Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Klima-Aktion] Aktion der CBG

CBG Redaktion

Offener Brief

an den Vorstand und die zuständigen Stellen
des BAYER-Konzerns

Die ungewöhnlich heißen Sommer kosten Menschen das Leben, so der jüngst erschienene Monitoringbericht des Bundesministeriums für Umwelt. Im Rekord-Sommer 2018 seien insgesamt etwa 1.200 Menschen verstorben, hält der Report fest. Dies ist der Publikation zufolge eine Folge des Klimawandels: „Diese Schäden machen den dringenden Handlungsbedarf sowohl im Hinblick auf den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels deutlich.“

Am 20. September 2019 beschloss die Bundesregierung zusätzlich zum Kohle-Ausstieg ein Klima-Paket, da Deutschland das Ziel verfehlt, den Kohlendioxid-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Pro-zent gegenüber dem Wert von 1990 zu reduzieren. BAYER und andere energie-intensive Industrie-Betriebe bleiben trotz ihres Riesen-Anteils an der Klima-Krise hingegen verschont. Nach Ansicht von CDU und SPD greift bei den großen Konzernen schon der europäische Emissionshandel (EU-ETS), obwohl das Instrument bisher nicht dazu geeignet war, BAYER zu einer spürbaren Verringerung seines CO2-Fußabdrucks zu veranlassen. Entsprechend erfreut zeigte sich der Verband der chemischen Industrie (VCI). „Der Verband der Chemi-schen Industrie begrüßt, dass Sektoren, die schon dem EU-Emissionshandel unterliegen, von dem neuen nationalen Emissions-handel ausgenommen werden und keine zusätzliche Belastung erfahren sollen“, hieß es in einer Presseerklärung. Der VCI wendete sich darüber hinaus gegen einen Mindestpreis für die Kohlendioxid-Verschmutzungsrechte. Auch die gesetzliche Verankerung konkreter Vorgaben zur Senkung für einzelne Branchen lehnt der Verband ab.

Wir sind heute im Rahmen des weltweiten Klimastreiks zusammen mit der Fridays for Future-Bewegung auf die Straße gegangen, um auf den immensen Anteil des BAYER-Konzerns an der Klima-Katastrophe hinzuweisen. Durch den MONSANTO-Erwerb stiegen die Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2018 von 3,63 Millionen auf 5,45 Mil-lionen Tonnen an – und das, obwohl die CO2-Werte der neuen Toch-ter-Gesellschaft nicht die vollen zwölf Monate mitzählten. Sie flossen erst ab dem offiziellen Vollzug des Kaufes am 7. Juni 2018 mit in die Rechnung ein.

Einen Hauptanteil an diesem Zuwachs hat Glyphosat. Neben allem an-deren ist das Pestizid auch ein veritabler Klima-Killer. Um Phos-phorit aus Minen zu fördern und zu Phosphor – einem Vorprodukt des umstrittenen Herbizides – umzusetzen, braucht es nämlich einen enormen Ressourcen-Einsatz.

Angesichts der immer dramatischeren Folgen des Klimawandels for-dert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) von BAYER eine radikale Kehrtwende:

1.Sofortiger Verzicht auf Braunkohle als Energie-Träger.

2.Verkündung eines Steinkohle-Reduktionsprogramms mit konkreten, jährlich einzuhaltenden Senkungszielen.

3.Verkündung eines Reduktionsprogramms für Flüssigbrennstoffe, de-ren Verbrauch im Geschäftsjahr 2018 von 230 auf 3.491 Terrajoule stieg.

4.Schließung der Glyphosat-Fabrik im US-amerikanischen Soda Springs, da die Produktion von Glyphosat extrem klimaschädlich ist und ein Großteil der auf das Konto von MONSANTO gehenden zusätzli-chen CO2-Emissionen von dieser Anlage herrühren

5.Sofortiger Stopp des vom Spiegel aufgedeckten Betrugs mit der EEG-Umlage, im Zuge dessen sich BAYER vom Strom-Käufer zum Pächter von Kraftwerk-Anteilen machte, um das Eigenstrom-Privileg in An-spruch nehmen zu können, was ihm EEG-Zahlungen in Millionen-Höhe ersparte

6.Bindung der variablen Vergütung des Vorstands an die Einhaltung von bestimmten CO2-Reduktionszielen nach dem Vorbild der ehemali-gen BAYER-Tochter LANXESS.

Düsseldorf, 29. November 2019
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Vorstand
Uwe Friedrich/Brigitte Hincha/Axel Köhler-Schnura/Jan Pehrke

[Dormagen] 90 Fragen von Dormagener Bürgerinnen und Bürgern an die Bayer AG

CBG Redaktion

Gesammelt von der Dormagener Agenda 21 und übergeben am 4. Februar 2007, dem „Tag der offenen Tür“ der Bayer-Sondermüllverbrennungsanlage.

? Wie ist gewährleistet, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen - ausgelöst durch die Verbrennung der Hexachlorbenzol-Verbindungen - garantiert vermieden werden?
_________________________

Es wird stets argumentiert, dass die behördlichen Grenzwerte eingehalten werden. Unbeantwortet bleiben aber die Fragen:

? Welche absoluten Emissionen von Dioxin, HCB und anderen Giftstoffen werden durch die geplante HCB-Verbrennung entstehen?

? Mit welchen Mengen welcher Giftstoffe sind Schlacken und Filterstäube belastet?

? Wie soll über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte verhindert werden, dass toxische Schlacken und Filterstäube Luft und Wasser vergiften?

? Welche Mengen welcher Giftstoffe wurden im vergangenen Jahr verbrannt? Welche Mengen stammten nicht von Bayer?

? Wie hoch ist der Anteil von Fremdmüll im kommenden Jahr?

? Aus welchen Ländern stammt der Sondermüll?
______________________________

In dem Schreiben von Bayer an die Dormagener Haushalte heisst es sinngemäss, das NRW Umweltministerium habe keinen Zweifel an dem Know How von Bayer in dieser Sache. Dies ist eine Beschönigung der Tatbestände, wenn man folgende Antwort von Herrn Dr. Michalzik aus dem NRW Umweltministerium liest: „Herr Uhlenberg teilt grundsätzlich Ihren Unmut über Giftmüllexporte von Australien nach Europa bis hierher nach NRW. Er hat mich gebeten, Ihnen für Ihre e-mail zu danken und Ihnen zu antworten.

? Woher wissen wir, dass nicht in gleichem Maße, wie hier die Aussage des NRW Umweltministeriums beschönigt wurde, auch die Emissions-Grenzwerte verschleiert werden?

? Welche Krankheiten drohen uns nach diesem öffentlichen „Menschenversuch“? Wird hier nach dem Motto agiert: Die Unglücksfälle von heute sind die Grenzwerte von morgen?

? Warum soll die Verbrennung am dichtbesiedeltsten Standort Deutschlands erfolgen zu Lasten extrem vieler Menschen?

? Wieviel Giftmüll und welche Art plant Bayer in den kommenden Jahren zu akquirieren, um diesen in Dormagen zu verbrennen? (Zahlen)

? Welcher Geldbetrag fliesst bei dem Deal zwischen Bayer und Orica?

? Was passiert mit den Abfallprodukten aus der Verbrennung? Werden diese tatsächlich für den Straßenbau eingesetzt?
_______________________________

Sehr geehrter Dr. Walter Leidinger, Leiter des Bayer-Chemieparks Dormagen,
mit Datum vom 25. Januar 2007 haben Sie mich davon unterrichtet, dass geplant ist, Sonderabfälle aus Australien (Mengen?) zusätzlich zu den bislang 65.000 Tonnen verschiedener Sonderabfälle im Bayer-Chemiepark Dormagen zu entsorgen. Das aus Australien gelieferte Hexachlorbenzol soll verbrannt und die Rauchgase sollen gereinigt werden. Die Rauchgase würden dann die vorgeschriebenen Grenzwerte unterschreiten.

Mir liegt als Wasserwirtschaftler insbesondere die Güte unserer Gewässer am Herzen. Deshalb frage ich Sie:

? Werden beim Rauchgasreinigen auch Wässer mit Schadstoffen belastet?

? Wieviel Schadstoffe gelangen davon gegebenenfalls in die Gewässer?
a) als Konzentration?
b) als Mengen?

? Wie sind Konzentrationen und Mengen in ihrer Umweltwirksamkeit zu bewerten?

Mit freundlichen Grüßen
Edgar Ephan (Diplomingenieur TH), Delhoven

_____________________________________________

? Zwar lassen sich viele chemische Substanzen beim Verbrennungsprozeß bei z.B. bei 1000 Grad Cel. im Ofen spalten, einige fügen sich aber - aufgrund ihrer hohen Affinität zueinander kurz oberhalb des Schornsteins wieder zusammen, so dass sie keineswegs zerstört sind und das Gefährdungspotential somit weiter besteht.
Meine Frage: An welchem Punkt wird gemessen? Grenzwerte lassen sich leicht einhalten, wenn man dazu an der „richtigen“ Stelle mißt. Also: Wo genau wird gemessen?
_____________________________________

? Wenn aus der Anlage nichts herauskommt. Wozu braucht man dann einen Schornstein? Nur für den Störfall?
___________________________________________

Mitglieder des Stadtrates zeigten sich offenbar vom Ausmaß des „Mülltourismus“ der Fa. Bayer überrascht. Manche Ratsmitglieder hatten offenbar das Gefühl, früher „über den Tisch gezogen“ worden zu sein.

? Als die Stadt Dormagen in einer Rats- oder Planungsausschuss-Sitzung Bayer zugestimmt hat, dass Chemiemüll auch von außerhalb des Bayer-Werksgeländes herangeführt und verbrannt werden soll, war da vonseiten Bayer eindeutig transparent gemacht worden, dass auch Giftmüll aus anderen Bundesländern bzw. sogar aus dem Ausland vermarktet werden soll?

? Könnte da nicht- im juristischen Sinne - ein Dissenz zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses bzw Genehmigungsverfahrens vorgelegen haben, der diese Überraschung der Ratsmitglieder erklärt und den es aufzuarbeiten gilt?

? Wie hat Bayer dazu in den Entscheidungsgremien aufgeklärt?

Bayer betrachtet mit Stolz seine technologische Marktführerschaft auf dem Gebiet der HighTec-Müllverbrennung. Es steht zu erwarten, dass dieses Geschäft ausgebaut werden soll.

? Welche Kapazität hat die Sondermüllverbrennungsanlage heute?
? Zu wieviel Prozent ist die Anlage ausgelastet?
? Welche Kapazitätserwartungen bestehen für die nächsten 5 Jahre?

Bayer behauptet, sich völlig korrekt im Rahmen aller vorgegebenen Grenzwerte des Umweltbundes- oder Landesamtes zu verhalten.

? Hat Bayer bei der Festlegung der Grenzwerte und Formulierung dieses komplizierten technischen Sachverhaltes zur Genehmigung der Anlage dem Umweltamt mit seinem Sachverstand „beratend“ zur Seite gestanden?
? Steht die Ausweitung des Gefahrgut-Lagers auf dem Gelände in logischem Zusammenhang mit einer möglichen Ausweitung der Sondermüll-Verbrennungsaktivitäten?

„Es gibt immer ein Restrisiko“ sagte der Leiter der Verbrennungsanlage in der ngz vom 27.1.2007.
? Ist dieses Restrisiko quantifiziert worden?
? Bildet Bayer dafür laufend aus seinen Gewinnen (geschätzte 3 Millionen Euro aus dem laufenden australischen Geschäft) Rückstellungen?
? Wer zahlt im Katastrophenfall? Wer hat die Versicherung übernommen?
? Wie ist das Störfall-Management organisiert?
? Was passiert z.B. bei totalem Stromausfall, der sich - trotz vermeintlich getrennt gesicherter Stromnetze - doch noch ereignen könnte?
? Was passiert im Brandfall mit dem Löschwasser?

Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen ist immer ein klassisches Argument für Wirtschafts-aktivitäten, die unter Beschuß geraten sind.
? Wieviele Arbeitsplätze hat die Anlage geschaffen? In wieviel Schichten?
? Sind das Vollzeitarbeitsplätze? Wieviele sind angelernte Arbeitskräfte? Sind das alles Fachkräfte?
? Wenn mehr als die Hälfte der Mitarbeiter in Großunternehmen üblicherweise innerlich gekündigt haben, woher kommt dann die Gewissheit, dass im Störfall - auch charakterlich - alles richtig gemacht wird und nicht vordringlich die eigene Haut gerettet wird? (vgl. auch den aktuellen Beinahe-Störfall im schwedischen Atomkraftwerk von Vattenfall)

Im Brief des Chemieparkleiters heißt es „Wir leisten mit der umweltgerechten Entsorgung von derartigen Sonderabfällen einen aktiven Beitrag zum weltweiten Umweltschutz.“
? Wird dabei nur die Gewinnsteigerung vor Ort als Handlungsmaxime gesehen und die komplette Umweltbelastung aufgrund des 16.000 km langen Transportes von Australien völlig ausgeblendet, weil man dafür ja nicht zuständig ist und demzufolge keine Verantwortung trägt?
? Auch dieser Transport-bedingte Umweltschaden ließe sich ja als Folge des Bayer-Angebotes quantifizieren?
? Im Schreiben an die Nachbarn verwendet die PR-Abteilung eine Serie von „selbstverliehenen Güte-Siegeln“ als Placebos gegen die Angst vor dem Gefährdungspotential aus der SMV-Anlage: „modernste Technik - verantwortungsvoller Umgang - bestens ausgebildet - umweltverträglich entsorgt - Stoffkreislauf sicher und umweltgerecht entsorgt - unsere Expertise an der Weltspitze - aktiven Beitrag zum Umweltschutz - höchste Sicherheitsstandards - vollständig verbrannt - aufwändige Rauchgasreinigung - Grenzwerte deutlich unterschreiten - permanent gemessen - online zur Verfügung gestellt.“

Vertrauen in die Zusagen der chemischen Industrie als Nachbar muß über Jahre organisch gewachsen sein. „Großes Verständnis für Ungewissheiten ... auch in Bezug auf Ihr eigenes Wohlbefinden.“ äußert mitfühlend der Chemieparkleiter.
? Woher nimmt Bayer den Glauben, mit einem solchen PR-Brief das gewachsene Mißtrauen bei vielen Menschen in der Nachbarschaft verringern zu können?
? Wohnt der Leiter des Chemieparks selbst in unmittelbarer Nähe seines Chemieparks und genießt dort die von ihm verantwortete frische Luft?
? Hat der Leiter des Chemieparks Kinder, die dort im Freien zur Schule oder in den Kindergarten gehen?
________________________________________________________________________

Bei der Verbrennung von HCB ist mit der Entstehung von geringen Mengen Dioxin (2,3,7,8-TCDD, Tetrachlordibenzodioxin; 100.000 mal giftiger als Natriumcyanid) zu rechnen (immerhin 10-1000 ng/kg Abfall http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/alfaweb/berichte/tba18- 95/hcb0068.html

  • Heading5090_ ).

? Liegt der Grund für die Verteilung der relativ geringen Abfallmenge auf 2,5 Jahre darin, dass nur durch die damit verbundene Verdünnung die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können?

? Warum sollen die Behälter aus Brunsbüttel in Leverkusen umgeladen werden, obwohl Dormagen über einen eigenen Gleisanschluss verfügt? Birgt nicht jedes unnötige Umladen Risiken?

? Wie bewertet Bayer (oder BIS) die Tatsache, dass die australische Verursacherfirma die Verantwortung für die Entsorgung ans Ausland überträgt?
Eine wirtschaftliche Betreibung einer modernen Anlage ist sicher auch in Australien möglich.

______________________________________________________________________

Bezüglich der Giftmülltransfers möchte ich einfach nur wissen:
? Sind alle relevanten Verträge bereits unterschrieben (wovon ich ausgehe)?
? Welche Laufzeiten haben diese Verträge?.

Wenn vertraglich alles unter Dach und Fach ist, halte ich die Sache für unumkehrbar. Damit hätten wir wieder ein Beispiel für profitorientierte Konzernpolitik, die völlig an den Interessen der Bürger unserer Stadt vorbei geht und diese zudem noch belasten bzw. gefährden.
? Natürlich werden durch die Lieferungen auch Arbeitsplätze gesichert. Aber man muß sich fragen, zu welchem Preis und auf wessen Kosten?

Als jemand, der seine Stadt am Fuße der Schornsteine liebt, fühle ich mich sehr betroffen und frage mich zudem:
? Wird mein kleines Grundstück/Häuschen nicht wertgemindert? Wer will denn jetzt noch freiwillig hier wohnen bzw. sich hier ansiedeln?

Ich sehe Schwierigkeiten für die Wachstumspolitik Dormagens voraus. Der Imageschaden ist sicher nicht zu unterschätzen: denn im Bewußt-sein der Menschen ist Dormagen als Wohnstadt weiter unattraktiv geworden.
? Welchen Anteil haben unsere Verwaltungsführung und unsere Ratsherren und -damen daran?
Sie haben schließlich einen Eid geschworen und sich verpflichtet alles zum Wohle der Stadt und ihren Bewohnern zu tun. Damit sind auch und gerade unsere Kinder gemeint, denn sie werden mit den Auswirkungen der Müllvernichtung zu tun haben, wenn es uns schon lange nicht mehr gibt.
__________________________________________________________________________

Es ist doch nur logisch, dass sich die Bürger der betroffenen Städte Sorgen darüber machen, wenn einer der 12 giftigsten Stoffe in ihrem direkten Lebensraum in die Luft geblasen werden soll. Es existiert m.E. derzeit noch keine Technologie auf der Welt, die diesen Stoff emissonsfrei entsorgen kann.
? Wie kann es sein, dass die Profitgier der Betreiber der Verbrennungsanlagen vor unserer Gesundheit rangiert?

* Wie ist es rechtlich überhaupt möglich, einen hier seit langem verbotenen Giftstoff vom anderen Ende der Welt einzuführen und zu entsorgen?
_______________________________________________________________

? Kann es sein, dass die Bezirksregierung nicht einschreitet, weil sie einen Prozeß von Bayer mit Schadensersatzansprüchen fürchtet, dem sie nicht gewachsen ist?
_______________________________________________________________________

Alle reden über die wachsende Klimakatastrophe durch stetige Aufheizung der Erdatmosphäre:

? Womit wird der Ofen geheizt?
? Wieviel Energie wird dabei verbraucht?
? Wird entstandene Wärme genutzt oder verpufft sie?
? Welche CO2-Belastung ist damit zusätzlich verbunden? Kauft dazu Bayer zusätzlich Verschnutzungsrechte?
? Ist diese Bayer- Müllverbrennungsanlage nicht ebenfalls dazu angetan, das Klima aufzuheizen?
___________________________________________________________________

? Welche Bayer-eigenen und fremden Teilbetriebe auf dem Chemiepark liefern schon jetzt mengenmäßig welche Emissionen? Und welche weiteren sind geplant?
Bitte eine Liste der Teilbetriebe übergeben.

? Können die verschiedenen Emissionen miteinander reagieren und unkontrollierbar in ihren Auswirkungen werden?

? Wie ist gewährleistet, dass die SMV-Anlage nach jeweils neuesten Erkenntnissen weiter entwickelt und ausgebaut wird?

? Wer von den Überwachungsbehörden hat dazu so viel Fachkenntnisse, um das Geschehen bei der Giftmüll-Verbrennung zu beurteilen?

Ist die Genehmigungsbehörde bei solchen von Bayer mit Stolz präsentierten, im Weltmarkt einzigartigen und konkurrenzlosen Chemieanlagen nicht tatsächlich auf die Mitarbeit der Bayer-Spezialisten angewiesen?

Wer gewährleistet dann die dringend benötigte fachliche Neutralität der Prüfinstanzen?
______________________________________________________________

? Was passiert mit den Rückständen aus der Verbrennung?

? Was wird in Zukunft noch alles auf dem Gelände von Bayer-Industry-Services stattfinden, ohne dass die Bevölkerung davon erfährt?

? Können Kinder bei uns überhaupt noch gesund aufwachsen?
_______________________________________________________________

? Inwieweit übernimmt der Bayer-Konzern noch soziale Verantwortung in der Gesellschaft?

? Reduziert sich etwa inzwischen seine Verantwortung nur noch auf den wirtschaftlichen Erfolg?

? Wer - von neutraler Stelle - quantifiziert die Kosten, die z.B. bei der Verbrennung von Hexachlorbenzol bei der normalen Bevölkerung z.B. durch Atemwegserkrankungen anfallen?
___________________________________________________________________

? Wie sieht der gesamte Zeithorizont im Genehmigungsverfahren der Bayer Sondermüllverbrennungsanlage in Dormagen aus?
Wann wurden welche Stufen von wem genehmigt?

? Und wie sieht die Planung für die nächsten 5 - 10 Jahren aus?
? Wie stark wird dieser lukrative Dienstleistungsbereich ausgebaut?
__________________________________________________________________________

? Wie will Bayer nach der PR-wirksamen Serie ...

1. Risiken und Nebenwirkungen des Medikamentes „Lipobay“

2. „mittelbare Beteiligung an gesundheitsschädlicher Kinderarbeit auf Indiens Baumwoll-Plantagen“,

3. „versehentliches Auftreten von Gen-technisch verunreinig-tem Reis aus den USA in deutschen Lebensmittel-Supermärk-ten“

4. der Auflösung des Zugehörigkeitsgefühls der Mitarbeiter zur Bayer-Familie, aufgrund der Zergliederung der Unternehmensteile

5. und jetzt hier vor Ort: das Bekanntwerden des Ausmasses an Verbrennung an gefährlichem Giftmüll für ferne Länder in der Welt mit erheblichem Gefährdungspotentail für die Menschen in der Region.

... das Vertrauen der Dormagener Menschen und Nachbarn zurückgewinnen? ______________________________________________________________

Wirtschaftliche Interessen konkurrieren mit den Zielen der Klimaforscher, deren Schlussfolgerungen inzwischen weltweit Konsens und unbestritten sind.

? „Global denken und lokal handeln“ ist ein Grundsatz der Lokalen Agenda 21 abgeleitet aus dem Kioto-Protokoll und der Konferenz von Rio. Ist diese Aussage auch relevant für Bayer Dormagen?

? Fühlt sich Bayer als Global Player von den Prognosen der aktuellen Klimakonferenz in Paris angesprochen?

? Welchen Beitrag gedenkt Bayer in Zukunft zur Verbesserung des Weltklimas zu leisten? Und würde davon auch Bayer Industry Services berührt sein?
________________________________________________________________

Bei der Verbrennung von Chemie- und Plastikabfällen bilden sich Dioxine und Furane. Das sind flüchtige krebserzeugende Gase, die - meines Wissens - kein katalytisches Verfahren und kein Filter einfangen kann. Sie werden dabei frei gesetzt. Zum anderen: Der schädlichste Raum liegt um den Kamin in einem Radius von 5 km Umgebung. Hier rieselt das Zeug runter. In diesem Radius ist die höchst belastete Zone. In diesem Radius liegen aber auch - wenn man sich den Stadtplan von Dormagen anschaut, viele Schulen und Kindergärten. Besonders betroffen wären Kinder und ältere Menschen.
? Übernimmt Bayer Industry Services hier die Garantie für eine körperliche Unversehrtheit speziell in dieser Zone? Wer haftet persönlich bei Bayer dafür?
________________________________________________________________________

? Mit der stillschweigenden Ausweitung des Geschäfts- und Bearbeitungs-volumens der Sondermüll-Verbrennungsanlage auf z.B. die Verbrennung von hochtoxischen Hexachlorbenzol-Verbindungen aus Australien (die jetzt die Spitze eines Eisbergs von verborgenen überregionalen Sondermüll-Aktivitäten signalisiert) könnte Bayer Industry Services da nicht eine Fülle von Anfragen zur Wertminderung von nahen privaten und geschäftlichen Immobilien-Eignern auslösen?
_______________________________________________________________________

? In welchen Behältnissen soll der Giftmüll angeliefert werden?
? Wie lange lagert der Giftmüll bereits in den Transportbehältnissen?
? Bei welcher Temperatur soll das HCB verbrannt werden?
? Welche Endprodukte entstehen bei der Verbrennung? Dioxine ?
? Was geschieht mit den Dioxinen?
? Welche Schadstoffe bleiben übrig und welche Mengen werden als Emmission in die Luft abgegeben?
? Welche Schadstoffe bleiben in der Schlacke zurück?
? Wie hoch ist der Schadstoffantei in der Verbrennungsschlacke?
? Was passiert mit der Verbrennungsschlacke?
? Warum sollen wenige an der Giftverbrennung gut verdienen und andere die zusätzliche Giftbelastung ertragen?
? Es sollte kein Problem sein geeignete Anlagen für die Entsorgung beim Verursacher des Giftmülls zu erstellen?

Hermann und Ute Kienle,

Offener Brief an Herrn Dr. Leidinger, Bayer Industry Services

Sehr geehrter Herr Dr. Leidinger,

vielen Dank für Ihr Informationsschreiben vom 25.01.2007. Ihre Argumente für eine Verbrennung des australischen Giftmülls in Dormagen konnten uns nicht überzeugen. Anscheinend zählt für Sie nur die wirtschaftliche Seite. Als verantwortlicher Werksleiter kommt uns in Ihrem Handeln die soziale, menschliche Seite zu kurz. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Versicherungen werden Prozentanteile bei der Verbrennung in die Atmosphäre gelangen. Da wir bereits in einem äußerst belasteten Ballungsgebiet wohnen - angefangen von der Erdölchemie, Braunkohlewerke bis hin nach Alu Norf - sollten keine weiteren Umweltbelastungen hinzukommen. Wo bleibt bei Ihnen die Gesundheitsvorsorge für die Menschen die hier wohnen? Was nützen die schwarzen Zahlen, wenn die Menschen mittelfristig erkranken. Sie können letztlich nicht ausschließen, dass die Verbrennung des hochgiftigen Giftes aus Australien nicht schädlich ist. Ich erinnere nur an verschiedene Bayer Medikamente, die zunächst als vollkommen verträglich verkauft wurden, und nach einigen Jahren stellten sich die hochgradigen Gesundheitsschäden ein. Intuitiv fühlen die Menschen in unserer Region, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Sie aus rein wirtschaftlichen Erwägungen den Giftmüll aus Australien hier verbrennen wollen. Insofern haben die Bewohner in Australien die Manager überzeugen können, welche Gefahren von Hexachlorbenzol ausgehen.

Der Hinweis, dass es in Australien noch nicht die hochwertige Verbrennungstechnik gibt, kann letztlich nicht zum Schaden der heimischen Bevölkerung heran gezogen werden. Was in Australien für die Menschen gilt, sollte hier genauso verantwortungsbewusst wahrgenommen werden. Wir schlagen vor, dass die moderne Verbrennungstechnik in Australien ebenfalls gebaut wird. Solange muss der Giftmüll weiter in Australien zwischengelagert werden. Es ist einfach ein Unding, wenn der Giftmüll rund 16.000 KM um die halbe Welt auf Schiffen nach Deutschland transportiert werden soll.

Wir appellieren an Ihr menschliches Gewissen, denken sie in erster Linie verantwortungsvoll an die Menschen die hier Leben! Stoppen Sie die Verhandlungen für den Giftmülltransport von Australien nach Dormagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann und Ute Kienle

[Protest Pipeline] CO-Pipeline

CBG Redaktion

14.03.2008, Rheinische Post

Erkrath: Fackeln gegen CO-Leitung

Über 500 Menschen nahmen gestern abend an einer Demonstration durch die Erkrather Innenstadt teil. Sie errichteten an der Hochdahler Straße eine zweite Mahnwache mit 420 Holzkreuzen.

Der Fackelzug mit Protestlern gegen die Bayer-CO-Pipeline, der sich gestern abend vom Erkrather Rathaus durch die Fußgängerzone über die Kreuzstraße Richtung Hochdahl schob, wurde immer länger. Zwischen 500 und 600 Teilnehmer waren nach Schätzungen der Polizei mit Transparenten und Fackeln unterwegs, darunter Ratspolitiker aus allen Fraktionen. Ziel war jene Stelle oberhalb der Autobahn an der Hochdahler Straße, an der die Giftgasleitung städtischen Boden erreicht. Dort wurde eine Mahnwache mit 420 Holzkreuzen errichtet – die zweite in Erkrath.
Seit Sommer 2006 gibt es organisierte Proteste gegen den Bau der etwa 67 Kilometer langen Leitung, die der Bayer-Konzern zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen baut und durch die hochgiftiges Kohlenmonoxid geschickt werden soll. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben Privatleute und betroffene Kommunen einen Teilerfolg erzielt: die Leitung darf weiter gebaut, nicht aber in Betrieb genommen werden. Der Druck auf die Landespolitiker war bisher ohne Erfolg. Das Enteignungsgesetz, wie von den Grünen beantragt, wurde nicht zurückgenommen.

Gäste von Monheim bis Duisburg
Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Erkrath und Organisator des Demonstrationszuges, war mit Ablauf und Erfolg zufrieden. Dem Aufruf waren enttäuschte und erzürnte Bürger zwischen Monheim und Duisburg-Ungelsheim gefolgt. Auf einem gelben Transparent wurde der „Baustopp der Bayer-Giftgas-Pipeline“ gefordert und auf die farblose, geruchslose und giftige Gefahr hingewiesen. Im Zug der Demonstranten lief symbolisch auch „Der Tod“ mit. Auf dem von einem Traktor gezogenen Wagen, den ein betroffener Landwirt aus Monheim zur Verfügung gestellt hatte, wurden immer wieder Passagen aus dem Anti-Pipeline-Lied eingespielt. Unterwegs skandierten die Fackelträger vorbereitete Sprüche wie „Und was machen wir 2010: Ja, dann muss der Rüttgers gehen.“
Bürgermeister Arno Werner dankte den vielen Menschen für ihren engagierten Protest und betonte, die Stadt Erkrath und der Rat seien geschlossen gegen die Pipeline, hätten schon im Planverfahren Ende 2005 Einwände vorgebracht. Er bedauerte, dass die Landespolitiker nicht dem Beispiel der Grünen gefolgt sind und meinte, „die Prozess-Schiene sei deutlich erfolgreicher als die politische.“ Siegfried S. Baecker (FDP) rief zum Boykott gegen Bayer-Produkte auf. Er äußerte Unverständnis, dass CO nicht dort produziert werde, wo es gebraucht wird. VON MONIKA SPANIER

NRZ, 13.03.2008

Feuerschlange gegen das „Monster“

DANIEL NEUKIRCHEN

DEMONSTRATION. CO-Gegner machten gestern einen Fackelzug durch Erkrath. Anti-Pipeline-Songs dröhnten durch die Straßen.
ERKRATH. Der Tod marschierte mit. Zumindest in Form eines rund drei Meter hohen Abbildes des Sensemanns. Holzkreuze, Grabkerzen, Fackeln und wütende Parolen - so zogen Pipeline-Gegner aus zahlreichen Städten entlang der Bayer-Trasse durch Erkrath. Pressekoordinator der Bau-Stopp-Initiative Dieter Donner skandierte Sätze wie: „Wir knicken nicht ein - aber die Pipline “ oder einfach „Baustopp! Rüttgers!“. Die Bürger machten mit, die Texte bekamen sie vorher ausgeteilt. Eine Frau in der Menge keuchte schon am Anfang der Aktion: „Morgen bin ich heiser.“

Zweite Dauermahnwache in Erkrath errichtet
Eine schaurige Atmosphere erzeugte der rund 500 Meter lange Lichterzug, der mit brennenden Fackeln am Rathaus startete, von dort aus durch die Fußgängerzone führte und schließlich an der Hochdahler Straße endete. Hier errichteten die Demonstranten eine zweite Dauermahnwache für Erkrath. Die erste existiert an der Max-Planck-Straße. „Wir werden in jeder der betroffenen Städte mindestens zwei solcher Stellen einrichten“, versprach Donner und kündigte damit weitere Lichterzüge an. Das Ziel sei es, gerade jetzt nach dem ersten Erfolg, (siehe Infobox) das Thema Pipeline nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. „Wir müssen das Bewusstsein aufrecht erhalten. Sonst gibt es später im Verfahren Tricks, die die Bürger nicht mehr mitbekommen.“
Über mangelndes Publikum konnten sich die Anti-Giftgas-Kämpfer nicht beschweren. Hartmut Boebers ist Gegner aus Duisburg und rückte mit selbstgebastelter Kollage am Kreuz an. „Die Initiativen unterstützen sich gegenseitig. Wir sind gut vernetzt“, erzählt er.
Die Grums aus Hilden machten die Pipeline-Demo zum Familienausflug. Jeder hatte ein Kreuz aufgeschultert und kam so zum Fackelzug. Auch die fünfjährige Daniella hatte fleißig mitgebastelt. Petra Grum: „Wir leben 40 Meter von der Trasse entfernt.“
Die friedliche Menge, die von zwei Polizisten und 15 Ordnern begleitet wurde, hatte auch die passende Musik parat. Jörg Owsionowski komponierte bereits vier Songs zum Thema. Der neuste heißt „Das Monster“ und sorgte für Lagerfeueratmosphäre unter den Demonstranten. Der Interpret zu den Liedern: „Die Texte schrieb die Realität.“

[China] Medikamententests

CBG Redaktion

nachdem es wiederholt zu Todesfällen bei Medikamenten-Tests von BAYER in Indien gekommen ist, wurde der Konzern nun in China zu einer Strafzahlung verurteilt. Das erprobte Medikament wird zwar nicht genannt, es handelt sich aber höchstwahrscheinlich um den umstrittenen Gerinnungshemmer Xarelto (alle Infos zur Kampagne)

1. März 2013, China Radio International

Bayer vor Gericht: Werden Chinesen zu billigen Probekaninchen?

Bayer China ist von einer 84-jährigen Chinesin verklagt worden. Sie war bei der klinischen Erprobung eines neuen Bayer-Medikaments fast ums Leben gekommen. Dem Pharmakonzern wird vorgeworfen, bei der Erprobung von Medikamenten im Ausland ethische und moralische Gesichtspunkte außer Acht zu lassen.
Frau Zhang wurde am 24. Oktober 2006 im Renmin Krankenhaus in Peking am linken Kniegelenk operiert. Vor dem Eingriff schlug der Arzt der Patientin vor, sich an der klinischen Erprobung eines neuen Medikaments zu beteiligen. Laut Angaben von Bayer China handelte es sich dabei um ein Präparat zur Vorbeugung von Thrombose. Frau Zhang unterschrieb eine Patientenerklärung. Ihr Sohn, Herr Liao, zitiert einen Auszug aus der Patientenerklärung, in dem es hießt: „Sollte der Patient im Rahmen der Medikamentenerprobung einen gesundheitlichen Schaden erleiden, verpflichtet sich das Unternehmen zu einer Entschädigung.„
Am 7. November 2006 führte das Krankenhaus eine Intravenöse Urographie bei Frau Zhang durch. Im Anschluss an die Untersuchung erlitt die alte Dame einen lebensgefährlichen Schock, konnte jedoch gerettet werden. Frau Zhang erhielt keine Entschädigung von Bayer China. Der Pharmakonzern übernahm lediglich die Behandlungskosten in Höhe von umgerechnet 400 Euro. Die Patientin erhob Anklage und forderte von Bayer China einen Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro.
Während des vierjährigen Verfahrens sah sich Bayer China nicht gewillt, den Versicherungsvertrag für Experimentteilnehmer vor Gericht vorzulegen. Richter Chen Xiaodong kennt die angeführten Gründe von Bayer: „Das Unternehmen begründete sein Verhalten mit dem hohen Aufwand, der mit den zahlreichen Dokumenten einhergehe. Es sei eine Flut an Dokumenten, die alle übersetzt werden müssten. Die Übersetzungskosten und der Zeitaufwand wären immens hoch. Auch die offizielle notarielle Beglaubigung würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen.“
Nach dem jüngsten Urteil soll Bayer China der Klägerin 50.000 Euro als Schadensersatz zahlen. Bislang lehnt Bayer China jegliche Interviews ab und will sich eine Berufung offen halten.
Bayer führt nach Schätzungen des niederländischen Forschungszentrums SOMO jährlich weltweit ca. 60.000 Erprobungen durch. Vor der eigenen Haustür finden sich wohl nicht genügend Kandidaten. In China stehen ihnen ausreichende Probanden oder Probandinnen zur Verfügung – und noch pflegeleichte dazu. „Die Chinesen sind nicht so emanzipiert wie die US-Bürger. Sie zeigen sich eher bereit, Versuchskaninchen zu spielen", heißt es in einer Studie der Beratungsfirma Centerwatch.

[Primodos/Duogynon] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Fehlbildungen durch hormonale Schwangerschaftstests

Guten Tag. Mein Name ist Valerie Williams und ich spreche heute stellvertretend für die Opfer, die sich im Verein für durch hormonelle Schwangerschaftstests geschädigte Kinder in Großbritannien zusammengeschlossen haben. Ich spreche auch als Mutter eines Primodos-Opfers. Primodos, das in Deutschland unter dem Namen Duogynon auf dem Markt war, ist ein Medikament, das weitreichende Auswirkungen auf tausende Menschenleben, aber auch auf unsere Tier- und Pflanzenwelt hat und hatte.

Ich spreche heute von einer Tragödie, von entsetzlichen Missbildungen, die unzählige Menschen durch ihr Leben begleiten, weil sie in direkten Kontakt mit giftigen Chemikalien in Primodos/Duogynon gekommen sind. Als Primodos/Duogynon in den 50ern auf den Markt kam, konnte man Ihrem Beipackzettel unterschwellig entnehmen, dass dieses Medikament unseren Babys keinen Schaden zufügen würde.

Seither wurde eine Vielzahl an Forschungsergebnissen bekannt, die aufdecken, wie bemüht Sie waren, Ihre Integrität als angesehener Arzneimittelhersteller aufrechtzuerhalten und die erschütternden Auswirkungen, die Ihr Medikament Primodos/Duogynon auf den Fötus hatte, zu verschleiern.

Ich frage Sie: „Warum haben Sie, in Ihrem Bestreben, den Weltmarkt mit Ihrer Antibabypille zu erobern und eine „Östrogen-Dominanz“ herzustellen, entschieden, die gleichen chemischen Komponenten sowohl für die Pille als auch für Primodos/Duogynon zu benutzen, obwohl es sich um zwei völlig unterschiedliche Indikationen handelt?“

„Können Sie nachweisen, dass sowohl Primodos/Duogynon als auch die Pille vor mehr als 50 Jahren hinreichend als sicher getestet wurden?“

Wie viele Millionen Frauen auf der ganzen Welt glauben heute, dass die Einnahme der Pille als Verhütungsmethode sicher sei, wenn es doch seit 1986 bestätigte Anhaltspunkte gibt, dass der medizinische Leiter Ihrer Zweigstelle in Großbritannien, Dr. Briggs, seine eigenen Forschungsarbeiten vorsätzlich gefälscht hat. Zwei Monate vor seinem Tod im Jahr 2012 gestand Professor Briggs dem angesehenen Journalisten Brian Deer seine Betrügereien und Verschleierungsversuche hinsichtlich seiner gefälschten Studien zu Primodos/Duogynon und der Pille.

Können Sie bestätigen, dass es der Wahrheit entspricht, dass Dr. William Inman, der medizinische Leiter des Ausschusses für Arzneimittelsicherheit CSM in Großbritannien, vor dem Prozess in den 80ern als einer Ihrer Sachverständigen einen Ergänzungsbericht zu Ihren Gunsten geschrieben hat, und wenn dem so war, hat Dr. Inman von seiner Mitarbeit für Sie finanziell profitiert?

Ich möchte Sie gerne fragen, ob es wahr ist, dass Primodos/Duogynon eines Ihrer Hormonpräparate war, die während des Zweiten Weltkriegs im Rahmen von Experimenten an Gefangenen, in diesem Fall an Frauen, in Auschwitz erforscht wurden, als Bayer Teil der IG Farben war.

Ich möchte mich wiederholen: als Primodos/Duogynon in den 50ern auf den Markt kam, konnte man Ihrem Beipackzettel unterschwellig entnehmen, dass dieses Medikament unseren ungeborenen Babys keinen Schaden zufügen würde. Warum leugnen Sie seit den 70ern beharrlich, dass Primodos/Duogynon unsere Babys geschädigt hat? Wir haben mittlerweile hinreichend gegenteilige Informationen, um sagen zu können, dass Chemikalien in Primodos/Duogynon auch verwendet wurden, um Föten abzutreiben, zu töten, zu schädigen.

Wie tausende andere Mütter konnte auch ich zu dem Zeitpunkt, als mir Primodos/Duogynon 1974 als Schwangerschaftstest verschrieben wurde, nicht wissen, dass dies einen solch weitreichenden Schnitt für mein Baby bedeuten würde, ein Schnitt so tief, einhergehend mit furchtbaren Schäden die die Einnahme von synthetischen Östrogenen, die nicht hinreichend erforscht waren, nach sich zog.

Die Opfer von Primodos/Duogynon haben sich diesen Weg nicht ausgesucht, ihr Weg wurde von Primodos/Duogynon vorbestimmt, ihnen mit verheerenden Konsequenzen aufgezwängt. In Großbritannien wurde 2012 eine Mutter schuldig gesprochen und muss eine Gefängnisstrafe absitzen, weil sie wissentlich Medikamente genommen hat, um ihr ungeborenes Baby im achten Schwangerschaftsmonat abzutreiben. Bayer Schering wurde BISHER noch nie rechtlich belangt, obwohl Ihr eigener medizinischer Leiter in Großbritannien Sie drängte, das Präparat Primodos/Duogynon wegen Zweifeln an seiner Sicherheit vom Markt zu nehmen.

Bestreiten Sie, dass Ihre eigenen Forschungsstudien an Ratten zur Erforschung der Sicherheit von Primodos/Duogynon im Jahr 1961 ein hohes Vorkommen von Fehlgeburten bei Ratten ans Licht gebracht haben, und warum hat es dann bis 1969 gedauert, bevor Sie einen Warnhinweis herausgebracht haben, um Ärzte davor zu bewahren, ohne es zu wissen das Schicksal ungeborener Babys zu bestimmen, indem sie Primodos/Duogynon als Schwangerschaftstest verordneten? Ich habe heute eine Kopie dieser Forschungsstudie hier, die die Warnung vor dem Präparat bekräftigt.

Warum haben Sie keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen wie Ihr Konkurrent Roussel Pharma in Frankreich, der 1969 seinen hormonellen Schwangerschaftstest Ammenore Forte sofort vom Markt genommen hat, nachdem er von Ihrer Warnung gehört hatte?

Ist es Ihre Strategie, darauf zu warten, dass die Opfer von Primodos/Duogynon sterben, und diese unschuldigen Opfer so um jede Gerechtigkeit und die ihnen rechtmäßig zustehenden Entschädigungen zu bringen?

Sind Sie sich dessen bewusst, dass das British Medical Journal, dass bereits 1950 die Auswirkung von großen Dosen Stilboestrol und Eithisteron auf die Sterblichkeit von Föten untersucht hat, im Jahr 1980 herausgefunden hat, dass in der Gruppe der Frauen, die den Hormonen ausgesetzt war, mehr Tumoren, großteils gutartige Tumoren der Fortpflanzungsorgane, gemeldet wurden als in der Vergleichsgruppe? Außerdem wurden in der Gruppe der Frauen, die den Hormonen ausgesetzt war, vier Fälle von Brustkrebs gemeldet.

Im Jahr 2010 berichtete der damalige Gesundheits-Staatssekretär Mike O’Brien dem Britischen Unterhaus, dass bei den Aufsichtsbehörden über die Jahre 3500 Meldungen über Nebenwirkungen der Wirkstoffe Norethisteron und Ethinylestradiol eingegangen seien, beides Komponenten von Primodos/Duogynon und der Pille. In drei Meldungen von Nebenwirkungen würde Primodos/Duogynon explizit erwähnt.

Haben Sie sich als Pharmaunternehmen und als Hersteller von Primodos klar gemacht, dass dieses Präparat nicht nur bei unseren ungeborenen Babys großen Schaden angerichtet hat, sondern auch in einem viel größeren Umfang unsere Wassersysteme auf der ganzen Welt verschmutzt hat? Ich frage Sie: „In welchem Umfang sind Sie bereit, dazu beizutragen, diese Entwicklung, die eine immer größere Schädigung der Menschen und unseres Planeten durch ihre Produkte bedeutet, umzukehren und ein viel grünerer Pharmakonzern mit einem menschlicheren und ökologischeren Gewissen zu werden?“

Sind Sie sich dessen bewusst, dass das Gremium der Vereinten Nationen hormonhemmende Chemikalien für eine weltweite Bedrohung hält? Hormonhemmende Chemikalien, wie Sie selbst sie herstellen und damit die wachsenden Risiken in Verbindung mit dem Anstieg hormonverändernder Chemikalien in Kauf nehmen.

Sind Sie sich der Bedenken der Europäischen Kommission bewusst, die seit 2001 sieben Milliarden Euro für Wissenschaftler in Cambridge, Großbritannien, für die Erforschung der potentiellen Auswirkungen von Chemikalien in unserer Umwelt zur Verfügung gestellt hat?

Ich bitte Sie als Aktivistin gegen einige Ihrer Chemikalien im Namen der Wissenschaft und im Namen der Menschlichkeit: Bitte hören Sie auf die sachkundigen Spezialisten, die sich mit der weltweiten Bedrohung für unsere Umwelt durch Chemikalien und mit der langfristigen Zerstörung unseres Planeten während der letzten 50 Jahre auskennen.

Ich bitte Sie als Aktionäre, die katastrophalen Veränderungen in unseren Wassersystemen, die einschneidende Auswirkungen auf zukünftige Generationen haben werden, als direkte Folge der Verwendung von Primodos/Duogynon und der Antibabypille zu betrachten. In dem amerikanischen „Report on Carcinogens“, einem Bericht über krebserzeugende Substanzen aus dem Jahr 2011, wird eine Studie zitiert, die durchgeführt wurde, um die Präsenz von Hormonen in Wasserproben zu bestimmen. Diese gibt an, dass in 8% der amerikanischen Abwasservorkommen Spuren von Norethisteron entdeckt wurden.

Der britische Landwirtschaftsminister wusste schon vor einigen Jahren von den Untersuchungsergebnissen bezüglich dem Vorkommen von Norethisteron im britischen Wassersystem, und davon dass es dazu beiträgt, dass hermaphrodite, also zweigeschlechtliche, Fische hervorgebracht werden. Dennoch schwieg er zwei Jahre lang, bevor diese die Tier- und Pflanzenwelt betreffenden Untersuchungsergebnisse veröffentlicht wurden. Großen Mengen künstlicher weiblicher Hormone ausgesetzt zu sein, kann nur zur Entwicklung einer intersexuellen Generation bei Menschen und in der Tierwelt beitragen.

Sie haben nun von diesen deutlichen Beweisen, die gegen die Verwendung von synthetischen Östrogenen sprechen, gehört, und in Ihrer Funktion als Aktionäre sind Sie nun in einer Position, in der Sie Druck auf Bayer aufbauen können, und wenn es nur dazu dient, weiteren Schaden von zukünftigen Generationen abzuwenden.

Abschließend möchte ich feststellen, dass es falsch ist zu sagen, dass die Opfer von Primodos/Duogynon, besonders die, die in der Erprobungsphase wahllos ausgesucht wurden und das Präparat nehmen mussten - mit der Konsequenz, dass ihre Bays abgetrieben oder getötet wurden, oder aber mit teils schwersten Behinderungen zu Welt kamen - keine Bauernopfer waren. Heute gibt es für die Opfer keine größere Herausforderung als die, ihren größten Widersacher Bayer Schering dazu aufzufordern, zuzugeben, dass es ein Fehler war, die Anwendung von Primodos/Duogynon als Schwangerschaftstest zuzulassen und die Mittäter in der Britischen Regierung, die die Opfer verraten haben, statt sie zu unterstützen, mit den Auswirkungen zu konfrontieren.

Die Überlebenden dieses Horrormedikaments sind dazu bestimmt, voller Stärke und Mut weiterzuleben, und das Gesetz der Gerechtigkeit, die ihnen durch Korruption und Betrug bisher verwehrt blieb, in Frage zu stellen. Sie stellen sich ihrem eigenen Schicksal und denen, die ihnen ein Leben ohne Behinderung geraubt haben, während ständige Kontrolluntersuchungen und medizinische Check-ups sie durch ihr ganzes Leben begleiten werden. Und diese eine bohrende Frage bleibt unbeantwortet: „Wird Primodos/Duogynon auch weiterhin eine Gefahr mit unbekannten Nebenwirkungen für die Opfer und ihre Mütter bleiben, weil das Präparat vor 50 Jahren nur unzureichend erforscht wurde?“

Danke, dass Sie diesem Bericht über das, was wohl der größte Medikamentenschwindel des 21. Jahrhunderts sein dürfte, zugehört haben.

[Gegenantrag] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

27. März 2015

BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Die Ausgliederung der Kunststoff-Sparte Bayer MaterialScience (BMS) droht zu Lasten der Belegschaft zu gehen, vor allem im Ausland. Zudem entzieht sich BAYER der Verantwortung für die Sicherheit der extrem gefährlichen Anlagen.

Im September 2014 gab der BAYER-Konzern dem Druck der Finanzmärkte nach und verkündete die Ausgliederung der Kunststoff-Sparte Bayer MaterialScience. In der Absicht, die bereits zweistellige Gewinnmarge noch weiter zu erhöhen, hatten Investoren seit Jahren auf diesen Schritt gedrängt. Im Oktober gaben die Private Equity-Firmen Advent, Carlyle, Cinven und KKR ihr Interesse an einer Übernahme bekannt.

Leidtragende dieser Entwicklung sind die mehr als 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die Kunststoff-Sparte im Unternehmen zu halten, waren ihnen in den vergangenen Jahren zahlreiche Zugeständnisse abgepresst worden. So hatte BAYER mittels mehrerer „Effizienz-Programme“ über 2.000 Arbeitsplätze vernichtet, mehrere Werke geschlossen und Bonus-Zahlungen gestrichen. Nun zeigt sich, dass diese Opfer umsonst waren.

Welche Entwicklung langfristig droht, zeigt die ehemalige Chemie-Sparte von BAYER, die vor zehn Jahren unter dem Namen Lanxess ausgegliedert wurde. Mehrere Tausend Arbeitsplätze wurden seitdem vernichtet. Ein großer Teil der Belegschaft erlitt Lohneinbußen oder wurde in andere Werke versetzt. Über die Jahre wurde Lanxess immer weiter parzelliert - mehrere Bereiche wurden geschlossen, andere verkauft. Angesichts einer möglichen Übernahme durch „Heuschrecken“ ist bei BMS eine ähnliche Entwicklung zu befürchten.

Die GewerkschaftsvertreterInnen im Aufsichtsrat haben der Abspaltung nach massiven Drohungen der Unternehmensleitung zugestimmt. Als Gegenleistung konnte zwar eine Arbeitsplatzgarantie ausgehandelt werden. Diese gilt jedoch nur für die deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und nur für fünf Jahre. Die Belegschaft des Werks in Antwerpen konnte erst nach einem Streik und anderen Kampfmaßnahmen eine vergleichbare Vereinbarung durchsetzen. In den USA hingegen, wo BAYER 95 % der Belegschaften einen Tarifvertrag verweigert und wo die Gewerkschaften von BAYER aus den meisten Werken gedrängt wurden, droht ein sozialer Kahlschlag.

Ein weiteres Problem ist die Störfall-Sicherheit: unter dem Dach von Bayer MaterialScience befinden sich zahlreiche hochgefährliche Anlagen. So kommen bei der Produktion von Polyurethan und Polycarbonat riesige Mengen toxischer Stoffe wie Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid und sogar des ehemaligen Kampfgases Phosgen zum Einsatz.

Die künftigen Besitzer werden versucht sein, den von BAYER eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehr weiter abzusenken. Dies führt automatisch zu höheren Störfallrisiken. Da BMS einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland betreibt, droht ein Anstieg der Gefährdung für die AnwohnerInnen. Es ist unverantwortlich und inakzeptabel, hochgefährliche Anlagen in die Welt zu setzen, ohne für deren Sicherheit dauerhaft die Verantwortung zu übernehmen.

Konsequenzen hat der Schritt auch für die umstrittene CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld, die gegenwärtig durch Gerichtsbeschlüsse auf Eis gelegt wurde. Sollte die Pipeline jemals in Betrieb gehen, so wäre völlig unklar, von wem sie in zehn oder zwanzig Jahren betrieben wird. Auch das Sicherheitsniveau und die maximale Haftung stünden in den Sternen. Ein Argument mehr, dieses unselige Projekt noch vor der Abspaltung aufzugeben.

Zudem drohen Standorten wie Leverkusen, Krefeld und Brunsbüttel Steuer-Verluste, wenn BAYER die Sparte an Private-Equity-Gesellschaften verkauft. Diese bürden den Verkaufspreis gerne ihren Neuerwerbungen als Schulden auf und senken so deren Gewinn und die Steuerlast. Zudem haben die Finanz-Konzerne ihren Sitz häufig in Steueroasen.

Der Aufsichtsrat hat der Ausgliederung von BMS zugestimmt, obwohl für ausländische Arbeitsplätze keine Bestandsgarantie gegeben wurde. Auch gibt es keine Zusicherung von BAYER, dass die Sicherheitsstandards nicht abgesenkt werden. Daher ist dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

[Agrar Koordination] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Julia Sievers-Langer, Agrar Koordination

Sehr geehrter Vorstand, sehr geehrter Aufsichtsrat, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

mein Name ist Julia Sievers-Langer. Ich vertrete hier die Agrar Koordination. Die Agrar Koordination setzt sich für eine Landwirtschaft ein, die die Ernährung aller Menschen weltweit sichert, ohne auf Kosten von Umwelt und Gesundheit zu gehen.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit heute auf zwei Herbizide lenken, die von Bayer vermarktet werden: Glyphosat und Glufosinat. Sie haben eins gemeinsam mit vielen anderen Pestiziden: sie sind offenbar doch nicht so harmlos wie jahrelang von BAYER und anderen propagiert wurde.

Glyphosat ist das weltweit meistverkaufte Pestizid. Zu einem stark steigenden Glyphosateinsatz kam es v.a. durch die Ausbreitung glyphosatresistenter Pflanzen, die mithilfe der Gentechnik extra dafür geschaffen wurden, das Bespritzen mit dem ansonsten alle anderen Pflanzen tötenden Herbizid zu vertragen. Auch BAYER vermarket derartige gentechnisch veränderte Pflanzen.
Wie einige von Ihnen sicher wissen, soll noch in diesem Jahr über die weitere Zulassung von Glyphosat auf dem EU-Markt entschieden werden. Unbegreiflicherweise hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz BfR), das für die humantoxische Risikobewertung von Glyphosat zuständig ist, dem Urteil der Glyphosat-produzierenden Unternehmen angeschlossen und eine Neuzulassung empfohlen. Die Behauptung, Glyphosat sei nicht humantoxisch, steht im Widerspruch zu Ergebnissen zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die darauf hinweisen, dass Glyphosat krebserregend ist, Missbildungen verursachen, die Fruchtbarkeit schädigen und einige weitere gravierende Gesundheitsschäden verursachen kann.

Die Mitglieder der Glyphosat Task Force – ein Zusammenschluss Glyphosat-produzierender Unternehmen, die den Antrag auf Neuzulassung gestellt hat – werden sicher sehr zufrieden sein, dass das BfR ihre Angaben weitgehend kritiklos übernommen hat und dabei offenbar auch eindeutige Fehler und wissenschaftlich zweifelhafte Argumente hat durchgehen lassen.
Sehr geehrter Vorstand, Obwohl BAYER nicht Mitglied dieser Task Force ist, haben Sie sicherlich auch ein hohes Interesse daran, Glyphosat weiter verkaufen zu können. Gerne würde ich von Ihnen erfahren, wieviel Ihnen die Neuzulassung wert ist. Wieviel Umsatz macht BAYER jährlich mit glyphosathaltigen Pestiziden und glyphosatresistenten Pflanzen – in Deutschland und weltweit?

Was haben Sie für eine Neuzulassung von Glyphosat unternommen?
Möglicherweise sind ihre direkten Arbeitsbeziehungen zum BfR nützlich gewesen.

Bitte informieren Sie uns, welche Ziele Sie mit der Mitgliedschaft Ihres Mitarbeiters Dr. Frank Pierre Laporte in der BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände verfolgen. Laut einem mir vorliegenden Protokoll erwartet das BfR von dieser Kommission „fachliche Beratung, konzeptionelle Unterstützung und kritische Begleitung bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Rückständen hinsichtlich Toxikologie, Rückstandsverhalten und Exposition“.

Sehr geehrter Vorstand, können Sie mir Beispiele nennen, wie Sie erfolgreich im Sinne der Geschäftsinteressen von BAYER auf Aspekte der behördlichen Risikobewertung Einfluss genommen haben?

Die behördliche Risikobewertung im Fall von Glyphosat steht derzeit zu Recht massiv in der Kritik, wie auch die Studie „Roundup & Co. – Unterschätzte Gefahren“ näher erläutert.

Es gibt genug wissenschaftliche Hinweise, die ein Verbot von Glyphosat notwendig machen. Das bestätigt auch die Einschätzung der Krebsforschungsinstitution der WHO, die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft.

Selbst wenn es keine hundertprozentige Sicherheit gibt, muss das Vorsorgeprinzip beachtet werden.

Besonders gravierend sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat-Produkten in Südamerika. In Argentinien haben sich die Zahlen der Missbildungen und der Krebsfälle bei Kindern im Umfeld gentechnisch veränderter Sojaplantagen in den letzten Jahren verdreifacht. Ärzte und Wissenschaftler bringen das mit dem stark gestiegenen Glyphosat-Einsatz in Verbindung. Sie konnten nachweisen, dass die Gesundheitsfolgen umso häufiger und schlimmer sind, je näher die Betroffenen an Glyphosat-bespritzten Plantagen wohnen.

Es ist fahrlässig, diese statistischen Fakten zu ignorieren.
Möglicherweise ist es auch das von BAYER vermarktete Glufosinat, das für die gehäuften Missbildungen und Fehlgeburten in Südamerika mitverantwortlich ist.

Im Fall von Glufosinat wird bereits von Seiten der EU bestätigt, dass durch den Wirkstoff ein hohes Risiko ausgehe. Glufosinat kann Missbildungen bei Föten verursachen und ist als reproduktionstoxisch klassifiziert.

Es ist ein politischer Skandal, dass Glufosinat trotz dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin in der EU zugelassen bleibt, nach aktuellem Stand bis Ende September 2017.

Sehr geehrter Vorstand, meiner Meinung nach ist es ein moralischer Skandal, dass Sie als Hersteller Glufosinat noch immer nicht vom Markt genommen haben, sondern im Gegenteil sich das Ziel gesetzt haben, die Produktion von Glufosinat weltweit zu verdoppeln. Und Sie schreiben auf eine Anfrage der Agrar Koordination, dass Sie überzeugt seien, „gute Argumente für eine Wiederzulassung des Wirkstoffs zu haben“.

Sagen Sie uns doch bitte, was das für Argumente sind angesichts der bestätigten massiven Gesundheitsgefahren! Welche Argumente können schwerer wiegen als die Verpflichtung, die Entstehung von Missbildungen bei Embryos als Folge des Glufosinat-Einsatzes zu verhindern? Ihre Beteuerung, dass Glufosinat bei „verantwortungsvoller und vorschriftsmäßiger Anwendung“ sicher für Mensch und Umwelt sei, ist wenig überzeugend – gerade wenn man an den Einsatz von Pestiziden unter Armutsbedingungen in Afrika, Asien und Südamerika denkt. Dort werden oft selbst minimale Schutzvorkehrungen nicht eingehalten und die Anwender werden nicht angemessen über Risiken und Anwendungsbestimmungen aufgeklärt, was auch in die Verantwortung derjenigen fällt, die die Pestizide herstellen und vertreiben. Angesichts des in einigen Ländern verbreiteten Spritzens per Flugzeug, ist die ländliche Bevölkerung den Pestiziden besonders schutzlos ausgeliefert.

Ihr Ziel ist es, die Glufosinatproduktion zu verdoppeln. Bitte berichten Sie uns davon, was bisher aus diesem Ziel geworden ist – insbesondere im Hinblick auf den Glufosinatvertrieb in Asien, Afrika und Südamerika, wo viele Menschen durch Pestizidanwendungen besonders gefährdet werden.

Bitte teilen Sie uns auch mit, inwiefern Sie Ihre Mitarbeit in Programmen der Entwicklungszusammenarbeit unserer Regierung strategisch nutzen, um dieses Ziel zu verwirklichen. Meines Wissens wird zum Beispiel in Projekten der German Food Partnership der Einsatz von Pestiziden im Rahmen von Trainings und Beratungsmaßnahmen thematisiert. Welche Rolle spielt BAYER dabei bzw. die von BAYER vermarkteten Pestizide? Nutzen Sie Ihre Mitarbeit in der German Food Partnership, um Glufosinat, Glyphosat und Ihre anderen Pestizide zu vermarkten?

Sehr geehrter Vorstand, sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich Ihnen eine persönliche Frage stellen: trifft es Sie, was Sie eben gehört haben?

Auch wenn Sie das Gehörte nicht betroffen macht, sind Sie bereits persönlich von den Gefahren der von BAYER vermarkteten Pestizide betroffen. Denn die Rückstände von Glyphosat und Glufosinat landen auch auf Ihren Tellern.
Es sollte also auch in Ihrem gesundheitlichen Eigeninteresse sein: Setzen Sie sich in Ihrem Einflussbereich dafür ein, dass BAYER die Produktion von Glyphosat und Glufosinat einstellt.

[Westpol] Die geheime Gefahr

CBG Redaktion

Die geheime Gefahr beim Neubau der Leverkusener Brücke

Von Daniela Becker

Die Leverkusener Autobahnbrücke ist schon lange marode und muss ersetzt werden. Doch für den Neubau soll eine alte Giftmülldeponie geöffnet werden. Interne Dokumente zeigen: Es gibt ungeprüfte Risiken und dubiose Vorgänge bei der Bauplanung.

Das Sprechen fällt Bernward Prinz schwer – eine Krebserkrankung hat die Stimme des ehemaligen Lehrers in Mitleidenschaft gezogen. Es sei „ein Hohn“, sagt er empört, was der Bund da plane: Die neue Autobahnbrücke bei Leverkusen soll mitten durch die Giftmülldeponie hindurch gebaut werden, die ihn krank gemacht hat. Davon ist er jedenfalls überzeugt - auch wenn Gerichte das nie anerkannt haben.

Eigentlich sollte dieser unheilvolle Ort bis in alle Ewigkeiten nicht mehr angerührt werden, dachte Prinz. Nur knapp unter der Erde lagern dort krebserregende Stoffe wie PCB, Dioxine und Schwermetalle. Allein an seiner Schule erkrankten damals innerhalb weniger Jahre 21 Menschen an Krebs: Schüler, Lehrer, der Hausmeister, die Putzfrau.

Wohnsiedlung musste wegen Giftkontamination abgerissen werden

Jahrzehntelang hatten die benachbarten Chemiewerke der Bayer AG und die Stadt Leverkusen das Gelände der „Dhünnaue“ als Giftmülldeponie genutzt. Später entstanden auf Teilen des Geländes Wohnungen und ebenjene Schule. Erst, als in den 1980er Jahren auffällig viele Kinder in der Siedlung an Bronchitis erkrankten, kam heraus, auf welcher tickenden Zeitbombe die Menschen hier lebten. Bodengutachten ergaben eine extrem hohe Giftstoffbelastung, auch im Trinkwasser. Die Stadt sperrte den Spielplatz, Anwohner durften ihre Gärten und andere Freiflächen nicht mehr betreten. 1988 wurde die Siedlung abgerissen.

Straßen NRW will Deponie wieder öffnen: „Kalkulierbares Risiko“

Doch nun will der Landesbetrieb „Straßenbau NRW“ genau hier für 740 Millionen Euro eine neue Autobahnbrücke bauen. Dafür muss die ehemalige Giftmülldeponie wieder aufgerissen werden. Was für Umweltschützer eine Hiobsbotschaft ist, nennt „Straßen.NRW“ ein „kalkulierbares Risiko“: Probebohrungen auf dem Gelände der Dhünnaue hätten ergeben, dass keine Substanzen zu finden waren, „die nicht bereits aus älteren Untersuchungen bekannt waren“. Auch die Schadstoffkonzentration bewege sich „in bekannten Größenordnungen“.

Größenordnungen, die Helmut Meuser, Professor für Bodensanierung an der Uni Osnabrück, nur schaudern lassen: „Ich würde sagen, das ist schon ein extremer Fall von Kontamination. Wenn es eben geht, würde ich die Deponie, die ja gesichert ist, nicht öffnen.“ Die meisten der festgestellten Schadstoffe seien nachgewiesenermaßen krebserregend. So wurden bei Probebohrungen etwa hohe Mengen an Chrom VI gefunden. Wenn an diesen Stellen gebaggert würde, könnte das nicht nur für die beteiligten Bauarbeiter gefährlich werden. Durch ein Öffnen der Deponie könnten giftige Gase in großen Wolken austreten, die der Wind dann auch weit forttragen würde, sagt der Wissenschaftler.

Man habe sämtliche möglichen Bauvarianten für die Brücke vorab untersucht, sagt dagegen Projektleiter Thomas Raithel von „Straßen.NRW“. Dabei habe man festgestellt, dass bei der jetzt gewählten Lösung „die geringsten Eingriffe in die Altablagerung“ vorgenommen würden.

Interne Dokumente: Risiken „nicht mit letzter Akribie geprüft“

Doch die Risiken des Brückenneubaus durch die alte Giftmülldeponie sind offenbar gar nicht voll umfassend geprüft worden. Das geht aus einer internen Stellungnahme der Stadt Leverkusen vom Januar 2016 hervor, die WESTPOL vorliegt. Darin kritisiert das städtische Planungsamt, dass „aufgrund der immensen Dringlichkeit des Vorhabens“ verschiedene Untersuchungen und Planüberlegungen „nicht mit letzter Akribie konzeptioniert und geprüft“ worden seien.

Bayer und Straßen NRW: Bund haftet für Schäden

Besonders zufrieden mit dieser Variante dürfte aber die Bayer AG selbst sein: Um die Brücke auf der Giftmülldeponie bauen zu können, wird schon jetzt in großem Umfang der Steuerzahler haften: „Die Haftung für Schäden, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden, trägt die Bundesrepublik Deutschland“, erklärt Bayer schriftlich auf WESTPOL-Anfrage. Und auch Projektleiter Raithel von „Straßen.NRW“ bestätigt: Im Auftrag des Bundes werde „Straßen.NRW“ die Flächen, auf denen der Brückenbau stehen soll, kaufen oder gegen andere tauschen. Noch habe man allerdings keine Grundstücke erworben – schließlich läuft derzeit ohnehin erst noch die Genehmigung der neuen Brücke.

[Slaby/Mellifera] Hauptversammlung 2017

CBG Redaktion

Michael Slaby (Mellifera) Monsanto/Bienensterben

Sehr geehrter Herr Baumann, liebe Vorstände und Aktionärinnen,

„Science for a better life“. Mit diesem Slogan wirbt die Bayer AG. Meine Frage dazu lautet: Wem verschaffen Sie denn ein besseres Leben mit Ihren Pestiziden, Ihren gentechnisch veränderten Pflanzen und der geplanten Übernahme von Monsanto?

Dem indischen Kleinbauern, der in den Ruin und vielleicht auch den Selbstmord getrieben wird, weil er den hundertfachen Preis für das von Monsanto patentierte, gentechnisch veränderte Baumwoll-Saatgut sowie die nötigen Pflanzenschutz- und Düngemittel zahlen muss und in eine Schuldenspirale gerät, aus der er nicht mehr herauskommt? Die von der Honigproduktion lebende indigene Gemeinde in Mexiko, deren Lebensgrundlage durch den Anbau von transgenen Round-up-Ready-Sojapflanzen bedroht wird, deren Pollen sich dann im Honig wiederfinden?

Sind es nicht vielmehr Ihre Großaktionäre, denen Sie durch steigende Renditen auf Kosten der Bauern, auf Kosten der Bienen und auf Kosten des Bodens ein besseres Leben verschaffen?

Mein Name ist Michael Slaby, ich spreche zu Ihnen im Namen von Mellifera e. V. Unsere Vereinigung setzt sich seit 30 Jahren mit verschiedenen Initiativen für den Erhalt von Biene, Mensch und Natur ein. Wir sind Mitglied im Bündnis zum Schutz der Bienen, das wir 2006 als Zusammenschluss von dreizehn europäischen Imker- und Naturschutzverbänden gegründet haben und das in den Gerichtsverfahren des Bayer-Konzerns vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die bestehenden Teilverbote als Prozessbeobachter teilnimmt.

Es ist ja jetzt schon meine zweite Rede vor einer Bayer-Hauptversammlung. Aus dem letzten Jahr klingen mir noch die wohlklingend-wohlfeilen, aber dennoch inhaltsleeren Antworten von Herrn Dekkers in den Ohren. Und in ähnlicher Manier werden Sie bestimmt auch in Ihren Antworten wieder betonen, wie sehr es Ihrem Konzern doch darum geht, „innovative und intelligente Konzepte“ für eine „nachhaltige Landwirtschaft“ zu entwickeln, die „unabdingbar sind, um eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren“. Daher meine Fragen an Sie: Wie gehen Sie damit um, dass über 80 % der Lebensmittel weltweit von Kleinbauern produziert werden, von Kleinbauern, die meist ihr Saatgut selbst vermehren, es untereinander austauschen und so die standort-angepasste,
diversifizierte Saatgutzüchtung selbst vorantreiben? Von Kleinbauern, deren Lebens- und Produktionsweisen Sie den Krieg erklärt haben?
Habe ich nicht Recht – an den Beitrag Ihres Konzern zur Lösung des globalen Hungerproblems glauben Sie doch selbst nicht – Es handelt sich hierbei doch nur um eine Verschleierungstaktik, um Ihrem Streben nach Kontrolle des globalen Agrarsektors einen noblen Anstrich zu geben. Herr Baumann, wie wollen Sie diesen Eindruck entkräften?

Sie haben gerade erklärt, dass Sie Monsanto gemäß ihrer eigenen Unternehmenswerte und -standards weiterführen wollen. Zu den perfidesten und schändlichsten Geschäftspraktiken von Monsanto gehören die Vertragsverletzungsklagen, mit denen Landwirte überzogen werden, wenn Sie in Verdacht stehen, Saatgut zu vermehren bzw. einen Teil des Saatguts für die Aussaat im Folgejahr zurückhalten. Meine konkrete Frage an Sie: Wie werden Sie als künftiger Chef von Monsanto mit diesen Klagen weiter umgehen?
Nun zu meinen Fragen zu den Neonicotinoiden. Auf die meisten kritischen Fragen der Imker haben Ihre Redeschreiber mit folgendem Satz geantwortet: „Wir gehen davon aus, dass unsere Wirkstoffe bei sachgemäßem Einsatz nicht bienenschädlich sind.“ Zunächst einen Gruß an Ihre RedeschreiberInnen im Hintergrund: Wir haben Sie gehört, diese Standard-Antwort kennen wir bereits, die können Sie sich dieses Mal sparen.

Meine Fragen: Wenn Sie sich so sicher sind, dass Ihre Wirkstoffe so bienensicher sind, dann müssten Sie doch auch der Veröffentlichung sämtlicher Studien zustimmen, die in den Zulassungsverfahren eine Rolle gespielt haben, richtig? Warum dürfen dann von Ihnen finanzierte Untersuchungen nicht veröffentlicht werden, die nicht die Ergebnisse zu Tage fördern, die Ihren Interessen dienlich sind? Wie ist Ihre Position zu dem Vorschlag, das Zulassungsregime von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union so zu reformieren, dass die Überprüfung der Bienenschädlichkeit von wirklich unabhängigen Forschungseinrichtungen und nicht von den Herstellerfirmen selbst durchgeführt wird? Bei einer tatsächlichen Unschädlichkeit Ihrer Produkte für die Bienen müsste eine unabhängige Überprüfung für Sie doch kein Problem sein.
Eine eklatante Sicherheitslücke im derzeitigen Zulassungsverfahren ist eine realistische Bewertung der Frage, wie sich nicht nur die einzelnen Wirkstoffe für sich allein genommen, sondern im Cocktail und in Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Bienen auswirken. Hier ist davon auszugehen, dass die Wirkstoff-Cocktails, wie sie tatsächlich auf unseren Äckern vorzufinden sind, in ihrer Kombination um ein Zehnfaches toxischer sind als die Wirkstoffe alleine. Was tut Ihr Unternehmen, um dieser Gefahr zu begegnen?

Mit der Übernahme von Monsanto holen Sie sich mit Glyphosat einen weiteren weltweit in Verrruf geratenen Wirkstoff ins Haus, von dem eine Schädigung der Bienengesundheit anzunehmen ist. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen, insbesondere von Prof. Randolf Menzel von der FU Berlin, haben gezeigt, dass Glyphosat bereits in geringsten Dosen das Gedächtnis- und Navigationsvermögen der Bienen stört. Im letzten Jahr hat die neu gegründete Aurelia-Stiftung einen Fall aufgegriffen und publik gemacht, bei dem der zugelassene Grenzwert von Glyphosat im Honig um den hundertfachen Wert überschritten war. Meine Frage dazu lautet: Wie bewerten Sie das Risiko, dass mit den Sammelklagen verbunden ist, die in den USA von Landwirten gegen Monsanto geführt werden, welche an dem sog. Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt sind und diese Erkrankung auf ihren jahrelangen Umgang mit Round-Up bzw. Glyphosat zurückführen.

Meine Damen und Herren Aktionäre: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und tragen Sie den Kurs Ihres Konzernvorstands nicht mit! Lassen Sie sich nicht täuschen: „Life Sience“ bedeutet Diebstahl: Diebstahl an der Natur, Diebstahl an den Menschen des globalen Südens, Diebstahl an den zukünftigen Generationen.
Herr Baumann, ich fordere Sie auf, Ihr Versprechen auch wirklich Ernst zu nehmen und Wissenschaft für ein besseres Leben für alle Menschen zu betreiben und zu fördern, und nicht nur für einen sehr kleinen, privilegierten Teil der Menschheit. Ich danke Ihnen.

[Selbst aktiv werden] Monsanto-Listen

CBG Redaktion

Mitmachen! Nachfragen! Öffentlichen Druck schaffen!

In unserer momentanen Kampagne setzen wir uns mit den Monsanto-Papers auseinander- denjenigen Überwachunglisten, welche die BAYER-Tochter Monsanto angelegt hat, um GegnerInnen der Glyphosat-Zulassungsverlängerung zu erfassen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung haben wir bereits einen offenen Brief verfasst, der an BAYER-Niederlassungen in aller Welt gegangen ist. Dieser Brief stellt Fragen darüber, wer, wie und aus welchen Gründen auf den Monsanto-Listen gelandet ist. Der Brief wurde bis heute nicht von BAYER beantwortet. Ebenso hat BAYER bisher nicht eine einzige Person informiert, dass sie auf den Monsanto-Überwachungslisten zu finden seien, obwohl sie das Gegenteil mehrfach beteuert haben. Während der Arbeit an den Monsanto-Listen stellte sich uns auch immer wieder die Frage: Welche anderen Daten haben BAYER und Monsanto noch gesammelt?

Diese Frage haben sich neben uns auch andere gestellt. So haben MitarbeiterInnen des Umweltinstitutes München die Initiative ergriffen und Anfragen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an BAYER geschrieben. Sie hatten sich im Internet kritisch gegenüber dem Konzern positioniert und wollten nun wissen: Legt der Konzern über diese kritischen Aktivitäten Datensätze an?

Die Antwort war lang und eindeutig: Der Konzern speichert die Daten nicht nur, er weigert sich auch, sie zu löschen. So hieß es in der Antwort ans Umweltinstitut:

„Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses daran, die für unser Unternehmen relevanten Meinungen von Interessengruppen und der breiten Öffentlichkeit zu kennen und besser zu verstehen. Das Verfolgen der öffentlichen medialen Berichterstattung und Meinungen über unser Unternehmen oder die von uns vertriebenen Produkte sind für unser Unternehmen besonders wichtig.“

Das ist eine klare Ansage- und ein Ansatzpunkt für uns alle, um ebenfalls aktiv zu werden und herauszufinden, was der Konzern von unseren Daten gespeichert hat. Ob einzelner Tweet oder jahrelange Berichterstattung- wer von uns ist schon in BAYERs Geheim-Archiven gelandet? Ihr findet nun auf der Seite des Umweltinstitutes ein Formular für eine DSGVO-Anfrage, mit dem ihr den Konzern direkt konfrontieren könnt: Welche eurer Informationen und Meinungsäußerungen im Internet sind in den Netzen der DatenfischerInnen bei BAYER gelandet?

Tragt einfach euren Namen und eure Adresse ein, klickt auf „Mitmachen“ und schon geht es los. Auf eine DSGVO-Anfrage hin muss der Konzern reagieren. Damit wir den öffentlichen Druck weiter erhöhen können, ist es wichtig, dass ihr uns die Antworten von BAYER zukommen lasst.

[Bericht] Aktion der CBG: Klimastreik in Leverkusen

CBG Redaktion

Klimastreik in Leverkusen

Am vergangenen Freitag hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am bundesweiten Klimastreik teilgenommen. Letztes Mal sind wir dort marschiert, wo wir selber ansässig sind: In Düsseldorf. Dieses Mal sind wir – zum zweiten Mal – in Leverkusen mitmarschiert. BAYER ist einer der größten Klimasünder in der Region. Ein guter Grund, die Aufmerksamkeit der vielen Demonstrant*innen aus den verschiedensten Spektren auf diesen Konzern zu lenken. Und wir waren nicht nur mit einem Transparent und Schildern dabei. In einem Redebeitrag thematisierten wir den Anteil von Glyphosat an BAYERs CO2-Ausstoß. Und dieser hat sich seit der Übernahme von MONSANTO verdoppelt. Wir sprachen über die Tendenz zur Konzentration in der Chemiebranche- Ein echtes Problem für jeden Staat, der sich gesetzgeberisch mit den immer größeren Lobby-Schwergewichten anlegen will.

Auf der Demonstration waren die verschiedensten Spektren vertreten. Neben den Fridays for Future, der Erwachsenen-Organisation „Parents for Future“, dem Kinderschutzbund Leverkusen und verschiedenen Parteijugenden fand sich auch eine Delegation von Busfahrer*innen, organisiert in Ver.di ein. Sie wiesen auf die Rolle von öffentlichen Verkehrsmitteln in der notwendigen Verkehrswende hin und machten in diesem Zusammenhang auf ihren anstehenden Streik für bessere Arbeitsbedingungen aufmerksam. Insgesamt fanden sich über 200 Menschen auf der Demonstration, die lautstark durch die Innenstadt und dann über den Europa-Ring zog. Viel Kritik der Demonstration, sowohl in Redebeiträgen als in Sprechchören richtete sich an das missglückte Klimapaket der Bundesregierung. Die CBG wies in ihren Reden darauf hin, dass derart enttäuschende Umsetzungen von Klimaschutz-Gesetzen auf Lobby-Arbeit der Großkonzerne zurückzuführen sei. So hatte der Verband der chemischen Industrie in einer Presseerklärung öffentlich seine Freude kundgetan, dass „dass Sektoren, die schon dem EU-Emissionshandel unterliegen, von dem neuen nationalen Emissionshandel ausgenommen werden und keine zusätzliche Belastung erfahren sollen“.

Im Anschluss an die Demonstration nutzte die CBG die Tatsache, dass sie direkt vor Ort an der Konzernzentrale des Chemie-Riesen waren, für eine weitere Aktion. Vor der Konzernzentrale wurde dem BAYER-Konzern, vertreten durch deren Communication Manager Hans-Bernd Schmitz, ein offener Brief übergeben. In diesem schrieb die CBG:

„Wir sind heute im Rahmen des weltweiten Klimastreiks zusammen mit der Fridays for Future-Bewegung auf die Straße gegangen, um auf den immensen Anteil des BAYER-Konzerns an der Klima-Katastrophe hinzuweisen. Durch den MONSANTO-Erwerb stiegen die Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2018 von 3,63 Millionen auf 5,45 Mil-lionen Tonnen an – und das, obwohl die CO2-Werte der neuen Toch-ter-Gesellschaft nicht die vollen zwölf Monate mitzählten. Sie flossen erst ab dem offiziellen Vollzug des Kaufes am 7. Juni 2018 mit in die Rechnung ein.“

Auch enthielt der Brief Forderungen an den Konzern, seine Produktion nachhaltiger zu gestalten, insbesondere die Energie-Gewinnung. Hierzu hieß es unter anderem:

„Angesichts der immer dramatischeren Folgen des Klimawandels fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) von BAYER eine radikale Kehrtwende:
1.Sofortiger Verzicht auf Braunkohle als Energie-Träger.
2.Verkündung eines Steinkohle-Reduktionsprogramms mit konkreten, jährlich einzuhaltenden Senkungszielen.

Die Coordination spannte vor der Konzernzentrale ihr Transparent auf. Sofort begann die Security zu funken, um auf unsere Anwesenheit hinzuweisen. Ein schnell herangeeilter Zuständiger von der Rezeption wies uns darauf hin, dass der Communication Manager auf dem Weg zu uns sei. Tatsächlich erschien dieser zeitnah und nahm unseren offenen Brief entgegen. Jedoch hatte auch der BAYER-Vertreter ein Schriftstück dabei: Einen Brief an die Teilnehmenden des Klimastreiks. In diesem präsentierte sich der Konzern gemäß der aktuell laufenden Kampagne als umweltbewusst und zukunftsgewandt. Verräterisch waren jedoch die Angaben, mit denen diese Behauptungen gestützt wurden. So nahm der Konzern für sich in Anspruch, die Emissionen von Treibhausgasen von 1990 bis 2015 um dreissig Prozent gesenkt zu haben. Wie bereits oben in unserem Bericht angeführt, hatte sich die CO2-Emission 2018 verdoppelt.

Die Coordination lässt jedenfalls nicht locker und wird dem Konzern weiterhin auf die Finger schauen- beim Klimaschutz und anderswo!

Tierantibiotika

CBG Redaktion

24. Januar 2001

Nach dem Skandal in bayerischen Mastbetrieben:

Umweltschützer fordern Verbot von Antibiotika in der Tiermast

Nach den jüngsten Skandalen in bayrischen Mastbetrieben forderten heute Vertreter der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ein generelles Verbot von Antibiotika in der Tiermast. Nach Meinung der Umweltschützer sollen Antibiotika künftig nur im Krankheitsfall und ausschließlich durch Tierärzte verabreicht werden.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Die Hälfte der Antibiotika-Produktion landet heutzutage im Tierstall - Jahr für Jahr allein in der EU 10.000 Tonnen. Die Pharmaindustrie hat daher ein vitales Interesse an der tierquälerischen Massentierhaltung und trägt Mitverantwortung für die Gefährdung der Verbraucher.“ Mimkes weist auf die zunehmende Belastung des Grundwassers durch Veterinärprodukte und die steigende Zahl resistenter Keime hin.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert seit Jahren ein Verbot des Einsatzes von Antibiotika in der Tierzucht, da resistente Bakterienstämme, etwa von Salmonellen, über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen und unbehandelbare Infektionen auslösen können. Krankheiten wie Tuberkulose, die längst besiegt schienen, breiten sich wieder aus.

In Dänemark, wo die Beimischung von Antibiotika in das Futter von Kälbern, Schweinen und Geflügel untersagt wurde, stieg die Zahl erkrankter Tiere nach dem Verbot nicht an. In den USA wurde kürzlich die Verwendung von Fluoquinolonen in der Geflügelzucht verboten, da nach Auffassung der Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration durch die Verfütterung dieser Antibiotikaklasse resistente Keime entstehen, an denen jährlich rund 5.000 Amerikaner erkranken.

Die deutsche Firma Bayer vertreibt Fluoquinolone unter dem Markennamen Ciprobay für Menschen und unter dem Namen Baytril für Tiere. Das Leverkusener Unternehmen ist weltweit der drittgrößte Hersteller von Veterinär-Produkten, der jährliche Umsatz liegt bei 1,7 Milliarden Mark. Die Hälfte davon entfällt auf den Bereich „Nutztiere“.

Rede Bundestag

CBG Redaktion

16.12.2005

Rede von Eva Bulling-Schröter (Linkspartei)in der Aktuellen Stunde des Bundestages zur europäischen Chemikalienpolitik

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von rund 30 000 relevanten chemischen Stoffen wurden bislang nur etwa 4 000 darauf geprüft, ob sie Gesundheit oder Ökosysteme schädigen. Mit dem Rest, den so genannten Altstoffen, die vor 1981 auf den Markt kamen, läuft faktisch ein Großversuch an Mensch und Umwelt. Allergien sowie Brustkrebs- und A-temwegserkrankungen haben drastisch zugenommen. Giftcocktails lassen sich sogar noch in der Muttermilch nachweisen, ebenso weitab der Chemiefabriken im Fettgewebe von Eisbären und Walen.

Die EU-Kommission wollte diesen unhaltbaren Zustand mit ihrem Entwurf einer REACH-Verordnung beenden. Für Alt- und Neustoffe ab einer Tonne Jahresproduktion sollte nun gleichermaßen gelten: keine Daten - kein Markt. Mengenabhängig hätten die Chemikalien getestet und registriert werden müssen. Vor allem aber sollten besonders gefährliche Stoffe identifiziert und schrittweise ersetzt werden; denn genau das muss der Kern einer verantwort-lichen Chemikalienpolitik sein.

Ein solches REACH wäre mit 0,1 Prozent des Branchenumsatzes - 0,1 Prozent, Frau Dött und Herr Kauch! - locker zu bezahlen gewesen. Allein die Ausgaben der Kranken- und Renten-kassen für chemikalienbedingte Erkrankungen und Todesfälle betragen ein Mehrfaches davon. Dazu habe ich von Ihnen heute noch gar nichts gehört. Mit gutem Willen hätte man da-bei auch - ich denke, das ist uns allen ein Anliegen - die Anzahl der Tierversuche auf das un-vermeidbare Minimum beschränken können. Auch das ist nicht passiert.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Doch dieser Kommissionsentwurf wurde vor vier Wochen vom EU-Parlament gnadenlos verwässert; das wurde hier schon gelobt. In dieser Form hat ihn der Ministerrat am Dienstag leider auch weitgehend bestätigt. Die Chemiekonzerne, die eine gewaltige Desinformations-kampagne losgetreten haben, können einen Etappensieg verbuchen: Nunmehr sind die Daten- und Testanforderungen drastisch gesunken. Von den 30 000 relevanten Chemikalien bleiben nur noch 12 000 übrig, die halbwegs vernünftig überprüft werden sollen. Es besteht zwar die Möglichkeit, von den Firmen Daten nachzufordern. Das wird jedoch enorm bürokratisch. So viel zum Thema Bürokratie. Zudem wandert die Beweislast wieder von den Herstellern zu den Behörden; genau das sollte durch REACH umgekehrt werden. Die gescheiterte Altstoff-verordnung, unter der in 24 Jahren gerade einmal 65 Stoffe bewertet wurden, lässt schon jetzt grüßen.

Insgesamt ist das Rollback in der europäischen Chemikalienpolitik nicht nur ein dreister Fron-talangriff auf die Gesundheit der Menschen. Das Ganze ist außerdem ökonomischer Unsinn. Schließlich verleiht eine saubere Registrierung und Bewertung den Firmen Rechtssicherheit in Haftungsfragen, was sehr wichtig ist.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alt- und Neuchemikalien könnten zudem in einen gerechten Wettbewerb miteinander treten - und die Schaffung von Wettbewerb ist doch immer Ihr Anliegen. Nun aber werden Intranspa-renz und Ungleichbehandlung fortgeführt. Innovationsfeindlicher geht es kaum.
In seiner ersten Lesung vor vier Wochen hat sich das EU-Parlament wenigstens dafür ausge-sprochen, gefährliche Chemikalien nur für fünf Jahre befristet zuzulassen. Danach hätten sie von den Unternehmen ersetzt werden müssen, sofern dann unbedenkliche Alternativen exis-tieren. Genau darum geht es doch; wir wollen doch Stoffe, die unbedenklich sind.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Aber selbst diese einzige positive Veränderung am Kommissionsentwurf wurde vom Rat kas-siert. Insgesamt stellt sich damit die Frage, ob ein solches Chemikalienrecht nicht hinter das bisherige zurückfällt. Schließlich gelten die weich gespülten Registrierungs- und Zulassungs-kriterien nun ebenfalls für die Neustoffe und diese unterliegen gegenwärtig noch einem vor-bildlichen Registrierungsverfahren.
Der BUND hat in dieser Woche analysiert, wer in Europa die Interessen der Chemiekonzerne gegen den Verbraucherschutz besonders eifrig vertreten hat. Das Papier ist wirklich lesenswert: Die deutschen Abgeordneten im Europaparlament haben - mit Ausnahme der Linken und der Grünen - bei allen Änderungsanträgen mehrheitlich für einen Abbau des Gesundheitsschutzes gestimmt.
(Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die bittere Wahrheit!)

Im Falle von SPD und FDP geschah das sogar gegen die jeweilige eigene Fraktion im Euro-paparlament. Aufgrund der Abgeordnetenanzahl haben deutsche EU-Parlamentarier somit ein fortschrittliches europäisches Chemikalienrecht verhindert. Dass die Bundesregierung im Rat und in der EU-Kommission als Repräsentantin des VCI auftrat, weiß inzwischen ganz Brüs-sel. Kommissionsvizepräsidentin Margot Wallström hat öffentlich gegen einen besonders dreisten Vorstoß Günter Verheugens protestiert. Auch das ist bekannt. REACH ist aus unserer Sicht ein trauriges Beispiel dafür, wie Konzerne die Gesetzgebung nach ihren Profitinteressen zurechtbiegen können, wenn sie dafür nur mächtig und frech genug sind.
(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt es wieder! - Zuruf von der FDP: Der Sozialismus!)

Dies geschieht leider mithilfe von Politikern aus der Bundesrepublik Deutschland, einem Land, welches sich so gern als Weltmeister im Umweltschutz ausgibt. Noch ein Wort zu den Grünen:
Vizepräsident Wolfgang Thierse: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen, Sie sind weit über Ihre Redezeit hinaus.
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Ja, mein letzter Satz: Ein grüner Baum wächst nur auf rotem Grund.
(Beifall bei der LINKEN)

Einspruch

CBG Redaktion

17. Juli 2006

Staatsanwaltschaft
Am Justizzentrum 13
50939 Köln

112 Js 305/06

In dem Ermittlungsverfahren

g e g e n W e n n i n g u . a .

wird die Beschwerde nunmehr wie folgt begründet:

Die Beschwerde richtet sich in erster Linie gegen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Köln zur Untreue gemäß § 266 StGB. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass ein Vermögensschaden bzw. eine Vermögensgefährdung bei Bußgeldern wegen unzulässiger Kartellabsprachen deshalb nicht vorliegt, da Kartellabsprachen nicht singulär betrachtet werden dürften, sondern nur im Ganzen und dass das Kartellabsprachen im Ganzen gewinnträchtig seien. Diese Rechtsauffassung ist - wie noch zu zeigen sein wird - nicht nur im Lichte der Rechtsprechung unhaltbar sondern sie bedeutet in der praktischen Konsequenz auch eine Ermunterung von entsprechenden Firmen, sich an Kartellabsprachen zu beteiligen.

Ich verstehe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dahingehend, dass ein Vermögensschaden in bekannt gewordenen Kartellabsprechen durch Gewinne in nicht bekannt gewordenen Kartellabsprachen ausgeglichen sein soll. Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings die Auffassung vertreten, dass auch bezüglich der einzelnen bekannt gewordene Kartellabsprache die Gewinne höher sind als die Verluste, so bedürfte es dazu sicherlich weitergehender Feststellungen, da regelmäßig Gewinnabschöpfungen Geldbußen und Schadensersatzklagen von Konkurenten zu größeren Verlusten führen, als die vorher mit der Kartellabsprache erzielten Gewinne im konkreten Fall.

Andere - bisher nicht entdeckte - Kartellabsprachen können aber den Vermögensschaden bezüglich der entdeckten Kartellabsprachen nicht kompensieren.

Hier arbeitet die Entscheidung mit Annahmen „zu Gunsten“
der Beschuldigten, die eigentlich zur Einleitung neuer Ver-
fahren führen müßten. Die Staatsanwaltschaft geht - ich ver-
mute einmal ohne konkrete Anhaltspunkte - davon aus, dass
durch die Bayer AG eine Vielzahl weiterer - bisher nicht
entdeckter - Kartellverstösse vorgenommen worden sind. Es
ist bereits fraglich, ob ohne Vernehmung der Beschuldigten
und ihre Befragung zu der Frage, ob und in welchem Umfang
weitere Kartellverstösse begangen worden sind und ob und in
welchem Umfang dadurch Gewinne gemacht worden sind, derar-
tige Unterstellungen „zu Gunsten“ der Angeklagten möglich
ist. Beweislastentscheidungen kommen bekanntlich erst dann
in Betracht, wenn zuvor alle Möglichkeiten der Aufklärung
ausgeschlossen worden. Bestreiten die Beschuldigten weitere
- als die entdeckten - Kartellabsprachen, so wird zu ihren
Gunsten sicherlich nicht das Gegenteil unterstellt werden
können.

Der Rechtsansicht der StA steht sowohl Rechtsprechung als
auch Schrifttum deutlich entgegen. Der von § 266 StGB gefor-
derte Vermögensnachteil ist gleichbedeutet mit dem Vermö-
gensschaden im Sinne von § 263 StGB. In der einschlägigen
Kommentierung von Tröndle/Fischer zu § 263 wird klar ge-
sagt, dass der hier von der Staatsanwaltschaft angewendete
Kompensationsgedanke bei der Ermittlung des Vermögensscha-
dens keine Rolle zu spielen hat. Das Gesetz sieht also gera-
de eine singuläre Betrachtung des in Rede stehenden Rechts-
geschäftes, nämlich der Kartellabrede, vor.

Dass hier eine Kompensation nicht stattfinden kann, hat der
Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, das bedeutet
auch, dass Vorteile, die aus - bisher lediglich unterstell-
ten - weiteren Kartellabsprachen durch die Bayer AG und die
Beschuldigten gezogen wurden, nicht die Nachteile in den
mittlerweile bekannt gewordenen Fällen aufgehoben werden
dürfen. Hier führt der BGH im Urteil vom 06.05.1986 (NStZ
1986, 454) folgendes aus:

„Die Auffassung des LG, ein solcher Nachteil liegt nicht vor, sei jedenfalls nicht festzuhalten, weil der Angeklagte das durch die pflichtwidrige Handlung erlangte Geld im Interesse der Schule ausgegeben und dadurch dem Landschaftsverband einen entsprechenden Vorteil verschafft habe, so dass diesem im Ergebnis ein wirtschaftlicher Nachteil nicht entstanden sei, ist unzutreffend. Zwar fehlt es an einem Nachteil, wenn wertmindernde und werterhöhende Faktoren sich gegenseitig aufheben. Dass ist aber grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die untreue Handlung selbst Vor- und Nachteil zugleich hervorbringt, so dass Verlust und Gewinn sich die Waage halten. Anders ist es dagegen, wenn sich der Vermögensvorteil nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtliche selbstständige Handlung hervorgebracht wird. In einem solchen Fall kann der erlangte Gewinn den durch die untreue Handlung verursachten Vermögensnachteil rechtlich nicht ausräumen (...).“

So ist es aber vorliegend. Es gibt keine Anhaltspunkte afür, dass die - bisher lediglich von der Staatsanwaltschaft unterstellten - weiteren Kartellabsprachen einheitlich mit den angezeigten Absprachen beschlossen wurden oder in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Auch die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum Vorsatz sind rechtlich nicht haltbar. Es kommt nicht darauf an, ob die Beschuldigten ein reines Gewissen hatten. Es kann hier zitiert werden, was das Landgericht Wiesbaden dem ehemaligen Bundesinnenminister Kanter ins Stammbuch geschrieben hat:

„Der subjektive Tatbestand setzt Vrsatz - bedingter Vorsatz genügt - voraus. Der Vorsatz muß die Pflichtenstellung des Täters und außerdem das Bestehen einer Vermögensbetreuungspflicht umfassen, ... zum Vorsatz gehört daher auch das Bewußtsein der Pflichtverletzung. Hierfür reicht es aus, wenn der Täter die der Pflichtwidrigkeit zugrundeliegenden Tatsachen kennt und zutreffend einordnet.
Der Vorsatz muß sich überdies auch auf den Vermögensnachteil, wenn auch nur in Form eines Gefährdungsschadens, beziehen. Der Vorsatz entfällt insoweit nicht deshalb, weil der Täter annimmt oder hofft, ein endgültiger Schadenseintritt werde abgewendet werden. Eine allgemeine Absicht oder Hoffnung, mit den pflichtwidrigen Handlungen letztlich den Vermögensinteressen des Vermögensinhabers nicht zu schaden oder ihnen zu dienen, schließt den Vorsatz gleichfalls nicht aus. Der Tatbestand entfällt nicht deshalb, weil der Täter es “gut gemeint„ hat oder seine eigene Beurteilung der Interessenlage des Vermögensinhabers aus tatbestandsfremden Motiven für “besser„, sachgerechter o.ä. hält. Für das Wissenselement des Vorsatzes eines Gefährdungsschadens reicht es aus, wenn der Täter die Umstände kennt, welchen der konkreten Vermögensgefährdung zugrunde liegen und weiß, dass eine solche Gefährdung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben gegeben ist. Auch für den Vermögensnachteil reicht bedingter Vorsatz. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich (vergl. Tröndle/Fischer a.a.o. §266 Rn 77 mwn).“

Genauso liegt es im vorliegenden Fall. Es kann unterstellt
werden, dass die Beschuldigten die Kartellabsprachen kann-
ten, die Rechtswidrigkeiten dieser Absprachen wußten und au-
ßerdem wußten, dass bei Entdeckung erhebliche Schäden auf
die Bayer AG zukämen. Dass reicht für den Vorsatz aus. Dass
die Beschuldigten evtl. rechtsblind sind und meinen sich
über Gesetze straflos hinwegsetzen zu können und dafür
sogar schon Rücklagen in den Bilanzen zu schaffen, ändern
daran nichts. Im übrigen beziehen sich die Rückstellungen
allerdings nicht auf evtl. noch unentdeckte Kartellab-
sprachen, sondern nur auf bereits entdeckte bzw. solche,
die untersucht werden.

Insgesamt ist die Einstellung daher nicht haltbar, so dass
die Ermittlungen wieder aufgenommen werden müssen und insbe-
sondere der Sachverhalt weitergehend durch die Staatsanwalt-
schaft aufzuklären ist.

Reinecke/Rechtsanwalt
_

[Pipeline] Gegenantrag CO-Pipeline

CBG Redaktion

CO-Pipeline: Gegenantrag zur Hauptversammlung am 25. April 2008

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Die Planungen des BAYER-Konzerns, hochgiftiges Kohlenmonoxid (CO) zwischen den Werken Dormagen und Krefeld mitten durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten, lösen große Befürchtungen in der Bevölkerung aus. Das Vorhaben ist ohne Beispiel. Das Regierungspräsidium Düsseldorf räumt ein, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.
Eindeutiger ist die Gefahrenlage. Ein Gutachten der Stadt Ratingen kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als 100.000 Anwohner durch einen Bruch der Pipeline gefährdet wären. „Wenn hier etwas passiert, ist halb Hilden platt“, so ein für den Katastrophenschutz zuständiger Feuerwehrmann. Drastischer noch drückt es Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim (CDU) aus, der von einem „Todesstreifen“ entlang der Pipeline spricht. Entlang der Strecke werden regelmäßig Mahnwachen organisiert, mehr als 80.000 Protest-Unterschriften wurden bereits gesammelt. CDU und SPD beteiligen sich vor Ort an den Protesten.
Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind in einem erdbebengefährdeten Gebiet wie der Rheinschiene nicht abwegig. Auch Beschädigungen durch Korrosion, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze oder terroristische Anschläge sind möglich. Die Städte Monheim, Hilden, Erkrath und Langenfeld reichten daher Klage gegen das Projekt ein.
Die erhöhte Gefahr für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen werden von BAYER und Landesregierung mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt. Tatsächlich gibt es diese Vorteile aber nicht. Dem Bau der Leitung liegen ausschließlich Profit-Interessen von BAYER zu Grunde, denn die geplante Pipeline soll lediglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen. Statt Kohlenmonoxid über eine 67 km lange Pipeline zu leiten, könnte BAYER ebensogut eine moderne CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen. Hierdurch ließe sich zum einen der Ausstoß von Treibhausgasen verringern, zum anderen könnte die Gefährdung der Anwohner der Pipeline gänzlich vermieden werden. Wegen höherer Kosten hat BAYER diese Lösung des Problems jedoch bislang ausgeschlossen.
Hinzu kommt, dass die von BAYER versprochene Sicherung von Arbeitsplätzen weder belegt noch garantiert wird. Im Gegenteil – wahrscheinlicher ist, dass nach Inbetriebnahme der Pipeline die CO-Produktionsanlage in Krefeld geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen. Denn in Krefeld setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Produktion bislang eine veraltete, energieintensive Technik ein. Im November 2006 musste die Anlage nach einem Brand gar wochenlang stillgelegt werden.
Wie wenig dem Arbeitsplatz-Argument zu trauen ist, beweist auch die Ankündigung von BAYER MATERIAL SCIENCE, dem Auftraggeber der Pipeline, trotz eines Rekord-Gewinns im vergangenen Jahr ein Zehntel der Belegschaft wegzurationalisieren. Weltweit sollen 1.500 Arbeitsplätze vernichtet werden.
Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren und anderer Initiativen existiert keine Rechtsgrundlage für das Projekt. Die Enteignungen und die Gefährdung der Bevölkerung sind durch höhere Gewinne für BAYER nicht zu rechtfertigen. Der Bau der Pipeline wäre zudem ein gefährlicher Präzedenzfall - künftig könnten sich andere Firmen auf die Genehmigung von BAYER berufen. Ich fordere daher einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten und der Enteignungsverfahren. Die noch ausstehende Betriebsgenehmigung darf nicht erteilt werden.
Die Rechtsauffassung der Pipeline-Kritiker wurde Mitte Dezember vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Das OVG hat einen Betrieb der Pipeline untersagt. Die OVG-Richter urteilten, in dem Enteignungsgesetz werde nicht erklärt, inwiefern die Allgemeinheit vom Privatinteresse des BAYER-Konzerns profitiere. Die Entscheidung des Gerichts kann bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung nicht angefochten werden, der Prozess wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen.
Trotz des eindeutigen Votums des OVG und trotz weitverbreiterter Sorgen in der Bevölkerung weigert sich der Konzern, den Bau der Pipeline einzustellen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung und soll daher nicht entlastet werden.

Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Gegenantrag] Gegenanträge BAYER HV

CBG Redaktion

Hauptversammlung am 30. April 2010: Gegenantrag zu Störfällen und Wasserverbrauch

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Im August 2008 kam es im BAYER-Werk Institute/USA zu einer schweren Explosion. Der Kongress in Washington setzte daraufhin einen Untersuchungs-Ausschuss ein, der zu alarmierenden Ergebnissen kommt: Es war demnach reiner Zufall, dass der explodierte Behälter nicht einen benachbarten Giftgas-Tank zerstörte. Wäre das Giftgas ausgetreten, „hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal in den Schatten stellen können“. Auch beschreibt der Untersuchungsbericht, wie BAYER mit juristischen Manövern und der Diffamierung von Kritikern die öffentliche Meinung manipuliert hat.

Im Werk Institute kommen große Mengen der in Bhopal ausgetretenen Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) zum Einsatz. Noch vier Monate vor der Explosion hatten Vertreter der Coordination gegen BAYER-Gefahren in der BAYER-Hauptversammlung vor den Risiken der MIC-Tanks gewarnt und eine giftgasfreie Produktion gefordert. Die Warnungen wurden von BAYER-Chef Wenning jedoch als „unbegründet“ abqualifiziert.
Erst Wochen nach der Explosion stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein Behälter mit mehreren Tonnen MIC befand. Im US-Kongress wurde daraufhin ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Im Zuge der Ermittlungen wurden Hunderte firmeninterner Dokumente beschlagnahmt.
Der Untersuchungsbericht kommt zu alarmierenden Ergebnissen: Wegen eines Konstruktionsfehlers waren Sicherheits-Systeme in der Fabrik vorsätzlich deaktiviert worden. Dies war der Werksleitung bekannt, die Katastrophe hätte daher „leicht verhindert werden können“. Die Aussage von BAYER, wonach keine gefährlichen Stoffe in die Umgebung gelangten, sei „eindeutig falsch“. Wörtlich heißt es weiter: „Die Explosion in dem BAYER-Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“ Die Explosion in Bhopal kostete mindestens 15.000 Menschenleben.
Vertreter von BAYER hatten in der Anhörung unter Eid zugegeben, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu missbrauchte, der Öffentlichkeit Informationen zu den Risiken der Anlage vorzuenthalten. Im Zuge der Ermittlungen wurde zudem ein Strategiepapier von BAYER veröffentlicht, in dem detailliert beschrieben wird, wie mit Hilfe von Spenden, Medienarbeit und Diffamierung von Kritikern die öffentliche Meinung gewonnen werden soll. Insbesondere die örtliche Tageszeitung Charleston Gazette, die seit langem über die Risiken des Werks berichtet, sowie die Bürgerinitiative People Concerned about MIC, die seit 25 Jahren für mehr Sicherheit in Institute kämpft, wollte BAYER „marginalisieren“ und „als irrelevant erscheinen lassen“.
Der US-Kongress urteilt denn auch unmissverständlich: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“
Seit der Gründung des Konzerns ist zu beobachten, dass BAYER mit Druck und Drohungen versucht, freie Information und - noch mehr - Kritik zu unterbinden. BAYER setzt seine wirtschaftliche Macht rücksichtslos ein, um seine Profite zu schützen. Die Wahrheit und die Interessen von Mensch und Umwelt bleiben dabei auf der Strecke. Der Vorstand hat keine Schritte unternommen, solche unlauteren Praktiken zu unterbinden, und darf daher nicht entlastet werden.
Erst nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts erklärte sich BAYER bereit, die Lagerung von MIC in Institute um 80% zu reduzieren. Die explodierte Anlage soll nicht wieder aufgebaut werden. Die Produktion des in den USA ohnehin verbotenen Pestizids Carbofuran wird eingestellt.
Das Eingeständnis des Unternehmens, dass die Sicherheitslage in Institute verbessert werden muss, ist ein Erfolg der Umweltverbände und eine gute Nachricht für die Anwohner. Allerdings bleibt Institute auch nach dem geplanten Umbau das einzige Werk in den USA mit großen MIC-Tanks, in denen bis zu 20 Tonnen Giftgas lagern sollen. Außerdem macht BAYER bislang keine Angaben zur weiteren Verwendung der ebenso gefährlichen Chemikalie Phosgen, die in Institute ebenfalls in großen Mengen produziert wird.
Eine sichere Produktion ist erst möglich, wenn BAYER in der Kunststoff- und Pestizidproduktion neue Verfahren entwickelt, die ohne Giftgase wie MIC und Phosgen auskommen.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die beschriebenen Missstände und soll daher nicht entlastet werden (weitere Informationen).

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Die Fabriken von BAYER entziehen dem Boden enorme Mengen Grundwasser. Dies führt zu großen ökologischen Schäden.
Allein der Verbrauch der fünf größten BAYER-Werke in Nordrhein-Westfalen liegt jährlich bei 220 Millionen Kubikmetern Grund- und Flusswasser. Mit rund 130 Mio cbm liegt die Leverkusener Fabrik dabei an der Spitze. Das Monheimer BAYER-Werk verbraucht rund 50 Mio Kubikmeter Wasser. Zum Vergleich: die rund eine Million Einwohner von Köln benötigen zusammen etwa 57 Mio Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr, also nicht einmal die Hälfte des Leverkusener Werks.
BAYER besitzt für seine Werke „alte Wasserrechte", die zum Teil bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Besonders kritisch zu sehen ist der hohe Verbrauch von Grundwasser, welches in der Regel sauberer ist als Flusswasser. Während allein das Leverkusener BAYER-Werk dem Boden 85 Millionen Kubikmeter Grundwasser entnimmt, beziehen große Teile von NRW ihr Trinkwasser aus aufwändig gereinigtem Rheinuferfiltrat.
BAYER versäumt es, verantwortlicher mit den Grundwasservorräten umgehen. Es wäre dringend geboten, stärker in Produktions- und Reinigungsprozesse zu investieren, bei denen keine Abwässer entstehen. Gebrauchswasser sollte in einem Kreislauf zurückgeführt und aufbereitet werden.
Um einen Anreiz zu schaffen, den Wasserverbrauch zu senken, hatte die damalige NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn im Jahr 2003 ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt – bis dahin hatte BAYER gar keine Gebühren für die gewaltige Wasserentnahme entrichtet. Die Einnahmen sind zweckgebunden. Das Land finanziert damit Maßnahmen zum Gewässerschutz. BAYER und die BAYER-Tochterfirma CURRENTA zahlten hierfür 2008 rund 4,6 Millionen Euro.
BAYER-Chef Werner Wenning hatte das ökologisch sinnvolle Wasserentnahmeentgelt schon vor seiner Einführung heftig attackiert. Auch der von der NRW-Landesregierung eingeführte „Dialog Wirtschaft und Umwelt“, in dem BAYER (nicht aber die Umweltverbände) vertreten ist, hatte stets die Abschaffung gefordert. Die schwarz-gelbe Landesregierung gab dem Druck nun nach und gab die Streichung des WasserCent bekannt.
Ein ökologisch wichtiger Anreiz, Wasserentnahmen auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken, geht hierdurch verloren. Insbesondere für die Entnahme von Kühlwasser wäre im Gegenteil eine deutliche Anhebung der Abgaben sinnvoll, um den erheblichen Auswirkungen der Erwärmung der Gewässer Rechnung zu tragen. Die Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts wird auch die künftige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erschweren – entweder werden Projekte zum Gewässerschutz gestrichen, oder die Bürger werden über den Umweg anderer Steuermittel mit den erforderlichen Kosten belastet. Deutlich gerechter gewesen wäre es, die Verursacher der Gewässerbelastungen wie BAYER weitgehender in die Pflicht zu nehmen.
Der Aufsichtsrat hat keine ausreichenden Schritte unternommen, den enormen Wasserverbrauch zu senken, weshalb ihm die Entlastung zu verweigern ist.

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Vor einer großtechnischen Produktion neuartiger Stoffe muss deren toxikologische Unbedenklichkeit bewiesen werden - sonst darf keine Baugenehmigung erteilt werden! Ich fordere eine unabhängige Erforschung der Risiken von Nanotubes. Für Nanomaterialien in Konsumprodukten muss allgemein eine strikte Deklarationspflicht gelten.

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

[Generika] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ein wichtiges Urteil aus Indien: das Patentamt hat entschieden, dass die Firma Natco ein Medikament von BAYER produzieren darf und hierfür Patentgebühren zahlt. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns verkauft und somit rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika, weswegen das Urteil auch für andere Länder von großer Bedeutung ist.

=> alle Informationen zur Kampagne der Coordination

16. März 2012, junge Welt

»Bayer erhält sechs Prozent der Nettoerlöse«

Keine Enteignung: Indien läßt Herstellung von Krebsmedikament gegen Willen des Patentinhabers Bayer zu. Gespräch mit Philipp Frisch

Philipp Frisch ist Referent der Medikamentenkampagne der deutschen Sektion der Organisation »Ärzte ohne Grenzen«

Der Pharmariese Bayer muß auf Geheiß des indischen Patentamtes hinnehmen, daß sein geschütztes Krebsmedikament Nexavar künftig auf dem Weg einer Zwangslizenz vom Generikahersteller Natco produziert werden kann. Warum ist das für Ihre Organisation eine »wegweisende Entscheidung«?
Das ist die erste Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament, die in Indien erlassen wurde. Damit hat das Bayer-Monopol auf ein für viele Menschen lebensnotwendiges Präparat faktisch ein Ende. Das ist ein Präzedenzfall, von dem wir hoffen, daß er auch in anderen Bereichen Schule macht – gerade im Hinblick auf die Behandlung von HIV/AIDS.

In den Medien ist vielfach von »Enteignung« die Rede. Trifft es das wirklich?
Nein. Zunächst einmal tritt Bayer sein Patent nicht ab, dieses läuft bis 2020 weiter. Natco hat für die nächsten acht Jahre lediglich eine Lizenz erhalten, das Medikament als Generikum zu erzeugen und in Indien zu vertreiben. Dafür erhält Bayer Lizenzgebühren von sechs Prozent der Nettoerlöse. Es handelt sich also um keine Enteignung, sondern um eine nicht-freiwillige Lizenz, für die Bayer finanziell entschädigt wird. Bislang hat nur eine verschwindend geringe Zahl an Bedürftigen Zugang zu dem Medikament – auch und gerade wegen des exorbitanten Preises.

Bayers Originalpräparat kostet 5500 Dollar im Monat. Natco will nur rund 175 Dollar für die Behandlung mit dem Nachahmerprodukt verlangen. Ist das noch ein lohnendes Geschäft?
Auch Natco ist kein Non-Profit-Unternehmen, und natürlich ist auch in diesem Preis eine Gewinnspanne einkalkuliert. Das wirft allerdings die Frage auf, wie es sein kann, daß Bayer für denselben Wirkstoff über 30mal mehr kassieren konnte.

Die Pharmalobby begründet das mit den angeblich immensen Forschungskosten …
Die Forschungskosten in den Budgets der allermeisten Pharmaunternehmen sind bei weitem nicht so hoch, wie gerne behauptet wird. Teilweise wird mehr Geld in die Werbung für ein Medikament gesteckt. Bayer hat bei den Verhandlungen um Nexavar selbst damit argumentiert, 16 Prozent des Gesamtumsatzes in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist sehr viel weniger, als man die Öffentlichkeit glauben machen will.

Wird Bayer also für übermäßige Profitgier abgestraft?
Laut indischem Patentamt hat es Bayer in der Tat versäumt, das Medikament zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. In Indien ist nur ein Prozent der Bevölkerung in der Lage, Nexavar zu bezahlen. Dazu kommt, daß es nicht im ganzen Land, sondern nur in Ballungszentren verfügbar ist. Das Patentamt hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß der Zugang zu innovativen Medikamenten das Recht aller Menschen ist. Es müssen Regelungen gefunden werden, die dieses Recht schützen.

Zeigt der Fall nicht auch, daß das Patentsystem auf den Prüfstand gehört?
In der Tat. Das patentbasierte Anreizsystem funktioniert in vielen Fällen nicht, wenn es um Krankheiten – auch weit verbreitete – in ärmeren Ländern geht. Obwohl der Bedarf sehr hoch ist, wird kaum oder gar nicht geforscht, weil sich die Betroffenen teure Medikamente nicht leisten können. Es ist eine solche Notsituation, auf die sich jetzt auch das indische Patentamt berufen hat. Wo es um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht, muß Profitinteressen Einhalt geboten werden. Im übrigen entspricht das Mittel der Zwangslizenz den Vorgaben des internationalen Handelsrechts, wie es im TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum oder der DOHA-Deklaration zur Entwicklungsfinanzierung steht.

Wie stehen die Chancen, daß der Fall Schule macht?
Wir hoffen jetzt, daß weitere Generikahersteller ermutigt werden, sich um Zwangslizenzen zu bemühen. Gerade in Indien gibt es eine starke Generika-Industrie, vor allem im Bereich HIV/AIDS. Eine Therapie, die vor zehn Jahren noch 10000 Dollar pro Patient und Jahr verschlungen hat, kostet heute noch 61 Dollar. Das Problem ist nur, daß sich das auf Medikamente bezieht, die vor 2005 in Indien produziert wurden. Alle neueren unterliegen inzwischen dem Patentschutz und sind daher viel teurer. Gerade deshalb knüpfen wir so große Hoffnungen an die jüngste Entscheidung. Interview: Ralf Wurzbacher

Ärzte ohne Grenzen begrüßt erste Zwangslizenz für ein Medikament in Indien

Patentbehörde entscheidet in Präzedenzfall gegen Pharmaunternehmen Bayer

Neu Delhi/Berlin, 12.03.2012 -- Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die wegweisende Entscheidung des indischen Patentamts, erstmals einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament zuzusprechen. Diese Entscheidung beendet faktisch das Monopol des Pharmaunternehmens Bayer auf das Krebsmedikament Sorafenib Tosylate in Indien. Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind“, sagt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen. „Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden. Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

Die Konkurrenz durch Generikahersteller kann ein deutliches Absinken der Preise bewirken – im Fall von Sorafenib Tosylate sinken die Behandlungskosten voraussichtlich von mehr als 5.500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar – um fast 97 Prozent.

„Mit dieser Entscheidung hat das Patentamt in Indien klar gemacht, das Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden. In der heutigen Zeit, in der Pharmafirmen ihre lukrativen Monopole auf Kosten von Patienten in ärmeren Ländern mit allen Mitteln verteidigen, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten dar.“

„Nun sollten sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen, beispielsweise auf HIV/Aids-Medikamente bemühen, wenn sie keine angemessenen freiwilligen Lizenzen bekommen können“, erklärt von Schön-Angerer.

Das indische Patentamt hat dem Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zur Produktion von Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen – gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Der Beschluss kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.ipindia.nic.in/ipoNew/compulsory_License_12032012.pdf.

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

16. März 2012, die tageszeitung

Patentstreit um Krebsmedikament

Bayer verliert in Indien

In Indien ist das Krebsmedikament Nexavar für viele unbezahlbar. Der Pharmakonzern Bayer muss sein Patentrezept jetzt preisgeben. Das Beispiel könnte Schule machen.von Susann Schädlich
Ein Urteil in Indien sorgt innerhalb der internationalen Pharmaindustrie für Aufruhr. Das indische Patentamt hat am Dienstag eine Zwangslizenz für ein Generikum des Krebsmittels Nexavar erteilt, auf das der deutsche Pharmariese Bayer Patent hält. Künftig wird der indischen Hersteller Natco Pharma das Produkt zu einem erschwinglicherem Preis anbieten. Bayer erhält als Entschädigung eine Lizenzgebühr von 6 Prozent des Umsatzes.
Natco hat sich verpflichtet, das Nachahmepräperat für nicht mehr als 187 Dollar monatlich auf dem indischen Markt zu verkaufen. Derzeit kostet das Original von Bayer gegen Leber- und Nierenkrebs etwa 5.500 Dollar. Jährlich macht der Leverkusener Pharmakonzern mit Nexavar einen Umsatz von etwa 725 Millionen Dollar weltweit. Damit gilt das viertwichtigste Medikament des Unternehmens als Kassenschlager.
Etwa 70 Prozent der weltweit eingesetzten Generika stammen aus Indien. Allein 80 Prozent der Nachahmerpräparate zur Behandlung von HIV und Aids werden dort hergestellt. Auf Grundlage dieses Urteils könnten nun auch neuere Aids- und HIV-Medikamente für ärmere Patienten erschwinglich werden. Indien gilt als eines der Länder jenseits des südlichen Afrikas mit der am stärksten wachsenden Aidsrate. 6 Millionen Infizierte und Erkrankte können sich aufgrund fehlender Medikamente nicht richtig behandeln lassen.
„Diese Entscheidung hat gezeigt, dass Patentmonopole kein Freifahrtsschein für überhöhte Preise sind“, erklärte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Bayer habe nicht nur versäumt, das Medikament zu einen angemessenen Preis sondern auch in ausreichender Menge auch in ländlichen Gegenden bereitzustellen. „Wir hoffen nun, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird, damit sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen bemühen“, so Frisch weiter.

Blankoscheck für Zwangslizenzen
Der deutsche Pharmaverband ((VFA) kritisiert indes die Entscheidung des indischen Patentamtes. “Das indische Patentrecht bietet faktisch keinen Schutz für ausländische Medikamentenhersteller mehr“, sagte Rolf Hömke, Wissenschaftsexperte der VFA. Laut der Formulierungen könne für Präparate aus dem Ausland eine Zwangslizenz auferlegt werden, sofern sich ein Teil der Gesellschaft das Medikament nicht leisten könne. Dies sei letztendlich der Blankoscheck, Zwangslizenzen auf jede beliebige Arznei zu erteilen.
Zusätzlich sei das indische Gesundheitssystem nicht in der Lage, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. „Es gibt in Indien Generika nahezu aller HIV-Medikamente zu kaufen, aber nur 26 Prozent der Betroffenen werden tatsächlich behandelt“, so Hömke. Schuld daran sei die schlechte medizinische Infrastruktur.

Verhandlungen mit Indien
„Dass die medizinische Versorgung in Indien nicht derart ausgereift ist wie die Deutsche, ist doch kein Argument dafür, Krebsmedikamente zu überhöhten Preisen anzubieten,“ konterte Ärzte-ohne-Grenzen-Sprecher Frisch. Auch rechtlich sei die Lage eindeutig: Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation regele eindeutig, dass Länder in bestimmten Notlagen Zwangslizenzen erteilen dürften.
Derzeit verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen, dass die Position der Generikahersteller immens schwächen könnte. Ausländische Unternehmen dürften dann die indische Regierung vor Schiedsgerichten verklagen, wenn profitmindernde politische Entscheidungen getroffen werden - auch wenn sie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.
Bayer will nun Beschwerde gegen das Nexavar-Urteil einlegen. „Wir werden unser Patent mit allen Mitteln verteidigen“; erklärte Sabina Cosimano, Sprecherin von Bayer Health-Care. Warum der Konzern keine freiwillige Lizenz für Nexavar vergeben und damit selbst für eine günstigere Variante auf den indischen Markt sorgen wollte, erläuterte Cosimano nicht. Sie verwies auf ein Patientenzugangsprogramm in Indien, bei dem ausgewählte Patienten das Bayerpräperat günstiger angeboten bekämen. „Wenn diese Patienten die Kosten der Behandlung selbst tragen, erhalten sie Nexavar für zehn Folgemonate kostenfrei“, teilte die Sprecherin mit. Die Frage wieviele Teilnehmer das Programm in Indien einschließt, konnte Cosimano jedoch nicht beantworten.

Hepatitis

CBG Redaktion

Eine Anhörung im Bundestag bestätigt unsere Sichtweise, wonach Bayer & Co. für die Hepatitis-Infizierung Tausender Bluter mitverantwortlich sind. Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses Horst Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der Infektionen hätten vermieden werden können. Die Pharmaindustrie muss daher zu einer Entschädigung gezwungen werden (siehe auch: „Infektionen wurden billigend in Kauf genommen“).

Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, 13. März 2013

Experten dringen auf Entschädigung der durch Blutprodukte mit HCV infizierten Bluterkrankten

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat in einem Expertengespräch über die Situation der durch Blut und Blutprodukte mit Hepatitis C (HCV) infizierten an Hämophilie Erkrankten (Bluterkrankte) beraten. Dafür standen ihm zwei Fachleute als Gesprächspartner zur Verfügung. Das Thema ist im Herbst 2012 Gegenstand zweier Kleiner Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708 und 17/11311) gewesen. Die Linken wollten von der Bundesregierung erfahren, welche Maßnahmen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) seit Anfang der achtziger Jahre zur Verfügung gestanden haben, um das Risiko von Blutern, sich durch Blutprodukte mit Hepatitis C zu infizieren, zu minimieren. Nach Angaben der Bundesregierung ist es in den 1970er und 1980er Jahren in Deutschland durch verseuchte Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis C-Infektionen bei sogenannten Hämophilen gekommen. Diese seien aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. In ihren Antworten (17/10910 und 17/11934) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708) erklärt die Bundesregierung, dass den Staat keine Verantwortung für diese Infektionen treffe.
Für Horst Schmidbauer, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, früheres Mitglied des Gesundheitsausschusses und seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, steht zunächst fest: „Den mit HCV infizierten bluterkrankten Menschen ist ohne eigenes Verschulden durch die Einnahme von Medikamenten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden.“ Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der HCV-Infektionen bei Bluterkrankten hätten vermieden werden können, wenn bei der Verwendung von Blutprodukten die in den 1970er und 1980er geltenden Richtlinien streng eingehalten worden wären. Viele Betroffene hätten zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dieser könne aber nicht geltend gemacht werde, weil kein Nachweis möglich sei, welches Blutprodukt beziehungsweise welcher Hersteller den Schaden verursacht habe. Um die Schuldfrage zu umschiffen, sei eine humanitäre Hilfe erforderlich. „Für diese Menschen muss es eine Opferentschädigung geben“, forderte der ehemalige Abgeordnete.
Schmidbauer berichtete ferner über die Ergebnisse des im Jahre 1993 vom Bundestag eingerichteten Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, dem er selbst angehört hatte. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass viele mit dem HIV-Virus infizierte Bluterkrankte gleichzeitig mit HCV infiziert gewesen seien. Damals habe man aber die Entschädigung der HIV-Infizierten für vordringlich gehalten. Mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die monatliche Leistungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte zahlt.
Werner Kalnins, Vorsitzender der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG), schätzt, dass in Deutschland etwa 3.000 mit HCV infizierte Hämophile leben. Von den ursprünglich etwa 4.500 Betroffenen seien mittlerweile 1.500 verstorben. Ferner hätten drei große einschlägige wissenschaftliche Studien ergeben, dass weit mehr als die Hälfte aller an Hämophilie Erkrankten mit dem Virus infiziert sei. Nach Auskunft Kalnins‘ erhalten zwar etwa 400 Betroffene Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die übrigen seien aber auf normale Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Renten angewiesen. Da ihre Erwerbsbiographie durch die Erkrankung meist erheblich verkürzt werde, hätten sie in der Mehrzahl auch entsprechend verminderte Rentenansprüche.
Nach Auskunft von Schmidbauer ist es dem Untersuchungsausschuss wegen der gebotenen Eile seinerzeit nicht möglich gewesen, auch die HCV-Problematik mit aufzuarbeiten. Mittlerweile würden aber mehr Hämophile an einer HCV-Infektion als an einer HIV-Infektion versterben. „Man muss daher schnell zu einer Entschädigungslösung kommen, die auch den HCV-Infizierten noch Hilfe zukommen lässt“, sagte Schmidbauer. In fast allen anderen Industrieländern gebe es für die Gruppe der HCV-infizierten Hämophilen mittlerweile eine solche Lösung. Außerdem sollten nach Auffassung Schmidbauers die in der ehemaligen DDR durch Blutprodukte mit HCV infizierten Frauen in die Entschädigung einbezogen werden. Auch Kalnins vertritt die Auffassung, „dass die Betroffenen aus der ehemaligen DDR ebenfalls entschädigt werden sollten“.

[Philipp Mimkes] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Liebe Aktionärinnen

Im Foyer sehen wir die Ausstellung zum 150. Geburtstag des Bayer-Konzerns. Über Leverkusen ist kürzlich zum Jubiläum sogar ein Zeppelin aufgestiegen.

Das Thema scheint Ihnen also wichtig zu sein. Und auch der Geschäftsbericht enthält eine Zeitleiste zu „150 Jahren Bayer“.

Darin finden wir u.a.:

1884: Carl Duisberg beginnt seine Arbeit bei BAYER

1899: Erfindung Aspirin

1939: Nobelpreis für Entdeckung Sulfonamide

Lauter schöne Dinge finden wir dort also.
Trotzdem stellt sich mir die Frage:

=> Warum, Herr Wenning, Herr Dekkers, picken Sie sich in Ihrer Selbstdarstellung mal wieder die Rosinen heraus?
=> Warum haben Sie nicht die Größe, auch zu den Schattenseiten Ihrer Geschichte zu stehen?

Fangen wir mit dem eben erwähnten Aspirin an:

Niemand bestreitet, dass Aspirin ein wirksames Schmerzmittel ist. Auch zur Blutverdünnung ist der Einsatz häufig sinnvoll.

Aspirin kann zwar schwere – mitunter tödliche – Nebenwirkungen verursachen. Aber: insgesamt ist Aspirin ein wertvolles Präparat. Das können Sie gerne feiern.

Aber warum lassen Sie unter den Tisch fallen, dass BAYER quasi zeitgleich mit Aspirin das Präparat „Heroin“ auf den Markt gebracht, u.a. als Hustenmittel für Kinder?

Auch zur Behandlung von Schmerzen, Depressionen, Bronchitis, Asthma, Magenkrebs wurde Heroin eingesetzt. => Heroin wurde als wahrer „Tausendsassa“ vermarktet.

Nach nur einem Jahr wurde das Präparat in 20 Länder verkauft und machte 5% des Umsatzes.

Heroin und Aspirin wurden nicht nur zeitgleich entwickelt, es wurde auch eine gemeinsame Werbekampagne für beide Präparate gestartet.

Es ist nicht so, dass die Risiken von Heroin damals nicht bekannt gewesen wären. Schon wenige Monate nach der Markteinführung warnten Ärzte vor dem Suchtpotential.

Und schon damals wurde mit harten Bandagen gekämpft. Carl Duisberg, seinerzeit Bayer-Prokurist, empfahl, die Gegner von Heroin „mundtot zu schlagen“, wenn diese behaupteten, das Präparat sei nicht sicher.

Herr Dekkers: das ist auch Teil Ihrer Historie!

Wo wir gerade bei Carl Duisberg sind:

Warum finden sich nirgendwo in ihren Publikationen Hinweis darauf:
=> Duisberg war im 1. Weltkrieg persönlich an der Erforschung von Giftgasen wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“ beteiligt; er testete diese an der Front und forderte vehement ihren Einsatz. Damit verstieß er wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung.
=> Zur selben Zeit, 1916, forderte Duisberg den Einsatz von Zwangsarbeitern aus Belgien. Die Reichsregierung griff den Vorschlag von Duisberg auf; rund 60.000 Belgier wurden deportiert. Historiker bezeichnen diese Deportation als Blaupause für das Zwangsarbeiter-Programm im Dritten Reich.
=> 1. Weltkrieg: Duisberg forderte die Annexion von Belgien, Nordfrankreich und (wörtlich) von: “deutschem Lebensraum” in Polen und Russland. Der selbe Terminus wurde später von Nazis verwendet
=> Ende 20er Jahre: Duisberg beteiligte sich an der illegalen Aufrüstung der Reichswehr

Carl Duisberg ist Zeit seines Lebens für Profit über Leichen gegangen
Daher eignet er sich nicht als Vorbild.

Meine Frage an Sie, Herr Dekkers, lautet:
Warum lassen Sie die Unternehmensgeschichte nicht endlich von unabhängigen Historikern untersuchen und ungeschönt darstellen? Damit meine ich explizit nicht Leute wie Ihren Haus- und Hof-Historiker Werner Plumpe, sondern unabhängige Experten.

Herr Dekkers, Sie kommen von außen.
Anders als Ihr Vorgänger haben Sie nicht Jahrzehnte bei Bayer verbracht. Sie hätten die Möglichkeit, die Geschichtsklitterung ihrer Vorgänger endlich zu beenden!

Herr Dekkers: Vor wenigen Wochen haben Sie in Berlin den „Familie Hansen Preis“ übergeben. Benannt nach Kurt Hansen, einem Ihrem Vorgänger.

Kurt Hansen war ein Nazi. Kurt Hansen ist bereits 1931 in die NSDAP eingetreten. Bei den IG FARBEN hatte Kurt Hansen eine zentrale Rolle inne: Er war Leiter der sog. „Zentralstelle für Rohstoffbeschaffung“.

Diese „Zentralstelle“ spielte eine entscheidende Rolle bei der Plünderung der eroberten Länder. Denn die IG Farben folgte der Wehrmacht auf dem Fuße und übernahm in den eroberten Ländern Europas meist innerhalb weniger Wochen die dortigen Chemiewerke, Kohlegruben, Ölförder-Einrichtungen etc.

In Polen, in Frankreich, auf dem Balkan und auch in Ihrer Heimat, Herr Dekkers, den Niederlanden. Organisiert wurde dieser Raubzug u.a. von Kurt Hansen.

Herr Dekkers, ich frage Sie:
=> Wie lange noch wollen Sie den Familie Hansen-Preis verleihen?
=> wie lange will sich BAYER in die Tradition von Kriegsverbrechern stellen?

Kein anderer deutscher Konzern war so eng mit dem NS-Regime verknüpft wie die IG Farben. BAYER als Teil der IG Farben war somit an den grässlichsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte beteiligt:

=> ab 1941 baute die IG eine riesige neue Fabrik, und zwar ausgerechnet in Auschwitz. Zur Unterbringung Tausender Sklavenarbeiter betrieben die IG Farben ein firmeneigenes KZ (bekannt aus dem erschütternden Buch von Primo Levi „Ist das ein Mensch“). Die Lebensdauer der Arbeiter auf der Baustelle betrug im Schnitt drei Monate. Ca. 30.000 Menschen kamen ums Leben.

Doch das ist leider nicht alles:

=> Die Firma Degesch, Tochterunternehmen der IG Farben, lieferte Zyklon B für die Gaskammern

=> In den Laboren von BAYER (Wuppertal) wurden auch im Dritten Reich chemische Kampfgase entwickelt und produziert. Der Erfinder von SARIN und TABUN, Dr. Gerhard Schrader, leitete nach dem Krieg übrigens die Pestizidabteilung von BAYER.

=> In den Nürnberger Prozessen beschäftigte sich ein eigenes Verfahren mit den Verbrechen der IG Farben. Ein Zitat aus der Urteilsschrift: „Unstreitig sind verbrecherische Experimente von SS-Ärzten an KZ-Häftlingen vorgenommen worden. Diese Experimente sind zu dem ausdrücklichen Zweck erfolgt, die Erzeugnisse der IG Farben zu erproben.“

An anderer Stelle heißt es in dem Urteil: „Die IG FARBEN waren wissentlich und an führender Stelle am Aufbau und der Produktion des deutschen Rüstungspotenzials beteiligt“.

Das Handelsblatt brachte es kürzlich in einer Schlagzeile gut auf den Punkt: „Der Konzern, der Hitler den Weltkrieg ermöglichte“

Herr Dekkers, bis vor wenigen Jahren hat der BAYER-Vorstand jedes Jahr einen Kranz auf das Grab von Fritz ter Meer legen lassen.

=> Wer war Fritz ter Meer?
Bei den IG Farben war ter Meer für den Bau des Buna-Werks Auschwitz verantwortlich. Bei den Nürnberger Prozessen war er als Kriegsverbrecher angeklagt.
Zum Schicksal der Sklavenarbeiter in Auschwitz fielen ter Meer folgende mitfühlenden Worte ein: „Ihnen wurde kein besonderes Leid zugefügt, da man sie ohnedies getötet hätte“. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe konnte ter Meer seine Karriere ungehindert fortsetzen; u.a. als Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER.

Herr Dekkers, Sie sind relativ neu hier. Wollen Sie sich wirklich in diese Tradition stellen?

In den 90er Jahren haben hier am Podium überlebende Zwangsarbeiter gestanden und haben von BAYER eine Entschuldigung verlangt. Helge Wehmeier, damals Vorsitzender Bayer USA, hat eine solche Entschuldigung ausgesprochen – allerdings nur als Privatperson.

Der deutsche Vorstand hingegen hat einen solchen Schritt abgelehnt.

Daher meine Frage: ist Bayer heute so weit, sich für die Mitverantwortung für den Völkermord im Dritten Reich, für Sklavenarbeit und Giftgasproduktion zu entschuldigen?

Auf der Bayer-website wird in dem Kapitel zur Geschichte die Rolle von BAYER im 2. Weltkrieg verharmlost bzw vollkommen ausgeklammert. Ebenso im Geschäftsbericht und in der Ausstellung, die z.Zt. um die Welt tourt.

Als ausführliche geschichtliche Darstellung liegt von BAYER lediglich das Buch „Meilensteine“ vor. Die „Meilensteine“ sind 25 Jahre alt. Die
Geschichte von BAYER wird auch darin verharmlost. Von Zyklon B, tödlichen Menschenversuchen und Giftgasproduktion ist darin keine Rede. Diese Publikation eignet sich nicht als abschließende Darstellung der Firmen-Historie!

Herr Dekkers, abschließend frage ich Sie:

=> wann stellen Sie sich einer rückhaltlosen und unabhängigen Untersuchung der Firmen-Geschichte?

=> sind Sie bereit, künftig auf Ihrer website und in Geschäftsberichten auf schöngefärbte Darstellungen zu verzichten?

=> sind Sie bereit, sich im Namen von BAYER für die Verbrechen des Konzerns zu entschuldigen?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit