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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 3. Juli 2026

Ticker 1/26

CBG Redaktion

AKTION & KRITIK

CBG beim Klimastreik

Am 14. November 2025 hat die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) in Düsseldorf am internationalen Klimastreik teilgenommen, der aus Anlass der Klimakonferenz in Brasilien stattfand. Der BAYER-Konzern firmierte bei der COP30 als „diamond sponsor“ der AgriZone und nutzte die Plattform, um „eine positive Botschaft über den Landwirtschaftssektor in der Klima-Agenda“ zu verkünden. 

Wie wenig es da eigentlich zu verkünden gibt, stellte CBG-Vorstand Jan Pehrke in seinem Rede-Beitrag klar. Er verwies darin auf den hohen Anteil des Landwirtschaftssektors an dem globalen Treibhausgas-Aufkommen – elf Prozent – und den Beitrag des Leverkusener Multis dazu – drei Millionen Tonnen pro Jahr.

Und zum Abschluss zitierte Pehrke Alan Tygel von der PERMANTENTEN KAMPAGNE GEGEN AGRARGIFTE UND FÜR DAS LEBEN, einen brasilianischen Kooperationspartner der CBG, mit den Worten: „Wir dürfen uns keine Illusionen über die COP machen. Die durch das kapitalistische System verursachte Umweltkrise wird nicht von Regierungen gelöst werden, die von Unternehmen kontrolliert werden, die von der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen profitieren. Die Finanzierung der ‚AgriZone für nachhaltige Landwirtschaft‘ durch Unternehmen wie BAYER und NESTLÉ und die Anwesenheit von Vertretern von SYNGENTA in der Schweizer Delegation sind ein Beweis für das Scheitern der COP. Entweder werden die Lösungen von den Menschen selbst entwickelt, oder es wird keine Lösung geben.“

CBG bei Antikriegsdemo

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gehörte mit zu den über 500 Gruppen, die den Aufruf „Nie wieder kriegstüchtig. Stehen wir auf für den Frieden“ mit unterzeichnet haben. „Wir fordern statt Eskalation Diplomatie und Entspannungspolitik und fordern die Bundesregierung auf, sich für ein schnelles Ende der Kriege in Europa, im Nahen und Mittleren Osten einzusetzen“, hieß es darin unter anderem. Am 3. Oktober 2025 gingen rund 35.000 Menschen dafür auf die Straße. Die CBG beteiligte sich an der Demonstration in Berlin.

Die CBG bei der „Toxic Trade Tour“

Der BAYER-Konzern zählt zu den Hauptprofiteuren des Handelsvertrages, den die EU mit den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abschließen will. Unter anderem eröffnen die in dem Abkommen vorgesehenen Zoll-Streichungen die Aussicht auf einen gesteigerten Pestizid-Absatz. Und genau diese Nebenwirkung des Deals setzte die „Toxic Trade Tour“ auf die Agenda. Am 3. November machte sie Halt in Berlin. Von Wien, München und Warschau kommend, legte die Tour auf ihrem Weg nach Brüssel einen Zwischenstopp in der Bundeshauptstadt ein. Die AktivistInnen bauten vor dem Bundeskanzleramt eine riesige Pyramide aus Pestizid-Fässern auf und schenkten daneben an einer Bar Gift-Cocktails aus.

Zum Auftakt der Kundgebung schilderten der brasilianische Geologe Dr. Ronaldo Barros Sodré und Raimunda Francisca Vieira Paz vom Menschenrechtszentrum der Diözese Balsas-MA, welche verheerenden Auswirkungen die Gift-Frachten made in Germany vor Ort haben. Der Toxikologe Dr. Peter Clausing ging in seinem Rede-Beitrag noch einmal gesondert auf diejenigen Pestizide ein, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit keine Zulassung (mehr) haben. 

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nahm sich dann mit dem BAYER-Konzern einen der Hauptproduzenten dieser und anderer Agro-Chemikalien vor. Aber auch das ganze agro-industrielle Modell mit seinen bekannten Begleiterscheinungen wie der Abholzung von Regenwald und der Vertreibung indigener Gemeinschaften erhält durch die Übereinkunft Auftrieb, warnte Pehrke. Dabei ist das brasilianische Agro-Business jetzt schon für den Hauptteil der Treibhausgas-Emissionen des Landes verantwortlich, hob er mit Blick auf die Klima-Konferenz in Belém hervor.

Friedrich Merz fand leider keine Zeit, aus dem Bundeskanzleramt zu kommen und sich den Fragen der AktivistInnen zu stellen. Deshalb mussten die AktivistInnen mit einem Double vorliebnehmen. Aber dessen Antworten verleugneten den beunruhigenden Charakter des Handelskontrakts völlig. Daher ergoss sich über dem Merz-Lookalike leider ein Teil der eigentlich für die Mercosur-Länder bestimmten Gift-Fässer vorzeitig, und Ursula von der Leyen erging es im Anschluss nicht besser.

„Sehr deutlich haben Sie unsere Kritik an dem EU-Mercosur-Abkommen ignoriert“, resümierte Hanni Gramann von ATTAC die unerquicklichen Statements von Merz und der Interviews zusammen und stellte am Schluss noch einmal klar: „Es braucht ein Abkommen, das die ungleichen Handelsbeziehungen überwindet und die sozial-ökologischen Risiken minimiert.“

Anderson bei der „Toxic Trade Tour“

Bei ihrem Stop in Warschau nahm sich die „Toxic Trade Tour“ gegen das EU-Mercosur-Abkommen statt Ursula von der Leyen (s. o.) den BAYER-Chef Bill Anderson vor. Es erging ihm aber nicht besser. Da er Fragen der örtlichen AktivistInnen zu den Ackergift-Exporten des Konzerns nicht zu deren Zufriedenheit beantwortete, bekam er eine Dusche mit Pestiziden der Hausmarke ab.

UN warnt vor Konzernmacht

Mitte Oktober 2025 stellte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, seinen Bericht „Konzern-Macht und Menschenrechte im Nahrungsmittel-Sektor“ bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen vor. Der Report macht einen Konzentrationsprozess in der ganzen Lebensmittel-Wertschöpfungskette aus und warnt eindringlich vor den Auswirkungen auf das Recht auf Nahrung. „Die Macht der Unternehmen im Nahrungsmittel-Sektor ist stark konzentriert, sodass eine relativ kleine Gruppe von Menschen die Nahrungsmittelsysteme so gestalten kann, dass sie dem obersten Ziel der Gewinnmaximierung dienen und nicht dem Gemeinwohl“, hält Fakhri fest.

Er untermauert diesen Befund mit Zahlen: Gerade einmal ein Prozent der industriellen Landwirtschaftsbetriebe verfügen inzwischen über 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Gleichzeitig kontrollieren vier Unternehmen mehr als die Hälfte des kommerziellen Saatgutmarktes und über 60 Prozent des Pestizidmarktes. Ähnlich dominant ist eine kleine Zahl von Anbietern bei Düngemitteln, Landmaschinen, Mast-Geflügel, Tierarzneien und den Plattformen der digitalen Landwirtschaft.

Im Vorfeld hatte der UN-Sonderberichterstatter Initiativen aus der ganzen Welt um Input zu dem Konzernmacht-Report gebeten. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ist dem gemeinsam mit FIAN nachgekommen. Aber nicht nur deshalb findet BAYER darin als nicht gerade kleiner Teil des Problems Erwähnung. Sowohl den hohen Markt-Anteil des Leverkusener Multis in den Segmenten „Pestizide“, „Saatgut“ und „Gentechnik“ als auch denjenigen bei der digitalen Landwirtschaft kritisiert der Bericht. 

CBG-Jahrestagung 2025

„BAYERs prekäre Lieferketten – Welt im Würgegriff“ lautete dieses Mal das Thema der Jahrestagung, zu der die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) am 11. Oktober nach Düsseldorf eingeladen hatte. 

Den Auftakt machte Tilman Massa vom Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Massa skizzierte den langen Weg hin zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz – und wieder zurück, bevor er sich den entsprechenden Aufweich-Bemühungen auf europäischer Ebene widmete. 

Jan Pehrke von der CBG zeigte dann am konkreten Beispiel „BAYER“ auf, wie wichtig belastbare Paragrafen-Werke zur Einhegung des weltweiten Treibens der Konzerne wären. Die – noch – gesetzlich vorgeschriebenen Lieferketten-Berichte des Leverkusener Multis weisen nämlich zahlreiche Verstöße gegen ethische und soziale Standards aus. Von Kinderarbeit und Behinderung gewerkschaftlicher Betätigung über Arbeitsschutz-Verletzungen bis hin zu Lohnraub und Diskriminierung am Arbeitsplatz reichten die Verfehlungen bei den Zulieferern des Global Players. 

Die Coordination wollte die Lieferketten-Problematik jedoch auch im Kontext des ganzen Welthandelssystems und dessen jüngster Entwicklungsstufe erörtern. Werner Rätz von ATTAC gab den entsprechenden Input. „Von der Systemkonkurrenz über das Empire zu einer multipolaren Welt und der erneuten Konkurrenz der Blöcke: Ist die Globalisierung am Ende?“, überschrieb er seinen Vortrag. Der ATTAC-Mitgründer sah die neueste Formation des Kapitalismus jedoch nicht als Zäsur an, sondern als eine, die auf frühere aufsetzt und weiter eine Antwort auf die alte Frage sucht: Wohin bloß mit dem ganzen überschüssigen Kapital? Also als einen weiteren Versuch, den Ausbruch der systematischen Krise aufzuschieben. 

Darüber entbrannte in Düsseldorf eine ebenso leidenschaftliche Diskussion wie zu den anderen Beiträgen, wobei auch die Erörterung von konzern-kritischen Handlungsperspektiven nicht zu kurz kam. Und am Ende des Tages dann traten alle bereichert, aber auch ein wenig erschöpft die Heimreise an.

CBG schreibt EU

Die EU will im Zuge ihrer Deregulierungsanstrengungen auch Hand an die Bestimmungen zu Pestiziden, Bioziden, Futtermitteln und Lebensmitteln legen (siehe POLITIK & EINFLUSS). „Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU gestärkt werden“, verkündet sie. Die CBG lehnt das Vorhaben ab und hat im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses ein entsprechendes Statement zum „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ abgegeben. „Die EU darf die Profit-Interessen des Agro-Business‘ nicht über den Gesundheitsschutz der BürgerInnen stellen. Insbesondere die Bestrebungen zur Aufweichung der Bestimmungen, die die Pestizid-Regulierung betreffen, sieht die CBG kritisch“, hieß es darin. Die Coordination monierte, dass die Europäische Union noch nicht einmal die geltenden Regeln umsetzt und verwies dabei auf die vielen Zulassungsverlängerungen, die vorschriftswidrig automatisch bzw, „technisch“ ohne Risiko-Prüfungen auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Studien erfolgen. Ansonsten plädierte die Coordination für Verschärfungen statt für „Vereinfachungen“. Nach Ansicht der CBG besteht beispielsweise akuter Handlungsbedarf bei denjenigen Pestiziden, die zur Gruppe der PFAS gehören. Auch drang sie mit Blick auf die vielen LandwirtInnen, die die Anerkennung von „Parkinson durch Pestizide“ als Berufskrankheit beantragen, darauf, den möglichen neurotoxischen Effekten von Agrochemikalien im Genehmigungsprozess mehr Beachtung zu schenken.

COP30: CBG unterzeichnet Manifest

Bei der UN-Klimakonferenz COP30 in Brasilien hatten sich auch Umwelt-Initiativen, indigene Gemeinschaften, Gewerkschaftler-Innen sowie Kleinbauern und -bäuerinnen einen Ort geschaffen, um ihre Forderungen artikulieren zu können: den „People‘s Summit“. Im Vorfeld der Konferenz veröffentlichten die Organisationen ein Manifest, in dem sie die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der CO2-Emissonen als unzulänglich kritisierten und für eine „sozial-ökologische Agenda“ zur Lösung der Klima-Krise eintraten. Unter anderem verlangten die Gruppen von den transnationalen Unternehmen der Agro-Industrie, der Energiewirtschaft, des Bergbaus und anderer Sparten, Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Aktivität auf die lokalen Bevölkerungen abzulegen.

Über 1.150 Verbände haben das Manifest unterzeichnet, dazu gehörte auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

CBG beim Sommerfest der „Linken“

„Trinken mit Linken meets gemeinsamen Austausch“ – mit diesen Worten hatte der Leverkusener Kreisverband der Partei „Die Linke“ Ende Juli 2025 zu seinem Sommerfest eingeladen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nahm gerne an. Sie nutzte die Gelegenheit, um neue Kontakte zu knüpfen, alte aufzufrischen und weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit am Stammsitz des BAYER-Konzerns zu erkunden.

Für eine andere Agrarpolitik der EU!

Die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) der Europäischen Union setzt ganz auf das agrar-industrielle Modell und fördert es gemäß der Devise „Wachse oder weiche“ nach Kräften. So erhalten 20 Prozent der Betriebe 80 Prozent der Subventionen, was nicht wenig zum Höfesterben beiträgt. Auch spielen ökologische Kriterien bei der Vergabe kaum eine Rolle. 

Darum hat die Initiative GOOD FOOD GOOD FARMING jetzt eine Umkehr gefordert. Sie legte ihre Vorstellungen von einer gerechten, widerstandsfähigen und zukunftsfähigen GAP in einem Positionspapier dar und verfasste auf dieser Basis einen Aufruf. 

„Wir müssen die Agrarmärkte gerechter regulieren und das veraltete hektar-basierte Fördersystem auslaufen lassen (…) Die Gelder sollten Landwirte dabei unterstützen, öffentliche Leistungen wie sauberes Wasser, Schutz der biologischen Vielfalt und Tierschutz zu erbringen“, so Esmeralda Borgo vom belgischen Bündnis VOEDSEL ANDERS FLANDERN.

Fast 100 Organisationen aus ganz Europa trugen diesen Vorstoß mit, darunter auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG).

Demo in Bremen

Unter der Losung „Disrupt. Food System“ fanden vom 9. bis zum 13. Oktober 2025 in Bremen internationale Aktionstage statt. Der Bündnisdemo „Gemeinsam ackern! EU-Mercosur stoppen! Für eine solidarische Ernährungswende jetzt!“ schlossen sich am 11. Oktober rund 400 Menschen an. Der Aufruf zählte die Folgen des Handelsvertrags auf, den Brüssel mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay schließen will, wie mehr Abholzung von Regenwald, mehr Monokulturen und mehr Menschenrechtsverletzungen. Und er nannte auch die Profiteure: „Gewinner der Ausweitung wären internationale Agrarkonzerne – und deutsche Chemieriesen wie BAYER und BASF, die ihre Pestizide und Gentech-Produkte auf Kosten von Menschen und Umwelt in Südamerika absetzen.“

„Disrupt“ beließ es allerdings nicht bei dem Straßenprotest, sondern führte auch Aktionen des zivilen Ungehorsams durch. Im Hafen der Hansestadt unterbrachen Blockaden vor Futtermittel-Importeuren  die Handelsströme zumindest zeitweise. „Wir stehen für gutes Essen, für alle, mit allen. Das bedeutet für uns, dass es absolut absurd ist, dass Futtermittel aus Südamerika importiert werden. Dort werden Wälder abgeholzt, indigene Gemeinschaften vertrieben“, erklärte das Bündnis.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hätte sich gerne an den Aktionstagen beteiligt, aber der Parallel-Termin „Jahrestagung“ verhinderte das. Sie gehörte aber zu den Organisationen, die den Aufruf zu der Demonstration am 11. mit unterzeichneten.

PFAS: Bezirksregierung machtlos

Nach Recherchen des BUND NRW gelangen vom Leverkusener Chem„park“ aus große Mengen an PFAS-Substanzen in den Rhein (siehe Ticker 4/25). Die Rückstände überschritten im Juli 2025 den Orientierungswert zeitweise um das 50-Fache. Als Quellen für die Einleitungen nannte die Bezirksregierung Köln das Sickerwasser des CURRENTA-Klärwerks Leverkusen-Bürrig sowie die Firma MOMENTIVE. Daraufhin wollte eine Aktivistin aus Leverkusen von der Behörde wissen, welche Schritte sie gegen diesen Umweltskandal unternehme. Die Antwort fiel besorgniserregend aus. Da für die allermeisten PFAS-Substanzen keine Grenzwerte, sondern nur Orientierungswerte existieren, habe die Bezirksregierung keine rechtliche Handhabe, um dagegen etwas auszurichten, hieß es. Ihr bliebe nur, Reduzierungsmaßnahmen „im Dialog mit den Betreibern“ auf den Weg zu bringen, was auch geschehe. Darum begrüßte sie auch die Regulierungsbemühungen auf EU-Ebene. 

Allerdings stocken die Pläne – wie alle anderen Umweltschutz-Maßnahmen Brüssels – schon seit Längerem.

Mettmannkiez-MieterInnen wehren sich

Der BAYER-Konzern beabsichtigt im Berliner Stadtteil Wedding Wohnraum en masse zu vernichten. Nicht weniger als 18 Häuser in unmittelbarer Nähe seines Werksgeländes will er abreißen und damit nicht nur 140 Wohnungen, sondern auch noch eine Kindertagesstätte, KünstlerInnen-Ateliers, Gewerbebetriebe und Büroräume dem Erdboden gleichmachen. Dabei bleibt der Grund für den Kahlschlag im Dunklen: Zu seinen Plänen hat der Leverkusener Multi sich bisher nicht geäußert.

Wegen „nichtwirtschaftlicher Verwertbarkeit“ der Immobilien stellte er den MieterInnen des Mettmannkiezes aber schon einmal die Kündigungen aus. „Die betroffenen Gebäude sind planungsrechtlich nicht mehr für Wohnzwecke ausgewiesen“, erklärte der Global Player und beantragte den Abriss. Das Bezirks-amt Berlin-Mitte stimmte dem zu. Aber einige MieterInnen auf der Tegeler Straße wehren sich. So folgten Denise Taureg und Stefan Casutt der Räumungsaufforderung nicht. Darum verklagte BAYER die beiden.

DUOGYNON-Gutachter in der Kritik

Der Schwangerschaftstest DUOGYNON der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt (siehe auch RECHT & UNBILLIG). Darüber hinaus kamen durch das Medizin-Produkt bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt. 

Entschädigungsforderungen wiesen SCHERING und der Leverkusener Multi als Rechtsnachfolger jedoch stets ab. 

Auch das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) steht in der Verantwortung, denn es verletzte seine Aufsichtspflicht. Der Abteilungsleiter Klaus Wolf von Eickstedt bezeichnete sich sogar einmal als „Advokat der Firma SCHERING“ – und handelte entsprechend. So schmuggelte er etwa entlastende Unterlagen in das BGA und hielt das Unternehmen immer über die Vorgänge im Amt auf dem Laufenden. Der Mitarbeiter gab dem Pillen-Produzenten zudem Tipps für Entlastungsstudien und für den Umgang mit der aufkeimenden Kritik am Verhalten des Konzerns.

Aber der Anfang der 2020er Jahre vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einem Gutachten zur Rolle des BGA in dem DUOGYNON-Skandal beauftragte Historiker Dr. Niklas Lenhard-Schramm stellte der Behörde einen Persilschein aus. Die Betroffenen-Verbände reagierten empört. Lenhard-Schramm aber ließ sich nicht beirren und baute seine Arbeit – mit freundlicher Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums – zu einer über 400 Seiten langen Studie aus.

In seiner Rezension stimmte Marc von Miquel zwar der Kernaussage des Werkes zu, wonach das Bundesgesundheitsamt keine Rechtsbrüche begangen hat, kritisierte jedoch die Entlastung Eickstedts und anderer Personen. „Hier und bei anderen Fallbeispielen gerät die Einordnung in den rechts- und verwaltungshistorischen Kontext tendenziell zu einer Rechtfertigung des behördlichen Handelns“, schreibt von Miquel auf dem Portal H-Soz-Kult.

KAPITAL & ARBEIT

Neue Betriebsratsführung in Bergkamen

Am BAYER-Standort Bergkamen übernimmt mit Tanja Pisarz zum ersten Mal eine Frau die Leitung des Betriebsrats. Ansonsten bekennt sich die Beschäftigten-Vertretung aber zur Kontinuität. „Ich übernehme den Betriebsratsvorsitz in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen in der Arbeitswelt, die von neuen Arbeitsmodellen, strukturellen Anpassungen im Konzern und sich wandelnden Arbeitsumgebungen geprägt sind. Umso wichtiger ist es uns als Betriebsratsführung, die bewährte konstruktive Kooperation mit der Standort-Leitung fortzuführen“, erklärt Pisarz. Ihr Stellvertreter Thomas Leitmann bekennt sich dann auch ausdrücklich zu BAYERs Rationalisierungsmodell „Dynamic Shared Ownership“, obwohl es seit 2024 schon über 13.500 Arbeitsplätze gekostet hat. „Es sind die starken Netzwerke der IG BCE, und die langjährige Erfahrung des Teams, die in dieser Transformation Orientierung und Sicherheit geben“, meint Leitmann.

KONZERN & VERGANGENHEIT

100 Jahre Berufskrankheiten-Verordnung

Im Jahr 1925 beugte sich das damalige Reichsarbeitsministerium dem Druck der „International Labour Organisation“ und erließ die „Verordnung über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten“. Um das Schlimmste zu verhindern, hatten BAYER & Co. daran mitgewirkt. Nicht zuletzt deshalb beschränkte sich die Liste auf elf Erkrankungen, fast alle aus dem Bereich der Chemie-Industrie. Dazu zählten zum Beispiel Vergiftungen durch Phosphor, Quecksilber oder Arsen und Hautkrebs durch Ruß, Teer, Anthrazen oder andere Stoffe. 

Seither durchlief die Verordnung viele Veränderungen, aber nicht wenige Geburtsfehler blieben. So gibt es noch immer hohe Hürden für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Berufskrankheit. Besonders gravierend: Die Beweislast liegt auf der Seite der Betroffenen, und jeder Fall wird gesondert geprüft. Auch fehlt es vielen GutachterInnen an Fachwissen. „Der Gesetzgeber sperrt sich seit Jahrzehnten, arbeitswissenschaftliche Kompetenz in das BK-Recht hineinzunehmen“, kritisiert der Arbeits- und Gesundheitswisssenschaftler Wolfgang Hien. Die niedrigen Anerkennungsquoten – etwa bei LandwirtInnen, die an Parkinson erkrankt sind und Pestizide dafür verantwortlich machen – wundern da kaum mehr.

Tod von Jürgen Dormann

Im September 2025 verstarb der ehemalige Manager Jürgen Dormann, der das Unternehmen HOECHST liquidierte. Fusioniert mit Rhône-Poulenc und und unter dem Namen AVENTIS firmierend, war dem Konstrukt kein langes Leben beschieden. Im Jahr 2004 kaufte es SANOFI auf. Zuvor hatte Dormann versucht, die alte IG-FARBEN-Tradition wiederzubeleben und HOECHST mit BAYER zusammenzubringen. Das ließ sich erst auch ganz gut an, aber am Ende konnten sich die ManagerInnen beider Unternehmen nicht darüber verständigen, wer Herr im neuen Haus sein sollte.

IG FARBEN & HEUTE

Zyklon B: Die IG-Spitze wusste alles

Vor 100 Jahren haben BAYER, BASF & Co. die IG FARBEN gegründet, die später das industrielle Rückgrat des NS-Staates bilden sollte. Die BASF nutzte dieses traurige Jubiläum, um Farbe zu bekennen. Sie veröffentlichte auf ihrer Website unter der Überschrift „Ein belastetes Kapitel deutscher Industrie-Geschichte“ ein umfangreiches Dossier über die Interessensgemeinschaft. 

Auch ein Passus zu  Zyklon B findet sich darin, denn die IG-Tochter DEGESCH produzierte diese Substanz. Ursprünglich als Mittel gegen Schadinsekten entwickelt, kam der Stoff in den Gaskammern der KZs als Massenmord-Waffe zum Einsatz. „Heute geht die historische Forschung davon aus, dass man im Konzern auf oberster Ebene hiervon wusste“, hält die BASF fest. 

Bei BAYER hingegen fehlen solche Ausführungen. Auf der Website gibt es keinen Extra-Abschnitt zu den IG FARBEN; in der ansonsten groß ausgebreiteten Unternehmensgeschichte bleiben sie eine Randnotiz. Noch nicht  einmal das Wort „Zyklon B“ taucht auf. 

Und die 1988 erschienene Firmenchronik „Meilensteine“ stellt die damaligen ManagerInnen trotz der ab 1941 ff. explodierenden Umsätze mit der Chemikalie als Ahnungslose dar. Dazu verweist sie auf den Nürnberger IG-FARBEN-Prozess. Dort gaben Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein zu Protokoll, sich die florierenden Geschäfte mit einer „Insektenplage im Osten“ erklärt zu haben – und kamen damit durch.

POLITIK & EINFLUSS

Unbefristete Pestizid-Verlängerungen

Die EU steht seit Langem in der Kritik, weil sie oft die Zulassung von Pestiziden verlängert, ohne die Risiko-Bewertung abgeschlossen zu haben. Unlängst hatten mehrere Initiativen gegen diese Praxis der „technischen Verlängerungen“ geklagt und vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen (siehe RECHT & UNBILLIG). 

Und jetzt reagiert die Europäische Union. Sie will sich des leidigen Problems entledigen, indem sie bis auf wenige Ausnahmen alle Ackergift-Zulassungen entfristet! Das sieht das „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ vor. „Mit dieser Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Lebens- und Futtermittelindustrie in der EU gestärkt werden“, heißt es aus Brüssel. Bereits ohne den Passus zur Entfristung der Genehmigungen zu kennen, hatte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses vor dem Deregulierungsvorhaben gewarnt. „Die EU darf die Profit-Interessen des Agro-Business‘ nicht über den Gesundheitsschutz der BürgerInnen stellen. Insbesondere die Bestrebungen zur Aufweichung der Bestimmungen, die die Pestizid-Regulierung betreffen, sieht die CBG kritisch“, hieß es darin.

Damit nicht genug, will die EU auch noch den Zeitraum strecken, bis zu dem eine wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen verbotene Agrochemikalie noch verkauft werden darf. Zudem beabsichtigt sie, die Mitgliedsländer bei den nationalen Genehmigungsverfahren von der Pflicht zu entbinden, die jeweils neuesten unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen.

Big Agro hatte solche „Entbürokratisierungen“ immer schon gefordert und zeigt sich zufrieden. „BAYER betrachtet den Omnibus zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als eine willkommene Gelegenheit, den derzeitigen Rahmen für den Pflanzenschutz zu modernisieren und zu verbessern“, so der Konzern. „Wir sind der Ansicht, dass im Agrarsektor ein erhebliches Potenzial besteht, Verfahren zu straffen, Komplexität zu reduzieren und Innovationen in kritischen Technologien wie dem Pflanzenschutz zu fördern“, bekundet der Agro-Riese. 

Nach Protesten von UmweltschützerInnen ruderte die EU-Kommission etwas zurück. Bei Pestiziden, deren Risiko-Bewertungen noch Fragen aufwerfen oder die wegen ihres Gefährdungspotenzials „Kandidaten für eine Substitution“ sind, bleiben Verlängerungsverfahren obligatorisch.

Zahlreiche Lobby-Treffen

Der BAYER-Konzern tat seine Meinung zu dem von der EU geplanten „Omnibus-Vereinfachungspaket“ für den Sektor „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ nicht nur in Statements kund (s. o.), sondern äußerte diese auch direkt in Lobby-Gesprächen mit EU-VertreterInnen. Auf sechs Meetings mit EU-KommissarInnen oder deren Kabinettsmitgliedern zum Thema „Vereinfachung“ kam der Leverkusener Multi allein im Jahr 2025.

Top-Lobbyist BAYER

Kaum ein Konzern kann auf so viele Lobby-Gespräche mit EU-KommissarInnen oder deren Kabinettsmitgliedern verweisen wie BAYER. Auf 34 Meetings kam der Leverkusener Multi im Jahr 2025 INTEGRITY WATCH EU zufolge. Fleißiger waren da nur noch die Einfluss-ArbeiterInnen von BMW.

Ab 2026 Gentech-Deregulierungen?

Mitte Juli 2023 hat die Europäische Union einen Vorschlag für eine neue Verordnung präsentiert, die das Ziel hat, den neuen genomischen Techniken (NGT) den Weg auf die Äcker zu erleichtern. Sie gab damit dem Lobby-Druck der Agro-Riesen nach, die „sehr aktiv“ (O-Ton BAYER) Lobby-Arbeit für die Deregulierungen gemacht haben. Im Dezember 2026 nahm das Vorhaben die nächste Hürde – und zwar eine ziemlich große. Der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber (CSU),  ließ bei den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat zur Vorlage Brandmauer Brandmauer sein und machte gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien.

Das Ergebnis fiel entsprechend aus. Künftig will die EU Pflanzen, denen die Unternehmen mit Genscheren wie CRISPR/Cas oder TALEN keine Gene artfremder Organismen verpasst haben, wie in der Natur vorkommende oder mit Hilfe konventioneller Verfahren gezüchtete Gewächse behandeln und von Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten ausnehmen. 

In diese Kategorie NGT1 fallen über 90 Prozent der Schnippel-Produkte. Nur wenn BAYER & Co. ihnen Resistenzen gegen Herbizide oder Insektizide eingebaut haben, fallen sie noch unter die alten Regeln. Ansonsten gelten diese Bestimmungen bloß noch für solche Laborfrüchte, die mehr als 20 Eingriffe über sich ergehen lassen mussten. 

Ein Copyright für die angeblich ganz natürlichen Erzeugnisse verlangten die Gentech-Giganten aber trotzdem, denn ausreichende Profite garantiert nur die Patentierbarkeit. Und die EU kam der Forderung nach. Sie „erlaubt Patente für NGTs, mit Ausnahme derjenigen Merkmale oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Wege hergestellt werden“. Mehr Macht über die Lebensmittelkette will die Europäische Kommission den Agro-Riesen damit aber nicht verschafft haben. Sie sicherte laut Informationsdienst Gentechnik zu, Vorkehrungen getroffen zu haben, „um eine Marktkonzentration zu verhindern und die Erschwinglichkeit und den fairen Zugang für Landwirte zu gewährleisten, sodass diese das Recht behalten, Saatgut aufzubewahren und wieder anzupflanzen“.

Das überzeugte jedoch nicht einmal den „Deutschen Bauernverband“. Er sprach sich gegen den bei den Trilog-Verhandlungen erzielten Kompromiss aus. Auch ansonsten hagelte es Kritik. Als einen „Ausverkauf der europäischen Züchtungs- und Landwirtschaft an die Konzerne“ bezeichnete etwa Tina Andres vom Bio-Spitzenverband BÖLW das Resultat.

Jetzt müssen noch das EU-Parlament und der EU-Rat zustimmen. Normalerweise gilt das als Formsache. Aber bei entsprechendem politischen Druck gibt es vielleicht noch Möglichkeiten, die Gentech-Deregulierung zu stoppen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird alles dafür tun.

EU schleift Lieferketten-Richtlinie

Im Februar 2025 hat die EU-Kommission eine Aushöhlung bzw. „Vereinfachung“ der Lieferketten-Richtlinie auf den Weg gebracht, die für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro gilt. Gemäß dem Omnibus-Paket müssen die betreffenden Firmen die Einhaltung sozialer, gesundheitlicher und ethischer Standards bloß noch bei ihren direkten Lieferanten kontrollieren und darüber auch nur noch alle fünf Jahre einen Bericht erstellen. 

Im Juni 2025 schleifte der EU-Ministerrat die Bestimmungen weiter, indem er den Kreis der Betriebe beschränkte, für den sie gelten. Er will jetzt nur noch solche mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in die Pflicht nehmen und selbst diese Gesellschaften nicht mehr so ganz. Nur bei Zulieferern aus Sektoren mit einem hohen Risiko für Menschenrechtsverletzungen sind die Firmen noch gefordert, genauer hinzuschauen. Auch die Haftungsregelung fiel weg.

Bei den Trialog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat im Dezember 2025, bei denen die Europäische Volkspartei (EVP) unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber (CSU) wieder gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien machte (s. o.) kam erschwerend dann noch eine Verschiebung hinzu. Für eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten jetzt bis Juli 2028 Zeit, und Geltung für die Unternehmen erlangt sie erst ab Juli 2029.

Das EU-Parlament stimmte dem Trialog-Ergebnis bereits zu – die EVP wiederum in Tateinheit mit den extrem rechten Parteien. Jetzt muss nur noch der EU-Rat die Deregulierung absegnen.

BAYER & Co. zeigten sich natürlich zufrieden, aber auch die Presse begrüßte die Entscheidung mehrheitlich. So nannte die Rheinische Post die Lieferketten-Richtlinie in ihrer ursprünglichen Form ein „Bürokratiemonster“, „das vor allem Mittelständlern das Leben zur grünen Hölle gemacht hätte“. Ansonsten war die Wut und die Enttäuschung über ein weiteres Deregulierungsopfer groß. Von „einem wirksamen Regelwerk zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima“ bleibe jetzt nicht mehr viel übrig, kritisierte etwa die INITIATIVE LIEFERKETTENGESETZ, der auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN angehört.

Der Journalist Hannes Koch bettete die Aushöhlung der Bestimmungen derweil in einen umfassenderen Zusammenhang ein. „Die Einführung menschenrechtlicher Normen für global agierende Unternehmen war eine Reaktion auf die Auseinandersetzungen um die Auswirkungen der neuen Globalisierung (…)“, schreibt er in einem taz-Kommentar: „Doch nun gerät der einheitliche Weltmarkt selbst unter die Räder (…) Um in dieser Strömung nicht zu ertrinken, setzt Europa ebenfalls eigene, kurzfristige ökonomische Interessen an erste Stelle und schleift seine selbstgesetzten Normen.“

Merz & Co. schleifen weiter

Eine Aushöhlung des deutschen Lieferketten-Gesetzes hatte die Bundesregierung bereits Anfang September 2025 bei einer Kabinettssitzung auf den Weg gebracht. CDU und SPD kündigten an, die Berichtspflichten abzuschaffen und Sanktionen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte zu verhängen. Aber Merz & Co. wollten nicht erst den ganzen Gesetzgebungsprozess abwarten, sondern die Betriebe „bereits jetzt spürbar und rechtssicher“ entlasten. Deshalb wiesen sie das für das Paragrafen-Werk zuständige „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ Ende September an, die Prüfung von Unternehmensberichten umgehend einzustellen.

Den Kreis der Betriebe, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz fallen, ließ Schwarz-Rot einstweilen unverändert. Es betrifft Gesellschaften ab einer Zahl von 1.000 Beschäftigten. Das dürfte sich mit der Umsetzung der europäischen Lieferketten-Richtlinie (s. o.)  in nationales Recht allerdings ändern. Dieser unterliegen nämlich Firmen erst ab einer Zahl von 5.000 Beschäftigten, und Merz & Co. haben angekündigt, den Transfer der EU-Bestimmungen „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ zu gestalten. 

USA: Glyphosat systemrelevant

Nach einem Bericht des Handelsblatts unterstützt die Trump-Administration BAYER in Sachen „Glyphosat“ nicht zuletzt deshalb so großzügig, weil sie das Herbizid als systemrelevant einschätzt. Dessen Vorprodukt Phosphat gehört nämlich zu den Dual-Use-Gütern und ist kriegsverwendungsfähig. Er kann nicht nur in Pestiziden, Düngemitteln, Medikamenten, Flammschutzmitteln und Batterien zum Einsatz kommen, sondern auch in Bomben, Blend- und Rauchgranaten. Darum stand Phosphat auf der am 6. November 2025 vom Innenministerium veröffentlichten Liste mit Stoffen, die die US-Regierung als „unverzichtbar für die US-Wirtschaft und die nationale Sicherheit“ einstuft. Zudem half dabei der Umstand, das ansonsten nur noch China Phosphat in größerem Maßstab zu Glyphosat verarbeitet. 

Der Agro-Riese, der auf eine lange Chemiewaffen-Geschichte verweisen kann, räumt zwar ein, Phosphat nicht nur für den Eigengebrauch zu fördern, dementiert aber Lieferungen an das Militär. Auch sonst gab er sich gegenüber dem Handelsblatt zu dem Thema nicht eben auskunftsfreudig. „Zu den Motiven für die Rückendeckung durch Trump wollte sich BAYER nicht äußern. Nur so viel: ‚Wir begrüßen, dass die US-Regierung die große Bedeutung von Phosphat für die amerikanische Wirtschaft durch die Aufnahme in die Liste der kritischen Mineralien anerkennt‘, teilte der Konzern auf Anfrage mit“.

Grünes Licht für Phosphorit-Mine

BAYER benötigt das Mineral Phosphorit zur Herstellung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphat. Das Phosphorit-Reservoir in der Tagebau-Mine nahe des Glyphosat-Standorts Soda Springs geht allerdings zur Neige. Daher beantragte die BAYER-Tochter P4 PRODUCTION LLC die Inbetriebnahme einer neuen Mine im Umkreis. Dies stieß jedoch auf Widerstand, denn der Abbau ist ein dreckiges Geschäft. So enthalten die Mineralgemenge etwa Selen, Uranium, Thorium und andere radioaktive Schwermetalle nebst ihrer Abbau-Produkte. 

Der Umgang mit den radioaktiven Stoffen verursachte bereits bei zahlreichen ArbeiterInnen von P4 Productions Krebs. Zu allem Übel beschränkt sich die verheerende Wirkung der Substanzen nicht auf die Minen selbst. Sie geht weit darüber hinaus. Selen etwa wiesen ForscherInnen überall im Umkreis des Tagebaus nach. Sowohl im Boden als auch in Pflanzen und in Gewässern wie dem Blackfoot-River fanden sich Spuren. Sogar das Grundwasser ist verseucht. Über das Minen-Wasser, die ausgebaggerten Schichten und andere Quellen gelangt die Substanz ins Freie. Das bleibt nicht ohne Folgen: Bei vielen Tieren in der Region zeigen sich Krankheitssymptome. Sie lahmen, magern ab und verlieren ihre Haare. Nicht wenige sterben den Strahlentod. Nach Angaben des US-amerikanischen Rechnungshofs verendeten im Zeitraum zwischen 1996 und 2012 600 Pferde, Rinder und Schafe, nachdem sie über Pflanzen oder Wasser Selen aufgenommen hatten. 

Es geraten von den Minen aus aber nicht nur radioaktive Schwermetalle in die Umwelt. Das Grubenwasser birgt zusätzlich noch Phosphor, Fluorsilikate und andere gesundheitsschädliche „Bodenschätze“. Und auch der aufgewirbelte Staub hat es in sich. Untersuchungen zufolge enthält er beispielsweise Radon-Gas und Fluoride.

Darum ging das Center for Biological Diversity gemeinsam mit anderen Initiativen gerichtlich gegen die geplante Phosphorit-Gewinnung aus der Mine im Caldwell Canyon vor. Die Organisationen begründeten die Klage mit einer Gefährdung der Beifußhuhn-Populationen. Mitte September 2025 kam es jedoch zu einer gütlichen Einigung. BAYER versprach, 7,7 Millionen Dollar für Tier- und Naturschutzprojekte zu spenden und sicherte zu, beim Phosphorit-Abbau umweltschonend vorzugehen.

Damit stand der Förderung des Minerals nichts mehr im Weg. Die Behörden räumten Caldwell im Genehmigungsprozess sogar einen Vorzugsstatus ein. Donald Trump hatte nämlich im März eine „Executive Order“ zur Steigerung der Mineralien-Produktion in den USA erlassen und darin Sofortmaßnahmen angemahnt. Robert Taylor vom zuständigen „Bureau of Land Management“ zeigte sich dann auch erleichtert: „Die Freigabe des BAYER-Projekts unterstützt diese Executive Order und schafft eine stabile Quelle für Phosphat.“

PROPAGANDA & MEDIEN

BAYER beim „Ludwig Erhard Gipfel“

Natürlich war auch der Leverkusener Multi schon einmal bei den „Ludwig Erhard Gipfeln“ mit von der Partie, die die Firma des Kulturstaatsministers Wolfgang Weimar ausrichtet. Schließlich winken dort „Premiumvernetzung in entspannter Atmosphäre am Tegernsee“ im Allgemeinen und „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ im Besonderen. Ganz umsonst ist das alles natürlich nicht zu haben. Das „Mont Blanc Paket“, das unter anderem die Teilnahme an einem Panel und an der „exklusiven Executive Night“ umfasst, kostet schlappe 80.000 Euro. 

Im Jahr 2022 reiste der damalige BAYER-Chef Werner Baumann zu „Deutschlands Meinungsführertreffen“ und durfte dieses gleich miteröffnen, wie der Live-Ticker des Portals Markt und Mittelstand festhielt. „10.10 Uhr: Das erste Gipfel-Panel beginnt. Und ist gleich hochkarätig besetzt. Unter anderem diskutieren Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender von BAYER, Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer die ‚Neuvermessung der deutschen Wirtschaft‘“, vermeldete das Mittelstandsmedium.

Klima-Leugner bei Agro Bar

BAYER sponsort in Brasilien den Podcast Agro Bar. Dieses Propaganda-Medium der Agro-Industrie scheut noch nicht einmal davor zurück, Klima-LeugnerInnen Raum zu geben. So durfte dort nach Recherchen des Webportals DeSmog Luiz Carlos Molion seine wirren Ansichten verbreiten. Molion bezeichnet Kohlendioxid als „Gas des Lebens“, streitet einen Effekt der Regenwald-Abholzung auf die Erderwärmung ab und spricht von „Klima-Terrorismus“. DeSmog bat den Leverkusener Multi um eine Stellungnahme dazu, aber der Konzern antwortete nicht.

Neue Werbeagentur für Consumer Health

Bei BAYER schwächeln die Geschäfte mit den frei verkäuflichen Arzneien, zu denen unter anderem Aspirin zählt. Bei der Vorstellung der Zahlen für das 3. Quartal 2026 musste der Konzern für Consumer Health sogar die Umsatz-Prognose für das Gesamtjahr nach unten korrigieren. Nicht zuletzt deshalb wechselte er im September 2025 die Werbeagentur für die Sparte. Nun versucht die INTERPUBLIC GROUP (IPG) den Absatz der Produkte anzukurbeln. Um besser wissen zu können, was die KundInnen wünschen, kommt dabei die neueste Technologie zum Einsatz. „IPG versteht, wie Daten, KI und Kreativität in dieser neuen Ära zusammenwirken müssen“, so der BAYER-Manager David Evendon-Challis.

DRUGS & PILLS

Pillen-Preise: plus neun Prozent

Und immer wieder steigen die Pillen-Preise, ganz gleich welche Kostendämpfungsmaßnahmen die Politik dagegen in Anschlag zu bringen versucht. Im Jahr 2024 erhöhten sie sich gegenüber 2023 um neun Prozent auf 59,3 Milliarden Euro. Die Verantwortung dafür tragen zu 54 Prozent die teuren patentgeschützten Präparate, „obwohl ihr Anteil an verordneten Tagesdosen im gleichen Jahr nur sieben Prozent betrug“, wie die AOK kritisch anmerkte.

Der BAYER-Konzern räumt hauptsächlich mit seinem Blutverdünner XARELTO ab. Dessen Versorgungsanteil beträgt gerade mal 0,47 Prozent, aber die Krankenkassen müssen für ihn 1,54 Milliarden Euro aufbringen. Das sind 2,6 Prozent ihres Gesamtaufwandes für Medikamente.

Standort-Faktor Mondpreise

Die Krankenkassen klagen Jahr für Jahr über die hohen Arznei-Kosten (s. o.). BAYER & Co. behaupten jedoch immer, ohne einträgliche Geschäfte lohne sich der Betrieb der Pillen-Produktion hierzulande nicht. Das wissenschaftliche Institut der AOK ist dem einmal nachgegangen. Und siehe da: „Es gibt keine empirische Evidenz für absatzmarkt-orientierte Maßnahmen zur Standort-Förderung. Die Regulierung von Arzneimttel-Preisen sollte also losgelöst von standortpolitischen Belangen erfolgen.“ Die AutorInnen nennen als entscheidendere Faktoren vielmehr die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Fachkräften und Risikokapital sowie gute Bedingungen für Medikamenten-Studien.

BAYER trennt sich von AVELOX

Der BAYER-Konzern hat die Rechte an seinem Antibiotikum AVELOX (Wirkstoff: Moxifloxacin) an die HONGSHAN CAPITAL GROUP (HSG) verkauft, die früher zum chinesischen Unternehmen SEQUOIA CAPITAL gehörte. 

Wie andere Pharma-Riesen auch, setzt der Leverkusener Multi zunehmend auf neue, patentgeschützte und deshalb besonders profitträchtige Arzneien und stößt im Gegenzug seine Wald-und-Wiesen-Mittel ab. Antibiotika und andere Standard-Medikamente kommen mittlerweile zu rund 80 Prozent aus China oder Indien.

Comeback für Asundexian?

Im Jahr 2023 musste der BAYER-Konzern den Abbruch einer Klinischen Prüfung der Phase III mit der Substanz Asundexian bekanntgeben, von der er sich Umsätze von bis zu fünf Milliarden Euro versprochen hatte. Der Wirkstoff konnte bei PatientInnen mit Vorhofflimmern weder die Zahl der Hirninfarkte noch die der ischämischen, also durch verstopfte Hirn-Arterien ausgelösten Schlaganfälle verringern. 

Eine neue Untersuchung mit dem Pharmazeutikum, das zur Gruppe der Faktor-XIa-Hemmer gehört, schloss jetzt allerdings mit besseren Ergebnissen ab. In Kombination mit einem Mittel gegen Thrombose verabreicht, vermochte es bei ProbandInnen, die bereits einen Schlaganfall erlitten hatten, das Risiko eines erneuten zu verringern. 

Sofort nach Veröffentlichung der Test-Ergebnisse stieg der Kurs der BAYER-Aktie auf ein Jahreshoch. 

Elinzanetant-Zulassungen

BAYER & Co. ist es gelungen, die Wechseljahre zu einer Krankheit zu erklären. KritikerInnen bezeichnen das als „die Medikalisierung körperlicher Umbruchphasen im Leben von Frauen“. Der Leverkusener Multi aber erschließt diesen Markt unverdrossen. So hat er im Jahr 2020 die Biotech-Firma KANDY gekauft, die ein ohne Hormone auskommendes Mittel gegen Hitzewallungen als häufige Begleiterscheinung der Wechseljahre in der Pipeline hatte: Elinzanetant. Nach Zulassungen in Großbritannien, Kanada, Australien und der Schweiz erteilten im November 2025 auch die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA und die EU Genehmigungen für das Medikament. Der Pharma-Riese will es unter dem Namen LYNKUET vermarkten und rechnet mit einem Umsatz von bis zu einer Milliarde Euro. Ob die Krankenkassen für die Therapie-Kosten aufkommen, steht allerdings noch dahin.

Das Präparat wirkt auf die beiden Rezeptoren Neurokinin 1 und Neurokinin 3 ein, die im Zwischenhirn die Körpertemperatur regulieren. Beim Konkurrenz-Produkt VEOZAH von ASTELLAS traten schwerwiegende Leber-Schädigungen auf. Diese Gefahr sieht BAYER bei LYNKUET nicht, weil die Arznei im Gegensatz zu VEOZAH zweigleisig fährt und nicht nur den Aktionsradius von Neurokinin 3 beschränkt. Gleichwohl erhöhten sich bei einigen Probandinnen auch unter Elinzanetant die Leber-Werte. Bei fünf der insgesamt 474 Studien-Teilnehmerinnen war das der Fall.

ANGELIQ & Co.: FDA lockert Auflagen

Für die „Krankheit“ Wechseljahre (s. o.) bietet BAYER nach wie vor auch Mittel auf Hormon-Basis an. So enthält ANGELIQ Estradiol und Drospirenon. Bisher musste der Konzern in den USA – wie hierzulande – vor einem erhöhten Brustkrebs-Risiko warnen. Im November 2025 hob die US-Gesundheitsbehörde FDA diese Auflage für Hormonersatz-Therapien jedoch auf. Auf ein größeres Gefährdungspotenzial für Trombosen, Herzinfarkte und Demenz brauchen die Hersteller ebenfalls nicht mehr hinweisen. Das Gesundheitsministerium HHS sprach von einer historischen Maßnahme, „um den wissenschaftlichen Goldstandard im Bereich der Frauengesundheit wieder herzustellen“. „Das Gegenteil ist der Fall“, protestierte die VerbraucherInnenschutz-Organisation PUBLIC CITIZEN: „Diese Behandlungen bergen gut dokumentierte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kognitive Dysfunktionen und Krebs (…) Die FDA sollte die Gesundheit von Frauen fördern, indem sie Entscheidungen auf der Grundlage hochwertiger Daten aus langfristigen randomisierten kontrollierten Studien und dem formellen Beratungsausschussverfahren trifft.“

AGRO & CHEMIE

Glyphosat-Studie zurückgezogen

Das Fachjournal Regulatory Toxicology and Pharmacology hat eine Glyphosat-Studie zurückgezogen (siehe auch SWB 1/26). Es handelt sich dabei um die 1999 veröffentlichte Untersuchung „Safety Evaluation and Risk Assessment of the Herbicide ROUNDUP and Its Active Ingredient, Glyphosate, for Humans“ der Autoren Gary M. Williams, Robert Kroes und Ian C. Munro. 

„Im Rahmen eines Rechtsstreits in den Vereinigten Staaten wurde Korrespondenz von MONSANTO offengelegt, aus der hervorgeht, dass die Autoren des Artikels nicht allein für dessen Inhalt verantwortlich waren. Aus dieser Korrespondenz geht hervor, dass Mitarbeiter von MONSANTO möglicherweise ohne ordnungsgemäße Nennung als Mitautoren an der Erstellung des Artikels mitgewirkt haben“, schreibt der Co-Herausgeber Martin van den Berg. Zudem legen die Dokumente aus den Entschädigungsprozessen Geld-Zahlungen nahe. Berg macht deshalb „erhebliche ethische Bedenken“ geltend. Natürlich hatte all das Einfluss auf das Ergebnis. Williams & Co. haben für ihre Arbeit nämlich nur MONSANTO-Untersuchungen zugrundegelegt. Andere Langzeitstudien fielen durchs Raster. 

Angesichts dessen hat die Zeitschrift „das Vertrauen in die Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieses Artikels verloren“. Und dabei handelt es sich van den Berg zufolge nicht um irgendeinen: „Dieser Artikel hatte jahrzehntelang einen erheblichen Einfluss auf die regulatorischen Entscheidungen in Bezug auf Glyphosat und ROUNDUP.“

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN fordert deshalb eine Überprüfung der Zulassungen.

EU prüft neue Glyphosat-Studie

Nach einer neuen Langzeit-Untersuchung kann das Pestizid Glyphosat Leukämie auslösen. Den ForscherInnen zufolge reichen dafür schon geringe Dosen. 

Im Juni 2025 erschien die „Global Glyphosate Study“ in der Fachzeitschrift Environmental Health. Auch die EU-Institutionen konnten das nicht ignorieren. Im Dezember 2025 trafen sich RepräsentantInnen der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) und der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA mit dem Studienleiter Dr. Daniele Mandrioli. „Wir hatten einen fruchtbaren Austausch über die Resultate der Global Glyphosate Study (2025), währenddessen wir und die ECHA die Gelegenheit hatten, Fragen zu stellen, bevor wir beginnen, die Studie zu evaluieren“, erklärte die EFSA. Fast zwei Jahre wird diese Prüfung in Anspruch nehmen.

Der  BAYER-Konzern hat der Untersuchung sofort nach der Publikation in dem Fachblatt methodische Fehler unterstellt und wiederholte die Vorwürfe jetzt wieder. „Die vom Ramazzini-Institut veröffentlichten Ergebnisse sind höchst fragwürdig“, erklärte der Agro-Riese. So warf er Mandrioli & Co. einen falschen Umgang mit historischen Daten – also den schon bekannten Befunden aus früheren wissenschaftlichen Arbeiten – vor.

Berufskrankheit Parkinson

Seit dem Jahr 2024 ist „Parkinson durch Pestizide“ in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) und andere Initiativen haben das lange gefordert. Allerdings trägt die „Sozialversicherung für die Landwirtschaft“ allein die – enormen – finanziellen Lasten, die durch die Behandlung entstehen. Das Verursacher-Prinzip greift also nicht. Das ist in Frankreich anders. Dort gibt es einen Fonds für Pestizid-Geschädigte, in den BAYER & Co. einzahlen müssen. Aber für Schwarz-Rot ist das keine Option. „Die Bundesregierung plant aktuell keine Kostenbeteiligung durch die Herstellerinnen und Hersteller von Pestiziden im Sinne des französischen Modells. Es liegt in der Verantwortung der Unfallversicherungsträger, etwaige Haftungansprüche gegenüber den Herstellerinnen und Herstellern von Pflanzenschutzmitteln (gegebenenfalls in Einzelfällen) zu prüfen und bei einer widerrechtlichen Pflichtverletzung geltend zu machen“, antworteten CDU und SPD auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Karl Bär von Bündnis 90/die Grünen. 

Mehr Pilz-Erkrankungen durch FOLICUR

Zur Gruppe der Azol-Fungizide gehörende Pestizide wie BAYERs Antipílz-Mittel FOLICUR oder SYNGENTAs SCORE stellen neuen Studien zufolge eine Gefahr für menschliche Gesundheit dar. Sie können dazu beitragen, dass Pilzinfektionen einen lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. Die Krankheitserreger gewöhnen sich mit der Zeit nämlich an die Mittel und bilden Resistenzen aus, die dann auch den in der Humanmedizin zur Behandlung von Pilzinfektionen verwendeten Arzneien, den Antimykotika, trotzen. 

Die Europäische Union hat FOLICUR zwar schon im Jahr 2011 als „Substitionskandidaten“ ausgewiesen und die Mitgliedsländer aufgefordert, das Produkt in absehbarer Zeit vom Markt zu nehmen, geschehen ist jedoch noch nichts. Darum hat die DEUTSCHE UMWELTHILFE nun beim „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ die sofortige Aberkennung der Zulassung für die Azol-Fungizide FOLICUR und SCORE beantragt.

PRODUKTION & SICHERHEIT

Gefährlichere Fertigung in Wuppertal

BAYER will am Pharma-Standort Wuppertal künftig mit gefährlicheren Stoffen umgehen. Darum beantragte der Konzern bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Eingruppierung der Fertigungsstätten in die obere Klasse der Störfall-Verordnung. Damit muss er nun höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Um welchen Fertigungsprozess es sich konkret handelt, gab das Unternehmen nicht an. In der Broschüre, die er beim „Nachbarschaftsdialog“ mit den WuppertalerInnen auslegte, führte der Pillen-Riese lediglich einige besonders kritische Substanzen wie n-Hexan, Kalium-tert.Butylat-Lösung, Butykglykol, Tributylamin, Thionylchlorid, Methanol, Acetonitril und Natriumnitrit auf.

Ansonsten versuchte er aber, alle Bedenken zu zerstreuen: „Bei der Planung von Anlagen und Verfahren jeglicher Art legen wir von Anfang an größten Wert auf Sicherheit. Dies geschieht mit höchster Priorität zu Ihrem und unserem Schutz.“

STANDORTE & PRODUKTION

Erneutes Nein zum Trainingszentrum

Der Trainingscampus von BAYER 04 Leverkusen muss dem Ausbau der Autobahn A1 weichen. Bereits seit Längerem sucht der Club deshalb nach einem neuen Standort, der zugleich eine Erweiterung erlaubt. Rund 18 Hektar veranschlagt er für dreizehn Fußball-Plätze plus Internat, Parkplätze und Parkhäuser. Der Verein bemühte sich intensiv um ein Grundstück in Langenfeld, das jedoch in einem Wasserschutzgebiet lag. Deshalb erhob sich Protest, und schlussendlich verweigerte die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung. 

Dann fiel die Wahl auf ein Areal in Monheim. Das gestaltet sich aber ebenfalls schwierig. Die Kommunalpolitik drang aus Sorge um den Verkehr und die Umweltauswirkungen auf einige Änderungen im Plan, aber die Club-Oberen schalteten auf stur. Darum kippte der Stadtrat Anfang November den Beschluss zur Einleitung eines Bauleit-Verfahrens wieder. Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichneten die Fußball-ManagerInnen die Entscheidung. Jetzt müssen sie wohl doch noch Gesprächsbereitschaft zeigen.

Kunst-Verkauf bringt Millionen

Der BAYER-Konzern hat einen großen Teil seiner Kunstsammlung verkauft. Den Grundstein zu dieser legte einst der Generaldirektor Carl Duisburg. Das Bilder-Reservoir galt ihm als Standortfaktor. Die Aussicht, am Arbeitsplatz Werke von berühmten Künstler-Innen hängen zu haben, sollte mit dazu beitragen, Fachkräfte in die eher schnöde Stadt zu locken. 

Aber in Zeiten von Homeoffice und Großraumbüros hat es die Kunst am Konzern schwer. „In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise, wie und wo in Unternehmen gearbeitet wird, stark verändert“, sagt die Pressesprecherin des Auktionshauses, bei dem die Werke im Juni unter den Hammer kommen. 

Überdies üben viele der alten Schinken auf eine neue Generation von ManagerInnen keine große Anziehungskraft mehr aus. „Ein Stillleben von Max Beckmann wirkt heute nicht mehr mutig, überrascht nicht mehr“, so BAYERs Kunstbeauftragte Andrea Peters. Jetzt setzt der Agro-Riese auf junge Kunst für junge Beschäftigte und verlagert den Schwerpunkt seiner Kulturförderung ansonsten mehr auf die Musik und die darstellenden Künste. 

Der Schuldentilgung diente die ganze Sache aber nicht. Dafür bräuchte es Milliarden statt der vier bis fünf Millionen, die die Werke schlussendlich einbrachten.

IMPERIUM & WELTMARKT

Big Agro sortiert sich neu

Im Agrar-Bereich sprudeln die Erträge nicht mehr so reichlich wie früher. Darum führen BAYER & Co. diverse Umstrukturierungsmaßnahmen durch. Der Leverkusener Multi präsentierte im Mai 2025 einen Fünfjahresplan, der unter anderem die „Straffung des Produkt-Portfolios“ und eine „Optimierung des Produktionsnetzwerks“ vorsieht. Als erstes gab das Unternehmen bekannt, die Pestizid-Produktion in Frankfurt mit den 500 Beschäftigten aufzugeben und in Dormagen 200 von 1.200 Stellen zu streichen. Ein halbes Jahr später präzisierte BAYER-Chef Bill Anderson die Pläne und kündigte die Einstellung der Herstellung von 120 Erzeugnissen und die Ausgliederung der Produktion von 12 Wirkstoffen an. SYNGENTA vernichtet ebenfalls Arbeitsplätze. Die BASF stößt sogar ihre gesamte Landwirtschaftssparte ab und bringt sie an die Börse. Auf sich allein gestellt, könne der Bereich seine Potenziale besser entfalten, heißt es im ManagerInnen-Sprech. 

Der Agro-Riese CORTEVA reagiert auf die Situation, indem er die Pestizid-Abteilung von der Saatgut-Abteilung abspaltet. Die beiden Bereiche hätten sich auseinanderentwickelt, so die Begründung, womit vor allem ihre Margen gemeint sind. Während der Verkauf von Agrochemikalien immer mehr zu einem Massengeschäft mit kleinen Gewinnspannen mutiert, weil die Branche es nicht schafft, neue patentgeschützte und entsprechend teure Produkte zu kreieren, verspricht der Verkauf von Saatgut weit mehr Einnahmen. Hier sorgen Schutzrechte nämlich noch für Ex-tra-Profite. Als weiteres Motiv für den Split nennt der US-Konzern mit Verweis auf die juristischen Nebenwirkungen von Glyphosat & Co. Haftungsrisiken. 

Die Unternehmen hatte die Segmente „Pestizide“ und „Saatgut“ einst zusammengeführt, um ihre Genpflanzen auf die hauseigenen chemischen Keulen abstimmen zu können. Das verliert für CORTEVA nun offenbar an Bedeutung.

Chemie-Industrie: BAYER die Nr. 2

Auf dem Chemie-Weltmarkt spielen die deutschen Konzerne immer noch ganz vorne mit. In der Top Ten nimmt die BASF mit einem Umsatz von 76,04 Milliarden Euro die Spitzenposition ein. Dahinter folgt mit 52,57 Milliarden Euro BAYER. Und mit 23,74 Milliarden Euro kommt HENKEL auf Platz 9.

RECHT & UNBILLIG

Supreme Court befasst sich mit Glyphosat

Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil zu dem umstrittenen Herbizid Glyphosat in seinem Sinn zu erwirken. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. 

Die Wahlkampf-Spenden des Leverkusener Multis an die Republikaner in Höhe von 122.000 Dollar haben sich also ausgezahlt. Auch die millionenschwere PR-Kampagne für das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Pestizid erweist sich als lohnenswerte Investition. 

Der Agro-Riese erhofft sich vom Supreme Court klärende Worte zu dem Status von Glyphosat-Warnhinweisen. Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Prozessen erfolgten nämlich, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, in ausreichendem Maße auf die Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids aufmerksam zu machen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten ihnen entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten hingegen zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Weil aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi das höchste Gericht der Vereinigten Staaten an. Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Eli-zabeth Prelogar dem „Supreme Court of the United States“, den Antrag des Agro-Riesen auf Befassung mit dem Fall „Glyphosat“ abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. 

Sauer hingegen schloss sich jetzt der Sichtweise BAYERs an, was der Agro-Riese natürlich begrüßte. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so der Konzern. Nicht umsonst hatte der Industrie-Verband „U.S. Chamber of Commerce“ BAYER bei dem Versuch unterstützt, mit Glyphosat vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen.

Und die Chancen für eine Entscheidung zu Gunsten BAYERs stehen nicht schlecht, denn RichterInnen, die die Republikaner berufen haben, dominieren das Gremium.

Glyphosat: Klage gegen Versicherung

Der BAYER-Konzern hat die Versicherung AIG verklagt, weil diese trotz millionenschwerer Policen nicht für die Kosten aufkommen will, die die Produkthaftungsfälle „Glyphosat“ und „PCB“ für den Leverkusener Multi verursacht haben.

Glyphosat: EuGH gibt AURELIA recht

Die EU-Genehmigung des umstrittenen BAYER-Pestizids Glyphosat lief Ende 2022 aus. Da die Behörden den Antrag des Leverkusener Multis auf eine weitere Zulassung nicht rechtzeitig bearbeiten konnten, sprachen sie mit Verweis auf Artikel 17 der Verordnung Nr. 1107/2009 eine „technische Verlängerung“ aus. Diese Bestimmung erlaubt ein solches Vorgehen, wenn der Pestizid-Hersteller die Verzögerung „nicht zu verantworten“ hat. Das Herbizid blieb also vorerst ohne erneute Risiko-Bewertung auf dem Markt. 

Die Initiative AURELIA beantragte bei der EU-Kommission eine Überprüfung des Verfahrens. Ihrer Ansicht nach hatte BAYER nämlich sehr wohl zum Reißen der Frist beigetragen, weil das Unternehmen lückenhafte Unterlagen eingereicht hatte und die zuständigen Stellen oft Dokumente nachfordern mussten. Ursula von der Leyen & Co. lehnten das Begehr allerdings ab. 

So zog die Organisation vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 19. November 2025 entschied es im Sinne AURELIAs und der Verbände PAN EUROPE und POLLINIS, die in Sachen „Dimoxystrobin“ bzw. „Boscalid“ ähnliche Verfahren angestrengt hatten. „In den heute verkündeten Urteilen gibt das Gericht diesen Klagen statt und erklärt die genannten Ablehnungsbeschlüsse für nichtig“, so der EuGH.

Dem Gericht zufolge hat es sich die Kommission in dem Fall zu leicht gemacht: „Wie aus dem angefochtenen Beschluss hervorgeht, hat die Kommission keine konkrete, sei es auch nur summarische, Prüfung der Rolle der die Erneuerung begehrenden Antragstellerin in Bezug auf den Umstand vorgenommen, dass die Entscheidung über die Erneuerung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen getroffen werden konnte.“ 

Nun muss sich also die EU-Kommission doch noch genauer mit den Umständen beschäftigen, die zur „technischen Verlängerung“ führten. Dazu gehört den RichterInnen zufolge etwa, sich genau anzusehen, ob die Qualität der von BAYER vorgelegten Daten den Prozess in die Länge gezogen hat. 

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt die ganze Praxis der „technischen Verlängerungen“ in Frage, die in Brüssel inzwischen so etwas wie das neuen Normal ist. Bei 68 der im letzten Jahr gewährten 84 Zulassungsverlängerungen handelte es sich um technische. 

DUOGYNON-Gutachten verfehlt Thema

Ein hormoneller Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Medizin-Produkt bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt. 

Geschädigte oder deren Eltern fordern den Leverkusener Multi seit Jahren auf, dafür die Verantwortung zu übernehmen, bislang allerdings vergeblich. „BAYER schließt DUOGYNON als Ursache für Missbildungen aus“, erklärt der Global Player immer wieder. Die Bundesregierungen jedweder Couleur sahen lange ebenfalls keinen Handlungsbedarf, obwohl der im ehemaligen Bundesgesundheitsamt zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt früher in Diensten SCHERINGs stand und in alter Verbundenheit alles dafür tat, das Mittel auf dem Markt zu halten. 

Eine Anfang der 2020er Jahre vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei dem Historiker Dr. Niklas Lenhard-Schramm in Auftrag gegebene Expertise mochte da kein Behörden-Versagen erkennen; sie stellte der Einrichtung einen Persilschein aus. Die Geschädigten kritisierten das Werk scharf, weil Lenhard-Schramm keine juristische Bewertung des Sachverhalts vornahm. 

Diese Meinung teilte Spahn-Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Er ließ den Marburger Rechtswissenschaftler Wolfgang Voit ein Rechtsgutachten zu der Causa erstellen. Allerdings änderte das Gesundheitsministerium dafür im Vorfeld noch einmal den Prüfauftrag. Sollten zur Bewertung möglicher Amtspflichtsverletzungen und sich daraus ergebener Schadensersatz-Ansprüche zunächst alle „zuständigen Aufsichtsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland umfassend juristisch untersucht“ werden, so reduzierte sich das später „auf eine mögliche Haftung des Bundes“. „Mögliche Ansprüche gegen Bundesländer werden nicht behandelt“, heißt es in dem Gutachten. Und natürlich wären genau da mögliche Ansprüche dingfest zu machen gewesen. Beim vorgegebenen Gegenstand der Expertise, den Bundesbehörden, konnte Voit wie erwartet kein Amtsversagen feststellen.

Entsprechend empört reagierte das NETZWERK DUOGYNON. Es fordert nun ein neues Rechtsgutachten.

Südafrika: Genmais-Urteil bestätigt

Im Jahr 2025 hatte das oberste Berufungsgericht Südafrikas die Zulassung für BAYERs Genmais MON87460 widerrufen und eine Neubewertung der angeblich dürre-resistenten Laborfrucht erzwungen (Ticker 4/25). Es gab damit einer Klage des AFRIKANISCHEN ZENTRUMS FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT (ACB) statt, das schwerwiegende Mängel im Genehmigungsverfahren geltend gemacht hatte. Ihrer Ansicht nach reichten die von BAYERs jetziger Tochtergesellschaft MONSANTO vorgelegten Dokumente nicht aus, um Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen. 

Das Agrarministerium des Landes reichte daraufhin – mit freundlicher Unterstützung von BAYER – eine Verfassungsbeschwerde ein, aber die RichterInnen lehnten es wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, sich intensiver mit der Eingabe zu befassen. 

Die CBG zieht vor den EU-Menschenrechtsgerichtshof

CBG Redaktion

In Sachen „Versammlungsrecht“

Zur Hauptversammlung im Jahr 2017 erwartete BAYER noch größere Proteste als sonst, weil die „Gift-Hochzeit“ mit MONSANTO auf der Tagesordnung stand. Also versuchte der Leverkusener Multi, sich die Konzern-Kritik so gut es ging vom Leibe zu halten, wozu ihm jedes Mittel recht war. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wehrte sich mit Eilanträgen und reichte nach dem AktionärInnen-Treffen Klage ein. So wollte die CBG der Wiederholungsgefahr entgegentreten und verhindern, dass das Beispiel Schule macht und Unternehmenswillkür ungeahndet bleibt. Der Rechtsstreit dauert bis heute an. Nun leitet die Coordination den nächsten Schritt ein: Sie zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Von Jan Pehrke

Im November 2025 reichte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) beim „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ (EuGH) eine Beschwerde ein. Sie macht einen Verstoß gegen den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert. Die CBG läutet damit einen neuen Schritt in einem Rechtsstreit ein, dessen Vorgeschichte bis ins Frühjahr 2016 zurückreicht. Da nämlich gab der BAYER-Konzern seinen Plan bekannt, MONSANTO kaufen zu wollen. Der US-amerikanische Agrar-Riese hatte sich über Jahrzehnte einen mehr als schlechten Ruf erarbeitet, er galt als das „böseste Unternehmen der Welt“. Dementsprechend groß war die Empörung über die Ankündigung des Leverkusener Multis. 

Die „Gift-Hochzeit“

Die Coordination begann sofort mit der Arbeit und traf Vorbereitungen, um Protest zu organisieren. Die beste Gelegenheit dazu bot sich auf dem MONSANTO-Tribunal Mitte Oktober 2016 in Den Haag, auf dem die Zivilgesellschaft dem US-Multi den Prozess machte.  Es hatten sich nämlich zahlreiche Initiativen in Holland eingefunden. Dazu zählten unter anderem die lateinamerikanische Kleinbauern-Bewegung LA VIA CAMPESINA, die ETC GROUP, die ORGANIC CONSUMERS ORGANISATION, das CORPORATE EUROPE OBSERVATORY, MULTI WATCH, NAVDANYA und IFOAM. Auch bekannte AktivistInnen wie etwa die indische Gentechnik-Gegnerin Vandana Shiva waren vor Ort. 

Die Coordination nahm in Den Haag alle Möglichkeiten wahr, unter den rund 1.000 TeilnehmerInnen MitstreiterInnen für den gemeinsamen weltumspannenden Widerstand gegen die „Gift-Hochzeit“ zu finden. Auf dem Abschluss-Podium, das sich den „Aktionen für die Zukunft der Ernährung und des Planeten“ widmete, lud die CBG alle Versammelten unter der Losung „Break Corporate Dictatorship“ zu  BAYERs AktionärInnen-Treffen am 28. April 2017 nach Köln ein. Wahrlich ein geeigneter Schauplatz, um „Aktionen für die Zukunft der Ernährung und des Planeten“ zu initiieren. Deshalb fand der Vorschlag dann auch begeisterte Zustimmung. Ronnie Cummins von der Organic Consumers Association verwies etwa auf eine frühere Kampagne gegen MONSANTO und kündigte selbstbewusst an: „Wir waren ‚Millionen gegen MONSANTO’ ,aber nun werden wir ‚Milliarden gegen BAYER und MONSANTO’ sein.“ 

Die HV 2017

Die Aktien-Gesellschaft musste sich also wappnen, und das tat sie – auf die gewohnt verschlagene Weise. Da die Coordination für den 28. April nach Köln mobilisiert hatte und die Vorbereitungen auch schon weit fortgeschritten waren, verlegte der Global Player seine Hauptversammlung kurz vor dem Termin nach Bonn in das World Conference Center Bonn (WCCB). Die CBG musste also umdisponieren und mit den Planungen noch einmal von vorne beginnen. Damit nicht genug, hatte sich der Global Player noch etwas ganz Besonderes ausgedacht. Um sich den Protest am WCCB so weit wie möglich vom Leib halten zu können, imaginierte er eine „Terror-Gefahr“. Diese lasse eine Einlass-Kontrolle innerhalb des World Conference Centers nicht zu, argumentierte BAYER der Polizei gegenüber. Deshalb brauchte es nach Ansicht des Unternehmens für den Security-Check ein riesiges Zelt mitsamt einer hohen Gitterzaun-Einfassung, das einen großen Teil des Platzes der Vereinten Nationen in Beschlag nahm. Für die Kundgebung der CBG blieb da leider bloß noch Ort weit entfernt vom Eingang übrig, mit nur sehr beschränkten Möglichkeiten, die AktionärInnen zu erreichen. 

„Aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage“ dürften die Aktionen nicht so wie von der CBG geplant stattfinden, meinte BAYER. Dazu verwiesen die AnwältInnen des Unternehmens gegenüber der Polizei unter anderem auf zwei Anschläge, die sich in den Monaten zuvor ereignet hatten, wie den am Brüsseler Flughafen und den auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund. Ohne jede Begründung stellten die JuristInnen diese Gewalttaten in einen Zusammenhang mit der Hauptversammlung und unterstellten in infamer Weise, solche Akte könnten sich auch aus den von der CBG angekündigten Protesten heraus entwickeln, wenn keine Vorsorge getroffen werde.

Aber auch die Aktionen der vergangenen Jahre fanden Erwähnung in ihrem Horror-Szenario. Dabei machten sie aus Imker-Innen, die bei den vergangenen Hauptversammlungen immer in voller Montur und mit Rauchbläsern ausgestattet gegen die bienengefährlichen BAYER-Pestizide protestierten, einen „Gas-Angriff von Vermummten“.

Die Coordination ging per Eilverfahren gegen die Abwehr-Maßnahmen vor, denen die RichterInnen in einigen Punkten auch stattgaben. Aber das Zelt und die Gitterabschirmung ließen sich juristisch nicht aus dem Weg räumen. Die taz kommentierte wie folgt: „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine Terror-Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern.“

Das juristische Nachspiel

Aus diesem Grund kämpfte die CBG weiter. Mit Feststellungsklagen erwirkte sie eine Überprüfung der Entscheidungen. Aber das Kölner Verwaltungsgericht gab BAYER recht. Die Coordination ging in Berufung und zog vor das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Auch dieses kam in dem Verfahren gegen „das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bonn“ jedoch zu der  Bewertung, die zur Hauptversammlung veranlassten Maßnahmen hätten die CBG-Kundgebung vor dem WCCB „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“. 

Dabei kam im Laufe der Prozesse heraus, dass die Polizei die vom Leverkusener Multi angeführten Gründe für die veranlassten Maßnahmen gar nicht eingehend geprüft hatte. Sie übernahm diese stattdessen einfach unbesehen. Das Oberverwaltungsgericht störte sich jedoch nicht daran. „Dass der Beklagte (d. i. das Land NRW, vertreten durch die Polizei Bonn, Anm. SWB) die Grundlage für seine Gefahren-Prognose auch aus Gesprächen mit der Beigeladenen (d. i. BAYER, Anm. SWB) als Ausrichterin der Hauptversammlung gewonnen hat, ist nicht zu beanstanden. Die Versammlungsbehörde kann wie jede Verwaltungsbehörde ihre Erkenntnis-Grundlage auch durch die Angaben der an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten (...) schaffen und verbreitern“, hieß es in dem Urteil. Aber so breit, BAYERs Sicherheitskonzept selbst zu sichten, musste die Erkenntnis-Grundlage dann für das Gericht wiederum auch nicht sein: „Um zu der Bewertung der Konflikt-Lage zu gelangen, benötigte der Beklagte keine weitergehenden Kenntnisse der Einzelheiten des Sicherheitskonzepts der Beigeladenen.“ Und das Gericht folgerichtig ebenfalls nicht: „Aus diesem Grund war auch der Senat nicht gehalten, die Beigeladene zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen aus dem Sicherheitskonzept aufzufordern.“ Dem Senat reichten da schon die im Laufe der juristischen Auseinandersetzung zu Protokoll gegebenen Rechtfertigungen für die Errichtung des kapitalistischen Schutzwalls zur Abschirmung des Konferenz-Zentrums. Und diese trugen nicht etwa die JuristInnen der Stadt Bonn und/oder der Polizei vor. Den Rechtsschutz für die Beklagten stellte die von BAYER angeheuerte Kanzlei REDEKER SELLNER DAHS mit ihren Hunderten von Anwälten. Der Staat überantwortete seine Verteidigung also dem Konzern!

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheitsbehörden liegen müssen, Tür und Tor!“, befand die Coordination.

CBG-Anwalt Sven Forst wies indessen auf die juristischen Mängel des Votums hin: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 VersG gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detail-Kenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Die Beschwerden

Aber die CBG ließ sich nicht entmutigen. Sie reichte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen Verletzung des Artikels 8 des Grundgesetzes ein. Dürfen private Dritte über Grundrechte entscheiden? Können hoheitliche Aufgaben an private Parteien übertragen werden? Dürfen private Grundlagen bei der Prüfung verfassungsrechtlicher Entscheidungen ungeprüft übernommen werden? – das alles galt es ihrer Meinung nach in einem Grundsatz-Urteil zu klären. 

Zur Seite stand ihr dabei Professor Dr. Remo Klinger, der mit seinem juristischen Fachwissen schon vielen Initiativen geholfen hatte. So unterstützte er etwa die Deutsche Umwelthilfe in der Auseinandersetzung um die Einhaltung der Stickstoff-Grenzwerte in deutschen Städten. Den größten Erfolg sollte er später für Fridays for Future mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die bundesdeutsche Klima-Politik erringen, die die Bundesregierung zwang, ihr Klima-Gesetz zu ändern.

In einem über 20 Seiten langen Gutachten legte Klinger detailliert alle Versammlungsrechtsbrüche dar, die BAYER, die Stadt Bonn, die Polizei und die Versammlungsbehörde begangen hatten. Ihm zufolge stellt es beispielsweise eine Unterlassung dar, wenn Behörden sich bei der Abschätzung von scheinbaren oder tatsächlichen Gefahren-Situationen hauptsächlich auf die Informationen Dritter stützen. „Die Pflicht der Behörde zur eigenen Ermittlung wandelt sich daher vor allem im Grundrechtsschutz zu einer Pflicht zur nachvollziehenden Amtsermittlung“, heißt es in der Expertise. Zwar kann eine Behörde zur Ermittlung von Sachverhalten auf die Prozess-Beteiligten und sonstige Private zurückgreifen. Dies entbindet diese jedoch nicht von der Letztverantwortlichkeit der Sachverhaltsermittlung. Auch die Wahl des Ortes für eine Kundgebung oder Demonstration gehört für Klinger zu den Rechten, die der Art. 8 schützt.

Darüber hinaus sind die Verantwortlichen ihm zufolge angehalten, die von Verfahrensbeteiligten erhaltenen Informationen mit den Erfahrungen aus ähnlichen Vorgängen abzugleichen. Dies ist in diesem Fall schwerwiegend, da es sowohl vor als auch nach der BAYER-Hauptversammlung eine Reihe von Veranstaltungen ähnlicher Größe im World Conference Center gab, die ihre Sicherheitsschleusen nicht in ein externes, umzäuntes Zelt auf dem Vorplatz verlegten. Die Behörden unterließen es aber zu prüfen, ob Möglichkeiten für effiziente Sicherheitskontrollen im Innern des Gebäudes gegeben waren, die es gestattet hätten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht zu beeinträchtigen. Und bei den Hauptversammlungen der kommenden Jahre konnte sich BAYER mit Zelt und Zaun unbeschadet als Wiederholungstäter aufführen. Noch nicht einmal ein neues Horrorszenario brauchte der Konzern zu präsentieren. 

Trotz allem nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht an und lehnte es ab, sich mit ihr genauer zu befassen. Darum zieht die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN jetzt weiter vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – wieder mit der Hilfe von Remo Klinger, der die Eingabe abfasste. ⎜

Die PFAS-Pestizide von BAYER & Co.

Marius Stelzmann

Ewig im Wasser

Sie sind das neue Asbest: die unter dem Namen PFAS firmierenden per- und polyflourierten Alkylverbindungen – wegen ihrer lang anhaltenden schädlichen Wirkung auch Ewigkeitschemikalien genannt. Einer besonders weit verbreiteten PFAS-Spezies, der als Abbau-Produkt von Pestiziden entstehenden Triflouressigsäure (TFA), haben Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) und Dr. Helmut Burtscher-Schaden von GLOBAL 2000 nun eine Studie gewidmet.

Von Peer Clausen

PFAS, TFA, was ist das? 

PFAS sind sogenannte „Ewigkeitschemikalien“, und der Name ist Programm: Es handelt sich um eine Familie von über 12.000 bisher bekannten Stoffen, die schädlich und in der Umwelt schwer abbaubar sind. Die Geschichte ihrer industriellen Nutzung geht bis in die 1920er Jahre zurück. Als Kältemittel für Kühlschränke begann die unheilvolle Karriere der Substanzen. Seitdem hat sich einiges getan. Ob in Papieren, Funktionstextilien, Bratpfannen, Imprägniermitteln, Kosmetika oder Einweggeschirr – im alltäglichen Leben begegnen uns überall PFAS. In großem Maßstab kommen PFAS dabei auch in Klärschlämmen vor und – manchmal – auch in den Medien: Im Februar 2025 beispielsweise brachten sie Meldungen über absurd hohe PFAS-Konzentrationen an der Nordsee-Küste. Im Algenschaum waren WissenschaftlerInnen auf die Stoffe gestoßen.

BAYER gehört zu den zwölf größten PFAS-Produzenten weltweit und ist somit für einen relevanten Teil der rund 320.000 Tonnen jährlich produzierten PFAS verantwortlich. Doch auch andere Chemiekonzerne verhalten sich hier durchaus unverantwortlich: So meldete der BUND im Juli eine Überschreitung der PFAS-Orientierungswerte im Rhein um das 50-Fache. Die Giftfracht stammte vom Leverkusener Chem„park“ der CURRENTA, genauer: vom Sickerwasser des Klärwerks Leverkusen-Bürrig sowie von der Firma MOMENTIVE.

PFAS sind laut der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA in jedweder Konzentration potenziell toxikologisch signifikant und werden mit Herz/Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Fruchtbarkeits- und Entwicklungsstörungen, Lebererkrankungen, einer Schwächung der Schilddrüsen-Funktionen, Immunsystem-Schädigungen, einem Anstieg des Cholesterinspiegels sowie mit problematischen Schwangerschaftsverläufen in Verbindung gebracht. 

Einige PFAS-Verbindungen bilden als kleineres Abbauprodukt Triflouressigsäure (TFA). Dabei handelt es sich um das bisher kleinste bekannte Molekül aus der Familie der PFAS. das nochmal deutlich beständiger und in der Umwelt praktisch nicht abbaubar ist. Ausgangsstoffe sind unter anderem bestimmte Medikamente, Biozide und Pestizide. Letztere bilden den Haupteintragspfad in die Umwelt. Die TFA-Lasten der Ackergifte haben einen erheblichen Anteil an der Verunreinigung sowohl von Grundwasser als auch von Oberflächenwasser und finden sich über Verdunstungsprozesse sogar im Regen wieder. 

Wegen des Ausmaßes der Giftfrachten gab der agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europa-Parlament, Martin Häusling, eine Studie zu dem Thema in Auftrag. Am 30. Oktober 2025 stellten die beiden Autoren Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) und Dr. Helmut Burtscher-Schaden von GLOBAL 2000 die Ergebnisse bei der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin vor. 

Ihr Befund ist alarmierend: „Heute enthalten bereits 8 Prozent der in der EU genehmigten Pestizid-Wirkstoffe eine solche chemische Struktur und haben daher das Potenzial zur Freisetzung von TFA.“ Und tatsächlich: ExpertInnen halten fest, dass in 303 von 400 deutschen Landkreisen die Nutzung von PFAS in Pestiziden der dominierende Grund für die TFA-Belastung in Gewässern ist. Insgesamt gibt es über 1.500 Orte in Deutschland (Stand 2023), an denen PFAS nachgewiesen werden können, darunter 300 PFAS-Hotspots, also Orte mit einer besonders hohen Konzen-tration des Gifts. Mit dabei natürlich auch die BAYER-Stadt Leverkusen. 

In ihrer Untersuchung zeichnen Clausing und Burtscher-Schaden auch die Verharmlosungsstrategien der Industrie nach, mittels derer BAYER & Co. sich gegen den Vorwurf wehren, an der Verschmutzung des Wassers Schuld zu tragen. So behaupten sie beispielsweise, es gäbe Hinweise auf natürlich auftretende TFA-Quellen, mit denen sich die Kontaminationen erklären ließen – wofür die unabhängige Forschung bisher keine Belege lieferte. Andererseits stellen die Agro-Riesen TFA als eine harmlosere PFAS-Substanz dar, da sie im Gegensatz zu anderen Stoffen dieser Chemikalien-Gruppe „ultrakurzkettig“ sei. Seitdem die PFAS nämlich in der öffentlichen Debatte angekommen sind, bemüht sich die chemische Industrie, den Eindruck zu erwecken, sie versuche PFAS schrittweise durch ebensolche kurzkettigen Ersatzstoffe zu ersetzen. 

Dagegen warnte erst kürzlich wieder die „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“ (BAuA), vor den Risiken von TFA. Da sie auf das Wachstum des Kindes im Mutterleib einwirke und die Fruchtbarkeit beeinträchtige, plädierte die BAuA dafür, die Trifluoressigsäure als Kategorie-3-Gift einzustufen. Selbst BAYER blieb das Gefährdungspotenzial nicht verborgen. Im Rahmen des von der Europäischen Union vorgeschriebenen Registrierungsprozesses für Chemikalien informierte der Konzern über eine Studie von 2021, die TFA Teratogenität – also fruchtschädigenden Effekte – bescheinigte. Eine Reaktion der zuständigen Stellen der EU erfolgte jedoch nicht.

EU übernimmt BAYERs ADI

Obwohl es also dringenden Handlungsbedarf gäbe, hält die EU-Kommission, wenn es um TFA geht, die Füße still. Einzig das auch von BAYER vermarktete Ackergift Flufenacet, das bei seinem Abbau TFA freisetzt, wurde im März 2025 tatsächlich verboten. Dabei läuft die Auseinandersetzung um die TFA-Gefahren bereits seit 1998, wie die Studie aufzeigt. Damals wurde Flurtamon, das BAYER unter dem Namen BACARA vertreibt, mit TFA in Verbindung gebracht. Aber nichts geschah. „Wie der Ausschuss [gemeint ist das Scien-tific Committee on Plants, das von der EU-Kommission mit der Bewertung der Risiken von PFAS beauftragt wurde] ausdrücklich festhielt, würden Studien zur Reproduktionstoxizität, Langzeittoxizität und Karzinogenität fehlen (…) Flurtamon war nur der erste von vielen Wirkstoffen, die trotz drängender aber ungelöster Fragen zur Toxizität von TFA zugelassen wurden (…)“, so die beiden Autoren. Bis 2019 durfte das Ackergift schließlich sein Unwesen treiben.

Eine Risikobewertung durch die „Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit“ (EFSA) in Sachen „TFA“ begann erst 2014 und lieferte alarmierende Zwischenergebnisse. „In Untersuchungen von pflanzlichen Erzeugnissen, die mit dem PFAS-Pestizid behandelt wurden, trat TFA als überwiegender Rückstand auf – in Mais, Tomaten, Soja oder Trauben machte es bis zu 80 Prozent der gesamten Rückstandsfraktion aus“, konstatierte die EFSA.

Jedoch: Eine Risikobewertung in Sachen „Krebsrisiko“, „chronische Toxizität“, „Reproduktionstoxizität“, hormon-ähnliche (endokrine) Wirkungen sowie zur Teratogenität steht noch immer aus, da der Leverkusener Multi zwar damals bereits einen Bericht über eine entsprechende Studie zur Teratogenität an die EFSA lieferte, nicht aber das Original mit den Rohdaten. So konnte die EFSA BAYERs Ableitung der täglich noch tolerablen TFA-Höchstmenge pro Kilogramm Gewicht aus den Forschungsergebnissen – auch Acceptable Daily Intake (ADI) genannt –  nicht überprüfen. 

Zudem handelte es sich nicht um eine Langzeit-Untersuchung, sie dauerte nur 90 Tage. Und damit nicht genug, ignorierten die BAYER-WissenschaftlerInnen das Fehlen von wichtigen Informationen über das Gefährdungspotenzial von TFA hinsichtlich bestimmter Krankheiten wie z. B. Krebs. „Dass die EFSA trotz dieser offensichtlichen Mängel den von BAYER vorgeschlagenen ADI übernahm, stellt nach Ansicht der Autoren eine schwere Verletzung anerkannter Grundsätze der Risikobewertung dar“, heißt es deshalb bei Clausing und Burtscher-Schaden.

Aber der ADI-Wert made by BAYER – 0,05 mg pro Kilogramm Gewicht – war erst einmal in der Welt und blieb es bis heute. So verwendete die EFSA ihn 2014 zur Abschätzung des Gefährdung europäischer VerbraucherInnen durch TFA. Und auch das „Bundesinstitut für Risikobewertung“ (BfR) stützte sich bei der Bewertung einer Studie über besorgniserregende TFA-Spuren in europäischen Weinen auf den Wert, um abwiegeln zu können. „Ein Mensch mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm (kg) müsste mindestens 9 Liter am Tag trinken, um ausgehend vom höchsten gemessenen Wert die gesundheitsbasierten Richtwerte von TFA von 0,05 mg pro kg Körpergewicht zu überschreiten“, rechnete das BfR vor.

„Dass die EFSA im Jahr 2014 anstelle einer eigenständigen und regelkonformen Bewertung die fehlerhafte Risiko-Bewertung des PFAS-Herstellers BAYER übernahm, trug maßgeblich dazu bei, dass die Risiken und Gefahren von TFA unerkannt blieben und somit der fortgesetzen Zulassung von PFAS-Pestiziden nicht im Wege standen“, resümieren die Studien-AutorInnen.

Der Stand der Dinge

Als Konsequenz aus der Untersuchung fordert Martin Häusling ein sofortiges Verbot aller PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen. Darüber hinaus tritt er für unabhängigere Zulassungsbehörden ein. Zudem mahnt der Politiker die Durchsetzung des Verursacherprinzips an, das vorsieht, dass Schäden, die von der Industrie verursacht wurden, auch von dieser bezahlt werden müssen. 

Davon ist die politische Wirklichkeit allerdings noch weit entfernt – nicht zuletzt dank der Lobby-Arbeit von BAYER & Co. Ende 2024 haben Deutschland, Norwegen, die Niederlande, Dänemark und Schweden ihren eigenen strengen PFAS-Regulierungsvorschlag einer Revision unterzogen. Die offiziellen Eingaben von BAYER & Co. bei der EU als Reaktion auf die erste Fassung bewirkten den Meinungsumschwung. „Die zusätzlichen Informationen, die im Rahmen der Konsultation 2023 vorgelegt wurden, führen auch dazu, dass geprüft wird, ob andere Beschränkungsoptionen als ein Verbot das Ziel erreichen, die PFAS-Emissionen während ihres gesamten Lebenszyklus‘ deutlich zu reduzieren“, halten die Länder in Tateinheit mit der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA fest. Das gelte besonders für solche Verwendungen und Sektoren, „für die Informationen vorgelegt wurden, die zeigen, dass die sozioökonomischen Auswirkungen eines Verbots unproportional hoch sind“, hieß es in der Stellungnahme. 

Das ganze Jahr 2025 ging für die Überarbeitung des Regulierungsvorschlags drauf. Im August informierten die fünf Staaten über erste Zwischenergebnisse. Demnach weitet sich die Liste der Sektoren, in denen PFAS Verwendung finden, noch einmal beträchtlich aus. Und die Schlussfolgerung: Es muss mehr Ausnahmeregelungen geben!

Das lässt für die Ende 2026 angekündigte Stellungnahme der ECHA nichts Gutes erwarten, zumal die EU derzeit Umweltregeln im Akkord-Tempo abräumt. Immerhin aber müssen die Mitgliedsstaaten die EU-Trinkwasser-Richtlinie, die mit 0,5 Mikrogramm pro Liter zum ersten Mal einen Grenzwert für die PFAS-Belastung bestimmt, bis zum 12. Januar 2026 in nationales Recht übertragen haben. Da wird auf die Umweltbehörden und Wasserwerke einiges an Arbeit zukommen.

Ansonsten tut sich hier ungeachtet der hohen PFAS-Kontaminationen im Rhein und im Neckar, trotz der Verdreifachung der TFA-Kontamination der Umwelt durch Niederschläge seit Mitte der 1990er Jahre und den 2022 veröffentlichten schockierenden Ergebnissen von Trinkwasseranalysen wenig. Insgesamt sind in Deutschland 27 PFAS-Pestizide mit TFA-Abbauprodukten zugelassen. Aus dem Hause BAYER stammen dabei Difluthrin, Fluopyram, Flufenacet, Isoxaflutole, Tembotrione und Trifloxystrobin. 

In den USA wird in Sachen „PFAS“derweil schon wieder kräftig dereguliert. Auch hier also zahlt sich die Einflussarbeit des Leverkusener Multis aus. Die 2021 von der Biden-Administration durchgesetzten Verbote von 12 PFAS-Stoffen stehen auf Trumps Abschussliste. Nathan Donely, „Environmental Health Science Director“ des CENTERS FOR BIOLOGICAL DIVERSITY, fasste diesen Schritt treffend zusammen: „Mehr PFAS-Pestizide zuzulassen, während das Bewusstsein für die ernstzunehmenden, langfristigen Gefahren dieser Ewigkeitschemikalien wächst, ist absurd kurzsichtig.“ 

Es bedarf also Druck von unten, um die PFAS-Gefahr und die Lobby-Macht von BAYER & Co. zu bannen. Nur eine breite Bewegung aus Umwelt-Initiativen, Verbraucherschutz-Organisationen sowie fortschrittlichen LandwirtInnen kann die Ewigkeitschemikalien stoppen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird alles dafür tun. ⎜

BAYER auf der Klima-Konferenz

CBG Redaktion

Operation „COP30“

Der BAYER-Konzern hat auf der Klima-Konferenz der Vereinten Nationen im brasilianischen Belém weder Kosten noch Mühe gescheut, um sich als Teil der Lösung zu präsentieren. Bei einem jährlichen Treibhausgas-Ausstoß von rund drei Millionen Tonnen erfordert das ja auch einige Anstrengungen. Aber Proteste sorgten dafür, dass die Bluewashing-Strategie nicht aufging.

Von Jan Pehrke

Mit nicht weniger als 19 LobbyistInnen reiste der BAYER-Konzern im November 2025 zur Klima-Konferenz der Vereinten Nationen nach Brasilien. Kein Multi bot mehr auf. Der Leverkusener Multi wollte in Belém nämlich den Klima-Retter geben, und dem stand so einiges im Wege: 2024 stieß er nicht weniger als drei Millionen Tonnen an Treibhausgasen aus und bezog seine Energie zu 78 Prozent aus fossilen Quellen.

Entsprechend viele fleißige Hände braucht es zum „Bluewashing“, wie KritikerInnen die Image-Kosmetik mit Hilfe der UN nennen. Für solche Aufgaben hat das Unternehmen sogar eine Spezial-Beauftragte: Marcela Chacón. Sie ist BAYERs „General Director for United Nations Relations & Global Affairs.

Die Casa BAYER

Der Global Player steuerte seine Aktivitäten bei der COP 30 von der „Casa BAYER“ aus, einer alten Villa im historischen Stadtkern Beléms. Er konnte dort sogar noch jede Menge Untermieter aufnehmen. Die DEUTSCHE BANK, SIEMENS, der „Bundesverband der deutschen Industrie“ und dessen nordamerikanisches Pendant „U.S. Chambers of Commerce“ nutzten das Haus ebenfalls als Bluewaschsalon bzw. als „einen einzigartigen Ort für Austausch und Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Organisationen und und der Zivilgesellschaft“. Darüber hinaus beherbergte es noch den „United Nations Populations Fund“ und das zum SPRINGER-Konzern gehörende Nachrichten-Portal politico.

Über 20 Events fanden dort statt. Die Casa bildete auch den passenden Rahmen, um das Regenwald-Projekt von DEUTSCHER BANK, SIEMENS, SYMRISE und BAYER vorzustellen. Nach dem Motto „Warum Kohlendioxid vermeiden, wenn mensch es auch kompensieren kann“ haben die vier Unternehmen einen Fonds aufgelegt, der es Firmen erlaubt, CO2-Verschmutzungsrechte für ihre Klima-Sünden direkt bei den beiden lateinamerikanischen Staaten Honduras und Suriname zu erwerben. Und die Konzerne fanden für ihre Show auch den passenden Moderator: den TV-Promi Eckhart von Hirschhausen. 

Auch hohen Besuch erhielt BAYER in der Casa nicht zu knapp. So konnte der Leverkusener Multi den brasilianischen Gesundheitsminister Alexandre Rocha Santos Padilha begrüßen. Angehörige der Regierung von Zambia schauten ebenfalls vorbei. Seit der Agro-Riese in Kabwe eine große Anlage zur Maissaatgut-Produktion in Betrieb genommen hat, pflegt er nämlich eine besondere Beziehung zu dem Land. Und nicht zuletzt fanden sich Mitglieder der Bundesregierung ein. So machte etwa Bundesumweltminister Carsten Schneider BAYER seine Aufwartung. 

Mit dem zum SPRINGER-Konzern gehörenden Medium politico ging der Global Player während der COP 30 eine Medien-Partnerschaft ein. Es gab Bill Anderson die Gelegenheit, sich lang und breit als Klima-Kümmerer in Szene zu setzen und sendete von der Casa aus die „BAYER event series“.

Die „neue“ Landwirtschaft

Damit nicht genug, referierte die International Labour Organisation (ILO) in der „Casa BAYER“ über die Herausforderungen, die der Klimawandel an den Arbeitsschutz stellt. Und schließlich nutzte das Unternehmen seinen COP-Stützpunkt, um eine Art von Ackerbau zu präsentieren, die seiner Ansicht nach den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen ist – und das alles, ohne das bisherige Geschäftsmodell in Frage zu stellen: die regenerative Landwirtschaft. Da sich das aus dem Munde von ManagerInnen vielleicht nicht allzu überzeugend anhört, hatte die Aktien-Gesellschaft sich etwas anderes überlegt. „Die faszinierende brasilianische Landwirtin Aline Vick berichtete über die Vorteile regenerativer Praktiken zur Verbesserung der CO2--Bilanz und der Bodengesundheit auf ihren Feldern“, wie BAYERs PR-Manager David Christoph Lerch auf LinkedIn festhielt.

Mit der regenerativen Landwirtschaft will die Branche die bösen Geister von radikaleren Ansätzen wie der Agrar-Ökologie vertreiben, die eine umfassendere Abkehr von der Landwirtschaft alten Stils vorsehen. Ein bisschen mehr Boden- und Wasserschutz, Agroforst-Systeme und ein Rückgriff auf kohlenstoff-arme Technologien sollen es bei der regenerativen Landwirtschaft richten. Ein Verzicht auf Pestizide, Mineraldünger, Gentechnik und industrielle Tierhaltung sieht das Konzept nicht vor. Glyphosat firmiert darin sogar als Klimaretter, weil es das CO2 freisetzende Pflügen unnötig macht und eine Direktsaat ermöglicht. Dabei gibt es kaum eine Agro-Chemikalie mit einem größeren CO2-Fußabdruck als Glyphosat, denn der Produktionsprozess am Standort Soda Springs verschlingt immens viel Energie.

Die AgriZone

Aber BAYER war bei Weitem nicht das einzige Landwirtschaftsunternehmen, das bei der COP30 massiv Präsenz zeigte. Insgesamt gehörte Big Agro zu dem Industrie-Zweig mit den umfangreichsten Aktivitäten in Belém. Über 20 Multis und 29 Industrie-Vereinigungen waren am Start, um vergessen zu lassen, dass sich der Anteil des Nahrungsmittel-Sektors an den globalen Treibhausgas-Emissionen auf ein knappes Drittel beläuft. Über 300 LobbyistInnen arbeiteten daran.

Und was dem Leverkusener Multi seine Casa war, das war der Gesamt-Branche die AgriZone. Von diesem Ort aus unternahm sie es, „eine positive Botschaft über den Landwirtschaftssektor in der Klima-Agenda“ zu verbreiten. Die Stimme BAYERs durfte auch hier nicht fehlen. Der Konzern firmierte als „diamond sponsor“ der AgriZone. 

Dabei hatte der Sektor zunächst andere Pläne. Nicht wenige seiner VertreterInnen standen der Klimakonferenz äußerst reserviert gegenüber. Ein Interessensverband plante sogar eine Art Gegengipfel, die „COP do Agro”. Erst nach einer Intervention staatlicher Stellen nahm er davon Abstand. In dieser Phase schaltete sich die Embrapa ein, die staatliche brasilianische Forschungsgesellschaft für Agrarwirtschaft. Sie schlug der Branche vor, in die Offensive zu gehen und sich auf der COP30 eine eigene Operationsbasis zu schaffen. Das taten BAYER & Co. mit ihrer Unterstützung dann auch. Die Politik half ebenfalls. So führte Brasiliens Landwirtschaftsminister Carlo Fávaro seine Geschäfte während der COP von der AgriZone aus und gab ihr damit einen offiziösen Anstrich.

Auf einer Veranstaltung des brasilianischen „Verbandes für Landwirtschaft und Viehzucht“ (CNA) erläuterte der Politiker Zequinha Marinho, der Präsident der Kommission für Landwirtschaft und Agrarreform im brasilanischen Senat, den neuen Modus operandi: „Jetzt ist es an der Zeit, proaktiv zu handeln, denn wenn wir dies nicht tun, werden die offizielle Linie und die Regierungsbehörden die COP-Diskussion übernehmen und prägen.“

BAYER & Co. legten sich dabei mächtig ins Zeug, Über 400 Events fanden dort statt. Außer BAYER unter anderem mit von der Partie: Die Bill Gates Foundation, BASF, NESTLÉ, CARGILL, PEPSICO, YARA, JOHN DEERE und zahlreiche Branchen-Verbände. Auf der Tagesordnung standen dabei Themen wie Klimaanpassung, digitale Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, CO2-Speicherung im Boden und neue technische Entwicklungen.

Die Proteste

So einfach kamen BAYER & Co. mit ihrem Programm jedoch nicht durch. Die Agro-Riesen sahen sich auf der Klima-Konferenz mit massiver Kritik konfrontiert. So gab es am 11. November vor dem Eingang der AgriZone Aktionstheater von MST, einer Organisation von Landlosen, Kleinbauern und -bäuerinnen. Der Tod, der von den Tellern kommt, stand auf dem Spielplan, und der Gevatter trug eine Glyphosat-Sprühflasche auf dem Rücken. Dazu skandierten die MSTlerInnen dann Lieder mit Texten wie: „AgriZone, du täuschst mich nicht, das Grün dieses Dollars rettet unseren Amazonas nicht.” Aber die MST-AktivistInnen enterten auch die AgriZone selbst, um ein Konstrastprogramm zu den Selbstinszenierungen BAYER & Co. zu bieten.

TierschützerInnen provozierte die AgriZone ebenfalls. „Es ist zutiefst beunruhigend, dass auf der COP30 eine dritte Zone entsteht, die sich ausschließlich den Interessen der Agrarindustrie widmet“, so Elodie Guillon von World Animal Protection. Andrea Echeverri von der Global Forest Coalition pflichtete ihr bei: „Die AgriZone ist nichts anderes als ein riesiger Greenwashing-Raum.“ Und Prayash Adhikari vom Asian Peoples’ Movement on Debt and Development empörte sich in gleicher Weise über das Schaufenster, das die COP30 den Konzernen zur Verfügung stellte. „Asiatische Bauern, Fischer und Frauen sind gezwungen, die Welt zu ernähren, während sie selbst hungern müssen. Deshalb dürfen wir dieses Greenwashing von BAYER, Nestlé, JBS und ihren Verbündeten in der Regierung nicht unwidersprochen lassen. Wir wissen, dass die industrielle Landwirtschaft in hohem Maße zur Nahrungsmittel- und Klimakrise beigetragen hat, und wir können nicht zulassen, dass die Agrarindustrie damit davonkommt. Nahrung, Land und Wasser sind für die Menschen da, nicht für den Profit!“, erklärte er.

Cristina Hernandez Hurtado vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) setzte in Belém BAYERs Gen-Soja auf die Agenda, für dessen Anbau nicht selten Kettensägen den Weg freimachen müssen. „Diese Rodungen gehen oft mit Zwangsräumungen oder der Vertreibung indigener und bäuerlicher Gemeinschaften einher“, erläuterte Hurtado. Damit nicht genug, kommen bei diesen Vertreibungen manchmal Pestizide als „chemische Waffe“ zum Einsatz, wie Ilson Soares von der indigenen Gemeinschaft der Guarani berichtete. Aber selbst, wenn Gewaltakte ausbleiben, beeinträchtigen die Soja-Monokulturen das Leben in den Dörfern massiv. „Wir haben keine Freiheit. Und viele Gemeinden grenzen an Ackerland. Daher werden die Pestizide fünf Meter, zehn Meter von den Häusern der Guarani entfernt versprüht“, so Soares. Das ECCHR hat deshalb bei der OECD eine Beschwerde gegen BAYER eingereicht. Dazu wollte der Leverkusener Multi sich während der COP aber nicht äußern. Er beließ es bei hohlen Phrasen zur Nachhaltigkeit und zum Klimawandel, dessen Bekämpfung, „gemeinsame Anstrengungen entlang der gesamten Kette“ erfordere.

Aber nicht nur vor Ort gab es Proteste. Am 14. November 2025 fand der weltweite Klimastreik zur COP30 statt. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) beteiligte sich in Düsseldorf und ergriff dort auch das Wort. Der Autor dieser Zeilen berichtete von den Anstrengungen BAYERs und anderer Multis auf der Klima-Konferenz, ihre CO2-Fußspuren zu verwischen und der Tatort-Sicherung durch diverse NGOs. Am Ende seiner Rede übermittelte er die Botschaft eines brasilianischen Kooperationspartners der CBG. „Wir dürfen uns keine Illusionen über die COP machen. Die durch das kapitalistische System verursachte Umweltkrise wird nicht von Regierungen gelöst werden, die von Unternehmen kontrolliert werden, die von der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen profitieren. Die Finanzierung der ‚AgriZone für nachhaltige Landwirtschaft‘ durch Unternehmen wie BAYER und Nestlé und die Anwesenheit von Vertretern von Syngenta in der Schweizer Delegation sind ein Beweis für das Scheitern der COP. Entweder werden die Lösungen von den Menschen selbst entwickelt, oder es wird keine Lösung geben“, erklärte Alan Tygel von der Permanenten Kampagne gegen Agrargifte und für das Leben. 

Zuvor schon hatte die CBG die COP30 bei einer Aktion gegen den EU-Mercosur-Vertrag vor dem Kanzleramt in Berlin zum Thema gemacht. Auch floss der SWB-Artikel zur Klima-Konferenz aus dem letzten Heft in einen längeren Text des CORPORATE EUROPE OBSERVATORY zu BAYERs COP-Aktivitäten ein, der im EUobserver erschien.

Magere Ergebnisse

Und was passierte auf der Hauptbühne der COP30 ? Nicht viel. Dabei hatte Brasiliens Präsident Lula da Silva zu Beginn der Klima-Konferenz eindringlich gemahnt, zu liefern. „Wenn wir es nicht schaffen, über Reden hinaus zu konkreten Maßnahmen zu gelangen, werden unsere Gesellschaften das Vertrauen nicht nur in die COPs, sondern auch in den Multilateralismus und die internationale Politik im Allgemeinen verlieren“, so Lula. „Die Zeit der Absichtserklärungen ist vorbei. Jetzt ist es Zeit für Aktionspläne. Deshalb starten wir heute die COP der Wahrheit“, erklärte er. 

Seine Worte verhallten allerdings ungehört. So stellte die deutsche Politik ihr Desinteresse an der Konferenz fast ostentativ zur Schau. Bundeskanzler Merz jettete nur für eine kurze Ansprache nach Belém und brachte es dabei noch fertig, seinen Stadtbild-Diskurs zu internationalisieren. „Wer von euch würde gerne hierbleiben“, fragte er seinen journalistischen Begleittross und zerschlug damit einiges diplomatisches Porzellan. 

In seiner Rede firmierte Klimaschutz als das, was übrig bleibt, wenn die „Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften“ gesichert ist. Und da bleibt nicht viel, zumal die Bundesregierung im Vorfeld ganze Arbeit geleistet hatte. Sie bremste den Ausbau erneuerbarer Energien zugunsten neuer Gaskraftwerke und erlaubte die CO2-Abspeicherung. Um die Forderungen der Industrie nach billigerem Strom zu erfüllen, beschloss Schwarz-Rot darüber hinaus gleich ein ganzes Maßnahmen-Bündel. Die Koalition verlängerte die auslaufende Stromsteuer-Senkung, gewährte einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, weitete die Strompreis-Kompensation aus und kündigte die Einführung eines Industriestrom-Preises an. Auch in Brüssel legte sich die Bundesregierung für die Wirtschaft ins Zeug. Sie stritt mit großem Einsatz gegen das Verbrenner-Aus und für kostenlose CO2-Verschmutzungszertifikate.

Folglich musste es Merz in Belém bei ein wenig Ablass-Handel belassen. Er stellte Geld für den von Brasilien ins Leben gerufenen Investmentfonds zum Schutz des Regenwalds in Aussicht. „Deutschland unterstützt die ‚Tropical Forest Forever Facility‘. Wir werden einen namhaften Beitrag zum Gelingen dieser Initiative beisteuern“, tat er kund. Bundesumweltminister Schneider nannte dann ein paar Tage später die konkrete Summe: eine Milliarde Euro. Ansonsten hatte der SPD-Politiker bei der COP nicht mehr viel tun. Außer dem Besuch bei BAYER stand bei dem Hobby-Angler nur noch ein Fototermin mit einem Fischer an. Seine Kollegin Reem Alabali (SPD) verfuhr ähnlich. Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ließ sich medien-wirksam mit einer Bäuerin von einem Projekt zur nachhaltigen Kakao-Produktion ablichten, das Deutschland fördert. Mehr ward von ihr dann nicht gesehen.

Andere VertreterInnen der Bundesregierung musste vor ihrer Abreise nur noch einen kleinen Job erledigen. Sie stellten sich hinter einen verbindlichen Plan zum Ausstieg aus den fossilen Energien, den Brasilien vorgelegt hatte. Aber ohne diplomatische Vorarbeit wie z. B. Konsultationen mit den Erdöl fördernden Ländern war dieser Vorstoß von vornherein zum Scheitern verurteilt. So endete die COP30 ohne konkrete Ergebnisse. Die Vorgabe der Klimakonferenz von Paris, die Erderwärmung auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen, schien keinen der Verantwortlichen mehr groß zu interessieren. „Die Abschlusserklärung von Belém hat die Antwort erbracht, dass wir dieses Ziel nicht mehr erreichen können“, sagte Ottmar Edenhofer vom Potsdam-Institut für Klimafolgen-Forschung dann auch. Genauso pessimistisch urteilt der Wirtschaftsgeografie-Professor Christian Zeller. „Es kann keinen nicht-fossilen Kapitalismus geben. Der Akkumulationszwang lässt sich auf der Grundlage erneuerbarer Energien nicht einlösen. Eine kapitalistische Energie-Wende ist unmöglich“, befand Zeller. ⎜

DUOGYNON – das Buch

CBG Redaktion

Anatomie eines Pharma-Skandals

Das Buch „Fehlbildungen durch Schwangerschaftstest – DUOGYNON®-Skandal endlich aufgedeckt“ von Margret-Rose Pyka, G. F. Gerdes und Dr. Reinhard Seeber beschreibt die katastrophalen Wirkungen des Hormonpräparats aus der Sicht von Betroffenen und WissenschaftlerInnen. Darüber hinaus widmet es sich dem langen Kampf der Geschädigten und ihrer Angehörigen gegen die Pharma-Industrie und ihre StatthalterInnen in der Politik.

Von Sibylle Arians

Wer nicht aus der Geschichte lernt, ist verdammt, sie zu wiederholen‘, sagt der Philosoph Santayana. Insofern soll unsere Geschichte auch eine Mahnung sein an alle, die glauben, so etwas könne sich nicht wiederholen“ – diese Worte haben die AutorInnen Margret-Rose Pyka, G. F. Gerdes und Dr. Reinhard Seeber ihrem Buch vorangestellt. Es ist ein Zeugnis, das berührt, ja aufwühlt und wütend macht. Und den Gerechtigkeitssinn wachrüttelt: Da muss doch noch was zu machen sein!!! Das alles schafft das 2023 erschienene Werk „Fehlbildungen durch Schwangerschaftstest – DUOGYNON®-Skandal endlich aufgedeckt“. 

Doch vorab: Worum handelt es sich bei DUOGYNON genau? Das Mittel wurde zwischen 1950 und der „freiwilligen“ Rücknahme vom Markt durch den Hersteller Schering Anfang der 1980er Jahre als hormoneller Schwangerschaftstest eingesetzt. Spätestens seit Anfang der 70er Jahre stand es auch in der Öffentlichkeit im Verdacht, beim Ungeborenen, aber auch bei den Müttern schwere gesundheitliche Schädigungen bewirken zu können Krebs, Totgeburten, Missbildungen unterschiedlicher Art und als Folgen davon unsägliches Leid von Kindern und Eltern durch die Missbildungen selbst, Operationen und Klinikaufenthalte, Vorwürfe und Selbstvorwürfe und Schuldgefühle plagten die Betroffenen.  All das könnte wesentlicher besser zu ertragen sein, hätte es eine Anerkennung der reproduktionstoxischen Wirkung durch den Hersteller Schering und dessen Rechtsnachfolger BAYER gegeben. Aber es sollte nicht sein. 

Das Buch widmet sich dem Themen-Komplex aus drei unterschiedlichen Perspektiven. Im ersten Teil schreibt Margret-Rose Pyka, selbst Mutter einer von DUOGYNON schwer geschädigten Tochter, über die langen Leidenswege betroffener Familien, lässt sie zu Wort kommen, gibt ihnen Namen und Gesicht. 

Aber der BAYER-Konzern behauptet stets, dass beim Medizinprodukt DUOGYNON kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Einnahme und den gemeldeten Fällen embryonaler Missbildungen bestehe. Margret-Rose Pyka musste sich das auf den Hauptversammlungen des Leverkusener Multi, bei denen sie die Vorstände zur Rede stellte, immer wieder anhören. Seitdem erste Zweifel an der Unschädlichkeit des Medikaments aufkamen, wiederholen und verbreiten sie diese Litanei.

Bisher wurden bei Prozessen in Sachen „DUOGYNON“ firmeninterne Unterlagen zurückgehalten, was den Verdacht erhärtet, dass viel Leid hätte verhindert werden können, wenn die Schering-Oberen die in diesen Dokumenten festgehaltenen Bedenken mehrerer Beschäftigter ernstgenommen und das Mittel sofort vom Markt genommen hätten. 

Über die steinige Odyssee der Betroffenen zu Konzernverantwortlichen, Sachverständigen, Aufsichtsbehörden, Gerichten und ParlamentarierInnen schreibt G. F. Gerdes im zweiten Teil. Und über die Mauern der Abwehr, der Lügen und des Schweigens, auf die die Geschädigten stießen.

Im dritten, wissenschaftlichen Teil zeigt der Arzt und Diplom-Chemiker Reinhard Seeber fünf Wege auf, wie sich die in DUOGYNON eingesetzten synthetischen Sexualsteroide an die DNA von Embryo und Mutter binden. Die daraus entstehenden DNA-Addukte (Additionsprodukte) können zu Mutationen und Krebs führen. Diese Erkenntnisse vermochte Seeber auf der Basis naturwissenschaftlicher Experimente aus Deutschland, der Schweiz und den USA, die bis ins Jahr 1923 zurückreichen, zusammenzugetragen. Sie erklären eindeutig die Schäden bei den DUOGYNON-Opfern. An den konzern-seitig vorgelegten und auch an der vom „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“in Auftrag gegebenen Studie kritisiert der Mediziner unter anderem, dass nicht eine einzige Angaben zur Pharmakokinetik – also zur Verteilung, Aufnahme und Abbau des Hormon-Präparats im Körper – enthalten. Nur so wäre es möglich gewesen,  Wechselwirkungen des Mittels und seiner Metabolite mit körpereigenen Prozessen festzustellen, meint er. Es ist klar: Nach den Naturgesetzen war DUOGYNON dazu bestimmt, mit der DNA zu reagieren, auch wenn die BAYER AG, schließlich einer der pharmazeutischen Weltmarktführer, das kategorisch ausschließt. Damit disqualifiziert der Konzern sich selbst. Oder muss mensch den Verantwortlichen unterstellen, dass sie wissentlich, um den Profit aus der Vermarktung von DUOGYNON nicht zu gefährden, die fatalen Risiken leugneten und das bis heute tun, um nicht in Regress genommen zu werden?  ⎜

Fehlbildungen durch Schwangerschaftstest

Margret-Rose Pyka, G. F. Gerdes, Dr. Reinhard Seeber 

ISBN 978-3-7575-3956-6 

erschienen im Eigenverlag 2023

Fachzeitschrift zieht Glyphosat-Studie zurück

CBG Redaktion

Ghostwriter MONSANTO

ie Fachzeitschrift Regulatory Toxicology and Pharmacology hat eine 1999 veröffentlichte Glyphosat-Studie, die eine wichtige Rolle in den Zulassungsverfahren spielte, zurückgezogen. Die VerfasserInnen haben nämlich nur ihren Namen hergegeben. Als wahrer Autor fungierte die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO.

Von Jan Pehrke

m Jahr 1999 veröffentlichte das Medizin-Journal Regulatory Toxicology and Pharmacology die Glyphosat-Studie „Safety Evaluation and Risk Assessment of the Herbicide ROUNDUP and Its Active Ingredient, Glyphosate, for Humans“. 26 Jahre später zog das Fachblatt die Untersuchung zurück. Co-Herausgeber Martin van den Berg äußerte „ernsthafte ethische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Autoren dieses Artikels sowie der akademischen Integrität der vorgestellten Karzinogenitätsstudien“.

Ausgelöst hatten diese Bedenken interne MONSANTO-Dokumente aus den Entschädigungsprozessen in Sachen „Glyphosat“. Diese weisen nämlich Beschäftigte des Unternehmens als Ghostwriter der Arbeit aus. Nicht von ungefähr stützt sich die Veröffentlichung dann auch nur auf Untersuchungen der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO; andere Langzeitstudien fanden keine Berücksichtigung. Van den Berg zufolge legen die Unterlagen des Gerichts zudem Geld-Zahlungen an die offiziell als Autoren firmierenden Wissenschaftler Gary M. Williams, Robert Kroes und Ian C. Munro nahe. 

Das alles ließ die Zeitschrift das Vertrauen in den Artikels verlieren – der nicht irgendeiner ist. „Dieser Artikel hatte jahrzehntelang einen erheblichen Einfluss auf die regulatorischen Entscheidungen in Bezug auf Glyphosat und ROUNDUP“, hält Berg fest.

Dementsprechend zufrieden zeigten sich damals die Verantwortlichen bei MONSANTO, den Text lanciert zu haben, wie das Webportal The New Ledge mit Verweis auf die Gerichtsquellen darlegte. Die einstige Chef-Lobbyistin Lisa Drake bedankte sich gleich bei mehr als einem dutzend Beschäftigten unter anderem  „für ihre harte Arbeit bei der dreijährigen Datenerhebung, dem Verfassen und Überprüfen der Texte sowie dem Aufbau von Beziehungen zu den Autoren des Artikels“. Und noch 15 Jahre später schlug der MONSANTO-Angestellte William Heydens erneut vor, sich willige WissenschaftlerInnen zu suchen, aber die Kosten wie bei Williams & Co. niedrig zu halten, „indem wir das Schreiben übernehmen und sie sozusagen nur redigieren und unterschreiben“.

Für den Leverkusener Multi ist dagegen alles im grünen Bereich. Die AutorInnen hätten doch unter „Danksagungen“  „wichtige Mitarbeiter von MONSANTO, die wissenschaftliche Unterstützung geleistet haben“ aufgeführt, so der Konzern scheinheilig. Außerdem würden tausende Studien dem Herbizid Unbedenklichkeit bescheinigen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN forderte die zuständigen Stellen hingegen nach der Aufdeckung des Wissenschaftsbetrugs auf, die Glyphosat-Zulassungsverfahren zu überprüfen. ⎜

BAYERs Herbstbilanz

CBG Redaktion

Weniger Jobs, mehr Gewinn

Am 12. November 2025 präsentierte der BAYER-Konzern die Zahlen für das dritte Quartal des Jahres. Sein Rationalisierungsprogramm mit den massiven Arbeitsplatzvernichtungen sorgte an den den Börsen für gute Stimmung, die nicht einmal der Zuwachs an Glyphosat-Klagen trüben konnte.

Von Jan Pehrke

BAYERs fortlaufende Arbeitsplatzvernichtungen lassen die Margen steigen. Im dritten Quartal 2025 legte der Gewinn vor Sondereinflüssen um 20,8 Prozent auf rund 1,5 Milliarden Euro zu. „Beim Ergebnis profitierten wir von Effizienz-Steigerungen durch das neue Organisationsmodell und Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität“, so der Vorstandsvorsitzende Bill Anderson. Zusammen hat das seit Anfang 2024 nicht weniger als 13.500 Jobs gekostet. „Unser Unternehmen wird immer schlanker, effizienter, schneller und fokussierter“, resümierte der US-Amerikaner.

Den größten Aderlass musste die Agro-Sparte über sich ergehen lassen. Im Mai 2025 hatte der Konzern einen Fünfjahresplan mit einem klaren Ziel auf den Weg gebracht: 3,5 Milliarden Euro mehr Umsatz und eine Milliarde Euro mehr Gewinn bis zum Jahr 2030. Zu den Bestandteilen des Rationalisierungsprogramms gehören unter anderem die „Straffung des Produkt-Portfolios“ und eine „Optimierung des Produktionsnetzwerks“. Als erstes verkündete das Unternehmen, die Pestizid-Produktion in Frankfurt mit den 500 Beschäftigten aufzugeben und in Dormagen 200 von 1.200 Stellen zu streichen. 

Erste bittere Früchte trug das bei BAYER CROP SCIENCE bereits jetzt. Durch „niedrigere Herstellungskosten und Kostenreduktion“ erreichte der Gewinn vor Sondereinflüssen „fast das Fünffache des Vorjahreszeitraums“, wie der Agro-Riese jubiliert. Auf 172 Millionen Euro stieg der Ertrag. „[S]tarkes Wachstum im Bereich Maissaatgut und Pflanzen-Eigenschaften“ vermeldet der Quartalsbericht und nennt als Gründe die Ausweitung von Anbauflächen in Nordamerika und einen guten Saisonstart in Lateinamerika. 

Die florierenden Mais-Geschäfte gehen dabei auf den Handelskonflikt zwischen China und den USA zurück. Weil das asiatische Land als sonstiger Großabnehmer von Soja auf die Zoll-Erhöhungen der Trump-Administration mit einem Import-Stopp reagierte, bauten die US-Landwirt-Innen verstärkt Mais an. Auch bei den nicht glyphosat-haltigen Herbiziden verzeichnete BAYER Zuwächse, während der Glyphosat-Absatz auf Vorjahres-Niveau blieb.

Allerdings sank der Umsatz der Agrar-Sektion leicht, weil die zuständigen Behörden zwei Pestizide wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen aus dem Verkehr zogen. Konkret erhielt das Insektizid MOVENTO in der EU keine Zulassung mehr, weil es fruchtschädigend wirkt und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Und in den USA zog die Umweltbehörde EPA das Herbizid Dicamba vorerst aus dem Verkehr, das BAYER hauptsächlich in Kombination mit gentechnisch gegen die Substanz immunisierten Gewächsen anbietet. Das Mittel hatte nämlich eine Spur der Verwüstung hinterlassen, weil es nach dem Ausbringen nicht einfach an Ort und Stelle bleibt. Die Chemikalie verflüchtigt sich und treibt zu Ackerfrüchten hin, die gentechnisch gegen den Stoff nicht gewappnet sind und deshalb eingehen.  Das verursachte immense Ernte-Schäden und zwang die EPA zu handeln. Der Leverkusener Multi erläutert diese Umstände natürlich nicht. Bei MOVENTO spricht er schlicht von „Ablauf der Registrierung“ und bei Dicamba lediglich von „regulatorische(n) Auswirkungen infolge der ausgesetzten Zulassung“.

Die weiteren Aussichten in dem Segment bewertet der Vorstand ebenfalls positiv, „vor allem durch Glyphosat getrieben“. Da bei dem umstrittenen Herbizid die Gewinn-Spanne nicht besonders groß ist und es vor allem die Masse macht, rechnet der Global Player durch die Absatz-Steigerung allerdings mit einer Verwässerung der Marge. In jedem Fall zieht er in der Sparte aber den Fünfjahresplan weiter ohne Rücksicht auf Verluste durch: Anderson kündigte die Einstellung der Herstellung von 120 Produkten und die Ausgliederung der Produktion von 12 Wirkstoffen an.

Im Pharma-Bereich hielt sich der Umsatz mit 4,33 Milliarden Euro auf Vorjahres-Niveau. Allerdings sank das Ergebnis vor Sondereinflüssen um 5,2 Prozent auf rund eine Milliarde ab. BAYER macht dafür hauptsächlich negative Währungseinflüsse sowie höhere Aufwendungen für Forschung & Entwicklung geltend. Zudem konnten das Rationalisierungsprogramm und positive Entwicklungen beim Absatz der Prostatakrebs-Arznei NUBEQA, des Nieren-Therapeutikums KERENDIA und des Langzeitverhütungsmittels MIRENA die schlechteren Geschäfte mit dem Gerinnungshemmer XARELTO und dem Augen-Pharmazeutikum EYLEA, deren Patente ablaufen, nicht aufwiegen. Auf dem US-amerikanischen Markt wirkten sich überdies die von der Biden-Administration im Rahmen des „Inflation Reduction Acts“ initiierten Preis-Reduzierungen für den Milliarden-Seller XARELTO und einige andere Medikamente profit-mindernd aus. 

Im vierten Quartal will der Konzern die misslichen Folgen des wegfallenden Patentschutzes für XARELTO und EYLEA allerdings schon durch die Markt-Eintritte von LYNKUET gegen die „Krankheit“ Wechseljahresbeschwerden und der Herz/Kreislauf-Arznei BEYONTTRA aufgefangen haben. Allerdings muss BAYER dafür so kräftig in Werbung investieren, dass darunter die Marge der Sparte leidet, wie Finanzvorstand Wolfgang Nickl vorsichtshalber schon einmal ankündigte.

Das Segment mit den frei verkäuflichen Arzneien wie ASPIRIN sorgte für einen Umsatz von 1,4 Milliarden Euro (plus zwei Prozent) und für einen Gewinn vor Sondereinflüssen von 363 Millionen Euro (plus 0,8 Prozent). Damit fiel es hinter die Prognose zurück, weshalb der Konzern sie für das Gesamtjahr von Consumer Health nach unten korrigieren muss. Aber die Gewinn-Marge von 23 bis 24 Prozent steht felsenfest, versicherte Nickl den Finanzmärkten. Ein „zunehmend herausforderndes Marktumfeld in den Kernmärkten in Nordamerika und Asien/Pazifik [gemeint ist zuvorderst China, Anm. SWB]“, führte das Unternehmen als Ursache für die Nichterfüllung der Erwartungen an.

Trotz dieser kleinen Widrigkeiten erwirtschafte BAYER also einen Gewinn von 1,5 Milliarden Euro vor Sondereinflüssen. Nach den Sondereinflüssen kamen die Zahlen allerdings ins Rutschen. Minus 963 Millionen weist der Global Player hier aus. Er macht dafür hauptsächlich die Notwendigkeit verantwortlich, für die Schadensersatz-Prozesse in Sachen „Glyphosat“ und andere Rechtsstreitigkeiten höhere Rückstellungen zu bilden. Bis zu vier Milliarden Euro veranschlagt das Unternehmen hierfür. Zu den 61.000 Glyphosat-Klagen sind nämlich im neuen Quartal noch weitere 4.000 dazugekommen. Darüber hinaus gestalten sich auch die Prozesse um die Risiken und Nebenwirkungen der Industrie-Chemikalie PCB nicht im Sinne des Konzerns. Erst Ende Oktober 2025 verurteilte ihn der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Washington zur Zahlung von 185 Millionen Dollar Schadensersatz an einen Lehrer.

Was den „Rechtskomplex“ Glyphosat angeht, zeigte sich der BAYER-Chef zuversichtlich. Er nahm „Fortschritte bei unserer mehrgleisigen Strategie“ wahr und konnte die wenig später auch verbuchen (siehe S. 6). Dabei versteht der US-Amerikaner unter „mehrgleisig“, nicht nur juristisch um das Herbizid zu kämpfen, das im dritten Quartal 2025 für einen Umsatz von 667 Millionen Euro sorgte, sondern auch politisch. So schaffte es die Aktien-Gesellschaft mit enormem Lobby-Aufwand, in den Bundesstaaten Georgia und North Dakota Gesetze zu lancieren, die Glyphosat einen Immunitätsstatus verleihen, bzw. „für mehr Klarheit in Bezug auf die Regulierung essenzieller Pflanzenschutzmittel in der US-Landwirtschaft sorgen“, wie Bill Anderson sich ausdrückte. Es gelang dem Agro-Riesen sogar, in das Haushaltsgesetz einen entsprechenden Passus einzuschmuggeln. Der Appell der Demokraten-Politikerin Chellie Pingree: „Lasst uns diesen Zusatz in Stücke reißen! Lasst uns eine klare Botschaft senden, dass wir nicht zulassen werden, dass umweltverschmutzende Unternehmen die Wahrheit über krebserregende Chemikalien verbergen, und dass wir immer für die öffentliche Gesundheit kämpfen werden statt für den Reichtum von Unternehmen!“ fand keine Mehrheit. Gerne hätte Anderson die frohe Botschaft schon bei der Präsentation der Dreivierteljahres-Bilanz verkündet, aber der „Shutdown der Regierung hat die Arbeit im Kongress verzögert“.

Ansonsten bekräftigte er trotz empfindlicher Einbußen im Geschäft mit den nicht verschreibungspflichtigen Arzneien die Gewinn-Erwartungen. „Insgesamt sind wir in diesem richtungsweisenden Jahr gut aufgestellt, die Konzern-Prognose für 2025 zu erreichen“, resümierte der Ober-BAYER. 

Der politische Ausblick blieb indes vage. Finanz-Vorstand Wolfgang Nickl regis-trierte zwar mehr Klarheit, was die US-Zölle auf Medikamente aus EU-Ländern angeht, sah aber noch viele offene Fragen andere Produkte betreffend. Gleichwohl versicherte er, BAYERs „bereichsübergreifende Teams haben bewiesen, dass sie die Situation beherrschen. Sie konnten die möglichen Effekte in diesem Jahr eingrenzen“. Zusätzliche Sorgen bereiten ihm die Wirtschaftsbeziehungen zwi schen den USA und China, seien doch beide Länder „für unsere Mission sehr wichtig“.

„BAYER ist operativ im Aufwind“, konstatierte die Wirtschaftspresse und auch die Finanzmärkte reagierten positiv auf den Quartalsbericht. Der BAYER-Kurs stieg, und das Portal Ariva.de fragte bereits: „Aktie vor neuer Rallye?“. ⎜

Die fünfte Gewalt

CBG Redaktion

BAYERs Gesetzesmaschinerie läuft

BAYERs Wahlkampf-Spenden an Trump & Co. zahlen sich ebenso aus wie die millionenschweren Lobby-Aktivitäten: Im dritten Anlauf hat der Konzern es so gut wie geschafft, den Obersten Gerichtshof der USA zu einem Grundsatz-Urteil in Sachen „Glyphosat“ zu bringen. Anfang Dezember empfahl Trumps Generalbundesanwalt Dean John Sauer dem Supreme Court, den entsprechenden Antrag des Agro-Riesen positiv zu bescheiden.

Von Jan Pehrke

Seit Langem schon bemüht sich der BAYER-Konzern, in den USA ein Grundsatz-Urteil in seinem Sinn zu dem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu erwirken. Jetzt ist der Global Player dabei einen Schritt weitergekommen. Der von Donald Trump eingesetzte Generalbundesanwalt Dean John Sauer empfahl dem Obersten Gerichtshof des Landes, sich mit der Causa „Glyphosat“ zu befassen. 

Die Wahlkampf-Spenden des Leverkusener Multis an die Republikaner in Höhe von 122.000 Dollar haben sich also ausgezahlt. Auch die millionenschwere PR-Kampagne für das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte und in den USA unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Pestizid erweist sich als lohnenswerte Investition. Die Wirtschaftspresse stieß sich an dieser Einflussarbeit nicht groß. „Am Montag hat sich gezeigt, dass das Lobbying von Anderson und seiner Mannschaft in den USA Früchte trägt“, hieß es schlicht in der FAZ.

Der Agro-Riese erhofft sich vom Supreme Court klärende Worte zu dem Status von Glyphosat-Warnhinweisen. Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Prozessen erfolgten nämlich, weil BAYER es nach Meinung der RichterInnen versäumte, in ausreichendem Maße auf die Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids aufmerksam zu machen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten ihnen entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Konzerns führten hingegen zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Weil aber unterschiedliche Urteile dazu vorliegen, rief der Leverkusener Multi das höchste Gericht der Vereinigten Staaten an. Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits, zuletzt im Jahr 2022. Da riet die von Joe Biden nominierte Generalbundesanwältin Elizabeth Prelogar dem „Supreme Court of the United States“, den Antrag des Agro-Riesen auf Befassung mit dem Fall „Glyphosat“ abzulehnen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprechen, erklärte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. 

Sauer hingegen schloss sich jetzt der Argumentation BAYERs an. „Die EPA hat wiederholt festgestellt, dass Glyphosat für Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend ist, und die Behörde hat wiederholt ROUNDUP-Etiketten genehmigt, die keine Krebswarnungen enthielten“, schrieb der Generalbundesanwalt in seinem Brief und konstatierte: „Wenn, wie in diesem Fall, die EPA die Gesundheitswarnungen festgelegt hat, die auf dem Etikett eines bestimmten Pestizids erscheinen müssen, sollte ein Hersteller nicht den bundesstaatlichen Kennzeichnungsvorschriften unterworfen sein, die jeweils unterschiedliche Anforderungen vorschreiben.“

Der Konzern zeigte sich hocherfreut. Er hofft sogar auf eine branchenübergreifende Wirkung der Entscheidung. „Ähnliche Rechtsgrundlagen wie im Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei medizinischen Produkten, Lebensmitteln und für die Automobilbranche. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten bestraft werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten“, so der Konzern. Nicht umsonst hatte der Industrie-Verband „U.S. Chamber of Commerce“ BAYER bei dem Versuch unterstützt, mit Glyphosat vor den Obersten Gerichtshof des Landes zu kommen.

Und die Chancen für eine Entscheidung zu Gunsten des Leverkusener Multis stehen nicht schlecht, denn RichterInnen, die die Republikaner berufen haben, dominieren das Gremium. „Als Teil seiner mehrgleisigen Strategie könnte ein positives Urteil in der zentralen Frage des Vorrangs von Bundesrecht dem Unternehmen dabei helfen, einer Lösung für zehntausende ROUNDUP-Klagen näherzukommen“, frohlockt der Konzern bereits.

Andere Teile dieser Strategie zielen darauf ab, die juristische Lage durch neue Gesetze auf bundes- und zentralstaatlicher Ebene zu klären. Die Koordination liegt dabei in den Händen des „Heads of Public Affairs, Sustainability and Safety“, dem ehemaligen Grünen-Politiker Matthias Berninger. „Seine Pressure-Boys bearbeiten jetzt Abgeordnete in einem guten Dutzend Bundesstaaten, damit sie die Oberhoheit der EPA anerkennen“, so das Manager Magazin

In Iowa präsentierte der BAYER-Konzern die entsprechende Vorlage gleich selbst. Sein Lobbyist Craig Mischo stellte sie in einem Unterausschuss des dortigen Repräsentantenhauses gemeinsam mit Brad Epperly von der Beratungsfirma CWL vor. Natürlich hatte das Unternehmen vorher die politische Landschaft entsprechend gepflegt. Die Top Ten führt Iowas Landwirtschaftsminister Mike Naig mit Spenden in Höhe von 19.500 Dollar an. Der letzte auf der Liste, der Republikaner Bobby Kaufmann, erhielt immerhin noch 2.250 Dollar vom Agro-Riesen.

Idaho dürfte BAYER ähnlich viel gekostet haben. Im dortigen Senatsausschuss sprach Mark Harris von den Republikanern zumindest ein paar einleitende Worte, bevor er alles Weitere James Curry, BAYERs Mann für „State and Local Government Affairs“, überließ. 

In Missouri und Florida läuft die Gesetzes-Maschinerie ebenfalls bereits an, orchestriert von massiver Öffentlichkeitsarbeit mit Slogans wie „Missouri’s Crops can’t wait. Protect Glyphosate“ oder „Stand with Missouri Farmers – Not Trial Lawyers“. 

In South Dakota und Georgia konnte der Agro-Riese bereits Vollzug melden. Zudem gelang es ihm in das – bisher allerdings noch nicht verabschiedete US-amerikanische Haushaltsgesetz einen Passus einzuschmuggeln, der Glyphosat Straffreiheit gewährt.

Es läuft also gut für den Global Player im Moment. Und die Finanzmärkte honorieren das. Unmittelbar nach der Annahme-Empfehlung Dean John Sauers reagierten sie. „An der Börse sorgte die Nachricht für einen regelrechten Kaufrausch“, meldete die FAZ. „Im Tagesverlauf lag der Aktien-Kurs von BAYER mehr als zwölf Prozent im Plus und war damit der mit Abstand stärkste Wert im DAX“, so das Blatt. ⎜