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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Brief an Joschka Fischer

CBG Redaktion

Außenminister Joschka Fischer
Auswärtiges Amt
11013 Berlin

20. Oktober 2003

Philippinen: Kriminalisierung von Umweltschützern und Journalisten

Sehr geehrter Joschka Fischer,

aus den Philippinen erreicht uns die Nachricht, dass Dr. Romy Quijano seitens philippinischer Regierungsvertreter juristischen Attacken ausgesetzt ist.

Dr. Quijano ist Arzt und lehrt Pharmakologie und Toxikologie an der Universität Manila. Seit rund 20 Jahren arbeitet er u.a. zu Gesund-
heitsrisiken von Pestiziden. Er ist Vorsitzender der philippinischen Sektion des Pesticide Action-Network (PAN) und gehört zu den Leitern des International POPs Elimination Network (IPEN), einem Zusammenschluss von 300 Umweltorganisationen aus aller Welt. Zudem ist er NGO-Repräsentant im Intergovernmental Forum on Chemical Safety, dem mehr als 100 Regierungen angehören.

Seit 1997 hat Dr. Quijano eine Reihe von Untersuchungen in dem Dorf Kamukhaan auf Mindanao vorgenommen. In unmittelbarer Nachbarschaft des Dorfs befindet sich eine große Bananenplantage in Besitz der Lapanday Agricultural Development Corporation (LADECO). Auf der Plantage werden in großem Umfang Pestizide eingesetzt, darunter Wirkstoffe, die von der Weltgesundheitsorganisation als „extrem gefährlich“ klassifiziert werden. Sowohl bei den Arbeitern als auch in der benachbarten Gemeinde trat eine hohe Zahl von Vergiftungsfällen auf. Auch die umliegenden Felder und Gewässer sind stark vergiftet.

Dr. Quijano hat mit lokalen Helfern medizinische Untersuchungen der Dorfbevölkerung vorgenommen und sowohl Trinkwasser- als auch Urinproben auf Pestizidbelastungen hin untersucht. Im März 2000 veröffentlichte Dr. Quijano die Ergebnisse gemeinsam mit seiner an den Recherchen beteiligten Tochter Ilang-Ilang Quijano unter dem Titel Poisoned Lives in der Philippine Post (den Artikel finden Sie im Anhang). Auch der philippinische Fernsehsender ABS-CBN sowie mehrere internationale Medien berichteten über den Fall.

Die Firma LADECO besitzt 40 Plantagen im ganzen Land und ist der größte philippinische Produzent und Exporteur von Südfrüchten (besonders Bananen). Anwälte des Unternehmens reichten im August 2000 Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Dr. Quijano und seine Tochter sowie vier Journalisten ein (Leti Boniol (Inquirer desk editor), Danilo Mariano (ABS-CBNnews.com editor), Carlos Conde (New York Times Korrespondent) und Nick Legaspi (Malaya deskperson)). Die Klage wurde im Frühjahr 2001 vom Gericht in Davao City/Mindanao abgewiesen, da die Veröffentlichung der Recherchen von „öffentlichem Interesse“ sei. Das Gericht bezeichnete die Veröffentlichung als „written in good faith to call the attention of the public to the present state of health and risks of the residents of Kamukhaan, and for the government to take appropriate action“.

LADECO befindet sich in Besitz der Familie Lorenzo, einer der wohlhabendsten Familien des Landes. Eine politische Wendung erhält der Fall dadurch, dass Luis Lorenzo Jr., seit langem Beraterin von Präsidentin Gloria Arroyo, im vergangenen Oktober zum Landwirtschaftsminister aufgestiegen ist. In dieser Funktion leitet Lorenzo auch die philippinische Pestizid-Regulierungsbehörde Fertilizer and Pesticide Authority (weitere Informationen zur Familie Lorenzo im Anhang).

Am 4. Juli 2003 entschied das philippinische Justizministerium überraschend, die Abweisung der strafrechtlichen Klage durch das Gericht in Davao City aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln. Zwar wurde Dr. Quijanos Anwalt mitgeteilt, dass kein Haftbefehl vorliege. Dennoch wurde Romy Quijano am 8. September verhaftet und erst nach Zahlung einer Kaution wieder freigelassen. Der Haftbefehl bezog sich auch auf die mitangeklagten Journalisten, wurde jedoch nur bei Dr. Quijano vollstreckt.

Wir möchten Sie zunächst auf diesen groben Fall von Unterdrückung wissenschaftlicher und journalistischer Arbeit hinweisen. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Dr. Quijano zusammen und kennen ihn als engagierten und unbestechlichen Streiter gegen Risiken von Chemikalien und Pestiziden. Alles deutet darauf hin, dass die ungewöhnliche Wendung des Prozesses auf Druck des Landwirtschaftsministers und Mit-Besitzers der LADECO, Luis Lorenzo zustande kam. (Dr. Quijano ist im übrigen nicht das erste Mal juristischen Attacken ausgesetzt. Nachdem er zu Beginn der 90-er Jahre Gesundheitsrisiken des Pestizids Endosulfan veröffentlicht hatte, klagte die deutsche Firma Hoechst gegen ihn und verlangte 22 Millionen Peso Schadenersatz. Die Klage wurde abgewiesen, Endosulfan wurde kurze Zeit später in den Philippinen verboten.)

Wir möchten Sie bitten, alle Institutionen, mit denen Sie auf den Philippinen kooperieren, auf den Fall aufmerksam zu machen. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, bei der philippinischen Regierung gegen die Kriminalisierung unabhängiger Umweltschützer zu protestieren und eine sofortige Einstellung des (offenbar politisch gewollten) Verfahrens zu fordern.

Für eine möglichst umgehende Antwort wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 15 04 18
40081 Düsseldorf

gez. Niklas Reese
Philippinenbüro e.V. Bullmannaue 11
D-45327 Essen

gez. Friedhelm Meyer
Solidarische Kirche im Rheinland
Borchemstr. 5
40597 Düsseldorf

Hintergrundmaterialien LADECO/Familie Lorenzo
LADECO is owned by Lapanday Holdings, one of the country‚s largest producers and exporters of fresh fruit, taking an 11% share of the total market. In 1999, Lapanday accounted for 33% of the total banana export market in the Philippines. Although bananas are the company‘s main product, they also produce pineapples, mangos, seafood and processed fruits.

Lapanday owns 40 plantations in Mindanao, which represent 6,200 hectares of land and employ 7,300 people. Luis Lorenzo Sr. acquired the Guihing, Lapanday, and Callawa farms from the Ayala-Aboitiz group in 1982. The Lapanday farms produced and packed Cavendish bananas for Del Monte. In 1997, Lapanday‚s expanded from being a grower and packer for multinational brands to being a exporter and regional produce supplier. The first Philippine brands of fresh fruit were introduced to the global market - „Mabuhay,“ „Estrella,“ and „Aloha“ - all grown and packed in farms owned and managed by Global Fruits Corporation, a fully owned Lapanday subsidiary.

On October 2001, Luis Lorenzo Jr. was appointed by Pres. Gloria Macapagal-Arroyo as Presidential Adviser for the Creation of One Million Jobs.

On October 2002, Lorenzo was appointed as Cabinet Secretary of the Department of Agriculture (DA) by Arroyo. According to Lorenzo‘s biodata in the DA's official website, he is the Chairman & CEO of Lapanday Holdings Corporation, and Chairman of Lapanday Foods Corporation.

Previous Positions/Affiliations
* Chairman, Philippine Banana Growers and Employers Association, Inc.

[Vorwort] Vorwort

CBG Redaktion

„Wir haben umfassende Beispiele industrieller Gefahren für Mensch und Umwelt gesammelt. Aus diesen Erfahrungen müssen wir lernen, damit das Leid und der Tod der Opfer nicht vollständig umsonst gewesen ist.“
Aus dem Richterspruch des Permanent Peoples´ Tribunal zu
Industriellen Risiken, Bhopal, Indien, Oktober 1992

Das Permanent People`s Tribunal (PPT) ist ein internationaler, unabhängiger Gerichtshof, der mit 7-11 Richtern aus aller Welt und 50 weiteren Experten aus verschiedenen Gebieten besetzt ist. Das PPT ,der unmittelbare Nachfolger des Russel Tribunals, ist ein unabhängiges Forum, das Verstöße gegen Menschenrechte untersucht und Abhilfe herbeiführen will. Die Beschlüsse werden dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie nationalen und internationalen Institutionen vorgelegt. In den letzten Jahren hat sich das Tribunal mit Menschenrechtsverstößen in Guatemala und anderen Ländern, strukturellen Problemen von Internationalem Währungsfonds und Weltbank sowie der Legalität der Eroberung Amerikas befaßt.

Das PPT ist besorgt wegen der Häufigkeit und Gefährlichkeit kleiner und großer Industrieunfälle. Die Städte Seveso, Tschernobyl, Bhopal und Basel wurden Symbole für die Gefahren, die von industrieller Produktion ausgehen. Daher befaßt sich das PPT mit mangelnden nationalen und internationalen Vorsichtsmaßnahmen gegenüber industriellen Risiken, dem uneffektiven Katastrophenschutz, fehlendem medizinischem und juristischem Schutz sowie mit solchen nationalen Gesetzgebungen, die die Verantwortlichen für Industriegefahren schonen und die Umwelt nicht wirksam schützen.

Das Permanent People´s Tribunal on Industrial Hazards and Human Rights hat sich seit 1991 zu vier Sitzungen in New Haven, Bangkok, Bhopal und London getroffen mit dem Ziel, Rechte auf Leben, Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Schadensbegrenzung gegenüber gefährlichen Produktionsbedingungen zu definieren. Nach vierjährigen Beratungen wurde am 2. Dezember 1994, dem zehnten Jahrestag der Katastrophe von Bhopal, ein vorläufiger Entwurf einer Charta verabschiedet, die die Rechte gegenüber Gefahren von industrieller Produktion festlegt. Nachdem ein weiteres Jahr Kommentare und Ergänzungen gesammelt wurden, wurde 1996 die vorliegende Endversion veröffentlicht.

Die vorliegende Charta orientiert sich an der Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Völkerrechte, dem Internationalen Abkommen über Bürgerrechte, dem Internationalen Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Konvention über die Rechte des Kindes und der Wiener Erklärun/g zu Menschenrechtsfragen. Außerdem wurde die Charta angelehnt an die Rio Erklärung zu Umwelt und Entwicklung, die Agenda 21, den Entwurf der Erklärung der Rechte von indigenen Völkern und verschiedenene Konventionen und Empfehlungen der International Labour Organisation.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit1979 den multinationalen BAYER-Konzern beobachtet, beteiligte sich bei der Entstehung der Charta. Die vorliegende zweisprachige Broschüre soll helfen, die Ergebnisse der Konferenz national und international zu verbreiten. Darin enthalten sind auch zwei Beispiele, die die Kritik an BAYER als Beispiel eines multinationalen Konzerns dokumentieren.

Wir unterstützen die Forderung des PPT nach neuen internationalen Regelungen zur Prävention und Minderung von industriellen Risiken. Ein schnelles Handeln ist erforderlich, um Mensch und Umwelt wirkungsvoll zu schützen!

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

[Kohlekraftwerk] Steinkohlekraftwerk Krefeld

CBG Redaktion

Ich fordere den BAYER-Konzern und die Firma TRIANEL auf, die Planungen für das Steinkohlekraftwerk Krefeld-Uerdingen einzustellen und substantielle Schritte für die Reduktion von Treibhaus-Emissionen einzuleiten.

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[Protestaktion] Bayer Hauptversammlung

CBG Redaktion

Mitstreiter gesucht: Proteste zur BAYER-Hauptversammlung

Themen: tödliche Pharma-Studien in Indien, Tier-Antibiotika und gefährliche Antibaby-Pillen

ORT: Messe Köln-Deutz (Eingang Nord, Messehalle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111)
ZEIT: Freitag, 27. April, ab 8.30 Uhr
INFOS: http://www.cbgnetwork.org/4291.html

Am 27. April findet in Köln die Aktionärsversammlung der Bayer AG statt. Wir werden die Gelegenheit nutzen, um auf die Kehrseiten der Bilanzen des BAYER-Konzerns hinzuweisen – vor den Kölner Messehallen und auch in der Versammlung.

Schwerpunkte der Proteste in diesem Jahr sind tödliche Pharma-Studien in Indien, der Einsatz von BAYER-Antibiotika in der Massentierhaltung, Nebenwirkungen von hormonellen Kontrazeptiva, die geplante CO-Pipeline quer durch NRW, Fehlbildungen durch den hormonalen Schwangerschafts-Test Duogynon und Bienensterben durch BAYER-Pestizide.

Es werden Aktionsgäste aus dem In- und Ausland erwartet. Jede Unterstützung ist willkommen!

Unsere Gegenanträge finden sich auf der homepage von BAYER unter http://www.hv2012.bayer.de/de/Gegenantraege.aspx („download“). In der Versammlung werden wir eine nicht-Entlastung des Vorstands fordern. Neben Vorstand, Aufsichtsrat und Medien werden rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen. Mehrere Hundert Aktionäre haben der Coordination gegen BAYER-Gefahren bereits ihre Stimmrechte übertragen.

Besitzen Sie BAYER-Aktien und möchten Sie diese übertragen?
Möchten Sie sich an den Protesten beteiligen?
Benötigen Sie weitere Informationen?

=> Dann bitte hier melden: info@cbgnetwork.org

Eine Wegbeschreibung findet sich unter: http://www.hv2012.bayer.de/de/anfahrt-wegbeschreibung.aspx

Mit herzlichen Grüßen
Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kohle-Importe

CBG Redaktion

Wir fordern den BAYER-Konzern auf, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu senken und den Einsatz regenerativer Energien zu forcieren. Bei den Zulieferern von Kohle müssen ökologische und soziale Standards garantiert werden. Alle Rohstoffquellen müssen offengelegt werden.

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

[Rost] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Der BAYER-Konzern bestätigte gestern unsere Information, wonach das CO-Rohr unter dem Rhein verrostet ist. Nun soll flugs ein anderes (altes) Rohr verwendet werden weitere Infos

27. März 2014, Rheinische Post

Rost: Bayer wechselt CO-Transport-Rohr unterm Rhein

Leverkusen. Chemparkbetreiber Currenta und Bayer MaterialScience (BMS) hatten für Ende März die Überprüfung des Dükers, des ummantelten Rohrleitungsbündels unter dem Rhein, und der gesamten Versorgungspipeline zwischen Leverkusen und Dormagen angekündigt und sind bei der Untersuchung nun auf Rost gestoßen. Von Ludmilla Hauser
Es „wurde an der Kohlenmonoxid(CO)-Leitung innerhalb der Rheinunterquerung punktuell Korrosion identifiziert“, meldet BMS. „Diese entsteht durch Fehlstellen in der Isolierung, beeinträchtigt den sicheren und rechtmäßigen Betrieb der Leitung aber nicht.“ Flicken lassen sich die Schadstellen unter dem Rhein nicht so einfach. „Das ist einer der Gründe dafür, dass die Rheinunterquerung durch einen neuen Versorgungstunnel ersetzt werden soll“, erinnert BMS an das Projekt, das Chempark-Chef Ernst Grigat und Klaus Jaeger (BMS) im Januar vorstellten.
An Land musste im Kölner Uferbereich ein Zwölf-Meter-Stück der Pipeline ausgewechselt werden.
Bis der neue Düker gebaut ist, dauert es: Die Baugenehmigung soll laut Currenta im Sommer beantragt werden, mit dem Baustart wird vorsichtig für Anfang 2015 gerechnet. Currentas Wunschtermin zur Fertigstellung des neuen, größeren Tunnels (der jetzige ist 85 Zentimeter im Durchmesser, der neue soll 2,60 Meter haben): Ende 2015.
Bis dahin „wird im Bereich des Dükers der CO-Transport durch eine zuletzt für Erdgas genutzte Leitung erfolgen“, sagt BMS. In der nächsten Woche soll die Umleitung des Gases in die neue Röhre erfolgen. Das baugleiche ehemalige Erdgas-Rohr sei im August 2013 untersucht worden. Ein unabhängiger Sachverständiger habe keine Korrosion festgestellt und „damit eine intakte Isolierung“.
Das Thema Düker ist sensibel: Co-Pipeline-Gegner hatten zu Beginn des Jahres Akteneinsicht bei der Bezirksregierung verlangt. BMS versichert, es sei ein sicherer Betrieb auch in der bisherigen CO-Pipeline unter dem Rhein gegeben gewesen, „aus Gründen der äußersten Vorsorge“, werde aber unter dem Fluss die neue Leitung genutzt.

[Some of Us] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Sehr geehrter Vorsitzender des Vorstands, Herr Dr. Dekker, sehr geehrte Mitglieder der Konzernleitung und des Aufsichtsrats, sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

Mein Name ist Anne Isakowitsch und ich repräsentiere heute 4 Millionen Mitglieder der weltweiten Bewegung SumOfUs. SumOfUs ist ein Zusammenschluss von Aktionären, Verbrauchern und Arbeitnehmern, die sich für eine bessere und gerechtere Welt einsetzen.

Ich bin heute hier, um Ihnen eine Petition mit über 600,000 Unterschriften zu übergeben. Die Petition fordert Bayer auf die bienentötenden Pestizide vom Markt zu nehmen und die Klage gegen die Europäische Kommission zurückzuziehen.
Selbst wer nur ein rudimentäres Verständnis von Wirtschaft hat, weiß, dass ein Markt nur funktioniert, wenn Vertrauen zwischen Verkäufer und Konsumenten herrscht. Genau darüber möchte ich heute mit Ihnen sprechen: Vertrauen! Eine Pharmaziekonzern wie Bayer mit seiner langen und beeindruckenden Tradition in der Krankheitsbekämpfung ist sehr stark auf das Vertrauen seiner Kunden angewiesen. Wenn mein Kind krank ist, will ich natürlich sicher sein, dass ich dem Unternehmen trauen kann, dass die Medizin herstellt.

Jedoch ist es genau das Vertrauen seiner Kunden, das Bayer aufs Spiel setzt, indem der Konzern kurzfristige Profite über die Zukunft von uns allen stellt. Denn es gibt keine Zukunft ohne Bienen. Es ist wirklich sehr einfach -- jeder dritte Bissen Essen, den wir zu uns nehmen hängt von der Arbeit von Bienen ab. Das weltweite Bienensterben -- in manchen Gegenden bis zu 80% -- gefähredet unser Überleben und das unserer Kinder.

Wie können junge Eltern einem Konzern vertrauen, der so rücksichtslos mit der weltweiten Nahrungsmittelversorgung -- und damit auch unserer Zukunft -- umgeht?

Bayer möchte gern nachhaltig sein -- auf der Webseite steht. “Wir sind davon überzeugt, dass wir unternehmerisch auf Dauer nur erfolgreich sein können, wenn wir wirtschaftliches Wachstum mit ökologischer und gesellschaftlicher Verantwortung in Einklang bringen”. Im Fall der bienentötenden Pestizide, scheint Profit ganz klar wichtiger zu sein als diese Prinzipien.

Wie können wir einer Firma vertrauen, die jeden Tag ihr eigenes Versprechen in punkto Nachhaltigkeit bricht?

Letztes Jahr hat die Europäische Union auf das weltweite Bienensterben reagiert und den Verkauf von Bayers Pestiziden verboten, nachdem mehrere unabhängige Studien die Bayer Pestizide für das weltweite Bienensterben verantwortlich machten.

Anstatt jedoch Alternativen zu entwickeln, betreibt Bayer aggressives Lobbying, um solche gerechtfertigten Verbote aufzuheben und die tödlichen Pestizide weiter verkaufen zu können. Der Konzern gibt Millionen von Geldern der Aktionäre und Investoren von Bayer aus, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und politische Entscheidungsträger zu verklagen.

Wie können Aktinäre einem Konzern vertrauen, der Milliarden von Euro für Lobbyismus und Gerichtsverfahren verschwendet?

Ein neuer Bericht von Friends of the Earth zeigt, wie Bayer ähnliche Strategien wie die Tabakindustrie nutzt, um die Öffentlichkeit und Politiker von der Harmlosigkeit dieser toxischen Pestizide zu überzeugen. Auch Tabakfirmen haben jahrelang versucht Zigaretten als gesund darzustellen. Wie lange wird Bayer weiter behaupten, dass seine Pestizide nicht für das Bienensterben verantwortlich sind?

Sehr geehrter Vorstand - wieviel hat das Gerichtsverfahren die Aktionäre von Bayer schon gekostet? Wie viel mehr wird es kosten? Wieviele weitere Mililonen von Geldern werden für Lobbyismus ausgegeben, um das Verbot der EU anzufechten?

In seinem langjährigen Bestehen hat Bayer wiederholt Lösungen für schwierige - ja aussichtslose Krankheiten finden können. Bayer sollte sich auf diese lange Tradition besinnen und Alternativen zu den Pestiziden entwickeln anstatt unsere Zukunft und die unserer Kinder weiter zu gefährden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[BMS Ausgliederung] Unterschriften

CBG Redaktion

Ich fordere eine Sicherung der Arbeitsplätze bei BMS sowie eine Gleichbehandlung der Belegschaften im In- und Ausland.

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[CO Pipeline] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Dieter Donner: Kohlenmonoxid-Pipeline

Guten Tag an die Damen und Herren des Aufsichtrates und des Vorstandes. Und an Sie, Herr Wenning und Herr Dekkers als Vorsitzende danke für die Einladung!
Auch Ihnen, liebe Aktionäre wünsche ich einen guten Tag.

Mein Name ist Dieter Donner und ich habe nicht nur als Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen sondern auch als Vorstand der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf vielfach mit Bayer zu tun.

Für diesen Tag der Aktionäre hat mich wieder eine langjährig treue Aktionärsfamilie gebeten, hier zu Ihnen zu sprechen. Einigen von Ihnen haben wir schon mit unserem Info-Flyer für Aktionäre mit Herz und Verstand einige Informationen geben können.

Seit 2008 darf ich Ihnen hier die Sicht der Anwohner in der nunmehr fast 10-jährigen Auseinandersetzung um die CO-Pipeline aufzeigen. Dabei haben wir uns als Bürgerinitiative immer bemüht, sachlich die Unsäglichkeit dieser CO-Pipeline vorzustellen und die scheinbare „Alternativlosigkeit“ dieses Vorhabens auch aus Sicht der Aktionäre zu hinterfragen. Dabei ging es um die Frage, weshalb hat sich Bayer diesen Mühlstein um den Hals gehängt? Und gibt es nicht bessere Alternativen hinsichtlich Sicherheit und Wirtschaftlichkeit?

Wenn der Vorstand jetzt sagen möchte: Warum zeigt sich die Stopp-CO-Pipeline-Initiative überhaupt noch auf der Bayer-Aktionärs-versammlung, wo Bayer doch die CO-Pipeline ausgegliedert und COvestro an die Börse gebracht hat?

Aber so einfach ist das Problem und sind wir auch nicht abzuschütteln. COvestro ist keineswegs aus der Bayer-Familie weg und in dem hier vorgestellten Geschäftsbericht für 2015 voll integriert.

Der Geschäftsbericht zeigt nicht nur für die in der AG verbleiben-den Sparten ein gute Lage, auch für COvestro ist ein günstiges Bild gezeichnet.

Dazu können wir sogar in Anspruch nehmen, Auch einen Teil beigetragen zu haben. Denn immerhin haben wir gemeinsam mit den Klägern bisher BMS und jetzt COvestro davon abhalten können, zusätzliche Kosten zu den Herstellungskosten des
Rohstoffes CO in Form von Transportkosten zu produzieren. Das war ja ein für Bayer „überraschendes“ Ergebnis des Gutachtens der Landesregierung, worüber ich schon im letzten Jahr berichtet hatte.

Das Ergebnis von COvestro hat sich günstig entwickelt mit einem besonderen Sprung bei Polycarbonat - auf mehr als das dreifache im EBITDA. Dies ist den stark gefallenen Rohstoffpreisen z.B.auch des in Uerdingen eingesetzten Koks zu verdanken. Der kommt bei der dortigen CO-Produktion vor Ort zum Einsatz. Gerade diese vor Ort-Produktion von giftigen Stoffen war immer unsere Forderung und stellt sich jetzt als auch für Sie günstig heraus!
Da fällt mir doch das bekannte Sprichwort ein:
***Manchmal ist das Pferd doch klüger als der Reiter.***

Über Bayer und COvestro hängt als „Damokles-Schwert“ aber noch immer das Urteil aus dem Jahr 2011, in dem das Projekt als rechtswidrig, noch erheblich nachzuarbeiten beurteilt wurde. Vor allem durch den vom Gericht kassierte Planänderungsbescheid zum Geogrid-Abdeck-Gitter bleibt die fertig verlegte CO-Pipeline über mehr als 60 der 67 Kilometer das, was man normal als „Schwarzbau“ bezeichnet!
Dafür ist keine Betriebsgenehmigung zu erwarten und mit dem Vorlagebeschluss des OVG Münster liegt das Verfahren für weitere Jahre auf Eis.

Wenn man bei Bayer meint, das CO-Giftgas - Problem sei an COvestro weitergereicht. dann irrt man. Klar, bei dem hohen Anteil von BMS/COvestro - mit immerhin 11 von 12 berichteten „Umwelt-und Transportereignissen“- eigentlich Schadensereignisse - möchte man dies im nächsten Jahr lieber nicht mehr im Bayer-Konzern- Bericht sehen.

Dabei ist das CO-Problem einfach zu lösen: „Zurück zum ehernen Grundsatz der Chemie, Giftstoffe nur innerhalb der Werke erzeugen und dort unmittelbar zu verarbeiten.“
Dann erübrigt es sich, Giftgase in der Nähe von Wohngebieten in mehr oder weniger rostigen Röhren zu lagern und zu transportieren.
Wenn COvestro aber nur das „weiter so“ betreibt, ist man bei gleich zwei Projekten, der Pipeline von Dormagen nach Uerdingen und nach Leverkusen durch den Düker in der Falle! Das gilt auch für
die Currenta-Leitstellen. Denn bei einem Leck in einer Pipeline lassen die „hochgelobten, modernsten“ Lecküberwachungssysteme eine riesige und tödliche Lücke zu.

Bei dem Giftgas CO, das schon mit der Menge eines Weinglases -
das sind 100 Milliliter - eingeatmet einen erwachsenen Menschen ohnmächtig und bewegungsunfähig werden und letzlich sterben läßt, da ist es unverantwortlich, auf Warnsysteme zu setzen, die erst bei der tausendfachen Menge, 100 Liter pro Stunde und dann überhaupt erst nach 24 bis 48 Stunden anschlagen.
Kürzere Alarmzeit sind im technisch günstigsten Fall erst ab einer Menge von 60 cbm je Stunde möglich. Das entspricht 60.000 Liter also 6 Millionenfach stündlich die tödliche Dosis!
Kommt es also nur zu einer mittleren Leckage würde COvestro und natürlich auch Bayer für den Tod von hunderten oder tausenden von Anwohnern, Frauen und Kindern, Alten und Jungen verantwortlich gemacht.

Wenn jetzt von Ihnen wieder die Arie von der „sichersten Leitung“ kommt, dann empfehlen wir Ihnen, den jungen Künstlern der Musikschule Monheim zuzuhören. Die haben in „Rheinheim-Das Katastrophen-musical“ viele dieser Stereotypen musikalisch, künstlerisch gekonnt kolportiert.
Und auch die Häufung der Chemieunfälle im Sommer 2015 - in Gladbeck, Hamburg und im Chempark Uerdingen - sollte zu denken geben. Das erinnert fatal an die Serie aus dem Jahr 2008 und wieder war auch Bayer beteiligt.

Und wenn Sie, Herr Dekkers von den Anwohnern immer wieder und auch 2015 noch „mehr Mut zum Risiko“ gefordert haben,
möchte ich Ihnen mit Eugen Roths Versen antworten:

So mancher hat sich wohl die Welt
Bedeutend besser vorgestellt -
Getrost ! Gewiß hat sich auch oft
Die Welt viel mehr von ihm erhofft!

Folgt irgendwann das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des OVG, dann könnte es noch schlimmer kommen: Dann muss sich COvestro und wohl auch Bayer wegen drohender Nachhaftung auf weitere Zig-Millionen Kosten zum Rückbau der Pipeline und zur Wiederherstellung der dann zu Unrecht in Anspruch genommenen Flächen einstellen. Auf wesentliche Entschädigungen brauchen Sie nicht zu hoffen, da Bayer auf eigenes Risiko gebaut hat. Ein Hinweis könnte der Streitwert des Verfahrens mit 50.000 Euro sein!

Für eine vergoldete Rolex würde das aber wohl noch reichen!
Wo und ob diese Risiken und auch die Milliarden-Lücke aus dem Börsengang sich in den Zahlen 2015 verstecken, sollten Sie eigentlich den Aktionären erläutern können!
Aber ob Sie das wirklich transparent tun, ist sehr fraglich?
(Die Einlage der Mutter Bayer an die COvestro von nur 140 Millionen sieht da doch sehr gering aus. Da ist Bayer - also eigentlich Sie als Aktionäre - bei der Kapitalerhöhung durch mit 1,7 Mrd und der Sacheinbringung mit ebenfalls 1,7 Mrd schon deutlich höher eingestiegen. Die Ausgabe neuer Aktien vor allem an Finanzinvestoren kam ldiglich auf 1,4 Mrd. Insgesamt hat sich der Vorstand gegenüber eigenen, früheren Planungen um mindestens 1 Mrd verschätzt. Die Zurückhaltung der langjährigen, treuen Bayer-Aktionäre gegenüber diesem Konstrukt ist da nur zu verständlich.)

Wir haben als Initiative mit Ihnen, Herr Deekers bald schon den zweiten Bayer-Chef „geschafft“. Von Ihnen ist die Hoffnung auf Information und Transparenz in Antworten des Vorstands leider bisher enttäuscht worden. Wir sind gespannt, ob es diesmal anders wird?
Aber zumindest für Sie Herr Baumann möchten wir wünschen, dass es Ihnen nicht genau so geht wie dem Mensch im folgenden Gedicht von Eugen Roth:

Ein Mensch geht leider ganz allein,
Und kauft sich neues Schuhwerk ein.
Er tritt zu seinem spätern Schaden
Gleich in den nächsten besten Laden,
Wo ihm ein milder Überreder
Die Machart anpreist und das Leder.
Und schwörend, dass der Schuh ihm passe,
schleppt er sofort ihn zu der Kasse.
Leicht ist es, Stiefel sich zu kaufen,
Doch schwer, darin herumzulaufen.

Aber Sie, Herr Baumann kennen ja zumindest diesen Laden!
Nur die richtigen Schuh zum, Laufen sollten sie noch finden.
Ihnen Herr Dekkers noch ein „Tot Ziens“ und vielleicht sieht man sich ja nochmal, wenn Sie irgendwann zu Bayer als Aufsichtsrat zurückkehren. Ob Bayer dann als möglicherweise „Nur - Pharmaunternehmen auch Übernahmekandidat eines noch größeren Akteurs“ wird, das kann heute wohl keiner sagen.
Eins ist viel wahrscheinlicher: Dass das CO-Pipeline-Problem immer noch an dem Bayer/COvestro Image haftet!

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie kritisch bei Ihrer späteren Stimmabgabe, wenn Sie keine weiteren Image- und Geldschäden mehr wünschen. Und wenn Ihnen der Vortrag gefallen hat, dann ist vielleicht ein zarter Beifall angebracht.

[Arnold] Redebeiträge HV 2017

CBG Redaktion

Gottfried Arnold (Kinderarzt) Hormon-ähnliche Chemikalien/Kohlenmonoxid-Pipeline

Sehr geehrter Herr Baumann,
sehr geehrter Herr Wenning,
sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

mein Name ist Gottfried Arnold und ich spreche zu Ihnen als Kinderarzt und möchte den Aktionären meinen medizinischen Blick auf 2 Problembereiche erklären:

1. Bayers und Monsantos Probleme mit Hormonen und hormonaktiven Chemikalien:

Die zunehmende Anwendung von Plastikmaterialien und Unkrautvernichtern in den letzten 20 bis 30 Jahren haben dazu geführt, dass Fremdhormone wie Glyphosat und Bisphenol A in unserem Urin, im Blut, in der Muttermilch und im Nabelschnurblut angekommen sind. Sie haben sich addiert zu unserer „Erblast“ aus den langlebigen Fremdhormonen wie Dioxinen, Polychlorierten Biphenylen (PCBs) und DDT.

Schon im Mutterleib konkurrieren die Bayer-Monsanto-Fremdhormone Glyphosat und Bisphenol A mit ihrer östrogenartigen Wirkung mit den Hormonen, die die normale Organentwicklung des Embryos steuern. Stellen Sie sich einen werdenden Jungen in einem Schwangerschaftsalter von ca 8 Wochen vor: er ist wenige Gramm schwer und ca 3 cm lang. Jetzt schon beginnen seine eigenen winzigen Hoden die Menge von männlichem Geschlechtshormon zu bilden (1) , die nötig ist, um aus der anfänglichen Anlage für beide Geschlechter seine männliche auszubilden.

Bringen die östrogenartig wirkenden Fremdhormone in dieser frühen Phase dieses System aus dem Gleichgewicht, kann es einerseits zu Fehlbildungen der Geschlechtsorgane wie z.B. Hodenhochstand oder Fehlmündung der Harnröhre (2) kommen. Andererseits kann sich statt eines männlichen ein weibliches Gehirn entwickeln mit der Folge der Störung der sexuellen Identität. Bei einem werdenden Mädchen können dieselben östrogenartigen Fremdhormone einen negativen Einfluss auf die Brustkrebsentwicklung (3) im späteren Leben haben. Forschern ist es gelungen, mit ganz geringen Glyphosatmengen in der Größenordnung, wie sie in der Muttermilch vorkommen, das Wachstum von hormonabhängigen Brustkrebszellen (4) zu verstärken.

Insgesamt sind Fremdhormone wesentlich mitverantwortlich für den Anstieg von hormonabhängigen Krebsarten wie Brust-, Prostata-, Eierstock- und Hodenkrebs in den letzten Jahrzehnten.

Auch mit Hormonen selber hat Bayer ein Riesenproblem durch die Übernahme der Fa. Schering. In England wird der Duogynon-Skandal als einer der größten Pharma-Skandale angesehen. In den 1960er und 70er Jahren wurde Frauen ein hormoneller Schwangerschaftstest DUOGYNON angeboten. Ohne jedes Verständnis für die gerade geschilderten Zusammenhänge in der Embryonalentwicklung wurden Frauen in der Frühschwangerschaft Hormone verkauft, nur um festzustellen, ob sie schwanger wären. Ohne vorherige Testung an Tieren wurde eine „Hormonbombe“ eingesetzt, die 3 – 6 Mal soviel Hormon wie die Abtreibungspille oder mehr 30 Mal soviel wie manche Antibabypillen enthielt. Seit ca. 1967 wurden vermehrt Fehlbildungen bei Neugeborenen in Form des sog. „Offenen Rücken“ (5) mit angeborener Querschnittslähmung nach dem Schering-Präparat beobachtet, dann auch stark verkürzte Extremitäten, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten (6) , Blasen- und Nierenfehlbildungen wie z.B. eine nach außen gestülpte Harnblase (7).

Jetzt erst entdeckte Schering Fehlbildungen in nachträglich durchgeführten Tierversuchen, 5 Mal häufiger als ohne die Hormongaben. Das wurde geheim gehalten und die Hormone weiter verkauft in England und Deutschland!

An der Fa. Bayer hängt jetzt auch noch die Aufarbeitung dieser unrühmlichen Medizin-Geschichte, um die sich jetzt in England auch ein Parlamentsausschuss kümmert und die 7000 Dokumente aus dem Landesarchiv Berlin auszuwerten begonnen hat.

Dazu meine Fragen:

1. Wann entschuldigen Sie sich bei den Duogynon-Opfern?

2. Wie sieht Ihre Vorstellung von Verantwortung und Gerechtigkeit hier aus?

Damit sind wir am Punkt 2, der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Leverkusen, die bereits seit 2002 Leib und Leben der Anwohner im Kölner Norden bedroht. Als Sie die andere, nicht betriebene CO-Pipeline nach Krefeld planten und bauten, haben Sie uns als Bürgerinitiative bedeutungsvoll mitgeteilt, sie hätten Erfahrung mit der Durchleitung eines hochgiftigen und nicht wahrnehmbaren Gases, das sonst praktisch nirgendwo transportiert wird, sondern nur dort synthetisiert wird, wo es für die Produktion von Kunststoff auch direkt verbraucht wird.

Wissen die Aktionäre, welches Hochrisiko-Projekt Sie betreiben mit einer Giftgas-Pipeline, die eine so schlechte Leckerkennung hat, dass Hunderte oder Tausende verletzt oder getötet sein könnten, bevor der erste Alarm in der Bayer-Sicherheitszentrale ausgelöst werden kann: nach Aussagen der Kölner Bezirksregierung sind das eventuell über 100 m³, also mehr als 100.000 Liter CO, wobei bereits 100 ml (das entspricht einem Weinglas) einen Erwachsenen töten können.

Meine Fragen zum Schluss:

1. Wollen Sie Ihre Gewinne durch einen Pipeline-Unfall dieser Größenordnung zunichte machen?

2. Wie empfinden Sie das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes mit dem Hinweis, dass „die Gefährlichkeit einer Kohlenmonoxidvergiftung für den Menschen außer Frage stehe“, aber der klagende Anwohner mehr als 4 km entfernt von der Pipeline wohne und daher für ihn keine Klagemöglichkeit bestehe?

3. Ich bitte Sie, Herrn Baumann und Herrn Wenning, hier und heute öffentlich zu erklären, ob Sie persönlich bei einem CO-Unfall finanziell und moralisch dafür haften wollen?

(1) Www.embryoloy.ch
(2) Fernándeza M et al., Bisphenol A and other phenols in human placenta from children with cryptorchidism
or hypospadias. Reprod Toxicol., 2016, 59:, 89-95. DOI: 10.1016/j.reprotox.2015.11.002
(3) Soto, A et al., Does breast cancer start in the womb? Basic Clin Pharmacol Toxicol. 2008, 102, 125-33.
http:onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1742-7843.2007.00165.x/pdf
(4) Thongprakaisang,S et al., Glyphosate induces human breast cancer cells growth via estrogen receptors. Food Chem Toxicol 2013, 59, 129–136. www.elsevier.com/locate/foodchemtox Doi: 10.1016/j.fct.2013.05.057
(5) Gal I et al., Hormonal Pregnancy Tests and Human Malformations. Nature, 1967, 216, 83
(6) Greenberg G, Inman H W et al., Maternal drug histories and congenital abnormalities.
Br Med J., 1977, 6091, 853–856. https:
www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1631672/
(7) http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000095015 Odds Ratio für eine Blasenexstrophie nach DUOGYNON ca. 44 d. h. die Chance nach Anwendung des hormonellen Schwangerschaftstests eine „offene Blase“ zu bekommen, ist 44 Mal höher als ohne diese Hormone in der Frühschwangerschaft

Forderungen Bergkamen

CBG Redaktion

unterstützen Sie unsere Forderungen

> BAYER muss das Werk Bergkamen endlich so sanieren, dass die BewohnerInnen
nicht mehr Opfer von Übelkeit und Kopfschmerzen durch austretende Gase werden
> BAYER muss offenlegen, welche Umweltschäden durch die ständigen Störfälle auftreten
> BAYER muss die Belegschaft für die unzumutbaren Arbeitszeiten entschädigen

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[March against BAYER ] March against BAYER 2019

CBG Redaktion

Presseberichte

Hier findet ihr eine kleine Auswahl von Presseberichten über den March against BAYER 2019.

Artikel:

Deutsch:

https://www.bauernzeitung.ch/artikel/2000-personen-protestieren-in-basel-gegen-syngenta-co?fbclid=IwAR33uRk1d2wjnbiBZCP04Shd1De7kZB5421zCaGMTlJFxnLO--H-JpcPvSM

https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/tausende-demonstrieren-in-deutschland-und-frankreich-gegen-monsanto-und-bayer/?fbclid=IwAR1JeFTWCR5iAIOi0ZJ03__RUbSEivc8HzCxQUZZSDXLUmg-zekiV8MomiM

Englisch:

https://www.france24.com/en/20190519-france-monsanto-bayer-world-wide-march-environment-planet-roundup-glyphosate?fbclid=IwAR0thln9r7hvTkLxS9OCxvDy4SKQrupajlPP-1Ci2wP9CQybcJHy9tGNLaU

Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=ZVpuytLpFck

https://www.youtube.com/watch?v=tYKlHaRr3m0

March against BAYER and Syngenta in Basel:

https://www.youtube.com/watch?v=U8CAnOl8zUM

[Gnadenfrist Glyphosat] Presse-Information vom 05.09.19

CBG Redaktion

Bundesregierung entscheidet zu Gunsten BAYERs

Gnadenfrist für Glyphosat

Im Streit um das Ackergift Glyphosat hat sich die Bundesregierung gegen einen sofortigen Stopp entschieden. CDU und SPD beschlossen lediglich eine Minderungsstrategie. Das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bleibt erlaubt, solange seine EU-Zulassung währt. Erst zum Jahr 2024 will die Große Koalition es dann aus dem Verkehr ziehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte das den „europa-rechtlich frühesten Zeitpunkt“.

„Dies ist eine bemerkenswerte Abmilderung gegenüber der ursprünglichen Position des Umweltministeriums, das auf ein Glyphosat-Aus im Jahr 2021 drängte und damals keine juristischen Hindernisse dafür sah. Und wirklich wäre ein vorgezogener Termin sehr wohl möglich gewesen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Diplom-Kaufmann verweist dabei auf die EU-Bestimmung, wonach das Verbot einer Agro-Chemikalie möglich ist, wenn es neue Erkenntnisse über seine Gefährlichkeit gibt. Und diese gibt es in Hülle und Fülle. So wies eine WissenschaftlerInnen-Gruppe um Luoping Zhang einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) – eine die Lymphdrüsen befallende Krebs-Art – nach. Eine Studie des Universitätsklinikums Essen zeigte indessen, dass glyphosat-haltige Mittel die Nervenzellen schädigen können. Und schließlich schreiben selbst die haus-eigenen WissenschaftlerInnen der BAYER-Tochter MONSANTO dem hauptsächlich unter dem Namen ROUNDUP vermarkteten Pestizid die Nebenwirkung „Nierenkrebs“ zu. Das ging aus firmen-internen Dokumenten hervor, welche die AnwältInnen der KlägerInnen in den Glyphosat-Prozessen als Beweismittel präsentierten.

Österreich hatte aus solchen oder ähnlichen Gründen Handlungsbedarf gesehen und Anfang Juli als erstes EU-Land den Einsatz von Glyphosat untersagt. Die Bundesregierung aber knickt vor der Agrar-Lobby ein. Sie rechnet mit einem Zulassungsentzug durch Brüssel ab dem Jahr 2024 und beabsichtigt, das Anti-Unkrautmittel genauso lange noch sein Unwesen treiben zu lassen. „Kein Verbot, bis es ohnehin ein Verbot gibt – Hier bekommen wir von der Regierung eine echte Mogelpackung serviert. Dass der Gebrauch von Glyphosat nun ‚systematisch gemindert’ werden soll, ist keine Maßnahme zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt, sondern ein Geschenk an BAYER und die anderen großen Produzenten, die nun die Möglichkeit haben, ihr profit-trächtiges Agrargift dreieinhalb weitere Jahre zu verkaufen“, konstatiert Köhler-Schnura abschließend.

[Offener Brief] Offener Brief

CBG Redaktion

an den Vorstand und die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns

Am 24. Juni gab der BAYER-Konzern die Einigung im Mediationsverfahren zur Beilegung der Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA bekannt. Mit der Zahlung von 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar sollen laut Konzernaussage drei Viertel der anhängigen 125.000 Krebsklagen abgeschlossen werden. 1,25 Milliarden hält BAYER für potenzielle künftige Vereinbarungen mit Personen vor, die an Lymphdrüsenkrebs erkrankt sind.

Dieser Betrag hört sich, durchaus im Sinne der BAYER-PR, nach einer riesigen Summe an. Für die Krebs-PatientInnen sind es aber nur erbärmliche Brotkrumen. Die US-amerikanische Journalistin Carey Gillam von der Initiative U.S. Right to Know kritisiert: „Nach Abzug der Anwaltshonorare und -kosten werden einige KlägerInnen sehr wenig Geld erhalten, verglichen mit den großen Urteilen, die wir bisher gesehen haben in den drei Fällen, die bisher vor Gericht kamen. Außerdem arbeitet BAYER daran, dass künftige KlägerInnen ihre Ansprüche nicht vor einer Jury geltend machen können.“

Nach einer ersten Schätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren(CBG), vorbehaltlich der intransparenten Zahlen von BAYER, landen bei den einzelnen KlägerInnen lediglich 60.000 bis 70.000 Dollar. In Rechnung gestellt, dass die von Glyphosat verursachten Krebserkrankungen, die hohe physische und psychische Belastungen sowie umfangreiche materielle Schäden nach sich ziehen, den Betroffenen ungefähr zwanzig Jahre Lebenszeit rauben, bleiben da gerade einmal 300 US-Dollar pro verlorenem Monat.

Von einer angemessenen Entschädigung kann also keine Rede sein. Die ausgezahlten Geldbeträge würdigen den Verlust von Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen in keinster Weise. Sie reichen darüber hinaus nicht einmal annähernd für die erheblichen medizinischen und anderen Folgekosten, unter denen die Glyphosat-Geschädigten und ihre Familien zu leiden haben. Der Zynismus dieser Rechnung ist menschenverachtend. Zum Vergleich: In dem ersten Gerichtsverfahren zu zum hauptsächlich unter dem Label Roundup vermarkteten Glyphosat erhielt der US-amerikanische Hausmeister Dewayne Johnson erst-instanzlich einen Schadensersatz von 39 Millionen Dollar zugesprochen.

Um zukünftige Klagen auszuschließen, strebt BAYER ein sogenanntes „Class Science Panel“ an. Dieses soll entscheiden, ob Glyphosat Lymphdrüsenkrebs verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen, damit die Betroffenen ein Recht auf Entschädigungen haben. Wir weisen darauf hin, dass diese Beweise von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bereits 2015 vorgelegt wurden und etliche Studien die von dem herbiziden Wirkstoff ausgehende Krebs-Gefahr belegen. Die Einrichtung eines solchen Panels ist also ein Schritt zur Bekämpfung bereits vorhandener Erkenntnisse.

BAYER will Geschädigten mit diesem angeblich „wissenschaftlichen“ Panel den Rechtsweg verbauen und einen Schlussstrich unter das Kapitel „Glyphosat“ ziehen, ohne einen Schlussstrich unter BAYERs Produktion, den Verkauf und die Profite mit Glyphosat zu ziehen. Dabei gilt es im Gegenteil, der Vielzahl der Glyphosat-Betroffenen in Lateinamerika, Europa und dem Rest der Welt erst einmal eine Möglichkeit zu schaffen, ihre Schädigungen juristisch geltend zu machen! Darum appellieren die UnterzeichnerInnen dieses Schreibens an die BAYER-Verantwortlichen: „Beenden Sie diesen unwürdigen, menschenverachtenden und zynischen Umgang mit menschlicher Gesundheit und dem menschlichen Leben! Ermöglichen Sie allen Geschädigten faire juristische Möglichkeiten, ihre Schäden einzuklagen!“

Der US-Richter Vince Chhabria, der das Mediationsverfahren angeregt hatte und das Ergebnis absegnen muss, äußerte dann auch bereits massive Zweifel an BAYERs Versuch, den Glyphosat-Komplex zu einem extra-legalen Abschluss zu bringen. Er zeigte sich alles andere als überzeugt davon, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage (d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – Roundup in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“. Zwar zog der BAYER-Konzern den Antrag auf vorläufige Genehmigung des Übereinkommens auf die Kritik des Richters hin zurück, er hält jedoch weiter an seiner Forderung fest, zukünftige Verfahren zu verhindern. Das ganze Paket will das Unternehmen auf keinen Fall wieder aufschnüren, sondern lediglich „einige Anpassungen“ vornehmen.

Der BAYER-Konzern leugnet weiterhin beharrlich und wider alle offenkundigen Beweise seine Verantwortung, und die seiner Tochter Monsanto, für die durch das Glyphosat angerichteten Schäden. Auch im aktuellen Vergleich findet sich keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens. Dies hat BAYER auch öffentlichkeitswirksam mitgeteilt. Neben den oben bereits aufgeführten Studien finden sich allerdings sogar in firmeninternen Dokumenten von MONSANTO eindeutige Beweise für die Gefährlichkeit von Glyphosat. Beispielsweise informierte im Jahr 2008 ein Beschäftigter die US-Toxikologin Donna Farmer über eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Lymphdrüsenkrebs „Non-Hodgkin-Lymphom“: „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 bei Glyphosat-Exposition (eine verdoppelte Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in der fraglichen Mail. Auch existierte eine MONSANTO-interne Studie, die bei Glyphosat ausgesetzten Versuchstieren ein signifikant erhöhtes Risiko auswies, an Nierenkrebs zu erkranken. Dieses frühzeitige Wissen MONSANTOs um die Gefährlichkeit des Agrargifts war es auch, welche die Gerichte in den bisherigen drei Verfahren dazu bewog, in ihren Urteilen nicht nur Entschädigungen für die KlägerInnen, sondern auch drastische Strafzahlungen zu verhängen.

Neben der moralischen Bankrott-Erklärung ist die weitere Produktion von Glyphosat auch ökonomisch potenziell eine Katastrophe. Zwar wurde der jetzige Vergleich mit dem Ziel abgeschlossen, das Kapitel „Glyphosat“ im Sinne der Groß-AktionärInnen abzuschließen. Jedoch sind allein in den USA noch ca. 35.000 durch den Vergleich nicht abgedeckte Klagen anhängig. Auch ist es höchst fraglich, ob die von BAYER veranschlagte Zahl von neu hinzukommenden Verfahren gehalten werden kann, nicht zuletzt deshalb, weil der Konzern in unverantwortlicher Weise an der Herstellung des Pestizids festhält. Bei einer jährlichen Produktion von 770.000 Tonnen kommen täglich neue Geschädigte in großer Zahl hinzu. Ein beträchtlicher Teil der Opfer des BAYER-Pestizids lebt aber nicht in den USA, sondern in Europa und, vor allem, in Lateinamerika und hatte bislang keine Möglichkeit, vor Gerichten eine Entschädigung zu fordern.
Es wäre also klüger und weitsichtiger, einen Kurswechsel einzuläuten und Glyphosat nicht noch mehr Schaden für Mensch, Tier und Umwelt anrichten zu lassen. Glyphosat ist auch ein großer Klima-Killer. Dass BAYERs Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2019 um 830.000 Tonnen auf 3,71 Millionen Tonnen gestiegen sind, geht zu einem Großteil auf die extrem energie-intensive Glyphosat-Produktion am Standort Soda Springs zurück. Es ist also an der Zeit zu handeln, bevor die humane Katastrophe sowie die ökonomischen Schäden den Rahmen, den der Konzern bewältigen kann, sprengen. Dies wäre nicht nur im Interesse der Glyphosat-Geschädigten, sondern nützte auch den Beschäftigten, deren Arbeitsplätze durch das Festhalten an der Giftproduktion gefährdet werden, sowie Klein-AktionärInnen, deren Wertanlagen auf dem Spiel stehen.

Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Sachverhalte stellen wir an den Vorstand des BAYER-Konzerns die folgenden Forderungen:

1. Glyphosat sofort stoppen! Betroffene & Familien entschädigen!

1.1 Stellen Sie die Produktion und den Vertrieb von Glyphosat unverzüglich ein. Beenden Sie sofort jegliche Werbung und jegliches Lobbying für Glyphosat. Stellen Sie sich einer unabhängigen Prüfung des Risiko-Potenzials Ihrer sonstigen Pestizide. Beenden Sie gegebenenfalls auch deren Produktion.

1.2 Zahlen Sie den Geschädigten Ihres Produktes Glyphosat, sowie deren Familien & Hinterbliebenen gerechte Entschädigungen für das erlittene Leid und die gesundheitlichen Schäden und Folgekosten.

2. Öffnung aller Akten! Vollständige Information der Öffentlichkeit!

2.1 Legen Sie ALLE Fakten, die BAYER/MONSANTO über Glyphosat bekannt sind, offen. Dies schließt den internen Schriftverkehr, der bei BAYER und MONSANTO zu Glyphosat geführt wurde, ein. Ebenso muss die interne MONSANTO-Studie über Nierenkrebs der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2.2 Legen Sie sämtliche Methoden der Fake Science bzw. Wissenschaftsmanipulation offen, mit denen Sie die Erstellung von Glyphosat-Studien beeinflusst haben. LobbyControl deckte bereits im Dezember 2019 die geheime Finanzierung von Studien zum angeblichen ökologischen Nutzen von Glyphosat am Institut für Agribusiness in Gießen durch MONSANTO auf.

3. Juristische Aufarbeitung der „Akte Glyphosat“! Verantwortliche bestrafen!

3.1 Sorgen Sie für eine umfassende Aufarbeitung der Glyphosat-Verbrechen. Stellen Sie sich einer unabhängigen juristischen und wissenschaftlichen Untersuchung der durch Glyphosat angerichteten Schäden an Mensch, Tier und Umwelt.

3.2 Sorgen Sie für die juristische Verfolgung der Verantwortlichen.

Düsseldorf, 31. Juli 2020

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Vorstand
Uwe Friedrich/Brigitte Hincha/Axel Köhler-Schnura/Jan Pehrke

Marius Stelzmann (Geschäftsführer CBG)
Aktion Agrar
Block BAYER
Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Fridays for Future Leverkusen
Institute for Responsible Technology
James Hayes (Glyphosat-Geschädigter)
Slow Food Youth Deutschland
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany)
Umweltinstitut München
Wir haben es satt!-Bündnis

[Offener Brief] Kampagne Pestizide Peru

CBG Redaktion

Pestizidvergiftungen in Peru: Offener Brief an Bayer AG

13. März 2003

BAYER AG
Vorstandsvorsitzender W. Wenning
51368 Leverkusen

Sehr geehrter Herr Wenning,

im Oktober 1999 wurden im peruanischen Andendorf Tauccamarca rund 50 Schulkinder durch Pestizide vergiftet. 24 Kinder starben, 22 weitere erlitten schwere innere Verletzungen.

Der peruanische Kongress berief einen Untersuchungsausschuss ein, der im vergangenen Herbst seinen Abschlussbericht vorlegte. Demnach führten Vergiftungen mit dem BAYER-Produkt „Folidol“ zu der Tragödie. Der Untersuchungsausschuss wirft dem BAYER-Konzern sowie den zuständigen Behörden mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordert eine Entschädigung durch BAYER sowie die peruanische Regierung.

In der Hauptstadt Lima haben einige der betroffenen Familien Klage gegen BAYER eingereicht. Neben finanzieller Entschädigung fordern sie ein Verbot hochtoxischer Pestizide, um ähnliche Katastrophen in der Zukunft zu verhindern. Nun wurde bekannt, dass Anwälte von BAYER bei einer Anhörung im Januar eine Abweisung der Klage gefordert haben. Als Gründe wurden Verjährung sowie Unklarheiten in der Klageschrift angeführt.

Wir verurteilen sowohl die Forderung nach Abweisung der Klage als auch die Argumentationsweise Ihrer Anwälte. Das Vorgehen des BAYER- Konzerns stellt eine zynische Mißachtung des über die peruanischen Familien gebrachten Leids dar. Wir stellen uns auf die Seite des peruanischen Kongresses, der die Schuld für diese Todesfälle u.a. bei BAYER verortet. Wir fordern daher eine sofortige Anerkennung dieser Schuld und eine sofortige Entschädigung der betroffenen Familien durch ihr Unternehmen.

Die Verzögerung bei der Einreichung der Klage beruhte auf Repressionen der diktatorischen Fujimori-Regierung, die bis zum Sommer 2001 die Ermittlungen und juristische Schritte blockierte. Die „Unklarheiten“ in der Klageschrift (dort wird von einer Vergiftung durch Methyl Parathion oder Ethyl Parathion gesprochen) beziehen sich auf widersprüchliche Angaben der Behörden: während die Polizei von einer Vergiftung durch Methyl Parathion (ein weißliches Pulver, das Milchpulver ähnelt, von BAYER unter dem Handelsnamen „Folidol“ vertrieben) sprach, machte der damalige Präsident Fujimori den Wirkstoff Ethyl Parathion (ein flüssiges Pestizid) verantwortlich.

Wir fordern Sie auf, sich Ihrer Verantwortung als Vorstandsvorsitzender des BAYER-Konzerns zu stellen, anstatt die Hinterbliebenen mit juristischen Tricks hinzuhalten. Wir wiederholen zugleich die Forderung von Initiativen aus aller Welt nach einem Verkaufs-Stopp für alle Wirkstoffe der WHO-Toxizitätsklasse I.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes

[Unterschrift] Uni Köln

CBG Redaktion

Pharma-Forschung kann Leben retten und darf nicht Profit-Interessen unterworfen werden. Ich fordere die Universität Köln auf, den Vertrag mit BAYER vollständig offen zu legen.

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Wir werden Sie per email über den Fortgang der Kampagne informieren.
Wenn Sie keine weiteren Informationen wünschen, senden Sie bitte eine Nachricht an: CBGnetwork(at)aol.com

[Gegenantrag] Gegenanträge Bayer HV

CBG Redaktion

16. März 2011

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge wurden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 29. April 2011

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Die BAYER AG rechnet sich vor dem Fiskus gezielt arm. Hierdurch wird die Höhe der gezahlten Ertragssteuern trotz hoher Gewinne erneut reduziert. Die Zeche wird der arbeitenden Bevölkerung aufgebürdet, deren Abgaben- und Steuerlast ständig steigt. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER sich kaum noch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt. Zumal die Armrechnerei gängige Praxis aller Konzerne ist.

Der von BAYER tatsächlich erzielte Gewinn lag im vergangenen Jahr bei über sieben Milliarden Euro. Ein Plus von fast zehn Prozent. Der Umsatz stieg sogar um zwölf Prozent. Im Geschäftsbericht verkündet BAYER eine Gewinnquote von sage und schreibe 20,2 Prozent! Die Aktionäre erhalten entsprechend erneut eine höhere Dividende: 1,16 Milliarden Euro (973 Mio Euro im Vorjahr).
Die von BAYER gezahlten Steuern hingegen befinden sich auf Talfahrt: Lagen die Ertragssteuern zwischen 1997 und 2000 noch bei umgerechnet rund einer Milliarde Euro jährlich, so fielen sie 2009 auf 511 Millionen Euro und für 2011 nun auf 411 Millionen Euro. Der Konzern entzieht sich damit immer weiter seiner Verantwortung für die Allgemeinheit. Zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss.
Es ist ein nicht hinzunehmender Skandal, dass ein Konzern wie BAYER immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt. Steuern von 411 Mio. Euro decken – das wird auf den ersten Blick deutlich - noch nicht einmal die durch den Konzern hervorgerufenen gesellschaftlichen Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kontrollkosten.
Die von BAYER vorgelegten Bilanzen sind Verschiebe-Bahnhöfe ohne wirkliche Aussagekraft. Der Konzern heuert hochqualifizierte Fachleute an, die oft dank entsprechender Köderzahlungen direkt aus den Finanzdirektionen in die Steuerabteilung des Konzerns wechseln, und hat zusammen mit der übrigen Konzernlobby für eine im wahrsten Sinn des Wortes gemeingefährliche Steuergesetzgebung gesorgt. So wird es für BAYER möglich, sich arm zu rechnen und die Steuerlast zu senken, selbst wenn die Gewinne explodieren.
BAYER machte u.a. Sonderabschreibungen von 1,7 Mrd. Euro geltend, um seinen Gewinn runter zu rechnen. Neben der Abschreibung auf Grund der Tilgung des Markennamens Schering müssen übrigens auch Prozesskosten für die Abwehr von Entschädigungen von Medikamenten-Opfern für Steuersenkungen herhalten.
Die Entwicklung liegt auf bekanntere Linie: Bereits die Unternehmenssteuer-Reform von 2001 hatte wesentlich zum Einbruch der Konzern-Abgaben geführt. BAYER zahlte damals jahrelang überhaupt keine Gewerbe- und Körperschaftssteuern mehr. Das entsprechende „goldene“ Gesetz war seinerzeit von Heribert Zitzelsberger ausgearbeitet worden, einem BAYER-Mann aus der Abteilung für Steuerfragen, den der Konzern in das Finanzministerium entsandte.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die „1000 Steuer-Tricks“ der BAYER AG. Deshalb beantrage ich Nicht-Entlastung.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

BAYER will in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von Polyurethan stark ausweiten. In beiden Fällen soll Phosgen als Vorprodukt eingesetzt werden. Ein Stoff, den BAYER im 1. Weltkrieg als chemischen Kampfstoff entwickelte und der heute zu den giftigsten Industrie-Chemikalien überhaupt zählt. Seit Jahren ignoriert BAYER die Forderung, existierende phosgenfreie Verfahren in die Großtechnologie zu überführen und zementiert stattdessen mit immer neuen Anlagen auf Phosgen-Basis die veraltete, hochriskante Produktionsweise.

Im Werk Brunsbüttel will BAYER die Kunststoff-Produktion mehr als verdoppeln: statt 200.000 Tonnen des Weichschaums TDI sollen künftig 420.000 Tonnen des Hartschaums MDI hergestellt werden. In Dormagen soll die Kapazität von TDI auf 300.000 Tonnen versechsfacht werden.
Mit den geplanten Erweiterungen würde sich auch die Herstellung des tödlichen Gases Phosgen, das in der Polyurethan-Herstellung als Vorprodukt verwendet wird, jährlich um Zehntausende Tonnen erhöhen. Phosgen ist für den Menschen schon in geringsten Dosen tödlich. Seine Inhalation führt zu Luftnot, Lungenödem und dann zum Herzstillstand. Die Phosgen-Chemie gilt als die gefährlichste Technologie in Deutschland nach der Atomkraft.
Der TÜV Rheinland kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei einem Phosgen-GAU die Bevölkerung in einem Areal von 1,7 Quadratkilometern einer Dosis ausgesetzt wäre, die bei jedem Zweiten zum Tode führt. Das wären bei einer mittleren Bevölkerungsdichte wie zum Beispiel im Raum Köln über 2000 Personen. In der sogenannten B-Zone, einem Gebiet von 6,75 Quadratkilometern, wären die Bewohner (ca. 17.000 Personen) einer Belastung ausgesetzt, die zumindest im Einzelfall zum Tode führen kann. Die Folgen für die Betroffenen: anfänglich Hustenreiz, Brennen der Augen, Kopfschmerzen, Erbrechen, nach einigen Stunden dann Lungenödem.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert seit Jahren den Einsatz phosgenfreier Verfahren bei der Produktion von Polyurethanen und Polycarbonaten. BAYER hat bislang nicht dargelegt, inwiefern solche alternativen Verfahren untersucht wurden oder ob diese lediglich aus Profitgründen oder wegen fehlender Patente nicht entwickelt werden.
Anfang März hat BAYER angekündigt, in Dormagen ein Polyurethan-Forschungslabor zu bauen. Alle Anstrengungen des Konzerns sollten darauf konzentriert werden, eine phosgenfreie Produktion von Polyurethan und Polycarbonat zur Serienreife zu bringen. Vorher sollten keine neuen Anlagen gebaut werden, denn bei einer Lebensdauer von 30-35 Jahren würde diese gefährliche Produktionsweise sonst für Jahrzehnte festgeschrieben.
Dass die Risiken für Anwohner und Belegschaft nicht theoretischer Natur sind, zeigt der schwere Störfall im BAYER-Werk Institute/USA, in dem ebenfalls Phosgen in großen Mengen als Vorprodukt eingesetzt wird, vor zwei Jahren. Die Explosion war in einem Umkreis von 10 Meilen zu spüren. Ein Untersuchungs-Ausschuss des US-Kongresses kam zu dem Ergebnis, dass nur glückliche Umstände eine Katastrophe wie in Bhopal verhindert hätten.
Im Jahr 2000 trat in Dormagen nach einer Leckage in einem Wärmetauscher Phosgen aus. Dies führte zu Alarmstufe 1. Mehr als 30 Mitarbeiter mussten ärztlich behandelt werden.
Auch in der Polyurethan-Produktion selbst kam es wiederholt zu schweren Störfällen, so in Dormagen 1997 und im US-Werk Baytown 2004 und 2006. Amerikanische Gutachter stellten nach den Explosionen eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen fest und bezeichneten das Vorgehen von BAYER MaterialScience als „grob fahrlässig“. Angesichts des hohen Risikos und der häufigen Zwischenfälle ist ein Ausstieg aus der Phosgenproduktion aus Vorsorgegründen dringend erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat keine Schritte in Richtung eines Ausstiegs aus der Phosgen-Chemie unternommen, duldet den Ausbau der hochgefährlichen Phosgen-Produktion und wird damit seiner Verantwortung nicht gerecht. Deshalb beantrage ich Nicht-Entlastung.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Westliche Unternehmen müssen in Thailand die selben Umwelt- und Sicherheits-Standards anlegen wie in Europa

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[Generika] Patente

CBG Redaktion

29. März 2012

Kommentar von Prof. Dr. Jürgen Schade, ehem. Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, zur Entscheidung des indischen Patentamts, der indischen Firma Natco eine Lizenz zur Produktion des Krebsmedikaments Nexavar zu erteilen (weitere Infos).

Patente dürfen zum Wohl der Menschen eingeschränkt werden

Zum Kommentar der SZ am 19. März 2012 von Kristina Läsker „Krank – In Indien ist ein Pillen-Patent für Bayer nicht mehr wert“

In meiner Amtszeit als Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (2001 bis 2008) ist es uns gelungen, Kooperationen mit wichtigen Schwellenländern wie China, Brasilien und Indien aus- und aufzubauen. Ein Beitrag, dort dem Schutz des geistigen Eigentums größere Geltung zu verschaffen! Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: Bei der innovativen Industrie wie Bayer, die High-Tech-Produkte in diese Länder exportiert oder bereits vor Ort erzeugt – wie auch bei der einheimischen Industrie, deren industrielle Basis z.B. durch die Herstellung von Generika (durch Lizenzen oder nach Ablauf des Schutzes) gestärkt wird. Alle drei genannten Länder sind gute Beispiele dafür.

Die Behauptung von Kristina Läsker, dass „In Indien ein Pillen-Patent für Bayer nichts mehr wert ist“, kann nur auf Unkenntnis der internationalen Abkommen und der Situation in Indien beruhen. Wäre sie richtig, würde Indien sofort von der Welthandelsorganisation „angeklagt“ werden. Nach dem sog. TRIPS-Übereinkommen, das auch von Indien unterzeichnet worden ist, können Zwangslizenzen für das jeweilige Land - also nicht weltweit - erteilt werden, wenn sie im Interesse des Gesundheitswesens eines Landes sind. Auch § 24 des deutschen Patentgesetzes erlaubt die Erteilung von Zwangslizenzen, wenn „das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet“ (siehe auch Art 14 Grundgesetz). Dies ist zweifellos bei einem Krebsmittel der Fall, das künftig in Indien statt 6000 Euro pro Monat nur knapp 200 Euro kosten wird. Denn nicht einmal ein Prozent der indischen Bevölkerung kann sich Medikamente von 72000 Euro im Jahr leisten. Eine Behandlung mit diesem Medikament wäre daher praktisch nicht möglich.

Auch kann das Argument nicht greifen, der indische Staat tue zu wenig, um die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Sind wir jetzt diejenigen, die sagen was der indische Staat erst leisten muss, bevor er eine Zwangslizenz zu Lasten eines deutschen Unternehmens erteilt? Ein Blick in die jüngere Geschichte zeigt, dass Staaten wie die USA nicht gezögert haben, Medikamente zu niedrigeren Preisen zu erhalten. Als es 2001 in den USA zu einer Anschlagserie mit Anthrax (Milzbranderreger) kam und die Firma Bayer das Gegenmittel CiproBay auf dem Markt hatte, wurde sie von den US-Behörden gezwungen, das Mittel um ca. 50 Prozent billiger abzugeben. Auch sie hatten Zwangslizenzen angedroht, obwohl sich die Fachwelt einig war, dass die USA den Markpreis unschwer hätte bezahlen können.

Es sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die indische Generika-Industrie mit Hilfe dieser Zwangslizenz die Weltmärkte erobert. Den berechtigten Interessen der deutschen Industrie stehen berechtigte Intereressen der Schwellenländer gegenüber. Das sollten wir nicht aus den Augen verlieren.

Prof. Dr. Jürgen Schade, Gauting
ehem. Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, München
1994 bis 1998 Mitglied des Bayerischen Landtags
ehem. Richter am Bundespatentgericht

EINWENDUNG

CBG Redaktion

26. September 2012

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Änderungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Pipeline zum Transport von Kohlenmonoxid von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertritt rund 1.000 Mitglieder. Viele davon leben in Dormagen, Krefeld, Monheim, Duisburg und Krefeld und sind von dem Bau der Rohrleitung direkt betroffen.

Aus unserer Sicht sprechen die folgenden Gründe dagegen, dem Antrag von Bayer MaterialScience zuzustimmen:

fehlendes Allgemeinwohl
Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau eines neuen steam reformers in Krefeld. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.

gefährlicher Präzedenzfall
Die Aussage von BMS, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde nicht nur von Projektleiter Werner Breuer, sondern auch im Landtag und von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden wegen der hohen Sicherheits-Anforderungen jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss erhalten bleiben. Es droht ein gefährlicher Präzedenzfall.

mangelnde Planrechtfertigung
Die CO-Pipeline wird nicht benötigt. Der von BMS behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: Die Errichtung einer TDI-Großanlage am Standort Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von CO errichtet werden muss. Der neue steam-reformer könnte jedoch auch in Uerdingen errichtet werden. Zu befürchten ist, dass die Pipeline in erster Linie als Gas-Speicher verwendet werden soll, mit dem Kapazitäts-Schwankungen aufgefangen werden sollen.
Das Unternehmen behauptet in diesem Zusammenhang, dass „am Standort in Krefeld-Uerdingen im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung erforderlichen Mengen anfällt“. Laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert der Konzern BAYER in Krefeld jedoch mehr als eine Million Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber technisch kein Problem.

Risiken für Anwohner/innen
Das Vorhaben der BMS AG bedroht die Gesundheit der Anwohner/innen. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten. Selbst nach einer im Einzelfall möglichen Bergung aus der Gefahrenzone ist eine wirkungsvolle medizinische Behandlung nicht gesichert, da es in NRW weniger als zehn Behandlungsplätze für CO-Vergiftungen gibt.

verfrühte Verträge
Der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus wurde bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Gesetz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau von CO-Produktionskapazitäten in Dormagen ohne vorherige Genehmigung der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für die Pipeline verwendet werden.

Erdbeben- und Kampfmittel-Gefahren
Rechtliche Voraussetzungen für den Baubeginn wie der Nachweis der Kampfmittelfreiheit und der Erdbebensicherheit wurden widerrechtlich nicht erbracht und liegen bis heute nicht vollständig vor. Ich fordere, dass diese Nachweise erbracht und mit in dieses öffentliche Verfahren einbezogen werden. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die Leitung durch ein Gebiet verläuft, in dem ein erhöhtes Erdbebenrisiko besteht.

verringertes Sicherheitsniveau
Das von Bayer jetzt beantragte Geogrid 2 verfehlt den in der Planfeststellung geforderten und zugesicherten Schutz durch Bagger und andere Maschinen. Gerade in besonders gefährdeten Kreuzungsbereichen soll es nicht verlegt werden. Damit entfällt dort die nachträglich behauptete Warnwirkung. Die Matte kann zudem nur bei Grabungen oberhalb der Leitung warnen. Sie verfehlt jedoch jede Warnwirkung, wenn die Leitung angebohrt wird, wie beispielsweise bei einer Sauerstoffpipeline im August 2008 in Köln geschehen. Statt des Einbaus des GeoGrid-2 fordern wir den Einbau von Betonreitern oder Stahlplatten, mit denen derartige Unfälle wirkungsvoll verhindert werden können.
Auch die Verwendung schwächerer und dünnerer Rohre als ursprünglich vorgesehen sowie der Verzicht auf Mantelrohre darf nicht genehmigt werden, da hierdurch das Sicherheitsniveau der Leitung gesenkt wird. Es kann nicht sein, dass wegen einem übereilten Baubeginn Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden.
Bei nachträglichen Ausbesserungen wurden zudem Leitungsabschnitte an Schieberstationen und an Isolationsfehlerstellen verändert. Der zuvor durchgeführte Drucktest taugt damit nicht mehr als Beweis für die Sicherheit der Leitung.

alternative Trassenführung
Die jetzt nachträglich beantragten Trassenänderungen zeigen, dass alternative Trassenplanungen und Abwägungen vernachlässigt wurden. Schwerwiegende Fehler bei der Festlegung des Trassenverlaufs werden in diesem Verfahren völlig ausgeblendet. So ist nicht nachvollziehbar, dass die Leitung unter Missachtung der Technischen Regel für Rohrfernleitungen dicht an oder direkt durch Wohnsiedlungen geführt wird.
Im November 2011 hat das OVG Lüneburg entschieden, dass bei der Trassierung einer Gasleitung die Sicherheitsinteressen vieler Menschen falsch bewertet worden seien, da die Behörde Abstände zu bebauten Gebäuden nicht für erforderlich gehalten und lediglich einen zehn Meter breiten Schutzstreifen vorgesehen hatte. Angemessen sei jedoch ein weitaus größerer Gefährdungsradius. Ich fordere, die aktuelle Rechtsprechung auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.

gemeinsame Trassenführung
Ich erhebe Einspruch gegen den Antrag, die CO- und die Wingas-Leitung, statt im planfestgestellten Abstand von 2m, jetzt dichter nebeneinander zu verlegen. Für diese dichtere Verlegung wird keine plausible Begründung gegeben. Durch den verringerten Abstand steigt das Risiko von Unfällen bei Bauarbeiten oder Reparaturen an einer der Leitungen.

Änderungen vor Genehmigung
Ich erhebe Einspruch gegen das Verfahren, weil ein Großteil der beantragten Änderungen bereits umgesetzt wurden. So sind z. B. das geänderte Rohrmaterial und die geänderten Mantelrohre bereits eingebaut worden. Auch die zur Genehmigung gestellten Trassenverschiebungen wurden faktisch bereits realisiert. Damit hat die Bezirksregierung nicht die notwendige Abwägungsoffenheit für ihre Entscheidung. Die Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses ist damit vorprogrammiert.

Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.