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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[Nexavar] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ärzte ohne Grenzen, 3. September 2012

Pharmaunternehmen Bayer legt Widerspruch gegen Zwangslizenz in Indien ein

Das Pharmaunternehmen Bayer hat Widerspruch gegen die Entscheidung des indischen Patentamtes für eine Zwangslizenz des Krebsmedikamentes Nexavar® eingelegt. Am Montag hat vor dem Intellectual Property Appellate Board im indischen Chennai die Verhandlung begonnen. Die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen kritisiert das Verfahren. „Der Einspruch von Bayer ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne der Organisation. „Eine Zwangslizenz ist keine Enteignung, sondern ein im internationalen Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Darauf haben sich alle Mitgliedstaaten der WTO geeinigt. Darüber hinaus erhält Bayer Lizenzgebühren.“

Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März dieses Jahres eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar® enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen.

„Dies ist ein richtungsweisender Schritt für den Zugang zu erschwinglichen lebensrettenden Medikamenten, auch für HIV/Aids-Patienten“, so Frisch. „Viele neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute als Folge des Patentschutzes für die meisten Menschen, die sie bräuchten, noch unerschwinglich. Macht die Entscheidung des indischen Patentamtes Schule, könnten bald auch diese von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.“
Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit. Die „Apotheke der Armen“ versorgt sowohl zahlreiche Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen weltweit 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige Nachahmerpräparate aus Indien.

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Duogynon

CBG Redaktion

29. August 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Fehlbildungen durch Duogynon

Schering: Hinweise auf Bestechung von Wissenschaftlern

Der Prozess um den fruchtschädigenden Schwangerschafts-Test Duogynon geht in eine neue Runde. Der Kläger Andre Sommer und sein Rechtsanwalt Jörg Heynemann werfen dem Berliner Landgericht vor, Hinweisen auf eine mutmaßliche Beeinflussung von Forschungsergebnissen durch Mitarbeiter des Schering-Konzern, nicht nachgegangen zu sein. Schering hatte das Produkt einst auf den Markt gebracht, die Firma gehört heute zum BAYER-Konzern.

Ein ehemaliger Schering-Angestellter räumte nun gegenüber dem Kläger ein, Anfang der 1980er Jahre Wissenschaftler bestochen zu haben, damit diese Duogynon in einer Broschüre positiv darstellten. Im Raum stehen Zahlungen von 100.000 Mark. Zu diesem Zeitpunkt war die Gefahr von Fehlbildungen bereits über ein Jahrzehnt bekannt. Entsprechende Präparate konkurrierender Firmen waren längst vom Markt genommen worden.

„Damit wurde vielen Familien die Möglichkeit genommen, damals gegen Schering vorzugehen. Hier geht es um Treuwidrigkeit, und die verjährt nicht“, so Andre Sommer. Anwalt Heynemann ergänzte gegenüber der taz: „Man kann nicht jahrzehntelang dafür sorgen, dass nichts ans Licht kommt, und dann sagen, es ist alles verjährt“. Anfang Juli hatte das Gericht den Fall als „verjährt“ bezeichnet. Sommer und Heynemann verlangen nun eine weitere mündliche Verhandlung, in der der ehemalige Mitarbeiter als Zeuge vernommen wird.

Der Einsatz des Schwangerschaftstests Duogynon führte in den 60er und 70er Jahren zu Tausenden von Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Neu aufgetauchte Dokumente belegen, dass dem Unternehmen die Risiken des Präparats frühzeitig bekannt waren. Die Firma BAYER als Rechtsnachfolgerin von Schering verweigert bislang eine Einsichtnahme in die Firmenarchive, um die Vorwürfe zu klären.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Ende der siebziger Jahre hat Schering auf Packungen mit dem Wirkstoff von Duogynon einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem das Präparat wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf. Zur selben Zeit hat Schering betroffenen Eltern ein Vergleichsangebot gemacht – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterlassen. Es ist beschämend, wenn sich BAYER heute einer vollständigen Aufklärung verweigert“. Wiederholt hatten Duogynon-Geschädigte auf Einladung der CBG in der BAYER-Hauptversammlung eine Entschuldigung des Konzerns gefordert. Der BAYER-Vorstand hatte dies jedoch abgelehnt.

Auch der zuständige Richter am Berliner Landgericht fordert den Konzern auf, die Betroffenen nicht mit dem Hinweis auf Verjährung abzuspeisen: „Aus meiner Sicht empfiehlt sich hier eine gerichtliche Mediation, es sollte einen Dialog geben“, so Richter Holger Matthiessen gegenüber dem Ärzteblatt. Im Verfahren hatte Matthiessen sogar geäußert: „Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!".

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Deutsches Ärzteblatt, 6. August 2012

Arzneimittelschäden: Streit um Duogynon dauert an

Der Rechtsstreit um eine angeblich fruchtschädigende Wirkung des Hormonpräparats Duogynon wird in eine neue Runde gehen. In der ersten Juliwoche war ein Kläger vor dem Berliner Landgericht im zweiten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Bayer Pharma AG für Gesundheitsschäden durch das Medikament zur Verantwortung zu ziehen. Im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt bestätigte der Rechtsanwalt des Klägers, gegen die Ablehnung in Berufung zu gehen. Zugleich warf der Jurist dem Gericht vor, Hinweisen auf eine mutmaßliche Beeinflussung von Forschungsergebnissen durch Mitarbeiter des ehemaligen Schering-Konzerns, der das Produkt einst auf den Markt gebracht hatte, nicht nachgegangen zu sein.

Der Anspruch sei verjährt
Der aus Süddeutschland stammende Grundschullehrer André Sommer war bereits 2010 mit einer Auskunftsklage gescheitert. In dem Verfahren versuchte er, die Bayer AG als Rechtsnachfolgerin des Schering-Konzerns dazu zu zwingen, Informationen über das Präparat aus den Firmenarchiven freizugeben. Damals wie heute verweigerte das Gericht dem 36-Jährigen diese Einsicht in die Unterlagen. Einer Auskunftsklage sei nur stattzugeben, wenn eine Entschädigungsklage überhaupt Aussicht auf Erfolg habe. Dies sei aber nicht der Fall, weil der Schaden 1975 während der Schwangerschaft der Mutter des Klägers eingetreten ist und die 30-jährige Verjährungsfrist damit verstrichen sei.
Das Urteil ist für Sommer und weitere Geschädigte schwer zu akzeptieren, zumal die inzwischen strengeren Haftungsregeln für Arzneimittel in ihrem Fall nicht greifen: Das Arzneimittelgesetz war in diesem Punkt 1978 zugunsten von Medikamentenopfern verschärft worden. Im gleichen Jahr hatte Schering das Präparat, das bis dahin als Schwangerschaftstest eingesetzt worden war, vom Markt genommen.
Der Kläger und sein Anwalt Jörg F. Heynemann setzen deswegen alles daran, die vom Gericht angeführte maximale Verjährungsfrist zu umgehen – und fahren schwere Geschütze auf. Mitarbeiter von Schering hätten in den 1980er Jahren gezielt Wissenschaftler bestochen, um die schädigende Wirkung des Präparats zu vertuschen. Bestätigt habe dies ein inzwischen pensionierter Angestellter des Pharmaunternehmens. Es sei ein Verfahrensfehler des Gerichts, den Mann nicht angehört zu haben, sagte Heynemann. Durch die vorgebliche Beeinflussung habe das Unternehmen treuwidrig gehandelt, argumentiert der Medizinrechtler und spricht sogar von „Straftaten“. Bayer könne sich daher nicht auf die üblichen Verjährungsfristen des bürgerlichen Rechts berufen.

Der Richter will einen Dialog
Bei Bayer will man sich zum Verfahren nicht äußern und verweist auf bekannte Positionen. Seit den 1960er Jahren sei Duogynon „zahlreichen Prüfungen im In- und Ausland unterzogen“ worden, schrieb Sprecherin Katja Seifert in einer Stellungnahme an das Deutsche Ärzteblatt. Bei dem folgenden „ausführlichen wissenschaftlichen Diskurs“ sei kein Nachweis für einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und Missbildungen erbracht worden. Dies gelte auch für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das in den 1980er Jahren eingestellt wurde. Neue Erkenntnisse gebe es nicht.
Klar ist: Der Streit ist nicht beendet. „Aus meiner Sicht empfiehlt sich hier eine gerichtliche Mediation, es sollte einen Dialog geben“, appellierte Richter Holger Matthiessen mehrfach. Ob Bayer dazu bereit wäre, fragte er den Anwalt der Beklagten, Henning Moelle. Der schüttelte mit dem Kopf. Der Anspruch sei verjährt, führt der Jurist später aus: „Wenn er denn überhaupt je bestanden hat“. Harald Neuber

[Todd Smith] HIV Bluter

CBG Redaktion

Todd Smith, 1962 - 2012

Unser Freund Todd Smith aus Kalifornien ist gestorben. Er wurde nur 50 Jahre alt. Wir sind sehr traurig.

Todd hatte sich in den 80er Jahren durch Blutprodukte von BAYER mit HIV und Hepatitis infiziert. Die Infektionen wären vermeidbar gewesen, wenn der Konzern rechtzeitig die bestehenden Test-Verfahren eingesetzt hätte.

Zusammen mit anderen Betroffenen protestierte Todd regelmäßig vor dem BAYER-Werk in Berkeley. Sein Kampf für Entschädigung wurde international bekannt. 1998 sprach Todd auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären. Hier findet sich seine Rede in der Versammlung.

ein Interview, das wir mit ihm geführt haben

Ein Nachruf seiner Freundin Moya Watson, die ihm zusammen mit seiner Familie in den letzten Stunden beigestanden hat

Und hier ein aktueller Text zum Thema.

Karikatur

CBG Redaktion

[Pharmatests] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

Presse Info vom 27. Juli 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Indien: neue Todesfälle bei Medikamenten-Tests

Novartis, BAYER, Pfizer an der Spitze / Probanden kennen Risiken meist nicht

Nach aktuellen Angaben der indischen Regierung starben im vergangenen Jahr 438 Probanden bei der Durchführung von Klinischen Studien. Eine von der Zeitung Business Standard eingesehene Aufstellung des Drugs Controller General of India (DCGI) für 2011 zeigt, dass allein bei Pharma-Tests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen BAYER und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol Mayer Squibb mit 19. Genannt wird auch die US-Firma Quintiles, die jedoch keine eigenen Medikamente herstellt, sondern im Auftrag von Pharma-Unternehmen Studien durchführt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Novartis, BAYER und Co. setzen das Leben indischer Probanden wissentlich aufs Spiel. Recherchen vor Ort zeigen immer wieder, dass die Studienteilnehmer nicht über die Gefahren der getesteten Medikamente informiert werden – häufig wissen sie nicht einmal, dass sie an einer Studie teilnehmen. Es ist daher heuchlerisch, wenn die Pharmaunternehmen behaupten, in Indien die selben Standards anzulegen wie in Europa!“. Bereits im Zeitraum von 2007 bis 2010 waren bei Tests von BAYER 138 Inderinnen und Inder ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.

„Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Sicherheitsstandards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten – nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv“, so Mimkes weiter. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte in der jüngsten BAYER-Hauptversammlung eine Aufstellung aller in Indien untersuchten Medikamenten, der beauftragten Subunternehmen sowie der Häufigkeit von Nebenwirkungen und Todesfällen verlangt, jedoch keine Antwort erhalten.

Westliche Unternehmen verlagern immer mehr Medikamenten-Tests in Länder mit großer Armuts-Population. Allein in Indien lassen sie derzeit etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden durchführen und zahlen hierfür etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen oft nur auf dem Papier. Experten halten die offiziellen Zahlen zudem für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“.

Eine Reportage von RTL zeigte vor einigen Wochen einmal mehr, dass Merck, BAYER und Boehringer an unethischen Medikamententests in Indien beteiligt sind (hier anschauen).

Eine vom indischen Parlament beauftragte Untersuchungskommission stellte zudem gravierende Mängel bei der Arzneimittel-Aufsichtsbehörde CDSCO fest: „Über Jahrzehnte hinweg hat sie vor allem den Interessen der Pharma-Industrie gedient und darüber die Interessen der VerbraucherInnen vernachlässigt“, resümiert der Bericht. So hat die CDSCO sich beispielsweise in Zulassungsverfahren für Medikamente auf Gutachten von Experten verlassen, denen die Pillen-Riesen die Hand geführt haben. Als ein Beispiel nennt der Report Xarelto von BAYER mit dem Wirkstoff Rivaroxaban: „Die drei Expertisen (...) für Rivaroxaban (BAYER), eine Arznei zur Blutverflüssigung, sind fast identische Kopien.“

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[Rochlitz] Beirat Coordination

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gratuliert Prof. Jürgen Rochlitz zum heutigen 75. Geburtstag. Als langjähriges Beiratsmitglied der Coordination arbeitet Rochlitz u.a. zu den Themen Anlagensicherheit/Störfälle, Klima-Emissionen und Chemikalien-Sicherheit.
Im Folgenden dokumentieren wir zusätzlich eine Gratulation des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Die Coordination ist Mitglied im BBU

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gratuliert seinem Vorstandsmitglied Jürgen Rochlitz zum 75. Geburtstag

(Bonn, Strodehne, 24.07.2012) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gratuliert seinem Vorstandsmitglied Jürgen Rochlitz zum 75. Geburtstag. Prof. Dr. Jürgen Rochlitz wurde am 24. Juli 1937 geboren. Er hat nach seiner Tätigkeit in der Industrie 25 Jahre lang an der Fachhochschule für Technik in Mannheim u. a. Organische Chemie gelehrt. Auf Vorschlag der Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg“ (www.gegen-steinkohlekraftwerk-arneburg.de) wurde er Anfang 2011 in den Geschäftsführenden Vorstand des BBU gewählt. Diese Funktion übt er nach wie vor aus. Zuständig ist er im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit für die Bereiche Kohlekraftwerke, Carbon Capture and Storage (CCS, unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid), Chemiepolitik und Bahnverkehr. Zudem ist er Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), die beim Bundesumweltministerium angesiedelt ist. Zu einer Zeit, als die Umweltschutzbewegung noch relativ eng mit der Bundespartei der Grünen verknüpft war, war Jürgen Rochlitz Bundestagsabgeordneter der Grünen. Er trat aber 1999 – anlässlich des Beginns des Jugoslawienkrieges –aus Protest aus der Grünen-Partei aus.

Anlässlich des 75. Geburtstages bezeichnet der BBU Jürgen Rochlitz als einen unermüdlichen Umweltschützer, der sich in nachahmenswerter Weise um eine Vielzahl von Umweltproblemen kümmert. Er ist kein „Ein-Punkt-Aktivist“, sondern kümmert sich nahezu gleichzeitig z. B. um die vielfältigen Fragen der dringend notwendigen Energiewende, um die Verbesserung der Angebote im Bahnverkehr und um die Sicherheit von Chemieanlagen. Während sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger nur über einen kurzen Zeitraum politisch engagieren, ist das bei Jürgen Rochlitz anders: Er ist seit Jahrzehnten aktiv und auch der berufliche Ruhestand ist für ihn noch lange kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen.

Heute wohnt Jürgen Rochlitz in der eher ländlich geprägten Ortschaft Strodehne (Brandenburg) und ist auch dort im Umweltschutz verankert. Gegen die Pläne, westlich von seinem Wohnort, in Arneburg an der Elbe, ein Steinkohlekraftwerk zu errichten, wurde er mit einer Bürgerinitiative aktiv. Die Pläne zum Bau des Kraftwerks wurden von der Initiative durch massenhafte Einsprüche vorerst verhindert. Jürgen Rochlitz engagiert sich daher aktuell für die Verwirklichung einer „Power to Gas“- Demonstrationsanlage anstelle des fossil befeuerten Kraftwerks in Arneburg. Mit einer solchen Anlage wird überschüssiger Strom aus Windkraftanlagen bzw. Solaranlagen per Elektrolyse von Wasser in Wasserstoff umgewandelt, der in das Erdgasnetz eingespeist werden soll.

Neben seinen Aktivitäten für die Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg“ und für den BBU engagiert sich Jürgen Rochlitz in weiteren Initiativen und Verbänden. Und bei Bedarf gründet er neue Bürgerinitiativen. Damit setzt er immer wieder Zeichen gegen die Politikverdrossenheit und für den Umweltschutz. Er ist dabei auch stets unermüdlich, den multinationalen Konzernen Grenzen zu setzen und bemüht sich um dezentrale, menschen- und umweltfreundliche Wohn- und Lebensstrukturen.

Der BBU wünscht seinem Vorstandsmitglied Jürgen Rochlitz noch einen langen und gesunden Unruhestand. Gleichzeitig ruft der BBU die Bevölkerung zu verstärktem Engagement für den Umweltschutz auf – im Sinne der Vielfältigkeit von Jürgen Rochlitz.

[RTL/Vox] Pharmatests in Indien

CBG Redaktion

24. Juli 2012

Reportage von RTL/Vox

Indien: Gefährliche Medikamenten-Tests großer Pharmaunternehmen

[Wahlkampfspenden] US Wahlkampf

CBG Redaktion

Presse Info vom 23. Juli 2012

US Wahlkampf:

BAYER spendet an Republikaner

Infografik: Spenden deutscher Konzerne

Der Leverkusener BAYER-Konzern gehört traditionell zu den wichtigsten ausländischen Spendern im US-Wahlkampf. Aktuell schlägt sich BAYER - wie in den vergangenen Wahlkämpfen - auf die Seite der Republikaner. Mit Spenden in Höhe von 261.000 Dollar ist das Leverkusener Unternehmen größter deutscher Förderer der Republikaner, gefolgt von der Deutschen Telekom mit 193.500 Dollar und der BASF mit 128.000 Dollar. Um es sich mit der Gegenseite nicht zu verscherzen, spendet BAYER den Demokraten 119.000 Dollar, die Telekom ist mit 149.000 Dollar dabei.

Ähnlich sah das Verhältnis vor vier Jahren aus, als der Pharma-Riese die republikanischen Kandidat/innen mit 152.000 Dollar unterstützte, während die Konkurrenz 115.000 Dollar erhielt. Zu Zeiten von Präsident Bush verteilte der Leverkusener Multi gar 79 Prozent seines Wahl-Budgets an Republikaner - diese Quote erreichte damals kein anderes bundesdeutsches Unternehmen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die amerikanische Politik befindet sich im Würgegriff von Lobbyisten und potenten Geldgebern. Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz werden dadurch blockiert, das Allgemeinwohl bleibt auf der Strecke. Aus dem hehren Ideal der amerikanischen Verfassung One man, one vote ist ein schnödes One dollar, one vote geworden.“ Die CBG fordert ein Verbot von Konzern-Spenden an Parteien, Politiker und sogenannte „think tanks“.

Bei der Zwischenwahl im Jahr 2010 hatten BAYER, BASF und der Stromriese Eon gezielt Kandidaten gefördert, die den Klimawandel leugnen oder wirkungsvolle Klimagesetze blockieren. BAYER gehört auch zu den Unterstützern des amerikanischen Heartland-Instituts, das den Klimawandel leugnet und das am Aufstieg der reaktionären „Tea Party“ maßgeblich beteiligt war. Das Institut wirbt Spenden aus der Industrie ein und finanziert damit unter anderem Blogs und scheinbar neutrale Organisationen, die Zweifel am Klimawandel streuen sollen.

Zwar ist es Unternehmen in den USA verboten, direkt für eine Partei oder einen Kandidaten zu spenden. Doch dürfen sie sogenannte Politische Aktionskomitees (PACs) gründen, die unter leitenden Angestellten und Geschäftspartnern für die Kandidaten sammeln.

weitere Informationen:
=> Europäische Konzerne unterstützen Klimaschutz-Gegner
=> BAYER und Obama
=> Wahl 2000: BAYER spendet für Bush-Wahlkampf

GenSoja

CBG Redaktion

Wegen der zunehmenden Resisten von Wildkräutern gegen Herbizide will Dow Chemicals nun eine gentechnisch veränderte Soja-Sorte auf den Markt bringen, die gegen drei Pestizide resistent ist, darunter Glufosinat von BAYER. Dow, Monsanto und BAYER hatten hierfür Patente untereinander ausgetauscht (siehe Herbizid Glufosinat vom Markt nehmen!).

Informationsdienst Gentechnik - 23. Juli 2012

Die ultimative Gentech-Soja?

Für den Gentechnikanbau in Monokulturen sind immer stärkere Herbizide nötig

In den USA läuft derzeit das Zulassungsverfahren für eine neue Gentechniksoja. Diese soll, so verspricht das Unternehmen Dow AgroSciences, die Lösung für ein in den dortigen Monokulturen grassierendes Problem bieten. Denn durch den flächendeckenden Einsatz von Herbiziden auf Gentechnikfeldern haben manche Unkräuter Resistenzen entwickelt. Die Spritzmittel, z.B. das weit verbreitete Glyphosat, können ihnen nichts mehr anhaben. Für Landwirte bedeutet dies enorme wirtschaftliche Schäden. Deshalb wurde bei Dow AgroSciences eine Soja entwickelt, die nicht nur das Versprühen von Glyphosat und Glufosinat tolerieren soll, sondern auch von 2,4-D, einer höchst giftigen Chemikalie, die schon Bestandteil des im Vietnamkrieg zu trauriger Berühmtheit gelangten Entlaubungsmittel „Agent Orange“ war. Die Antwort auf das durch Gentechnik und Gift ausgelöste Unkrautproblem lautet also: mehr Gentechnik und mehr Gift.

Der Antrag auf Zulassung der Soja DAS-44406-6 liegt nun beim Landwirtschaftsministerium in Washington. Aufgrund der meist unkritischen Haltung der Behörde gegenüber gentechnisch veränderten Organismen gilt es als wahrscheinlich, dass die Genehmigung gewährt wird. Auch ein gegen 2,4-D resistenter Gentech-Mais steht kurz vor der Zulassung. Während Dow AgroSciences in professionellen Werbespots die Vorzüge der Produkte anpreist, beteuert das Agrarministerium, dass 2,4-D sicher und umfassend getestet sei.

Umweltschutzverbände und viele Landwirte sind allerdings besorgt. Sie halten das Spritzmittel für noch gefährlicher als Glyphosat und Glufosinat, sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für Nutzpflanzen und Ökosysteme. Durch Abdrift könne es auch auf andere Felder, auf denen keine Gentechnik angebaut wird, und in Gärten gelangen. In Dänemark, Schweden und Norwegen wurde 2,4-D aufgrund wissenschaftlicher Studien, die einen Zusammenhang mit Krebserkrankungen herstellen, aus dem Verkehr gezogen.

Und auch die Hoffnung der Industrie auf eine Lösung des Unkrautproblems könnte sich als Trugschluss erweisen, wenn sich die ungewünschten Pflanzen an die veränderten Bedingungen anpassen und eine Toleranz gegenüber dem Herbizid entwickeln. Dr. Charles Benbrook von der Organisation Organic Center geht davon aus, dass die eingesetzte Menge der Chemikalie bei einer Markteinführung des Dow AgroSciences-Mais bis 2019 um das Siebenfache mehr zunehmen würde, als wenn auf deren Anbau verzichtet würde. Massiver Gifteinsatz in Gentechnikmonokulturen hat bereits bei Glyphosat, das z.B. vom Konkurrent Monsanto unter dem Namen Roundup vertrieben wird, zu einer entsprechenden Anpassung der Unkräuter geführt.

Momentan sammelt das US-Landwirtschaftsministerium 60 Tage lang Kommentare und Einwände, bevor es zu einer Entscheidung kommen wird. Bislang wird darin ausschließlich gefordert, die Gentechpflanze nicht zuzulassen und 2,4-D zu verbieten. Eine besorgte Bürgerin schreibt: „Tun Sie es für die Sicherheit und die Gesundheit unserer Kinder und deren Kinder.“

MotherJones (MJ): USDA Prepares to Green-Light Gnarliest GMO Soy Yet
http:www.motherjones.com/tom-philpott/2012/07/usda-prepares-ground-dows-herbicide-sucking-crops

US-Agrarministerium: Bestätigung des Zulassungsantrags für 2,4D-tolerante Soja
http:
www.aphis.usda.gov/brs/fedregister/BRS_20120713b.pdf

US-Agrarministerium: Questions and Answers: Dow AgroSciences‚s 2,4- D Tolerant Soybean
http:www.aphis.usda.gov/publications/biotechnology/2012/faq_dow_soybean.pdf

Infodienst: USA - neuer umstrittener Gentechnik-Mais vor Zulassung (27.04.12)
http:
www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/25634.html

Pesticide Action Network: Bad idea: Dow‘s 2,4-D corn seed
http:www.panna.org/current-campaigns/24D

The Center for Food Safety: Projected increase in 2,4-D use with introduction of 2,4-D-resistant corn through 2019
http:
www.centerforfoodsafety.org/projected-increase-in-24-d-use-with-introduction-of-24-d-resistant-corn-through-2019-benbrook2012/

VIDEO: Mother Jones: Dow-AgroSciences-Werbespot für die 2,4-D Schiene (englisch)
http://www.motherjones.com/tom-philpott/2012/05/dow-herbicide-video

Klimakiller

CBG Redaktion

20. Juli 2012

ERFOLG: Ursprünglich sollten in Brunsbüttel drei gigantische neue Kohlekraftwerke gebaut werden, eines davon auf dem Betriebsgelände von Bayer. Die SüdWestStrom GmbH, die das größte Steinkohlekraftwerk Europas plante, hat sich nun von dem Projekt verabschiedet:

SüdWestStrom baut kein Kohlekraftwerk in Brunsbüttel

Auf der Gesellschafterversammlung der SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG (SüdWestStrom) entschieden die beteiligen Stadtwerke heute in Tübingen, den Bau eines Steinkohlekraftwerks in Brunsbüttel nicht weiterzuverfolgen. Fehlende bundespolitische Gesetze mit Aussagen zur Zukunft der Stromerzeugung aus fossilen Energiequellen, die aktuell mangelnde Wirtschaftlichkeit und die Ablehnung des Projektes durch die neue Landesregierung von Schleswig- Holstein haben zu dem Beschluss geführt.

„Bisher hat die Landesregierung unser Projekt stets unterstützt, dies hat sich mit dem Regierungswechsel geändert. Wir Stadtwerke bauen kein Kraftwerk gegen den Willen der schleswig-holsteinischen Landesregierung“, sagt Rainer Kübler, Aufsichtsratsvorsitzender der SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG. In der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung in Schleswig-Holstein wurde festgeschrieben, den Optionsvertrag für das Kraftwerksgrundstück in Brunsbüttel nicht zu verlängern. Ursprünglich sollte eine Entscheidung erst nach Festlegung des zukünftigen Marktdesigns für fossile Kraftwerke getroffen werden.
Der Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft hatte den 61 Gesellschaftern daher empfohlen, die Planungen für das Steinkohlekraftwerk einzustellen. Das 3,2-Milliarden-Euro-Projekt war geplant mit einer elektrischen Leistung von 1.800 Megawatt und einem Wirkungsgrad von über 46 Prozent. Es hätte zu den modernsten Steinkohlekraftwerken Europas gehört. „Brunsbüttel gehört weiterhin zu den attraktivsten Standorten für ein Steinkohlekraftwerk in Deutschland. Die hohe Kompetenz der Behörden und der Standortgemeinde zeichnen diesen Standort ebenfalls für Industrieansiedlungen aus. Es ist schade, dass die ständigen Richtungswechsel und die Verzögerungen von Entscheidungen in der bundesdeutschen Energiepolitik letztendlich zu dem Beschluss geführt haben, das Projekt nicht mehr zu realisieren“ so die SüdWestStrom- Geschäftsführerin Bettina Morlok. Sie habe vor allen Dingen großen Respekt vor den politischen Gremien der Stadt Brunsbüttel, die das Projekt immer fair begleitet hatten. Auch mit den wenigen Gegnern vor Ort hätte man immer gut zusammenarbeiten und offene Diskussionen führen können.

PIRATEN begrüßen Stopp des größten Steinkohlekraftwerk Europas in Brunsbüttel

Zu der Entscheidung des Stadtwerkeverbundes Südweststrom, die Pläne zum Bau des größten Steinkohlekraftwerks Europas in Brunsbüttel aufzugeben, erklärt der Dithmarscher Piratenabgeordnete Patrick Breyer, Mitglied im Ausschusschuss für Wirtschaft und Energie des schleswig-holsteinischen Landtags:

„Wir PIRATEN freuen uns sehr, dass es gelungen ist, das klimaschädliche und unflexible Kohlekraftwerk an der Westküste zu verhindern. Dies ist auch ein Erfolg der Bürgerproteste und Bürgerinitiativen vor Ort. Mit seinem schlechten Wirkungsgrad von gerade einmal 46 Prozent hätte das Mammutvorhaben die Modellregion Dithmarschen beim vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien behindert. Außerdem drohten gesundheitliche Nachteile durch Feinstaubemission, Quecksilber, Arsen, Blei, Cadmium usw.

Es gibt keine klimaschädlichere Art der Stromerzeugung als durch Verbrennung von Kohle. Den Neubau von Kohlekraftwerken lehnen wir PIRATEN in Schleswig-Holstein generell ab, zumal deren massiver CO2-Ausstoß nun auch noch unter der Nordsee verklappt werden soll. Der Meeresboden ist keine Giftgasdeponie! Die sogenannte “CCS-Technologie„ ist ein gefährlicher Irrweg, der die Energiewende zu behindern droht. Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) muss seine Pläne aufgeben, den Neubau von Kohlekraftwerken mit CO2-Ausscheidung auch noch in Millionenhöhe zu subventionieren. Diese Mittel werden an ganz anderer Stelle benötigt:

Wir PIRATEN setzen auf eine möglichst dezentrale Energieversorgung. Bis zum vollständigen Umstieg auf regenerative Energien kommt auch der Neubau hocheffizienter Gaskraftwerke mit Wärmeauskopplung in Frage. Damit die Energiewende gelingt, muss vor allem in Energieeffizienz und in den Ausbau der Netze und Speicher investiert werden.

Das kann allerdings nur gemeinsam mit den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern gelingen und nicht gegen ihren Widerstand. Deshalb müssen Bürger über solche Großprojekte mitentscheiden dürfen. Um das langfristige Gelingen des Energieumstiegs zu sichern, darf nicht kurzfristig jedes Vorhaben um jeden Preis durchgedrückt werden, wenn die Bürger es mit guten Argumenten ablehnen. Die Haltung von SPD, Grünen und SSW, echte Mitbestimmung würde die Energiewende verhindern, ist kurzsichtig und falsch. Bürgerbeteiligung ermöglicht eine bessere und nachhaltigere Energiewende.“ (erschienen am: 2012-07-19 im europaticker)

Kampagne „Klimakiller stoppen“

Trasylol

CBG Redaktion

13. Juli 2012

Trasylol: Bayer verkauft Rechte für tödliches Herz-Medikament

Der Pharmakonzern Bayer trennt sich vom größten Teil der Rechte an seinem Herz-Medikament Trasylol. Die Firma Nordic Group übernimmt die weltweiten Vermarktungsrechte (ausgenommen USA). Zum Kaufpreis machte sie keine Angaben.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt hierzu: „Der Einsatz von Trasylol hat wahrscheinlich zu Tausenden vermeidbarer Todesfälle geführt. Bayer hätte Verkauf und Produktion einstellen müssen, statt mit den Rechten an dem Präparat nun noch Profit zu machen!“.

Bayer musste im November 2008 nach Interventionen der Gesundheitsbehörden den Vertrieb des Mittels einstellen. Das Medikament, mit dem der Konzern zuvor jährlich gut 150 Millionen Euro umgesetzt hatte, wurde bei bestimmten Herzoperationen eingesetzt, um den Blutverlust zu verringern.

Schon Anfang 2006 hatte eine im New England Journal of Medicine veröffentlichte Studie nachgewiesen, dass TRASYLOL überdurchschnittlich oft gravierende Nebenwirkungen wie Nierenschäden, Herzinfarkte oder Schlaganfälle verursacht – häufig mit Todesfolge. Allein 10.000 Patienten könnte demnach pro Jahr eine Schädigung der Nieren erspart bleiben. Recherchen des WDR Fernsehens wiesen zudem nach, dass BAYER bereits zu Beginn der 80er Jahren eigene Studien durchgeführt hatte, die ein erhöhtes Risiko für Nierenschäden ergaben. Die Studien verschwanden jedoch in der Schublade des Unternehmens.

weitere Infos:
=> BAYER nimmt TRASYLOL vom Markt
=> BAYERs neuer Pharma-GAU
=> Trasylol: BAYER verheimlicht Negativ-Ergebnisse
=> BAYER täuscht US-Gesundheitsbehörde
=> Bayer verzichtet auf breitere Anwendung Trasylols

[Leverkusen] BAYER Leverkusen

CBG Redaktion

Presse Information vom 5. Juli 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER-Werk Leverkusen:

Mengenangaben gelagerter Chemikalien veröffentlicht

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute die Mengenangaben der im BAYER-Werk Leverkusen gehandhabten Chemikalien veröffentlicht. Auf dem Fabrikgelände werden demnach große Mengen giftiger, leichtentzündlicher, explosionsgefährlicher und krebserzeugender Substanzen eingesetzt, darunter Phosgen, Ethylenoxid, TDI, Dimethylsulfat, Benzotrichlorid, Chlor und Brom.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, die von Chemie-Fabriken und Kraftwerken ausgehenden Risiken zu kennen. Nur so entsteht öffentlicher Druck auf Betreiber und Gesetzgeber, diese Gefahren zu verringern. Wir fordern eine Überarbeitung der Störfallverordnung nach amerikanischem Vorbild, so dass die Höhe der Emissionen und die Menge der gelagerten Chemikalien für jedes Werk öffentlich einsehbar ist.“ In den USA ist für jede einzelne Fabrik die Menge der gehandhabten Gefahrstoffe sowie der Schadstoff-Ausstoß im Internet abrufbar.

Prof. Jürgen Rochlitz, Mitglied der vom Bundes-Umweltministerium eingesetzten Kommission für Anlagensicherheit, ergänzt: „Bei BAYER werden weiterhin in großem Umfang hochgefährliche Chemikalien eingesetzt. Auffällig ist zum Beispiel die beachtliche Menge von Ethylenoxid und Propylenoxid - immerhin Stoffe, die sowohl krebserregend als auch hochentzündlich sind. Auch die großen Mengen krebserzeugender Stoffe stellen ein besonderes Gefährdungspotential dar. Zu fordern ist eine Substitution dieser besonders risikoreichen Chemikalien“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlangt seit Jahrzehnten eine Veröffentlichung der Mengenangaben toxischer Substanzen. Wegen angeblicher Betriebsgeheimnisse hatte sich die Firma BAYER jedoch stets geweigert, entsprechende Anfragen zu beantworten. Die CBG erhielt die Daten nun über eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Auszüge der in Leverkusen gelagerten Chemikalien:

Bayer MaterialScience
giftige Stoffe: 9.200 Tonnen
sehr giftige Stoffe: 1.600 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 3.400 to
Phosgen: 42 to
Toluylendiisocyanat (TDI-Gemisch): 1.700 to

Lanxess
giftige Stoffe: 36.120 Tonnen
sehr giftige Stoffe: 2.720 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 16.200 to
umweltgefährliche Stoffe: 17.600 to
Brom: 18 to
Ethylenoxid: 80 to
Toluylendiisocyanat (TDI-Gemisch): 1.000 to
Schwefeldichlorid: 1.100 to

Currenta (60% Bayer, 40% Lanxess)
giftige Stoffe: 7.000 to
sehr giftige Stoffe: 6.000 to
leicht- und hochentzündliche Stoffe: 12.850 to
umweltgefährliche Stoffe: 6.500 to
Ethylenoxid: 210 to
Propylenoxid: 281 to
Bleialkylverbindungen: 2.5 to
Chlor: 305 to

Saltigo (Tochterfirma Lanxess)
giftige Stoffe: 9.300 to
sehr giftige Stoffe: 6.400 to
leichtentzündliche Flüssigkeiten: 4.400 to
umweltgefährliche Stoffe: 7.600 to
Benzotrichlorid: 4.000 to
Hydrazin: 3.900 to
Brom: 36 to
Bei Saltigo kommen zudem 3 Tonnen des Bhopal-Gases Methylisocyanat (MIC) zum Einsatz (zum Vergleich: bei der Bhopal-Katastrophe waren 30 Tonnen MIC ausgetreten).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wurde nach Störfällen in BAYER-Werken gegründet und arbeitet seit über drei Jahrzehnten zu allen Risiken, die von Produkten und Fabriken des BAYER-Konzerns ausgehen. Das Netzwerk setzt sich insbesondere für eine Substitution hochgefährlicher Stoffe wie Phosgen sowie für ausreichende Sicherheits-Abstände zwischen gefährlichen Anlagen und der Wohnbebauung ein. Bereits im Frühjahr hatte das Netzwerk die Menge der im BAYER-Werk Dormagen eingesetzten Chemikalien veröffentlicht.

weitere Mengenangaben senden wir auf Anfrage gerne zu

Duogynon

CBG Redaktion

5. Juli 2012

Gericht weist Klage von Duogynon-Opfer ab

Im juristischen Streit um mögliche Missbildungen durch den Schwangerschaftstest Duogynon ist Andre Sommer, mutmaßliches Duogynon-Opfer, erneut mit einer Klage gegen den Pharmakonzern Bayer Schering gescheitert. Das Berliner Landgericht wies seine Schmerzensgeldklage zurück, weil mögliche Ansprüche verjährt seien.
Sommer hatte einen ehem. Schering-Mitarbeiter als Zeugen benannt, der in den 70er Jahren vermeintlich unabhängige Wissenschaftler bestochen hatte, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Das Gericht hat den Zeugen jedoch nicht angehört.

Zum heutigen Urteil erklärt Rechtsanwalt Herr Heynemann:
Die Haftungsklage wurde abgewiesen. Das Landgericht ging davon aus, dass die Ansprüche verjährt seien. Immerhin stellte der Richter Dr. Matthiessen fest, dass der Treuwidrigkeitseinwand gegen die Einrede der Verjährung auch nach 30 Jahren noch erhoben werden könne. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, aus welchem Grund das Gericht dann nicht den Beweisangeboten des Klägers nachgegangen ist. Der Kläger hatte einen Zeugen benannt, der im Vorfeld angab, Wissenschaftler im Auftrag von Schering bestochen zu haben, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Weiter wurde beantragt, die Unterlagen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren heranzuziehen, die derzeit noch im Landesarchiv Berlin unter Verschluss liegen. Aus diesen Akten ergibt sich, dass die Verantwortlichen von Schering die Gefahren kannten, die von Duogynon ausgingen und diese vertuscht haben. Hierin sieht der Kläger einen Verfahrensfehler, denn das Gericht hätte erst prüfen müssen, ob der Treuewidrigkeitseinwand greift. Erst danach hätte das Gericht darüber entscheiden können, ob sich Bayer auf die Einrede der Verjährung berufen kann oder nicht. Der Kläger wartet zunächst die Urteilsbegründung ab und wird dann Rechtsmittel einlegen.

Andre Sommer ergänzt:
Der Richter hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Außerdem gäbe es einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Moral sei die eine Sache und Recht die andere. Er sagte: „Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ Es ging wieder nicht um Inhalte oder Studien, sondern rein um die Verjährungsfrage, da Bayer die Einrede der Verjährung benutzt hat. Laut Angaben eines ehemaligen Scheringmitarbeiters sollen damals „vermeintlich unabhängige Wissenschaftler Zuwendungen“ von Schering erhalten haben. Bayer sagte zu diesem Vorwurf gar nichts...sie stritten es nicht ab oder machten sonstige Aussagen dazu. Das Verhalten von Bayer kann ich nicht verstehen und es ist einfach vollkommen inakzeptabel.

[Korruption] Mit Erfolgsgarantie

CBG Redaktion

Die Marketingstrategien der Pharmaindustrie

Pharmahersteller gehören zu den einflussreichsten Interessengruppen in unserem Gesundheitswesen. Bevor das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes 2011 in Kraft trat, diktierten sie in Deutschland uneingeschränkt die Arzneimittelpreise und verhinderten mit geschickter Lobbyarbeit immer wieder Reformversuche der Politik. Für gute Umsätze sorgt aber vor allem ein erfolgreiches Marketing – ein Marketing, das immer wieder haarscharf am Vorwurf der Korruption vorbeischrammt.

Wir dokumentieren diesen wichtigen Artikel von Prof. Gerd Glaeske zu Korruption im Gesundheitswesen. Hier geht es zum vollständigen Text.

[Duogynon] Duogynon / Primodos

CBG Redaktion

Die tageszeitung, 4. Juli 2012

Klage gegen Bayer Schering Pharma AG

Lebenslängliche Beweise

Duogynon galt als harmloser Schwangerschaftstest – bis missgebildete Kinder geboren wurden. Ein Betroffener klagt gegen Bayer Schering. Er hat überzeugende Beweise.von Heike Haarhoff

Wenn André Sommer heute heimkehrt nach Pfronten, wird es Pfannkuchen geben. Hannes, sein zweijähriger Sohn, liebt Pfannkuchen. Und deswegen hat der Opa gesagt, dass sie heute, an seinem 61. Geburtstag, Pfannkuchen essen. Ein strahlend klarer Tag im Allgäu, auf den Bergen schmilzt der letzte Schnee, und wenn es windstill bleibt, dann können sie vielleicht sogar alle zusammen draußen sitzen, und die Oma, Lydia Sommer, 58 Jahre alt, wird auch dabei sein.
André Sommer, der 36 Jahre alt ist, und sein Vater Herbert werden sie heraustragen aus ihrem Bett im Wohnzimmer. In dem liegt sie seit elf Jahren, abwesend, regungslos, künstlich ernährt. Aber selbstständig atmend. Ob und wie viel Bewusstsein sie hat, vermag niemand zu sagen. Vor elf Jahren, an ihrem 47. Geburtstag, hatte Lydia Sommer einen Herzinfarkt. Seither schwebt sie in einem Zustand, der ihre Familie mal hoffen, mal verzweifeln lässt, und den Ärzte als Wachkoma bezeichnen.
„Ich würde etwas darum geben, noch einmal mit ihr reden zu können“, sagt André Sommer. Ihr sagen zu können, dass er jetzt ganz nah dran ist. Dass er anhand neu aufgetauchter Dokumente vielleicht doch wird nachweisen können, was er ihr versprochen hat: Dass sie wirklich keine Schuld trifft an den Missbildungen, mit denen er 1976 geboren wurde: der Penis verkümmert, die Blase außen am Bauch angewachsen.
Die Schuldfrage müsse bei anderen überprüft werden, sagt André Sommer: Bei der Berliner Pharmafirma Schering, die bis weit in die siebziger Jahre hinein in Deutschland ein Medikament verkauft hatte, das auch André Sommers Mutter 1975, gerade schwanger geworden, geschluckt hatte: Duogynon, eine Gestagen-Östrogen-Kombination, eingesetzt als Mittel bei ausgebliebener Monatsblutung. Aber eben auch als vermeintlich harmloser Schwangerschaftstest. Und das, obwohl Schering möglicherweise bereits seit Ende der sechziger Jahre Kenntnis darüber hatte, dass Duogynon fruchtschädigend wirken konnte.
Das legen jetzt öffentlich gewordene Dokumente aus den sechziger Jahren aus Großbritannien nahe, wo Duogynon unter dem Namen Primodos verkauft wurde. Jahrzehntelang lebten hunderte Familien und ihre Kinder, die an Gaumenspalten, Herzfehlern und deformierten Extremitäten litten, mit einem Verdacht, für den sie jedoch keine Beweise hatten. Jetzt aber haben Behörden Akten freigegeben, sind Sperrfristen abgelaufen, haben Zeugen sich erinnert und ihre Archive durchwühlt. Zumindest in Großbritannien.

Mehr als nur ein Zufall
Und André Sommer hält einige dieser Dokumente in den Händen, in beglaubigter Übersetzung und wie einen Schatz: Vertrauliche Schriftwechsel zwischen Mitarbeitern von Schering Chemicals Limited, dem britischen Schering-Ableger, und der dortigen damaligen Arzneimittelbehörde Committee on Safety of Drugs, Warnhinweise von Ärzten, Berichte über Tierversuche, Studien. Alle mit dem einen Tenor: Die vielen Babys mit Fehlbildungen nach der Einnahme von Primodos während der Frühschwangerschaft – sie waren mehr als ein Zufall.
Wenn aber Schering England informiert war, warum dann nicht auch Schering Deutschland? Warum blieb Duogynon hier auf dem Markt? Warum enthielt nicht einmal die Packungsbeilage Warnhinweise?
Deswegen zieht André Sommer, der als Grundschullehrer im bayerischen Pfronten arbeitet, an diesem Donnerstag erneut vor das Landgericht Berlin – als Kläger gegen die Bayer Schering Pharma AG. Sie ist die Nachfolgerin von Schering. Sie will er haftbar machen für den ihm entstandenen Schaden: Für dreizehn Operationen wegen des Urin-Stomas, des künstlichen Harnausgangs am Bauch, von dem keiner weiß, wie lange er hält. Für mehrere Eingriffe zur Rekonstruktion seiner Genitalien. Für gelockerte Zähne aufgrund starker Antibiotikagaben. André Sommer sagt: „Für mich ist das lebenslänglich und nichts, das verjährt.“
Wer sich an die Bayer Schering Pharma AG wendet und wissen möchte, was dem Mutterkonzern in Deutschland wann über Duogynon bekannt war, ob die Schriftstücke aus England der deutschen Firmenleitung damals vorlagen und ob es möglich wäre, diese Fragen anhand des Firmenarchivs zu recherchieren, erhält per E-Mail eine Standardantwort: „Nachdem Ende der 60er Jahre Bedenken gegen die Sicherheit von Duogynon geäußert wurden, wurde Duogynon erneut zahlreichen Prüfungen im In- und Ausland unterzogen.
Es folgte ein ausführlicher wissenschaftlicher Diskurs mit unabhängigen Experten und Fachorganisationen mit dem Ergebnis, dass es keinen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon und dem Auftreten der seinerzeit aufgetretenen Missbildungen gibt. Es sind keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, die die Gültigkeit der damaligen Bewertung in Frage stellen würden.“

Angst vor einer Klagewelle
Keine Angaben dazu, wer diese unabhängigen Experten und Fachorganisationen sein sollen. Keine Herausgabe der vermeintlichen Nachweise. Keine Veröffentlichung der angeblich vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bayer Schering macht dicht. Zu groß sei die Angst vor einer Klagewelle, mutmaßt André Sommers Berliner Rechtsanwalt Jörg Heynemann: Schätzungen von Betroffeneninitiativen zufolge geht die Zahl der Duogynon-Geschädigten weltweit in die Tausende.
Im ersten Prozess vor eineinhalb Jahren war der Konzern durchaus erfolgreich mit seiner Taktik, zu mauern, zu schweigen, abzulehnen. Damals entschied das Landgericht Berlin, etwaige Auskunftsansprüche von André Sommer seien verjährt. Die inhaltliche Frage, ob Duogynon fruchtschädigend wirken konnte oder nicht und seit wann Schering hierüber informiert war, blieb dabei auf der Strecke.
Und jetzt die neuen Dokumente. Es ist die Kinderärztin Isabel Gal vom Queen Mary’s Hospital for Children in Carshalton, Surrey, der das Leid ihrer kleinen Patienten keine Ruhe lässt. 1967 veröffentlicht Gal in der Fachzeitschrift Nature eine Studie: Mütter missgebildeter Kinder haben zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz hormonelle Schwangerschaftstests vorgenommen. Die Arzneimittelbehörde reagiert.
In einem als „vertraulich“ klassifizierten Schreiben vom 11. Dezember 1967 an die „sehr geehrte Frau Dr. Gal“ schreibt der Senior Medical Officer, W. H. W. Inman, „dass die Hersteller nun aktive Maßnahmen ergreifen, um dem Verdacht auf eine teratologische Missbildungen verursachende, d. Red. Wirkung nachzugehen“. Am College of General Practitioners in Schottland würden mehr als 10.000 Schwangerschaften verfolgt. „Ich persönlich vertrete dieselbe Einstellung zum Nutzen von Schwangerschaftstests wie Sie“, schreibt Inman an Gal und fährt fort: „Ich halte sie offen gestanden nicht für zweckmäßig genug im Vergleich mit anderen (biologischen) Methoden, um auch nur den geringsten Hinweis auf eine Teratogenizität zu rechtfertigen.“

Erneute Warnung
Mit dieser Einschätzung ist der Mann von der Londoner Aufsichtsbehörde nicht allein. Am 17. Februar 1969 bekommt Inman Post. Der Absender ist N. M. B. Dean, Pharmaceutical Division, Schering Chemicals Limited. Der Schering-Mitarbeiter Dean warnt vor dem Schering-Medikament: „Im Rahmen der Outcome of Pregnancy Study des Royal College of General Practitioners haben wir speziell das Ergebnis der Schwangerschaft immer dann untersucht, wenn bestimmte spezifische Medikamente verabreicht worden waren. … Auf den ersten Blick scheint es jedoch, dass die 10% Aborte nach Primodos wahrscheinlich nicht dem Zufall geschuldet sind. Hinsichtlich der 4 verzeichneten Anomalien handelt es sich bei zweien um Gaumenspalten. … Angesichts dieser, wenn auch vorläufigen Ergebnisse, sollte man nach meiner persönlichen Meinung Primodos zurückziehen bzw. nicht weiter verwenden.“
Der Druck auf Schering wächst. Die Firma pariert auf ihre Art – mit der bewusst versuchten Diskreditierung kritischer Wissenschaftler und deren Publikationen im Medical Letter. Im August 1969 zirkuliert bei Schering ein internes Papier, eine Art Argumentationshilfe für einen Konzern in Bedrängnis: „Die vorliegende Analyse verfolgt den Zweck, andere als im Medical Letter zitierte Nachweise vorzulegen, was nahe legt, dass die im Medical Letter gezogenen Schlussfolgerungen anfechtbar und möglicherweise vollkommen irrig sind.“
1970 ist Schluss. Die britischen Behörden ziehen die Reißleine. Primodos darf nicht mehr als Schwangerschaftstest angewendet werden. In Deutschland dagegen passiert bis zur Marktrücknahme 1981 nichts.
Treuwidrigkeit wegen gezielter Täuschung der Öffentlichkeit seit den siebziger Jahren, so heißt der Vorwurf im Juristendeutsch. Bejaht ihn das Landgericht und gibt damit André Sommers zivilrechtliche Haftungsklage statt, dann hat Sommer einen Wunsch: Dies seiner Mutter zu sagen. Und Gehör bei ihr zu finden.

[Duogynon] Duogynon / Primodos

CBG Redaktion

Presse Information vom 3. Juli 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Fehlbildungen durch Duogynon: Prozess gegen BAYER

Tausende Geschädigte durch hormonelle Schwangerschafts-Tests / Risiken frühzeitig bekannt

Prozessbeginn: 5. Juli, 13 Uhr
Ort: Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Raum I/100 Altbau
Aktenzeichen: 1 O 60/11

Am Donnerstag beginnt am Landgericht Berlin der Prozess von Geschädigten des hormonalen Schwangerschaftstests Duogynon gegen die Bayer Pharma AG. Der Einsatz des Präparats führte in den 60er und 70er Jahren zu schweren Fehlbildungen. Stellvertretend für Tausende von Geschädigten hat der Grundschul-Lehrer Andre Sommer nun eine Haftungs-Klage eingereicht.

Andre Sommer wörtlich: „Es geht uns um Aufklärung und Gewissheit. Bayer sollte endlich alle Unterlagen zu Duogynon offen legen. Es kann nicht sein, dass sich der Konzern weiterhin auf Verjährung beruft und jede Aufklärung verweigert - dies ist eine Verhöhnung der mutmaßlichen Duogynon-Opfer.“

Nach Ansicht von Jörg Heynemann, dem Anwalt von Sommer, hat Bayer das Recht verwirkt, sich auf Verjährung zu berufen, weil Schering auch unredliche Mittel nutzte, um die schädigende Wirkweise von Duogynon zu vertuschen. Hierfür hat Heynemann mehrere Beweismittel angeboten und einen ehemaligen Schering-Mitarbeiter als Zeugen benannt.

Schering gehört seit 2006 zum Bayer-Konzern. Kürzlich aufgetauchte Dokumente belegen, dass dem Unternehmen Schering die Risiken des Präparats, darunter Herzfehler, fehlende Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden, frühzeitig bekannt waren. Heute Abend wird auch das TV-Magazin Frontal 21 über den Fall berichten.

Unterstützt werden die Betroffenen von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Auf Einladung der CBG haben Geschädigte in der BAYER-Hauptversammlung mehrfach eine Entschuldigung des Konzerns gefordert. Philipp Mimkes vom Vorstand des Netzwerks: „Die Betroffenen leiden täglich unter den Mißbildungen und müssen ständig ärztlich behandelt werden. Es ist sittenwidrig, dass sich Bayer mit dem Argument der Verjährung aus der Verantwortung stehlen will. Wir fordern gesetzliche Regelungen, die eine Verjährung bei dauerhaften Schädigungen durch Medikamente ausschließen!“. Mimkes erinnert daran, dass Schering den betroffenen Eltern in den 70er Jahren ein Vergleichsangebot unterbreitete – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterließen.

Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme geborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Herausgabe der Labordaten bezüglich Duogynon. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Schering strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.

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[Duogynon] Duogynon / Primodos

CBG Redaktion

Der Tagesspiegel, 2. Juli 2012

Wahrheit verjährt nicht

Vor über 30 Jahren kam Duogynon auf den Markt, und Frauen gebaren missgebildete Kinder. Der Bayer-Konzern sieht keinen Zusammenhang, das belegten Studien. Sehen darf die niemand.

Gisela Clerc hält ihre Zettel fest in der Hand. Sie hat Zeitungsartikel ausgedruckt und zusammengeklebt, zu Hause, in Kulmbach bei Bayreuth. Die Zettel erzählen das Drama ihres Lebens, deshalb will sie die an diesem Freitag verteilen. Doch wo sie steht, auf der Wiese vor der Messe in Köln, kommt niemand vorbei, dem sie die Zettel in die Hand drücken könnte. Gisela Clerc steht auf der falschen Seite des Zauns.
Die mehr als 3000 Besucher, die mit Bussen zur Hauptversammlung des Chemie- und Pharmakonzerns Bayer anreisen, diejenigen also, denen sie die Zettel geben will, steigen auf der anderen Seite des Zauns aus. Es sind die Aktionäre, die ein kleines Stück des Unternehmens besitzen, denen Bayer deshalb Rechenschaft schuldig ist.
Gisela Clerc will auch Rechenschaft.
Auf der falschen Seite des Zauns sind sie zu fünft an diesem Frühlingstag, ein versprengtes Grüppchen in rot-weißen, selbst bedruckten T-Shirts. „Duogynon?! Wir sind nicht verjährt!“ steht darauf. Duogynon hieß ein Hormonpräparat, das der von der Bayer AG übernommene Berliner Pharmakonzern Schering von 1950 bis Ende der 70er Jahre als Schwangerschaftstest und gegen Menstruationsstörungen verkaufte. Clerc und ihre Mitstreiter nahmen das Mittel und brachten dann Kinder zur Welt, die Wasserköpfe haben, verkrüppelte Arme und Beine oder Löcher im Herzen wie bei Gisela Clercs Tochter. Ein zweiter Contergan-Skandal, so sehen sie das. Bayer bestreitet jeden Zusammenhang und hält sich ansonsten bedeckt. Unterlagen zu dem Fall gibt der Konzern nicht raus und wehrt sich vor Gericht gegen Offenlegungswünsche, weshalb am kommenden Donnerstag ein neuerliches Verfahren dazu vorm Berliner Landgericht beginnt.
Um Einsicht in die Akten will auch Gisela Clerc an jenem Frühlingstag in Köln bitten. Sie wird die Redezeit einer kritischen Aktionärsvereinigung nutzen, um zu den Aktionären und dem Vorstand von Bayer zu reden, und hinter ihr wird das Bayer-Logo „Science for a better Life“ leuchten. Es wird sich wie ein grausiger Kommentar zu ihrer Geschichte ausnehmen. Einer Geschichte, die, wie es aussieht, ohne zufriedenstellendes Ende wird auskommen müssen.
Aber noch steht sie jenseits des Zauns auf der Wiese. Ihre Zettel, für die sie keinen Abnehmer findet, steckt sie wieder weg. Ein Bus fährt vorbei. Nun greift Clerc zu einem Transparent und hebt es in die Höhe. Die Aktionäre, die vorbeigefahren werden, sollen es sehen. „Duogynon-Opfer klagen an!“, steht dort geschrieben. Der Bus zieht vorbei, und sie lässt das Transparent sinken.
„Jeder Handwerker, der einen Fehler macht, muss dafür geradestehen“, sagt sie. „Aber die Konzerne, die haben so eine Macht.“
Als sie 1969 die zwei kleinen Pillen aus dem Hause Schering schluckt, ist Clerc natürlich nicht klar, dass sie sich einmal mit dieser Macht wird messen müssen. Ihr Frauenarzt hat ihr Duogynon verschrieben. Das Mittel mit den weiblichen Sexualhormonen Progesteron und Östradiol löst bei Frauen, die nicht schwanger sind, eine Blutung aus. Auch Gisela Clerc hat einen Blutsturz. Doch gut sechs Monate später kommt ihre Tochter zur Welt.
Als sie ihr nur vier Pfund schweres Kind nach zwei Tagen zum ersten Mal sehen darf, wird es beatmet und durch die Nase ernährt. Ein Teil des kleinen Fingers fehlt ihr, die Herzwand hat Löcher, zwei Klappen funktionieren nur eingeschränkt, eine Hauptschlagader ist verengt, das linke Ohr ist fast taub, auf einem Auge kann sie kaum sehen.
Clerc nennt das Mädchen Birgit und zieht es allein groß, denn die Ehe geht in die Brüche. Sie arbeitet nachts in einer Stickerei, tagsüber pflegt sie ihr Kind. „Ich war immer müde“, sagt sie über die Zeit damals. Im „Stern“ liest sie 1978 über einen möglichen Zusammenhang zwischen Duogynon und Fehlbildungen bei Kindern. Sie nimmt Kontakt zu anderen Müttern auf, die Duogynon genommen haben und behinderte Kinder zur Welt brachten.
Damals lernte sie auch die Eltern von André Sommer kennen, der mit verkümmerten Genitalien und einer außen liegenden Blase zur Welt kam. 13 Mal wurde er seither operiert, das letzte Mal im Jahr 2005. André Sommer ist heute 36, Familienvater und Grundschullehrer. Man sieht ihm seine Behinderung nicht an. Er ist derjenige, der die Geschädigten organisieren will. Mehr als 300 Menschen haben sich in den vergangenen Jahren an André Sommer gewandt und ihre Fälle geschildert: Er bekam 133 Meldungen zu skelettalen Missbildungen, 62 Meldungen zu Organen und weiteren inneren Schäden, 55 Meldungen zu urologischen Schäden, 47 Meldungen zu Todesfällen, 18 Meldungen zu Gehirnschädigungen. Er ist auch derjenige, der die Klagen gegen den großen Pharma- und Chemiekonzern vorantreibt. Beim ersten Prozess im November 2010 vor der Zivilkammer des Berliner Landgerichts sagte er: „Ich möchte das abschließen, ich möchte Gewissheit.“
Es war so einfach, eigentlich. Sommer wollte Auskunft darüber, warum Schering das Präparat in Großbritannien schon 1970 nicht mehr als Schwangerschaftstest anbot, diese Indikation in Deutschland aber erst 1978 von der Packung entfernte. Auskunft über Studien, die beweisen sollen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und den Missbildungen gibt. Und er verlor.
Bayer muss keine Auskunft geben. Sämtliche Ansprüche seien 2005, also 30 Jahre nach der Einnahme von Duogynon durch Sommers Mutter, verjährt, entschied das Berliner Landgericht. Sommers Interesse an einer Offenlegung der Unterlagen zu dem Mittel sei „menschlich verständlich“, aber nach dem Gesetz nicht durchsetzbar. Auch Sommers Berufung wird 2011 vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Nun wird das Verfahren vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt. Diesmal geht es um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Doch Sommer sagt, es sei nur ein weiterer Versuch, die Einsicht in die Unterlagen zu erzwingen.
Einige der Unterlagen, um die es ihm geht, sind gut 30 Jahre alt. Anfang der 80er Jahre hatte eine Frau Anzeige wegen Körperverletzung gegen Schering erstattet. Auch sie hatte Duogynon genommen und 1975 einen Sohn mit einem missgebildeten Arm zur Welt gebracht. Das Ermittlungsverfahren wurde 1982 eingestellt, seitdem sind die Akten unter Verschluss.
Zu Recht, darauf besteht der Konzern. „Die Staatsanwaltschaft hat alle Unterlagen geprüft und die Ermittlungen eingestellt“, sagt Friederike Lorenzen, Sprecherin der Schering-Nachfolgerin Bayer Pharma, am Telefon in ihrem Büro in der Müllerstraße im Norden Berlins.
Warum Bayer die Akten nicht einfach offenlegt? „Ich weiß es nicht“, sagt Lorenzen. „Aber wir verhalten uns gesetzeskonform.“ Außerdem gelte, dass es „keine Kausalität zwischen der Einnahme des Mittels Duogynon und den angeborenen Fehlbildungen“ gebe. Etliche Studien aus den 70er Jahren hätten das gezeigt, neue Erkenntnisse gebe es nicht.
Bald aber soll es neue Erkenntnisse geben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM beauftragte jüngst das Universitätklinikum Charité, sich mit dem Hormonmittel zu beschäftigen. Die Behörde ist für die Arzneimittelsicherheit in Deutschland zuständig, bei ihr gehen Spontanmeldungen zu Nebenwirkungen und Todesfällen ein, die möglicherweise mit einem Medikament zusammenhängen könnten.
Der Kinderarzt Christof Schaefer, der am Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité arbeitet, wertet derzeit die Fälle aus – ein äußerst schwieriges Projekt. Es fehlen viele Angaben, exakte Daten, die er brauchen würde, um einen Zusammenhang zwischen Duogynon und den Fehlbildungen zu ermitteln. „Eine hundertprozentige Wahrheit werden wir so viele Jahre später nicht mehr herausfinden können“, sagt Schaefer. Dass Bayer die Unterlagen nicht freigeben will, versteht er nicht. Das nähre den Verdacht, dass etwas nicht stimme.
So sehen das auch Gisela Clerc, André Sommer und die anderen. Für Gisela Clerc kommt das Verhalten von Bayer einem Schuldeingeständnis gleich. „Wenn ich die Unterlagen sehen könnte, wäre sofort alles vorbei, dann würde ich kein Gericht mehr bemühen“, sagt sie und fragt: „Was sind das für Menschen, die solche Entscheidungen treffen?“
In Köln ist es Nachmittag geworden, 16 Uhr, und die meisten der mehr als 3000 Aktionäre sind bereits gegangen, da ist die Redezeit von Gisela Clerc gekommen. Sie wirkt klein auf der großen Bühne am Ende der abgedunkelten Messehalle. Schräg neben ihr sitzen ebenfalls auf der Bühne die Vorstände und Aufsichtsräte um den Vorstandvorsitzenden Marijn E. Dekkers. Sie sitzen da in ihren dunklen Anzügen nebeneinander und bilden eine lange Reihe. Manager, die quer über die Welt die Konzernmilliarden verwalten und vermehren. Sie müssen bleiben, bis auch der letzte Aktionär gesprochen hat.
Gisela Clerc trägt ihr selbst bedrucktes T-Shirt und eine graue Jeans, die Scheinwerfer sind auf ihr Rednerpult gerichtet. Clerc sagt zu den leeren Stuhlreihen vor sich: „Wir alle wollen Gewissheit darüber haben, was in den Duogynon-Unterlagen über Missbildungen steht.“ Dann wendet sie den Kopf zu den Männern in den Anzügen und bittet, den Geschädigten die Unterlagen zukommen zu lassen.
Nach ihr betritt Silke Ehrenberg die Bühne. Sie wurde mit verkümmerten Händen geboren. In denen liegt nun ihr Redezettel, den sie für ihren Auftritt in Köln vorbereitet hat. Ehrenberg blickt hinüber zu Dekkers, als sie sagt, wie es ist, „wenn es wieder mal anfängt zu regnen und ich nicht in der Lage bin, einen Regenschirm zu halten oder meine Kapuze aufzusetzen“. Ehrenberg spricht langsam und tonlos. Bayer müsse seine Haltung überdenken, sagt sie. „Ich stehe hier heute vor Ihnen und lebe damit. Von Verjährung keine Spur.“
Dekkers antwortet, auch langsam und tonlos, äußert sein Bedauern über das Schicksal der Frauen. Es gebe keinen Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Duogynon und den diskutierten embryonalen Fehlbildungen, das hätten „umfangreiche medizinische und toxikologische Gutachten ergeben“. Das ist das, was Gisela Clerc, Silke Ehrenberg und die anderen immer hören. Es gibt ihnen keine Antwort.
Drei Frauen sprechen an diesem Freitagnachmittag in Köln über Duogynon. Es sind drei Betroffene von mehr als 300. Dann ist die Redezeit, die ihnen die kritische Aktionärsvereinigung überließ, vorbei und auch die Hauptversammlung wird für beendet erklärt. Die Vorstände und Aufsichtsräte verschwinden in ihrer riesigen Bayer-Welt. Und diejenigen, die zurückbleiben, tun dies wieder mal mit dem Gefühl, an einer Macht abgeprallt zu sein.
Und sie bleiben zurück mit ihren Fragen nach dem Warum. von Jahel Mielke

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[Editorial] STICHWORT BAYER 03/2012

CBG Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser,

in meiner Amtszeit als Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (2001 bis 2008) ist es uns gelungen, Kooperationen mit wichtigen Schwellenländern wie China, Brasilien und Indien aus- und aufzubauen. Ein Beitrag, dort dem Schutz des geistigen Eigentums größere Geltung zu verschaffen! Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: Bei der innovativen Industrie wie BAYER, die High-Tech-Produkte in diese Länder exportiert oder bereits vor Ort erzeugt – wie auch bei der einheimischen Industrie, deren industrielle Basis z. B. durch die Herstellung von Generika (durch Lizenzen oder nach Ablauf des Schutzes) gestärkt wird. Alle drei genannten Länder sind gute Beispiele dafür.

Die in der Süddeutschen Zeitung aufgestellte Behauptung, dass „in Indien ein Pillen-Patent für BAYER nichts mehr wert ist“, kann nur auf Unkenntnis der internationalen Abkommen und der Situation in Indien beruhen. Wäre sie richtig, würde Indien sofort von der Welthandelsorganisation „angeklagt“ werden. Nach dem so genannten TRIPS-Übereinkommen, das auch von Indien unterzeichnet worden ist, können Zwangslizenzen für das jeweilige Land - also nicht weltweit - erteilt werden, wenn sie im Interesse des Gesundheitswesens eines Landes sind. Auch § 24 des deutschen Patentgesetzes erlaubt die Erteilung von Zwangslizenzen, wenn „das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet“ (siehe auch Art. 14 Grundgesetz). Dies ist zweifellos bei einem Krebsmittel wie BAYERs NEXAVAR der Fall, das künftig in Indien statt 6.000 Euro pro Monat nur knapp 200 Euro kosten wird. Denn nicht einmal ein Prozent der indischen Bevölkerung kann sich Medikamente von 72.000 Euro im Jahr leisten. Eine Behandlung mit diesem Medikament wäre daher praktisch nicht möglich.

Auch kann das Argument nicht greifen, der indische Staat tue zu wenig, um die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Sind wir jetzt diejenigen, die sagen, was der indische Staat erst leisten muss, bevor er eine Zwangslizenz zu Lasten eines deutschen Unternehmens erteilt? Ein Blick in die jüngere Geschichte zeigt, dass Staaten wie die USA nicht gezögert haben, Medikamente zu niedrigeren Preisen zu erhalten. Als es 2001 in den USA zu einer Anschlagserie mit Anthrax (Milzbranderreger) kam und die Firma BAYER das Gegenmittel CIPROBAY auf dem Markt hatte, wurde sie von den US-Behörden gezwungen, das Mittel um ca. 50 Prozent billiger abzugeben. Auch diese hatten Zwangslizenzen angedroht, obwohl sich die Fachwelt einig war, dass die USA den Marktpreis unschwer hätte bezahlen können.

Es sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die indische Generika-Industrie mit Hilfe dieser Zwangslizenz die Weltmärkte erobert. Den berechtigten Interessen der deutschen Industrie stehen berechtigte Intereressen der Schwellenländer gegenüber. Das sollten wir nicht aus den Augen verlieren.

Prof. Dr. Jürgen Schade war Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, Richter am Bundespatentgericht und Mitglied des Bayerischen Landtags

[HV Bericht] STICHWORT BAYER 03/2012

CBG Redaktion

HV-Jubiläum der CBG

BAYER schafft Bannmeile

Zu ihrem 30-jährigen Hauptversammlungsjubiläum bot die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) so viele Konzern-KritikerInnen auf wie nie zuvor. Der Leverkusener Multi wappnete sich dagegen, indem er den Eingangsbereich der Kölner Messehallen weiträumig abschirmte. So ersparte er seinen AnteilseignerInnen die Konfrontation mit Medikamenten-Geschädigten, Bienenzüchtern, TierschützerInnen und anderen AktivistInnen. Im Saal selber gab es dann allerdings kein Entrinnen mehr: Die GegenrednerInnen dominierten das Aktionärs-Treffen.

Vor Beginn der BAYER-Hauptversammlungen in den Kölner Messehallen bot sich Jahr für Jahr das gleiche Bild: Die den Bussen entstiegenen AktionärInnen mussten sich den Weg in die heiligen Hallen des Profits durch einen Kordon von Konzern-Kritikern bahnen, die sie mit Transparenten, Flugblättern und politischen Aktionen empfingen. Das wollte der Leverkusener Multi ihnen dieses Mal ersparen. Er zog einen weiträumigen Bannkreis um den Eingangsbereich und chauffierte seine AnteilseignerInnen auf diese Weise unbehelligt von den ProtestlerInnen bis vor die Tür.

Allzu lange konnte der Leverkusener Multi sie allerdings nicht abschirmen, denn im Saal selber machten ihnen mit 20 GegenrednerInnen mehr Kritische Aktionärinnen und Aktionäre denn je ihre Aufwartung. Besonders die leibhaftige Konfrontation mit den Opfern, welche die gnadenlose Jagd nach Profit zwangsläufig produziert, dürfte den Aktien-Haltern einiges Unwohlsein bereitet haben. So berichtete etwa Monika Thinschmidt über ihre Qualen nach dem Einsetzen von BAYERs Hormonspirale MIRENA. „Die kommenden fünfeinhalb Monate sollten mich bis dato prägen. Meine Beschwerden waren: nächtliche Schweißausbrüche, Herzrasen, Unruhe, Schlaflosigkeit, permanente Bauchkrämpfe und Oberbauchschmerzen.“ Zudem klagte sie über Brustknoten, eine Eierstock-Zyste als Tumorvorstufe, Libido-Verlust und eine verfrühte Menopause. Und damit ist sie beileibe nicht die Einzige. Die Frau zitierte eine Untersuchung des Frauengesundheitszentrums Graz, wonach 96 Prozent der Teilnehmerinnen Gegenanzeigen schilderten, über die sich die bunten Werbe-Broschüren ausschwiegen. „Sie bringen also ein unsicheres Produkt auf den Markt, informieren falsch, unzureichend und zu spät (...) Sie gefährden damit die Gesundheit von vielen Millionen Frauen weltweit. Sie streichen die Profite ein und sind nach meiner Einschätzung deshalb auch haftbar“, resümierte Thinschmidt.

Auch Geschädigte des hormonellen Schwangerschaftstests DUOGYNON, den die heute zu BAYER gehörende Firma SCHERING bis Mitte der 1970er Jahre hinein vermarktete, gingen ans Mikrofon. „Ich wurde im Juni 1976 mit einer Schädigung an beiden Armen geboren“, legte Silke Ehrenberg dar und erzählte von ihrem Martyrium mit Krankengymnastik ab dem Alter von sechs Wochen, häufigen Operationen und Folge-Erkrankungen. Hinzu traten noch die seelischen Schmerzen: „Ich bin anders, und das bekam ich ständig und überall zu spüren.“ Es war ein langer Prozess, bis die 36-Jährige sich so annehmen konnte, wie sie ist. Und er ist noch immer nicht abgeschlossen. „Dies heute und hier ist für mich ein weiterer Schritt, zu mir zu stehen. Zu sagen: Ich lebe mit einer Behinderung“, betonte sie deshalb. Immer wieder trieb die 36-Jährige die Frage um, woher ihre Behinderung rühre. Auf die Antwort stieß sie erst vor zweieinhalb Jahren. Da wurde sie auf Andre Sommer aufmerksam, den Gründer einer Initiative DUOGYNON-Geschädigter, der im letzten Jahr auf der Hauptversammlung gesprochen hatte und schon lange mit der CBG kooperiert. Seither kennt sie die Ursache ihrer Leiden. Die Erzieherin will aber ebenso wie Sommer mehr wissen und fordert BAYER zur Offenlegung interner Dokumente über den Zusammenhang von DUOGYNON und den Fehlbildungen auf. Ein Gericht in Berlin wies diesen Anspruch jedoch zurück. „Die Aussage, die Angelegenheit DUOGYNON sei verjährt, ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen. Ich stehe hier heute vor ihnen und lebe damit. Von Verjährung keine Spur“, so Ehrenberg.

Auch die extra aus England angereiste Valerie Williams, deren Sohn durch den in ihrer Heimat unter dem Namen PRIMODOS angebotenen Schwangerschaftstest stark gehandicapt zur Welt kam, verlangte den Zugang zum Firmen-Archiv. Die bislang bekannt gewordenen Unterlagen belegen nämlich eindeutig: Der SCHERING-Konzern wusste, was er tat. „1969 schrieb SCHERING, heute BAYER SCHERING, dem Britischen Ausschuss für Sicherheit und Medizin, dass PRIMODOS wegen der hohen Rate von Fehlgeburten bei einer Studie mit Ratten zurückgezogen würde“, referierte Williams und fragte dann: „Welche Gründe hatten Sie, PRIMODOS weiter herzustellen?“ Die Antwort darauf gab Gisela Clerc, ebenfalls Mutter eines DUOGYNON-Opfers. Finanzielle Erwägungen ließen ihrer Ansicht nach das Unternehmen an dem Produkt festhalten. DUOGYNON habe BAYER „viel Geld, den Kindern viel Schmerz und den Eltern viel Leid“ gebracht, fasste sie den Fall zusammen.

BAYER-Chef Marijn Dekkers zeigte sich ungerührt von den Leidensgeschichten und holte die Textbausteine von der letzten Hauptversammlung wieder hervor. „Wir haben schon mehrfach betont, dass wir ihr Schicksal bedauern und dass wir die Suche nach den Ursachen verstehen“, antwortete er den DUOGYNON-Geschädigten, um dann unmissverständlich die Konzern-Sicht darzulegen, wonach es keinen Zusammenhang zwischen dem Schwangerschaftstest und den Fehlbildungen gebe. Zur Hormonspirale MIRENA stand er gleichfalls in Treue fest. Sie werde seit 22 Jahren von 20 Millionen zufriedener Frauen angewendet und weise kein erhöhtes Brustkrebsrisiko auf, so Dekkers. Auch die Gefahr, eine Eileiter-Schwangerschaft zu erleiden, sei verschwindend gering, führte er weiter aus. „Es kann (...) jede Arznei unerwünschte Nebenwirkungen haben“, räumte der Vorstandsvorsitzende dann zwar ein, aber die seien ja auf dem Beipackzettel aufgeführt, womit er den Konzern – geschützt vor juristischen Ansprüchen – auf der sicheren Seite wähnte.

Die Verhütungsmittel des Pharma-Riesen mit dem Wirkstoff Drospirenon, die zahlreiche, zum teil tödlich verlaufende Thrombo-Embolien verursacht hatten, verteidigte der Ober-BAYER ebenfalls. „Wir sind vom Risiko-Profil Drospirenons überzeugt“, hielt er dem Rechtsanwalt Martin Jensch entgegen, der im Namen der betroffenen Frauen der SELBSTHILFEGRUPPE DROSPIRENON-GESCHÄDIGTER gesprochen hatte. Nicht einmal die nunmehr ausdrücklich auf das Risiko „Embolie“ aufmerksam machenden Warnhinweise auf den Packungen und die Zahlungen von 142 Millionen Dollar an US-amerikanischen Klägerinnen galten ihm als Schuld-Eingeständnis. Und einen Imperativ, ähnlich mit bundesdeutschen Geschädigten umzugehen, wollte er daraus schon einmal gar nicht ableiten. Die Zahlungen seien der Besonderheit des Rechtssystems in den USA geschuldet, erklärte Dekkers.

Diese Besonderheit lenkte sogar die Aufmerksamkeit der sonst nur auf ihre Dividende fixierten AktionärInnen-Vertreter einmal auf die Nebenwirkungen der Konzern-Präparate. „Das ist kein Gerinnsel, das ist ein Risiko“, konstatierte Hans-Martin Buhlmann von der „Vereinigung institutioneller Privatanleger“. Und sein Kollege Marc Tüngler von der „Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz“ fragte in Anspielung auf den unseligen BAYER-Cholesterinsenker, der das Leben von mehr als hundert Menschen gekostet hatte und den Konzern zu Schadensersatz-Zahlungen in Höhe von über einer Milliarde Dollar zwang: „Ist das LIPOBAY II?“

Das Geschäft mit den Pillen rief jedoch noch mehr GegenrednerInnen auf den Plan. Philipp Frisch von ÄRZTE OHNE GRENZEN befasste sich mit BAYERs Pharma-Patenten, die dem Konzern Monopol-Einnahmen sichern und Menschen in den ärmeren Ländern den Zugang zu einer erschwinglichen Versorgung mit Pharmazeutika versperren. So kostet das Krebspräparat NEXAVAR in Indien 5.500 Dollar pro Monat, weshalb Frisch die Entscheidung der indischen Regierung begrüßte, den Schutz des geistigen Eigentums für das Mittel unter Berufung auf den Ausnahme-Paragraphen im TRIPS-Handelsabkommen aufzuheben und eine Zwangslizenz zu erteilen. Der Verfasser dieser Zeilen wandte sich ebenfalls dem südasiatischen Land zu und machte auf den Skandal aufmerksam, dass dort von 2007 bis 2010 138 Menschen während der Klinischen Tests von Medikamenten des Global Players starben. Die Tierärztin Dr. Christine Esch von PETA DEUTSCHLAND schließlich widmete sich dem Leid der Tiere, die in den Arznei-Laboren des Unternehmens oder seiner Vertragspartner ihr Leben lassen, noch dazu, ohne valide Erkenntnisse zu produzieren, wie die vielen unerwünschten Pillen-Folgen zeigen.

Aber nicht nur der Pharmazeutika-Entwickung fallen Kreaturen zum Opfer, auch die Agrochemikalien des Leverkusener Multis fordern ihren Tribut. Sie sorgten in den vergangenen Jahren für das Verenden von Millionen Bienenvölkern. Deshalb sind ImkerInnen bereits seit langem Stammgäste auf der Hauptversammlung. „Der Mais kommt, die Bienen gehen“, so beschrieb Christoph Koch vom DEUTSCHEN BERUFS- UND ERWERBSIMKERBUNDES die fatale Wirkung der auf den Feldern nicht nur dieser Ackerfrüchte eingesetzten BAYER-Produkte. Sein Kollege Holger Nettler bezeichnete das Mantra des Konzerns, bei sachgemäßer Anwendung seiner Pestizide und Saatgut-Beizen träten keine Beeinträchtigungen der Bienen auf, als „Augenwischerei“. Dem schloss sich Roland Netter an, sich dabei auf eigene Erfahrungen berufend. Er nahm nämlich an dem Projekt „Melissa“ teil, das die Effekte der Pestizide auf Bienen unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen untersuchte. Ergebnis: Die gemessenen Ackergift-Werte lagen sogar noch über denen des fatalen, von BAYER als „Unfall“ bezeichneten Bienensterbens in Baden-Württemberg 2008. Darum schloss sich Roland Netter dem Vorstoß der CBG an, Vorstand und Aufsichtsrat auch wegen des Bienensterbens nicht zu entlasten: „Wir Imker aus Österreich unterstützen den Gegenantrag der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN.“ Der BAYER-Chef ließ sich jedoch von alldem nicht beeindrucken und sprach GAUCHO & Co. von jedem Verdacht frei. „Die Gründe für den in einigen Ländern beobachteten Rückgang der Bienenvölker sind vielschichtig. Die Hypothese, dass Saatgut-Beizungen dazu gehören, wird durch eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen widerlegt“, antwortete er den Imkern.

Ähnlich ignorant zeigte sich Marijn Dekkers den Konzern-KritikerInnen gegenüber, die weitere Risiken und Nebenwirkungen der Profit-Jagd auf die Tagesordnung setzten. Dieter Donner von STOPP-BAYER-CO-PIPELINE und Dr. Gottfried Arnold von ÄRZTE GEGEN DIE CO-PIPELINE warnten einmal mehr vor der Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Leitung von Dormagen nach Krefeld, Friedhelm Meyer von SOLIDARISCHE KIRCHE zeigte die Problematik der in vielen Alltagsgegenständen auftauchenden Industrie-Chemikalie Bisphenol A auf und Claudia Baitinger vom BUND beschäftigte sich mit der neuesten Gefahren-Quelle aus dem Hause BAYER, der Nano-Technik. CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes schließlich vervollständigte die Liste, indem er das Gefährdungspotenzial von Tier-Antibiotika, des Gerinnungshemmers XARELTO und des LIBERTYLINK-Genreises darstellte. Zudem verlangte er abermals Auskunft über die Marketing-Ausgaben und den vom Unternehmen mit der Universität Köln geschlossenen Kooperationsvertrag.

Der CBGler Axel Köhler-Schnura schließlich ergänzte dieses neue „Schwarzbuch BAYER“ aus gegebenem Anlass um die historische Dimension. Er beging im Kölner Messe-Saal nämlich nicht nur das 30-jährige Betriebsjubiläum der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auf den Hauptversammlungen des Konzerns, sondern verabschiedete auch den Aufsichtsrats- und ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Manfred Schneider. Während jedoch dessen Aufsichtsratskollege Paul Achleitner Schneider als „BAYER-Urgestein“ titulierte, das immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort und ein „höchst aktiver Lotse für das Unternehmen“ gewesen sei, sah der Rückblick Köhler-Schnuras etwas anders aus. „Herr Schneider und ich, wir stehen auf verschiedenen Seiten, wir spielen in verschiedenen Mannschaften. Sie, Herr Schneider, sagen: ‚Wir sind auf Profit aus. Das ist unser Job.’ Ich sage, um in Ihrer Wortwahl zu bleiben: ‚Ich bin auf demokratische Konzern-Kontrolle aus. Das ist mein Job.’ Und dann stellte er die Negativ-Bilanz von dessen Amtszeit vor. Der Aktivist erinnerte noch einmal an den LIPOBAY-Skandal, die Farce um die Entschädigungen der ZwangsarbeiterInnen der von BAYER mitgegründeten IG FARBEN, das gebrochene Versprechen, bis zum Jahr 2000 sämtliche hochgefährlichen Pestizide der Klasse I vom Markt zu nehmen und den Coup, mit Heribert Zitzelsberger den Steuer-Chef des Konzerns ins Finanzministerium einzuschleusen. Das alles kam dann in dem „Geschenk“ zum Ausdruck, das der Diplom-Kaufmann dem Manager abschließend darbot: ein schwarzes Holzkreuz. „Es ist eines der Kreuze, das wir in den letzten 35 Jahren bei vielen unserer Protest-Aktionen zum Gedenken an die vielen Opfer der BAYER-Produkte und der Vernichtung der tausenden von Arbeitsplätzen bei BAYER eingesetzt haben“, erläuterte Axel Köhler-Schnura, „Möge es Ihnen Erinnerung und Mahnung zugleich sein.“ Doch der Konzern verweigerte die Annahme. Er sah darin einen Missbrauch christlicher Symbole. Auch mit dem Redebeitrag des CBG-Vorstandsmitglieds mochte das Unternehmen sich nicht so recht anfreunden. „Wir spielen nicht nur in unterschiedlichen Mannschaften, wir sind auch in unterschiedlichen Ligen. Wir stehen unverbrüchlich zur parlamentarischen Demokratie und zur sozialen Marktwirtschaft. Wir wissen, dass Sie da ganz andere Ansichten haben“, beschied ihm Dekkers.

Wie unverbrüchlich der Multi zu demokratischen Werten steht, das hatte am Morgen die Einrichtung der Bannmeile gezeigt und im Laufe des Tages die Ignoranz, die er den – die überwältigende Mehrheit der RednerInnen stellenden – KritikerInnen entgegenbrachte. Entsprechend schlecht für den Chemie-Riesen fiel deshalb das Urteil der Presse aus. „Zwischen Jubel und Tribunal“ überschrieb etwa die Westdeutsche Zeitung ihren Bericht, „Noch mehr Ärger mit der Pille“ titelte der Tagesspiegel, „Kleinkrieg mit den Kritikern“ der Kölner Stadtanzeiger und „Die Störenfriede“ die Frankfurter Rundschau. Von Jan Pehrke