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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

[TDI] TDI Produktion Dormagen

CBG Redaktion

Die Bayer AG plant, die TDI-Produktion in Dormagen stark zu erweitern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sandte hierzu am 6. April 2010 eine Stellungnahme an die Kölner Bezirksregierung, die für die Genehmigung zuständig ist.

Neue TDI-Produktionsanlage im Chempark Dormagen

Zu den Scoping-Unterlagen der Bayer MaterialScience AG für den geplanten Bau einer TDI-Anlage im Chempark Dormagen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Die geplante Einhausung der Anlage stellt zweifellos einen Fortschritt gegenüber bisherigen Produktionsverfahren dar und ist als Reaktion auf die jahrzehntelangen Forderungen der Umweltverbände anzusehen. In den Scoping-Unterlagen bleibt jedoch unberücksichtigt, inwiefern von Bayer eine phosgenfreie TDI-Produktion untersucht wurde. Der Verzicht auf Phosgen, immerhin ein Kampfgas im 1. Weltkrieg, würde die Sicherheit weiter erhöhen.
Schon seit den 90er Jahren wird über eine phosgenfreie Herstellung von Diisocyanaten berichtet, z.B. in dem 2005 aktualisierten Report Isocyanates Profile: Autorefinishing Industry der US-Umweltbehörde EPA: http://www.epa.gov/oppt/dfe/pubs/auto/profile/chap8.pdf.
Ein weiterer Hinweis auf phosgenfreie Verfahren findet sich unter http://www.icis.com/v2/chemicals/9076542/toluene-diisocyanate/process.html.
Das Unternehmen sollte darlegen, inwiefern solche alternativen Verfahren untersucht wurden oder ob diese lediglich aus Kostengründen oder wegen fehlender Patente nicht weiter entwickelt werden.

2. Am 26. September 2006 kam es in der TDI-Produktion im Bayer-Werk Baytown/USA zu einer schweren Explosion, bei der 22 Mitarbeiter Gesundheitsstörungen erlitten. Neben großen Mengen TDI und Orthodichlorbenzol traten mehrere Tonnen Ammoniak aus. Die Druckwelle der Explosion zerstörte weitere Leitungen und Kessel.
Die verletzten Mitarbeiter strengten eine Schadensersatzklage gegen den Konzern an, in deren Verlauf ein Gutachten zur Sicherheit in der TDI-Produktion angefertigt wurde (siehe http://www.cbgnetwork.org/downloads/SkinnerReport.pdf). Der Gutachter stellte eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen fest und bezeichnete das Vorgehen von Bayer MaterialScience als grob fahrlässig („gross negligence“). Die Probleme, die zu der Explosion führten, seien der Firma bekannt gewesen, der Störfall hätte daher verhindert werden können.
Die Firma Bayer MaterialScience muss daher im weiteren Verfahren darlegen, welche Konsequenzen aus dem Unglück in Baytown gezogen wurden und wie ein vergleichbarer Überdruck in einem TDI-Reaktor künftig ausgeschlossen wird.
Im Werk Baytown kam es im übrigen in der TDI-Produktion zu weiteren schweren Störungen: im Jahr 2004 explodierten Teile der TDA-Produktion, wobei große Mengen Schadstoffe in die Umwelt gelangten, und im Februar 1999 trat Phosgen aus. 100 Beschäftigte mussten daraufhin ärztlich untersucht werden.

3. Weitere Kommentare zu den von Bayer MaterialScience vorgelegten Scoping-Unterlagen:
· Auf Seite 18 sind die zu erwartenden Emissionen als Konzentrationen angegeben. Es fehlt die Angabe der zu erwartenden absoluten Mengenströme (pro Tag und pro Jahr für alle Schadstoffe);
· Zudem fehlen Vorbelastungsmessungen der wichtigsten Schadstoffe, u.a. hinsichtlich NOx, Feinstaub, Ruß, Kohlenmonoxid, HCl und Schwermetallen. Angesichts der hohen Schadstoff-Konzentration im Kölner Norden ist eine solche Bestandsaufnahme vorzulegen, bevor weitere Emissionen genehmigt werden können.
· Auf Seite 21 werden die zu erwartenden Abfälle aufgelistet. Darunter befinden sich knapp 20.000 Tonnen TDI-Rückstände. Diese große Menge an Abfällen muss im Detail (Anteil Lösemittel, TDI- und TDA-Gehalt, weitere Vorstufen, Phosgengehalt) aufgelistet werden. Außerdem muss angegeben werden, welche Emissionen bei deren Verbrennung zu erwarten sind. Auch ist darzulegen, warum eine solch hohe Abfallproduktion notwendig ist.
· Es ist von einer Erhöhung der Kapazität der vorhandenen TDI-Tankläger die Rede. Wie hoch ist die Kapazität und wie werden die Läger geschützt?
· Welche Parameter werden künftig - innerhalb und außerhalb des Containments - überwacht?
· Seite 29: welche Mengen der Gefahrstoffe TDI, Phosgen, Kohlenmonoxid und Chlor befinden sich maximal in der Anlage? Welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe sind bei einem Störfall bzw. beim größten anzunehmenden Dennoch-Störfall zu erwarten? Welche Dominoeffekte (siehe den Großbrand bei INEOS) sind denkbar? Dazu sind Szenarien für alle Produktionsanlagen, die geändert oder neu gebaut werden sollen, und alle gefährlichen Stoffe zu erstellen.
· Welche Beeinträchtigung des Zugverkehrs ist möglich? Bei der Explosion in der Dormagener TDA-Produktion 1997 spritzte giftiges TDA bis über die Werksgrenzen, auch ein vorbeifahrender Zug wurde dabei getroffen.
· Hoch- und Niedrigwasser sowie Sturmereignisse sind gesondert zu betrachten, da sie klimabedingt zunehmen und erhöhte Anforderungen an Auslegung und Statik stellen.

Bitte halten Sie uns bzgl. des weiteren Verfahrens auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 5. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER Hauptversammlung: Gegenantrag zur Kohlenmonoxid-Pipeline

Proteste vor den Kölner Messehallen angekündigt / „neuen CO-Reformer in Krefeld bauen!“ / 4.000 Aktionäre erwartet

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und die Bürgerinitiative Stopp Bayer–CO-Pipeline kündigen Proteste zur BAYER-Hauptversammlung am 30. April in Köln an. Die Initiativen wehren sich gegen die geplante Inbetriebnahme einer Pipeline, in der hochgefährliches Kohlenmonoxid durch dichtbesiedeltes Gebiet geleitet werden soll.

In einem Gegenantrag zur Versammlung, der auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2010.bayer.de/de/gegenantraege.aspx veröffentlicht wurde, heißt es:

Die geplante CO-Pipeline quer durch NRW birgt tödliche Risiken für die Anrainer. Auch konnte der Nachweis des Gemeinwohls nicht erbracht werden. Sukzessive stellt sich zudem heraus, dass BAYER wiederholt gegen Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen hat. Zum Beispiel begann der Bau trotz fehlender Kampfmittelfreigabe und wurden Rohre mit reduzierter Rohrwandstärke und nicht-genehmigten Stahlsorten eingesetzt. Auch hält der Geologische Dienst NRW die Erdbebensicherheit der Leitung für „bislang nicht ausreichend nachgewiesen“. Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf haben erhebliche Mängel dokumentiert und die Inbetriebnahme weiter auf Eis gelegt.
BAYER muss das Projekt endlich beerdigen und in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage aufbauen. Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Trasse vollständig vermeiden. Das Prinzip, dass Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss unbedingt erhalten bleiben.

Kohlenmonoxid ist ein tödliches Atemgift, das bislang – wie alle giftigen Gase – nur am Ort seines Verbrauchs produziert werden darf. Mehr als 140.000 Personen leben im Gefahrenkorridor entlang der Pipeline. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Bruchs der Leitung nicht helfen könnte.

Rückenwind erhalten die Initiativen durch den geplanten Bau einer neuen Polyurethan-Anlage in Dormagen, die zu einem Engpass an Kohlenmonoxid führen wird. „Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, könnte BAYER den sowieso benötigten neuen CO-Steamreformer in Krefeld-Uerdingen bauen und auf die Pipeline vollständig verzichten. Neben einer Abwehr der Gefahren für die Bevölkerung geht es uns auch um die Verteidigung des Prinzips, wonach Gefahrstoffe allenfalls am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

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DUOGYNON

CBG Redaktion

2. April 2010

OPFER DES HORMONELLEN SCHWANGERSCHAFTSTESTS DUOGYNON SCHRIEBEN AN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER RÖSLER. DIE NAMEN SIND DER REDAKTION BEKANNT. SCHON IM VORJAHR HATTE DIE COORDINATION RÖSLERS VORGÄNGERIN ANGESCHRIEBEN (SIEHE UNTEN).
WEITERE INFORMATIONEN: http://www.cbgnetwork.org/2885.html

An das Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

Bitte bezüglich des Medikamentes Primodos / Duogynon

Sehr geehrter Herr Minister Rösler,

ich schreibe Ihnen als Betroffener des Medikamentes Duogynon welches im Verdacht steht schwere Missbildungen bei Schwangeren bzw. deren Babys verursacht zu haben.

Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde – obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.

Meine Mutter erhielt Mitte 1975 das Mittel als Schwangerschaftsindikation. Daraufhin bekam sie starke Bauchschmerzen und rötlichen/bröckligen Ausfluss. Das Mittel sollte die Regel einleiten, falls sie nicht schwanger gewesen wäre. Im März 1976 wurde ich mit einer Blasenekstrophie und mit schweren Missbildungen im Genitalbereich geboren. Bis heute wurde ich aufgrund dessen 15mal operiert. Der Genitalbereich musste komplett rekonstruiert werden und ein Urinstoma wurde mehrfach angelegt und bleibt dauerhaft erhalten.

In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai 2009 in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Dies wird auch Ende April auf der diesjährigen HV von Bayer wieder der Fall sein. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html.

Unterdessen haben sich nun auch deutsche Betroffene formiert. Der Berliner Medizinrechtsanwalt Heynemann hat den Fall übernommen und verlangte von Bayer Auskunft über das Medikament, aber Bayer verweigerte diese. Nun steht eine Auskunftsklage nach §84a AMG direkt bevor. In den nächsten Wochen werden verschiedene Printmedien und ein TV Beitrag auf WDR über den Fall erneut berichten. Um mehr Unterstützung zu erhalten wurde die Seite www.duogynonopfer.de eröffnet. Dort können Sie alles nachlesen und ich lege Ihnen einige Beispielseiten bei.

In einem Schreiben an die Koordination gegen Bayer Gefahren vom 29. September 2009 versprach Ihr Ministerium das nach einer abgeschlossenen Recherche BfArM sie sich wieder melden. Dem Schreiben des BfArM vom 16.12.2009 sind deutliche Hinweise zu entnehmen, dass „Probleme“ im Zusammenhang mit Duogynon auftraten. Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen:
- Bitte unterstützen Sie unsere Hauptforderung an Bayer, die „alten“ Unterlagen zu Duogynon einsehen zu können, um Auskunft zu erlangen.
- Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
- Gibt es nicht doch noch Unterlagen zu Duogynon im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums?
- Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
- Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
- Nehmen Sie zu Bayer Schering Pharma Kontakt auf bezüglich einer Entschädigungs-Regelung?
- In England wollen die Betroffenen ebenfalls klagen und stehen mit der britischen Regierung in Kontakt. Stehen Sie nun diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?

Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen und Bayer zu veranlassen wenigstens Auskunft und somit alte Unterlagen zu Duogynon offen zu legen. Im Namen der vielen hundert/tausend Fällen von Kindern mit Missbildungen (und einer vielleicht noch höheren Rate an Abgängen/Totgeburten) sollte dies doch eine moralische Verpflichtung sein. Erst jetzt mit der Änderung des AMG ist diese Klage endlich möglich. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zu Verfügung.
Herzliche Grüße
xxxx

Schreiben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 14. Juli 2009

Sehr geehrte Frau Ministerin,

unser Verband Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 30 Jahren mit den Risiken, die von Produkten und den Fabriken der Bayer AG ausgehen. Seit der Übernahme von Schering durch Bayer arbeiten wir auch zur Geschichte dieses Unternehmens.

Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde - obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.

Wir wurden im Frühjahr von Duogynon-Opfern aus England um Unterstützung gebeten. In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html. Unterdessen haben sich auch deutsche Betroffene bei uns gemeldet.
Da sich der Vorstandsvorsitzende von Bayer erneut weigerte, eine Verantwortung des Unternehmens anzuerkennen, möchten wir folgende Fragen an Sie richten:

* Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
* Welche Unterlagen zu Duogynon befinden sich im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums? Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
* Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
* Steht das Bundesgesundheitsministerium mit der Firma Bayer Schering Pharma bezüglich einer Entschädigungs-Regelung in Kontakt?
* Stehen Sie diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?

Gerne vermitteln wir Kontakt zu den Sprechern der Betroffenen. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

[CO Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

www.derwesten.de, 10.03.2010

Bayer soll für CO Pipeline den falschen Stahl benutzt haben

Bayer soll bei der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline, die auch durch Duisburg verläuft, teilweise eine nicht genehmigte Stahlsorte verbaut haben. Die Bezirksregierung verlangt nun mehr Auskünfte über das Projekt. Gleichzeitig kündigte Bayer eine Verbesserung im Sicherheitssystem an.

Zwei Paukenschläge gab es am Mittwoch im Zusammenhang mit der Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer Material Science (BMS) von Worringen nach Uerdingen. Die Düsseldorfer Bezirksregierung gab bekannt, dass nach einer Mitteilung von BMS „beim Rheindüker zwischen Köln-Worringen und Monheim sowie an neun weiteren Kreuzungsstellen andere Stahlsorten anstelle der genehmigten Stahlsorte verbaut worden sind.“ Genehmigt war die Stahlsorte L485 MB, verbaut wurde aber nach BMS Angaben die Stahlsorten L415 MB und L360 MB.
Bayer Material Science selbst kündigte an, über der Kohlenmonoxid-Pipeline auf der kompletten Trasse zwischen Dormagen und Uerdingen nun ein zweites Geo-Grid-Schutzgitter verlegen zu wollen, dass 80 Zentimeter breit sein soll. Auf diesem Gitter soll weiter ein zusätzliches, 30 Zentimeter breites Trassenwarnband liegen. „Geo-Grid und Trassenwarnband sollen über dem bereits verlegten Schutzgitter in einer Tiefe von ca. 0,9 Metern eingepflügt werden. In den vergangenen Wochen fanden mehrere erfolgreiche Feldversuche statt, die die technische Machbarkeit unter Beweis gestellt haben. Durch die Verlegung des zusätzlichen Schutzgitters entsteht ein mehrstufiges Warnsystem zur Vermeidung von Beschädigungen der Leitung“, teilt der Konzern in Leverkusen weiter mit.

Rohrbuch vorlegen
Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat BMS aufgefordert, das Rohrbuch der Pipeliner vorzulegen. Dieses vom Erbauer der Pipeline, die Firma Wingas, geführte Buch enthält eine zusammenfassende Darstellung des verbauten Rohrmaterials. „Diese Aufforderung erging anlässlich der Information der Bayer Material Science AG im Februar 2010, dass beim Bau des Rheindükers im Jahre 2006 die vorgenannten Stahlsorten für das Pipelinerohr verbaut worden sind. Durch die Vorlage des Rohrbuches, das bislang erst für den nördlichen Pipelineabschnitt (Baulos 2) abschließend vom Sachverständigen geprüft wurde, wird der Bezirksregierung Düsseldorf nunmehr ermöglicht, zu prüfen, welches Rohrmaterial im Verlauf der gesamten, nahezu fertig gestellten Pipeline eingebaut wurde“, teilt die Bezirksregierung weiter mit.
Für den Vorgang hat Erich Hennen, Sprecher der Bürgerinitiative COntra-Pipeline, nur ein Kopfschütteln übrig: „Das zeigt uns doch, dass dieses Rohrbuch nie kontrolliert worden ist. Es ist doch ein Witz, dass die Bezirksregierung erst jetzt, nachdem die komplette Leitung verlegt ist, Einsicht in das Rohrbuch genommen hat. Uns wurde vom Pipelinebauer diese Einssicht immer verweigert.“

Weniger flexibel
Die nun im Düker bei Köln verbaute Stahlart, so Hennen, sein weniger flexibel als die geforderte Norm L485. Gerade aber beim Bau einer Pipeline, wo Rohre sich beim Einbau und Verlegen schon mal biegen müssen, sei diese Stahlart zwingend notwendig.
Zu dem Vorgang findet die Pressestelle in Düsseldorf dann auch deutliche Worte: „Eine verfahrensrechtliche Erklärung der Bayer Material Science AG zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit liegt der Bezirksregierung bislang nicht vor. Die Bezirksregierung geht davon aus, dass ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich werden wird.“ Dem setzt Erich Hennen noch eins drauf: „Nachdem nun wieder ein Mangel aufgedeckt worden ist, halten wir die komplette Aufrollung des gesamten Planfeststellungsverfahrens für absolut erforderlich.“
Zum Verlegen des zweiten Schutzgitters erläutert BMS-Projektleiter Werner Breuer: „Mit dieser freiwilligen Maßnahme erhöhen wir das Sicherheitsniveau der Pipeline nochmals und tragen den Bedenken des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Rechnung. Gleichwohl sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass schon das bisherige Sicherheitskonzept ausreichend ist. Denn: Wir übertreffen die gesetzlichen Regelungen - diese Pipeline setzt weltweit Maßstäbe in puncto Sicherheit.“ Dazu merkt Erich Hennen an, dass BMS mit diesen Maßnahmen nur einer Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf im letzten Sommer nachkomme. Florian Müller

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[CO Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Rheinische Post, 25. Februar 2010

Trasse nach Bomben absuchen

Der Umweltausschuss des Landtags hörte Vertreter der Bürgerinitiativen und der Firmen Bayer und Wingas zur umstrittenen CO-Pipeline an. Über 100 Bürger aus dem Kreis Mettmann und Duisburg folgten der Befragung.

Düsseldorf/Duisburg Unter starker Anteilnahme der Bevölkerung aus dem Kreis Mettmann und Duisburg befasste sich der Umweltausschuss des Landtages gestern erneut mit der CO-Pipeline von Dormagen nach Uerdingen. Ausschussvorsitzende Marie-Luise Fasse hatte Vertreter der Bürgerinitiativen, von Bayer Material Science und der bauausführenden Firma Wingas zur Anhörung geladen. Anlass war ein Antrag der Grünen an den Landtag, der danach bei Bayer auf einen Stopp der Pipeline hinwirken soll. Über 100 Bürger folgten der Anhörung als Zuhörer. Bayer-Sprecher Dr. Jürgen Hinderer sicherte am Ende zu, Bayer werde alle Auflagen erfüllen.
Für die Bürgerinitiativen aus dem Kreis Mettmann waren Dieter Donner geladen und aus Duisburg Erich Hennen. Beide machten deutlich, die Pipeline werde in der Bevölkerung niemals Akzeptanz finden, weil es erhebliche Zweifel an der Sicherheit der Leitung gebe. Hennen verwies darauf, dass es allein in jüngster Zeit mehrere Unfälle an Pipelines unter anderem in Wuppertal und in Duisburg mit mehreren Verletzten gegeben habe. Solch ein Vorfall an der CO-Pipeline in Monheim, Hilden, Erkrath, Ratingen oder Duisburg hätte katastrophale Folgen.
Die Sprecher der Unternehmen erläuterten dagegen, die Leitung erfülle höhere Sicherheitsanforderungen als gesetzlich vorgeschrieben. Sie werde nur in Betrieb gehen, wenn alle Vorgaben der Baugenehmigung erfüllt sind. Dieser Hinweis bezog sich hauptsächlich auf die noch fehlenden Untersuchungen über das Vorhandensein von Kampfmitteln an der Trasse.
Manfred Bast, Sprecher von Wingas, verwahrte sich gegen den Vorwurf des Sprechers der Grünen, Johannes Remmel, das Bauunternehmen habe im Zusammenhang mit der Kampfmittelsuche gelogen. Bast bestritt auch, mit dem Bau sei ohne vorherige Suche nach möglichen Bomben und Granaten begonnen worden. Vielmehr seien vor Baubeginn Luftaufnahmen ausgewertet und Bereiche ausgemacht worden, wo Blindgänger liegen könnten. Diese Flächen seien bei entsprechendem Verdacht untersucht worden. Noch fehlende Untersuchungen vor allem ehemaliger Laufgräben würden vor Inbetriebnahme der Leitung abgearbeitet. Politiker mahnten dringend an, die gesamte Trasse zu untersuchen.
Der Landtagsabgeordnete aus dem Südkreis Mettmann, Hans-Dieter Clauser (CDU), warf den Unternehmenssprechern vor, Vertrauen zu verspielen. So sei es fernab jeder Wahrheit, wenn Bayer behaupte, nur kleine lokale Gruppen von Bevölkerung und Kommunalpolitikern seien gegen die CO-Pipeline. VON JÜRGEN FISCHER –

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Plastic Planet

CBG Redaktion

Film hier in voller Länge anschauen

Presse Information vom 24. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Zum morgigen Film-Start von „Plastic Planet“:

„Umwelt und Gesundheit vor gefährlichen Kunststoffen schützen!“

Anlässlich des morgigen Kinostarts des Dokumentarfilms Plastic Planet fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) eine Offenlegungspflicht aller Inhaltsstoffe und sämtlicher toxikologischer Daten von Kunststoff-Produkten. Nur so ließen sich die Konsumenten vor giftigen Chemikalien schützen. Die CBG verlangt zudem ein Verbot gefährlicher Stoffe wie Bisphenol A und Weichmacher in Lebensmittel-Verpackungen, Spielzeug und Kleidung.

In Plastic Planet dokumentiert der österreichische Regisseur Werner Boote die von Kunststoffen ausgehende Bedrohung für Umwelt und Gesundheit. Boote zeigt, wie Plastik-Produzenten die Zusammensetzung und das Gefahrenpotential ihrer Produkte verheimlichen, welches Ausmaß die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll angenommen hat, wie hoch die Belastung von Lebensmitteln ist und welche Risiken von Kunststoff-Fabriken ausgehen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Viele Kunststoffe stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Auch wenn der Widerstand gegen eine Industrie, die jährlich 800 Milliarden Euro umsetzt, schwer ist: Es ist nicht hinnehmbar, dass die Veröffentlichung von Inhaltsstoffen und toxikologischen Erkenntnissen mit dem stereotypen Hinweis auf Betriebsgeheimnisse verweigert wird.“ Die CBG fordert eine Umkehr der Beweispflicht: nicht Verbraucher oder Behörden müssen die Gefährlichkeit eines Stoffes beweisen, sondern die Produzenten dessen Ungefährlichkeit.

Plastikprodukte können das Hormonsystem schädigen, Allergien auslösen und Krebs erzeugen. Die meisten Kunststoffe sind auf natürlichem Weg kaum abbaubar und gefährden die Umwelt über Jahrhunderte hinweg. Ein weiteres Problem stellt die Produktion dar, bei der riesige Mengen Rohöl und Strom aufgewendet werden müssen und bei der zudem extrem giftige Vorprodukte wie Phosgen und Kohlenmonoxid zum Einsatz kommen. Deutschland ist mit einem Verbrauch von über elf Millionen Tonnen jährlich der größte Markt in Europa.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit den Gefahren, die von Produkten und Fabriken des Unternehmens Bayer ausgehen. Der Leverkusener Konzern produziert Polyurethan und Polycarbonat und gehört zu den größten Kunststoff-Herstellern der Welt. Viele der in Plastic Planet dokumentierten Probleme hängen auch mit Bayer zusammen. So enthält Polycarbonat die hormonschädigende Chemikalie Bisphenol A. Polycarbonate werden u.a. in Lebensmittelverpackungen und Getränkeflaschen eingesetzt; Bisphenol A lässt sich daher in Nahrungsmitteln und im menschlichen Blut nachweisen. Seit Jahren gibt es im Rheinland großen Protest gegen eine 67 km lange Leitung für Kohlenmonoxid, das bei der Produktion von Polycarbonat Verwendung findet. Die Inbetriebnahme der Pipeline zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen wurde wegen Sicherheitsbedenken bislang gerichtlich gestoppt.

Immer wieder kommt es auch zu Störfällen in der Kunststoff-Produktion von Bayer. Besonders problematisch ist die Herstellung von Polyurethan, bei der jährlich Zehntausende Tonnen Phosgen eingesetzt werden. Phosgen wurde von Bayer erstmals im ersten Weltkrieg produziert - als Giftgas. Aktuell will das Unternehmen die Produktion von Polyurethan ausweiten. Zwar existieren phosgen-freie Verfahren, diese wurden von Bayer jedoch nicht zur Serienreife entwickelt. Neue Anlagen auf Phosgen-Basis würden diese risikoreiche Produktionsweise über Jahrzehnte hinweg zementieren.

weitere Informationen
· homepage von Plastic Planet: http://www.plastic-planet.de
· Risikoreiche Anwendungen von Bisphenol A verbieten!
· Einsatz von Phosgen in der Kunststoff-Produktion
· Protest gegen CO-Pipeline

25. Februar 2010, Hamburger Abendblatt

Kino-Premiere: Die Schattenseiten der Kunststoffe

Mehr Plastik als Plankton in den Meeren

Auf jeden Quadratkilometer Ozean kommen 18 000 Teile Kunststoffmüll, schätzen Uno-Experten. Eine Gefahr für die Umwelt.

Hamburg. Jeden Morgen dasselbe Ritual. Schlaftrunken in die Plüschlatschen steigen, den Polyester-Bademantel überwerfen, ein leichter Druck auf die Plastik-Zahnpastatube und mit der Bürste ran ans Gebiss - schon in den ersten Minuten des Tages ist Kunststoff aus dem Alltag nicht weg zudenken. Wir leben in einer Plastikwelt, behauptet der österreichische Filmautor Werner Boote und führt sie in seinem Film „Plastic Planet“ erbarmungslos vor. Der Film über unseren synthetischen Alltagsbegleiter und deren Spuren in der Umwelt kommt heute in die Kinos.
Innerhalb von nicht einmal 100 Jahren haben die synthetischen (aus Erdöl hergestellten) Kunststoffe die Welt erobert - die Konsumwelt und zunehmend leider auch die Umwelt. Anno 1862 kreierte der Brite Alexander Parkes den ersten halb-synthetischen Kunststoff aus Zellulose und Nitrat. 1922 fand der deutsche Chemiker und spätere Nobelpreisträger Hermann Staudinger heraus, dass Kunststoffe aus Ketten von tausenden miteinander verbundenen Molekülen bestehen, nannte sie Superpolymere. Sein junger US-Kollege Wallace Hume Carothers griff die Entdeckung auf und schuf moderne Kunststoffe, etwa Nylon, Acryl, Neopren, Polyethylen. In den 1930er-Jahren war der Weg zur Massenproduktion frei, da die Kunststoffe nun aus Petroleum produziert werden konnten.
Heute setzt die Kunststoffindustrie jährlich etwa 800 Milliarden Euro um, eine unüberschaubare Vielzahl von Varianten findet sich in allen Lebensabschnitten - vom Babyspielzeug bis zum Grabschmuck. Aber Kunststoff vergeht nicht. Er bleibt der Welt mehrere Hundert Jahre erhalten, weit länger als der Mensch das jeweilige Produkt nutzt. Und so geraten die Alleskönner auf Abwege, verschmutzen Landschaften und Ozeane.
Das gilt vor allem für kurzlebige Leichtgewichte wie Plastikverpackungen. Sie säumen Strände, flattern in Bäumen, zerfleddern selbst abseits der Zivilisation in Dornenbüschen der Sahara. Und sie treiben durch die Meere. Nach Schätzung des UN-Umweltprogramms (Unep) kommen auf jeden Quadratkilometer Ozean 18 000 Teile Plastikmüll. Der Müll in den Ozeanen befindet sich meist unter der Oberfläche. Er verschwindet aus dem Blickfeld, nicht aus der Umwelt. 70 Prozent sinkt früher oder später auf den Boden. Ein Großteil zersetzt sich in kleinste Teilchen, die oft über lange Zeit im Wasserkörper schweben. Fische verwechseln sie mit Plankton und schnappen nach den Flocken - sie verhungern mit vollen Mägen. „Auf ein Planktonteilchen kommen inzwischen sechs Plastikteilchen“, berichtet der amerikanische Meeresforscher und Umweltaktivist Charles Moore im Film. Er nahm Werner Boote auf seiner Forschungsyacht „Algalita“ mit zum Zentrum der Verschmutzung in den Nordpazifik südöstlich der Hawaii-Inseln. Dort rotiert ein Riesenwirbel mit kleinen Plastikteilchen, der North Pacific Gyre. Hier kommen 60 Plastikschnipsel auf einen Planktonpartikel.
Größere Teile werden zu Magenfüllern von Seevögeln. „Fernab von Zivilisation und Tourismus, etwa an den Küsten der dänischen Faröer-Inseln, haben Wissenschaftler in mehr als 90 Prozent der tot angespülten Eissturmvögel Plastikteile in den Mägen gefunden“, berichtet die Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM). Mehr als eine Million Seevögel und Tausende Schildkröten sterben jährlich am Plastikmüll, so die GSM, selbst Elternvögel stopfen die Schnäbel ihrer Brut mit Kunststoffresten.
Auch in den Menschen hat die Plastikwelt längst Spuren hinterlassen - gewollt in Form von Silikonpolstern in weiblichen Busen und ungewollt in Form von Schadstoffen in Blut, Leber, Hirn, Geschlechtsorganen.
Bisphenol A, Phthalate, Nonylphenol, Acetaldehyd sind einige der Schadstoffe und Schadstoffgruppen, die aus Kunststoffen austreten und dann die Umwelt belasten oder zum Gesundheitsrisiko werden können. etwa das Film-Beispiel Bisphenol A: Die weit verbreitete Industriechemikalie ist Ausgangsprodukt von Polycarbonat-Kunststoffen, aus denen zum Beispiel Plastikgeschirr und Babyfläschchen hergestellt werden. Bisphenol A ist nicht akut giftig, aber es gehört zu den Substanzen, die hormonähnlich - wie Östrogene - wirken können. Bei Labormäusen verursachte der Stoff Erbgutstörungen.
Um die Menschen vor den Negativfolgen der Plastikwelt zu schützen, gibt es für Bisphenol A, für die Weichmacher Phthalate und andere Grenzwerte für tägliche Aufnahmemengen oder Freisetzungen in die Umwelt. Bestenfalls ist jeder riskante Kunststoff erfasst - was sie jedoch gemeinsam in Mensch und Umwelt anrichten, ist längst noch nicht erforscht.
In Manier des provozierenden Dokumentarfilmers Michael Moore hält Werner Boote den Kinobesuchern das Spiegelbild des Plastik-Planeten vor, ohne es zu verzerren. Er zeigt ihnen eine Kunststoffwelt, die den Alltag bestimmt. Jeden Tag neu, gleich nach dem Aufstehen. Angelika Hillmer

[HIV / Bluter] HIV-infizierte Bluter

CBG Redaktion

SZ vom 19.02.2010:

Eiskalte Abwicklung eines Skandals

Presse Information vom 23. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

HIV-infizierte Bluter: „BAYER muss Entschädigung sicherstellen“

wissentliche Infizierung Tausender Bluter / Hilfsfonds fast leer / Industrie will Zahlung reduzieren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den BAYER-Konzern auf, die Finanzierung des Entschädigungsfonds für HIV-infizierte Bluter langfristig sicherzustellen. Bis 1986 waren Tausende Hämophile durch Blutprodukte des Unternehmens infiziert worden, obwohl seit 1982 Methoden vorlagen, das Virus durch eine Wärmebehandlung unschädlich zu machen.

Hubert Ostendorf vom Vorstand der CBG: „Als Hauptverantwortlicher des Skandals um HIV-verseuchte Blutprodukte darf sich die Firma BAYER nicht aus der Verantwortung stehlen! Den Opfern muss ein würdiges Leben ermöglicht werden. Die Kosten hierfür muss der Verursacher tragen, nicht die Allgemeinheit.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zudem seit langem eine strafrechtliche Verfolgung der Zuständigen bei BAYER.

Durch das HIV-Hilfegesetz aus dem Jahr 1995 erhalten HIV-infizierte Bluter eine monatliche Zahlung von rund 750€. An AIDS erkrankte Hämophile bekommen das Doppelte. Das Stiftungsvermögen in Höhe von 127,8 Millionen Euro wurde vom Bund (40%), der Pharmaindustrie (36,3%), den Ländern (20%) und dem Roten Kreuz (3,7%) aufgebracht. Momentan leben dank verbesserter Medikamente noch 700 Betroffene. Um sie bis 2017 mit den notwendigen Zahlungen zu unterstützen, sind ca. 70 Millionen Euro nachzustiften. Während das Rote Kreuz und die Bundesländer eine Weiterführung des Fonds zugesichert haben, will sich die Pharmaindustrie mit jährlichen Zahlungen von 2 Mio Euro aus der Affäre stehlen.

Die wissentliche Infizierung Tausender Bluter mit HIV war eines der düstersten Kapitel der unrühmlichen BAYER-Geschichte. Die Firma Cutter, Tochter-Unternehmen von BAYER, war Mitte der achtziger Jahre Weltmarktführer für Gerinnungsmittel. Obwohl das Risiko für Bluter bei Cutter bekannt war, wurden die existierenden Inaktivierungsverfahren aus Kostengründen nicht eingesetzt. Noch nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa wurden übriggebliebene Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert. Das Leben Tausender von Bluter hätte gerettet werden können.

Auch heute gehört das Gerinnungsmittel Kogenate zu den umsatzstärksten Präparaten von BAYER. Um von seiner Verantwortung für die Infizierung Tausender Bluter abzulenken, sucht der Konzern den Schulterschluss mit den Hämophilie-Verbänden in aller Welt. Mal spendet BAYER 250.000 Euro an die World Federation of Hemophilia, mal wird ein Hämophilie-Forschungspreis gestiftet, mal vergibt BAYER Stipendien an bluterkranke Jugendliche, ein andermal werden 40.000 Dollar für Veranstaltungen zum Welt-Hämophilietag gespendet. Quasi alle Konferenzen zum Thema Bluterkrankheit, sowohl die von Wissenschaftlern als auch die von Betroffenen, werden von BAYER mitfinanziert.

weitere Informationen:
· „Tödlicher Ausverkauf“
· Neue Enthüllungen, neue Klagen: BAYERs AIDS-Skandal
· Gier nach Beute: Interview mit Todd Smith, USA

Kontrazeptiva

CBG Redaktion

Tages-Anzeiger (Schweiz), 18. Februar 2010

Pille „natürlich“, Risiko unbekannt

Die Pharmaindustrie preist die „Natürlichkeit“ einer neue Antibabypille. Risiken, die der neuartige Stoff birgt, sind ihr im Detail „nicht bekannt“. Jungen Frauen verkauft sie das Produkt mit Lifestyle-Argumenten.

„Harmony“ heisst der Schmusesong Samantha Heards. Aufgenommen hat die Londoner Sängerin ihr Lied, um „eine revolutionäre neue Verhütungspille namens Qlaira zu promoten“. Im Internet freut sich Heard, die Pille bald auszuprobieren. Qlaira habe vielleicht weniger Nebeneffekte „wie Gewichtszunahme, Depressionen, Stimmungsschwankungen verrückter Frauen“, und sei Teil eines „grünen Lebenswegs“ sowie „einer Reise zu besserer Gesundheit“. Herunterladen lässt sich „Harmony“ auf der Homepage von Bayer Schering. Der deutsche Qlaira-Hersteller verspricht ein „gutes Feeling zum Mithören und Mitsingen“.
Harmonie verheisst Bayer auch dank seiner „neuen Klasse der Verhütungsmittel“, „angepasst an den natürlichen Zyklus der Frau“. Herausgestrichen wird einer der Qlaira-Wirkstoffe: das „natürliche Östrogen“. Die Substanz ersetzt das in den allermeisten Pillen verwendete Ethinylestradiol. Medien feiern Qlaira als „Alternative zur hormonellen Verhütung“, „komplett ohne Chemie“. Die Propagierung der „Natürlichkeit“ Qlairas löst Kritik aus. Ein „Marketinggag“ sei das, schreibt das pharmakritische Arznei-Telegramm.

Effekt sei entscheidend
Bayer weist „diese Behauptung“ zurück. Qlaira enthalte als erste Antibabypille „dasselbe Östrogen, das im weiblichen Körper produziert wird“. Für Stephan Krähenbühl, der die Abteilung Klinische Pharmakologie des Universitätsspitals Basel leitet, ist die „Natürlichkeit“ der Wirkstoffe nicht von grosser Bedeutung: „Entscheidend ist der Effekt, unabhängig davon, ob die Substanz natürlich ist.“ Bayer pries bereits seine älteren Antibabypillen mit schwer nachweisbaren Versprechen an: Yasmin, Yaz und Yasminelle verhinderten Akne und eine Gewichtszunahme.
Dank diesen Produkten ist Bayer auch in der Schweiz der Marktführer in der chemischen Empfängnisverhütung. Vergangenes Jahr wurden mehrere Zwischen- und gar Todesfälle nach der Einnahme von Yasmin und Co. bekannt. Antibabypillen erhöhen generell das Risiko von Blutgerinnseln und venösen Thromboembolien (VTE). Betroffen von den seltenen Nebenwirkungen sind oft Frauen, die rauchen und übergewichtig oder erblich vorbelastet sind. Bei zwei Todesfällen in Nidwalden und Basel konnten Gutachter aber keine dieser Risikofaktoren erkennen.

Hoffnungsträger nach Yasmin
Qlaira ist für Bayer ein Hoffnungsträger für die Zeit, wenn der Patentschutz für Yasmin und Co. ausläuft. Die Häufigkeit fataler Blutgerinnsel lässt sich nicht beziffern. „Das VTE-Risiko während der Anwendung von Qlaira ist im Moment nicht bekannt“, schreibt Bayer in einer Fachinformation. Trotzdem hat das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic die Pille letztes Jahr zugelassen. Bayer schreibt, es habe die „Wirkung und Sicherheit“ gegenüber den Behörden „in umfangreichen Studien“ nachweisen können. Die Häufigkeit von VTE könne aber „nur in grossen epidemiologischen Studien geklärt werden“. Für Qlaira sei eine solche Untersuchung bereits am Laufen. Der Basler Professor Krähenbühl geht davon aus, dass das neuartige Produkte in diesem Bereich „nicht weniger Risiken aufweist als “nicht natürliche„ Östrogene“.

Rechtsstreit im Yasmin-Fall
Die Berichte über das tragische Schicksal einer jungen Schaffhauserin lösten 2009 eine breite Diskussion über die Gefährlichkeit von Antibabypillen aus. Nach der Einnahme des Produktes Yasmin ist die 19-Jährige schwerstbehindert. Celine, die ansprechbar ist, aber sich kaum ausdrücken kann, steht mit dem Pillenhersteller Bayer in einem Rechtsstreit. Das Bezirksgericht Zürich hält nun fest, dass die Chancen der Klägerin im Verfahren „nicht aussichtslos“ seien und gewährt unentgeltliche Prozessführung.

Auch um den neuen Text auf dem Yasmin-Beipackzettel wird gestritten. „Fachwelt, Hersteller und Behörden diskutieren intensiv, welche Studienresultate wie gewertet werden und wie die neuen Formulierungen aussehen müssen“, bestätigt Rudolf Stoller, der Leiter der Abteilung Arzneimittelsicherheit bei Swissmedic. Das Heilmittelinstitut verlangt schärfere Warnungen.Von Thomas Knellwolf

Risiken von Antibabypillen von BAYER

Pharmalobby

CBG Redaktion

12. Februar 2010

„Die Macht der Pharma-Lobby ist riesig“

BAYER & Co. schassen Sawicki

Betrügen, bestechen, Studien unterschlagen – die Pharmahersteller sind in ihren Methoden nicht zimperlich. Da kann einer wie Peter Sawicki, der der mächtigen Lobby jahrelang die Stirn geboten hat, nur stören. Lesen Sie zur skandalösen Entlassung von Sawicki einen Kommentar von Jan Pehrke.

„Hier ist im Prinzip der beste Pharma-Kritiker, den wir in Deutschland überhaupt gehabt haben, geopfert worden für die Interessen der Industrie“, so kommentierte der sozialdemokratische Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach den Rausschmiss Peter Sawickis als Leiter des Arzneimittel begutachtenden „Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ (IQWiG). Und in der Tat haben BAYER & Co. sich von Anfang an gegen eine solche Einrichtung im Allgemeinen und Sawicki als Chef im Besonderen gewehrt. Der Facharzt für Innere Medizin und Diabetologie war für BAYER kein Unbekannter, hatte er doch in der Vergangenheit Kritik an seinem Diabetikum GLUCOBAY und seinem Herz/Kreislauf-Präparat ADALAT geübt.

So hat dann der vom Leverkusener Multi gegründete „Verband der Forschenden Arzneimittel-Hersteller“ (VFA) dem IQWiG seit seinem Arbeitsbeginn im September 2004 keine Ruhe gelassen. Ob die Institution Insulin-Innovationen, Alzheimer-Mittel oder Cholesterinhemmer analysierte, Asthma- oder Prostata-Therapien bewertete oder zu Stammzellen-Transplantationen Position bezog - dem VFA passte die ganze Richtung nicht. Dabei hatte gerade BAYER eigentlich gar keinen besonderen Grund, dem Arznei-TÜV zu grollen. Es ließ keine Pille aus Leverkusen durchfallen und stellte ASPIRIN bei der Behandlung von Herzinfarkten und Schlaganfällen sogar ein gutes Zeugnis aus. Nur zu einem Medikament des Konzerns äußerte sich der IQWiG-Leiter während seiner Amtszeit kritisch: zu dem schließlich auch vom Markt genommenen, zur Blutstillung bei Operationen eingesetzten TRASYLOL.

Trotzdem versuchte der Pillen-Riese in Tateinheit mit der restlichen Branche, dem Institut auf allen erdenklichen Wegen die Arbeit zu erschweren. Big Pharma enthielt ihm unveröffentlichte Studien vor und setzte PharmazeutInnen unter Druck, keine Expertisen mehr für das IQWiG anzufertigen. Bei Zuwiderhandlungen drohten sie mit dem Streichen von Forschungsgeldern. „Als Forscher muss ich mir genau überlegen, ob ich 70.000 Euro für eine IQWiG-Studie annehme und dafür auf höhere Mittel der Industrie verzichte“, so schilderte Andreas Köhler, der Vorsitzende der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“, die Zwangslage der MedizinerInnen.

Dabei gaben die Unternehmen stets vor, im Sinne des Allgemeinwohls zu handeln. „Patienten-Wohl vs. Rationierungsbehörde“ - auf diese handliche Formel brachten sie den Konflikt. Die Pillen-Riesen schwangen sich zu Anwälten der PatientInnen auf, befleißigten sich „ethischer Gesichtspunkte“ und diffamierten das Institut als Spar-Behörde, die Kranken dringend benötigte Pharma-Produkte vorenthält. Einen großen Teil der PatientInnen-Verbände wussten sie dabei hinter sich - nicht umsonst fördern die Konzerne deren Organisationen großzügig. Die besondere psychische Situation der Kranken, die sich in ihrem Leid oftmals an jeden pharmazeutischen Strohhalm klammern und Heil deshalb bevorzugt von BAYER & Co. erwarten, trägt ein Übriges zu diesem Schulterschluss bei. So konnte der VFA dann am 22.1.2010 von seinem Roundtable mit Selbsthilfegruppen vermelden: „Patienten fordern frühere und stärkere Beteiligung“. Nicht nur Prof. Dr. von Lilienfeld-Toal vom Deutschen Diabetikerbund hat dort laut Lobby-Club „die Arzneimittel-Bewertungen durch das IQWiG scharf kritisiert und eine bessere Umsetzung der bereits bestehenden Regelung zur Patientenbeteiligung eingefordert“. Die VertreterInnen der BAG Selbsthilfe und des Patienten-Forums taten es ihm gleich. Nur Burkhard Stork von der deutschen Morbus-Crohn-Vereinigung sprach sich auf der Veranstaltung für eine Stärkung der Kölner Einrichtung aus.

Auch die Medien nahmen sich die Multis vor. So berichtete das Magazin stern im Juni 2006 (Quelle: homepage des stern am 5. März 2010): „In seiner neuen, bereits am Mittwoch erscheinenden Ausgabe enthüllt das Hamburger Magazin stern den Fall des angeblichen Medizinjournalisten Adel Massaad, der sich im April 2006 dem stern als Informant angeboten und angeblich belastendes Material über IQWiG und dessen Leiter Peter Sawicki zur Verfügung gestellt hatte. Massaad, der in Geldern das “Institut für Gesundheitsaufklärung (IFGA)„ unterhält und einen Newsletter zu Gesundheitsthemen herausgibt, soll dabei nach detaillierten Informationen, die dem stern vorliegen, allein von Januar bis März 2006 mehr als eine Million Euro von Pharmafirmen und PR-Agenturen erhalten haben. Massaad dementierte die Zahlungen nicht, schaltete vergangene Woche aber einen Anwalt ein, um dem stern eine Veröffentlichung zu verbieten.“

Schon vor Jahren sprachen die Konzerne in Sachen „Sawicki“ auch beim Kanzleramt vor. Darüber hinaus knöpften sich die Firmen Bundestagsabgeordnete vor. „Jeden Tag ist jemand von der Industrie hier, der sich über Sie beschwert“, schilderte ein Parlamentarier Sawicki die „fürsorgliche Belagerung“.

Und die Politik hörte schließlich die Signale. Der jetzige Gesundheitsminister Philipp Rösler sah schon in seiner Funktion als niedersächsischer Wirtschaftsminister wie auch seine damaligen Länderkollegen „mit Sorge, dass das bisherige Vorgehen des IQWiG zu erheblicher Verunsicherung in der pharmazeutischen Industrie geführt hat“. Für die Wirtschaftsminister-Konferenz war das „volkswirtschaftlich nicht hinnehmbar“; an der Wettbewerbsfähigkeit sollte sich das Institut fortan orientieren. Und zu den von Christdemokraten nach der Bundestagswahl aufgestellten „Kernforderungen an eine schwarz-gelbe Gesundheitspolitik“ gehörte dazu unabdingbar ein Führungswechsel: „Dies Neuausrichtung muss sich auch an der personellen Spitze des Hauses niederschlagen“. Im Koalitionsvertrag wurde diese Klientel-Politik dann amtlich. „Die Arbeit des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ (IQWiG) werden wir auch unter dem Gesichtspunkt stringenter, transparenter Verfahren überprüfen und damit die Akzeptanz (...) verbessern“, kündigten CDU und FDP an.

Dann brauchte es nur noch einen Anlass, um den Arzneiprüfer loswerden zu können. Dieser war schnell gefunden. Sawickis Spesenrechnung musste den Vorwand für den Rausschmiss liefern. Ein angeblich ungenehmigt geleaster Dienstwagen, ein paar Business-Class-Flüge zuviel, zu Unrecht eingereichte Parkquittungen und Rasenmäher-Benzin im Wert von 25,20 Euro wurden dem Mediziner schließlich zum Verhängnis. Die Aufsichtsgremien des IQWiG beschlossen einstimmig Sawickis Ablösung, „um die hervorragenden Leistungen des Instituts nicht mit Diskussionen um ordnungsgemäße Verwaltungsabläufe zu belasten“, wie es hieß. Nicht nur der Delegierte des Gesundheitsministeriums und die von dem FDPler Georg Baum angeführte Krankenhaus-Gesellschaft votierten dabei gegen Peter Sawicki, sondern auch die VertreterInnen der ÄrztInnen und Krankenkassen.

BAYER & Co. hatten ganze Arbeit geleistet. „Die Macht der Pharma-Lobby ist riesig. Sie beeinflusst alles - vom Politiker über Gremien, über Zulassungsbehörden, über Ärzte-Organisationen, Ärzte bis hin zu Selbsthilfegruppen“, erklärte der abgesägte IQWiG-Leiter resigniert. Aber schon im Vorfeld der Entscheidung hatte ihn weniger seine eigene Zukunft als vielmehr die des Institutes selber umgetrieben. „Mehr Sorgen macht mir deshalb, dass Pharma-Industrie und CDU-Abgeordnete klar gesagt haben, sie wollen beim IQWiG andere Prüfstandards einführen“, so Sawicki in einem Taz-Interview. Und nach der Vorarbeit zu urteilen, welche die Pillen-Hersteller auf diesem Gebiet schon geleistet haben, dürfte da in der Tat so einiges auf die Bundeseinrichtung zukommen.

Zunächst einmal fordern die Pillen-Riesen mehr Mitsprache-Rechte, während sie dem IQWiG das Recht bestreiten, neben der Beauftragung durch den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ von Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärztlicher Vereinigung auch auf eigene Initiative Arzneien zu überprüfen. Bereits in seinem Statement zu den vom IQWiG kurz nach seiner Gründung vorgestellten Bewertungsmethoden hatte der VFA geschmollt: „Frühzeitiger Input von Firmen-Experten ist grundsätzlich nicht erwünscht“. „Gerade bei der Frage der Beteiligung aller Betroffenen eines Verfahrens wird das IQWiG seine Gewohnheiten ändern müssen“, dekretierte der BAYER-Manager Wolfgang Plischke deshalb in seiner Funktion als VFA-Vorstandsmitglied im Jahr 2007. Vor allem beim Studien-Design haben die Hersteller vor, künftig ein Wörtchen mitzureden, denn die evidenz-basisierte Medizin als Grundlage für den Pillen-Check bereitet BAYER & Co. so einige Schwierigkeiten. Die Firmen möchten ihre Pharma-Produkte nämlich lieber nicht nach streng wissenschaftlichen Kriterien, die nach objektiven Beweisen für den Nutzen eines Präparates suchen, begutachten lassen, weil sie die Resultate fürchten. So haben bisher zwar 26 von 31 Medikamenten den IQWiG-Test bestanden und ihren Nutzen erwiesen, aber eben keinen zusätzlichen im Vergleich zu den bereits vorhandenen Pillen. Und allein dieser würde eine Kostenerstattung der neuen und teureren Mittel durch die Krankenkassen rechtfertigen.

„Sie können nicht so viele neue, gute und fortschrittliche Medikamente entwickeln, also müssen sie auch nicht fortschrittliche Mittel zum Fortschritt erklären“, sagt Sawicki. Zu diesem Behufe wollen die Pillen-Riesen die Messlatte des IQWiG niedriger legen. „Dass auch Studien niedrigerer Evidenzgrade berücksichtigt werden müssen“, verlangt Plischke. Sein Chef Werner Wenning plädiert gleichfalls für „breitere methodische Ansätze der Bewertung des Nutzens“ und denkt dabei hauptsächlich an eine angemessene Würdigung der Bewährung im Alltag. Erst dort, wo die realen Bedingungen der PatientInnen-Versorgung gelten und nicht die sterile Labor-Atmosphäre klinischer Arznei-Prüfungen herrscht, erweist sich für die Pillen-Produzenten die wahre Qualität eines Medikamentes. Wenn diese auch nicht mehr so exakt bestimmbar ist. Für den VFA heißt es bereits bei „einer anwendungsfreundlicheren Applikationsform, einer größeren Flexibilität bei der Arzneimittel-Einnahme oder einer geringeren Belastung pflegender Angehöriger“: quod erat demonstrandum.

Aber auch niedrigere Evidenzgrade wollen erst einmal ermittelt sein. Die Pharma-Multis setzen für den Praxis-Test drei bis fünf Jahre an, damit nach der Zulassung eine möglichst lange Abschöpfung der patent-geschützten Monopol-Gewinne gewährleistet ist. Dann bleibt den Herstellern zudem noch genug Zeit, „weiterführende Informationen bereitzustellen, welche in die Bewertung einfließen können“ - bzw. müssen. BAYER & Co. halten es für unabdingbar, „dass die Stellungnahmen nicht nur ‚eingeholt‘, sondern ‚berücksichtigt‘ werden“. Sogar ein Antragsrecht auf Neuüberprüfungen reklamiert die Industrie für sich.

Mit der Einführung solcher „Reformen“ könnte eine Kontrolle der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bald beendet sein, ehe sie richtig begann. Bisher haben Sawicki & Co. nämlich nur den Nutzen von Medikamenten und Therapien bewertet, den Kostenfaktor aber nicht mit in die Beurteilung einbezogen. Dies sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Wenn es jetzt überhaupt noch dazu kommt, dann sicherlich nur unter sehr industrie-freundlichen Bedingungen.

Generika

CBG Redaktion

Presse Information vom 9. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren
BUKO Pharma-Kampagne

Generika: BAYER-Klage gegen indische Regierung abgewiesen

Das Urteil im Wortlaut:

Der High Court im indischen Neu Delhi hat heute eine Klage des Pharmaunternehmens BAYER gegen die indische Regierung sowie den Generika-Produzenten Cipla abgewiesen. Bayer hatte mit der Klage die Zulassung eines generischen Krebsmedikaments verhindern wollen. Das Verfahren galt als Musterprozess, da es multinationalen Unternehmen im Falle eines Erfolges künftig erlaubt hätte, die Zulassung von Generika mit Hilfe des Patentrechts zu verzögern.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika. Das Urteil des High Court in Neu Delhi ist daher ein Meilenstein. Ein Erfolg von BAYER hätte schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung gehabt - besonders für Patienten in armen Ländern.“

Dr. Christiane Fischer von der BUKO Pharma-Kampagne: „Das Urteil hilft, dass preiswerte Generika jetzt früher produziert werden können und jeder Tag früher rettet viele Menschenleben! Denn Patente sind für die Armen eine Frage von Leben und Tod!“

BAYER hatte die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika DCGI verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für den patentgeschützten Wirkstoff Sorafenib erteilt hatte. In Indien können Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilt werden, auch wenn für die Substanzen noch Patentschutz besteht. Hierdurch soll erreicht werden, dass nach Auslaufen eines Patents preiswerte Nachahmer-Produkte ohne Verzögerung auf den Markt kommen. In den meisten Ländern der Welt werden Patentfragen bei der Erteilung von Pharma-Zulassungen nicht betrachtet. Auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sieht Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor. Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland, darunter Health Action International, das indische Peoples Health Movement, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international, hatten BAYER daher im vergangenen Frühjahr aufgefordert, die Klage zurückzuziehen.

BAYER und andere große Pharmahersteller können auf Grund von Patenten wahre Mondpreise für Marken-Medikamente verlangen. Die Rechtfertigung, nur mit hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus. Weil patentierte Medikamente für die Bevölkerung in weiten Teilen der Welt unerschwinglich sind, kann schon eine Verzögerung eines Generikums um wenige Monate für Hunderte Patienten den Tod bedeuten. Dennoch versucht die Pharma-Industrie aktuell, mit Hilfe der laufenden EU-Verhandlungen mit Indien und südamerikanischen Ländern, die Patentlaufzeiten zu verlängern.

weitere Informationen:
· alle Informationen zur Kampagne
· Eine Stellungnahme des indischen „Lawyer´s Collective“, das CIPLA unterstützt hatte

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Bürgerinitiative Stopp Bayer–CO-Pipeline
09. Februar 2010

Bergbaugewerkschaftschef Vassiliadis zur CO-Pipeline

Unfug eines vierfachen Aufsichtsrats

Michael Vassiliadis könnte sich als Vorsitzender der IG BCE und als früherer Laborant bei Bayer in Leverkusen eigentlich kundig machen. Aber das will er wohl gar nicht.

Er erzählt Märchen lieber über den angeblichen Transport von CO-Giftgas mit LKW über die Straße wie der Projektleiter Werner Breuer bei seinen ersten öffentlichen Auftritten.

Werner Breuer und auch sein Chef Werner Wenning trauen sich schon länger nicht mehr, der kompetenten Kritik der Bürgerinitiativen mit solch plumper Lügenpropaganda entgegen zu treten. Deshalb wird wohl jetzt Vassiliadis in die CO-Pipeline-Promotion geschickt.

Schließlich hat Bayer ihn ja dafür ausgebildet und außerdem sitzt er zur Zeit außer bei Kali und Salz und der Evonik Steag noch bei Henkel und der BASF im Aufsichtsrat.

Ein Schelm der Böses dabei denkt? Und dieser Herr Vassiliadis hat sich auch noch in den Nachhaltigkeitsrat eingeschlichen, wo er dann mit dem folgenden Satz startet: „Vernunft und Verantwortung unseres Handelns im sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereich treffen sich in der Nachhaltigkeit!”

Es scheint Herrn Vassiliadis nicht nachhaltig zu stören, entweder völlig unformiert über Probleme der CO-Pipeline zu sinnieren oder mit einer Scheinreputation als Nachhaltigkeitsapostel Lügen zu verbreiten.

Wenn Herrn Vassiliadis kein Wort dazu sagt, dass durch die CO-Pipeline in Uerdingen Jobs wegfallen sollen, dann fragt man sich, wessen Interessen der hohe Gewerkschaftschef eigentlich vorrangig vertritt?

So jedenfalls outet er sich nur als „Konzernvertreter für höhere Renditen“!

alle Infos zur Kampagne

GenReis

CBG Redaktion

8. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

GenReis: BAYER erneut zu Strafzahlung verurteilt

weltweite Kontamination / Karikaturen zum freien Nachdruck / „EU-Zulassung verhindern“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die erneute Verurteilung des BAYER-Konzerns durch ein Gericht in St. Louis. In dem Fall hatten drei Reisfarmer aus den US-Bundesstaaten Arkansas und Mississippi wegen Verunreinigung ihrer Ernte mit genveränderten Sorten geklagt und $1,5 Mio Schadenersatz zugesprochen bekommen. Insgesamt fordern bis zu 3000 Landwirte in den USA Entschädigung von BAYER. Die gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat resistente Reis-Sorte LL 601 war im Jahr 2006 weltweit in den Handel geraten, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. Der Schaden der Reisbauern wird auf bis zu 1,3 Milliarden Dollar beziffert.

Die CBG startete bereits im Jahr 2004 eine Kampagne gegen eine EU-Importzulassung der GenReis-Sorte LL62, die ebenfalls gegen Glufosinat resistent ist (hier unterstützen). LL-Reis wäre das erste genveränderte Nahrungsmittel, das nicht nur als Tierfutter eine Zulassung erhielte, sondern direkt auf den Tisch der Konsumenten käme. Der Antrag von BAYER erhielt bei den Abstimmungen im EU-Ministerrat mehrfach keine Zustimmung, wurde bis heute aber nicht zurückgezogen.

Neben den Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher fürchtet die Coordination gegen BAYER-Gefahren Gefahren für die Artenvielfalt und die Ernährungssicherheit. Der Anbau von LL-Reis soll vornehmlich in Asien stattfinden - eine Kontamination und Verdrängung traditioneller, lokal angepasster Reis-Sorten wäre unvermeidlich. Asiatische Landwirte, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtung ihr Saatgut selbst produzieren, dürften ihre Ernte künftig wegen des Patentschutzes nicht wieder aussäen. Stattdessen müssten sie Jahr für Jahr neues Saatgut und die zugehörigen Pestizide erwerben. Millionen Kleinbauern wären in Gefahr, ihre Existenz zu verlieren.

Ein großflächiger Anbau von LL-Reis hätte zudem ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge. Das mit LL-Reis gekoppelte Herbizid Glufosinat ist als reproduktionstoxisch klassifiziert und verursacht Missbildungen bei Föten. Der Wirkstoff gehört zu denjenigen Pestiziden, die wegen erwiesener Gefahren für Anwender und Verbraucher keine erneute EU-Zulassung erhalten dürfen. Die CBG bezeichnet es als „unverantwortlich“, einen vermehrten Einsatz gefährlicher Wirkstoffe wie Glufosinat in Entwicklungsländern zu forcieren und fordert einen sofortigen Verkaufs-Stopp.

Die beigefügten Karikaturen sind bislang unveröffentlicht und zum Abdruck freigegeben.

weitere Informationen:
· Kampagne gegen GenReis
· Herbizid Glufosinat sofort vom Markt nehmen!
· YouTube Clip von Greenpeace

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Lipobay

CBG Redaktion

Presse Information vom 4. Februar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Spanien: BAYER zu Entschädigung verurteilt

„mangelhafte“ Warnung vor Risiken von Cholesterinsenkern / Gefahren firmenintern bekannt / strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Der Gerichtshof von Cornellà de Llobregat, einem Vorort von Barcelona, hat den BAYER-Konzern zu einer Strafzahlung von 145.000 Euro verurteilt. Der Kläger, Cayo Yánez, hatte nach der Einnahme des Cholesterinsenkers Liposterol im Jahr 2001ein Nierenversagen erlitten und auf Entschädigung geklagt.

Liposterol enthielt den Wirkstoff Cerivastatin, der von BAYER unter den Namen Lipobay und Baycol weltweit vertrieben wurde. In Spanien hatte BAYER dem Unternehmen Vita Científica eine Lizenz erteilt, den Wirkstoff zusätzlich unter dem Produktnamen Liposterol zu verkaufen. Das Gericht hatte am 19. Januar zunächst Vita Científica verurteilt. Das Urteil wurde nun überarbeitet und die Entschädigungszahlung BAYER auferlegt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Beipackzettel in „mangelhafter Weise“ vor den Gefahren eines Muskelzerfalls (Rhabdomyolyse), insbesondere den damit einhergehenden Nierenschäden, warnte.

BAYER hatte den Wirkstoff im August 2001 weltweit vom Markt genommen, nachdem es zu mindestens 100 Todesfällen gekommen war. Interne Dokumente, die durch Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit gelangten, zeigen, dass das Risiko firmenintern zuvor lange bekannt war – schwere Nebenwirkungen traten bis zu zehn mal häufiger auf als bei Produkten der Konkurrenz. Selbst ein BAYER-Mitarbeiter riet angesichts des stark erhöhten Risikos dazu, „den Marketing-Enthusiasmus zu dämpfen“. Die Firmenleitung ignorierte die Warnungen jedoch jahrelang.

Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Konzern hat die Risiken des Medikaments systematisch verharmlost, Daten von klinischen Tests gefälscht und Ärzte für positive Stellungnahmen gekauft. Das spanische Gericht hat nun eindeutig ein schuldhaftes Verhalten der Verantwortlichen bei BAYER festgestellt. Da die Entscheidungen des Managements zu Dutzenden von vermeidbaren Todesfällen führten, müssen jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.“

Entschädigungszahlungen kosteten BAYER bereits mehr als eine Milliarde Euro. Das aktuelle Urteil ist von großer Bedeutung, da BAYER in den bisherigen Verfahren einer Verurteilung fast ausnahmslos mit Hilfe von Vergleichen zuvorgekommen war. In den Vergleichs-Vereinbarungen hatte BAYER keine Fehler eingeräumt und die Geschädigten zudem stets zum Schweigen verpflichtet. Aktuell liegen gegen den Konzern auch Hunderte von Klagen von Trasylol- und Yasmin-Opfer vor.

weitere Informationen:
· Artikel der Zeitung Diario ABC
· Lipobay: Ex-Angestellte verklagt BAYER (Klageschrift im Original: http://www.pharmalot.com/wp-content/uploads/2008/04/simpson-bayer-case.pdf)
· Argentinien: BAYER muss erstmals Schadensersatz an Lipobay-Opfer zahlen
· New York Times „Bayer Knew of Dangers of Its Cholesterol Drug”
· LIPOBAY-Skandal: BAYER speist Pharma-Opfer ab

CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 23. Januar 2010

SPD fordert das Aus für die CO-Leitung

Die Botschaft der Duisburger SPD ist eindeutig: „Das Abenteuer-Projekt CO-Pipeline ist gescheitert und muss beendet werden“. Daraus resultierende Forderungen stellten gestern die beiden Landtagsabgeordneten Gisela Walsken und Ralf Jäger sowie Bezirksbürgermeister Dietmar Eliaß und der Fraktionsvorsitzende der SPD in der Bezirksvertretung Süd, Volker Haasper, vor. Im Februar sollen diese Forderungen dem Unterbezirksparteitag zur Diskussion vorgelegt und verabschiedet werden.

Die Forderungen der SPD
Hier die Forderungen im einzelnen:
– von der Antragstellerin (Bayer) die Aufgabe des Projekts,
– von der Landesregierung die Organisation zur Aufhebung der das Projekt begünstigenden Gesetze sowie entsprechende Anweisungen an die Genehmigungsbehörde,
– von der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung) die Rücknahme erteilter Genehmigungen und die Ablehnung der Betriebserlaubnis,
– von der Stadtspitze endlich durchschlagende rechtliche Maßnahmen.
Die Zustimmung des Landtags zum Enteignungsgesetz im Jahr 2006 sei aus heutigen Sicht ein Fehler gewesen, erklärte gestern Gisela Walsken. Damals habe man noch keine Kenntnis über den Trassenverlauf der CO-Pipeline gehabt. Der Ausstieg aus dem Bau der damals ebenfalls geplanten Propylen-Leitung und der Dilettantismus beim Bau ließen das Vorhaben heute in einem anderen Licht erscheinen.
Konsequenzen gefordert

„Bayer hat bei dem Vorhaben alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann“, sagte Ralf Jäger. Damit müsse nun Schluss sein. Die SPD jedenfalls sieht unabhängig von den noch laufenden Gerichtsverfahren keine Chance mehr für die CO-Leitung von Dormagen nach Uerdingen. Und für die Beteiligten, nämlich Bayer und die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde, dürften die eklatanten Fehler beim Bau nicht ohne Konsequenzen bleiben.

alle Infos zur Kampagne

[Pestizide] Pestizidvergiftungen

CBG Redaktion

Presse Information vom 22. Januar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Gefährlichste BAYER-Pestizide vom Markt nehmen!

Hohe Zahl von Vergiftungen / Wirkstoffe der WHO-Gefahrenklasse 1 besonders in der Kritik / BAYER bricht Versprechen / Karikatur zum freien Nachdruck

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert einen Verkaufs-Stopp aller Pestizide der WHO-Gefahrenklasse 1, da eine gefahrlose Anwendung solcher Wirkstoffe - besonders in Entwicklungsländern - nicht möglich ist. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf 3 bis 25 Millionen. Mindestens 40.000 Fälle pro Jahr verlaufen tödlich, bei einer hohen Dunkelziffer. Armut, Analphabetismus und das tropische Klima, das den Einsatz von Schutz-Anzügen verhindert, tragen dazu bei, dass rund 99% aller Pestizid-Vergiftungen in Ländern des Südens auftreten.

Mit einem Weltmarktanteil von rund 20% ist die Firma BAYER CROPSCIENCE der zweitgrößte Pestizidhersteller der Welt. Obwohl das Unternehmen einräumt, dass „der sachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unter bestimmten Bedingungen in einigen Ländern der Dritten Welt nicht immer gewährleistet ist“, verkauft BAYER CROPSCIENCE bis heute hochgiftige Wirkstoffe – fast ausschließlich in Entwicklungsländern.

Bereits im BAYER-Geschäftsbericht von 1995 hieß es: „Mit einem Drei-Punkte-Programm haben wir uns hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Vertrieb der Pflanzenschutz-Produkte klare Ziele für die kommenden fünf Jahre gesetzt. So werden wir die eingesetzte Produktmenge je Anwendung noch weiter reduzieren und Produkte der WHO-Toxizitätsklasse 1 schrittweise durch Präparate mit geringerer Giftigkeit ersetzen.“

Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten. Zwar nahm BAYER Wirkstoffe wie Parathion, Monocrotophos und Oxydemeton-methyl vom Markt. Nach langjährigen Kampagnen von Umweltschützern kündigte der Konzern zudem an, Ende 2010 den Verkauf von Endosulfan einzustellen. Dennoch befinden sich bis heute Pestizide der WHO Klasse 1a („extrem gefährlich“) und 1b („hochgefährlich“) wie Thiodicarb, Disulfoton, Triazophos, Fenamiphos und Methamidophos im Portfolio von BAYER. Durch die Einstellung des Verkaufs aller Wirkstoffe der obersten Gefahrenklasse ließe sich die Zahl der Vergiftungen signifikant verringern.

Ein weiteres Problem stellen die rund 500.000 Tonnen Altpestizide und unbrauchbare Chemikalien dar, die in meist ungesicherten Lagern in Ländern der „Dritten Welt“ verrotten und die Gesundheit der Bevölkerung akut bedrohen. Oftmals wurden die Giftstoffe am Bedarf vorbei als „Entwicklungshilfe“ geliefert, zum Teil sollten durch den Export teure Entsorgungsgebühren gespart werden. Die Chemieindustrie hat in Einzelfällen eine nachträgliche Entsorgung durchgeführt - die große Masse dieser Altgifte ist jedoch bislang nicht einmal inventarisiert. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert eine Entsorgung solcher Altgifte auf Kosten der Hersteller.

Die CBG fordert zudem einen sofortigen Verkaufs-Stopp des Herbizids Glufosinat („Liberty“). Der Wirkstoff ist als reproduktionstoxisch klassifiziert und verursacht Missbildungen bei Föten. Studien zeigen, dass Glufosinat auch die Entwicklung des menschlichen Gehirns beeinträchtigen und Verhaltensstörungen hervorrufen kann. Glufosinat gehört zur Gruppe von 22 Pestiziden, die nach der neuen EU-Pestizidgesetzgebung vom Markt verschwinden sollen. BAYER hat jedoch kürzlich eine neue Glufosinat-Produktionsanlage eingeweiht und will das Agrogift weiter in Länder außerhalb der EU exportieren.

weitere Informationen:
· Herbizid Glufosinat sofort vom Markt nehmen!
· Aktionen gegen Bayer-Pestizid Endosulfan erfolgreich
· 154 Organisationen fordern von Bayer: Stopp hochgiftiger Pestizide!
· Indien: Gefährliche Pestizide sofort vom Markt nehmen!
· Bienensterben durch BAYER-Pestizide

Schmerzmittel

CBG Redaktion

19. Januar 2010, Neues Deutschland

»Wunderdroge« nicht harmlos

Große Packungen Schmerzmittel sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden

Große Packungen vieler gängiger Schmerzmittel – wie beispielsweise Aspirin – sollen noch in diesem Jahr rezeptpflichtig werden. Kleinpackungen mit 20 Tabletten könnten dagegen weiter ohne Verschreibung verkauft werden. Der Hintergrund: Auch scheinbar harmlose Mittel können schwere Nebenwirkungen haben, besonders wenn sie unkontrolliert in großen Mengen geschluckt werden.

»Eine Welt mit weniger Schmerz« – wer wünschte sie sich nicht. Der BAYER-Konzern warb im vergangenen Jahr in Brasilien mit gleichlautendem Slogan für sein Schmerzmittel Aspirin und musste die Kampagne nach einem Verbot des brasilianischen Gesundheitsministeriums im Juni 2009 wieder einstellen. Die südamerikanischen Experten waren der Meinung, die Aspirinwerbung in Zeitungen, Radio, Internet und Fernsehen verleite zu einem unsachgemäßen Umgang mit dem Medikament und verharmlose seine Risiken. BAYER hatte in den letzten Jahren seine Werbung für Aspirin intensiviert, es in einer USA-Werbekampagne als Wunderdroge gepriesen und auch Menschen ohne alle Beschwerden zur vorbeugenden Einnahme animiert.

Die Selbstmedikation ist überall auf der Welt ausgeprägt. Statistiken aus dem Jahr 2008 zählen in Deutschland mehr Arzneimittel- als Alkoholabhängige. Schätzungen gehen von bis zu 1,9 Millionen Menschen aus. Doch auch die scheinbar harmlose Schmerztablette mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure wie in ASS oder Aspirin kann Nebenwirkungen haben. Die kritische Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) spricht von Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüren und schreibt in einer ihrer Pressemitteilungen: »In den USA sterben mehr Menschen an Aspirinnebenwirkungen als an Aids«. Die Pharmakritiker zitieren das New England Journal of Medicine, das von einer »geräuschlosen Epidemie« spricht, da 75 Prozent aller Patienten, die regelmäßig Aspirin einnähmen, die Gefahren des Schmerzmittelgebrauchs gar nicht kennen würden. Sie verweisen darüber hinaus auf eine Anzeigenserie der Hersteller, die den Eindruck erweckt hatte, dass die regelmäßige Einnahme von Aspirin bei gesunden Menschen das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken könnten. Ein solcher Effekt sei jedoch nur bei Menschen mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. Vor einigen Jahren wurde in einer Studie gezeigt, dass rund 20 Prozent der erwachsenen Asthmatiker überempfindlich auf Aspirin reagierten – mit heftigen und zum Teil lebensbedrohlichen Reaktionen. Erst vor wenigen Monaten wies die Techniker Krankenkasse Schwerin darauf hin, dass der Wirkstoff ASS bei Kindern das mitunter tödliche Reye-Syndrom auslösen könne, eine schwere Krankheit, die Leber und Gehirn schädige und bei jedem zweiten Kind tödlich verlaufe. Das sind schon einige Gründe, beim Gebrauch von ASS sorgfältig vorzugehen.

Zwar soll der Wirkstoff ASS nicht rezeptpflichtig werden, wohl aber Packungen mit mehr als zehn Gramm davon. Damit wolle man eine Hürde aufbauen, damit Menschen nicht bedenkenlos und ohne ärztliche Abklärung über längere Zeit solche Schmerzmittel schluckten, sagte Abteilungsleiter Ulrich Hartmann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die BAYER-Kritiker begrüßen die Rezeptpflicht. Ginge es nach ihnen, müsste sie auch für kleinere Packungen gelten. Christian Wagner-Ahlfs von der durchaus ebenfalls pharmakritischen Zeitschrift »Gute Pillen – schlechte Pillen« würde soweit nicht gehen. Ihm bleiben die Gründe für die bevorstehende Verschreibungspflicht für Großpackungen noch unklar. Bei Paracetamol, sagt er, sei die Begründung für das unlängst in Kraft getretene Verbot unkontrollierter Verabreichung großer Tablettenmengen einleuchtend gewesen, denn mit diesem Wirkstoff könne man sich durchaus spontan das Leben nehmen. Mit ASS ist das so nicht möglich. Von Silvia Ottow

„Rezeptpflicht für Schmerzmittel ist überfällig“

[CO Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

19. Januar 2010, NRZ

Pipeline wieder auf dem Prüfstand

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Die von Bayer geplante Co-Pipeline zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen steht erneut auf dem Prüfstand: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lässt zurzeit die Erdbebensicherheit der umstrittenen Anlage prüfen. Pipeline-Gegner berichten, die Anlage sei noch nicht fertig.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lässt von Gutachtern die Erdbebesicherheit der von Bayer geplanten CO-Röhre prüfen. Pipeline-Gegner berichten von unfertigem Bau.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bekannt gegeben, dass die Sicherheitstechnik der Bayer-Röhre zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen weiter geprüft wird. Zwei Sachverständige aus Aachen und Berlin werden für das Gericht Gutachten zur Erdbebensicherheit und zur Materialeignung der Rohre erstellen. Danach wird die Kammer einen Termin zur mündlichen Verhandlung festlegen.

Fotos einer Bürgerinitiative zeigen offene Röhren
Im Mai 2009 erlitt Bayer vor dem Verwaltungsgericht einen Rückschlag. Die Richter entschieden, dass die Konstruktion aufgrund der Sicherheitslage vorläufig nicht in Betrieb gehen durfte. Jetzt hofft Bayer auf grünes Licht für das umstrittene Projekt.
Gleichzeitig will die Initiative „Stopp Bayer-Co-Pipeline” Beweise dafür in der Hand haben, dass die Pipeline nicht, wie von Bayer behauptet, bereits fertig gestellt ist. Fotos zeigen eine offene Röhre. „Einen Monat nach der vermeintlich ,abschließenden' Druckprüfung ist noch immer kein durchgängiger Rohrstrang entstanden”, so Pressekoordinator Dieter Donner.

WAZ, 18.01.2010

Verwaltungsgericht bestellt zwei neutrale Gutachter

Florian Müller
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts beauftragt Spezialisten zur Erdbebensicherheit und Materialeignung im Rechtsstreit um die Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer. In Mündelheim wurde bisher nur Metallschrott gefunden, so der Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Im Rechtsstreit um die Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer Material Science von Worringen nach Uerdingen hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf, die bereits im letzten Sommer die Inbetriebnahme per Urteil stoppte, nun zwei weitere Gutachter bestellt. Dazu das Verwaltungsgericht am Montag: „Durch zwei Beschlüsse vom heutigen Tage, die den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben worden sind, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden, die sicherheitstechnische Lage in Sachen Bayer-Pipeline weiter zu prüfen. Namentlich sollen zwei Sachverständige aus Aachen und Berlin für das Gericht Gutachten zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline sowie zur Materialeignung der Rohre und Rohrleitungsteile erstatten. Nach Vorlage der Sachverständigengutachten wird die Kammer über einen Termin zur mündlichen Verhandlung befinden.” Dies bedeutet, dass die 3. Kammer erst dann das Hauptverfahren eröffnen wird, wenn die nun angeforderten Gutachten vorliegen. Dazu äußerte sich Erich Hennen, Sprecher des Duisburger Initiative: „Wir wundern uns darüber, dass die Auflagen des letzten Beschlusses des Verwaltungsgerichtes wie Geogrid-Matte oder Rohrleistungsdicke von BMS noch nicht angegangen worden sind. Die Bestellung von neutralen Gutachtern begrüßen wir, das Gericht hat profilierte Gutachter für zwei Sachgebiete beauftragt.” Bei der Überprüfung des Laufgrabens in Mündelheim südlich der B 288 hat der Kampfmittelräumdienst Metallschrott geborgen, darunter nach eigenen Angaben den Stabkopf einer britischen Stabbrandbombe, der zurückbleibt, wenn die Bombe ausgebrannt ist.

Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Januar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

USA: Verkauf von BAYER-Pestizid verboten

Gefahr für Bienen / weitere Verbote gefordert / „alle Studien offen legen“

In den USA ist von heute an der Verkauf des Pestizids Spirotetramat verboten. Vorausgegangen war eine Klage des Umweltverbands Natural Resources Defense Council (NRDC). Das NRDC hatte bemängelt, dass die Risiken für Bienen bei der Zulassung des Wirkstoffs nicht berücksichtigt worden waren. Spirotetramat ist in den BAYER-Produkten Movento and Ultor enthalten. In Deutschland ist das Insektizid nicht auf dem Markt.

Aaron Colangelo, Anwalt des NRDC: „Zwar hat die Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) Risiken von Movento für Bienen festgestellt. Diese Erkenntnisse wurden bei der Zulassung jedoch ignoriert.“ Nach Angaben der EPA zeigten die von BAYER eingereichten Unterlagen, dass Bienen das Pestizid mit der Nahrung in den Bienenstock einbringen, wodurch die Fortpflanzungsfähigkeit der Insekten beeinträchtigt werde. Die von Bienen aufgenommenen Mengen des Wirkstoffs führten zu einer „signifikanten Sterblichkeit“ und einer „massiven Verwirrung“ von Bienen und Larven. Dennoch war Movento in den USA im Juni 2008 zugelassen worden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass BAYER solch ein unkontrolliertes Experiment an Bienen im ganzen Land durchführt – ohne eine vollständige Kenntnis der Folgen“, so Colangelo weiter.

In dem am 23. Dezember ergangenen Urteil schreibt Richterin Denise Cote: „Die Tatsache, dass die Firma BAYER bereits die Früchte eines fehlerhaften Zulassungsprozesses erntet, ändert nichts daran, dass die Zulassung ausgesetzt und der Verfahrensfehler korrigiert werden muss.“ Cote bemängelt außerdem, dass die EPA vor der Zulassung keine Stellungnahmen von Umweltverbänden und Imkern eingeholt hatte. Auch aus diesem Grund werde die Zulassung aufgehoben. In den USA waren im vergangenen Winter bei rund 40% der Bienenvölker Schäden festgestellt worden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Urteil ist ein großer Sieg für die Umwelt und den Schutz der Bienen. Wir fordern BAYER auf, alle Studien zu Spirotetramat – und zu Pestiziden grundsätzlich - öffentlich zugänglich zu machen. Nur so ist eine unabhängige Bewertung der Risiken möglich.“

Spirotetramat gehört – anders als die von BAYER vertriebenen Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid – nicht zur Substanzklasse der Neonicotinoide, die für das flächendeckende Bienensterben in Süddeutschland im Mai 2008 verantwortlich sind. Die Anwendung von Clothianidin und Imidacloprid als Beizmittel für Mais war in Deutschland nach dem Bienensterben verboten worden. Auch Italien und Slowenien verhängten Verbote, Frankreich verweigerte die Zulassung. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert ein Verbot von Neonicotinoiden.

weitere Informationen:
· Der Gerichtsbeschluss im Wortlaut
· Stellungnahme des NRDC
· Bienensterben durch BAYER-Pestizide

Schmerzmittel

CBG Redaktion

14. Januar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Rezeptpflicht für Schmerzmittel ist überfällig“

Pharmakritiker begrüßen Empfehlung des BfArM / schärfere Werbe-Auflagen gefordert

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine Verschreibungspflicht für Groß-Packungen frei erhältlicher Schmerzmittel einzuführen. Eine solche Entscheidung sei „überfällig“, müsse aber auch für kleinere Mengen gelten. Betroffen sind Präparate wie Aspirin, Diclofenac und Ibuprofen.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft weist seit langem darauf hin, dass Wirkstoffe wie Acetylsalicylsäure (Aspirin) tief in den biochemischen Haushalt des Körpers eingreifen und Schleimhautreizungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüre verursachen können. In den USA sterben mehr Menschen an Nebenwirkungen von Schmerzmitteln als an HIV, das New England Journal of Medicine spricht daher von einer „geräuschlosen Epidemie“. Für die meisten Anwendungen stünden risikoärmere Behandlungsmethoden zur Verfügung.

Hubert Ostendorf von der CBG kritisiert besonders die gefährlichen Kombinationspräparate wie Alka Selzer: „Aspirin und Kombinationspräparate mit mehreren Wirkstoffen dürfen nicht frei verkauft werden, Werbung für Schmerzmittel muss untersagt werden. Die Pharmaindustrie verdient sich durch den übertriebenen Gebrauch von Schmerzmitteln eine goldene Nase, die Zeche bezahlt die Allgemeinheit“. Ostendorf spricht sich für eine umfassende Mortalitätsstudie in Deutschland aus.

Das Pharmaunternehmen BAYER unternimmt große Werbeanstrengungen für freiverkäufliche Schmerzmittel und schreckt dabei auch vor unlauterer Werbung nicht zurück. So warb BAYER in Deutschland nicht nur für die Behandlung von Erkältungen mit ASPIRIN, sondern fälschlicherweise auch für deren Prophylaxe - so auf Plakatwänden und kostenlos verteilten Postkarten, auf denen sich ein junges Paar nackt im Schnee wälzt (siehe www.cbgnetwork.org/images/img002995.jpg).

In den USA startete BAYER die Kampagne Expect Wonders („erwarte Wunder), zu der auch die website www.WonderDrug.com gehört. Philipp Mimkes von der CBG: „Man muss es deutlich aussprechen: Es gibt keine Wundermittel! Ein Blick auf die website von BAYER zeigt, dass in der Kampagne die mitunter schweren Nebenwirkungen des Präparats unter den Tisch gekehrt werden.“

In Brasilien war im vergangenen Sommer eine Werbekampagne für Aspirin wegen „Verharmlosung der Risiken“ verboten worden. Bereits im Jahr 2000 beanstandete die US-amerikanische Behörde FTC eine Anzeigenserie für Aspirin, die den Eindruck erweckt hatte, dass gesunde Menschen durch eine regelmäßige Einnahme von Aspirin das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken können. Ein solcher Effekt ist jedoch nur bei Patienten mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. BAYER musste eine Million US-Dollar in eine Aufklärungskampagne investieren.

Weitere Informationen:
· Das Pharmamarketing von BAYER
· Brasilien: Aspirin-Werbung verboten
·100 Jahre Aspirin „Weiße Pille mit dunklen Flecken“
· Aspirin nicht zur Prophylaxe geeignet
· Abmahnung in den USA

Störfälle

CBG Redaktion

7. Januar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Feuer bei BAYER Leverkusen: A 59 wegen Rauch gesperrt

Langzeit-Untersuchung der Anwohner gefordert / Unfallrisiko steigt

Auf dem Gelände der Müllverbrennungsanlage des BAYER-Konzerns in Leverkusen-Bürrig kam es heute Mittag zu einem schweren Brand. Die angrenzende Autobahn A59 musste zeitweise in beide Richtungen gesperrt werden. Nach Angaben der Feuerwehr hatten Paletten mit Spraydosen und Lösungsmitteln in einem Sondermüll-Lager Feuer gefangen. Es kam zu einer „enormen Rauchentwicklung“, der Rauch zog auch über die Innenstadt.

Anwohner wollen eine Explosion gehört haben und berichten, dass über dem Stadtteil Rheindorf ein Ascheregen niederging. Zeitweise war über der ganzen Stadt eine Rauchsäule zu sehen. Anwohner wurden aufgerufen, ihre Fenster zu schließen. Das Unternehmen verlautete, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestehe.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Nach Unfällen in Chemie-Fabriken werden fast niemals Langzeit-Untersuchungen von Arbeitern und Anwohnern durchgeführt. Folgeschäden werden daher nicht ermittelt. Im Fall einer Erkrankung ist es fast unmöglich, einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen.“

Die Zahl der Unfälle bei BAYER ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Aus Gründen der Kostenersparnis wird die Belegschaft des Unternehmens mehr und mehr ausgedünnt, wodurch sich Arbeitsbelastung und Unfallgefahren beträchtlich erhöhen. Und selbst in sicherheitsrelevanten Abteilungen werden seit Jahren Kosten reduziert: Messwagen zum Aufspüren austretender Chemikalien werden abgeschafft, Sicherheitspersonal wird eingespart, Werksfeuerwehren werden geschlossen. Nach Meinung des Umweltbundesamts besteht dringend Handlungsbedarf: eine bessere Wartung der Anlagen, intensivere Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ausreichendes Personal könnten die Zahl der Unfälle und die damit verbundenen Personen- und Sachschäden deutlich verringern.

Film ansehen: http://www.youtube.com/watch?v=XrtwmzENQIc

Aufstellung „Störfälle bei BAYER“

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