Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org
Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.
Die Arbeit der CBG zum Thema Bhopal im Überblick
Das Stichwort BAYER zu 30 jahre Bhopal
Aktionen bei BAYER in Leverkusen anlässlich des 25 jährigen Jahrestages der Katastrophe
Pressemitteilung der CBG anlässlich 15 Jahren Bhopal
In unserem offenen Brief nehmen wir auch auf diese Anlage Bezug.
Die Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren
Aus Anlass des 10. Jahrestags der Bhopal-Katastrophe wurde vom 30. November bis 2. Dezember 1994 in London ein Tribunal aus fünf internationalen Richtern abgehalten. Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) für Menschenrechte und Industrielle Gefahren hörte Aussagen und Empfehlungen von Spezialist*innen, Opferverbänden, Interessensgruppen und Einzelpersonen bezüglich der Auswirkun-gen von riskanten Produktionen auf Arbeiter*innen, Allgemeinheit und Umwelt sowie fehlender Wie-dergutmachung für die Opfer. Dies war das vierte und letzte Tribunal des PPT bezüglich industrieller Gefahren und Menschenrechte, das zur Entwicklung der Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren beisteuerte.
Trotz virtueller BAYER-Hauptversammlung
Internationale Proteste BAYER/MONSANTO stoppen!
Vor dem Hintergrund von 48.000 gegen den BAYER-Konzern laufenden Glyphosat-Prozessen in den USA und zahlreichen anderen Skandalen sowie auf Grund der Tatsache, dass einerseits der Vorstandsvorsitzende des BAYER-Konzerns, Werner Baumann, auf Antrag der Kritischen AktionärInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) im vergangenen Jahr auf der Hauptversammlung 2019 keine Entlastung bekam und der Aufsichtsratsvorsitzende, Werner Wenning, mit dieser Hauptversammlung 2020 seinen Platz räumen muss, flüchtete der Konzern mit der diesjährigen HV am 28. April ins Internet.
Doch die Coordination wird trotz Corona-Krise und virtueller Hauptversammlung die Kritik der vielen Hundert Kritischen AktionärInnen, die die CBG seit 1982 bereits mit ihrer Vertretung betrauen, in die HV tragen und mit Protestformen unter dem Motto „Stopp BAYER/MONSANTO!“ präsent sein. Alle Infos finden sich hier.
Geplant sind:
- Eine virtuelle internationale Podiumsdiskussion am Sonntag, dem 26. April
mit internationalen Gästen.
Thema: „Auch in Corona-Zeiten: BAYER/MONSANTO stoppen!“
- Während der Hauptversammlung parallel zum BAYER-HV-Stream ein Stream der Kritischen BAYER-AktionärInnen mit Fragen, Einschätzungen und Gegenstimmen. Er wird am Tag der HV in der Zeit von morgens 8 Uhr bis zum Ende der BAYER-HV online sein. Auch wird der Protest in die sozialen Medien des BAYER-Konzerns getragen.
- Vor der Konzern-Zentrale in Leverkusen wird vor dem Beginn der Hauptversammlung eine Corona-gerechte Protest-Kundgebung stattfinden: „Auch in Corona-Zeiten: BAYER/MONSANTO stoppen!“
Statt die Hauptversammlung zu verschieben, hatte BAYER wesentlich darauf gedrungen, dass ein „Pandemie-Notstandsgesetz“ gestaltet wird, dass eine Verlagerung der Hauptversammlung ins Internet ermöglicht. Schränkt das Gesetz schon die Rechte der KleinaktionärInnen massiv ein, so versucht BAYER mit weiteren extremen Fristeinschränkungen diese gänzlich auszuhebeln. So erhalten die AktionärInnen z.B. erst am 15. April ihre elektronischen Zugangsdaten und sollen binnen sechs Tagen, in denen auch noch ein Wochenende enthalten ist, alles form- und sachgerecht erledigt haben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat diese willkürlichen Beschneidungen der Aktionärsrechte in einem Offenen Brief an BAYER massiv kritisiert. Dieser ist hier zu finden.
CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert die neuen Protestformen mit den Worten: „BAYER hat eine virtuelle Hauptversammlung einberufen, um KonzernkritikerInnen und KleinaktionärInnen mundtot zu machen. Auch eine Verschiebung der HV wäre möglich gewesen. So werden wir nun am Tag der HV selbst die Social Media Kanäle des Konzerns mit kritischen Tweets und Kommentaren fluten. Konzernkritischer Widerstand wird auch vor der Konzern-Zentrale real präsent sein!“
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Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
Alle Informationen zur HV auf
www.CBGnetwork.org
In Sachen „Glyphosat“
BAYER verliert Berufungsverfahren
Auch die zweite Runde des Schadensersatz-Verfahrens in Sachen „Glyphosat“, das der krebskranke US-Amerikaner Dewayne Johnson angestrengt hatte, geht für den Leverkusener Multi verloren. Erst-instanzlich hatte der ehemalige Schul-Hausmeister im August 2018 gewonnen. Das hauptsächlich unter dem Label „Roundup“ vermarktete Pestizid habe bei ihm das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht, urteilten die Geschworenen einstimmig und sprachen ihm eine Entschädigung zu.
Am gestrigen Montag bestätigte ein Gericht in San Francisco nun dieses Urteil gegen die BAYER-Tochter MONSANTO. Es senkte lediglich den Schuldbetrag von 78 Millionen Dollar auf 20,5 Millionen Dollar. Dabei sieht der „Court of Appeal of the State of California“ 10,25 Millionen Dollar als Schmerzensgeld für Johnson vor und 10,25 Millionen Dollar als Strafe – „punitive damages“ – für den Leverkusener Multi.
„Unserer Ansicht nach hat Johnson ausgiebige – und substanzielle – Beweise dafür vorlegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten zu seinem Krebs geführt hat“, konstatierten die RichterInnen. „Experte um Experte lieferte Belege dafür, dass Roundup-Produkte grundsätzlich das Non-Hodgkin-Lymphom auslösen können (...) und speziell auch Johnsons Krebs ausgelöst haben“, schreiben sie in der Begründung ihres Votums. Das Ansinnen der BAYER-AnwältInnen, solche Einschätzungen als „Minderheiten-Meinungen“ abzutun, wiesen die JuristInnen zurück.
An den „punitive damages“, die das US-amerikanische Rechtssystem in Fällen mit erwiesener schwerer Schuld erhebt, hielt das Gericht ebenfalls fest. MONSANTO habe „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“, befindet es.
„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für BAYER. Der Konzern muss jetzt endlich die Konsequenz ziehen und Glyphosat vom Markt nehmen, ehe das Mittel noch weiteres Unheil anrichtet“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
In Stelzmanns Augen lässt die Entscheidung des Court of Appeal die Zweifel an BAYERs jüngst unterbreitetem Vergleichsvorschlag für die zahlreichen noch anhängigen Glyphosat-Klagen noch einmal wachsen. „Die Geschädigten mit kleinen Summen abzuspeisen, ihnen den Rechtsweg zu verbauen und von WissenschaftlerInnen erst noch einmal klären zu lassen, ob Glyphosat wirklich gesundheitsschädlich ist – all das dürfte dem Konzern jetzt noch schwerer fallen“, prophezeit der CBG-Geschäftsführer.
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Jetzt muss die EU-Chemiepolitik BAYER & Co. trotzen!
Brüssel kündigt strengere Regulierungen von Pestiziden und anderen Stoffen an
Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Union ihre Chemikalien-Strategie für Nachhaltigkeit vorgestellt. Diese versteht sich als Teil des „Green Deals“ und beabsichtigt, „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“. Darum will die EU-Kommission diese Substanzen strenger regulieren. So kündigt sie beispielsweise neue Maßnahmen zur Eindämmung von Gefahren an, die hormon-ähnlich wirkende Produkte –sogenannte endokrine Disruptoren – hervorrufen, zu denen unter anderem Pestizide wie BAYERs Glyphosat gehören. Bei schwer abbaubaren Stoffen sieht die EU ebenfalls Handlungsbedarf. Zudem plant sie, die Gefährdungen, die von Kombinationswirkungen der Industrie-Erzeugnisse ausgehen, zu minimieren.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt dieses Vorhaben. „Diese Chemikalien-Strategie war überfällig. Jahr für Jahr kommen mehr Chemikalien auf den Markt, die immer mehr Menschen krank machen“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann fest. Stelzmann verweist dazu auf Angaben der Vereinten Nationen, wonach sich die Produktionskapazitäten der Branche zwischen den Jahren 2000 und 2017 verdoppelt haben. Und von 2017 bis 2030 erwartet die UN bei den Verkäufen chemischer Produkte wiederum fast eine Verdoppelung. Dabei beziffert die Weltgesundheitsorganisation die Zahl der Todesfälle durch Kontakt mit chemischen Substanzen schon jetzt auf 1,6 Millionen jährlich.
Obwohl die Europäische Union ihre Chemie-Politik zweifellos ehrgeizigen Zielen unterstellt, lässt das Vorhaben Fragen offen, und das nicht nur, weil die gestern veröffentlichten Dokumente kaum eine Gelegenheit auslassen, die große Bedeutung der chemischen Industrie für das Gedeihen Europas herauszustellen. Bereits im Vorfeld hatte es nämlich immense Lobby-Anstrengungen von BAYER & Co. gegeben, die in Teilen der Kommission auch verfingen. So intervenierten die Generaldirektion Industrie und die Generaldirektion Gesundheit vor der Verabschiedung der Strategie zugunsten der Konzerne und plädierten für schwächere Bestimmungen. „Jetzt muss die EU den Worten Taten folgen lassen und darf sich dem Druck der LobbyistInnen nicht beugen“, fordert Stelzmann deshalb.
Die Reaktionen der Chemie-Verbände auf die Verkündung der Chemikalien-Strategie stimmen schon mal auf eine beschwerliche Umsetzung ein. Der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI) streicht beispielsweise besonders die geplante Einrichtung eines Runden Tisches heraus, an dem die Global Player gedenken, ein gewichtiges Wörtchen mitzureden, „bevor konkrete Vorschläge zur Änderung von Vorschriften gemacht werden“. Und der CEFIC, das VCI-Pendant auf europäischer Ebene, vermeint sogar schon Stimmen aus den Reihen der Kommission vernommen haben, die versichern, „dass es nur eine sehr zielgerichtete Revision der bisherigen Regulierungen geben wird.“
„BAYER & Co. bringen sich bereits jetzt in Stellung, um eine Chemie-Wende zu verhindern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ist darauf jedoch vorbereitet und wird ihrerseits alles tun, es dazu nicht kommen zu lassen“, konstatiert Stelzmann abschließend.
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Solidarität mit dem Generalstreik in Kolumbien und seinen gerechten Forderungen! Stoppt das Morden!
Seit dem 28. April haben kolumbianische Bauernverbände und Gewerkschaften durch ihren Generalstreik gegen die extreme Verarmung und rücksichtslose Umweltzerstörung durch die rechte Duque-Regierung protestiert.
Die Hauptforderungen der kämpfenden Bevölkerung richten sich u.a. gegen die aktuelle Steuerreform und die Wiedereinführung der flächendeckenden Besprühung der Anbauflächen von Kleinbauern mit dem Sprühgift Glyphosat von BAYER/MONSANTO.
Die massenhafte Besprühung großer Flächen aus der Luft mit dem umweltgiftigen Glyphosat des Leverkusener BAYER Konzerns, das laut aktuellen Studien eine Krebsgefahr für den Menschen darstellt, soll ausgerechnet jetzt in Kolumbien wiedereingeführt werden - angeblich zur Bekämpfung des Koka-Anbaus.
Faktisch soll damit u.a. sozialer Protest auf dem Land unterdrückt werden. Es geht dem kolumbianischen Staat beim geplanten Glyphosateinsatz um die militärische und wirtschaftliche Kontrolle des Drogengeschäfts, in das die selbst tief verwickelt ist.
Das Krebsrisiko für die kolumbianische Landbevölkerung und der Ökozid durch die Massenbesprühung sind BAYER und Präsident Duque unwichtig, ihnen geht es um Profite und Macht. Für die Erreichung ihrer Ziele gehen sie über Leichen.
Die Antwort der kolumbianischen Regierung auf die landesweiten Massenproteste waren Mord und Terror: dutzende DemonstrantInnen wurden seitdem von Polizei, Armee und Paramilitärs ermordet, mehr als 100 Menschen wurden entführt bzw. „verschwundengelassen“ (Stand 7.Mai 21). Das muss sofort aufhören!
Nur zu gut erinnern wir uns, wie der BAYER-Konzern den Diktator Somoza in Nicaragua mit Millionen und Abermillionen fütterte. Somozas Diktatur beutete unter Anwendung von brutalem Zwang die dortige Bevölkerung aus, im Dienst von internationalen Großkonzernen wie BAYER. Ähnliches wiederholt sich heute in Kolumbien.
Der BAYER-Konzern ist für die Völker der Welt eine Geißel. Schon 1945 gab es den Versuch, im Rahmen des Internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals in Nürnberg, Konzerne wie BAYER zu bestrafen und zu entmachten – aber die Konzerne haben sich durchgesetzt und ihre Macht erhalten. Im am 10. Mai 2021 in Frankreich zu Ende gegangenen Prozess von Opfern der Chemiewaffe „Agent Orange“ aus dem Vietnam-Krieg hat erneut ein Gericht eine Klage von Kriegs-Opfern eines BAYER-Monsanto-Produkts abgewiesen und setzt so die Straflosigkeit fort.
Wir fordern von der kolumbianischen Duque-Regierung:
- Stopp der Massaker und Entführungen. Freiheit für die politischen Gefangenen des Generalstreiks!
- Stopp des Kürzungspakets rund um die Steuerreform!
- Stopp der Wiedereinführung der flächendeckenden Glyphosat-Besprühung aus der Luft!
Wir fordern von deutscher Regierung und EU-Kommission:
- Glyphosat - Stopp jetzt!
insbesondere: AUSFUHRVERBOT für BAYERs Sprühgift Glyphosat nach Kolumbien!
- Stopp der Zusammenarbeit mit der ultra-rechten Duque-Regierung, insbesondere Waffenexporte!
- Klare Verurteilung der Massaker statt des zustimmenden Schweigens!
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG), 11.05.2021 – www.cbgnetwork.org
Pressekontakt: Marius Stelzmann, Tel. +49-(0)-211-333911
Am gestrigen Weltfrauentag waren weltweit Millionen Frauen auf der Straße, um auf die immer noch bestehenden drastischen patriarchalen Missstände hinzuweisen.
Wir solidarisieren uns mit diesen Frauen in ihrem Kampf!
Auch Bayer profitiert immer noch vom patriarchalen System, in dem Frauengesundheit weniger gilt als die der Männer. Nachwievor produziert BAYER Verhütungspillen wie Yasmin, die tödliche Thrombosen hervorrufen können. Mütter in England und überall auf der Welt, deren Kinder durch den hormonellen Schwangerschaftstest Primodos mit Fehlbildungen zur Welt kamen, warten immer noch auf Entschädigung durch den Konzern. Glyphosat und andere Pestizide rufen oftmals Fehlgeburten hervor, wenn das Kind zur Welt kommt, hat es oftmals Fehlbildungen, wie uns Frauen aus stark belasteten Gebieten in Argentinien und Paraguay berichten.
Im Geiste des internationalen feministischen Kampftages rufen wir dazu auf, BAYER zu stoppen. Lassen wir ihnen ihre PR-Lüge, ein an
- Frauenrechten orientierter Konzern zu sein, nicht durchgehen. Die nächste Chance dazu: Die BAYER Hauptversammlung am 28.4.2022.
Pressemitteilung vom 15. März 2005
zur heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG:
Kritische Aktionäre reichen Gegenanträge ein
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht zeitgleich zur heutigen Bilanzpressekonferenz der BAYER AG Gegenanträge zur Hauptversammlung des Konzerns ein. Das Unternehmen missachtet demnach den Schutz der Umwelt und schädigt mit seinen Produkten Tausende Personen. „Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss“, heißt es in dem Antrag.
Im vergangenen Geschäftsjahr war der Konzern erneut für eine Reihe von Skandalen verantwortlich:
* Preisabsprachen mit Konkurrenz-Unternehmen;
* Verkauf hochgefährlicher Pestizide in Entwicklungsländer;
* Kinderarbeit bei indischen Zulieferern;
* Störfälle, bei denen regelmäßig giftige Chemikalien austragen;
* Gefährdung von Patienten durch den Verkauf unwirksamer oder gefährlicher Pharmazeutika.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren macht seit 20 Jahren auf die Schattenseiten der Konzernpolitik von BAYER aufmerksam und wird die Gegenanträge in der Hauptversammlung am 29. April erläutern. Im Folgenden dokumentieren wir den Antrag im vollen Wortlaut:
An die BAYER AG
51368 Leverkusen
Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April 2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass wir zu den Punkten 2 bis 6 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen werden, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung dieser Gegenanträge sowie der nachstehenden Begründungen gemäß §§ 125, 126 AktG dürfen wir bitten.
Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Begründung: Der BAYER-Konzern verursachte im vergangenen Geschäftsjahr eine Vielzahl von Missständen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weshalb ihm die Entlastung verweigert werden muss.
Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle:
* BAYER tätigt regelmäßig Preisabsprachen mit der Konkurrenz und wurde dabei allein im vergangenen Jahr vier Mal erwischt. Im Sommer musste der Konzern 66 Millionen Dollar Strafe zahlen - BAYER hatte sich gegenüber US-Behörden schuldig bekannt, mit anderen Herstellern die Preise für Kunststoff-Zusätze abgesprochen zu haben. Im Herbst erhielt BAYER erneut eine hohe Strafe, diesmal 33 Mio Dollar wegen eines Kartells mit mehreren Polyester-Produzenten. Kurz darauf musste der Konzern illegale Absprachen beim Verkauf von Kautschuk-Chemikalien einräumen und 4,7 Mio Dollar Strafe zahlen. In Portugal wurde BAYER wegen Preisabsprachen beim Verkauf von Diabetes-Tests verurteilt. Illegale Kartelle sind bei BAYER seit vielen Jahren an der Tagesordnung. Diese Praxis wird vom Vorstand augenscheinlich gedeckt.
* Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) im Jahr 2003 veröffentlichte Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau“ enthüllte, wie internationale Saatgut-Konzerne von Kinderarbeit profitieren. Zulieferer der indischen BAYER-Tochter ProAgro beschäftigten demnach mehr als 2.000 Kinder zwischen sechs und 14 Jahren. Sprecher von BAYER bekannten sich nach Veröffentlichung der Studie zu ihrer Verantwortung und versprachen Abhilfe. Neue Untersuchungen zeigen aber, dass sich die Situation bei ProAgro kaum gebessert hat: auch im vergangenen Jahr arbeiteten rund 1.650 Kinder für Zulieferer der Firma. Dies ist unvereinbar mit den Standards der ILO, der OECD und der UNO.
* Seit den 20er Jahren finanziert BAYER Politiker - seinerzeit bekannt als das „System Duisberg“. Zahlreiche Mitarbeiter des Konzerns wurden Abgeordnete und sogar Minister. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren nahm die aktuelle Diskussion zum Anlass, einen Offenen Brief an das Unternehmen zu senden. Darin fragten wir nicht nur, welche Abgeordnete ein Gehalt oder Zuwendungen vom BAYER-Konzern bezogen haben, sondern auch, in welche staatliche Einrichtungen (Behörden, Forschungseinrichtungen, Universitäten) Mitarbeiter des Unternehmens abgestellt wurden. Der Konzern bleibt bis heute eine Antwort schuldig. Generell beantwortet BAYER nur solche Fragen, die dem Unternehmen genehm sind - ein klarer Widerspruch zur Kampagne „Chemie im Dialog“.
* In der Umgebung des mittlerweile von der LANXESS AG betriebenen Werks Durban/Südafrika wurden hochgefährliche Chromverbindungen im Grundwasser gefunden. Den Anwohnern wurde dringend empfohlen, das Wasser aus angrenzenden Brunnen weder zum Kochen noch zum Trinken zu verwenden. LANXESS streitet die Verantwortung nicht ab, behauptet aber, seit 1991 kein Chrom mehr herzustellen; die Verunreinigung wäre von Altlasten ausgegangen. BAYER hatte die Firma Chrome Chemicals in Durban 1968 übernommen. Wegen mangelhafter Sicherheits-Einrichtungen erlitt ein Drittel der Belegschaft bleibende Gesundheitsschäden. Mindestens acht Arbeiter starben an Lungenkrebs, zwei weitere an Tuberkulose. Selbst die Apartheids-Regierung hatte 1976 in einem Bericht Sicherheitsmängel und Gesundheitsprobleme der Belegschaft moniert. Nach Protesten südafrikanischer Gewerkschaften sowie der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die zu umfangreichen Medienberichten führten, schloss BAYER 1991 die Chrom-Produktion und entließ einen Großteil der Beschäftigten. Eine Kompensation der betroffenen Arbeiter sowie der Hinterbliebenen unterblieb. Die Vergiftung des Grundwassers zeigt, dass BAYER zudem versäumt hat, in den vergangenen 14 Jahren eine Dekontamination des Geländes vorzunehmen.
* Ein US-Gericht hat BAYER im vergangenen Jahr zu 400.000 Dollar Schadensersatz verurteilt. Der 33-jährige Miguel Valverde hatte vor sechs Jahren einen Schlaganfall erlitten, nachdem er drei Tage das Erkältungsmittel Alka-Seltzer Plus eingenommen hatte. Die Geschworenen stellten fest, dass BAYER ein „mangelhaftes, gefährliches Pharmaprodukt“ vertrieben hatte, obwohl ungefährliche Alternativprodukte verfügbar waren. Alka Seltzer Plus enthielt bis zum Jahr 2000 den Inhaltsstoff Phenylpropanolamin (PPA), der das Risiko eines Schlaganfalls um das Anderthalb- bis Dreifache steigen lässt. BAYER kannte die Risiken von PPA seit Jahrzehnten. Die Pharma-Industrie hielt jedoch ihre eigenen Studien zurück, um die Umsätze PPA-haltiger Medikamente von mehreren Hundert Millionen Dollar pro Jahr nicht zu gefährden. Schlimmer noch: Unter Führung von BAYER legten die Hersteller Gegengutachten vor und drohten mit Klagen, um ein Verbot seitens der US-Gesundheitsbehörde zu verzögern. Hunderte Menschen mussten diese Strategie mit dem Leben bezahlen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen bei BAYER und anderen Unternehmen.
* Rund 40 Millionen Amerikaner befolgen die sogenannte „Atkins-Diät“, die den Verzehr von Fleisch, Eiern und fetthaltigen Nahrungsmitteln uneingeschränkt erlaubt, die Aufnahme von Brot, Reis, Obst und Gemüse hingegen stark einschränkt. Ernährungswissenschaftler warnen eindringlich vor Mangelerscheinungen, Verdauungsprobleme und Kreislauferkrankungen. Trotzdem versucht die Pharma-Industrie, von der „Mode-Diät“ zu profitieren. Der BAYER-Konzern brachte speziell zur Ergänzung der Atkins-Diät den Vitamin-Cocktail CarbSmart auf den Markt und machte hiermit mehrere Millionen Dollar Umsatz. Den Verantwortlichen bei BAYER sollte bekannt sein, dass die Atkins-Diät gesundheitsschädlich ist und dass Vitaminpräparate niemals eine ausgewogene Ernährung ersetzen können. Wieder einmal zeigt sich, dass der Pharma-Industrie die Gesundheit der Bevölkerung herzlich egal ist - solange die Umsätze stimmen.
Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer umweltfeindlichen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen werden:
* Beinahe täglich kommt es in BAYER-Werken zu gefährlichen Unfällen - auch eine Folge der fortschreitenden Ausdünnung der Belegschaft. Eine kleine Auswahl von Ereignissen im zweiten Halbjahr 2004: Im Werk Addyston (USA), das seit 2005 von LANXESS betrieben wird, traten allein neun Mal giftige Chemikalien aus. Am 23.11.04 kam es im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Explosion, fünf Beschäftigte mussten im Krankenhaus behandelt werden. Am 29.9.04 trat im Uerdinger BAYER-Werk Aktivkohle aus, acht MitarbeiterInnen kamen ins Krankenhaus. Ebenfalls in Uerdingen traten am 11. Dezember 400 Kilo der giftigen Adipin-Säure aus. Am 3. November stiegen im Dormagener Werk nach einem Stromausfall Chlor und Nitrose-Gas auf, ein 15-jähriger Junge atmete giftiges Chlor ein und kam ins Krankenhaus. Da die Chlorgas-Wolke in Richtung Bahngleise trieb, musste die Feuerwehr den angrenzenden Zug-Verkehr sperren. Am 26.8.04 kam es im Werk von GE BAYER SILICONES zu einem Zwischenfall: bei Reparatur-Arbeiten an einem Kesselwagen schlug dieser Leck, giftige Salzsäure-Dämpfe stiegen auf.
* Die Umweltbehörde im kanadischen Bundesstaat Ontario unterzog rund dreißig Werke im Chemiegürtel von Sarnia einer gründlichen Prüfung. In den vergangenen Jahren hatte die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden mehrmals wegen Lecks und Störfällen unterbrochen werden müssen. Zwanzig Fabriken, darunter vier von BAYER, erhielten im vergangenen Jahr Abmahnungen. Die Verweise wurden erteilt wegen fehlender Betriebsgenehmigungen, ungenügender Deklaration von Giftmüll und nicht-genehmigtem Umbau von Anlagen. Die Umweltministerin von Ontario übte scharfe Kritik am Verhalten der Chemie-Industrie.
* Im südindischen Baumwollgürtel kommt es weiterhin zu einer hohen Zahl von tödlichen Vergiftungen durch BAYER-Pestizide. BAYER dominiert den indischen Pestizidmarkt und lässt große Mengen von in Europa nicht mehr zulassenen Agrogiften wie Monocrothopos von Subunternehmern produzieren. Aufgrund fehlender Sicherheitsstandards sind Unfälle an der Tagesordnung, das Grundwasser ganzer Landstriche ist verseucht.
* In mehreren BAYER-Fabriken soll aus Kostengründen die Werks-Feuerwehr abgeschafft werden, u.a. in Wuppertal und Wolfenbüttel. Im Notfall vergeht mehr Zeit, bis Hilfe von außerhalb eintrifft. Die Sicherheit der Belegschaft wird aus Profitgründen aufs Spiel gesetzt.
* Der Umweltverband Friends of the Earth hat in den vergangenen Jahren mehrere Studien zu Risiken von Pestiziden gesammelt. Größtenteils handelt es sich um Untersuchungen von BAYER zu dem Agrogift Glufosinat. Als BAYER davon Wind bekam, wollte der Konzern eine Veröffentlichung der legal erhaltenen Studien gerichtlich untersagen. Nach dem Willen des Konzerns sollte Friends of the Earth nicht einmal den Titel der Studien oder die Adresse, wo die Untersuchungen angefordert werden können, nennen dürfen. Dies ist nicht der erste Fall, in dem der Konzern die Arbeit von Umweltschützern juristisch angreift. Gerichtlich konnte BAYER seine Forderungen jedoch nicht durchsetzen.
* Im vergangenen Jahr tauchten bislang unbekannte Firmen- Unterlagen auf, die belegen, dass BAYER tausende asiatischer Bluter mit seinem Gerinnungspräparat KOATE bewusst dem HIV-Risiko aussetzte. In den achtziger Jahren hatte die BAYER- Tochter Cutter nicht hitze-behandelte und daher mit einem hohen AIDS-Risiko behaftete Chargen des Blutplasma-Produkts nach Asien geliefert - in den USA war der Verkauf zu diesem Zeitpunkt bereits verboten worden. Trotzdem weigert sich das Unternehmen, die Betroffenen angemessen zu entschädigen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen BAYER-Manager.
Gegenantrag zu TOP 4: Wir schlagen vor, Axel Köhler Schnura, Diplom Kaufmann, Düsseldorf als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Begründung: Axel Köhler-Schnura kontrolliert den BAYER-Konzern seit mehr als 25 Jahren. Er ist Gründer der Coordination gegen BAYER- Gefahren e.V., Postfach 15 04 18, 40081 Düsseldorf, Telefon: 0211-333 911, und hat zahlreiche Verstöße des Konzerns gegen Menschenrechte und Umweltschutzauflagen publik gemacht. Somit ist er prädestiniert für eine gründliche, von Profitinteressen unabhängige Kontrolle des Vorstands der BAYER AG.
Gegenantrag zu TOP 5: § 12 Abs. 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine jährliche feste Vergütung von 5.000 Euro. Eine darüber hinausgehende variable Vergütung erfolgt nicht.“
Gegenantrag zu TOP 6: §14 und §15 der Satzung bleiben unverändert
Begründung: Durch die geplante Änderung der Satzung wird die Teilnahme an der Hauptversammlung erschwert. Hierdurch würde die Kontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat weiter behindert werden.
Für den Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN e.V.
Axel Köhler-Schnura
Philipp Mimkes
Pressemitteilung vom 30. April ´99
auf der heutigen BAYER-Hauptversammlung:
Kritische Aktionäre attackieren Vorstand
Mit insgesamt zehn Redebeiträgen treten die KRITISCHEN BAYER-AKTIONÄRE in der heutigen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns in Köln auf. Schwerpunkt der diesjährigen Kampagne ist die Pharmapolitik des Unternehmens, insbesondere die Kritik an dem „Jahrhundertprodukt“ ASPIRIN. Hubert Ostendorf vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „ASPIRIN JUNIOR tötet Kinder! In Lateinamerika wird ein Produkt vertrieben, das bei uns längst vom Markt ist. Das Unternehmen BAYER muß seiner Verantwortung gerecht werden und den Verkauf von ASPIRIN JUNIOR weltweit einstellen!“ Ostendorf betont, dass Azetylsalizylsäure keineswegs harmlos sei und fordert eine Rezeptpflicht für ASPIRIN, um den unsachgemäßen Gebrauch einzudämmen.
Die CBG organisiert seit 16 Jahren die Gegenaktionen auf der Aktionärsversammlung. In diesem Jahr vertritt sie über 160.000 Aktien mit einem Kurswert von über 10 Mio DM. Im Folgenden haben wir Auszüge aus den Reden zusammengefaßt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die kompletten Texte zur Verfügung. Wenden Sie sich dafür bitte an die unten aufgeführte Adresse.
100 Jahre Aspirin
Die Ärztin Dr. Christine Fischer von der BUKO-Pharmakampagne konfrontiert den Vorstand mit seiner Verantwortung für die unverantwortliche Pharma-Werbung. „Aspirin“, so die Expertin, „wird wie ein Lebensmittel beworben. Die Patienten nehmen die ernsthaften und für einige Menschen sogar lebensbedrohlichen Nebenwirkungen gar nicht wahr.“ Neben den hinlänglich bekannten Nebenwirkungen, Blutungen in Magen und Darm, seien auch pseudoallergische Reaktionen festzustellen. Besonders schlimm sei das Reye-Syndrom, das bei Kindern nach der Einnahme von Aspirin beobachtet werden kann und das in 50 Prozent der Fällen tödlich verläuft. BAYER, so die Ärztin, müsse dringend deutlicher auf die Nebenwirkungen hinweisen, die Werbung verändern und ASPIRIN JUNIOR weltweit vom Markt nehmen.
Entschädigung von Zwangsarbeitern
Der Historiker Dr. David Rosenberg ist der einzige ausländische Gast auf der BAYER-Hauptversammlung. Er ist Mitglied der jüdischen Gemeinde von Pittsburgh/USA und setzt sich für ehemalige BAYER-Zwangsarbeiter ein. Diese hatten während des zweiten Weltkrieges in den verschiedenen BAYER-Werken arbeiten müssen, mindestens 30.000 waren dabei ums Leben gekommen. Andere Opfer wurden bei medizinischen Versuchen von BAYER-Ärzten auf grausamste Weise gefoltert und getötet. Von dem tausendfachen Leid will der Konzern heute nichts mehr wissen. Die Kernfrage des engagierten Fachmannes: „Existierte BAYER zwischen den Jahren 1925 und 1951?“ Die Antwort geben nach seinen Recherche die BAYER-eigenen Publikationen. „In den Meilensteinen, Ihrer im Jahre 1989 erschienenen Unternehmensgeschichte, beantworten Sie diese Frage eindeutig mit Ja“. Der Konzern müsse die Forderungen der überlebenden Zwangsarbeiter anerkennen und eine Entschuldigung aussprechen.
Pestizideinsatz in Brasilien
André Schösser stellt in seiner Rede einen aktuellen Skandal aus Brasilien in den Mittelpunkt. Dort gibt es erhebliche Probleme beim Einsatz des BAYER-Pestizids BAYSISTON. Immer wieder klagen Arbeiter nach der BAYSISTON-Anwendung über Übelkeit, Ekzeme auf der Haut, Atemprobleme und Vergiftungserscheinungen. Die Staatsamanwaltschaft ermittelt wegen zahlreicher Todesfälle. BAYER zieht sich seit Jahren auf den Standpunkt zurück, daß die Bauern die Pestizide falsch anwendeten. Atemschutzgeräte und passende Schutzanzüge seien eben unumgängliche Hilfsmittel. Doch die arme brasilianische Landbevölkerung kann sich diese teuren Schutzgeräte nicht leisten. So wird BAYSISTON zum unkalkulierbaren Risiko für die Arbeiter. „BAYER muß endlich die gefährlichen Pestizide vom Markt nehmen und die Opfer entschädigen“, fordert Schösser.
Weitere Redebeiträge:
Dr. Sigrid Müller: schwere Nebenwirkungen im Prüfverfahren des Alzheimer-Mittels Metrifonat
Heinz Stehr: Arbeitsplatzvernichtung bei BAYER
Hubert Ostendorf, CBG: Zusammenarbeit von BAYER mit kriminellen Detektiven
Axel Köhler-Schnura, CBG: Prozess aids-infizierter Bluter gegen BAYER
Philipp Mimkes, CBG: Arisierung eines jüdischen Friedhofs durch BAYER 1942
Uwe Friedrich, CBG: Vorstellung einer Studie zum Pestizideinsatz in Nepal
CBG stellt Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April
MONSANTO-Listen: Keine Aufklärung, keine Entlastung
BAYER hat es versäumt, für eine Aufklärung des Skandals um die sogenannten MONSANTO-Listen zu sorgen. Darum reicht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zur Hauptversammlung des Konzerns am 28. April einen Gegenantrag ein, der die Nicht-Entlastung des Vorstands fordert.
Die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO hat über viele Jahre hinweg eigenständig oder über Dienstleister wie FLEISHMAN HILLARD, PUBLICIS, HAKLUYT oder FTI hunderte PolitikerInnen, JournalistInnen, AktivistInnen, Behörden-MitarbeiterInnen und andere Personen ausspioniert. Das Unternehmen wollte dieses Wissen nutzen, um politische Entscheidungen wie diejenige über die Zulassungsverlängerung für Glyphosat in seinem Sinne zu beeinflussen. Teilweise gingen die Aktivitäten auch noch nach der Übernahme des Agro-Riesen durch den Leverkusener Multi weiter.
In den USA baute MONSANTO eine eigene Abteilung namens „fusion center“ auf, um die Operationen ausführen zu können. Besonders übel spielte der Agro-Riese dabei der REUTERS-Journalistin Carey Gillam mit, deren Berichterstattung über den Konzern ihm nicht behagte. Der „fusion center“ legte ein 50 Seiten starkes Dossier über Gillam an und entwarf einen „action plan“, um sie kaltzustellen. „Wir machen ihrem Arbeitgeber weiter Druck bei jeder Gelegenheit, die sich uns bietet“, hieß es in einer internen Mail beispielsweise. Als die Reporterin ihre Recherchen über Glyphosat dann in einem Buch bündelte, packte MONSANTO den ganzen Instrumenten-Kasten aus. Die Aktien-Gesellschaft betrieb Suchmaschinen-Manipulationen, die das „Whitewash“ betitelte und im Jahr 2018 mit dem „Rachel Carson Book Award“ prämierte Werk in schlechtem Licht zeigten und engagierte Trolle für Verrisse auf den AMAZON-Seiten.
„Die ans Licht gekommenen MONSANTO-Dokumente zeigen, dass das Unternehmen rund um den Globus Menschen ins Visier genommen hat, deren Arbeit seine Profite zu gefährden drohte“, konstatiert Carey Gillam. „Diese Art von Verhalten untergräbt den Zugang zu fakten-basierter Information und zu den Resultaten ehrlicher Wissenschaft, der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt dringend erforderlich ist. Obwohl der BAYER-Konzern versucht, sich von einem solchen Vorgehen zu distanzieren, endeten die Machenschaften in Wahrheit mit seiner MONSANTO-Übernahme nicht. BAYER muss jetzt sicherstellen, dass diese Angriffe gegen Wissenschaft, Journalismus und Transparenz für immer enden“, so Gillam.
Bisher hat der Leverkusener Multi nur wenig zur Aufklärung beigetragen. Er hat den Fall „Gillam“ ebenso wenig aufgearbeitet wie die Undercover-Unternehmungen, mit denen MONSANTO in den USA die Agenturen HAKLUYT und FTI beauftragt hatte. Nur in Sachen „FLEISHMAN HILLARD“ sah der Leverkusener Multi Handlungsbedarf, da der Skandal europa-weit Schlagzeilen machte. Aber er entledigte sich des Problems auf die einfachste Weise. Der Global Player delegierte die Erhellung des Dunkelfeldes an die Anwaltskanzlei SIDLEY AUSTIN, die er mit einem Untersuchungsbericht betraute.
Einen direkten Zugriff auf die Dokumente von FLEISHMAN HILLARD hatten die JuristInnen dabei nicht. Sie mussten sich allein auf das Material stützen, das die PR-Agentur BAYER für den Report zur Verfügung stellte. Auch beschäftigte die Kanzlei sich überhaupt nicht mit FLEISHMANs Subkontrator PUBLICIS, dem beim „Aktionsplan Glyphosat“ die Aufgabe zufiel, „Auskünfte und Informationen zu sammeln, die NICHT (Hervorhebung im Original) öffentlich zugänglich sind“, wie es in einem internen Memo hieß. So war es dann ein Leichtes, BAYER einen Persilschein auszustellen. „Kein Hinweis auf illegales Verhalten“, vermeldete der Konzern postwendend und schloss die Akte. Auch auf Aufforderung der Coordination gegen BAYER-Gefahren hin stellte das Unternehmen keine weiteren Nachforschungen an und beantwortete die von der CBG in einem Offenen Brief gestellten Fragen nicht. „Auf diese Weise verlief die Aufklärung im Sande“, hält der Gegenantrag der CBG fest und zieht die Konsequenz: „Die Verantwortung dafür trägt der Vorstand. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.“
Am 28. April wird Carey Gillam den Vorstand mit Fragen zu ihrem Fall konfrontieren. Zudem beteiligt sie sich mit einem Beitrag an dem Live-Stream, mit dem die Coordination gegen BAYER-Gefahren im Netz Gegenöffentlichkeit zu BAYERs Online-Hauptversammlung herstellt.
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Bei einem weiteren Gerichtsverlust für die Monsanto-Eigentümerin Bayer AG wies ein Berufungsgericht die Bemühungen des Unternehmens zurück, den Prozesssieg eines kalifornischen Hausmeisters zu kippen, der behauptete, durch den Kontakt mit Monsantos Glyphosat-Herbiziden sei er an Krebs erkrankt. Jedoch sagte das Gericht, der Schadenersatz solle auf 20,5 Millionen Dollar gekürzt werden.
von Carey Gillam
Das Berufungsgericht des ersten Berufungsbezirks von Kalifornien sagte am Montag, dass Monsantos Argumente nicht überzeugend seien und Dewayne „Lee“ Johnson berechtigt sei, 10,25 Millionen Dollar Schadenersatz und weitere 10,25 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu fordern. Das ist weniger als die insgesamt 78 Millionen Dollar, die der Prozessrichter zugelassen hatte.
„Unserer Ansicht nach hat Johnson reichlich - und sicherlich substanzielle - Beweise dafür vorgelegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten seinen Krebs verursacht hat“, erklärte das Gericht. „Ein Experte nach dem anderen legte Beweise dafür vor, dass die Roundup-Produkte sowohl Non-Hodgkin-Lymphome verursachen können... als auch insbesondere Johnsons Krebs verursachten“.
Das Gericht stellte weiter fest, dass „es überwältigende Beweise dafür gibt, dass Johnson erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten hat und für den Rest seines Lebens weiter erleiden wird“.
Das Gericht sagte, dass Monsantos Argument, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbindungen von Glyphosat mit Krebs stellten eine „Minderheitenansicht“ dar, nicht unterstützt wurde.
Insbesondere fügte das Berufungsgericht hinzu, dass Strafschadenersatz angebracht sei, da es genügend Beweise dafür gebe, dass Monsanto „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“ habe.
Mike Miller, dessen Anwaltskanzlei aus Virginia Johnson zusammen mit der Kanzlei Baum Hedlund Aristei & Goldman aus Los Angeles vor Gericht vertrat, sagte, er sei bei der Bestätigung des Gerichts bejubelt worden, dass Johnson durch die Anwendung von Roundup an Krebs erkrankte, und dass das Gericht die Zuerkennung von Strafschadenersatz für „Monsantos vorsätzliches Fehlverhalten“ bestätige.
„Herr Johnson leidet weiterhin an seinen Verletzungen. Wir sind stolz darauf, für Herrn Johnson und sein Streben nach Gerechtigkeit zu kämpfen“, sagte Miller.
Monsanto schuldet ab April 2018 bis zur Zahlung des endgültigen Urteils jährliche Zinsen in Höhe von 10 Prozent.
Die Reduzierung des Schadenersatzes hängt zum Teil damit zusammen, dass die Ärzte Johnson mitteilten, dass sein Krebs unheilbar ist und er voraussichtlich nicht mehr lange leben wird. Das Gericht stimmte mit Monsanto darin überein, dass der Schadenersatz dazu bestimmt ist, zukünftige Schmerzen, psychisches Leiden, Verlust der Lebensfreude, körperliche Beeinträchtigung usw. zu kompensieren. Johnsons kurze Lebenserwartung bedeutet rechtlich gesehen, dass der zukünftige „nicht-ökonomische“ Schadenersatz, der vom Prozessgericht zugesprochen wird, reduziert werden muss.
Brent Wisner, einer von Johnsons Prozessanwälten, sagte, die Reduzierung des Schadensersatzes sei das Ergebnis eines „tiefen Mangels im kalifornischen Deliktsrecht“.
„Im Grunde erlaubt es das kalifornische Recht einem Kläger nicht, sich wegen einer verkürzten Lebenserwartung zu erholen“, sagte Wisner. „Dies belohnt einen Beklagten effektiv dafür, dass er einen Kläger getötet hat, im Gegensatz dazu, dass er ihn nur verletzt hat. Das ist Wahnsinn.“
Ein Schlaglicht auf Monsantos Verhalten
Nur zwei Monate nach dem Kauf von Monsanto durch Bayer im August 2018 sprach eine Jury Johnson einstimmig 289 Millionen Dollar zu, darunter 250 Millionen Dollar Strafschadenersatz. Sie kam nicht nur zu dem Schluss, dass Monsantos Herbizide dazu führten, dass Johnson Non-Hodgkin-Lymphome entwickelte, sondern dass das Unternehmen von den Krebsrisiken wusste und es versäumte, Johnson zu warnen. Die Klage betraf zwei Glyphosat-Herbizidprodukte von Monsanto - Roundup und Ranger Pro.
Der Prozessrichter setzte das Gesamturteil auf 78 Millionen Dollar herab, aber Monsanto legte gegen den reduzierten Betrag Berufung ein. Johnson legte Einspruch ein, um das Urteil in Höhe von 289 Millionen US-Dollar wieder in Kraft zu setzen.
Über den Johnson-Prozess wurde in den Medien auf der ganzen Welt berichtet und er rückte das fragwürdige Verhalten von Monsanto ins Rampenlicht. Anwälte von Johnson überreichten den Geschworenen firmeninterne E-Mails und andere Aufzeichnungen, die zeigten, dass Monsanto-Wissenschaftler wissenschaftliche Abhandlungen über das Ghostwriting diskutierten. Sie versuchten, die Unterstützung für die Sicherheit der Produkte des Unternehmens zu untermauern. Auch existierten Mitteilungen, die detaillierte Pläne zur Diskreditierung von Kritikern enthielten. Dies geschah, um eine staatliche Bewertung der Toxizität von Glyphosat, der Schlüsselchemikalie in Monsantos Produkten, aufzuheben.
Interne Dokumente zeigten auch, dass Monsanto davon ausging, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung Glyphosat im März 2015 als wahrscheinliches oder mögliches menschliches Karzinogen klassifizieren würde (die Einstufung erfolgte als wahrscheinliches Karzinogen), und erarbeitete im Voraus einen Plan, um die Krebsforscher zu diskreditieren, nachdem sie ihre Klassifizierung herausgegeben hatten.
Zehntausende von Klägern haben Klagen gegen Monsanto eingereicht und ähnliche Ansprüche wie Johnson gestellt. Seit dem Johnson-Prozess haben zwei weitere Prozesse stattgefunden. Beide Prozesse führten auch zu umfangreichen Urteilen gegen Monsanto. Gegen beide wird ebenfalls Berufung eingelegt.
Im Juni teilte Bayer mit, dass es mit Anwälten, die 75 Prozent der rund 125.000 eingereichten und noch einzureichenden Klagen von US-Klägern vertreten, die die Exposition gegenüber Monsantos Roundup für ihre Entwicklung des Non-Hodgkin-Lymphoms verantwortlich machen, eine Vergleichsvereinbarung getroffen habe. Bayer sagte, dass das Unternehmen 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar zur Beilegung des Rechtsstreits bereitstellen wird. Doch Anwälte, die mehr als 20.000 zusätzliche Kläger vertreten, sagen, dass sie sich nicht bereit erklärt haben, sich mit Bayer zu einigen. Es wird erwartet, dass diese Klagen sich weiter durch das Gerichtssystem arbeiten werden.
In einer nach dem Gerichtsurteil abgegebenen Erklärung erklärte Bayer, dass es hinter der Sicherheit von Roundup steht: „Die Entscheidung des Berufungsgerichts, die Entschädigungs- und Strafschadenersatzleistungen zu reduzieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Urteil der Geschworenen und die Schadenersatzzahlungen nicht mit den Beweisen im Prozess und dem Gesetz übereinstimmen. Monsanto wird seine rechtlichen Optionen prüfen, einschließlich der Einlegung einer Berufung beim Obersten Gerichtshof von Kalifornien“.
177.000 Dollar an Wahlkampf-Hilfe für die Republikaner
BAYER sponsert Trump
Bisher investierte BAYER rund 522.000 Dollar in den US-Wahlkampf. Von den deutschen Unternehmen wendeten nur T-MOBILE, FRESENIUS und BASF mehr auf. Das geht aus den Zahlen der „Federal Election Commission“ hervor, die das „Center for Responsive Politics“ auswertete (Stichtag: 30 September). Im Gegensatz zu T-MOBILE & Co. zeigte der Leverkusener Multi dabei eine deutliche Präferenz für die Republikaner. Deren Kongress-KandidatInnen erhielten 59 Prozent der rund 300.000 Dollar, die der Leverkusener Multi hier anlegte. Während der Konzern das Geld bei den Wahlen zum „House of Representatives“ noch annähernd gleich verteilte, bevorzugte er bei den Wahlen zum Senat eindeutig Angehörige der republikanischen Partei. Von den dort insgesamt verteilten 56.000 Dollar erhielten deren KandidatInnen 52.000 Dollar. Auch die anderen deutschen Firmen bedachten auf diesem Feld schwerpunktmäßig die Republikaner, aber so eindeutig wie BAYER positionierte sich keine. Ganz offensichtlich will der Agro-Riese mit dieser Vergabe der Mittel Eventualitäten vorbeugen und im Falle eines Sieges von Joe Biden zumindest ein Durchregieren der Demokraten verhindern. Besonders die von der Partei angekündigte Teil-Rücknahme der von Donald Trump erwirkten Senkung des Unternehmenssteuer-Satzes von 35 auf 21 Prozent bereitet dem Global Player Unbehagen. Und ohne Mehrheit in beiden Kammern brächten Biden & Co. eine solche Reform nicht durch.
Nicht nur von Trumps Steuer-Geschenken profitierte der Leverkusener Multi in den letzten Jahren enorm. Auch die MONSANTO-Übernahme traf auf das Wohlwollen des US-Präsidenten. Zudem räumte er dem Pillen-Produzenten zahlreiche lästige Umwelt-Bestimmungen etwa zum Schutz des Wassers oder aussterbender Tierarten ganz oder teilweise aus dem Weg. Der New York Times zufolge lockerte Donald Trump während seiner Amtszeit fast 100 solcher Regelungen. Vor allem jedoch leistete er dem Konzern Schützenhilfe in Sachen „Glyphosat“. So intervenierten Regierungsstellen in einem Schadensersatz-Prozess zugunsten BAYERs und brachten Thailand durch massiven politischen Druck davon ab, ein geplantes Glyphosat-Verbot zu vollstrecken.
In den USA dürfen Firmen Parteien nicht direkt sponsern, nur auf lokaler oder regionaler Ebene gestattet das Land eine solche Praxis. Darum gründen die Unternehmen sogenannte Politische Aktionskommitees (PACs), die unter ihren leitenden Angestellten Spenden sammeln. Auf die Verwendung der Beträge haben diese aber keinen Einfluss. „Das BAYERPAC unterstützt Kandidaten, die im Einklang mit den politischen Zielen BAYERs stehen, ohne Rücksicht auf die persönlichen politischen Präferenzen der Führungskräfte“, erklärt die Aktien-Gesellschaft dazu. Die Partei-Zugehörigkeit der PolitikerInnen spiele hierbei keine Rolle, bekundet sie, es käme nur auf die Qualifikation an. Aber die PACs hätten durchaus auch die Möglichkeit, Zahlungen an politische Parteien oder andere politische Organisationen zu leisten, wenn deren Ansichten mit denen BAYERs übereinstimmten, erklärt der Konzern.
Der Pillen-Produzent vermeidet es aber, sich ausschließlich an eine Partei zu binden, weil sein Schicksal dann zu sehr von deren Wohlergehen abhinge. Unabhängig von weltanschaulichen Erwägungen trachtet er vielmehr danach, sich alle Optionen offenzuhalten und gezielt solche Personen mit Spenden zu bedenken, die an Schaltstellen sitzen, um sich dort Zugang und Einfluss zu erkaufen.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert generell ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien, PolitikerInnen und think tanks. „Die US-amerikanische Politik befindet sich im Würgegriff von LobbyistInnen und potenten Geldgebern. Fortschritte beim Umwelt- und VerbraucherInnenschutz werden dadurch blockiert, das Allgemeinwohl bleibt auf der Strecke. Aus dem hehren Ideal der amerikanischen Verfassung ‚One man, one vote’ ist ein schnödes ‚One dollar, one vote’ geworden“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Der Konzern entzieht dem Staat Milliarden-Beträge
Steuerflüchtling BAYER
Der BAYER-Konzern hat den Finanzbehörden durch seine Steuervermeidungsstrategien Milliarden-Summen vorenthalten. Zu diesem Resultat kommt eine neue Studie der Grünen im Europa-Parlament (zu finden auf der Internetseite der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): http://www.cbgnetwork.org/7766.html). Zahlte der Leverkusener Multi im Jahr 2010 für seine Gewinne noch 25,6 Prozent Steuern, so sank dieser Satz bis 2019 auf 15,6 Prozent. Der Untersuchung zufolge bezifferten sich die Steuer-Ersparnisse des Unternehmens binnen der letzten zehn Jahre allein in Deutschland auf drei Milliarden Euro. „Der BAYER-Konzern stellt sich in seinen Publikationen als ‚verantwortungsbewusster und verlässlicher Steuerzahler’ dar, der seine ‚Steuern im Einklang mit der Wertschöpfung im jeweiligen Land’ zahlt. Das erweist sich im Licht der jetzt erschienenen Forschungsarbeit als blanker Hohn“, hält Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren fest.
Von den 488 Gesellschaften des Global Players liegen 66 in Niedrigsteuerländern bzw. Steuer-Oasen. Unter anderem unterhält er Niederlassungen in Panama, Zypern, Luxemburg, Singapur, Irland und den Niederlanden. Auch im US-Bundesstaat Delaware und im bundesdeutschen Steuer-Paradies Monheim ist er präsent.
Mit Hilfe dieser Dependancen betreibt der Agro-Riese das, was BAYER-Chef Werner Baumann einmal „eine veränderte regionale Ergebnis-Verteilung“ nannte. Besonders gerne bedient sich das Management bei solchen Operationen der Niederlande. Die Nutzung von geistigem Eigentum oder Namensrechten in so genannten Patent-Boxen ist dort für unschlagbare fünf Prozent Körperschaftssteuer zu haben. Auf diese Weise können die BAYER-Töchter die Gebühren, die sie etwa für eine ASPIRIN-Lizenz entrichten müssen, steuermindernd geltend machen, während diese in Holland als Einnahmen finanzamt-technisch kaum ins Gewicht fallen. Auch als Standort für eine konzern-interne Bank, die den Teilgesellschaften Geld für Investitionen leiht, eignet sich der Staat. In diesem Fall wirken die für die Kredite zu zahlenden Zinsen steuermindernd, indessen diese in Mijdrecht bei BAYER WOLRD INVESTMENTS B. V. als Zuflüsse den Gewinn nicht groß schmälern.
Dabei kann der Konzern es sich leisten, die verschiedenen Standorte gegeneinander auszuspielen und nach der Devise „Wer bietet weniger“ in einen ruinösen Unterbietungswettbewerb zu treiben. So vereinbarte er jüngst mit seinem Stammsitz Leverkusen einen Deal. Die Stadt erklärte sich gegen die Zusicherung BAYERs, Gewinne aus Schönefeld rückzuverlagern, zu einer Senkung der Gewerbesteuern bereit. Die Nachbar-Gemeinden reagierten empört. „Ich bin erschüttert, dass Steuerdumping Schule macht“, sagte Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld. Der Kölner CDU-Chef Bernd Petelkau kritisierte das Vorgehen Leverkusens derweil als „Verdrängungswettbewerb kleinerer Kommunen zu Lasten der Metropolen“ und Burscheids Bürgermeister Stefan Caplan warnte: „Wenn das alle so machen, dann gibt es in NRW noch weniger Steuern und unser ganzes System wird untergraben.“
Hand an dieses System legte der BAYER-Konzern schon kurz vor der Jahrtausend-Wende. 1999 wechselte sein Finanzchef Heribert Zitzelsberger als Staatssekretär ins Finanzministerium und konzipierte eine Unternehmenssteuer-„Reform“. „Wir haben mit Herrn Zitzelsberger unseren besten Mann entsandt und davon aus, dass er in unserem Sinn tätig wird“, so der damalige Vorstandsvorsitzende Manfred Schneider auf entsprechende Enthüllungen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Und er sollte sich nicht täuschen. „Keinem der Berliner Großkopfeten hat die deutsche Großindustrie so viel Wohltaten zu verdanken wie Heribert Zitzelsberger“, konstatierte die Berliner Zeitung einmal.
„Die Studie der Grünen zeigt, dass BAYER dem Gemeinwesen durch seine Steuer-Tricks Unsummen entzieht. Die Politik muss diesem Treiben sofort ein Ende setzen“, fordert Stelzmann abschließend.
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Urteil im „Agent Orange“-Prozess in Evry
Im Namen BAYERs
Im historischen „Agent Orange“-Prozess in Evry in der Nähe von Paris ist am heutigen Montag eine Entscheidung gefallen. Das Gericht hält die Klage gegen BAYER/MONSANTO, DOW CHEMICAL, HERCULES, UNIROYAL und neun weitere Konzerne, die während des Vietnamkrieges Agent Orange produziert haben, für unzulässig. In seinem Urteil schließt sich das Gericht der Sichtweise der BAYER/MONSANTO-AnwältInnen an. Diese hatten argumentiert, dass die Verantwortung für den Einsatz von „Agent Orange“ alleine bei der US-Regierung in Washington läge. Keine Verantwortung trügen die „Lieferanten zu Kriegszeiten“, so der BAYER-Konzern. Dementsprechend äußerte nun das Gericht, dass die Unternehmen „auf Anweisung und im Namen des amerikanischen Staates bei der Vollendung eines souveränen Aktes“ gehandelt hätten.
William Bourdon, einer der Anwälte Tran To Ngas sagte zu dem Urteil: „Wir lehnen dies auf der Grundlage des nationalen, europäischen und internationalen Rechts entschieden ab. Es gibt viele Beispiele in der Geschichte, in denen multinationale Unternehmen versucht haben, ‚le fait du prince’(Anm. des Autors: französischer Rechtsbegriff; willkürlicher Akt der Regierung oder des Staattsoberhauptes) oder höhere Gewalt durchzusetzen, mit der Begründung, dass sie unverantwortlich sein sollten, weil sie nur einen politischen Befehl befolgten. Wir sind eher zuversichtlich, dass sich das Gesetz zugunsten einer verstärkten Rechenschaftspflicht privater Akteure entwickelt hat, auch wenn diese behaupten, auf Veranlassung der Exekutive gehandelt zu haben.“
„MONSANTO hat das giftige, zusätzlich mit Dioxin verunreinigte Agent Orange nicht nur geliefert“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Der Konzern hat auch eine aktive Rolle gespielt. Er stand bereits seit 1950 mit dem Pentagon in einem regen Austausch über die Kriegverwendungsfähigkeit der ‚Agent Orange’-Grundlagenchemikalie. Hier liegt eine Mittäterschaft vor. Für diese erhält BAYER/MONSANTO mit dem Urteil nun den Persilschein.“
Geklagt hatte die mittlerweile 79-jährige vietnamesisch-stämmige Französin Tran To Nga, Sie war während des Krieges als Lehrerin und Journalistin tätig. Während eines Angriffes Ende 1966 in Cu Chi (nördlich von Saigon) war sie in eine von einem Flugzeug aus versprühte Wolke von Agent Orange geraten. Über die schweren gesundheitlichen Folgen war sie sich damals nicht im Klaren. Ein Kind, welches sie drei Jahre später zur Welt brachte, starb jedoch mit nur 17 Monaten an Atembeschwerden. Vorher hatte sich die Haut in Fetzen von dessen Körper abgelöst. Noch heute leidet Tran To Nga an den schweren gesundheitlichen Spätfolgen der Besprühung: Brustkrebs, Herzprobleme, Alpha-Thalassämie, Diabetes Typ zwei, hoher Blutdruck sowie Chlorakne, einer Hautkrankheit.
Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 eröffnete französischen StaatsbürgerInnen die Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese außerhalb der französischen Grenzen begangen werden. Dieser Möglichkeit bediente sich Tran To Nga und zog vor Gericht.
Dass sie diese Etappe des Prozesses nun verloren hat, entmutigt die Frau jedoch nicht. Bereits vorher hatte sie erklärt, dass, falls sie „den ersten Schritt dieses Prozesses verlieren“ würde, sie „zusammen mit ihren Unterstützern in Berufung gehen“ würde.
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Marius Stelzmann 0211/33 39 11
Fragen, die sich aus der heutigen Pressekonferenz des LANUV NRW, von CURRENTA und von Leverkusen ergeben:
1. Warum wurde das LANUV erst heute morgen, also drei (!) Tage (!!) nach der Explosion der Sondermüll-MVA-Tanks, per E-Mail über den Inhalt der Tanks informiert, wie Hans Gennen für CURRENTA auf der PK mitteilte?
2. Warum wurden diese „Datenblätter“, die die Information über die Sondermüll-Rückstände des Leverkusener Chemparks enthalten, noch nicht veröffentlicht?
3. Handelt es sich um Produktionsrückstände von Bayer?
4. Drängt BAYER auf die Geheimhaltung der Sondermüll-Datenblätter der explodierten CURRENTA-Tanks?
5. Warum hat LANUV NRW nur ein einziges Messfahrzeug zur Rußpartikel-Analyse eingesetzt?
6. Lässt diese punktuelle Analyse den Schluss einer „höchstwahrscheinlichen Entwarnung“ zu PCB und DIOXIN zu, oder werden hier Langzeitrisiken durch Giftstoffe kleingeredet?
7. Hat das Outsourcing der Sicherheitsinfastruktur durch Bayer an CURRENTA die Sicherheitsstandards negativ beeinflusst? Wurde mit dem CURRENTA-Verkaufs 2019 eine Kostensenkung bei BAYER erzielt?
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert von CURRENTA und BAYER:
- Ursache & Giftstoffe offenlegen!
- Bevölkerung schützen!
- Entschädigen & Dekontaminieren!
CBG verlangt Aufklärung
Todesfall bei Genmedizin-Studie
Bei einer Genmedizin-Studie der BAYER-Tochter ATARA mit sechs TeilnehmerInnen kam es zu einem Todesfall. Der Proband vertrug die Gabe der CAR-T-Zellen nicht, mit der die WissenschaftlerInnen sein Immunsystem zur Zerstörung von Krebszellen aktivieren wollten.
Bei diesem Verfahren statten die ForscherInnen Immunzellen im Genlabor mit „chimären Antigen-Rezeptoren“ (CAR) aus, die Tumor-Zellen anhand bestimmter Eiweiße auf deren Oberfläche orten und – im Idealfall – unschädlich machen können. Der verstorbene Test-Teilnehmer war der erste aus der Gruppe, der nach einem Durchlauf ohne Zwischenfälle mit 1x106 Zellen/kg bzw. 3x106 Zellen/kg eine höhere Dosis erhalten hatte.
Versuchsreihen mit CAR-T-Zellen fordern immer wieder Todesopfer. Bei einer Erprobung, welche die Firma CELYAD durchführte, starben im Februar sogar zwei PatientInnen. Zuvor ließen Krebskranke bei klinischen Prüfungen von JUNO und CELLECTIS ihr Leben.
Allzu oft geraten die CAR-T-Zellen außer Kontrolle – mit fatalen Folgen. Sie vermögen nämlich auch intaktes Gewebe zu zerstören, da sich die Eiweiße, die ihnen als Andock-Stelle dienen, nicht nur auf den Tumor-Zellen finden. Zudem ist die Reaktion des Körpers auf die Zellen schwer kalkulierbar. Nicht selten lösen sie einen lebensgefährlichen Zytokin-Sturm im Immunsystem aus, das sogenannte cytokine release syndrome (CRS).
Dieses CRS ist dann auch die häufigste tödliche Nebenwirkung der schon zugelassenen CAR-T-Therapien von NOVARTIS und GILEAD. Das ergab die Analyse eines chinesischen ForscherInnen-Team um Changjing Cai von der „Central South University“ in Hunan, das sich dabei auf die Datenbanken der Weltgesundheitsorganisation und die Zahlen aus den Zulassungsstudien stützte.
Am zweithäufigsten sterben die PatientInnen an Störungen des Nervensystems, stellten die WissenschaftlerInnen fest. „Wir beobachteten eine hohe Sterblichkeitsrate bei einigen toxischen Wirkungen und frühe Todesfälle aus unterschiedlichen Gründen, was es erforderlich erscheinen lässt, dass das an der Umsetzung der CD19-CAR-T-Zelltherapie beteiligte Klinik-Personal der Beobachtung und Behandlung dieser tödlichen Effekte mehr Aufmerksamkeit schenkt“, lautet ihr Resümee.
„Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Aufklärung des Todesfalls. Bei Versuchsreihen mit so wenig TeilnehmerInnen so schnell die Dosis zu erhöhen, ohne verlässliche Daten über die Verträglichkeit der Therapie zu haben, ist unverantwortlich. Aber der BAYER-Konzern nutzt augenscheinlich die Ungunst der Stunde und bedient sich der in der Corona-Pandemie gehypten mRNA-Technologie als Türöffner für genmedizinische Behandlungsmethoden, die wegen ihres Gefährdungspotenzials bisher als hochriskant galten“, kritisiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Der Leverkusener Multi baut derzeit seine Genmedizin-Sparte aus. Erst Anfang des Jahres vereinbarte er eine Kooperation mit dem Unternehmen MAMMOTH, das auf die Anwendung von Genscheren im medizinischen Bereich spezialisiert ist. „Hätten wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage gemacht und gefragt, wer bereit dazu ist, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen, hätten das wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen abgelehnt. Diese Pandemie hat vielen Menschen die Augen für Innovationen in einer Weise geöffnet, die vorher nicht möglich war“, hatte BAYERs Pharma-Chef Stefan Oelrich Ende Oktober 2021 in Berlin auf dem „World Health Summit“ erklärt.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wird den Tod des Studien-Teilnehmers am 29. April auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung setzen.
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