Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Pharma] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern vermarktet eine Vielzahl gefährlicher Pharma-Produkte. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Medikamente nur für Reiche
Der BAYER-Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers äußerte sich im Dezember zur Einführung des Krebsmittels NEXAVAR wie folgt: „Wir haben dieses Medikament nicht für den indischen Markt entwickelt, um ehrlich zu sein. Wir haben es für Patienten im Westen entwickelt, die es sich auch leisten können.“
Die Aussage von Herrn Dekkers bietet einen aufschlussreichen und zugleich erschreckenden Blick in das Innenleben der Pharmaindustrie: nicht medizinische Notwendigkeiten sind entscheidend bei der Entwicklung neuer Präparate, sondern allein der Profit. BAYER geht es nicht darum, dass viele Menschen von einem Medikament profitieren. Vielmehr wird die Forschungs- und Verkaufspolitik gezielt so gestaltet, dass die höchsten Preise erzielt werden können - unabhängig davon, wie vielen Menschen dadurch der Zugang zu Medikamenten verwehrt bleibt.
Da die Pharmaindustrie für das Marketing weit mehr ausgibt als für die Forschung, zielt auch das Argument ins Leere, wonach die hohen Preise für die Entwicklung neuer Präparate notwendig wären. BAYER gibt für Vertrieb und Marketing über zehn Milliarden Euro aus - etwa das Dreifache der Forschungsausgaben.

Risiken von XARELTO
Weiterhin drückt BAYER mit allen Mitteln den neuen Gerinnungshemmer XARELTO in den Markt – auch für Indikationen, bei denen eine Wirksamkeit nicht belegt ist.
So gibt es bislang keine Studien, die bei der Behandlung von Vorhofflimmern einen Vorteil von XARELTO gegenüber gut eingestellten Marcumar-Patienten nachweisen. Das unabhängige arznei-telegramm rät von einer Verordnung daher generell ab. XARELTO reduziere weder Schlaganfälle plus systemische Embolien noch die Rate relevanter Blutungen. Dass das Medikament unter den neuen Gerinnungshemmern die höchsten Verschreibungszahlen aufweist, sei nur durch das exorbitante Marketing und durch Einflussnahme auf medizinische Fachgesellschaften erklärbar.
Auch zur Behandlung des Akuten Koronarsyndroms (ACS) ist XARELTO nicht zu empfehlen. Die US-Behörde FDA verweigerte wegen der mangelhaften Qualität der von BAYER vorgelegten Studien hierfür gar die Zulassung. Bei über 10% der Patien-ten war der Beobachtungszeitraum so knapp bemessen, dass am Studien-Ende nicht einmal bekannt war, ob der Patient noch lebt. Zudem ergab eine stichprobenartige Überprüfung der Primärdaten, dass mehrere Todesfälle unter XARELTO unter den Tisch gefallen waren. Hinzu kommt, dass das Ergebnis durch Ausschluss uner-wünschter Daten - offenbar bewusst - verzerrt wurde.
Derweil explodiert die Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden im vergangenen Jahr für XARELTO 133 tödliche Verläufe und 1400 schwere Nebenwirkungen registriert.
Es darf nicht sein, dass BAYER aus Profit-Gründen ein Medikament vermarktet, an dessen Sicherheit es erhebliche Zweifel gibt. Der Konzern sollte aus den Skandalen mit LIPOBAY, TRASYLOL und YASMIN gelernt haben. Präparate, die gegenüber älteren Mitteln keinen Vorteil bieten, sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Gefährliche Antibaby-Pillen
Antibabypillen mit dem Wirkstoff Drospirenon haben gegenüber älteren Pillen ein zwei- bis dreifach erhöhtes Thrombose- und Embolierisiko. Allein in Deutschland lie-ßen sich pro Jahr rund 250 schwere Embolien vermeiden, wenn alle Frauen mit Kontrazeptiva der 2. Generation verhüten würden.
Obwohl BAYER alles tut, um den vielen Tausend Opfern (darunter hunderte von To-desfällen) die Entschädigung zu verweigern, hat der Konzern inzwischen 1,7 Milliarden Dollar an über 8.000 betroffene Frauen gezahlt. Trotzdem verweigert der Konzern eine Entschuldigung und hält an der Vermarktung fest. Zynischerweise gehört BAYER sogar zu den Sponsoren des „Weltthrombosetags“, der auf die Risiken von Thromboembolien aufmerksam machen soll.

Antibiotika in der Tierzucht
Zwar ist die Menge der in der Tierzucht eingesetzten Antibiotika leicht rückgängig. Weiterhin werden jedoch in der Intensiv-Tierhaltung rund sieben Mal so viele Bakterizide eingesetzt wie in der Humanmedizin. Und ausgerechnet die Verwendung des von BAYER vertriebenen Präparats BAYTRIL aus der Klasse der Fluorchinolone wächst: die jüngsten verfügbaren Zahlen zeigen in Deutschland einen Anstieg um 25% gegenüber dem Vorjahr.
BAYTRIL ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Reserve-Antibiotika Ciprofloxacin und Moxifloxacin. Durch den massenhaften Einsatz in der Tiermast bilden sich immer mehr resistente Keime, so dass die Präparate ihre Wirk-samkeit verlieren. Die WHO fordert seit Jahren ein Verbot des massenhaften Einsat-zes von Antibiotika in der Tierzucht. Dies dürfte ein Grund dafür sein, dass BAYER den Umsatz von BAYTRIL im aktuellen Geschäftsbericht verheimlicht.

[Philipp Mimkes] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der SPIEGEL meldete letzte Woche, dass der Fonds für HIV-geschädigte Bluter erneut zur Neige geht. Hepatitis-infizierte Bluter, deren Gesundheitszustand oft noch schlechter ist, gehen bislang ganz leer aus.
BAYER hat in diesen Fonds mehrfach eingezahlt, jedoch in vollkommen unzureichender Weise.

Zur Erinnerung: in den 80er Jahren wurde rund die Hälfte aller Bluter mit HIV und Hepatitis C infiziert. Die meisten durch Produkte von BAYER. Mehr als 2/3 der Betroffenen starben bislang an den Folgen.

Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss kam zu Ergebnis: Die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Sterilisierungsverfahren rechtzeitig vorlagen.
Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER damals der Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.

Im Oktober lief im ZDF der eindrucksvolle Film „Blutgeld“. U. a. wird darin gezeigt, wie Hersteller von Plasmaprodukten die Gefahren ungetesteter Präparate kannten, den Verkauf jedoch fortsetzten. Der Regisseur hat im Interview deutlich gemacht, dass es sich bei der dargestellten Firma um Bayer handelt.

Der Film hat vor wenigen Wochen den „Deutschen Hörfilmpreis“ erhalten. Hauptsponsor der Preisverleihung war ausgerechnet die BAYER AG.

Herr Dekkers, mir fehlen dazu fast die Worte: der Film thematisiert das Leid Tausender Hämophiler, deren Sterben BAYER größtenteils hätte verhindern können. Und Sie nutzen ausgerechnet diese Veranstaltung für Ihr sogenanntes „Social Marketing“??
Ich möchte Sie fragen: ob Sie solche makabren Werbekampagnen künftig unterlassen möchten?

Statt die BAYER-Opfer dergestalt zu verhöhnen, sollten Sie sich endlich bei den Geschädigten und den Hinterbliebenen entschuldigen. Außerdem fordern wir von Ihnen, dass Sie die Behandlungskosten der Opfer vollständig übernehmen und alle Infizierten nach japanischem Vorbild entschädigen.
In Japan erhielten die infizierten Bluter von BAYER rund eine halbe Mio Euro, lebenslange Rente + offizielle Entschuldigung.
+++++
Heute haben wir viele warme Worte zum Ausscheiden von Wolfgang Plischke aus dem Vorstand gehört. Damit der Abschied nicht zu rührselig ausfällt, möchte ich kurz an 2 Stationen aus der Karriere von Herrn Plischke erinnern:

Ich sprach eben davon, dass sich die japanische BAYER-Tochterfirma Bayer Yakuhin 1996 bei den Opfern von HIV-verseuchten Blutpräparaten entschuldigte.
Ich zitiere aus der damaligen Erklärung von BAYER: wir „fühlen uns für die Schäden der HIV-infizierten Bluterkranken tief verantwortlich” und wir „entschuldigen uns von Herzen, den Opfern sowohl physisch wie psychisch großen Schaden zugefügt zu haben.”

Und wie hieß nun der damalige Geschäftsführer von Bayer Yakuhin? Ganz richtig: Wolfgang Plischke

Gegenüber europäischen oder amerikanischen Opfern hat BAYER eine Entschuldigung hingegen stets abgelehnt. Ich kenne mehrere Infizierte persönlich und ich weiß, dass diese seit 30 Jahren auf eine solche Entschuldigung warten.

Herr Plischke: es würde von menschlicher Größe zeugen, wenn Sie Ihren heutigen Abschied dazu nutzen würden, für die Betroffenen hierzulande ähnliche Worte zu finden wie damals in Japan.

Bleiben wir noch kurz bei Herrn Plischke: nach seiner Station in Japan wurde er Leiter der US-amerikanischen Pharma-Sparte von BAYER. In den USA lagen BAYER ab 1999 zahlreiche Berichte über schwere Nebenwirkungen des Cholesterin-Senkers Lipobay vor. Insbesondere bewirkte Einnahme von Lipobay einen Muskelzerfall (sog. Rhabdomyolyse), die zu Nierenversagen führen kann. Hätte BAYER bereits nach dem Bekanntwerden der ersten Fälle gehandelt, wären über hundert Menschen am Leben geblieben.

BAYER verkaufte zu diesem Zeitpunkt Lipobay mit einer Konzentration von 0,3 mg pro Tablette. Obwohl die Nebenwirkungen schon mit dieser relativ niedrigen Konzentration weit gravierender waren als bei Konkurrenz-Präparaten, brachte Bayer in den USA zunächst Lipobay mit einer Konzentration von 0,4 mg und schließlich im Jahr 2000 sogar mit einer Dosis von 0,8 mg auf den Markt.

Sogar Wissenschaftler von BAYER warnten das Management wiederholt vor diesem Schritt. Die internen Papiere, die von US-Gerichten später veröffentlicht wurden, zeigen: der Geschäftsleitung unter Wolfgang Plischke waren diese Warnungen im Detail bekannt. Sie setzte sich jedoch bewusst darüber hinweg. Die Mehrzahl der Todesfälle erfolgte durch Tabletten dieser erhöhten Konzentration von 0,8 mg.

Der Ausgang dieses Skandals ist den meisten bekannt: im August 2001 wurde Lipobay vom Markt genommen; BAYER zahlte Entschädigungen von über einer Milliarde Euro. Das macht die Toten aber nicht wieder lebendig.

Insofern ist Lipobay eines von vielen Beispielen einer Vermarktung von Pharmazeutika, die notfalls über Leichen geht. Und einer der Protagonisten dieses Prinzips heißt Wolfgang Plischke.

Abschließend habe ich einige Fragen zum Gerinnungshemmer Xarelto. Wir befürchten, dass mit Xarelto das nächste überflüssige (und für viele Patienten gefährliche) Präparat auf den Markt gedrückt wird.

Im vergangenen Jahr gab es allein in Deutschland 133 Meldungen über „tödliche Verläufe“ nach Einnahme von Xarelto und 1400 Meldungen schwerer Nebenwirkungen (in der Regel Blutungen). Gleichzeitig hat sich der Xarelto-Umsatz im vergangenen Jahr verdreifacht. Parallel dazu gab es von BAYER geradezu ein Marketing-Feuerwerk: mit Werbe-Veranstaltungen, dem Versand von Gratis-Mustern, dem Sponsoring medizinischer Kongresse etc

Hierzu meine erste Frage: welchen Betrag haben Sie für das Marketing von Xarelto im vergangenen Jahr ausgegeben?

Grundsätzlich möchte ich klarstellen: verbesserte Gerinnungshemmer sind wünschenswert, da die bisherige Therapie mit Marcumar kompliziert und mit vielen Nebenwirkungen verbunden ist.

Nur: aktuell gibt es keine glaubhafte Studie, wonach der Einsatz von Xarelto insb. zur Behandlung des Vorhofflimmerns (und das ist genau die lukrative Indikation, für die Xarelto vermarktet wird!) sinnvoll ist.
Xarelto reduziert weder die Zahl der Schlaganfälle noch die Rate schwerer Blutungen. Zudem liegen keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen des Präparats vor
Und nebenbei: die Kosten einer Xarelto-Therapie liegen 20x höher als z.B. bei Marcumar, was jährlich zu Zusatzkosten von etwa 1.000 Euro pro Patient führt

Neben der Vermarktung für Patienten mit Vorhofflimmern plant BAYER zusätzlich, Xarelto zur Behandlung des Akuten Koronarsyndroms (ACS) einzusetzen. Für das Zulassungsverfahren hat BAYER nur eine einzige, vollkommen unzureichende Studie vorgelegt.

Die US-Aufsichtsbehörde FDA hat eine Zulassung für ACS wegen mangelhafter Daten 2x verweigert. Unter anderem kritisierte die FDA unvollständige Datensätze und den viel zu kurzen Beobachtungszeitraum. BAYER musste gegenüber der FDA sogar einräumen, dass bei über 10% der Probanden der Beobachtungszeitraum so knapp war, dass am Studienende nicht einmal bekannt war, ob der Patient noch lebt. Zudem wies FDA nach: BAYER hatte mehrere Todesfälle von Probanden unter den Tisch fallen lassen.

Herr Dekkers, Sie haben kürzlich geäußert: Xarelto soll mittelfristig Jahreserlös von 3,5 Milliarden Euro einfahren.
Ich frage Sie: wie kommen Sie auf diese Summe? Planen Sie Vermarktung für Behandlung des Akuten Koronarsystems?
Bitte schlüsseln Sie auf, für welche Indikation Sie welche Umsätze mit Xarelto anpeilen.

Ihr Konkurrent Boehringer hat im Februar eine Studie zum Gerinnungshemmer Dabigatran veröffentlicht. Die Studie zeigt: der Plasmaspiegel schwankt bis zu einem Faktor 5 und korrelliert signifikant mit schweren Blutungen und Schlaganfällen. Boehringer überlegt daher, eine Kontrolle des Plasmaspiegels einzuführen und ein Antidot zu entwickeln.

Es ist davon auszugehen, dass die Lage bei Xarelto ähnlich ist. Von daher meine Frage:
Gibt es ähnliche Untersuchungen zu Xarelto? Ist Bayer bekannt, ob der Plasmaspiegel von Xarelto in ähnlichem Umfang schwankt?

Bayer hat laut Aussage der EMA im Jahr 2011 einen Test entwickelt, mit dem Überdosierungen festgestellt werden können.
Plant Bayer die Vermarktung des Tests zur Gerinnungskontrolle?
Entwickelt Bayer ein Antidot für Xarelto? Wenn ja, wird dieses vermarktet?

Wir befürchten, dass Xarelto – nach Lipobay, Trasylol und Yasmin – der nächste Pharma GAU von BAYER wird. Wir fordern daher in einem ersten Schritt, die Vermarktung von Xarelto an Risiko-Patienten sowie an Personen >70 Jahre einzustellen und das aggressive Marketing für Xarelto zu unterbinden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Anmerkung zu den Antworten:

Marijn Dekkers weigerte sich, Angaben zu den Marketing-Kosten von Xarelto zu machen. Nur die allgemeinem Ausgaben für Marketing und Vertrieb (25% vom Umsatz) würden angegeben.
Auch die Umsätze nach Indikationen würden nicht aufgeschlüsselt.

[Carl Duisberg] Vortrag „Carl Duisberg, Bayer und der Erste Weltkrieg“

CBG Redaktion

Zeit: Mittwoch, 4. März 2015; 18.30 Uhr
Ort: Vortragssaal im Forum Leverkusen, Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen

Carl Duisberg setzte im 1. Weltkrieg den Einsatz von Giftgas durch, betrieb die Deportation belgischer Zwangsarbeiter und forderte die Annexion großer Teile Europas. Höhepunkt von Duisbergs Lebenswerk war der Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN.

Ende 2014 wurden in Dortmund und Lüdenscheid Carl-Duisberg-Straßen umbenannt. Auch in Frankfurt, Bonn, Dormagen und Marl laufen entsprechende Verfahren. In Leverkusen hingegen scheiterten Anträge auf Entzug der Ehrenbürgerschaft Duisbergs sowie auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße.

Ausführliche Infos hierzu finden sich hier

Der Opladener Geschichtsverein organisiert morgen die Vortragsveranstaltung „Carl Duisberg, Bayer und der Erste Weltkrieg“. Referentin ist Dr. Kordula Kühlem von der Konrad-Adenauer-Stiftung.

In der Ankündigung schreibt der Geschichtsverein: „Carl Duisberg (1863–1935) war von 1900 bis 1925 als Direktor bzw. Generaldirektor der Farbenfabriken Elberfeld, vorm. Friedr. Bayer & Co. (FFB), der heutigen Bayer AG, sowie von 1925 bis 1935 als Aufsichtsratsvorsitzender der I. G. Farbenindustrie AG nicht nur einer der einflussreichsten Industriellen seiner Zeit. Durch seine – bis heute umstrittene – Rolle im Ersten Weltkrieg und seine wirtschaftspolitischen Aktivitäten während der Weimarer Republik erlangte er eine machtvolle Stellung im Deutschen Reich.
Aus Anlass des Gedenkens an den 100 Jahre zurückliegenden Ersten Weltkrieg soll besonders Duisbergs Wirken in diesen Jahren betrachtet werden – von seiner Rolle als Unternehmer über seine Mitwirkung an Entwicklung sowie Produktion von Sprengstoffen und Giftgasen bis hin zu seiner politischen Haltung.
Dieser Spannungsbogen wird auf der Grundlage der umfangreichen Korrespondenz Carl Duisbergs anschaulich dargestellt und mit seinen eigenen Zeugnissen ausgeschmückt.“

Die Referentin, Dr. Kordula Kühlem, edierte von 2007 bis 2011 im Auftrag der Universität Bonn und der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften den Briefwechsel Carl Duisbergs. Das Buch erschien 2012 im Oldenbourg Verlag. Seit 2011 arbeitet sie für die Konrad Adenauer Stiftung e. V.

Kostenbeitrag: € 4,–
http://ogv-leverkusen.de/programm/kamingespraeche/

[Rügemer] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Dr. Werner Rügemer, Experte für Steuerflucht und globale Kapitalstrukturen

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der Geschäftsbericht der Bayer AG für 2014 benennt mit keinem Wort die Eigentümer des Unternehmens. Auf einem Schaubild wird die Verteilung der Eigentümer nach Staaten dargestellt, aber kein einziger wird beim Namen genannt. In anderen Darstellungen ist von regional verteiltem Streubesitz (nach Kontinenten) die Rede, ebenfalls ohne Namen.
Ich frage den Vorstand: warum?
Herrscht hier schlechtes Gewissen, weil man nicht sagen will, wohin der Gewinn geht?
Warum werden die entscheidenden Eigentümer und damit die wichtigsten Gewinner des Unternehmens versteckt?

Aus den Mitteilungen über die Stimmrechte nach Wertpapier-Handelsgesetz §21, Absatz 1 geht hervor, dass die Bayer-Großaktionäre Blackrock, United Bank of Switzerland UBS, Crédit Suisse CS, AXA, Allianz, Capital Group, FMR, Fidelity, FMR undsoweiter zum Teil täglich ihre Stimmrechtsanteile ändern. An keiner Stelle im Geschäftsbericht oder in den sonstigen Veröffentlichungen der Bayer AG wird klar, wie die tatsächliche Zusammensetzung der Aktionäre zu einem bestimmten Stichtag aussieht.
Ich frage den Vorstand: Welchen Grund gibt es für diese Intransparenz?
Ich fordere den Vorstand auf, uns zum Stichtag 31.12.2014 die wichtigsten 100 Aktionäre zu nennen.

Bayer hat 270.000 Aktionäre. Etwa 1.000 unter ihnen verfügen über etwa 90 % der Aktien. Der Finanzinvestor Blackrock ist mit gegenwärtig 6,2 % der größte Einzelaktionär der Bayer AG. Ich greife ihn unter den anderen Großaktionären heraus, um deren Rolle im Unternehmen zu klären: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht – Bafin – verhängte im März 2015 gegen Blackrock eine Geldbuße von 3,25 Millionen Euro. Dies ist die bei weitem größte Geldbuße, die die Bafin je verhängt hat. Grund waren zahlreiche und wiederholte Verstöße gegen das Wertpapier-Handelsgesetz. Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente waren inhaltlich unrichtig und/oder kamen zu spät. Dies betraf, so die Bafin, „eine Vielzahl deutscher Aktienemittenden“.

Ich frage den Vorstand: Hat sich Blackrock auch bei der Bayer AG so verhalten?
Welche Mitteilungen zu welchem Datum und über welche Stimmrechtsanteile und welche Finanzinstrumente waren betroffen?
Welche Folgen hatte und hat dieses rechtswidrige Verhalten für die Bayer AG?
Welche rechtsverbindlichen Vereinbarungen haben Sie mit Blackrock getroffen, um ein solches Verhalten in der Zukunft zu verhindern?

Blackrock hat seine Bayer-Aktien auf mehrere Fondsgesellschaften und Finanzinstrumente verteilt, darunter Blackrock Holdco 4, Blackrock Holdco 6, Blackrock Delaware Holdings, Blackrock Institutional Trust. Diese Gesellschaften halten zum großen Teil dieselben Aktien. Dies wird als „Mehrfach-Zurechnung“ bezeichnet. So verfährt auch die US-Investmentbank Morgan Stanley. Dies ermöglicht Blackrock und anderen, Sicherheiten etwa für Derivate mehrfach zu stellen.
Ich frage den Vorstand: Wie beurteilt der Vorstand die Tatsache, dass das Eigentum von Bayer als Basislager für Spekulationen dient?
Wird dieses Vorgehen mit dem Vorstand abgestimmt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Folgen hat dies für Bayer?

Die juristischen und steuerlichen Standorte dieser Fondstöchter und Finanzinstrumente von Blackrock sind auf Finanzoasen wie Cayman Islands und Jersey verteilt, ebenso wie der Blackrock-Konzern seinen juristischen und Steuersitz in der weltgrößten Finanzoase hat, im US-Staat Delaware. Dieses Verhalten gilt natürlich auch für die anderen bereits genannten Großaktionäre.
Ich frage den Vorstand: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Blackrock die Steuern auf seine Gewinne Staaten wie Deutschland und USA entzieht, deren Infrastruktur Blackrock als Miteigentümer von Produktionsstätten nutzt, ohne zur Finanzierung und Erhaltung der jeweiligen Infrastruktur beizutragen?

BAYER hat sich am 8.5. und am 9.5.2014 von den Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s bewerten lassen.
Ist dem Vorstand bekannt, dass diese beiden Ratingagenturen durch Falsch- und Gefälligkeitsbewertungen die Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrise von 2008 an führender Stelle mitverursacht haben, zum Teil mit kriminellen Methoden, wie der US-Kongress festgestellt hat?
Wie beurteilt der Vorstand dieses Verhalten?
Warum wurden und werden diese Agenturen immer wieder beauftragt?
Wie viel wurde jeweils für diese Ratings bezahlt?

Der Bayer-Großaktionär Blackrock war und ist führender Miteigentümer dieser beiden Ratingagenturen, also sowohl von Standard & Poor’s und von Moody’s.
Ich frage den Vorstand: Ist Ihnen dies bekannt?
Hat Blackrock Sie darüber informiert oder nicht?
Wie beurteilen Sie diesen Interessenkonflikt, wonach der Großaktionär Blackrock zugleich an den Ratings verdient?

Blackrock ist durch die hochdotierte Beratung der US-Regierung und der US-Zentralbank und durch die Miteigentümerschaft in hunderten US-Großunternehmen in die Strategie des Finanzplatzes USA eingebunden und verfolgt eigene globale Ziele.
Ist dem Vorstand bewusst, dass die Interessen des Finanzplatzes USA und der dortigen global tätigen Finanzakteure nicht identisch sind mit den Interessen eines Konzerns in Deutschland und insbesondere den Interessen der 269.000 Kleinaktionäre, der Beschäftigten und der Kommunen der Produktionsstandorte?
Wie geht der Vorstand mit dieser Interessenkollision um?

Der Wirtschaftsprüfer der Bayer AG ist seit Jahren das US-Unternehmen Price Waterhouse Coopers. PWC ist bekanntlich das Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das die aggressivsten und meisten Steuerumgehungs-Beihilfen für global agierende Unternehmen und Banken leistet. So leistete PWC zum Beispiel von 2002 bis 2012 insgesamt 343 global agierenden Unternehmen Beihilfe, um Steuern mithilfe fiktiver Kredite, Verschiebung von Lizenzen und steuerlich motivierter Verrechnungspreise auf bis zu einem Prozent zu senken. Dabei kollaborierte PWC mit der winzigen Ein-Mann-Steuerbehörde, die für solche individuell ausgehandelten tax deals in Luxemburg zuständig war.

Dabei wurden insbesondere den USA, Großbritannien, Deutschland und den Niederlande Milliarden Euro an Steuern vorenthalten. Wie beurteilt der Vorstand dieses Verhalten seines Dauer-Wirtschaftsprüfers Price Waterhouse Coopers?
Wann, wofür, in welchem Umfang und mit welchen Folgen haben die Bayer AG selbst und Tochterunternehmen solche Dienste von PWC in Anspruch genommen?

Blackrock-Chef Lawrence Fink erklärte vor einigen Wochen: „Wir müssen die Macht unserer Stimmen nutzen, wir müssen mit Vorstand und Aufsichtsrat reden und manchmal auf grundlegende Veränderungen drängen. Und das tun wir. Das ist unser Job.“
Ich frage den Vorstand: Wann und an welchen Orten außerhalb der Hauptversammlung fanden im Laufe des Jahres 2014 solche Kontakte statt?
Wozu hat Blackrock den Vorstand und den Aufsichtsrat gedrängt?
Hat Blackrock auf den Abbau von 2.000 Arbeitsplätzen in der Kunststoffsparte Bayer MaterialService und dann auf den Verkauf gedrängt?
Auf welche anderen Veränderungen hat Blackrock gedrängt?

www.werner-ruegemer.de

[GenSoja] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Christoph Then (testbiotech) zu GenSoja von BAYER

In den Ländern in denen gentechnisch veränderte herbizidresistente Soja angebaut wird, haben sich in den letzten Jahren Dutzende von Unkrautarten an das Spritzmittel Glyphosat angepasst und sind jetzt ihrerseits resistent. Insbesondere auf den Äckern Nord- und Südamerikas findet deswegen derzeit ein regelrechtes Wettrüsten statt, Umwelt und Nahrungspflanzen werden mit immer höheren Mengen an Pestiziden belastet. Daran verdient auch die Firma Bayer: Sie hat Sojabohnen entwickelt, die mit mehreren Herbiziden gleichzeitig besprüht werden können. Sie verkauft das patentierte Saatgut und die Spritzmittel im Doppelpack.

Jüngstes Beispiel: Eine Soja, die unter dem Kürzel FG72 in der EU zum Import angemeldet wurde und deren Saatgut in Amerika als Balance Bean verkauft werden soll.

Gespritzt werden soll die Soja mit Glyphosat, bei dem zur Zeit ein Expertenstreit tobt, ob es krebserregend ist, sowie mit Isoxaflutol, das bereits offiziell als wahrscheinlich krebserregend klassifiziert ist. Die Mischung der Rückstände in der Sojaernte wurde nicht auf Gesundheitsrisiken untersucht – trotzdem behauptet Bayer, dass der Verzehr der Bohnen unbedenklich sei.

Sogar die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat jüngst festgestellt, dass die von Bayer vorgelegten Daten nicht ausreichen, um die Sicherheit zu beurteilen. Auch das Europäische Parlament hat sich gegen eine Zulassung der Soja ausgesprochen.

Meine Fragen:
• Wird die Firma Bayer den Antrag auf Zulassung der Gentechnik-Soja FG72 zurückziehen?
• Welche Strategien verfolgt die Firma Bayer, um in Zukunft den Aufwand an Unkrautvernichtungsmitteln beim Anbau von Soja zu reduzieren?

[Gabel] Redebeiträge HV 2017

CBG Redaktion

Thomas Gabel (Robin Blood) HIV durch Blutprodukte

Sehr geehrte Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte und Aktionäre,

ist die Bayer AG im letzten Geschäftsjahr ihrer moralischen Verpflichtung nachgekommen?

Mein Name ist Thomas Gabel, und ich spreche heute hier für die Betroffenen des Blutskandals der 80er Jahre.
Wir sind noch circa 550 Überlebende, die durch Blutprodukte HIV-infiziert wurden und eine nicht genau bekannte, jedoch deutlich größere Menge von Patienten, die auch oder ausschließlich mit Hepatitis C infiziert wurden. Organisiert sind wir durch die Blutskandal-Kampagne unter www.blutskandal.de sowie durch das Netzwerk Robin Blood unter robinblood.org.

Ich als Betroffener bin mit HIV und HCV infiziert und leide unter zahlreichen Erkrankungen, die auf Nebenwirkungen der Medikation zurückzuführen sind. Daher bin ich auch auf Leistungen der „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ angewiesen.

Im Geschäftsbericht 2016 der Bayer AG beansprucht die Bayer AG die Beachtung von höchsten Qualitätsstandards und Engagements (Punkt 1.4.3.1, Seite 104), die man anderweitig lange suchen müsste.

Wie ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages 1994 feststellte, wurden in den 80ern Blutprodukte hergestellt und in Verkehr gebracht, die zu vermeidbaren HIV-Infektionen in einer Vielzahl von Fällen führten. Die meisten der Betroffenen sind inzwischen jämmerlich und allzu oft einsam verstorben.

Daher lautet meine 1. Frage an den Vorstand:

Wie wurden in der Bayer AG die Verantwortlichen für HIV-INFEKTIONEN zur Rechenschaft gezogen?

Um den Betroffenen der HIV-Infektionen durch Blutprodukte schnelle finanzielle Hilfe zu ermöglichen, wurde 1995 die mit 250 Mio. DM ausgestattete „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ gegründet. Der Gesamtanteil der beteiligten Pharmazeutischen Unternehmen lag in 1995 bei 36.3 Prozent.

Daraus folgt die 2. Frage:

Mit welchen Prozentsätzen beteiligte sich die Bayer AG freiwillig
an der Gesamtsumme und in Relation zur Summe der Anteile von Bund und Ländern
an der Finanzierung der Stiftung Humanitäre Hilfe
a) initial bei der Stiftungsgründung 1995 ?
b) bei der 1. Zustiftung zwischen 2004 und 2009 ?
c) bei der 2. Zustiftung zwischen 2010 und 2016 ?

Seit März 2017 liegt im Zusammenhang mit der beabsichtigten Novellierung des HIV Hilfe Gesetzes HIVHG, das die Stiftung Humanitäre Hilfe regelt, die Bereitschaft des Bundes vor, zukünftig für die Anteile von Bund und Ländern jährlich zusammen bis zu 10 Mio. Euro für die Stiftung bereitzustellen, und zwar bis zum Lebensende des letzten Betroffenen.

Obwohl der Bund seit Jahren in Gesprächen über Zustiftungen mit den Pharmazeutischen Unternehmen war und ist, gibt es bis heute keine langfristigen Zusagen von Seiten dieser Unternehmen für die Zukunft.

Die bisherigen finanziellen Beteiligungen der Pharmazeutischen Unternehmen erfolgten auf freiwilliger Basis und waren steuerlich als Spende absetzbar. Sie wurden aus humanitären Gründen geleistet. Der humanitäre Zweck der Stiftung Humanitäre Hilfe bleibt unverändert, da immer noch über 500 Betroffene leben. Es geht hier um Vertrauen in Verlässlichkeit.

Daher lautet Frage 3:

Warum gibt es von Seiten der Bayer AG noch immer keine konkrete Zusage für Zustiftungen in den nächsten Jahren?

Sie würden die verlässliche Übernahme von Verantwortung zeigen. Schließlich schreibt sich die Bayer AG ihr außergewöhnlich engagiertes und verantwortliches Wirken auf ihre Fahnen. Würde Sie Ihren Ansprüchen gerecht, könnten für uns Betroffene die finanziellen Sorgen der Zukunft weiter gemildert werden.

Auf Grund des von mir geschilderten Sachverhalts beantrage ich, den Vorstand und den Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre, bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

[BaySanto] MONSANTO-Übernahme

CBG Redaktion

MONSANTO-Übernahme – Gesundheit spielt keine Rolle

Die EU genehmigte BAYERs MONSANTO-Übernahme vorerst nicht. Stattdessen kündigte die Kommission am 22. August wie erwartet eine vertiefte Prüfung an. Allzu tief dürfte die jedoch nicht gehen. Die Generaldirektion Wettbewerb will nämlich nur Wettbewerbsfragen klären. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN und andere Initiativen hatten dagegen in zahlreichen Offenen Briefen gefordert, in dem Verfahren auch andere Risiken und Nebenwirkungen des Deals zu berücksichtigen. Dem erteilte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager allerdings eine Absage. „Auch wenn diese Bedenken sehr wichtig sind, bilden sie nicht die Grundlage für ein Fusionskontrollverfahren“, antwortete sie den Organisationen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen vielmehr die Auswirkungen auf Preise, Qualität, Auswahl und Innovation. Dies macht einmal mehr deutlich, dass die EU-Instanzen nicht im Interesse der BürgerInnen arbeiten, sondern lediglich im Interesse von Konzernen.

Tatsächlich stellt die Übernahme eine immense Bedrohung für Mensch und Umwelt dar. BAYER würde zum größten Player in den Bereichen „Saatgut“ und „Pestiziden“ aufsteigen. Dies birgt zwei große Gefahren in sich. Erstens würde BAYER den Markt der Pestizide dominieren. Der Konzern könnte so die Preise bestimmen und den LandwirtInnen überdies die Auswahl erschweren. Dabei stehen Pestizide immer wieder im Verdacht, verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Tierwelt auszuüben. Glyphosat etwa wird von vielen unabhängigen Studien als krebserregend eingestuft. Bauern und Bäuerinnen in Argentinien berichten überdies darüber, dass die Pflanzen, die mit Glyphosat besprüht wurden, immer mehr von dem Pestizid benötigen, weil sich die Unkräuter zunehmend auf die Chemikalie einstellen. Am Ende stehen zerstörte Böden und eine zerstörte Fauna.
Die zweite Bedrohung stellt genmanipuliertes Saatgut dar. Wenn künftig der größte Gentech-Konzern der Welt in Europa seinen Stammsitz hat, steigt der Druck auf Brüssel, mehr Anbau-Genehmigungen zu erteilen. Für die entsprechenden Produkteinführungskampagnen bemüht der Vorstandsvorsitzende der BAYER AG zynischer Weise das Schreckgespenst der zunehmenden Weltbevölkerung. „Das Unternehmen kann einen Beitrag dazu leisten, die Ernährung der Menschheit zu sichern.“ Zerstörte Böden, Insektensterben, Vertreibung von Kleinbauern und -bäuerinnen in der Dritten Welt sprechen eine andere Sprache. Dem Konzern geht es um die Monopolstellung und die dadurch möglichen Extra-Renditen für die Großaktionäre.

Eine andere Frage, die in der Öffentlichkeit fast gar keine Berücksichtigung findet, ist diejenige, wie es mit den Angestellten der Konzerne weitergeht. In der Vergangenheit hatten Übernahmen immer zu Arbeitsplatz-Vernichtungen geführt. Welche Folgen kommen also auf die Beschäftigten von BAYER und Monsanto zu? Auch diese Frage hat sich die EU zu stellen.

Es steht also zu befürchten, dass die Übernahme durchgeht, da die Interessen der Menschen nicht im Mittelpunkt der EU-Kommissarin stehen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hält es aus diesem Grund für unerlässlich, dass Konzerne wie BAYER unter gesellschaftliche Kontrolle gestellt werden, damit ein Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleistet werden kann.

Wenn die EU auch nur ansatzweise die Interessen der in Europa lebenden Menschen ernst nehmen würde, dann müsste sie unserer Forderung folgen.

(Zitate stammen aus der Ausgabe des Kölner Stadt Anzeigers vom 24.08.17, Seite 13)

[March against BAYER ] March against BAYER 2019

CBG Redaktion

Presseberichte

Hier findet ihr eine kleine Auswahl von Presseberichten über den March against BAYER 2019.

Artikel:

Deutsch:

https://www.bauernzeitung.ch/artikel/2000-personen-protestieren-in-basel-gegen-syngenta-co?fbclid=IwAR33uRk1d2wjnbiBZCP04Shd1De7kZB5421zCaGMTlJFxnLO--H-JpcPvSM

https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/tausende-demonstrieren-in-deutschland-und-frankreich-gegen-monsanto-und-bayer/?fbclid=IwAR1JeFTWCR5iAIOi0ZJ03__RUbSEivc8HzCxQUZZSDXLUmg-zekiV8MomiM

Englisch:

https://www.france24.com/en/20190519-france-monsanto-bayer-world-wide-march-environment-planet-roundup-glyphosate?fbclid=IwAR0thln9r7hvTkLxS9OCxvDy4SKQrupajlPP-1Ci2wP9CQybcJHy9tGNLaU

Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=ZVpuytLpFck

https://www.youtube.com/watch?v=tYKlHaRr3m0

March against BAYER and Syngenta in Basel:

https://www.youtube.com/watch?v=U8CAnOl8zUM

[Gnadenfrist Glyphosat] Presse-Information vom 05.09.19

CBG Redaktion

Bundesregierung entscheidet zu Gunsten BAYERs

Gnadenfrist für Glyphosat

Im Streit um das Ackergift Glyphosat hat sich die Bundesregierung gegen einen sofortigen Stopp entschieden. CDU und SPD beschlossen lediglich eine Minderungsstrategie. Das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bleibt erlaubt, solange seine EU-Zulassung währt. Erst zum Jahr 2024 will die Große Koalition es dann aus dem Verkehr ziehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte das den „europa-rechtlich frühesten Zeitpunkt“.

„Dies ist eine bemerkenswerte Abmilderung gegenüber der ursprünglichen Position des Umweltministeriums, das auf ein Glyphosat-Aus im Jahr 2021 drängte und damals keine juristischen Hindernisse dafür sah. Und wirklich wäre ein vorgezogener Termin sehr wohl möglich gewesen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Diplom-Kaufmann verweist dabei auf die EU-Bestimmung, wonach das Verbot einer Agro-Chemikalie möglich ist, wenn es neue Erkenntnisse über seine Gefährlichkeit gibt. Und diese gibt es in Hülle und Fülle. So wies eine WissenschaftlerInnen-Gruppe um Luoping Zhang einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) – eine die Lymphdrüsen befallende Krebs-Art – nach. Eine Studie des Universitätsklinikums Essen zeigte indessen, dass glyphosat-haltige Mittel die Nervenzellen schädigen können. Und schließlich schreiben selbst die haus-eigenen WissenschaftlerInnen der BAYER-Tochter MONSANTO dem hauptsächlich unter dem Namen ROUNDUP vermarkteten Pestizid die Nebenwirkung „Nierenkrebs“ zu. Das ging aus firmen-internen Dokumenten hervor, welche die AnwältInnen der KlägerInnen in den Glyphosat-Prozessen als Beweismittel präsentierten.

Österreich hatte aus solchen oder ähnlichen Gründen Handlungsbedarf gesehen und Anfang Juli als erstes EU-Land den Einsatz von Glyphosat untersagt. Die Bundesregierung aber knickt vor der Agrar-Lobby ein. Sie rechnet mit einem Zulassungsentzug durch Brüssel ab dem Jahr 2024 und beabsichtigt, das Anti-Unkrautmittel genauso lange noch sein Unwesen treiben zu lassen. „Kein Verbot, bis es ohnehin ein Verbot gibt – Hier bekommen wir von der Regierung eine echte Mogelpackung serviert. Dass der Gebrauch von Glyphosat nun ‚systematisch gemindert’ werden soll, ist keine Maßnahme zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt, sondern ein Geschenk an BAYER und die anderen großen Produzenten, die nun die Möglichkeit haben, ihr profit-trächtiges Agrargift dreieinhalb weitere Jahre zu verkaufen“, konstatiert Köhler-Schnura abschließend.

[Offener Brief] Offener Brief

CBG Redaktion

an den Vorstand und die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns

Am 24. Juni gab der BAYER-Konzern die Einigung im Mediationsverfahren zur Beilegung der Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA bekannt. Mit der Zahlung von 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar sollen laut Konzernaussage drei Viertel der anhängigen 125.000 Krebsklagen abgeschlossen werden. 1,25 Milliarden hält BAYER für potenzielle künftige Vereinbarungen mit Personen vor, die an Lymphdrüsenkrebs erkrankt sind.

Dieser Betrag hört sich, durchaus im Sinne der BAYER-PR, nach einer riesigen Summe an. Für die Krebs-PatientInnen sind es aber nur erbärmliche Brotkrumen. Die US-amerikanische Journalistin Carey Gillam von der Initiative U.S. Right to Know kritisiert: „Nach Abzug der Anwaltshonorare und -kosten werden einige KlägerInnen sehr wenig Geld erhalten, verglichen mit den großen Urteilen, die wir bisher gesehen haben in den drei Fällen, die bisher vor Gericht kamen. Außerdem arbeitet BAYER daran, dass künftige KlägerInnen ihre Ansprüche nicht vor einer Jury geltend machen können.“

Nach einer ersten Schätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren(CBG), vorbehaltlich der intransparenten Zahlen von BAYER, landen bei den einzelnen KlägerInnen lediglich 60.000 bis 70.000 Dollar. In Rechnung gestellt, dass die von Glyphosat verursachten Krebserkrankungen, die hohe physische und psychische Belastungen sowie umfangreiche materielle Schäden nach sich ziehen, den Betroffenen ungefähr zwanzig Jahre Lebenszeit rauben, bleiben da gerade einmal 300 US-Dollar pro verlorenem Monat.

Von einer angemessenen Entschädigung kann also keine Rede sein. Die ausgezahlten Geldbeträge würdigen den Verlust von Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen in keinster Weise. Sie reichen darüber hinaus nicht einmal annähernd für die erheblichen medizinischen und anderen Folgekosten, unter denen die Glyphosat-Geschädigten und ihre Familien zu leiden haben. Der Zynismus dieser Rechnung ist menschenverachtend. Zum Vergleich: In dem ersten Gerichtsverfahren zu zum hauptsächlich unter dem Label Roundup vermarkteten Glyphosat erhielt der US-amerikanische Hausmeister Dewayne Johnson erst-instanzlich einen Schadensersatz von 39 Millionen Dollar zugesprochen.

Um zukünftige Klagen auszuschließen, strebt BAYER ein sogenanntes „Class Science Panel“ an. Dieses soll entscheiden, ob Glyphosat Lymphdrüsenkrebs verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen, damit die Betroffenen ein Recht auf Entschädigungen haben. Wir weisen darauf hin, dass diese Beweise von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bereits 2015 vorgelegt wurden und etliche Studien die von dem herbiziden Wirkstoff ausgehende Krebs-Gefahr belegen. Die Einrichtung eines solchen Panels ist also ein Schritt zur Bekämpfung bereits vorhandener Erkenntnisse.

BAYER will Geschädigten mit diesem angeblich „wissenschaftlichen“ Panel den Rechtsweg verbauen und einen Schlussstrich unter das Kapitel „Glyphosat“ ziehen, ohne einen Schlussstrich unter BAYERs Produktion, den Verkauf und die Profite mit Glyphosat zu ziehen. Dabei gilt es im Gegenteil, der Vielzahl der Glyphosat-Betroffenen in Lateinamerika, Europa und dem Rest der Welt erst einmal eine Möglichkeit zu schaffen, ihre Schädigungen juristisch geltend zu machen! Darum appellieren die UnterzeichnerInnen dieses Schreibens an die BAYER-Verantwortlichen: „Beenden Sie diesen unwürdigen, menschenverachtenden und zynischen Umgang mit menschlicher Gesundheit und dem menschlichen Leben! Ermöglichen Sie allen Geschädigten faire juristische Möglichkeiten, ihre Schäden einzuklagen!“

Der US-Richter Vince Chhabria, der das Mediationsverfahren angeregt hatte und das Ergebnis absegnen muss, äußerte dann auch bereits massive Zweifel an BAYERs Versuch, den Glyphosat-Komplex zu einem extra-legalen Abschluss zu bringen. Er zeigte sich alles andere als überzeugt davon, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage (d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – Roundup in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“. Zwar zog der BAYER-Konzern den Antrag auf vorläufige Genehmigung des Übereinkommens auf die Kritik des Richters hin zurück, er hält jedoch weiter an seiner Forderung fest, zukünftige Verfahren zu verhindern. Das ganze Paket will das Unternehmen auf keinen Fall wieder aufschnüren, sondern lediglich „einige Anpassungen“ vornehmen.

Der BAYER-Konzern leugnet weiterhin beharrlich und wider alle offenkundigen Beweise seine Verantwortung, und die seiner Tochter Monsanto, für die durch das Glyphosat angerichteten Schäden. Auch im aktuellen Vergleich findet sich keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens. Dies hat BAYER auch öffentlichkeitswirksam mitgeteilt. Neben den oben bereits aufgeführten Studien finden sich allerdings sogar in firmeninternen Dokumenten von MONSANTO eindeutige Beweise für die Gefährlichkeit von Glyphosat. Beispielsweise informierte im Jahr 2008 ein Beschäftigter die US-Toxikologin Donna Farmer über eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Lymphdrüsenkrebs „Non-Hodgkin-Lymphom“: „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 bei Glyphosat-Exposition (eine verdoppelte Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in der fraglichen Mail. Auch existierte eine MONSANTO-interne Studie, die bei Glyphosat ausgesetzten Versuchstieren ein signifikant erhöhtes Risiko auswies, an Nierenkrebs zu erkranken. Dieses frühzeitige Wissen MONSANTOs um die Gefährlichkeit des Agrargifts war es auch, welche die Gerichte in den bisherigen drei Verfahren dazu bewog, in ihren Urteilen nicht nur Entschädigungen für die KlägerInnen, sondern auch drastische Strafzahlungen zu verhängen.

Neben der moralischen Bankrott-Erklärung ist die weitere Produktion von Glyphosat auch ökonomisch potenziell eine Katastrophe. Zwar wurde der jetzige Vergleich mit dem Ziel abgeschlossen, das Kapitel „Glyphosat“ im Sinne der Groß-AktionärInnen abzuschließen. Jedoch sind allein in den USA noch ca. 35.000 durch den Vergleich nicht abgedeckte Klagen anhängig. Auch ist es höchst fraglich, ob die von BAYER veranschlagte Zahl von neu hinzukommenden Verfahren gehalten werden kann, nicht zuletzt deshalb, weil der Konzern in unverantwortlicher Weise an der Herstellung des Pestizids festhält. Bei einer jährlichen Produktion von 770.000 Tonnen kommen täglich neue Geschädigte in großer Zahl hinzu. Ein beträchtlicher Teil der Opfer des BAYER-Pestizids lebt aber nicht in den USA, sondern in Europa und, vor allem, in Lateinamerika und hatte bislang keine Möglichkeit, vor Gerichten eine Entschädigung zu fordern.
Es wäre also klüger und weitsichtiger, einen Kurswechsel einzuläuten und Glyphosat nicht noch mehr Schaden für Mensch, Tier und Umwelt anrichten zu lassen. Glyphosat ist auch ein großer Klima-Killer. Dass BAYERs Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2019 um 830.000 Tonnen auf 3,71 Millionen Tonnen gestiegen sind, geht zu einem Großteil auf die extrem energie-intensive Glyphosat-Produktion am Standort Soda Springs zurück. Es ist also an der Zeit zu handeln, bevor die humane Katastrophe sowie die ökonomischen Schäden den Rahmen, den der Konzern bewältigen kann, sprengen. Dies wäre nicht nur im Interesse der Glyphosat-Geschädigten, sondern nützte auch den Beschäftigten, deren Arbeitsplätze durch das Festhalten an der Giftproduktion gefährdet werden, sowie Klein-AktionärInnen, deren Wertanlagen auf dem Spiel stehen.

Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Sachverhalte stellen wir an den Vorstand des BAYER-Konzerns die folgenden Forderungen:

1. Glyphosat sofort stoppen! Betroffene & Familien entschädigen!

1.1 Stellen Sie die Produktion und den Vertrieb von Glyphosat unverzüglich ein. Beenden Sie sofort jegliche Werbung und jegliches Lobbying für Glyphosat. Stellen Sie sich einer unabhängigen Prüfung des Risiko-Potenzials Ihrer sonstigen Pestizide. Beenden Sie gegebenenfalls auch deren Produktion.

1.2 Zahlen Sie den Geschädigten Ihres Produktes Glyphosat, sowie deren Familien & Hinterbliebenen gerechte Entschädigungen für das erlittene Leid und die gesundheitlichen Schäden und Folgekosten.

2. Öffnung aller Akten! Vollständige Information der Öffentlichkeit!

2.1 Legen Sie ALLE Fakten, die BAYER/MONSANTO über Glyphosat bekannt sind, offen. Dies schließt den internen Schriftverkehr, der bei BAYER und MONSANTO zu Glyphosat geführt wurde, ein. Ebenso muss die interne MONSANTO-Studie über Nierenkrebs der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2.2 Legen Sie sämtliche Methoden der Fake Science bzw. Wissenschaftsmanipulation offen, mit denen Sie die Erstellung von Glyphosat-Studien beeinflusst haben. LobbyControl deckte bereits im Dezember 2019 die geheime Finanzierung von Studien zum angeblichen ökologischen Nutzen von Glyphosat am Institut für Agribusiness in Gießen durch MONSANTO auf.

3. Juristische Aufarbeitung der „Akte Glyphosat“! Verantwortliche bestrafen!

3.1 Sorgen Sie für eine umfassende Aufarbeitung der Glyphosat-Verbrechen. Stellen Sie sich einer unabhängigen juristischen und wissenschaftlichen Untersuchung der durch Glyphosat angerichteten Schäden an Mensch, Tier und Umwelt.

3.2 Sorgen Sie für die juristische Verfolgung der Verantwortlichen.

Düsseldorf, 31. Juli 2020

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Vorstand
Uwe Friedrich/Brigitte Hincha/Axel Köhler-Schnura/Jan Pehrke

Marius Stelzmann (Geschäftsführer CBG)
Aktion Agrar
Block BAYER
Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Fridays for Future Leverkusen
Institute for Responsible Technology
James Hayes (Glyphosat-Geschädigter)
Slow Food Youth Deutschland
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany)
Umweltinstitut München
Wir haben es satt!-Bündnis

[Offener Brief] Kampagne Pestizide Peru

CBG Redaktion

Pestizidvergiftungen in Peru: Offener Brief an Bayer AG

13. März 2003

BAYER AG
Vorstandsvorsitzender W. Wenning
51368 Leverkusen

Sehr geehrter Herr Wenning,

im Oktober 1999 wurden im peruanischen Andendorf Tauccamarca rund 50 Schulkinder durch Pestizide vergiftet. 24 Kinder starben, 22 weitere erlitten schwere innere Verletzungen.

Der peruanische Kongress berief einen Untersuchungsausschuss ein, der im vergangenen Herbst seinen Abschlussbericht vorlegte. Demnach führten Vergiftungen mit dem BAYER-Produkt „Folidol“ zu der Tragödie. Der Untersuchungsausschuss wirft dem BAYER-Konzern sowie den zuständigen Behörden mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordert eine Entschädigung durch BAYER sowie die peruanische Regierung.

In der Hauptstadt Lima haben einige der betroffenen Familien Klage gegen BAYER eingereicht. Neben finanzieller Entschädigung fordern sie ein Verbot hochtoxischer Pestizide, um ähnliche Katastrophen in der Zukunft zu verhindern. Nun wurde bekannt, dass Anwälte von BAYER bei einer Anhörung im Januar eine Abweisung der Klage gefordert haben. Als Gründe wurden Verjährung sowie Unklarheiten in der Klageschrift angeführt.

Wir verurteilen sowohl die Forderung nach Abweisung der Klage als auch die Argumentationsweise Ihrer Anwälte. Das Vorgehen des BAYER- Konzerns stellt eine zynische Mißachtung des über die peruanischen Familien gebrachten Leids dar. Wir stellen uns auf die Seite des peruanischen Kongresses, der die Schuld für diese Todesfälle u.a. bei BAYER verortet. Wir fordern daher eine sofortige Anerkennung dieser Schuld und eine sofortige Entschädigung der betroffenen Familien durch ihr Unternehmen.

Die Verzögerung bei der Einreichung der Klage beruhte auf Repressionen der diktatorischen Fujimori-Regierung, die bis zum Sommer 2001 die Ermittlungen und juristische Schritte blockierte. Die „Unklarheiten“ in der Klageschrift (dort wird von einer Vergiftung durch Methyl Parathion oder Ethyl Parathion gesprochen) beziehen sich auf widersprüchliche Angaben der Behörden: während die Polizei von einer Vergiftung durch Methyl Parathion (ein weißliches Pulver, das Milchpulver ähnelt, von BAYER unter dem Handelsnamen „Folidol“ vertrieben) sprach, machte der damalige Präsident Fujimori den Wirkstoff Ethyl Parathion (ein flüssiges Pestizid) verantwortlich.

Wir fordern Sie auf, sich Ihrer Verantwortung als Vorstandsvorsitzender des BAYER-Konzerns zu stellen, anstatt die Hinterbliebenen mit juristischen Tricks hinzuhalten. Wir wiederholen zugleich die Forderung von Initiativen aus aller Welt nach einem Verkaufs-Stopp für alle Wirkstoffe der WHO-Toxizitätsklasse I.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes

[Unterschrift] Uni Köln

CBG Redaktion

Pharma-Forschung kann Leben retten und darf nicht Profit-Interessen unterworfen werden. Ich fordere die Universität Köln auf, den Vertrag mit BAYER vollständig offen zu legen.

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

Wir werden Sie per email über den Fortgang der Kampagne informieren.
Wenn Sie keine weiteren Informationen wünschen, senden Sie bitte eine Nachricht an: CBGnetwork(at)aol.com

[Gegenantrag] Gegenanträge Bayer HV

CBG Redaktion

16. März 2011

Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, hat heute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge wurden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Hauptversammlung am 29. April 2011

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Die BAYER AG rechnet sich vor dem Fiskus gezielt arm. Hierdurch wird die Höhe der gezahlten Ertragssteuern trotz hoher Gewinne erneut reduziert. Die Zeche wird der arbeitenden Bevölkerung aufgebürdet, deren Abgaben- und Steuerlast ständig steigt. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER sich kaum noch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt. Zumal die Armrechnerei gängige Praxis aller Konzerne ist.

Der von BAYER tatsächlich erzielte Gewinn lag im vergangenen Jahr bei über sieben Milliarden Euro. Ein Plus von fast zehn Prozent. Der Umsatz stieg sogar um zwölf Prozent. Im Geschäftsbericht verkündet BAYER eine Gewinnquote von sage und schreibe 20,2 Prozent! Die Aktionäre erhalten entsprechend erneut eine höhere Dividende: 1,16 Milliarden Euro (973 Mio Euro im Vorjahr).
Die von BAYER gezahlten Steuern hingegen befinden sich auf Talfahrt: Lagen die Ertragssteuern zwischen 1997 und 2000 noch bei umgerechnet rund einer Milliarde Euro jährlich, so fielen sie 2009 auf 511 Millionen Euro und für 2011 nun auf 411 Millionen Euro. Der Konzern entzieht sich damit immer weiter seiner Verantwortung für die Allgemeinheit. Zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss.
Es ist ein nicht hinzunehmender Skandal, dass ein Konzern wie BAYER immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt. Steuern von 411 Mio. Euro decken – das wird auf den ersten Blick deutlich - noch nicht einmal die durch den Konzern hervorgerufenen gesellschaftlichen Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kontrollkosten.
Die von BAYER vorgelegten Bilanzen sind Verschiebe-Bahnhöfe ohne wirkliche Aussagekraft. Der Konzern heuert hochqualifizierte Fachleute an, die oft dank entsprechender Köderzahlungen direkt aus den Finanzdirektionen in die Steuerabteilung des Konzerns wechseln, und hat zusammen mit der übrigen Konzernlobby für eine im wahrsten Sinn des Wortes gemeingefährliche Steuergesetzgebung gesorgt. So wird es für BAYER möglich, sich arm zu rechnen und die Steuerlast zu senken, selbst wenn die Gewinne explodieren.
BAYER machte u.a. Sonderabschreibungen von 1,7 Mrd. Euro geltend, um seinen Gewinn runter zu rechnen. Neben der Abschreibung auf Grund der Tilgung des Markennamens Schering müssen übrigens auch Prozesskosten für die Abwehr von Entschädigungen von Medikamenten-Opfern für Steuersenkungen herhalten.
Die Entwicklung liegt auf bekanntere Linie: Bereits die Unternehmenssteuer-Reform von 2001 hatte wesentlich zum Einbruch der Konzern-Abgaben geführt. BAYER zahlte damals jahrelang überhaupt keine Gewerbe- und Körperschaftssteuern mehr. Das entsprechende „goldene“ Gesetz war seinerzeit von Heribert Zitzelsberger ausgearbeitet worden, einem BAYER-Mann aus der Abteilung für Steuerfragen, den der Konzern in das Finanzministerium entsandte.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die „1000 Steuer-Tricks“ der BAYER AG. Deshalb beantrage ich Nicht-Entlastung.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

BAYER will in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von Polyurethan stark ausweiten. In beiden Fällen soll Phosgen als Vorprodukt eingesetzt werden. Ein Stoff, den BAYER im 1. Weltkrieg als chemischen Kampfstoff entwickelte und der heute zu den giftigsten Industrie-Chemikalien überhaupt zählt. Seit Jahren ignoriert BAYER die Forderung, existierende phosgenfreie Verfahren in die Großtechnologie zu überführen und zementiert stattdessen mit immer neuen Anlagen auf Phosgen-Basis die veraltete, hochriskante Produktionsweise.

Im Werk Brunsbüttel will BAYER die Kunststoff-Produktion mehr als verdoppeln: statt 200.000 Tonnen des Weichschaums TDI sollen künftig 420.000 Tonnen des Hartschaums MDI hergestellt werden. In Dormagen soll die Kapazität von TDI auf 300.000 Tonnen versechsfacht werden.
Mit den geplanten Erweiterungen würde sich auch die Herstellung des tödlichen Gases Phosgen, das in der Polyurethan-Herstellung als Vorprodukt verwendet wird, jährlich um Zehntausende Tonnen erhöhen. Phosgen ist für den Menschen schon in geringsten Dosen tödlich. Seine Inhalation führt zu Luftnot, Lungenödem und dann zum Herzstillstand. Die Phosgen-Chemie gilt als die gefährlichste Technologie in Deutschland nach der Atomkraft.
Der TÜV Rheinland kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei einem Phosgen-GAU die Bevölkerung in einem Areal von 1,7 Quadratkilometern einer Dosis ausgesetzt wäre, die bei jedem Zweiten zum Tode führt. Das wären bei einer mittleren Bevölkerungsdichte wie zum Beispiel im Raum Köln über 2000 Personen. In der sogenannten B-Zone, einem Gebiet von 6,75 Quadratkilometern, wären die Bewohner (ca. 17.000 Personen) einer Belastung ausgesetzt, die zumindest im Einzelfall zum Tode führen kann. Die Folgen für die Betroffenen: anfänglich Hustenreiz, Brennen der Augen, Kopfschmerzen, Erbrechen, nach einigen Stunden dann Lungenödem.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert seit Jahren den Einsatz phosgenfreier Verfahren bei der Produktion von Polyurethanen und Polycarbonaten. BAYER hat bislang nicht dargelegt, inwiefern solche alternativen Verfahren untersucht wurden oder ob diese lediglich aus Profitgründen oder wegen fehlender Patente nicht entwickelt werden.
Anfang März hat BAYER angekündigt, in Dormagen ein Polyurethan-Forschungslabor zu bauen. Alle Anstrengungen des Konzerns sollten darauf konzentriert werden, eine phosgenfreie Produktion von Polyurethan und Polycarbonat zur Serienreife zu bringen. Vorher sollten keine neuen Anlagen gebaut werden, denn bei einer Lebensdauer von 30-35 Jahren würde diese gefährliche Produktionsweise sonst für Jahrzehnte festgeschrieben.
Dass die Risiken für Anwohner und Belegschaft nicht theoretischer Natur sind, zeigt der schwere Störfall im BAYER-Werk Institute/USA, in dem ebenfalls Phosgen in großen Mengen als Vorprodukt eingesetzt wird, vor zwei Jahren. Die Explosion war in einem Umkreis von 10 Meilen zu spüren. Ein Untersuchungs-Ausschuss des US-Kongresses kam zu dem Ergebnis, dass nur glückliche Umstände eine Katastrophe wie in Bhopal verhindert hätten.
Im Jahr 2000 trat in Dormagen nach einer Leckage in einem Wärmetauscher Phosgen aus. Dies führte zu Alarmstufe 1. Mehr als 30 Mitarbeiter mussten ärztlich behandelt werden.
Auch in der Polyurethan-Produktion selbst kam es wiederholt zu schweren Störfällen, so in Dormagen 1997 und im US-Werk Baytown 2004 und 2006. Amerikanische Gutachter stellten nach den Explosionen eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen fest und bezeichneten das Vorgehen von BAYER MaterialScience als „grob fahrlässig“. Angesichts des hohen Risikos und der häufigen Zwischenfälle ist ein Ausstieg aus der Phosgenproduktion aus Vorsorgegründen dringend erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat keine Schritte in Richtung eines Ausstiegs aus der Phosgen-Chemie unternommen, duldet den Ausbau der hochgefährlichen Phosgen-Produktion und wird damit seiner Verantwortung nicht gerecht. Deshalb beantrage ich Nicht-Entlastung.

Mit freundlichen Grüßen,

Axel Köhler-Schnura
Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Westliche Unternehmen müssen in Thailand die selben Umwelt- und Sicherheits-Standards anlegen wie in Europa

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

[Generika] Patente

CBG Redaktion

29. März 2012

Kommentar von Prof. Dr. Jürgen Schade, ehem. Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, zur Entscheidung des indischen Patentamts, der indischen Firma Natco eine Lizenz zur Produktion des Krebsmedikaments Nexavar zu erteilen (weitere Infos).

Patente dürfen zum Wohl der Menschen eingeschränkt werden

Zum Kommentar der SZ am 19. März 2012 von Kristina Läsker „Krank – In Indien ist ein Pillen-Patent für Bayer nicht mehr wert“

In meiner Amtszeit als Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (2001 bis 2008) ist es uns gelungen, Kooperationen mit wichtigen Schwellenländern wie China, Brasilien und Indien aus- und aufzubauen. Ein Beitrag, dort dem Schutz des geistigen Eigentums größere Geltung zu verschaffen! Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: Bei der innovativen Industrie wie Bayer, die High-Tech-Produkte in diese Länder exportiert oder bereits vor Ort erzeugt – wie auch bei der einheimischen Industrie, deren industrielle Basis z.B. durch die Herstellung von Generika (durch Lizenzen oder nach Ablauf des Schutzes) gestärkt wird. Alle drei genannten Länder sind gute Beispiele dafür.

Die Behauptung von Kristina Läsker, dass „In Indien ein Pillen-Patent für Bayer nichts mehr wert ist“, kann nur auf Unkenntnis der internationalen Abkommen und der Situation in Indien beruhen. Wäre sie richtig, würde Indien sofort von der Welthandelsorganisation „angeklagt“ werden. Nach dem sog. TRIPS-Übereinkommen, das auch von Indien unterzeichnet worden ist, können Zwangslizenzen für das jeweilige Land - also nicht weltweit - erteilt werden, wenn sie im Interesse des Gesundheitswesens eines Landes sind. Auch § 24 des deutschen Patentgesetzes erlaubt die Erteilung von Zwangslizenzen, wenn „das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet“ (siehe auch Art 14 Grundgesetz). Dies ist zweifellos bei einem Krebsmittel der Fall, das künftig in Indien statt 6000 Euro pro Monat nur knapp 200 Euro kosten wird. Denn nicht einmal ein Prozent der indischen Bevölkerung kann sich Medikamente von 72000 Euro im Jahr leisten. Eine Behandlung mit diesem Medikament wäre daher praktisch nicht möglich.

Auch kann das Argument nicht greifen, der indische Staat tue zu wenig, um die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Sind wir jetzt diejenigen, die sagen was der indische Staat erst leisten muss, bevor er eine Zwangslizenz zu Lasten eines deutschen Unternehmens erteilt? Ein Blick in die jüngere Geschichte zeigt, dass Staaten wie die USA nicht gezögert haben, Medikamente zu niedrigeren Preisen zu erhalten. Als es 2001 in den USA zu einer Anschlagserie mit Anthrax (Milzbranderreger) kam und die Firma Bayer das Gegenmittel CiproBay auf dem Markt hatte, wurde sie von den US-Behörden gezwungen, das Mittel um ca. 50 Prozent billiger abzugeben. Auch sie hatten Zwangslizenzen angedroht, obwohl sich die Fachwelt einig war, dass die USA den Markpreis unschwer hätte bezahlen können.

Es sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die indische Generika-Industrie mit Hilfe dieser Zwangslizenz die Weltmärkte erobert. Den berechtigten Interessen der deutschen Industrie stehen berechtigte Intereressen der Schwellenländer gegenüber. Das sollten wir nicht aus den Augen verlieren.

Prof. Dr. Jürgen Schade, Gauting
ehem. Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, München
1994 bis 1998 Mitglied des Bayerischen Landtags
ehem. Richter am Bundespatentgericht

EINWENDUNG

CBG Redaktion

26. September 2012

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Änderungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Pipeline zum Transport von Kohlenmonoxid von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertritt rund 1.000 Mitglieder. Viele davon leben in Dormagen, Krefeld, Monheim, Duisburg und Krefeld und sind von dem Bau der Rohrleitung direkt betroffen.

Aus unserer Sicht sprechen die folgenden Gründe dagegen, dem Antrag von Bayer MaterialScience zuzustimmen:

fehlendes Allgemeinwohl
Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau eines neuen steam reformers in Krefeld. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.

gefährlicher Präzedenzfall
Die Aussage von BMS, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde nicht nur von Projektleiter Werner Breuer, sondern auch im Landtag und von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden wegen der hohen Sicherheits-Anforderungen jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss erhalten bleiben. Es droht ein gefährlicher Präzedenzfall.

mangelnde Planrechtfertigung
Die CO-Pipeline wird nicht benötigt. Der von BMS behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: Die Errichtung einer TDI-Großanlage am Standort Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von CO errichtet werden muss. Der neue steam-reformer könnte jedoch auch in Uerdingen errichtet werden. Zu befürchten ist, dass die Pipeline in erster Linie als Gas-Speicher verwendet werden soll, mit dem Kapazitäts-Schwankungen aufgefangen werden sollen.
Das Unternehmen behauptet in diesem Zusammenhang, dass „am Standort in Krefeld-Uerdingen im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung erforderlichen Mengen anfällt“. Laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert der Konzern BAYER in Krefeld jedoch mehr als eine Million Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber technisch kein Problem.

Risiken für Anwohner/innen
Das Vorhaben der BMS AG bedroht die Gesundheit der Anwohner/innen. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten. Selbst nach einer im Einzelfall möglichen Bergung aus der Gefahrenzone ist eine wirkungsvolle medizinische Behandlung nicht gesichert, da es in NRW weniger als zehn Behandlungsplätze für CO-Vergiftungen gibt.

verfrühte Verträge
Der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus wurde bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Gesetz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau von CO-Produktionskapazitäten in Dormagen ohne vorherige Genehmigung der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für die Pipeline verwendet werden.

Erdbeben- und Kampfmittel-Gefahren
Rechtliche Voraussetzungen für den Baubeginn wie der Nachweis der Kampfmittelfreiheit und der Erdbebensicherheit wurden widerrechtlich nicht erbracht und liegen bis heute nicht vollständig vor. Ich fordere, dass diese Nachweise erbracht und mit in dieses öffentliche Verfahren einbezogen werden. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die Leitung durch ein Gebiet verläuft, in dem ein erhöhtes Erdbebenrisiko besteht.

verringertes Sicherheitsniveau
Das von Bayer jetzt beantragte Geogrid 2 verfehlt den in der Planfeststellung geforderten und zugesicherten Schutz durch Bagger und andere Maschinen. Gerade in besonders gefährdeten Kreuzungsbereichen soll es nicht verlegt werden. Damit entfällt dort die nachträglich behauptete Warnwirkung. Die Matte kann zudem nur bei Grabungen oberhalb der Leitung warnen. Sie verfehlt jedoch jede Warnwirkung, wenn die Leitung angebohrt wird, wie beispielsweise bei einer Sauerstoffpipeline im August 2008 in Köln geschehen. Statt des Einbaus des GeoGrid-2 fordern wir den Einbau von Betonreitern oder Stahlplatten, mit denen derartige Unfälle wirkungsvoll verhindert werden können.
Auch die Verwendung schwächerer und dünnerer Rohre als ursprünglich vorgesehen sowie der Verzicht auf Mantelrohre darf nicht genehmigt werden, da hierdurch das Sicherheitsniveau der Leitung gesenkt wird. Es kann nicht sein, dass wegen einem übereilten Baubeginn Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden.
Bei nachträglichen Ausbesserungen wurden zudem Leitungsabschnitte an Schieberstationen und an Isolationsfehlerstellen verändert. Der zuvor durchgeführte Drucktest taugt damit nicht mehr als Beweis für die Sicherheit der Leitung.

alternative Trassenführung
Die jetzt nachträglich beantragten Trassenänderungen zeigen, dass alternative Trassenplanungen und Abwägungen vernachlässigt wurden. Schwerwiegende Fehler bei der Festlegung des Trassenverlaufs werden in diesem Verfahren völlig ausgeblendet. So ist nicht nachvollziehbar, dass die Leitung unter Missachtung der Technischen Regel für Rohrfernleitungen dicht an oder direkt durch Wohnsiedlungen geführt wird.
Im November 2011 hat das OVG Lüneburg entschieden, dass bei der Trassierung einer Gasleitung die Sicherheitsinteressen vieler Menschen falsch bewertet worden seien, da die Behörde Abstände zu bebauten Gebäuden nicht für erforderlich gehalten und lediglich einen zehn Meter breiten Schutzstreifen vorgesehen hatte. Angemessen sei jedoch ein weitaus größerer Gefährdungsradius. Ich fordere, die aktuelle Rechtsprechung auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.

gemeinsame Trassenführung
Ich erhebe Einspruch gegen den Antrag, die CO- und die Wingas-Leitung, statt im planfestgestellten Abstand von 2m, jetzt dichter nebeneinander zu verlegen. Für diese dichtere Verlegung wird keine plausible Begründung gegeben. Durch den verringerten Abstand steigt das Risiko von Unfällen bei Bauarbeiten oder Reparaturen an einer der Leitungen.

Änderungen vor Genehmigung
Ich erhebe Einspruch gegen das Verfahren, weil ein Großteil der beantragten Änderungen bereits umgesetzt wurden. So sind z. B. das geänderte Rohrmaterial und die geänderten Mantelrohre bereits eingebaut worden. Auch die zur Genehmigung gestellten Trassenverschiebungen wurden faktisch bereits realisiert. Damit hat die Bezirksregierung nicht die notwendige Abwägungsoffenheit für ihre Entscheidung. Die Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses ist damit vorprogrammiert.

Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

[Xarelto] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Risiken von „Xarelto“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren an und möchte heute zum Thema „XARELTO“ sprechen.

Im neuen Geschäftsbericht heißt es zu dem Medikament mit dem Wirkstoff Rivaroxaban, ich zitiere:

„Unser Gerinnungshemmer XARELTO trug deutlich zu den Umsatz-Zuwächsen des Segments Pharma bei. Nach weiteren Ausbietungen und Indikationserweiterungen verzeichneten wir in allen Regionen starke Umsatzsteigerungen, insbesondere in Deutschland, den USA und Japan.“

Dieser Erfolg hat jedoch seine Schattenseiten. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN erreichten viele Berichte von Geschädigten. Aus einem möchte ich zitieren:

„Nach der ersten OP habe ich über zwei Tage XARELTO bekommen. Am dritten Tag erfolgte die zweite OP, also bereits unter Einsatz von XARELTO. Am Folgetag der zweiten OP habe ich dann extreme Nachblutungen an diesem operierten Bein bekommen.“

Bei einem anderen Patienten mussten die Ärzte in einer Not-Operation sogar einen Luftröhrenschnitt vornehmen. Auch die Behörden registrieren immer mehr Zwischenfälle nach der Gabe von XARELTO. Allein im Jahr 2012 gingen beim „Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel“ 58 Meldungen über Todesfälle und 750 Meldungen über lebensgefährliche Nebenwirkungen wie Blutungen ein. Das ist eine erschreckende Zahl – selbst wenn es sich bis dato nur um Verdachtsfälle handelt.

Dazu nun meine 1. Frage:

Wie viele Todesfälle und Berichte über schwere Nebenwirkungen gab es in diesem Jahr?

Wegen der Risiken des Medikamentes raten viele Experten von einer Verschreibung ab. So erklärt die „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“, ich zitiere:

„Insgesamt ergibt sich aus Sicht der „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten (...) gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban.“

Die Fachzeitschrift „arzneimittel-telegramm“ pflichtet dieser Einschätzung bei. Bei der Indikation „Vorhofflimmern“ bezeichnet sie XARELTO gar nur als ein Mittel der dritten Wahl.

Die Schwächen des Medikamentes haben sich schon bei den Zulassungstests gezeigt. Diese ergaben nämlich nur eine Nicht-Unterlegenheit gegenüber WARFARIN. Und selbst diese Nicht-Unterlegenheit erreichten die Tests nach Meinung einiger Experten nur dadurch, dass die WARFARIN-Probanden nicht die richtige Dosis erhielten. Darüber hinaus warfen die Tests viele Fragen bezüglich der Sicherheit von XARELTO auf. Wegen des erhöhten Risikos von Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen, Gefäß-Verschlüssen und Leberschäden sowie der ungeklärten Langzeitwirkung zögerte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA deshalb schon bei der ersten Genehmigung zur Blutverdünnung bei Hüft-OPs. Bei der Indikation „Schlaganfall-Prophylaxe“ sprachen sich einzelne FDA-Experten dezidiert gegen eine Zulassung aus. Und bei dem derzeit laufenden Verfahren - einer Zulassung von XARELTO zur Nachbehandlung von ACS, dem Akuten Koronar-Syndrom, - treten auch wieder Probleme auf. Die FDA verschob die Genehmigung nun schon zum zweiten Mal, unter anderem weil BAYER in den Zulassungsunterlagen den Tod von drei Probanden unterschlagen hat. Nach den Vermutungen der FDA könnten es sogar noch weit mehr verheimlichte Sterbefälle sein. Ich zitiere:

„Diese drei nicht gezählten Todesfälle könnten nur die Spitze des Eisbergs fehlende Daten betreffend sein (...) Wir wissen nicht, wie viele dieser Todesfälle (und andere Endpunkte der Studie) bei den sieben Prozent der PatientInnen, die ihr Einverständnis widerrufen haben (...), gestrichen, außen vor gehalten oder nicht gezählt worden sind.“

In China hat eine Frau, die während der XARELTO-Tests einen lebensgefährlichen Schock erlitten hatte, BAYER bereits verklagt. Sie erhielt vor Gericht ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen.

Dazu jetzt meine Fragen:

1. Wie viele Klagen sind in Sachen „XARELTO“ bereits anhängig?

2. Warum hat BAYER die drei Todesfälle nicht gemeldet?

3. Wie viele Tote gab es 2012 insgesamt bei den XARELTO-Tests?

4. Und weil die Arznei-Tests in Entwicklungsländern immer unter besonders prekären Bedingungen ablaufen: Wie viele Tote gab es im letzten Jahr bei XARELTO-Tests in Indien und China?

Die Zweifel der Zulassungsbehörden und die vielen Meldungen über Todesfälle und schwere Nebenwirkungen zeigen, dass XARELTO seinen Verkaufserfolg nicht seiner Qualität zu verdanken hat. Grund dafür ist vielmehr der immense Werbe-Aufwand, mit dem BAYER das Präparat in den Markt gedrückt hat. So sagte etwa Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig von der „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ in der WDR-Sendung „Die Tricks der Pharma-Industrie“, ich zitiere:

„Ohne eine große Marketing-Strategie werden Sie ein Medikament mit einem marginalen Nutzen wie beispielsweise XARELTO nie auf dem Markt platzieren können.“

Im Rahmen einer solchen Marketing-Strategie hat BAYER vielfältige Anstrengungen unternommen: Der Konzern hat die Fachwelt mit PR-Material überschüttet; Der Konzern hat Mediziner eingekauft, die auf Ärzte-Fortbildungen für das Produkt warben; der Konzern hat einen Großteil seiner Pharma-Referenten auf das Produkt eingeschworen und zu diesem Zweck sogar eine Event-Agentur engagiert.

Dabei hat sich das Unternehmen nicht einmal gescheut, zu verbotenen Methoden zu greifen. So hat BAYER kostenlose XARELTO-Proben per Post an ÄrztInnen verschickt, obwohl der Gesetzgeber dies bereits Mitte der 1980er Jahre untersagt hat. Zurecht wurde diese Praxis dann auch ein Fall für die „Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittel-Industrie“

Und aufs Marketing setzt BAYER nicht nur bei XARELTO. Darum hat der Konzern im letzten Jahr seine Vertriebskosten abermals gesteigert. Sie stiegen um 11,5 Prozent auf nunmehr fast 10 Milliarden Euro. Das ist einer der größten Bilanz-Posten, Der Geschäftsbericht widmet ihm aber nicht einmal eine Seite. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hat an dieser Stelle deshalb immer wieder eine genauere Aufschlüsselung dieser Ausgaben verlangt. Ich möchte das auch heute wieder tun, in der Hoffnung, dieses Mal eine Antwort zu bekommen und stelle meine letzten Fragen zu diesem Komplex.

1. Welchen Anteil an den Vertriebskosten hat der Pharma-Bereich?

2. Wie hoch waren die Vertriebskosten für XARELTO im Jahr 2012?

3. Wie viel von dem Etat war für die direkte Werbung bei Ärzten und in Krankenhäusern vorgesehen?

4. Wie viel Geld investierte BAYER in Ärzte-Fortbildungen zum Thema „XARELTO“?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Gegenanträge] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Bienensterben
Um die großflächigen Bienenvolksterben einzudämmen, hat die EU am 1. Dezember die Verwendung der von BAYER verkauften Pestizide Imidacloprid und Clothianidin weitgehend verboten. Die Wirkstoffe schädigen schon in geringsten Konzentrationen das Nervensystem von Insekten und können zu chronischen Vergiftungen führen. Der Rückgang der Bienen-Populationen gefährdet die Bestäubung wichtiger Kulturpflanzen und damit die Ernährungssicherheit. Auch Vögel sind betroffen, da sie wegen der rückläufigen Zahl wildlebender Insekten nicht genügend Nahrung finden.
Trotz des Nachweises der Schädlichkeit durch Dutzende unabhängiger Studien klagen BAYER und SYNGENTA gegen das EU-Verbot. Auch geht der Verkauf außerhalb der EU weiter. Einmal mehr ist für BAYER der kurzfristige Profit wichtiger als der Schutz von Flora und Fauna.

HIV-Infektion von Blutern
Der „Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband“ hat jüngst den Deutschen Hörfilmpreis an die ZDF-Produktion „Blutgeld“ vergeben. Einer der drei Hauptsponsoren war ausgerechnet die BAYER AG.
„Blutgeld“ erzählt die wahre Geschichte dreier Brüder, die durch Gerinnungspräparate mit HIV infiziert wurden. Hintergrund der Handlung: bis Mitte der 80er Jahre wurden tausende Bluter mit HIV und Hepatitis-C infiziert, hauptsächlich durch Produkte von BAYER. Firmeninterne Memos hatten die Gefahren für Bluter frühzeitig benannt, ohne dass das Unternehmen daraus Konsequenzen zog. Der Bundestag kam zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da Tests und Inaktivierungsverfahren rechtzeitig vorlagen. Aus Profitgründen widersetzte sich BAYER jedoch einer Umstellung der Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.
Bis heute verweigert BAYER den Opfern eine gerechte Entschädigung. Trotzdem konnten in harten Kämpfen Zahlungen von mehreren hundert Millionen Euro erzwungen werden. Das Sponsoring der Preisverleihung an „Blutgeld“ durch BAYER stellt eine Verhöhnung der infizierten Bluter dar. Die Opfer werden dazu missbraucht, dem Konzern mittels „mildtätiger Gaben“ ein menschliches Antlitz zu verleihen.

Gesundheitsschäden durch Bisphenol A
Die Zähne von rund 10% aller Kinder besitzen wegen unzureichender Mineralisation nicht genügend Festigkeit und zersetzen sich daher. Als Auslöser steht die Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Verdacht. Im Tierversuch beeinträchtigt Bisphenol A die Mineralisation von Rattenzähnen.
BAYER ist einer der größten BPA-Produzenten weltweit. Die Chemikalie kommt u. a. in Plastik-Flaschen, Konservendosen und Lebensmittel-Verpackungen zum Einsatz. Dutzende von Studien bringen BPA mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Dr. Norbert Krämer von der Gießener Poliklinik für Kinder-Zahnheilkunde rät daher, keine Trinkflaschen aus Plastik zu verwenden und auf Lebensmittel zu verzichten, deren Verpackung BPA enthält.
Bereits 2008 hatte Kanada Bisphenol A als „gefährliche Substanz“ deklariert und eine Verwendung in Babyflaschen untersagt. 2011 folgte das EU-Verbot in Babyflaschen. Einige EU-Länder verhängten zusätzliche Verbote für Lebensmittelverpackungen und Trinkflaschen. Trotzdem stellt BAYER den Verkauf von Bisphenol A für risikoreiche Anwendungen nicht ein.
Vor wenigen Wochen kündigte die EU an, den Grenzwert für die BPA-Aufnahme drastisch zu verschärfen. Die Obergrenze soll von 50 µg pro Kilogramm Körpergewicht auf 5 µg gesenkt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Hormonaktive Chemikalien müssen aus allen Produkten des täglichen Verbrauchs verschwinden. Zudem benötigen wir dringend eine Umkehrung der Beweislast: Chemikalien, die im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu wirken, müssen verboten werden - es sei denn, die Produzenten können diesen Verdacht nachweislich entkräften. Sonst vergehen weiterhin Jahrzehnte zwischen den ersten Hinweisen auf eine Schädigung bis zum Verbot einer Substanz.

Asbest
Ein Arbeitsgericht im nordspanischen Mieres hat BAYER zu einer Entschädigung von 71.800 € an die Hinterbliebenen eines langjährigen Mitarbeiters verurteilt. Der Arbeiter war an den Folgen seiner jahrzehntelangen Asbest-Belastung im Werk Langreo (Asturien) gestorben. Nach Ansicht des Gerichts hatte BAYER die Risiken ignoriert und es versäumt, die Arbeiter angemessen zu schützen.
Insgesamt wurde rund ein Fünftel des weltweit verbrauchten Asbests in der Chemie-Industrie eingesetzt. Die Gefahr für Leib und Leben war BAYER über Jahrzehnte hinweg bekannt. Durch gekaufte Gutachten und Zuwendungen an das damals zuständige „Institut für Wasser-, Boden- und Luft-Hygiene“ konnte die Industrie das Verbot um etwa 25 Jahre verzögern. Tausende Arbeiter/innen bezahlen dies mit ihrem Leben.
Bis heute hat BAYER kein Nachsorge-Programm eingerichtet, das alle Betroffenen erfasst und ihnen medizinische Betreuung anbietet.

[Andre Sommer] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Andre Sommer und ich spreche zum Thema Duogynon. Ich möchte Sie kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten.

Seit nun fünf Jahren habe ich fast 7.000 Emails von 365 deutschen Familien bekommen die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Nach Einnahme der Tabletten kam es ungewöhnlich oft zu Schwierigkeiten in der Schwangerschaft, zu Aborten/Totgeburten oder eben zu einer Vielzahl an Missbildungen.

Duogynon war ein Scheringprodukt. Es wurde fast drei Jahrzehnte unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Die Wirkstoffe, die in zwei Tabletten Duogynon enthalten waren, entsprechen heute in etwa zwei bis drei Monatsrationen hormonbasierter Antibabypillen. Unter der Hand nahm man diese Pillen in Überdosierung auch zum gewollten Schwangerschaftsabbruch ein. Dies sage ich nur, dass Sie sehen zu was dieses Medikament fähig war. In Normaldosierung ein Schwangerschaftstest, in Überdosierung ein unerlaubtes Abbruchmittel. Absurd oder? Liegt es da nicht nahe, dass dieses Medikament auch zu Missbildungen fähig war?

Seit mehr als vier Jahren fordern wir Aufklärung von Bayer. Bayer mauert. Herr Dekkers wird ihnen nachher sagen, dass es medizinisch keinen Zusammenhang gibt und ich einen Prozess gegen Bayer verloren habe. Das stimmt, ich habe den Prozess verloren. Er wird Ihnen aber nicht sagen wie Bayer ihn gewonnen hat. Es ging rein um die Frage der Verjährung. Bayer hat die Einrede der Verjährung benutzt um den Prozess zu gewinnen. Es ging nicht um Studien, es ging nicht um einzelne Schicksale. Bayer hält, die mutmaßlich durch dieses Medikament verursachten Schäden, für verjährt. Das Landgericht Berlin hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Hr. Dekkers, Sie haben diese abgelehnt und verweigern bis heute alle Gespräche. Der Richter sagte weiterhin: „Es gibt einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen.“ Und sie machen nichts, gar nichts.

Ich selbst war letztes Jahr, wieder einmal, im Krankenhaus und hatte eine Bauch-OP. Fast zwei Monate lang hatte ich ununterbrochen heftigste Bauschmerzen und 15kg abgenommen. Verwachsungen, durch meine zahlreichen Bauch-OPs, schnürten meinen Darm ab und führten fast zu einem Darmverschluss. Glauben Sie, dass meine Grunderkrankung für mich jemals verjährt? Was für eine Unverschämtheit und wie respektlos ist es eine solche Meinung zu vertreten?
Herr Dekkers wird Ihnen auch nicht sagen, dass sich ehemalige Mitarbeiter gemeldet haben, die behaupteten, dass diese persönlich damals im Namen von Schering Mediziner bestochen haben. Diese Mediziner hätten dann Tierversuche „geschönigt“ und damals so um die 50.000 DM bekommen.

Das Landgericht Berlin hat sein Urteil im September 2012 gefällt. Der Vorwurf der Bestechung ist von Bayer nie bestritten worden. Hätte nicht die Einrede der Verjährung verhindert, dass sich das Landgericht Berlin inhaltlich mit der Thematik auseinandersetzen musste, gilt der Bestechungsvorwurf als von Bayer prozessual zugestanden. Ihre Rechtsvorgänger haben damals also Mediziner bestochen und so Hunderten von Familien Anfang der 80er Jahre die Möglichkeit genommen gerichtlich gegen Bayer, damals also Schering, vorzugehen. Heute aber sagen sie, dass dies verjährt sein soll. Sie sollten sich schämen. Mediziner zu bestechen und hier so zu tun als gäbe es keinen Zusammenhang. Zeigen Sie doch endlich alle Tierversuche! Was für ein Unternehmen sind sie? Welche Werte haben Sie heute wieder betont? Die BAYER AG will angemessen kommunizieren... ist das hier angemessen? Sie wollen ein Vorbild sein... verhalten sich so Vorbilder? Zeigen Sie endlich, dass es Ihnen ernst ist....

Wissen Sie warum kein Mitarbeiter öffentlich aussagt? Die ehemaligen Mitarbeiter behaupten, dass sie Angst vor der Streichung der Betriebsrente hätten. Sie seien von Bayer auch telefonisch deswegen benachrichtigt worden. Decken Sie doch diesen Skandal auf! Zeigen Sie mit der Öffnung aller Unterlagen dass dies nicht wahr ist, dass sie nichts zu verbergen haben?!
Herr Dekkers wird auch behaupten, dass es eine aussagekräftige Studie des Bundesinstitutes für Arzneimittel gibt. Aus dieser würde hervorgehen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen gibt. Er wird Ihnen aber nicht sagen, dass diese Studie fast ausschließlich aus Patientendaten hervorging, dass kein einziger Fall näher untersucht wurde, dass Bayer überhaupt keine Daten geliefert hat und dass es eine Arbeit eines Doktoranten war.

Das Bfarm selbst erklärte: „Basierend auf der Studie könne ein Kausalzusammenhang zwischen den berichteten Fehlbildungen und der Exposition mit Duogynon in der Schwangerschaft nicht bestätigt, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden“. Es gab insbesondere viele Fälle von Blasenekstrophien. Aber die Autoren stellten nur die Frage nach der statistischen Verzerrung und gingen auch in diesen Fällen nicht weiter nach. Die Studie ist für die betroffenen Familien eine Unverschämtheit.

Ich biete Ihnen hier an nur diese genannten Fälle von Blasenekstrophien zu untersuchen und einen einzigen anderen Fall. Es gibt nämlich einen Fall mit zweieiigen Zwillingen. Auch dies wurde nicht weiter untersucht, obwohl ich darauf hingewiesen hatte. Diese Zwillinge hatten exakt dieselbe Missbildung. Das ist der entscheidende Punkt. Dies kommt in der Natur so nicht vor. Es muss äußere Einflüsse dafür gegeben haben. Die Mutter hatte in der Frühschwangerschaft Duogynon in Tablettenform eingenommen. Dies wird nun das Bundesinstitut für Arzneimittel untersuchen.

Stellen Sie sich endlich Gesprächen. Lassen Sie uns das Thema endlich beenden!
In England soll es Vergleichsgespräche geben. Den betroffenen britischen Geschädigten soll als Voraussetzung hierfür ein Maulkorb verpasst worden sein. Aus diesem Grund sind dieses Jahr wohl auch die Betroffenen aus England nicht hier. Bayer-Deutschland bestreitet jegliche Vergleichsgespräche und auch die Absicht, Vergleiche wegen Duogynon oder Primodos zu schließen. Wissen das die englischen Betroffenen schon? Und verhandelt nicht vielleicht doch ein Bayer-Tochterunternehmen mit den Anwälten der Geschädigten? Herr Dekkers, Sie haben jetzt die einmalige Gelegenheit öffentlich zu verkünden, dass die Bayer-Unternehmen zu keinem Zeitpunkt mit den Anwälten der Betroffenen in England verhandelt haben und dass die Bayer-Unternehmen unter keinen Umständen einen Vergleich mit den britischen Primodos-Opfern schließen werden. Sagen Sie bitte etwas dazu!
Auch wir sind gesprächsbereit! Wir sind behindert, aber diese Behinderungen verjähren doch für Niemanden. Geben Sie den Menschen endlich Gewissheit und erweisen Sie den vielen behinderten Menschen, die Aufklärung verlangen, endlich den nötigen Respekt. Bewegen Sie sich!
Ich bedanke mich für Ihr Interesse!

A. Sommer

Carl Duisberg

CBG Redaktion

In Dortmund, Frankfurt und Lüdenscheid gibt es erfolgreiche Initiativen zur Umbenennung von Carl-Duisberg-Straßen. Nun steht das Thema auch in Bonn auf der Tagesordnung. Nach hitziger Debatte wurde das Thema zunächst vertagt.

Bonn: Sitzung der Bezirksvertretung am 17. März

Antrag auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

11. März - Die Bezirksvertretung Bonn berät am kommenden Dienstag über einen Antrag auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße in Dransdorf. Damit soll dem Vorbild der Städte Dortmund und Lüdenscheid gefolgt werden, die Ende 2014 eine entsprechende Namensänderung beschlossen hatten. Auch in Frankfurt läuft derzeit ein Umbenennungs-Verfahren.

Im 1. Weltkrieg entwickelte Carl Duisberg Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz. Die Firma BAYER baute er zum größten deutschen Sprengstoff-Produzenten aus. Auch forderte Duisberg die Annexion Belgiens und großer Gebiete in Osteuropa.

Gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff beklagte Duisberg den Mangel an Arbeitskräften und forderte mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ zehntausende Belgier deportieren; mehrere Tausend starben.

Das Dortmunder Stadtarchiv begründete die Umbenennung wie folgt: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab.“ Duisberg war zudem Mitglied der rechtsradikalen und antisemitischen Deutschen Vaterlandspartei.

Das Lüdenscheider Stadtarchiv schrieb in seinem Votum: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“.

Carl Duisberg war auch die treibende Kraft beim Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN im Jahr 1925. Während der Weimarer Republik organisierte Duisberg Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich.

Die Bonner Stadtverwaltung spricht sich bislang gegen eine Umbenennung aus. In einer Vorlage heißt es, „Informationsveranstaltungen, kritische Diskurse und gegebenenfalls erläuternde Zusatzschilder“ seien sinnvoller. Diese Argumentation ist sicherlich für kleinere Verfehlungen angemessen. Niemand käme jedoch auf die Idee, eine Ludendorff-Straße oder eine Himmler-Straße mit Zusatzschildern zu versehen. Auch bei Carl Duisberg ist die Grenze der Zumutbarkeit deutlich überschritten.

Desweiteren moniert die Verwaltung, dass sich die Anlieger zumeist gegen eine Umbenennung aussprächen. Dies ist wegen des bürokratischen Aufwands natürlich verständlich. Die Verwaltung kann den Anwohner/innen jedoch entgegen kommen und – so wie in anderen Städten – kostenlos neue Ausweise ausstellen.

Schließlich heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung, dass zu Duisberg „ein wissenschaftlich relevantes Lebensbild noch nicht vorliegt“. Dies ist falsch; es gibt zahlreiche Veröffentlichungen (zum Beispiel „Briefe eines Industriellen“ von Kordula Kühlem; „Und heute die ganze Welt“ von Otto Köhler).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt die Forderung nach einer Umbenennung. „Carl Duisberg ist kein Vorbild für künftige Generationen. Die Stadt Bonn sollte sich deutlich von Kriegsprofiteuren wie Duisberg distanzieren“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Carl Duisberg

„Er ist als Vorbild ungeeignet“

DRANSDORF. Wird die Carl-Duisberg-Straße einen anderen Namen bekommen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 17. März.

6. März 2015 -- Anlass ist die Vergangenheit des Industriellen Duisberg (1861 bis 1935), der auf der einen Seite die Universität Bonn sehr unterstützt hatte. Auf der anderen Seite forderte er im Ersten Weltkrieg den Einsatz von belgischen Zwangsarbeitern und ließ Giftgase an der Front testen. Das steht in einem Bürgerantrag, mit dem sich die Kommunalpolitiker nun befassen werden.

Bereits im Fall von Reichspräsident Paul von Hindenburg (siehe unten) ging es vor einiger Zeit um Straßenbenennungen in Bonn. Nun gerät der Chemiker Duisberg, der bis 1926 bei den Bayer-Werken tätig war und dort bis zum Generaldirektor aufstieg, in die Kritik. Die genannte Straßenbezeichnung sei politisch belastet, heißt es im Bürgerantrag. „Die Person Carl Duisberg ist als Vorbild für künftige Generationen nicht geeignet.“

Die Städte Lüdenscheid und Dortmund haben bereits wegen Duisberg Straßennamen geändert. Unter seinem Vorsitz sei in Leverkusen unter anderem Phosgen produziert worden, „ein Giftgas, das in einem Lehrbuch folgendermaßen beschrieben wird: »Der Atem wird immer kürzer und stoßweiser, bis schließlich der Tod durch Ersticken eintritt«“, so der Wortlaut einer Niederschrift des Dortmunder Bürgerausschusses vom vergangenen September. Der Mensch bleibe dabei bis zuletzt bei vollem Bewusstsein.

„Duisberg gehörte auch - zusammen mit Walter Rathenau und Hugo Stinnes - zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten.“ Duisberg war Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband, heißt es in Dortmund. „Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“

„Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatte Carl Duisberg die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben“, ergänzt der Bonner Antragsteller. Die IG Farben, deren Aufsichtsratsvorsitzender Duisberg war, habe eng mit dem Dritten Reich kollaboriert.

Die Bonner Carl-Duisberg-Straße gibt es seit 1970. Wohl deshalb, weil er der Universität Bonn besonders in den wirtschaftlich schweren Zeiten nach dem Ersten Weltkrieg finanziell unter die Arme gegriffen hatte. „Zwischen 1917 und 1931 war Duisberg der Vorsitzende der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die mittlerweile in der Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V. aufgegangen ist“, teilt die Stadt mit. „1931 wurde Duisberg Ehrensenator der Universität Bonn.“

Das politische und gesellschaftliche Handeln Duisbergs ist nach Angaben der Verwaltung die eine Seite. Die andere sei das Problem einer Straßenumbenennung. Das Stadtarchiv ist der Auffassung, dass Geschichte durch Umbenennung von Straßen weder entsorgt noch bewältigt werde. Informationsveranstaltungen, kritische Diskurse und gegebenenfalls erläuternde Zusatzschilder seien sinnvoller, steht in der Vorlage für die Bezirksvertretung.

An der Carl-Duisberg-Straße in Dransdorf befinden sich 70 Hausgrundstücke beziehungsweise Einfamilienhäuser. Eine Umbenennung hätte für zahlreiche Anwohner und Eigentümer eine Adressenänderung und damit verbundene Kosten zur Folge, so die Stadt. Personalausweise und Fahrzeugzulassungen müssen etwa geändert und andere über die Adressänderung informiert werden. Letztlich handele es sich bei einer Straßenumbenennung um eine Ermessensentscheidung der Gemeinde. Übliche Praxis in Bonn sei, im Vorfeld die Anwohner zu befragen. In der Vergangenheit seien die aber meist gegen Umbenennungen gewesen.

So geht es weiter beim Thema Hindenburg
Still geworden ist es im vergangenen Jahr um die mögliche Umbenennung der Hindenburgallee in Plittersdorf und des Hindenburgplatzes in Dottendorf. Schon längst geplant war - und vom Bürgerausschuss beschlossen - eine breit angelegte Bürgerbeteiligung. Der frühere Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte nach Ansicht seiner Kritiker Adolf Hitler ohne Not zum Reichskanzler gemacht. 2012 entbrannte zudem eine Debatte, ob man Hindenburg die 1933 verliehene Bonner Ehrenbürgerwürde aberkennen soll.

Zuletzt gab es einen Bürgerantrag, wonach der Hindenburgplatz in „Dr.-Hans-Riegel-Platz“ umbenannt werden soll. Riegel war Inhaber der Kessenicher Firma Haribo, er starb am 15. Oktober 2013. Die Stadt teilte nun mit, dass das sogenannte Hindenburg-Forum doch noch kommen wird, und zwar voraussichtlich im April. Näheres soll bald bekanntgegeben werden.

hier weitere Infos zu Carl Duisberg