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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

Hauptversammlung am 30. April 2010: Gegenantrag zu Störfällen und Wasserverbrauch

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Im August 2008 kam es im BAYER-Werk Institute/USA zu einer schweren Explosion. Der Kongress in Washington setzte daraufhin einen Untersuchungs-Ausschuss ein, der zu alarmierenden Ergebnissen kommt: Es war demnach reiner Zufall, dass der explodierte Behälter nicht einen benachbarten Giftgas-Tank zerstörte. Wäre das Giftgas ausgetreten, „hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal in den Schatten stellen können“. Auch beschreibt der Untersuchungsbericht, wie BAYER mit juristischen Manövern und der Diffamierung von Kritikern die öffentliche Meinung manipuliert hat.

Im Werk Institute kommen große Mengen der in Bhopal ausgetretenen Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) zum Einsatz. Noch vier Monate vor der Explosion hatten Vertreter der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER-Hauptversammlung vor den Risiken der MIC-Tanks gewarnt und eine giftgasfreie Produktion gefordert. Die Warnungen wurden von BAYER-Chef Wenning jedoch als „unbegründet“ abqualifiziert.
Erst Wochen nach der Explosion stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein Behälter mit mehreren Tonnen MIC befand. Im US-Kongress wurde daraufhin ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Im Zuge der Ermittlungen wurden Hunderte firmeninterner Dokumente beschlagnahmt.
Der Untersuchungsbericht kommt zu alarmierenden Ergebnissen: Wegen eines Konstruktionsfehlers waren Sicherheits-Systeme in der Fabrik vorsätzlich deaktiviert worden. Dies war der Werksleitung bekannt, die Katastrophe hätte daher „leicht verhindert werden können“. Die Aussage von BAYER, wonach keine gefährlichen Stoffe in die Umgebung gelangten, sei „eindeutig falsch“. Wörtlich heißt es weiter: „Die Explosion in dem BAYER-Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“ Die Explosion in Bhopal kostete mindestens 15.000 Menschenleben.
Vertreter von BAYER hatten in der Anhörung unter Eid zugegeben, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu missbrauchte, der Öffentlichkeit Informationen zu den Risiken der Anlage vorzuenthalten. Im Zuge der Ermittlungen wurde zudem ein Strategiepapier von BAYER veröffentlicht, in dem detailliert beschrieben wird, wie mit Hilfe von Spenden, Medienarbeit und Diffamierung von Kritikern die öffentliche Meinung gewonnen werden soll. Insbesondere die örtliche Tageszeitung Charleston Gazette, die seit langem über die Risiken des Werks berichtet, sowie die Bürgerinitiative People Concerned about MIC, die seit 25 Jahren für mehr Sicherheit in Institute kämpft, wollte BAYER „marginalisieren“ und „als irrelevant erscheinen lassen“.
Der US-Kongress urteilt denn auch unmissverständlich: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“
Seit der Gründung des Konzerns ist zu beobachten, dass BAYER mit Druck und Drohungen versucht, freie Information und - noch mehr - Kritik zu unterbinden. BAYER setzt seine wirtschaftliche Macht rücksichtslos ein, um seine Profite zu schützen. Die Wahrheit und die Interessen von Mensch und Umwelt bleiben dabei auf der Strecke. Der Vorstand hat keine Schritte unternommen, solche unlauteren Praktiken zu unterbinden, und darf daher nicht entlastet werden.
Erst nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts erklärte sich BAYER bereit, die Lagerung von MIC in Institute um 80% zu reduzieren. Die explodierte Anlage soll nicht wieder aufgebaut werden. Die Produktion des in den USA ohnehin verbotenen Pestizids Carbofuran wird eingestellt.
Das Eingeständnis des Unternehmens, dass die Sicherheitslage in Institute verbessert werden muss, ist ein Erfolg der Umweltverbände und eine gute Nachricht für die Anwohner. Allerdings bleibt Institute auch nach dem geplanten Umbau das einzige Werk in den USA mit großen MIC-Tanks, in denen bis zu 20 Tonnen Giftgas lagern sollen. Außerdem macht BAYER bislang keine Angaben zur weiteren Verwendung der ebenso gefährlichen Chemikalie Phosgen, die in Institute ebenfalls in großen Mengen produziert wird.
Eine sichere Produktion ist erst möglich, wenn BAYER in der Kunststoff- und Pestizidproduktion neue Verfahren entwickelt, die ohne Giftgase wie MIC und Phosgen auskommen.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die beschriebenen Missstände und soll daher nicht entlastet werden (weitere Informationen).

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Die Fabriken von BAYER entziehen dem Boden enorme Mengen Grundwasser. Dies führt zu großen ökologischen Schäden.
Allein der Verbrauch der fünf größten BAYER-Werke in Nordrhein-Westfalen liegt jährlich bei 220 Millionen Kubikmetern Grund- und Flusswasser. Mit rund 130 Mio cbm liegt die Leverkusener Fabrik dabei an der Spitze. Das Monheimer BAYER-Werk verbraucht rund 50 Mio Kubikmeter Wasser. Zum Vergleich: die rund eine Million Einwohner von Köln benötigen zusammen etwa 57 Mio Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr, also nicht einmal die Hälfte des Leverkusener Werks.
BAYER besitzt für seine Werke „alte Wasserrechte", die zum Teil bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Besonders kritisch zu sehen ist der hohe Verbrauch von Grundwasser, welches in der Regel sauberer ist als Flusswasser. Während allein das Leverkusener BAYER-Werk dem Boden 85 Millionen Kubikmeter Grundwasser entnimmt, beziehen große Teile von NRW ihr Trinkwasser aus aufwändig gereinigtem Rheinuferfiltrat.
BAYER versäumt es, verantwortlicher mit den Grundwasservorräten umgehen. Es wäre dringend geboten, stärker in Produktions- und Reinigungsprozesse zu investieren, bei denen keine Abwässer entstehen. Gebrauchswasser sollte in einem Kreislauf zurückgeführt und aufbereitet werden.
Um einen Anreiz zu schaffen, den Wasserverbrauch zu senken, hatte die damalige NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn im Jahr 2003 ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt – bis dahin hatte BAYER gar keine Gebühren für die gewaltige Wasserentnahme entrichtet. Die Einnahmen sind zweckgebunden. Das Land finanziert damit Maßnahmen zum Gewässerschutz. BAYER und die BAYER-Tochterfirma CURRENTA zahlten hierfür 2008 rund 4,6 Millionen Euro.
BAYER-Chef Werner Wenning hatte das ökologisch sinnvolle Wasserentnahmeentgelt schon vor seiner Einführung heftig attackiert. Auch der von der NRW-Landesregierung eingeführte „Dialog Wirtschaft und Umwelt“, in dem BAYER (nicht aber die Umweltverbände) vertreten ist, hatte stets die Abschaffung gefordert. Die schwarz-gelbe Landesregierung gab dem Druck nun nach und gab die Streichung des WasserCent bekannt.
Ein ökologisch wichtiger Anreiz, Wasserentnahmen auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken, geht hierdurch verloren. Insbesondere für die Entnahme von Kühlwasser wäre im Gegenteil eine deutliche Anhebung der Abgaben sinnvoll, um den erheblichen Auswirkungen der Erwärmung der Gewässer Rechnung zu tragen. Die Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts wird auch die künftige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erschweren – entweder werden Projekte zum Gewässerschutz gestrichen, oder die Bürger werden über den Umweg anderer Steuermittel mit den erforderlichen Kosten belastet. Deutlich gerechter gewesen wäre es, die Verursacher der Gewässerbelastungen wie BAYER weitgehender in die Pflicht zu nehmen.
Der Aufsichtsrat hat keine ausreichenden Schritte unternommen, den enormen Wasserverbrauch zu senken, weshalb ihm die Entlastung zu verweigern ist.

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Vor einer großtechnischen Produktion neuartiger Stoffe muss deren toxikologische Unbedenklichkeit bewiesen werden - sonst darf keine Baugenehmigung erteilt werden! Ich fordere eine unabhängige Erforschung der Risiken von Nanotubes. Für Nanomaterialien in Konsumprodukten muss allgemein eine strikte Deklarationspflicht gelten.

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[Generika] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ein wichtiges Urteil aus Indien: das Patentamt hat entschieden, dass die Firma Natco ein Medikament von BAYER produzieren darf und hierfür Patentgebühren zahlt. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns verkauft und somit rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika, weswegen das Urteil auch für andere Länder von großer Bedeutung ist.

=> alle Informationen zur Kampagne der Coordination

16. März 2012, junge Welt

»Bayer erhält sechs Prozent der Nettoerlöse«

Keine Enteignung: Indien läßt Herstellung von Krebsmedikament gegen Willen des Patentinhabers Bayer zu. Gespräch mit Philipp Frisch

Philipp Frisch ist Referent der Medikamentenkampagne der deutschen Sektion der Organisation »Ärzte ohne Grenzen«

Der Pharmariese Bayer muß auf Geheiß des indischen Patentamtes hinnehmen, daß sein geschütztes Krebsmedikament Nexavar künftig auf dem Weg einer Zwangslizenz vom Generikahersteller Natco produziert werden kann. Warum ist das für Ihre Organisation eine »wegweisende Entscheidung«?
Das ist die erste Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament, die in Indien erlassen wurde. Damit hat das Bayer-Monopol auf ein für viele Menschen lebensnotwendiges Präparat faktisch ein Ende. Das ist ein Präzedenzfall, von dem wir hoffen, daß er auch in anderen Bereichen Schule macht – gerade im Hinblick auf die Behandlung von HIV/AIDS.

In den Medien ist vielfach von »Enteignung« die Rede. Trifft es das wirklich?
Nein. Zunächst einmal tritt Bayer sein Patent nicht ab, dieses läuft bis 2020 weiter. Natco hat für die nächsten acht Jahre lediglich eine Lizenz erhalten, das Medikament als Generikum zu erzeugen und in Indien zu vertreiben. Dafür erhält Bayer Lizenzgebühren von sechs Prozent der Nettoerlöse. Es handelt sich also um keine Enteignung, sondern um eine nicht-freiwillige Lizenz, für die Bayer finanziell entschädigt wird. Bislang hat nur eine verschwindend geringe Zahl an Bedürftigen Zugang zu dem Medikament – auch und gerade wegen des exorbitanten Preises.

Bayers Originalpräparat kostet 5500 Dollar im Monat. Natco will nur rund 175 Dollar für die Behandlung mit dem Nachahmerprodukt verlangen. Ist das noch ein lohnendes Geschäft?
Auch Natco ist kein Non-Profit-Unternehmen, und natürlich ist auch in diesem Preis eine Gewinnspanne einkalkuliert. Das wirft allerdings die Frage auf, wie es sein kann, daß Bayer für denselben Wirkstoff über 30mal mehr kassieren konnte.

Die Pharmalobby begründet das mit den angeblich immensen Forschungskosten …
Die Forschungskosten in den Budgets der allermeisten Pharmaunternehmen sind bei weitem nicht so hoch, wie gerne behauptet wird. Teilweise wird mehr Geld in die Werbung für ein Medikament gesteckt. Bayer hat bei den Verhandlungen um Nexavar selbst damit argumentiert, 16 Prozent des Gesamtumsatzes in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist sehr viel weniger, als man die Öffentlichkeit glauben machen will.

Wird Bayer also für übermäßige Profitgier abgestraft?
Laut indischem Patentamt hat es Bayer in der Tat versäumt, das Medikament zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. In Indien ist nur ein Prozent der Bevölkerung in der Lage, Nexavar zu bezahlen. Dazu kommt, daß es nicht im ganzen Land, sondern nur in Ballungszentren verfügbar ist. Das Patentamt hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß der Zugang zu innovativen Medikamenten das Recht aller Menschen ist. Es müssen Regelungen gefunden werden, die dieses Recht schützen.

Zeigt der Fall nicht auch, daß das Patentsystem auf den Prüfstand gehört?
In der Tat. Das patentbasierte Anreizsystem funktioniert in vielen Fällen nicht, wenn es um Krankheiten – auch weit verbreitete – in ärmeren Ländern geht. Obwohl der Bedarf sehr hoch ist, wird kaum oder gar nicht geforscht, weil sich die Betroffenen teure Medikamente nicht leisten können. Es ist eine solche Notsituation, auf die sich jetzt auch das indische Patentamt berufen hat. Wo es um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht, muß Profitinteressen Einhalt geboten werden. Im übrigen entspricht das Mittel der Zwangslizenz den Vorgaben des internationalen Handelsrechts, wie es im TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum oder der DOHA-Deklaration zur Entwicklungsfinanzierung steht.

Wie stehen die Chancen, daß der Fall Schule macht?
Wir hoffen jetzt, daß weitere Generikahersteller ermutigt werden, sich um Zwangslizenzen zu bemühen. Gerade in Indien gibt es eine starke Generika-Industrie, vor allem im Bereich HIV/AIDS. Eine Therapie, die vor zehn Jahren noch 10000 Dollar pro Patient und Jahr verschlungen hat, kostet heute noch 61 Dollar. Das Problem ist nur, daß sich das auf Medikamente bezieht, die vor 2005 in Indien produziert wurden. Alle neueren unterliegen inzwischen dem Patentschutz und sind daher viel teurer. Gerade deshalb knüpfen wir so große Hoffnungen an die jüngste Entscheidung. Interview: Ralf Wurzbacher

Ärzte ohne Grenzen begrüßt erste Zwangslizenz für ein Medikament in Indien

Patentbehörde entscheidet in Präzedenzfall gegen Pharmaunternehmen Bayer

Neu Delhi/Berlin, 12.03.2012 -- Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die wegweisende Entscheidung des indischen Patentamts, erstmals einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament zuzusprechen. Diese Entscheidung beendet faktisch das Monopol des Pharmaunternehmens Bayer auf das Krebsmedikament Sorafenib Tosylate in Indien. Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind“, sagt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen. „Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden. Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

Die Konkurrenz durch Generikahersteller kann ein deutliches Absinken der Preise bewirken – im Fall von Sorafenib Tosylate sinken die Behandlungskosten voraussichtlich von mehr als 5.500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar – um fast 97 Prozent.

„Mit dieser Entscheidung hat das Patentamt in Indien klar gemacht, das Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden. In der heutigen Zeit, in der Pharmafirmen ihre lukrativen Monopole auf Kosten von Patienten in ärmeren Ländern mit allen Mitteln verteidigen, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten dar.“

„Nun sollten sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen, beispielsweise auf HIV/Aids-Medikamente bemühen, wenn sie keine angemessenen freiwilligen Lizenzen bekommen können“, erklärt von Schön-Angerer.

Das indische Patentamt hat dem Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zur Produktion von Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen – gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Der Beschluss kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.ipindia.nic.in/ipoNew/compulsory_License_12032012.pdf.

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

16. März 2012, die tageszeitung

Patentstreit um Krebsmedikament

Bayer verliert in Indien

In Indien ist das Krebsmedikament Nexavar für viele unbezahlbar. Der Pharmakonzern Bayer muss sein Patentrezept jetzt preisgeben. Das Beispiel könnte Schule machen.von Susann Schädlich
Ein Urteil in Indien sorgt innerhalb der internationalen Pharmaindustrie für Aufruhr. Das indische Patentamt hat am Dienstag eine Zwangslizenz für ein Generikum des Krebsmittels Nexavar erteilt, auf das der deutsche Pharmariese Bayer Patent hält. Künftig wird der indischen Hersteller Natco Pharma das Produkt zu einem erschwinglicherem Preis anbieten. Bayer erhält als Entschädigung eine Lizenzgebühr von 6 Prozent des Umsatzes.
Natco hat sich verpflichtet, das Nachahmepräperat für nicht mehr als 187 Dollar monatlich auf dem indischen Markt zu verkaufen. Derzeit kostet das Original von Bayer gegen Leber- und Nierenkrebs etwa 5.500 Dollar. Jährlich macht der Leverkusener Pharmakonzern mit Nexavar einen Umsatz von etwa 725 Millionen Dollar weltweit. Damit gilt das viertwichtigste Medikament des Unternehmens als Kassenschlager.
Etwa 70 Prozent der weltweit eingesetzten Generika stammen aus Indien. Allein 80 Prozent der Nachahmerpräparate zur Behandlung von HIV und Aids werden dort hergestellt. Auf Grundlage dieses Urteils könnten nun auch neuere Aids- und HIV-Medikamente für ärmere Patienten erschwinglich werden. Indien gilt als eines der Länder jenseits des südlichen Afrikas mit der am stärksten wachsenden Aidsrate. 6 Millionen Infizierte und Erkrankte können sich aufgrund fehlender Medikamente nicht richtig behandeln lassen.
„Diese Entscheidung hat gezeigt, dass Patentmonopole kein Freifahrtsschein für überhöhte Preise sind“, erklärte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Bayer habe nicht nur versäumt, das Medikament zu einen angemessenen Preis sondern auch in ausreichender Menge auch in ländlichen Gegenden bereitzustellen. „Wir hoffen nun, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird, damit sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen bemühen“, so Frisch weiter.

Blankoscheck für Zwangslizenzen
Der deutsche Pharmaverband ((VFA) kritisiert indes die Entscheidung des indischen Patentamtes. “Das indische Patentrecht bietet faktisch keinen Schutz für ausländische Medikamentenhersteller mehr“, sagte Rolf Hömke, Wissenschaftsexperte der VFA. Laut der Formulierungen könne für Präparate aus dem Ausland eine Zwangslizenz auferlegt werden, sofern sich ein Teil der Gesellschaft das Medikament nicht leisten könne. Dies sei letztendlich der Blankoscheck, Zwangslizenzen auf jede beliebige Arznei zu erteilen.
Zusätzlich sei das indische Gesundheitssystem nicht in der Lage, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. „Es gibt in Indien Generika nahezu aller HIV-Medikamente zu kaufen, aber nur 26 Prozent der Betroffenen werden tatsächlich behandelt“, so Hömke. Schuld daran sei die schlechte medizinische Infrastruktur.

Verhandlungen mit Indien
„Dass die medizinische Versorgung in Indien nicht derart ausgereift ist wie die Deutsche, ist doch kein Argument dafür, Krebsmedikamente zu überhöhten Preisen anzubieten,“ konterte Ärzte-ohne-Grenzen-Sprecher Frisch. Auch rechtlich sei die Lage eindeutig: Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation regele eindeutig, dass Länder in bestimmten Notlagen Zwangslizenzen erteilen dürften.
Derzeit verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen, dass die Position der Generikahersteller immens schwächen könnte. Ausländische Unternehmen dürften dann die indische Regierung vor Schiedsgerichten verklagen, wenn profitmindernde politische Entscheidungen getroffen werden - auch wenn sie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.
Bayer will nun Beschwerde gegen das Nexavar-Urteil einlegen. „Wir werden unser Patent mit allen Mitteln verteidigen“; erklärte Sabina Cosimano, Sprecherin von Bayer Health-Care. Warum der Konzern keine freiwillige Lizenz für Nexavar vergeben und damit selbst für eine günstigere Variante auf den indischen Markt sorgen wollte, erläuterte Cosimano nicht. Sie verwies auf ein Patientenzugangsprogramm in Indien, bei dem ausgewählte Patienten das Bayerpräperat günstiger angeboten bekämen. „Wenn diese Patienten die Kosten der Behandlung selbst tragen, erhalten sie Nexavar für zehn Folgemonate kostenfrei“, teilte die Sprecherin mit. Die Frage wieviele Teilnehmer das Programm in Indien einschließt, konnte Cosimano jedoch nicht beantworten.

Hepatitis

CBG Redaktion

Eine Anhörung im Bundestag bestätigt unsere Sichtweise, wonach Bayer & Co. für die Hepatitis-Infizierung Tausender Bluter mitverantwortlich sind. Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses Horst Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der Infektionen hätten vermieden werden können. Die Pharmaindustrie muss daher zu einer Entschädigung gezwungen werden (siehe auch: „Infektionen wurden billigend in Kauf genommen“).

Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, 13. März 2013

Experten dringen auf Entschädigung der durch Blutprodukte mit HCV infizierten Bluterkrankten

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat in einem Expertengespräch über die Situation der durch Blut und Blutprodukte mit Hepatitis C (HCV) infizierten an Hämophilie Erkrankten (Bluterkrankte) beraten. Dafür standen ihm zwei Fachleute als Gesprächspartner zur Verfügung. Das Thema ist im Herbst 2012 Gegenstand zweier Kleiner Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708 und 17/11311) gewesen. Die Linken wollten von der Bundesregierung erfahren, welche Maßnahmen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) seit Anfang der achtziger Jahre zur Verfügung gestanden haben, um das Risiko von Blutern, sich durch Blutprodukte mit Hepatitis C zu infizieren, zu minimieren. Nach Angaben der Bundesregierung ist es in den 1970er und 1980er Jahren in Deutschland durch verseuchte Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis C-Infektionen bei sogenannten Hämophilen gekommen. Diese seien aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. In ihren Antworten (17/10910 und 17/11934) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708) erklärt die Bundesregierung, dass den Staat keine Verantwortung für diese Infektionen treffe.
Für Horst Schmidbauer, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, früheres Mitglied des Gesundheitsausschusses und seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, steht zunächst fest: „Den mit HCV infizierten bluterkrankten Menschen ist ohne eigenes Verschulden durch die Einnahme von Medikamenten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden.“ Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der HCV-Infektionen bei Bluterkrankten hätten vermieden werden können, wenn bei der Verwendung von Blutprodukten die in den 1970er und 1980er geltenden Richtlinien streng eingehalten worden wären. Viele Betroffene hätten zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dieser könne aber nicht geltend gemacht werde, weil kein Nachweis möglich sei, welches Blutprodukt beziehungsweise welcher Hersteller den Schaden verursacht habe. Um die Schuldfrage zu umschiffen, sei eine humanitäre Hilfe erforderlich. „Für diese Menschen muss es eine Opferentschädigung geben“, forderte der ehemalige Abgeordnete.
Schmidbauer berichtete ferner über die Ergebnisse des im Jahre 1993 vom Bundestag eingerichteten Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, dem er selbst angehört hatte. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass viele mit dem HIV-Virus infizierte Bluterkrankte gleichzeitig mit HCV infiziert gewesen seien. Damals habe man aber die Entschädigung der HIV-Infizierten für vordringlich gehalten. Mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die monatliche Leistungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte zahlt.
Werner Kalnins, Vorsitzender der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG), schätzt, dass in Deutschland etwa 3.000 mit HCV infizierte Hämophile leben. Von den ursprünglich etwa 4.500 Betroffenen seien mittlerweile 1.500 verstorben. Ferner hätten drei große einschlägige wissenschaftliche Studien ergeben, dass weit mehr als die Hälfte aller an Hämophilie Erkrankten mit dem Virus infiziert sei. Nach Auskunft Kalnins‘ erhalten zwar etwa 400 Betroffene Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die übrigen seien aber auf normale Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Renten angewiesen. Da ihre Erwerbsbiographie durch die Erkrankung meist erheblich verkürzt werde, hätten sie in der Mehrzahl auch entsprechend verminderte Rentenansprüche.
Nach Auskunft von Schmidbauer ist es dem Untersuchungsausschuss wegen der gebotenen Eile seinerzeit nicht möglich gewesen, auch die HCV-Problematik mit aufzuarbeiten. Mittlerweile würden aber mehr Hämophile an einer HCV-Infektion als an einer HIV-Infektion versterben. „Man muss daher schnell zu einer Entschädigungslösung kommen, die auch den HCV-Infizierten noch Hilfe zukommen lässt“, sagte Schmidbauer. In fast allen anderen Industrieländern gebe es für die Gruppe der HCV-infizierten Hämophilen mittlerweile eine solche Lösung. Außerdem sollten nach Auffassung Schmidbauers die in der ehemaligen DDR durch Blutprodukte mit HCV infizierten Frauen in die Entschädigung einbezogen werden. Auch Kalnins vertritt die Auffassung, „dass die Betroffenen aus der ehemaligen DDR ebenfalls entschädigt werden sollten“.

[Philipp Mimkes] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Liebe Aktionärinnen

Im Foyer sehen wir die Ausstellung zum 150. Geburtstag des Bayer-Konzerns. Über Leverkusen ist kürzlich zum Jubiläum sogar ein Zeppelin aufgestiegen.

Das Thema scheint Ihnen also wichtig zu sein. Und auch der Geschäftsbericht enthält eine Zeitleiste zu „150 Jahren Bayer“.

Darin finden wir u.a.:

1884: Carl Duisberg beginnt seine Arbeit bei BAYER

1899: Erfindung Aspirin

1939: Nobelpreis für Entdeckung Sulfonamide

Lauter schöne Dinge finden wir dort also.
Trotzdem stellt sich mir die Frage:

=> Warum, Herr Wenning, Herr Dekkers, picken Sie sich in Ihrer Selbstdarstellung mal wieder die Rosinen heraus?
=> Warum haben Sie nicht die Größe, auch zu den Schattenseiten Ihrer Geschichte zu stehen?

Fangen wir mit dem eben erwähnten Aspirin an:

Niemand bestreitet, dass Aspirin ein wirksames Schmerzmittel ist. Auch zur Blutverdünnung ist der Einsatz häufig sinnvoll.

Aspirin kann zwar schwere – mitunter tödliche – Nebenwirkungen verursachen. Aber: insgesamt ist Aspirin ein wertvolles Präparat. Das können Sie gerne feiern.

Aber warum lassen Sie unter den Tisch fallen, dass BAYER quasi zeitgleich mit Aspirin das Präparat „Heroin“ auf den Markt gebracht, u.a. als Hustenmittel für Kinder?

Auch zur Behandlung von Schmerzen, Depressionen, Bronchitis, Asthma, Magenkrebs wurde Heroin eingesetzt. => Heroin wurde als wahrer „Tausendsassa“ vermarktet.

Nach nur einem Jahr wurde das Präparat in 20 Länder verkauft und machte 5% des Umsatzes.

Heroin und Aspirin wurden nicht nur zeitgleich entwickelt, es wurde auch eine gemeinsame Werbekampagne für beide Präparate gestartet.

Es ist nicht so, dass die Risiken von Heroin damals nicht bekannt gewesen wären. Schon wenige Monate nach der Markteinführung warnten Ärzte vor dem Suchtpotential.

Und schon damals wurde mit harten Bandagen gekämpft. Carl Duisberg, seinerzeit Bayer-Prokurist, empfahl, die Gegner von Heroin „mundtot zu schlagen“, wenn diese behaupteten, das Präparat sei nicht sicher.

Herr Dekkers: das ist auch Teil Ihrer Historie!

Wo wir gerade bei Carl Duisberg sind:

Warum finden sich nirgendwo in ihren Publikationen Hinweis darauf:
=> Duisberg war im 1. Weltkrieg persönlich an der Erforschung von Giftgasen wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“ beteiligt; er testete diese an der Front und forderte vehement ihren Einsatz. Damit verstieß er wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung.
=> Zur selben Zeit, 1916, forderte Duisberg den Einsatz von Zwangsarbeitern aus Belgien. Die Reichsregierung griff den Vorschlag von Duisberg auf; rund 60.000 Belgier wurden deportiert. Historiker bezeichnen diese Deportation als Blaupause für das Zwangsarbeiter-Programm im Dritten Reich.
=> 1. Weltkrieg: Duisberg forderte die Annexion von Belgien, Nordfrankreich und (wörtlich) von: “deutschem Lebensraum” in Polen und Russland. Der selbe Terminus wurde später von Nazis verwendet
=> Ende 20er Jahre: Duisberg beteiligte sich an der illegalen Aufrüstung der Reichswehr

Carl Duisberg ist Zeit seines Lebens für Profit über Leichen gegangen
Daher eignet er sich nicht als Vorbild.

Meine Frage an Sie, Herr Dekkers, lautet:
Warum lassen Sie die Unternehmensgeschichte nicht endlich von unabhängigen Historikern untersuchen und ungeschönt darstellen? Damit meine ich explizit nicht Leute wie Ihren Haus- und Hof-Historiker Werner Plumpe, sondern unabhängige Experten.

Herr Dekkers, Sie kommen von außen.
Anders als Ihr Vorgänger haben Sie nicht Jahrzehnte bei Bayer verbracht. Sie hätten die Möglichkeit, die Geschichtsklitterung ihrer Vorgänger endlich zu beenden!

Herr Dekkers: Vor wenigen Wochen haben Sie in Berlin den „Familie Hansen Preis“ übergeben. Benannt nach Kurt Hansen, einem Ihrem Vorgänger.

Kurt Hansen war ein Nazi. Kurt Hansen ist bereits 1931 in die NSDAP eingetreten. Bei den IG FARBEN hatte Kurt Hansen eine zentrale Rolle inne: Er war Leiter der sog. „Zentralstelle für Rohstoffbeschaffung“.

Diese „Zentralstelle“ spielte eine entscheidende Rolle bei der Plünderung der eroberten Länder. Denn die IG Farben folgte der Wehrmacht auf dem Fuße und übernahm in den eroberten Ländern Europas meist innerhalb weniger Wochen die dortigen Chemiewerke, Kohlegruben, Ölförder-Einrichtungen etc.

In Polen, in Frankreich, auf dem Balkan und auch in Ihrer Heimat, Herr Dekkers, den Niederlanden. Organisiert wurde dieser Raubzug u.a. von Kurt Hansen.

Herr Dekkers, ich frage Sie:
=> Wie lange noch wollen Sie den Familie Hansen-Preis verleihen?
=> wie lange will sich BAYER in die Tradition von Kriegsverbrechern stellen?

Kein anderer deutscher Konzern war so eng mit dem NS-Regime verknüpft wie die IG Farben. BAYER als Teil der IG Farben war somit an den grässlichsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte beteiligt:

=> ab 1941 baute die IG eine riesige neue Fabrik, und zwar ausgerechnet in Auschwitz. Zur Unterbringung Tausender Sklavenarbeiter betrieben die IG Farben ein firmeneigenes KZ (bekannt aus dem erschütternden Buch von Primo Levi „Ist das ein Mensch“). Die Lebensdauer der Arbeiter auf der Baustelle betrug im Schnitt drei Monate. Ca. 30.000 Menschen kamen ums Leben.

Doch das ist leider nicht alles:

=> Die Firma Degesch, Tochterunternehmen der IG Farben, lieferte Zyklon B für die Gaskammern

=> In den Laboren von BAYER (Wuppertal) wurden auch im Dritten Reich chemische Kampfgase entwickelt und produziert. Der Erfinder von SARIN und TABUN, Dr. Gerhard Schrader, leitete nach dem Krieg übrigens die Pestizidabteilung von BAYER.

=> In den Nürnberger Prozessen beschäftigte sich ein eigenes Verfahren mit den Verbrechen der IG Farben. Ein Zitat aus der Urteilsschrift: „Unstreitig sind verbrecherische Experimente von SS-Ärzten an KZ-Häftlingen vorgenommen worden. Diese Experimente sind zu dem ausdrücklichen Zweck erfolgt, die Erzeugnisse der IG Farben zu erproben.“

An anderer Stelle heißt es in dem Urteil: „Die IG FARBEN waren wissentlich und an führender Stelle am Aufbau und der Produktion des deutschen Rüstungspotenzials beteiligt“.

Das Handelsblatt brachte es kürzlich in einer Schlagzeile gut auf den Punkt: „Der Konzern, der Hitler den Weltkrieg ermöglichte“

Herr Dekkers, bis vor wenigen Jahren hat der BAYER-Vorstand jedes Jahr einen Kranz auf das Grab von Fritz ter Meer legen lassen.

=> Wer war Fritz ter Meer?
Bei den IG Farben war ter Meer für den Bau des Buna-Werks Auschwitz verantwortlich. Bei den Nürnberger Prozessen war er als Kriegsverbrecher angeklagt.
Zum Schicksal der Sklavenarbeiter in Auschwitz fielen ter Meer folgende mitfühlenden Worte ein: „Ihnen wurde kein besonderes Leid zugefügt, da man sie ohnedies getötet hätte“. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe konnte ter Meer seine Karriere ungehindert fortsetzen; u.a. als Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER.

Herr Dekkers, Sie sind relativ neu hier. Wollen Sie sich wirklich in diese Tradition stellen?

In den 90er Jahren haben hier am Podium überlebende Zwangsarbeiter gestanden und haben von BAYER eine Entschuldigung verlangt. Helge Wehmeier, damals Vorsitzender Bayer USA, hat eine solche Entschuldigung ausgesprochen – allerdings nur als Privatperson.

Der deutsche Vorstand hingegen hat einen solchen Schritt abgelehnt.

Daher meine Frage: ist Bayer heute so weit, sich für die Mitverantwortung für den Völkermord im Dritten Reich, für Sklavenarbeit und Giftgasproduktion zu entschuldigen?

Auf der Bayer-website wird in dem Kapitel zur Geschichte die Rolle von BAYER im 2. Weltkrieg verharmlost bzw vollkommen ausgeklammert. Ebenso im Geschäftsbericht und in der Ausstellung, die z.Zt. um die Welt tourt.

Als ausführliche geschichtliche Darstellung liegt von BAYER lediglich das Buch „Meilensteine“ vor. Die „Meilensteine“ sind 25 Jahre alt. Die
Geschichte von BAYER wird auch darin verharmlost. Von Zyklon B, tödlichen Menschenversuchen und Giftgasproduktion ist darin keine Rede. Diese Publikation eignet sich nicht als abschließende Darstellung der Firmen-Historie!

Herr Dekkers, abschließend frage ich Sie:

=> wann stellen Sie sich einer rückhaltlosen und unabhängigen Untersuchung der Firmen-Geschichte?

=> sind Sie bereit, künftig auf Ihrer website und in Geschäftsberichten auf schöngefärbte Darstellungen zu verzichten?

=> sind Sie bereit, sich im Namen von BAYER für die Verbrechen des Konzerns zu entschuldigen?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

[Fake Werbung] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

27. März 2015

BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern beteiligt sich an unlauterer Werbung im Internet. So hat BAYER eine Agentur in Wien beauftragt, unter falschem Namen Kommentare in sozialen Netzwerken zu posten. Beworben wurde u.a. die Hormonspirale MIRENA, obwohl Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente verboten ist. Inzwischen wurde gegen BAYER Strafanzeige eingereicht.

Wie systematisch die sozialen Medien unterwandert werden, offenbaren Dokumente, die das österreichische Magazin Datum publiziert hat. Demnach veröffentlichte allein die Wiener Agentur Mhoch3 mehrere Hunderttausend gefälschter Postings. Mitarbeiter der Agentur schufen Tausende von Identitäten, die sich im Netz über Reiseziele, Autos, Glücksspiele oder neue CDs ausließen.

Die von Mhoch3 gefakten Kommentare finden sich auf Plattformen und sozialen Netzwerken wie Facebook, GuteFrage.net oder YouTube und auf Nachrichtenseiten wie Spiegel Online oder Focus.de. Die PR-Mitarbeiter geben sich als Privatpersonen aus, die aus Freundlichkeit Unterstützung anbieten. Rechtschreibfehler und persönliche Fragen sollen Authentizität suggerieren. Zur Aufgabe der Agentur gehört es auch, Einträge bei wikipedia „aufzuhübschen“. Vor der Kampagne erhielten die PR-Mitarbeiter eine Schulung von BAYER. Viele der gefakten Kommentare finden sich bis heute im Netz.

Im Fall von BAYER warb Mhoch3 unter anderem für Flohmittel wie Advantix, Advantage und Kiltix aus der Veterinärsparte des Konzerns. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigens ein Haustier erfinden. In Interneteinträgen hieß es dann etwa: „Benny was hast du deiner katze letzt endlich gegeben damit die Flöhe verschwinden? Wir behandeln immer mitn Spot On von Bayer namens Advantage- kennst du das?...wünsch Euch viel Glück!“.

Noch kritischer zu bewerten ist das Marketing für die umstrittene Hormonspirale MIRENA, durch das auch eine Gesundheitsgefährdung der Anwenderinnen in Kauf genommen wird. Denn obwohl für MIRENA Berichte über teils schwerwiegende Nebenwirkungen vorliegen, veröffentlichte die Agentur Postings im Tonfall hilfsbereiter Freundinnen: „also ich hab mir vor einem jahr die hormonspirale mirena einsetzen lassen und ich muss sagen, dass ich sehr zufrieden damit bin. hatte am anfang angst vor dem einsezten, doch das war halb so schlimm“ (Olivia34, psychologie.at) oder: „Ich habe mir die Mirena einsetzen lassen, ist ebenfalls eine hormonspirale und damit hatte mein Frauenarzt sehr gute Erfahrungen bereits gemacht (…) – das kann ich voll empfehlen“.

Auch gehörte es zu den Aufgaben der Agentur, die zahlreiche Berichte über unerwünschte Reaktionen zu entkräften: „@ sporzal: mein tip es könnte auch eventuell nicht von der mirena kommen, sondern eventuell eine Allergie sein, ich hab das leider auch erst mal in vor kurzer zeit festgestellt, ich hatte echt total oft Kopfweh und das ist nicht lustig – das kann ich nachvollziehen“. Die erfundene Userin „MauMau“ begab sich hierfür eigens in das hormonspirale-forum.de, in dem sich betroffene Frauen über ihre Erfahrungen mit MIRENA austauschen.

Für BAYER hat sich die Kampagne offenbar gelohnt. Im internen Fazit heißt es laut Süddeutscher Zeitung: „Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Internet eine ideale Plattform zur Verbreitung von Informationen zum Thema Verhütung darstellt“. In zahlreichen Fällen hätten die Reaktionen der Nutzerinnen gezeigt, dass sie den freundlichen Kommentaren Glauben schenkten und sich für die Spirale interessierten.

Zwar kennt niemand die Zahl der Agenturen, die Fake-Kommentare anbieten. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass keine Nische des Internets frei von Fälschungen ist. Im vorliegenden Fall sollten offensichtlich auch Gesetze umgangen werden, denn Werbung für verschreibungspflichtige Präparate wie MIRENA ist verboten.

Um das Werbeverbot für Medikamente zu umgehen, betreibt BAYER zudem webseiten wie Pille.com oder testosteron.de, die als „Informationsangebote“ getarnt werden. Insgesamt gibt BAYER pro Jahr rund 11 Milliarden Euro für Werbung und Vertrieb aus. Eine Aufschlüsselung verweigert der Konzern. Häufig überschreitet BAYER dabei die Grenzen des Erlaubten: Strafen für unlautere Werbung werden von vornherein mit einkalkuliert und aus der Portokasse beglichen.

BAYER betreibt für viele Medikamente unverantwortliches Marketing. Aktuell sind auch die Antibabypillen aus der YASMIN-Reihe oder der Gerinnungshemmer XARELTO zu nennen – beides Präparate mit hohem Gefährdungspotenzial. Zudem unterwandert die Pharmaindustrie systematisch Selbsthilfegruppen und Patienten-Verbände.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Für goldene Bilanzen geht BAYER notfalls über Leichen.

[Karl Murphy] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Mein Name ist Anabel Schnura. Ich trage die Rede von Karl Murphy aus England vor.

Werte Mitglieder des Vorstands, liebe Aktionäre.

Für alles, was ich heute sagen werde, liegen mir auch die entsprechenden Beweise vor, die meine Aussagen stützen.

Ich möchte heute über den hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon, auch als Primodos oder Cumorit bekannt, reden. Bayer beharrt weiterhin darauf, dass das Medikament Duogynon nie dem Fötus geschadet hat, aber bis zum heutigen Tag weigert sich Bayer, eigene Dokumente über die entsprechenden Tierversuche offenzulegen.
Wenn dieses Medikament doch so zuverlässig Schwangerschaften bestätigen konnte und nie für Missbildungen verantwortlich war, warum gibt Bayer seine eigenen Studien zu Duogynon nicht frei?

Im Jahr 1969 hat Dr. Michael Briggs von Schering zugestimmt, dass Dr. Gal in Großbritannien hormonelle Schwangerschaftstests an Ratten testet. Er stimmte außerdem zu, Dr. Gal sowohl die Zusammensetzung des Schwangerschaftstests als auch die Versuchsratten zur Verfügung zu stellen. Nur hat Schering „vergessen“ Dr. Gal darüber zu informieren, dass die Ratten, die sie gestellt bekam, gar nicht schwanger waren. In einem auf Oktober 1969 datierten Brief schreibt Dr. Michael Briggs: „Diese Tiere wurden uns von unserem Zulieferer für Versuchstiere, der normalerweise absolut zuverlässig ist, als ‚garantiert tragend’ geliefert“.

Mir erscheint es vielmehr so, dass Schering einfach nicht wollte, dass Dr. Gal die Versuche durchführt, weil sie dann erkannt hätte, welche Schäden dieser hormonelle Schwangerschaftstest den Tieren zufügt. Bayer hatte nie die Absicht, Dr. Gal diese Versuche mit den eigenen hormonellen Schwangerschaftstests durchführen zu lassen.

Ich bin im Besitz von 102 Studien, darunter auch Studien aus Deutschland, die über 3500 Fälle von Missbildungen bei Babys aufzeigen, deren schwangere Mütter entweder hormonelle Schwangerschaftstests oder die Anti-Baby-Pille verordnet bekamen. Über 1000 Abtreibungen nach der Einnahme hormoneller Schwangerschaftstests oder der Anti-Baby-Pille sind aktenkundig. Trotzdem behauptet Bayer weiterhin, dass hormonelle Schwangerschaftstests den Fötus nicht schädigen würden und weigert sich, die eigenen Studien offenzulegen. Ich frage mich warum?

Im Jahr 1967 stand Schering im Kontakt mit dem Pharmahersteller Roussel, der ebenfalls einen hormonellen Schwangerschaftstest namens Amenorone Forte auf dem Markt hatte. Es gab einen regen Schriftwechsel zwischen Roussel und Schering. Mir liegen Studien von Roussel vor. Lassen Sie mich die Aktionäre über die Ergebnisse dieser Studien zu hormonellen Schwangerschaftstests informieren. In den Studien von Roussel ist von Missbildungen in 3,6% und Abtreibungen in 8,6% der Fälle die Rede.

In der Vergangenheit wurden mir weitere Studien aus den USA, Australien, Kanada, Israel, Deutschland, Schweden und Frankreich zugespielt, die ebenfalls die schädigenden Auswirkungen von hormonellen Schwangerschaftstests aufzeigen. Einige dieser Studien sind als „unveröffentlicht“ klassifiziert, und wieder einmal frage ich mich: warum wurden sie nicht veröffentlicht? Die Studien, die mir vorliegen, erklären, warum Bayer die eigenen Studienergebnisse zu Duogynon nicht veröffentlichen wird.

2010 erhielt ich von Bayer ein Schreiben, in dem konstatiert wird, dass Duogynon - in Großbritannien ist es als Primodos bekannt, weshalb ich fortan diesen Namen verwenden werde - im Jahr 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde, aber als Medikament zur Behandlung ausbleibender Regelblutungen weiterhin zur Verfügung stand. Also hätten alle Ärzte, die Primodos nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verordnet haben, dies „off label“ getan, also auf eigene Verantwortung. Was Bayer dabei vergisst allen da draußen, uns Aktionären inbegriffen, zu erzählen, ist, dass Schering die Ärzteschaft bis 1977 nicht schriftlich über diese Änderung bezüglich der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert hat. Protokolle der Regierung des Vereinigten Königreichs bestätigen dies.

Warum haben Sie die Ärzte nicht schon 1970 über diese Änderung der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert? Na los, Bayer, beantworten Sie diese Frage doch endlich, wo Sie sie doch sonst jedes Mal, wenn ich sie stelle, ignorieren.

Weiterhin hat Schering den Inhalt des Beipackzettels von Primodos bis zum 22. Januar 1974 nicht verändert, obwohl so eine Verwendung als Schwangerschaftstest hätte ausgeschlossen werden können. Dies beweisen interne Schreiben von Schering und auch Dr. Michael Briggs bestätigte dies der WHO. Dr. Michael Briggs von Schering bestätigt ebenfalls, dass die Beipackzettel erst im Juni 1975 dahingehend verändert wurden, eine mögliche Schwangerschaft als Kontraindikation von Primodos aufzulisten. Das war 5 Jahre nachdem dieses Medikament laut Bayer 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde und zeigt deutlich die von Schering gefahrene Verzögerungstaktik auf. Dieser Konzern hat erst Jahre später die Ärzte entsprechend unterrichtet und den Beipackzettel geändert. Interne Dokumente von Schering beweisen dies.

Meine Frage an Bayer lautet: Dachten Sie, die Ärzte in Großbritannien konnten Gedanken lesen und die Änderungen, die Sie 1970 bezüglich der Verwendung von Primodos als Schwangerschaftstest vorgenommen haben, vorhersehen?

Wenn Schering bereits 1970 die Ärzte über den veränderten Kurs bezüglich der Verwendung von Primodos informiert hätte, was aber erst 1974/75 indirekt durch den Beipackzettel passierte, hätten tausende Missbildungen und Todesfälle in Großbritannien, Deutschland, und weltweit verhindert werden können.
Mir wurde schriftlich bestätigt, dass Primodos ab 1970 keine Zulassung als Schwangerschaftstest mehr hatte, es wurde also ohne Genehmigung als solcher eingesetzt. Ich komme an dieser Stelle nochmals auf die verordnenden Ärzte zurück. Da diese von Schering nicht über die Veränderungen in Kenntnis gesetzt wurden, kann man Ihnen nicht die Schuld in die Schuhe schieben. Wie hätten die Ärzte den Gebrauch von Primodos auch ändern sollen, wenn Schering A) den Beipackzettel von Primodos bezüglich der Verwendung als Schwangerschaftstest erst 5 Jahre nach der Entscheidung im Jahr 1970 änderte und B) die Ärzte erst 1977 wirklich von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt wurden?

Dies zeigt also, dass Primodos von Schering nach 1970 ohne Zulassung als Schwangerschaftstest in Umlauf gebracht wurde, was gegen den 1968 verabschiedeten „medicines act“ in Großbritannien verstößt, der besagt, dass kein Pharmahersteller Arzneimittel ohne Zulassung in Umlauf bringen darf. Die Behörden im Vereinigten Königreich wurden diesbezüglich kontaktiert und eine Stellungnahme von mir sowie einige Dokumente, die das von mir gesagte beweisen, wurden der Polizei übergeben. Die Behörden prüfen diesen Sachverhalt derzeit. Ich habe Dokumente, die ganz klar bestätigen, dass die Chemikalie Norethisteron, welche in hoher Konzentration in Primodos enthalten war, schon in den frühen 1970ern als kontraindiziert für Schwangere galt.
Warum wurde diese Chemikalie in so hoher Dosierung verwendet, wenn sie doch bekanntermaßen kontraindiziert war?
Warum wurde Primodos in Deutschland und der Dritten Welt auch nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verwendet, wenn Schering zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass der Gebrauch kontraindiziert war und die Verwendung als Schwangerschaftstest in Großbritannien schon 1970 zumindest theoretisch gestoppt wurde?
Ein mir vorliegendes Dokument von Schering bestätigt, dass Cumorit in Dritte-Welt-Ländern noch bis 1987 verwendet wurde, obwohl Schering die verheerenden Folgen wohl bekannt waren. Dies offenbart mehr als deutlich den fehlenden Respekt vor menschlichem Leben, die Geldgier, sowie die Gedankenlosigkeit dieses Konzerns.

Bayer, als Antwort auf diese Rede erwarte ich kein Mitleid. Aber ich möchte dass alle hier wissen, auf wessen Kosten Bayer seine enormen Gewinne generiert. Ich weiß, dass Sie weiterhin leugnen werden, dass dieses Medikament für irgendwelche Missbildungen verantwortlich ist. Sie werden die Studien, die diese Zusammenhänge offenlegen würden, ja sowieso nicht veröffentlichen. Wenn Bayer nicht so verdammt feige wäre, würden Sie alle Beweise zum Thema Primodos offen auf den Tisch legen und die Ergebnisse der Versuche an Ratten, Kaninchen und anderen Tieren endlich veröffentlichen.

Vielen Dank.

[EFSA] Bienensterben

CBG Redaktion

Die europäische Aufsichtsbehörde EFSA bestätigt erneut, dass die BAYER-Pestizide Imidacloprid und Clothianidin Bienen schädigen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert schon seit 1997 (!) ein Verbot von Neonicotinoiden.

Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt

EFSA, 26 August 2015 -- Die EFSA bestätigt, dass die Spritzanwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellt. Die Behörde hat Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht und berücksichtigte dabei alle Anwendungen mit Ausnahme von Saatgut-Behandlungen und Granulat. In den Fällen, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, wurden entweder hohe Risiken ermittelt oder konnten nicht ausgeschlossen werden. In den übrigen Fällen konnte die Risikobewertung aufgrund lückenhafter Daten nicht abgeschlossen werden.
Die Schlussfolgerungen entsprechen jenen, zu denen die EFSA vor zwei Jahren gelangte, als sie die von den drei Substanzen ausgehenden Risiken für Bienen durch den Einsatz zur Saatgutbehandlung bzw. als Granulat bewertete. Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen, nachdem sie im Jahr 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden verordnet hatte.
Die Verwendung der drei Substanzen zur Saatgut- oder Boden-Behandlung ist derzeit bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide außer Wintergetreide nicht zulässig; ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus. Der Einsatz der Substanzen zur Blattbehandlung bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide ist – außer in Gewächshäusern oder nach der Blüte – verboten.

Weitere Schritte
Bei Einführung der Auflagen erklärte die Kommission, dass sie innerhalb von zwei Jahren eine Auswertung etwaiger neuer wissenschaftlicher Informationen zu den Risiken für Bienen durch den Einsatz der drei Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung und als Granulat in die Wege leiten würde.
Im Rahmen dieses Prozesses hat die EFSA nationale Behörden, Forschungseinrichtungen, Industrie und sonstige interessierte Kreise aufgerufen, einschlägige neue Informationen einzureichen.
Sämtliche Informationen sollten bis zum 30. September 2015 vorliegen. Nach Erhalt eines weiteren diesbezüglichen Mandats der Europäischen Kommission wird die EFSA dann das Material auswerten und Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine aktualisierte Risikobewertung formulieren.

Xarelto

CBG Redaktion

[FotosBerBerl] Stop BAYER and MONSANTO!

CBG Redaktion

Demo Bayer-Monsanto Berlin

Am 16. Oktober 2016 tanzte in Berlin eine Gruppe fröhlicher und sehr motivierter Menschen durch die Strassen, um gegen den bevorstehenden Zusammenschluss der beiden Global Players Bayer und Monsanto zu protestieren. Die Menschen an den Strassenrändern staunten nicht schlecht, als das bunt dekorierte Auto mit lauter Musik, gefolgt von den Plakate schwenkenden Protestierenden, an ihnen vorbeifuhr.

Am Neptunbrunnen, Ausgangspunkt der Demo, gab es ebenfalls exotische Musik von einem Schlagzeugduo, sowie zwei informative Reden, die über die Machenschaften der beiden Multis berichteten. Die Gefahr eines Monopols und weitere Kontrolle durch diese Giganten wurde ebenfalls hervorgehoben. Doch besonders wichtig war es, die Lüge der Konzerne aufzudecken, dass schon alles beschlossen sei. Stattdessen wurde über die bevorstehende Entscheidung der diversen Kartellämter und das Vetorecht der Aktionäre geredet, da diese beiden Faktoren noch dazu führen könnten, dass der Deal verhindert wird.
Dann setzte sich der hübsch dekorierte Wagen in Bewegung und immer mehr Leute schlossen sich ihm an. Nicht zuletzt dank der Musik, die der Demo viel Leben gab. Der Kommentator im Wagen machte sich bei allen beliebt, indem er ständig lustige Bemerkungen zu den Passanten machte, Bsp.: `Ich hoffe doch, dass in ihrem Döner dort keine Gentechnik drin ist! Schliessen sie sich unserer Demo an und verhindern sie dies ein für alle mal!´

Leider wurde die Demo erst zwei Wochen zuvor angekündigt und so nahmen nicht allzu viele an ihr Teil, doch in der Schlussrede wurden zukünftige Infostände angekündigt und jeder zur Teilnahme an weiteren Protestaktionen eingeladen. Mindestens eine weitere Demo ist für März nächsten Jahres in Berlin geplant. Trotzdem war die Stimmung an diesem Tag sehr ausgelassen und man fühlte sich stark und gut gerüstet gegenüber den beiden Riesen Bayer und Monsanto.

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[Donner] Hauptversammlung 2017

CBG Redaktion

Dieter Donner (Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen)

Guten Tag an Sie, Herr Wenning und Herr Baumann als Vorsitzende von Aufsichtsrat und Vorstand und danke für die Einladung!
Auch Ihnen, liebe Aktionäre wünsche ich einen guten Tag.

Mein Name ist Dieter Donner, und ich habe als Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen und auch als Vorstand der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf vielfach mit Bayer und den Töchtern zu tun.

Für den heutigen Tag der Aktionäre hat mich wieder eine langjährig treue Aktionärsfamilie gebeten und beauftragt, hier zu Ihnen neben der CO-Pipeline auch die Merkwürdigkeiten zum Börsengang von Covestro anzusprechen. Leider mussten Sie heute auf unseren Info-Flyer für Aktionäre mit Herz und Verstand wegen der wenig „publikums-freundlichen“ Zugangsituation verzichten.

Seit 2008 darf ich Ihnen hier die Sicht der Anwohner in der nunmehr zehnjährigen Auseinandersetzung um die CO-Pipeline aufzeigen. Dabei haben wir als Bürgerinitiative immer darauf geachtet, sachlich die Unsäglichkeit und Unnötigkeit dieser CO-Pipeline vorzustellen.
Mittlerweile wird die früher immer betonte „Alternativlosigkeit“ dieses Vorhabens auch von den Bayer-Leuten und den beauftragten Anwälten noch nicht einmal mehr halbherzig vertreten.

Dem im letzten Jahr vorgestellten Katastrophen-Musical der Musikschule Monheim könnte schon bald ein Gerichts-Theaterstück folgen. Dann als die Anwälte der Bayer-Tochter Covestro Ende 2016 eine 85-jährige Eigentümerin vor ein NRW-Amtsgericht gezerrt hatten, nur um eine zehn Jahre lang versäumte Grundbucheintragung zu erzwingen, kam in der Begründung eine interessante Interessenlage heraus. Der Auftraggeber wolle damit absichern, durch die Pipeline in Zukunft andere Medien durchleiten zu können! Das hat bestätigt, was wir schon länger aus den Reihen von Bayer/Covestro - Mitarbeitern und auch aus dem Management erfahren haben.

Dass aber sogar ein von den Anwälten verhandelter Kompromiss dann auf Anweisung der Firma vor Gericht abgelehnt werden musste, zeugt von fehlender Souveränität. Dass das dann gefällte Urteil dann noch zweimal umgeschrieben werden musste, machte das Verfahren endgültig zu einer äußerst seltsamen Posse!

Da kann es nicht verwundern, dass immer mehr - ältere und jüngere Menschen entlang der CO-Trasse - ihre Ärzte bitten, die Medikamentation auf Produkte eines anderen Unternehmens als Bayer umzustellen.

Es ist offensichtlich im Unternehmensverbund Bayer immer noch ungeklärt, wie Bayer diesen Mühlstein um den Hals los werden kann?
Seit längerem weiß man, und das zeigt sich auch deutlich an den positiven Zahlen des Kunststoffbereiches im Jahr 2016, dass es bessere Alternativen als den Giftgastransport durch Wohngebiete gibt; auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und um das Gefahrenrisiko niedriger zu halten.

Wenn der Vorstand jetzt sagen möchte: Warum zeigt sich die Stopp-CO-Pipeline-Initiative überhaupt noch auf der Bayer-Aktionärsversammlung, wo Bayer dabei ist, sich der Kunststoffsparte zu entledigen und COvestro an die Börse gebracht hat.

Aber so einfach ist das Problem und sind wir auch nicht abzuschütteln. Die CO-Pipeline ist weiter eng mit dem Namen Bayer verbunden, wie man leicht mit dem Suchbegriff bei Google nachschauen kann. Und COvestro ist keineswegs aus der Bayer-Familie weg, sondern in dem hier vorgestellten Geschäftsbericht für 2016 noch voll integriert.

Der etwas nach einer Sturzgeburt aussehende Börsengang von COvestro kurz vor der Übernahme des Chefpostens durch Herrn Baumann und die danach sehr zügig verkündete Übernahme von Monsanto werfen auch aus Aktionärssicht einige Fragen auf. Bayer zeigt sich bei der Dividende an die Aktionäre zurückhaltend, wenn man diese mit den fast doppelt so hohen Raten z. B. der Rückversicherer vergleicht.

Dagegen hat sich Bayer bei der Ausgabe der ersten ca. 30 Prozent der COvestro-Aktien mit etwa 25 Euro pro Aktie sehr spendabel gegenüber den dort vor allem aktiven Investmentgesellschaften ( wie Blackrock etc. ) gezeigt.
Diese haben einen Milliarden-Reibach innerhalb kurzer Frist mit dem Kurs von nunmehr über 70 Euro gemacht. Interessant zu erfahren, welche Namen von Investmentgesellschaften sich unter diesen Investoren finden, die auch beteiligt sind an dem Monsanto - Übernahmedeal.
Wurden die „stillen Reserven“ der früheren BMS erst „gehoben“, als die Investoren gekauft hatten?
Gibt es dort Verbindungen und war der COvestro-Deal quasi eine Eintrittskarte in die Zusammenarbeit beim Mega-Deal Monsanto?

Der COvestro - Geschäftsbericht zeigte schon im vorigen Jahr eine gute Lage und es ist auch - weiter ohne CO-Pipeline-Betrieb - ein aktuell günstiges Bild zu verzeichnen.
Dazu können wir sogar in Anspruch nehmen, auch einen erheblichen Teil beigetragen zu haben. Denn immerhin haben wir gemeinsam mit den Klägern früher BMS und jetzt COvestro davon abhalten können, zusätzliche Kosten zu den Herstellungskosten des Rohstoffes CO in Form von unnötigen Transportkosten zu produzieren. Das war ja ein für Bayer „überraschendes“ Ergebnis des Gutachtens der Landesregierung aus dem Jahr 2014, worüber ich schon früher berichtet habe.
Das Ergebnis von COvestro hat sich günstig entwickelt mit einem weiter kräftigen Anstieg bei Polycarbonat im EBITDA und der höchsten Rendite. Dies ist den weiter niedrigen Rohstoffpreisen z. B. auch des in Uerdingen eingesetzten Koks zu verdanken. Der kommt bei der dortigen CO-Produktion vor Ort zum Einsatz. Gerade diese vor Ort-Produktion von giftigen Stoffen entspricht dem „ehernen Grundsatz der Chemie“, war auch immer unsere Forderung und stellt sich jetzt auch für Bayer/Covestro als wirtschaftlich äußerst günstig heraus!

Da wiederhole ich doch das früher schon zitierte Sprichwort:
***Manchmal ist das Pferd doch klüger als der Reiter.***

Über Bayer und COvestro hängt als „Makel“ noch immer das Urteil aus dem Jahr 2011, in dem das Projekt als rechtswidrig, noch erheblich nachzuarbeiten beurteilt wurde. Vor allem durch den vom Gericht kassierten Planänderungsbescheid zum Geogrid-Abdeck-Gitter bleibt die fertig verlegte CO-Pipeline über mehr als 60 der 67 Kilometer ein „Schwarzbau“ !
Für diesen Schwarzbau ist für weitere Jahre keine Betriebsgenehmigung zu erwarten und der Rückweisungsbeschluss des BVG an das OVG dürfte das Verfahren eher weiter verzögern, als schneller voranbringen.

Die obersten Richter haben zudem eine Festschreibung gemacht, die Bayer/Covestro mit dieser Pipeline nicht erfüllen will und auch nicht kann. Die Richter gehen von „einer Vielzahl von Firmen aus“, die Kohlenmonoxid aus der Pipeline verarbeiten und sehen nur so das Gemeinwohl als gesichert und Enteignungen sonst als ungerechtfertigt an!

Und jetzt kommen - wie jüngst Umweltminister Remmel auf Grund einer Innenminister-Einschätzung meldet - zu den schon eingebauten Gefahren der Giftgas-Pipeline auch noch Terrorgefahren hinzu. Das hat den Umweltminister veranlasst, der Sicherheit der Menschen den Vorrang zu geben und eine Aufhebung des zugrundeliegenden Rohrleitungsgesetz vorzuschlagen.

Und auch nur so ist aus unserer Sicht das CO-Problem zu lösen: „Zurück zum ehernen Grundsatz der Chemie, Giftstoffe nur innerhalb der Werke erzeugen und dort unmittelbar zu verarbeiten.“
Dann erübrigt es sich, Giftgase in der Nähe von Wohngebieten in mehr oder weniger rostigen Röhren zu lagern und zu transportieren.
Wenn COvestro aber nur das „weiter so“ betreibt, ist man bei gleich zwei Projekten, der Pipeline von Dormagen nach Uerdingen und nach Leverkusen durch den Düker, in der Falle! Das gilt auch für die Currenta-Leitstellen. Denn bei einem Leck in einer Pipeline bleibt eine riesige und tödliche Lücke selbst in „hochgelobten, modernsten“ Lecküberwachungssystemen.

Bei dem Giftgas CO, das schon mit der Menge eines Weinglases -
das sind 100 Milliliter - eingeatmet einen erwachsenen Menschen ohnmächtig und bewegungsunfähig macht und letztlich tötet, sind Transporte unverantwortlich. Dabei auf Warnsysteme zu setzen, die erst bei dem tausendfachen der tödlichen Menge, bei 100 Liter pro Stunde und dann überhaupt erst nach 24 bis 48 Stunden anschlagen, ist menschenverachtend.
Erst ab einer Menge von 60 cbm je Stunde ist eine kürzere Alarmzeit möglich. Das entspricht 60.000 Liter also 6-millionenfach stündlich die tödliche Dosis!

Schon bei einer mittleren Leckage würden COvestro und Bayer für den Tod von hunderten oder tausenden von Anwohnern, Frauen und Kindern, Alten und Jungen verantwortlich gemacht.

Die immer wiederkehrenden Chemieunfälle sollten uns allen zu denken geben! Wie im Sommer 2015 - in Gladbeck, Hamburg und im Chempark Uerdingen - und im biblischen 7-Jahres-Rhythmus nach dem ähnlich schrecklichen Jahr 2008, und nun noch verstärkt durch die zusätzlich erkannte Terrorgefahr.

Wir haben als Initiative mit Ihnen, Herr Baumann, schon den dritten Bayer-Chef vor uns. Zum Abschluss haben wir für Sie, Herr Baumann und vor allem auch für Sie, Herr Wenning, als Chef des Aufsichtsrates dieses Jahr ein besonders kurzes Gedicht von Eugen Roth, das zu der aktuellen Situation, die kluges Handeln und gewissenhafte Aufsicht erfordert, irgendwie passt:

Unter Aufsicht

Ein Mensch, der recht sich überlegt,
Daß Gott ihn anschaut unentwegt,
Fühlt mit der Zeit in Herz und Magen,
ein ausgesprochenes Unbehagen
und bittet schließlich Ihn voll Grauen,
Nur fünf Minuten wegzuschauen.
Er wolle unbewacht, allein
Inzwischen brav und artig sein.
Doch Gott, davon nicht überzeugt,
ihn ewig unbeirrt beäugt.

Aber dazu, Herr Baumann und Herr Wenning, haben und werden andere noch Worte der Mahnung oder anderes finden.
Eins ist aber klar: Dass das CO-Pipeline-Problem immer noch an dem Bayer/COvestro Image haftet!

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie kritisch bei Ihrer späteren Stimmabgabe, wenn Sie keine weiteren Image- und Geldschäden mehr wünschen. Und wenn Ihnen der Vortrag gefallen hat, dann ist vielleicht auch wieder ein Beifall drin.

[CBG in Aktion] CBG auf „Wir haben es satt“-Demo

CBG Redaktion

Mit über 30.000 Menschen hatte die „Wir haben es satt“-Demonstration weit mehr Zulauf als im vergangenen Jahr. Die TeilnehmerInnen, die am 20. Januar nach Berlin kamen, unterstrichen damit noch einmal die Dringlichkeit einer Landwende. Sie traten ein für eine Landwirtschaft, die ohne Glyphosat & Co., Massentierhaltung, Antibiotika wie BAYERs BAYTRIL, Land-Konzentration, Export-Orientierung und – last but not least – BAYSANTO auskommt. „Wir wollen, dass Demokratie sich gegen Konzern-Macht durchsetzt, weltweit“, hieß es in einer politischen Erklärung der Veranstalter. „Dämmen Sie die Markt-Konzentration von Großunternehmen ein, weil diese die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und eine positive ländliche Entwicklung bedroht“, forderten sie deshalb von den PolitikerInnen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) setzte das Thema in Berlin ebenfalls auf die Tagesordnung. „Stopp BAYER/MONSANTO“ war der Aufruf überschrieben, den CBG-AktivistInnen auf der ganzen Strecke zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor verteilten. Er stieß auf so viel positive Resonanz, dass die Demo-Delegation am Samstag Abend mit viel Rückenwind für die Kampagne aus der Hauptstadt zurückkehren konnte.

Unser Aufruf zur „Stopp BAYER/MONSANTO“-Kampagne im PDF-Format

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[Charta] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

Die Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG / www.CBGnetwork.org) hat in den Jahren nach der Chemie-Katastrophe 1984 in Bhopal/Indien an der Entwicklung der Charta “Menschenrechte und industrielle Gefahren“ mitgearbeitet. Insbesondere hat CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura an den abschließenden Beratungen der Charta 1994 in London teilgenommen und dort das Fall-Beispiel „BAYER-Konzern“ vorgetragen.

Entwurf des internationalen Permanent Peoples´ Tribunal (PPT) für eine Charta „Menschenrechte und industrielle Gefahren“

Zum Entwurf

Aus Anlass des 10. Jahrestags der Bhopal-Katastrophe wurde vom 30. November bis 2. Dezember 1994 in London ein Tribunal aus fünf internationalen Richtern abgehalten. Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) für Menschenrechte und Industrielle Gefahren hörte Aussagen und Empfehlungen von Spezialist*innen, Opferverbänden, Interessensgruppen und Einzelpersonen bezüglich der Auswirkungen von riskanten Produktionen auf Arbeiter*innen, Allgemeinheit und Umwelt sowie fehlender Wiedergutmachung für die Opfer. Dies war das vierte und letzte Tribunal des PPT bezüglich industrieller Gefahren und Menschenrechte, das zur Entwicklung der Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren beisteuerte.
Die Welt hat hinreichende Erfahrung mit industriellen und Umweltgefahren erlangt. Die Lektionen müssen aus diesen Erfahrungen gelernt werden, so dass die Menschen, die gestorben sind oder leiden mussten, dies nicht umsonst getan haben. Das ist das Urteil des Permanenten Völkertribunals, welches im Oktober 1992 in Bhopal abgehalten wurde.
Gegründet wegen verheerender industrieller Katastrophen, wie Seveso, Italien (1976), Bhopal, Indien (1984) und Tschernobyl, Ukraine (1986), nahm das PPT seine Arbeit auf (1991-1994), um sich dem Mangel an rechtlichem und medizinischem Schutz der betroffenen Arbeiter*innen und Bewohner*innen zu widmen sowie den örtlichen industriellen Risiken für die Umwelt.
Themen wie Katastrophenschutz, Verantwortung der Werksbetreiber*innen, internationales Recht und viele andere Problembereiche der industriellen Produktion wurden angesprochen. Das PPT wurde am zehnten Jahrestag des Unglücks von Bhopal zusammengestellt als Anregung für eine Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren.
Fast fünf Jahre dauerte das Entwerfen der Charta, die auf einer Reihe von öffentlichen Anhörungen des Tribunals in New Haven, USA (1991), Bangkok, Thailand (1991), Bhopal, Indien (1992) und London, UK (1994) basiert.
Menschen vieler unterschiedlicher Länder legten Beweise vor. Das Tribunal hörte Aussagen von Überlebenden, die industriellen Gefährdungen ausgesetzt waren, von betroffenen Ortsgruppen und Arbeiter*innen. Zur gleichen Zeit stellten Ärzt*innen, Anwält*innen, Wissenschaftler*innen, Ingenieur*innen und andere Expert*innen Informationen zu Ursprung und Auswirkungen industrieller Gefahren zur Verfügung.
Trotz ihrer unterschiedlichen Hintergründe und Erfahrungen erzählten alle Menschen, die aussagten, eine gemeinsame Geschichte. Industrielle Gefahren breiten sich auf globaler Ebene aus und sie stellen eine ernste Bedrohung für Leib und Leben dar. Außerdem reagieren die vorhandenen wirtschaftlichen, rechtlichen und medizinischen Organisationen nicht adäquat auf diese Besonderheit der Globalisierung. Vereine zur Unterstützung der Opfer äußerten eine gemeinsame Forderung nach einer Instanz, die sie vor Tod, Schaden und anhaltender Unsicherheit schützt. Expert*innenaussagen hoben Beispiele für bewährte Methoden hervor, beschrieben aber auch die Hauptmerkmale einer internationalen Ordnung, in der Gefahren ohne effektive Kontrollen gefördert, gehandelt und geschützt werden.
Das Tribunal hielt seine vierte und letzte Sitzung in London vom 28. November bis zum 2. Dezember. Die Richter*innen hörten drei Tage lang Experte*innenaussagen. Die Anklage wurde von Rechtsanwalt Graham Reid vertreten, die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas O’Shea. Die Beweisführung wurde von sechs Richter*innen gehört:
Francois Rigaux, Jura-Professor, Katholische Universität von Louvain, Belgien, Vorsitzender des PPT
Dr. Rosalie Bertell, Vorsitzende des Instituts für Angelegenheiten öffentlicher Gesundheit, Kanada
Salak Siveraska, Santi Pracha Dhamma Institut, Thailand
Richter Subhan, ehemaliger Richter, Bangladesch, Oberster Gerichtshof
Tina Wallace, Development Administration Group, Universität von Birmingham
Dr. Timothy Weiskel, Direktor, Harvard Seminar in ökologische Werte
Den Richter*innen wurde assistiert von:
Dr. Gianni Tognoni, Epidemiologe am Mario Negri Forschungsinstitut Milan, Generalsekretär des PPT
Joe Verhoeven, Professor für internationales Recht, Katholische Universität von Louvain, Belgien
Am 2. Dezember verkündeten die Richter*innen ihre Ergebnisse und das Urteil bei einer Pressekonferenz im Unterhaus, die von Harry Cohen (Mitglied des Parlaments) und John Hendy (Kronanwalt) veranstaltet wurde.
Die Charta
Das Permanent Peoples’ Tribunal für Menschenrechte und industrielle Gefahren,
das in New Haven, Bangkok, Bhopal und London für vier Sitzungen seit 1991 zusammengekommen ist, um Aussagen zu erhalten und uns zu Themen des Rechts auf Leben, berufliche Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Risikomanagement und Schadensreduzierung im weiteren globalen Sinne der gefährlichen Produktion zu beratschlagen;
das entworfen hat über die Zeit von vier Jahren eine Rechtscharta zur Wiedergabe der Ansichten und Belange der Personen, die wegen industrieller Gefahren verletzt und verzweifelt sind, und haben am zweiten Tag des Dezembers 1994 einen Charta-Entwurf herausgegeben für Kommentare und Diskussionen unter den einzelnen Personen und Nicht-Regierungs-Organisationen, einschließlich Gewerkschaften;
das berücksichtigt hat die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Wiener Erklärung und ihr Aktionsprogramm, die Pekinger Weltfrauenkonferenz, den Aktionsplan des Weltgipfels zu sozialer Entwicklung und andere relevante internationale Menschenrechtsinstrumente;
das geleitet wurde von der Rio-Erklärung für Umwelt und Entwicklung, Agenda 21, der Entwurfserklärung für die Grundlagen des Menschenrechts und der Umwelt, der Entwurfserklärung für die Rechte von indigenen Völkern und anderen relevanten Mitteln zur Verhütung von industriellen und ökologischen Gefahren;
das geleitet wurde von Abkommen und Empfehlungen internationaler Gewerkschaften, einschließlich des Abkommens zur Freiheit des Zusammenschlusses und Schutz des Rechts, sich zu organisieren, vom Abkommen zum Organisationsrecht und auf Tarifverhandlungen und vom Abkommen bezüglich der Verhütung größerer industrieller Unfälle;
das erheblich besorgt ist über die umfassende Verbreitung von gefährlichen Produkten und Prozessen, die zu industriellen Anwendungen führen, die menschliche, soziale und ökologische Zerstörung verursachen, die insbesondere Lebensraum, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur indigener Völker bedrohen;
das zutiefst besorgt ist über die Häufigkeit von kleinen, aber schädlichen gefährlichen Vorfällen, sowie über das Ausmaß und die Art von größeren industriellen Unglücken, einschließlich der Geschehnisse in Seveso, Tschernobyl, Bhopal, Basel und anderswo;
das besorgt ist über die erfolglosen nationalen und internationalen Systeme zu Gefahrenschutz, Katastrophenhilfe, medizinischer und staatlicher Unterstützung und staatlicher Übernahme von Verant-wortung, die in ihrer jetzigen Form sowohl darin versagt haben, berufliche und ökologische Gefahren adäquat zu verhindern als auch darin, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die verantwortlich sind für Tote und Verletzte weltweit;
das zur Kenntnis nimmt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, künftige Verschlechterungen bezüglich des menschlichen und tierischen Lebensraums und der Umwelt zu verhindern, und das Leid, verursacht durch industrielle Gefahren, angemessen zu beseitigen;
das zur Kenntnis nimmt, dass die persönliche Erfahrung und wiederholten Forderungen von Arbeiter*innen und Bewohner*innen, die von industriellen Gefahren betroffen sind, die bestmögliche Basis für die Formulierung von Rechten bietet;
das sich bewusst ist der inhärenten Begrenzungen von nationalem und internationalem Recht sowie der wichtige Rolle der gemeinschaftlichen Organisationen und Bewegungen in der Prävention und Linderung industrieller Gefahren;
das überzeugt ist, dass neue nationale und internationale Systeme zur Prävention, Linderung und rechtlichen Haftung formuliert und festgelegt werden müssen;
erklärt das Folgende:
Teil I
Allgemeingültige Rechte
Artikel 1
Keine Diskriminierung
1. Jeder Mensch hat Anspruch auf alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung dargelegt werden, ohne jede Unterscheidung bezüglich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Nationalität, politischer Meinung oder Zugehörigkeit zu einer politischen oder ethnischen Gruppe oder sozialen Klasse bzw. Kaste, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Besitz und Einkommen, Geburt oder jeglichem anderen Status.
2. Angesichts der besonderen Abwertung, mit der Frauen als bezahlte oder unbezahlte Arbeitskräfte konfrontiert sind, sollte darauf geachtet werden, ob die unten genannten Rechte Frauen besonders betreffen.
3. Angesichts ihrer besonderen Verwundbarkeit und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt soll Kindern, die industriellen Gefahren ausgesetzt sind, besonderer Schutz gewährt werden.
4. In Hinblick auf den Zusammenhang zwischen niedriger Entlohnung und risikoreichem Arbeitsumfeld und auf die überproportionalen Auswirkungen industrieller Risiken auf rassische und ethnische Minderheiten sollte diesen Gruppen besonderer Schutz gewährt werden.
Artikel 2
Bezug zu anderen Rechten
Die Rechte in dieser Charta und andere Menschenrechte, einschließlich zivilrechtlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, sind universell, interdependent und unteilbar. Insbe-sondere die Freiheit von gesundheitlichen Risiken einschließlich dem Recht, gesundheitsgefährdende Beschäftigungen zu verweigern, gründet auf der vollständigen Umsetzung sozialer und wirtschaftlicher Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard.
Artikel 3
Recht auf Zurechenbarkeit
Jeder Mensch hat das Recht, Einzelpersonen, Unternehmen oder Regierungsbehörden haftbar zu machen für Handlungen, die zu Gesundheitsgefahren führen. Insbesondere sollen Dachgesellschaften, einschließlich transnationaler Gesellschaften, für die Handlungen ihrer Tochterunternehmen haftbar gemacht werden.
Artikel 4
Organisationsfreiheit
1. Alle Mitglieder und Arbeiter eines Gemeinwesens haben das Recht, sich mit anderen Gemeinwesen und Arbeitern zusammenzuschließen, um ein Arbeitsumfeld anzustreben, das frei von gesundheitlichen Risiken ist.
2. Das Recht auf Organisation schließt insbesondere ein:
(a) die Freiheit der Meinungsäußerung, des Zusammenschlusses und der friedlichen Versammlung;
(b) das Recht, lokale, nationale und internationale Organisationen ins Leben zu rufen;
(c ) das Recht auf Agitation, politische Einflussnahme, Schulungen und Informationsaustausch;
(d) das Recht, Gewerkschaften zu gründen;
(e) das Recht auf Streik oder andere Formen des Arbeitskampfes.
Artikel 5
Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge.

2. Dieses Recht schließt insbesondere ein:
a) das Recht von Einzelpersonen und Gruppen, bei der Planung und Implementierung von
Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge mitzuwirken;
b) das Recht von Einzelpersonen und Familien auf gleichen Zugang zu der Art Gesundheitsfürsorge, die dem Gemeinwesen möglich ist;
c) das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten, einschließlich dem angemessenen Zugang zu Krankenhäusern, Wohnbereichskliniken und Spezialkliniken; außerdem dem Zugang zu praktischen Ärzten und Ausübenden anderer medizinischer Berufe, die im dem entsprechenden Gemeinwesen tätig sind;
d) das Recht auf unabhängige Information bzgl. der Relevanz und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen und Behandlungen der medizinischen Einrichtungen, unter Berücksichtigung der Methoden der Allopathie, Homöopathie, der Ernährungslehre, der Physiotherapie, der Psychotherapie und indigener Behandlungsverfahren;
e) das Recht auf Gesundheitssysteme, die die unterschiedlichen Auswirkungen von Gesundheits-gefahren auf Frauen, Männer und Kinder anerkennen und berücksichtigen;
f) das Recht auf Gesundheitserziehung.
Artikel 6
Recht auf Verweigerung
1. Alle Gemeinwesen haben das Recht, die Einführung, Ausweitung oder Fortführung risikobehafteter Tätigkeiten in ihrer Lebensumwelt zu verweigern.
2. Alle Arbeitskräfte haben das Recht auf Arbeitsverweigerung in einem risikobehafteten Arbeitsumfeld, ohne Gegenmaßnahmen von Seiten des Arbeitgebers befürchten zu müssen.
3. Das Recht auf Zurückweisung unangemessener rechtlicher, medizinischer oder wissenschaftlicher Beratung bleibt unbenommen.
Artikel 7
Dauerhafte staatliche Souveränität über die Lebensumwelt
1. Jeder Staat behält das Recht auf dauerhafte Souveränität über die Lebensumwelten innerhalb seiner nationalen Rechtsprechung. Kein Staat soll dieses Recht in einer Weise ausüben, die geeignet ist, die Gesundheit oder Lebenswelt seiner Bewohner zu gefährden oder die Umwelt anderer Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen nationaler Rechtsprechung zu schädigen.
2 Jeder Staat hat das Recht und die Verpflichtung, seine Amtsgewalt regelhaft auszuüben in Bezug auf gefährliche und potentiell risikobehaftete Unternehmen, in Übereinstimmung mit den Interessen und dem Wohlergehen der Bevölkerung und der Umwelt.

3. Für alle Staaten gilt
a) Keinem Staat darf externe finanzielle Hilfe verweigert werden auf Grund seiner Weigerung, risikobehaftete Produkte zu importieren oder derartige Produktionsprozesse einzurichten;
b) Kein Staat darf gezwungen werden, ausländische Investitionen bevorzugt zu behandeln;
c) Kein Staat darf externen militärischen, diplomatischen, sozialen oder ökonomischen Drohungen oder Zwangsmitteln ausgesetzt werden, die geeignet sind, Regelwerke oder Richtlinien bezüglich gesundheitsgefährdender Produktionsweisen in ihrer Wirkung zu beeinträchtigen.
4. Transnationale Konzerne und multinationale Unternehmen dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines Gastgeberlandes einmischen.
Teil II
Gemeinwesen
Artikel 8
Recht auf Lebensumwelt frei von Gesundheitsrisiken
1. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Lebensumwelt, die frei von Gesundheitsrisiken ist. Dieses Recht ist insbesondere anwendbar, wenn Risiken entstehen durch:
a) Herstellung, Verkauf, Transport, Verteilung, Gebrauch und Entsorgung gesundheitsgefährdender Materialien;
b) jegliche militärische oder waffentechnische Anwendung, ungeachtet nationaler Sicherheitserwä-gungen.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in gutem Glauben Klage zu erheben gegen den Besitzer oder Betreiber eines Wirtschaftsunternehmens hinsichtlich von Aktivitäten, von denen der Kläger annimmt, dass sie die Lebensumwelt schädigen.
3. Jeder Mensch, der in einer Umgebung lebt, die unausweichlich mit Risiken behaftet ist, soll das Recht auf Sicherheitssysteme haben, die geeignet sind, ihn vor solchen Risiken so weit wie möglich zu schützen. Die Besitzer oder Betreiber des betreffenden risikobehafteten Unternehmens dürfen die Einrichtung des wirkungsvollsten verfügbaren Schutzsystems nicht auf Grund von Kosten oder sonstigem Aufwand verweigern.
Artikel 9
Recht auf Umweltinformation
1. Jeder Mensch hat das Recht, auf angemessene Weise unterrichtet zu werden hinsichtlich geplanter Maßnahmen zur Einrichtung, Ausweitung oder Modifizierung einer potentiell gefährlichen Industrieanlage, die die öffentliche Gesundheit oder die Lebensumwelt gefährden könnten. Zur vollen Verwirklichung dieses Rechtes sollen folgende Schritte eingeleitet werden:
a) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass Gemeinwesen, Einzelpersonen und Nicht-Regierungsorganisationen das Zugriffsrecht auf vollständige Informationen bzgl. der Planungen haben. Dieses Recht soll deutlich vor der offiziellen Genehmigung wirksam werden und soll nicht mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Geheimhaltung beschnitten werden;
b) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass vor der offiziellen Genehmigung eines riskanten Vorhabens eine unabhängige und gründliche Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit unter Beteiligung des betroffenen Gemeinwesens durchgeführt wird.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in seiner eigenen Sprache und in einer für ihn verständlichen Weise über potentielle Gefahren oder Risiken informiert zu werden, die mit einem Produkt oder Produktionsprozess verknüpft sind, mit denen sie in Kontakt kommen könnten.
3. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über die Sicherheitsprotokolle jeglicher wirtschaftlicher Unternehmungen, deren Herstellungsweise oder industrielle Fertigung seine Lebensumwelt beeinträchtigen könnten, einschließlich der Zahl und Art der Unglücksfälle, die sich ereignet haben, des Ausmaßes der durch solche Unfälle verursachten Verletzungen und jeglicher potentieller gesundheitlicher Langzeitschäden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über Arten und Mengen gefährlicher Substanzen, die auf einem Firmengelände gelagert und verwendet werden, die vom Gelände aus in Umlauf gebracht werden oder in Endprodukten enthalten sind. Dieses Informationsrecht schließt insbesondere ein das Recht auf angemessenen Zugang zu Verzeichnissen toxischer Emissionen. Alle Personen, die in der Nähe potentiell gefährlicher Einrichtungen wohnen, haben das Recht, das Firmengelände zu inspizieren und potentiell gefährliche Substanzen und Produktionsprozesse physisch zu verifizieren.
5. Jeder Bewohner eines Umfeldes, in dem er mit Materialien und Produktionsprozessen in Kontakt kommen kann, die bekanntermaßen hochriskant sind und die von den betrieblichen Tätigkeiten eines Wirtschaftsunternehmens ausgehen, hat das Recht auf regelmäßige Untersuchungen durch einen vom Besitzer oder Betreiber dieses Unternehmens bezahlten medizinischen Fachmann.
Artikel 10
Recht auf Mitwirkung des Gemeinwesens
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die seine Lebensumwelt beeinflussen.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die folgende Eigenschaften haben sollen:
a) öffentlich und frei zugänglich;
b) zugänglich für jedermann in Hinblick auf Zeit und Ort;
c ) im Voraus weitreichend bekanntgemacht;
d) ohne Einschränkungen durch Anforderungen an Lese-/Schreibfähigkeit, spezielle Sprachkenntnisse oder Art der Beiträge.
3. Jeder Mensch hat das Recht, seine Besorgnisse und Einwände in Bezug zu Risiken zu äußern, die mit der Einrichtung, Modifizierung oder Ausweitung eines Wirtschaftsunternehmens in Verbindung gebracht werden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei der Gestaltung und Ausführung laufender Studien, die die Beschaffenheit von Risiken für die Lebensumwelt ermitteln sollen, die durch ein Wirtschafts-unternehmen entstehen.
Artikel 11
Recht auf Umwelt-Monitoring
1. Jeder Mensch hat das Recht auf regelmäßige und wirksame Beobachtung seiner Gesundheit und seines Umfeldes zur Erfassung möglicher Kurzzeit- und Langzeitschäden durch gefährdende oder potentiell gefährdende Produktionsprozesse.
2. Jeder Mensch hat das Recht, bzgl. der Häufigkeit, der Art und der Ziele von Umwelt-Monitoring zu Rate gezogen zu werden. Das Recht, nicht-professionelle Monitoring-Strategien wie zum Beispiel Laien-Epidemiologie zu organisieren, soll geschützt werden. Die Rechte von Frauen, deren Erfahrung in der Gesundheitsfürsorge möglicherweise sonst unentdeckte Risiken aufdecken kann, werden besonders bekräftigt.
3. Jeder Mensch, der in gutem Glauben überzeugt ist, dass das Umfeld seines Gemeinwesens durch die Aktivitäten irgendeines Wirtschaftsunternehmens gefährdet ist, hat das Recht auf eine unver-zügliche und gründliche Untersuchung, durchzuführen von einem unabhängigen Träger und ohne Kosten für die Auftrag gebende Person.
Artikel 12
Recht auf öffentliche Fortbildung
1. Jeder Mensch hat das Recht auf wirksame Verbreitung von Informationen in Hinblick auf Gesundheitsgefahren in seinem Gemeinwesen. Dieses Recht umfasst auch Unterweisungen auf der Basis bestmöglicher Informationen und Standards unter Nutzung nationaler und internationaler Quellen.
2. Staaten sollen wirksame Maßnahmen ergreifen für:
a) klare und systematische Kennzeichnung gefährlicher Substanzen;
b) angemessene Fortbildung auf lokaler Ebene, einschließlich der Unterweisung von Kindern, über gesundheitsgefährdende Substanzen und Produktionsweisen;
c) die Schulung von Polizei, Medizinern und anderen Dienstleistern bzgl. gesundheitsgefährdender Produkte und Produktionsweisen.

Artikel 13
Recht auf lokale Maßnahmen der Notfallvorsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Maßnahmen der Notfallvorsorge, einschließlich der Bereitstellung von Warnsystemen bei drohenden Gefahren und Systemen für unverzügliche Hilfsmaßnahmen.
2. Alle Staaten sollen Maßnahmen ergreifen zur Ausstattung von Gemeinwesen mit angemessenen Notfalldiensten, einschließlich der Bereitstellung von geeigneten Strukturen bei der Polizei, der Feuerwehr, in medizinischen und paramedizinischen Diensten sowie im Katastrophen-Management.
Artikel 14
Recht auf Durchsetzung von Umweltgesetzen
1. Jeder Mensch hat das Recht, sein Lebensumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Umweltinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Gesetzgebung zum Umweltmanagement auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Artikel 15
Rechte indigener Völker
1. Indigene Völker haben das Recht, ihr Habitat, ihre Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur vor industriellen Risiken und umweltzerstörenden Praktiken durch Wirtschaftsunternehmen zu schützen.
2. Indigene Völker haben das Recht auf Kontrolle über ihr Land und das Ressourcen-Management ihres Landes, einschließlich des Rechts auf Abschätzung potentieller Auswirkungen auf die Umwelt und des Rechts, die Ansiedlung umweltgefährdender oder umweltzerstörender Industrien auf ihrem Land zu verweigern.
Teil III
Rechte der Arbeiter und Arbeiterinnen
Artikel 16
Spezielle Arbeitnehmerrechte
Über ihre Rechte als Mitglieder eines Gemeinwesens hinaus haben Arbeiterinnen und Arbeiter spezifische Rechte, die auf ihr Arbeitsumfeld anwendbar sind.

Artikel 17
Recht auf gefahrenfreies Arbeitsumfeld
1. Arbeiter haben das Recht auf eine Arbeitsumgebung, die frei von vorhersehbaren Gefahren ist, welche mittel- oder unmittelbar von einem Wirtschaftsunternehmen ausgehen, besonders von der Fertigung oder anderen industriellen Abläufen.
2. Jeder Arbeiter ist berechtigt, in gutem Glauben beim Unternehmer oder bei außenstehenden Parteien Klage zu führen über Bedingungen oder Praktiken am Arbeitsplatz, die er für schädlich oder gefährlich hält, ohne deswegen fürchten zu müssen, dass der Arbeitgeber ihn mit Strafmaßnahmen oder anderen diskriminierenden Maßnahmen belegt.
3. Eine Arbeitsumgebung, aus der unmöglich alle Gefahren verbannt werden können, berechtigt zum Anspruch auf Hilfestellung; alle Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen samt entsprechender Ausstattung müssen kostenlos und voll wirksam zur Verfügung stehen, auch persönliche Schutzausrüstung, die nötig ist, um Gefahren so weit wie möglich auszuschalten. Arbeitgeber dürfen sich nicht weigern, aus Kostengründen oder wegen des Aufwandes die wirksamste Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
4. Arbeiter haben das Recht auf sichere Arbeitssysteme, und alle Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Systeme zu planen, zur Verfügung zu stellen, in Stand zu halten und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
5. Arbeiter sollen keiner gefährlichen Chemikalie ausgesetzt sein, die durch eine weniger gefährliche Substanz ersetzt werden kann.
6. Regierungen und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einrichtung von Arbeitsumfeldern, die frei von Gesundheitsgefahren sind. Die Untätigkeit einer der beiden Seiten soll keine angemessene Rechtfertigung für die Pflichtverletzung der anderen Seite sein.
Artikel 18
Recht auf Gesundheits- und Sicherheitsinformationen
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Unterrichtung, wenn Veränderungen in ihrem Arbeitsumfeld geplant sind, die möglicherweise eine Bedrohung von Sicherheit und Gesundheit darstellen.
2. Arbeiter haben das Recht, in ihrer eigenen Sprache und auf eine Weise, die sie verstehen können, über jegliche bekannte Gesundheitsgefährdung unterrichtet zu werden, die mit irgendwelchen Stoffen oder Arbeitsabläufen verbunden ist, mit denen sie während der Zeit ihrer Beschäftigung zu tun haben.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf Kenntnis des Sicherheitsberichts, der über ihr Arbeitsumfeld angefertigt wurde, einschließlich der Art und Zahl der eingetretenen Unfälle, dem Ausmaß der Folgeschäden und jeglicher bekannter Langzeitgefahren für ihre Gesundheit, die von Ausgangs- und Werkstoffen sowie Arbeitsabläufen ausgehen, die der Arbeitgeber eingeführt hat. Arbeiter haben das Recht, regelmäßig über Sicherheitsberichte jedes Unternehmens informiert zu werden, das mit dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, durch gemeinsame Eigentümerschaft verbunden ist.
4. Arbeiter, die in einem Umfeld beschäftigt sind, wo sie mit bekanntermaßen sehr gefährlichen Stoffen sowie unfallträchtigen Arbeitsabläufen in Berührung kommen, haben ein Recht auf ärztliche Untersuchungen durch einen unabhängigen Fachmann, den der Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellt. Der Erstuntersuchung sollen in regelmäßigen Abständen weitere folgen, die von der konservativsten Abschätzung der Risiken ausgehen, aber nicht mehr als ein Jahr auseinanderliegen sollen; das ärztliche Ergebnis soll dem Arbeiter mitgeteilt werden.
Artikel 19
Recht auf Mitbestimmung
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf wirksame Mitbestimmung bei Entscheidungen des Managements, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten betreffen.
2. Alle Arbeiter haben das Recht, Sicherheitsvertreter zu wählen. Diese Vertreter haben das Recht auf Mitwirkung in gemeinsamen Ausschüssen, paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeiterschaft und des Managements, die regelmäßig tagen und sich mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen befassen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht, bei der Gestaltung und Ausführung laufender Gesundheits- und Sicherheitsstudien mitzuwirken, um die Beschaffenheit jeglicher Risiken für Gesundheit und Sicherheit zu ermitteln.
4. Alle Arbeiter haben das Recht, lokale Zentren für Risikoabschätzung und einschlägige Informationsnetzwerke einzurichten und/oder sich ihnen anzuschließen. Regierungen und Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Organisationen und Programme zu unterstützen.
Artikel 20
Recht auf Gesundheits- und Sicherheits-Monitoring
1. Alle Arbeiter haben das Recht, in einem Arbeitsumfeld tätig zu sein, das regelmäßig und wirksam auf Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter geprüft wird, die in dem Bereich beschäftigt sind.
2. Ungeachtet der Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitsumfelder zu untersuchen, soll den Arbeitern das Recht bleiben, unabhängige oder von Arbeitern durchgeführte Prüfungen zu erwirken. Dieses Recht schließt das Recht auf regelmäßiges Monitoring ein, um möglichen Langzeitgefahren vorzubeugen, die aus dem Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld resultieren können.
3. Jeder Arbeiter, der in gutem Glauben annimmt, dass seine Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist oder sein wird durch den Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld, hat das Recht auf eine unverzügliche und gründliche Untersuchung durch den Arbeitgeber, eine unabhängige Agentur oder auf anderem Wege, ohne dass dem Arbeiter Kosten entstehen.
Artikel 21
Recht auf Unterweisung und praktische Schulung
1. Arbeiter, die mit gefährlichen oder risikobehafteten Ausgangs- und Werkstoffen und in unfallträchtigen Abläufen arbeiten, haben ein Recht auf begleitende Unterweisung über den angemessenen Gebrauch der gefährlichen Ausgangs- und Werkstoffe. Das Recht auf Unterweisung und praktische Schulung auf der Basis bestmöglicher Information aus nationalen und internationalen Quellen wird bekräftigt.
2. Arbeiter und Aufsichtsführende haben das Recht, über den richtigen Gebrauch gefährlicher Stoffe Bescheid zu wissen, die fachgerechte Ausführung aller Arbeitsprozesse zu beherrschen, mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Lebensumfeld vertraut zu sein, und die Maßnahmen zu kennen, die bei einem Unfall zu ergreifen sind.
Artikel 22
Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge am Arbeitsplatz
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge, die den Bedingungen und Verfahren in ihrem Arbeitsumfeld angemessen sind. Die Maßnahmen sollen Warnsysteme für bevorstehende Gefahren und Systeme unverzüglicher Hilfsmaßnahmen einschließen, außerdem realistische Übungen der Abläufe und häufige Simulationen am Schreibtisch vorsehen.
2. Verfahren der Notfallvorsorge sollen die besonderen Bedürfnisse einzelner Arbeiter berücksichtigen, einschließlich der Bedürfnisse von Personen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätsbehinderungen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Notfalldienste, einschließlich der Polizei, der Feuerwehr, der medizinischen und paramedizinischen Dienste sowie dem Katastrophen-Management.
Artikel 23
Recht auf Geltendmachung von Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen
1. Alle Arbeiter haben das Recht, ihr Arbeitsumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Gesundheits- und Sicherheitsinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei ernsthaften Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Gesetzgebung zur Planungskontrolle auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Teil IV
Allgemeine Ansprüche auf Unterstützung
Artikel 24
Recht auf Unterstützung und Entschädigung
1. Alle verletzten oder sonst irgendwie von gefährdenden Produktionsprozessen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht auf schnelle, umfassende und wirksame Hilfe. Dieses Recht ist anwendbar auf alle von Gefahren oder potentiellen Gefahren betroffenen Personen, einschließlich der Personen, die zur Zeit der Schädigung oder dem Kontakt noch nicht geboren waren, und Personen, die direkt oder indirekt körperlich oder materiell geschädigt oder ökonomisch oder sozial benachteiligt wurden.
2. Dieses Recht umfasst das Recht auf faire und angemessene Entschädigung zur Deckung aller Kosten, die in Verbindung stehen mit gefährlichen oder potentiell gefährlichen Produktionsprozessen, einschließlich der Kosten für:
a) Medikamente, Tests, Therapien, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Behandlungen;
b) Reisen und andere Nebenkosten;
c ) Einkommensverluste, Überbrückungsdarlehen und andere finanzielle Einbußen;
d) Arbeitslosigkeit durch die Schließung eines Werks;
e) zusätzliche unbezahlte Arbeit einschließlich der Pflege durch die Familie und das Gemeinwesen;
f) Bezahlung von Hilfsgütern und/oder Hilfsmaßnahmen und Ausgleich für entgangene Lebenschancen, direkt oder indirekt verursacht durch gefährdende Prozesse oder Produkte;
g) Wiederherstellung der Umwelt.
3. Alle von Gesundheitsgefahren betroffenen Personen haben das Recht auf wirksame und innovative politische Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahren und zur Entschädigung. Um dieses Recht zu verwirklichen, sollen folgende Maßnahmen von Staaten und Wirtschaftsunternehmen ergriffen werden:
a) Schließung von Produktionsstätten;
b) Verminderung oder Vermeidung der Umweltbelastung;
c) Garantie durch die Beschuldigten, Vermögenswerte für Entschädigungsmaßnahmen unangetastet zu lassen;
d) Zwangsliquidierung der Vermögenswerte eines Unternehmens, wenn die Verpflichtungen den messbaren Vermögenswerten entsprechen oder diese übertreffen;
e) Platzierung der Vermögenswerte des Unternehmens in Annuitätenfonds, die von geschädigten Personen oder deren Repräsentanten kontrolliert werden;
f) faire und angemessene Entschädigung für die Kosten der medizinischen Beurteilung von Symptomen;
g) andere Abhilfemaßnahmen, die zum Nutzen der betroffenen Personen nötig erscheinen.
4. Um die Ansprüche gegenwärtig oder in Zukunft betroffener Personen zu befriedigen, sollen angemessene Fonds eingerichtet werden.
Artikel 25
Recht auf unverzügliche einstweilige Unterstützung
1. Alle von gesundheitsgefährdenden Wirtschaftstätigkeiten nachteilig Betroffenen haben das Recht auf unverzügliche und angemessene einstweilige Unterstützung zur Linderung ihrer Verletzungen und Leiden für den Zeitraum, in dem die endgültige Haftung und Entschädigung noch nicht festgelegt sind. Staaten sollen sicherstellen, dass alle gefährdenden oder potentiell gefährdenden Unternehmen durch eine Versicherung oder auf andere Art finanzielle Vorsorge treffen in einer Höhe, die den potentiellen Kosten für einstweilige Unterstützungszahlungen entspricht.
2. Für den Fall, dass ein Wirtschaftsunternehmen diese Vorsorge vernachlässigt, soll die Unterstützung durch den Staat geleistet werden. In dieser Weise gewährte einstweilige Unterstützung wird nicht aufgerechnet gegen gerichtlich festgelegte abschließende Entschädigungszahlungen.
Artikel 26
Recht auf medizinische Information
Alle Menschen, auch noch ungeborene Menschen, die unmittelbar oder nachträglich durch gesund-heitsgefährdende Handlungen geschädigt werden, haben das Recht, relevante Dokumente derartige Schädigungen betreffend zu erhalten, einschließlich medizinischer Aufzeichnungen, Testergebnissen und anderer Informationen.
Dieses Recht darf geltend gemacht werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt und darf nicht durch Verzögerungen oder Zuwiderhandlungen durch die Regierung oder die Industrie behindert werden. Solche Offenlegungen dürfen nicht in einer Weise erfolgen, die das Recht der betreffenden Person auf Zugang zu einer Dienstleistung, einer Versicherung, einem Arbeitsverhältnis oder jeglicher sozialer Chancen präjudiziert.
Artikel 27
Recht auf professionelle Dienstleistungen
1. Alle Personen, die durch gesundheitsgefährdende Tätigkeiten geschädigt werden, haben das Recht auf Zugang zu wirksamen professionellen Dienstleistungen, einschließlich den Dienstleistungen von Anwälten, Journalisten, wissenschaftlichen Experten und medizinischen Fachkräften.
2. Bei strittigen Fragen wissenschaftlicher oder medizinischer Natur haben alle betroffenen Personen oder ihre Repräsentanten das Recht auf unabhängige Beratung, frei von Befürchtungen und Begünstigung. Das Recht, unabhängige, auch mehrfache Beratung anzustreben, wird bekräftigt.
3. Fachkräfte und Experten sollen folgende Verhaltensweisen unterlassen:
a) Beratung auf der Basis inadäquater Information oder Expertise;
b) Behinderung der Bemühungen von Arbeitern oder Gemeinwesen um Information, auch durch eigene Recherche oder das Sammeln von Daten mit Hilfe von Laien-Epidemiologie oder andere Methoden;
c) gemeinsames Handeln gegen die Interessen von Arbeitern und Gemeinwesen.
4. Alle Fachkräfte, die im Besitz von Informationen sind bzgl. der Gesundheit einer geschädigten oder von Gesundheitsgefährdungen betroffenen Person, sollen vorrangig der Sorge um das Wohlergehen dieser Person verpflichtet sein. Diese Pflicht soll jederzeit Vorrang haben vor jeglicher Loyalität zu Dritten, einschließlich einer Regierung, einer Berufsorganisation oder einem Wirtschaftsunternehmen.
Artikel 28
Recht auf wirksame juristische Vertretung
1. Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht, unabhängige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
2. Alle Staaten sollen kostenlose Rechtsvertreter und juristischen Beistand durch einen unabhängigen juristischen Experten zur Verfügung stellen, wenn die Interessen der Justiz das erfordern.
3. Bei der Entscheidungsfindung über jegliche Klage dürfen die betroffenen Personen ihre Ansprüche untermauern:
a) unter der Federführung einer Arbeiterorganisation oder einer Organisation des Gemeinwesens, oder
b) durch Sammelklagen, in denen die Rechte aller betroffenen Personen in einem Verfahren entschieden werden.
4. Alle Personen, die Klage vor Gericht erheben oder zu erheben versuchen, haben das Recht auf Einsicht in alle relevanten Akten ihres juristischen Vertreters.
Artikel 29
Wahl des Gerichtsstandes
1. Jede durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigte Person hat das Recht, ihre Klage gegen mutmaßliche Schädiger, einschließlich Einzelpersonen, Regierungen, Unternehmen oder anderer Organisationen, bei einem Gericht seiner Wahl vorzubringen. Kein Staat soll solche Personen auf der Basis von Staatsangehörigkeit oder Wohnort benachteiligen.
2. Alle Staaten sollen sicherstellen, dass im spezifischen Fall juristischer Ansprüche, die aus den Auswirkungen gesundheitsgefährdender Handlungen entstehen, Rechtsvorschriften, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen und Rechtsgrundsätze, die ansonsten die Verfolgung dieser Ansprüche erschweren würden, die Klage betroffener Personen auf volle und wirksame Entschädigung nicht verhindern sollen.
Artikel 30
Recht auf Dokumentation der Voruntersuchung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter haben das Recht, relevante Dokumente, Akten oder andere Informationen zu suchen und ausgehändigt zu bekommen, um sie dem Gericht oder anderen, unabhängigen Tribunalen oder Foren vorzulegen mit dem Ziel, während des Verfahrens die Haftung von Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen oder Regierungen zu begründen.
Artikel 31
Recht auf faires Verfahren
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne von einem unabhängigen, gesetzmäßigen Tribunal angehört zu werden. In diesem Recht enthalten ist das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, einschließlich:
a) des Rechts, aus Sammelklagen auszutreten;
b) des Rechts auf frühzeitige Unterrichtung, bevor ein außergerichtlicher Vergleich in einer Zivilklage abgeschlossen ist;
c) des Rechts, eine Klage einzubringen, auch nach Überschreiten einer Fristsetzung durch administrative, gesetzgeberische, juristische oder andere Maßnahmen;
Artikel 32
Recht auf Freiheit von Täuschung und Verzögerung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, vor Täuschung durch Unternehmen, Regierungen oder andere Körperschaften beschützt zu werden. Weiterhin hat jede Form beabsichtigter Verzögerung oder Behinderung des juristischen Verfahren zu unterbleiben, einschließlich:
a) der Bankrotterklärung;
b) des Missbrauchs der Prozessordnung zur Verzögerung der Entscheidungsfindung;
c) der Fälschung von Beweismitteln.
Artikel 33
Recht auf Durchsetzung von Urteilen oder Vergleichen
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter sollen das Recht haben, Urteile oder Vergleichsergebnisse gegen die Vermögenswerte der haftbaren Partei oder der Partei im Vergleichsverfahren in jedem anderen Land durchzusetzen; es soll die Pflicht jedes Staates sein, innerhalb seines Gesetzesrahmens umfassende Rechtsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um jeden betroffenen Bürger zu unterstützen.
Artikel 34
Recht auf Umkehr der Beweislast
1. Im Falle eines Prima-facie-Beweises, dass Tod oder Verletzung von einer Gefährdung durch einen industriellen Produktionsprozess verursacht wurde, muss das gefährdende Unternehmen beweisen, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat.
2. Keine von gefährdender Tätigkeit widrig betroffene Person soll übermäßigen Anforderungen an die Dokumentation oder strengen Beweisstandards unterworfen werden, um zu begründen, dass die gefährdende Tätigkeit ihre Erkrankung oder ihre Symptome verursacht hat. Die Verknüpfung zwischen Gefährdung und Erkrankung soll angenommen werden, wenn die betroffenen Personen nachweisen:
a) dass sie unter Symptomen leiden, die für gewöhnlich assoziiert werden mit schädlichen Substanzen oder einem ihrer Bestandteile, die in die Umwelt gelangt sind;
(b) und
(i) dass sie sich entweder während des Zeitraums der Kontamination im Bereich dieser Kontami-nation aufgehalten haben;
(ii) oder dass sie zu einer Personengruppe gehören, die für gewöhnlich als sekundär Betroffene angesehen wird, einschließlich Säuglingen, Kindern, Lebensgefährten oder anderen engen Partnern.
Artikel 35
Recht auf strafrechtliche Haftung von Gesellschaften oder Staaten
1. Alle Personen, die durch industrielle Gefahren Verletzungen oder den Tod erlitten haben, haben das Recht auf vollständige strafrechtliche Untersuchung der Handlungsweise des Wirtschaftsunternehmens, damit befasster Regierungsbeamter und aller betroffenen Einzelpersonen oder Organisationen. Die Untersuchung soll unverzüglich und rigoros durchgeführt werden und soll eine Einschätzung enthalten, ob Straftaten, einschließlich Mord oder Totschlag, begangen wurden. Falls hinreichende Beweismittel gefunden werden, soll eine prompte und energische Strafverfolgung eingeleitet werden.
2. Falls die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens oder einer Einzelperson erwiesen ist, sollen Geldbußen oder Gefängnisstrafen in einem Ausmaß verhängt werden, das geeignet ist, exemplarisch und abschreckend zu wirken.
Artikel 36
Recht auf sichere Auslieferung
Wenn eine Person, die einer Straftat im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Handlungen beschuldigt wird, in einem Land außerhalb der Gerichtsbarkeit des Verfahrens wohnt oder sich aufhält, wird hiermit das Recht bekräftigt, die Auslieferung des Beschuldigten an das Land des Gerichtsstandortes zu verlangen und zu gewährleisten.
Teil V
Inkraftsetzung
Artikel 37
Korrespondierende Pflichten
Alle Personen, haben die Pflicht, individuell oder im Zusammenschluss mit anderen die in dieser Charta niedergelegten Rechte zu schützen. Arbeitgeber und Regierungsangehörige stehen unter strenger Verpflichtung, für die umsichtige Anwendung der Rechte Sorge zu tragen. Gewerkschaften, gemeinnützige Gesellschaften und Nicht-Regierungs-Organisationen stehen in besonderer Verantwortung für die Verwirklichung der Regelungen dieser Charta.
Artikel 38
Staatliche Verantwortlichkeiten
Alle Staaten sollen das Recht von Arbeitern und Gemeinwesen respektieren, frei von industriellen Gesundheitsgefährdungen zu leben. Im Einklang damit sollen sie gesetzgeberische, administrative und andere Maßnahmen durchführen, die zur Implementation der in dieser Charta enthaltenen Rechte nötig sind.
Artikel 39
Nicht-staatliches Handeln
Das Fehlen staatlicher Maßnahmen zur Durchsetzung und zum Schutz der in dieser Charta nieder-gelegten Rechte tilgt nicht die Verpflichtung von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Nicht-Regierungs-Organisationen und Einzelpersonen, diese Rechte geltend zu machen und zu schützen.

Klage Südafrika

CBG Redaktion

5. März 2001

Wegen Patent-Klage des Konzerns gegen Südafrika:

USA: Demonstranten blockieren BAYER-Werk

Aids-Aktivisten blockieren heute ein Werk des Pharmakonzerns BAYER im kalifornischen Berkeley. Zu der Demonstration ruft die Selbsthilfe- Gruppe Act Up auf. Das Leverkusener Unternehmen beteiligt sich an einer Klage gegen Südafrika, mit der verhindert werden soll, dass das afrikanische Land in Eigenregie preisgünstige Aids-Medikamente herstellt oder importiert. Die Demonstranten werfen dem Konzern „medizinische Apartheid“ vor und fordern die Freigabe preisgünstiger Behandlungsmethoden.

Der Prozess im südafrikanischen Pretoria beginnt heute, insgesamt beteiligen sich daran 42 Pharmaunternehmen. Steven Lewis, ehemaliger kanadischer Botschafter bei den Vereinten Nationen, bezeichnet das Vorgehen der Konzerne als „Massenmord“.

Maudelle Shirek, stellvertretender Bürgermeister von Berkeley, unterstützt die Blockade: „Das indische Pharma-Unternehmen Cipla bietet eine moderne Aids-Behandlung für 350 Dollar jährlich an. Westliche Konzerne verlangen für die selben Medikamente 11.000 Dollar - den obszönen Profit zu Lasten der Kranken kann jeder selbst ausrechnen.“ Shirek nimmt an der Sitzblockade vor dem Bayer-Werk persönlich teil. „Das Verhalten von BAYER ist verabscheuenswert. Wir fordern ein sofortiges Ende des Prozesses.“

1997 hatte Nelson Mandela den Medicines Control Act unterzeichnet, der es Südafrika erlaubt, in medizinischen Notfällen preisgünstige Generika herzustellen, ohne Patentgebühren abzuführen. Obwohl diese Praxis auch in Europa und den USA bis in die 70er-Jahre üblich war, um eine medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen, legten die Unternehmen sofort Klage ein.

Gegenwärtig können sich wegen der hohen Kosten nur 0,2% der über 4 Millionen Aids-Infizierten in Südafrika eine umfassende Behandlung leisten. 400.000 Südafrikaner starben allein in den vergangenen vier Jahren an der Krankheit.

Proteste finden heute auch in Hamburg gegen die Firma Boehringer statt.

[Institute] Störfallgefahren

CBG Redaktion

Störfall-Gefahren in Institute/USA: Gegenantrag zur Hauptversammlung am 25. April 2008

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Regelmäßig treten im amerikanischen BAYER-Werk Institute/West Virginia gefährliche Chemikalien aus. Zudem werden nirgendwo in den USA größere Mengen der hochgiftigen Chemikalie MIC produziert und gelagert.

Von dem Werk gehen große Risiken aus. Hierfür trägt der Vorstand von BAYER die Verantwortung.

Der jüngste Vorfall in Institute ereignete sich am 28. Dezember 2007, als mehrere Fässer platzten, die das Pestizid Thiodicarb enthielten. Dutzende Anwohner mussten wegen Kopfschmerzen und Atemwegsproblemen behandelt werden, mindestens ein Betroffener wurde stationär behandelt. Der Präsident des zuständigen Verwaltungsbezirks Kanawha County übte scharfe Kritik: „Das Verhalten von BAYER nach dem Unfall war bodenlos, die veröffentlichten Informationen waren vollkommen unzureichend. Niemand wusste, was zu tun war“.

Noch Tage später verharmloste das Unternehmen den Vorfall und sprach von einer „ungefährlichen Geruchsbelästigung“. Tatsächlich gehört Thiodicarb aber zu den gefährlichsten Agrogiften überhaupt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet den Wirkstoff als „extrem giftig“ und als potentiell krebserregend. In der EU wurde Thiodicarb verboten. Im vergangenen Jahr forderten 154 Organisationen aus 35 Ländern den BAYER-Konzern auf, den Verkauf aller Pestizide der obersten Gefahrenklasse, darunter Thiodicarb, einzustellen.

Die Fabrik in Institute gehörte in den 80er Jahren zur Firma UNION CARBIDE und gilt als „Schwester-Werk“ der berüchtigten Fabrik im indischen Bhopal. In Bhopal waren im Dezember 1984 rund 30 Tonnen Methyl-Isocyanat (MIC) ausgetreten. Mindestens 15.000 Menschen fielen dem schwersten Chemie-Unfall der Geschichte zum Opfer. Nach der Katastrophe in Indien richteten sich die Augen der Öffentlichkeit auf die Pestizid-Fabrik in Institute, da dort ebenfalls große Mengen MIC lagerten und die selben „Sicherheits“-Bestimmungen wie in Bhopal galten. Allen Beteuerungen der Werksleitung zum Trotz, wonach von der Fabrik keine Gefahren ausgingen, ereignete sich im August 1985 auch in Institute ein Groß-Unfall: rund zwei Tonnen giftiger Chemikalien, darunter das hochgefährliche Pestizid Aldicarb, zogen in einer brennenden Wolke über die Wohnviertel in der Nähe der Fabrik. Über 300 Anwohner mussten stationär behandelt werden.

Der nächste große Störfall ereignete sich im August 1994, als eine Explosion einen Teil der Pestizid-Produktion zerstörte. Ein Arbeiter starb unmittelbar, mindestens ein weiterer Arbeiter erlag den Spätfolgen. Die Behörde für Arbeitssicherheit OSHA verhängte wegen „vorsätzlicher Verletzung von Sicherheits-Bestimmungen“ eine Strafe von 1,7 Millionen Dollar.

Im Rahmen der Übernahme von Aventis CropScience gelangte die Fabrik im Jahr 2001 in den Besitz von BAYER. Während in den deutschen BAYER-Werken nach der Bhopal-Katastrophe die Menge der gelagerten Ultragifte wie Phosgen oder MIC reduziert wurde, blieben die Tanks in Institute bestehen. Heute ist Institute das einzige Werk in den USA, in dem MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird. Mindestens die doppelte Menge des in Bhopal ausgetretenen MIC befindet sich ständig in der Fabrik, genauere Angaben verweigert die Werksleitung. Auch zwischen fünf und fünfzig Tonnen des Giftgases Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas verwendet wurde, werden in dem Werk gelagert. Ein worst-case-Szenario kam 1994 zu dem Ergebnis, dass im Falle eines GAUs in einem Umkreis von mehreren Kilometern tödliche Vergiftungen auftreten können.

Auch im Normalbetrieb treten aus der Fabrik große Mengen gefährlicher Stoffe aus. Nach Angaben der US-Umweltbehörde EPA blies das Werk 2006 mehr als 300 Tonnen Chemikalien und Schadstoffe in die Luft, darunter 200 kg MIC, 50 kg Thiodicarb, 4 Tonnen Chlor und mehrere Kilogramm Phosgen. Die Anlage ist für 90% der gelagerten MIC-Menge und 95% der MIC-Emissionen der gesamten USA verantwortlich.

Der BAYER-Vorstand trägt die Verantwortung für die hohen Schadstoff-Emissionen, das häufige Auftreten von Störfällen sowie die anhaltenden Risiken durch die Lagerung von MIC und Phosgen. Der Vorstand soll daher nicht entlastet werden.

Ausführliche Informationen zu Störfällen bei BAYER finden sich auf der homepage der Coordination gegen BAYER-Gefahren unter www.CBGnetwork.de/476.html

Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Christiane Schnura
Mitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Ein Erfolg der Klage von BAYER hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten in aller Welt. Ich fordere den Konzern auf, die Klage zurückzuziehen.

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[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

9. März 2012

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 27. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge wurden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 27. April 2012

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: BAYER verlegt immer mehr gefährliche Medikamenten-Versuche in arme Länder. Dort locken ein großes Reservoir an Probanden, niedrige Preise, schnelle Verfahren und geringe behördliche Aufsicht. Allein in Indien kam es bei Menschenversuchen von BAYER zu mindestens 138 Todesfällen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

Immer mehr Pharma-Studien werden in Schwellenländer verlagert. Insbesondere Indien ist aufgrund der niedrigen Kosten, der Englischkenntnisse der Bevölkerung, der großen Masse an Probanden und der laxen behördlichen Kontrollen für die Firmen attraktiv.
Derzeit lassen westliche Unternehmen etwa 1.900 Studien mit 150.000 Probanden in Indien durchführen und zahlen hierfür etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Geschädigten von Jahr zu Jahr zu: innerhalb von vier Jahren starben nach Angaben des indischen Gesundheitsministeriums mehr als 1.700 Proband/innen.
Die Testpersonen sind überwiegend extrem arm und analphabetisch; in vielen Fällen werden Einverständniserklärungen von Dritten unterzeichnet. Die wenigsten Probanden wissen, auf welche Gefahren sie sich einlassen. Die für die Kontrolle zuständigen Ethik-Kommissionen bestehen oft nur auf dem Papier.
Auch der BAYER-Konzern lässt seit Jahren Menschenversuche in Indien durchführen. Derzeit beauftragt BAYER dort Studien mit der Krebs-Arznei Nexavar, dem Augen-Präparat VEGF und dem Bluter-Medikament Kogenate. Kürzlich abgeschlossen wurden Versuche mit dem Potenzmittel Levitra, dem umstrittenen Thrombose-Präparat Xarelto, dem Diabetikum Glucobay, der Hormon-Spirale Mirena und dem Röntgen-Kontrastmittel Gadovist.
Auch in weiteren Ländern mit großen Armutspopulationen wie Kolumbien, Pakistan, Moldawien, den Philippinen und China führt BAYER Menschenversuche durch.
Laut indischem Gesundheitsministerium kamen bei den von BAYER in Auftrag gegebenen Studien innerhalb der letzten vier Jahre mindestens 138 Versuchspersonen ums Leben. Allein vier Probanden starben an Nebenwirkungen des Thrombosemittels Xarelto. BAYER hat den Hinterbliebenen Entschädigungen von gerade mal 5.250 Dollar gezahlt - in Europa oder den USA drohen in solchen Fällen Millionenklagen.
Experten halten die offiziellen Zahlen für viel zu niedrig. Dr. Chandra Gulhati von der Fachzeitschrift Medical Specialties, der die Entwicklung seit Jahren dokumentiert: „Es sind viel mehr, weil die meisten Toten gar nicht gemeldet werden. Die Angehörigen wissen nicht, dass die Verstorbenen Teil einer Studie waren. Es wird nicht ermittelt, es finden keine Obduktionen zur Ermittlung der Todesursache statt“.
Selbst wenn die offiziellen Daten unvollständig sind, so widerlegt die Aufstellung der indischen Regierung eindeutig die Aussage des ehemaligen BAYER-Chefs Werner Wenning in der Hauptversammlung 2010, wonach es bei klinischen Studien in Indien zu keinen schweren Zwischenfällen gekommen sei.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert daher Aufklärung über alle Zwischenfälle bei Pharmatests von BAYER. In einem Schreiben der CBG an Marijn Dekkers heißt es:

Wir fordern Sie auf, alle relevanten Daten zu klinischen Studien des BAYER-Konzerns in Indien in den vergangenen 5 Jahren offen zu legen. Bitte legen Sie für jede Studie einzeln dar:
=> Welches Präparat wurde untersucht? Mit welcher Dosis?
=> Wer wurde mit der Untersuchung beauftragt? Wo wurden die Tests durchgeführt?
=> Wie viele Proband/innen haben das Präparat über welchen Zeitraum eingenommen?
=> Welche Nebenwirkungen traten in welcher Häufigkeit auf?
=> Wie viele Todesfälle gab es?
=> Welche Kompensation wurde Hinterbliebenen und Geschädigten gezahlt?
=> Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit es zu keinen weiteren Zwischenfällen kommt?
Trotz des großen öffentlichen Interesses hat BAYER es nicht für nötig befunden, auf das Schreiben zu antworten.

BAYER verstößt zudem gegen die Helsinki-Deklaration, mit welcher der Weltärztebund verbindliche Standards für klinische Studien formuliert hat. Darin heißt es: „In der medizinischen Forschung muss das Wohlergehen der einzelnen Versuchsperson Vorrang vor allen anderen Interessen haben“. Auch verstößt BAYER gegen die Vorgabe der Deklaration, wonach Experimente mit Benachteiligten immer auch den Betroffenen selbst zu nützen haben und die Probanden nach Ablauf der Versuche einen Anspruch darauf haben, die Arzneien weiter zu erhalten. Beides ist in Indien und anderen Schwellenländern nicht der Fall.
Pharma-Studien in Ländern des Südens müssen nach denselben Standards durchgeführt werden wie in Europa oder den USA. Geschädigte und Hinterbliebene müssen die gleichen Entschädigungen erhalten– nur dann werden gefährliche Billig-Studien unattraktiv.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die geschilderten Missstände. Ihm ist die Entlastung daher zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Gegenantrag] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Die Firma BAYER führt zu ihrem 150. Geburtstag aufwendige Feierlichkeiten durch. Die zahlreichen Konzern-Verbrechen werden in den Festschriften jedoch totgeschwiegen. Statt sich zur Verantwortung zu Zwangsarbeit, Giftgas und tödlichen Pharmaprodukten zu bekennen, wird die Unternehmensgeschichte weißgewaschen.

Zum 150-jährigen Bestehen organisiert die Firma BAYER zahlreiche Festveranstaltungen mit prominenten Gästen. Ein eigens gebautes Luftschiff macht in allen fünf Kontinenten Werbung für den Konzern. Auch eine Ausstellung wurde von Leverkusen aus um die Welt geschickt.

Bei den Jubelfeiern werden jedoch die unangenehmen Teile der Firmengeschichte ausgeblendet. Themen wie Umweltverseuchung, Pestizid-Vergiftungen, Arbeiterproteste oder die Kollaboration mit dem Dritten Reich fallen in der Firmen-Chronik unter den Tisch.

So fehlt in keiner Unternehmens-Broschüre der Hinweis auf die Erfindung von ASPIRIN. Verschwiegen wird jedoch, dass BAYER fast zeitgleich das Präparat HEROIN auf den Markt brachte, u.a. als Hustenmittel für Kinder. Bereits kurz nach der Markteinführung hatten Ärzte auf das Suchtpotential von HEROIN hingewiesen. Trotzdem führte BAYER fünfzehn Jahre lang einen globalen Werbefeldzug für das neue Präparat durch.

Einige weitere Hintergründe zur BAYER-Historie:

=> Der langjährige BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg beteiligte sich im 1. Weltkrieg persönlich an der Entwicklung von Giftgas und setzte den völkerrechtswidrigen Ein-satz an der Front durch. Duisberg war mitverantwortlich für die Deportation zehntau-sender belgischer Zwangsarbeiter, auch forderte er die Annexion großer Gebiete Ost-europas.

=> Über Jahrzehnte hinweg betrieb Duisberg den Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG Farben. Der im Jahr 1925 gegründete Konzern war der größte Europas. Die Firma stand der Weimarer Republik ablehnend gegenüber; hohe Spenden gingen an nationalkonservative Parteien und später an die NSDAP.

=> Die IG Farben war im Dritten Reich an den grässlichsten Verbrechen der Mensch-heitsgeschichte beteiligt. Sie lieferte Zyklon B für die Gaskammern und baute in Auschwitz eine riesige neue Fabrik. Zur Unterbringung der Sklavenarbeiter betrieben die IG Farben ein eigenes Konzentrationslager. Zehntausende kamen darin ums Le-ben.

=> Die IG FARBEN waren eng in den Eroberungskrieg des Dritten Reichs eingebunden. Der Konzern folgte der Wehrmacht in die eroberten Länder Europas und übernahm meist innerhalb weniger Wochen die dortige Chemie-Industrie, Kohlegruben sowie die Ölförderung. Der spätere BAYER-Vorstandsvorsitzende Kurt Hansen spielte bei die-sem Raubzug eine zentrale Rolle.

=> In den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen beschäftigte sich ein eigenes Verfah-ren mit den IG Farben. Hierin wurde z.B. festgestellt: „Unstreitig sind verbrecherische Experimente von SS-Ärzten an Konzentrationslager-Häftlingen vorgenommen worden. Diese Experimente sind zu dem ausdrücklichen Zweck erfolgt, die Erzeugnisse der IG Farben zu erproben.“

=> Die in Nürnberg verurteilten Manager konnten nach Verbüßung ihrer Haftstrafe ihre Karriere ungehindert fortsetzen. So wurde Fritz ter Meer Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER. Bei seiner Vernehmung in Nürnberg hatte er geäußert, den Zwangsarbeitern in Auschwitz sei „kein besonderes Leid zugefügt worden, da man sie ohnedies getötet hätte“. BAYER benannte sogar eine Studien-Stiftung in „Fritz-ter-Meer-Stiftung“.

=> In den Laboren von BAYER wurde auch im Dritten Reich an chemischen Kampfgasen geforscht. Der Erfinder von SARIN und TABUN, Dr. Gerhard Schrader, leitete nach dem Krieg die Pestizidabteilung von BAYER. Während des Vietnam-Kriegs war BAYER an der Entwicklung von AGENT ORANGE beteiligt. Die Produktion erfolgte bei der gemeinsam von BAYER und MONSANTO gegründeten Firma MOBAY.

Symptomatisch für den Umgang von BAYER mit seiner Geschichte ist die Verleihung des Familie-Hansen-Preises im März 2013. Der von Marijn Dekkers in Berlin übergebene Preis wurde von dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kurt Hansen gestiftet. Hansen war bereits 1931 in die NSDAP eingetreten. Bei den IG FARBEN stieg er zum Leiter der kriegswichtigen „Zentralstelle für Rohstoffbeschaffung“ auf (siehe oben). In der Person von Kurt Hansen wird einmal mehr der bruchlose Übergang der IG FARBEN zum BAYER-Konzern deutlich.

Die 150-jährige Unternehmensgeschichte von BAYER wurde von Beginn an von Protesten begleitet. Bereits im 19. Jahrhundert gab es massiven Widerstand von Anwohnern und Belegschaft gegen die anhaltende Luft- und Wasserverschmutzung. In vielen Fällen konnte hierdurch ein besserer Arbeits- und Umweltschutz erkämpft werden. Bis heute hat BAYER jedoch keine unabhängige Untersuchung der Firmen-Historie veranlasst.

Für die verfälschende Darstellung der Unternehmens-Geschichte im Jubiläumsjahr ist der Vorstand verantwortlich. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern.

alle Infos zur Hauptversammlung

[Gottfried Arnold] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Rede von Dr. Gottfried Arnold

Sehr geehrte Damen und Herren des Aufsichtsrates und des Vorstandes,
sehr geehrter Herr Dekkers, sehr geehrter Herr Wenning,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe hier 1 Schnapsglas und ein Weinglas mitgebracht als Symbol für die Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid. Warum? Ich möchte als Kinderarzt einige Bemerkungen zur Bayer-Pipeline für hochgiftiges Kohlenmonoxid von Dormagen nach Krefeld machen. Wenn ein gesunder Mensch 30 ml, die Menge eines Schnapsglases, an reinem Kohlenmonoxid einatmet, wird er bewusstlos und damit fluchtunfähig; 130 ml töten einen Menschen. Zum Vergleich ein mittlerer Atemzug eines Erwachsenen beträgt 500 ml. Dieses Gift soll hochrein durch diese Leitung gehen: 1 ATEMZUG KANN also TÖTEN!

Danke, Herr Wenning, dass Sie schon früh die Landtagsabgeordneten darauf hingewiesen haben, dass CO giftig ist. Herzlichen Glückwunsch an Sie und an den Bayermitarbeiter Karl Kress, der sich als CDU-Abgeordneter im Landtag mit soviel positiver Energie eingesetzt hat. Dadurch ging das Pipeline-Gesetz OHNE JEDE DISKUSSION und OHNE EINE GEGENSTIMME durch den Landtag von NRW.

Alles wäre ja so schön gewesen, wenn da nicht die wachsamen Bürger und Bürgerinitiativen wären. In nur 6 Wochen haben sich im Jahr 2012 mehr als 24.000 Bürger gegen Ihr Projekt ausgesprochen und zwar mit der gleichen Einstimmigkeit: Landrat und Bürgermeister, die Feuerwehren und die lokalen Politiker – alle leisten anhaltend Widerstand gegen Ihr Pipeline-Projekt. Außerdem haben sich mehr als 450 Ärzte gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline ausgesprochen, weil sie das toxikologische Risiko als extrem hoch und die Behandlungsmöglichkeiten als extrem gering einschätzen. Ob das Ihre Aktionäre gut finden, wenn Sie die Multiplikatoren Ihrer Pharma-Produkte in eine zunehmende kritischere Position bringen? In der Pipeline-Region sind Ihre Produkte inzwischen bei vielen Menschen unerwünscht!

Dieses Projekt ist ja auch für Sie nervend, Herr Dekkers, es zieht sich in die Länge mit der vernichtenden Negativ-Reklame. Dann gab es auch noch einen Insider, einen Whistleblower, der Ihre Schandtaten publik gemacht hat. Am 24.2.10 musste Ihr Dr. Hinderer im Landtag in aller Öffentlichkeit zugeben, den Landtag belogen zu haben. Sie haben bewusst die Prüfung auf Kampfmittel im Bereich der Trasse unterlassen. Damit gefährden Sie einerseits die Menschen vom Kampfmittelräumdienst und die Pipeline-Bauarbeiter, andererseits die Bevölkerung an der Pipeline. Besonders die Duisburger Schwerindustrie wurde im 2. Weltkrieg heftig bombardiert. Allein in der Nähe der Duisburger Trasse sind bisher 5 Bomben gefunden worden, zum Teil mit tückischen Säurezündern. Dieses Verhalten steht in krassem Gegensatz zu Ihren Beteuerungen, sie täten alles für die Sicherheit der Bevölkerung.

Besser sieht es mit Ihrem Leckerkennungssystem LEOS auch nicht aus. Ich zeige hier noch mal das Schnapsglas (30ml) für die eingeatmete Kohlenmonoxid-Menge, die bewusstlos und fluchtunfähig macht und das Weinglas (130 ml) als Symbol für Tod. Ihr Leckwarnsystem schlägt günstigstenfalls Alarm, wenn mehr als 100 l CO/Std aus der Leitung verloren gehen. Wenn dieses System aber gerade beim Messen ist, dann können Sie nur ein Leck wahrnehmen, bei dem mehr als 60 m³/Std austreten. Nochmal, dann können 60.000 l Kohlenmonoxid/Std unbemerkt entweichen, wo doch 0.13 l schon töten. Finden Sie das nicht auch kriminell?

Wenn die Leckerkennung so grottenschlecht ist, macht es auch nichts mehr aus, wenn die Leitung und der Leckerkennungsschlauch teilweise in ton- und lehmhaltige Erde gelegt worden sind. Lehm und Ton ? Haben Sie das nicht auch zum Abdichten Ihrer Deponie an der Dhünn benutzt? Richtig, deshalb wird ein Leck vielleicht erst auffallen, wenn das ausgetretene Gas Tausende Opfer gefordert hat.

Folgerichtig hat auch die Bezirksregierung Ihrem AllgemeinenGefahren-AbwehrPlan (AGAP) nach all den Jahren immer noch nicht zugestimmt. Schließlich dürfen die Feuerwehren ihr Personal aus Gründen des Selbstschutzes nicht in die Hölle einer CO-Wolke unbekannter Größe schicken.

Und jetzt zum Schluß kommt der Clou. Der Grund für die CO-Pipeline ist entfallen: Sie wollten für die neue TDI-Anlage in Dormagen den CO-Reformer bauen, den die Bürgerinitiativen Ihnen schon lange empfohlen hatten. Überholt ist zwischenzeitlich auch dieser Plan, da sie jetzt die subventionierten Polycarbonat-Produktion aus CO2 betreiben wollen. Damit brauchen Sie gar kein CO mehr für die Kunststoff-Produktion. Fassen Sie sich ein Herz, Herr Dekkers, und beenden Sie dieses menschenverachtende CO-Pipeline-Projekt, bevor es die Gerichte tun.
Dieses Projekt lassen wir in NRW uns nicht gefallen!
„Zum Wohl“ !

[Erfahrungsbericht] Xarelto

CBG Redaktion

Markteinführung von Xarelto

Erfahrungsbericht einer Internistin

Seit 2 Jahren wird von der kardiologischen und der neurologischen Abteilung des hiesigen Klinikums jeder (!) Patient bei Neueinstellungen mit Xarelto entlassen. Auch gut eingestellte Marcumarpatienten werden auf Xarelto umgesetzt. Den Patienten wird mitgeteilt, daß es jetzt etwas besseres als Marcumar gibt, außerdem seien keine Kontrollen mehr nötig. Mit den Entlassungspapieren stellt sich die Patienten dann in der Hausarztpraxis vor. Ich werde von 2 Chefärzten persönlich unter Druck gesetzt, Xarelto anstatt Marcumar zu verordnen. Ein Patient ist an Magenblutung in der Vergangenheit verstorben, 7 von 10 Xareltopatienten hatten Blutungskomplikationen, so dass ich das Medikament nicht mehr verwenden möchte.

Über die Patienten wird jedoch ein immenser Druck ausgeübt. Ich bin gezwungen mich von den Patienten zu trennen oder wunschgemäß zu verordnen. Hier findet eine unerträgliche Einflußnahme statt! Nur mit viel Überzeugungsarbeit und Schilderung der erlebten Blutungsfälle und dem Todesfall gelingt es mir oft die Patienten dann doch gemäß der Leitlinien wieder auf Marcumar umzustellen. Das Arneimittelbudget läßt im Übrigen auch keinen häufigen Einsatz von Xarelto zu.

Es handelt sich um ein Massenphänomen und in der Kleinstadt spricht sich schnell herum, welcher Arzt das „tolle“ neue Medikament verschreibt und wer nicht. Es kam also auch hier schon zum Arztwechsel. Eine Patientin, die schon einmal von Marcumar auf Xarelto in der Klinik umgestellt wurde und zu Hause wieder mühelos mit Marcumar behandelt wurde, wurde jetzt zum zweiten Mal ohne Grund wieder auf Xarelto eingestellt. Die Argumente entsprachen dem Herunterbeten der Zulassungsstudie für Nicht-valvuläres Vorhoffflimmern (die wohl lukrativste Diagnose, weil am häufigsten vorkommend und lebenslange Behandlung erfordernd). Die Schwächen dieser Studie wurden hinreichend vom Bundesamt und Deutschen Ärzteblatt erläutert: Manipulierte Datengewinnung, wirtschaftliche Interessen der Leitlinienautoren, im Falle von Xarelto sogar die Unterschlagung zweier verstorbener Probanden, so dass das FDA eingreifen mußte. Der Abstand zur Kriminalität ist dann letzten Falles nicht mehr erkennbar.

Die besagte Patientin gehört zu den bekannten Persönlichkeiten dieser Stadt. Das Xarelto wird hier wie der Mercedes der Antikoagulantien gehandelt. Die am eigenen Patientengut beobachteten Komplikationen sind für mich aber signifikant: sieben von zehn (!) Xareltopatienten hatten in der Beobachtungszeit von 18 Monaten eine Blutung, in einem Fall tödlich. Hingegen gab es bei 84 Marcumarpatienten in einem Zeitraum von 60 Monaten fast keine Komplikationen (1x Apoplex bei Unterdosierung mit Todesfolge und 1x Hirnblutung mit OP nach Sturz auf den Hinterkopf überlebt; beide ca. 90 Jahre alt). Dennoch heißt es, ich sei der einzige Arzt in der Stadt, der solche Blutungen beobachten würde - ein Totschlagargument. Ich bilde mir natürlich nicht ein, was ich mit eigenen Augen gesehen habe und dokumentiert habe.

Mein bisheriges Fazit: die Niereninsuffizienz läßt sich bei immobilen Geriatriepatienten nicht zuverlässig einschätzen, deshalb sind die sogenannten „fragilen“ Patienten eben im Gegensatz zur Werbung nicht geeignet für dieses Medikament. Diese Patientengruppe war auch explizit aus der Zulassungsstudie ausgeschlossen. Die Blutungen sind allesamt diffus sowohl gastrointestinal, an der Haut und in den Harnwegen ohne Nachweis von klassischen Blutungsquellen. D.h. es handelt sich durchwegs um Überdosierungen. Dieses zu beweisen steht nicht in meiner Macht, aber ich werde eine kleine Studie herstellen und veröffentlichen.

Diese Anmerkungen dürfen sie gerne publizieren, jedoch bitte anonym zum Schutz der Patienten. Ich wette, in anderen Städten läuft es ähnlich.