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Beitrag veröffentlicht im Juni 2026

Phosgen-Störfall im Dormagener Chem„park“

CBG Redaktion

Die CBG fordert Aufklärung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Behörden auf, alle Informationen zum Phosgen-Austritt im Chem„park“ Dormagen am Samstagmorgen zur Verfügung zu stellen. „Über 20 Personen wurden mit Verdacht auf Phosgen-Vergiftung in die Krankenhäuser eingeliefert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Werk sich der Störfall ereignet hat und was genau passiert ist. Das verantwortliche Unternehmen muss sich erklären und darf nicht die Currenta als Chem‚park‘-Betreiber vorschieben“, sagt Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

Auf keinen Fall will die Coordination die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Ursache des Vorfalls abwarten. „Wir haben keine fünf Jahre Zeit“, so Hincha-Weisel mit Verweis auf die immer noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen zur 2021 erfolgten Explosion im Leverkusener Chempark.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat in der Vergangenheit immer wieder auf das Gefährdungspotenzial von Phosgen aufmerksam gemacht. Zahlreiche Störfälle mit dem Stoff, der im Ersten Weltkrieg als Kampfgas Verwendung fand, dokumentierte sie. Darum wandte die CBG sich auch gegen die 2008 bekanntgewordenen Pläne BAYERs für ein neues Kunststoff-Werk am Standort Dormagen. In den Genehmigungsverfahren drang sie darauf, den Konzern zur Prüfung von Herstellungsverfahren zu verpflichten, die kein Phosgen benötigen. Aber das geschah nicht. Die Anlage zur Produktion von Toluylendiisocyanat (TDI) ging 2014 mit Phosgen als Reaktionssubstanz in Betrieb.

In dieser Fertigungsstätte, die heute im Besitz der BAYER-Abspaltung Covestro ist, könnte das Phosgen in die Umgebung gelangt sein. Dafür kämen aber auch die Pestizid-Produktion von BAYER CROPSCIENCE oder andere Betriebe in Frage. „Wo auch immer die Freisetzung stattgefunden hat – sie zeigt, wie wichtig eine strenge Kontrolle der Chemie-Produktion ist. Profit darf nicht vor Sicherheit gehen. Vor diesem Hintergrund lehnt die CBG die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ab, wie sie die Bundesregierung derzeit im Zuge der Implementierung der EU-Industrieemmissionsrichtlinie in deutsches Recht plant“, hält Hincha-Weisel abschließend fest.

Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

CBG Redaktion

CBG zur Abstimmung des EU-Parlaments

Am kommenden Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Aufweichung der Bestimmungen für gentechnisch manipulierte Pflanzen ab. Nach der im Juli 2023 präsentierten Vorlage fallen die neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas nicht mehr unter Gentechnik, sofern die mit diesen Methoden produzierten Ackerfrüchte natürlichen oder konventionell gezüchteten Exemplaren gleichen. Nur wenn die Unternehmen die Genscheren zum Einbau fremden Erbguts nutzen oder mehr als 20 Eingriffe vornehmen, will Brüssel die Gewächse nicht mehr in die Kategorie I einordnen. Diese Gen-Konstrukte gehören dann zur Kategorie 2, die nach wie vor Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten vorsieht. 

„Der Verordnungsvorschlag der EU ignoriert die von den Neuen Gentechniken ausgehenden Gefahren und gefährdet die bisherige Koexistenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Zudem nimmt er den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt. Darum müssen die Abgeordneten mit ‚Nein‘ stimmen“, fordert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen nämlich so „präzise kontrolliert werden“, wie der BAYER-Konzern behauptet, der mit Hilfe der Schnippel-Techniken unter anderem eine Vitamin-D-Tomate, einen Kurzhalm-Mais, einen Senfblätter-Salat und ein Acker-Hellerkraut entwickelt bzw. schon fertiggestellt hat. Allzu oft kommt es bei den Operationen an den beabsichtigten Stellen zu unbeabsichtigten Mutationen und an unbeabsichtigten Stellen zu den beabsichtigten Mutationen. 

Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz“ (BfN) die mittels der Neuen Gentechniken (NGT) hervorgebrachten Gewächse nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu“, erklärt die Behörde. Zudem hält sie fest: „Auch die Art und der Umfang der Veränderung sind nicht geeignete Kategorien, um per se von einem geringen Risiko auszugehen.“

Der BAYER-Konzern hingegen macht gleich die ganze Zukunft der europäischen Landwirtschaft von einer Lockerung der bisherigen Regelungen abhängig. In altbekannter Manier preist er CRISPR/Cas & Co. als Allheilmittel gegen Ernährungskrisen, Klimawandel und übermäßigen Pestizid-Gebrauch. Dabei gibt es noch gar keine Pflanzen mit solchen Wunderkräften. Weltweit stehen gerade einmal drei Laborfrüchte auf den Äckern, während zahlreiche andere die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllten. Auch der Leverkusener Multi macht bisher keine Anstalten, seinen Senfblätter-Salat zu vermarkten.

Gleichwohl betreibt er in Brüssel Extrem-Lobbying. Der Global Player sprach sogar schon persönlich bei Irene Sacristán Sánchez vor, die bei der Generaldirektion Gesundheit die Verantwortung für die Neuen Gentechniken trägt. Überdies gelang es ihm in Tateinheit mit anderen Agro-Riesen bereits, die EU-Kommission zu Änderungen ihres Entwurfs zu bewegen. So wollte diese ursprünglich Laborfrüchte mit eingebauter Immunität gegenüber Glyphosat und anderen Herbiziden weiter Genehmigungsverfahren durchlaufen lassen, weil sie sich vor Auskreuzungen und dem Heranwachsen von Superunkräutern fürchtete. Doch nach der Intervention von BAYER & Co. waren diese Ängste plötzlich verflogen.

Aus all diesen Gründen wendet sich die Coordination gegen die Deregulierung der bisherigen Vorschriften.

Dementsprechend gehört sie auch mit zu den Organisationen, die am Vortag der Abstimmung zur Demonstration in Straßburg aufrufen. Sie beginnt um 8 Uhr vor dem Europäischen Parlament.

Warken schont BAYER & Co.

CBG Redaktion

Arznei-Kosten kaum gedeckelt

An diesem Freitag beraten Bundestag und Bundesrat über das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Obwohl die Krankenkassen nur für die Krankenhaus-Behandlungen noch mehr Geld aufbringen als für Medikamente, müssen die Pharma-Konzerne nur einen geringen Beitrag zur Sanierung der Budgets leisten. „Gesundheitsministerin Nina Warken hat dem Lobby-Druck von BAYER & Co. nachgegeben“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Auf ganzseitigen Zeitungsannoncen hatte die Branche im Falle allzu drastischer Spar-Vorgaben mit Abwanderung und mit einer Arzneimittel-Unterversorgung gedroht. BAYER-Chef Bill Anderson erdreistete sich sogar, noch höhere Pillen-Preise zu fordern. „Alle europäischen Regierungen wünschen sich Pharma- und Biotech-Arbeitsplätze. Aber wenn es um die Preise von innovativen Medikamenten geht, akzeptieren sie nur einen Bruchteil dessen, was die USA zahlen. Das ist nicht hinnehmbar“, sagte er in einem t-online-Interview.

Dabei stiegen die Ausgaben der Kassen für Pharmazeutika im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr bereits um fünf Prozent auf 58,5 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon ging für neue, patentgeschützte Präparate drauf, obwohl deren Anteil an den Verschreibungen nur bei 7,1 Prozent lag. Der Leverkusener Multi etwa verlangt für eine Packung seines Krebsmittels NUBEQA mit 112 Tabletten rund 3.500 Euro.

Vor diesem Hintergrund hatte die Finanzkommission Gesundheit diverse Vorschläge für Etat-Entlastungen gemacht, von denen Nina Warken aber längst nicht alle umgesetzt hat. So schreckte die CDU-Politikerin davor zurück, den Hersteller-Rabatt, den die Unternehmen den Krankenversicherungen gewähren müssen, von sieben auf 14 Prozent anzuheben. Auch mochte sie nicht an dem Sonderstatus für Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen rütteln. Die damit verbundenen Fehlanreize bleiben bestehen. Weil durch ein beschleunigtes Zulassungsverfahren und ein längeres Exklusivrecht für die Vermarktung Extra-Profite locken, überbieten sich die Pillenriesen geradezu bei der Produktion sogenannter Orphan Drugs, während sie für die Entwicklung dringend benötigter, aber weniger rendite-trächtiger Mittel wie etwa Antibiotika Subventionen verlangen.

Damit nicht genug, will Warken der Industrie überdies noch einen langgehegten Wunsch erfüllen und die Leitplanken einreißen, die vor finanziellen Belastungen durch neue Arzneien mit gar keinem oder nur geringem Zusatznutzen schützen. Die Deckelung der Aufwendungen für diese Pharma-Flopps bzw. „Schritt-Innovationen“ (BAYERs Arznei-Chef Stefan Oelrich) auf die Kosten einer vergleichbaren Therapie entfällt. 

Konsequenterweise schätzt der Gesetzes-Entwurf den Effekt der verschiedenen Maßnahmen auf dem Pillen-Sektor selbst als gering ein. „Es ist auch weiterhin mit einem Anstieg der Arzneimittel-Ausgaben zu rechnen“, heißt es auf der Seite 145. Ein Offenbarungseid.

„Was Ministerin Warken BAYER & Co. nicht abverlangt, holt sie sich bei den gesetzlich Versicherten, den ÄrztInnen, Kliniken und Krankenhaus-Trägern. Das ist inakzeptabel. Darum unterstützt die Coordination gegen BAYER-Gefahren alle Proteste gegen das Gesetzes-Vorhaben“, so Hincha-Weisel abschließend.