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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
+49 178 3359268
presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

[Duogynon] Duogynon: Erfolg in Großbritannien!

CBG Redaktion

Zu Beginn dieser Woche ist den AktivistInnen der Gesellschaft für Kinder, die von hormonellen Schwangerschaftstests geschädigt wurden (ACDHPT), ein großer Sieg gelungen. Im Februar 2018 hatte der damalige Gesundheitsminister Jeremy Hunt die Einsetzung eines Gremiums zur unabhängigen Überprüfung der Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten verfügt. Nach mehr als zweijähriger Arbeit kam das Gremium nun zu dem Urteil: BAYER muss zahlen!

Die CBG hat anlässlich dieses Erfolges mit der Vorsitzenden der ACDHPT, Marie Lyon, gesprochen. Marie zählt zu unseren BündnispartnerInnen, sie war bereits zu Gast auf der BAYER-Hauptversammlung 2019 und hat dort ihr Anliegen vorgetragen. Ihr Statement könnt unten finden.

Die CBG hat auch eine Pressemitteilung zu dem Thema verfasst.

Statement Marie Lyon

„Ich bin überwältigt, dass 53 Jahre nach der ersten Warnung vor den Gefahren von HPT‚s (hormonelle Schwangerschaftstests) der Kampf um die Aufdeckung der Wahrheit über orale Hormon-Schwangerschaftstests endlich zu Ende ist. Baroness Cumberlege, Vorsitzende der IMMDS Independent Review, und ihr Team sind zu dem Schluss gekommen, dass der erste substantielle wissenschaftliche Bericht über Primodos von Dr. Isobel Gall aus dem Jahr 1967 ausreichend war, um die Rücknahme von Primodos und anderen HPT‘s vom Markt zu rechtfertigen. Dies ist der erste unabhängige Bericht, der schlüssig feststellt, dass es einen möglichen Zusammenhang zwischen HPTs und schädlichen Auswirkungen gibt.“Weiterlesen

Pressemitteilung der CBG zu Duogynon

Hier findet Ihr unsere Pressemitteilung zum Erfolg im Duogynon-Rechtsstreit

Bisherige Arbeit der CBG zu Duogynon

Hier,hier und hier findet Ihr eine Auswahl unserer bisherigen Arbeit zum Thema Duogynon.

Bitte spendet!

Marie Lyon sagte uns: „Ich bin mir bewusst, dass BAYER nicht so leicht aufgeben wird und ich den Druck aufrecht erhalten muss. Dies könnte bedeuten, dass ich auch zur nächsten Hauptversammlung wieder kommen muss.“ Damit wir dies möglich machen können, brauchen wir Eure Spende!

Helft uns, AktivistInnen wie Marie, die überall auf der Welt gegen den Konzern ihre Rechte durchsetzen, ein Forum auf der BAYER-Hauptversammlung zu bieten. Dies könnt Ihr auch tun, indem Ihr uns Eure Stimmrechte zur HV übertragt.

Unterstützt die Duogynon-Betroffenen mit Eurer Unterschrift!

Hiermit unterstütze ich den Kampf der Duogynon Betroffenen gegen BAYER!

Ich fordere:

Eine gerechte Entschädigung der Geschädigten. Falls sie verstorben sind, ihrer Familien und Hinterbliebenen!

Eine öffentliche Anerkennung der Schuld durch BAYER und eine öffentliche Entschuldigung!

Eine strafrechtliche Untersuchung der Verantwortlichen im Konzern!

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[Ticker] Glyphosat-Ticker

CBG Redaktion

Hier findet Ihr stets aktuelle News und Hintergrund-Informationen zu aktuellen Geschehnissen rund um das Thema Glyphosat.

Bloggen für BAYER

„Warum Glyphosat für mich auch gute Seiten hat“, legte der Landwirt Willy Kremer-Schillings einmal in einem Gastbeitrag für die Rheinische Post dar. Einen Hauptgrund verschwieg er dabei aber: Er bekommt von BAYER & Co. Geld dafür, solche Meinungen zu vertreten. Bauer ist Kremer-Schillings nämlich nur im Neben-Nebenerwerb. Hauptberuflich verkauft er Pestizide und Kunstdünger und betreibt unter dem Künstlernamen „Bauer Willy“ einen Blog. Darin wirbt er für Ackergift und Gentechnik, verharmlost die Gefahr von Kunstdünger-Rückständen und versucht die Landwirtschaftspolitik im Sinne der Agrar-Lobby zu beeinflussen. In seinem Buch „Sauerei“ verteidigt er laut taz „seitenweise Agrarchemie-Konzerne wie die BAYER-Tochter MONSANTO“. Dementsprechend zeigen sich die ÖffentlichkeitsarbeiterInnen des Leverkusener Multi stets begeistert darüber, „was ein gewisser Bauer Willy“ alles so lostritt. Auch NGO-Watch gehört zu dessen Arbeitsfeldern. „Ständige Analyse der Kampagnen“ verspricht er seinen Geldgebern. Und Kremer-Schillings ist nicht allein. Sein „Bauer Willy“ hat derweil viele Ableger im Netz wie z. B. den Blog „Ich liebe Landwirtschaft“, den Jutta Zeisset mit freundlicher Unterstützung von BAYER & Co. betreibt.

EPA gelobt Besserung

Unabhängig war die US-amerikanische Umweltbehörde EPA nie, aber unter Donald Trump nahm der politische und wirtschaftliche Einfluss noch einmal stark zu. So diente sich die „Environment Protection Agency“ dem Leverkusener Multi in einem Glyphosat-Entschädigungsprozess sogar einmal als Entlastungszeuge an, der dem umstrittenen Herbizid einen Persilschein ausstellte. Auch erhielten die WissenschaftlerInnen die Anweisung, sich bei ihren Pestizid-Analysen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen. Damit nicht genug, bearbeiteten die Abteilungsleiter die Analysen anschließend noch. Auf diese Weise verschwanden aus einer Expertise zum BAYER-Pestizid Dicamba plötzlich Passagen über das Gefährdungspotenzial des Mittels. Der neue US-Präsident Joe Biden will diese Entwicklung aber rückgängig machen. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können“, sagte er Ende Januar 2021. Und die Behörde selber kündigte unter ihrem neuen Direktor Michael S. Regan konkrete Maßnahmen an: „Diese Administration ist verpflichtet, mutmaßliche Verstöße gegen die wissenschaftliche Integrität zu untersuchen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Entscheidungen der EPA auf der Grundlage strenger wissenschaftlicher Informationen und Standards getroffen werden.“ Der Bericht zu den ominösen Umständen der Dicamba-Zulassung im Jahr 2018 liegt bereits vor (siehe auch Ticker 3/21).

EPA überprüft Glyphosat-Entscheidung

Im Zuge eines Klage-Verfahrens gegen die vorläufige Glyphosat-Zulassungsverlängerung räumte die US-Umweltbehörde EPA gravierende Fehler bei der Genehmigung des Pestizides ein. Darum beantragte sie vor Gericht, den von Umweltverbänden und anderen Gruppen angestrengten Prozess vorerst auszusetzen, um die Entscheidung vom Januar 2020 überprüfen zu können. Konkret hält es die „Environment Protection Agency“ für notwendig, schädigende Effekte von Glyphosat auf Monarchfalter-Populationen genauer zu untersuchen und die Gefahren detaillierter zu analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen. Den KlägerInnen – unter anderem die Organisationen „Center for Food Safety“ (CFS), „Farmworker Association of Florida“ und „Beyond Pesticides“ – geht die Umweltbehörde in ihrem Antrag nicht weit genug. Sie verlangen von der Agency, auch die von der Agro-Chemikalie ausgehenden Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nochmals in Augenschein zu nehmen. Dazu zitierten sie aus einer im Giftschrank verschwundenen EPA-internen Untersuchung, die „überzeugende Belege“ für einen Zusammenhang zwischen einer Glyphosat-Exposition und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms, einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, fand. Zudem fordern CFS & Co. die „Environment Protection Agency“ auf, die Glyphosat-Zulassung für die Zeit der Neubewertung auszusetzen.
Flächendeckender Glyphosat-Einsatz
In den USA beläuft sich der jährliche Glyphosat-Einsatz nach Angaben der Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh auf ein Kilogramm pro Hektar.

Glyphosat macht resistent

Die Patentschrift bescheinigt Glyphosat auch eine Wirkung als Antibiotikum. Das bringt jede Menge Nebenwirkungen mit sich. So wirbelt dieser Effekt den Bakterien-Haushalt im Darm von Kühen und Bienen durcheinander, was die Tiere anfälliger für Krankheiten werden lässt. Zudem sorgt er für die Ausbreitung von Resistenzen. Die Forscherin Ariena von Bruggen fand schon Zitrusfrüchte, die nicht mehr auf Antibiotika reagieren, weil sie eine Überdosis Glyphosat intus hatten. Über die Nahrungskette kann sich diese Unempfindlichkeit auch auf den Menschen übertragen, was große Gesundheitsrisiken birgt. Die Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh (s. o.) warnt deshalb: „Meiner Meinung nach darf man nicht allein Tierhalter und Kliniken für hohe Antibiotika-Einträge in die Umwelt und die Entstehung multiresistenter Keime verantwortlich machen. Schuld an der Resistenz-Entwicklung ist auch die Tatsache, dass mit behördlicher Genehmigung flächendeckend und in großen Mengen Glyphosat eingesetzt wird.“

Glyphosat verseucht Wälder

Die Inwertsetzung von Wäldern macht aus diesen simple Holz-Plantagen. Oftmals bestehen die Areale aus Fichten- und Tannen-Monokulturen, da diese Bäume schnell wachsen und dementsprechend schnell zu Geld zu machen sind. Damit neben diesen Pflanzungen nichts anderes aus dem Boden sprießt, kommt in der kanadischen Provinz British Columbia per Flugzeug ausgebrachtes Glyphosat zum Einsatz. Auf einer Fläche von bis zu 1,3 Millionen Hektar geht das Herbizid nieder. Mit entsprechenden Folgen, wie jetzt WissenschaftlerInnen der „University of Northern British Columbia“ zeigten. Das Team um Nicole Botten wies in Himbeeren und Heidelbeeren Glyphosat-Rückstände nach, die sich – entgegen den Behauptungen BAYERs – bis zu ein Jahr hielten. In anderen Gewächsen überdauerte das Mittel sogar bis zu zwölf Jahre. Besonders Indigene, die in den Forsten Früchte oder Heilkräuter sammeln, leiden dem Journalisten Peter Ewart zufolge unter den Kontaminationen.

Glyphosat-Teilrückzug ab 2023

Ende Mai 2021 hatte der BAYER-Konzern die Vergleichsverhandlungen in Sachen „Glyphosat“ platzen lassen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen neuen – mit Nachbesserungen vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen präsentierte er einen „Fünf-Punkte-Plan“. Dieser sieht auch einen Vermarktungsstopp des Herbizids für den Haus- und Gartensektor in den Vereinigten Staaten vor, denn die meisten Entschädigungsansprüche stammen von Privat-KundInnen. Ein Schuldeingeständnis sieht der Leverkusener Multi damit allerdings nicht verbunden. „Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken“, erklärte er. Ende Juli nannte das Unternehmen schließlich ein konkretes Datum für den Ausstieg. Ab 2023 beabsichtigt er, die Produkte durch Erzeugnisse mit anderen Wirkstoffen zu ersetzen.

Neuer Glyphosat-Prozess

Im Juli 2021 begann in den Vereinigten Staaten der vierte Glyphosat-Prozess. Donnetta Stephens macht das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vertriebene Herbizid für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich. Deshalb reichte sie im August 2020 eine Klage auf Schadensersatz ein; 30.000 weitere liegen gegenwärtig noch vor. Wegen des schlechten Gesundheitszustandes der 70-Jährigen beantragten ihre RechtsvertreterInnen, den Fall schnell zu Gericht gehen zu lassen, was der kalifornische „San Bernardino County Superior Court“ auch ermöglichte. „Sie hat das ROUNDUP über 30 Jahre lang verwendet und war ihm stark ausgesetzt“, so Anwalt Fletcher V. Trammell zur Begründung der Entschädigungsansprüche. Andere mögliche Ursachen für die Erkrankung schloss er aus: „In ihrer Familie trat Non-Hodgkin sonst nicht auf.“ Bei den Verhandlungen will der Jurist sich nicht nur auf die in den früheren Verfahren vorgelegten Beweise stützen. Mit dem Onkologen Barry Boyd und der Toxikologin Luoping Zhang, deren im Jahr 2019 veröffentlichte Metastudie zu Glyphosat und NHL einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Krebes konstatiert hatte, berief er zwei neue KronzeugInnen gegen das Mittel.

BAYER ruft Supreme Court an

Ende Mai 2021 ließ der BAYER-Konzern die Glyphosat-Vergleichsverhandlungen platzen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen weiteren mit Nachbesserungen – vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen setzt der Global Player jetzt vor allem darauf, ein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshof der USA zu seinen Gunsten in der Sache zu erzwingen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sieht er gute Chancen, denn in dem Gremium sitzen keine Geschworenen, die sich seiner Meinung nach nur von ihren Gefühlen leiten ließen, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu oft von Trumps Gnaden. Das Unternehmen hält die juristische Auseinandersetzung für eine Bundesangelegenheit, die in die Zuständigkeit des Supreme Courts fällt, weil die „Environment Protection Agency“ (EPA) als Bundesbehörde das Mittel bundesweit zugelassen und ihm Unbedenklichkeit bescheinigt habe. Mitte August 2021 rief der Konzern nun dieses Gericht an und ersuchte es, ein von der Aktien-Gesellschaft als mangelhaft empfundenes Urteil zu überprüfen, das eine untere Instanz in dem Verfahren „Hardeman vs. MONSANTO“ gegen die BAYER-Tochter gefällt hatte. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht des Agro-Riesen ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienten, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“. Ob der Supreme Court den Antrag annimmt und sich mit der Angelegenheit befassen wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Mehr Glyphosat-Rückstellungen

Der BAYER-Konzern will den Fall „Glyphosat“ mit aller Macht vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten – den Supreme Court – bringen und dort ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten erzwingen (s. o.). Der Leverkusener Multi hat jedoch auch Vorkehrungen für ein Scheitern dieser Strategie und ein „Weiter so“ mit Klagen, Prozessen und Vergleichen getroffen. Allerdings rechnet der Agro-Riese dafür noch einmal mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand. Darum stockte er die Rückstellungen von bisher zwei Milliarden Dollar noch einmal um 4,5 Milliarden Dollar auf. „Wir wollen damit gegenüber unseren Investoren deutlich machen, dass die Risiken des Glyphosat-Rechtsstreits angemessen in der Bilanz abgebildet sind“, erklärte BAYER-Chef Werner Baumann Ende Juli 2021 wenige Tage vor der Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das erste Halbjahr.

BAYER verliert Glyphosat-Prozess

Im Mai 2019 hatte ein Geschworenen-Gericht im US-amerikanischen Oakland den Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod recht gegeben und die BAYER-Tochter MONSANTO zur Zahlung von insgesamt zwei Milliarden Dollar Strafe und Schmerzengeld verurteilt. Später reduzierte ein Richter die Summe auf 87 Millionen Dollar. Das reichte dem Leverkusener Multi allerdings nicht. Er ging in Berufung – und strich wieder eine Niederlage ein. Im August 2021 bestätigte der „Court of Appeal for California“ die Entscheidung. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand der Court. Er bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren eines Produkts zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis des Unternehmen als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die JuristInnen. Zudem warfen sie dem Konzern vor, „die wissenschaftliche Untersuchung von Glyphosat und ROUNDUP behindert oder verzerrt“ und es versäumt zu haben, „angemessene Studien zu Glyphosat und ROUNDUP durchzuführen“. Auch der neuesten Prozess-Strategie BAYERs erteilte der Richter Winifred Smith eine Abfuhr. Der Agro-Riese will die Justiz der Einzelstaaten ausmanövrieren und den Fall „Glyphosat“ vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bringen (s. o.). Aber der „Court of Appeal“ ließ sich das Verfahren nicht so einfach aus der Hand nehmen und verwies auf die entsprechenden Paragrafen. Dementsprechend enttäuscht zeigte sich der Global Player. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, da das Urteil weder durch die Beweise in der Verhandlung noch durch das Gesetz gestützt wird“, erklärte er und kündigte an: „MONSANTO wird seine rechtlichen Möglichkeiten in diesem Fall prüfen.“

Strafe wg. MONSANTO-Listen

Ende Juli 2021 hat die französische Datenschutz-Behörde CNIL die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Die CNIL sah in der flächendeckenden Bespitzelung von über tausend AktivistInnen, PolitikerInnen, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen, welche die PR-Agentur FLEISHMANHILLARD von 2014 bis 2017 im Auftrag des Glyphosat-Produzenten durchführte (siehe SWB 3/19), einen Verstoß gegen die Datenschutz-Bestimmungen. Das Unternehmen hätte die Personen, über die es umfangreiche Akten anlegte, um die Lobby-Arbeit effizienter zu gestalten, informieren müssen, befand die Behörde. Sie gab damit der Beschwerde der Nachrichten-Agentur Agence France-Presse sowie diverser Zeitungen, TV-Kanäle und Radio-Stationen statt. „Die Entscheidung der französischen Datenschutz-Behörde in Sachen ‚MONSANTO-Liste’ ist eine schallende Ohrfeige für die deutschen DatenschützerInnen. Sie dürfen jetzt nicht weiter untätig bleiben und müssen den Vorgang auf Wiedervorlage legen“, forderte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) daraufhin in einer Presseerklärung. Die Coordination hatte sich nach Bekanntwerden des Bespitzelungsskandals an die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt, war da aber auf taube Ohren gestoßen. Die NRW-DatenschützerInnen zeigten sich mit den Antworten zufrieden, die der Leverkusener Multi ihnen nach einem Auskunftsersuchen erteilte und betrachteten den Fall damit als erledigt. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den Aktivitäten von MONSANTO um ein reines „Media-Monitoring“, bei dem eine „Auswertung der Beiträge mit dem Ziel, eine Person zu bewerten und ihr künftiges Verhalten abzuschätzen“, nicht stattfinde.

Glyphosat-Studien mangelhaft

Der Wiener Toxikologe Siegfried Knasmüller hat große Mängel in den Glyphosat-Studien festgestellt, die im Jahr 2017 zur Zulassungsverlängerung des Herbizids innerhalb der EU führten. Als „ein Desaster“ bezeichnete er die von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO und anderen Herstellern eingereichten Untersuchungen gegenüber dem Spiegel. Von den 53 Arbeiten, die der Forscher analysierte, sieht er nur vier Prozent als zuverlässig an und 32 Prozent als teilweise belastbar. 64 Prozent hingegen entsprechen ihm zufolge nicht den gängigen wissenschaftlichen Standards. So finden sich unter den Werken laut Knasmüller kaum wirkliche Krebs-Studien. Die meisten widmen sich der potenziellen Gen-Toxizität von Glyphosat, was lediglich Hinweise auf eine karzinogene Wirkung gibt. Noch dazu hat die Industrie diese Tests vornehmlich am falschen Objekt vorgenommen. Sie wählte Knochenmark-Zellen, die viel weniger Aufschluss über eine mögliche Krebs-Gefahr geben als Leberzellen. Zudem kam bei keiner einzigen der Arbeiten die „Comet Assay“-Technik zur Anwendung, die einen genaueren Aufschluss über DNA-Schädigungen gibt. Damit nicht genug, entdeckte der Wissenschaftler in den Versuchsreihen auch noch methodische Mängel wie die Verwendung einer zu geringen Zahl von Zellen oder Bakterien-Stämmen. Er kritisierte deshalb das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung (BfR), das während des Genehmigungsverfahrens die Federführung bei der Begutachtung innehatte, scharf. „Wie derart fehlerhafte Berichte von Zulassungsbehörden wie dem BfR akzeptiert werden konnten, ist mir ein völliges Rätsel“, so der Toxikologe. Für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) zeigte der Befund Knasmüllers einmal mehr, dass Handlungsbedarf in Sachen „Glyphosat“ besteht. „Glyphosat muss endlich vom Markt! BAYER muss haften! Die Opfer müssen entschädigt werden! Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter!“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

Glyphosat stoppen!

Die kanadische Grünen-Politikerin Jenica Atwin hat eine Initiative zum Stopp von Glyphosat ins Leben gerufen und einen Gesetzesvorschlag ins Parlament eingebracht. „Dieser Erlass ändert den Pest Control Products Act, um die Herstellung, den Besitz, die Handhabung, die Lagerung, den Transport, den Import, den Vertrieb und die Verwendung von Glyphosat zu verbieten“, heißt es in der „Bill C-285“. Dabei ist Atwin bewusst, dass sie einen langen Weg vor sich hat. „Es geht gegen die großen Industrien“, sagt sie: „Es wird eine Menge Hürden geben, aber es ist der Beginn einer Diskussion.“

Ein bisschen weniger Glyphosat
Gegen einen Glyphosat-Stopp vor dem Auslaufen der EU-Zulassung Ende 2023 hatte die Große Koalition sich schon im September 2019 ausgesprochen. Sie gab sich mit einer Minderungsstrategie zufrieden. Für diese ließen sich die PolitikerInnen Zeit dann zu allem Übel auch noch Zeit bis kurz vor Toresschluss der Legislatur-Periode. Überdies fielen die Regelungen äußerst bescheiden aus. SPD und CDU verabschiedeten diese im Rahmen des Insektenschutz-Gesetzes. Für Glyphosat sehen die Bestimmungen ein Verbot nur für die Anwendung im Privatbereich und auf öffentlichen Grünflächen vor, die mengenmäßig kaum ins Gewicht fällt. Für das Ausbringen auf Äckern lassen Merkel & Co. hingegen zahlreiche Ausnahmen zu. So darf das Mittel gegen nicht wenige Wildkräuter nach wie vor zum Einsatz kommen. Auch wenn das Pflügen, die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge oder eines geeigneten Aussaat-Zeitpunkts nicht möglich ist, bleibt das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bis 2024 erlaubt. Erst dann erfolgt das Aus – und das auch noch unter Vorbehalt. Wenn die EU Glyphosat bis dahin nämlich nicht aus dem Verkehr zieht, wackelt auch der Beschluss der Bundesregierung. „Sollten sich in diesem Zusammenhang Änderungen der Dauer der Wirkstoff-Genehmigung ergeben, ist das Datum des vollständigen Anwendungsverbots gegebenenfalls anzupassen“, hält die „Pflanzenschutzanwendungsverordnung“ fest. Die anderen Vorgaben zur Handhabung der Ackergifte weisen ebenfalls starke Mängel auf. Sie beschränken sich auf Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens in bestimmten Schutzgebieten. Überdies gibt es viele Ausnahme-Tatbestände, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch zunahmen. So sicherten sich die Länder noch Öffnungsklauseln. Zudem drückte die CDU einen „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ durch, der den LandwirtInnen den Spritz-Entzug durch Zahlungen in Höhe von 65 Millionen Euro erleichtert.

Glyphosat und kein Ende?

Im Jahr 2023 läuft in der Europäischen Union die Glyphosat-Genehmigung aus. BAYER und die anderen Hersteller haben jedoch einen Antrag auf eine Zulassungsverlängerung gestellt. Und im Juni 2021 keimte bei ihnen auch Hoffnung auf. Da gab nämlich die sogenannte Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) ein positives Votum ab. Durch die Behandlung von Pflanzen mit Glyphosat sei kein „chronisches oder akutes Risiko“ für die VerbraucherInnen zu erwarten, hielt die AGG fest. Das Gremium, in dem sich Prüfbehörden-VertreterInnen aus Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und Schweden zusammenfanden, kam zu dem Schluss, dass „Glyphosat die Zulassungskriterien für die menschliche Gesundheit erfüllt“. Dementsprechend hieß es dann in der Pressemitteilung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA: „Eine Einstufung für Keimzell-Mutagenität, Karzinogenität oder Reproduktionstoxizität war nicht gerechtfertigt. Der Vorschlag der vier Mitgliedstaaten beabsichtigt keine Änderung der bestehenden Einstufung.“ BAYER zeigte sich erfreut. Der Bericht bestätige „die Schlussfolgerungen führender Gesundheitsbehörden“, so der Konzern. Trotzdem stehen die Zukunftschancen für das Herbizid nicht eben gut. „Ich glaube nicht, dass es eine ernsthafte Chance für eine Verlängerung der Glyphosat-Lizenz gibt. Dafür ist die politische Stimmung gegen das Mittel zu aufgeheizt“, zitierte das Handelsblatt einen EU-Insider. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird alles in ihren Kräften stehende tun, um es nicht zu einem Temperatur-Abfall kommen zu lassen.

Mehr Kindestode durch Glyphosat

In Brasilien erhöht sich durch Glyphosat-Rückstände im Wasser die Kindersterblichkeit. Das ergab die Studie „Down the River: Glyphosate Use in Agriculture and Birth Outcomes of surrounding Populations“ von Mateus Dias, Rudi Rocha und Rodrigo R. Soares. Eine Steigerung um fünf Prozent durch das Mittel machten die drei aus, was ein Plus von 503 Sterbefällen pro Jahr ergibt. Auch die Zahl der Frühgeburten und der Babys mit einem niedrigen Geburtsgewicht steigt den ForscherInnen zufolge. Alan Tygel von der PERMANENTEN KAMPAGNE GEGEN AGROGIFTE UND FÜR DAS LEBEN forderte daraufhin einen sofortigen Vermarktungsstopp. Der BAYER-Konzern sah dafür keinen Grund. Er nannte die wissenschaftliche Arbeit, die im Auftrag der „Latin American and the Caribbean Economic Association“ entstand, „unsolide und schlecht durchgeführt“ und betonte, der Sicherheit bei all seinen Produkten immer die höchste Priorität einzuräumen.

Glyphosat schädigt die Darmflora

Glyphosat hat das Potenzial, eine Schädigung der Darmflora, eine sogenannte Dysbiose, hervorzurufen. Das ergab eine Analyse von Studien, die Jacqueline A. Barnett und Deanna L. Gibson von der kanadischen „University of British Columbia“ vornahmen. Sogar als Auslöser für Gesundheitsstörungen, die viele MedizinerInnen mit einer Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) in Verbindung bringen, kommt das BAYER-Herbizid nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen in Betracht. „Glyphosat kann eine Rolle bei vielen Krankheiten spielen, die mit der Dysbiose in Zusammenhang stehen, darunter Zöliakie, entzündliche Darm-Erkrankungen und das Reizdarm-Syndrom“, so die Forscherinnen. Damit nicht genug, vermag das Pestizid durch seine Einwirkung auf das Darm-Mikrobiom Barnett und Gibson zufolge auch die psychische Gesundheit zu beeinträchtigen und beispielsweise Depressionen zu fördern.

Insektensterben durch Glyphosat

BAYERs Pestizid Glyphosat trägt zum Insektensterben bei. Einen neuen Beleg dafür liefert eine Studie, die WissenschafterInnen der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität gemeinsam mit ihren KollegInnen vom „Max-Planck-Institut für chemische Ökologie“ und des japanischen „National Institute of Advanced Industrial Science and Technology“ durchgeführten. Ihren Angaben zufolge greift das Herbizid ein Bakterium an, das in enger Symbiose mit dem Getreideplatt-Käfer lebt und Schutzfunktionen erfüllt, ohne die das Insekt nicht existieren kann. Dabei halten die ForscherInnen ihren Befund auch übertragbar: „Da wir beobachten konnten, wie Glyphosat die symbiotische Gemeinschaft schädigt, fragten wir uns, ob Glyphosat auch für andere Insekten, die auf ihre mikrobiellen Partner angewiesen sind, eine Gefahr darstellt.“

Glyphosat gegen Koka-Pflanzen

Der kolumbianische Präsident Iván Duque plant, die im Jahr 2015 von seinem Amtsvorgänger gestoppten Flugzeug-Sprüheinsätze mit Glyphosat zur Zerstörung von Koka-Pflanzen wieder anlaufen zu lassen (siehe auch SWB 3/21). Dabei fällt die Bilanz des Chemie-Krieges gegen die Droge verheerend aus, sowohl in gesellschaftlicher und sozialer als auch in gesundheitlicher und ökologischer Hinsicht. Entsprechend groß ist die Empörung im Land. Auch bei den aktuell stattfindenden Protesten, die sich massiver Gewalt von Polizei und Militär ausgesetzt sehen, spielt das Thema eine Rolle. So beteiligten sich indigene LandwirtInnen an einem landesweiten Streik und forderten die Regierung auf, „das Versprühen von Glyphosat aus der Luft und die Gesundheitsreform zu stoppen und die aus dem Friedensabkommen von 2016 erwachsenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Leverkusener Multi wollte sich der Financial Times gegenüber nicht zum neuen Glyphosat-Programm Kolumbiens äußern, da er nicht direkt in die Praxis involviert sei. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) forderte das Unternehmen dagegen unmissverständlich auf, das Pestizid für solche Einsätze nicht zur Verfügung zu stellen.

Glyphosat gefährdet Grundwasser

Bis zu 50 Prozent des ausgebrachten Glyphosats kann ins Grundwasser gelangen. Das stellte ein ForscherInnen-Team um Andreas Hartmann von der Universität Freiburg und Thorsten Wagener von der Universität Potsdam fest. Bisher ging die Wissenschaft davon aus, dass 99 Prozent des Pestizides im Boden versickert. Wie Hartmann und Wagener aber in einem Aufsatz, den die Zeitschrift Proceedings veröffentlichte, darlegen, leiten Risse und Hohlräume in der Erde große Mengen des Mittels bis ins Grundwasser weiter.

Mexiko: Glyphosat-Bann bleibt

Im Jahr 2020 hatte die mexikanische Regierung Glyphosat verboten. Der BAYER-Konzern ging gegen die Entscheidung gerichtlich vor, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Auch eine Klage des „National Farm Councils“, einer Vereinigung von GroßagrarierInnen, scheiterte.

Kein Glyphosat-Vergleich

Ende Mai 2021 ließ BAYER die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der Glyphosat-Geschädigten platzen (siehe auch SWB 3/21). Der Konzern sah keine Chance mehr, den richterlichen Segen für sein Ansinnen zu bekommen, das Herbizid unbegrenzt weiter zu vermarkten, aber für weitere Gesundheitsschäden nur noch begrenzt zu haften. Stattdessen legte der Leverkusener Multi einen eigenen 5-Punkte-Plan zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten vor. Dieser sieht vor, auf den Packungen des Pestizids statt eines Warn-Labels einen Hinweis auf wissenschaftliche Studien zu Glyphosat anzubringen. Überdies erwägt der Agro-Riese, das Mittel nicht mehr auf dem PrivatkundInnen-Markt anzubieten, da aus diesem Kreis über 90 Prozent der KlägerInnen stammten. Zum Umgang mit künftigen Schadensersatz-Ansprüchen enthält der Plan nichts Konkretes. „Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu ROUND UP prüfen“, heißt es lediglich.

Niederlage im Fall „Hardeman“

Der Leverkusener Multi hat bisher in allen drei großen Glyphosat-Prozessen Niederlagen erlitten. Den ersten, den Dewayne Johnson gegen die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO angestrengt hatte, musste das Unternehmen sogar schon endgültig verloren geben. Und im Fall „Hardeman“ unterlag der Agro-Riese Mitte Mai 2021 in zweiter Instanz. Dabei hatte sich der Global Player gerade hier Chancen ausgerechnet, denn er konnte die US-amerikanische Umweltbehörde EPA als Entlastungszeuge aufbieten. Gemeinsam mit dem Justizministerium nutzte die Einrichtung das in den USA bestehende „Amicus Curiae“-Recht, das es Unbeteiligten gestattet, Stellungnahmen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben und plädierte auf Freispruch. „Der Kläger ist im Unrecht“, hieß es in dem „Brief of the United States as Amicus Curiae in Support of MONSANTO“, was das Wall Street Journal damals so kommentierte: „Die Trump-Administration stützt BAYER in Herbizid-Verfahren.“

FRAG DEN STAAT vs. BfR

Anfang 2019 hatte das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) die Initiative „Frag den Staat“ verklagt (Ticker 3/19). Die Behörde warf der Organisation vor, mit der Veröffentlichung eines BfR-Gutachtens zu Glyphosat, das diese unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert und auf ihrer Website veröffentlicht hatte, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Das 6-seitige Dokument spielt eine Schlüsselrolle im wissenschaftlichen Streit um das Pestizid. Im Jahr 2015 bewertete die „Internationale Agentur für Krebsforschung“ (IARC) der Weltgesundheitsorganisation das Breitband-Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ und setzte sich damit von dem Glyphosat-Prüfbericht des „Bundesinstituts für Risiko-Bewertung“ ab. Die Politik sah Klärungsbedarf und erbat vom BfR eine Stellungnahme. Daraufhin erstellte die Behörde eine ergänzende Expertise. Die Kurzfassung dieses „Addendum I“ ging dann als Handreichung an das Bundeslandwirtschaftsministerium und enthält offenbar so brisantes Material, dass das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ dieses lieber unter Verschluss halten möchte. Aber das gestaltet sich schwierig. Nach Ansicht des Landgerichts Köln kann das Dokument keine Schutzrechte mehr beanspruchen. FRAG DEN STAAT hatte nämlich einfach an UnterstützerInnen appelliert, ebenfalls Anträge zur Einsicht in das Schriftstück nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Das geschah 45.000 Mal, auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN beteiligte sich damals. Und damit war das Gutachten dann in der Welt. Darüber hinaus deckt die im Urheberrechtsgesetz garantierte Zitat- und Berichterstattungsfreiheit das Vorgehen der AktivistInnen, befanden die RichterInnen im November 2020. Das BfR ging gegen die Entscheidung vor, verlor im Mai 2021 jedoch auch in zweiter Instanz.

Klage gegen U.S. Bureau of Land Management wegen übereilter Genehmigung des Bayer-Phosphatabbauprojekts

Die Biden-Administration sieht sich mit einer Klage konfrontiert, weil ihr Vorgänger voreilig einen Bergbaubetrieb im ländlichen Idaho genehmigt hat, ohne die Umweltauswirkungen der Gewinnung der Rohstoffe für das Herbizid Roundup zu berücksichtigen.

Hier findet ihr den ganzen Artikel: https://www.courthousenews.com/feds-sued-over-hasty-approval-of-bayer-phosphate-mining-project/

Einigung im Fall „Calderon“

Bereits im Juni 2020 wollte BAYER eine Vergleichslösung für die rund 125.000 Glyphosat-Geschädigten präsentieren, die gegen den Konzern Klage eingereicht hatten. Aber der Agro-Riese konnte bisher nichts vorlegen, was den zuständigen Richter Vince Chhabria überzeugt hätte. Darum drohte dieser im November 2020 an, die von ihm für die Zeit der Mediationsgespräche gestoppten Prozesse wieder anlaufen zu lassen: „Ich bin nicht daran interessiert, den Zeitplan für die Entscheidung dieser Fälle so lang zu strecken“, bekundete er. Und Chhabria hielt Wort. Er lehnte das Begehr des Leverkusener Multis ab, die Streitsache „Jaime Alvarez Calderon“ zusammen mit all den anderen auf die lange Bank zu schieben und ließ die Justiz-Maschine wieder anlaufen. Calderon hatte 33 Jahre auf Weingütern arbeitet und dabei immer wieder Umgang mit Glyphosat. 2014 bekam er Lymphdrüsen-Krebs, dem er im Dezember 2019 erlag. Seine Hinterbliebenen führten die juristische Auseinandersetzung jedoch weiter. Ihnen machte BAYER jetzt ein Vergleichsangebot, um es nicht zu einem aufsehenerregenden Prozess kommen zu lassen. Die Angehörigen Calderon akzeptierten es. Über die Höhe der Entschädigungszahlung wurde nichts bekannt.

Glyphosat: Klöckner spielt auf Zeit

Bereits Mitte April 2018 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Strategie zur Minimierung der Verwendung glyphosat-haltiger Pestizide vorgestellt. Dazu gehörten ein Verbot der Verwendung in Privatgärten, in der Nähe von Gewässern und auf allgemein zugänglichen Flächen rund um Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und Altenheime. Auch beabsichtigte die CDU-Politikerin, letzte Ausnahmen hinsichtlich der Glyphosat-Nutzung in Naturschutzgebieten und dort, wo ein ausreichender Artenschutz nicht gewährleistet werden kann, zu streichen. Liefern wollte sie bis 2020, doch geschehen ist bisher noch nichts. Der Reduktionsplan werde noch „erarbeitet“ und dann sei noch eine Folgenabschätzung nötig, verlautete aus dem Ministerium. Auch bei Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens kann Klöckner noch nicht Vollzug melden. Das Umweltministerium wirft der Christdemokratin deshalb Blockade-Politik vor und beschwerte sich beim Bundeskanzleramt. Die Ministerin verhindere „jedweden Fortschritt beim Insektenschutz und bei der Beschränkung von schädlichen Pflanzenschutzmitteln“, hieß es in dem Schreiben. Zur rechtlichen Umsetzung der diesbezüglichen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag habe das Bundeslandwirtschaftsministerium „bislang Folgendes geliefert: nichts“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisierte diese Obstruktionsstrategie ebenfalls scharf. „Im Koalitionsvertrag heißt es eindeutig: ‚Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.’ Julia Klöckner muss das jetzt endlich umsetzen“, forderte die CBG in ihrer Presseerklärung.

Glyphosat in der Ostsee

WissenschaftlerInnen des Warnemünder „Leibniz-Instituts für Ostsee-Forschung“ haben Glyphosat und sein Abbau-Produkt AMPA in der Ostsee nachgewiesen. Die Glyphosat-Konzentration betrug 0,42 bis 0,49 Nanogramm pro Liter – unabhängig von der Entfernung zur Küste. Darin sehen die ForscherInnen ein Zeichen für die Stabilität des Herbizids. AMPA dagegen zersetzte sich vergleichsweise schnell. Während das Team um Marisa Wirth an Fluss-Mündungen noch Stärken von bis zu 1,47 Nanogramm maß, fand es auf dem offenen Meer oftmals keine Spuren mehr. „Diese Ergebnisse können nur als erster Fingerzeig darauf betrachtet werden, wie sich Glyphosat und AMPA im Oberflächen-Wasser des Meeres verhalten und verteilen“, hält das Leibniz-Institut fest.

Glyphosat schädigt die Darmflora

Nach einer Untersuchung von ForscherInnen der finnischen Universität Turku hat Glyphosat einen negativen Einfluss auf die Darmflora. Den WissenschaftlerInnen zufolge reduziert das Herbizid die Vielfalt der Mikroorganismen und ändert deren Zusammensetzung. Das Mittel blockiert nämlich das Enzym EPSPS, das für die den Darm besiedelnden Mikroorganismen eine wichtige Funktion erfüllt. „Wir können davon ausgehen, dass eine langfristige Exposition gegenüber Glyphosat-Rückständen zur Dominanz resistenter Stämme in der Bakteriengemeinschaft führt“, konstatieren die WissenschaftlerInnen. Auch vor einer Schwächung der Immun-Abwehr und dem Auftreten anderer Gesundheitsstörungen, die mit einer geschädigten Darmflora in Verbindung stehen, warnen sie.

EuGH weist Glyphosat-Klage ab

Die Hauptstadtregion Brüssel hatte im Jahr 2016 ein Glyphosat-Verbot erlassen. Durch die Ende 2017 erfolgte Zulassungsverlängerung der EU sah sie die Verordnung ausgehebelt. Deshalb focht die Gebietskörperschaft die Entscheidung gerichtlich an. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage Anfang Dezember 2020 jedoch als unzulässig ab. Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit sei nicht gegeben, argumentierten die RichterInnen. Die von der Hauptstadtregion geltend gemachten Zweifel am rechtlichen Bestand ihrer Glyphosat-Verordnung seien „nicht für den Nachweis geeignet, dass sie unmittelbar betroffen wäre“, so das EuGH.

Amtshilfe in Sachen „Glyphosat“

Im Jahr 2017 hatten 43 Personen bei der mexikanischen Menschenrechtskommission CNDH wegen des unkontrollierten Einsatzes hochgefährlicher Pestizide in dem Land eine Beschwerde eingereicht (Ticker 3/20). Unter den inkriminierten Ackergift-Wirkstoffen finden sich zahlreiche, die auch in BAYER-Produkten enthalten sind wie z. B. Mancozeb, Glyphosat, Atrazin, Deltamethrin, Methamidophos, Imidacloprid, Carbofuran, Endosulfan, Bifenthrin und Carbendazim. Die CNDH gab den Beschwerde-TrägerInnen im Februar 2019 Recht und empfahl der Politik eine Reihe von Maßnahmen. Und diese reagierte, wie des Portal amerika21 berichtet. Die Regierung des Landes erließ für Glyphosat und 16 weitere Ackergifte einen Import-Bann. Anschließend lud sie MitarbeiterInnen ausländischer BotschafterInnen zu einem Treffen ein, um ihnen die geplanten Einschränkungen näher zu erläutern. Bei dieser Zusammenkunft zeigte sich der Agrar-Attaché der Deutschen Botschaft, Martin Nissen, „sehr verärgert“ über die drohenden Verbote. „Leider wurde der Vorschlag zum Glyphosat-Ausstieg durch einen Vertreter der Deutschen Botschaft aus der Abteilung ‚Ernährung, Landwirtschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz’ heftig gerügt“, berichteten die mexikanischen Sektionen des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) und von GREENPEACE ihren deutschen Partner-Organisationen. Nissen prophezeite der mexikanischen Landwirtschaft düstere Zeiten, weil den FarmerInnen Alternativen zu den Mitteln fehlen würden, warnte vor dem Entstehen eines Schwarzmarktes für Glyphosat & Co. und plädierte deshalb für einen sanften Einstieg in den Ausstieg. PAN und GREENPEACE erboste dieser Auftritt des Sozialdemokraten. Während die Europäische Union im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie den Agrochemie-Verbrauch bis zum Jahr 2030 um die Hälfte reduzieren will, opponierten die EmissärInnen der EU-Länder in Südamerika gegen Beschränkungen, hielten die Initiativen fest und bezeichneten das als „völlig inkohärent“. Zudem klagten sie über den immensen Lobby-Druck, den Konzerne wie BAYER entfalteten, um die Pestizid-Politik der Regierung Obrador zu stoppen.

Glyphosat schädigt Hormon-Haushalt

Glyphosat ruft zahlreiche Gesundheitsschädigungen hervor. So stuft die Weltgesundheitsorganisation WHO das Pestizid als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Aber auch die Nieren vermag das Mittel anzugreifen. Zunächst als Substanz zur Wasser-Enthärtung zugelassen, bindet es nämlich Kalzium, Magnesium und andere Metalle, welche die Funktion dieses Organs stören. Zudem machen zahlreiche MedizinerInnen das Total-Herbizid für Schwangerschaftskomplikationen verantwortlich, die zu Fehlgeburten führen oder Kinder mit massiven gesundheitlichen Problemen wie etwa Speiseröhren-Anomalien auf die Welt kommen lassen. Der Grund: Glyphosat übt Einfluss auf die Retinsäure aus, die bei der Embryonal-Entwicklung eine bedeutende Rolle spielt. Und jetzt fanden die WissenschaftlerInnen Juan Monoz, Tammy Bleak und Gloria Calaf von der chilenischen Tarapacá-Universität neue Belege für eine hormon-ähnliche und deshalb gefährliche Wirkung des Total-Herbizides. Den ForscherInnen zufolge erfüllt es acht der zehn Kriterien, die für endokrine Disruptoren (EDC) gelten. Substanzen dieser Kategorie gleichen in ihrem chemischen Aufbau Hormonen und können deshalb den menschlichen Organismus gehörig durcheinanderwirbeln mit Folgen wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit oder Unfruchtbarkeit.

Glyphosat-Restriktionen in Frankreich

Frankreich schränkt den Gebrauch von Glyphosat viel stärker ein als Deutschland. So zog das Land bereits mehr als zwei Drittel der 190 glyphosat-haltigen Mittel aus dem Verkehr. Und LandwirtInnen, die partout nicht auf das Herbizid oder andere, ähnlich schädliche Produkte verzichten wollen, müssen eine Umweltzulage zahlen. Zudem darf das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Ackergift nur in bestimmten Mengen ausgebracht werden. Und im Oktober 2020 reduzierte die Zulassungsbehörde ANSES die erlaubten Höchstgrenzen noch einmal um 60 Prozent für Obstgärten und Ackerflächen und 80 Prozent für Wein-Kulturen.

Glyphosat in höherer Konzentration

BAYER hat ein Glyphosat-Produkt mit einer neuen Formulierung auf den Markt gebracht. Das ROUNDUP POWERMAX 3 enthält eine höhere Konzentration des Wirkstoffes, der dementsprechend noch mehr Schaden anrichten kann.

BAYER-Widerspruch gegen Befristungen

Gegen den Widerstand von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), der auch das „Bundesamt für VerbraucherInnenschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) untersteht, setzte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei den Genehmigungen von Pestiziden strengere Regeln durch. Seit Januar 2020 hat der Gesetzgeber die Zulassung bestimmter Agro-Chemikalien mit Auflagen zum Schutz der Biodiversität verknüpft. Wer weiterhin die Artenvielfalt gefährdende Substanzen wie etwa Glyphosat verwendet, der muss mindestens zehn Prozent seiner Felder als giftlose Ausgleichsflächen für Insekten und Vögel bereithalten. Darum hatten 2019 zahlreiche Mittel nur noch befristete Zulassungen bis zum Ende des Jahres erhalten. Dagegen legten BAYER und andere Hersteller jedoch Widerspruch beim BVL ein. Ein Unternehmen klagte sogar und erzielte einen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sprach den Widersprüchen der Unternehmen eine aufschiebende Wirkung zu. Darum bleibt der Gebrauch von 44 Produkten, welche das Leben von Bienen, Schmetterlingen und anderen Tieren gefährden können, vorerst erlaubt. Neben Glyphosat finden sich auf dieser Liste auch noch weitere Wirkstoffe, die in Erzeugnissen des Leverkusener Multis enthalten sind wie etwa Spirotetramat (MOVENTO OD 150) sowie Iodosulfuron, Mesosulfuron und Thiencarbazone (ATLANTIS STAR).

FRAG DEN STAAT vs. BfR

Anfang 2019 hatte das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) die Initiative „FRAG DEN STAAT“ verklagt (Ticker 3/19). Die Behörde warf der Organisation vor, mit der Veröffentlichung eines BfR-Gutachtens zu Glyphosat, das diese unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert und auf ihrer Website veröffentlicht hatte, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Das 6-seitige Dokument spielt eine Schlüsselrolle im wissenschaftlichen Streit um das Pestizid. Im Jahr 2015 bewertete die „Internationale Agentur für Krebsforschung“ (IARC) der Weltgesundheitsorganisation das Breitband-Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ und setzte sich damit von dem Glyphosat-Prüfbericht des „Bundesinstituts für Risiko-Bewertung“ ab. Die Politik sah Klärungsbedarf und erbat vom BfR eine Stellungnahme. Daraufhin erstellte dieses eine ergänzende Expertise. Die Kurzfassung dieses „Addendum I“ ging dann als Handreichung an das Bundeslandwirtschaftsministerium und enthält offenbar so brisantes Material, dass das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ dieses lieber unter Verschluss halten möchte. Aber das gestaltet sich schwierig. Nach Ansicht des Landgerichts Köln kann das Dokument keine Schutzrechte mehr beanspruchen. FRAG DEN STAAT hatte nämlich einfach an UnterstützerInnen appelliert, ebenfalls Anträge zur Einsicht in das Schriftstück nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Das geschah 45.000 Mal, auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN beteiligte sich damals. Und damit war das Gutachten in der Welt. Darüber hinaus deckt die im Urheberrechtsgesetz garantierte Zitat-Freiheit das Vorgehen der AktivistInnen, befanden die RichterInnen im November 2020. „Wir haben gemeinsam ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben“, freuten sich die StaatsfragerInnen. Ein Ende der Auseinandersetzung bedeutet das jedoch noch nicht, denn das BfR will in Berufung gehen.

Ministerin Klöckner verzögert Glyphosat-Maßnahmen

Bereits Mitte April 2018 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Strategie zur Minimierung der Verwendung glyphosathaltiger Pestizide vorgestellt.

Doch geschehen ist bisher nichts.

Lest hier unsere Presse-Erklärung.

Deutscher Agrar-Diplomat greift mexikanischen Glyphosatimport-Stop an

Die Politik in der Tasche von BAYER und co.: Der deutsche Agrar-Ataché hat während eines Informationstreffens über neue Pestizidregulierungen der mexikanischen Regierung deren Glyphosatimport-Stop angegriffen.

Drei Monate zuvor hatte die mexikanische Umweltbehörde den Import von 1.000 Tonnen Glyphosat nicht zugelassen.

Lest den ganzen Bericht hier:

https://amerika21.de/2020/10/244709/agrarattache-mexiko-import-stopp

BMEL kungelt mit BAYER

Die Partei „Die Linke“ interessierte sich dafür, wie viele Gespräche VertreterInnen des „Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft“ (BMEL) im Vorfeld der Entscheidung der Europäischen Union über die Glyphosat-Zulassungsverlängerung vom Dezember 2017 mit BAYER und anderen Konzernen geführt haben. Darum stellte sie eine Kleine Anfrage. In ihrer Antwort bezifferte die Bundesregierung die Zahl der Treffen auf sieben. Einmal konferierte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), der später in Brüssel gegen die Koalitionsabsprache verstieß und die ausschlaggebende Ja-Stimme für das umstrittene Pestizid abgab, sogar persönlich mit dem Chef von BAYER CROPSCIENCE, Liam Condon, und dem BAYER-Manager Helmut Schramm. Und bereits kurz danach kam es wieder zu einer Zusammenkunft Schramms mit BMEL-MitarbeiterInnen in Berlin. Mit EmissärInnen von DOW und SYNGENTA tauschten Schmidt & Co. sich ebenfalls aus. Und auch nach dem EU-Votum rissen die Kontakte nicht ab. So wurden Condon und Schramm im November 2018 erneut beim Ministerium vorstellig und plauschten mit der Schmidt-Nachfolgerin Julia Klöckner.

Druck auf Thailand wg. Glyphosat

Im August 2019 kündigte Thailand ein Glyphosat-Verbot an. BAYER unternahm sofort alles, um eine Aufhebung zu erreichen. Dabei ersuchte der Konzern auch die US-Regierung um Unterstützung – mit Erfolg. Die PolitikerInnen sahen durch das Vorhaben nämlich die Exporte der heimischen landwirtschaftlichen Güter in das südostasiatische Land gefährdet. Die Initiative CENTER FOR BIOLOGICAL DIVERSITY (CBD) wollte über den Vorgang Genaueres wissen. Sie beantragte unter Berufung auf den „U.S. Freedom of Information Act“ Einsichtnahme in die Akten und bekam über 200 Seiten mit Dokumenten und Emails ausgehändigt.

Diesen Quellen zufolge bot etwa der US-amerikanische Handelsbeauftragte dem Leverkusener Multi seine Dienste an und erbat dafür Informationen über die thailändische Landwirtschaftsministerin Mananya Thaiset: „Zu wissen, was sie antreibt, könnte dem USG (U.S. Government) helfen, Gegenargumente zu entwickeln.“ Und der Agro-Riese lieferte prompt – offenbar standen ihm auch MONSANTO-Listen mit Dossiers über asiatische PolitikerInnen zur Verfügung. „Sie steht nicht in dem Ruf, eine dogmatische Anhängerin von Bio-Lebensmitteln und/oder eine entschiedene Umweltaktivistin zu sein“, schrieb Jim Travis, BAYERs Mann für internationale Regierungs- und Handelsbeziehungen, zurück.

Dann schlug er vor, die Aktivitäten auf den Premierminister Prayuth Chan-ocha zu konzentrieren, was auch geschah. Ted McKinney vom Landwirtschaftsministerium, der zuvor 20 Jahre in Diensten von DOW AGROSCIENCES stand, setzte umgehend einen Brief an ihn auf und drang in dem Schreiben darauf, das Glyphosat-Gesetz rückgängig zu machen. Auch auf BotschafterInnen-Ebene übten die USA Druck aus und drohten im Falle eines Banns mit einer Verschlechterung der Handelsbeziehungen. Prayuth Chan-ocha beugte sich schließlich. Vier Tage vor dem Inkrafttreten stoppte er das Paragrafen-Werk. Anrüchig findet der Global Player so einen Extrem-Lobbyismus nicht: „Unser Umgang mit Repräsentanten des öffentlichen Sektors ist von Routine und Professionalität geprägt und bewegt sich im Rahmen aller Gesetze und Regularien.“

Glyphosat im Hummus

Die ENVIRONMENTAL WORKING GROUP (EWG) untersuchte Hummus und Kichererbsen nach Glyphosat-Rückständen und wurde fündig. In über 80 Prozent der Proben spürte die Initiative Reste des von der Weltgesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften BAYER-Herbizids auf. Beim Hummus überschritt ein Drittel der Samples die von der EWG als kritisch erachtete Grenze von 160 ppb (parts per billion), eines der Produkte lag mit 2.000 ppb fast um den Faktor 15 darüber. Der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA gilt das allerdings noch als unbedenklich. Bei ihr läuten die Alarmglocken erst ab einem Wert von über 5.000 ppb.

Glyphosat-Resistenzen in Deutschland

Bei der „Deutschen Arbeitsbesprechung über Fragen der Unkrautbiologie und -bekämpfung“, die vom 3. bis zum 5. März 2020 im zum Bundeslandwirtschaftsministerium gehörenden „Julius-Kühn-Institut“ in Braunschweig stattfand, berichteten ForscherInnen über das Auftreten von ersten Glyphosat-Resistenzen in Deutschland. So trotzt das „Deutsche Weidelgras“ dem Mittel immer mehr. Und beim Mäuseschwanz-Federschwingel, der zur Gruppe der Süßgräser gehört, beobachteten die WissenschaftlerInnen ebenso eine „Minderwirkung von Glyphosat“ wie beim Ackerfuchsschwanz. Anderen Herbizide konnten diese Wildpflanzen teilweise schon vorher trotzen.

Glyphosat im Dung verringert Ernte

Wenn als Dung verwendeter Hühner-Mist Glyphosat-Rückstände enthält, verringert das die Ernte-Erträge. Das fanden finnische ForscherInnen von der Universität Turku heraus. Deshalb warnten die WissenschaftlerInnen: „Die möglichen Risiken, die von Agrochemikalien in Hühnermist ausgehen, werden immer noch weitgehend ignoriert.“

Glyphosat-Absatz sinkt

Im Jahr 2019 ging der Pestizid-Absatz in Deutschland um 2.500 Tonnen auf 27.000 Tonnen zurück. Das macht ein Minus von 8,5 Prozent. Die Herbizid-Verkäufe sanken um 6,5 Prozent. Für das umstrittene Mittel Glyphosat ging es sogar um 11,3 Prozent runter; es büßte jedoch seine Stellung als Top-Seller in diesem Segment nicht ein. In der Entwicklung spiegelt sich leider nicht nur das gestiegene Umweltbewusstsein der LandwirtInnen wider. Auch die Trockenheit trug zu einer geringeren Agrochemie-Nachfrage bei. Zudem sagen die Zahlen allein nur wenig aus. Sie künden nicht unbedingt von einer Schonung der Äcker, wie das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) festhält. „Die ‚Pestizid-Last’ pro Fläche, die sich aus der Behandlungsintensität pro Fläche und der Toxizität der ausgebrachten Pestizide u. a. für Säugetiere und den Menschen, für aquatische Organismen etc. bestimmen lässt, ist nach Berechnungen von ExpertInnen in den vergangenen Jahren gestiegen, nicht gesunken“, hält die Initiative fest.

Glyphosat gegen Koka-Pflanzen

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend eingestuft hatte, stoppte die kolumbianische Regierung das Besprühen von Koka-Pflanzungen mit dem Herbizid. Bis dahin waren rund 4,5 Millionen Liter des Mittels auf rund zwei Millionen Hektar niedergegangen – mit den entsprechenden Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Im Frühjahr 2020 verlangte der US-Präsident Donald Trump von Kolumbiens Staatschef Iván Duque jedoch, das Programm wieder aufzunehmen. „Wenn nicht, werden wir den Drogen in Kolumbien nie ein Ende setzen“, so Trump. Und Duque tat wie geheißen. Seine Regierung bereitet ein Gesetz vor, das den Glyphosat-Bann wieder aufhebt. Die Opposition lehnt das Paragrafen-Werk indessen ab. Die PolitikerInnen machen die hohen Kosten des Pestizid-Einsatzes von rund zwei Milliarden Dollar geltend und verweisen als Alternative auf ihren bereits im Juni vorgestellten, nur mit 700 Millionen Dollar zu Buche schlagenden Plan, der den Aufkauf der gesamten Koka-Ernte durch den Staat vorsieht.

Zweifelhafte Glyphosat-Resistenzen

Pestizide und Pflanzen, die ihnen dank der Gentechnik trotzen – diese Kombination verkaufen BAYER & Co. als Traumpaar der modernen Landwirtschaft. Während durch den Gift-Einsatz nämlich alles abstirbt, was den Ackerfrüchten Böses will, zeigen sich diese den chemischen Keulen gegenüber völlig immun, behaupten die Konzerne. In der Praxis sieht das jedoch anders aus, wie das norwegische Institut GenØk herausfand. Nach dessen Untersuchung wirkt Glyphosat sehr wohl auf die Gewächse ein, die gegen das Herbizid eigentlich resistent sein sollten. So beeinflusst das Mittel ihren Kohlenstoff- und Energie-Stoffwechsel. Auch bei der Photosynthese registrierten die ForscherInnen Veränderungen. Nach ihren Beobachtungen löst das Produkt bei den Pflanzen Stress-Reaktionen aus. Diese können den WissenschaftlerInnen zufolge auch zur Bildung von neuen Inhaltsstoffen führen, die den Nährwert negativ beeinflussen. Darum fordern sie die Zulassungsbehörden auf, solche Erkenntnisse künftig bei den Risikobewertungsverfahren der Gen-Konstrukte zu berücksichtigen.

Glyphosat in der Luft

BAYER & Co. bezeichnen Glyphosat stets als eine Substanz, die nur an Ort und Stelle ihre giftige Wirkung entfaltet. Dies ist jedoch mitnichten der Fall, wie jetzt eine neue Studie von „TIEM Integrierte Umweltüberwachung“ ergab, die im Auftrag des UMWELTINSTITUTS MÜNCHEN und des BÜNDNISSES FÜR EINE ENKEL-TAUGLICHE LANDWIRTSCHAFT entstand. Das Total-Herbizid ist zwar nicht leicht flüchtig, geht also nicht gleich in die Luft, aber es verbindet sich mit Boden-Partikeln, die der Wind mitunter weit fortträgt. Die WissenschaftlerInnen hatten an 116 Standorten Luft-Messstellen errichtet und fanden in 100 Prozent aller Proben Glyphosat-Rückstände.

Aber auch auf andere Ackergifte stießen die WissenschaftlerInnen nicht zu knapp. Insgesamt wiesen sie in den Samples 124 Pestizide und 14 Pestizid-Abbauprodukte nach. Nach diesem besorgniserregenden Befund fordert das UMWELTINSTITUT MÜNCHEN nun das sofortige Verbot von Glyphosat und vier weiteren, besonders häufig nachgewiesenen Mitteln. Zudem verlangt es von BAYER und den anderen Herstellern, einen Entschädigungsfonds einzurichten, um den Bio-LandwirtInnen die Millionen-Schäden zu ersetzen, die durch das Niedergehen von Glyphosat & Co. auf ihre Feldern entstanden sind. Auch müssen nach Ansicht des Umweltinstituts die Zulassungsverfahren künftig die Gefahren berücksichtigen, die allgemein von den Gift-Cocktails in der Luft ausgehen können. Zudem tritt es für einen Ausstieg aus der Agrar-Chemie bis 2035 ein. Die Politik reagierte alarmiert auf die Ergebnisse der Messungen.

„Wir wissen überhaupt noch nicht, wie dieser Cocktail aus verschiedenen Pflanzenschutzmitteln am Ende wirkt“, sagte Umweltschutzministerin Svenja Schulze. Deshalb mahnte sie einen geringeren Pestizid-Einsatz und eine Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse bei den Genehmigungsentscheidungen an. Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte derweil ein eigenes Luftmess-Programm an. Die Hersteller hingegen wiegeln ab. Frank Gemmer vom „Industrieverband Agrar“ bezeichnete die nachgewiesenen Mengen als „so minimal, dass sie für Mensch und Umwelt unbedenklich sind“ und das ganze Thema als „künstlich aufgebauscht“. „Zur Zeit sehen wir absolut keinen Sinn darin, hier über einen Entschädigungsfonds zu diskutieren“, hielt er fest.

NBFA klagt wg. Glyphosat

Die „National Black Farmers Association“ (NBFA) hat juristische Schritte gegen BAYER eingeleitet. Die Vereinigung wirft dem Leverkusener Multi vor, afroamerikanische LandwirtInnen nicht ausreichend über die von Glyphosat ausgehenden Gefahren in Kenntnis gesetzt zu haben. Diese FarmerInnen, unter denen es eine höhere Rate von AnalphabetInnen gibt als unter ihren weißen KollegInnen, sind auf klare Angaben zu dem Gefährdungspotenzial der Produkte in den lokalen Saatgut-Läden angewiesen, der Leverkusener Multi aber sah dazu keine Notwendigkeit, so die NBFA. Stattdessen habe er „ungenaue, falsche und irreführende Informationen verbreitet und weiterhin aggressiv für die Wirksamkeit seiner Produkte geworben, selbst nachdem es von den Risiken bei der Anwendung wusste oder habe wissen müssen“, wie es in der Klage heißt. Darum will die „National Black Farmers Association“ jetzt auf gerichtlichem Wege einen Glyphosat-Stopp erzwingen.

CBD klagt wg. Glyphosat-Dokumenten

Die US-Regierung hatte BAYER bei dem erfolgreichen Bemühen, die thailändische Regierung von einem Glyphosat-Verbot abzubringen, massiv unterstützt (siehe POLITIK & EINFLUSS). Das geht aus den Dokumenten hervor, welche die Initiative CENTER FOR BIOLOGICAL DIVERSITY (CBD) unter Berufung auf den „U.S. Freedom of Information Act“ einsehen konnte. Die CBD erhielt aber längst nicht alle relevanten Informationen zu dem Fall vorgelegt. Darum klagt sie jetzt auf Herausgabe aller verfügbaren Unterlagen.

[Agrar Lobby] Presse-Information CBG vom 11.02.21

CBG Redaktion

Lasche Neuregelungen zu Glyphosat und anderen Pestiziden

Agrar-Lobby setzt sich durch

Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch völlig unzureichende Gesetze zum Umgang mit Glyphosat und anderen Pestiziden auf den Weg gebracht. So setzt sie Mensch, Tier und Umwelt weiterhin großen Risiken aus.

Gegen einen Glyphosat-Stopp vor dem Auslaufen der EU-Zulassung Ende 2023 hatte die Große Koalition sich schon im September 2019 entschieden. Darum verkündete sie jetzt lediglich eine Minderungsstrategie. Diese reicht jedoch nicht aus, um den Gebrauch des von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Herbizids spürbar zu senken.

Ein Verbot beschlossen CDU und SPD nur für die Anwendung im Privat-Bereich und auf öffentlichen Grünflächen, die mengenmäßig kaum ins Gewicht fällt. Für das Ausbringen auf Äckern lassen die Parteien hingegen zahlreiche Ausnahmen zu. So darf das Mittel gegen bestimmte Wildkräuter nach wie vor zum Einsatz kommen. Auch wenn das Pflügen, die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge oder eines geeigneten Aussaat-Zeitpunkts nicht möglich ist, bleibt Glyphosat erlaubt. Und die Länder dürften im Bundesrat noch zusätzliche Aufweichungen durchsetzen. „Dieser Beschluss reicht nicht aus. Wir fordern einen sofortigen Glyphosat-Stopp, denn das Pestizid stellt eine immense Gesundheitsgefahr dar. Allein in den USA muss BAYER weit über 100.000 Lymphdrüsenkrebs-Kranken eine Entschädigung zahlen“, so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Die anderen Regelungen zur Handhabung der Ackergifte weisen ebenfalls starke Mängel auf. Sie beschränken sich auf Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens in bestimmten Schutzgebieten. Überdies gibt es wieder viele Ausnahme-Tatbestände. Und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erdreistet sich sogar noch, diese als Erfolge zu feiern. „Zudem seien wichtige Ausnahmen zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau erreicht worden“, heißt es in ihrer Presseerklärung zu den Entscheidungen.

Den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, in denen sich CDU, CSU und SPD einer „Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert“ verschrieben haben, entsprechen die vorgelegten Gesetzes-Entwürfe nicht. Um das formulierte Ziel zu erreichen, hätte es eines breiteren Ansatzes zur Pestizid-Reduktion bedurft, der alle landwirtschaftlich genutzte Flächen und nicht nur die 4,9 Prozent in Vogelschutz-Gebieten und anderen Sonder-Territoirien gelegenen Areale umfasst. „Schon allein um die Vorgaben des Green Deals der Europäischen Union zu erfüllen, die eine Verringerung des Ackergifte-Verbrauchs um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 vorsehen, wäre das erforderlich gewesen, aber die Bundesregierung hat sich dem Lobby-Druck von BAYER & Co. gebeugt“, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Hochwasserschutz] Presse-Information CBG vom 21.07.21

CBG Redaktion

Der Fall „Knapsack“ macht Handlungsbedarf deutlich

BAYER & Co. müssen den Hochwasserschutz verstärken!

Am 14. Juli hat der Starkregen zu einem Überlaufen der Abwasser-Behandlungsanlage des Chemie„parks“ Knapsack geführt, in dem der BAYER-Konzern und rund 30 weitere Firmen produzieren. Von einem „Abfluss erheblicher Mengen Niederschlagswassers sowie Abwassers“ sprach der Betreiber des Industrie-Areals, das in der Nähe von Köln liegt. Die Stadt Hürth setzte daraufhin eine Warnmeldung ab, die das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ aufgriff und weiterverbreitete. „Innerhalb des Stadtgebietes Hürth ist es im Bereich Alt-Hürth und Teilen von Hermülheim zu einem größeren Schadensereignis gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Hautreizungen führen können“, so der Wortlaut. Tatsächlich traten bei einigen AnwohnerInnen solche Krankheitssymptome dann auch auf.

Umweltgruppen wie der BUND kritisieren den mangelhaften Hochwasserschutz von BAYER & Co. schon seit Jahrzehnten. Und zu den Maßnahmen, die sie einforderten, zählte nicht zuletzt, den Abfluss von Abwässern aus Kläranlagen zu verhindern. Die rot-grüne Landesregierung unter Hannelore Kraft reagierte im Jahr 2016 darauf und änderte das Landeswasser-Gesetz (LWG) entsprechend. So schrieb der Paragraf 84 im Absatz 3.2 nun vor, neue Abwasser-Anlagen hochwasser-sicher zu bauen und ältere bis Ende 2021 entsprechend umzurüsten. Der Absatz 3.3 verfügte schließlich, Anlagen „nur so zu errichten und zu betreiben, dass wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden.“ Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Armin Laschet nahm das allerdings just in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Änderung des Landeswasser-Rechts“ zurück. Sie verlängerte die Modernisierungsfrist kurzerhand bis 2027 und strich den Absatz 3.3 ganz. Damit nicht genug, beschnitt Schwarz-Gelb zudem die Möglichkeit, zusätzliche Überschwemmungsgebiete zur Minderung der Folgen von Hochwasser-Ereignissen auszuweisen. „Damit wird die Forderung des Koalitionsvertrags nach Deregulierung und Rückabwicklung des LWG 2016 aufgenommen“, hieß es zur Begründung.

„Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Hochwasser-Schutz in diesem Jahr mit der ‚Reform’ des Landeswassergesetzes geschwächt. Dabei hätte sie ihn stärken müssen, gerade auch im Hinblick auf die Gefahren, die im Katastrophen-Fall von Chemie-Werken ausgehen. Das zeigt nicht nur der Fall ‚Knapsack’“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Schon im Jahr 1995 wäre es beinahe zu einer Überschwemmung des „Chem‚park’ Leverkusen“ gekommen. Das Rhein-Hochwasser stand lediglich zehn Zentimeter unterhalb der Kaimauer-Kante. 2001 havarierte ein mit Salpetersäure für BAYER beladenes Schiff auf dem Rhein. Wegen des hohen Wasserstandes und der starken Strömung drohte es zu bersten, weshalb die Feuerwehr gezwungen war, die Salpetersäure abzupumpen und in den Fluss zu leiten. Beim Elb-Hochwasser 2002 mussten 700 Einsatzkräfte den Bitterfelder Chemie-„Park“ mit Sandsäcken sichern. Die Gefährdung sei akut, sagte ein Bundeswehr-Sprecher damals. Und zwölf Jahre später war sie es wieder. „Durch die anhaltenden Niederschläge ist die Hochwasser-Situation im Umfeld der BAYER BITTERFELD GmbH und in der Chemie-Region Bitterfeld sehr angespannt“, erklärte der Konzern. Darüber hinaus dringt bei hohen Pegelständen des Rheins immer Wasser in BAYERs Dhünnaue-Giftmülldeponie, das dann wieder – mit den entsprechenden Chemie-Frachten – in den Fluss zurückfließt.

„Zu allem Überfluss trägt der Leverkusener Chemie-Multi noch sein Scherflein zu der Hochwasser-Situation bei. Denn es handelt sich keineswegs um eine „durch höhere Gewalt“ verursachte Unwetter-Katastophe, wie der Knapsack-Betreiber YNCORIS behauptet, sondern um eine Folge des Klimawandels. Und zu dem trägt der BAYER-Konzern mit seinen enormen Kohlendioxid-Emissionen nicht wenig bei“, hält Stelzmann abschließend fest.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Los Angeles] Presse-Information CBG vom 08.03.22

CBG Redaktion

Klage wegen Umweltverschmutzung

Los Angeles vs. BAYER

Die Stadt Los Angeles hat gegen den Leverkusener Multi juristische Schritte eingeleitet, da die von dessen Tochter-Gesellschaft MONSANTO stammenden Polychlorierten Biphenyle (PCB) Wasserreinigungskosten in Millionen-Höhe verursachen. Die US-amerikanischen Behörden verboten die auch von BAYER selbst hergestellte Chemikalie zwar schon 1979, der Stoff zählt jedoch zu den schwer abbaubaren Substanzen, weshalb er sich immer noch in der Umwelt anreichert und in die Gewässer einträgt.

„Seit Jahrzehnten wusste MONSANTO, dass seine in den Handel gebrachten PCB-Formulierungen hochgiftig waren und unweigerlich zu genau den Verunreinigungen und Gesundheitsrisiken führen würden, die dann auch aufgetreten sind. Dennoch hat MONSANTO die Öffentlichkeit, die Aufsichtsbehörden und seine eigenen Kunden über diese wichtigen Fakten getäuscht und behauptet, die PCB-Formulierungen seien sicher, nicht umweltgefährdend und erforderten keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung oder Entsorgung“, heißt es in der Klage-Schrift. Tatsächlich kannte das Unternehmen die Gefahren genau. Firmeneigene Dokumente sprechen von „systemischen toxischen Effekten“. Ein Produktionsstopp kam für die Firma trotzdem nicht in Frage. Es stand „zu viel MONSANTO-Gewinn“ auf dem Spiel.

In ähnlichen Verfahren zahlte BAYER bereits 275 Millionen Dollar. Dutzende weitere sind anhängig. Zudem verhandelt der Global Player derzeit mit rund 2.500 Städten einen Sammelvergleich. Einen ersten Vorschlag, der unter anderem ein Angebot über 650 Millionen Dollar enthielt, lehnte der zuständige Richter Fernando Olguin im November 2020 ab, weil die Vereinbarung den Pharma-Riesen in seinen Augen übervorteilte.

Überdies sieht sich die Aktien-Gesellschaft in den USA mit Schadensersatz-Ansprüchen von Personen konfrontiert, die ihre Gesundheitsprobleme auf ein PCB-kontaminiertes Schulgebäude zurückführen. In bisher zwei Prozessen erhielten die Geschädigten erstinstanzlich 247 Millionen Dollar zugesprochen. Mit 200 weiteren KlägerInnen allein von dieser Schule rechnet der Agro-Riese, der gegen die Urteile vorgeht. „Die unstreitige Beweislage in diesen Fällen gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Kläger PCB in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß ausgesetzt gewesen sind oder dass ein Kontakt mit PCB überhaupt die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hätte verursachen können“, erklärt er.

„Ob Glyphosat oder PCB – immer steht der BAYER-Konzern in Treue fest zu seinen Produkten und vermarktet sie aus Profitgründen so lange es eben geht, obwohl deren Schadensbilanz deutlich vor Augen steht“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

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[Links] Bhopal mahnt!

CBG Redaktion

Die Arbeit der CBG zum Thema Bhopal im Überblick

Die Kampagne Bhopal mahnt

Das Stichwort BAYER zu 30 jahre Bhopal

Aktionen bei BAYER in Leverkusen anlässlich des 25 jährigen Jahrestages der Katastrophe

Pressemitteilung der CBG anlässlich 15 Jahren Bhopal

In unserem offenen Brief nehmen wir auch auf diese Anlage Bezug.

Die Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren

Aus Anlass des 10. Jahrestags der Bhopal-Katastrophe wurde vom 30. November bis 2. Dezember 1994 in London ein Tribunal aus fünf internationalen Richtern abgehalten. Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) für Menschenrechte und Industrielle Gefahren hörte Aussagen und Empfehlungen von Spezialist*innen, Opferverbänden, Interessensgruppen und Einzelpersonen bezüglich der Auswirkun-gen von riskanten Produktionen auf Arbeiter*innen, Allgemeinheit und Umwelt sowie fehlender Wie-dergutmachung für die Opfer. Dies war das vierte und letzte Tribunal des PPT bezüglich industrieller Gefahren und Menschenrechte, das zur Entwicklung der Charta für Menschenrechte und Industrielle Gefahren beisteuerte.

Lest den gesamten Text der Charta hier.

[Internationaler Protest] Presse-Information CBG vom 10.04.20

CBG Redaktion

Trotz virtueller BAYER-Hauptversammlung

Internationale Proteste BAYER/MONSANTO stoppen!

Vor dem Hintergrund von 48.000 gegen den BAYER-Konzern laufenden Glyphosat-Prozessen in den USA und zahlreichen anderen Skandalen sowie auf Grund der Tatsache, dass einerseits der Vorstandsvorsitzende des BAYER-Konzerns, Werner Baumann, auf Antrag der Kritischen AktionärInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) im vergangenen Jahr auf der Hauptversammlung 2019 keine Entlastung bekam und der Aufsichtsratsvorsitzende, Werner Wenning, mit dieser Hauptversammlung 2020 seinen Platz räumen muss, flüchtete der Konzern mit der diesjährigen HV am 28. April ins Internet.
Doch die Coordination wird trotz Corona-Krise und virtueller Hauptversammlung die Kritik der vielen Hundert Kritischen AktionärInnen, die die CBG seit 1982 bereits mit ihrer Vertretung betrauen, in die HV tragen und mit Protestformen unter dem Motto „Stopp BAYER/MONSANTO!“ präsent sein. Alle Infos finden sich hier.
Geplant sind:
- Eine virtuelle internationale Podiumsdiskussion am Sonntag, dem 26. April
mit internationalen Gästen.
Thema: „Auch in Corona-Zeiten: BAYER/MONSANTO stoppen!“
- Während der Hauptversammlung parallel zum BAYER-HV-Stream ein Stream der Kritischen BAYER-AktionärInnen mit Fragen, Einschätzungen und Gegenstimmen. Er wird am Tag der HV in der Zeit von morgens 8 Uhr bis zum Ende der BAYER-HV online sein. Auch wird der Protest in die sozialen Medien des BAYER-Konzerns getragen.
- Vor der Konzern-Zentrale in Leverkusen wird vor dem Beginn der Hauptversammlung eine Corona-gerechte Protest-Kundgebung stattfinden: „Auch in Corona-Zeiten: BAYER/MONSANTO stoppen!“
Statt die Hauptversammlung zu verschieben, hatte BAYER wesentlich darauf gedrungen, dass ein „Pandemie-Notstandsgesetz“ gestaltet wird, dass eine Verlagerung der Hauptversammlung ins Internet ermöglicht. Schränkt das Gesetz schon die Rechte der KleinaktionärInnen massiv ein, so versucht BAYER mit weiteren extremen Fristeinschränkungen diese gänzlich auszuhebeln. So erhalten die AktionärInnen z.B. erst am 15. April ihre elektronischen Zugangsdaten und sollen binnen sechs Tagen, in denen auch noch ein Wochenende enthalten ist, alles form- und sachgerecht erledigt haben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat diese willkürlichen Beschneidungen der Aktionärsrechte in einem Offenen Brief an BAYER massiv kritisiert. Dieser ist hier zu finden.
CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kommentiert die neuen Protestformen mit den Worten: „BAYER hat eine virtuelle Hauptversammlung einberufen, um KonzernkritikerInnen und KleinaktionärInnen mundtot zu machen. Auch eine Verschiebung der HV wäre möglich gewesen. So werden wir nun am Tag der HV selbst die Social Media Kanäle des Konzerns mit kritischen Tweets und Kommentaren fluten. Konzernkritischer Widerstand wird auch vor der Konzern-Zentrale real präsent sein!“
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[Berufungsverfahren] Presse-Information CBG vom 21.07.20

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In Sachen „Glyphosat“

BAYER verliert Berufungsverfahren

Auch die zweite Runde des Schadensersatz-Verfahrens in Sachen „Glyphosat“, das der krebskranke US-Amerikaner Dewayne Johnson angestrengt hatte, geht für den Leverkusener Multi verloren. Erst-instanzlich hatte der ehemalige Schul-Hausmeister im August 2018 gewonnen. Das hauptsächlich unter dem Label „Roundup“ vermarktete Pestizid habe bei ihm das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht, urteilten die Geschworenen einstimmig und sprachen ihm eine Entschädigung zu.

Am gestrigen Montag bestätigte ein Gericht in San Francisco nun dieses Urteil gegen die BAYER-Tochter MONSANTO. Es senkte lediglich den Schuldbetrag von 78 Millionen Dollar auf 20,5 Millionen Dollar. Dabei sieht der „Court of Appeal of the State of California“ 10,25 Millionen Dollar als Schmerzensgeld für Johnson vor und 10,25 Millionen Dollar als Strafe – „punitive damages“ – für den Leverkusener Multi.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson ausgiebige – und substanzielle – Beweise dafür vorlegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten zu seinem Krebs geführt hat“, konstatierten die RichterInnen. „Experte um Experte lieferte Belege dafür, dass Roundup-Produkte grundsätzlich das Non-Hodgkin-Lymphom auslösen können (...) und speziell auch Johnsons Krebs ausgelöst haben“, schreiben sie in der Begründung ihres Votums. Das Ansinnen der BAYER-AnwältInnen, solche Einschätzungen als „Minderheiten-Meinungen“ abzutun, wiesen die JuristInnen zurück.

An den „punitive damages“, die das US-amerikanische Rechtssystem in Fällen mit erwiesener schwerer Schuld erhebt, hielt das Gericht ebenfalls fest. MONSANTO habe „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“, befindet es.

„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für BAYER. Der Konzern muss jetzt endlich die Konsequenz ziehen und Glyphosat vom Markt nehmen, ehe das Mittel noch weiteres Unheil anrichtet“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

In Stelzmanns Augen lässt die Entscheidung des Court of Appeal die Zweifel an BAYERs jüngst unterbreitetem Vergleichsvorschlag für die zahlreichen noch anhängigen Glyphosat-Klagen noch einmal wachsen. „Die Geschädigten mit kleinen Summen abzuspeisen, ihnen den Rechtsweg zu verbauen und von WissenschaftlerInnen erst noch einmal klären zu lassen, ob Glyphosat wirklich gesundheitsschädlich ist – all das dürfte dem Konzern jetzt noch schwerer fallen“, prophezeit der CBG-Geschäftsführer.

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[Regulierungen] Presse-Information CBG vom 15.10.20

CBG Redaktion

Jetzt muss die EU-Chemiepolitik BAYER & Co. trotzen!

Brüssel kündigt strengere Regulierungen von Pestiziden und anderen Stoffen an

Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Union ihre Chemikalien-Strategie für Nachhaltigkeit vorgestellt. Diese versteht sich als Teil des „Green Deals“ und beabsichtigt, „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“. Darum will die EU-Kommission diese Substanzen strenger regulieren. So kündigt sie beispielsweise neue Maßnahmen zur Eindämmung von Gefahren an, die hormon-ähnlich wirkende Produkte –sogenannte endokrine Disruptoren – hervorrufen, zu denen unter anderem Pestizide wie BAYERs Glyphosat gehören. Bei schwer abbaubaren Stoffen sieht die EU ebenfalls Handlungsbedarf. Zudem plant sie, die Gefährdungen, die von Kombinationswirkungen der Industrie-Erzeugnisse ausgehen, zu minimieren.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt dieses Vorhaben. „Diese Chemikalien-Strategie war überfällig. Jahr für Jahr kommen mehr Chemikalien auf den Markt, die immer mehr Menschen krank machen“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann fest. Stelzmann verweist dazu auf Angaben der Vereinten Nationen, wonach sich die Produktionskapazitäten der Branche zwischen den Jahren 2000 und 2017 verdoppelt haben. Und von 2017 bis 2030 erwartet die UN bei den Verkäufen chemischer Produkte wiederum fast eine Verdoppelung. Dabei beziffert die Weltgesundheitsorganisation die Zahl der Todesfälle durch Kontakt mit chemischen Substanzen schon jetzt auf 1,6 Millionen jährlich.

Obwohl die Europäische Union ihre Chemie-Politik zweifellos ehrgeizigen Zielen unterstellt, lässt das Vorhaben Fragen offen, und das nicht nur, weil die gestern veröffentlichten Dokumente kaum eine Gelegenheit auslassen, die große Bedeutung der chemischen Industrie für das Gedeihen Europas herauszustellen. Bereits im Vorfeld hatte es nämlich immense Lobby-Anstrengungen von BAYER & Co. gegeben, die in Teilen der Kommission auch verfingen. So intervenierten die Generaldirektion Industrie und die Generaldirektion Gesundheit vor der Verabschiedung der Strategie zugunsten der Konzerne und plädierten für schwächere Bestimmungen. „Jetzt muss die EU den Worten Taten folgen lassen und darf sich dem Druck der LobbyistInnen nicht beugen“, fordert Stelzmann deshalb.

Die Reaktionen der Chemie-Verbände auf die Verkündung der Chemikalien-Strategie stimmen schon mal auf eine beschwerliche Umsetzung ein. Der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI) streicht beispielsweise besonders die geplante Einrichtung eines Runden Tisches heraus, an dem die Global Player gedenken, ein gewichtiges Wörtchen mitzureden, „bevor konkrete Vorschläge zur Änderung von Vorschriften gemacht werden“. Und der CEFIC, das VCI-Pendant auf europäischer Ebene, vermeint sogar schon Stimmen aus den Reihen der Kommission vernommen haben, die versichern, „dass es nur eine sehr zielgerichtete Revision der bisherigen Regulierungen geben wird.“

„BAYER & Co. bringen sich bereits jetzt in Stellung, um eine Chemie-Wende zu verhindern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ist darauf jedoch vorbereitet und wird ihrerseits alles tun, es dazu nicht kommen zu lassen“, konstatiert Stelzmann abschließend.

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[Solidarität Kolumbien] Presse-Information CBG vom 11.05.21

CBG Redaktion

Solidarität mit dem Generalstreik in Kolumbien und seinen gerechten Forderungen! Stoppt das Morden!

Seit dem 28. April haben kolumbianische Bauernverbände und Gewerkschaften durch ihren Generalstreik gegen die extreme Verarmung und rücksichtslose Umweltzerstörung durch die rechte Duque-Regierung protestiert.
Die Hauptforderungen der kämpfenden Bevölkerung richten sich u.a. gegen die aktuelle Steuerreform und die Wiedereinführung der flächendeckenden Besprühung der Anbauflächen von Kleinbauern mit dem Sprühgift Glyphosat von BAYER/MONSANTO.

Die massenhafte Besprühung großer Flächen aus der Luft mit dem umweltgiftigen Glyphosat des Leverkusener BAYER Konzerns, das laut aktuellen Studien eine Krebsgefahr für den Menschen darstellt, soll ausgerechnet jetzt in Kolumbien wiedereingeführt werden - angeblich zur Bekämpfung des Koka-Anbaus.
Faktisch soll damit u.a. sozialer Protest auf dem Land unterdrückt werden. Es geht dem kolumbianischen Staat beim geplanten Glyphosateinsatz um die militärische und wirtschaftliche Kontrolle des Drogengeschäfts, in das die selbst tief verwickelt ist.

Das Krebsrisiko für die kolumbianische Landbevölkerung und der Ökozid durch die Massenbesprühung sind BAYER und Präsident Duque unwichtig, ihnen geht es um Profite und Macht. Für die Erreichung ihrer Ziele gehen sie über Leichen.

Die Antwort der kolumbianischen Regierung auf die landesweiten Massenproteste waren Mord und Terror: dutzende DemonstrantInnen wurden seitdem von Polizei, Armee und Paramilitärs ermordet, mehr als 100 Menschen wurden entführt bzw. „verschwundengelassen“ (Stand 7.Mai 21). Das muss sofort aufhören!

Nur zu gut erinnern wir uns, wie der BAYER-Konzern den Diktator Somoza in Nicaragua mit Millionen und Abermillionen fütterte. Somozas Diktatur beutete unter Anwendung von brutalem Zwang die dortige Bevölkerung aus, im Dienst von internationalen Großkonzernen wie BAYER. Ähnliches wiederholt sich heute in Kolumbien.

Der BAYER-Konzern ist für die Völker der Welt eine Geißel. Schon 1945 gab es den Versuch, im Rahmen des Internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals in Nürnberg, Konzerne wie BAYER zu bestrafen und zu entmachten – aber die Konzerne haben sich durchgesetzt und ihre Macht erhalten. Im am 10. Mai 2021 in Frankreich zu Ende gegangenen Prozess von Opfern der Chemiewaffe „Agent Orange“ aus dem Vietnam-Krieg hat erneut ein Gericht eine Klage von Kriegs-Opfern eines BAYER-Monsanto-Produkts abgewiesen und setzt so die Straflosigkeit fort.

Wir fordern von der kolumbianischen Duque-Regierung:
- Stopp der Massaker und Entführungen. Freiheit für die politischen Gefangenen des Generalstreiks!
- Stopp des Kürzungspakets rund um die Steuerreform!
- Stopp der Wiedereinführung der flächendeckenden Glyphosat-Besprühung aus der Luft!

Wir fordern von deutscher Regierung und EU-Kommission:
- Glyphosat - Stopp jetzt!
insbesondere: AUSFUHRVERBOT für BAYERs Sprühgift Glyphosat nach Kolumbien!
- Stopp der Zusammenarbeit mit der ultra-rechten Duque-Regierung, insbesondere Waffenexporte!
- Klare Verurteilung der Massaker statt des zustimmenden Schweigens!

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG), 11.05.2021 – www.cbgnetwork.org
Pressekontakt: Marius Stelzmann, Tel. +49-(0)-211-333911

[8.März] 8. März-Feministischer Kampftag!

CBG Redaktion

Am gestrigen Weltfrauentag waren weltweit Millionen Frauen auf der Straße, um auf die immer noch bestehenden drastischen patriarchalen Missstände hinzuweisen.
Wir solidarisieren uns mit diesen Frauen in ihrem Kampf!

Auch Bayer profitiert immer noch vom patriarchalen System, in dem Frauengesundheit weniger gilt als die der Männer. Nachwievor produziert BAYER Verhütungspillen wie Yasmin, die tödliche Thrombosen hervorrufen können. Mütter in England und überall auf der Welt, deren Kinder durch den hormonellen Schwangerschaftstest Primodos mit Fehlbildungen zur Welt kamen, warten immer noch auf Entschädigung durch den Konzern. Glyphosat und andere Pestizide rufen oftmals Fehlgeburten hervor, wenn das Kind zur Welt kommt, hat es oftmals Fehlbildungen, wie uns Frauen aus stark belasteten Gebieten in Argentinien und Paraguay berichten.

Im Geiste des internationalen feministischen Kampftages rufen wir dazu auf, BAYER zu stoppen. Lassen wir ihnen ihre PR-Lüge, ein an

  • Frauenrechten orientierter Konzern zu sein, nicht durchgehen. Die nächste Chance dazu: Die BAYER Hauptversammlung am 28.4.2022.

USA

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 18.12.98

Aufarbeitung der Geschichte gefordert:

Amerikanische Initiative attackiert BAYER

Die amerikanische Gruppe Committee for Appropriate Acknowledgment hat sich heute mit einem offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Manfred Schneider, gewandt. Die jüdische Initiative wirft dem Unternehmen vor, seiner Verantwortung, die aus der Beteiligung an dem Holocaust resultiert, nicht gerecht zu werden. Der Sprecher des Vereins, David Rosenberg, fordert: „Die Geschichte von BAYER ist eng mit der der IG Farben verbunden. Indem Sie sich der Vergangenheit stellen und den noch lebenden Opfern der IG Farben Gerechtigkeit zukommen lassen, können Sie auch zu diesem späten Zeitpunkt einen Rest an Moral demonstrieren.“ Die Gruppe aus Pittsburgh, dem Stammsitz der amerikanischen BAYER-Tochter, erinnert daran, daß Tausende von Zwangsarbeiter bis heute keinerlei finanzielle Kompensation erhalten haben.

Der offene Brief ist Teil einer internationalen Aktion, die am heutigen Freitag mit Demonstrationen in mehreren Städten auf die Rolle der IG Farben im Dritten Reich hinweist. Neben einer Auflösung der bis heute existenten IG Farben in Liquidation wird eine Haftung auch der Nachfolgegesellschaften BAYER, BASF und HOECHST gefordert. Hierzu Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „BAYER darf die IG Farben i.L. nicht weiter als Blitzableiter benutzen. Das Unternehmen muß sich zu seiner Schuld bekennen und den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenversuchen eine offene Entschuldigung aussprechen.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren war in den 80er Jahren einer der Initiatoren der Proteste gegen die IG Farben. Die IG hatte in Auschwitz ein eigenes Werk betrieben und etwa 300.000 Zwangsarbeiter ausgebeutet, auch an den Standorten Leverkusen und Krefeld gab es Arbeitslager. Bis heute weigert sich der Leverkusener Multi aber, den Opfern Entschädigungen zu zahlen. In den USA mußte der Konzern auf den Druck des Committee for Appropriate Acknowledgment reagieren. Helge Wehmeier, Vorsitzender der amerikanischen BAYER-Niederlassung, sprach eine „tiefe Entschuldigung dafür aus, was mein Land und die IG Farben Millionen von Opfern angetan haben“. In Deutschland bleibt das Unternehmen den Opfern eine ähnliche Erklärung bis heute schuldig.

Pestizide

CBG Redaktion

gemeinsame Pressemitteilung vom 25.11.98

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) e.V.
GRÜNE LIGA Berlin e.V.-Netzwerk ökologischer Bewegung
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V.
Naturschutzbund NABU Landesverband Berlin e.V.

Offener Brief gegen Ausstellungs-Sponsoring

In einem offenen Brief äußern heute die Umweltverbände Grüne Liga, Coordination gegen BAYER-Gefahren, Naturschutzbund NABU und Pestizid Aktions-Netzwerk Kritik an der Ausstellung „Naturfotos des Jahres“. Im Berliner Museum für Naturkunde werden ab dem 1. Dezember die „schönsten Naturfotografien der Welt“ präsentiert - mit finanzieller Hilfe der Pestizidabteilung des Chemie-Konzerns Bayer. Die Ausstellung, die „die Schönheit und gleichzeitige Gefährdung unserer natürlichen Umwelt bewußt machen“ soll, wird von der Zeitschrift natur organisiert.

Philipp Mimkes von der CBG: „Das sinnvolle Anliegen, die Vielfalt und die gleichzeitige Bedrohung der Natur zu zeigen, wird durch die Zusammenarbeit mit einem Brunnenvergifter wie der Bayer AG völlig konterkariert. Ausgerechnet die engagierte Zeitschrift natur legitimiert somit den Einsatz von Pestiziden - obwohl dieser zu den großen ökologischen Problemen unserer Zeit gehört.“

Die Leverkusener Bayer AG gehört weltweit zu den fünf größten Pestizid-Herstellern. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO erleiden jährlich mehr als eine Million Menschen schwere Pestizid-Vergiftungen, rund 20.000 Fälle verlaufen tödlich. Die Welternährungsorganisation FAO spricht von einer „Umwelttragödie“. Die schleichende Vergiftung von Böden und Gewässern, die Ausrottung nützlicher Pflanzen- und Tierarten und die Zunahme pestizidresistenter Schädlinge stören das ökologische Gleichgewicht empfindlich. Pestizide gelten daher als ein wesentlicher Verursacher des Artensterbens. Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 35.000 to Ackergifte versprüht, rund 30% unseres Grundwassers sind mit Pestiziden belastet.

Die Umweltverbände fordern das Museum für Naturkunde und die Zeitschrift natur auf, diese Zusammenarbeit mit der Bayer AG einzustellen. Eine solche Kooperation schadet dem Umwelt- und Naturschutz.

Zwangsarbeit

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 22.10.98

Nach dem Treffen von Gerhard Schröder mit den Spitzen der Industrie:

BAYER-Konzern muß angemessene Entschädigungen leisten

Anläßlich des gestrigen Treffens des designierten Kanzlers Schröder mit den Vorstandsvorsitzenden der größten deutschen Konzerne erklärt die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG): Das Chemieunternehmen BAYER muß endlich seine ehemaligen Arbeitssklaven gerecht und individuell entschädigen. Alle IG Farben-Zwangsarbeiter und ihre Hinterbliebenen müssen eine angemessene Entschädigung erhalten, notfalls müssen die Konzerne von der Regierung zu einem gerechten Verhalten gezwungen werden. Jetzt ist die letzte Chance, den Betroffenen noch zu helfen.

Jan Pehrke von der CBG: „Die Verantwortlichen bei BAYER handeln in dieser Frage völlig gewissenlos. Sie setzen auf die „biologische Lösung“ und warten den Tod des letzten Zwangsarbeiters ab. Gerade die IG Farben - Nachfolger BAYER, BASF und HOECHST tragen eine große historische Schuld, der sie endlich entsprechen müssen. Die neue Regierung ist gefordert, den notwendigen Druck auf die Verantwortlichen in den Unternehmen auszuüben.“ Ein diesbezüglich von der CBG initiierter Aufruf wird von Auschwitz-Komitee, Aktion Sühnezeichen, Gewerkschaften und Kritischen Aktionären unterstützt.

Die IG Farben hatte in Auschwitz ein Werk betrieben und etwa 300.000 Zwangsarbeiter ausgebeutet. Auch an den Werksstandorten Leverkusen und Krefeld gab es Arbeitslager. Hierzu Jan Pehrke: „BAYER profitiert noch heute von den Entdeckungen aus den IG-Laboren. Die Entwicklung zahlreicher Kunststoffe und Pharmazeutika fällt in die NS-Epoche und ist daher unauflöslich mit der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und den unwürdigen Menschenversuchen in den KZ verbunden. BAYER, BASF und HOECHST müssen die Opfer ihrer skrupellosen Geschäftspolitik individuell und angemessenen entschädigen.“

Offener Brief

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 19.8.98

Nach Zahlungen von VW und der Schweizer Banken:

BAYER-Konzern zu Entschädigungen aufgefordert

In einem offenen Brief fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. das Chemieunternehmen BAYER auf, seine ehemaligen Arbeitssklaven finanziell zu entschädigen. Wörtlich heißt es: „Die IG Farben-Firmen BAYER, BASF und HOECHST müssen mit ihrer historischen Schuld konfrontiert werden. Wir fordern eine angemessene Entschädigung aller IG Farben-Zwangsarbeiter und ihrer Hinterbliebenen durch die Nachfolgefirmen“. Das Auschwitz-Komitee, die Aktion Sühnezeichen, Gewerkschafter und Kritische Aktionäre unterstützen die Forderungen. Der Druck auf den BAYER-Konzern verstärkt sich, seit die Volkswagen AG die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter kürzlich anerkannte und sich zu Zahlungen bereiterklärt hat.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „BAYER profitiert noch heute von den Entdeckungen aus den IG-Laboren. Das Unternehmen bekennt sich unbefangen zu seiner Tradition, wenn es darum geht, „60 Jahre Polyurethan-Chemie“ oder „60 Jahre Perlon“ zu feiern. Die Entwicklung zahlreicher Kunststoffe und Pharmazeutika fällt in die NS-Epoche und ist daher unauflöslich mit der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und den unwürdigen Menschenversuchen in den KZ verbunden. BAYER, BASF und HOECHST müssen sich zu ihrer unrühmlichen Geschichte bekennen und die Opfer ihrer skrupellosen Geschäftspolitik mit einer angemessenen Summe entschädigen.“

Die IG Farben hatte in Auschwitz ein Werk betrieben und etwa 300.000 Zwangsarbeiter ausgebeutet. Auch an den Werksstandorten Leverkusen und Krefeld gab es Arbeitslager. Bis heute weigert sich der Leverkusener Multi aber, den Opfern von Menschenversuchen und Sklavenarbeit eine Entschuldigung auszusprechen. In den USA hingegen mußte der Konzern auf Druck von jüdischen Organisationen reagieren: Helge Wehmeier, Vorsitzender der amerikanischen BAYER-Niederlassung, sprach eine „tiefe Entschuldigung dafür aus, was mein Land und die IG Farben Millionen von Opfern angetan haben“. Hierzu Jan Pehrke: „Die Verantwortlichen bei BAYER handeln in dieser Frage völlig gewissenlos und setzen auf die „biologische Lösung“, das heißt, sie warten den Tod des letzten Zwangsarbeiters ab. Der Konzern reagiert nur auf äußeren Druck, und jetzt ist die letzte Chance, den Betroffenen noch zu helfen“.

Störfall Dormagen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 29.6.98

Ein Jahr nach dem Großunfall im BAYER-Werk Dormagen:

Fragen bleiben bis heute offen

Am 30. Juni 1997 platzte im BAYER-Werk Dormagen ein Reaktor zur Herstellung des Kunststoff-Vorprodukts Toluylendiamin (TDA). Die betreffende Anlage war erst wenige Monate zuvor in Betrieb genommen worden. 12 Tonnen des krebserregenden Stoffes traten aus, gerieten teilweise in Brand und gelangten bis über die Werksgrenzen. Trotz mehrmonatiger Untersuchungen durch den TÜV konnte die Unfallursache bis heute nicht zweifelsfrei ermittelt werden! Am 10. April diesen Jahres kam es wegen eines geplatzten Ventils erneut zu einer Freisetzung von 5 Tonnen TDA.

Folgende Fragen bleiben nach Meinung der Coordination gegen BAYER-Gefahren ungeklärt:

· BAYER führt die Explosion auf eine ungewöhnlich lange und verwinkelte Zuleitung zurück, in der sich Ablagerungen gebildet hätten. Warum wurde diese Leitungsführung gewählt? Wie konnte es zu der Sicherheitsabnahme der Anlage nur wenige Monate vor der Explosion kommen?
· Wie kann BAYER heute einen sicheren Betrieb garantieren, wenn die Gefahren seinerzeit nicht vorhergesehen wurden und die Ursache der Explosion noch immer nicht zweifelsfrei feststeht?
· Wie sieht die Zusammensetzung der entstandenen Brandgase aus? Welche Risiken (auch langfristig) gehen von ihnen aus? Warum wurden die Anwohner des Werkes nicht ärztlich untersucht?

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Risikoreiche Anlagen müssen mit einer zusätzlichen Hülle gesichert werden. Denn obwohl Leckagen in druckführenden Rohren zu den häufigsten Ursachen von Störfällen gehören, bleibt bei BAYER eine Ummantelung von Anlagen und Leitungen die Ausnahme. Außerdem müssen die Anwohnerinnen und Anwohner gründlich über Gefahren risikoreicher Anlagen informiert werden, wie es auch §11 der Störfallverordnung verlangt. Hierzu gehört unter anderem eine detaillierte Aufzählung aller produzierten und gelagerten Stoffe, mit Mengenangaben und potentiellen Gesundheitsgefahren. Auf die lange Sicht muß es aus Sicherheitsgründen das Ziel sein, gefährliche Anlagen und Wohngebiete räumlich voneinander zu trennen.“