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Beiträge verschlagwortet als “Duogynon”

[AktionärInnenrechte] Presse-Information CBG vom 06.09.21

CBG Redaktion

Bundestag entscheidet über die Fortführung von Online-Hauptversammlungen

Demokratische AktionärInnen-Rechte in Gefahr

Am morgigen Dienstag will die Bundesregierung die Ausnahme-Bestimmungen zu Online-Hauptversammlungen erneut fortschreiben und den Aktien-Gesellschaften damit längerfristig das Recht einräumen, vor ihren AnteilseignerInnen ins Virtuelle zu flüchten. Auf Druck der Unternehmen unterbricht der Bundestag eigens die Parlamentsferien. Die Fortdauer dieser Ausnahme-Regel aus dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ soll – gemeinsam mit ein paar weiteren Vorlagen – noch kurz vor Ende der Legislatur-Periode unbedingt durchgebracht werden, Die Online-HV hätte sich „im Großen und Ganzen bewährt“, meinen CDU und SPD.

„Während inzwischen allerorts wieder Präsenz-Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweiligen Hygiene-Standards möglich sind, stellt die Große Koalition BAYER & Co. ohne Not einen Blanko-Scheck dafür aus, auch 2022 wieder die Rechte der AktionärInnen-Demokratie auszuhebeln. Wobei es natürlich um die KleinaktionärInnen geht, denn mit den ultrareichen BesitzerInnen, den sogenannten GroßinvestorInnen, die die wesentlichen Anteile an den Konzernen besitzen, stimmen sich Vorstände und Aufsichtsräte natürlich immer und auch weiterhin intensiv ab. Andernfalls wären sie sofort ihren Job los“, meint Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die Coordination sucht bereits seit 1983 die Hauptversammlungen der BAYER AG auf, um den Vorstand mit den Risiken und Nebenwirkungen seiner gnaden- und rücksichtslosen Profitjagd zu konfrontieren. Um solche Kritik zu mindern, nutzte der Leverkusener Multi als erster DAX-Konzern 2020 die Gelegenheit, seine AktionärInnen-Treffen online abzuhalten und feierte sich dafür „als digitaler Pionier“.

Rede-Beiträge seiner AktionärInnen lässt der Global Player seit 2020 in seiner Internet-HV nicht mehr zu. Es sind nur noch Fragen möglich, die überdies vor der HV einzureichen sind. Noch dazu fasst der Agro-Riese die eingegangenen Fragen ohne Namensnennung zu Blöcken zusammen und „beantwortet“ sie in einem nur willkürlich zu nennenden, intransparenten und nicht nachvollziehbaren Verfahren – mit dem wohlkalkulierten Effekt, dass kritische Inhalte kaum noch zu identifizieren sind. Während früher etwa eine Medikamenten-Geschädigte vor das Mikrofon trat, ihre Leidensgeschichte vortrug und sich am Schluss erkundigte, wann BAYER die betreffende Arznei endlich vom Markt zu nehmen gedenke, heißt es jetzt einfach kurz und schmerzlos: „Eine Aktionärin fragte nach dem Produkt DUOGYNON.“

Auch die auf eine Länge von zwei Minuten beschränkten Video-Statements, die der Leverkusener Multi auf massiven öffentlichen Druck u. a. von CBG, Dachverband der Kritischen AktionärInnen und anderer AktionärInnen-Vereinigungen 2021 erstmals zuließ, sichern keinesfalls die gesetzlich verbrieften Kontroll- und Auskunftsrechte der AktionärInnen. Der BAYER-Konzern bzw. dessen Vorstände und Aufsichtsräte entmündigen weiterhin in undemokratisch repressiver und autoritärer Weise die eigenen BesitzerInnen bzw. AnteilseignerInnen. Und nun sollen die ParlamentarierInnen ermöglichen, dass diese diktatorische Praxis fortgesetzt werden kann.

Wobei die Unternehmen sogar beabsichtigen, Online-Hauptversammlungen zum Normalfall auch außerhalb der Corona-Krise zu machen. Sie wollen sich ihre KleinaktionärInnen und Konzern-KritikerInnen auf Dauer vom Hals schaffen. Ein Positionspapier des „Bundesverbands der Industrie“ (BDI) dazu liegt bereits vor. So sollen Reden für immer und ewig „angemessen beschränkt“ und zudem „wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, anstößiger Inhalte etc. nicht veröffentlicht“ werden dürfen. Bei den Fragen sollen die Firmen dauerhaft Hand anlegen und auf diese Weise das Auskunftsrecht der AktionärInnen einschränken dürfen. Insgesamt plädiert der BDI dafür, die konkrete Ausgestaltung der virtuellen HVs überhaupt gänzlich der Gesetzgebung zu entziehen und „in die Verantwortung“ der DAX-Gesellschaften selber zu stellen.

„Diese Vorstellungen zeigen, woher der Wind weht. BAYER & Co. wollen lästige Kontrolle und Kritik loswerden. Kritischen AktionärInnen und den KleinaktionärInnen insgesamt sollen ihre Rechte entzogen werden. Nur noch die ultrareichen GroßinvestorInnen zählen und sollen freie Bahn bekommen. Dabei zeigen die Verbrechen der Konzerne von Ruin des Klimas bis zur vorsätzlichen Zerstörung sozial solidarischer Strukturen, wie wichtig eine wirksame Kontrolle wäre. Die Konzerne müssen grundsätzlich enteignet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Der Bundestag darf keinesfalls die autoritären und demokratiefeindlichen gesellschafts- und ökologiezerstörerischen Ansinnen der KonzernchefInnen und ihrer Groß-InvestorInnen durchwinken. Die Abgeordneten können auch in Zeiten von Corona für sichere Präsenz-Hauptversammlungen oder zumindest hybride und damit für die Gewährleistung der eh nur minimalen Rechte der AnteilseignerInnen sorgen und sind aufgefordert, das auch zu tun“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Reden] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Die Redetexte der Kritischen Aktionäre in der BAYER-Hauptversammlung 2013

=> Jan Pehrke: Risiken des Gerinnungshemmers Xarelto

=> Philip Mimkes: Vergangenheitsbewältigung à la Bayer

=> Axel Köhler-Schnura: Rede und Aktionsbericht

=> Dr Angela Spelsberg (Transparency International) zur Kooperation der Uni Köln mit BAYER

=> Katrin Weigele zu gefährlichen Antibabypillen

=> Elizabeth Walton (Frankreich) zu gefährlichen Antibabypillen

=> Antje Kleine-Wiskott: Kohleimporte von BAYER

=> Dirk Zimmermann (Greenpeace): Pestizide töten Bienen!

=> Christoph Koch: Bienenschäden durch Neonicotinoide

=> Markus Bärmann: Bienenschäden durch Neonicotinoide

=> Andreas Bemeleit: HIV- und Hepatitis-Infizierung durch Blutprodukte

=> Valerie Williams: Fehlbildungen durch Duogynon/Primodos

=> Dr Gottfried Arnold: Gefahren der CO-Pipeline

=> Dieter Donner (BUND): Gefahren der CO-Pipeline

=> Risiken der Hormonspirale Mirena

[Reden] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

In der Versammlung sprachen insgesamt 26 Kritische Aktionär/innen:

=> Jan Pehrke: "Energiewende à la BAYER

=> Philipp Mimkes (CBG) zu tödlichen Pharma-Produkten

=> Helmut Röscheisen (Deutscher Naturschutzring) zu Vergiftungen durch PCB

=> Dr. Dirk Zimmermann (Greenpeace) zu Bienensterben durch Pestizide

=> Philipp Frisch (Ärzte ohne Grenzen) zu Pharmapatenten

=> Kathrin Weigele und Felicitas Rohrer zu tödlichen Antibabypillen

=> Marion Larat (Frankreich) zu tödlichen Antibabypillen

=> Michelle Garcia (US) zu Risiken des Sterilisations-Präparats ESSURE

=> Roger Dammé (Europäische Imkervereinigung BEE LIFE) zu Pestiziden

=> Christoph Koch (Imkerverband) zu Bienensterben

=> Anne Isakowitsch (Some of Us) zu Bienensterben

=> Olivia Tawiah zu GenPatenten von BAYER

=> Silke Bitz zu Tierversuchen bei BAYER

=> Axel Köhler-Schnura (CBG) zur Rolle von BAYER im 1. Weltkrieg

=> Dieter Donner zu den Risiken der CO-Pipeline

=> Dr Gottfried Arnold zur CO-Pipeline

=> Ruhi Kandhari über Pharmastudien in Indien

=> Andre Sommer über Fehlbildungen durch Duogynon

=> Valerie Williams über Fehlbildungen durch Primodos/Duogynon

=> Katharina M. zur Spirale Mirena

=> Peter Noquet zu Responsible Care

[Andre Sommer] Hauptversammlung 2011

CBG Redaktion

Rede von Andre Sommer zu Geburtsschäden durch hormonale Schwangerschafts-Tests

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon. Ich möchte Sie bitten mir die nächsten fünf Minuten zuzuhören. Es ist mir wichtig Ihnen unsere Sicht der Dinge zum Thema Duogynon aufzuzeigen.
Duogynon war ein Scheringprodukt. Es wurde fast drei Jahrzehnte unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Die Wirkstoffe, die in zwei Tabletten Duogynon enthalten waren, entsprechen heute in etwa zwei bis drei Monatsrationen hormonbasierter Antibabypillen. Die zwei Dragees sollten die Regel einleiten, war dies nicht der Fall, sollte man schwanger sein. Unter der Hand nahm man diese Pillen auch zum gewollten Schwangerschaftsabbruch ein. Dazu musste man dann sechs Tabletten einnehmen. Dies sage ich nur, dass Sie sehen zu was dieses Medikament fähig war. In Normaldosierung (also zwei Tabletten) ein Schwangerschaftstest, in Überdosierung (fünf bis sechs Tabletten) ein unerlaubtes Abbruchmittel. Absurd oder? Liegt es da nicht nahe, dass dieses Medikament auch zu Missbildungen fähig war?
Vor nunmehr 1 ½ Jahren haben wir bei der Bayer AG angefragt, ob wir Auskunft über Duogynon und Informationen über den Verdacht von Missbildungen bekommen. Dies wurde abgelehnt. Erst danach wurde eine Auskunftsklage eingereicht. Aus welchem Grund verweigert Bayer-Schering die Auskunft über Duogynon?
In den mehr als 3.500 Emails und Briefen die mich seit nun zehn Monaten erreichten sprachen sehr viele Frauen über dieselben Symptome: entsetzliche Krämpfe, Bauchschmerzen, Ausfluss....ungewollte Schwangerschaftsabbrüche kurz nach der Einnahme; Totgeburten,.....
Viele Kinder, deren Mütter Duogynon einnahmen, kamen mit schweren Missbildungen zur Welt, wie offenem Rücken, Wasserköpfen, Verstümmelungen an den Gliedmaßen und urogenitale Schäden, wie Nierenschäden, Harnleiterfehlbildungen oder Blasenekstrophien.
Es waren schreckliche Schilderungen:
- Mütter schrieben, dass ihr Kinder nach entsetzlichem Leid aufgrund von Wasserköpfen oder offenem Rücken nach wenigen Tagen oder Wochen starben....
- Die Kinder leiden bis heute unter den Missbildungen. Sie können kein selbstbestimmtes oder glückliches Leben führen, sind auf Hilfe anderer angewiesen und Leben am Rande der Gesellschaft....
à Eines ist aber bei allen Menschen, die uns anschrieben gleich. Sie alle beschäftigt dieses Thema seit über 30 Jahren. Sie leben tagtäglich mit dem Trauma und denken wenn nicht täglich, dann immer wieder daran und stellen sich die Frage nach dem Warum? Warum wurde mein Kind schwer geschädigt oder starb?
Die Menschen wollen nur endlich Gewissheit haben, ob Duogynon schuld an Missbildungen hatte oder nicht. Wie kommt Bayer darauf, dass so etwas jemals für diese Menschen verjährt? Wie kann sich ein deutsches Vorzeigeunternehmen auf die Verjährung berufen? Begreifen Sie nicht was es für die mutmaßlichen Opfer bedeutet, wenn Sie sagen dass dies verjährt sein soll? Das hat juristisch in der ersten Instanz geklappt, aber wenn man es rein menschlich betrachtet, dann ist ein solches Verhalten einfach nur unverständlich, um nicht zu sagen abstoßend. Wo sind denn hier ihre Bayer- LIFE Werte die sie heute morgen vorgestellt haben? Wo sind sie? Wo ist die Integrität? Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Herr Hüppe hat sich vorige Woche persönlich an den Vorstand der Bayer AG gewandt. Wörtlich heißt es : „Aus meiner Sicht wird nicht angemessen mit den betroffenen Menschen umgegangen, weil sie keine Möglichkeit haben, Einsicht in für die Aufklärung eventuell relevante Unterlagen zu erhalten.... Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass es gute Gründe gibt, die Haltung Ihres Unternehmens in dieser Angelegenheit zu überdenken..... Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Ihr Unternehmen aktiv diesen Prozess initiieren und auf die betroffenen Menschen zugehen würde, anstatt sich nur auf eine formal korrekte Rechtsposition zu berufen".
Warum sprechen Sie nicht mit uns? Sie haben sogar einen Vergleichsvorschlag abgelehnt, bei dem ich auf alle Schadensersatzansprüche verzichtet hatte, nur um dann die Einblick in die Unterlagen zu bekommen. Wo ist dort die Fairness und die Transparenz, die Sie auf Ihren Firmenseiten propagieren?
Uns liegen unabhängige Tierversuche und Dissertationen vor, die Fragen aufwerfen. Ihre Tierversuche sollen keine eindeutigen Zusammenhänge aufzeigen. Wie hat Schering dieses Medikament geprüft? Zu welchen internen Schlüssen kam man? Wo kann ich die Tierversuche einsehen?
Innerhalb von nur zehn Monaten haben sich 325 deutsche mutmaßlich Geschädigte gemeldet. Zahlreiche Medien wie Spiegel, Stern, Stern TV, Frontal 21, Tagesthemen, heute journal, Br, SWR, RBB und viele mehr... haben darüber berichtet und es werden noch einige folgen....
Immer wieder wurde gefragt, wie Bayer die unterschiedliche Vorgehensweise in England und Deutschland erklärt? Es handelte es sich doch um dasselbe Unternehmen: In England wurde 1970 ein äußerlich gut lesbarer Warnhinweis auf den Packungen angebracht, dass Duogynon (Primodos) nicht während der Schwangerschaft eingenommen werden darf. In Deutschland erfolgte erst 1978 ein dezenter Hinweis in den Packungsbeilagen. Warum wurde erst so viel später in Deutschland davor gewarnt?
Das Kammergericht Berlin wird sich nun mit dem Fall beschäftigen und es kann sich noch zu einem jahrelangem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof entwickeln. Es wird sich zeigen was vor Gericht passiert und wie sich die Sache dort entwickelt. Wir bieten Ihnen jeder Zeit Gespräche an. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns den Fall endgültig klären.
Nutzen Sie die Chance und geben Sie den Menschen endlich Gewissheit. Wenn Sie Ihren Weg weiter gehen, dann besteht die Möglichkeit, dass alle Medien in Deutschland in naher Zukunft über den größten Medikamentskandal nach Contergan berichten werden.... Wollen Sie das? Soll Bayer mit so was in Verbindung gebracht werden oder wäre es nicht besser, wenn man miteinander spricht zu einer fairen Lösung kommt?
Wir wollen einfach nur Gewissheit und Antworten. Sollte sich keine Schuld an Missbildungen in allen Unterlagen nachweisen lassen, dann höre ich sofort auf. Sollten dem Unternehmen aber Unterlagen bekannt sein, die auf Zusammenhänge schließen lassen, so muss es eine angemessene Stiftungslösung für alle Geschädigten geben!
Es ist nicht meine Lebensaufgabe hier zu stehen und gegen Bayer vorzugehen. Es gibt gewisse Werte die auch Bayer einhalten sollte! Die auf ihrer Homepage genannt werden... Fairness, Respekt, als eine Richtschnur für das Handeln, Verantwortung übernehmen für Aufgaben und Ergebnisse, Erfolge und Misserfolge.....halten Sie sich daran und reden Sie mit uns!
Wenn Bayer öffentlich die Auffassung vertritt, dass erwiesen sei, dass Duogynon nicht fruchtschädigend gewirkt habe, aus welchem Grund wird denn dann die Auskunft nicht erteilt? Dies ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar und schadet dem Unternehmen. Lassen Sie uns die Diskussion nun gemeinsam beenden.
Nun bitte ich Sie um Ihre Unterstützung! Stimmen Sie für unseren Gegenantrag. Es geht uns um Gewissheit und eine endgültige Antwort. Lassen Sie uns die Akte Duogynon endlich schließen und das Thema beenden. Geben Sie der Wahrheit eine Chance.
Vielen Dank fürs Zuhören und ich wünsche Ihnen noch einen guten Heimweg und ein schönes Wochenende.
Danke.
A. Sommer

Antwort des Vorstandes Herr Dekker

Jeder von ihnen hat uns von seinem Schicksal und dies in Verbindung mit dem Medikament von Schering erzählt. Wir haben im Rahmen von früheren Hauptversammlung unter meinem Vorgänger Herr Wenning schon mehrfach betont, dass wir das Schicksal von Menschen mit Behinderungen bedauern, auch hat er unterstrichen, dass wir die Suche nach den Ursachen der Behinderungen verstehen. Ich kann das nur wiederholen.
Wiederholen kann ich allerdings auch, dass sich nichts an den Fakten geändert hat. Sie sprechen eindeutig gegen ihr Anliegen. Es gibt keinen Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Duogynon bzw. Primodos und den diskutierten embryonalen Missbildungen. Das haben umfangreiche medizinische und toxikologische Untersuchungen und Gutachten ergeben, die auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen waren. Namhafte Experten machten diese Untersuchungen, unter anderem aus Deutschland, Finnland und den USA.
Zu diesem Ergebnis kommt auch der High Court in England im Jahre 1982 und die Staatsanwaltschaft Berlin im Jahre 1980. Es sind keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt die die Gültigkeit der damaligen Bewertung in Frage stellt.
Gemeinsam mit Herrn Wilke (der Redner nach Hr Sommer, der unseren Gegenantrag unterstütze) haben sie auch das Thema Einsichtnahme in Akten in Duogynon angesprochen. Das Landgericht Berlin hat hierzu erst kürzlich eine Entscheidung getroffen und die entsprechende Klage von Herrn Sommer abgewiesen. Noch einmal, aus unserer Sicht ist weder ein Kausalzusammenhang, noch ein verbrecherisches Verhalten von Bayer oder eines seiner Töchtergesellschaften festzustellen. An dieser Überzeugung halten wir fest.

Unsere Rede fand um ca. 16.50 Uhr statt; als ca. 27 Redner von insgesamt 32 (Dauer 5-6min). Die Antwort des Vorstandes gab es um ca. 17.30 Uhr. Die Antwort dauerte 2,40min.