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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Agrar Koordination] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Julia Sievers-Langer, Agrar Koordination

Sehr geehrter Vorstand, sehr geehrter Aufsichtsrat, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

mein Name ist Julia Sievers-Langer. Ich vertrete hier die Agrar Koordination. Die Agrar Koordination setzt sich für eine Landwirtschaft ein, die die Ernährung aller Menschen weltweit sichert, ohne auf Kosten von Umwelt und Gesundheit zu gehen.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit heute auf zwei Herbizide lenken, die von Bayer vermarktet werden: Glyphosat und Glufosinat. Sie haben eins gemeinsam mit vielen anderen Pestiziden: sie sind offenbar doch nicht so harmlos wie jahrelang von BAYER und anderen propagiert wurde.

Glyphosat ist das weltweit meistverkaufte Pestizid. Zu einem stark steigenden Glyphosateinsatz kam es v.a. durch die Ausbreitung glyphosatresistenter Pflanzen, die mithilfe der Gentechnik extra dafür geschaffen wurden, das Bespritzen mit dem ansonsten alle anderen Pflanzen tötenden Herbizid zu vertragen. Auch BAYER vermarket derartige gentechnisch veränderte Pflanzen.
Wie einige von Ihnen sicher wissen, soll noch in diesem Jahr über die weitere Zulassung von Glyphosat auf dem EU-Markt entschieden werden. Unbegreiflicherweise hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz BfR), das für die humantoxische Risikobewertung von Glyphosat zuständig ist, dem Urteil der Glyphosat-produzierenden Unternehmen angeschlossen und eine Neuzulassung empfohlen. Die Behauptung, Glyphosat sei nicht humantoxisch, steht im Widerspruch zu Ergebnissen zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die darauf hinweisen, dass Glyphosat krebserregend ist, Missbildungen verursachen, die Fruchtbarkeit schädigen und einige weitere gravierende Gesundheitsschäden verursachen kann.

Die Mitglieder der Glyphosat Task Force – ein Zusammenschluss Glyphosat-produzierender Unternehmen, die den Antrag auf Neuzulassung gestellt hat – werden sicher sehr zufrieden sein, dass das BfR ihre Angaben weitgehend kritiklos übernommen hat und dabei offenbar auch eindeutige Fehler und wissenschaftlich zweifelhafte Argumente hat durchgehen lassen.
Sehr geehrter Vorstand, Obwohl BAYER nicht Mitglied dieser Task Force ist, haben Sie sicherlich auch ein hohes Interesse daran, Glyphosat weiter verkaufen zu können. Gerne würde ich von Ihnen erfahren, wieviel Ihnen die Neuzulassung wert ist. Wieviel Umsatz macht BAYER jährlich mit glyphosathaltigen Pestiziden und glyphosatresistenten Pflanzen – in Deutschland und weltweit?

Was haben Sie für eine Neuzulassung von Glyphosat unternommen?
Möglicherweise sind ihre direkten Arbeitsbeziehungen zum BfR nützlich gewesen.

Bitte informieren Sie uns, welche Ziele Sie mit der Mitgliedschaft Ihres Mitarbeiters Dr. Frank Pierre Laporte in der BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände verfolgen. Laut einem mir vorliegenden Protokoll erwartet das BfR von dieser Kommission „fachliche Beratung, konzeptionelle Unterstützung und kritische Begleitung bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Rückständen hinsichtlich Toxikologie, Rückstandsverhalten und Exposition“.

Sehr geehrter Vorstand, können Sie mir Beispiele nennen, wie Sie erfolgreich im Sinne der Geschäftsinteressen von BAYER auf Aspekte der behördlichen Risikobewertung Einfluss genommen haben?

Die behördliche Risikobewertung im Fall von Glyphosat steht derzeit zu Recht massiv in der Kritik, wie auch die Studie „Roundup & Co. – Unterschätzte Gefahren“ näher erläutert.

Es gibt genug wissenschaftliche Hinweise, die ein Verbot von Glyphosat notwendig machen. Das bestätigt auch die Einschätzung der Krebsforschungsinstitution der WHO, die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft.

Selbst wenn es keine hundertprozentige Sicherheit gibt, muss das Vorsorgeprinzip beachtet werden.

Besonders gravierend sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat-Produkten in Südamerika. In Argentinien haben sich die Zahlen der Missbildungen und der Krebsfälle bei Kindern im Umfeld gentechnisch veränderter Sojaplantagen in den letzten Jahren verdreifacht. Ärzte und Wissenschaftler bringen das mit dem stark gestiegenen Glyphosat-Einsatz in Verbindung. Sie konnten nachweisen, dass die Gesundheitsfolgen umso häufiger und schlimmer sind, je näher die Betroffenen an Glyphosat-bespritzten Plantagen wohnen.

Es ist fahrlässig, diese statistischen Fakten zu ignorieren.
Möglicherweise ist es auch das von BAYER vermarktete Glufosinat, das für die gehäuften Missbildungen und Fehlgeburten in Südamerika mitverantwortlich ist.

Im Fall von Glufosinat wird bereits von Seiten der EU bestätigt, dass durch den Wirkstoff ein hohes Risiko ausgehe. Glufosinat kann Missbildungen bei Föten verursachen und ist als reproduktionstoxisch klassifiziert.

Es ist ein politischer Skandal, dass Glufosinat trotz dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin in der EU zugelassen bleibt, nach aktuellem Stand bis Ende September 2017.

Sehr geehrter Vorstand, meiner Meinung nach ist es ein moralischer Skandal, dass Sie als Hersteller Glufosinat noch immer nicht vom Markt genommen haben, sondern im Gegenteil sich das Ziel gesetzt haben, die Produktion von Glufosinat weltweit zu verdoppeln. Und Sie schreiben auf eine Anfrage der Agrar Koordination, dass Sie überzeugt seien, „gute Argumente für eine Wiederzulassung des Wirkstoffs zu haben“.

Sagen Sie uns doch bitte, was das für Argumente sind angesichts der bestätigten massiven Gesundheitsgefahren! Welche Argumente können schwerer wiegen als die Verpflichtung, die Entstehung von Missbildungen bei Embryos als Folge des Glufosinat-Einsatzes zu verhindern? Ihre Beteuerung, dass Glufosinat bei „verantwortungsvoller und vorschriftsmäßiger Anwendung“ sicher für Mensch und Umwelt sei, ist wenig überzeugend – gerade wenn man an den Einsatz von Pestiziden unter Armutsbedingungen in Afrika, Asien und Südamerika denkt. Dort werden oft selbst minimale Schutzvorkehrungen nicht eingehalten und die Anwender werden nicht angemessen über Risiken und Anwendungsbestimmungen aufgeklärt, was auch in die Verantwortung derjenigen fällt, die die Pestizide herstellen und vertreiben. Angesichts des in einigen Ländern verbreiteten Spritzens per Flugzeug, ist die ländliche Bevölkerung den Pestiziden besonders schutzlos ausgeliefert.

Ihr Ziel ist es, die Glufosinatproduktion zu verdoppeln. Bitte berichten Sie uns davon, was bisher aus diesem Ziel geworden ist – insbesondere im Hinblick auf den Glufosinatvertrieb in Asien, Afrika und Südamerika, wo viele Menschen durch Pestizidanwendungen besonders gefährdet werden.

Bitte teilen Sie uns auch mit, inwiefern Sie Ihre Mitarbeit in Programmen der Entwicklungszusammenarbeit unserer Regierung strategisch nutzen, um dieses Ziel zu verwirklichen. Meines Wissens wird zum Beispiel in Projekten der German Food Partnership der Einsatz von Pestiziden im Rahmen von Trainings und Beratungsmaßnahmen thematisiert. Welche Rolle spielt BAYER dabei bzw. die von BAYER vermarkteten Pestizide? Nutzen Sie Ihre Mitarbeit in der German Food Partnership, um Glufosinat, Glyphosat und Ihre anderen Pestizide zu vermarkten?

Sehr geehrter Vorstand, sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich Ihnen eine persönliche Frage stellen: trifft es Sie, was Sie eben gehört haben?

Auch wenn Sie das Gehörte nicht betroffen macht, sind Sie bereits persönlich von den Gefahren der von BAYER vermarkteten Pestizide betroffen. Denn die Rückstände von Glyphosat und Glufosinat landen auch auf Ihren Tellern.
Es sollte also auch in Ihrem gesundheitlichen Eigeninteresse sein: Setzen Sie sich in Ihrem Einflussbereich dafür ein, dass BAYER die Produktion von Glyphosat und Glufosinat einstellt.

[Westpol] Die geheime Gefahr

CBG Redaktion

Die geheime Gefahr beim Neubau der Leverkusener Brücke

Von Daniela Becker

Die Leverkusener Autobahnbrücke ist schon lange marode und muss ersetzt werden. Doch für den Neubau soll eine alte Giftmülldeponie geöffnet werden. Interne Dokumente zeigen: Es gibt ungeprüfte Risiken und dubiose Vorgänge bei der Bauplanung.

Das Sprechen fällt Bernward Prinz schwer – eine Krebserkrankung hat die Stimme des ehemaligen Lehrers in Mitleidenschaft gezogen. Es sei „ein Hohn“, sagt er empört, was der Bund da plane: Die neue Autobahnbrücke bei Leverkusen soll mitten durch die Giftmülldeponie hindurch gebaut werden, die ihn krank gemacht hat. Davon ist er jedenfalls überzeugt - auch wenn Gerichte das nie anerkannt haben.

Eigentlich sollte dieser unheilvolle Ort bis in alle Ewigkeiten nicht mehr angerührt werden, dachte Prinz. Nur knapp unter der Erde lagern dort krebserregende Stoffe wie PCB, Dioxine und Schwermetalle. Allein an seiner Schule erkrankten damals innerhalb weniger Jahre 21 Menschen an Krebs: Schüler, Lehrer, der Hausmeister, die Putzfrau.

Wohnsiedlung musste wegen Giftkontamination abgerissen werden

Jahrzehntelang hatten die benachbarten Chemiewerke der Bayer AG und die Stadt Leverkusen das Gelände der „Dhünnaue“ als Giftmülldeponie genutzt. Später entstanden auf Teilen des Geländes Wohnungen und ebenjene Schule. Erst, als in den 1980er Jahren auffällig viele Kinder in der Siedlung an Bronchitis erkrankten, kam heraus, auf welcher tickenden Zeitbombe die Menschen hier lebten. Bodengutachten ergaben eine extrem hohe Giftstoffbelastung, auch im Trinkwasser. Die Stadt sperrte den Spielplatz, Anwohner durften ihre Gärten und andere Freiflächen nicht mehr betreten. 1988 wurde die Siedlung abgerissen.

Straßen NRW will Deponie wieder öffnen: „Kalkulierbares Risiko“

Doch nun will der Landesbetrieb „Straßenbau NRW“ genau hier für 740 Millionen Euro eine neue Autobahnbrücke bauen. Dafür muss die ehemalige Giftmülldeponie wieder aufgerissen werden. Was für Umweltschützer eine Hiobsbotschaft ist, nennt „Straßen.NRW“ ein „kalkulierbares Risiko“: Probebohrungen auf dem Gelände der Dhünnaue hätten ergeben, dass keine Substanzen zu finden waren, „die nicht bereits aus älteren Untersuchungen bekannt waren“. Auch die Schadstoffkonzentration bewege sich „in bekannten Größenordnungen“.

Größenordnungen, die Helmut Meuser, Professor für Bodensanierung an der Uni Osnabrück, nur schaudern lassen: „Ich würde sagen, das ist schon ein extremer Fall von Kontamination. Wenn es eben geht, würde ich die Deponie, die ja gesichert ist, nicht öffnen.“ Die meisten der festgestellten Schadstoffe seien nachgewiesenermaßen krebserregend. So wurden bei Probebohrungen etwa hohe Mengen an Chrom VI gefunden. Wenn an diesen Stellen gebaggert würde, könnte das nicht nur für die beteiligten Bauarbeiter gefährlich werden. Durch ein Öffnen der Deponie könnten giftige Gase in großen Wolken austreten, die der Wind dann auch weit forttragen würde, sagt der Wissenschaftler.

Man habe sämtliche möglichen Bauvarianten für die Brücke vorab untersucht, sagt dagegen Projektleiter Thomas Raithel von „Straßen.NRW“. Dabei habe man festgestellt, dass bei der jetzt gewählten Lösung „die geringsten Eingriffe in die Altablagerung“ vorgenommen würden.

Interne Dokumente: Risiken „nicht mit letzter Akribie geprüft“

Doch die Risiken des Brückenneubaus durch die alte Giftmülldeponie sind offenbar gar nicht voll umfassend geprüft worden. Das geht aus einer internen Stellungnahme der Stadt Leverkusen vom Januar 2016 hervor, die WESTPOL vorliegt. Darin kritisiert das städtische Planungsamt, dass „aufgrund der immensen Dringlichkeit des Vorhabens“ verschiedene Untersuchungen und Planüberlegungen „nicht mit letzter Akribie konzeptioniert und geprüft“ worden seien.

Bayer und Straßen NRW: Bund haftet für Schäden

Besonders zufrieden mit dieser Variante dürfte aber die Bayer AG selbst sein: Um die Brücke auf der Giftmülldeponie bauen zu können, wird schon jetzt in großem Umfang der Steuerzahler haften: „Die Haftung für Schäden, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden, trägt die Bundesrepublik Deutschland“, erklärt Bayer schriftlich auf WESTPOL-Anfrage. Und auch Projektleiter Raithel von „Straßen.NRW“ bestätigt: Im Auftrag des Bundes werde „Straßen.NRW“ die Flächen, auf denen der Brückenbau stehen soll, kaufen oder gegen andere tauschen. Noch habe man allerdings keine Grundstücke erworben – schließlich läuft derzeit ohnehin erst noch die Genehmigung der neuen Brücke.

[Slaby/Mellifera] Hauptversammlung 2017

CBG Redaktion

Michael Slaby (Mellifera) Monsanto/Bienensterben

Sehr geehrter Herr Baumann, liebe Vorstände und Aktionärinnen,

„Science for a better life“. Mit diesem Slogan wirbt die Bayer AG. Meine Frage dazu lautet: Wem verschaffen Sie denn ein besseres Leben mit Ihren Pestiziden, Ihren gentechnisch veränderten Pflanzen und der geplanten Übernahme von Monsanto?

Dem indischen Kleinbauern, der in den Ruin und vielleicht auch den Selbstmord getrieben wird, weil er den hundertfachen Preis für das von Monsanto patentierte, gentechnisch veränderte Baumwoll-Saatgut sowie die nötigen Pflanzenschutz- und Düngemittel zahlen muss und in eine Schuldenspirale gerät, aus der er nicht mehr herauskommt? Die von der Honigproduktion lebende indigene Gemeinde in Mexiko, deren Lebensgrundlage durch den Anbau von transgenen Round-up-Ready-Sojapflanzen bedroht wird, deren Pollen sich dann im Honig wiederfinden?

Sind es nicht vielmehr Ihre Großaktionäre, denen Sie durch steigende Renditen auf Kosten der Bauern, auf Kosten der Bienen und auf Kosten des Bodens ein besseres Leben verschaffen?

Mein Name ist Michael Slaby, ich spreche zu Ihnen im Namen von Mellifera e. V. Unsere Vereinigung setzt sich seit 30 Jahren mit verschiedenen Initiativen für den Erhalt von Biene, Mensch und Natur ein. Wir sind Mitglied im Bündnis zum Schutz der Bienen, das wir 2006 als Zusammenschluss von dreizehn europäischen Imker- und Naturschutzverbänden gegründet haben und das in den Gerichtsverfahren des Bayer-Konzerns vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die bestehenden Teilverbote als Prozessbeobachter teilnimmt.

Es ist ja jetzt schon meine zweite Rede vor einer Bayer-Hauptversammlung. Aus dem letzten Jahr klingen mir noch die wohlklingend-wohlfeilen, aber dennoch inhaltsleeren Antworten von Herrn Dekkers in den Ohren. Und in ähnlicher Manier werden Sie bestimmt auch in Ihren Antworten wieder betonen, wie sehr es Ihrem Konzern doch darum geht, „innovative und intelligente Konzepte“ für eine „nachhaltige Landwirtschaft“ zu entwickeln, die „unabdingbar sind, um eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren“. Daher meine Fragen an Sie: Wie gehen Sie damit um, dass über 80 % der Lebensmittel weltweit von Kleinbauern produziert werden, von Kleinbauern, die meist ihr Saatgut selbst vermehren, es untereinander austauschen und so die standort-angepasste,
diversifizierte Saatgutzüchtung selbst vorantreiben? Von Kleinbauern, deren Lebens- und Produktionsweisen Sie den Krieg erklärt haben?
Habe ich nicht Recht – an den Beitrag Ihres Konzern zur Lösung des globalen Hungerproblems glauben Sie doch selbst nicht – Es handelt sich hierbei doch nur um eine Verschleierungstaktik, um Ihrem Streben nach Kontrolle des globalen Agrarsektors einen noblen Anstrich zu geben. Herr Baumann, wie wollen Sie diesen Eindruck entkräften?

Sie haben gerade erklärt, dass Sie Monsanto gemäß ihrer eigenen Unternehmenswerte und -standards weiterführen wollen. Zu den perfidesten und schändlichsten Geschäftspraktiken von Monsanto gehören die Vertragsverletzungsklagen, mit denen Landwirte überzogen werden, wenn Sie in Verdacht stehen, Saatgut zu vermehren bzw. einen Teil des Saatguts für die Aussaat im Folgejahr zurückhalten. Meine konkrete Frage an Sie: Wie werden Sie als künftiger Chef von Monsanto mit diesen Klagen weiter umgehen?
Nun zu meinen Fragen zu den Neonicotinoiden. Auf die meisten kritischen Fragen der Imker haben Ihre Redeschreiber mit folgendem Satz geantwortet: „Wir gehen davon aus, dass unsere Wirkstoffe bei sachgemäßem Einsatz nicht bienenschädlich sind.“ Zunächst einen Gruß an Ihre RedeschreiberInnen im Hintergrund: Wir haben Sie gehört, diese Standard-Antwort kennen wir bereits, die können Sie sich dieses Mal sparen.

Meine Fragen: Wenn Sie sich so sicher sind, dass Ihre Wirkstoffe so bienensicher sind, dann müssten Sie doch auch der Veröffentlichung sämtlicher Studien zustimmen, die in den Zulassungsverfahren eine Rolle gespielt haben, richtig? Warum dürfen dann von Ihnen finanzierte Untersuchungen nicht veröffentlicht werden, die nicht die Ergebnisse zu Tage fördern, die Ihren Interessen dienlich sind? Wie ist Ihre Position zu dem Vorschlag, das Zulassungsregime von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union so zu reformieren, dass die Überprüfung der Bienenschädlichkeit von wirklich unabhängigen Forschungseinrichtungen und nicht von den Herstellerfirmen selbst durchgeführt wird? Bei einer tatsächlichen Unschädlichkeit Ihrer Produkte für die Bienen müsste eine unabhängige Überprüfung für Sie doch kein Problem sein.
Eine eklatante Sicherheitslücke im derzeitigen Zulassungsverfahren ist eine realistische Bewertung der Frage, wie sich nicht nur die einzelnen Wirkstoffe für sich allein genommen, sondern im Cocktail und in Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Bienen auswirken. Hier ist davon auszugehen, dass die Wirkstoff-Cocktails, wie sie tatsächlich auf unseren Äckern vorzufinden sind, in ihrer Kombination um ein Zehnfaches toxischer sind als die Wirkstoffe alleine. Was tut Ihr Unternehmen, um dieser Gefahr zu begegnen?

Mit der Übernahme von Monsanto holen Sie sich mit Glyphosat einen weiteren weltweit in Verrruf geratenen Wirkstoff ins Haus, von dem eine Schädigung der Bienengesundheit anzunehmen ist. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen, insbesondere von Prof. Randolf Menzel von der FU Berlin, haben gezeigt, dass Glyphosat bereits in geringsten Dosen das Gedächtnis- und Navigationsvermögen der Bienen stört. Im letzten Jahr hat die neu gegründete Aurelia-Stiftung einen Fall aufgegriffen und publik gemacht, bei dem der zugelassene Grenzwert von Glyphosat im Honig um den hundertfachen Wert überschritten war. Meine Frage dazu lautet: Wie bewerten Sie das Risiko, dass mit den Sammelklagen verbunden ist, die in den USA von Landwirten gegen Monsanto geführt werden, welche an dem sog. Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt sind und diese Erkrankung auf ihren jahrelangen Umgang mit Round-Up bzw. Glyphosat zurückführen.

Meine Damen und Herren Aktionäre: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und tragen Sie den Kurs Ihres Konzernvorstands nicht mit! Lassen Sie sich nicht täuschen: „Life Sience“ bedeutet Diebstahl: Diebstahl an der Natur, Diebstahl an den Menschen des globalen Südens, Diebstahl an den zukünftigen Generationen.
Herr Baumann, ich fordere Sie auf, Ihr Versprechen auch wirklich Ernst zu nehmen und Wissenschaft für ein besseres Leben für alle Menschen zu betreiben und zu fördern, und nicht nur für einen sehr kleinen, privilegierten Teil der Menschheit. Ich danke Ihnen.

[Selbst aktiv werden] Monsanto-Listen

CBG Redaktion

Mitmachen! Nachfragen! Öffentlichen Druck schaffen!

In unserer momentanen Kampagne setzen wir uns mit den Monsanto-Papers auseinander- denjenigen Überwachunglisten, welche die BAYER-Tochter Monsanto angelegt hat, um GegnerInnen der Glyphosat-Zulassungsverlängerung zu erfassen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung haben wir bereits einen offenen Brief verfasst, der an BAYER-Niederlassungen in aller Welt gegangen ist. Dieser Brief stellt Fragen darüber, wer, wie und aus welchen Gründen auf den Monsanto-Listen gelandet ist. Der Brief wurde bis heute nicht von BAYER beantwortet. Ebenso hat BAYER bisher nicht eine einzige Person informiert, dass sie auf den Monsanto-Überwachungslisten zu finden seien, obwohl sie das Gegenteil mehrfach beteuert haben. Während der Arbeit an den Monsanto-Listen stellte sich uns auch immer wieder die Frage: Welche anderen Daten haben BAYER und Monsanto noch gesammelt?

Diese Frage haben sich neben uns auch andere gestellt. So haben MitarbeiterInnen des Umweltinstitutes München die Initiative ergriffen und Anfragen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an BAYER geschrieben. Sie hatten sich im Internet kritisch gegenüber dem Konzern positioniert und wollten nun wissen: Legt der Konzern über diese kritischen Aktivitäten Datensätze an?

Die Antwort war lang und eindeutig: Der Konzern speichert die Daten nicht nur, er weigert sich auch, sie zu löschen. So hieß es in der Antwort ans Umweltinstitut:

„Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses daran, die für unser Unternehmen relevanten Meinungen von Interessengruppen und der breiten Öffentlichkeit zu kennen und besser zu verstehen. Das Verfolgen der öffentlichen medialen Berichterstattung und Meinungen über unser Unternehmen oder die von uns vertriebenen Produkte sind für unser Unternehmen besonders wichtig.“

Das ist eine klare Ansage- und ein Ansatzpunkt für uns alle, um ebenfalls aktiv zu werden und herauszufinden, was der Konzern von unseren Daten gespeichert hat. Ob einzelner Tweet oder jahrelange Berichterstattung- wer von uns ist schon in BAYERs Geheim-Archiven gelandet? Ihr findet nun auf der Seite des Umweltinstitutes ein Formular für eine DSGVO-Anfrage, mit dem ihr den Konzern direkt konfrontieren könnt: Welche eurer Informationen und Meinungsäußerungen im Internet sind in den Netzen der DatenfischerInnen bei BAYER gelandet?

Tragt einfach euren Namen und eure Adresse ein, klickt auf „Mitmachen“ und schon geht es los. Auf eine DSGVO-Anfrage hin muss der Konzern reagieren. Damit wir den öffentlichen Druck weiter erhöhen können, ist es wichtig, dass ihr uns die Antworten von BAYER zukommen lasst.

[Bericht] Aktion der CBG: Klimastreik in Leverkusen

CBG Redaktion

Klimastreik in Leverkusen

Am vergangenen Freitag hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am bundesweiten Klimastreik teilgenommen. Letztes Mal sind wir dort marschiert, wo wir selber ansässig sind: In Düsseldorf. Dieses Mal sind wir – zum zweiten Mal – in Leverkusen mitmarschiert. BAYER ist einer der größten Klimasünder in der Region. Ein guter Grund, die Aufmerksamkeit der vielen Demonstrant*innen aus den verschiedensten Spektren auf diesen Konzern zu lenken. Und wir waren nicht nur mit einem Transparent und Schildern dabei. In einem Redebeitrag thematisierten wir den Anteil von Glyphosat an BAYERs CO2-Ausstoß. Und dieser hat sich seit der Übernahme von MONSANTO verdoppelt. Wir sprachen über die Tendenz zur Konzentration in der Chemiebranche- Ein echtes Problem für jeden Staat, der sich gesetzgeberisch mit den immer größeren Lobby-Schwergewichten anlegen will.

Auf der Demonstration waren die verschiedensten Spektren vertreten. Neben den Fridays for Future, der Erwachsenen-Organisation „Parents for Future“, dem Kinderschutzbund Leverkusen und verschiedenen Parteijugenden fand sich auch eine Delegation von Busfahrer*innen, organisiert in Ver.di ein. Sie wiesen auf die Rolle von öffentlichen Verkehrsmitteln in der notwendigen Verkehrswende hin und machten in diesem Zusammenhang auf ihren anstehenden Streik für bessere Arbeitsbedingungen aufmerksam. Insgesamt fanden sich über 200 Menschen auf der Demonstration, die lautstark durch die Innenstadt und dann über den Europa-Ring zog. Viel Kritik der Demonstration, sowohl in Redebeiträgen als in Sprechchören richtete sich an das missglückte Klimapaket der Bundesregierung. Die CBG wies in ihren Reden darauf hin, dass derart enttäuschende Umsetzungen von Klimaschutz-Gesetzen auf Lobby-Arbeit der Großkonzerne zurückzuführen sei. So hatte der Verband der chemischen Industrie in einer Presseerklärung öffentlich seine Freude kundgetan, dass „dass Sektoren, die schon dem EU-Emissionshandel unterliegen, von dem neuen nationalen Emissionshandel ausgenommen werden und keine zusätzliche Belastung erfahren sollen“.

Im Anschluss an die Demonstration nutzte die CBG die Tatsache, dass sie direkt vor Ort an der Konzernzentrale des Chemie-Riesen waren, für eine weitere Aktion. Vor der Konzernzentrale wurde dem BAYER-Konzern, vertreten durch deren Communication Manager Hans-Bernd Schmitz, ein offener Brief übergeben. In diesem schrieb die CBG:

„Wir sind heute im Rahmen des weltweiten Klimastreiks zusammen mit der Fridays for Future-Bewegung auf die Straße gegangen, um auf den immensen Anteil des BAYER-Konzerns an der Klima-Katastrophe hinzuweisen. Durch den MONSANTO-Erwerb stiegen die Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2018 von 3,63 Millionen auf 5,45 Mil-lionen Tonnen an – und das, obwohl die CO2-Werte der neuen Toch-ter-Gesellschaft nicht die vollen zwölf Monate mitzählten. Sie flossen erst ab dem offiziellen Vollzug des Kaufes am 7. Juni 2018 mit in die Rechnung ein.“

Auch enthielt der Brief Forderungen an den Konzern, seine Produktion nachhaltiger zu gestalten, insbesondere die Energie-Gewinnung. Hierzu hieß es unter anderem:

„Angesichts der immer dramatischeren Folgen des Klimawandels fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) von BAYER eine radikale Kehrtwende:
1.Sofortiger Verzicht auf Braunkohle als Energie-Träger.
2.Verkündung eines Steinkohle-Reduktionsprogramms mit konkreten, jährlich einzuhaltenden Senkungszielen.

Die Coordination spannte vor der Konzernzentrale ihr Transparent auf. Sofort begann die Security zu funken, um auf unsere Anwesenheit hinzuweisen. Ein schnell herangeeilter Zuständiger von der Rezeption wies uns darauf hin, dass der Communication Manager auf dem Weg zu uns sei. Tatsächlich erschien dieser zeitnah und nahm unseren offenen Brief entgegen. Jedoch hatte auch der BAYER-Vertreter ein Schriftstück dabei: Einen Brief an die Teilnehmenden des Klimastreiks. In diesem präsentierte sich der Konzern gemäß der aktuell laufenden Kampagne als umweltbewusst und zukunftsgewandt. Verräterisch waren jedoch die Angaben, mit denen diese Behauptungen gestützt wurden. So nahm der Konzern für sich in Anspruch, die Emissionen von Treibhausgasen von 1990 bis 2015 um dreissig Prozent gesenkt zu haben. Wie bereits oben in unserem Bericht angeführt, hatte sich die CO2-Emission 2018 verdoppelt.

Die Coordination lässt jedenfalls nicht locker und wird dem Konzern weiterhin auf die Finger schauen- beim Klimaschutz und anderswo!

Tierantibiotika

CBG Redaktion

24. Januar 2001

Nach dem Skandal in bayerischen Mastbetrieben:

Umweltschützer fordern Verbot von Antibiotika in der Tiermast

Nach den jüngsten Skandalen in bayrischen Mastbetrieben forderten heute Vertreter der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ein generelles Verbot von Antibiotika in der Tiermast. Nach Meinung der Umweltschützer sollen Antibiotika künftig nur im Krankheitsfall und ausschließlich durch Tierärzte verabreicht werden.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Die Hälfte der Antibiotika-Produktion landet heutzutage im Tierstall - Jahr für Jahr allein in der EU 10.000 Tonnen. Die Pharmaindustrie hat daher ein vitales Interesse an der tierquälerischen Massentierhaltung und trägt Mitverantwortung für die Gefährdung der Verbraucher.“ Mimkes weist auf die zunehmende Belastung des Grundwassers durch Veterinärprodukte und die steigende Zahl resistenter Keime hin.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert seit Jahren ein Verbot des Einsatzes von Antibiotika in der Tierzucht, da resistente Bakterienstämme, etwa von Salmonellen, über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen und unbehandelbare Infektionen auslösen können. Krankheiten wie Tuberkulose, die längst besiegt schienen, breiten sich wieder aus.

In Dänemark, wo die Beimischung von Antibiotika in das Futter von Kälbern, Schweinen und Geflügel untersagt wurde, stieg die Zahl erkrankter Tiere nach dem Verbot nicht an. In den USA wurde kürzlich die Verwendung von Fluoquinolonen in der Geflügelzucht verboten, da nach Auffassung der Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration durch die Verfütterung dieser Antibiotikaklasse resistente Keime entstehen, an denen jährlich rund 5.000 Amerikaner erkranken.

Die deutsche Firma Bayer vertreibt Fluoquinolone unter dem Markennamen Ciprobay für Menschen und unter dem Namen Baytril für Tiere. Das Leverkusener Unternehmen ist weltweit der drittgrößte Hersteller von Veterinär-Produkten, der jährliche Umsatz liegt bei 1,7 Milliarden Mark. Die Hälfte davon entfällt auf den Bereich „Nutztiere“.

[Dormagen] 90 Fragen von Dormagener Bürgerinnen und Bürgern an die Bayer AG

CBG Redaktion

Gesammelt von der Dormagener Agenda 21 und übergeben am 4. Februar 2007, dem „Tag der offenen Tür“ der Bayer-Sondermüllverbrennungsanlage.

? Wie ist gewährleistet, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen - ausgelöst durch die Verbrennung der Hexachlorbenzol-Verbindungen - garantiert vermieden werden?
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Es wird stets argumentiert, dass die behördlichen Grenzwerte eingehalten werden. Unbeantwortet bleiben aber die Fragen:

? Welche absoluten Emissionen von Dioxin, HCB und anderen Giftstoffen werden durch die geplante HCB-Verbrennung entstehen?

? Mit welchen Mengen welcher Giftstoffe sind Schlacken und Filterstäube belastet?

? Wie soll über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte verhindert werden, dass toxische Schlacken und Filterstäube Luft und Wasser vergiften?

? Welche Mengen welcher Giftstoffe wurden im vergangenen Jahr verbrannt? Welche Mengen stammten nicht von Bayer?

? Wie hoch ist der Anteil von Fremdmüll im kommenden Jahr?

? Aus welchen Ländern stammt der Sondermüll?
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In dem Schreiben von Bayer an die Dormagener Haushalte heisst es sinngemäss, das NRW Umweltministerium habe keinen Zweifel an dem Know How von Bayer in dieser Sache. Dies ist eine Beschönigung der Tatbestände, wenn man folgende Antwort von Herrn Dr. Michalzik aus dem NRW Umweltministerium liest: „Herr Uhlenberg teilt grundsätzlich Ihren Unmut über Giftmüllexporte von Australien nach Europa bis hierher nach NRW. Er hat mich gebeten, Ihnen für Ihre e-mail zu danken und Ihnen zu antworten.

? Woher wissen wir, dass nicht in gleichem Maße, wie hier die Aussage des NRW Umweltministeriums beschönigt wurde, auch die Emissions-Grenzwerte verschleiert werden?

? Welche Krankheiten drohen uns nach diesem öffentlichen „Menschenversuch“? Wird hier nach dem Motto agiert: Die Unglücksfälle von heute sind die Grenzwerte von morgen?

? Warum soll die Verbrennung am dichtbesiedeltsten Standort Deutschlands erfolgen zu Lasten extrem vieler Menschen?

? Wieviel Giftmüll und welche Art plant Bayer in den kommenden Jahren zu akquirieren, um diesen in Dormagen zu verbrennen? (Zahlen)

? Welcher Geldbetrag fliesst bei dem Deal zwischen Bayer und Orica?

? Was passiert mit den Abfallprodukten aus der Verbrennung? Werden diese tatsächlich für den Straßenbau eingesetzt?
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Sehr geehrter Dr. Walter Leidinger, Leiter des Bayer-Chemieparks Dormagen,
mit Datum vom 25. Januar 2007 haben Sie mich davon unterrichtet, dass geplant ist, Sonderabfälle aus Australien (Mengen?) zusätzlich zu den bislang 65.000 Tonnen verschiedener Sonderabfälle im Bayer-Chemiepark Dormagen zu entsorgen. Das aus Australien gelieferte Hexachlorbenzol soll verbrannt und die Rauchgase sollen gereinigt werden. Die Rauchgase würden dann die vorgeschriebenen Grenzwerte unterschreiten.

Mir liegt als Wasserwirtschaftler insbesondere die Güte unserer Gewässer am Herzen. Deshalb frage ich Sie:

? Werden beim Rauchgasreinigen auch Wässer mit Schadstoffen belastet?

? Wieviel Schadstoffe gelangen davon gegebenenfalls in die Gewässer?
a) als Konzentration?
b) als Mengen?

? Wie sind Konzentrationen und Mengen in ihrer Umweltwirksamkeit zu bewerten?

Mit freundlichen Grüßen
Edgar Ephan (Diplomingenieur TH), Delhoven

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? Zwar lassen sich viele chemische Substanzen beim Verbrennungsprozeß bei z.B. bei 1000 Grad Cel. im Ofen spalten, einige fügen sich aber - aufgrund ihrer hohen Affinität zueinander kurz oberhalb des Schornsteins wieder zusammen, so dass sie keineswegs zerstört sind und das Gefährdungspotential somit weiter besteht.
Meine Frage: An welchem Punkt wird gemessen? Grenzwerte lassen sich leicht einhalten, wenn man dazu an der „richtigen“ Stelle mißt. Also: Wo genau wird gemessen?
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? Wenn aus der Anlage nichts herauskommt. Wozu braucht man dann einen Schornstein? Nur für den Störfall?
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Mitglieder des Stadtrates zeigten sich offenbar vom Ausmaß des „Mülltourismus“ der Fa. Bayer überrascht. Manche Ratsmitglieder hatten offenbar das Gefühl, früher „über den Tisch gezogen“ worden zu sein.

? Als die Stadt Dormagen in einer Rats- oder Planungsausschuss-Sitzung Bayer zugestimmt hat, dass Chemiemüll auch von außerhalb des Bayer-Werksgeländes herangeführt und verbrannt werden soll, war da vonseiten Bayer eindeutig transparent gemacht worden, dass auch Giftmüll aus anderen Bundesländern bzw. sogar aus dem Ausland vermarktet werden soll?

? Könnte da nicht- im juristischen Sinne - ein Dissenz zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses bzw Genehmigungsverfahrens vorgelegen haben, der diese Überraschung der Ratsmitglieder erklärt und den es aufzuarbeiten gilt?

? Wie hat Bayer dazu in den Entscheidungsgremien aufgeklärt?

Bayer betrachtet mit Stolz seine technologische Marktführerschaft auf dem Gebiet der HighTec-Müllverbrennung. Es steht zu erwarten, dass dieses Geschäft ausgebaut werden soll.

? Welche Kapazität hat die Sondermüllverbrennungsanlage heute?
? Zu wieviel Prozent ist die Anlage ausgelastet?
? Welche Kapazitätserwartungen bestehen für die nächsten 5 Jahre?

Bayer behauptet, sich völlig korrekt im Rahmen aller vorgegebenen Grenzwerte des Umweltbundes- oder Landesamtes zu verhalten.

? Hat Bayer bei der Festlegung der Grenzwerte und Formulierung dieses komplizierten technischen Sachverhaltes zur Genehmigung der Anlage dem Umweltamt mit seinem Sachverstand „beratend“ zur Seite gestanden?
? Steht die Ausweitung des Gefahrgut-Lagers auf dem Gelände in logischem Zusammenhang mit einer möglichen Ausweitung der Sondermüll-Verbrennungsaktivitäten?

„Es gibt immer ein Restrisiko“ sagte der Leiter der Verbrennungsanlage in der ngz vom 27.1.2007.
? Ist dieses Restrisiko quantifiziert worden?
? Bildet Bayer dafür laufend aus seinen Gewinnen (geschätzte 3 Millionen Euro aus dem laufenden australischen Geschäft) Rückstellungen?
? Wer zahlt im Katastrophenfall? Wer hat die Versicherung übernommen?
? Wie ist das Störfall-Management organisiert?
? Was passiert z.B. bei totalem Stromausfall, der sich - trotz vermeintlich getrennt gesicherter Stromnetze - doch noch ereignen könnte?
? Was passiert im Brandfall mit dem Löschwasser?

Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen ist immer ein klassisches Argument für Wirtschafts-aktivitäten, die unter Beschuß geraten sind.
? Wieviele Arbeitsplätze hat die Anlage geschaffen? In wieviel Schichten?
? Sind das Vollzeitarbeitsplätze? Wieviele sind angelernte Arbeitskräfte? Sind das alles Fachkräfte?
? Wenn mehr als die Hälfte der Mitarbeiter in Großunternehmen üblicherweise innerlich gekündigt haben, woher kommt dann die Gewissheit, dass im Störfall - auch charakterlich - alles richtig gemacht wird und nicht vordringlich die eigene Haut gerettet wird? (vgl. auch den aktuellen Beinahe-Störfall im schwedischen Atomkraftwerk von Vattenfall)

Im Brief des Chemieparkleiters heißt es „Wir leisten mit der umweltgerechten Entsorgung von derartigen Sonderabfällen einen aktiven Beitrag zum weltweiten Umweltschutz.“
? Wird dabei nur die Gewinnsteigerung vor Ort als Handlungsmaxime gesehen und die komplette Umweltbelastung aufgrund des 16.000 km langen Transportes von Australien völlig ausgeblendet, weil man dafür ja nicht zuständig ist und demzufolge keine Verantwortung trägt?
? Auch dieser Transport-bedingte Umweltschaden ließe sich ja als Folge des Bayer-Angebotes quantifizieren?
? Im Schreiben an die Nachbarn verwendet die PR-Abteilung eine Serie von „selbstverliehenen Güte-Siegeln“ als Placebos gegen die Angst vor dem Gefährdungspotential aus der SMV-Anlage: „modernste Technik - verantwortungsvoller Umgang - bestens ausgebildet - umweltverträglich entsorgt - Stoffkreislauf sicher und umweltgerecht entsorgt - unsere Expertise an der Weltspitze - aktiven Beitrag zum Umweltschutz - höchste Sicherheitsstandards - vollständig verbrannt - aufwändige Rauchgasreinigung - Grenzwerte deutlich unterschreiten - permanent gemessen - online zur Verfügung gestellt.“

Vertrauen in die Zusagen der chemischen Industrie als Nachbar muß über Jahre organisch gewachsen sein. „Großes Verständnis für Ungewissheiten ... auch in Bezug auf Ihr eigenes Wohlbefinden.“ äußert mitfühlend der Chemieparkleiter.
? Woher nimmt Bayer den Glauben, mit einem solchen PR-Brief das gewachsene Mißtrauen bei vielen Menschen in der Nachbarschaft verringern zu können?
? Wohnt der Leiter des Chemieparks selbst in unmittelbarer Nähe seines Chemieparks und genießt dort die von ihm verantwortete frische Luft?
? Hat der Leiter des Chemieparks Kinder, die dort im Freien zur Schule oder in den Kindergarten gehen?
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Bei der Verbrennung von HCB ist mit der Entstehung von geringen Mengen Dioxin (2,3,7,8-TCDD, Tetrachlordibenzodioxin; 100.000 mal giftiger als Natriumcyanid) zu rechnen (immerhin 10-1000 ng/kg Abfall http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/alfaweb/berichte/tba18- 95/hcb0068.html

  • Heading5090_ ).

? Liegt der Grund für die Verteilung der relativ geringen Abfallmenge auf 2,5 Jahre darin, dass nur durch die damit verbundene Verdünnung die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können?

? Warum sollen die Behälter aus Brunsbüttel in Leverkusen umgeladen werden, obwohl Dormagen über einen eigenen Gleisanschluss verfügt? Birgt nicht jedes unnötige Umladen Risiken?

? Wie bewertet Bayer (oder BIS) die Tatsache, dass die australische Verursacherfirma die Verantwortung für die Entsorgung ans Ausland überträgt?
Eine wirtschaftliche Betreibung einer modernen Anlage ist sicher auch in Australien möglich.

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Bezüglich der Giftmülltransfers möchte ich einfach nur wissen:
? Sind alle relevanten Verträge bereits unterschrieben (wovon ich ausgehe)?
? Welche Laufzeiten haben diese Verträge?.

Wenn vertraglich alles unter Dach und Fach ist, halte ich die Sache für unumkehrbar. Damit hätten wir wieder ein Beispiel für profitorientierte Konzernpolitik, die völlig an den Interessen der Bürger unserer Stadt vorbei geht und diese zudem noch belasten bzw. gefährden.
? Natürlich werden durch die Lieferungen auch Arbeitsplätze gesichert. Aber man muß sich fragen, zu welchem Preis und auf wessen Kosten?

Als jemand, der seine Stadt am Fuße der Schornsteine liebt, fühle ich mich sehr betroffen und frage mich zudem:
? Wird mein kleines Grundstück/Häuschen nicht wertgemindert? Wer will denn jetzt noch freiwillig hier wohnen bzw. sich hier ansiedeln?

Ich sehe Schwierigkeiten für die Wachstumspolitik Dormagens voraus. Der Imageschaden ist sicher nicht zu unterschätzen: denn im Bewußt-sein der Menschen ist Dormagen als Wohnstadt weiter unattraktiv geworden.
? Welchen Anteil haben unsere Verwaltungsführung und unsere Ratsherren und -damen daran?
Sie haben schließlich einen Eid geschworen und sich verpflichtet alles zum Wohle der Stadt und ihren Bewohnern zu tun. Damit sind auch und gerade unsere Kinder gemeint, denn sie werden mit den Auswirkungen der Müllvernichtung zu tun haben, wenn es uns schon lange nicht mehr gibt.
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Es ist doch nur logisch, dass sich die Bürger der betroffenen Städte Sorgen darüber machen, wenn einer der 12 giftigsten Stoffe in ihrem direkten Lebensraum in die Luft geblasen werden soll. Es existiert m.E. derzeit noch keine Technologie auf der Welt, die diesen Stoff emissonsfrei entsorgen kann.
? Wie kann es sein, dass die Profitgier der Betreiber der Verbrennungsanlagen vor unserer Gesundheit rangiert?

* Wie ist es rechtlich überhaupt möglich, einen hier seit langem verbotenen Giftstoff vom anderen Ende der Welt einzuführen und zu entsorgen?
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? Kann es sein, dass die Bezirksregierung nicht einschreitet, weil sie einen Prozeß von Bayer mit Schadensersatzansprüchen fürchtet, dem sie nicht gewachsen ist?
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Alle reden über die wachsende Klimakatastrophe durch stetige Aufheizung der Erdatmosphäre:

? Womit wird der Ofen geheizt?
? Wieviel Energie wird dabei verbraucht?
? Wird entstandene Wärme genutzt oder verpufft sie?
? Welche CO2-Belastung ist damit zusätzlich verbunden? Kauft dazu Bayer zusätzlich Verschnutzungsrechte?
? Ist diese Bayer- Müllverbrennungsanlage nicht ebenfalls dazu angetan, das Klima aufzuheizen?
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? Welche Bayer-eigenen und fremden Teilbetriebe auf dem Chemiepark liefern schon jetzt mengenmäßig welche Emissionen? Und welche weiteren sind geplant?
Bitte eine Liste der Teilbetriebe übergeben.

? Können die verschiedenen Emissionen miteinander reagieren und unkontrollierbar in ihren Auswirkungen werden?

? Wie ist gewährleistet, dass die SMV-Anlage nach jeweils neuesten Erkenntnissen weiter entwickelt und ausgebaut wird?

? Wer von den Überwachungsbehörden hat dazu so viel Fachkenntnisse, um das Geschehen bei der Giftmüll-Verbrennung zu beurteilen?

Ist die Genehmigungsbehörde bei solchen von Bayer mit Stolz präsentierten, im Weltmarkt einzigartigen und konkurrenzlosen Chemieanlagen nicht tatsächlich auf die Mitarbeit der Bayer-Spezialisten angewiesen?

Wer gewährleistet dann die dringend benötigte fachliche Neutralität der Prüfinstanzen?
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? Was passiert mit den Rückständen aus der Verbrennung?

? Was wird in Zukunft noch alles auf dem Gelände von Bayer-Industry-Services stattfinden, ohne dass die Bevölkerung davon erfährt?

? Können Kinder bei uns überhaupt noch gesund aufwachsen?
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? Inwieweit übernimmt der Bayer-Konzern noch soziale Verantwortung in der Gesellschaft?

? Reduziert sich etwa inzwischen seine Verantwortung nur noch auf den wirtschaftlichen Erfolg?

? Wer - von neutraler Stelle - quantifiziert die Kosten, die z.B. bei der Verbrennung von Hexachlorbenzol bei der normalen Bevölkerung z.B. durch Atemwegserkrankungen anfallen?
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? Wie sieht der gesamte Zeithorizont im Genehmigungsverfahren der Bayer Sondermüllverbrennungsanlage in Dormagen aus?
Wann wurden welche Stufen von wem genehmigt?

? Und wie sieht die Planung für die nächsten 5 - 10 Jahren aus?
? Wie stark wird dieser lukrative Dienstleistungsbereich ausgebaut?
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? Wie will Bayer nach der PR-wirksamen Serie ...

1. Risiken und Nebenwirkungen des Medikamentes „Lipobay“

2. „mittelbare Beteiligung an gesundheitsschädlicher Kinderarbeit auf Indiens Baumwoll-Plantagen“,

3. „versehentliches Auftreten von Gen-technisch verunreinig-tem Reis aus den USA in deutschen Lebensmittel-Supermärk-ten“

4. der Auflösung des Zugehörigkeitsgefühls der Mitarbeiter zur Bayer-Familie, aufgrund der Zergliederung der Unternehmensteile

5. und jetzt hier vor Ort: das Bekanntwerden des Ausmasses an Verbrennung an gefährlichem Giftmüll für ferne Länder in der Welt mit erheblichem Gefährdungspotentail für die Menschen in der Region.

... das Vertrauen der Dormagener Menschen und Nachbarn zurückgewinnen? ______________________________________________________________

Wirtschaftliche Interessen konkurrieren mit den Zielen der Klimaforscher, deren Schlussfolgerungen inzwischen weltweit Konsens und unbestritten sind.

? „Global denken und lokal handeln“ ist ein Grundsatz der Lokalen Agenda 21 abgeleitet aus dem Kioto-Protokoll und der Konferenz von Rio. Ist diese Aussage auch relevant für Bayer Dormagen?

? Fühlt sich Bayer als Global Player von den Prognosen der aktuellen Klimakonferenz in Paris angesprochen?

? Welchen Beitrag gedenkt Bayer in Zukunft zur Verbesserung des Weltklimas zu leisten? Und würde davon auch Bayer Industry Services berührt sein?
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Bei der Verbrennung von Chemie- und Plastikabfällen bilden sich Dioxine und Furane. Das sind flüchtige krebserzeugende Gase, die - meines Wissens - kein katalytisches Verfahren und kein Filter einfangen kann. Sie werden dabei frei gesetzt. Zum anderen: Der schädlichste Raum liegt um den Kamin in einem Radius von 5 km Umgebung. Hier rieselt das Zeug runter. In diesem Radius ist die höchst belastete Zone. In diesem Radius liegen aber auch - wenn man sich den Stadtplan von Dormagen anschaut, viele Schulen und Kindergärten. Besonders betroffen wären Kinder und ältere Menschen.
? Übernimmt Bayer Industry Services hier die Garantie für eine körperliche Unversehrtheit speziell in dieser Zone? Wer haftet persönlich bei Bayer dafür?
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? Mit der stillschweigenden Ausweitung des Geschäfts- und Bearbeitungs-volumens der Sondermüll-Verbrennungsanlage auf z.B. die Verbrennung von hochtoxischen Hexachlorbenzol-Verbindungen aus Australien (die jetzt die Spitze eines Eisbergs von verborgenen überregionalen Sondermüll-Aktivitäten signalisiert) könnte Bayer Industry Services da nicht eine Fülle von Anfragen zur Wertminderung von nahen privaten und geschäftlichen Immobilien-Eignern auslösen?
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? In welchen Behältnissen soll der Giftmüll angeliefert werden?
? Wie lange lagert der Giftmüll bereits in den Transportbehältnissen?
? Bei welcher Temperatur soll das HCB verbrannt werden?
? Welche Endprodukte entstehen bei der Verbrennung? Dioxine ?
? Was geschieht mit den Dioxinen?
? Welche Schadstoffe bleiben übrig und welche Mengen werden als Emmission in die Luft abgegeben?
? Welche Schadstoffe bleiben in der Schlacke zurück?
? Wie hoch ist der Schadstoffantei in der Verbrennungsschlacke?
? Was passiert mit der Verbrennungsschlacke?
? Warum sollen wenige an der Giftverbrennung gut verdienen und andere die zusätzliche Giftbelastung ertragen?
? Es sollte kein Problem sein geeignete Anlagen für die Entsorgung beim Verursacher des Giftmülls zu erstellen?

Hermann und Ute Kienle,

Offener Brief an Herrn Dr. Leidinger, Bayer Industry Services

Sehr geehrter Herr Dr. Leidinger,

vielen Dank für Ihr Informationsschreiben vom 25.01.2007. Ihre Argumente für eine Verbrennung des australischen Giftmülls in Dormagen konnten uns nicht überzeugen. Anscheinend zählt für Sie nur die wirtschaftliche Seite. Als verantwortlicher Werksleiter kommt uns in Ihrem Handeln die soziale, menschliche Seite zu kurz. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Versicherungen werden Prozentanteile bei der Verbrennung in die Atmosphäre gelangen. Da wir bereits in einem äußerst belasteten Ballungsgebiet wohnen - angefangen von der Erdölchemie, Braunkohlewerke bis hin nach Alu Norf - sollten keine weiteren Umweltbelastungen hinzukommen. Wo bleibt bei Ihnen die Gesundheitsvorsorge für die Menschen die hier wohnen? Was nützen die schwarzen Zahlen, wenn die Menschen mittelfristig erkranken. Sie können letztlich nicht ausschließen, dass die Verbrennung des hochgiftigen Giftes aus Australien nicht schädlich ist. Ich erinnere nur an verschiedene Bayer Medikamente, die zunächst als vollkommen verträglich verkauft wurden, und nach einigen Jahren stellten sich die hochgradigen Gesundheitsschäden ein. Intuitiv fühlen die Menschen in unserer Region, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Sie aus rein wirtschaftlichen Erwägungen den Giftmüll aus Australien hier verbrennen wollen. Insofern haben die Bewohner in Australien die Manager überzeugen können, welche Gefahren von Hexachlorbenzol ausgehen.

Der Hinweis, dass es in Australien noch nicht die hochwertige Verbrennungstechnik gibt, kann letztlich nicht zum Schaden der heimischen Bevölkerung heran gezogen werden. Was in Australien für die Menschen gilt, sollte hier genauso verantwortungsbewusst wahrgenommen werden. Wir schlagen vor, dass die moderne Verbrennungstechnik in Australien ebenfalls gebaut wird. Solange muss der Giftmüll weiter in Australien zwischengelagert werden. Es ist einfach ein Unding, wenn der Giftmüll rund 16.000 KM um die halbe Welt auf Schiffen nach Deutschland transportiert werden soll.

Wir appellieren an Ihr menschliches Gewissen, denken sie in erster Linie verantwortungsvoll an die Menschen die hier Leben! Stoppen Sie die Verhandlungen für den Giftmülltransport von Australien nach Dormagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann und Ute Kienle

[Protest Pipeline] CO-Pipeline

CBG Redaktion

14.03.2008, Rheinische Post

Erkrath: Fackeln gegen CO-Leitung

Über 500 Menschen nahmen gestern abend an einer Demonstration durch die Erkrather Innenstadt teil. Sie errichteten an der Hochdahler Straße eine zweite Mahnwache mit 420 Holzkreuzen.

Der Fackelzug mit Protestlern gegen die Bayer-CO-Pipeline, der sich gestern abend vom Erkrather Rathaus durch die Fußgängerzone über die Kreuzstraße Richtung Hochdahl schob, wurde immer länger. Zwischen 500 und 600 Teilnehmer waren nach Schätzungen der Polizei mit Transparenten und Fackeln unterwegs, darunter Ratspolitiker aus allen Fraktionen. Ziel war jene Stelle oberhalb der Autobahn an der Hochdahler Straße, an der die Giftgasleitung städtischen Boden erreicht. Dort wurde eine Mahnwache mit 420 Holzkreuzen errichtet – die zweite in Erkrath.
Seit Sommer 2006 gibt es organisierte Proteste gegen den Bau der etwa 67 Kilometer langen Leitung, die der Bayer-Konzern zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen baut und durch die hochgiftiges Kohlenmonoxid geschickt werden soll. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben Privatleute und betroffene Kommunen einen Teilerfolg erzielt: die Leitung darf weiter gebaut, nicht aber in Betrieb genommen werden. Der Druck auf die Landespolitiker war bisher ohne Erfolg. Das Enteignungsgesetz, wie von den Grünen beantragt, wurde nicht zurückgenommen.

Gäste von Monheim bis Duisburg
Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Erkrath und Organisator des Demonstrationszuges, war mit Ablauf und Erfolg zufrieden. Dem Aufruf waren enttäuschte und erzürnte Bürger zwischen Monheim und Duisburg-Ungelsheim gefolgt. Auf einem gelben Transparent wurde der „Baustopp der Bayer-Giftgas-Pipeline“ gefordert und auf die farblose, geruchslose und giftige Gefahr hingewiesen. Im Zug der Demonstranten lief symbolisch auch „Der Tod“ mit. Auf dem von einem Traktor gezogenen Wagen, den ein betroffener Landwirt aus Monheim zur Verfügung gestellt hatte, wurden immer wieder Passagen aus dem Anti-Pipeline-Lied eingespielt. Unterwegs skandierten die Fackelträger vorbereitete Sprüche wie „Und was machen wir 2010: Ja, dann muss der Rüttgers gehen.“
Bürgermeister Arno Werner dankte den vielen Menschen für ihren engagierten Protest und betonte, die Stadt Erkrath und der Rat seien geschlossen gegen die Pipeline, hätten schon im Planverfahren Ende 2005 Einwände vorgebracht. Er bedauerte, dass die Landespolitiker nicht dem Beispiel der Grünen gefolgt sind und meinte, „die Prozess-Schiene sei deutlich erfolgreicher als die politische.“ Siegfried S. Baecker (FDP) rief zum Boykott gegen Bayer-Produkte auf. Er äußerte Unverständnis, dass CO nicht dort produziert werde, wo es gebraucht wird. VON MONIKA SPANIER

NRZ, 13.03.2008

Feuerschlange gegen das „Monster“

DANIEL NEUKIRCHEN

DEMONSTRATION. CO-Gegner machten gestern einen Fackelzug durch Erkrath. Anti-Pipeline-Songs dröhnten durch die Straßen.
ERKRATH. Der Tod marschierte mit. Zumindest in Form eines rund drei Meter hohen Abbildes des Sensemanns. Holzkreuze, Grabkerzen, Fackeln und wütende Parolen - so zogen Pipeline-Gegner aus zahlreichen Städten entlang der Bayer-Trasse durch Erkrath. Pressekoordinator der Bau-Stopp-Initiative Dieter Donner skandierte Sätze wie: „Wir knicken nicht ein - aber die Pipline “ oder einfach „Baustopp! Rüttgers!“. Die Bürger machten mit, die Texte bekamen sie vorher ausgeteilt. Eine Frau in der Menge keuchte schon am Anfang der Aktion: „Morgen bin ich heiser.“

Zweite Dauermahnwache in Erkrath errichtet
Eine schaurige Atmosphere erzeugte der rund 500 Meter lange Lichterzug, der mit brennenden Fackeln am Rathaus startete, von dort aus durch die Fußgängerzone führte und schließlich an der Hochdahler Straße endete. Hier errichteten die Demonstranten eine zweite Dauermahnwache für Erkrath. Die erste existiert an der Max-Planck-Straße. „Wir werden in jeder der betroffenen Städte mindestens zwei solcher Stellen einrichten“, versprach Donner und kündigte damit weitere Lichterzüge an. Das Ziel sei es, gerade jetzt nach dem ersten Erfolg, (siehe Infobox) das Thema Pipeline nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. „Wir müssen das Bewusstsein aufrecht erhalten. Sonst gibt es später im Verfahren Tricks, die die Bürger nicht mehr mitbekommen.“
Über mangelndes Publikum konnten sich die Anti-Giftgas-Kämpfer nicht beschweren. Hartmut Boebers ist Gegner aus Duisburg und rückte mit selbstgebastelter Kollage am Kreuz an. „Die Initiativen unterstützen sich gegenseitig. Wir sind gut vernetzt“, erzählt er.
Die Grums aus Hilden machten die Pipeline-Demo zum Familienausflug. Jeder hatte ein Kreuz aufgeschultert und kam so zum Fackelzug. Auch die fünfjährige Daniella hatte fleißig mitgebastelt. Petra Grum: „Wir leben 40 Meter von der Trasse entfernt.“
Die friedliche Menge, die von zwei Polizisten und 15 Ordnern begleitet wurde, hatte auch die passende Musik parat. Jörg Owsionowski komponierte bereits vier Songs zum Thema. Der neuste heißt „Das Monster“ und sorgte für Lagerfeueratmosphäre unter den Demonstranten. Der Interpret zu den Liedern: „Die Texte schrieb die Realität.“

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Vor einer großtechnischen Produktion neuartiger Stoffe muss deren toxikologische Unbedenklichkeit bewiesen werden - sonst darf keine Baugenehmigung erteilt werden! Ich fordere eine unabhängige Erforschung der Risiken von Nanotubes. Für Nanomaterialien in Konsumprodukten muss allgemein eine strikte Deklarationspflicht gelten.

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[Generika] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ein wichtiges Urteil aus Indien: das Patentamt hat entschieden, dass die Firma Natco ein Medikament von BAYER produzieren darf und hierfür Patentgebühren zahlt. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns verkauft und somit rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Pharmazeutika, weswegen das Urteil auch für andere Länder von großer Bedeutung ist.

=> alle Informationen zur Kampagne der Coordination

16. März 2012, junge Welt

»Bayer erhält sechs Prozent der Nettoerlöse«

Keine Enteignung: Indien läßt Herstellung von Krebsmedikament gegen Willen des Patentinhabers Bayer zu. Gespräch mit Philipp Frisch

Philipp Frisch ist Referent der Medikamentenkampagne der deutschen Sektion der Organisation »Ärzte ohne Grenzen«

Der Pharmariese Bayer muß auf Geheiß des indischen Patentamtes hinnehmen, daß sein geschütztes Krebsmedikament Nexavar künftig auf dem Weg einer Zwangslizenz vom Generikahersteller Natco produziert werden kann. Warum ist das für Ihre Organisation eine »wegweisende Entscheidung«?
Das ist die erste Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament, die in Indien erlassen wurde. Damit hat das Bayer-Monopol auf ein für viele Menschen lebensnotwendiges Präparat faktisch ein Ende. Das ist ein Präzedenzfall, von dem wir hoffen, daß er auch in anderen Bereichen Schule macht – gerade im Hinblick auf die Behandlung von HIV/AIDS.

In den Medien ist vielfach von »Enteignung« die Rede. Trifft es das wirklich?
Nein. Zunächst einmal tritt Bayer sein Patent nicht ab, dieses läuft bis 2020 weiter. Natco hat für die nächsten acht Jahre lediglich eine Lizenz erhalten, das Medikament als Generikum zu erzeugen und in Indien zu vertreiben. Dafür erhält Bayer Lizenzgebühren von sechs Prozent der Nettoerlöse. Es handelt sich also um keine Enteignung, sondern um eine nicht-freiwillige Lizenz, für die Bayer finanziell entschädigt wird. Bislang hat nur eine verschwindend geringe Zahl an Bedürftigen Zugang zu dem Medikament – auch und gerade wegen des exorbitanten Preises.

Bayers Originalpräparat kostet 5500 Dollar im Monat. Natco will nur rund 175 Dollar für die Behandlung mit dem Nachahmerprodukt verlangen. Ist das noch ein lohnendes Geschäft?
Auch Natco ist kein Non-Profit-Unternehmen, und natürlich ist auch in diesem Preis eine Gewinnspanne einkalkuliert. Das wirft allerdings die Frage auf, wie es sein kann, daß Bayer für denselben Wirkstoff über 30mal mehr kassieren konnte.

Die Pharmalobby begründet das mit den angeblich immensen Forschungskosten …
Die Forschungskosten in den Budgets der allermeisten Pharmaunternehmen sind bei weitem nicht so hoch, wie gerne behauptet wird. Teilweise wird mehr Geld in die Werbung für ein Medikament gesteckt. Bayer hat bei den Verhandlungen um Nexavar selbst damit argumentiert, 16 Prozent des Gesamtumsatzes in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das ist sehr viel weniger, als man die Öffentlichkeit glauben machen will.

Wird Bayer also für übermäßige Profitgier abgestraft?
Laut indischem Patentamt hat es Bayer in der Tat versäumt, das Medikament zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. In Indien ist nur ein Prozent der Bevölkerung in der Lage, Nexavar zu bezahlen. Dazu kommt, daß es nicht im ganzen Land, sondern nur in Ballungszentren verfügbar ist. Das Patentamt hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß der Zugang zu innovativen Medikamenten das Recht aller Menschen ist. Es müssen Regelungen gefunden werden, die dieses Recht schützen.

Zeigt der Fall nicht auch, daß das Patentsystem auf den Prüfstand gehört?
In der Tat. Das patentbasierte Anreizsystem funktioniert in vielen Fällen nicht, wenn es um Krankheiten – auch weit verbreitete – in ärmeren Ländern geht. Obwohl der Bedarf sehr hoch ist, wird kaum oder gar nicht geforscht, weil sich die Betroffenen teure Medikamente nicht leisten können. Es ist eine solche Notsituation, auf die sich jetzt auch das indische Patentamt berufen hat. Wo es um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht, muß Profitinteressen Einhalt geboten werden. Im übrigen entspricht das Mittel der Zwangslizenz den Vorgaben des internationalen Handelsrechts, wie es im TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum oder der DOHA-Deklaration zur Entwicklungsfinanzierung steht.

Wie stehen die Chancen, daß der Fall Schule macht?
Wir hoffen jetzt, daß weitere Generikahersteller ermutigt werden, sich um Zwangslizenzen zu bemühen. Gerade in Indien gibt es eine starke Generika-Industrie, vor allem im Bereich HIV/AIDS. Eine Therapie, die vor zehn Jahren noch 10000 Dollar pro Patient und Jahr verschlungen hat, kostet heute noch 61 Dollar. Das Problem ist nur, daß sich das auf Medikamente bezieht, die vor 2005 in Indien produziert wurden. Alle neueren unterliegen inzwischen dem Patentschutz und sind daher viel teurer. Gerade deshalb knüpfen wir so große Hoffnungen an die jüngste Entscheidung. Interview: Ralf Wurzbacher

Ärzte ohne Grenzen begrüßt erste Zwangslizenz für ein Medikament in Indien

Patentbehörde entscheidet in Präzedenzfall gegen Pharmaunternehmen Bayer

Neu Delhi/Berlin, 12.03.2012 -- Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßt die wegweisende Entscheidung des indischen Patentamts, erstmals einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament zuzusprechen. Diese Entscheidung beendet faktisch das Monopol des Pharmaunternehmens Bayer auf das Krebsmedikament Sorafenib Tosylate in Indien. Das Patentamt begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es versäumt habe, den Preis für das Medikament auf eine für Patienten bezahlbaren Höhe herabzusetzen und es in ausreichender Menge in Indien zur Verfügung zu stellen.

„Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind“, sagt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen. „Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden. Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

Die Konkurrenz durch Generikahersteller kann ein deutliches Absinken der Preise bewirken – im Fall von Sorafenib Tosylate sinken die Behandlungskosten voraussichtlich von mehr als 5.500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar – um fast 97 Prozent.

„Mit dieser Entscheidung hat das Patentamt in Indien klar gemacht, das Patentmonopole kein Freifahrtschein für überhöhte Preise sind“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin. „Die Patienten haben ein Recht auf den Zugang zu innovativen Medikamenten. Er darf nicht durch hohe Monopolpreise eingeschränkt werden. In der heutigen Zeit, in der Pharmafirmen ihre lukrativen Monopole auf Kosten von Patienten in ärmeren Ländern mit allen Mitteln verteidigen, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein im Interesse der Patienten dar.“

„Nun sollten sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen, beispielsweise auf HIV/Aids-Medikamente bemühen, wenn sie keine angemessenen freiwilligen Lizenzen bekommen können“, erklärt von Schön-Angerer.

Das indische Patentamt hat dem Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zur Produktion von Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen – gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Der Beschluss kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.ipindia.nic.in/ipoNew/compulsory_License_12032012.pdf.

Zwangslizenzen sind im internationalen Handelsrecht verankert. Sie ermöglichen Staaten, bestehende Patente teilweise zu umgehen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen – etwa wenn durch zu hohe Preise der Zugang von Patienten zu Medikamenten beeinträchtigt wird. Die Hersteller werden im Gegenzug zur Zahlung einer Lizenzgebühr an den Patentinhaber verpflichtet.

16. März 2012, die tageszeitung

Patentstreit um Krebsmedikament

Bayer verliert in Indien

In Indien ist das Krebsmedikament Nexavar für viele unbezahlbar. Der Pharmakonzern Bayer muss sein Patentrezept jetzt preisgeben. Das Beispiel könnte Schule machen.von Susann Schädlich
Ein Urteil in Indien sorgt innerhalb der internationalen Pharmaindustrie für Aufruhr. Das indische Patentamt hat am Dienstag eine Zwangslizenz für ein Generikum des Krebsmittels Nexavar erteilt, auf das der deutsche Pharmariese Bayer Patent hält. Künftig wird der indischen Hersteller Natco Pharma das Produkt zu einem erschwinglicherem Preis anbieten. Bayer erhält als Entschädigung eine Lizenzgebühr von 6 Prozent des Umsatzes.
Natco hat sich verpflichtet, das Nachahmepräperat für nicht mehr als 187 Dollar monatlich auf dem indischen Markt zu verkaufen. Derzeit kostet das Original von Bayer gegen Leber- und Nierenkrebs etwa 5.500 Dollar. Jährlich macht der Leverkusener Pharmakonzern mit Nexavar einen Umsatz von etwa 725 Millionen Dollar weltweit. Damit gilt das viertwichtigste Medikament des Unternehmens als Kassenschlager.
Etwa 70 Prozent der weltweit eingesetzten Generika stammen aus Indien. Allein 80 Prozent der Nachahmerpräparate zur Behandlung von HIV und Aids werden dort hergestellt. Auf Grundlage dieses Urteils könnten nun auch neuere Aids- und HIV-Medikamente für ärmere Patienten erschwinglich werden. Indien gilt als eines der Länder jenseits des südlichen Afrikas mit der am stärksten wachsenden Aidsrate. 6 Millionen Infizierte und Erkrankte können sich aufgrund fehlender Medikamente nicht richtig behandeln lassen.
„Diese Entscheidung hat gezeigt, dass Patentmonopole kein Freifahrtsschein für überhöhte Preise sind“, erklärte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Bayer habe nicht nur versäumt, das Medikament zu einen angemessenen Preis sondern auch in ausreichender Menge auch in ländlichen Gegenden bereitzustellen. „Wir hoffen nun, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird, damit sich auch weitere Generikahersteller um Zwangslizenzen bemühen“, so Frisch weiter.

Blankoscheck für Zwangslizenzen
Der deutsche Pharmaverband ((VFA) kritisiert indes die Entscheidung des indischen Patentamtes. “Das indische Patentrecht bietet faktisch keinen Schutz für ausländische Medikamentenhersteller mehr“, sagte Rolf Hömke, Wissenschaftsexperte der VFA. Laut der Formulierungen könne für Präparate aus dem Ausland eine Zwangslizenz auferlegt werden, sofern sich ein Teil der Gesellschaft das Medikament nicht leisten könne. Dies sei letztendlich der Blankoscheck, Zwangslizenzen auf jede beliebige Arznei zu erteilen.
Zusätzlich sei das indische Gesundheitssystem nicht in der Lage, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. „Es gibt in Indien Generika nahezu aller HIV-Medikamente zu kaufen, aber nur 26 Prozent der Betroffenen werden tatsächlich behandelt“, so Hömke. Schuld daran sei die schlechte medizinische Infrastruktur.

Verhandlungen mit Indien
„Dass die medizinische Versorgung in Indien nicht derart ausgereift ist wie die Deutsche, ist doch kein Argument dafür, Krebsmedikamente zu überhöhten Preisen anzubieten,“ konterte Ärzte-ohne-Grenzen-Sprecher Frisch. Auch rechtlich sei die Lage eindeutig: Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation regele eindeutig, dass Länder in bestimmten Notlagen Zwangslizenzen erteilen dürften.
Derzeit verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen, dass die Position der Generikahersteller immens schwächen könnte. Ausländische Unternehmen dürften dann die indische Regierung vor Schiedsgerichten verklagen, wenn profitmindernde politische Entscheidungen getroffen werden - auch wenn sie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.
Bayer will nun Beschwerde gegen das Nexavar-Urteil einlegen. „Wir werden unser Patent mit allen Mitteln verteidigen“; erklärte Sabina Cosimano, Sprecherin von Bayer Health-Care. Warum der Konzern keine freiwillige Lizenz für Nexavar vergeben und damit selbst für eine günstigere Variante auf den indischen Markt sorgen wollte, erläuterte Cosimano nicht. Sie verwies auf ein Patientenzugangsprogramm in Indien, bei dem ausgewählte Patienten das Bayerpräperat günstiger angeboten bekämen. „Wenn diese Patienten die Kosten der Behandlung selbst tragen, erhalten sie Nexavar für zehn Folgemonate kostenfrei“, teilte die Sprecherin mit. Die Frage wieviele Teilnehmer das Programm in Indien einschließt, konnte Cosimano jedoch nicht beantworten.

Hepatitis

CBG Redaktion

Eine Anhörung im Bundestag bestätigt unsere Sichtweise, wonach Bayer & Co. für die Hepatitis-Infizierung Tausender Bluter mitverantwortlich sind. Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses Horst Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der Infektionen hätten vermieden werden können. Die Pharmaindustrie muss daher zu einer Entschädigung gezwungen werden (siehe auch: „Infektionen wurden billigend in Kauf genommen“).

Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, 13. März 2013

Experten dringen auf Entschädigung der durch Blutprodukte mit HCV infizierten Bluterkrankten

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat in einem Expertengespräch über die Situation der durch Blut und Blutprodukte mit Hepatitis C (HCV) infizierten an Hämophilie Erkrankten (Bluterkrankte) beraten. Dafür standen ihm zwei Fachleute als Gesprächspartner zur Verfügung. Das Thema ist im Herbst 2012 Gegenstand zweier Kleiner Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708 und 17/11311) gewesen. Die Linken wollten von der Bundesregierung erfahren, welche Maßnahmen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) seit Anfang der achtziger Jahre zur Verfügung gestanden haben, um das Risiko von Blutern, sich durch Blutprodukte mit Hepatitis C zu infizieren, zu minimieren. Nach Angaben der Bundesregierung ist es in den 1970er und 1980er Jahren in Deutschland durch verseuchte Blutprodukte zu einer nicht genau bekannten Zahl von Hepatitis C-Infektionen bei sogenannten Hämophilen gekommen. Diese seien aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen. In ihren Antworten (17/10910 und 17/11934) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (17/10708) erklärt die Bundesregierung, dass den Staat keine Verantwortung für diese Infektionen treffe.
Für Horst Schmidbauer, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, früheres Mitglied des Gesundheitsausschusses und seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, steht zunächst fest: „Den mit HCV infizierten bluterkrankten Menschen ist ohne eigenes Verschulden durch die Einnahme von Medikamenten ein schwerer gesundheitlicher Schaden zugefügt worden.“ Schmidbauer schätzt, dass etwa 80 Prozent der HCV-Infektionen bei Bluterkrankten hätten vermieden werden können, wenn bei der Verwendung von Blutprodukten die in den 1970er und 1980er geltenden Richtlinien streng eingehalten worden wären. Viele Betroffene hätten zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dieser könne aber nicht geltend gemacht werde, weil kein Nachweis möglich sei, welches Blutprodukt beziehungsweise welcher Hersteller den Schaden verursacht habe. Um die Schuldfrage zu umschiffen, sei eine humanitäre Hilfe erforderlich. „Für diese Menschen muss es eine Opferentschädigung geben“, forderte der ehemalige Abgeordnete.
Schmidbauer berichtete ferner über die Ergebnisse des im Jahre 1993 vom Bundestag eingerichteten Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“, dem er selbst angehört hatte. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass viele mit dem HIV-Virus infizierte Bluterkrankte gleichzeitig mit HCV infiziert gewesen seien. Damals habe man aber die Entschädigung der HIV-Infizierten für vordringlich gehalten. Mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die monatliche Leistungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte zahlt.
Werner Kalnins, Vorsitzender der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG), schätzt, dass in Deutschland etwa 3.000 mit HCV infizierte Hämophile leben. Von den ursprünglich etwa 4.500 Betroffenen seien mittlerweile 1.500 verstorben. Ferner hätten drei große einschlägige wissenschaftliche Studien ergeben, dass weit mehr als die Hälfte aller an Hämophilie Erkrankten mit dem Virus infiziert sei. Nach Auskunft Kalnins‘ erhalten zwar etwa 400 Betroffene Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die übrigen seien aber auf normale Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Renten angewiesen. Da ihre Erwerbsbiographie durch die Erkrankung meist erheblich verkürzt werde, hätten sie in der Mehrzahl auch entsprechend verminderte Rentenansprüche.
Nach Auskunft von Schmidbauer ist es dem Untersuchungsausschuss wegen der gebotenen Eile seinerzeit nicht möglich gewesen, auch die HCV-Problematik mit aufzuarbeiten. Mittlerweile würden aber mehr Hämophile an einer HCV-Infektion als an einer HIV-Infektion versterben. „Man muss daher schnell zu einer Entschädigungslösung kommen, die auch den HCV-Infizierten noch Hilfe zukommen lässt“, sagte Schmidbauer. In fast allen anderen Industrieländern gebe es für die Gruppe der HCV-infizierten Hämophilen mittlerweile eine solche Lösung. Außerdem sollten nach Auffassung Schmidbauers die in der ehemaligen DDR durch Blutprodukte mit HCV infizierten Frauen in die Entschädigung einbezogen werden. Auch Kalnins vertritt die Auffassung, „dass die Betroffenen aus der ehemaligen DDR ebenfalls entschädigt werden sollten“.

[Philipp Mimkes] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Liebe Aktionärinnen

Im Foyer sehen wir die Ausstellung zum 150. Geburtstag des Bayer-Konzerns. Über Leverkusen ist kürzlich zum Jubiläum sogar ein Zeppelin aufgestiegen.

Das Thema scheint Ihnen also wichtig zu sein. Und auch der Geschäftsbericht enthält eine Zeitleiste zu „150 Jahren Bayer“.

Darin finden wir u.a.:

1884: Carl Duisberg beginnt seine Arbeit bei BAYER

1899: Erfindung Aspirin

1939: Nobelpreis für Entdeckung Sulfonamide

Lauter schöne Dinge finden wir dort also.
Trotzdem stellt sich mir die Frage:

=> Warum, Herr Wenning, Herr Dekkers, picken Sie sich in Ihrer Selbstdarstellung mal wieder die Rosinen heraus?
=> Warum haben Sie nicht die Größe, auch zu den Schattenseiten Ihrer Geschichte zu stehen?

Fangen wir mit dem eben erwähnten Aspirin an:

Niemand bestreitet, dass Aspirin ein wirksames Schmerzmittel ist. Auch zur Blutverdünnung ist der Einsatz häufig sinnvoll.

Aspirin kann zwar schwere – mitunter tödliche – Nebenwirkungen verursachen. Aber: insgesamt ist Aspirin ein wertvolles Präparat. Das können Sie gerne feiern.

Aber warum lassen Sie unter den Tisch fallen, dass BAYER quasi zeitgleich mit Aspirin das Präparat „Heroin“ auf den Markt gebracht, u.a. als Hustenmittel für Kinder?

Auch zur Behandlung von Schmerzen, Depressionen, Bronchitis, Asthma, Magenkrebs wurde Heroin eingesetzt. => Heroin wurde als wahrer „Tausendsassa“ vermarktet.

Nach nur einem Jahr wurde das Präparat in 20 Länder verkauft und machte 5% des Umsatzes.

Heroin und Aspirin wurden nicht nur zeitgleich entwickelt, es wurde auch eine gemeinsame Werbekampagne für beide Präparate gestartet.

Es ist nicht so, dass die Risiken von Heroin damals nicht bekannt gewesen wären. Schon wenige Monate nach der Markteinführung warnten Ärzte vor dem Suchtpotential.

Und schon damals wurde mit harten Bandagen gekämpft. Carl Duisberg, seinerzeit Bayer-Prokurist, empfahl, die Gegner von Heroin „mundtot zu schlagen“, wenn diese behaupteten, das Präparat sei nicht sicher.

Herr Dekkers: das ist auch Teil Ihrer Historie!

Wo wir gerade bei Carl Duisberg sind:

Warum finden sich nirgendwo in ihren Publikationen Hinweis darauf:
=> Duisberg war im 1. Weltkrieg persönlich an der Erforschung von Giftgasen wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“ beteiligt; er testete diese an der Front und forderte vehement ihren Einsatz. Damit verstieß er wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung.
=> Zur selben Zeit, 1916, forderte Duisberg den Einsatz von Zwangsarbeitern aus Belgien. Die Reichsregierung griff den Vorschlag von Duisberg auf; rund 60.000 Belgier wurden deportiert. Historiker bezeichnen diese Deportation als Blaupause für das Zwangsarbeiter-Programm im Dritten Reich.
=> 1. Weltkrieg: Duisberg forderte die Annexion von Belgien, Nordfrankreich und (wörtlich) von: “deutschem Lebensraum” in Polen und Russland. Der selbe Terminus wurde später von Nazis verwendet
=> Ende 20er Jahre: Duisberg beteiligte sich an der illegalen Aufrüstung der Reichswehr

Carl Duisberg ist Zeit seines Lebens für Profit über Leichen gegangen
Daher eignet er sich nicht als Vorbild.

Meine Frage an Sie, Herr Dekkers, lautet:
Warum lassen Sie die Unternehmensgeschichte nicht endlich von unabhängigen Historikern untersuchen und ungeschönt darstellen? Damit meine ich explizit nicht Leute wie Ihren Haus- und Hof-Historiker Werner Plumpe, sondern unabhängige Experten.

Herr Dekkers, Sie kommen von außen.
Anders als Ihr Vorgänger haben Sie nicht Jahrzehnte bei Bayer verbracht. Sie hätten die Möglichkeit, die Geschichtsklitterung ihrer Vorgänger endlich zu beenden!

Herr Dekkers: Vor wenigen Wochen haben Sie in Berlin den „Familie Hansen Preis“ übergeben. Benannt nach Kurt Hansen, einem Ihrem Vorgänger.

Kurt Hansen war ein Nazi. Kurt Hansen ist bereits 1931 in die NSDAP eingetreten. Bei den IG FARBEN hatte Kurt Hansen eine zentrale Rolle inne: Er war Leiter der sog. „Zentralstelle für Rohstoffbeschaffung“.

Diese „Zentralstelle“ spielte eine entscheidende Rolle bei der Plünderung der eroberten Länder. Denn die IG Farben folgte der Wehrmacht auf dem Fuße und übernahm in den eroberten Ländern Europas meist innerhalb weniger Wochen die dortigen Chemiewerke, Kohlegruben, Ölförder-Einrichtungen etc.

In Polen, in Frankreich, auf dem Balkan und auch in Ihrer Heimat, Herr Dekkers, den Niederlanden. Organisiert wurde dieser Raubzug u.a. von Kurt Hansen.

Herr Dekkers, ich frage Sie:
=> Wie lange noch wollen Sie den Familie Hansen-Preis verleihen?
=> wie lange will sich BAYER in die Tradition von Kriegsverbrechern stellen?

Kein anderer deutscher Konzern war so eng mit dem NS-Regime verknüpft wie die IG Farben. BAYER als Teil der IG Farben war somit an den grässlichsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte beteiligt:

=> ab 1941 baute die IG eine riesige neue Fabrik, und zwar ausgerechnet in Auschwitz. Zur Unterbringung Tausender Sklavenarbeiter betrieben die IG Farben ein firmeneigenes KZ (bekannt aus dem erschütternden Buch von Primo Levi „Ist das ein Mensch“). Die Lebensdauer der Arbeiter auf der Baustelle betrug im Schnitt drei Monate. Ca. 30.000 Menschen kamen ums Leben.

Doch das ist leider nicht alles:

=> Die Firma Degesch, Tochterunternehmen der IG Farben, lieferte Zyklon B für die Gaskammern

=> In den Laboren von BAYER (Wuppertal) wurden auch im Dritten Reich chemische Kampfgase entwickelt und produziert. Der Erfinder von SARIN und TABUN, Dr. Gerhard Schrader, leitete nach dem Krieg übrigens die Pestizidabteilung von BAYER.

=> In den Nürnberger Prozessen beschäftigte sich ein eigenes Verfahren mit den Verbrechen der IG Farben. Ein Zitat aus der Urteilsschrift: „Unstreitig sind verbrecherische Experimente von SS-Ärzten an KZ-Häftlingen vorgenommen worden. Diese Experimente sind zu dem ausdrücklichen Zweck erfolgt, die Erzeugnisse der IG Farben zu erproben.“

An anderer Stelle heißt es in dem Urteil: „Die IG FARBEN waren wissentlich und an führender Stelle am Aufbau und der Produktion des deutschen Rüstungspotenzials beteiligt“.

Das Handelsblatt brachte es kürzlich in einer Schlagzeile gut auf den Punkt: „Der Konzern, der Hitler den Weltkrieg ermöglichte“

Herr Dekkers, bis vor wenigen Jahren hat der BAYER-Vorstand jedes Jahr einen Kranz auf das Grab von Fritz ter Meer legen lassen.

=> Wer war Fritz ter Meer?
Bei den IG Farben war ter Meer für den Bau des Buna-Werks Auschwitz verantwortlich. Bei den Nürnberger Prozessen war er als Kriegsverbrecher angeklagt.
Zum Schicksal der Sklavenarbeiter in Auschwitz fielen ter Meer folgende mitfühlenden Worte ein: „Ihnen wurde kein besonderes Leid zugefügt, da man sie ohnedies getötet hätte“. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe konnte ter Meer seine Karriere ungehindert fortsetzen; u.a. als Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER.

Herr Dekkers, Sie sind relativ neu hier. Wollen Sie sich wirklich in diese Tradition stellen?

In den 90er Jahren haben hier am Podium überlebende Zwangsarbeiter gestanden und haben von BAYER eine Entschuldigung verlangt. Helge Wehmeier, damals Vorsitzender Bayer USA, hat eine solche Entschuldigung ausgesprochen – allerdings nur als Privatperson.

Der deutsche Vorstand hingegen hat einen solchen Schritt abgelehnt.

Daher meine Frage: ist Bayer heute so weit, sich für die Mitverantwortung für den Völkermord im Dritten Reich, für Sklavenarbeit und Giftgasproduktion zu entschuldigen?

Auf der Bayer-website wird in dem Kapitel zur Geschichte die Rolle von BAYER im 2. Weltkrieg verharmlost bzw vollkommen ausgeklammert. Ebenso im Geschäftsbericht und in der Ausstellung, die z.Zt. um die Welt tourt.

Als ausführliche geschichtliche Darstellung liegt von BAYER lediglich das Buch „Meilensteine“ vor. Die „Meilensteine“ sind 25 Jahre alt. Die
Geschichte von BAYER wird auch darin verharmlost. Von Zyklon B, tödlichen Menschenversuchen und Giftgasproduktion ist darin keine Rede. Diese Publikation eignet sich nicht als abschließende Darstellung der Firmen-Historie!

Herr Dekkers, abschließend frage ich Sie:

=> wann stellen Sie sich einer rückhaltlosen und unabhängigen Untersuchung der Firmen-Geschichte?

=> sind Sie bereit, künftig auf Ihrer website und in Geschäftsberichten auf schöngefärbte Darstellungen zu verzichten?

=> sind Sie bereit, sich im Namen von BAYER für die Verbrechen des Konzerns zu entschuldigen?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

[Fake Werbung] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

27. März 2015

BAYER-Hauptversammlung am 27. Mai 2015

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern beteiligt sich an unlauterer Werbung im Internet. So hat BAYER eine Agentur in Wien beauftragt, unter falschem Namen Kommentare in sozialen Netzwerken zu posten. Beworben wurde u.a. die Hormonspirale MIRENA, obwohl Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente verboten ist. Inzwischen wurde gegen BAYER Strafanzeige eingereicht.

Wie systematisch die sozialen Medien unterwandert werden, offenbaren Dokumente, die das österreichische Magazin Datum publiziert hat. Demnach veröffentlichte allein die Wiener Agentur Mhoch3 mehrere Hunderttausend gefälschter Postings. Mitarbeiter der Agentur schufen Tausende von Identitäten, die sich im Netz über Reiseziele, Autos, Glücksspiele oder neue CDs ausließen.

Die von Mhoch3 gefakten Kommentare finden sich auf Plattformen und sozialen Netzwerken wie Facebook, GuteFrage.net oder YouTube und auf Nachrichtenseiten wie Spiegel Online oder Focus.de. Die PR-Mitarbeiter geben sich als Privatpersonen aus, die aus Freundlichkeit Unterstützung anbieten. Rechtschreibfehler und persönliche Fragen sollen Authentizität suggerieren. Zur Aufgabe der Agentur gehört es auch, Einträge bei wikipedia „aufzuhübschen“. Vor der Kampagne erhielten die PR-Mitarbeiter eine Schulung von BAYER. Viele der gefakten Kommentare finden sich bis heute im Netz.

Im Fall von BAYER warb Mhoch3 unter anderem für Flohmittel wie Advantix, Advantage und Kiltix aus der Veterinärsparte des Konzerns. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigens ein Haustier erfinden. In Interneteinträgen hieß es dann etwa: „Benny was hast du deiner katze letzt endlich gegeben damit die Flöhe verschwinden? Wir behandeln immer mitn Spot On von Bayer namens Advantage- kennst du das?...wünsch Euch viel Glück!“.

Noch kritischer zu bewerten ist das Marketing für die umstrittene Hormonspirale MIRENA, durch das auch eine Gesundheitsgefährdung der Anwenderinnen in Kauf genommen wird. Denn obwohl für MIRENA Berichte über teils schwerwiegende Nebenwirkungen vorliegen, veröffentlichte die Agentur Postings im Tonfall hilfsbereiter Freundinnen: „also ich hab mir vor einem jahr die hormonspirale mirena einsetzen lassen und ich muss sagen, dass ich sehr zufrieden damit bin. hatte am anfang angst vor dem einsezten, doch das war halb so schlimm“ (Olivia34, psychologie.at) oder: „Ich habe mir die Mirena einsetzen lassen, ist ebenfalls eine hormonspirale und damit hatte mein Frauenarzt sehr gute Erfahrungen bereits gemacht (…) – das kann ich voll empfehlen“.

Auch gehörte es zu den Aufgaben der Agentur, die zahlreiche Berichte über unerwünschte Reaktionen zu entkräften: „@ sporzal: mein tip es könnte auch eventuell nicht von der mirena kommen, sondern eventuell eine Allergie sein, ich hab das leider auch erst mal in vor kurzer zeit festgestellt, ich hatte echt total oft Kopfweh und das ist nicht lustig – das kann ich nachvollziehen“. Die erfundene Userin „MauMau“ begab sich hierfür eigens in das hormonspirale-forum.de, in dem sich betroffene Frauen über ihre Erfahrungen mit MIRENA austauschen.

Für BAYER hat sich die Kampagne offenbar gelohnt. Im internen Fazit heißt es laut Süddeutscher Zeitung: „Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Internet eine ideale Plattform zur Verbreitung von Informationen zum Thema Verhütung darstellt“. In zahlreichen Fällen hätten die Reaktionen der Nutzerinnen gezeigt, dass sie den freundlichen Kommentaren Glauben schenkten und sich für die Spirale interessierten.

Zwar kennt niemand die Zahl der Agenturen, die Fake-Kommentare anbieten. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass keine Nische des Internets frei von Fälschungen ist. Im vorliegenden Fall sollten offensichtlich auch Gesetze umgangen werden, denn Werbung für verschreibungspflichtige Präparate wie MIRENA ist verboten.

Um das Werbeverbot für Medikamente zu umgehen, betreibt BAYER zudem webseiten wie Pille.com oder testosteron.de, die als „Informationsangebote“ getarnt werden. Insgesamt gibt BAYER pro Jahr rund 11 Milliarden Euro für Werbung und Vertrieb aus. Eine Aufschlüsselung verweigert der Konzern. Häufig überschreitet BAYER dabei die Grenzen des Erlaubten: Strafen für unlautere Werbung werden von vornherein mit einkalkuliert und aus der Portokasse beglichen.

BAYER betreibt für viele Medikamente unverantwortliches Marketing. Aktuell sind auch die Antibabypillen aus der YASMIN-Reihe oder der Gerinnungshemmer XARELTO zu nennen – beides Präparate mit hohem Gefährdungspotenzial. Zudem unterwandert die Pharmaindustrie systematisch Selbsthilfegruppen und Patienten-Verbände.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Für goldene Bilanzen geht BAYER notfalls über Leichen.

[Karl Murphy] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Mein Name ist Anabel Schnura. Ich trage die Rede von Karl Murphy aus England vor.

Werte Mitglieder des Vorstands, liebe Aktionäre.

Für alles, was ich heute sagen werde, liegen mir auch die entsprechenden Beweise vor, die meine Aussagen stützen.

Ich möchte heute über den hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon, auch als Primodos oder Cumorit bekannt, reden. Bayer beharrt weiterhin darauf, dass das Medikament Duogynon nie dem Fötus geschadet hat, aber bis zum heutigen Tag weigert sich Bayer, eigene Dokumente über die entsprechenden Tierversuche offenzulegen.
Wenn dieses Medikament doch so zuverlässig Schwangerschaften bestätigen konnte und nie für Missbildungen verantwortlich war, warum gibt Bayer seine eigenen Studien zu Duogynon nicht frei?

Im Jahr 1969 hat Dr. Michael Briggs von Schering zugestimmt, dass Dr. Gal in Großbritannien hormonelle Schwangerschaftstests an Ratten testet. Er stimmte außerdem zu, Dr. Gal sowohl die Zusammensetzung des Schwangerschaftstests als auch die Versuchsratten zur Verfügung zu stellen. Nur hat Schering „vergessen“ Dr. Gal darüber zu informieren, dass die Ratten, die sie gestellt bekam, gar nicht schwanger waren. In einem auf Oktober 1969 datierten Brief schreibt Dr. Michael Briggs: „Diese Tiere wurden uns von unserem Zulieferer für Versuchstiere, der normalerweise absolut zuverlässig ist, als ‚garantiert tragend’ geliefert“.

Mir erscheint es vielmehr so, dass Schering einfach nicht wollte, dass Dr. Gal die Versuche durchführt, weil sie dann erkannt hätte, welche Schäden dieser hormonelle Schwangerschaftstest den Tieren zufügt. Bayer hatte nie die Absicht, Dr. Gal diese Versuche mit den eigenen hormonellen Schwangerschaftstests durchführen zu lassen.

Ich bin im Besitz von 102 Studien, darunter auch Studien aus Deutschland, die über 3500 Fälle von Missbildungen bei Babys aufzeigen, deren schwangere Mütter entweder hormonelle Schwangerschaftstests oder die Anti-Baby-Pille verordnet bekamen. Über 1000 Abtreibungen nach der Einnahme hormoneller Schwangerschaftstests oder der Anti-Baby-Pille sind aktenkundig. Trotzdem behauptet Bayer weiterhin, dass hormonelle Schwangerschaftstests den Fötus nicht schädigen würden und weigert sich, die eigenen Studien offenzulegen. Ich frage mich warum?

Im Jahr 1967 stand Schering im Kontakt mit dem Pharmahersteller Roussel, der ebenfalls einen hormonellen Schwangerschaftstest namens Amenorone Forte auf dem Markt hatte. Es gab einen regen Schriftwechsel zwischen Roussel und Schering. Mir liegen Studien von Roussel vor. Lassen Sie mich die Aktionäre über die Ergebnisse dieser Studien zu hormonellen Schwangerschaftstests informieren. In den Studien von Roussel ist von Missbildungen in 3,6% und Abtreibungen in 8,6% der Fälle die Rede.

In der Vergangenheit wurden mir weitere Studien aus den USA, Australien, Kanada, Israel, Deutschland, Schweden und Frankreich zugespielt, die ebenfalls die schädigenden Auswirkungen von hormonellen Schwangerschaftstests aufzeigen. Einige dieser Studien sind als „unveröffentlicht“ klassifiziert, und wieder einmal frage ich mich: warum wurden sie nicht veröffentlicht? Die Studien, die mir vorliegen, erklären, warum Bayer die eigenen Studienergebnisse zu Duogynon nicht veröffentlichen wird.

2010 erhielt ich von Bayer ein Schreiben, in dem konstatiert wird, dass Duogynon - in Großbritannien ist es als Primodos bekannt, weshalb ich fortan diesen Namen verwenden werde - im Jahr 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde, aber als Medikament zur Behandlung ausbleibender Regelblutungen weiterhin zur Verfügung stand. Also hätten alle Ärzte, die Primodos nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verordnet haben, dies „off label“ getan, also auf eigene Verantwortung. Was Bayer dabei vergisst allen da draußen, uns Aktionären inbegriffen, zu erzählen, ist, dass Schering die Ärzteschaft bis 1977 nicht schriftlich über diese Änderung bezüglich der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert hat. Protokolle der Regierung des Vereinigten Königreichs bestätigen dies.

Warum haben Sie die Ärzte nicht schon 1970 über diese Änderung der Indikation von Primodos als Schwangerschaftstest informiert? Na los, Bayer, beantworten Sie diese Frage doch endlich, wo Sie sie doch sonst jedes Mal, wenn ich sie stelle, ignorieren.

Weiterhin hat Schering den Inhalt des Beipackzettels von Primodos bis zum 22. Januar 1974 nicht verändert, obwohl so eine Verwendung als Schwangerschaftstest hätte ausgeschlossen werden können. Dies beweisen interne Schreiben von Schering und auch Dr. Michael Briggs bestätigte dies der WHO. Dr. Michael Briggs von Schering bestätigt ebenfalls, dass die Beipackzettel erst im Juni 1975 dahingehend verändert wurden, eine mögliche Schwangerschaft als Kontraindikation von Primodos aufzulisten. Das war 5 Jahre nachdem dieses Medikament laut Bayer 1970 als Schwangerschaftstest vom Markt genommen wurde und zeigt deutlich die von Schering gefahrene Verzögerungstaktik auf. Dieser Konzern hat erst Jahre später die Ärzte entsprechend unterrichtet und den Beipackzettel geändert. Interne Dokumente von Schering beweisen dies.

Meine Frage an Bayer lautet: Dachten Sie, die Ärzte in Großbritannien konnten Gedanken lesen und die Änderungen, die Sie 1970 bezüglich der Verwendung von Primodos als Schwangerschaftstest vorgenommen haben, vorhersehen?

Wenn Schering bereits 1970 die Ärzte über den veränderten Kurs bezüglich der Verwendung von Primodos informiert hätte, was aber erst 1974/75 indirekt durch den Beipackzettel passierte, hätten tausende Missbildungen und Todesfälle in Großbritannien, Deutschland, und weltweit verhindert werden können.
Mir wurde schriftlich bestätigt, dass Primodos ab 1970 keine Zulassung als Schwangerschaftstest mehr hatte, es wurde also ohne Genehmigung als solcher eingesetzt. Ich komme an dieser Stelle nochmals auf die verordnenden Ärzte zurück. Da diese von Schering nicht über die Veränderungen in Kenntnis gesetzt wurden, kann man Ihnen nicht die Schuld in die Schuhe schieben. Wie hätten die Ärzte den Gebrauch von Primodos auch ändern sollen, wenn Schering A) den Beipackzettel von Primodos bezüglich der Verwendung als Schwangerschaftstest erst 5 Jahre nach der Entscheidung im Jahr 1970 änderte und B) die Ärzte erst 1977 wirklich von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt wurden?

Dies zeigt also, dass Primodos von Schering nach 1970 ohne Zulassung als Schwangerschaftstest in Umlauf gebracht wurde, was gegen den 1968 verabschiedeten „medicines act“ in Großbritannien verstößt, der besagt, dass kein Pharmahersteller Arzneimittel ohne Zulassung in Umlauf bringen darf. Die Behörden im Vereinigten Königreich wurden diesbezüglich kontaktiert und eine Stellungnahme von mir sowie einige Dokumente, die das von mir gesagte beweisen, wurden der Polizei übergeben. Die Behörden prüfen diesen Sachverhalt derzeit. Ich habe Dokumente, die ganz klar bestätigen, dass die Chemikalie Norethisteron, welche in hoher Konzentration in Primodos enthalten war, schon in den frühen 1970ern als kontraindiziert für Schwangere galt.
Warum wurde diese Chemikalie in so hoher Dosierung verwendet, wenn sie doch bekanntermaßen kontraindiziert war?
Warum wurde Primodos in Deutschland und der Dritten Welt auch nach 1970 noch als Schwangerschaftstest verwendet, wenn Schering zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass der Gebrauch kontraindiziert war und die Verwendung als Schwangerschaftstest in Großbritannien schon 1970 zumindest theoretisch gestoppt wurde?
Ein mir vorliegendes Dokument von Schering bestätigt, dass Cumorit in Dritte-Welt-Ländern noch bis 1987 verwendet wurde, obwohl Schering die verheerenden Folgen wohl bekannt waren. Dies offenbart mehr als deutlich den fehlenden Respekt vor menschlichem Leben, die Geldgier, sowie die Gedankenlosigkeit dieses Konzerns.

Bayer, als Antwort auf diese Rede erwarte ich kein Mitleid. Aber ich möchte dass alle hier wissen, auf wessen Kosten Bayer seine enormen Gewinne generiert. Ich weiß, dass Sie weiterhin leugnen werden, dass dieses Medikament für irgendwelche Missbildungen verantwortlich ist. Sie werden die Studien, die diese Zusammenhänge offenlegen würden, ja sowieso nicht veröffentlichen. Wenn Bayer nicht so verdammt feige wäre, würden Sie alle Beweise zum Thema Primodos offen auf den Tisch legen und die Ergebnisse der Versuche an Ratten, Kaninchen und anderen Tieren endlich veröffentlichen.

Vielen Dank.

[EFSA] Bienensterben

CBG Redaktion

Die europäische Aufsichtsbehörde EFSA bestätigt erneut, dass die BAYER-Pestizide Imidacloprid und Clothianidin Bienen schädigen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert schon seit 1997 (!) ein Verbot von Neonicotinoiden.

Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt

EFSA, 26 August 2015 -- Die EFSA bestätigt, dass die Spritzanwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellt. Die Behörde hat Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht und berücksichtigte dabei alle Anwendungen mit Ausnahme von Saatgut-Behandlungen und Granulat. In den Fällen, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, wurden entweder hohe Risiken ermittelt oder konnten nicht ausgeschlossen werden. In den übrigen Fällen konnte die Risikobewertung aufgrund lückenhafter Daten nicht abgeschlossen werden.
Die Schlussfolgerungen entsprechen jenen, zu denen die EFSA vor zwei Jahren gelangte, als sie die von den drei Substanzen ausgehenden Risiken für Bienen durch den Einsatz zur Saatgutbehandlung bzw. als Granulat bewertete. Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen, nachdem sie im Jahr 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden verordnet hatte.
Die Verwendung der drei Substanzen zur Saatgut- oder Boden-Behandlung ist derzeit bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide außer Wintergetreide nicht zulässig; ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus. Der Einsatz der Substanzen zur Blattbehandlung bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide ist – außer in Gewächshäusern oder nach der Blüte – verboten.

Weitere Schritte
Bei Einführung der Auflagen erklärte die Kommission, dass sie innerhalb von zwei Jahren eine Auswertung etwaiger neuer wissenschaftlicher Informationen zu den Risiken für Bienen durch den Einsatz der drei Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung und als Granulat in die Wege leiten würde.
Im Rahmen dieses Prozesses hat die EFSA nationale Behörden, Forschungseinrichtungen, Industrie und sonstige interessierte Kreise aufgerufen, einschlägige neue Informationen einzureichen.
Sämtliche Informationen sollten bis zum 30. September 2015 vorliegen. Nach Erhalt eines weiteren diesbezüglichen Mandats der Europäischen Kommission wird die EFSA dann das Material auswerten und Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine aktualisierte Risikobewertung formulieren.

Xarelto

CBG Redaktion

[FotosBerBerl] Stop BAYER and MONSANTO!

CBG Redaktion

Demo Bayer-Monsanto Berlin

Am 16. Oktober 2016 tanzte in Berlin eine Gruppe fröhlicher und sehr motivierter Menschen durch die Strassen, um gegen den bevorstehenden Zusammenschluss der beiden Global Players Bayer und Monsanto zu protestieren. Die Menschen an den Strassenrändern staunten nicht schlecht, als das bunt dekorierte Auto mit lauter Musik, gefolgt von den Plakate schwenkenden Protestierenden, an ihnen vorbeifuhr.

Am Neptunbrunnen, Ausgangspunkt der Demo, gab es ebenfalls exotische Musik von einem Schlagzeugduo, sowie zwei informative Reden, die über die Machenschaften der beiden Multis berichteten. Die Gefahr eines Monopols und weitere Kontrolle durch diese Giganten wurde ebenfalls hervorgehoben. Doch besonders wichtig war es, die Lüge der Konzerne aufzudecken, dass schon alles beschlossen sei. Stattdessen wurde über die bevorstehende Entscheidung der diversen Kartellämter und das Vetorecht der Aktionäre geredet, da diese beiden Faktoren noch dazu führen könnten, dass der Deal verhindert wird.
Dann setzte sich der hübsch dekorierte Wagen in Bewegung und immer mehr Leute schlossen sich ihm an. Nicht zuletzt dank der Musik, die der Demo viel Leben gab. Der Kommentator im Wagen machte sich bei allen beliebt, indem er ständig lustige Bemerkungen zu den Passanten machte, Bsp.: `Ich hoffe doch, dass in ihrem Döner dort keine Gentechnik drin ist! Schliessen sie sich unserer Demo an und verhindern sie dies ein für alle mal!´

Leider wurde die Demo erst zwei Wochen zuvor angekündigt und so nahmen nicht allzu viele an ihr Teil, doch in der Schlussrede wurden zukünftige Infostände angekündigt und jeder zur Teilnahme an weiteren Protestaktionen eingeladen. Mindestens eine weitere Demo ist für März nächsten Jahres in Berlin geplant. Trotzdem war die Stimmung an diesem Tag sehr ausgelassen und man fühlte sich stark und gut gerüstet gegenüber den beiden Riesen Bayer und Monsanto.

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[Donner] Hauptversammlung 2017

CBG Redaktion

Dieter Donner (Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen)

Guten Tag an Sie, Herr Wenning und Herr Baumann als Vorsitzende von Aufsichtsrat und Vorstand und danke für die Einladung!
Auch Ihnen, liebe Aktionäre wünsche ich einen guten Tag.

Mein Name ist Dieter Donner, und ich habe als Pressekoordinator der Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen und auch als Vorstand der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf vielfach mit Bayer und den Töchtern zu tun.

Für den heutigen Tag der Aktionäre hat mich wieder eine langjährig treue Aktionärsfamilie gebeten und beauftragt, hier zu Ihnen neben der CO-Pipeline auch die Merkwürdigkeiten zum Börsengang von Covestro anzusprechen. Leider mussten Sie heute auf unseren Info-Flyer für Aktionäre mit Herz und Verstand wegen der wenig „publikums-freundlichen“ Zugangsituation verzichten.

Seit 2008 darf ich Ihnen hier die Sicht der Anwohner in der nunmehr zehnjährigen Auseinandersetzung um die CO-Pipeline aufzeigen. Dabei haben wir als Bürgerinitiative immer darauf geachtet, sachlich die Unsäglichkeit und Unnötigkeit dieser CO-Pipeline vorzustellen.
Mittlerweile wird die früher immer betonte „Alternativlosigkeit“ dieses Vorhabens auch von den Bayer-Leuten und den beauftragten Anwälten noch nicht einmal mehr halbherzig vertreten.

Dem im letzten Jahr vorgestellten Katastrophen-Musical der Musikschule Monheim könnte schon bald ein Gerichts-Theaterstück folgen. Dann als die Anwälte der Bayer-Tochter Covestro Ende 2016 eine 85-jährige Eigentümerin vor ein NRW-Amtsgericht gezerrt hatten, nur um eine zehn Jahre lang versäumte Grundbucheintragung zu erzwingen, kam in der Begründung eine interessante Interessenlage heraus. Der Auftraggeber wolle damit absichern, durch die Pipeline in Zukunft andere Medien durchleiten zu können! Das hat bestätigt, was wir schon länger aus den Reihen von Bayer/Covestro - Mitarbeitern und auch aus dem Management erfahren haben.

Dass aber sogar ein von den Anwälten verhandelter Kompromiss dann auf Anweisung der Firma vor Gericht abgelehnt werden musste, zeugt von fehlender Souveränität. Dass das dann gefällte Urteil dann noch zweimal umgeschrieben werden musste, machte das Verfahren endgültig zu einer äußerst seltsamen Posse!

Da kann es nicht verwundern, dass immer mehr - ältere und jüngere Menschen entlang der CO-Trasse - ihre Ärzte bitten, die Medikamentation auf Produkte eines anderen Unternehmens als Bayer umzustellen.

Es ist offensichtlich im Unternehmensverbund Bayer immer noch ungeklärt, wie Bayer diesen Mühlstein um den Hals los werden kann?
Seit längerem weiß man, und das zeigt sich auch deutlich an den positiven Zahlen des Kunststoffbereiches im Jahr 2016, dass es bessere Alternativen als den Giftgastransport durch Wohngebiete gibt; auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und um das Gefahrenrisiko niedriger zu halten.

Wenn der Vorstand jetzt sagen möchte: Warum zeigt sich die Stopp-CO-Pipeline-Initiative überhaupt noch auf der Bayer-Aktionärsversammlung, wo Bayer dabei ist, sich der Kunststoffsparte zu entledigen und COvestro an die Börse gebracht hat.

Aber so einfach ist das Problem und sind wir auch nicht abzuschütteln. Die CO-Pipeline ist weiter eng mit dem Namen Bayer verbunden, wie man leicht mit dem Suchbegriff bei Google nachschauen kann. Und COvestro ist keineswegs aus der Bayer-Familie weg, sondern in dem hier vorgestellten Geschäftsbericht für 2016 noch voll integriert.

Der etwas nach einer Sturzgeburt aussehende Börsengang von COvestro kurz vor der Übernahme des Chefpostens durch Herrn Baumann und die danach sehr zügig verkündete Übernahme von Monsanto werfen auch aus Aktionärssicht einige Fragen auf. Bayer zeigt sich bei der Dividende an die Aktionäre zurückhaltend, wenn man diese mit den fast doppelt so hohen Raten z. B. der Rückversicherer vergleicht.

Dagegen hat sich Bayer bei der Ausgabe der ersten ca. 30 Prozent der COvestro-Aktien mit etwa 25 Euro pro Aktie sehr spendabel gegenüber den dort vor allem aktiven Investmentgesellschaften ( wie Blackrock etc. ) gezeigt.
Diese haben einen Milliarden-Reibach innerhalb kurzer Frist mit dem Kurs von nunmehr über 70 Euro gemacht. Interessant zu erfahren, welche Namen von Investmentgesellschaften sich unter diesen Investoren finden, die auch beteiligt sind an dem Monsanto - Übernahmedeal.
Wurden die „stillen Reserven“ der früheren BMS erst „gehoben“, als die Investoren gekauft hatten?
Gibt es dort Verbindungen und war der COvestro-Deal quasi eine Eintrittskarte in die Zusammenarbeit beim Mega-Deal Monsanto?

Der COvestro - Geschäftsbericht zeigte schon im vorigen Jahr eine gute Lage und es ist auch - weiter ohne CO-Pipeline-Betrieb - ein aktuell günstiges Bild zu verzeichnen.
Dazu können wir sogar in Anspruch nehmen, auch einen erheblichen Teil beigetragen zu haben. Denn immerhin haben wir gemeinsam mit den Klägern früher BMS und jetzt COvestro davon abhalten können, zusätzliche Kosten zu den Herstellungskosten des Rohstoffes CO in Form von unnötigen Transportkosten zu produzieren. Das war ja ein für Bayer „überraschendes“ Ergebnis des Gutachtens der Landesregierung aus dem Jahr 2014, worüber ich schon früher berichtet habe.
Das Ergebnis von COvestro hat sich günstig entwickelt mit einem weiter kräftigen Anstieg bei Polycarbonat im EBITDA und der höchsten Rendite. Dies ist den weiter niedrigen Rohstoffpreisen z. B. auch des in Uerdingen eingesetzten Koks zu verdanken. Der kommt bei der dortigen CO-Produktion vor Ort zum Einsatz. Gerade diese vor Ort-Produktion von giftigen Stoffen entspricht dem „ehernen Grundsatz der Chemie“, war auch immer unsere Forderung und stellt sich jetzt auch für Bayer/Covestro als wirtschaftlich äußerst günstig heraus!

Da wiederhole ich doch das früher schon zitierte Sprichwort:
***Manchmal ist das Pferd doch klüger als der Reiter.***

Über Bayer und COvestro hängt als „Makel“ noch immer das Urteil aus dem Jahr 2011, in dem das Projekt als rechtswidrig, noch erheblich nachzuarbeiten beurteilt wurde. Vor allem durch den vom Gericht kassierten Planänderungsbescheid zum Geogrid-Abdeck-Gitter bleibt die fertig verlegte CO-Pipeline über mehr als 60 der 67 Kilometer ein „Schwarzbau“ !
Für diesen Schwarzbau ist für weitere Jahre keine Betriebsgenehmigung zu erwarten und der Rückweisungsbeschluss des BVG an das OVG dürfte das Verfahren eher weiter verzögern, als schneller voranbringen.

Die obersten Richter haben zudem eine Festschreibung gemacht, die Bayer/Covestro mit dieser Pipeline nicht erfüllen will und auch nicht kann. Die Richter gehen von „einer Vielzahl von Firmen aus“, die Kohlenmonoxid aus der Pipeline verarbeiten und sehen nur so das Gemeinwohl als gesichert und Enteignungen sonst als ungerechtfertigt an!

Und jetzt kommen - wie jüngst Umweltminister Remmel auf Grund einer Innenminister-Einschätzung meldet - zu den schon eingebauten Gefahren der Giftgas-Pipeline auch noch Terrorgefahren hinzu. Das hat den Umweltminister veranlasst, der Sicherheit der Menschen den Vorrang zu geben und eine Aufhebung des zugrundeliegenden Rohrleitungsgesetz vorzuschlagen.

Und auch nur so ist aus unserer Sicht das CO-Problem zu lösen: „Zurück zum ehernen Grundsatz der Chemie, Giftstoffe nur innerhalb der Werke erzeugen und dort unmittelbar zu verarbeiten.“
Dann erübrigt es sich, Giftgase in der Nähe von Wohngebieten in mehr oder weniger rostigen Röhren zu lagern und zu transportieren.
Wenn COvestro aber nur das „weiter so“ betreibt, ist man bei gleich zwei Projekten, der Pipeline von Dormagen nach Uerdingen und nach Leverkusen durch den Düker, in der Falle! Das gilt auch für die Currenta-Leitstellen. Denn bei einem Leck in einer Pipeline bleibt eine riesige und tödliche Lücke selbst in „hochgelobten, modernsten“ Lecküberwachungssystemen.

Bei dem Giftgas CO, das schon mit der Menge eines Weinglases -
das sind 100 Milliliter - eingeatmet einen erwachsenen Menschen ohnmächtig und bewegungsunfähig macht und letztlich tötet, sind Transporte unverantwortlich. Dabei auf Warnsysteme zu setzen, die erst bei dem tausendfachen der tödlichen Menge, bei 100 Liter pro Stunde und dann überhaupt erst nach 24 bis 48 Stunden anschlagen, ist menschenverachtend.
Erst ab einer Menge von 60 cbm je Stunde ist eine kürzere Alarmzeit möglich. Das entspricht 60.000 Liter also 6-millionenfach stündlich die tödliche Dosis!

Schon bei einer mittleren Leckage würden COvestro und Bayer für den Tod von hunderten oder tausenden von Anwohnern, Frauen und Kindern, Alten und Jungen verantwortlich gemacht.

Die immer wiederkehrenden Chemieunfälle sollten uns allen zu denken geben! Wie im Sommer 2015 - in Gladbeck, Hamburg und im Chempark Uerdingen - und im biblischen 7-Jahres-Rhythmus nach dem ähnlich schrecklichen Jahr 2008, und nun noch verstärkt durch die zusätzlich erkannte Terrorgefahr.

Wir haben als Initiative mit Ihnen, Herr Baumann, schon den dritten Bayer-Chef vor uns. Zum Abschluss haben wir für Sie, Herr Baumann und vor allem auch für Sie, Herr Wenning, als Chef des Aufsichtsrates dieses Jahr ein besonders kurzes Gedicht von Eugen Roth, das zu der aktuellen Situation, die kluges Handeln und gewissenhafte Aufsicht erfordert, irgendwie passt:

Unter Aufsicht

Ein Mensch, der recht sich überlegt,
Daß Gott ihn anschaut unentwegt,
Fühlt mit der Zeit in Herz und Magen,
ein ausgesprochenes Unbehagen
und bittet schließlich Ihn voll Grauen,
Nur fünf Minuten wegzuschauen.
Er wolle unbewacht, allein
Inzwischen brav und artig sein.
Doch Gott, davon nicht überzeugt,
ihn ewig unbeirrt beäugt.

Aber dazu, Herr Baumann und Herr Wenning, haben und werden andere noch Worte der Mahnung oder anderes finden.
Eins ist aber klar: Dass das CO-Pipeline-Problem immer noch an dem Bayer/COvestro Image haftet!

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie kritisch bei Ihrer späteren Stimmabgabe, wenn Sie keine weiteren Image- und Geldschäden mehr wünschen. Und wenn Ihnen der Vortrag gefallen hat, dann ist vielleicht auch wieder ein Beifall drin.

[CBG in Aktion] CBG auf „Wir haben es satt“-Demo

CBG Redaktion

Mit über 30.000 Menschen hatte die „Wir haben es satt“-Demonstration weit mehr Zulauf als im vergangenen Jahr. Die TeilnehmerInnen, die am 20. Januar nach Berlin kamen, unterstrichen damit noch einmal die Dringlichkeit einer Landwende. Sie traten ein für eine Landwirtschaft, die ohne Glyphosat & Co., Massentierhaltung, Antibiotika wie BAYERs BAYTRIL, Land-Konzentration, Export-Orientierung und – last but not least – BAYSANTO auskommt. „Wir wollen, dass Demokratie sich gegen Konzern-Macht durchsetzt, weltweit“, hieß es in einer politischen Erklärung der Veranstalter. „Dämmen Sie die Markt-Konzentration von Großunternehmen ein, weil diese die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und eine positive ländliche Entwicklung bedroht“, forderten sie deshalb von den PolitikerInnen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) setzte das Thema in Berlin ebenfalls auf die Tagesordnung. „Stopp BAYER/MONSANTO“ war der Aufruf überschrieben, den CBG-AktivistInnen auf der ganzen Strecke zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor verteilten. Er stieß auf so viel positive Resonanz, dass die Demo-Delegation am Samstag Abend mit viel Rückenwind für die Kampagne aus der Hauptstadt zurückkehren konnte.

Unser Aufruf zur „Stopp BAYER/MONSANTO“-Kampagne im PDF-Format

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[Charta] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

Die Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG / www.CBGnetwork.org) hat in den Jahren nach der Chemie-Katastrophe 1984 in Bhopal/Indien an der Entwicklung der Charta “Menschenrechte und industrielle Gefahren“ mitgearbeitet. Insbesondere hat CBG-Gründungsmitglied Axel Köhler-Schnura an den abschließenden Beratungen der Charta 1994 in London teilgenommen und dort das Fall-Beispiel „BAYER-Konzern“ vorgetragen.

Entwurf des internationalen Permanent Peoples´ Tribunal (PPT) für eine Charta „Menschenrechte und industrielle Gefahren“

Zum Entwurf

Aus Anlass des 10. Jahrestags der Bhopal-Katastrophe wurde vom 30. November bis 2. Dezember 1994 in London ein Tribunal aus fünf internationalen Richtern abgehalten. Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) für Menschenrechte und Industrielle Gefahren hörte Aussagen und Empfehlungen von Spezialist*innen, Opferverbänden, Interessensgruppen und Einzelpersonen bezüglich der Auswirkungen von riskanten Produktionen auf Arbeiter*innen, Allgemeinheit und Umwelt sowie fehlender Wiedergutmachung für die Opfer. Dies war das vierte und letzte Tribunal des PPT bezüglich industrieller Gefahren und Menschenrechte, das zur Entwicklung der Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren beisteuerte.
Die Welt hat hinreichende Erfahrung mit industriellen und Umweltgefahren erlangt. Die Lektionen müssen aus diesen Erfahrungen gelernt werden, so dass die Menschen, die gestorben sind oder leiden mussten, dies nicht umsonst getan haben. Das ist das Urteil des Permanenten Völkertribunals, welches im Oktober 1992 in Bhopal abgehalten wurde.
Gegründet wegen verheerender industrieller Katastrophen, wie Seveso, Italien (1976), Bhopal, Indien (1984) und Tschernobyl, Ukraine (1986), nahm das PPT seine Arbeit auf (1991-1994), um sich dem Mangel an rechtlichem und medizinischem Schutz der betroffenen Arbeiter*innen und Bewohner*innen zu widmen sowie den örtlichen industriellen Risiken für die Umwelt.
Themen wie Katastrophenschutz, Verantwortung der Werksbetreiber*innen, internationales Recht und viele andere Problembereiche der industriellen Produktion wurden angesprochen. Das PPT wurde am zehnten Jahrestag des Unglücks von Bhopal zusammengestellt als Anregung für eine Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren.
Fast fünf Jahre dauerte das Entwerfen der Charta, die auf einer Reihe von öffentlichen Anhörungen des Tribunals in New Haven, USA (1991), Bangkok, Thailand (1991), Bhopal, Indien (1992) und London, UK (1994) basiert.
Menschen vieler unterschiedlicher Länder legten Beweise vor. Das Tribunal hörte Aussagen von Überlebenden, die industriellen Gefährdungen ausgesetzt waren, von betroffenen Ortsgruppen und Arbeiter*innen. Zur gleichen Zeit stellten Ärzt*innen, Anwält*innen, Wissenschaftler*innen, Ingenieur*innen und andere Expert*innen Informationen zu Ursprung und Auswirkungen industrieller Gefahren zur Verfügung.
Trotz ihrer unterschiedlichen Hintergründe und Erfahrungen erzählten alle Menschen, die aussagten, eine gemeinsame Geschichte. Industrielle Gefahren breiten sich auf globaler Ebene aus und sie stellen eine ernste Bedrohung für Leib und Leben dar. Außerdem reagieren die vorhandenen wirtschaftlichen, rechtlichen und medizinischen Organisationen nicht adäquat auf diese Besonderheit der Globalisierung. Vereine zur Unterstützung der Opfer äußerten eine gemeinsame Forderung nach einer Instanz, die sie vor Tod, Schaden und anhaltender Unsicherheit schützt. Expert*innenaussagen hoben Beispiele für bewährte Methoden hervor, beschrieben aber auch die Hauptmerkmale einer internationalen Ordnung, in der Gefahren ohne effektive Kontrollen gefördert, gehandelt und geschützt werden.
Das Tribunal hielt seine vierte und letzte Sitzung in London vom 28. November bis zum 2. Dezember. Die Richter*innen hörten drei Tage lang Experte*innenaussagen. Die Anklage wurde von Rechtsanwalt Graham Reid vertreten, die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas O’Shea. Die Beweisführung wurde von sechs Richter*innen gehört:
Francois Rigaux, Jura-Professor, Katholische Universität von Louvain, Belgien, Vorsitzender des PPT
Dr. Rosalie Bertell, Vorsitzende des Instituts für Angelegenheiten öffentlicher Gesundheit, Kanada
Salak Siveraska, Santi Pracha Dhamma Institut, Thailand
Richter Subhan, ehemaliger Richter, Bangladesch, Oberster Gerichtshof
Tina Wallace, Development Administration Group, Universität von Birmingham
Dr. Timothy Weiskel, Direktor, Harvard Seminar in ökologische Werte
Den Richter*innen wurde assistiert von:
Dr. Gianni Tognoni, Epidemiologe am Mario Negri Forschungsinstitut Milan, Generalsekretär des PPT
Joe Verhoeven, Professor für internationales Recht, Katholische Universität von Louvain, Belgien
Am 2. Dezember verkündeten die Richter*innen ihre Ergebnisse und das Urteil bei einer Pressekonferenz im Unterhaus, die von Harry Cohen (Mitglied des Parlaments) und John Hendy (Kronanwalt) veranstaltet wurde.
Die Charta
Das Permanent Peoples’ Tribunal für Menschenrechte und industrielle Gefahren,
das in New Haven, Bangkok, Bhopal und London für vier Sitzungen seit 1991 zusammengekommen ist, um Aussagen zu erhalten und uns zu Themen des Rechts auf Leben, berufliche Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Risikomanagement und Schadensreduzierung im weiteren globalen Sinne der gefährlichen Produktion zu beratschlagen;
das entworfen hat über die Zeit von vier Jahren eine Rechtscharta zur Wiedergabe der Ansichten und Belange der Personen, die wegen industrieller Gefahren verletzt und verzweifelt sind, und haben am zweiten Tag des Dezembers 1994 einen Charta-Entwurf herausgegeben für Kommentare und Diskussionen unter den einzelnen Personen und Nicht-Regierungs-Organisationen, einschließlich Gewerkschaften;
das berücksichtigt hat die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Wiener Erklärung und ihr Aktionsprogramm, die Pekinger Weltfrauenkonferenz, den Aktionsplan des Weltgipfels zu sozialer Entwicklung und andere relevante internationale Menschenrechtsinstrumente;
das geleitet wurde von der Rio-Erklärung für Umwelt und Entwicklung, Agenda 21, der Entwurfserklärung für die Grundlagen des Menschenrechts und der Umwelt, der Entwurfserklärung für die Rechte von indigenen Völkern und anderen relevanten Mitteln zur Verhütung von industriellen und ökologischen Gefahren;
das geleitet wurde von Abkommen und Empfehlungen internationaler Gewerkschaften, einschließlich des Abkommens zur Freiheit des Zusammenschlusses und Schutz des Rechts, sich zu organisieren, vom Abkommen zum Organisationsrecht und auf Tarifverhandlungen und vom Abkommen bezüglich der Verhütung größerer industrieller Unfälle;
das erheblich besorgt ist über die umfassende Verbreitung von gefährlichen Produkten und Prozessen, die zu industriellen Anwendungen führen, die menschliche, soziale und ökologische Zerstörung verursachen, die insbesondere Lebensraum, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur indigener Völker bedrohen;
das zutiefst besorgt ist über die Häufigkeit von kleinen, aber schädlichen gefährlichen Vorfällen, sowie über das Ausmaß und die Art von größeren industriellen Unglücken, einschließlich der Geschehnisse in Seveso, Tschernobyl, Bhopal, Basel und anderswo;
das besorgt ist über die erfolglosen nationalen und internationalen Systeme zu Gefahrenschutz, Katastrophenhilfe, medizinischer und staatlicher Unterstützung und staatlicher Übernahme von Verant-wortung, die in ihrer jetzigen Form sowohl darin versagt haben, berufliche und ökologische Gefahren adäquat zu verhindern als auch darin, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die verantwortlich sind für Tote und Verletzte weltweit;
das zur Kenntnis nimmt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, künftige Verschlechterungen bezüglich des menschlichen und tierischen Lebensraums und der Umwelt zu verhindern, und das Leid, verursacht durch industrielle Gefahren, angemessen zu beseitigen;
das zur Kenntnis nimmt, dass die persönliche Erfahrung und wiederholten Forderungen von Arbeiter*innen und Bewohner*innen, die von industriellen Gefahren betroffen sind, die bestmögliche Basis für die Formulierung von Rechten bietet;
das sich bewusst ist der inhärenten Begrenzungen von nationalem und internationalem Recht sowie der wichtige Rolle der gemeinschaftlichen Organisationen und Bewegungen in der Prävention und Linderung industrieller Gefahren;
das überzeugt ist, dass neue nationale und internationale Systeme zur Prävention, Linderung und rechtlichen Haftung formuliert und festgelegt werden müssen;
erklärt das Folgende:
Teil I
Allgemeingültige Rechte
Artikel 1
Keine Diskriminierung
1. Jeder Mensch hat Anspruch auf alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung dargelegt werden, ohne jede Unterscheidung bezüglich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Nationalität, politischer Meinung oder Zugehörigkeit zu einer politischen oder ethnischen Gruppe oder sozialen Klasse bzw. Kaste, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Besitz und Einkommen, Geburt oder jeglichem anderen Status.
2. Angesichts der besonderen Abwertung, mit der Frauen als bezahlte oder unbezahlte Arbeitskräfte konfrontiert sind, sollte darauf geachtet werden, ob die unten genannten Rechte Frauen besonders betreffen.
3. Angesichts ihrer besonderen Verwundbarkeit und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt soll Kindern, die industriellen Gefahren ausgesetzt sind, besonderer Schutz gewährt werden.
4. In Hinblick auf den Zusammenhang zwischen niedriger Entlohnung und risikoreichem Arbeitsumfeld und auf die überproportionalen Auswirkungen industrieller Risiken auf rassische und ethnische Minderheiten sollte diesen Gruppen besonderer Schutz gewährt werden.
Artikel 2
Bezug zu anderen Rechten
Die Rechte in dieser Charta und andere Menschenrechte, einschließlich zivilrechtlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, sind universell, interdependent und unteilbar. Insbe-sondere die Freiheit von gesundheitlichen Risiken einschließlich dem Recht, gesundheitsgefährdende Beschäftigungen zu verweigern, gründet auf der vollständigen Umsetzung sozialer und wirtschaftlicher Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard.
Artikel 3
Recht auf Zurechenbarkeit
Jeder Mensch hat das Recht, Einzelpersonen, Unternehmen oder Regierungsbehörden haftbar zu machen für Handlungen, die zu Gesundheitsgefahren führen. Insbesondere sollen Dachgesellschaften, einschließlich transnationaler Gesellschaften, für die Handlungen ihrer Tochterunternehmen haftbar gemacht werden.
Artikel 4
Organisationsfreiheit
1. Alle Mitglieder und Arbeiter eines Gemeinwesens haben das Recht, sich mit anderen Gemeinwesen und Arbeitern zusammenzuschließen, um ein Arbeitsumfeld anzustreben, das frei von gesundheitlichen Risiken ist.
2. Das Recht auf Organisation schließt insbesondere ein:
(a) die Freiheit der Meinungsäußerung, des Zusammenschlusses und der friedlichen Versammlung;
(b) das Recht, lokale, nationale und internationale Organisationen ins Leben zu rufen;
(c ) das Recht auf Agitation, politische Einflussnahme, Schulungen und Informationsaustausch;
(d) das Recht, Gewerkschaften zu gründen;
(e) das Recht auf Streik oder andere Formen des Arbeitskampfes.
Artikel 5
Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Gesundheitsfürsorge.

2. Dieses Recht schließt insbesondere ein:
a) das Recht von Einzelpersonen und Gruppen, bei der Planung und Implementierung von
Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge mitzuwirken;
b) das Recht von Einzelpersonen und Familien auf gleichen Zugang zu der Art Gesundheitsfürsorge, die dem Gemeinwesen möglich ist;
c) das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten, einschließlich dem angemessenen Zugang zu Krankenhäusern, Wohnbereichskliniken und Spezialkliniken; außerdem dem Zugang zu praktischen Ärzten und Ausübenden anderer medizinischer Berufe, die im dem entsprechenden Gemeinwesen tätig sind;
d) das Recht auf unabhängige Information bzgl. der Relevanz und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen und Behandlungen der medizinischen Einrichtungen, unter Berücksichtigung der Methoden der Allopathie, Homöopathie, der Ernährungslehre, der Physiotherapie, der Psychotherapie und indigener Behandlungsverfahren;
e) das Recht auf Gesundheitssysteme, die die unterschiedlichen Auswirkungen von Gesundheits-gefahren auf Frauen, Männer und Kinder anerkennen und berücksichtigen;
f) das Recht auf Gesundheitserziehung.
Artikel 6
Recht auf Verweigerung
1. Alle Gemeinwesen haben das Recht, die Einführung, Ausweitung oder Fortführung risikobehafteter Tätigkeiten in ihrer Lebensumwelt zu verweigern.
2. Alle Arbeitskräfte haben das Recht auf Arbeitsverweigerung in einem risikobehafteten Arbeitsumfeld, ohne Gegenmaßnahmen von Seiten des Arbeitgebers befürchten zu müssen.
3. Das Recht auf Zurückweisung unangemessener rechtlicher, medizinischer oder wissenschaftlicher Beratung bleibt unbenommen.
Artikel 7
Dauerhafte staatliche Souveränität über die Lebensumwelt
1. Jeder Staat behält das Recht auf dauerhafte Souveränität über die Lebensumwelten innerhalb seiner nationalen Rechtsprechung. Kein Staat soll dieses Recht in einer Weise ausüben, die geeignet ist, die Gesundheit oder Lebenswelt seiner Bewohner zu gefährden oder die Umwelt anderer Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen nationaler Rechtsprechung zu schädigen.
2 Jeder Staat hat das Recht und die Verpflichtung, seine Amtsgewalt regelhaft auszuüben in Bezug auf gefährliche und potentiell risikobehaftete Unternehmen, in Übereinstimmung mit den Interessen und dem Wohlergehen der Bevölkerung und der Umwelt.

3. Für alle Staaten gilt
a) Keinem Staat darf externe finanzielle Hilfe verweigert werden auf Grund seiner Weigerung, risikobehaftete Produkte zu importieren oder derartige Produktionsprozesse einzurichten;
b) Kein Staat darf gezwungen werden, ausländische Investitionen bevorzugt zu behandeln;
c) Kein Staat darf externen militärischen, diplomatischen, sozialen oder ökonomischen Drohungen oder Zwangsmitteln ausgesetzt werden, die geeignet sind, Regelwerke oder Richtlinien bezüglich gesundheitsgefährdender Produktionsweisen in ihrer Wirkung zu beeinträchtigen.
4. Transnationale Konzerne und multinationale Unternehmen dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines Gastgeberlandes einmischen.
Teil II
Gemeinwesen
Artikel 8
Recht auf Lebensumwelt frei von Gesundheitsrisiken
1. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Lebensumwelt, die frei von Gesundheitsrisiken ist. Dieses Recht ist insbesondere anwendbar, wenn Risiken entstehen durch:
a) Herstellung, Verkauf, Transport, Verteilung, Gebrauch und Entsorgung gesundheitsgefährdender Materialien;
b) jegliche militärische oder waffentechnische Anwendung, ungeachtet nationaler Sicherheitserwä-gungen.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in gutem Glauben Klage zu erheben gegen den Besitzer oder Betreiber eines Wirtschaftsunternehmens hinsichtlich von Aktivitäten, von denen der Kläger annimmt, dass sie die Lebensumwelt schädigen.
3. Jeder Mensch, der in einer Umgebung lebt, die unausweichlich mit Risiken behaftet ist, soll das Recht auf Sicherheitssysteme haben, die geeignet sind, ihn vor solchen Risiken so weit wie möglich zu schützen. Die Besitzer oder Betreiber des betreffenden risikobehafteten Unternehmens dürfen die Einrichtung des wirkungsvollsten verfügbaren Schutzsystems nicht auf Grund von Kosten oder sonstigem Aufwand verweigern.
Artikel 9
Recht auf Umweltinformation
1. Jeder Mensch hat das Recht, auf angemessene Weise unterrichtet zu werden hinsichtlich geplanter Maßnahmen zur Einrichtung, Ausweitung oder Modifizierung einer potentiell gefährlichen Industrieanlage, die die öffentliche Gesundheit oder die Lebensumwelt gefährden könnten. Zur vollen Verwirklichung dieses Rechtes sollen folgende Schritte eingeleitet werden:
a) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass Gemeinwesen, Einzelpersonen und Nicht-Regierungsorganisationen das Zugriffsrecht auf vollständige Informationen bzgl. der Planungen haben. Dieses Recht soll deutlich vor der offiziellen Genehmigung wirksam werden und soll nicht mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Geheimhaltung beschnitten werden;
b) Alle Staaten sollen gewährleisten, dass vor der offiziellen Genehmigung eines riskanten Vorhabens eine unabhängige und gründliche Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit unter Beteiligung des betroffenen Gemeinwesens durchgeführt wird.
2. Jeder Mensch hat das Recht, in seiner eigenen Sprache und in einer für ihn verständlichen Weise über potentielle Gefahren oder Risiken informiert zu werden, die mit einem Produkt oder Produktionsprozess verknüpft sind, mit denen sie in Kontakt kommen könnten.
3. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über die Sicherheitsprotokolle jeglicher wirtschaftlicher Unternehmungen, deren Herstellungsweise oder industrielle Fertigung seine Lebensumwelt beeinträchtigen könnten, einschließlich der Zahl und Art der Unglücksfälle, die sich ereignet haben, des Ausmaßes der durch solche Unfälle verursachten Verletzungen und jeglicher potentieller gesundheitlicher Langzeitschäden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Informationen über Arten und Mengen gefährlicher Substanzen, die auf einem Firmengelände gelagert und verwendet werden, die vom Gelände aus in Umlauf gebracht werden oder in Endprodukten enthalten sind. Dieses Informationsrecht schließt insbesondere ein das Recht auf angemessenen Zugang zu Verzeichnissen toxischer Emissionen. Alle Personen, die in der Nähe potentiell gefährlicher Einrichtungen wohnen, haben das Recht, das Firmengelände zu inspizieren und potentiell gefährliche Substanzen und Produktionsprozesse physisch zu verifizieren.
5. Jeder Bewohner eines Umfeldes, in dem er mit Materialien und Produktionsprozessen in Kontakt kommen kann, die bekanntermaßen hochriskant sind und die von den betrieblichen Tätigkeiten eines Wirtschaftsunternehmens ausgehen, hat das Recht auf regelmäßige Untersuchungen durch einen vom Besitzer oder Betreiber dieses Unternehmens bezahlten medizinischen Fachmann.
Artikel 10
Recht auf Mitwirkung des Gemeinwesens
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die seine Lebensumwelt beeinflussen.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die folgende Eigenschaften haben sollen:
a) öffentlich und frei zugänglich;
b) zugänglich für jedermann in Hinblick auf Zeit und Ort;
c ) im Voraus weitreichend bekanntgemacht;
d) ohne Einschränkungen durch Anforderungen an Lese-/Schreibfähigkeit, spezielle Sprachkenntnisse oder Art der Beiträge.
3. Jeder Mensch hat das Recht, seine Besorgnisse und Einwände in Bezug zu Risiken zu äußern, die mit der Einrichtung, Modifizierung oder Ausweitung eines Wirtschaftsunternehmens in Verbindung gebracht werden.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung bei der Gestaltung und Ausführung laufender Studien, die die Beschaffenheit von Risiken für die Lebensumwelt ermitteln sollen, die durch ein Wirtschafts-unternehmen entstehen.
Artikel 11
Recht auf Umwelt-Monitoring
1. Jeder Mensch hat das Recht auf regelmäßige und wirksame Beobachtung seiner Gesundheit und seines Umfeldes zur Erfassung möglicher Kurzzeit- und Langzeitschäden durch gefährdende oder potentiell gefährdende Produktionsprozesse.
2. Jeder Mensch hat das Recht, bzgl. der Häufigkeit, der Art und der Ziele von Umwelt-Monitoring zu Rate gezogen zu werden. Das Recht, nicht-professionelle Monitoring-Strategien wie zum Beispiel Laien-Epidemiologie zu organisieren, soll geschützt werden. Die Rechte von Frauen, deren Erfahrung in der Gesundheitsfürsorge möglicherweise sonst unentdeckte Risiken aufdecken kann, werden besonders bekräftigt.
3. Jeder Mensch, der in gutem Glauben überzeugt ist, dass das Umfeld seines Gemeinwesens durch die Aktivitäten irgendeines Wirtschaftsunternehmens gefährdet ist, hat das Recht auf eine unver-zügliche und gründliche Untersuchung, durchzuführen von einem unabhängigen Träger und ohne Kosten für die Auftrag gebende Person.
Artikel 12
Recht auf öffentliche Fortbildung
1. Jeder Mensch hat das Recht auf wirksame Verbreitung von Informationen in Hinblick auf Gesundheitsgefahren in seinem Gemeinwesen. Dieses Recht umfasst auch Unterweisungen auf der Basis bestmöglicher Informationen und Standards unter Nutzung nationaler und internationaler Quellen.
2. Staaten sollen wirksame Maßnahmen ergreifen für:
a) klare und systematische Kennzeichnung gefährlicher Substanzen;
b) angemessene Fortbildung auf lokaler Ebene, einschließlich der Unterweisung von Kindern, über gesundheitsgefährdende Substanzen und Produktionsweisen;
c) die Schulung von Polizei, Medizinern und anderen Dienstleistern bzgl. gesundheitsgefährdender Produkte und Produktionsweisen.

Artikel 13
Recht auf lokale Maßnahmen der Notfallvorsorge
1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Maßnahmen der Notfallvorsorge, einschließlich der Bereitstellung von Warnsystemen bei drohenden Gefahren und Systemen für unverzügliche Hilfsmaßnahmen.
2. Alle Staaten sollen Maßnahmen ergreifen zur Ausstattung von Gemeinwesen mit angemessenen Notfalldiensten, einschließlich der Bereitstellung von geeigneten Strukturen bei der Polizei, der Feuerwehr, in medizinischen und paramedizinischen Diensten sowie im Katastrophen-Management.
Artikel 14
Recht auf Durchsetzung von Umweltgesetzen
1. Jeder Mensch hat das Recht, sein Lebensumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Umweltinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Gesetzgebung zum Umweltmanagement auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Artikel 15
Rechte indigener Völker
1. Indigene Völker haben das Recht, ihr Habitat, ihre Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur vor industriellen Risiken und umweltzerstörenden Praktiken durch Wirtschaftsunternehmen zu schützen.
2. Indigene Völker haben das Recht auf Kontrolle über ihr Land und das Ressourcen-Management ihres Landes, einschließlich des Rechts auf Abschätzung potentieller Auswirkungen auf die Umwelt und des Rechts, die Ansiedlung umweltgefährdender oder umweltzerstörender Industrien auf ihrem Land zu verweigern.
Teil III
Rechte der Arbeiter und Arbeiterinnen
Artikel 16
Spezielle Arbeitnehmerrechte
Über ihre Rechte als Mitglieder eines Gemeinwesens hinaus haben Arbeiterinnen und Arbeiter spezifische Rechte, die auf ihr Arbeitsumfeld anwendbar sind.

Artikel 17
Recht auf gefahrenfreies Arbeitsumfeld
1. Arbeiter haben das Recht auf eine Arbeitsumgebung, die frei von vorhersehbaren Gefahren ist, welche mittel- oder unmittelbar von einem Wirtschaftsunternehmen ausgehen, besonders von der Fertigung oder anderen industriellen Abläufen.
2. Jeder Arbeiter ist berechtigt, in gutem Glauben beim Unternehmer oder bei außenstehenden Parteien Klage zu führen über Bedingungen oder Praktiken am Arbeitsplatz, die er für schädlich oder gefährlich hält, ohne deswegen fürchten zu müssen, dass der Arbeitgeber ihn mit Strafmaßnahmen oder anderen diskriminierenden Maßnahmen belegt.
3. Eine Arbeitsumgebung, aus der unmöglich alle Gefahren verbannt werden können, berechtigt zum Anspruch auf Hilfestellung; alle Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen samt entsprechender Ausstattung müssen kostenlos und voll wirksam zur Verfügung stehen, auch persönliche Schutzausrüstung, die nötig ist, um Gefahren so weit wie möglich auszuschalten. Arbeitgeber dürfen sich nicht weigern, aus Kostengründen oder wegen des Aufwandes die wirksamste Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
4. Arbeiter haben das Recht auf sichere Arbeitssysteme, und alle Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Systeme zu planen, zur Verfügung zu stellen, in Stand zu halten und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
5. Arbeiter sollen keiner gefährlichen Chemikalie ausgesetzt sein, die durch eine weniger gefährliche Substanz ersetzt werden kann.
6. Regierungen und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einrichtung von Arbeitsumfeldern, die frei von Gesundheitsgefahren sind. Die Untätigkeit einer der beiden Seiten soll keine angemessene Rechtfertigung für die Pflichtverletzung der anderen Seite sein.
Artikel 18
Recht auf Gesundheits- und Sicherheitsinformationen
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Unterrichtung, wenn Veränderungen in ihrem Arbeitsumfeld geplant sind, die möglicherweise eine Bedrohung von Sicherheit und Gesundheit darstellen.
2. Arbeiter haben das Recht, in ihrer eigenen Sprache und auf eine Weise, die sie verstehen können, über jegliche bekannte Gesundheitsgefährdung unterrichtet zu werden, die mit irgendwelchen Stoffen oder Arbeitsabläufen verbunden ist, mit denen sie während der Zeit ihrer Beschäftigung zu tun haben.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf Kenntnis des Sicherheitsberichts, der über ihr Arbeitsumfeld angefertigt wurde, einschließlich der Art und Zahl der eingetretenen Unfälle, dem Ausmaß der Folgeschäden und jeglicher bekannter Langzeitgefahren für ihre Gesundheit, die von Ausgangs- und Werkstoffen sowie Arbeitsabläufen ausgehen, die der Arbeitgeber eingeführt hat. Arbeiter haben das Recht, regelmäßig über Sicherheitsberichte jedes Unternehmens informiert zu werden, das mit dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, durch gemeinsame Eigentümerschaft verbunden ist.
4. Arbeiter, die in einem Umfeld beschäftigt sind, wo sie mit bekanntermaßen sehr gefährlichen Stoffen sowie unfallträchtigen Arbeitsabläufen in Berührung kommen, haben ein Recht auf ärztliche Untersuchungen durch einen unabhängigen Fachmann, den der Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellt. Der Erstuntersuchung sollen in regelmäßigen Abständen weitere folgen, die von der konservativsten Abschätzung der Risiken ausgehen, aber nicht mehr als ein Jahr auseinanderliegen sollen; das ärztliche Ergebnis soll dem Arbeiter mitgeteilt werden.
Artikel 19
Recht auf Mitbestimmung
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf wirksame Mitbestimmung bei Entscheidungen des Managements, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten betreffen.
2. Alle Arbeiter haben das Recht, Sicherheitsvertreter zu wählen. Diese Vertreter haben das Recht auf Mitwirkung in gemeinsamen Ausschüssen, paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeiterschaft und des Managements, die regelmäßig tagen und sich mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen befassen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht, bei der Gestaltung und Ausführung laufender Gesundheits- und Sicherheitsstudien mitzuwirken, um die Beschaffenheit jeglicher Risiken für Gesundheit und Sicherheit zu ermitteln.
4. Alle Arbeiter haben das Recht, lokale Zentren für Risikoabschätzung und einschlägige Informationsnetzwerke einzurichten und/oder sich ihnen anzuschließen. Regierungen und Arbeitgeber sind verpflichtet, solche Organisationen und Programme zu unterstützen.
Artikel 20
Recht auf Gesundheits- und Sicherheits-Monitoring
1. Alle Arbeiter haben das Recht, in einem Arbeitsumfeld tätig zu sein, das regelmäßig und wirksam auf Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter geprüft wird, die in dem Bereich beschäftigt sind.
2. Ungeachtet der Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitsumfelder zu untersuchen, soll den Arbeitern das Recht bleiben, unabhängige oder von Arbeitern durchgeführte Prüfungen zu erwirken. Dieses Recht schließt das Recht auf regelmäßiges Monitoring ein, um möglichen Langzeitgefahren vorzubeugen, die aus dem Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld resultieren können.
3. Jeder Arbeiter, der in gutem Glauben annimmt, dass seine Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist oder sein wird durch den Kontakt mit Substanzen, Materialien oder Produktionsprozessen im Arbeitsumfeld, hat das Recht auf eine unverzügliche und gründliche Untersuchung durch den Arbeitgeber, eine unabhängige Agentur oder auf anderem Wege, ohne dass dem Arbeiter Kosten entstehen.
Artikel 21
Recht auf Unterweisung und praktische Schulung
1. Arbeiter, die mit gefährlichen oder risikobehafteten Ausgangs- und Werkstoffen und in unfallträchtigen Abläufen arbeiten, haben ein Recht auf begleitende Unterweisung über den angemessenen Gebrauch der gefährlichen Ausgangs- und Werkstoffe. Das Recht auf Unterweisung und praktische Schulung auf der Basis bestmöglicher Information aus nationalen und internationalen Quellen wird bekräftigt.
2. Arbeiter und Aufsichtsführende haben das Recht, über den richtigen Gebrauch gefährlicher Stoffe Bescheid zu wissen, die fachgerechte Ausführung aller Arbeitsprozesse zu beherrschen, mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Lebensumfeld vertraut zu sein, und die Maßnahmen zu kennen, die bei einem Unfall zu ergreifen sind.
Artikel 22
Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge am Arbeitsplatz
1. Alle Arbeiter haben das Recht auf Maßnahmen der Notfallvorsorge, die den Bedingungen und Verfahren in ihrem Arbeitsumfeld angemessen sind. Die Maßnahmen sollen Warnsysteme für bevorstehende Gefahren und Systeme unverzüglicher Hilfsmaßnahmen einschließen, außerdem realistische Übungen der Abläufe und häufige Simulationen am Schreibtisch vorsehen.
2. Verfahren der Notfallvorsorge sollen die besonderen Bedürfnisse einzelner Arbeiter berücksichtigen, einschließlich der Bedürfnisse von Personen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätsbehinderungen.
3. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Notfalldienste, einschließlich der Polizei, der Feuerwehr, der medizinischen und paramedizinischen Dienste sowie dem Katastrophen-Management.
Artikel 23
Recht auf Geltendmachung von Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen
1. Alle Arbeiter haben das Recht, ihr Arbeitsumfeld angemessen und in regelmäßigen Abständen von einem ausgebildeten Gesundheits- und Sicherheitsinspektor prüfen zu lassen, der die Einhaltung der Gesetze streng überwacht und bei ernsthaften Verstößen Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
2. Alle Arbeiter haben das Recht auf angemessene Gesetzgebung zur Planungskontrolle auf der Basis des Vorsorgeprinzips, so dass bei drohenden ernsten und/oder irreversiblen Schäden fehlende wissenschaftliche Nachweisbarkeit nicht als Begründung anerkannt wird, um kostenwirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und Umweltschäden zu verzögern.
Teil IV
Allgemeine Ansprüche auf Unterstützung
Artikel 24
Recht auf Unterstützung und Entschädigung
1. Alle verletzten oder sonst irgendwie von gefährdenden Produktionsprozessen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht auf schnelle, umfassende und wirksame Hilfe. Dieses Recht ist anwendbar auf alle von Gefahren oder potentiellen Gefahren betroffenen Personen, einschließlich der Personen, die zur Zeit der Schädigung oder dem Kontakt noch nicht geboren waren, und Personen, die direkt oder indirekt körperlich oder materiell geschädigt oder ökonomisch oder sozial benachteiligt wurden.
2. Dieses Recht umfasst das Recht auf faire und angemessene Entschädigung zur Deckung aller Kosten, die in Verbindung stehen mit gefährlichen oder potentiell gefährlichen Produktionsprozessen, einschließlich der Kosten für:
a) Medikamente, Tests, Therapien, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Behandlungen;
b) Reisen und andere Nebenkosten;
c ) Einkommensverluste, Überbrückungsdarlehen und andere finanzielle Einbußen;
d) Arbeitslosigkeit durch die Schließung eines Werks;
e) zusätzliche unbezahlte Arbeit einschließlich der Pflege durch die Familie und das Gemeinwesen;
f) Bezahlung von Hilfsgütern und/oder Hilfsmaßnahmen und Ausgleich für entgangene Lebenschancen, direkt oder indirekt verursacht durch gefährdende Prozesse oder Produkte;
g) Wiederherstellung der Umwelt.
3. Alle von Gesundheitsgefahren betroffenen Personen haben das Recht auf wirksame und innovative politische Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahren und zur Entschädigung. Um dieses Recht zu verwirklichen, sollen folgende Maßnahmen von Staaten und Wirtschaftsunternehmen ergriffen werden:
a) Schließung von Produktionsstätten;
b) Verminderung oder Vermeidung der Umweltbelastung;
c) Garantie durch die Beschuldigten, Vermögenswerte für Entschädigungsmaßnahmen unangetastet zu lassen;
d) Zwangsliquidierung der Vermögenswerte eines Unternehmens, wenn die Verpflichtungen den messbaren Vermögenswerten entsprechen oder diese übertreffen;
e) Platzierung der Vermögenswerte des Unternehmens in Annuitätenfonds, die von geschädigten Personen oder deren Repräsentanten kontrolliert werden;
f) faire und angemessene Entschädigung für die Kosten der medizinischen Beurteilung von Symptomen;
g) andere Abhilfemaßnahmen, die zum Nutzen der betroffenen Personen nötig erscheinen.
4. Um die Ansprüche gegenwärtig oder in Zukunft betroffener Personen zu befriedigen, sollen angemessene Fonds eingerichtet werden.
Artikel 25
Recht auf unverzügliche einstweilige Unterstützung
1. Alle von gesundheitsgefährdenden Wirtschaftstätigkeiten nachteilig Betroffenen haben das Recht auf unverzügliche und angemessene einstweilige Unterstützung zur Linderung ihrer Verletzungen und Leiden für den Zeitraum, in dem die endgültige Haftung und Entschädigung noch nicht festgelegt sind. Staaten sollen sicherstellen, dass alle gefährdenden oder potentiell gefährdenden Unternehmen durch eine Versicherung oder auf andere Art finanzielle Vorsorge treffen in einer Höhe, die den potentiellen Kosten für einstweilige Unterstützungszahlungen entspricht.
2. Für den Fall, dass ein Wirtschaftsunternehmen diese Vorsorge vernachlässigt, soll die Unterstützung durch den Staat geleistet werden. In dieser Weise gewährte einstweilige Unterstützung wird nicht aufgerechnet gegen gerichtlich festgelegte abschließende Entschädigungszahlungen.
Artikel 26
Recht auf medizinische Information
Alle Menschen, auch noch ungeborene Menschen, die unmittelbar oder nachträglich durch gesund-heitsgefährdende Handlungen geschädigt werden, haben das Recht, relevante Dokumente derartige Schädigungen betreffend zu erhalten, einschließlich medizinischer Aufzeichnungen, Testergebnissen und anderer Informationen.
Dieses Recht darf geltend gemacht werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt und darf nicht durch Verzögerungen oder Zuwiderhandlungen durch die Regierung oder die Industrie behindert werden. Solche Offenlegungen dürfen nicht in einer Weise erfolgen, die das Recht der betreffenden Person auf Zugang zu einer Dienstleistung, einer Versicherung, einem Arbeitsverhältnis oder jeglicher sozialer Chancen präjudiziert.
Artikel 27
Recht auf professionelle Dienstleistungen
1. Alle Personen, die durch gesundheitsgefährdende Tätigkeiten geschädigt werden, haben das Recht auf Zugang zu wirksamen professionellen Dienstleistungen, einschließlich den Dienstleistungen von Anwälten, Journalisten, wissenschaftlichen Experten und medizinischen Fachkräften.
2. Bei strittigen Fragen wissenschaftlicher oder medizinischer Natur haben alle betroffenen Personen oder ihre Repräsentanten das Recht auf unabhängige Beratung, frei von Befürchtungen und Begünstigung. Das Recht, unabhängige, auch mehrfache Beratung anzustreben, wird bekräftigt.
3. Fachkräfte und Experten sollen folgende Verhaltensweisen unterlassen:
a) Beratung auf der Basis inadäquater Information oder Expertise;
b) Behinderung der Bemühungen von Arbeitern oder Gemeinwesen um Information, auch durch eigene Recherche oder das Sammeln von Daten mit Hilfe von Laien-Epidemiologie oder andere Methoden;
c) gemeinsames Handeln gegen die Interessen von Arbeitern und Gemeinwesen.
4. Alle Fachkräfte, die im Besitz von Informationen sind bzgl. der Gesundheit einer geschädigten oder von Gesundheitsgefährdungen betroffenen Person, sollen vorrangig der Sorge um das Wohlergehen dieser Person verpflichtet sein. Diese Pflicht soll jederzeit Vorrang haben vor jeglicher Loyalität zu Dritten, einschließlich einer Regierung, einer Berufsorganisation oder einem Wirtschaftsunternehmen.
Artikel 28
Recht auf wirksame juristische Vertretung
1. Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen nachteilig betroffenen Personen haben das Recht, unabhängige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
2. Alle Staaten sollen kostenlose Rechtsvertreter und juristischen Beistand durch einen unabhängigen juristischen Experten zur Verfügung stellen, wenn die Interessen der Justiz das erfordern.
3. Bei der Entscheidungsfindung über jegliche Klage dürfen die betroffenen Personen ihre Ansprüche untermauern:
a) unter der Federführung einer Arbeiterorganisation oder einer Organisation des Gemeinwesens, oder
b) durch Sammelklagen, in denen die Rechte aller betroffenen Personen in einem Verfahren entschieden werden.
4. Alle Personen, die Klage vor Gericht erheben oder zu erheben versuchen, haben das Recht auf Einsicht in alle relevanten Akten ihres juristischen Vertreters.
Artikel 29
Wahl des Gerichtsstandes
1. Jede durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigte Person hat das Recht, ihre Klage gegen mutmaßliche Schädiger, einschließlich Einzelpersonen, Regierungen, Unternehmen oder anderer Organisationen, bei einem Gericht seiner Wahl vorzubringen. Kein Staat soll solche Personen auf der Basis von Staatsangehörigkeit oder Wohnort benachteiligen.
2. Alle Staaten sollen sicherstellen, dass im spezifischen Fall juristischer Ansprüche, die aus den Auswirkungen gesundheitsgefährdender Handlungen entstehen, Rechtsvorschriften, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen und Rechtsgrundsätze, die ansonsten die Verfolgung dieser Ansprüche erschweren würden, die Klage betroffener Personen auf volle und wirksame Entschädigung nicht verhindern sollen.
Artikel 30
Recht auf Dokumentation der Voruntersuchung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter haben das Recht, relevante Dokumente, Akten oder andere Informationen zu suchen und ausgehändigt zu bekommen, um sie dem Gericht oder anderen, unabhängigen Tribunalen oder Foren vorzulegen mit dem Ziel, während des Verfahrens die Haftung von Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen oder Regierungen zu begründen.
Artikel 31
Recht auf faires Verfahren
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne von einem unabhängigen, gesetzmäßigen Tribunal angehört zu werden. In diesem Recht enthalten ist das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, einschließlich:
a) des Rechts, aus Sammelklagen auszutreten;
b) des Rechts auf frühzeitige Unterrichtung, bevor ein außergerichtlicher Vergleich in einer Zivilklage abgeschlossen ist;
c) des Rechts, eine Klage einzubringen, auch nach Überschreiten einer Fristsetzung durch administrative, gesetzgeberische, juristische oder andere Maßnahmen;
Artikel 32
Recht auf Freiheit von Täuschung und Verzögerung
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen sollen das Recht haben, vor Täuschung durch Unternehmen, Regierungen oder andere Körperschaften beschützt zu werden. Weiterhin hat jede Form beabsichtigter Verzögerung oder Behinderung des juristischen Verfahren zu unterbleiben, einschließlich:
a) der Bankrotterklärung;
b) des Missbrauchs der Prozessordnung zur Verzögerung der Entscheidungsfindung;
c) der Fälschung von Beweismitteln.
Artikel 33
Recht auf Durchsetzung von Urteilen oder Vergleichen
Alle durch gesundheitsgefährdende Handlungen geschädigten Personen und ihre Vertreter sollen das Recht haben, Urteile oder Vergleichsergebnisse gegen die Vermögenswerte der haftbaren Partei oder der Partei im Vergleichsverfahren in jedem anderen Land durchzusetzen; es soll die Pflicht jedes Staates sein, innerhalb seines Gesetzesrahmens umfassende Rechtsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um jeden betroffenen Bürger zu unterstützen.
Artikel 34
Recht auf Umkehr der Beweislast
1. Im Falle eines Prima-facie-Beweises, dass Tod oder Verletzung von einer Gefährdung durch einen industriellen Produktionsprozess verursacht wurde, muss das gefährdende Unternehmen beweisen, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat.
2. Keine von gefährdender Tätigkeit widrig betroffene Person soll übermäßigen Anforderungen an die Dokumentation oder strengen Beweisstandards unterworfen werden, um zu begründen, dass die gefährdende Tätigkeit ihre Erkrankung oder ihre Symptome verursacht hat. Die Verknüpfung zwischen Gefährdung und Erkrankung soll angenommen werden, wenn die betroffenen Personen nachweisen:
a) dass sie unter Symptomen leiden, die für gewöhnlich assoziiert werden mit schädlichen Substanzen oder einem ihrer Bestandteile, die in die Umwelt gelangt sind;
(b) und
(i) dass sie sich entweder während des Zeitraums der Kontamination im Bereich dieser Kontami-nation aufgehalten haben;
(ii) oder dass sie zu einer Personengruppe gehören, die für gewöhnlich als sekundär Betroffene angesehen wird, einschließlich Säuglingen, Kindern, Lebensgefährten oder anderen engen Partnern.
Artikel 35
Recht auf strafrechtliche Haftung von Gesellschaften oder Staaten
1. Alle Personen, die durch industrielle Gefahren Verletzungen oder den Tod erlitten haben, haben das Recht auf vollständige strafrechtliche Untersuchung der Handlungsweise des Wirtschaftsunternehmens, damit befasster Regierungsbeamter und aller betroffenen Einzelpersonen oder Organisationen. Die Untersuchung soll unverzüglich und rigoros durchgeführt werden und soll eine Einschätzung enthalten, ob Straftaten, einschließlich Mord oder Totschlag, begangen wurden. Falls hinreichende Beweismittel gefunden werden, soll eine prompte und energische Strafverfolgung eingeleitet werden.
2. Falls die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens oder einer Einzelperson erwiesen ist, sollen Geldbußen oder Gefängnisstrafen in einem Ausmaß verhängt werden, das geeignet ist, exemplarisch und abschreckend zu wirken.
Artikel 36
Recht auf sichere Auslieferung
Wenn eine Person, die einer Straftat im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Handlungen beschuldigt wird, in einem Land außerhalb der Gerichtsbarkeit des Verfahrens wohnt oder sich aufhält, wird hiermit das Recht bekräftigt, die Auslieferung des Beschuldigten an das Land des Gerichtsstandortes zu verlangen und zu gewährleisten.
Teil V
Inkraftsetzung
Artikel 37
Korrespondierende Pflichten
Alle Personen, haben die Pflicht, individuell oder im Zusammenschluss mit anderen die in dieser Charta niedergelegten Rechte zu schützen. Arbeitgeber und Regierungsangehörige stehen unter strenger Verpflichtung, für die umsichtige Anwendung der Rechte Sorge zu tragen. Gewerkschaften, gemeinnützige Gesellschaften und Nicht-Regierungs-Organisationen stehen in besonderer Verantwortung für die Verwirklichung der Regelungen dieser Charta.
Artikel 38
Staatliche Verantwortlichkeiten
Alle Staaten sollen das Recht von Arbeitern und Gemeinwesen respektieren, frei von industriellen Gesundheitsgefährdungen zu leben. Im Einklang damit sollen sie gesetzgeberische, administrative und andere Maßnahmen durchführen, die zur Implementation der in dieser Charta enthaltenen Rechte nötig sind.
Artikel 39
Nicht-staatliches Handeln
Das Fehlen staatlicher Maßnahmen zur Durchsetzung und zum Schutz der in dieser Charta nieder-gelegten Rechte tilgt nicht die Verpflichtung von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Nicht-Regierungs-Organisationen und Einzelpersonen, diese Rechte geltend zu machen und zu schützen.