezeichen hinter dem Bekenntnis der Parteien.

Dabei wäre eine entsprechende Regelung nur ein erster Schritt. Am Ende müsste eine supranationale Einigung über den Umgang mit gefährlichen Ackergiften stehen. Eben dieses Ziel verfolgt Larissa Bombardi von ihrem Exil in Brüssel aus. „Als nächstes möchte ich mich der Idee von internationalen Regeln für den Einsatz von Pestiziden widmen. Es kann nicht sein, dass bestimmte Stoffe in der EU verboten sind, aber das BAYER und BASF sie an Entwicklungsländer verkaufen“, sagte sie in einem Interview mit Zeit Online.

(1) Peter Clausing: Giftige Geschäfte, junge Welt vom 9. Dezember 2021

[SWB 01/2022] BAYER & Co. umgehen EEG-Umlage

CBG Redaktion

Der Milliarden-Betrug

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Jahres 2000 wollte der Bund den Ausbau von Windkraft, Solarenergie & Co. fördern. Dazu sah er eine Abgabe über die Stromrechnung vor. Während aber die Privat-Haushalte ihre EEG-Umlage ordnungsgemäß zahlen, fanden BAYER & Co. mit der Scheibenpacht einen Dreh, um ihren Beitrag massiv zu reduzieren. Acht bis zehn Milliarden Euro sparten sie laut Spiegel auf diese Weise.

Von Jan Pehrke

Es vergeht kaum ein Tag, an dem BAYER & Co. kein vollmundiges Bekenntnis zu Nachhaltigkeit im Allgemeinen und Klimaschutz im Besonderen abgeben. Wenn es aber an die praktische Umsetzung geht und dabei Kosten anzufallen drohen, dann suchen die Konzerne schnell nach Alternativen. So auch bei der Abgabe, die der Bund im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt hat, um den Ausbau von Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie und Biomasse zu fördern. Während die Privathaushalte und die mittelständische Wirtschaft diese EEG-Umlage mit ihrer Stromrechnung zahlen, fanden die großen Konzerne eine Möglichkeit, ihre Beiträge drastisch zu senken. Und das, obwohl sie als energie-intensive Betriebe oft eh schon Rabatte eingeräumt bekommen.

Als Hebel diente ihnen das Eigenstrom-Privileg. Nach dieser Bestimmung müssen die Multis auf Strom, den sie auf ihren Werksarealen selbst erzeugen, keine EEG-Umlage zahlen. Zwar besitzen viele Unternehmen solche Kraftwerke, aber das reichte den meisten von ihnen nicht. Darum suchten sie nach juristischen Mitteln und Wegen, ihren Bestand zwecks Umlage-Umgehung zumindest pro forma zu vergrößern, mit freundlicher Unterstützung von Beratungsfirmen wie PRICEWATERHOUSECOOPERS (PWC) oder Anwaltskanzleien wie BECKER BÜTTNER HELD (BBH) und FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER.

„Scheibenpacht“ hieß das Mittel der Wahl. BAYER & Co. machten sich auf dem Papier zu Pächtern von Kraftwerksanteilen, reklamierten so das Eigenstrom-Privileg für sich und sparten so Unsummen. Auf acht bis zehn Milliarden Euro schätzt der Spiegel die einbehaltenen Beiträge und zieht Parallelen zum Cum-ex-Skandal. Und die Zeche zahlen die Privathaushalte und MittelständlerInnen. „Weil manche Unternehmen wissentlich seit Jahrzehnten ihre Rechnung nicht vollständig zahlen, wird die EEG-Umlage für alle anderen dadurch höher“, kritisiert Ingrid Nestle von Bündnis 90/Die Grünen. Nach „Die Grünen“: Nicht umsonst stieg der Beitrag seit der Einführung im Jahr 2000 kräftig an, von 0,19 auf zuletzt 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom. Nur Zuflüsse aus der CO2-Abgabe für die Sektoren „Verkehr“ und „Gebäude“ in den EEG-Topf vermochten ihn jüngst auf 3,7 Cent zu drücken.

Diese Vermeidungsstrategie, die sich zum Kassenschlager entwickelte und am Ende sogar Krankenhäuser und Kommunen wie Wuppertal in Anschlag brachten, rief schließlich die Bundesnetzagentur auf den Plan. Daraufhin setzte der Gesetzgeber diesem Treiben 2017 mit der Novelle des EEG-Gesetzes ein Ende. Allerdings verpflichtete er die Konzerne nicht zu Nachzahlungen. Zudem ließ er ihnen mit dem § 104 Absatz 4 die Möglichkeit, an ihren Verträgen festzuhalten, wenn sie ihr „Eigenerzeugungskonzept“ als rechtssicher erachteten. Daraufhin dezimierte sich der Kreis der Scheibenpächter beträchtlich, BAYER, DAIMLER, EVONIK und weitere Global Player aber machten einfach weiter wie bisher.

AMPRION vs. BAYER
Dagegen gingen mehrere Übertragungsnetzbetreiber, die sich als „Treuhändler des EEG-Kontos“ verstehen, gerichtlich vor. AMPRION etwa focht das von der damaligen 60-prozentigen BAYER-Tochter CURRENTA und den HÜTTENWERKEN KRUPP MANNESMANN (HKM) entwickelte Konstrukt an. Nach diesem wurde die Service-Gesellschaft laut Vertrag zu einer „Eigenerzeugerin von Strom“, indem sie zwei „Kraftwerksscheiben“ mit einer Leistung von 150 Megawatt von HKM pachtete. 20 Prozent der Leistung brauchte das Unternehmen für sich selbst, den Rest „verpachtete“ sie an BAYER und andere Firmen weiter.

Auf dem Wege eines zweistufigen Verfahrens wollte AMPRION per Auskunftsklage zunächst in Erfahrung bringen, wie viel Strom CURRENTA von 2014 bis 2018 im fernen Duisburg „eigenerzeugte“, um so die Nachforderungen genau beziffern zu können. Im Zuge dessen prüften die RichterInnen jedoch auch schon die Legitimität des Spar-Modells an sich. Es erwies sich allerdings als ziemlich schwierig, in dem komplizierten Vertragswerk den wahren Strom-Eigentümer aufzuspüren, denn PWC, BBH & Co. hatten ganze Arbeit geleistet. Die JuristInnen beurteilten die Sachlage am Ende danach, wer von den Vertragspartnern letztendlich das unternehmerische Risiko trägt. Als Kriterien dienten dabei unter anderem die Zuordnung der wirtschaftlichen Verantwortung für die Brennstoff-Beschaffung, die Qualitätsprüfung, die Preis-Bildung sowie für etwaige Umweltschäden und Anlage-Ausfallzeiten. Auf dieser Basis fällte das Landgericht Duisburg im Januar 2021 sein Teilurteil, das eindeutig ausfiel: „Unter Zugrundelegung der dargestellten Maßstäbe liegt eine Eigenerzeugung (...) nicht vor.“ Die Klägerin als Übertragungsnetz-Betreiberin sei berechtigt, die anteilige EEG-Umlage zu verlangen, hieß es im RichterInnen-Spruch weiter. Die somit fällige Abgabe hatte AMPRION auf Basis der Liefermengen auch gleich schon errechnet: 41 Millionen Euro. Das erschien dem Gericht allerdings etwas zu hoch, es kam „lediglich“ auf rund 20 Millionen.

In Köln saß BAYER gleich mit auf der Anklagebank und musste eine Niederlage einstecken. Das Landgericht entschied die Auskunftsklage wiederum zugunsten AMPRIONs. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, gab sich der Leverkusener Multi daraufhin zerknirscht, während sich die CURRENTA trotz allem bemühte, Zuversicht auszustrahlen. Man sei überzeugt, dass die Voraussetzungen für eine umlagefreie Eigenstrom-Erzeugung erfüllt seien, betonte das Unternehmen dem Spiegel gegenüber.

Altmaier amnestiert
Aber nicht erst solche Entscheidungen schürten bei den Scheibenpächtern die Angst vor Rückforderungen. Darum wandten sie sich an die Politik und übten Druck auf den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aus. Allein der Leverkusener Multi, der 2020 auf seiner Hauptversammlung der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gegenüber Betrugsvorwürfe „entschieden“ zurückgewiesen hatte, setzte drei Schreiben in der Sache auf. Die Konzerne beschwörten „nachteilige Folgen für Standorte“ herauf und mahnten Rechtsschutz an. Der „Verband der Chemischen Industrie“ trat dabei gleich in Vorleistung. Er erstellte laut Spiegel „druckreife Entwürfe für Gesetzes-Änderungen und Amnestie-Regelungen“. Auch die Unternehmensberatungen und Anwaltskanzleien mischten sich ein. Unter anderem trafen sie sich mit Bundestagsabgeordneten und VertreterInnen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und konnten gar nichts daran finden. Es sei doch ganz normal, sich als langjährige Kenner der Materie mit der Politik auszutauschen, bekundeten die AntichambriererInnen von BBH & Co. scheinheilig.

All diese Lobby-Anstrengungen führten schließlich zum gewünschten Erfolg. Peter Altmaier setzte sich über MitarbeiterInnen im eigenen Haus, die „verfassungs- und beihilferechtliche Risiken“ geltend machten, hinweg und lieferte. Die EEG-Novelle vom Dezember 2020 hielt die bestellte Amnestie-Regelung bereit, „um Rechtsfrieden zu schaffen“, wie es aus dem BMWi heißt. Stattdessen bleibt den Übertragungsnetzbetreibern jetzt nur, sich auf Vergleichslösungen einzulassen. Eine „Kapitulation der Politik“, konstatierte der Spiegel trocken.

Und die Ampel?
„Diesen Paragrafen muss die neue Regierung wieder kippen. Sie darf nicht einfach freiwillig auf viele Milliarden Euro verzichten, um die BAYER & Co. die Klima-Politik trickreich erleichtert haben“, forderte die CBG die Ampel-Koalition auf. Bei den Koalitionsverhandlungen spielte das Thema jedoch keine Rolle. Dementsprechend taucht es auch im fertigen Koalitionsvertrag nicht auf. Dafür strich die neue Regierungskoalition die EEG-Umlage gleich ganz, womit sie eine langjährige Forderung der Multis erfüllte. Ab 2023 läuft die Bezuschussung der Erneuerbaren Energien nicht mehr über den Strom-Preis, sondern über den Bundeshaushalt. Lediglich über die Einnahmen aus dem Handel mit den Verschmutzungsrechten, welche die Konzerne ab einem bestimmten Punkt für den Ausstoß von Kohlendioxid kaufen müssen, findet indirekt noch eine Beteiligung der Industrie statt. Und viel kommt da nicht zusammen, weil nur Heiz- und Kraftwerke, nicht aber Produktionsstätten erfasst sind – BAYER z. B. ist gerade einmal mit fünf Anlagen dabei. Also dürften die SteuerzahlerInnen nun abermals den Großteil der Kosten tragen, lediglich die Zahlstelle ändert sich.
Aber vielleicht bewegt sich in Sachen „Umlage-Nachzahlungen“ ja doch noch was, obwohl die FDP sich schon dagegen ausgesprochen hat. Die Grünen gaben nämlich nicht nur ein Rechtsgutachten über die Möglichkeit, den Amnestie-Passus zu kippen, in Auftrag, sie fühlen sich auch durch neue Scheibenpacht-Entscheidungen der Gerichte in dem Ansinnen bestärkt, die Unternehmen doch noch zur Kasse zu bitten. Der neue Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer, erklärte dem Spiegel gegenüber, die „bisherigen Urteile, insbesondere des OLG Düsseldorf, sind ermutigend, dass die Energiewende doch noch gerecht finanziert werden kann.“

[SWB 01/2022] Ticker Beilage zu Stichwort Bayer 1/22

CBG Redaktion

Kurzmeldungen zu einem multinationalen Chemiekonzern

AKTION & KRITIK

CBG-Jahrestagung 2021
„Profit für wenige oder Gesundheit für alle? – Corona & Big Pharma“ – so lautete 2021 das Thema der Jahrestagung der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG). Max Klein von der BUKO PHARMA-KAMPAGNE widmete sich in seinem Eingangsvortrag der Schlüsselfunktion, die bei dieser Frage den Patenten zukommt. Sie sichern den Pillen-Riesen exorbitante Gewinne, während sie gleichzeitig den Bedürftigen den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln verwehren. Der BUKO-Aktivist machte dies am Beispiel der Kontroverse um BAYERs Krebs-Präparat NEXAVAR in Indien deutlich. Da die meisten PatientInnen dort nicht genug Geld für das Medikament haben, erhielt NATCO PHARMA per Zwangslizenz die Erlaubnis, eine preisgünstige Version des Präparats herzustellen, wogegen der Leverkusener Multi sofort – und vergeblich – klagte. Klein zitierte zur Veranschaulichung des Zynismus, mit dem die Pillen-Produzenten agieren, den damaligen BAYER-Chef Marijn Dekkers. „Wir haben diese Arznei nicht für Inder entwickelt (...) Wir haben sie für westliche Patienten entwickelt, die sie sich auch leisten können“, hatte er freimütig erklärt. An dieser Politik hielten BAYER & Co. auch in Zeiten von COVID-19 fest und fanden in der Bundesregierung einen mächtigen Verbündeten zum Schutz des geistigen Eigentums. Vehement stemmt sich diese zurzeit bei der Welthandelsorganisation dagegen, die Patente für Impfstoffe und andere Medizin-Produkte zur Bekämpfung der Pandemie aufzuheben. Standort-Politik für die mRNA-Impfstoffe made in Germany heißt stattdessen das Gebot der Stunde. „Wir wollen gerne mRNA-Hub werden auch für die Welt und für Europa“, zitierte Max Klein den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Diese mRNA-Impfstoffe schaute sich dann Isabelle Bartram vom GEN-ETHISCHEN NETZWERK ein wenig genauer an. Sie schilderte die Geschichte ihrer Entwicklung, ihre Wirkungsweise, bewertete ihre Risiken und Nebenwirkungen und plädierte schließlich für Impfungen – „bei allen großen Fragezeichen“. Anschließend gab es einen Einblick in die praktischen Bemühungen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Matthias Grzegorczyk berichtete von der Arbeit der VOLKSINITIATIVE KRANKENHAUS NRW, die in Kooperation mit ver.di dafür streitet, die Arbeitsbedingungen für die KrankenpflegerInnen zu verbessern und sich gegen die immer stärkere Durchökonomisierung dieses Bereichs zu wehren. Dafür unterstützt sie beispielsweise die Arbeitskämpfe in den Kliniken. Zudem sammeln Grzegorczyk und seine MitstreiterInnen Unterschriften, um die katastrophale Situation in den Hospitälern auf die Tagesordnung des nordrhein-westfälischen Landtags zu setzen. Und tatsächlich führten die gemeinsamen Anstrengungen zu einigen Erfolgen. So gelang es bereits, 17 „Tarifverträge Entlastung“ durchzusetzen und damit die Krankenhaus-Träger in ihre Schranken zu verweisen, welche die Arbeitsorganisation stets als ihr alleiniges Recht betrachteten. CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann beleuchtete schließlich die Rolle, die BAYER in der Corona-Pandemie spielt bzw. nicht spielt. Wie viele andere Pharma-Riesen zeigte der Konzern sich nämlich laut Stelzmann gar nicht mehr in der Lage, schnell auf den Virus zu reagieren, denn er hatte die für die Entwicklung von Pharmazeutika gegen COVID-19 relevanten Gebiete „Infektionskrankheiten und „Atemwegserkrankungen“ längst aufgegeben. Stattdessen konzentrierte sich das Unternehmen im Zuge eines Strategiewechsels auf nur noch wenige besonders lukrative Felder wie Krebs-Therapeutika. So blieb in Sachen „SARS-CoV-2“ nur die Kooperation mit anderen Herstellern. Der Leverkusener Multi stellte sich CURE-VAC als verlängerte Werkbank zur Produktion des Impfstoffes CVnCoV zur Verfügung. Aber selbst das zerschlug sich nach den enttäuschenden Test-Ergebnissen des Vakzins. Zu sämtlichen Vorträgen entwickelten sich lebendige und teils auch kontroversen Diskussionen über die Pandemie, den politischen und medizinischen Umgang damit und über die sozialen und kulturellen Nebenwirkungen. Aber laut wurde es nicht, denn es gab einen Grund-Konsens: Bei BAYER & Co. ist die gegenwärtige gesundheitliche Krise nicht in guten Händen.

CBG-Statement zur Gentech-Regulierung
Die Europäische Union will die neuen Verfahren zur Manipulation des Erbguts nicht mehr nach Maßgabe der Richtlinie für gentechnisch veränderte Organismen regulieren. Stattdessen kündigte sie an, bis 2023 für Genscheren wie CRISPR/Cas und vergleichbare Methoden einen Rechtsrahmen mit lascheren Schutzbestimmungen zu schaffen. Im Zuge dieses Prozesses rief die EU BürgerInnen und Organisationen dazu auf, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) nahm das wahr und kritisierte die Pläne in einer Eingabe. Insgesamt gingen in Brüssel 70.894 Statements zu den „Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren gewonnen werden“, ein.

Patente: CBG unterschreibt Petition
BAYER & Co. melden immer mehr Patente auch auf solche Pflanzen an, die nicht mit Hilfe der Gentechnik, sondern mittels konventioneller Verfahren entstanden sind, obwohl die Gesetze das eigentlich verbieten. So macht der Leverkusener Multi unter anderem geistiges Eigentum auf eine herbizid-resistente Mais-Art, auf Pflanzen mit einer erhöhten Stress-Resistenz und auf eine Methode zur Erhöhung des Zucker-Gehaltes von Zuckerrohr geltend. Zudem reichte er beim Europäischen Patentamt (EPA) Anträge auf Gewährung von Schutzrechten für Tomaten, Gurken, Melonen, Salat und Kohlgewächse ein. Dadurch droht die Kon-trolle über die gesamte Lebensmittel-Produktion in die Hände der Agro-Riesen zu fallen. Das Netzwerk KEINE PATENTE AUF SAATGUT fordert die Politik deshalb zum Handeln auf. „Die Minister-Innen der Vertragsstaaten des EPA sollen sich binnen eines Jahres treffen und wirksame Maßnahmen gegen Patente aus konventioneller Zucht von Pflanzen und Tieren ergreifen“, heißt es in dem Aufruf, den die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN mitunterzeichnete.

Petition an FAO-Direktor übergeben
Die Vereinten Nationen und ihre Unter-Organisationen geraten immer mehr unter den Einfluss der Konzerne. So vereinbarte die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO eine Partnerschaft mit „Croplife International“, dem weltweit agierenden Lobby-Verband von BAYER & Co. Aus Protest dagegen hatte das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) im Februar 2021 einen Offenen Brief initiiert, den mehr als 350 Organisationen, darunter auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN CBG), unterschrieben haben. Aus diesem sowie aus einem weiteren Schreiben ging dann eine Petition hervor, die mehrere Initiativen am 3. Dezember dem FAO-Generaldirektor Qu Dongyu übergaben. Dabei wählten sie das Datum bewusst. Es handelte sich nämlich um den International Day of No Pesticide Use“ – den alljährlichen Gedenktag an die Bhopal-Katastrophe vom 3.12.1984.

Explosion: Kritik eines BAYER-Werkers
Im September 2021 war der Rundfunk-Sender WDR 5 vor Ort in Leverkusen und widmete sein „Stadtgespräch“ der Explosion vom 27. Juli. Und da bekamen CURRENTAs Chem„park“-Leiter Lars Friedrich und die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) ganz schön was zu hören. Eine katastrophale Informationspolitik, eine unzureichende Anlagen-Kontrolle, Mängel bei den Schadstoff-Messungen nach der Explosion – so nur einige der Vorwürfe. Auch ein Vertreter der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) meldete sich zu Wort und fragte Friedrich, ob die CURRENTA trotz der verheerenden Auswirkungen der Detonation weiterhin aus Profit-Gründen Müll aus aller Herren Länder zur Entsorgung annehmen wolle. Antwort: Der Anteil des Abfalls, der nicht vom Gelände selbst stammt, betrage doch „nur“ 30 Prozent. Besonders schwer wog an dem Abend die Kritik eines ehemaligen BAYER-Werkers. Peter Odenthal hatte in der Abteilung für Umweltanalytik gearbeitet und pflichtete dem CBGler bei. Für solche grenzüberschreitenden Abfall-Geschäfte wären die Vorrichtungen des Entsorgungszentrums gar nicht ausgelegt gewesen, so Odenthal. Vor allem aber warf er dem obersten Chemparker Verharmlosung vor. „Die Straße war mit Tropfen übersät, und meine Haut hat gebrannt“ berichtete er. „Bei uns in der Nachbarschaft sind die Dächer kaputt, die Regenrinnen sind kaputt, die Autos sind beschädigt (...), die Pflanzen sind beschädigt, und dann reden Sie mir nicht davon, dass keine Gefahr besteht. In diesem Bereich war unmittelbar eine enorme Belastung“, führte der Ex-BAYER weiter aus. Er hatte sogar seine Hilfe angeboten und selbst Proben gesammelt. Vergeblich aber wartete der Pensionär auf einen Rückruf aus der Analytik-Abteilung von CURRENTA. „Zynisch bis zum letzten Tag“ nannte Odenthal den Umgang des Managers mit der Explosion und schloss: „Wir glauben Ihnen in Summe kein Wort mehr.“

KAPITAL & ARBEIT

BAYER schließt Arznei-Anlage
Der Pharma-Multi fertigt in Leverkusen keine Flüssig-Arzneien mehr; er stellt die sogenannten Parenteralia bloß noch am Standort Berlin her. Anfang August 2021 gab der Konzern die Schließung der Anlage an seinem Stammsitz bekannt. Viele ZeitarbeiterInnen, die dort langjährig tätig waren, ohne vom Pillen-Riesen übernommen zu werden, verloren dadurch ihre Jobs.

WUXI kauft BAYER-Anlagen
Die Risiken und Nebenwirkungen des MONSANTO-Deals wie z. B. die Schadensersatz-Ansprüche von Glyphosat-Geschädigten zwangen BAYER Ende 2018 zu einem Spar-Programm, das 12.000 Arbeitsplätze vernichtete. Im Zuge dessen stellte er in Wuppertal auch die in einer neu errichteten Anlage gerade erst angelaufene Fertigung des Bluter-Präparats KOVALTRY ein. Der Pharma-Riese verkaufte die Produktionsstätte Ende 2020 an das chinesische Unternehmen WUXI BIOLOGICS. Dieses hatte zuvor schon den für KOVALTRY in Leverkusen vorgesehenen Weiterverarbeitungsbetrieb übernommen.

NORD & SÜD

Mehr MIRENA für den globalen Süden
„Fünf gegen das Wachstum der Bevölkerung investierte Dollar sind wirksamer als hundert für das Wirtschaftswachstum investierte Dollar“, sagte einst der ehemalige US-Präsident Lyndon B. Johnson über seine Vorstellung von „Entwicklungshilfe“. Zur großen Befriedigung BAYERs erfreut sich diese Art von Bevölkerungspolitik auch heute noch großer Beliebtheit. Die „gigantischen Fruchtbarkeitsmärkte“ in den armen Ländern versprechen nämlich gute Absatz-Chancen für die Verhütungsmittel des Konzerns. Bevorzugt arbeitet er bei der Vermarktung mit staatlichen oder privaten Entwicklungshilfe-Organisationen zusammen, die – gegen Preis-Nachlass – langfristige Lieferverträge garantieren. Im Juli 2021 konnte der Pharma-Riese zwei Geschäfte dieser Art abschließen. Die US-amerikanische Entwicklungsagentur „United States Agency for International Development“ (USAID) und der „United Nations Population Fund“ nahmen das Langzeit-Verhütungsmittel MIRENA in ihren Produkt-Katalog auf. Der von dem Millionär John Rockefeller III 1952 ins Leben gerufene „Population Council“ (PC) hatte diese Hormon-Spirale kreiert und ihre Entwicklung gemeinsam mit der jetzigen BAYER-Tochter SCHERING vorangetrieben. Das sogenannte hormonelle Intrauterin-System hat erhebliche Nebenwirkungen wie Brustkrebs, nächtliche Schweißausbrüche, Herzrasen und Unruhe. Auch Schlaflosigkeit, Bauchkrämpfe, Oberbauchschmerzen und Gebärmutter-Verletzungen zählen dazu. Fast 3.000 Klagen von Geschädigten erhielt der Leverkusener Multi deshalb bereits. Das allerdings ficht BAYERs obersten Öffentlichkeitsarbeiter Matthias Berninger nicht an. „‚Der United Nations Population Fund’ und die ‚United States Agency for International Development’ haben vor kurzem ein hormonelles Intrauterin-System von BAYER in ihre jeweiligen Produkt-Kataloge aufgenommen. Dies ist ein großer Fortschritt bei der Bereitstellung von zusätzlichen Verhütungsoptionen für Frauen und Familien in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommensniveau“. Nicht die bettelarmen Staaten will der Leverkusener Multi also beglücken, sondern „Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommensniveau“. Die ManagerInnen reden da auch gerne von den „Low-Income Markets“. Und die versprechen durchaus einträgliche Geschäfte. Die vom Pillen-Riesen SANOFI gesponserte und vom „Bundeswirtschaftsministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“herausgegebene Expertise „Bringing Medicines to Low-income Markets“, an der Annette Wiedenbach von BAYER als eine der ExpertInnen mitwirkte, frohlockte bereits im Jahr 2012: „Diesen Markt haben sich die Pharma-Firmen noch kaum erschlossen.“ Daran macht sich der Global Player nun. Um die gesteigerte Nachfrage zu bewältigen, investiert er rund 400 Millionen Euro in die Errichtung einer neuen Fabrik in Costa Rica und den Ausbau der Produktionskapazitäten am finnischen Standort Turku.

POLITIK & EINFLUSS

Glyphosat-Studie im EPA-Giftschrank
Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA hat vor einigen Jahren eine Expertise, die den Zusammenhang zwischen Glyphosat und bestimmten Arten von Lymphdrüsen-Krebs untersuchte, im Giftschrank verschwinden lassen. Das deckte die Journalistin Sharon Lerner auf, die das Ergebnis ihrer Recherchen in dem Internet-Magazin The Intercept veröffentlichte. „Die verfügbaren epidemiologischen Studien liefern überzeugende Belege für einen Zusammenhang zwischen einer Glyphosat-Exposition und einem erhöhten Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome“, heißt es in dem Behörden-Dokument. In die abschließende Beurteilung des Herbizids floss diese Auswertung von 14 Studien jedoch nicht ein. Die „Environment Protection Agency“ behandelte die Arbeit damals als geheime Verschlusssache. Lerner zufolge vermochte es die Umweltschutz-Agentur nicht, „sich gegen den Druck der mächtigen agro-chemischen Unternehmen, die jährlich Dutzende von Millionen von Dollar für Lobbyarbeit ausgeben und viele ehemalige EPA-Wissenschaftler beschäftigen“ zu stellen. Die jetzige US-Regierung hat nun mit Michael S. Regan jedoch einen neuen Direktor eingesetzt, der Besserung gelobt. Tatsächlich begannen auch interne Revisionen. So räumte die Agency bereits gravierende Mängel bei der Zulassung des Pestizids Dicamba ein, das unter anderem von BAYER und der BASF vertrieben wird. Auch kündigte sie an, mögliche schädliche Auswirkungen von Glyphosat auf bestimmte Schmetterlingspopulationen neu zu prüfen und die Gefahr detaillierter zu analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen droht. Zugleich hält die EPA jedoch an ihrer Einstufung des Mittels als gesundheitlich unbedenklich fest.

EU will Gentech 2.0 deregulieren
Im Juli 2018 hatte der Europäische Gerichtshof die neue Gentechnik den alten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gleichgestellt. Die RichterInnen kamen in einem Grundsatz-Urteil zu dem Schluss, „dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese-Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten“. Deshalb lehnten sie es ab, Genscheren wie CRISPR/Cas und anderen Verfahren Sonderregelungen einzuräumen. „Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen“, lautete ihr Votum. Dagegen liefen BAYER und die anderen Agro-Riesen Sturm, was bei der Europäischen Union nicht ohne Folgen blieb. Sie gab eine Studie zu dem Thema in Auftrag, um wieder Handlungsspielraum zu bekommen. Und wie erwartet machte die im April 2021 vorgelegte Untersuchung dann Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen durch eine allzu strenge Regulierung aus und plädierte für einen lockereren Umgang mit den neuen Technologien. „Jede weitere politische Maßnahme sollte darauf abzielen, die Vorteile der Innovation zu nutzen und gleichzeitig auf Bedenken einzugehen. Eine rein sicherheitsbasierte Risiko-Bewertung reicht möglicherweise nicht aus (...)“, heißt es in der Zusammenfassung. Das lieferte der Europäischen Union die erwünschte Vorlage dafür, bis zum Jahr 2023 einen neuen Rechtsrahmen für die Gentechnik 2.0 zu schaffen. Im Zuge dieses Prozesses rief sie BürgerInnen und Organisationen dazu auf, ihre Meinung zu dem Vorhaben kundzutun, was die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auch nutzte (siehe AKTION & KRITIK).

Kein Geld mehr für die RAGA
Der BAYER-Konzern hatte den Sturm auf das Washingtoner Kapitol vom 6. Januar 2021 nach Recherchen der taz durch Spenden an den „Verband der republikanischen Generalstaatsanwälte“ (RAGA) mitfinanziert (Ticker 2/21). 50.000 Dollar zahlte seine Tochter-Gesellschaft MONSANTO 2020 der RAGA, dessen Unterorganisation „Rule of Law Defense Fund“ massiv zu Aktionen an dem Tag mobilisierte. Nach dieser Enthüllung stoppte der Leverkusener Multi die Überweisungen nicht etwa sofort, er erklärte stattdessen, eine weitere Förderung von einer internen Untersuchung der RAGA zu den Vorgängen abhängig zu machen. Im Mai gab der Agro-Riese dann per Twitter seine Entscheidung bekannt: „Bei der RAGA fehlt eine kritische Aufarbeitung der Rolle des mit ihr verbundenen „Rule of Law Defense Fund“ beim Sturm auf das Kapitol. Daraus ziehen wir die Konsequenz.“

Online-HV: BAYER noch unentschieden
Schon lange vor Corona hatten BAYER & Co. mit der Abkehr von Präsenz-Hauptversammlungen geliebäugelt, um sich kritische AktionärInnen besser vom Leib halten zu können. Die Pandemie gab ihnen dann die passende Gelegenheit dazu, was BAYER als erster DAX-Konzern nutzte. Im September 2021 erteilte der Gesetzgeber den Unternehmen nun das Recht, auch im nächsten Jahr wieder ins Virtuelle zu flüchten. Es blieb bei einer Mahnung, dabei besonnen vorzugehen: „Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31. August zur Verfügung stehen, sollte von diesem Instrument im Einzelfall nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemie-Geschehens und im Hinblick auf die Teilnehmer-Zahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.“ Unmittelbar nach dem Beschluss erklärte der Global Player auf Anfrage des Leverkusener Anzeigers, es stehe noch nicht fest, ob er sich für eine Online-HV entscheiden werde.

CORONA & CO.

Aus für CUREVAC-Impfstoff
Der Corona-Impfstoff des BAYER-Partners CUREVAC erreichte bei den Tests nur eine Wirksamkeit von 48 Prozent. Offensichtlich reichte bei CVnCoV die Dosierung nicht aus. Eine stärkere Konzentration konnte das Tübinger Unternehmen jedoch nicht vornehmen, ohne heftige Nebenwirkungen zu provozieren. Anders als MODERNA und BIONTECH hatte CUREVAC den Wirkstoff nämlich nicht chemisch verändert, um ihn ungefährlicher zu machen. Besonders bei Älteren schlug das Vakzin nicht in gewünschter Form an. Zunächst wollte die Tübinger Firma nach der Devise „Was nicht passt, wird passend gemacht“ vorgehen und Studien – etwa durch die Einbeziehung besonders junger Proband-Innen – neu konzipieren, Mitte Oktober entschied das Management sich jedoch um. Es verkündete das Aus für das Pharmazeutikum und gab bekannt, zukünftig allein auf seinen Impfstoff der zweiten Generation zu setzen, für den die Firma sich GLAXOSMITHKLINE als Partner auserkoren hat. Die Lieferverträge mit der Europäischen Union fallen jetzt flach. Die Vorabzahlungen der EU in Höhe von 450 Millionen Euro muss CUREVAC aber ebenso wenig zurückzahlen wie die 196 Millionen Euro aus dem Fördertopf des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Kooperation mit BAYER liegt jetzt ebenfalls auf Eis. Ursprünglich hatte die Aktien-Gesellschaft vor, 160 Millionen Dosen CVnCoV herzustellen. 30 Beschäftigte stellte sie dafür ein. Aber nun heißt es aus der Unternehmenszentrale: „Es gibt keinen Gegenstand mehr, auf den sich die Partnerschaft beziehen könnte.“ Die Anlage für die Corona-Arznei hatte der Konzern noch gar nicht gebaut, weshalb sich die Unkosten in Grenzen halten und eine Fertigung für andere Vakzin-Anbieter nicht in Frage kommt. Entsprechende Hoffnungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung enttäuschte der Pharma-Riese. Ursprünglich hatte Ex-Ministerpräsident Armin Laschet noch ganz andere Pläne und bei der Bekanntgabe der Zusammenarbeit frohlockt: „Der Einstieg der BAYER AG in die Impfstoff-Produktion ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen das Virus. NRW will zu einem Zentrum der mRNA-Technologie werden.“ Beim Leverkusener Multi heißt es jetzt lediglich unverbindlich: „Wir schauen uns die mRNA-Technologie grundsätzlich weiter an, setzen aber vor allem auf die Gen- und Zelltherapie.“ Und für die 30 Neueingestellten hat er bereits andere Aufgaben gefunden.

CUREVAC forcierte Staatsbeteiligung
Im Juni 2020 erwarb der Bund 23 Prozent der Anteile an BAYERs zeitweiligem Impfstoff-Partner CUREVAC (s. o.). Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begründete diesen Schritt mit der Notwendigkeit, „elementare Schlüsselindustrien am Standort zu erhalten und zu stärken“ und die industrielle Souveränität Deutschlands zu wahren. „Deutschland steht nicht zum Verkauf“, so Altmaier. Vorher hatte es Gerüchte um einen Börsengang von CUREVAC in den USA sowie um das Bemühen Donald Trumps gegeben, die Firma ganz in die USA zu locken. Diese Gerüchte hat CUREVAC bewusst geschürt, um staatliche Gelder zu erhalten. Das hat die Initiative FRAG DEN STAAT enthüllt, die eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes stellte und so Einsicht in den Briefverkehr des Unternehmens mit der Bundesregierung erhielt. „Ich möchte gerne den Technologie-Transfer unserer proprietären Produktion in die USA und den Abzug der Impfdosen aus Tübingen verhindern, deswegen wende ich mich nochmals an Sie“, so unterlegte das Management die Bitten um Geld. Auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) lobbyierte für die finanzielle Unterstützung CUREVACs. Er wandte sich in einer E-Mail persönlich an den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und warnte ebenfalls vor einer Abwanderung der Firma in die USA, falls die Euros ausblieben.

BAYER prüft Impfpflicht in US-Werken
Der BAYER-Konzern prüft, in seinen US-amerikanischen Niederlassungen eine Impfpflicht zu erlassen. „Es wird auch bei uns in den USA darüber diskutiert, es gibt aber derzeit keine Entscheidung in dieser Richtung“, bekundete ein Sprecher des Unternehmens.

Geimpfte und Nicht-Geimpfte getrennt
Der BAYER-Konzern trennt in seinen Kantinen Geimpfte und Nicht-Geimpfte voneinander und betritt damit eine rechtliche Grauzone. Unternehmen ist es nämlich nicht gestattet, sich nach dem Impf-Status der Beschäftigten zu erkundigen, denn Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz. Nur für Krankenhäuser, Pflege-Einrichtungen, Schulen und Kita gelten laut Infektionsschutz-Gesetz Ausnahme-Bestimmungen. Der Leverkusener Multi betont allerdings, die Regelung „in enger Absprache mit den Betriebsräten“ getroffen zu haben. Und der Agro-Riese hat noch einen Dreh gefunden, die Vorschriften zu unterlaufen: Er überlässt die Angelegenheit einfach den Belegschaftsangehörigen. „Selbstorganisierte Gruppen, zum Beispiel in Mehrpersonen- oder Großraumbüros, in Laboren oder Teilbereichen der Produktion, können unter freiwilliger Anwendung der 2G-Regel ohne Abstand und Maske zusammenarbeiten oder Arbeitsmeetings in Präsenz durchführen“, erklärt der Global Player.

BAFIN prüft InsiderInnen -Geschäfte
Mitte Juni gab die Biotech-Schmiede CUREVAC, mit der BAYER in Sachen „Corona-Impfstoff“ einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hatte, enttäuschende Test-Ergebnisse für seinen Vakzin-Kandidaten bekannt. Unmittelbar danach stürzten die Aktien des Unternehmens ab. Das rief die Finanzaufsicht BAFIN auf den Plan. Die Behörde leitete ein Prüfverfahren ein, um zu eruieren, ob ManagerInnen der beiden Konzerne ihr InsiderInnen-Wissen nutzten und kurz vor Schluss noch einmal Kasse machten. Die Tübinger Firma stritt das jedoch vehement ab und verwies auf einen schon weit vorher festgelegten Verkaufstermin: „Es besteht daher keine logische Kausalität zwischen den beschriebenen Transaktionen und aktuellen Firmen-Entwicklungen bei CUREVAC.“

BAYERs Patent-Lobbyismus
Nur 0,5 Prozent der verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 landeten in den ärmeren Ländern, wie Max Klein von der BUKO PHARMA-KAMPAGNE auf der letzten CBG-Jahrestagung Anfang Oktober darlegte. Um eine gerechtere Verteilung der Vakzine zu gewährleisten, fordern diese Staaten deshalb eine Aufhebung der Patente. Dagegen sträuben sich die Pharma-Unternehmen – unterstützt von der Bundesregierung – jedoch vehement. So bekundete BAYERs Pharma-Chef Stefan Oelrich auf der letzten Hauptversammlung des Leverkusener Multis: „Bei der Bekämpfung einer solchen Pandemie geht es in erster Linie darum, den Menschen so schnell wie möglich und auch unbürokratisch zu helfen. Dabei stehen Fragen des Patentschutzes zunächst nicht im Vordergrund. Davon unabhängig gilt, dass der Schutz des geistigen Eigentums als Anreiz für die Entwicklung neuer Arzneimittel unverzichtbar ist. Dies ist die Basis dafür, dass es heute mit Hilfe neuer Technologien in Rekordzeit entwickelte Impfstoffe überhaupt gibt. Ohne Rechte an geistigem Eigentum würden die Impfstoffe gegen Covid-19 nämlich nicht existieren.“ Und solchen Worten folgen auch Taten, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ hervorgeht. So nahm Oelrich in Sachen „Patente“ an einer Videokonferenz des Bundeskanzleramts teil, und auch in einer zweiten zum Thema war ein Emissär des Konzerns vertreten. Bei einem „Zukunftsdialog“ zu der Frage, den das Bundeswirtschaftsministerium initiierte, durfte der Pharma-Riese selbstverständlich ebenfalls nicht fehlen. Überdies gab es telefonische Kontakte mit dem Staatssekretär Andreas Feicht. Und am 23. Juni kam es sogar zu einem persönlichen Treffen von BAYER-ManagerInnen mit Kanzleramtschef Helge Braun.

BAYER & Co. wollen „Studienreform“
Für die klinische Erprobung der verschiedenen Impfstoffe und Medikamente gegen Corona gab es beschleunigte Verfahren. Beispielsweise wurden die verschiedenen Phasen der Prüfungen zusammengelegt. Infolgedessen kamen in der praktischen Anwendung viele Nebenwirkungen zum Vorschein, die in den Tests unbemerkt blieben. So ging die Europäische Arzneimittel-Agentur unter anderen Hinweisen auf vermehrt auftretene Fälle von Herzmuskel-Entzündungen, Herzbeutel-Entzündungen, Embolien, Thrombosen, Blutungsstörungen, Nierenstörungen und Augenleiden nach. BAYER & Co. aber wollen trotzdem die Ungunst der Stunde nutzen, um generell weniger Auflagen für Pharma-Tests durchzusetzen. „Für klinische Studien ist es wichtig, dass die Politik Rahmenbedingungen schafft, dass es von der Planung bis zur Studie schneller losgehen kann“, sagt etwa BAYER-Managerin Heike Prinz. Und der vom Leverkusener Multi gegründete „Verband der forschenden Arzneimittel-Hersteller“ sekundiert: „Die Vielzahl der nötigen Genehmigungen und Zustimmungen, insbesondere bei Datenschutz und Ethik, macht alles sehr bürokratisch, aufwendig und manchmal auch langsam.“

Kein Antikörper-Impfstoff mit BAYER
Der BAYER-Konzern hatte sich an einer Kooperation zur Entwicklung eines Antikörper-Vakzins gegen Corona beteiligt. Gemeinsam mit CORAT THERAPEUTICS und dem „Fraunhofer-Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin“ wollte er ein Vakzin auf Antikörper-Basis entwickeln, das als sogenannter Passiv-Impfstoff die Ausbreitung der Krankheit bei schon Infizierten eindämmt. Der Beitrag des Leverkusener Multis zum Verbund bestand darin, CORAT Zugriff auf seine Prozessentwicklungsplattform zu gewähren. Im März 2021 aber kündigte das Unternehmen seine Zusammenarbeit mit den beiden Partnern auf. Offenbar hatte es sich damals entschieden, ganz auf die Impfstoff-Liason mit CUREVAC zu setzen.

Zweite Karriere für BAYER-Mittel?
Zu schweren Verläufen von Corona kommt es zumeist durch eine Überreaktion des Immunsystems, die auch zu einer Schädigung gesunder Zellen führt. Bei Versuchen, dies zu verhindern, stießen WissenschaftlerInnen des „Berlin Institute of Health“ auf eine alte BAYER-Substanz. Als Mittel gegen chronische Entzündungskrankheiten scheiterte das Präparat, das Chemokine – Botenstoffe des Immunsystems – blockiert, einst. Nun hoffen die ForscherInnen auf bessere Resultate bei COVID-19. Die vom Bundesforschungsministerium mit 3,5 Millionen Euro geförderte klinische Studie beginnt direkt mit der zweiten Phase; die Herstellung der Prüfsubstanz hat der Leverkusener Multi übernommen.

DRUGS & PILLS

BAYER setzt auf Krebsmittel
Therapeutika gegen Krebs werfen im Arznei-Bereich mit am meisten Geld ab, obwohl diese Pharmazeutika die Überlebenszeit der PatientInnen zumeist nur um wenige Monate verlängern. So kostet etwa eine Behandlung mit BAYERs Tumor-Präparat VITRAKVI schlappe 32.800 Dollar pro Monat. Solche Profit-Aussichten veranlassen den Konzern nun, die Sparte auszubauen. „Es ist unser Ziel und unser Anspruch, dass wir in diesem Feld bis 2030 zu den „Top-Ton“-Pharmaunternehmen gehören“, verkündete BAYERs Forschungsleiter Christian Rommel. Momentan nimmt der Global Player Rang 14 ein. Aus eigener Kraft will er den Aufstieg allerdings nicht bewerkstelligen. Der Leverkusener Multi setzt dabei auf externe Kooperationen.

AGRO & CHEMIE

Glyphosat-Absatz wächst
In Deutschland legt der Glyphosat-Absatz wieder zu. Während die Zahlen zwischen 2015 und 2019 von 4.315 Tonnen auf 3.059 Tonnen sanken, stiegen sie im Jahr 2020 auf 3.773 Tonnen an – eine Steigerung um fast 25 Prozent.

Glyphosat verseucht Nudeln
In vielen Teigwaren finden sich Glyphosat-Spuren. Das Magazin Ökotest untersuchte 19 Spaghetti-Marken und spürte in elf von ihnen Reste des Pestizids auf. Während keines der fünf untersuchten Bio-Fabrikate mit dem umstrittenen Herbizid verunreinigt war, galt das nur für drei der konventionell hergestellten Produkte.

Glyphosat verseucht Wälder
Der Einsatz von BAYERs Glyphosat in der Forstwirtschaft Kanadas verursacht weitreichende Schäden. Hatte ein ForscherInnen-Team um Nicole Botten von der „University of Northern British Columbia“ noch ein Jahr nach der Ausbringung Rückstände des Herbizids in Himbeeren und Heidelbeeren nachgewiesen (Ticker 4/21), so machten ihre KollegInnen Alexandra R. Golt und Lisa J. Wood nun negative Effekte auf Unterholz-Sträucher wie Stachel-Rosen aus. Laut der Studie hemmte das Pestizid die Verbreitung der Pflanze, sorgte für eine verminderte Größe der Pollen und schränkte deren Überlebensfähigkeit ein. Das gefährdet nach Ansicht der beiden WissenschaftlerInnen die gesamte Artenvielfalt des Waldes. Der BAYER-Konzern hingegen will von all dem nichts wissen. „Unsere glyphosat-basierten Produkte wurden von den Zulassungsbehörden in Kanada und weltweit gründlich geprüft, um sicherzustellen, dass alle zugelassenen Anwendungen der Produkte die Umwelt schützen, einschließlich der Nicht-Zielpflanzen“, bekundete Konzern-Sprecher Utz Klages. Dabei verwies er auch auf eine Untersuchung der Forstbehörde, die ihm zufolge zu dem Schluss kam, „dass Glyphosat, wie es in der kanadischen Forstwirtschaft verwendet wird, kein inakzeptables Risiko für natürliche Lebensräume, Wildtiere oder die Umwelt darstellt“.

Glyphosat-Regelungen in Kraft
Im September 2021 trat ein Gesetzes-Paket zum Insektenschutz in Kraft, das auch Maßnahmen zur Einschränkung des Pestizid-Gebrauchs umfasst. Für Glyphosat sehen die Bestimmungen ein Verbot nur für die Anwendung im Privatbereich und auf öffentlichen Grünflächen vor, die mengenmäßig kaum ins Gewicht fällt. Für das Ausbringen auf Äckern lassen Merkel & Co. hingegen zahlreiche Ausnahmen zu. So darf das Mittel gegen nicht wenige Wildkräuter nach wie vor zum Einsatz kommen. Auch wenn das Pflügen, die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge oder eines geeigneten Aussaat-Zeitpunkts nicht möglich ist, bleibt das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bis 2023 erlaubt. Erst dann erfolgt das Aus – und das auch nur unter Vorbehalt. Wenn die EU Glyphosat bis dahin nämlich nicht aus dem Verkehr zieht, wackelt auch der Beschluss der Bundesregierung. „Sollten sich in diesem Zusammenhang Änderungen der Dauer der Wirkstoff-Genehmigung ergeben, ist das Datum des vollständigen Anwendungsverbots gegebenenfalls anzupassen“, hält die „Pflanzenschutzanwendungsverordnung“ fest. Die anderen Vorgaben zur Handhabung der Ackergifte erweisen sich ebenfalls als unzureichend. Sie beschränken sich auf Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens in bestimmten Schutzgebieten. Überdies gibt es viele Ausnahme-Tatbestände.

Merkel & Co. antworten Bundesrat
Der Bundesrat hatte dem Gesetzes-Paket zum Insektenschutz (s. o.) zwar zugestimmt, aber noch Änderungen erwirkt. Einerseits beschloss er einen Bestandsschutz für Länder-Regelungen zur Einschränkung des Pestizid-Gebrauchs, die über das Bundesrecht hinausgehen, andererseits schuf das Länder-Gremium einen weiteren Ausnahme-Passus. So wollte es den Einsatz von Glyphosat & Co. zur „Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Schienen-Wegen“ weiterhin erlaubt sehen. Insgesamt erachtete der Bundesrat das Paragrafen-Werk jedoch als nicht ausreichend. Deshalb bat er die Bundesregierung in einer Entschließung, „weitere Vorschläge zum Schutz und zur Stärkung der Artenvielfalt zu erarbeiten“. Drei Monate später kam die Antwort. Handlungsbedarf konnte die Große Koalition allerdings nicht erkennen. Sie verwies auf die zusätzlich zu den neuen Paragrafen-Werken noch durch das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ sowie die EU-Landwirtschaftspolitik initiierten Maßnahmen und führte einige vom Bund unterstützte Forschungsprojekte zu weniger schädlichen Pestiziden oder nicht chemischen Verfahren auf.

PFLANZEN & SAATEN

Saatgut: Biden will regulieren
Auf den meisten Agrar-Märkten haben sich oligopolhafte Strukturen gebildet. Die Biden-Administration sieht deshalb den Wettbewerb gefährdet und die LandwirtInnen einem immer höheren Preisdruck ausgesetzt. Darum will sie die einzelnen Sektoren prüfen. Als erste Sparte hat sich Landwirtschaftsminister Tom Vilsack den Saatgut-Bereich vorgenommen, in dem BAYER, CORTEVA, LIMAGRAIN und CHEMCHINA/SYNGENTA 52 Prozent aller Geschäfte abwickeln. Und einen Ansatzpunkt hat der Politiker schon identifiziert: „Man fragt sich, ob diese langen Patente Sinn machen.“

BITS & BYTES

Immer mehr digitale Landwirtschaft
Die Digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. BAYER hat dazu die Plattform „FieldView“ im Angebot und preist es den FarmerInnen mit einigem Erfolg als probates Mittel an, um „Risiken aktiv zu managen, die Produktivität zu steigern und Betriebsabläufe zu vereinfachen“. Kam das Erzeugnis der Digital-Tochter CLIMATE CORPORATION im Jahr 2018 auf einer Fläche von 24 Millionen Hektar zum Einsatz, so sind es nunmehr bereits 73 Millionen Hektar. Und allen Beteuerungen des Leverkusener Multis zum Trotz, das Tool offen für andere Anbieter von Pestiziden, Saatgut und anderen Input-Gütern zu halten, steigert es ganz im Sinne des Erfinders doch den Absatz der eigenen Hervorbringungen. „Zudem ist der Umsatz mit Produkten des Unternehmens bei den Nutzern von ‚FieldView’ gestiegen“, hält der Global Player zufrieden fest.

WASSER, BODEN & LUFT

BAYERs Treibhaus-Gase
Als klima-schädlicher Stoff steht zumeist das Kohlendioxid im Mittelpunkt der Diskussion, weil BAYER & Co. es in Massen emittieren. Die anderen Treibhaus-Gase sind jedoch auch nicht ohne. In der Summe richten fluorierte Kohlenwasserstoffe, Lachgas, Methan, Kohlenmonoxid und Ruß fast einen genauso großen Schaden an wie CO2, denn die Stoffe haben es in sich. So ist Methan 25-mal so wirksam wie CO2 und Lachgas sogar 125-mal. Und der Leverkusener Multi mischt auch auf diesem Feld kräftig mit. Er stieß im Geschäftsjahr 2020 22.000 Tonnen fluorierte Kohlenwasserstoffe, 8.000 Tonnen Lachgas, 3.000 Tonnen Methan und 1.160 Tonnen Kohlenmonoxid aus.

Methan im Fokus
Die Klima-Politik nimmt neben Kohlendioxid endlich auch andere Treibhaus-Gase (s. o.) in den Fokus. So hat die EU eine Methan-Strategie verabschiedet und gemeinsam mit den USA eine Reduktionsinitiative an den Start gebracht. Die 30 Länder, die sich ihr angeschlossen haben, verpflichten sich, den Ausstoß dieses Gases bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 zu senken.

Schmutzige Glyphosat-Produktion
Im US-Bundesstaat Louisiana stößt kaum eine Produktionsstätte mehr chemische Stoffe aus als BAYERs Glyphosat-Fabrik in Luling. 2020 setzte sie nach Angaben der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA rund 7.700 Tonnen an Cobalt, Kupfer, Nickel, Ammonium, Methanol, Formaldehyd, Phosphor und anderen Substanzen frei. Aber auch die Anlage in Soda Springs, wo der Leverkusener Multi das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor herstellt, ist eine veritable Dreckschleuder. Auf ca. 2.270 Tonnen Cobalt & Co. kommt der Standort.

Keine Grundwasser-Schäden in der Ville?
Die NRW-Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erkundigten sich nach etwaigen Grundwasser-Verunreinigungen durch Sonderabfall-Deponien (SAD). „Bei Gruben-Deponien kann es zu einem marginalen Eintrag von Grundwasser durch das Dichtungssystem in den Ablagerungsbereich kommen“, räumte die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage ein. Im Falle von Hilgenberg und Ochtrup sei das auch wirklich geschehen, räumt die schwarze-gelbe Koalition ein. Die Sonderabfall-Deponie des Chemie„parks“ Hürth-Knapsack, in dem BAYER ein Pestizid-Werk betreibt, hält ihr zufolge aber dicht: „Grundwasser-Schäden durch die SAD Knapsack sind hier nicht bekannt.“

Altlasten-Standort Leverkusen
Unter dem Pflaster Leverkusens liegt alles andere als der Strand. Der Boden des Stadtgebiets ist großflächig mit industriellen Altlasten kontaminiert. Ein nicht geringer Teil davon dürfte made by BAYER sein. Insgesamt 39 Abfall-Konglomerationen befinden sich unter der Grasnarbe. Bei dreizehn davon haben die Aufsichtsbehörden die Gefährdungsabschätzung abgeschlossen; dreizehn weitere überwachen sie dauerhaft. Bei neun der Hinterlassenschaften haben die ExpertInnen noch keine Maßnahmen festgelegt. Einer Sanierung unterzogen oder bereits saniert sind vier Altlasten. Das ergab eine Kleine Anfrage der NRW-Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Mehr Giftmüll in die Ville
Die Sonderabfall-Deponie des Chemie„parks“ Hürth-Knapsack, in dem BAYER ein Pestizid-Werk unterhält, liegt im ehemaligen Braunkohle-Tagebaugebiet „Vereinigte Ville“. Die giftigen Hinterlassenschaften der Konzerne landen in den verwaisten Braunkohle-Gruben. „Deponien sind schon seit Langem ein fester Bestandteil einer funktionierenden Kreislauf-Wirtschaft. Trotz aller Bemühungen zur Vermeidung, zur Wiederverwendung oder anderweitigen Nutzung von Abfällen bleiben auch zukünftig nennenswerte Anteile an Abfällen übrig, die aufgrund ihres Gehaltes an Schadstoffen gesichert deponiert werden müssen“, so die Betreiber ABFALLENTSORGUNGS- UND VERWERTUNGSGESELLSCHAFT KÖLN, RWE und REMONDIS. Und zwar so nennenswerte Anteile, dass die Deponie an ihre Grenzen stößt. Darum möchten die Eigentümer die Kapazität um 35 Millionen Kubikmeter erweitern und haben ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Dabei liegt die „Vereinigte Ville“ in unmittelbarer Nähe eines tektonischen Risses, des „Kierberger Sprungs“. Die NRW-Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wollte deshalb von der Landesregierung wissen, ob die Erdbeben-Gefahr beim Genehmigungsprozess Berücksichtigung findet. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition bejahte das mit dem Verweis auf ein in Auftrag gegebenes hydro-geologisches Standort-Gutachten. „Es ist Grundlage für den Abwägungsprozess im Planfeststellungsverfahren und für Vorgaben im Bescheid“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

UNFÄLLE & KATASTROPHEN

Ida legt Glyphosat-Produktion lahm
Der BAYER-Konzern ist nicht nur Klimawandel-Täter mit einem CO2-Ausstoß von 3,58 Millionen Tonnen im letzten Jahr, sondern auch Klimawandel-Opfer. Er leidet selbst unter den zunehmenden Extremwetter-Ereignissen, die der Treibhausgas-Ausstoß verursacht. So legte der Hurrikan Ida Ende August 2021 seine Glyphosat-Produktion am US-amerikanischen Standort Luling lahm. Mehr als sechs Wochen dauerte es, bis der Agro-Riese die Strom-Versorgung wieder sicherstellen und neues Glyphosat herstellen konnte. Da es bereits im Frühjahr Lieferengpässe gab und auch China wegen Energie-Mangels weniger von dem Herbizid fertigte als üblich, zogen die Preise für das umstrittene Mittel kräftig an.

Die Zukunft des Entsorgungszentrums
Am 27. Juli 2021 ereignete sich auf dem Gelände des Leverkusener Chem„parks“ eine Explosion. Der Störfall im Tanklager des Entsorgungszentrums forderte sieben Todesopfer. 31 Menschen trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Anfang November wollten die nordrhein-westfälischen Grünen von der Landesregierung wissen, wie diese sich die Zukunft der Sondermüll-Verbrennungsanlage und der anderen Vorrichtungen auf dem Areal vorstellt, die sich laut CURRENTA momentan im „Winterschlaf“ befinden. „Eine Wiederinbetriebnahme bzw. ein Wiederaufbau der Anlage ist erst nach eindeutiger Klärung des Ereignis-Hergangs und vorbehaltlich eventuell erforderlicher organisatorischer und/oder technischer Änderungen möglich“, erklärten CDU und FDP in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage. Auch „Änderungsbedarfe an dem bestehenden Regelwerk“ schlossen die Parteien nicht aus. Bei einer Anhörung im Leverkusener Stadtrat nannte Dr. Horst Büther von der Bezirksregierung einige konkrete Punkte. Je nach Ergebnis des Sachverständigen-Gutachtens könnten beispielsweise bestimmte Abfall-Gruppen aus der Genehmigung genommen sowie die Überwachung verschärft werden, so Büther. Gleichzeitig drängt die Landesregierung jedoch auf Eile, denn seit der Detonation im Tanklager besteht in Nordrhein-Westfalen ein Entsorgungsnotstand. Einzelne Firmen wie etwa die ehemalige BAYER-Tochter LANXESS waren schon gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. „Die aufgrund des Explosions- und Brandereignisses im Chem‚park’ Leverkusen am 22(sic!).07.2021 beschädigte Rückstands- und Abfallverbrennungsanlage der CURRENTA GmbH & Co. OHL muss zeitnah wieder in Stand gesetzt werden“, erklärt Schwarz-Gelb deshalb. Welche Hürden zur Wiederaufnahme des Betriebs zu nehmen sind, hängt von den Plänen des Unternehmens ab, wie Horst Büther im NRW-Umweltausschuss erläuterte. „Soll dieses Tankfeld wieder genauso aufgebaut werden, wie es war, oder sollen Änderungen vorgenommen werden? Und je nachdem, welche Änderungen vorgenommen werden sollen, muss eine entsprechende Änderungsgenehmigung beantragt werden bei uns, bei der Bezirksregierung. Und im Rahmen dieser Änderungsgenehmigung werden wir gucken: Was müssen wir für Anforderungen stellen an die Wiederinbetriebnahme des Betriebes? Wenn tatsächlich 1:1 aufgebaut werden sollte, wären die Anforderungen gering, andererseits sind sie höher“, so Büther. Nach Ansicht der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) muss es ein komplett neues Tanklager geben, weil das alte den Sicherheitsanforderungen nicht entsprach, und ergo auch ein komplett neues Genehmigungsverfahren mit BürgerInnen-Beteiligung.

Kläranlagen bald wetterfester?
Der Starkregen, der Mitte Juli 2021 Deutschland, Holland, Belgien und die Schweiz heimsuchte, hatte katastrophale Folgen. Auch der Chemie„park“ Knapsack, in dem BAYER ein Pestizid-Werk betreibt, spürte die Auswirkungen. Die Abwasser-Behandlungsanlage lief über, was zum „Abfluss erheblicher Mengen Niederschlagswassers sowie Abwassers“ führte. Die Stadt Hürth setzte daraufhin eine Warnmeldung ab, die das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ aufgriff und weiterverbreitete. „Innerhalb des Stadtgebietes Hürth ist es im Bereich Alt-Hürth und Teilen von Hermülheim zu einem größeren Schadensereignis gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Hautreizungen führen können“, so der Wortlaut. Die „Entfesselungspolitik“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung, im Zuge derer sie auch das Landeswasserrecht reformierte, hatte sich als fatal erwiesen. Schwarz-Gelb veränderte bei der Neufassung des Landeswasser-Gesetzes nämlich den Paragrafen, der vorschrieb, neue Abwasser-Anlagen hochwassersicher zu bauen und ältere bis Ende 2021 umzurüsten. Bis 2027 gaben die Parteien den Betreibern nun Zeit – zu lange, wie sich im Juli zeigte. Jetzt aber erkennt die Landesregierung Handelsbedarf. Sie plant, „weitergehende Regelungen – zum Hochwasserschutz bei Abwasser-Anlagen auf der Basis von einzuführenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik – zu erlassen“, wie es in ihrer Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hieß. Zudem gelte es, „einzelfall-bezogen zu prüfen, inwieweit weitergehende Rückhalte-Maßnahmen für künftige Starkregen-Ereignisse erforderlich und umzusetzen sind“, so CDU und FDP.

STANDORTE & PRODUKTION

Der Berkeley-Deal
Anfang der 1990er Jahre plante BAYER eine große Erweiterung seines Pharma-Werks in Berkeley. Dagegen erhob sich allerdings ein breiter Protest. Die CITIZENS OPPOSING POLLUTED ENVIRONMENT fürchteten sich vor allem vor den Risiken und Nebenwirkungen der Gentechnik. Aber auch die Produktion von Impfstoffen gegen die Pest und andere Erreger für das Pentagon stieß auf Kritik, weil es dabei zu einer Infektion von mehreren Beschäftigten kam. Der Leverkusener Multi startete eine große Öffentlichkeitskampagne, die vor allem auf die vielen in Aussicht stehenden neuen Arbeitsplätze verwies, und hatte damit schließlich Erfolg. Allerdings musste er sich auf ein Development Agreement mit der Stadt einlassen und Geld für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. Nun will der Konzern, der sich mittlerweile zum größten Unternehmen Berkeleys entwickelt hat, weiter wachsen und Produktionsstätten bis zu einer Höhe von 24 Metern errichten. Und abermals macht sich unter den Anwohner-Innen Skepsis breit. Deshalb steht auch ein neues Development Agreement an. In den nächsten 30 Jahren beabsichtigt der Global Player dafür 30 Millionen Dollar bereitzustellen. 60 Prozent des Etats sieht er dabei für Bildungsprogramme vor, bei denen – als ein nicht ganz unbeabsichtigter Nebeneffekt – auch wissenschaftlicher Nachwuchs für seine Labore abfällt. 20 Prozent des Geldes sollen der lokalen Wirtschaft zugutekommen, und weitere 20 Prozent fließen in ein kommunales Wohnungsprogramm. Auch für Sozialarbeit bleibt ein bisschen was übrig. Das alles reicht dem Bürgermeister Jesse Arreguin allerdings nicht. „Ich glaube, sie können mehr tun“, sagt er. Konzern-Sprecherin Cathy Keck schaltete jedoch auf stur und brachte flugs andere Standorte ins Spiel, die ihr als Interessenten für „BAYERs globale Infrastruktur-Dollars“ einfielen. Aber nach zähen Verhandlungen einigten sich beide Parteien schließlich doch. Der Agro-Riese stimmte zu, bis zum Jahr 2052 33 Millionen Dollar zu zahlen.

IMPERIUM & WELTMARKT

Deal mit MICROSOFT
Die digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. BAYER hat dazu die Plattform „FieldView“ im Angebot und preist sie den FarmerInnen mit einigem Erfolg als probates Mittel an. Auf 73 Millionen Hektar kommt dieses Erzeugnis der Digital-Tochter CLIMATE CORPORATION bereits zum Einsatz. Dem Konzern reicht das jedoch noch nicht. Ihm zufolge „besteht weiterhin großer Bedarf an Lösungen, um die gesamte Wertschöpfungskette für Nahrungs- und Futtermittel sowie Kraftstoffe und Textilfasern zu optimieren“. Deshalb hat das Unternehmen im November 2021 eine umfassende Kooperation mit MICROSOFT vereinbart. „BAYER und MICROSOFT schließen strategische Partnerschaft, um die Digitalisierung der Wertschöpfungskette für Lebensmittel voranzubringen“ ist die entsprechende Pressemitteilung überschrieben. „Die Partnerschaft basiert auf einer langjährigen Geschäftsbeziehung zwischen BAYER und MICROSOFT und dem gemeinsamen Engagement für Datenschutz, Cybersicherheit und Kundenvertrauen“, heißt es weiter. Der Global Player will jetzt sein „FieldView“-Tool in die neue Infrastruktur überführen und gemeinsam mit der US-Firma „die erforderlichen Data-Science-Kapazitäten“ entwickeln. Die fertige Plattform soll dann auch anderen – „von Start-ups bis zu globalen Konzernen“ – zur Verfügung stehen. Wie die bisherigen Erfahrungen mit AMAZON, APPLE, FACEBOOK & Co. zeigen, präferieren diese digitalen Instrumente aber stets die Gründer und monopolisieren die Märkte. Auch der BAYER-Konzern nutzt diese in seinem Sinne (s. Bits & Bytes). Zudem ist eine neue Daten-Krake das letzte, was die Welternährung braucht. Darum fordert die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) die EU auf, im Rahmen des geplanten Gesetzes für digitale Märkte auch dem Landwirtschaftsbereich strenge Auflagen zu machen und ein umfassendes Kontrollsystem zu etablieren.

In Treue fest zu MONSANTO
Mehrere Finanz-AnalystInnen und InvestorInnen forderten BAYER zur Rückabwicklung des MONSANTO-Kaufs auf. Aber Konzern-Chef Werner Baumann antwortete auf die Frage des Wirtschaftsmagazins Capital, ob das für ihn eine Option sei: „Natürlich nicht“. Der Große Vorsitzende steht nach wie vor in Treue fest zu dem von ihm eingefädelten Deal. „Kein Unternehmen kann einen so großen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft leisten“, fabulierte Baumann.

Verkauf von SCHERING DO BRASIL
Während der BAYER-Konzern seine Anstrengungen verstärkt, die Armutsregionen mit seinem Langzeit-Verhütungsmittel MIRENA zu beglücken (siehe NORD & SÜD), stößt er seine Tochter-Gesellschaft SCHERING DO BRASIL ab, die Kontrazeptiva und Hormon-Präparate wie MICROVLAR, MIRANOVA, NEOVLAR, FEMIANE, CLIMENE, PRIMOLUT NOR vor allem für den lateinamerikanischen Markt hergestellt. Der Leverkusener Multi verkaufte die Niederlassung für 112 Millionen Dollar an die GRUPO UNIÃO QUÍMICA. Einzelne Produkte verbleiben jedoch noch bis zu fünf Jahren im Sortiment des Global Players.

ÖKONOMIE & PROFIT

Der „CURRENTA-Moment“
Im Jahr 2019 haben BAYER und LANXESS ihre Beteiligungen an dem Chemie„park“-Betreiber CURRENTA an die australische Investmentbank MACQUARIE veräußert, genauer: an MIRA, den Infrastruktur-Fonds des Geldhauses. Der Leverkusener Multi drängte zum Verkauf. Er brauchte wegen der Millionen-Klagen in Sachen „Glyphosat“ Geld. LANXESS hingegen zögerte. Das Unternehmen hatte mehr Werke auf dem CURRENTA-Areal als der Agro-Riese und traute MACQUARIE das Management inklusive der sachkundigen Weiterentwicklung der Infrastruktur der „Parks“ nicht so recht zu. Aber schließlich stimmten beide Partner dem Deal zu, denn das Geld lockte. 3,5 Milliarden Euro zahlten die Australier – das Zwölffache des CURRENTA-Jahresgewinns. Dies ließ die Branche aufhorchen. Von einem „CURRENTA-Moment“ sprechen BeobachterInnen. Und den erhofft sich nun auch das Unternehmen INTRASERV HÖCHST, das einen – unter anderem mit einem Pestizid-Werk von BAYER bestückten – Chemie-Komplex in Frankfurt unterhält. Nachdem Gespräche über einen Verkauf vor rund 20 Jahren an Zweifeln ob der Kompetenz möglicher Investoren scheiterten, unternimmt INTRASERV nun einen neuen Anlauf. Zu den Interessenten soll der FAZ zufolge auch MACQUARIE gehört haben. „Ein Kenner der Materie wies allerdings darauf hin, dass die Gesellschaft noch mit dem schweren Unfall in Leverkusen zu kämpfen hat“, so die Zeitung (siehe auch UNFÄLLE & KATASTROPHEN). Solche Unwägbarkeiten waren es auch, welche die Verhandlungen von DOW mit MACQUARIE und zwei anderen Bietern platzen ließen. „Unklarheit über Haftungsfragen bei Umweltschäden“ nennt das Blatt als Grund.

RECHT & UNBILLIG

Explosion: drei Tatverdächtige
Am 27. Juli 2021 ereignete sich auf dem Gelände des Leverkusener Chem„parks“ eine Explosion (siehe SWB 4/21). Der Störfall im Tanklager des Entsorgungszentrums forderte sieben Todesopfer. 31 Menschen trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Abermals zeigte die Katastrophe die lebensgefährlichen Risiken einer dem Profit-Prinzip folgenden Wirtschaftsweise auf. Die bürgerliche Justiz aber muss Schuld individualisieren. Bereits am ersten Tag nach der Detonation leitete die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen unbekannt wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion ein. Im Oktober 2021 gab sie dann bekannt, sich dabei konkret auf drei Personen zu fokussieren. Verletzung der Sorgfaltspflichten lautet der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft legt den Beschäftigten zur Last, eine Chemikalie über der zulässigen Temperatur gelagert zu haben, was zu einem Druckanstieg und schließlich zur Explosion führte. Zur Beweissicherung nahmen die Behörden bei den Beschuldigten sowie bei der CURRENTA Hausdurchsuchungen vor und stellten Datenträger, Handys und Dokumente sicher. Mit diesem Vorgehen bricht die Staatsanwaltschaft Organisationsversagen auf menschliches Versagen herunter. Es war aber eine komplexe Gemengelage, die den großen Knall und ein solches Ausmaß an Folgen überhaupt erst möglich gemacht hat. Zum einen handelt sich um ein uraltes, noch von BAYER errichtetes Entsorgungszentrum mit Tanks, die so dicht nebeneinander standen, dass am 27. Juli ein Domino-Effekt eintrat. Zudem verlief über das Gelände eine Starkstrom-Leitung, die zerbarst und erst umständlich vom Netz genommen und geerdet werden musste, was die Lösch-Arbeiten verzögerte. Überdies hat die CURRENTA die Müll-Entsorgung als rendite-orientierten Geschäftszweig betrieben und Abfall aus aller Herren Länder akquiriert – aus Dänemark stammte derjenige, der bei der Detonation hochgegangen ist. Darüber hinaus müssten die Betriebsabläufe mit einer systematischen Risiko- und Gefahrenanalyse eigentlich so durchformalisiert sein, dass ein persönliches Fehlverhalten ohne gravierende Folgen bleibt. Auch haben die Behörden die Anlagen-Überwachung nicht ernst genommen. So schauten KontrolleurInnen der Bezirksregierung zuletzt im Jahr 2018 mal im Chem„park“ vorbei. Und die Politik beugte sich immer wieder dem Druck der Konzerne und unterließ es, strengere Sicherheitsregelungen einzuführen. Über all dies müsste zu Gericht gesessen werden, dafür fehlen aber die Instrumente. Darum fordert die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN bereits seit Jahren die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

BAYER gewinnt Glyphosat-Prozess

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Der Leverkusener Multi hat vor einem US-amerikanischen Gericht einen Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“ gewonnen. Der „Superior Court of the State of California“ in Los Angeles wies am 5. Oktober 2021 die Klage von Destiny Clark ab, die das Herbizid der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO für die Lungenkrebs-Erkrankung ihres 10-jährigen Sohnes Ezra verantwortlich gemacht hatte. Obwohl die Clarks die Agro-Chemikalie über Jahre hinweg in ihrem Garten versprüht hatten, konnten die Geschworenen keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Ausbringung und Ezras „Non-Hodgkin-Lymphom“-Diagnose im Alter von vier Jahren erkennen. Zuvor musste der Konzern in drei Verfahren Niederlagen einstecken. Ein viertes verlor er freiwillig, um die Möglichkeit zu haben, in einer höheren Instanz ein Grundsatz-Urteil zu erwirken. Mit ausschlaggebend für das Votum des Superior Courts dürfte gewesen sein, dass interne Firmen-Unterlagen über manipulierte Studien, die Beeinflussung von Zulassungsbehörden und MONSANTO-eigene Erkenntnisse zu den Gesundheitsgefahren des Mittels nicht zur Beweisfindung zugelassen waren. Ob die Familie den Richter-Spruch anfechten will, steht zurzeit noch nicht fest. Sofort nach Bekanntgabe der Entscheidung stieg der Aktien-Kurs des Global Players kurzzeitig um bis zu 2,7 Prozent. Der Finanzmarkt erachtete den Freispruch offensichtlich als gutes Omen für die künftigen juristischen Auseinandersetzungen und sah die Position des Unternehmens in den noch ausstehenden Vergleichsverhandlungen gestärkt. BAYER zeigte sich ebenfalls hocherfreut. „Das Urteil der Geschworenen zur Frage der Kausalität zu unseren Gunsten beendet das Gerichtsverfahren und entspricht sowohl der Einschätzung der zuständigen Regulierungsbehörden weltweit als auch den umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus vier Jahrzehnten“, ließ die Aktien-Gesellschaft wider besseren Wissens verlauten. Einige Staaten haben Glyphosat nämlich bereits verboten, und selbst die vom Agro-Riesen immer wieder als Kronzeugin für die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Mittels angeführte US-Umweltbehörde EPA beurteilte das Pestizid in internen Expertisen als krebserregend (siehe POLITIK & EINFLUSS).

BAYER gewinnt Glyphosat-Prozess

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Der BAYER-Konzern hat im Dezember 2021 einen weiteren Schadensersatz-Prozess in Sachen „Glyphosat“ gewonnen. Ein Gericht im US-amerikanischen San Bernadino wies die Klage der 71-jährigen Donnetta Stephens ab, die das Mittel über 30 Jahre lang verwendete und für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich machte. Damit verlor der Rechtsanwalt Fletch Trammel, der rund 4.000 Glyphosat-Geschädigte vertritt, nach dem Fall „Clark“ (s. o.) schon seinen zweiten Prozess gegen den Leverkusener Multi. Er kündigte jedoch an, in Berufung zu gehen.

BAYER verliert Glyphosat-Prozess
Die Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod haben den Prozess gegen die BAYER-Tochter MONSANTO endgültig gewonnen. Am 17. November 2021 wies der „California Supreme Court“ den Einspruch des Leverkusener Multis gegen das Urteil des Berufungsgerichts ab. Der „Court of Appeal“ hatte den Anspruch der beiden RentnerInnen auf Schadensersatz am 9. August für berechtigt erklärt und dem Unternehmen „eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“ attestiert (Ticker 4/21). Auch der neuen Strategie des Konzerns, die Justiz der Einzelstaaten in Sachen „Glyphosat“ für unzuständig zu erklären, weil es sich um eine vor den Obersten Gerichtshof gehörende Bundesangelegenheit handele, erteilte der Court damals eine Abfuhr. Der Global Player muss den Pilliods nun 86,7 Millionen Dollar an Strafe und Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten auf ihren Grundstücken über 30 Jahre lang das unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Glyphosat genutzt. 2011 erkrankte Alva am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, 2015 seine Frau. Zwei Jahre später reichte das Ehepaar Klage ein. Erstinstanzlich bekam es 2019 zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Später reduzierte der „Alameda County Superior Court“ die Summe auf die jetzt letztinstanzlich bestätigten 86,7 Millionen Dollar. Aber trotz der juristischen Schlappe lässt der Agro-Riese immer noch nichts auf das Pestizid kommen. „Wir stehen weiterhin fest hinter der Sicherheit von ROUNDUP, eine Position, die sowohl von den Regulierungsexperten weltweit als auch von dem überwältigenden Gewicht von vier Dekaden umfangreicher Forschung gestützt wird“, erklärte die Aktien-Gesellschaft nach der Entscheidung.

Glyphosat: Vergleich und Verzicht
125.000 KlägerInnen haben die Risiken und Nebenwirkungen des Pestizids Glyphosat, das die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO unter dem Namen ROUNDUP vermarktet, in den USA auf den Plan gerufen. Diese machen das Ackergift für ihr Non-Hodgkin-Lymphom, eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses, verantwortlich. Mit Kanzleien, die 98.000 der Betroffenen vertreten und zu den größten der Branche zählen, hat der Leverkusener Multi sich mittlerweile auf Entschädigungen verständigt (Stand 22. Oktober 2021). Im Rahmen dieser Vereinbarungen verpflichteten die Rechtsanwaltsbüros sich auch, keine neuen Fälle mehr anzunehmen. Die Rechtsfirma, welche die Interessen von Alberta und Alva Pilliod wahrnahm (s. o.), zählt ebenfalls dazu. In der Presseveröffentlichung, die den Sieg des Ehepaars in Sachen „Glyphosat“ verkündete, hieß es deshalb: „BAUM HEDLUND ARISTEI & GOLDMAN nimmt keine ROUNDUP-Fälle mehr an. Nichts in dieser Mitteilung zielt darauf ab, weitere Rechtsstreitigkeiten gegen MONSANTO zu fördern oder zu unterstützen im Zusammenhang mit ROUNDUP und dem Non-Hodgkin-Lymphom.“ Neuerkrankte haben es deshalb inzwischen schwer, juristischen Beistand zu finden.

Mexiko: Glyphosat-Bann bleibt
Im Jahr 2020 hatte die mexikanische Regierung Glyphosat verboten, was auf massiven Druck von Landwirtschaftsorganisationen, Umwelt- und VerbraucherschützerInnen zurückging. Der BAYER-Konzern leitete gemeinsam mit anderen Unternehmen gerichtliche Schritte ein, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Im Oktober 2021 lehnte der Supreme Court des Landes die Klagen der Konzerne endgültig ab.

BAYER verliert zweiten PCB-Prozess
Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den giftigsten Hervorbringungen der Chlorchemie. Die vor allem von BAYER und MONSANTO in Umlauf gebrachten gefährlichen „Alleskönner“ kamen bis zu ihrem vollständigen Verbot 1989 in Elektrogeräten, Fugendichtungsmassen, Farben, Ölen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz – und stellen immer noch ein beträchtliches Gesundheits- und Umweltrisiko dar. Darum ist der Konzern mit einer Vielzahl von Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Im Juli 2021 gab ein Gericht in Seattle drei LehrerInnen des Sky Valley Education Centers in Monroe recht, die ihre Leiden auf das PCB-kontaminierte Schulgebäude zurückführten. „So viele Schüler und Lehrer mussten Sky Valley verlassen, weil sie einfach zu krank wurden“, sagte etwa Michelle Leahy, eine der PädagogInnen. Strafe und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 185 Millionen Dollar kostete das den Leverkusener Multi. Im November 2021 verlor er auch den zweiten Prozess in dieser Sache. Dieses Mal sprachen die RichterInnen den Betroffenen 62 Millionen Dollar zu. Der Agro-Riese legte – wie schon nach dem ersten Urteil – Berufung ein. Er hält das von seiner jetzigen Tochter-Firma MONSANTO stammende PCB nicht für den Auslöser von Krebs, Hormonstörungen oder neurologischen Erkrankungen. Nach der Entscheidung vom Juli hatte BAYER erklärt: „Die Beweislage in diesem Fall stützt nicht die Schlussfolgerung, dass die Kläger im Sky Valley Education Center gefährlichen PCB-Werten ausgesetzt waren oder dass eine Exposition ihre Gesundheitsstörungen hervorgerufen haben könnte“. Nur „extrem niedrige PCB-Werte“ seien in der Schule gemessen worden, so der Global Player. Ob er damit die Gerichte in den weiteren Verfahren – allein von Betroffenen aus dem Sky Valley Education Center liegen noch rund 200 Klagen vor – überzeugen kann, ist zu bezweifeln.

BAYER verklagt DR. REDDY’S
Routinemäßig geht der Leverkusener Multi rechtlich gegen Unternehmen vor, die sich anschicken, nach Ablauf der Patentlaufzeit seiner Medikamente Nachahmer-Versionen von diesen herauszubringen. Damit verfolgt der der Pharma-Riese die Absicht, das Inverkehrbringen der Generika zu verzögern, damit er noch möglichst lange Monopol-Profite einstreichen kann. In Sachen „NEXAVAR“ – ein zusammen mit ONYX PHARMACEUTICALS entwickeltes Krebsmittel, das pro Tablette rund 180 Dollar kostet – führte BAYER schon unzählige Prozesse. Die jüngste Klage reichte der Global Player gegen die indische Gesellschaft DR. REDDY’S ein, die in den USA eine Zulassung für das Präparat beantragte. Zuvor hatte es MYLAN und NATCO PHARMA getroffen.

BAYER verklagt APOTEX
Das Unternehmen MEDA erhielt 2009 von der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA die Zulassung für das Allergie-Spray ASTEPRO ALLERGY. Der BAYER-Konzern erwarb später die Lizenz zum Vertrieb des Präparats, dessen Patent im Jahr 2028 ausläuft. Ab Juni 2021 konnte er dann die Ausweitung der Vermarktungszone betreiben: Die FDA hob die Rezeptpflicht auf. Nun aber droht Konkurrenz. APOTEX stellte den Antrag auf Genehmigung einer Nachahmer-Version des ohne Steroide auskommenden Mittels und begründete das mit zu Unrecht erteilten Schutzrechten. Dagegen schreiten BAYER und MEDA jedoch ein. Sie verklagten APOTEX umgehend.

[Störfall] Presse-Information vom 20.12.21

CBG Redaktion

Bezirksregierung stellt Weichen für einfachen Neustart

Kein „Business as usual“ nach der Chem„park“-Explosion!

 
Bei der Explosion im Entsorgungszentrum des Leverkusener Chem„parks“ kamen am 27. Juli sieben Menschen ums Leben; 31 wurden zum Teil schwer verletzt. Trotzdem will die Bezirksregierung der CURRENTA einen einfachen Re-Start ermöglichen. Das berichtete der Kölner Stadtanzeiger mit Verweis auf eine Sitzungsvorlage für den Regionalrat Köln, die auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vorliegt.
 
So hält die Bezirksregierung ein neues Genehmigungsverfahren für die Sondermüll-Verbrennungsanlage (SMVA) und die anderen Vorrichtungen nicht für erforderlich. Auch die Abstände des Entsorgungszentrums zur Wohnbebauung genügen ihr: „Viele Standorte der chemischen Industrie sind zu Zeiten entstanden, in denen es keine störfallrechtlichen Abstandsregelungen gab. In diesen Fällen genießen Anlagen und Schutzobjekte Bestandsschutz.“ Auf den Leitfaden der „Kommission für Anlagensicherheit“ verweisend konstatiert sie: „Demnach sind die Abstände der SMVA zur benachbarten Wohnbebauung ausreichend.“ CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kritisiert das scharf: „Der CURRENTA wird eingeräumt, aus reinem Gewohnheitsrecht weiter viel zu nah an Wohnanlagen mit giftigen Abfällen zu arbeiten, obwohl diese Nähe in jüngster Vergangenheit zu einer Katastrophe geführt hat. Für lebensgefährliche Anlagen darf es keinen Bestandsschutz geben!“
 
Auch das Geschäftsmodell, giftige Abfälle zu importieren, um diese profitträchtig zu entsorgen, bleibt unangetastet. „Einschränkungen zum Entstehungsort der Abfälle sind rechtlich nicht begründbar und könnten allenfalls als freiwillige Selbstbeschränkung der Betreiberin umgesetzt werden“, heißt es in der Stellungnahme der Bezirksregierung.
 
Selbst das Sahnehäubchen darf die CURRENTA unverändert behalten: Bei der Katastrophe war die 110 Kilovolt starke Starkstromleitung, die über dem Entsorgungszentrum verläuft, gerissen und hatte den Boden unter Strom gesetzt, was die Löscharbeiten erheblich verzögerte. Für die Aufsichtsbehörde stellt das aber offensichtlich kein Problem dar: „Die bestehende Hochspannungsleitung muss unter Berücksichtigung der derzeit gültigen technischen Regelwerke (z.B. Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 120) nicht verlegt werden.“ Es seien lediglich nicht näher definierte „organisatorische Maßnahmen zu treffen, um im Ereignisfall ein schnelleres Freischalten der Hochspannungsleitung zu ermöglichen.“
 
Die NRW-Landesregierung wünscht ebenfalls eine schnelle Wiederinbetriebnahme, denn seit der Detonation im Tanklager besteht in Nordrhein-Westfalen ein Entsorgungsnotstand. Einzelne Firmen wie etwa LANXESS waren schon gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. „Die aufgrund des Explosions- und Brandereignisses im Chem‚park’ Leverkusen am 22.(sic!)07.2021 beschädigte Rückstands- und Abfallverbrennungsanlage der CURRENTA GmbH & Co. OHL muss zeitnah wieder in Stand gesetzt werden“, erklärt Schwarz-Gelb deshalb in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.
 
„Die Profit-Maschinerie soll möglichst schnell wieder ans Laufen kommen, ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist die Katastrophe nach der Katastrophe“, hält Marius Stelzmann abschließend fest.
 

[Störfall] Presse-Information vom 03.12.21

CBG Redaktion

Organisationsversagen bei Chem„park“-Explosion

CBG fordert Ermittlungen gegen die Konzernspitze

Am 27. Juli 2021 tötete eine Explosionskatastrophe bei CURRENTA in Leverkusen 7 Menschen. Weitere 31 ArbeiterInnen wurden verletzt, die Stadt wurde in Angst und Schrecken versetzt, eine Giftwolke zog bis nach Dortmund.

Seit Mitte Oktober ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen drei ArbeiterInnen des Chem„park-Betreibers CURRENTA wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion. Sie prüft, ob diese ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie eine Chemikalie über der zulässigen Temperatur lagerten und damit eine Ketten-Reaktion auslösten.

„Mit diesem Vorgehen geht die Staatsanwaltschaft gegen die Kleinen vor und lässt die Großen laufen. Nicht die ArbeiterIinnen, sondern die Geschäftsleitungen von CURRENTA und BAYER müssen ins Visier genommen werden! Wie mittlerweile bekannt geht es um Organisationsversagen, und dafür haften diejenigen, die die Anlage geplant, gebaut und betrieben haben, also die Geschäftsleitung des jetzigen Betreibers CURENTA und die Verantwortlichen bei BAYER, die die Anlage errichteten und in Betrieb hatten. Nicht zuletzt trug eine einzig am Profit-Prinzip orientierte Wirtschaftsweise bei CURRENTA zur Vernachlässigung der Sicherheitsanforderungen und damit zur Katastrophe bei“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

In jedem Industrie-Komplex, der der Störfall-Ordnung unterliegt, müssen die Betriebsabläufe von vorneherein so geregelt sein, dass individuelles Versehen ohne gravierende Folgen bleibt. Zu diesen Anforderungen zählen unter anderem verbindliche Verantwortlichkeiten für Kontrollen und eine systematische Risiko- und Gefahrenanalyse. Dazu gehört auch eine ständige Qualifizierung des Personals inklusive einer detaillierten Unterweisung von Leih- und FremdarbeiterInnen, die nur zeitweise auf dem Gelände tätig sind. Es muss daher untersucht werden, woran es der für die Anlage verantwortliche BAYER-Konzern und der jetzige Betreiber CURRENTA im Einzelnen haben fehlen lassen.

CURRENTA hat die zunächst nur für BAYER zuständige Müllentsorgung in kürzester Zeit systematisch zu einem lukrativen Geschäftsfeld mit hochgefährlichen Chemie-Abfällen aus aller Welt ausgebaut. Aus Dänemark beispielsweise stammte derjenige, der an 27. Juli hochgegangen ist. Diese Profitjagd machte riesige Tank-Anlagen als Zwischenlager-Stätten nötig. Bei einer Konzentration allein auf den im Chem„park“ Giftmüll hätte die CURRENTA natürlich auch sehr viel genauer über die zur Verbrennung anstehenden Stoffe und ihr jeweiliges Gefahren-Potenzial Bescheid gewusst.

Darüber hinaus wirkten die baulichen Voraussetzungen wie ein Brandbeschleuniger. Die BAYER-Baupläner stellten die Tanks so dicht nebeneinander, dass am 27. Juli ein Domino-Effekt entstand. Damit nicht genug, verlief über dem Entsorgungszentrum eine Starkstrom-Leitung, die zerbarst und erst umständlich vom Netz genommen und geerdet werden musste, ehe die Feuerwehr mit vollem Einsatz löschen konnte.

Schließlich kommt auch Politik und Verwaltung eine Mitverantwortung zu. So haben die Behörden keine regelmäßigen Sicherheitskontrollen durchgeführt. BeamtInnen der Bezirksregierung schauten zuletzt im Jahr 2018 (!!) im Leverkusener Chem„park“ vorbei. Und die verschiedenen Bundesregierungen beugten sich immer wieder dem Lobby-Druck der Konzerne und unterließen es, strengere Sicherheitsauflagen zu erlassen.

„Über all dies und die tatsächlich Verantwortlichen in den Geschäftsleitungen von BAYER und CURRENTA muss zu Gericht gesessen werden, statt über drei abhängig beschäftigte ArbeiterInnen. Das Unternehmensstrafrecht muss dringend verschärft werden (Hier irrte die CBG. Es gibt noch gar kein Unternehmensstrafrecht. Die Große Koalition hatte das Projekt fallengelassen) und eben diese zentrale Haftung in das Zentrum stellen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

[Glyphosat] Presse-Information vom 22.11.21

CBG Redaktion

Gericht weist Einspruch ab

BAYER verliert Glyphosat-Prozess

 
 
Die Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod haben den Prozess gegen die BAYER-Tochter MONSANTO endgültig gewonnen. Am vergangenen Mittwoch wies der „California Supreme Court“ den Einspruch des Leverkusener Multis gegen das Urteil des Berufungsgerichts ab. Der „Court of Appeal“ hatte den Anspruch der beiden RentnerInnen auf Schadensersatz am 9. August für berechtigt erklärt. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand er damals. Der Court bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die RichterInnen.
 
BAYER muss den Pilliods nun 86,7 Millionen Dollar an Strafe und Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten auf ihren Grundstücken über 30 Jahre lang das unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Glyphosat genutzt. 2011 erkrankte Alva am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, 2015 seine Frau. Zwei Jahre später reichte das Ehepaar Klage ein. Erstinstanzlich bekam es 2019 zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Später reduzierte der „Alameda County Superior Court“ die Summe auf die jetzt letztinstanzlich bestätigten 86,7 Millionen Dollar.
 
Trotz der Niederlage lässt der Agro-Riese immer noch nichts auf das Pestizid kommen. „Wir stehen weiterhin fest hinter der Sicherheit von ROUNDUP, eine Position, die sowohl von den Regulierungsexperten weltweit als auch von dem überwältigenden Gewicht von vier Dekaden umfangreicher Forschung gestützt wird“, erklärte das Unternehmen nach der Entscheidung vom Mittwoch.
 
Der Global Player hat erst eines der fünf seit 2018 zu Gericht gegangenen Verfahren gewonnen. Die Möglichkeit, sich mit den insgesamt rund 125.000 KlägerInnen in einer großen Lösung außergerichtlich zu einigen, schlug der Agro-Riese aus. Ende Mai ließ er die Vergleichsverhandlungen nach fast zwei Jahren Dauer platzen.
 
Mit Anwaltsbüros, die 98.000 der 125.000 NHL-PatientInnen vertreten und zu den größten der Branche zählen, hat das Unternehmen sich mittlerweile auf Entschädigungen verständigt. Dafür verpflichteten die Rechtsfirmen sich, keine Glyphosat-Fälle mehr anzunehmen. Auch die Kanzlei der Pilliods unterschrieb diese Verzichtserklärung. Neuerkrankte haben es so inzwischen schwer, juristischen Beistand zu finden. „Die Vergleichsverhandlungen scheiterten hauptsächlich, weil BAYER sich vor zukünftigen Klagen schützen wollte. Jetzt versucht es der Multi auf diesem Weg“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
 
Die Gespräche mit den RechtsvertreterInnen der restlichen 27.000 Betroffenen verlaufen indessen zäh. „Viele Glyphosat-Geschädigte werden sterben, ohne je Schmerzengeld von BAYER erhalten zu haben“, prophezeit Stelzmann deshalb: „Es ist ein Skandal, dass große und renommierte Anwaltskanzleien sich gegenüber BAYER verpflichten, keine Glyphosat-Klagen anzunehmen. Glyphosat muss sofort vom Markt. Mensch und Umwelt müssen auf Kosten des Konzerns vollumfänglich entschädigt werden, die verantwortlichen ManagerInnen gehören vor ein Strafgericht.“

[Neuroleptika] Presse-Information vom 16.11.21

CBG Redaktion

CBG zum Kongress „Das Elend der Verschickungskinder“

Auch BAYER steht in der Verantwortung

 
Am kommenden Donnerstag beginnt auf der Insel Borkum der Kongress „Das Elend der Verschickungskinder“. Zu diesem Elend, das die Kinder während ihrer mehrwöchigen Aufenthalte in den Kurheimen erleiden mussten, gehörte neben vielem anderem auch die Ruhigstellung mit BAYER-Arzneien. Zudem dienten die Minderjährigen dem Pillen-Riesen als Versuchsobjekte für Pharmazeutika. Darum sieht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) das Unternehmen in der Verantwortung. „Der BAYER-Konzern hat zum Leid der Verschickungskinder beigetragen. Er steht deshalb in der Pflicht, sein damaliges Handeln aufzuarbeiten und sich etwaigen Schadensersatzansprüchen der Betroffenen zu stellen“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
 
Acht bis zwölf Millionen Kinder und Jugendliche durchliefen schwerpunktmäßig in den 1950er bis 1970er Jahren Kuren im „Seehospiz ‚Kaiserin Friedrich’ Norderney“ und anderen Einrichtungen. Wobei die Gründe für die Verschickung variierten, sie reichten von konkreten medizinischen Indikationen bis hin zu mehr oder weniger vagen Motiven wie Erholungsbedürftigkeit, Entwicklungsrückstände oder „Milieuschäden“. Fast alle Häuser jedoch unterwarfen ihre Schützlinge einem unerbittlichen Regime aus körperlicher und psychischer Gewalt. So wurden Untergewichtige zur Nahrungsaufnahme gezwungen, und wenn ihnen der Mageninhalt wieder hochkam, mussten sie auch noch ihr Erbrochenes essen.
 
Die Verabreichung von sedierenden Medikamenten gehörte ebenfalls zum Reservoir. Dabei fanden nicht zuletzt Mittel des Leverkusener Multis Verwendung. Sein ATOSIL bekamen schon Dreijährige, ungeachtet der Tatsache, dass die Zulassung nur für Erwachsene mit einer diagnostizierten neurologischen Störung galt. Sogar junge AsthmatikerInnen erhielten ATOSIL-Gaben, obwohl diese Erkrankung eigentlich ein Ausschluss-Kriterium für die Anwendung darstellt. Dementsprechend verursachte das Präparat bei nicht wenigen Verschickungskindern Langzeit-Schäden, die eine Frühverrentung unvermeidlich machten. Die Epilepsie-Arzneien LUMINAL und LUMINETTEN nutzten die Kurheime ebenfalls zu dem, was einige WissenschaftlerInnen „unsichtbare Fixierung“ nennen. Damit nicht genug, führten MedizinerInnen dort auch Pharma-Tests durch. So erprobte etwa Dr. Walter Goeters im Seehospiz von Norderney BAYERs Entwurmungsmittel UVILON an 42 jungen ProbandInnen.
                                                                                                                
„Schon in Kinder- und Jugendpsychiatrien gab BAYER bis weit in die 1960er Jahre hinein Arznei-Tests in Auftrag, bevorzugt mit Heimkindern als Versuchskaninchen. Auch LUMINAL & Co. hatten sie ohne Ende zu schlucken. Darum wundert es nicht, dass der Konzern auch einen Beitrag zu der schwarzen Pädagogik leistete, die damals in den Verschickungsheimen grassierte und bis teilweise bis heute fortdauert, wie der Fall ‚Winterhoff’ zeigt“, so Marius Stelzmann abschließend.

[Klima] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[Klima] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[Klimawandel] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[Klimawandel] CBG-Stellungnahme zur Klimakonferenz in Glasgow

CBG Redaktion

BAYER & Co. brauchen strengere CO2-Reduktionsvorgaben!

Angesichts des drohenden Verfehlens der 2015 in Paris formulierten Klimaziele müssen die nationalen Regierungen auf der am Sonntag in Glasgow beginnenden Nachfolge-Konferenz nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) drastische Maßnahmen beschließen. Die Länder stehen in der Pflicht, ehrgeizigere Treibhausgas-Reduktionsprogramme zu verabschieden und dürfen anschließend bei der Umsetzung nicht vor strengeren Vorgaben für die Industrie zurückschrecken.

Auch Deutschland schafft es nach dem jüngst veröffentlichten Projektionsbericht der Bundesregierung nicht, sein Quantum zu erfüllen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 um 65 Prozent zu senken, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen. Kein einziger der Sektoren kann das Soll erfüllen. So bleibt etwa die Industrie mit 45,1 Prozent deutlich hinter der Maßgabe von 49-51 Prozent zurück. „Allein BAYER hat im Jahr 2020 3,58 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 3.000 Tonnen des noch viel klimaschädlicheren Methans emittiert. Das darf die Politik nicht länger tolerieren“, mahnt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Der EU-Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten versagt hier als Steuerungsinstrument. Er bietet in seiner jetzigen Form nicht genug Anreize, auf sauberere Energie-Träger umzusteigen und Fertigungsstätten zu modernisieren. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Denkfabrik „Agora Energiewende“ drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“. Die Coordination tritt deshalb für eine Reform ein. Der Emissionshandel sollte die CO2-Produktion für die Konzerne teurer machen und künftig auch Fertigungsstätten einbeziehen. Bisher unterliegen ihm nämlich lediglich Kraft- und Heizwerke, weshalb BAYER zum Beispiel aktuell bloß mit fünf Anlagen am „European Union Emissions Trading System“ teilnimmt.

Zudem fordert die CBG den Leverkusener Multi auf, endlich seine Glyphosat-Herstellung zu dekarbonisieren, ist doch das Herbizid neben allem anderen auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1500 °C kommen, was eine enorme Menge an Brennstoffen verschlingt. Im Nachhaltigkeitsbericht des Agro-Riesen heißt es verklausuliert dazu: „Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division.“

„Von Glasgow muss ein deutliches Signal an BAYER und die anderen Unternehmen ausgehen, ihre Dreckschleudern auszurangieren und generell mehr zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen zu tun“, so Stelzmann abschließend.

[CO2 made by BAYER] Stichwort BAYER 04/21

CBG Redaktion

Der Klima-Killer aus Leverkusen

CO2 made by BAYER

Immer deutlicher macht sich der Klimawandel bemerkbar. Aber für BAYER gilt weiterhin Business as usual. Der Konzern reduziert seinen Kohlendioxid-Ausstoß kaum und setzt stattdessen auf Kompensationsgeschäfte durch Investitionen in Wiederaufforstungsprojekte. Auch hält er an seinen energie-fressenden Dreckschleudern fest.

Von Jan Pehrke

Waren es in den letzten Jahren die Dürre-Perioden, die vom Klimawandel kündeten, so nahm heuer das Hochwasser mit seinen katastrophalen Folgen diese Rolle ein (siehe S. 26 ff.). Und die dem Weltklimarat (IPCC) angehörende Wissenschaftlerin Astrid Kiendler-Scharr konnte die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse in Relation zum Ausmaß der Aufheizung sogar schon genauer vorhersagen. „Bei einer Erwärmung um 1,5 Grad haben global etwa elf Prozent der Landfläche ein höheres Risiko, von Flüssen überschwemmt zu werden. Bei zwei Grad sind es schon 21 Prozent der Landfläche“, sagte sie in einem Interview mit spektrum.de.
Im August veröffentlichte der IPCC dann seinen neuesten Report, der noch einmal eindeutige Nachweise für ein gehäuftes Auftreten solcher und anderer Wetter-Phänomene lieferte. „Seit dem fünften Sachstandsbericht gibt es stärkere Belege für Veränderungen von Extremen wie Hitzewellen, Starkniederschläge, Dürren und tropische Wirbelstürme“, heißt es in dem Dokument. Darum mahnten die ForscherInnen, den Treibhausgas-Ausstoß „sofort, schnell und im großen Stil“ zu verringern.
Danach sieht es aber zurzeit nicht aus. Nach Berechnungen der Denkfabrik Agora Energiewende werden sich die bundesdeutschen Emissionen im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 um rund 47 Millionen auf 786 Millionen Tonnen erhöhen – der größte Anstieg seit 1990. Die selbstgesteckten Klima-Ziele rücken damit in weite Ferne, wie jüngst auch das Umweltbundesamt bestätigt hat. Die chemische Industrie hat an diesen Emissionen einen Anteil von rund acht Prozent, allein BAYER stieß im Geschäftjahr 2020 3,58 Millionen Tonnen an Treibhaus-Gasen aus, denn beim selbsterzeugten Strom setzt der Konzern zum überwiegenden Teil auf fossile Energieträger. Von den im letzten Jahr produzierten 17.836 Terrajoule entfielen 10.911 Terrajoule auf Erdgas und 566 Terrajoule auf Kohle, wobei der Kohle-Anteil gegenüber 2019 immerhin von 13,5 Prozent auf rund drei Prozent sank. Von den 18.022 Terrajoule zugekauften Stroms entstammten nur sechs Prozent aus erneuerbaren Energie-Quellen. Den Rest des Bedarfs deckten Gas, Kohle oder Kernkraft.

Klima-Sünder BAYER
„Besonders energieintensiv ist unsere Rohstoffgewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division“, erklärt der Konzern in seinem neuesten Nachhaltigkeitsbericht. Dass Glyphosat dabei die Hauptrolle spielt, verschweigt er wohlweislich. Neben allem anderen ist das Herbizid nämlich auch noch ein veritabler Klima-Killer. Um das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu gewinnen, muss der Ofen am US-amerikanischen BAYER-Standort Soda Springs auf eine Betriebstemperatur von 1.500 °C kommen und braucht dafür entsprechend viel Energie.
Seit Langem schon fordert die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) eine Umrüstung der dortigen Fertigung. Dazu zeigt sich der Global Player aber ebenso wenig bereit wie zur Sanierung oder Ersetzung anderer Dreckschleudern. Und mit einer solchen Haltung steht er im Unternehmer-Lager beileibe nicht allein da. „Die Industrien schieben Neuinvestitionen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt auf“, konstatiert die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellte Studie „Wie kann Nordrhein-Westfalen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen“. Die Untersuchung, die Agora Energiewende und die Unternehmensberatung ROLAND BERGER in Tateinheit mit BAYER, BASF, BP, SIEMENS und anderen Firmen erstellt haben, drückt es ein wenig vornehmer aus und spricht von „Investitionsattentismus“.

Staatsknete für den Umbau
Bei den aktuellen Diskussionen gerät diese Großbaustelle des Klimawandels kaum in den Blick. Jene beschränken sich größtenteils auf Kohle, Gas und die anderen Energieträger, mit denen BAYER & Co. ihre Produktionsstätten befeuern. Eigentlich sollte hier der – immer wieder als marktwirtschaftliches Instrument für mehr Klimaschutz – gefeierte Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten für Abhilfe sorgen, indem er Anreize für das Errichten saubererer Anlagen schafft. Davon kann jedoch nicht die Rede sein. Die Agora-Expertise nennt auch den – marktwirtschaftlichen – Grund: „Der CO2-Preis liegt (...) sowohl im europäischen als auch nationalen Emissionshandel auf absehbare Zeit unter den Vermeidungskosten vieler CO2-armer Schlüsseltechnologien in der Industrie“. Für die Multis kommt es also billiger, die CO2-Zertifikate zu kaufen, als in klima-freundlichere Fabriken zu investieren.
„Es bedarf daher staatlicher Anreize und Förderungen“, lautet die Schlussforderung der Agora-Publikation, die dann auch gleich „Klimaneutralität 2050 – Was die Industrie jetzt von der Politik braucht“ betitelt ist. „Die Politik muss (...) gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, welche die Entwicklung, die Einrichtung und den Betrieb neuer Anlagen und Schlüsseltechnologien zum Geschäftsmodell werden lassen – auch für den Export“, verlangt sie. Ihr Mittel der Wahl dazu: Klimaschutz-Verträge, sogenannte „Contracts for Difference“. Diesen weisen die AutorInnen die Aufgabe zu, die betrieblichen Mehrkosten zu decken, bis die Emissionshandelspreise irgendwann einmal so hoch sind, dass rein marktwirtschaftliche Überlegungen die Bau-Projekte vorantreiben. Die Studie der NRW-Grünen tritt ebenfalls für ein solches Modell ein, das sich dann auch im Wahlkampf-Programm der Partei wiederfand. Ein 900 Millionen schweres Pilot-Projekt dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium schon auf den Weg gebracht. Und der „Verband der chemischen Industrie“ hat sich bereits Gedanken über die Finanzierung gemacht: „Diese Haushaltsmittel könnten durch Einsparungen in anderen Bereichen aufgebracht werden.“ „Hier will BAYER nur wieder Geld kassieren. Und dabei munter weiter das Klima ruinieren“, lautete der Kommentar der CBG zu den „Contracts for Difference“ in ihrer Presseerklärung zum Klimastreik vom 24. September.

Grüner Ablasshandel
Daneben haben die Konzerne noch eine andere Strategie entwickelt, dem Klimawandel zu begegnen: „Kompensation statt Reduktion“ heißt die Devise. So will der Leverkusener Multi sein Ziel der Klimaneutralität bis 2030 nur zu 42 Prozent durch mehr Strom aus erneuerbaren Energie-Quellen, zu 58 Prozent aber durch Ausgleichsmaßnahmen erreichen. „Im Berichtsjahr haben wir bereits 200.000 t CO2 kompensiert, indem wir bspw. in Uruguay, Brasilien und China Projekte zur Wiederaufforstung und zum Waldschutz finanziert haben“, vermeldet der Agro-Riese in seinem Nachhaltigkeitsbericht. Der Spiegel bezeichnet diese Praxis als grünen Ablasshandel. Die Wissenschaft hält ebenfalls nicht viel von Konzernen als Hobby-GärtnerInnen, denn es läuft auf ein Nullsummenspiel hinaus, an einem konkreten Standort begangene Klimasünden anderswo auf der Welt wiedergutzumachen – bestenfalls. „Neun von zehn Wiederaufforstungsprojekten scheitern“, sagt etwa der Ökologe Thomas Crowther von der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. Zudem verlegen die Kompensationsgeschäfte die möglichen positiven Klima-Effekte weit in die Zukunft. „Priorität muss die Senkung der CO2-Emissionen haben“, lautet deshalb das Fazit Crowthers.
Es kommt sogar noch schlimmer. Der Leverkusener Multi versucht allen Ernstes, sein Problemkind „Glyphosat“ ungeachtet seines übergroßen CO2-Fußabdrucks als Klima-Retter zu verkaufen, weil es den LandwirtInnen das Kohlendioxid freisetzende Pflügen erspare. Allerdings streiten die Agrar-ForscherInnen noch darüber, ob eine solche landwirtschaftliche Praxis wirklich das im Boden gebundene Kohlendioxid wieder entfesselt, und der Gewährsmann der Aktien-Gesellschaft in dieser Frage, Professor P. Michael Schmitz, musste unlängst seinen wissenschaftlichen Offenbarungseid leisten. Schmitz hat sich die Arbeit an solchen Sätzen wie „Mit einer angepassten Glyphosat-Strategie in der Fruchtfolge können ohne Ertragsreduzierung die Maschinen- und Arbeitskosten sowie der CO2-Ausstoß gesenkt werden“, nämlich von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO bezahlen lassen. Trotzdem behauptet der grüne Chef-Lobbyist des Gentech-Giganten, Matthias Berninger, unverdrossen weiter: „Glyphosat ist gut fürs Klima“. Und der Konzern hat sogar ein Programm aufgelegt, das FarmerInnen mit Geld-Prämien dazu verleiten will, den Pflug in der Scheune zu lassen und stattdessen zu Glyphosat zu greifen.
All diese fadenscheinigen Manöver des Unternehmens, sich seine Klima-Bilanz grünzurechnen, waren für die Coordination Grund genug, sich auch im September 2021 wieder am Klimastreik zu beteiligen – und aus gegebenem Anlass natürlich am BAYER-Stammsitz Leverkusen. ⎜

[Explosion] Stichwort BAYER 04/21

CBG Redaktion

Explosion im Chem„park“

Die Verantwortung BAYERs

Am 27. Juli 2021 ereignete sich auf dem Gelände des Leverkusener Chem„parks“ eine Explosion. Der Störfall im Tanklager des Entsorgungszentrums forderte sieben Todesopfer. 31 Menschen trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Abermals zeigte die Katastrophe die lebensgefährlichen Risiken einer dem Profit-Prinzip folgenden Wirtschaftsweise auf.

Von Jan Pehrke

Es war die größte Chemie-Katastrophe in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Sieben Menschen starben bei der Explosion im Leverkusener Chem„park“. 31 verletzten sich zum Teil schwer. 55 Rettungskräfte hatten nach ihrem Einsatz gesundheitsgefährdende Mengen an Schadstoffen im Blut. Und zahllose AnwohnerInnen klagten über Gesundheitsstörungen.
Dazu kamen besorgniserregende Sachschäden wie etwa ein Defekt an den Brunnen der Dhünnaue-Deponien, die das verseuchte Sickerwasser auffangen und zusammen mit der Grundwasser-Barriere verhindern, dass es in den Rhein fließt. „Es wird davon ausgegangen, dass der Rohrbruch, der am 28.07.2021 festgestellt wurde, im Zusammenhang mit dem Ereignis vom 27.07.2021 steht“, konstatiert das Landesumweltministerium in einem Bericht. Auch die Kläranlage des Entsorgungszentrums lädierte die Explosion. Dort fiel die Prozessleitsteuerung aus.
Noch in 40 Kilometer Entfernung von der Unglücksstelle schlugen die Messgeräte des nordrhein-westfälischen Geologischen Dienstes aus, eine solche Kraft hatten die Druckwellen. Die Rauchwolke zog über das ganze Bergische Land bis nach Dortmund hin. Eine Warnmeldung der Kategorie „extreme Gefahr“ setzten die Behörden ab. Die Feuerwehr forderte die Bevölkerung auf, die Fenster zu schließen und die Klima-Anlagen auszuschalten. Sie mahnte eindringlich, die niedergehenden Ruß-Partikel nicht zu berühren, kein Obst und Gemüse aus den eigenen Gärten zu essen und verschmutzte Gegenstände nicht selbst zu reinigen. Eine Größe von bis zu zwei Zentimetern erreichten die Flocken und waren nicht ohne: Mitunter fraßen sie sich sogar durch die Schutzschicht von Autolacken. Die Stadt Leverkusen sperrte alle Spielplätze, und die LandwirtInnen der Umgebung ließen ihre Kühe nicht mehr auf die Weide.
„Ich dachte, ein Flugzeug wäre auf unserem Hausdach gelandet“, so beschreibt eine Frau aus Leverkusen-Bürrig die Detonationsgeräusche. Am nächsten Tag legte sich ihr zufolge dann ein schwerer, gummiartiger Gestank über den Stadtteil, und sie hatte einen „bitteren Geschmack“ auf der Zunge. Den hatte auch ein anderer Anwohner. Das war aber nicht alles. Er habe „starke Lungenschmerzen bekommen“, berichtete er dem Kölner Stadtanzeiger. An eine Atom-Explosion, einen Fall-Out, erinnerte ihn das Ganze. Ein Mann klagte derweil über brennende Haut, und eine ältere Frau spürte noch am Wochenende darauf die Nachwirkungen. „Am Sonntag hatte ich den ganzen Tag Kopfschmerzen“, sagte sie in einem Monitor-Interview.

Verharmlosungen
Bereits am ersten Tag nach der Detonation begann die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion. Diese hatte sich in dem Tanklager der Sondermüll-Verbrennungsanlage des Chemie„park“-Betreibers CURRENTA, genauer im Tank 3 ereignet. Und es war ein Unglück mit Ansage. Schon ab etwa fünf Uhr morgens kam es an dem 27. Juli zu einem Temperatur- und Druckanstieg in dem Behältnis, da sich eine Chemikalie erhitzt hatte. Eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgte zu diesem Zeitpunkt aber nicht. Die CURRENTA pumpte zur Abkühlung Heizöl in den Tank, aber das konnte die chemische Reaktion nicht stoppen. „Der ganze Vorgang ging so schnell, dass die Sicherheitseinrichtungen den Druck nicht mehr abführen konnten. Als der Druck dann über dem Auslegungsdruck des Behälters lag, explodierte dieser“, heißt es in dem Zwischenbericht des Gutachters. Der größte Druck- und Temperaturanstieg fand eine Viertelstunde vor der Detonation statt, die sich um 9.40 Uhr ereignete. Die Abfall-Flüssigkeit, die dem zweiten Zwischenbericht zufolge in Bürrig „oberhalb der Selbsterwärmungstemperatur gelagert wurde und so die Reaktion in Gang“ setzte, vermengte sich dann mit der Luft und dem Heizöl, was einen Brand auslöste. Das Feuer griff bald auch auf acht der Nachbar-Tanks über und zerstörte diese oder beschädigte sie stark.
Die Feuerwehr durfte sich zu diesem Zeitpunkt dem Brandherd immer noch nicht von allen Seiten nähern, sondern nur von Westen aus. Über dem Entsorgungszentrum verlief nämlich eine Starkstrom-Leitung, die zerbarst und erst umständlich vom Netz genommen und geerdet werden musste. Nach den heutigen technischen Bau-Bestimmungen für Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, wäre eine solche überirdische Führung von 110 Kilovolt gar nicht mehr erlaubt. Aber der Gesetzgeber gewährt freundlicherweise Bestandsschutz. Und so verstrichen rund anderthalb Stunden, ehe die 360-köpfige Lösch-Crew die Möglichkeit hatte, vollen Einsatz zu zeigen. Gegen 13 Uhr gelang es ihr schließlich, das Feuer – mit potenziell umweltschädlichen – Sonderlöschmitteln unter Kontrolle zu bringen.
Dreieinhalb Stunden später folgte schon die erste Entwarnung. „Im gesamten Stadtgebiet wurden von der Feuerwehr Leverkusen und dem LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Anm. SWB) Luftmessungen vorgenommen, die unauffällig blieben“, vermeldete die Stadt Leverkusen. Dabei war im Einzelnen gar nicht klar, was da ins Freie gelangt war – und ist es bis heute nicht. Laut CURRENTA befanden sich in den Tanks „organische Wasser- und Lösungsmittel-Gemische und chlorierte Wasserstoffe“. Daraus zog das LANUV erste Schlüsse: „Daher gehen wir derzeit davon aus, dass über die Rauchwolke Dioxin-, PCB- und Furan-Verbindungen in die umliegenden Wohn-Gebiete getragen wurden.“ Über die Konzentration der Stoffe vermochte die Behörde aber noch keine Angaben zu machen. Drei Tage später legte sie dann ihre Ergebnisse vor. „Eine nur geringe Schadstoff-Belastung“ stellte das LANUV fest. „Bei den Stoffgruppen der Dioxine (einschließlich dioxin-ähnliche PCB) wurde die Bestimmungsgrenze nicht erreicht. Bei den Polychlorierten Biphenylen (PCB) und den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) wurden sehr geringe Werte gemessen, die die Bewertungsgrenzen unterschritten“, so das Landesamt. Nach anderen Stoffen hatte die Einrichtung allerdings zu der Zeit noch nicht gefahndet. Daher empfahl sie, zunächst noch alle Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten.
An den Dioxin-Befunden erhoben sich sogleich Zweifel. So machte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) auf die geringe Anzahl der genommenen Proben aufmerksam und kritisierte die Aussage des LANUV-Mitarbeiters Ulrich Quaß, „dass die Ruß-Flocken auch für Kinder völlig unkritisch seien, selbst wenn diese so einen Brand-Rückstand verschlucken sollten“, als „völlig unangebracht“. Wenig später sah sich diese Skepsis durch eine GREENPEACE-Untersuchung bestätigt, die sich auf 20 statt bloß auf drei Proben stützte. „Teilweise wurden höhere Konzentrationen nachgewiesen als in den veröffentlichten Mess-Ergebnissen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)“, erklärte die Organisation. Während die Greenpeace-ChemikerInnen in den Wischproben von Staub auf Spielplätzen und in Hausgärten genauso wenig wie ihre LANUV-KollegInnen gefährliche Rückstände aufspüren konnten, stießen sie in dem Ruß sehr wohl auf bedenkliche Werte. „In vier von sieben quantitativ untersuchten Proben von Ruß-Niederschlägen werden Polychlorierte Dibenzo-Dioxine und -Furane in Konzentrationen oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen“, heißt es in dem Bericht der Initiative. „Die Entwarnung kommt zu früh“, konstatierte GREENPEACE deshalb: „Kinder sollten auf keinen Fall mit diesen Fundstücken in Berührung kommen.“ Die Stadt forderten die Umweltschützer*innen auf, die Rückstände flächendeckend und systematisch zu analysieren und die CURRENTA, die Rußpartikel einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen.
Mit genaueren Informationen zum Tank-Inhalt rückte der Chem„park“-Betreiber immer nur häppchenweise heraus, was die Untersuchungen zum Schutz der AnwohnerInnen massiv erschwerte. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser musste sogar persönlich in Leverkusen vorstellig werden, um bei dem Unternehmen Druck zu machen. Eine Verzögerungstaktik sah sie dabei aber nicht am Werk. Die CDU-Politikerin schrieb das Verhalten laut dpa lediglich einer vorübergehenden Überforderung zu. Am 31. Juli tat die Bezirksregierung Köln dann kund, in dem explodierten Tank hätten sich „flüssige Reststoffe aus der Produktion von Chemikalien für die Landwirtschaft“ befunden, in der Hauptsache phosphor- und schwefelhaltige Substanzen. Knapp eine Woche später publizierte das LANUV dann die Resultate ihrer Untersuchung auf der Basis der erhaltenen Stofflisten. 450 Agrochemie-Bestandteile spürte es in Boden- und Pflanzenproben nach und fand „keine relevante Konzentration und keinerlei Grenzwert-Überschreitungen“. „Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die einzelnen Bestandteile der Agrar-Chemikalien aus den Tanks durch den unmittelbar nach der Explosion einsetzenden Brand fast vollständig zerstört wurden“, so die Behörde.
Am 11. August durfte dann auch die Öffentlichkeit Genaueres erfahren. Die CURRENTA informierte über die Stoffe in den Tanks und im Fall des hochgegangenen Behälters auch über deren Herkunft. Sie stammten von einem „außerhalb des Chem„park“ ansässigen Kunden aus dem EU-Ausland“. Bei seinem Besuch der Leverkusener Stadtratsfraktionen nannte Unternehmenschef Lars Friedrich dann noch weitere Details. So brachte ein einziger Stoff, mit dem es das Entsorgungszentrum zuvor noch nie zu tun hatte, den Tank 3 zum Platzen. Die Bezirksregierung warnte sogleich alle Betreiber von Verbrennungsanlagen im In- und Ausland vor dieser Substanz. Genauere Angaben zu der Chemikalie verweigerte Friedrich jedoch mit Verweis auf die noch laufenden Ermittlungen. Er versicherte Erhard Schoofs von der Bürgerliste lediglich, dass die CURRENTA auch diese Lieferung sorgfältig beprobt hätte, bevor sie abgefüllt wurde.

Made by BAYER
Ein Leverkusener wusste laut Rheinischer Post sogleich, was er zu tun hatte, als er am Morgen des 27. Juli die ungeheure Erschütterung vernahm: „Ich geh’ rein, mach die Fenster zu. Wenn das vom BAYER kommt ...“ „Und ja, es kommt ‚vom BAYER’, wie man in Leverkusen sagt, wenn man über den Chem„park“, das ehemalige BAYER-Werk, spricht“, schreibt die Zeitung. BAYER und der Chem„park“, das ist für die Stadt immer noch eins, obwohl die Besitzverhältnisse inzwischen andere sind. Im Jahr 2019 verkaufte der Konzern seine 60-prozentige Beteiligung an der CURRENTA und hat somit rein formal nichts mehr mit dem Störfall zu tun. Andererseits trägt er aber sehr wohl Verantwortung. Der Multi war es nämlich, der nicht nur das Entsorgungszentrum mit dem Tanklager und den Verbrennungsöfen errichtete, sondern auch die ganze Chem„park“-Struktur mitsamt seiner Sicherheitsarchitektur schuf, die sich dann am 27. Juli nicht zum ersten Mal als sehr anfällig erwies. 2011 ging von der Sondermüll-Verbrennungsanlage aus ein Sandregen über Teile Leverkusens nieder. 2010 entzündete sich ein Feuer, und 2009 traten nach einem Defekt in der Dosier-Einrichtung der Abluft-Behandlung Schadstoffe aus. Im Jahr 1986 kam es in einem Müll-Ofen zu einer Detonation, bei der Nitrose freigesetzt wurde. 1980 schließlich explodierten Stoffe im Anlieferungsbunker. Sie töteten einen Bagger-Fahrer und zerstörten das „Entsorgungszentrum“ zum größten Teil.
Alles, was heute der Chem„park“ ist mit seinen rund 70 Firmen, nahm ursprünglich der BAYER-Konzern mit seinen Produktionsanlagen allein in Beschlag. Den dabei anfallenden Giftmüll verbuddelte er lange Zeit einfach. 1957 dann nahm das Unternehmen die erste Vorrichtung zur Sonderabfall-Verbrennung in Betrieb. Neue Öfen folgten in den Jahren 1967 und 1976. Eine Generalüberholung der Verbrennungsanlage 1 führte der Chemie-Riese 1989 durch, die der Verbrennungsanlage 2 1991/92. Da die beiden Vorrichtungen aber immer noch mehr Schadstoffe in die Luft bliesen, als die 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) erlaubte, musste BAYER 1995 „eine weitere Nachrüstung der Rauchgas-Reinigung“ vornehmen. Im Jahr 2016 erfolgte die bisher letzte Sanierung für rund vier Millionen Euro. Dabei wurde unter anderem ein sechs Meter langer Abschnitt eines Ofen-Drehrohres ersetzt.

Müll als Geschäft
Im Lauf der Zeit veränderte sich auch der Status der Produktionsrückstände – aus dem Müll wurde ein Geschäft. Noch aus den entlegensten Erdteilen versuchten die ManagerInnen gefährliche Produktionsrückstände zu akquirieren. Dazu erweiterten sie ständig die Kapazitäten der Öfen. Zuletzt war dies 2012 der Fall. Da stieg das Fassungsvermögen von 80.000 Tonnen auf 120.000 Tonnen. Die Lieferungen bestanden nämlich immer weniger aus heizwert-reichen Abfällen, bei deren Verbrennung eine als Energie nutzbare Wärme entsteht. Deshalb brauchte der Entsorger mehr Masse. „Der Energie-Ausgleich muss bei uns mit mehr Menge erfolgen, um unsere Verbrennungsanlage weiter wirtschaftlich betreiben zu können“, so der damalige CURRENTA-Sprecher Mark Mätschke. Diese Vergrößerungen machten riesige Tank-Anlagen als Zwischenlager-Stätten nötig. Wenn sich die Service-Gesellschaft darauf beschränkt hätte, nur den im Chem„park“ selbst regelmäßig anfallenden Sondermüll zu verbrennen, hätte es solch großer Vorrichtungen gar nicht bedurft, aber da war die Profit-Gier BAYERs vor. Wegen dieses Eifers, aus der Beseitigung von Fabrikationsresten einen blühenden Geschäftszweig gemacht zu haben, bezeichnete die ehemalige NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn den Leverkusener Multi deshalb einmal als „Müllstaubsauger“.
Und noch etwas anderes veränderte sich über die Jahre. Durch Produktionsverlagerungen bzw. -schließungen oder kleiner dimensionierte Neu-Anlagen entstanden auf dem Werksgelände immer mehr Freiflächen. Da machte BAYER aus der Not eine Tugend bzw. einen Chem„park“. Es wandelte sein Werk-Areal zu einem offenen Gewerbe-Gebiet um und warb andere Chemie-Firmen als Mieter an. Auch der Konzern selbst wandelte sich. Das Unternehmen gab sich im Jahr 2002 eine Holding-Struktur mit selbstständig arbeitenden Einheiten, um sich leichter von Unternehmensteilen trennen zu können. Das „Park“-Management inklusive „Müllabfuhr“ fiel dabei der Dienstleistungstochter BAYER INDUSTRY SERVICES (BIS) zu. Im Jahr 2005 stieß der Multi dann seine Chemie-Sparte und Teile des „Plaste & Elaste“-Segments ab. Im Zuge dessen gab er der fortan unter LANXESS firmierenden Abspaltung 40 Prozent der BIS-Aktien mit auf den Weg. Drei Jahre später verschwand „BAYER“ aus dem Namen, CURRENTA nannte sich die Service-Gesellschaft nun. Und 2019 schließlich veräußerten BAYER und LANXESS ihre Beteiligungen an die australische Investmentbank MACQUARIE, genauer: an MIRA, den Infrastruktur-Fonds des Geldhauses. Ein langfristiges Engagement stellte dieser jedoch nicht in Aussicht. „Wir gehen von einer Haltedauer von zehn bis zwölf Jahren aus“, so Deutschland-Chef Hilko Schomerus damals.
Aber immer noch unterhält der Leverkusener Multi vielfältige Geschäftsbeziehungen zu seiner Ex-Tochter und lässt beispielsweise seine Produktionsrückstände weiter von ihr entsorgen. Er wähnt diese bei einem Finanzmarkt-Akteur nach wie vor in guten Händen. „BAYER erklärt auf Anfrage, man gehe davon aus, dass sich an den Sicherheitsstandards nach dem Verkauf nichts geändert habe“, meldete die Rheinische Post. Es gäbe Sicherheitsvereinbarungen, erklärte der Agro-Riese der Zeitung gegenüber, überdies behielten die verantwortlichen ManagerInnen sich Kontrollen vor. Und die CURRENTA versicherte ebenfalls, die Schutzmaßnahmen seien „nie heruntergefahren worden“. Aber offensichtlich reichten schon die bestehenden nicht aus.

Dienstbare Politik
Und dafür hat BAYER so einiges getan. „Chemie-Anlagen sind keine Schokoladen-Fabriken“, bekundete der damalige Vorstandsvorsitzende Manfred Schneider 1994 auf der Hauptversammlung und insinuierte auf diese Weise, AnwohnerInnen und Beschäftigte hätten die Risiken und Nebenwirkungen dieser Art der Produktion als Schicksal hinzunehmen. Gegen schärfere Sicherheitsvorschriften setzte sich BAYER stets mit allen Mitteln zur Wehr. So gelang es dem Konzern etwa, den nordrhein-westfälischen Abstandserlass, der nach mehreren Beinahe-Katastrophen keine gefährlichen Fertigungsstätten in der Nähe von Wohngebieten mehr zulassen wollte, zu verwässern. Bestehende Werke nahm die Landesregierung auf Druck des Unternehmens ausdrücklich von den Regelungen aus.
Angemessene Abstände und eine scharfe Kontrolle aller Störfall-Betriebe sahen schließlich auch die verschiedenen Seveso-Richtlinien vor, welche die Europäische Union nach dem verheerenden Chemie-Unglück, das sich 1976 in der Nähe der italienischen Stadt Seveso ereignet hatte, auf den Weg brachte. Dagegen opponierte der Multi ebenfalls. Er sprach sich gegen die festgeschriebene Prüfung aller zu einer Firma gehörigen Anlagen aus und kritisierte den bürokratischen Aufwand. Die Aufsichtsbehörden sollten nicht auf Zwangsmaßnahmen setzen, sondern auf ein „partnerschaftliches Miteinander“, meinte die Aktien-Gesellschaft.
Und die Politik spielte mit, von der obersten bis zur untersten Ebene. Der Bund etwa nahm sich bei der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie in deutsches Recht lange Zeit und ließ dabei nicht selten Lücken, weshalb die EU die Bundesrepublik im Jahr 2000 verklagte. Zudem wollte die Bundesregierung die Seveso-Vorgabe der angemessenen Abstände in einer Technischen Anweisung (TA) konkretisieren. Aber dazu kam es nicht, da BAYER & Co. Sturm liefen. Der „Bundesverband der deutschen Industrie“ (BDI) formulierte damals seine Bedenken in einem Positionspapier. Demnach sollte der Sicherheitsabstand nur eine von vielen Möglichkeiten sein, die von Störfallen ausgehenden Gefahren zu reduzieren und eine Unterschreitung auf keinen Fall zur Nichtgenehmigung einer Anlage führen. Andernfalls wäre „im Widerspruch zu § 3 Abs. 1 der 12. BImSchV die Tolerierbarkeit des Restrisikos aufgehoben“, so der BDI. Es galt für ihn lediglich, „die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Störfall auf ein tolerierbares und sozialadäquates Maß“ zu reduzieren: „Das heißt, dass ein Restrisiko verbleibt.“ Zudem trat die Lobby-Organisation dafür ein, bei der „Definition der Schutzobjekte“ das Augenmaß zu wahren. Überdies muss für den Bundesverband bei Genehmigungsverfahren „darauf geachtet werden, dass es nicht zu Verfahrensverzögerungen und Kostensteigerungen“ durch die Regelung kommt. Das Bundesumweltministerium führte dann ein Planspiel zur Realisierung der TA Abstand durch, das einen schlechten Ausgang nahm. So blieb alles beim Alten, und Einzel-Gutachten beurteilten wie eh und je jeweils konkret das Gefährdungspotenzial eines Vorhabens für die Umgebung.
Am BAYER-Standort Dormagen erzielte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) dennoch einmal einen Erfolg. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für ein Kunststoff-Werk monierte sie den zu geringen Sicherheitsabstand der Anlage zu Wohnsiedlungen und Verkehrseinrichtungen. Daraufhin holte die Bezirksregierung ein Gutachten ein, das Handlungsbedarf erkannte, und der Leverkusener Multi musste bei der S-Bahn-Station „Dormagen BAYER-Werk“ einen Schutzraum errichten.

Dienstbare Kommunen
Die Kommune selber hält dagegen ebenso ungern Distanz zu BAYER wie Leverkusen. Die Städte fühlen sich durch die Seveso-Richtlinien nämlich in ihrem Aktionsradius bei der Ausweisung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten eingeschränkt. Deshalb versuchen sie sich durch Gutachten Handlungsraum zurückzuerobern. Zu diesem Behufe beauftragte Leverkusen vor einigen Jahren den TÜV, die Chancen für die Entwicklung Wiesdorfs zu eruieren. Das TÜV-Gutachten erklärte dann zwar die unmittelbar an den Chem„park“ angrenzenden Flächen, die Planungszone 1, zur No-Go-Area, in der keine Bebauung mehr gestattet ist, gab ansonsten aber Entwarnung. „Im Ergebnis des ersten Arbeitsschrittes konnten durch die Detail-Betrachtung im technischen Gutachten die Abstände zum Teil deutlich reduziert werden“, vermeldete der „Technische Überwachungsverein“ erfreut. Nach der bisherigen Richtgröße, dem von der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) pauschal festgelegten „Achtungsabstand“, wäre die Bannmeile nämlich deutlich breiter ausgefallen. Nunmehr aber unterlag die vom TÜV umrissene Planungszone 2 jetzt nur noch wenigen Auflagen. Und auf der Basis dieser Festlegungen erstellte Leverkusen schließlich einen Entwicklungsplan für das Stadtgebiet. Die Bezirksregierung Köln beobachtete dieses Treiben mit einiger Sorge. So kritisierte ihr Immissionsschutz-Experte Wolfgang Raffel laut Leverkusener Anzeiger „den Leverkusener Trend, in Gefahrenbereichen zu bauen“.
Ansonsten aber zeigt auch die Behörde keinen übermäßigen Ehrgeiz, die AnwohnerInnen vor den Risiken und Nebenwirkungen der Chemie-Produktion zu schützen. Die Kapazitätserweiterung der Öfen von 80.000 auf 120.000 Tonnen winkte sie 2012 durch, ohne dabei die vom gesamten „Entsorgungszentrum“ ausgehenden Gefährdungen mit zu berücksichtigen. „Spezielle über den Antragsgegenstand hinausgehende Anforderungen an die Sicherheitstechnik wurden im Genehmigungsbescheid nicht festgelegt“, erklärte die Bezirksregierung laut report-K. Dadurch versäumte sie es, insbesondere das Tanklager mit den dicht nebeneinander stehenden Tanks auf die Gefahr möglicher Kettenreaktionen hin zu untersuchen, obwohl schon die zu der Zeit geltende Seveso-II-Richtlinie eine Prüfung etwaiger Domino-Effekte vorschrieb. Das Tanklager selbst sahen sich die KontrolleurInnen zuletzt im Januar 2016 an und waren damit bereits nach einer Stunde fertig.
Seither nahm die CURRENTA insgesamt neun bauliche Eingriffe vor. Genehmigungsverfahren brauchte es dafür aber nach Ansicht der Bezirksregierung nicht. Sie schaute nur mal kurz drüber. „Die technischen Änderungen wurden zeitnah nach der Installation in Augenschein genommen“, erklärte sie. Die letzte Störfall-Inspektion des gesamten Areals fand 2018 statt. Und auch bei dieser Gelegenheit musterte die Bezirksregierung die Tanks nicht genauer. Es handelte sich da nach Angaben der Landesregierung nämlich nur um eine „System-Prüfung, d. h. es wird kein einzelner Tank überprüft, sondern es wird überprüft, ob die grundsätzlichen technischen und organisatorischen und management-spezifischen Vorkehrungen des Betreibers geeignet sind, Störfälle zu verhindern“. Die nächste, turnusmäßig für 2020 vorgesehene Kontrolle ließ die Bezirksregierung ausfallen und holte sie auch im April 2021 nicht komplett nach. Wegen der Corona-Pandemie fand lediglich eine Video-Konferenz statt. Einen Lokaltermin hatten die BeamtInnen erst für August angesetzt. Aufgeschreckt durch die Ereignisse vom 27. Juli kontrollierte die Bezirksregierung Köln jetzt wenigstens einmal CURRENTAs Entsorgungszentrum in Dormagen und beauftragte damit gleich zwei Überwachungsteams. „Bei der Inspektion wurden keine Mängel festgestellt“, gab sie anschließend Entwarnung.

Die Reaktionen
„Der Unfall in unserem Entsorgungszentrum in Leverkusen hat uns alle zutiefst erschüttert. Es ist furchtbar, was hier passiert ist“ erklärte die CURRENTA nach der Explosion und hielt fest: „Es ist unsere Aufgabe, den Unfall umfassend aufzuklären. Dabei unterstützen wir die Behörden mit aller Kraft.“ Für den LANXESS-Konzern – bis 2019 gemeinsam mit BAYER Eigentümer der CURRENTA– äußerte sich der Vorstandsvorsitzende Matthias Zachert. Er nannte die verstorbenen und verletzten Beschäftigten „de facto ehemalige Schwestern und Brüder“ und sprach von einem emotionalen Schock. Solche Worte waren von BAYER-Chef Werner Baumann nicht zu vernehmen. Er beließ es bei einer routinierten Beileidsbekundung: „Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt allen, die bei diesem schrecklichen Unfall zu Schaden gekommen sind. Unsere Gedanken sind auch bei den Familien der Betroffenen“. Ansonsten galt Business as usual. Sogar BAYER 04 Leverkusen lief schon am Tag nach der verheerenden Explosion auf, denn der Rasen war bespielbar, wie eine Überprüfung ergeben hatte: kein Partikel-Niederschlag.
Der Vorsitzende der IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE), Michael Vassiliadis, nannte die Explosion im Tanklager „ein tragisches, furchtbares Unglück“ und versicherte den Betroffenen und ihren Familien seine Anteilnahme. Detlef Rennings forderte als Betriebsratsvorsitzender der CURRENTA Transparenz ein. „Als Betriebsräte erwarten wir, dass die Ursachen detailliert aufgeklärt werden. Wir müssen verstehen, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Denn eines ist klar: So etwas darf nie wieder passieren“, sagte er. Dafür will Rennings zufolge auch der Betriebsrat sorgen: „Natürlich werden wir uns dafür einsetzen, dass aus den Erkenntnissen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden und dass wir als Unternehmen und Belegschaft daraus lernen.“
Die SPD-Fraktionsvorsitzende im Leverkusener Stadtrat, Milanie Kreutz, zeigte sich völlig überrascht von dem Ereignis: „Wir haben immer darauf vertraut, dass die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind.“ Jetzt stimmt die Chemie für sie nicht mehr so ganz, ein einfaches Weiter-so schloss Kreutz dem Spiegel gegenüber aus. „Wir müssen trotz freundlichem Miteinander unsere Kontrollfunktion bei der Aufklärung ausüben“, so Kreutz. Ihr Partei-Kollege Karl Lauterbach, Bundestagsabgeordneter mit Wahlkreis Leverkusen-Köln IV, betrachtete die Stadt dagegen immer schon als gefährdet. „Hier kommt einfach einiges zusammen, was Leverkusen zu einer Hochrisiko-Stadt gemacht hat“, konstatierte er und mahnte: „Für künftige Bauvorhaben sollte nach diesem Vorfall genauer geprüft werden, ob Müllverarbeitungsanlagen so nah an einer Stadt errichtet werden dürfen.“ Der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Josef Neumann verlangte derweil von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), die Explosion zur Chef-Sache zu machen. „Wir müssen wissen, wie es um die Sicherheit solcher Anlagen steht (...) Konkret muss jetzt geklärt werden, ob die Anlage in Leverkusen allen aktuellen Standards und den Auflagen der Sicherheit entsprochen hat“, so Neumann. Und für Norwich Rüße, den umweltpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, steht schon fest, dass es Handlungsbedarf gibt: „Klar ist bereits jetzt: Dieser erneute Störfall in einem Chemie-Betrieb muss Anlass sein, störfall-anfällige Chemie-Anlagen weiter in puncto ‚Sicherheit’ zu optimieren.“
Zu dieser Einschätzung war das Umweltbundesamt auf der Basis einer umfassenden systematischen Auswertung von 13 Störfällen schon vorher gekommen. Die Mängelliste umfasst zahlreiche Faktoren, und nicht wenige davon treffen auch auf die Chemie-Katastrophe vom 27. Juli zu. Auf betrieblicher Ebene machte die vom UBA in Auftrag gegebene Untersuchung ein Regelungsdefizit bei Kontrollen und der Umsetzung von Auflagen aus. Darüber hinaus hapert es der Studie zufolge bei der „systematischen Risiko- und Gefahrenanalyse“. Als ein Beispiel dafür nennt sie bei einem Vorfall eine unzureichende sicherheitstechnische Bewertung eines Druckanstiegs in einem Kälte-Aggregat. Zudem stießen die AutorInnen oft auf eine Betriebspraxis, die von der genehmigten Auslegung der Produktionsstätte abwich. Auch die Arbeitsbedingungen identifizierten sie als Risiko für Unfälle. Den Einsatz von Fremdfirmen, ohne die Beschäftigten ausreichend einzuweisen, machte die Expertise ebenfalls als Schwachstelle aus. Überdies fehlt es ihr zufolge häufig an einem „Alterungsmanagement“ der Anlagen, weshalb Instandhaltungsmaßnahmen ausbleiben. Und schließlich kristallisierte sich „bei einem Teil der Ereignisse eine erhöhte Kontrolle durch Aufsichtsbehörden (...) als Verbesserungspotenzial“ heraus.

Die CBG-Aktivitäten
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hatte ab dem 27. Juli turbulente Wochen. Sie veröffentlichte noch am Tag der Explosion eine Presseerklärung und ließ weitere, etwa zur Sondersitzung des NRW-Umweltausschusses im Landtag, folgen. Unzählige Medien-Anfragen beantwortete das konzern-kritische Netzwerk und gab viele Interviews. Zudem versorgte sie JournalistInnen mit Informationen und wies sie zum Beispiel auf die Mängel bei den Anlagen-Kontrollen der Bezirksregierung Köln hin.
Gemeinsam mit der aktion ./. arbeitsunrecht verlangte sie in einem Offenen Brief an die CURRENTA genauere Auskünfte über die Beschäftigungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Unglücks und wollte beispielsweise wissen, wie hoch der Anteil der LeiharbeiterInnen war. Einen zweiten Offenen Brief adressierten die beiden Initiativen an den WDR, um die oberflächige, unkritische Berichterstattung zu geißeln. Den längsten Offenen Brief, diesmal von der CBG allein verfasst, erhielt der Leverkusener Multi. Dieser steht nach Ansicht der Coordination trotz der 2019 erfolgten Trennung von der CURRENTA nämlich immer noch in der Verantwortung, nicht nur weil das Tanklager und die Müll-Ofen von ihm stammten. Es war „der BAYER-Konzern, der für den Chem„park“ in Leverkusen und die anderen Chem„park“-Standorte das Nutzungskonzept, die Organisationsstruktur und die Sicherheitsarchitektur entwickelt hat“, hieß es in dem Schreiben unter anderem.
Und natürlich war die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN vor Ort in Leverkusen. Am 2. August stieß sie zu einer von der Partei MLPD initiierten Kundgebung, und am 21. September veranstaltete sie die Podiumsdiskussion „Wie weiter nach der Explosion?“ Daran nahmen neben dem Verfasser dieser Zeilen der GREENPEACE-Schadstoffexperte Manfred Santen, Hanno Raussendorf als umweltpolitischer Sprecher der Partei „Die Linke/NRW“ und Beate Hane-Knoll, die Bundestagskandidatin von „Die Linke“ für den Wahlkreis Leverkusen-Köln IV, teil. Rund 50 BesucherInnen kamen ins Forum Leverkusen. Die AnwohnerInnen waren von dem Ereignis immer noch merklich aufgewühlt und hatten auch allen Grund dazu. Beispielsweise klagten manche – zwei Monate danach – immer noch über Geruchsbelästigungen. Es liegt also immer noch Chemie in der Luft – allen Beteuerungen der CURRENTA und des LANUVs zum Trotz. Der Umgang des Chemie„park“-Betreibers und der Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung mit der Katastrophe gehörte dann auch zu den zentralen Kritikpunkten von Podium und Publikum. Auch deckte der große Knall für den Saal das eklatante Versagen der Behörden bei der Kontrolle von störfall-anfälligen Anlagen auf. Zudem machte er deutlich, welche Gefahren es birgt, aus der Müllentsorgung ein lukratives Geschäftsfeld zu machen. Und schließlich führte er das Fehlen scharfer politischer Regelungen vor Augen – ein dem unermüdlichen Lobby-Einsatz von BAYER & Co. geschuldeter Mangel. So lautete das Fazit an dem Abend dann auch: Der Risiko-Faktor Nr. 1 ist eine dem Profit-System folgende Wirtschaftsweise. ⎜

[Arznei-Tests] Stichwort BAYER 04/21

CBG Redaktion

Neue Studien zu Arznei-Tests mit Heimkindern

BAYERs Versuchskaninchen

In den 1950er und 1960er Jahren haben BAYER, MERCK & Co. Psychopharmaka und andere Medikamente an Anstaltskindern testen lassen. Das ganze Ausmaß dieser Menschenversuche mit Wehrlosen dokumentieren jetzt zwei neue Studien.

Von Marius Stelzmann

„Ethische oder rechtliche Bedenken waren weder von Herstellerseite noch von Seite der klinisch Tätigen und der Aufsichtsbehörden nachweisbar“ – das ist der Befund der neuen Studie von vier WissenschaftlerInnen über die Medikamentenversuche von BAYER & Co. in dem Zeitraum von 1949 bis 1975. Die Pharmazeutin Sylvia Wagner hatte das Thema mit ihren Recherchen über die Tests in Psychiatrie-Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen, die zumeist aus Heimen stammten, in die Öffentlichkeit gebracht. (SWB 1/17) Die Medien berichteten breit, und nach einiger Zeit entschloss sich das Land Schleswig-Holstein, das Ausmaß der Pharmazeutika-Prüfungen in seinen Breiten untersuchen zu lassen. Den Auftrag dazu vergab es an Christof Beyer, Cornelius Borck, Jonathan Holst und Gabriele Lingelbach vom „Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung“ der Universität zu Lübeck.
Auf nicht weniger als 41 Arznei-Erprobungen vor Markteinführung und 34 Anwendungsbeobachtungen in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrien stießen die ForscherInnen in den Akten. Diese Testreihen fanden unter anderem im Landeskrankenhaus Schleswig, dem Städtischen Krankenhaus Lübeck-Ost, in der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Kiel, in den kirchlichen Ricklinger Anstalten und dem Psychiatrisch-Neurologischen Krankenhaus Kropp der Diakonie statt. In Stadtfeld, Hesterberg, Neustadt und Heiligenhafen mussten sich die Menschen ebenfalls als Versuchskaninchen für die Pharma-Konzerne hergeben. 21 der Forschungsarbeiten wurden dabei mit Neuroleptika, Antidepressiva und anderen Medikamenten aus dem Hause BAYER bestritten. Zum Einsatz kamen unter anderem MEGAPHEN, AOLEPT, NEUROCIL, ATOSIL, DIBUTIL, PADISAL und DEBENAL.
Mit den Versuchen versuchte sich der Leverkusener Multi im Kampf um Marktanteile zu behaupten. So heißt es in der Lübecker Studie: „Im Rahmen einer Marktanalyse für Phenotiazine stellte Hersteller BAYER im Oktober 1958 fest, dass Umsatz-Rückgänge im Geschäft mit MEGAPHEN mit den ‚massiven Bemühungen der Konkurrenz’ zu begründen seien, mit ihren neuen Produkten ‚ins Geschäft zu kommen’.“ Also mussten neue Medikamente her, um die Vorherrschaft auf dem Markt zu sichern. Aber so einfach war das für den Pharma-Riesen nicht. „Ein Produkt hat aufgrund unserer Prüfungserfahrungen nur dann Aussicht, auf klinisches Interesse zu stoßen, wenn es sich von MEGAPHEN in zwei Punkten unterscheidet: 1. bei gleicher Wirkung bessere Verträglichkeit 2. Indikationen, die über die des MEGAPHEN hinausgehen“, zitieren Beyer und seine KollegInnen aus konzern-internen Papieren. Klar hält ihre Untersuchung BAYERs Motivation fest: Die Profitmaximierung. „Insgesamt galt es hier also für BAYER, gegenüber neuen Konkurrenzprodukten auch in der kommenden Zeit ‚ein ertragreiches Gebiet zu verteidigen’“, so die ForscherInnen. Und klar wird auch, dass der Konzern dabei ein Problem ausmachte: Ein neues Medikament würde nur dann „echten Umsatzzuwachs“ bringen, wenn es neue Anwendungsgebiete erschließen würde.
Der Bericht der Universität Lübeck beschreibt in knappen Sätzen, wie der Wettbewerbsdruck, der durch die dem maximalen Profit verpflichtete kapitalistische Medikamentenproduktion entstand, die Konzerne zu den Tests mit Minderjährigen, Heimkindern und anderen schutzlosen Menschen trieb. „Insofern kann festgehalten werden, dass das Interesse an der Etablierung des jeweils eigenen Produkts auf dem seit den 1950er Jahren neu entstehenden Markt der Psychopharmaka die Haltung der pharmazeutischen Firmen zu Medikamenten-Erprobungen und Anwendungsbeobachtungen ausmachte“, resümiert die Expertise. Darüber hinaus belegen Dokumente aus den christlichen Ricklinger-Anstalten, dass dabei eine Abwägung zwischen den vorhandenen Finanzmitteln, der notwendigen Menge an sedierenden Mitteln wie MEGAPHEN, der Personalanzahl und dem Ausbildungsstand stattgefunden hat. Das bedeutet: Statt Personal in der notwendigen Menge und mit ausreichender Ausbildung anzustellen, um eine menschenwürdige Betreuung der Patient*innen sicherzustellen, wurden diese einfach sediert – eine billige, aber die Lebensperspektiven der Kinder und Jugendlichen zerstörende Lösung, weil sie sich natürlich auf die Auffassungsgabe und Entwicklung allgemein ausgewirkt hat.

Im BAYER-Archiv
Recherchen, die Dr. Klaus Schepker gemeinsam mit den Betroffenen Eckhard Kowalke, Franz Wagle und Günter Wulf in den BAYER-Archiven vorgenommen hat, bestätigen die Befunde der Lübecker WissenschaftlerInnen. Aber der Konzern öffnete den vieren seine Türen nicht einfach so. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN, welche die ehemaligen Heimkinder seit Ende 2018 im Kampf um ihr Recht auf Anerkennung des erlittenen Leids und eine angemessene Entschädigung unterstützt (siehe SWB 1/20), hatte das Quartett im Jahr 2019 zur BAYER-Hauptversammlung eingeladen. Und als dort Kowalke, Wagle und Wulf ans Redner*innenpult traten und ihre Geschichte erzählten, ging anschließend ein Raunen durch den Saal. Danach sprachen entsetzte Aktionär*innen die drei an, und auch BAYER reagierte. Ein Vorstandsmitglied sicherte den Ex-Heimkindern zu, sie könnten in den Archiven nach dokumentarischen Belegen für Medikamentenversuche des Konzerns forschen.
Und dort wurden sie dann auch nicht zu knapp fündig, wie ihr Bericht dokumentiert. Er belegt die ungeheuere Kreativität des Unternehmens dabei, seinen Arzneien neue Absatzgebiete zu erschließen. Weitreichende und schwammige Krankheitsbilder wurden für die neuen Medikamente als Behandlungsfelder ausgemacht. Das im Zuge dessen benutzte Vokabular lässt allzu oft an die Ideologie des gerade erst von den Alliierten niedergerungenen Faschismus denken. So wurde von BAYER die „dämpfende Wirkung“ der Arzneien MEGAPHEN und AOLEPT gegen „gesellschaftsfeindliches Verhalten“ angepriesen. Auch heißt es in einem betriebsinternen Schreiben aus dem Dezember 1963: „Es ist sinnvoll, immer dann zu NEUROLEPTIL (französischer Name von AOLEPT) zu greifen, wenn ein Patient widerspenstig und wenig umgänglich ist, oder wenn er leicht reizbar ist und zu heftigen, oft gefährlichen Reaktionen neigt, mit einem Wort, bei gesellschaftsfeindlichen Personen.“

Arzneien statt Betreuung
Dr. Klaus Schepker schreibt zu der Auswertung der Dokumente: „Den psychia-trischen Anstalten wurde vermittelt, dass sie mit dem Einsatz von Psychopharmaka „Krankenwärter“ einsparen könnten, die Patienten weniger zerstören würden und der Aufenthalt verkürzt werden könnte.“ In den Unterlagen lasse sich eine „aggressive Vermarktung von BAYER-Produkten zur Sedierung in psychiatrischen Anstalten und Heimen“ nachweisen. „Für dieses Marktsegment wurden die Psychopharmaka gezielt in Großpackungen, sogenannten ‚Anstaltspackungen’ angeboten“, so Schepker. Diese Tatsache werde im Bericht der Uni Lübeck jedoch nicht ausreichend dargestellt, die Pharmaindustrie werde „verschont“.
Schepker weist auch darauf hin, dass sich BAYERs Vermarktungsstrategie mit der Zeit änderte. Ab Ende der 60er und zu Beginn der 70er Jahre wurden die Mittel mit der Argumentation vertrieben, Psychopharmaka seien eine sinnvolle Ergänzung von Psychotherapie. Der Konzern passte sich also den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen an, um weiterhin gute Geschäfte mit den Produkten machen zu können. Ging es in den 50ern noch darum, „gesellschaftsfeindliches“ Verhalten zu bekämpfen sowie Jugendliche „zurück in die Gesellschaft zu führen“, war in den späten 60ern und frühen 70ern ein weniger reaktionärer Werbe-Ansatz notwendig.
Die veraltete und inzwischen unübliche Herangehensweise, Kinder mit Psychopharmaka ruhigzustellen, hat leider neue bedrückende Aktualität erfahren, wie der Skandal um den Kinderpsychiater und Bestsellerautor Michael Winterhoff zeigt. Als öffentlichkeitswirksamer „Experte“ war er gern gesehener Gast in den Talkshows der Republik wie Markus Lanz, hart aber fair oder Anne Will. Sein Rezept für unzählige junge PatientInnen, die er behandelte: Pipamperon, ein sedierendes (nicht von BAYER hergestelltes) Neuroleptikum, das Kinder zwar müde und oftmals auch dick macht, nach dessen Einnahme sie jedoch widerstandslos funktionieren. Offenbar die einzige gefragte Eigenschaft für den Psychiater, der gerne und oft „frühkindlichen Narzissmus“ diagnostiziert. Das ehemalige Heimkind Günther Wulf fühlt sich durch die Vorgehensweise von Winterhoff wieder schmerzhaft an seine eigene Vergangenheit erinnert: „Ich selbst war schockiert, dass solche rigorosen und gefühlskalten Psychiater wieder in der Psychiatrie auftauchen. Was solche Psychopharmaka mit der Psyche eines Menschen anrichten können, habe ich (...) am eigenen Leibe erfahren müssen.“ Wulf schließt mit dem Appell, aktiv zu werden: „Ich will, das gegen solche verrohten ‚Fachärzte’ vorgegangen wird, um heutigen Patienten das zu ersparen, was wir damals erleben und erleiden mussten.“ ⎜

[Entmietung] Stichwort BAYER 04/21

CBG Redaktion

Kahlschlag in Berlin

BAYER entmietet

Der BAYER-Konzern will in Berlin einen ganzen Kiez mit rund 140 Wohnungen abreißen lassen, um auf den Grundstücken neue Gebäude für sich zu errichten. Dabei gibt es viele Alternativen, die keinen Wohnraum kosten. Dementsprechend laufen die MieterInnen Sturm gegen die Pläne.

Von Jan Pehrke (mit Material der INTERESSENGEMEINSCHAFT DER BEWOHNERINNEN DES METTMANNKIEZES)

„BAYER nimmt billigend in Kauf, die BewohnerInnen in Not und Verzweiflung zu treiben und auf die Straße zu setzen“, heißt es in einem Offenen Brief von MieterInnen von Wohnungen auf der Tegeler Straße und der Fennstraße in Berlin-Wedding an die BezirkspolitikerInnen. „Wir appellieren nachdrücklich an die politisch Verantwortlichen, die Wohnraum-Vernichtung abzuwenden und dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen“, so Niklas Gohlke von der INTERESSENGEMEINSCHAFT DER BEWOHNERINNEN DES METTMANNKIEZES. Nicht nur Wohnhäuser will der Leverkusener Multi dort plattmachen, um Gewerbe-Immobilien hochzuziehen, sondern auch eine KiTa mit Spielplatz im Grünen, Künstler*innen-Ateliers, Gewerbebetriebe im zugehörigen Gewerbehof und Büroräume.
Das Gelände befindet sich in Nachbarschaft zur Betriebsfläche des Pharma-Riesen. Nach derzeitiger planungsrechtlicher Situation liegen die Häuser in einem sogenannten beschränkten Arbeitsgebiet. Sie genießen Bestandsschutz, solange der Eigentümer das wünscht. Aber der wünscht das nicht mehr; er hat andere Pläne. Der Konzern versucht den Eindruck zu erwecken, dass durch eine millionen-schwere „Erweiterung der Aktivitäten“ Arbeitsplätze gesichert werden könnten. „Die Zukunftssicherheit von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen in Berlin“ solle dadurch „langfristig und nachhaltig gewährleistet werden“, so der Agro-Riese. Allerdings gibt es auf seinem Firmen-Gelände schon Platz genug, mehr als 25 Prozent der Fläche sind unbebaut. Daher wirkt die Behauptung, dass weniger als fünf Prozent des Areals einen so unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt des Standortes darstellen, dass er schwerwiegende existenzielle Nöte und Folgeschäden für so viele Menschen rechtfertigt, alles andere als überzeugend. Vielmehr sprechen belastbare Indizien für pure Immobilien-Spekulation. So hat BAYER erst im Mai 2021 ein Bürogebäude an der Sellerstraße mit 15.800 m2 für 100 Millionen Euro an den Immobilienfonds QUEST INVESTMENT PARTNERS verkauft. Im Moment mietet das Unternehmen dieses Gebäude zu einem vergleichsweise günstigen Preis zurück. Der Mietvertrag läuft jedoch nur noch wenige Jahre – das war natürlich die Bedingung dafür, dass BAYER die Immobilie für diesen Wucherpreis an QUEST veräußern konnte – und wird in Zukunft deutlich höher ausfallen, um den Kaufpreis wieder einzuspielen. Darum hat sich der Leverkusener Multi nach etwas Neuem umgeschaut und ist auf sein eigenes Grundstück an der Tegeler Straße gestoßen. Für einen direkten Verkauf wäre es nicht in Frage gekommen, denn es hätte nicht viel eingebracht. Potenziellen InvestorInnen wäre klar gewesen, dass sie diese geschichtsträchtigen Gebäude nicht einfach so hätten räumen und abreißen lassen können. Die Aktien-Gesellschaft hingegen spekuliert darauf, dass die Politik ihr den Weg frei macht, wenn sie das Arbeitsplatz-Argument aus der Tasche zieht.
Letztlich versucht BAYER sich hier also auf dem Rücken der langjährigen MieterInnen an einer Profitmaximierung durch Immobilien-Spekulation. Das erscheint vor dem Hintergrund der milliarden-schweren Strafzahlungen in den MONSANTO-Prozessen auch irgendwie logisch, stößt jedoch auf unerwartete Hindernisse. Die MieterInnen schließen sich zusammen, gründen eine Initiative und gehen für ihre Interessen auf die Straße. Der Leverkusener Multi setzt derweil auf Repression und schickt seinen Werksschutz auf Patrouille. Aber der Mettmann-Kiez lässt sich nicht einschüchtern. 70 Menschen fanden sich Mitte September auf der Kundgebung vor den vom Kahlschlag bedrohten Häusern ein.
Die Lokalpolitik wissen die AktivistInnen dabei hinter sich. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen brachte mit Erfolg einen Dringlichkeitsantrag in die Bezirksverordneten-Versammlung ein, der das Bezirksamt auffordert, sich dafür einzusetzen, „dass die beabsichtigten Abrisse der Tegeler Straße 2-5 nicht umgesetzt und die bereits erfolgten Kündigungen der Wohnungen der MieterInnen umgehend zurückgenommen werden.“ Aber der BAYER-Konzern, der die Häuser auf der Tegeler Straße 1,6 und 7 und auf der Fennstraße 33 und 34 vorerst stehenlassen will, weiß das Gesetz wieder mal hinter sich. „Die betroffenen Gebäude sind planungsrechtlich nicht mehr für Wohnzwecke ausgewiesen“, erklärt das Unternehmen. Darum müsste das Land Berlin ein neues Paragrafen-Werk ausarbeiten, was nicht zu erwarten steht. Aber am Tag der Bundestagswahl hat sie ein ganz neues Instrument in die Hand bekommen. Da stimmten nämlich 56 Prozent der Berliner*innen für Enteignungen von sozial unverantwortlichen GrundeigentümerInnen. ⎜

[Hochwasser] Stichwort BAYER 04/21

CBG Redaktion

BAYER & Co. vernachlässigen den Hochwasser-Schutz

Schadstoffe in den Fluten

Die Hochwasser-Katastrophe vom Juli 2021 hat auch die mangelhaften Schutzvorrichtungen von BAYER & Co. offenbart. So lief im Chemie„park“ Knapsack, wo der Global Player Pestizide produziert, die Abwasser-Behandlungsanlage über und setzte Giftstoffe frei.

Von Jan Pehrke

Der Starkregen, der Mitte Juli 2021 Deutschland, Holland, Belgien und die Schweiz heimsuchte, hatte katastrophale Folgen. Durch das Hochwasser, das er auslöste, starben allein in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über 170 Menschen. Unzählige erlitten Verletzungen. Zudem verloren Zehntausende ihr Hab und Gut. Die Schäden an Häusern, Fabriken, Straßen, Brücken und Gleisen gehen in die Milliarden.
Auch im Chemie„park“ Knapsack südwestlich von Köln, wo BAYER Pestizide produziert war „Land unter“. „Durch die extremen Wassermassen kam es zu Erdrutschen und einer vollständigen Überschwemmung des Geländes“, vermeldete der Betreiber YNCORIS. Und zu noch etwas anderem kam es: Die Abwasser-Behandlungsanlage lief über, was den „Abfluss erheblicher Mengen Niederschlagswassers sowie Abwassers“ zur Folge hatte. Die Stadt Hürth setzte daraufhin eine Warnmeldung ab, die das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ aufgriff und weiterverbreitete. „Innerhalb des Stadtgebietes Hürth ist es im Bereich Alt-Hürth und Teilen von Hermülheim zu einem größeren Schadensereignis gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Hautreizungen führen können“, so der Wortlaut. Tatsächlich traten bei einigen AnwohnerInnen solche Krankheitssymptome dann auch auf. Trotzdem wiegelte YNCORIS ab. In der näheren Umgebung des Chemie„parks“ entnommene Proben hätten „keine auch nur annähernd gefährlichen Schadstoff-Gehalte“ ergeben.

Chemie-Fluten
Aus SHELLs Kölner Energie- und Chemie„park“ in Köln-Godorf floss Kohlenwasserstoff in den Rhein. Am BAYER-Standort Bergkamen ist hingegen alles noch einmal gut gegangen. Das Auffangbecken der Kläranlage war zwar „außergewöhnlich belastet“, konnte die Wassermassen aber gerade noch halten. So gelangten keine Chemikalien in die Umwelt. Wie schon 2017 nach heftigen Regenfällen blieb es bei weithin spürbaren Geruchsbelästigungen – die Niederschläge hatten sich mit Hefe-Bakterien und anderen Produktionsrückständen aus der mikrobiologischen Abteilung vermischt und zu Faulgas-Bildungen geführt. „Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten durch die Geruchsbildung und arbeiten mit Hochdruck daran, das Wasser zu verarbeiten und zu beseitigen“, bekundete das Unternehmen. Auf dem Wuppertaler Werksgelände musste die Feuerwehr anrücken, um das Wasser abzupumpen. So blieb es bei vollgelaufenen Kellern in den Verwaltungsgebäuden. „Das Produktions-gelände ist nicht betroffen“, gab der Konzern Entwarnung. In Leverkusen lief es ebenfalls glimpflich ab. Am Stammsitz haben sich die Vorsorge-Maßnahmen, auf welche die Politik nach 2002 drängte, ausgezahlt. „Nachdem staatlicherseits nach den letzten großen Rheinhochwasser-Ereignissen die Schutzziele neu definiert wurden, hat der BAYER-Chemie‚park’ Leverkusen seinen Hochwasser-Schutz mit dem Neubau von ortsfesten und mobilen Schutzwänden sowie durch ein Hochwasser-Pumpwerk auf ein 200-jähriges Bemessungshochwasser erweitert“, so beschrieb das Umweltbundesamt im Jahr 2007 die vorgenommenen Veränderungen. Und das reichte offensichtlich aus. In Dormagen passierte ebenfalls nichts. „Uns sind keine Schäden bekannt“, bekundete die CURRENTA, die beide Chem„parks“ unterhält.
Zu den bekannten Schäden jedes Hochwassers zählt indes die Erhöhung der Giftstoff-Konzentration in den Flüssen. Und das nicht nur, weil vermehrt Pestizide von den Feldern in die Gewässer geraten oder die Fluten Chemikalien aus Lagerstätten mitreißen. Durch die Wetter-Ereignisse steigt nämlich die Fließgeschwindigkeit der Gewässer und wirbelt Sedimente auf dem Grund auf, in denen sich Schwermetalle, Dioxine und andere schädliche Substanzen ablagerten. Diese finden sich dann unter anderem in den Auen der Flüsse wieder. So bergen die Böden rund um Wupper und Rhein nach einer Untersuchung des „Ingenieurbüros Feldwisch“ im Auftrag der Stadt Leverkusen bedenkliche Mengen an Quecksilber, Chrom und anderen Rückständen aus der Industrie-Produktion. „Ich habe den Eindruck, dass das Problem der Schadstoffe aus den Altsedimenten in Deutschland und auch in Europa stark unterschätzt wird. Schadstoff-belastete Altsedimente sind aber eine tickende Zeitbombe, die mit jeder Flut hochgehen kann“, sagt der Umwelt-Toxikologe Henner Hollert von der Frankfurter Goethe-Universität.
Überdies unterspült jedes Hochwasser BAYERs Giftmüll-Deponie „Dhünnaue“, und ob allein Brunnen und Sperrwände verhindern können, dass belastetes Wasser bei niedrigeren Pegelständen wieder zurück in den Rhein oder ins Grundwasser fließt, daran haben viele ExpertInnen Zweifel.

Eine lange Geschichte
Bereits 1988 hatte die damals noch nicht sanierte und mit Wohnsiedlungen überbaute Lagerstätte bei einem Hochwasser für Gesundheitsgefährdungen gesorgt. Die Fluten spülten Dioxine, Chrom und andere Stoffe der Altlast in die Keller und lösten bei den AnwohnerInnen Nasenbluten und Übelkeit aus. So wie damals offenbarten sich die Gefahren, die von Chemie-Anlagen und ihren Hinterlassenschaften ausgehen, wenn die Flüsse über die Ufer treten, immer wieder. Im Jahr 1995 wäre es beinahe zu einer Überflutung des Leverkusener Chem‚parks’ gekommen. Das Rhein-Hochwasser stand lediglich zehn Zentimeter unterhalb der Kaimauer-Kante. 2001 havarierte ein mit Salpetersäure für BAYER beladenes Schiff auf dem Rhein. Wegen des hohen Wasserstandes und der starken Strömung drohte es zu bersten, weshalb die Feuerwehr gezwungen war, die Salpetersäure abzupumpen und in den Fluss zu leiten. 2002 trat die Elbe über die Ufer und setzte die tschechische Chemie-Fabrik Spolana Neratovice unter Wasser, so dass Chlorgas und Quecksilber in den Fluss gelangten. Für den elbabwärts gelegenen Bitterfelder Chemie„park“ entstand ebenfalls eine bedrohliche Lage. Dabei hatte der Pillen-Riese aus der Geschichte gelernt – 1954 wurde das gesamte Gelände überflutet – und seine neuen Anlagen auf einem höheren Grund errichtet. Auch baute er auf sicherem Fundament, verzichtete auf Keller und verlegte die Verarbeitung wassergefährdender Substanzen auf höhere Stockwerke. Trotzdem stand eine Umwelt-Katastrophe unmittelbar bevor. Bis an eine unmittelbar neben der Fertigungsstätte gelegene Straße drang das Wasser vor. Nur dem unermüdlichen Einsatz der vielen Helfer*innen war es zu verdanken, dass der den Chemie„park” umgebene Damm hielt. Und hätten nicht Deichbrüche bei Bad Düben das Wasser des Elb-Nebenflusses Mulde in die alten Tagebau-Stollen geführt, wäre auch diese Arbeit nutzlos gewesen. Von einer akuten Gefährdung sprach ein Bundeswehr-Angehöriger damals. Beim Leverkusener Multi aber hieß die Devise, solange es nur irgend ging: „Business as usual”. Ein Runterfahren der Produktion aus Sicherheitsgründen hielt das Unternehmen zunächst für unnötig, weil das ans Geld gegangen wäre. Darüber hinaus war der Global Player erst auf eindringliche Ermahnungen von GREENPEACE hin bereit, draußen auf dem Werksgelände lagernde Chemikalien vor den Fluten in Sicherheit zu bringen.
Die Elbe trug damals bleibende Schäden davon. Die erhöhten Fließgeschwindigkeiten von Mulde und Spittelwasser hatten nämlich die hochbelasteten Altsedimente gelöst und in den größeren Strom gespült.
Für BAYER wiederholte sich 2013 das Spiel. Wie schon 2002 musste die Bundeswehr einen provisorischen Deich errichten, um das Areal zu schützen. „Durch die anhaltenden Niederschläge ist die Hochwasser-Situation im Umfeld der BAYER BITTERFELD GmbH und in der Chemie-Region Bitterfeld sehr angespannt“, erklärte der Konzern.
In den USA trat 2017 derweil der Worst Case ein. Einströmende Wasser-Massen unterbrachen die Stromversorgung einer Chemie-Fabrik in Texas. Die Kühlung versagte, und die Temperatur der eingelagerten Substanzen sank ab. Das löste eine Reihe von chemischen Reaktionen aus, an deren Ende zwei Explosionen standen.

VCI gegen Maßnahmen
Trotz alledem wiegelt der „Verband der Chemischen Industrie“ ab. „Gefahren für Chemie-Anlagen durch Natur-Katastrophen wie Hochwasser sind in der chemisch-pharmazeutischen Industrie in einem komplexen Sicherheitsmanagement berücksichtigt“, bekundet die Organisation. Darum lehnt sie zusätzliche Maßnahmen ab. So wendet sich der VCI gegen den länderübergreifenden Raumordungsplan für einen verbesserten Hochwasser-Schutz (BRPH), wie ihn CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen haben. Die Parteien beabsichtigen nämlich, den Betrieb von Chemie-Anlagen in Überschwemmungsgebieten zu untersagen, da von diesen im Überflutungsfall ein besonderes Gefährdungspotenzial für die Gesellschaft ausgeht. „Darunter fallen insbesondere jene Anlagen und Tätigkeiten, die im Falle einer Überflutung zur Freisetzung giftiger Stoffe sowie aufgrund thermischer Wirkungen zu Bränden und Explosionen führen können“, heißt es im Raumordnungsplan-Entwurf. Auch nimmt sich dieser vor, neue Risiko-Gebiete auszuweisen. Das alles behagt dem Verband nicht. Schwierigkeiten bei der Errichtung neuer Werke befürchtend, spricht er sich gegen „eigenständige Regelungen auf Bundesebene“ aus. „Da hier auf ‚hochwasser-angepasste Bauweise’ und technische Regeln verwiesen wird, dürfte hier die Begründungs- und Darlegungslast beim Vorhaben-Träger liegen, die von den Behörden eingehend zu prüfen ist. Das führt zu einer weiteren Planungsunsicherheit“, konstatiert der Lobby-Club in der seiner Stellungnahme zu dem Vorhaben. „Soll Deutschland Hightech-Industriestandort bleiben, sollten derartige Regelungen nicht in Kraft gesetzt werden“, so der VCI abschließend.
Der „Bundesverband der Industrie“ (BDI) pflichtete dem bei. Er monierte ebenfalls den Ausschluss bestimmter Gebiete als Bau-Gründe für Anlagen. Zudem sieht der Verband die „Bewirtschaftung und Weiterentwicklung der Flüsse“ durch den BRPH gefährdet. Praktischerweise macht der BDI auch gleich konkrete Streichungsvorschläge. Sein Resümee lautete: „Zusätzliche Regelungen halten wir für nicht erforderlich und lehnen den BRPH in Gänze ab. Sollte der Bundesraumordnungsplan in der aktuellen Fassung verabschiedet werden, hat dieser massive negative Auswirkungen auf die Entwicklung und das Fortbestehen des Wirtschaftsstandorts Deutschland.“

Politik hört die Signale
Beinahe hätten BAYER & Co. Vollzug melden und den Plan auf den Müllhaufen der Geschichte bugsieren können. Aber dann kam im Juli die Hochwasser-Katastrophe, die der Politik keine Wahl ließ. Aber die Konzerne erreichten über das Wirtschaftsministerium viele Änderungen, die nicht einmal Innenminister Horst Seehofer geheuer waren. Es gebe Kritik an den Ausnahmen für Unternehmen und Infrastruktur in Risiko-Gebieten erklärte der CSU-Politiker laut Handelsblatt und kündigte an: „Wir schauen uns das Ganze noch mal an.“ Daraus wurde allerdings nichts, und ob die nächste Bundesregierung das tun wird, steht auch in Frage. Das Umweltministerium zeigte sich ebenfalls unzufrieden. „Die zuletzt getroffenen Ausnahmen innerhalb des Plans behindern eine wirksame Hochwasser-Vorsorge“, hielt Staatssekretär Jochen Flassbarth fest und empörte sich über BAYER & Co. Auch der Wirtschaft müsse klar sein, „dass ihre Betriebe direkt vom Hochwasser-Risiko betroffen sein können und dass der Allgemeinheit aber auch ihnen selbst in Zukunft enorme Schäden und Kosten durch Hochwasser drohen“, so Flassbarth.
Der nordrhein-westfälischen Landesregierung indes gelang noch im Frühjahr das Kunststück, den Hochwasserschutz massiv zurückzufahren. Im Rahmen seiner „Entfesselungspolitik“, mit der Armin Laschet auch die ganze Republik hatte beglücken wollen, nahm er sich das rot-grüne Landeswasser-Gesetz vor und fledderte es. „Wasserrechtliche Verfahren sollen dereguliert und verschlankt werden“, verkündete Schwarz-Gelb und verabschiedete im Mai das Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts. Mit diesem begaben sich CDU und FDP freiwillig vieler Möglichkeiten, Vorsorge-Maßnahmen zu treffen, wie etwa den Flüssen durch das Anlegen von Überschwemmungsgebieten mehr Raum zu geben, um die Folgen steigender Wasserstände zu mildern. So strichen die Parteien den Paragrafen, der dem Land bei fluss-nahen Flächen ein Vorkaufsrecht sicherte. Ein Passus, der den staatlichen Stellen die Befugnis einräumte, mehr solcher Retentionsareale auszuweisen, fiel ebenfalls unter das Rubrum „kann wegfallen“.
Und schließlich machten sich die EntfesselungskünstlerInnen auch daran, an einer Regelung herumzuschrauben, welche beabsichtigte, Abwasser-Behandlungsanlagen wie die in Köln-Knapsack gegen Starkregen-Ereignisse zu wappnen.
Die Gefahr eines Abgangs von chemikalien-haltigem Wasser aus den Becken im Falle heftiger Niederschläge ist bereits seit Langem bekannt. Angelika Horster vom BUND NRW vermisste „Maßnahmen gegen einen Abfluss von Abwasser aus Industrie-Kläranlagen“ in den Katastrophen-Plänen von BAYER & Co. bereits 2003; „Gefahrenherd Rhein-Hochwasser – Anlagen von BAYER & Co. nicht hochwasser-sicher“ überschrieb sie ihren SWB-Artikel damals. Im Jahr 2016 reagierte die rot-grüne Landesregierung unter Hannelore Kraft schlussendlich auf entsprechende Warnungen und änderte das Landeswasser-Gesetz entsprechend. So schrieb der Paragraf 84 im Absatz 3.2 nun vor, neue Abwasser-Anlagen hochwasser-sicher zu bauen und ältere bis Ende 2021 umzurüsten. Der Absatz 3.3 verfügte, Anlagen „nur so zu errichten und zu betreiben, dass wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden.“ Aber das ist jetzt Geschichte. Laschet & Co. verlängerten die Modernisierungsfrist für Abwasser-Anlagen kurzerhand bis 2027 und tilgten den Absatz 3.3 ganz.
Auch dem Flächenfraß mit seinen Versiegelungen, der dem Wasser die Möglichkeit nimmt, in die Böden einzusickern, leisten CDU und FDP weiter Vorschub. 22 Hektar pro Tag kommen in Nordrhein-Westfalen so unter die Räder, aber die beiden Parteien hatten nichts Besseres zu tun, als das 5-Hektar-Ziel aus dem Landesentwicklungsplan zu streichen.
Jetzt auf einmal aber gibt Armin Laschet den obersten Deichgrafen. „Wir müssen Dämme bauen, Rückhalte-Becken, Wasser-Reservoirs, Flächen renaturieren – Schutz nicht nur am Rhein, sondern auch an den großen und vielen kleinen Flüssen“, bekundet er. BAYER erkannte ebenfalls Handlungsbedarf: „Die Katastrophe wird sicher dazu führen, dass bestehende Schutz-Konzepte überprüft werden. Und die CURRENTA will im Chem„park“ Leverkusen ihre mobile Hochwasserwand ausbauen. Bei der Ursachen-Forschung hält sich sich die Branche allerdings nicht länger auf. Ein „Ereignis höherer Gewalt“ nennt Knapsack-Betreiber YNCORIS den Starkregen in einem Brief an die AnwohnerInnen des Chemie„parks“. Klimawandel – nie gehört. Dabei strickt die Chemie-Industrie daran kräftig mit. Neben der Stahl- und der Zementbranche zählt sie zu den größten Emittenten von Kohlendioxid. Auf 3,58 Millionen Tonnen kam allein der Leverkusener Multi im Geschäftsjahr 2020.
Und Armin Laschet zeigt sich da auch nicht einsichtiger. Er, der im Mai 2019 noch verblüfft konstatierte: „Aus irgendeinem Grund ist das Klima-Thema plötzlich ein weltweites Thema geworden“, fühlt sich noch nicht einmal nach dem Hochwasser bemüßigt, es zu seinem eigenen Thema zu machen. „Weil jetzt ein solcher Tag ist, ändert man nicht seine Politik“, sagte er am 15. Juli in einem Interview mit dem WDR. ⎜

[Ticker] Stichwort BAYER 04/21

CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

Bienenschutz-Blockade
Die Kriterien der Europäischen Union zu Risiko-Prüfungen von Pestiziden berücksichtigen die Bienengefährlichkeit der Mittel nicht ausreichend. Darum hat die EU-Kommission der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA den Auftrag erteilt, die Bienenleitlinie nachzubessern. Dies ist inzwischen erfolgt, aber nun stockt der Prozess. Deutschland und einige andere Länder blocken, da ihnen die Vorschriften zu streng erscheinen. Die Initiative AURELIA hat deshalb bereits 2019 eine Bundestagspetition zur „Reformierung der Risiko-Prüfung von Pestiziden zum Schutz von Bienen und anderen Insekten“ eingereicht. Thomas Radetzki vom AURELIA-Vorstand erläuterte das Anliegen später sogar bei einer Anhörung des Petitionsausschusses. Das war es dann aber auch schon. „Zwei Jahre später müssen die BienenschützerInnen feststellen: Passiert ist nach der im Oktober 2019 erfolgten Anhörung von Thomas Radetzki im Bundestag (...) im Grunde nichts. Die Reformierung der EFSA-Leitlinien zu Bienen und Pestiziden wird auf Bundes- und EU-Ebene weiter systematisch verschleppt“, konstatiert die Organisation.

KAPITAL & ARBEIT

BAYER-Vorstände verdienen 38 Mal mehr
Bei BAYER geht die Gehaltsschere weit auseinander. So streichen die Vorstände 38 Mal mehr ein, als die Beschäftigten beim Leverkusener Multi im Durchschnitt verdienen. Das geht aus einer Erhebung hervor, welche die „Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapier-Besitz“ gemeinsam mit der TU München durchführte. Auf der Hauptversammlung von 2009 hatte eine Vertreterin des DACHVERBANDES DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE die Vorstandsriege gefragt, ob sie bereit wäre, die eklatante Lohn-Spreizung erst einmal auf den Faktor 20 zurückzufahren. Sie erhielt jedoch eine schnöde Abfuhr. BAYERs damaliger Aufsichtsratsvorsitzender Manfred Schneider sprach sich vehement gegen solche „statistischen Grenzen“ aus.

ERSTE & DRITTE WELT

202 BAYER-HHPs in Mexiko
Als „Highly Hazardous Pesticides“ (HHPs) gelten solche Agrochemikalien, die Mensch, Tier und Umwelt in besonderer Weise gefährden. In Mexiko haben 183 dieser HHP-Wirkstoffe eine Zulassung, von denen 140 in anderen Ländern verboten sind. Die 183 HHPs verteilen sich auf 3.140 Produkte. Die mit Abstand meisten dieser Supergifte bietet BAYER an: 202. Dahinter folgt SYNGENTA mit 133 Erzeugnissen.

Doppelte Standards in Mexiko
BAYER verkauft in Mexiko drei Pestizide, die in der EU wegen ihrer ruinösen Wirkung auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt keine Zulassung (mehr) haben, wie Recherchen des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) und der Initiative INKOTA ergaben. Konkret handelt es dabei sich um den krebserregenden Wirkstoff Spirodiclofen, das Haut, Augen und Schleimhäute angreifende (Beta-)Cyfluthrin und das erbgutschädigende Glufosinat, das im Rest der Welt die BASF vertreibt. Alle drei Substanzen gehören der Gefahrenklasse 1b der Weltgesundheitsorganisation an, in welche die hochgiftigen Agro-Chemikalien fallen. Darüber gibt es nur noch die Gefahrenklasse 1a, die den extrem giftigen Produkten vorbehalten ist.

BAYER in Mexiko
Die Initiative MÉXICO VÍA BERLIN hat im Juni 2021 die Studie „BAYER in Mexiko“ veröffentlicht. Sie widmet sich den Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen, die der Leverkusener Multi in dem Land begangen hat oder noch begeht. So beliefert der Konzern die hauptsächlich in der Gemeinde Villa Guerrero angesiedelte Blumen-Industrie mit seinen Ackergiften, ohne für eine ordnungsgemäße, die ArbeiterInnen schützende Handhabung zu sorgen. Auch verkauft das Unternehmen in dem lateinamerikanischen Staat Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit verboten sind (s. o.). Zudem leitet es die giftigen Hinterlassenschaften seiner Agrochemie-Fabrik am Standort Ixtacuixtla einfach in die öffentlichen Abwasser-Systeme. Die meisten Probleme aber hat der Global Player in Mexiko mit seiner Anlage für das besonders giftige sechswertige Chrom in der Gemeinde Lechería bereitet. 1975 starben mehrere Kinder, die eine Schule in der Nähe des Firmen-Geländes besucht hatten. Das führte zu massiven Protesten, in deren Folge BAYER das Werk 1978 schließen musste. Zum Nachlass zählten zwischen 75.000 und 120.000 Tonnen Produktionsrückstände. Noch 25 Jahre später fanden sich rund um die Fertigungsstätte hohe Chrom-Konzentrationen in Wasser, Boden und Luft.

Die „Ghana Heart Initiative“
Immer wieder gern betreibt der BAYER-Konzern Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den sogenannten „Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen“, die nicht mehr so ganz arm sind und deshalb als Absatzgebiete der Zukunft in Frage kommen. So will der Leverkusener Multi in Ghana etwa „das Gesundheitssystem im Bereich der Herz/Kreislauf-Erkrankungen“ ertüchtigen und Prävention, Diagnose und Behandlung verbessern, um geeignete Ausgangsbedingungen für Geschäfte mit seinem Gerinnungshemmer XARELTO (siehe auch DRUGS & PILLS) zu schaffen. Dazu kooperiert er mit der „Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ), der staatlichen „Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“. Diese dient als Türöffner, spielt ansonsten aber eine untergeordnete Rolle. So bezeichnete der GIZler Carsten Schmitz-Hoffmann das Unterfangen in einem Interview als „unser Projekt ‚Ghana Heart Initiative’ im Auftrag der BAYER AG.“ Und er sprach auch ganz offen darüber, dass das Vorhaben dem Leverkusener Multi helfe, „diesen wachsenden Markt zu stärken“.

POLITIK & EINFLUSS

Handlungspakt mit BAYER & Co.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Handlungspakt mit der Chemie-Industrie geschlossen. Zu den Bündnispartnern gehören der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI), der „Bundesarbeitgeber-Verband Chemie“ (BAVC) und die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). „Eine langfristig starke, international wettbewerbsfähige Chemie- und Pharmaindustrie ist für unser Land von elementarer Bedeutung. Ziel ist es deshalb, die Weichen für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Chemie- und Pharma-standorts Deutschland zu stellen“, bekunden die Paktierer. Zu diesem Behufe wollen sie die „Steuer- und Abgabenbelastung der Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau bringen“. Einigkeit besteht auch in der Bewertung der EU-Chemikalienstrategie, die beabsichtigt, „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“. Das Vorsorge-Prinzip bzw. der gefahren-basierte allgemeine Ansatz dürfe dabei keinesfalls die Grundlage bilden, heißt es im Handlungspakt. Zudem müsse alles „primär im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung erreicht werden“, wie es in dem Dokument heißt. „Exportbeschränkungen für in Europa hergestellte Produkte“ schließen die Partner ohne „international abgestimmte und harmonisierte Vorgaben“ aus. Klimaschutz ist für sie schön und gut, rechnet sich aber leider nicht immer. Daher braucht es flankierende Maßnahmen. „Entlastungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wie die besondere Ausgleichsregelung, die Eigenstrom-Entlastung, die freie Zuteilung von Emissionsrechten, die Strompreis-Kompensation, die Energie- und Stromsteuer-Entlastungen und eine Förderung der Kraft/Wärmekoppelung haben auch weiterhin eine zentrale Bedeutung für die Chemie-Branche“, hält das Papier fest. Sich gegen die Risiken und Nebenwirkungen der globalen Wertschöpfungsketten im Arznei-Bereich zu versichern, ist ebenfalls nicht umsonst zu haben: „Wir wollen marktwirtschaftliche Anreize setzen, um die Liefersicherheit im patentfreien Bereich (...) zu verbessern.“ Im Klartext: Die Rückverlagerung von Pharma-Produktionen erfordert Subventionen. Politischen Rückhalt bekommen die Konzerne schließlich auch für das im Zuge der Corona-Pandemie massiv in die Kritik geratene Patentsystem. Das Bündnis spricht sich dafür aus, den Schutz des geistigen Eigentums zu stärken.

Strom zum Schnäppchen-Preis
Seit Jahr und Tag klagen BAYER & Co. über zu hohe Strom-Kosten (s. o.). Dabei zahlen die Unternehmen viel weniger als die Privat-Haushalte. Während die Kilowattstunde für diese mit 32 Cent zu Buche schlägt, muss die energie-intensive Industrie nur rund zehn Cent aufbringen. Diverse Rabatt-Regelungen, etwa beim Strom-Bezug, bei der Strom- und Energiesteuer und der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), machen’s möglich.

BAYER im develoPPP-Programm
„Mit develoPPP fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) privatwirtschaftliche Vorhaben dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitisches Potenzial zusammentreffen“, heißt es auf der Website von develoPPP in bemerkenswerter Offenheit. Ein Projekt des BAYER-Konzerns in Indien, bei dem zusätzlich die „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) und als Partner vor Ort MAVIM mit an Bord sind, erfüllte für die Organisation diese Kriterien. Deshalb machte sie Geld für die „Public Private Partnership“ locker. Der Leverkusener Multi will in dem Land solche Frauen auf dem Land beim Ackerbau unterstützen, die alleine zurückbleiben, wenn ihre Männer in den großen Städten arbeiten. Als Mittel der Wahl dazu hält der Leverkusener Multi neben einer Gesundheitsberatung das Übliche bereit, Pestizide und Saatgut aus der laufenden Produktion. Sonst wäre es ja auch nichts mit dem develoPPP-Wahlspruch: „Where business meets development“.

Sitz im GIZ-Kuratorium
Die „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) setzt die bundesdeutsche Entwicklungshilfe-Politik praktisch um. Dabei kooperiert die GIZ nicht nur mit BAYER und anderen Unternehmen (siehe ERSTE & DRITTE WELT), sie räumt ihnen auch Sitze in ihrem Kuratorium ein. Für den Leverkusener Multi hat Dr. Monika Lessl in dem Gremium Platz genommen, die Leiterin der Stiftungen „BAYER Science Foundation“ und „BAYER Cares Foundation“.

BAYER reorganisiert „Corporate Affairs“
Der BAYER-Konzern strukturiert in den USA seine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit um. Er trennt PR-Aktivitäten und politische Einflussarbeit; sie laufen künftig nicht mehr unter dem gemeinsamen Dach „U.S. Corporate Affairs“. Der Agro-Riese will mit diesen Veränderungen beide Bereiche stärken und besser an seiner globalen Struktur ausrichten. Nicht ganz zufällig vollzieht er diesen Schritt parallel zum Machtwechsel in den Vereinigten Staaten. Nicht zuletzt ist nämlich „die Verbesserung unserer Reputation und der Aufbau von Beziehungen zu der neuen Administration“ Sinn der Übung. Just zu diesem Behufe sucht wohl auch Raymond F. Kerins, der bisher den „U.S. Corporate Affairs“ vorstand, „neue Herausforderungen“, wie es bei solchen Gelegenheiten immer unschön heißt. Er war offensichtlich ein Trump-Mann.

Extrem-Lobbying für Gentechnik 2.0
BAYER & Co. versuchen mit allen Lobby-Mitteln, die neuen Methoden zur Veränderung des Erbguts wie etwa CRISPR/Cas nicht unter das Rubrum „Gentechnik“ fallen zu lassen, um den Verfahren die entsprechenden Regulierungen durch die EU zu ersparen. Das dokumentiert das CORPORATE EUROPE OBSERVATORY (CEO) in einem neuen Report. So organisierte die industrie-nahe „European Plant Science Organisation (EPSO) Zusammenkünfte mit wichtigen FunktionsträgerInnen der Mitgliedsländer wie etwa MitarbeiterInnen des Julius-Kühn-Instituts. Auch die „Bill and Melinda Gates Foundation“ (BMGF) mischt kräftig mit. Sie zählt zu den Mitgründern von „Re-Imagine Europe“. Diese Einrichtung gründet selbst auch fleißig mit, etwa die „Task Force for Sustainable Agriculture and Innovation“, in deren ExpertInnen-Gremium Bernd Halling und Annick Pleysier von BAYER sitzen. Das „Flämische Institut für Biotechnologie“ (VIP), mit dem der Leverkusener Multi kooperiert, antichambriert ebenfalls heftig gegen strenge Auflagen für die neuen Gentechniken. „Die hier beschriebene Lobby-Kampagne, die weitgehend unter dem Radar blieb, ist nichts weniger als ein Angriff auf die Umwelt- und Verbraucherschutzgesetzgebung der EU“, hält CEO zur Einflussarbeit der Konzerne in Brüssel fest.

Bloggen für BAYER
„Warum Glyphosat für mich auch gute Seiten hat“, legte der Landwirt Willy Kremer-Schillings einmal in einem Gastbeitrag für die Rheinische Post dar. Einen Hauptgrund verschwieg er dabei aber: Er bekommt von BAYER & Co. Geld dafür, solche Meinungen zu vertreten. Bauer ist Kremer-Schillings nämlich nur im Neben-Nebenerwerb. Hauptberuflich verkauft er Pestizide und Kunstdünger und betreibt unter dem Künstlernamen „Bauer Willy“ einen Blog. Darin wirbt er für Ackergift und Gentechnik, verharmlost die Gefahr von Kunstdünger-Rückständen und versucht die Landwirtschaftspolitik im Sinne der Agrar-Lobby zu beeinflussen. In seinem Buch „Sauerei“ verteidigt er laut taz „seitenweise Agrarchemie-Konzerne wie die BAYER-Tochter MONSANTO“. Dementsprechend zeigen sich die ÖffentlichkeitsarbeiterInnen des Leverkusener Multi stets begeistert darüber, „was ein gewisser Bauer Willy“ alles so lostritt. Auch NGO-Watch gehört zu dessen Arbeitsfeldern. „Ständige Analyse der Kampagnen“ verspricht er seinen Geldgebern. Und Kremer-Schillings ist nicht allein. Sein „Bauer Willy“ hat derweil viele Ableger im Netz wie z. B. den Blog „Ich liebe Landwirtschaft“, den Jutta Zeisset mit freundlicher Unterstützung von BAYER & Co. betreibt.

Auch 2022 Online-HVs
Schon lange vor Corona hatten BAYER & Co. mit der Abkehr von Präsenz-Hauptversammlungen geliebäugelt, um sich kritische AktionärInnen besser vom Leib halten zu können. Die Pandemie gab ihnen dann die passende Gelegenheit dazu, was BAYER als erster DAX-Konzern nutzte. Im September 2021 erteilte der Gesetzgeber den Unternehmen nun das Recht, auch im nächsten Jahr wieder ins Virtuelle zu flüchten. Es blieb bei einer Mahnung, dabei besonnen vorzugehen. „Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31. August zur Verfügung stehen, sollte von diesem Instrument im Einzelfall nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemie-Geschehens und im Hinblick auf die Teilnehmer-Zahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint“, heißt es in der Beschluss-Empfehlung. Und Heribert Hirte, der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hebt den Ausnahme-Charakter der Bestimmung hervor, die nicht so einfach auf Dauer zu stellen ist. „Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Übergangsregelung, die für die Zukunft der Online-Hauptversammlung nur begrenzte Vorbild-Funktion haben kann“, so Hirte.

EPA gelobt Besserung
Unabhängig war die US-amerikanische Umweltbehörde EPA nie, aber unter Donald Trump nahm der politische und wirtschaftliche Einfluss noch einmal stark zu. So diente sich die „Environment Protection Agency“ dem Leverkusener Multi in einem Glyphosat-Entschädigungsprozess sogar einmal als Entlastungszeuge an, der dem umstrittenen Herbizid einen Persilschein ausstellte. Auch erhielten die WissenschaftlerInnen die Anweisung, sich bei ihren Pestizid-Analysen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen. Damit nicht genug, bearbeiteten die Abteilungsleiter die Analysen anschließend noch. Auf diese Weise verschwanden aus einer Expertise zum BAYER-Pestizid Dicamba plötzlich Passagen über das Gefährdungspotenzial des Mittels. Der neue US-Präsident Joe Biden will diese Entwicklung aber rückgängig machen. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können“, sagte er Ende Januar 2021. Und die Behörde selber kündigte unter ihrem neuen Direktor Michael S. Regan konkrete Maßnahmen an: „Diese Administration ist verpflichtet, mutmaßliche Verstöße gegen die wissenschaftliche Integrität zu untersuchen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Entscheidungen der EPA auf der Grundlage strenger wissenschaftlicher Informationen und Standards getroffen werden.“ Der Bericht zu den ominösen Umständen der Dicamba-Zulassung im Jahr 2018 liegt bereits vor (siehe auch Ticker 3/21).

EPA überprüft Glyphosat-Entscheidung
Im Zuge eines Klage-Verfahrens gegen die vorläufige Glyphosat-Zulassungsverlängerung räumte die US-Umweltbehörde EPA gravierende Fehler bei der Genehmigung des Pestizides ein. Darum beantragte sie vor Gericht, den von Umweltverbänden und anderen Gruppen angestrengten Prozess vorerst auszusetzen, um die Entscheidung vom Januar 2020 überprüfen zu können. Konkret hält es die „Environment Protection Agency“ für notwendig, schädigende Effekte von Glyphosat auf Monarchfalter-Populationen genauer zu untersuchen und die Gefahren detaillierter zu analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen. Den KlägerInnen – unter anderem die Organisationen „Center for Food Safety“ (CFS), „Farmworker Association of Florida“ und „Beyond Pesticides“ – geht die Umweltbehörde in ihrem Antrag nicht weit genug. Sie verlangen von der Agency, auch die von der Agro-Chemikalie ausgehenden Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nochmals in Augenschein zu nehmen. Dazu zitierten sie aus einer im Giftschrank verschwundenen EPA-internen Untersuchung, die „überzeugende Belege“ für einen Zusammenhang zwischen einer Glyphosat-Exposition und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms, einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, fand. Zudem fordern CFS & Co. die „Environment Protection Agency“ auf, die Glyphosat-Zulassung für die Zeit der Neubewertung auszusetzen.

VCI kritisiert GDL
Der „Verband der Chemischen Industrie“ mischte sich in den Tarifstreit zwischen der DEUTSCHEN BAHN und der Gewerkschaft GDL ein. „Die Streiks der GDL kommen zur Unzeit. Denn sie verstärken die derzeitigen Engpässe in den Lieferketten“, erklärte die Interessensvertretung von BAYER & Co. Dem VCI zufolge verzögern die Arbeitsniederlegungen auch die Auslieferung der Produkte an die Kundschaft. Im Zuge des Streiks fand der Verband sogar einmal Gelegenheit, an den Klimaschutz zu denken und dabei dichterische Höhen zu erklimmen: „Mit dem neuen Ausstand wird der klima-politisch sinnvollen Verlagerung von der Straße auf die Schiene ein Prellbock aufs Gleis gestellt.“

DRUGS & PILLS

BAYER kauft VIVIDION
Im Pharma-Bereich setzt BAYER kaum noch auf Entwicklungen aus den eigenen Forschungsabteilungen. Der Konzern geht lieber auf Nummer sicher und kauft vielversprechende Unternehmen auf. So erwarb er im August 2021 die US-Firma VIVIDION für 1,5 Milliarden Dollar. Zusätzlich stellte der Global Player noch Erfolgsprämien bis zu einer Höhe von 500 Millionen Dollar in Aussicht. VIVIDION hat eine Technologie entwickelt, um krankheitserregende Proteine aufzuspüren, an die bisher nicht heranzukommen war. „Trotz der Fortschritte in der Genomik, der Struktur-Biologie und dem Hochdurchsatz-Screening können etwa 90 % der krankheitserregenden Proteine nicht mit den derzeitigen Therapien angesprochen werden, da es keine bekannte adressierbare Bindungsstelle gibt. Unsere firmen-eigene Chemoproteomik-Plattform überwindet die wesentlichsten Einschränkungen konventioneller Screening-Verfahren und ermöglicht uns, bisher unbekannte oder verborgene funktionelle Taschen auf der Oberfläche von Proteinen zu entdecken und niedermolekulare Wirkstoffe zu identifizieren, die sich selektiv an diese Targets binden“, so VIVIDION-Chef Jeff Hatfield. Der Leverkusener Multi erhofft sich von dieser Plattform Durchbrüche bei der Entwicklung von Pharmazeutika gegen Krebs, immunologische Erkrankungen und Reizdarm. In ihre Pillen-Sparte integrieren will die Aktien-Gesellschaft VIVIDION vorerst nicht. Sie lässt den Zukauf – wie schon ihre letzte große Akquisition ASKBIO – weiter selbstständig operieren, „um den Unternehmer-Geist als wesentliche Grundlage für erfolgreiche Innovation beizubehalten“.

China lässt VITRAKVI-Test zu
Im Jahr 2018 erwarb BAYER von LOXO die Vertriebsrechte für das Pharmazeutikum VITRAKVI (Wirkstoff: Larotrectinib). Das Mittel kommt bei einer Art von Krebs zur Anwendung, die durch ein Zusammenwachsen bestimmter Gene entsteht und äußerst selten auftritt. Allerdings ist es schwierig, diese Mutation zu erkennen. Deshalb arbeitet der Pharma-Riese mit mehreren Firmen zusammen, um Tests zu kreieren, welche die Gen-Fusionen nachweisen. ORIGIMED entwickelte ein solches Diagnose-Werkzeug, das im August 2021 seine Zulassung für den chinesischen Markt erhielt. Damit eröffnen sich dem Leverkusener Multi glänzende Profit-Aussichten. Bereits existierende Tests schlagen nämlich mit bis zu 5.000 Dollar zu Buche. Darum investierte das Unternehmen bereits vor zwei Jahren 70 Millionen Dollar in die Kampagne „Test your Cancer“ (siehe auch Ticker 4/19).

Zahlreiche XARELTO-Nebenwirkungen
BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO löst immer wieder schwere Gesundheitsstörungen aus. 120.694 Meldungen über gravierende Nebenwirkungen gingen bis zum 20. September 2021 bei der Europäischen Datenbank für unerwünschte Arzneimittel-Effekte ein.

Neue XARELTO-Indikation
Nach der EU erteilten nun auch die USA BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO (Wirkstoff: Rivaroxaban) trotz vieler Risiken und Nebenwirkungen (s. o.) die Zulassung zur Herzinfarkt- und Thrombose-Prophylaxe bei PatientInnen, die unter der arteriellen Verschluss-Krankheit leiden.

Neue MIRENA-Zulassung
BAYERs Langzeit-Verhütungsmittel MIRENA hat Nebenwirkungen wie nächtliche Schweißausbrüche, Herzrasen, Unruhe, Schlaflosigkeit, Bauchkrämpfe und Oberbauchschmerzen. Deshalb sah sich der Leverkusener Multi in den Vereinigten Staaten bereits mit fast 3.000 Klagen konfrontiert, die zu Entschädigungszahlungen in Millionen-Höhe führten. Trotzdem erteilte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde dem Pharma-Riesen jetzt die Genehmigung, die Hormon-Spirale in einer Variation zu vermarkten, die nicht mehr nur sechs, sondern sieben Jahre vor einer ungewollten Schwangerschaft schützt.

BAYER testet mit VERACYTE
Der BAYER-Konzern hat seltene Krebs-Arten als Geschäftsfeld entdeckt. Um die „Präzisionsonkologie“ aber erfolgreich betreiben zu können, bedarf es Diagnose-Apparaturen, die diese speziellen Tumore identifizieren (s. o.). Eine solche entwickelte das US-Unternehmen VERACYTE, mit dem der Leverkusener Multi deshalb im Dezember 2020 eine Zusammenarbeit vereinbart hat. Die Zielgruppe der Tests sind dem Leverkusener Multi zufolge PatientInnen mit einer veränderten Form von Schilddrüsen-Krebs, die nicht auf eine Bestrahlung mit radioaktivem Jod ansprechen. Und natürlich hat der Pharma-Riese für diese Personen-Gruppe dann das passende Medikament im Angebot.

Infarkt-Prophylaxe mit ASPIRIN
Unermüdlich preist der BAYER-Konzern ASPIRIN als Mittel zur Vorbeugung vor Herz/Kreislauferkrankungen an. Bei Menschen, die schon einmal einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erlitten hatten, sehen die MedizinerInnen das durchaus auch als sinnvoll an. Aber die Konzern-Propaganda verfängt nicht nur bei solchen Personen. Rund ein Drittel der Bevölkerung über 40 schluckt die Tabletten mit dem Inhaltsstoff Acetylsalicylsäure (ASS) regelmäßig und setzt sich damit gefährlichen Nebenwirkungen aus. „Was viele nicht bedenken: Auch geringe Mengen ASS wirken blutverdünnend oder können Blutungen hervorrufen“, warnt der Kardiologe Thomas Meinertz deshalb.

Viele Gadolinium-Risiken
BAYERs Röntgen-Kontrastmittel haben es in sich. Bei ihren Inhaltsstoffen handelt es sich nämlich um Abkömmlinge des Schwermetalls Gadolinium. GADOVIST enthält Gadobutrol, PRIMOVIST Gadoxet-Säure und MAGNEVIST Gadopentent-Säure. Diese Substanzen vermögen bei Nierenkranken eine Fibrose auszulösen, ein unkontrolliertes Wachstum des Bindegewebes. Zu den anderen in der Fachliteratur beschriebenen Risiken und Nebenwirkungen gehören Herzrhythmus-Störungen, Muskel-Zuckungen, Blutdruck-Schwankungen und Leberschäden. Die Darreichungsform der Mittel, bei welcher der Wirkstoff in einer leichter auflösbaren Form vorliegt, mussten die Hersteller deshalb bereits im Jahr 2018 aus dem Verkehr ziehen. Parallel dazu veranlassten die Gesundheitsbehörden BAYER & Co. damals, die MedizinerInnen in einem Rote-Hand-Brief vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit den Pharmazeutika zu warnen. „Ärzte sollten gadolinium-haltige Kontrastmittel nur dann anwenden, wenn essenzielle diagnostische Informationen mit einer Magnetresonanz-Tomographie ohne Kontrast-Verstärkung nicht gewonnen werden können“, hieß es darin unter anderem. Aber das „Bundesinstitut für Arzneimittel-Produkte“ (BfArM) sieht noch weiteren Handlungsbedarf. So verpflichtete es BAYER & Co., künftig alle zwölf Monate einen Sicherheitsbericht zu den Präparaten vorzulegen – bisher hatten sie dazu fünf Jahre Zeit. „Das BfArM nimmt die Sorgen und Nöte der betroffenen Patienten sehr ernst“, erklärte die Einrichtung und kündigte überdies an, „auch weiterhin risiko-minimierende Maßnahmen im Sinne der Anwendungs- und Patienten-Sicherheit auf europäischer Ebene einbringen, fachlich diskutieren und ggf. auch durchsetzen“ zu wollen.

Kontrazeptiva: Appell an ÄrztInnen
Kombinierte hormonale Kontrazeptiva (KHK) der dritten und vierten Generation wie die Präparate aus BAYERs YASMIN-Produktreihe stehen seit Jahren wegen des von ihnen ausgehenden erhöhten Thrombose-Risikos in der Kritik. Während sich unter YASMIN, YAZ, YASMINELLE & Co. bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen ein Blutgerinnsel bildet, kommt es bei älteren Arzneien mit den Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nur bei 5 bis 7 von 10.000 Frauen dazu. Darum richteten das „Bundesinstitut für Arzneimittel-Produkte“ und das „Paul-Ehrlich-Institut“ in ihrem Bulletin zur Arzneimittel-Sicherheit jetzt noch einmal einen eindringlichen Appell an die MedizinerInnen, die Verhütungsmittel mit den am wenigsten gefährlichen Inhaltsstoffen zu verschreiben. „Wir bitten Sie, diese Informationen und Empfehlungen, insbesondere die Verordnung der KHK mit dem geringsten Risiko für venöse Thromboembolien (...), bei der Beratung und Anwendung zu berücksichtigen und uns Nebenwirkungen bei der Anwendung zu melden“, hieß es in der Publikation.

Kein TTP durch CIPROBAY
Antibiotika mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Fluorchinolone wie BAYERs CIPROBAY können zahlreiche Gesundheitsschädigungen verursachen (siehe auch SWB 3/18). Besonders häufig kommen Lädierungen von Muskeln und Sehnen vor. Darüber hin-aus zählen Herzinfarkte, Unterzuckerungen, Hepatitis, Autoimmun-Krankheiten, Leber- oder Nierenversagen und Erbgut-Schädigungen zu den Risiken und Nebenwirkungen. Auch Störungen des Zentralen Nervensystems, die sich in Psychosen, Angst-Attacken, Verwirrtheitszuständen, Schlaflosigkeit oder anderen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren, beobachteten die MedizinerInnen schon. Da sich in letzter Zeit zudem Meldungen über das Entstehen von kleinen, sich im gesamten Körper ausbreitenden Blutgerinnseln nach der Einnahme der Präparate häuften, leitete die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ (EMA) ein Prüfverfahren ein. Dieses bestätigte den Verdacht jedoch nicht. Darum müssen BAYER & Co. die Warnhinweise auf den Beipackzetteln nicht ändern.

Parkinson-Therapie im Test
In den USA haben haben mehrere klinische Prüfungen mit Parkinson-Behandlungsverfahren der BAYER-Tochter ASKBIO begonnen (siehe auch GENE & KLONE). Die Beschwerden der PatientInnen, deren Organismus der Neurotransmitter Dopamin fehlt, was zu Symptomen wie Zittern, Krämpfen und Steifheit führt, will der Leverkusener Multi unter anderem mit einer Zelltherapie lindern. So implantierten MedizinerInnen den Kranken etwa Neuronen, die aus pluripotenten Stammzellen gewonnenes Dopamin enthalten, um eine Verbesserung ihres Gesundheitszustands zu erreichen.

BITS & BYTES

Immer mehr digitale Landwirtschaft
Die Digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. BAYER hat dazu das Tool „FieldView“ im Angebot und preist es den FarmerInnen mit einigem Erfolg als probates Mittel an, um „Risiken aktiv zu managen, die Produktivität zu steigern und Betriebsabläufe zu vereinfachen“. Kam die Plattform im Jahr 2018 auf einer Fläche von 24 Millionen Hektar zum Einsatz, so waren es 2020 bereits 60 Millionen Hektar. Vor allem Großbauern und -bäuerinnen in rund 20 Ländern der Erde mit entsprechend viel Kapital nutzen die Technologie. Jüngst brachte BAYERs Digital-Tochter CLIMATE CORPORATION „FieldView“ auch in Südafrika auf den Markt. Dabei versichert der Konzern seinen KundInnen stets „die volle Kontrolle über ihre Daten“. Wie wenig solche Beteuerungen wert sind, zeigte im Frühjahr 2020 ein Vorfall in den USA. Dort ging die CLIMATE CORPORATION eine Partnerschaft mit der Firma TILLABLE ein, die eine Handelsplattform für Ackergrund betreibt. Bereits unmittelbar nach der Vereinbarung der Kooperation erhielten LandwirtInnen dann unmoralische Angebote für ihr Farmland. Das warf Fragen nach der Daten-Sicherheit von FIELDVIEW auf und trug BAYER einen massiven Shitstorm ein. Schließlich war der Agro-Riese gezwungen, den Vertrag mit TILLABLE zu kündigen.

AGRO & CHEMIE

Glyphosat-Studien mangelhaft
Der Wiener Toxikologe Siegfried Knasmüller hat große Mängel in den Glyphosat-Studien festgestellt, die im Jahr 2017 zur Zulassungsverlängerung des Herbizids innerhalb der EU führten. Als „ein Desaster“ bezeichnete er die von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO und anderen Herstellern eingereichten Untersuchungen gegenüber dem Spiegel. Von den 53 Arbeiten, die der Forscher analysierte, sieht er nur zwei als zuverlässig an und 17 als „teilweise zuverlässig“, 34 hingegen als „nicht zuverlässig“. So finden sich unter den Werken, welche die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA nach einer Klage der Initiative SumOfUs herausrücken musste, laut Knasmüller kaum wirkliche Krebs-Studien. Die meisten widmen sich der potenziellen Gen-Toxizität von Glyphosat, was lediglich Hinweise auf eine karzinogene Wirkung gibt. Noch dazu hat die Industrie diese Tests vornehmlich am falschen Objekt vorgenommen. Sie wählte Knochenmark-Zellen, die viel weniger Aufschluss über eine mögliche Krebs-Gefahr geben als Leberzellen. Zudem kam bei keiner einzigen der Arbeiten die „Comet Assay“-Technik zur Anwendung, die einen genaueren Aufschluss über DNA-Schädigungen gibt. Damit nicht genug, entdeckte der Wissenschaftler in den Versuchsreihen auch noch methodische Mängel wie die Verwendung einer zu geringen Zahl von Zellen oder Bakterien-Stämmen. Das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung (BfR), das während des Genehmigungsverfahrens die Federführung bei der Begutachtung innehatte, stützte sich bei seinem positiven Glyphosat-Urteil auf 45 der von Knasmüller inkriminierten Studien. „Wie derart fehlerhafte Berichte von Zulassungsbehörden wie dem BfR akzeptiert werden konnten, ist mir ein völliges Rätsel“, wundert sich der Toxikologe deshalb. Für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) zeigte dessen Befund einmal mehr, dass Handlungsbedarf in Sachen „Glyphosat“ besteht. „Glyphosat muss endlich vom Markt! BAYER muss haften! Die Opfer müssen entschädigt werden! Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter!“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

Flächendeckender Glyphosat-Einsatz
In den USA beläuft sich der jährliche Glyphosat-Einsatz nach Angaben der Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh auf ein Kilogramm pro Hektar.

Glyphosat macht resistent
Die Patentschrift bescheinigt Glyphosat auch eine Wirkung als Antibiotikum. Das bringt jede Menge Nebenwirkungen mit sich. So wirbelt dieser Effekt den Bakterien-Haushalt im Darm von Kühen und Bienen durcheinander, was die Tiere anfälliger für Krankheiten werden lässt. Zudem sorgt er für die Ausbreitung von Resistenzen. Die Forscherin Ariena von Bruggen fand schon Zitrusfrüchte, die nicht mehr auf Antibiotika reagieren, weil sie eine Überdosis Glyphosat intus hatten. Über die Nahrungskette kann sich diese Unempfindlichkeit auch auf den Menschen übertragen, was große Gesundheitsrisiken birgt. Die Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh (s. o.) warnt deshalb: „Meiner Meinung nach darf man nicht allein Tierhalter und Kliniken für hohe Antibiotika-Einträge in die Umwelt und die Entstehung multiresistenter Keime verantwortlich machen. Schuld an der Resistenz-Entwicklung ist auch die Tatsache, dass mit behördlicher Genehmigung flächendeckend und in großen Mengen Glyphosat eingesetzt wird.“

Glyphosat verseucht Wälder
Die Inwertsetzung von Wäldern macht aus diesen simple Holz-Plantagen. Oftmals bestehen die Areale aus Fichten- und Tannen-Monokulturen, da diese Bäume schnell wachsen und dementsprechend schnell zu Geld zu machen sind. Damit neben diesen Pflanzungen nichts anderes aus dem Boden sprießt, kommt in der kanadischen Provinz British Columbia per Flugzeug ausgebrachtes Glyphosat zum Einsatz. Auf einer Fläche von bis zu 1,3 Millionen Hektar geht das Herbizid nieder. Mit entsprechenden Folgen, wie jetzt WissenschaftlerInnen der „University of Northern British Columbia“ zeigten. Das Team um Nicole Botten wies in Himbeeren und Heidelbeeren Glyphosat-Rückstände nach, die sich – entgegen den Behauptungen BAYERs – bis zu ein Jahr hielten. In anderen Gewächsen überdauerte das Mittel sogar bis zu zwölf Jahre. Besonders Indigene, die in den Forsten Früchte oder Heilkräuter sammeln, leiden dem Journalisten Peter Ewart zufolge unter den Kontaminationen.

Glyphosat-Teilrückzug ab 2023
Ende Mai 2021 hatte der BAYER-Konzern die Vergleichsverhandlungen in Sachen „Glyphosat“ platzen lassen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen neuen – mit Nachbesserungen vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen präsentierte er einen „Fünf-Punkte-Plan“. Dieser sieht auch einen Vermarktungsstopp des Herbizids für den Haus- und Gartensektor in den Vereinigten Staaten vor, denn die meisten Entschädigungsansprüche stammen von Privat-KundInnen. Ein Schuldeingeständnis sieht der Leverkusener Multi damit allerdings nicht verbunden. „Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken“, erklärte er. Ende Juli nannte das Unternehmen schließlich ein konkretes Datum für den Ausstieg. Ab 2023 beabsichtigt er, die Produkte durch Erzeugnisse mit anderen Wirkstoffen zu ersetzen.

Viele Ultra-Gifte im BAYER-Portfolio
In BAYERs Produkt-Palette finden sich viele besonders gefährliche Pestizide, so genannte highly hazardous pesticides (HHPs). Unter diese Kategorie fallen Ackergifte, die Krebs verursachen, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, das Erbgut verändern, hormon-ähnlich wirken, bienengefährlich sind und/oder die Ozonschicht schädigen. Der Anteil solcher Agro-Chemikalien im Angebot des Leverkusener Multis beträgt 36,7 Prozent (Stand: 2019).

50 Notfall-Zulassungen
„Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das ‚Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit’ kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen“, heißt es auf der Webpage der Behörde. Im Jahr 2019 erteilte das BMEL 50 Mal die Lizenz zur Ausbringung eines eigentlich schon verbotenen Pestizids. So durften die bundesdeutschen LandwirtInnen etwa BAYERs MOVENTO SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) und CERONE (Ethephon) wieder einsetzen.

Neue HUSKIE-Formulierung
Der BAYER-Konzern bringt ein neues Herbizid aus seiner HUSKIE-Produktfamilie heraus. HUSKIE FX enthält die drei Wirkstoffe Pyrasulfotole, Bromoxynil und Fluoxypyr, ist für Getreide-Kulturen bestimmt und macht unter anderem dem Besenkraut den Garaus.

Mehr Gift trotz Gentechnik
Die Gentechnik führt zu einer Reduzierung des Pestizid-Gebrauchs – mit diesem Versprechen bewerben BAYER & Co. ihre Labor-Kreationen. Unzählige Studien haben das mittlerweile widerlegt. Eine neue Untersuchung der Universität Koblenz für Herbizide bestätigt den Befund nun noch einmal. Die WissenschaftlerInnen ermittelten für die „ausgebrachte Toxizität“ auf US-amerikanischen Gensoja- und Genmais-Feldern in den letzten Jahren stark erhöhte Werte.

Veränderungen im Insektizid-Gebrauch
Nach einer Untersuchung der Universität Koblenz (s. o.) nahm die Gesamtmenge der ausgebrachten Insektizide in den USA von 1992 bis 2016 um 40 Prozent ab. Sonderlich erfreulich ist das trotzdem nicht, denn gleichzeitig erhöhte sich die Wirkstärke der Mittel. Darunter litten vor allem wirbellose Tiere wie Insekten, während sich die Vogel- und Fisch-Populationen durch die Entwicklung etwas erholen konnten.

PFLANZEN & SAATEN

Vier neue Mais-Sorten
Das Bundessortenamt hat vier neuen Mais-Arten der BAYER-Tochter DEKALB zugelassen. Bei den Produkten DKC 3410, DKC 3414, DKC 3418 und DKC 3419 handelt sich um hybride, also nicht zur Wiederaussaat geeignete Ackerfrüchte. Der Leverkusener Multi hebt besonders das hohe Ertragspotenzial der Pflanzen hervor und empfiehlt als Verwendungszweck vornehmlich „Tierfutter“ und „Biogas-Produktion“.

GENE & KLONE

Übergriffige Bt-Baumwolle
Die Baumwolle von BAYER und anderen Herstellern, die mittels eines gentechnischen Verfahrens mit dem Bacillus thuringiensis zum Schutz vor Schadinsekten bestückt ist, kreuzt immer mehr aus. In Mexiko finden sich schon in 60 Prozent aller konventionellen Baumwoll-Pflanzen Spuren der Laborfrucht. Und das verändert den Organismus der Gewächse. So wirken sich die Fremdgene etwa auf die Menge des Nektars aus, den die wilden Arten zur Abwehr von Ameisen produzieren.

Immer mehr Bt-Resistenzen
Immer mehr Schadinsekten bilden Resistenzen gegen die mit dem Bacillus thuringiensis (Bt) bestückten Gen-Pflanzen von BAYER & Co. aus. In China kann das Bt dem Baumwollkapsel-Wurm nicht mehr trotzen und in Brasilien der Weißen Fliege, auf die das Gift des Bakteriums inzwischen sogar fruchtbarkeitsfördernd wirkt.

BAYERs RNAi-Mais
Der BAYER-Konzern setzt massiv auf die Gentechnik 2.0. Rund 100 Patent-Anträge hat er in diesem Bereich schon beim Europäischen Patentamt eingereicht und bis jetzt sieben positive Bescheide erhalten. 2022 startet der Leverkusener Multi in den USA nun mit der Vermarktung der ersten Pflanze, in der eine der neuen Prozeduren zur Anwendung kommt. Dabei handelt es sich um einen Mais der SMARTSTAX-PRO-Produktreihe (siehe auch Ticker 3/21), der die Ribonukleinsäure-Interferenz (RNAi) gegen den Maiswurzelbohrer in Anschlag bringt. Das Verfahren basiert auf der RNA des für das Schadinsekt überlebenswichtigen Gens SNF7. Das Tier nimmt es beim Knabbern an der Pflanze auf und hält es wegen seiner doppelsträngigen Struktur für einen Virus, womit der Prozess der Selbstzerstörung beginnt. Allerdings hat die RNA ein Manko, sie ist – was die Umwelt freut und den Leverkusener Multi ärgert – biologisch leicht abbaubar. Deshalb hält sich seine Wirkung in Grenzen. Die Nebenwirkungen können sich jedoch schon sehen lassen. Die Ribonukleinsäure kann mit der Darmflora von Mensch und Tier interagieren, in den Blutkreislauf gelangen und sogar in die Steuerung von Genen eingreifen. Das ficht den Agro-Riesen jedoch nicht an. Seine ForscherInnen arbeiten zurzeit daran, die RNAi-Effekte mittels Hilfsstoffen zur verstärken, aber bis es so weit ist, bestücken sie die SMARTSTAX-Ackerfrüchte noch mit den üblichen Accessoirs aus der Gentech-Küche: Dem Bacillus thuringiensis (Bt) und/oder Resistenzen gegen Glyphosat und Glufosinat.

Mehr Maiskörner dank Gentech 2.0
WissenschaftlerInnen der Universität Harvard haben vor einiger Zeit eine neue Gentechnologie entwickelt. Bei dem sogenannten Base Editing handelt es sich um eine Art Genome Editing ohne Editing. Die Ziel-DNA wird nicht mehr aufgeschnitten, sie fusioniert vielmehr mit dem Protein, das die gewünschte Gen-Veränderung bewirkt – eine angeblich präzisere Methode als das Gen-Schnippeln mit CRISPR/Cas & Co. Die US-Firma PAIRWISE hat von der Hochschule eine Lizenz zum Gebrauch des Verfahrens erworben, und auch der BAYER-Konzern hat darauf Zugriff. Er schloss mit PAIRWISE nämlich im Jahr 2018 einen millionen-schweren Kooperationsvertrag ab. Die erste Frucht dieser Zusammenarbeit hat gerade die Phase 1 des Feldversuchs erfolgreich absolviert: Ein Mais mit mehr Körnern, um die „Effizienz der Ernte zu steigern“. In diesem Ziel weiß sich der Agro-Riese immer mit der industriellen Landwirtschaft einig, denn Profit-Interesse verbindet.

Weizenzucht 2.0
Die Gentechnik führt zu einer Reduzierung des Pestizid-Gebrauchs – dieses Versprechen, das die alten Verfahren nicht halten konnten (siehe auch AGRO & CHEMIE), geben BAYER & Co. jetzt auch für die Gentechnik 2.0 ab. So will der Leverkusener Multi gemeinsam mit mehr als 50 weiteren Unternehmen im Rahmen des Forschungsprojekts PILTON einen Weizen kreieren, der dem Pilz-Befall besser trotzt und deshalb nicht so viele Fungizid-Duschen benötigt.

Gefahr durch CRISPR/Cas
BAYER setzt sowohl im Pharma- als auch im Agro-Bereich stark auf die „Gentechnik 2.0“. Einen Schwerpunkt bildet dabei die CRISPR/Cas-Technologie (s. o.). Das Verfahren bedient sich eines Abwehr-Mechanismus’ von Bakterien zum Aufspüren von Fremd-DNA, um bestimmte Gen-Abschnitte anzusteuern, und nutzt dann das Cas-Enzym zur Auftrennung der Genom-Sequenz. Anschließend setzt CRISPR/Cas entweder mitgeführte neue Erbgut-Stränge ein oder bringt die Zellen dazu, per Mutagenese selbst Veränderungsprozesse einzuleiten. So weit die Theorie: In der Praxis geht das alles längst nicht immer so glatt. So führte der Versuch, mittels CRISPR/Cas defekte Embryo-Zellen zu reparieren, zu einem Verschwinden ebendieser, wie eine im Dezember 2020 in der Zeitschrift Cell veröffentlichte Studie dokumentierte. Zudem schnippelte die Genschere nicht nur an dem eigentlich vorgesehenen Ort, sondern tat sich auch in der Umgebung um. Die ForscherInnen rieten deshalb dringend davon ab, diese Technologie weiter an Embryonen zum Einsatz kommen zu lassen. Unbeabsichtigte Gen-Veränderungen nach einer CRISPR-Behandlung fanden WissenschaftlerInnen auch in Mäusen (BMC Genomics 21, S. 856). Bei der Verwendung dieser Gen-Schere zur Krebs-Behandlung gab es ebenfalls schon Komplikationen. Während eines Klinischen Versuchs mit 86 ProbandInnen in China traten bei einigen TeilnehmerInnen plötzlich Autoimmun-Krankheiten auf.

Parkinson-Gentherapie
In den USA haben haben meherer klinische Prüfungen mit Parkinson-Behandlungsverfahren der BAYER-Tochter ASKBIO begonnen (siehe auch DRUGS & PILLS). Der Leverkusener Multi will die Beschwerden der PatientInnen, deren Organismus der Neurotransmitter Dopamin fehlt, was zu Symptomen wie Zittern, Krämpfen und Steifheit führt, nicht nur mit einer Zell-, sondern auch mit einer Gentherapie lindern. Bei dieser Behandlungsart transportieren als Fähren genutzte Viren ein Gen in das Gehirn, das eine „Regeneration von Mittelhirn-Neuronen“ anstoßen soll.

IMPERIUM & WELTMACHT

Agrar-Inkasso in Brasilien
In Brasilien haben die Agro-Riesen massive Schwierigkeiten, von den LandwirtInnen Lizenz-Gebühren für ihre gentechnisch manipulierten Pflanzen einzutreiben. Darum taten sich BAYER, BASF, SYNGENTA und CORTEVA nun zusammen. Für den Gensoja-Bereich schufen sie die gemeinsame Plattform CULTIVE BIOTEC, um die Extra-Profite besser abkassieren zu können, die ihnen das Patent-Recht gewährt. Die staatliche Monopol-Kommission CADE segnete die Gründung ab, was auf massive Kritik des SojafarmerInnen-Verbandes Aprosoja stieß. Die Organisation, die rund 240.000 Mitglieder hat, sieht durch CULTIVE den Wettbewerb gefährdet. Sie fürchtet, dass die Plattform das von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO in dem Land etablierte – und von den Bauern und Bäuerinnen sogar vor Gericht angefochtene – harsche Zahlungsmodell nun auch anderen Anbietern zugänglich macht. Als „aggressiv und eindeutig missbräuchlich“ bezeichnet die Interessensvertretung dieses System, das dem Leverkusener Multi viel mehr Geld einbringe als vergleichbare Regelungen in den Nachbarländern.

BAYER verkauft Soja-Fabrik
Der BAYER-Konzern hat sich von seiner Soja-Verarbeitungsanlage im US-amerikanischen Beaman getrennt. Er verkaufte die Produktionsstätte mit einer Jahres-Kapazität von einer Million Einheiten Soja-Saatgut, wobei eine Einheit zehntausende Körner umfasst, an die Firma BECK’S HYBRIDS. Lediglich zehn Belegschaftsangehörige konnten zum neuen Besitzer wechseln.

45 Millionen für SOUND AGRICULTURE
BAYER, SYNGENTA und andere Unternehmen investieren 45 Millionen Dollar in das US-amerikanische Start-up SOUND AGRICULTURE. Die Firma will eine Technologie entwickelt haben, die Kunstdünger ersetzt. Eine Nährstoff-Zufuhr über die Aktivierung von Mikroorganismen im Boden soll es stattdessen richten. Auch hat das Unternehmen nach eigenen Angaben ein Mittel gefunden, um die Züchtung von Pflanzen zu beschleunigen.

STANDORTE & PRODUKTION

Neues Abkommen mit Berkeley
Anfang der 1990er Jahre plante BAYER eine große Erweiterung seines Pharma-Werkes in Berkeley. Dagegen erhob sich allerdings ein breiter Protest. Die CITIZENS OPPOSING POLLUTED ENVIRONMENT fürchteten sich vor allem vor den Risiken und Nebenwirkungen der Gentechnik. Aber auch die Produktion von Impfstoffen gegen die Pest und andere Erreger für das Pentagon, im Zuge dessen es einmal soger schon zu einer Infektion von mehreren Beschäftigten kam, stieß auf Kritik. Der Leverkusener Multi startete eine große Öffentlichkeitskampagne, die vor allem auf die vielen in Aussicht stehenden neuen Arbeitsplätze verwies, und hatte damit schließlich Erfolg. Allerdings musste er sich auf ein Development Agreement mit der Stadt einlassen und Geld für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. Nun will der Konzern, der sich mittlerweile zum größten Unternehmen Berkeleys entwickelt hat, weiter wachsen und Produktionsstätten bis zu einer Höhe von 24 Metern errichten. Und abermals macht sich unter den AnwohnerInnen Skepsis breit. Deshalb steht auch ein neues Development Agreement an. In den nächsten 30 Jahren beabsichtigt der Global Player dafür 30 Millionen Dollar bereitzustellen. 60 Prozent des Etats sieht er dabei für Bildungsprogramme wie „hands-on science education“ vor, bei denen als ein nicht ganz unbeabsichtigter Nebeneffekt auch wissenschaftlicher Nachwuchs für seine Labore abfällt. 20 Prozent des Geldes sollen der lokalen Wirtschaft zugutekommen, und weitere 20 Prozent fließen in ein kommunales Wohnungsprogramm. Das reicht dem Bürgermeister Jesse Arreguin allerdings nicht. „Ich glaube, sie können mehr tun“, sagt er. Konzern-Sprecherin Cathy Keck aber schaltete auf stur und brachte flugs andere Standorte für „BAYERs globale Infrastruktur-Dollars“ ins Spiel. Der Manager Drew Johnson zeigte sich ebenfalls unversöhnlich: Die von uns erwünschten Dimensionen erlauben uns, hier unser Geschäft zu betreiben, und wenn das nicht möglich ist, speziell was die Fabrikationsstätten angeht, dann erhalten eben andere BAYER-Standorte das Projekt – so einfach ist das.“

ÖKONOMIE & PROFIT

Winkeljohann: Keine Aufspaltung
Die anhaltend niedrige Notierung der BAYER-Aktie bringt die Finanz-Investoren dazu, die Aufspaltung des Konzerns zu fordern. Das Unternehmen will sich diesem Druck allerdings nicht beugen, wie Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann gegenüber dem Manager Magazin deutlich machte. „Es ist nicht überraschend, dass einige nach vermeintlich einfachen Lösungen rufen, um dem Aktien-Kurs einen schnellen, aber nicht unbedingt nachhaltigen Impuls zu geben. So einfach ist das aber nicht. Im Gegenteil: Die aktuellen Herausforderungen lassen sich vor allem durch eine konsequente Umsetzung der Strategie lösen und nicht durch strukturelle Maßnahmen“, erklärte er.

RECHT & UNBILLIG

Neuer Glyphosat-Prozess
Im Juli 2021 begann in den Vereinigten Staaten der vierte Glyphosat-Prozess. Donnetta Stephens macht das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vertriebene Herbizid für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich. Deshalb reichte sie im August 2020 eine Klage auf Schadensersatz ein; 30.000 weitere liegen gegenwärtig noch vor. Wegen des schlechten Gesundheitszustandes der 70-Jährigen beantragten ihre RechtsvertreterInnen, den Fall schnell zu Gericht gehen zu lassen, was der kalifornische „San Bernardino County Superior Court“ auch ermöglichte. „Sie hat das ROUNDUP über 30 Jahre lang verwendet und war ihm stark ausgesetzt“, so Anwalt Fletcher V. Trammell zur Begründung der Entschädigungsansprüche. Andere mögliche Ursachen für die Erkrankung schloss er aus: „In ihrer Familie trat Non-Hodgkin sonst nicht auf.“ Bei den Verhandlungen will der Jurist sich nicht nur auf die in den früheren Verfahren vorgelegten Beweise stützen. Mit dem Onkologen Barry Boyd und der Toxikologin Luoping Zhang, deren im Jahr 2019 veröffentlichte Metastudie zu Glyphosat und NHL einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Krebes konstatiert hatte, berief er zwei neue KronzeugInnen gegen das Mittel.

BAYER ruft Supreme Court an
Ende Mai 2021 ließ der BAYER-Konzern die Glyphosat-Vergleichsverhandlungen platzen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen weiteren mit Nachbesserungen – vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen setzt der Global Player jetzt vor allem darauf, ein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshof der USA zu seinen Gunsten in der Sache zu erzwingen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sieht er gute Chancen, denn in dem Gremium sitzen keine Geschworenen, die sich seiner Meinung nach nur von ihren Gefühlen leiten ließen, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu oft von Trumps Gnaden. Das Unternehmen hält die juristische Auseinandersetzung für eine Bundesangelegenheit, die in die Zuständigkeit des Supreme Courts fällt, weil die „Environment Protection Agency“ (EPA) als Bundesbehörde das Mittel bundesweit zugelassen und ihm Unbedenklichkeit bescheinigt habe. Mitte August 2021 rief der Konzern nun dieses Gericht an und ersuchte es, ein von der Aktien-Gesellschaft als mangelhaft empfundenes Urteil zu überprüfen, das eine untere Instanz in dem Verfahren „Hardeman vs. MONSANTO“ gegen die BAYER-Tochter gefällt hatte. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht des Agro-Riesen ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienten, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“. Ob der Supreme Court den Antrag annimmt und sich mit der Angelegenheit befassen wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Mehr Glyphosat-Rückstellungen
Der BAYER-Konzern will den Fall „Glyphosat“ mit aller Macht vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten – den Supreme Court – bringen und dort ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten erzwingen (s. o.). Der Leverkusener Multi hat jedoch auch Vorkehrungen für ein Scheitern dieser Strategie und ein „Weiter so“ mit Klagen, Prozessen und Vergleichen getroffen. Allerdings rechnet der Agro-Riese dafür noch einmal mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand. Darum stockte er die Rückstellungen von bisher zwei Milliarden Dollar noch einmal um 4,5 Milliarden Dollar auf. „Wir wollen damit gegenüber unseren Investoren deutlich machen, dass die Risiken des Glyphosat-Rechtsstreits angemessen in der Bilanz abgebildet sind“, erklärte BAYER-Chef Werner Baumann Ende Juli 2021 wenige Tage vor der Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das erste Halbjahr.

BAYER verliert Glyphosat-Prozess
Im Mai 2019 hatte ein Geschworenen-Gericht im US-amerikanischen Oakland den Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod recht gegeben und die BAYER-Tochter MONSANTO zur Zahlung von insgesamt zwei Milliarden Dollar Strafe und Schmerzengeld verurteilt. Später reduzierte ein Richter die Summe auf 87 Millionen Dollar. Das reichte dem Leverkusener Multi allerdings nicht. Er ging in Berufung – und strich wieder eine Niederlage ein. Im August 2021 bestätigte der „Court of Appeal for California“ die Entscheidung. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand der Court. Er bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren eines Produkts zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis des Unternehmen als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die JuristInnen. Zudem warfen sie dem Konzern vor, „die wissenschaftliche Untersuchung von Glyphosat und ROUNDUP behindert oder verzerrt“ und es versäumt zu haben, „angemessene Studien zu Glyphosat und ROUNDUP durchzuführen“. Auch der neuesten Prozess-Strategie BAYERs erteilte der Richter Winifred Smith eine Abfuhr. Der Agro-Riese will die Justiz der Einzelstaaten ausmanövrieren und den Fall „Glyphosat“ vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bringen (s. o.). Aber der „Court of Appeal“ ließ sich das Verfahren nicht so einfach aus der Hand nehmen und verwies auf die entsprechenden Paragrafen. Dementsprechend enttäuscht zeigte sich der Global Player. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, da das Urteil weder durch die Beweise in der Verhandlung noch durch das Gesetz gestützt wird“, erklärte er und kündigte an: „MONSANTO wird seine rechtlichen Möglichkeiten in diesem Fall prüfen.“

Neue ESSURE-Sammelklagen
ESSURE, BAYERs ohne Hormone auskommendes Sterilisationsmittel, beschäftigt zunehmend die Justiz. Die kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich die Eileiter verschließen, hat nämlich zahlreiche Nebenwirkungen. Allzu oft bleibt das Medizin-Produkt nicht an dem vorgesehenen Ort, sondern wandert im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden innerer Organe, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. Auch Schmerzen im Unterleib oder anderen Körper-Regionen, Depressionen oder Angstzustände, Kopfschmerzen, Übelkeit, Allergien, Hautausschläge und Haarausfall zählen zu den Gesundheitsschädigungen, über die Frauen berichten. Allein bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA gingen von 2002 bis 2020 fast 64.000 Meldungen über unerwünschte Arznei-Effekte ein. 94 Todesfälle dokumentierten die ÄrztInnen. 39.000 Betroffene zogen in den Vereinigten Staaten vor Gericht. Mit einem Großteil von ihnen schloss der Leverkusener Multi im August 2020 einen Vergleich, der ihn zu einer Zahlung von 1,6 Milliarden Dollar verpflichtete. Damit ist die Akte „ESSURE“ allerdings noch nicht geschlossen. Im November 2020 reichten 200 englische Frauen eine Sammelklage ein und im Juli 2021 300 brasilianische. „Kein Geld der Welt wird kompensieren können, was wir durchgemacht haben und noch durchmachen. Aber wir haben das Recht auf ein bisschen Ruhe, damit wir uns um uns selbst kümmern können“, so eine der Geschädigten. Die Rechtsvertretung der Brasilianerinnen, Engländerinnen sowie der holländischen Betroffenen hat die internationale Kanzlei PGMBM übernommen. Ihr deutscher Partner MANNER SPANGENBERG hat sich direkt an die Leverkusener BAYER-Zentrale gewandt und erwägt eine Klage auf deutschem Boden, sollte es nicht zu einem Vergleich kommen. Der Pharma-Riese begann 2017, den Vertrieb der Spirale einzustellen. Inzwischen bietet er sie in keinem Land der Welt mehr an. Medizinische Bedenken spielten dabei jedoch keine Rolle. „Das Unternehmen steht weiterhin hinter der Wissenschaft, die die Sicherheit und Effizienz von ESSURETM stützt“, erklärte der Konzern. Die Entscheidung zum Vermarktungsstopp beruhte laut BAYER lediglich „auf einem Rückgang der Verkäufe in den vergangenen Jahren und der Schlussfolgerung, dass das ESSURE-Geschäft nicht mehr nachhaltig war“.

BAYER verliert PCB-Prozess
Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den giftigsten Hervorbringungen der Chlorchemie. Die vor allem von BAYER und MONSANTO in Umlauf gebrachten gefährlichen „Alleskönner“ kamen bis zu ihrem vollständigen Verbot 1989 in Elektrogeräten, Fugendichtungsmassen, Farben, Ölen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz – und stellen immer noch ein beträchtliches Gesundheits- und Umweltrisiko dar. Darum ist der BAYER-Konzern mit einer Vielzahl von Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Im Juli 2021 gab ein Gericht in Seattle drei LehrerInnen recht, die ihre Gesundheitsprobleme auf ein PCB-kontaminiertes Schulgebäude zurückführten. Zur Zahlung einer Strafe und eines Schmerzensgeldes von insgesamt 185 Millionen Dollar verurteilte es den Leverkusener Multi, der gegen die Entscheidung Berufung einlegte. Mit 200 weiteren KlägerInnen allein von dieser Schule rechnet der Agro-Riese. „Wir sind davon überzeugt, auch in diesen Angelegenheiten gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben und beabsichtigen, uns in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen“, kündigte er an.

Gericht lehnt PCB-Vergleich ab
Die gefährlichen Polychlorierte Biphenyle (PCB) haben auch zahlreiche Gewässer verunreinigt. Weil das die Städte zu umfangreichen und kosten-intensiven Reinigungsarbeiten nötigt, haben rund 2.500 US-amerikanische Kommunen Schadensersatz-Ansprüche gegen die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO geltend gemacht. Diese gründen sich unter anderem auf firmen-eigene Dokumente von MONSANTO, die selbst von Risiken wie „systemischen toxischen Effekten“ sprechen. Einen Produktionsstopp haben die ManagerInnen damals jedoch trotzdem abgelehnt, da es um „zu viel MONSANTO-Gewinn“ ginge. Die BAYER-AnwältInnen arbeiteten in der Sache einen Vergleich aus, der Zahlungen in Höhe von 650 Millionen Dollar vorsieht, aber im November 2020 lehnte ein Gericht den Vorschlag ab und forderte Nachbesserungen. Daneben liegen RichterInnen noch PCB-Klagen der Bundesstaaten Ohio, Pennsylvania, New Hampshire und Oregon vor. Einigungen konnte der Leverkusener Multi hingegen mit New Mexico, Washington und dem Columbia-Destrict erzielen.

Strafe wg. MONSANTO-Listen
Ende Juli 2021 hat die französische Datenschutz-Behörde CNIL die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Die CNIL sah in der flächendeckenden Bespitzelung von über tausend AktivistInnen, PolitikerInnen, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen, welche die PR-Agentur FLEISHMANHILLARD von 2014 bis 2017 im Auftrag des Glyphosat-Produzenten durchführte (siehe SWB 3/19), einen Verstoß gegen die Datenschutz-Bestimmungen. Das Unternehmen hätte die Personen, über die es umfangreiche Akten anlegte, um die Lobby-Arbeit effizienter zu gestalten, informieren müssen, befand die Behörde. Sie gab damit der Beschwerde der Nachrichten-Agentur Agence France-Presse sowie diverser Zeitungen, TV-Kanäle und Radio-Stationen statt. „Die Entscheidung der französischen Datenschutz-Behörde in Sachen ‚MONSANTO-Liste’ ist eine schallende Ohrfeige für die deutschen DatenschützerInnen. Sie dürfen jetzt nicht weiter untätig bleiben und müssen den Vorgang auf Wiedervorlage legen“, forderte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) daraufhin in einer Presseerklärung. Die Coordination hatte sich nach Bekanntwerden des Bespitzelungsskandals an die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt, war da aber auf taube Ohren gestoßen. Die NRW-DatenschützerInnen zeigten sich mit den Antworten zufrieden, die der Leverkusener Multi ihnen nach einem Auskunftsersuchen erteilte und betrachteten den Fall damit als erledigt. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den Aktivitäten von MONSANTO um ein reines „Media-Monitoring“, bei dem eine „Auswertung der Beiträge mit dem Ziel, eine Person zu bewerten und ihr künftiges Verhalten abzuschätzen“, nicht stattfinde.

Einigung mit NUZIVEEDU
Das indische Gesetz erlaubt es nicht, Saaten, Pflanzen oder Tiere zum geistigen Eigentum von Personen oder Unternehmen zu erklären. Darum erhob die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO in weiser Voraussicht nicht für seine kompletten mit Genen des Bacillus thuringiensis (Bt) bestückten Laborfrüchte Schutzrechte, sondern nur für den Bacillus selber. Lizenz-Gebühren verlangte der Konzern aber trotzdem. Das indische Unternehmen NUZIVEEDU SEEDS LTD. (NSL) weigerte sich ab 2015 aber, dieses Geld zu zahlen. Es verwies dabei nicht nur auf die Rechtslage, sondern auch auf die nachlassende Wirksamkeit des Bt-Giftes. Daraufhin entspann sich ein langer Rechtsstreit. Im Frühjahr 2021 legten die Kontrahenten ihn bei, ohne dabei Details der Einigung zu offenbaren.

SPORT & MEDAILLEN

Lex Leverkusen in Gefahr
Mit der „50 + 1“-Regel räumte der „Deutsche Fußball-Bund“ (DFB) den Muttervereinen einen dominierenden Einfluss auf die Geschicke der Klubs ein. Unternehmen und InvestorInnen mussten sich hingegen auf einen Geschäftsanteil von höchstens 49 Prozent beschränken. 1999 ließ der DFB jedoch Ausnahmen zu, wenn „ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußball-Sport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat“. „Lex Leverkusen“ hieß diese Sonderklausel bald, denn BAYERs Werkself nahm sie zuerst in Anspruch, damit der Chemie-Multi auch im Fußball-Geschäft das Sagen haben kann. Das ist nun allerdings in Gefahr. Das Bundeskartellamt, von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) um eine Einschätzung der „50 + 1“-Regel gebeten, meldete nämlich Bedenken an. Die Bestimmung sei nur unter der Bedingung zu halten, keine Extrawürstchen mehr für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim bereitzuhalten, so die JuristInnen. „Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren“, befanden sie. BAYER 04 & Co. reagierten mit dem Aufsetzen eines Brandbriefs an die DFL. Darin forderten sie „den Bestand der Regel“. Die Vereine zeigten sich zwar bereit, „diese schwierige Situation zielgerichet und mit diplomatischem Geschick zu bewältigen“, aber ihre Kompromiss-Bereitschaft bei der Umgestaltung von „50 + 1“ zeigte Grenzen. Einer Reform der Ausnahme-Regelung wollten sie nur bei einer „Beibehaltung der mit ihr verbundenen Grundideen unter Wahrung des Bestandschutzes für unsere Klubs“ zustimmen. Und ihr Geld darf das auch nicht kosten. „Dass wir finanziell verzichten sollen, kann sicher nicht die Lösung sein, das würden wir notfalls mit juristischen Mitteln sicherstellen müssen“, drohte BAYER-04-Geschäftsführer Fernando Carro. Am liebsten würde er die Regel ganz abschaffen, um mehr Kapital in die Liga zu locken. „Meine persönliche Meinung entspricht meiner liberalen Grundeinstellung: so wenig Regulation wie möglich beziehungsweise nötig“, so Carro. Das DLF-Präsidium kündigte derweil nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung an, bis zum Herbst „kartellrechtskonforme Lösungsansätze“ zu erarbeiten.