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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Bienensterben

CBG Redaktion

23. Februar 2015

Bienensterben durch Pestizide

BAYER: Einschüchterung von Umweltgruppen vor Gericht

Am Düsseldorfer Landgericht wurde heute die Frage verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von BAYER hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Das Gericht will am 11. März eine Entscheidung verkünden. Die Richterin ließ durchblicken, dass die Ansicht des BUND als zulässige Meinungsäußerung gewertet wird, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht.

Der Anwalt des BUND erklärte vor Gericht, das Vorgehen von BAYER sei der „Versuch einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung“. Am Eingang zum Landgericht demonstrierten als Bienen verkleidete Aktivist/innen gegen die Einschüchterungsversuche des Konzerns. Hierzu hatte auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) aufgerufen. Die CBG arbeitet seit 1998 zu bienenschädigenden Pestiziden.

Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten als einer der Auslöser des weltweiten Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt.

Alle Infos zur Kampagne

23. Februar 2015; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Bayer gegen BUND – Urteil im Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden ergeht am 11. März

Düsseldorf/Berlin: Am 23. Februar wurde vor dem Düsseldorfer Landgericht darüber verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von Bayer hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe jedoch eine gültige Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und werde von ihr als „bienenungefährlich B4“ eingestuft.

Auslöser des Streits war eine vom BUND 2014 veröffentlichte Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck“, mit der die Umweltschützer darauf aufmerksam machten, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig falsch über den Einsatz verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Verkündung des Urteils nun für den 11. März angesetzt. „Nach der mündlichen Verhandlung sind wir optimistisch, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Alles andere wäre für uns ein schwerwiegender Eingriff in die freie Meinungsäußerung. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Gutachten vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten“, sagte die BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron.

„Thiacloprid ist ein Nervengift und stört die Orientierungs- und Kommunikationsfähigkeit der Bienen erheblich. Das haben meine Versuche, die über mehrere Jahre liefen, klar aufgezeigt. Bienen, die nicht zu ihrem Stock zurückfinden werden nicht überleben“, sagte der Bienenexperte Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin.

Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.

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[Bienensterben] Montag: Solidaritätskundgebung in Düsseldorf

CBG Redaktion

BAYER verklagt Umweltverband BUND

Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember eine Broschüre zu Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte der Verband zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten. Der BUND hält diese Produkte für bienengefährlich und stützt sich dabei auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Bayer Cropscience hat daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt.
Unterstützer/innen des BUND treffen sich am Montag vor dem Gericht zu einer Solidaritätskundgebung.

Wo: Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
Wann: 23. Februar 2015, 10.30 Uhr

wer nicht an der Aktion teilnehmen kann, kann hier einen Brief an BAYER schreiben: www.bund.net/index.php?id=21820

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kämpft seit 1998 gegen Bienenkiller aus dem Hause BAYER. Ausführliche Infos unserer Kampagnenseite

Bayer gegen BUND - Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden geht vor Gericht

(BUND) Am 23. Februar 2015 wird vor dem Düsseldorfer Landgericht darüber verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von Bayer hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte dazu Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Als Begründung wurde angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ in Publikationen ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe jedoch eine gültige Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und werde von ihr als „bienenungefährlich B4“ eingestuft. Der BUND darf daher seine Aussage derzeit nur wiederholen, wenn er zugleich auf die behördliche Zulassung hinweist.

Auslöser des Streits war eine vom BUND 2014 veröffentlichte Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck“, mit der die Umweltschützer darauf aufmerksam machten, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig falsch über den Einsatz verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.

„In dem Vorgehen von Bayer sehen wir nicht nur den Versuch einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Inakzeptabel ist auch das Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse seitens des Unternehmens. Fakt ist, die in Pestiziden enthaltenen Neonikotinoide stehen im dringenden Verdacht, das weltweite Bienensterben mit zu verursachen. Deshalb werden wir auch in Zukunft vor diesen die Bienen gefährdenden Stoffen warnen. Wir fordern das zuständige Bundesamt auf, Thiacloprid umgehend vom Markt zu nehmen. Und da wir die derzeit gültige Zulassung für falsch halten, müssen wir aus unserer Sicht auch nicht jedes Mal darauf hinweisen, dass dieser Wirkstoff als bienenungefährlich zugelassen ist“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Bayer CropScience verwendet in mehreren seiner Präparate Thiacloprid. Dieser Pestizidwirkstoff beeinträchtigt Kommunikation, Navigation und die Pollensammel¬tätigkeit der Honigbienen. Das belegen Forschungsergebnisse, die der Neurobiologe Prof. Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin bereits im März 2014 veröffentlicht hat. Das staatliche Deutsche Bienenmonitoring (DEBIMO) gab zudem ebenfalls 2014 bekannt, dass Thiacloprid am häufigsten als Rückstand im sogenannten „Bienenbrot“, dem von den Bienen neben dem Honig produzierten Pollenmaterial, nachgewiesen wird.

Nach Ansicht des BUND müssten die Studien zu den Gefahren durch Thiacloprid dem Unternehmen Bayer CropScience bekannt sein. „Trotz der Erkenntnisse über die Bienenschädlichkeit von Thiacloprid druckt Bayer auf seine Produkte Schädlingsfrei Calypso und Lizetan Zierpflanzenspray ein Logo mit der Benennung ‚nicht bienengefähr¬lich‘, was auch der behördlichen Einstufung entspricht“, sagte die BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron. „Auf keinem Produkt darf ‚nicht bienengefährlich‘ draufstehen, wenn auch nur der Verdacht einer Bienengefährlichkeit besteht. Bienen sind die wichtigsten Nutzinsekten der Welt, ihr Schutz muss oberste Priorität haben. Dem muss auch Bayer Rechnung tragen, das seine Produkte gern als ökologisch und nachhaltig bewirbt“, sagte Cameron.

Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.

Interferone

CBG Redaktion

Presse Information vom 19. Februar 2015

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e.V. (MSK)

umstrittenes MS-Präparat von BAYER

„Hohe Kosten bei zweifelhaftem Nutzen“

Das MS-Präparat BETAFERON gehört mit einem Umsatz von über einer Milliarde Euro zu den profitabelsten Medikamenten der Firma BAYER. Unabhängige Studien bescheinigen dem Präparat jedoch wenig Nutzen. Kritiker fordern die Offenlegung aller Industrie-Zuwendungen an Ärzte, Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen.

Trotz häufiger Nebenwirkungen werden die meisten MS-Patienten zu einer Therapie mit BETAFERON oder anderen Interferonen gedrängt. Dabei zeigen unabhängige Untersuchungen, dass die Behandlung nur einen geringen Nutzen hat. So wertete die Cochrane Collaboration, ein unabhängiges Netzwerk von Ärzten, Wissenschaftlern und Patientenvertretern, 44 Studien aus und folgerte, dass „das Kosten/Nutzen-Verhältnis ungünstig sein könnte“.

So können Interferone bei lediglich 16 Prozent der frisch Erkrankten einen zweiten Schub verhindern; bei fünf von sechs Patienten zeigen sie keinerlei Wirkung. Im Fall einer chronifizierten, schubförmig verlaufenden MS helfen die Präparate bloß in vierzehn Prozent der Fälle. Die Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf kommt daher zu dem Ergebnis, dass „die Vorstellungen zur Wirkung von Interferonen auf Vermutungen basieren“. Bei einer von Beginn an manifesten Multiplen Sklerose ohne Schübe hätten die Mittel, so die Hamburger Ärzte, keinerlei Nutzen.

Die Gabe von Interferonen ist häufig mit schweren Nebenwirkungen verbunden, darunter Nierenleiden (bis hin zu Todesfällen), Fieber, Muskelschmerzen und Depressionen. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können Nierenschädigungen noch Jahre nach den Injektionen auftreten. Dennoch wird die Mehrzahl der MS-Betroffenen mit Interferonen behandelt. Die jährlichen Behandlungskosten pro Patient liegen bei 15 – 20.000 Euro. Den Kassen entstehen dadurch enorme Kosten - laut dem jüngsten Arzneimittelreport der Barmer GEK sind MS-Präparate einer der großen Kostenfaktoren im Arzneimittelbereich.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Großteil der MS-Kranken wird mit teuren und nebenwirkungsreichen Präparaten behandelt, deren Nutzen gering ist. Dies lässt sich nur mit dem großen Einfluss der Hersteller auf Ärzte, Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen erklären. Wir fordern eine Offenlegung aller Zuwendungen, um eine unabhängige Bewertung von Interferonen zu ermöglichen.“

Richard Grabinski von der Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker (M.S.K.) ergänzt: „In der Fachzeitschrift Lancet erschien eine Untersuchung zur Wirksamkeit von Interferonen. Hierfür wurden alle randomisierten und plazebokontrollierten Studien zur schubförmigen MS einer genauen Auswertung unterzogen. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass durch die große Anzahl von Studienabbrechern, die in den Auswertungen der Interferon-Studien nicht berücksichtigt wurden, das Ergebnis „geschönt“ wurde. Eine breite Anwendung der Interferone sei daher nicht zu rechtfertigen. Kritisiert wird in der Meta-Studie auch, dass es "eine verheerende Entwicklung ist, wenn die beteiligten Pharmaunternehmen Einfluss auf die Auswertung nehmen oder die Veröffentlichung unbequemer Ergebnisse verhindern können.““ Die M.S.K. ist gemeinnützig und lässt sich nicht sponsern, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren.

Die Firma BAYER hat beste Beziehungen zu Ärzten, medizinischen Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen aufgebaut. 21 der 24 Ärzte, welche die Behandlungsleitlinie für Multiple Sklerose erstellt haben, fanden sich bereits auf der Lohnliste der Industrie. Zuwendungen flossen für Forschungsvorhaben sowie für Vorträge, Berater- oder Gutachter-Tätigkeiten. Dass sich die Investitionen lohnen, zeigt das Fazit der Leitlinie: „Die mittlerweile über 20-jährige Erfahrung mit den rekombinanten Beta-Interferonen in der Behandlung der MS belegen deren gutes Nutzen/Risiko-Profil in der Basis-Therapie.“

Wegen der langen Behandlungsdauer von MS-Betroffenen ist das Segment besonders lukrativ. Die Fertigung von Interferonpräparaten war ursprünglich kostenintensiv, was zu hohen Medikamentenpreisen führte. Dieses Preisniveau blieb für alle folgenden MS-Präparate der Maßstab, obwohl die Herstellungskosten inzwischen deutlich sanken. BAYER produziert BETAFERON inzwischen nicht mehr selbst, sondern lässt es von einem Zulieferer preisgünstig herstellen.

weitere Informationen:
=> Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker
=> Deutsches Ärzteblatt: „Therapie-Leitlinien bei MS: Zu wessen Nutzen?“
=> Artikel „Große Kosten, kleiner Nutzen“
=> Ergebnisse Cochrane Collaboration
=> Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage
=> Uni Hamburg: „Immuntherapien der Multiplen Sklerose“

[GEW] Carl Duisberg

CBG Redaktion

siehe auch den Artikel der Frankfurter Rundschau Bürger wollen Duisbergstraße umbenennen

10. Februar 2015

GEW setzt sich für die Umbenennung der Duisbergstraße ein

Im Ortsbeirat 2 wurde am 9.2. bei einer Gegenstimme ein interfraktioneller Antrag mit folgendem Wortlaut angenommen: „Der Magistrat wird um eine Einschätzung zur Eignung des Namens von Friedrich Carl Duisberg als Bestandteil einer Straßenbezeichnung gebeten.“ Die GEW hat 100 Jahre nach dem Giftgasangriff auf Ypern im April 1915 diesen Antrag mit folgender Stellungnahme unterstützt:

Nachdem es der Stadt Dortmund im November 2014 nach dreijähriger Diskussion gelungen ist, den Namen „Carl-Duisberg-Straße“ aus dem Straßenverzeichnis zu streichen, wäre Frankfurt gut beraten, Gleiches zu tun.
Nachdem ich in der Zeitung „Stichwort Bayer“, die von der Coordination gegen Bayer-Gefahren herausgegeben wird, vom Leben und „Wirken“ Duisbergs gelesen habe, freue ich mich besonders, dass es nun in Frankfurt auch eine Initiative gibt, die dagegen arbeitet, diesen Industriellen durch einen Straßennamen zu ehren.
Duisberg, so habe ich gelesen, hat sich nicht nur dadurch „verdient“ gemacht, dass er im 1. Weltkrieg mit anderen Industriellen zusammen massiv die Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit in Deutschland forderte, woraufhin 60 000 Menschen verschleppt wurden, wovon wiederum 12 000 starben.
Als Chemiker entwickelte er vielmehr auch Giftgas, ließ dies auf dem Truppenübungsplatz Köln-Wahn testen und drang danach mit allen Mitteln darauf, es auch einzusetzen. Daran hatte er nicht zuletzt auch deshalb Interesse, weil er Generaldirektor der Farbenfabriken (später IG Farben, heute Bayer Leverkusen) war, die durch die Profite aus der Kriegsproduktion steinreich wurden. Duisberg kannte keine Gnade im Gedanken an die Menschen, die an dem Giftgas leiden und sterben würden. Obwohl er selbst sagte, das Gas sei „das gemeinste Zeug, das ich kenne“, verlangte er, es an der Front endlich auszuprobieren, da sich andernfalls eine solche passende Gelegenheit so schnell nicht wieder ergeben würde.
Duisberg war Gewerkschaftsfeind und verlangte als Mitglied der rechtsextremen Deutschen Vaterlandpartei die Annexion der im 1. Weltkrieg besetzten Gebiete in Belgien und Frankreich. Schon bald danach forderte er „deutschen Lebensraum“ in Polen und Russland und unterstützte die aufkommenden Nationalsozialisten, denen die IG Farben mit Millionen-Spenden auf die Beine halfen, wofür diese sich nach der Machtübernahme 1933 mit Absatz- und Mindestpreisgarantien für synthetisches Benzin bedankten.
Duisberg war bis zu seinem Tod im Jahr 1935 Aufsichtsratsvorsitzender der IG Farben, die wenig später durch die Lieferung wichtiger rüstungswirtschaftlicher Güter und Vorbereiter des industriellen Massenmordes durch das Giftgas Zyklon B traurige Berühmtheit erlangten.
Die GEW Frankfurt unterstützt die Initiative, die Duisbergstraße umzubenennen, mit Nachdruck. Um ein Gegengewicht zu den wieder stärker werdenden rechtsnationalen Tendenzen zu setzen, schlagen wir vor, die Straße nach einem Menschen zu benennen, der im Widerstand gegen die Nationalsozialisten aktiv war. Dazu schlagen wir Lore Wolf vor, die als Zeitzeugin vor vielen Schülerinnen und Schülern gesprochen hat. Wir sind gerne bereit, weitere Informationen zu liefern. Marianne Friemelt

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Xarelto

CBG Redaktion

9. Februar 2015

Zur Studie „Bleeding rate of Rivaroxaban”

Stellungnahme von Dr. Sigrid Süßmeyer (Internistin)

Mit Welteroberungsphantasien halten die drei großen Hersteller der NOAKs weltweit zusammen.

Auf dem Online-Portal www.Pharma-Fakten.de bezeichnet die Pharmaindustrie am 22. Januar die Therapie mit NOAKs versus Vitamin K abhängiger Antikoagulantien als „neue Standardtherapie“. Zur Begründung wird unter anderem auf die jüngste Publikation „Bleeding rate of rivaroxaban in real world clinical practice consistent with trial results“ verwiesen (Clin. Cardiol. 2015 (in press); DOI:10.1002/clc.22373, http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/clc.22373/abstract).

Ich wurde durch eine Häufung schwerer gastrointestinaler Blutungen nach dem Einsatz von NOAKs wach gerüttelt. Diese Studie unterstützt nun meine Beobachtungen.

2012 wurde über ganz Deutschland anlässlich der Zulassungsstudie ROCKET für das für die Indikation chronisches Vorhofflimmern (VHF) eine Flut an Fortbildungen und Pharmavertretern ausgesandt, um das Präparat Xarelto vor allem für fragile, alte, polymorbide Patienten als sicheres Medikament zu bewerben.

Zunächst konnte ich in Erfahrung bringen, dass alle Patienten älter als 70 Jahre in der Zulassungsstudie ROCKET ausgeschlossen waren. Genau das Kollektiv, für das später gezielt Werbung gemacht wird, ist in der Zulassungsstudie also nicht getestet worden. VHF ist aber eine im Alter exponentiell zunehmend häufige Erkrankung mit letztendlich 10% VHF bei den über 80jährigen Menschen. Das macht zahlenmäßig die größte Gruppe aus; allein in Deutschland sind rund eine Million Personen betroffen. Weil diese Zielgruppe so lukrativ ist, wurden die Daten unrechtmäßig auf dieses Kollektiv übertragen. Diese Gruppe als besonders geeignet darzustellen ist eine dreiste Lüge! In Wahrheit haben diese Menschen besonders viele GI-Blutungen.

Dies belegt auch die o.g. Studie von 2014: innerhalb von nur 15 Monaten hatten 7% der über 85jährigen eine „major bleeding“, also jeder 14te Patient. Major bleedings waren zu 88.5% schwere gastrointestinale Blutungen. Bei den 75 bis 84jährigen sind es 4,66%, also jeder 21te Patient. Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Studie von der Firma BAYER, also dem Hersteller von Xarelto, finanziert wurde.

Dem Medikament Xarelto sollte auf Grund dieser Daten die Zulassung für Menschen ab 70 Jahren entzogen werden, zumindest für Dosierungen 15mg bis 20mg am Tag. Ohne neue Dosisfindungsstudie für diese Altersgruppe ist die Therapie mit Xarelto ein gefährlicher Blindflug.

Im Deutschen Ärzteblatt (2. September 2013, Heft 35-36, Jg. 110, Seite 575-582) wird in einer Arbeit der Einfluss pharmazeutischer Unternehmen auf die Leitlinien untersucht. Das ist der Schlüssel, wie es zu den voreiligen Empfehlungen eines Medikaments ohne Langzeitdaten kommt: manipulierte Datengewinnung, wirtschaftliche Interessen der Leitlinienautoren, im Falle von Xarelto sogar die Unterschlagung zweier verstorbener Probanden, so dass das FDA eingreifen muss. Der Abstand zur Kriminalität ist dann im letzen Falle nicht mehr erkennbar.

Meine Erfahrungen wurden sehr verkürzt am 21. Januar 15 in der ARD (Plusminus) wiedergegeben.

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[Giftgas] Giftgas-Produktion im 1. Weltkrieg

CBG Redaktion

In der sehenswerten Ausstellung Köln 1914. Metropole im Westen wird auch ein Bild zum Gaskrieg gezeigt. Hierzu heißt es in der Ausstellung:

Giftgas aus Leverkusen
Die Verwaltungsgebäude der Farbenfabriken Bayer werden mit Gemälden von Otto Bollhagen ausgestattet. 1916 beauftragt ihn Generaldirektor Carl Duisberg, Szenen der Kriegsproduktion für das Frühstückszimmer zu malen. Er nutzt die Bilder auch auf Vortragsreisen. Dazu zählt dieses Gemälde.
Die Bayer Werke produzieren Salpeter, Sprengstoffe und Giftgas, ab Oktober 1914 entwickelt von Duisberg und Fritz Haber. Im April 1915 setzen als erste die Deutschen Giftgas ein. Gleichzeitig produziert Bayer die nötigen Gasmasken. Das Gemälde zeigt deren Erprobung mit aus Flaschen ausgelassenem Tränen- oder Reizgas in der Wahner Heide.

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[Marl] Carl Duisberg

CBG Redaktion

31. Januar 2015, Marl Aktuell

Ist Carl Duisberg unwürdig?

Marl. Taugte Carl Duisberg als Straßenname? Vor 92 Jahren war die Schulstraße in Hüls umbenannt worden, jetzt fordert die Bürgerliste Wir für Marl erneut eine Umbenennung: Unter dem Vorsitz von Duisberg war im Ersten Weltkrieg Giftgas produziert worden.

Der Vorstoß ist nicht neu. Schon einmal vor 15 Jahren hatte die Bürgerliste den Antrag im Rat gestellt. Auch die Wählergemeinschaft Die Grünen forderte eine Änderung. Doch die danach einsetzende Diskussion endete in einem unüberbrückbaren Streit, welchen Stellenwert die wissenschaftliche Arbeit Duisbergs im Vergleich zur Nutzung des von ihm entwickelten Giftgases habe.
Inzwischen hat die Stadt Dortmund beschlossen, die Straße (60 Meter lang, ein Studentenwohnheim) umzubenennen. Auch in Bonn, Krefeld und Dormagen wird das diskutiert. In Leverkusen ist Duisberg Ehrenbürger, in Wuppertal ist ein Gymnasium nach ihm benannt.

Jetzt fordert die Marler Bürgerliste, dass die Carl-Duisberg-Straße ihre Widmung verliert und die Verwaltung Vorschläge für eine neue Namensgebung erarbeitet.

Hintergrund für die Namensgebung im September 1923 war übrigens eine taktische Überlegung des damaligen Bergdirektors von Auguste Victoria, Paul Stein. Der wollte damit Carl Duisberg zum 40-jährigen Dienstjubiläum schmeicheln, der damals Vorsitzender der Kreditkommission der IG Farben war. Denn Stein brauchte dringend Geld für den Wiederaufbau des zusammengebrochenen Schachtes 3. Die Hauptzugangsstraße wurde deshalb umbenannt und Carl Duisberg bedankte sich im Dezember 1923 dafür überschwänglich bei Paul Stein.

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[Dormagen] Carl Duisberg

CBG Redaktion

29. Januar 2015

heutige Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses

Anträge auf Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

Der Dormagener Planungs- und Umweltausschuss berät heute über die Anträge der Grünen sowie von Linken/Piraten über die Umbenennung der Dormagener Carl-Duisberg-Straße. Die Fraktionen schlagen vor, dem Vorbild der Städte Dortmund und Lüdenscheid zu folgen, die Ende des Jahres für eine Namensänderung votiert hatten. Bürgermeister Erik Lierenfeld schlägt alternativ vor, zunächst vom Kreisarchiv alle Dormagener Straßen auf belastete Namenspaten zu untersuchen.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt die Anträge von Grünen, Linken und Piraten: „Carl Duisberg ist als Vorbild für künftige Generationen nicht geeignet. Daher fordern wir den Stadtrat von Dormagen auf, den Namen der Carl-Duisberg-Straße zu ändern.“

Das Dortmunder Stadtarchiv hatte zur Lebensgeschichte von Carl Duisberg geschrieben: „Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“ Auch Duisbergs Unterstützung des antisemitischen „Alldeutschen Verbands“ wird genannt, siehe: www.cbgnetwork.org/downloads/Stellungnahme_Stadtarchiv_Dortmund.pdf

Das Lüdenscheider Stadtarchiv schreibt unter anderem: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt“, siehe: www.cbgnetwork.org/downloads/Duisberg_Stadtarchiv_Luedenscheid.pdf

Im 1. Weltkrieg hatte Duisberg gegenüber den Generälen Hindenburg und Ludendorff den Mangel an Arbeitskräften beklagt. Mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien“ forderte er den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff Duisbergs Vorschlag auf und ließ 1916 zehntausende Belgier deportieren. Mehrere Tausend starben. Die Verschleppung gilt unter Historikern als Vorläufer des mörderischen Zwangsarbeiter-Programms im 2. Weltkrieg.

Zur selben Zeit entwickelte Carl Duisberg gemeinsam mit Fritz Haber Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese erstmals an der Front und verlangte vehement ihren Einsatz. Auch forderte Duisberg im 1. Weltkrieg die Annexion großer Gebiete in Osteuropa – ebenfalls eine Forderung, die 25 Jahre später Früchte trug. Zu Kriegsende flohen Duisberg und Haber in die Schweiz, da sie sich auf den Auslieferungslisten der Alliierten befanden und eine Anklage als Kriegsverbrecher fürchteten.

Der Weimarer Republik stand Duisburg von Anfang an ablehnend gegenüber. Duisburg organisierte Spenden an nationalistische Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. Im Gegenzug für ihre Millionen-Spenden erhielt die IG FARBEN von den Nationalsozialisten Absatzgarantien für synthetischen Treibstoff und Kautschuk. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich.

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Bisphenol A

CBG Redaktion

Presse Info vom 22. Januar 2015

Bisphenol A: EU verschärft Grenzwerte

CBG fordert Verbot in verbrauchernahen Anwendungen

Der Grenzwert für die hormonaktive Chemikalie Bisphenol A (BPA) wird deutlich verschärft. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA setzte den Wert gestern von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf vier Mikrogramm herunter. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Bundesregierung auf, BPA nun in allen verbrauchernahen Produkten zu verbieten.

Hiltrud Breyer, langjährige EU-Abgeordnete und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der CBG: „Die Entscheidung der EFSA ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss Deutschland in den Wettbewerb um die besten Verbraucher-Standards einsteigen und alle Risiko-Anwendungen von Bisphenol A verbieten. Langfristig können wir mit Ländern wie China nicht über den Preis konkurrieren, sondern nur über die höchsten Sicherheitsstandards!“

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs schlichtweg nichts verloren. Die Leugnung der Risiken durch BAYER, Dow und Co. darf nicht länger zur Schädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Wir fordern die Hersteller auf, den Einsatz von Bisphenol A in Trinkflaschen, Kassenbons, Lebensmittelverpackungen und Konservendosen endlich zu beenden“.

Die hormonaktive Wirkung der Chemikalie ist seit Jahrzehnten bekannt. BPA kann schon in geringsten Dosen das Nervensystem schädigen und bei Säuglingen zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen Bisphenol A zudem mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Trotz der Risiken presst der BAYER-Konzern die Substanz weiter rücksichtslos in den Markt.

Seit 2011 ist in der EU die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen verboten. Seit Anfang des Jahres sind in Frankreich auch Produktion und Verkauf BPA-haltiger Lebensmittelverpackungen untersagt. Ähnliche Bestrebungen gibt es in Dänemark, Schweden und in Belgien. Das deutsche Umweltbundesamt hingegen setzt sich seit Jahren vergeblich für weitergehende Verbote ein.

Erst 2008 hatte die EFSA den Grenzwert von 10 auf 50 Mikrogramm gelockert. Dabei berief sich die Behörde auf eine einzige, von der Industrie finanzierte Studie, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal publiziert war. Die Vielzahl von unabhängigen Untersuchungen, die zum größten Teil ein Gefährdungspotential fanden, waren bewusst ignoriert worden.

Jährlich werden mindestens vier Millionen Tonnen der Chemikalie hergestellt; der BAYER-Konzern gehört zu den Marktführern. BAYER produziert BPA in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China.

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Bisphenol A

EU-Behörde verschärft Grenzwert für umstrittenes Umwelthormon

Endokrin aktive Substanzen, sogenannte Umwelthormone, stehen in Verdacht, das Hormonsystem irreversibel zu schädigen. EU-Behörden ringen schon lange um strengere Regulierungen. Nun wird der Grenzwert für das umstrittene Bisphenol A verschärft.

21. Januar 2015 -- Der Grenzwert für die umstrittene Chemikalie Bisphenol A (BPA) ist deutlich verschärft worden. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA setzte den Wert des Stoffes von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 herunter. Bisphenol A steckt in zahlreichen Lebensmittelverpackungen: In Plastikflaschen, Konserven- und Getränkedosen, aber auch in Mehrweg-Plastikgeschirr und Kochutensilien. Zudem ist es in Kassenbons aus Thermopapier und zahlreichen weiteren Alltagsgegenständen wie beispielsweise Hüllen von CDs enthalten.

Der Wert sei noch vorläufig, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie noch ausstünden, teilte die EFSA am Mittwoch in Parma mit. Der hormonähnliche Stoff steht im Verdacht Erkrankungen des Hormonsystems sowie des Herzkreislauf- und Nervensystems auszulösen und die Fortpflanzung zu beeinflussen. Forschern zufolge gibt es zudem Anzeichen dafür, dass Bisphenol A die Gehirnentwicklung bei Ungeborenen und Kleinkindern schädige. In Babyfläschchen ist der Stoff seit Januar 2011 EU-weit verboten. Als erstes EU-Land hat Frankreich zum 1. Januar 2015 die Chemikalie sogar in allen Lebensmittelverpackungen untersagt.

Europa erwägt, auch andere endokrin aktive Substanzen (EAS) - allgemein unter dem Begriff Umwelthormone bekannt - zu regulieren. Aufgrund der vermuteten gesundheitsschädlichen Wirkung von Umwelthormonen wird in der Europäischen Union schon seit Jahren um striktere Grenzwerte oder gar Verbote gerungen. Die chemische Industrie bestreitet die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch EAS und spricht sich gegen eine weitreichende Regulierung aus.

In der neuen Bewertung, wie gefährlich BPA ist und wie stark Menschen dem Stoff ausgesetzt sind, kamen die Experten zu dem Schluss, „dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt“. Die Exposition über Ernährung oder eine Kombination verschiedener Quellen wie Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier von Kassenbons liege deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze. Die neue Risiko-Einschätzung der EFSA ist auch eine Reaktion auf die anhaltende Debatte.

Die EFSA stellt aber auch fest, dass sich BPA „in hohen Konzentrationen“, die den Grenzwert um mehr als das Hundertfache überschreiten, „wahrscheinlich schädlich auf Leber und Nieren auswirkt“. Zugleich konstatiert die Behörde: „Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und Immunsystem sowie auf die Entstehung von Krebserkrankungen werden derzeit nicht als wahrscheinlich erachtet, konnten aber anhand der verfügbaren Daten nicht ausgeschlossen werden.“ Sie seien daher für den neuen Grenzwert berücksichtigt worden. Die EFSA kann den Grenzwert zwar feststellen, aber nicht bindend vorschreiben. Für die Festsetzung bindender BPA-Werte in Lebensmittelverpackungen und anderen Waren ist der Gesetzgeber zuständig.

Dhünnaue

CBG Redaktion

Der Neubau der Autobahn über der Leverkusener Giftmüll-Deponie „Dhünnaue“ soll ohne Klagemöglichkeit genehmigt werden. Bedenken bzgl. des Chemiemülls sollen nicht groß diskutiert werden. Hintergründe zur Dhünnaue hier

Leverkusener Anzeiger, 21. Januar 2015

LEVERKUSENER RHEINBRÜCKE

Klagemöglichkeiten bei A1-Planung sollen eingeschränkt werden

Im Leverkusener Rathaus herrscht Entsetzen über die Pläne, nicht nur die Rheinbrücke sondern auch die Stelzenstrecke nach dem Beschleunigungsgesetz zu bauen. Wie es dazu kommen konnte, kann sich niemand erklären. Von Thomas Käding

Nur die Rheinbrücke hätte man nie nach dem Beschleunigungsgesetz bauen können. Sagt Laurenz Braunisch, Sprecher bei Straßen NRW. Im Rathaus hatte man das anfangs anders gesehen und gedacht, dass man die Einschränkung der Klagemöglichkeiten nur bei der abgängigen Brücke in Kauf nehmen muss. Inzwischen ist klar, dass mindestens der Abschnitt bis zum Autobahnkreuz Leverkusen-West beschleunigt betrieben wird: „So ein Abschnitt muss einen eigenen verkehrstechnischen Wert haben“, erläutert Braunisch auf Anfrage. Das bedeutet: Die Mindestlänge ist von einer Anschlussstelle zur nächsten. In diesem Fall von der Auffahrt Niehl über die Brücke zum Kreuz West einschließlich Spaghettiknoten.

Damit könnte man im Rathaus ja noch leben, erklärt Andrea Deppe. Aber die Baudezernentin ist genau so wie ihr Chef Reinhard Buchhorn entsetzt über den Plan des Bundesverkehrsministers, auch die Stelze beschleunigt zu planen und zu bauen. „Ich finde, dass das eine Ausnahme sein muss“, sagt die Baudezernentin mit Blick auf das Beschleunigungsgesetz. Dessen Effekt beschränkt sich auf die Möglichkeit, gegen ein Projekt zu klagen: Normalerweise können Bürger einen Planfeststellungsbeschluss zunächst vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Es folgen das Oberverwaltungs-, schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Solche Verfahren können sich hinziehen.

Wird aber nach dem Beschleunigungsgesetz gebaut, bleibt Gegnern nur der Weg nach Leipzig. Und der will wegen der Kosten wohlüberlegt sein. Das sieht auch Andrea Deppe so. „Das könnten sicher nur die Bürgerinitiativen“, glaubt sie. Dabei müssen auch die schon jetzt eifrig Geld sammeln für ihre tägliche Arbeit.
Nach Auffassung von Deppe gibt es für den Plan des Bundesverkehrsministers, die A 1 bis zum Leverkusener Kreuz nach der Notfallverordnung zu errichten, keinen stichhaltigen Grund: Die Stelze sei nicht so marode, als dass sie ganz dringend ersetzt werden müsse – „jedenfalls ist uns davon bisher nichts bekannt“, schränkt die Baudezernentin ein. Deshalb spreche überhaupt nichts dafür, die Klagerechte für die Bürger einzuschränken. Für den Normalfall „haben wir nun mal eine Gesetzeslage“. Die solle dann auch gelten.

Wie es dazu kommen konnte, dass die gesamte Planung für die Autobahn 1 beschleunigt behandelt werden soll, kann sich im Rathaus bisher niemand erklären. Aber jetzt steht es im Entwurf für die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Dort rangiert Leverkusen auf dem zweiten Platz.

Xarelto

CBG Redaktion

Plusminus (ARD), 21. Januar 2015

Medikamente

Teure neue Arzneien nicht ohne Risiko

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Noch heute wird sie wütend, wenn sie ihre Krankenhausakten ansieht und sie weiß immer noch nicht, wie viel Blut sie damals verloren hat. Der Schreck sitzt Sorika Creß auch jetzt noch in den Knochen.

»Das Blut lief wie Wasser weiter. Und das ganze Bettlaken war dann durchgeblutet und die Schwester war ja unterwegs, den Arzt zu verständigen. Und dieses Warten auf den Arzt, da hatte ich schon das Gefühl, wenn er nicht bald kommt, dann verblute ich jetzt. Und das ganze Bett, das Bad, da sah es aus wie im Schlachthaus.«

Nach einer Krampfaderoperation bekommt Sorika Creß ein Mittel zur Blutverdünnung: Xarelto. Es soll das Entstehen eines Blutgerinnsels verhindern. Erst später stellt sie fest, dass auch Blutungen als Nebenwirkungen auftreten können.

Das Medikament Xarelto, produziert von Bayer, gehört zu einer neuen Generation von Blutverdünnern - neben Pradaxa von Boehringer Ingelheim und Eliquis von Bristol Myers Squibb. Alle drei werden vor allem auch zur Vorbeugung gegen Schlaganfälle eingesetzt. Bislang nehmen die Patienten dafür einen anderen Wirkstoff, am bekanntesten ist das Mittel Marcumar. Doch dabei muss regelmäßig Blut abgenommen werden, um die Wirkung zu kontrollieren. Bei den neuen Präparaten sei dies nicht nötig.

Ein wichtiges Werbeargument der Hersteller: »Bei Pradaxa ist es nicht erforderlich, die Blutgerinnung regelmäßig zu prüfen. Es ist auch nicht erforderlich, die Dosis immer wieder anzupassen.«

Um den Milliardenmarkt der Blutverdünner ist ein heftiger Kampf entbrannt. Bislang war die Therapie günstig, denn für die alten Mittel ist der Patentschutz längst abgelaufen. Eine Jahrestherapie damit kostet gerade mal um die 60 Euro. Die neuen Medikamente sind 20 Mal teurer, ein gigantischer Kostenschub für die Krankenkassen.

Und die Verschreibungszahlen steigen: Bei Pradaxa um rund 80, bei Xarelto sogar um mehr als 200 Prozent. Experten wie Prof. Wolf-Dieter Ludwig sind der Meinung, die neuen Mittel sollten nur in bestimmten Fällen eingesetzt werden, etwa wenn die alten nicht vertragen werden.

Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: »Es ist sicherlich so, dass die Schwelle, diese Blutverdünner einzusetzen natürlich viel niedriger ist als bei Marcumar. Man braucht keine Tests. Man kann das Medikament einnehmen, ohne dass der Patient regelmäßig zum Arzt geht. Dabei werden aber natürlich die Risiken übersehen.«

Auch die Hausärztin Sigrid Süßmeyer setzt anfangs auf die neuen Mittel. Auf Fortbildungen hört sie, die Präparate seien neuer Standard. Xarelto-Patient Ludwig Schlichtherle hätte es beinahe nicht überlebt.

Dr. Sigrid Süßmeyer, Fachärztin für Innere Medizin: »Sie sind in die Notaufnahme gekommen und sind dann in der Notaufnahme kollabiert. Und dann sind alle zusammengelaufen. Das wissen Sie alles gar nicht mehr. Und haben dann letztendlich drei Blutkonserven bekommen.«

Ludwig Schlichtherle: »Ich habe nichts mehr mitgekriegt, was man gemacht hat.« Dr. Sigrid Süßmeyer, Fachärztin für Innere Medizin: »Sie wären ein Stunde später tot gewesen.«

Blutungen können auch bei den alten Blutverdünnern wie Marcumar auftreten. Allerdings gibt es hier ein wirksames Gegenmittel, anders als bei den neuen Präparaten. Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: »Da wir kein Gegenmittel haben, ist es dann möglicherweise sogar mit schwerwiegenden Komplikationen verbunden. Und ich denke, dass wir langfristig, wenn wir weitere Daten haben, aus sogenannten Registern, also Langzeitbeobachtungen unter Alltagsbedingungen, möglicherweise sehen werden, dass Blutungsrisiko möglicherweise höher ist oder gleich wie bei den älteren Blutverdünnern.«

Im Jahr 2014 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mehr als 2.600 Verdachtsmeldungen über unerwünschte Nebenwirkungen bei den neuen Blutverdünnern eingegangen, darunter 244 Todesfälle.

Allerdings: Ein Kausalzusammenhang sei nicht sicher belegt. Darauf verweisen auch die Hersteller. Bayer zum Beispiel teilt uns auf Anfrage mit: »Das Sicherheitsprofil von Xarelto wird von Bayer kontinuierlich überprüft, denn Patientensicherheit hat bei Bayer höchste Priorität.«

Bei Sigrid Süßmeyer ist Ludwig Schlichtherle nicht der einzige Patient, der Probleme bekam. Der schlimmste Fall war der eines 86-jährigen Mannes. Dr. Sigrid Süßmeyer, Fachärztin für Innere Medizin: »Die Polizei öffnet die Türe und findet dann den Mann im ersten Stock. Das war ganz schlimm: Eine riesen Blutspur die Treppe rauf hat man da gesehen. Dann im ersten Stock war das Telefon am Bett. Und da war auch alles voller Blut. Und er lag vor dem Telefon in einer Blutlache. Alle Hilfe war zu spät.«

Die Hersteller verweisen darauf, dass die neuen Produkte in ihren Studien zu weniger schweren Blutungen führen als die herkömmlichen. Doch wie sieht es bei der Anwendung im Alltag aus? Prof. Gerd Glaeske hat die Nebenwirkungen bei Versicherten einer Krankenkasse ausgewertet. Die bislang unveröffentlichte Studie zeigt Alarmierendes: Prof. Gerd Glaeske, Arzneimittelexperte Universität Bremen: »Das sieht nicht mehr so besonders günstig für die neuen Mittel aus. Das heißt, wir haben durchaus höhere Risiken von Blutungen in ganz bestimmten Bereichen, die bei den neuen Mitteln gegenüber den bewährten Mitteln häufiger auftreten, zwischen 6 Prozent und 12 Prozent.«

Erst jetzt, Jahre nach der Markteinführung, sollen Gegenmittel angeboten werden. Boehringer etwa will laut eigener Aussage die Zulassung noch dieses Halbjahr beantragen. Doch warum warten die Ärzte nicht ab und verschreiben weiterhin massenhaft die neuen Mittel?

Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: »Ich persönlich denke, dass das Marketing eine ganz entscheidende Rolle spielt. Ich habe selten eine derartige Kampagne gesehen, wie bei diesen neuen Blutverdünnern. Es gibt eine Vielzahl von Artikeln in gekauften Zeitschriften der Industrie. Es gibt Meinungsführer, die ziemlich skrupellos diese neuen Medikamente propagieren, obwohl es dafür keinen klaren Grund derzeit gibt und es gibt Fortbildungsveranstaltungen, in denen so genannte Meinungsführer mit Interessenkonflikten auftreten und durch ihre Aussagen ganz wesentlich ein unkritisches Verordnungsverhalten fördern.«

Dr. Sigrid Süßmeyer, Fachärztin für Innere Medizin: »Bei 14 Patienten habe ich dann Schluss gemacht. Da haben neun geblutet davon, vier schwer, einer war tot. Und da sind genau fünf Patienten übrig geblieben, die keine Komplikationen hatten. Und dann habe ich gesagt: Dieses Medikament wird bei mir ausrangiert. Seitdem verwende ich es nicht mehr und erlebe halt bei den Kollegen diese Blutungen, die das noch verwenden.«

Sie verordnet jetzt wieder herkömmliche Mittel. Damit hat sie gute Erfahrungen gemacht. Wichtig ist, dass Patienten die neuen Blutverdünner nicht einfach ohne ärztliche Begleitung absetzen. Denn das könnte lebensbedrohlich sein.

Plusminus-Hinweis: Wenn Sie Blutverdünner einnehmen und Fragen haben, handeln Sie nicht eigenmächtig, sondern gehen Sie zunächst zum Arzt und lassen sich von ihm beraten.

weitere Infos zu Xarelto

[Blockupy] Termin

CBG Redaktion

23. Januar 2015, 10.30 Uhr
Axel Köhler-Schnura gegen das Land Hessen
Verwaltungsgericht, Saal 4
Adalbertstr. 18
60486 Frankfurt

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
ethecon - Stiftung Ethik & Ökonomie

Am 1. Juni 2013 wurde das Gründungs- und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren bzw. von ethecon, Axel Köhler-Schnura, als Teilnehmer der friedlichen Blockupy-Demonstration in Frankfurt gegen Finanz-Spekulation, Konzernmacht und Banken-Profite Opfer von brutaler Polizeigewalt. Es gelang ihm, die skandalösen Vorfälle damals direkt bundesweit breit öffentlich zu machen (siehe Anhang „Erlebnisbericht“).

Auch reichte er zwei Klagen ein: Eine Strafanzeige gegen die unbekannten Täter sowie eine Verwaltungsklage zur Klärung der Zulässigkeit der von den zuständigen Behörden gedeckten polizeilichen Gewalt-Maßnahmen. Beide Klagen sind noch immer anhängig, im Fall der Verwaltungsklage kommt es jetzt, mehr als anderthalb Jahre später, zur ersten (!) Verhandlung.

Wir sind mit unserem Vorstandsmitglied Axel Köhler-Schnura solidarisch, verurteilen das Vorgehen der Staatsmacht und fordern die juristische Aufklärung und Aburteilung der Täter und der Verantwortlichen.

Wir wünschen Axel viel Erfolg bei der anstehenden öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt und freuen uns über möglichst große öffentliche Beteiligung an diesem Termin.

Zugleich rufen wir zu Spenden für die Finanzierung der Prozess-Kosten auf.
Spenden bitte unter dem Stichwort „Gegen Polizeigewalt!“
Spenden-Konto der Stiftung ethecon
bei der EthikBank
IBAN DE 58 830 944 95 000 30 45 536
BIC GENODEF1ETK
Konto 30 45 536
BLZ 830 944 95
Sie können auch per PayPal auf unserer Seite oben rechts spenden.
Oder spenden Sie per Lastschriftverfahren hier.
Solidaritätsgrüße richten Sie bitte an Axel persönlich: axel@koehler-schnura.de
Es folgt die Erklärung anlässlich des anstehenden Prozesstermins.

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Information vom 16.01.2015

War die Polizei-Brutalität gegen friedliche TeilnehmerInnen der Blockupy-Demonstration am 01. Juni 2013 in Frankfurt rechtlich zulässig?
Was wird das Verwaltungsgericht dazu sagen?

Der Kläger
Am 01. Juni 2013 begab sich der Kläger (Jg. 1949) nach Frankfurt/Main, um an einer Demonstration teilzunehmen. Aufgerufen hatte das Aktionsnetzwerk Blockupy.
Der Kläger wollte im Rahmen dieser Demonstration seinem Unmut Ausdruck verleihen darüber,
dass einige wenige Ultrareiche im Interesse ihrer Profite und ihrer Macht die Welt in eine seit 2008 andauernde und nach wie vor unkalkulierbare Krise gestürzt haben;
dass die im (Aktien-)Besitz dieser Ultrareichen befindlichen Banken und Konzerne allgemein menschliche Moral und Ethik missachten und den Frieden, die Umwelt und die Rechte der Menschen mit Füßen treten;
dass die herrschende Politik diese für die Menschheit und den Planeten gefährlichen Profite der Ultrareichen mit Steuermitteln in Billionenhöhe fördert und stützt;
dass die Milliarden und Abermilliarden, die den „systemrelevanten“ Banken und Konzernen in den Rachen geworfen werden, der öffentlichen Daseinsfürsorge entzogen werden;
dass die Ultrareichen für die durch ihr profitgetriebenes Handeln angerichteten Schäden aus jeder strafrechtlichen und sonstigen Haftung entlassen werden und stattdessen die Folgen der Allgemeinheit aufgebürdet werden.
Im Verlauf der friedlichen Demonstration wurde der Kläger - ebenso wie zahlreiche andere DemonstrantInnen, wie die Demonstration als Ganzes und wie auch viele VertreterInnen der Medien - Opfer von Polizeiwillkür und von brutaler Polizeigewalt (die Schilderung der Erlebnisse des Klägers anbei in einem Bericht „Getreten, geprügelt, mit Giftgas bekämpft“ vom 02. Juni 2013).
Den DemonstrantInnen - und damit dem Kläger - wurden die ihnen nach Verfassung und Gerichtsbeschluss zustehende Demonstration und die ihnen ebenfalls nach Verfassung und Gerichtsbeschluss zustehende Demonstrationsroute gewaltsam verweigert. Es gab Hunderte von der Polizei verletzte Menschen. Darunter der Kläger.

Der Rechtsbruch

Axel Köhler-Schnura: „Innenministerium und Polizeiführung brachen bei der Blockupy-Demonstration vorsätzlich und ohne jeden Anlass die Verfassung und die Grundrechte. Sie hinderten mich, und mit mir Tausende anderer friedlicher Menschen, im Rahmen des Demonstrationsrechtes ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen. Schlimmer noch, sie ließen stundenlang wahllos auf friedliche Menschen einprügeln, ließen Giftgas und Schlagstöcke einsetzen. Nur der Besonnenheit der DemonstrantInnen ist es zu verdanken, dass es nicht zu Tumult und Aufruhr kam. Eine schwarze Stunde der Demokratie.“

Die Verfahren

Strafanzeige
Wegen der ärztlich dokumentierten Körperverletzung erstattete Axel Köhler-Schnura Strafanzeige (Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt 6130 Ujs 412271/13).
Zweitens
Wegen der Verletzung seiner Grundrechte reichte Axel Köhler-Schnura Klage vor dem Verwaltungsgericht ein (Aktenzeichen Verwaltungsgericht Frankfurt 5 K 4435/13).

Die Sachstände

Strafsache
Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei haben größte Schwierigkeiten, die TäterInnen ausfindig zu machen. Und zwar, weil sämtliche prügelnden PolizistInnen - wie allgemein und seit Jahren üblich - komplett vermummt (!) waren und keinerlei erkennbare Identifikationsmerkmale trugen. Der Kläger dringt auf weitere Ermittlungsschritte und fordert im übrigen die Kennzeichnungspflicht für ausnahmslos alle PolizistInnen im Dienst.

Verwaltungsklage
In der Verwaltungssache versucht die Polizeiführung in umfangreichen Schriftsätzen ihr Verhalten gegenüber dem Gericht zu rechtfertigen. Selbst Filme, die die willkürlichen und gewalttätigen Übergriffe dokumentieren (siehe ausführliches Filmprotokoll anbei), werden wortreich gerechtfertigt. Im Rahmen der öffentlichen Verhandlung am 23. Januar 2015 wird die Unhaltbarkeit dieser Ausflüchte nachgewiesen werden.

Steuerflucht

CBG Redaktion

Presse Info vom 15. Januar 2015

Die Steuertricks der BAYER AG

„Konzerne angemessen besteuern!“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute eine Untersuchung zu Steuertricks des Leverkusener BAYER-Konzerns veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie das Unternehmen Gewinne in Länder mit niedriger Steuerlast verschiebt. Die Stadt Leverkusen, Sitz von Deutschlands wertvollster Firma, blutet derweil aus.

Die BAYER AG hat in den vergangenen Jahren systematisch Gewinne in Niedrigsteuer-Länder verschoben. Mehrere Jahre lang zahlte der Konzern in Deutschland keine Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Städte wie Leverkusen und Wuppertal mussten daher Nothaushalte verabschieden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, den ruinösen Steuer-Wettlauf zu beenden. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Die Armrechenkünste internationaler Konzerne kosten die Finanzämter viele Milliarden Euro pro Jahr. Die Finanzierung des Staatshaushalts wird dadurch immer mehr der lohnabhängigen Bevölkerung aufgebürdet. Es wird höchste Zeit, große Unternehmen angemessen an der öffentlichen Steuerlast zu beteiligen!“.

Allein in Holland besitzt BAYER 15 Tochtergesellschaften. Mit den heimatlichen Gefühlen des Vorstandsvorsitzenden Marijn Dekkers hat das jedoch wenig zu tun. Der Nachbar wirbt vielmehr aggressiv mit Angeboten zum Sparen von Unternehmenssteuern. So ist die Nutzung von geistigem Eigentum und Namensrechten in so genannten „Patent-Boxen“ für nur fünf Prozent Körperschaftssteuer zu haben. Auf diese Weise können die BAYER-Töchter die Gebühren, die sie etwa für eine ASPIRIN-Lizenz entrichten müssen, steuermindernd geltend machen, während diese in Holland als Einnahmen kaum ins Gewicht fallen. Auch als Standort für eine konzern-interne Bank, die den Teilgesellschaften Geld für Investitionen leiht, eignet sich das Land. Die für die Kredite zu zahlenden Zinsen wirken in Deutschland steuermindernd, indessen sie in Mijdrecht bei BAYER WOLRD INVESTMENTS B.V. den Gewinn kaum schmälern.

BAYER verschob daher im Jahr 2012 Anteile im Wert von 1,4 Milliarden Euro aus den USA zur holländischen Tochterfirma BAYER WORLD INVESTMENTS. BAYER GLOBAL INVESTMENTS bekam 526 Millionen Euro schwere Anteile von französischen Teilgesellschaften. Darüber hinaus hat der Konzern in den Niederlanden zu günstigen Konditionen eine Euro-Anleihe über 1,3 Milliarden Euro begeben, für welche die BAYER CAPITAL CORPORATION eine Haftungsverpflichtung eingegangen ist.

Auch nach Belgien steuerflüchtet BAYER, da das Land Zinsen auf Eigenkapital gewährt. Im Jahr 2011 verdoppelte das Unternehmen die Mittel seiner in Antwerpen ansässigen Tochter-Gesellschaft auf acht Milliarden Euro und konnte seinen Gewinn von 254,8 Millionen Euro fast komplett mit nach Hause nehmen. Lediglich 10,8 Millionen Euro musste er dort lassen – das entspricht einer Steuerquote von 4,3 Prozent. In Luxemburg hingegen nutzt BAYER das günstige versicherungswirtschaftliche Klima und hat dort sowohl die INDURISK RÜCKVERSICHERUNG AG als auch die PANDIAS RE AG angesiedelt.

Gewinne dort anfallen zu lassen, wo es nichts kostet, und Verluste da, wo der Fiskus droht, bezeichnet Finanz-Vorstand Werner Baumann als „eine veränderte regionale Ergebnis-Verteilung“. Baumann untersteht eine Abteilung für „Global Tax Projects“. Die Angestellten dort befassen sich unter anderem mit dem „Tax Planning“ und dem „Transfer Pricing“, also der Ermittlung von Preisen für konzern-interne Deals mit Markenrechten, Lizenzen oder realen Produkten.

Wie sehr das Steuerdumping dem Gemeinwesen schadet, zeigt das Beispiel Leverkusen. Die Stadt, immerhin Stammsitz des wertvollsten DAX-Konzerns, darbt seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil BAYER weniger Gewerbesteuern überwies und manchmal – wie 1999, 2001, 2003 und 2004 – auch gar keine. 2013 musste Leverkusen gar dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beitreten.

Die letzte Hiobsbotschaft erreichte Leverkusen im Zusammenhang mit der Übernahme der Sparte für nicht-verschreibungspflichtige Produkte vom US-Unternehmen MERCK. „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen“, verlautbarte der Konzern bei der Bekanntgabe des Deals. Im September 2014 gab die Firma dem Stadtkämmerer Frank Stein die genaue Größe bekannt. Stein muss als Synergie-Defekt nicht nur „Einbrüche im zweistelligen Millionen-Bereich“ hinnehmen, sondern für die beiden letzten Jahre auch noch Gewerbesteuer-Einnahmen rückerstatten. Gerade einmal 60 Millionen Euro Gewerbesteuer wird die Kommune in diesem Jahr einnehmen. Zum Vergleich: 1990 hatte allein BAYER das Doppelte überwiesen.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend: „Die Konzerne entziehen sich immer weiter ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit - zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“

Die vollständige Untersuchung finden Sie hier

Bisphenol A

CBG Redaktion

Jährlich werden rund vier Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen Dow Chemicals und Hexion sowie den taiwanesischen Unternehmen Nan Ya Plastics und Chang Chun Plastics zu den größten Herstellern weltweit.

Telepolis, 5. Januar 2015

Frankreich verbietet Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen

Seit 1. Januar des neuen Jahres ist in Frankreich die Herstellung, der Import wie auch der Export von Lebensmittelverpackungen verboten, die Bisphenol A enthalten. Ähnliche Bestrebungen soll es auch in Dänemark, Schweden und in Belgien geben, aber bislang gilt Frankreich als „Vorreiter“. Laut Medienberichten, die die Avant-Garde-Rolle herausstellen, ist aber noch unklar, wie sich das Gesetz mit EU-Regelungen verträgt.

Zwar, so schreibt Le Monde, sei in EU-Regeln zum freien Güterverkehr festgelegt, dass er Einschränkungen dort findet, wo es um den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Individuen geht, aber es sei fraglich, ob das auch praktisch durchgesetzt werden könne, wenn ein Staat gegen 27 andere stehe. Frankreich sei „an dieser Front beachtenswert isoliert“, stellt die Zeitung fest, es sei das einzige Land der Welt, das entschieden habe, die Exposition seiner Bevölkerung an die chemische Verbindung drastisch zu reduzieren - zu Lasten seiner Wettbewerbsfähigkeit, zumindest auf kurze Frist. In Zeiten, wo genau die Wettbewerbsfähigkeit das große Wirtschaftsthema im Nachbarland ist, ließe sich hinzufügen.

Bisphenol A (BPA) ist in vielen Gütern zum Alltagsgebrauch enthalten. Es bildet „das chemische Rückgrat der meisten formstabilen, transparenten Polycarbonatkunststoffe“, veranschaulicht ein Spektrum-Bericht. Die Chemikalie findet sich in Plastikwasserflaschen, in Kochuntensilien, Plastikgeschirr, Plastikbesteck, aber auch in Beschichtungen von Konservendosen, Getränkedosen, in Gehäusen von Elektrogeräten und in CDs etc. Auch im Feinstaub hat man Spuren von BPA entdeckt.

BPA kann unter bestimmten Umständen, etwa Hitze, in Lebensmittel diffundieren. Seit Jahren wird BPA, das Ähnlichkeiten mit dem Hormon Östrogen hat, verdächtigt, „negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu haben“ (siehe Pubertät bei Mädchen beginnt immer früher und Angriff auf das männliche Gehirn), weswegen Babyflaschen mit Bisphenol A seit Januar 2011 EU-weit verboten sind.

Doch vor einem weitergehenden Verbot hat sich die EU bislang gescheut. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nimmt zwar eine mögliche Schädlichkeit durch BPA-Exposition auf „Leber und Nieren sowie Auswirkungen auf die Brustdrüsen“ und ein damit verbundenes Risiko durch die BPA-Exposition zur Kenntnis, spricht aber vor allem von „möglichen schädlichen Wirkungen“ und davon, dass „weiterhin Unwägbarkeiten hinsichtlich einer Reihe weiterer Gesundheitsgefährdungen bestehen“.

So entschied die EFSA bisher, „dass BPA ein geringes Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellt“, da die Exposition gegenüber dem chemischen Stoff weit unter den vorläufigen Grenzwerten liege. Im Dezember 2014 wurde „eine umfassende Neubewertung der Risiken der Chemikalie fertiggestellt“. Ende Januar soll sie vorgestellt werden.

Ob damit die Chancen auf ein weiterreichendes Verbot wachsen, sei unsicher, läßt der Le Monde-Bericht anklingen. Denn in der Sache Bisphonal A sei eine „Kluft überdeutlich“: diejenige zwischen den Forschungsresultaten und dem Verhalten der großen Aufsichtsbehörden wie die EFSA in Europa und der FDA in den USA. Zwischen 1996 und 2014 seien mehrere tausend wissenschaftliche Arbeiten zur BPA erschienen, die meisten würden Verbindungen zwischen der Chemikalie und einer Vielzahl von Krankheiten - Diabetes Typ 2, Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Prostatakrebs u.a. - feststellen bzw. bestätigen, aber die Aufsichtsbehörden würden sich demgegenüber versperren. Möglich aber, dass die Weiterentwicklung von Ersatzstoffen zu einer anderen Haltung führt. Von Thomas Pany

alle Infos zur Kampagne

[Steuern] STICHWORT BAYER 01/2015

CBG Redaktion

BAYER zahlt kaum Abgaben

Im Steuer-Paradies

Was APPLE, GOOGLE, STARBUCKS und andere wegen ihrer ganz legalen Steuertricks momentan in der Kritik stehenden Global Player können, kann BAYER schon lange. Auch der Leverkusener Multi nutzt jede Gelegenheit, um sich vor dem Fiskus noch ärmer zu rechnen als er es steuertechnisch nach den unzähligen Gesetzes-„Reformen“ seit 2001 ohnehin schon ist. Und so kommt es dann, dass mit Leverkusen die Stadt, an dem Deutschlands wertvollster Konzern seinen Firmen-Sitz hat, ein Sparpaket nach dem anderen verabschieden muss.

Die meisten Niederlassungen hat der Leverkusener Multi in seinem Stammland. Dann folgen die Staaten mit den größten Absatzmärkten wie die USA und China. Nur der prominente Platz einer Nation in der Aufstellung verwundert: der Hollands. 15 Filialen betreibt der Konzern dort. Mit den heimatlichen Gefühlen seines niederländischen Vorstandsvorsitzenden Marijn Dekkers hat das allerdings wenig zu tun. Der Nachbar wirbt vielmehr aggressiv mit seinem günstigen „Fiskal-Klima“ und offeriert vielfältige Angebote zum Sparen von Unternehmenssteuern. So ist die Nutzung von geistigem Eigentum oder Namensrechten in so genannten Patent-Boxen für unschlagbare fünf Prozent Körperschaftssteuer zu haben. Auf diese Weise können die BAYER-Töchter die Gebühren, die sie etwa für eine ASPIRIN-Lizenz entrichten müssen, steuermindernd geltend machen, während diese in Holland als Einnahmen finanzamt-technisch kaum ins Gewicht fallen. Auch als Standort für eine konzern-interne Bank, die den Teilgesellschaften Geld für Investitionen leiht, eignet sich das Land. In diesem Fall wirken die für die Kredite zu zahlenden Zinsen steuermindernd, indessen sie in Mijdrecht bei BAYER WOLRD INVESTMENTS B. V. den Gewinn nicht groß schmälern.

Steuerstandort BENELUX
Darum hat der Global Player die Besitz-Verhältnisse innerhalb seines Imperiums binnen der letzten Jahre ein wenig neu geordnet. 2012 verschob er Anteile an seinen US-Gesellschaften im Wert von 1,4 Milliarden Euro nach Holland zu BAYER WORLD INVESTMENTS, und BAYER GLOBAL INVESTMENTS bekam 526 Millionen Euro schwere Anteile von BAYERs französischen Teilgesellschaften zugewiesen. Darüber hinaus hat der Konzern in den Niederlanden zu günstigen Konditionen eine Euro-Anleihe über 1,3 Milliarden Euro begeben, für welche die BAYER CAPITAL CORPORATION eine Haftungsverpflichtung eingegangen ist.
Aber auch nach Belgien steuerflüchtet der Agro-Mogul. Das Land gewährt nämlich Zinsen auf Eigenkapital und lockt damit ausländisches Geld zur Steuer-Veranschlagung an. Deshalb verdoppelte der Leverkusener Multi 2011 die Mittel seiner in Antwerpen ansässigen Tochter-Gesellschaft auf acht Milliarden Euro und konnte seinen Gewinn von 254,8 Millionen Euro fast komplett wieder mit nach Hause nehmen. Lediglich 10,8 Millionen Euro musste er dort lassen – das entspricht einer Steuerquote von 4,3 Prozent. Zur Erklärung heißt es aus der Zentrale des Global Players lediglich: „BAYER nutzt wie einige andere Unternehmen das günstige makrowirtschaftliche Klima in Belgien, das durch den Abzug für Risikokapital geschaffen wurde.“ In Luxemburg hingegen nutzt der Pharma-Riese das günstige versicherungswirtschaftliche Klima und hat dort sowohl die INDURISK RÜCKVERSICHERUNG AG als auch die PANDIAS RE AG angesiedelt.

Heimische Wohltaten
Gewinne dort anfallen zu lassen, wo es nichts kostet und Verluste da, wo der Fiskus droht – „eine veränderte regionale Ergebnis-Verteilung“ nennt BAYERs Finanz-Vorstand Werner Baumann diese Operation. In seiner Abteilung gibt es eine Extra-Stelle für „Global Tax Projects“. Die Angestellten dort befassen sich unter anderem mit dem „Tax Planning“ und dem „Transfer Pricing“, also der Ermittlung von Preisen für konzern-interne Deals mit Markenrechten, Lizenzen oder realen Produkten.
Dabei bedürfte es einer solchen „Ergebnis-Umverteilung“ eigentlich gar nicht groß, denn in heimischen Gefilden lebt es sich auch ganz steuerparadiesisch. Und für das sonnige Klima hat der Global Player nicht zuletzt selbst gesorgt. 1999 wechselte mit Heribert Zitzelsberger nämlich der Finanz-Chef des Unternehmens als Staatssekretär ins Finanzministerium. „Wir haben mit Herrn Zitzelsberger unseren besten Mann entsandt und gehen davon aus, dass er in unserem Sinn tätig wird“, kommentierte der damalige Vorstandsvorsitzende Manfred Schneider auf der Hauptversammlung den Wechsel. Und jener enttäuschte die Erwartungen seines ehemaligen Bosses nicht. „Keinem der Berliner Großkopfeten hat die deutsche Großindustrie so viel Wohltaten zu verdanken wie Heribert Zitzelsberger“, konstatierte die Berliner Zeitung einmal.
Die unter seiner Federführung konzipierte, 2001 in Kraft getretene „Unternehmenssteuer-Reform“ senkte den Körperschaftssteuersatz von 40 auf 25 Prozent ab. Wenn die Unternehmen ihren zu den alten Bedingungen versteuerten Gewinn nachträglich an die AktionärInnen ausschütteten, konnten sie sogar noch rückwirkend in den Genuss der Herabsetzung kommen. Der Leverkusener Multi ließ sich das nicht zweimal sagen, erhöhte seine Dividende auf astronomische 1,40 Euro und erhielt vom Finanzamt 250 Millionen zurück. Zudem stellte das Gesetzes-Werk Veräußerungsgewinne steuerfrei. Die Konzerne brauchten aus diesem Grund für den Erlös aus dem Verkauf von Unternehmensteilen keinen Cent mehr an den Fiskus abzuführen. Auch den Einkauf gestaltete der Staatssekretär günstiger. „In Deutschland können als einzigem Industrie-Land der Welt alle Ausgaben (...) de facto voll steuerlich abgesetzt werden“, kritisierten Lorenz Jarass und Gustav M. Obermair in ihrem Buch „Geheimnisse der Unternehmenssteuern“ Zitzelbergers Werk.
Und von seinen Nachfolgern gab es dann noch einmal Nachschlag. 2008 senkte die Große Koalition mit Peer Steinbrück als Finanzminister die Körperschaftssteuer auf 15 Prozent ab. Dass der SPD-Politiker im Gegenzug mittels einer Zinsschranke den Verkehr auf den konzern-internen Steuer-Verschiebebahnhöfen einschränkte und auch Leasing-Gebühren wieder in größerem Maße der Abgabe-Pflicht unterwarf, schmälerte den Wert des Steuergeschenkes nur wenig: Auf sechs Milliarden Euro bezifferte es die damalige Bundesregierung selber. Zwei Jahre später folgte mit dem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“, das der in Folge der Finanzkrise darbenden Konjunktur Beine machen sollte, die nächste kleine Aufmerksamkeit. 2,4 Milliarden Euro an Steuer-Entlastungen brachte diese mit sich. CDU und FDP hoben die Zinsschranke wieder an und gestatteten den Unternehmen, beim Kauf von Firmen auch deren Verlust-Vorträge mit in die eigene Rechnung zu übertragen. Zudem erleichterten die Parteien BAYER & Co. die steuer-optimierende „regionale Ergebnis-Verteilung“ zwischen Tochter- und Muttergesellschaften. Und sogar Rationalisierungen konnten die Multis nun von der Steuer absetzen. Schwarz-Gelb ließ nämlich „den Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen“ wieder zu.
Die Armrechenkünste international operierender Konzerne kosten die hiesigen Finanzämter rund fünf Milliarden Euro. Im Vergleich zu mittelständischen Unternehmen mit Deutschland als einzigem Standort zahlen die Big Player 30 Prozent weniger Steuern auf ihren Umsatz. Und so haben zwar die Gewinne der Multis die Finanzkrise längst hinter sich gelassen, das insgesamt von den Gesellschaften erbrachte Abgaben-Aufkommen aber nicht, da dieses vor allem die kleineren Firmen tragen müssen bzw. „die Gewerbesteuer die Rolle als stärkste Unternehmenssteuer übernommen hat“, wie es der langjährige Steuerausschuss-Vorsitzende des „Bundesverbandes der deutschen Industrie“, Bernd Jonas, ausdrückt. Unterm Strich spielen jedoch sogar Gewerbe- und Körperschaftssteuer zusammen nur eine Nebenrolle. Gerade einmal 1,8 Prozent der Finanzamt-Einnahmen stammen aus diesen Quellen. Für den Rest sorgen die abhängig Beschäftigten.
In anderen Staaten stellt sich die Situation ähnlich dar. Seit Mitte der 1980er Jahre, als sich mit dem Neoliberalismus die angebotsorientierte, verstärkt auf das Wohl der Konzerne ausgerichtete Wirtschaftspolitik durchsetzte, hat ein Steuerabsenkungswettlauf ohnegleichen begonnen. In den Industrieländern sanken die Steuerhöchstsätze in dem Zeitraum von 45 auf 25 Prozent. Gleichzeitig boten sich den Konzernen immer mehr Möglichkeiten zur „kreativen Steuer-Gestaltung“. Nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben sie ca. 1.500 Milliarden Euro auf die Reise in die besten Steuer-Standorte geschickt und dem Zugriff der heimischen Behörden entzogen.

Leverkusen darbt
Wie sehr diese Konzern-Beglückung dem Gemeinwesen schadet, zeigt das Beispiel „Leverkusen“. Die Stadt, die der Stammsitz des wertvollsten bundesdeutschen DAX-Konzerns ist, darbt bereits seit zwei Dekaden. Mehrere Jahre lang musste die Kommune mit Nothaushalten über die Runden kommen, weil BAYER weniger Gewerbesteuern überwies – und manchmal wie 1999, 2001, 2003 und 2004 – auch gar keine. 2013 blieb ihr deshalb nichts anderes übrig, als dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beizutreten. „So viel Schwimmbäder können wir gar nicht schließen, um die Steuerausfälle abzufangen“, klagte der Oberbürgermeister Paul Hebbel (CDU) 2002, nachdem der Pharma-Riese das Kunststück fertig gebracht hatte, den Skandal um den todbringenden Cholesterin-Senker LIPOBAY per Verlustvortrag von der Steuer abzusetzen. Die Verantwortlichen der ebenso gepeinigten Standort-Stadt Dormagen erhoben sogar Zweifel an der Seriosität der BAYER-Zahlen. „Dass der Gewinn bei Null liegt, kann mir keiner erklären. Und solange mir das keiner erklären kann, glaube ich es nicht“, so der damalige Kämmerer Jürgen Alef. Der Global Player gab ihm dann ein wenig Nachhilfe in Steuer-Arithmetik: „Wir müssen deutlich unterscheiden zwischen dem Bilanz-Gewinn eines Unternehmens und dem so genannten steuerpflichtigen Gewerbe-Ertrag, der für die Gewerbesteuer maßgeblich ist.“
2011 reichten dem Pharma-Riesen dann genau acht Buchstaben, bzw. deren Tilgung, um das Finanzamt zu düpieren. Er hatte die Entscheidung gefällt, keine Medikamente mehr unter dem Namen SCHERING zu vertreiben, und da der Wert der Marke in der Bilanz – aus welchen Gründen auch immer – mit 405 Millionen Euro angesetzt ist, schrumpfte der steuerpflichtige Gewinn entsprechend. Die letzte Hiobsbotschaft von BAYER erreichte Leverkusen erst Anfang Mai 2014 im Zusammenhang mit der Entscheidung des Pillen-Produzenten, vom US-Unternehmen MERCK die Sparte mit den nicht verschreibungspflichtigen Produkten zu erstehen. Im Zuge des Geschäfts versprach er zwar sogleich ein um zwei Prozent höheres Ergebnis pro Aktie und bezifferte den Effizienz-Gewinn auf 400 Millionen Euro, aber die Stadt profitiert nicht nur nicht davon, ihr erwachsen aus dem, was das Unternehmen seinen AktionärInnen gegenüber als zusätzliche „Synergie-Effekte“ pries, sogar noch erhebliche Nachteile. „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen“, hatte der Gen-Gigant zur Feier des Tages nämlich verlautbart. Im September 2014 gab er dem Stadtkämmerer Frank Stein die genaue Größe bekannt. Und der kam ganz geplättet aus dem Chemie-„Park“ zurück. Er muss als Synergie-Defekt nicht nur „Einbrüche im zweistelligen Millionen-Bereich“ hinnehmen, sondern für die beiden letzten Jahre auch noch – wohl vornehmlich an BAYER – Gewerbesteuer-Einnahmen zurückerstatten. Gerade einmal 60 Millionen Euro Gewerbesteuer wird die Kommune einnehmen. Der Haushaltsentwurf ist nun ebenso ein Fall für den Schredder wie das Entschuldungskonzept. „Der Sparkommissar winkt“, droht Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn schon, und sein Kämmerer blickt düster in die Zukunft. Bei der Gewerbesteuer „müssen wir künftig von ganz anderen Volumina ausgehen“, so Stein.

OECD vs. BAYER & Co.?
Aber die FinanzministerInnen der 20 größten Wirtschaftsmächte (G 20) wollen jetzt zu einer Rückhol-Aktion ansetzen, da das Treiben von BAYER & Co. zunehmend ihre Haushaltsplanung gefährdet. „Die G 20 sehen in der aggressiven Steuerplanung ein ernstes Risiko für die Steuereinnahmen, die Souveränität und für faire Steuersysteme weltweit“, erklärten die Industrienationen. Auf ihrem Moskauer G20-Treffen im Sommer 2013 beschlossen die PolitikerInnen unter anderem, bis zum September 2015 Regelungen zu einer verbesserten Steuer-Transparenz zu schaffen, Steuer-Schlupflöcher zu schließen und die Auswahl an ganz legalen Steuertricks zu beschränken. Zudem beabsichtigen sie, die steuermindernde Preisgestaltung bei konzern-internen Geschäften zu regulieren, welche die Finanzämter oft vor Probleme stellt. „Wie soll man als Finanz-Fahnder kontrollieren, ob die Herstellung von 20 ASPIRIN-Tabletten drei Euro oder drei Cent kostet“, klagte etwa ein Finanzbeamter einmal. 60 Prozent des Welthandels machen solche internen Geschäfte der OECD zufolge schon aus.
Auf ihrem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit musste der Industrieländer-Verbund allerdings schon kräftig Federn lassen. So gelang es bei der 2014er-Zusammenkunft der G20-FinanzministerInnen im australischen Cairns nicht, eine Übereinkunft zu den Patentboxen zu treffen. Darum beschreiten immer mehr Länder den umgekehrten Weg und führen selbst eine solche Regelung ein. Zuletzt stieß Irland dazu. Auf internationalen Druck hin schloss das Land das berühmt-berüchtigte Steuer-Schlupfloch „Double Irish“ und schnitt den Konzernen damit den Weg auf die Bermudas via Dublin ab – um dann mit der Patentbox aber gleich ein neues aufzumachen.
BAYER hätte hierzulande ebenfalls gerne solch eine praktische Einrichtung. Immer wieder hatte der Konzern, auf die Praxis in anderen Ländern verweisend, die Einführung gefordert und schreckte dabei nicht einmal vor Drohungen zurück: „Es liegt auf der Hand, dass solche Unterschiede auch bei Standort-Entscheidungen den Ausschlag geben können“. Die Große Koalition macht nach der Devise „If you can’t beat them, join them“ jetzt auch Anstalten nachzuziehen, es könnte sich dabei allerdings auch um ein taktisches Manöver handeln, um andere Länder dazu zu bewegen, die Regelung wieder abzuschaffen. Gespräche darüber hat es auf der „Berlin Tax Conference“ Ende Oktober 2014 bereits gegeben – und sogar schon eine Deadline: 2020 haben die PolitikerInnen als Zeitpunkt für das Auslaufen des Steuerspar-Modells ins Auge gefasst. Ab dann soll es nur noch für die wirklich in dem jeweiligen Land erbrachten Forschungsleistungen Rabatte geben. Aber wenn eine solche einheitliche Regelung wirklich kommt, darf BAYER sich im Zuge der „Harmonisierung“ berechtigte Hoffnungen auf mehr „Forschungsförderung“ auch in heimatlichen Gefilden machen.
Und noch andere Schmankerl kündigen sich für BAYER & Co. an. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs nährt nämlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, weshalb sie vor einer ungewissen Zukunft steht. Zudem fühlen sich die Multis berufen, weitere Veränderungen anzumahnen. „Dringende Verfahrensvereinfachungen sind in der Einkommens-, der Umsatz-, der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer erforderlich“, schrieben acht Wirtschaftsverbände unisono an die FachpolitikerInnen. Eine „Win-Win-Situation“ versprachen sie bei Vollzug. Und in Zeiten abschwächender Konjunktur-Daten wächst die Bereitschaft der Bundesregierung, die Wunschliste der Unternehmen weiter abzuarbeiten. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil stellte etwa schon einmal bessere Abschreibungsmöglichkeiten in Aussicht.

Gute Aussichten
Eine Kehrtwende in Sachen „Unternehmenssteuern“ haben BAYER & Co. also nicht mehr zu befürchten. Die Faz schreibt schon die ganze OECD-Initiative ab. „Niemand sollte sich zu viel davon versprechen“, mahnt die Zeitung. Allenfalls „die eine oder Ungereimtheit im internationalen Steuerrecht“ könnte am Ende auf der Strecke bleiben. Und Grundsätzliches wie die Hinterfragung der Berechtigung konzern-interner Geschäfte, globale Mindeststeuersätze, einheitliche Bemessungsgrundlagen, eine nach Ländern aufgeschlüsselte Veröffentlichung der Steuer-Zahlungen oder die Einführung von Quellensteuern – also der Pflicht, Abgaben dort zu entrichten, wo die wirkliche Produktion stattfindet –, kam gar nicht erst auf den Verhandlungstisch.
Gute Aussichten also für den Global Player. Und wie sollte ihm auch ausgerechnet im Kapitalismus, der nichts anderes will, als den Konzernen optimale Rahmenbedingungen für die Kapital-Verwertung zu liefern, die Steuer-Gesetzgebung zu Schaden gereichen? Falls dann die politische Landschaft doch einmal der besonderen Pflege bedarf, so stehen BAYER & Co. dafür genügend Möglichkeiten offen. Der Leverkusener Multi hat das schon in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts kultiviert. „Alle Schwierigkeiten lassen sich nur überwinden durch planmäßige Beeinflussung“, hielt der damalige Generaldirektor Carl Duisberg fest und gab die Marschroute vor: „Wo wir einwirken können und müssen, das ist die Parteipolitik ... Was ist zur Durchsetzung unserer Gedanken notwendig? Geld“. Heutzutage findet diese Einwirkung unter anderem durch die Schmalenbach-Gesellschaft statt, in dessen Arbeitskreis „Steuern“ BAYERs „Head of Tax“ Bernd-Peter Bier sitzt. Diese illustre Runde verfolgt nach eigener Aussage „das Ziel, die Entwicklungen des Unternehmensteuerrechts in der Bundesrepublik durch Veröffentlichungen und Diskussionsveranstaltungen zu begleiten. Ziel dieser Bemühungen ist es, im Sinne der Schmalenbach-Gesellschaft den Prozess der Gesetzgebung in Deutschland und die Aktivitäten in Europa zu begleiten und auf diese Weise an der Gestaltung der Unternehmensbesteuerung mitzuwirken.“ In Brüssel finden sich da noch Mitbegleiter wie die Lobby-Organisationen „Bundesverband der deutschen Industrie“ und „Business Europe“ sowie Steuerspar-Dienstleister wie PRICE WATERHOUSE COOPERS (PwC), über die der Leverkusener Multi die Steuer-Politik der EU steuern kann. Denn wie notierte der ehemalige US-Präsident Rutherford B. Hayes schon 1876 in sein Tagebuch: „Dies ist keine Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk mehr. Dies ist eine Regierung von Unternehmen, durch Unternehmen und für Unternehmen.“ Von Jan Pehrke

Schadstoffe

CBG Redaktion

Presse Information vom 20. März 2015

Schadstoff-Belastung von Schulen und öffentlichen Gebäuden

Neues Buch jetzt online

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute das Buch „Schadstoffe an Schulen und öffentlichen Gebäuden“ veröffentlicht. Autor ist der Biologe und Fachtoxikologe Dr. Hans-Ulrich Hill. Das Manuskript ist ab sofort online verfügbar.

Das Buch gibt einen Überblick zur Belastung öffentlicher Gebäude mit Gefahrstoffen wie Flammschutzmitteln, Pestiziden, Asbest, Lösungsmitteln und Polychlorierten Biphenylen (PCB). Auf 400 Seiten werden die Risiken für die Gesundheit – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – dargelegt. Auch das Kartell von Behörden, Industrie und firmen-abhängigen Gutachtern, welches die Gefahren meist verharmlost und wirksame Sanierungen verhindert, wird untersucht. Abschließend beschreibt das Buch praktische Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sanierung von Gebäuden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Untersuchung von Dr Hans-Ulrich Hill gibt einen wertvollen Überblick zur – oftmals wissentlich erfolgten – Kontamination öffentlicher Gebäude und zum schäbigen Umgang mit den Betroffenen. Aus den massenhaften Vergiftungen müssen dringend Konsequenzen gezogen werden: Wir benötigen industrie-unabhängige Toxikologen und Gutachter zur umfassenden Untersuchung aller Schäden. Zudem müssen Firmen, die wissentlich Gefahrstoffe verkauft haben, nach dem Verursacherprinzip haften. Auch müssen strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.“

Untersuchungen in den 90er Jahren zeigten, dass allein 15.000 Schulen mit hochgiftigen PCB belastet waren. PCB sind krebserregend, können Hormon- und Immunsystem schädigen und Schilddrüsen, Leber und Nieren angreifen. Die Sanierung der belasteten Gebäude dauert bis heute an und verschlingt Milliarden; die Kosten bleiben zum größten Teil an Ländern und Kommunen hängen. Die PCB-Hersteller, in erster Linie die Firmen MONSANTO und BAYER, hatten die Gefahren zwar frühzeitig gekannt. Dennoch mussten sich die Unternehmen an den horrenden Kosten nicht beteiligen und wurden auch nicht juristisch belangt.

Dr. Hans-Ulrich Hill arbeitet als Fachjournalist und Gesundheitsberater in den Bereichen Umweltchemikalien und Umweltmedizin. Zuvor erschienene Bücher von ihm sind „Chronisch krank durch Chemikalien“ (3. Auflage 2012), „Umweltschadstoffe und Neurodegenerative Erkrankungen des Gehirns“ (4. Auflage 2014) und „Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS) – Ein Krankheitsbild der chronischen Multisystemerkrankungen“ (3. Auflage 2010).

ausführliche Informationen zum Thema PCB

[BAYER HV 2015] Hauptversammlung 2015

CBG Redaktion

Am 27. Mai fand in Köln die BAYER-Hauptversammlung statt. Die HV stand im Zeichen heftiger Proteste. Zusammen mit Umweltorganisationen und Geschädigten prangerte die Coordination gegen BAYER-Gefahren die Schattenseiten der Konzern-Profite an. In 26 Redebeiträgen wurden risikoreiche Pharmaprodukte, gentechnisches Saatgut, Plastikmüll, Tierversuche und gefährliche Pestizide kritisiert.

alle Redetexte der Kritischen Aktionär/innen

=> Aktionsbericht und Artikel zu den Forderungen der Kritiker

=> Fotos von den Aktionen

taz: Coordination schaltet 4-seitige Beilage

Medienberichte
=> Lev Anzeiger: Steuerzahler Bayer unter der Lupe
=> taz: Protest wegen Bienensterben
=> Rheinische Post: Bayer-Aktionäre treffen auf heile und kranke Welten
=> junge Welt: Chemiemulti am Pranger
=> Leverkusener Anzeiger: Protest zur Bayer-Hauptversammlung
=> Rheinische Post: Pillen-Protest zur Bayer-Versammlung
=> Neuss-Grevenbroicher Zeitung: Bayer-Kritiker monieren die MaterialScience-Abspaltung
=> Apotheke Adhoc: Yasmin-Proteste vor Bayer-Hauptversammlung

Gegenanträge
=> Coordination fordert Verbot von Mikroplastik / Gegenantrag eingereicht
=> Coordination reicht Gegenantrag zur Ausgliederung von Bayer MaterialScience ein
=> Fake Werbung: CBG fordert Nicht-Entlastung des Vorstands von BAYER
=> CBG reicht Gegenantrag zu Plastikmüll von BAYER ein
=> Coordination reicht Gegenantrag zum MS-Präparat Betaferon ein
=> Gegenantrag zur CO-Pipeline Dormagen Leverkusen

Presse Infos
=> Glyphosat und Glufosinat freiwillig vom Markt nehmen
=> Kritik an Steuerflucht und intransparenter Aktionärs-Struktur
=> Verhütungsimplantat Jadelle: Protest gegen bevölkerungspolitisch motivierte Vermarktungsoffensive
=> Geschädigte fordern Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen
=> Protest gegen Kohlenmonoxid-Pipeline in Gedenken von Kläger Heinz-Josef Muhr
=> SumOfUs protestiert in BAYER-Hauptversammlung gegen bienenschädigende Insektengifte
=> BAYER Hauptversammlung: Protest gegen Plastikmüll

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[Testamente] STICHWORT BAYER 01/2015

CBG Redaktion

Bleibendes schaffen mit Testamenten

Den Stab weiterreichen

Von Zeit zu Zeit wird die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN in Testamenten bedacht oder bekommt Vermächtnisse überschrieben. Die ErblasserInnen fühlten sich der Coordination in ihrem Leben auf eine besondere Weise verbunden, kämpften mit ihr für eine gerechtere Welt ohne machtvolle Konzerne und wollten Sorge tragen, dass etwas davon auch über den eigenen Tod hinaus weitergetragen wird. Mitglieder, die geerbt haben, übertragen der CBG ebenfalls gelegentlich kleinere oder umfangreichere Teile des Nachlasses, was eine große Hilfe für die Arbeit des Netzwerkes darstellt.

Von Jan Pehrke

Als W. (

  • ) eine größere Erbschaft gemacht hatte, wollte er davon nichts für sich. Er entschloss sich vielmehr, die Summe einer der Initiativen, die er seit Längerem unterstützte, zur Verfügung zu stellen. Dabei entschied sich der gelernte Chemiker für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG). Nach seinen Worten gab zweierlei den Ausschlag: „die konsequent ‚radikale’ konzern- und (trotz des eng gefassten Namens ‚umfassend’) system-kritische Haltung einerseits, und andererseits meine Bevorzugung relativ ‚kleiner’, aber im Verhältnis zur Größe hochaktiver Organisationen“. Ihn überzeugte letztlich, dass die Coordination sich „Change“ und nicht „Charity“ auf die Fahnen geschrieben hat, also für eine grundsätzliche Änderung der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen eintritt statt Almosen zu verteilen oder sich einzelnen, eng umrissenen Projekten zu widmen.

Nach W.s tut „Change“ bei BAYER & Co. nämlich bitter not. Zu der Erkenntnis gelangte W. aus eigener Erfahrung, denn er kennt die Chemie-Industrie von innen – und war auch für ein Innenleben vorgesehen. Schon sein Vater arbeitete als Chemiker, der Junge wuchs kaum einen Kilometer von dem Werk entfernt auf, und zeigte auch schon bald ein reges Interesse für Atome, Moleküle und Ionen. So studierte er das Fach „und zwar aus echtem Interesse/Faszination“. Er kam zwar schon als Schüler zu der Erkenntnis, „dass ‚unser’ System die Umwelt zerstört und den Ast absägt, auf dem die Menschheit sitzt“ und betätigte sich im Umweltschutz, aber erst Semesterferien-Jobs in der Schwefelsäure-Produktion einer Fabrik sorgten für einen endgültigen Bewusstseinswandel. Die praktische Erfahrung ließ bei ihm die Erkenntnis wachsen: „Industrie = Umweltmord“ und brachte ihn zur COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN.

Zugleich änderte W. sein Leben von Grund auf und wurde zu einem „Konsumverweigerer aus Gewissensgründen“, der „weggeben“ und „umFAIRteilen“ bereichernder findet als „ausgeben“. Und angesichts einer alarmierenden Weltlage – „es war schon vor ein paar Jährchen 5 vor 12“ – kam er zu dem Schluss: „Bei der CBG ist das Geld (von allen mir bekannten Möglichkeiten) am besten investiert (in die Zukunft der Umwelt und der Menschheit).“

Was ist mit nun dem Erbe von W. geschehen? Die CBG leidet bereits seit mehr als 20 Jahren darunter, dass ihre Ende der 1980er Jahre erstellte EDV-Datenbank vollkommen überholt ist. Wir haben gebibbert und gebangt, ob sie überhaupt den Jahrtausendwechsel übersteht. Ein Crash wäre das „Aus“ gewesen. Für eine Neuprogrammierung fehlte das Geld. Bei mehr als einer Million Stammdatensätze und zig Millionen zusätzlichen Datensätzen ist das ein anspruchsvolles Projekt. Das lässt sich nicht mal eben so nebenher finanzieren. Mit dem Erbe wurde es möglich. Und so hat sich der Erblasser in die Geschichte der CBG eingeschrieben.

Auch A.

  • und S.# bedachten die Coordination. Sie hatten einen Teil des Nachlasses einer an Krebs verstorbenen Freundin zu betreuen, die Mitglied und Förderin der CBG war. Als Pharmazeutin, die der Schul-Medizin gleichwohl kritisch gegenüberstand, hatte sie ihren Weg zum Netzwerk gefunden, betätigte sich darüber hinaus aber auch noch bei anderen Gruppen wie z. B. ATTAC. An Brustkrebs erkrankt, machte sie sich unter anderem für die Anerkennung alternativer Behandlungsmethoden stark und schreckte dabei nicht einmal vor einer Klage gegen die Krankenkasse zurück. Diese „Vita activa“ brachte die beiden Frauen dazu, der CBG einen Betrag aus dem Nachlass zu überantworten: „Wir dachten, das passt genau zu ihrem Lebensweg, zu der politischen Arbeit, die sie gemacht hat, zu ihrer eigenen Betroffenheit und zu ihrem Einsatz für ihre Rechte als Patientin.“

Menschen, die nicht anderen anheimstellen mögen, was mit ihrem Erbe geschehen soll, treffen schon beizeiten Vorsorge. Diese Personen haben die Stärke gefunden, sich ihrem eigenen Tod zu stellen, was nicht jedem gelingt, denn der Tod stellt in unserer Zeit ein großes Tabu dar. Er passt nicht in einen Staat mit einem Wirtschaftssystem, das auf ein ständiges „mehr“, auf Akkumulation angelegt ist und sich ins Unendliche träumt.
Deshalb verdrängt die Gesellschaft alles, was mit dem Sterben zu tun hat, und legt Friedhöfe beispielsweise bevorzugt an den Rändern der Städte an. Einige empfinden das jedoch als einen falschen Weg, der auch zu einem falschen Leben führt.

Vielleicht hat sich der eine oder andere von ihnen dabei auch von dem Schweizer Autoren und globalisierungskritischem Aktivisten Jean Ziegler leiten lassen, der das Sterben in seinem Buch „Die Lebenden und der Tod“ als unverbrüchlich zum Erden-Dasein dazugehörig bestimmt hat. Ziegler zufolge verleiht erst der Tod dem Menschen durch das Aufzeigen seiner eigenen Grenze ein Bewusstsein von sich selbst und trägt ihm nur eines auf: „Jeden Tag – durch Gedanken, Taten und Träume – so viel Glück für sich und die anderen, so viel Sinn zu erschaffen, dass, am Ende des Lebens, dieses Leben seiner eigenen Negativität so viel Sinn wie möglich entgegenzusetzen vermag.“ Den Menschen nun, welche die Coordination darüber informiert haben, sie in ihrem Testament bedacht oder ihr ein Vermächtnis zugeeignet zu haben, war es wichtig, auch über ihren eigenen Tod hinaus noch Sinn stiften zu können und haben dafür in der CBG den geeigneten Adressaten gesehen.

Dass Testamente, die das gesamte Erbe umfassen, oder Vermächtnisse, die sich auf Teile des Nachlasses beschränken können, geschrieben werden, hat aber auch noch eine andere Bedeutung. Insbesondere in den Fällen, in denen es keine gesetzlichen Erben gibt. Dann nämlich fällt nach den gesetzlichen Bestimmungen die gesamte Hinterlassenschaft an den Staat. Bereits mehrfach mussten wir erleben, dass dies bei MäzenatInnen der Coordination geschah, obwohl die ErblasserInnen vorhatten, die CBG mit einem Vermächtnis bzw. einer Erbschaft zu bedenken. Eine Notaufnahme in ein Krankenhaus vermag da bereits einen Strich durch die Rechnung zu machen: Auf einer Intensiv-Station lässt sich kein Testament mehr erstellen. Die eigenen Vorstellungen sind dann unwiederbringlich verloren.

Dabei ist eine solche Verfügung nicht in Stein gemeißelt. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich die Lebensumstände ändern – zum Negativen etwa durch eine schwere Krankheit oder auch zum Positiven durch unverhofften Familien-Zuwachs, dem man für später etwas mitgeben möchte. Für solche oder auch andere Fragen, die Erbschaften, Testamente, Vermächtnisse oder Schenkungen betreffen, vermittelt die Coordination gerne eine kostenlose juristische Erstberatung. Zudem hat die CBG einen Leitfaden mit Informationen zu Erbschaften erstellt. Auch steht sie natürlich jederzeit für persönliche und vor allem vertrauliche Gespräche zum Thema bereit. Dabei ist der Rahmen stets unverbindlich. Die CBG erwartet bei einer ersten Kontakt-Aufnahme keine definitiven Entscheidungen. Aus Erfahrung weiß sie, wie viele Schritte bis zu einem Entschluss nötig sind, jemandem wirklich ein Testament und ein Vermächtnis zuzueignen. So geht es manchmal bei einem solchen Austausch nur um die Schwierigkeiten, die es aller vernünftigen Einsichten und gefasster Entschlüsse zum Trotz bereiten kann, sich durch das Abfassen eines Testaments mit seinem eigenen Tod konfrontiert zu sehen.

Durch diese Angebote gewährleistet die CBG, dass Interessierte schließlich wohlüberlegt unter den verschiedenen Alternativen die für sie beste Möglichkeit auswählen können, um den Stab weiterzureichen und damit nachfolgenden Generationen in ihrem Engagement für eine Welt, die nicht mehr vom Profitstreben der Konzerne geprägt ist, etwas mitzugeben.

  • der vollständige Name ist der Redaktion bekannt

[Carl Duisberg] STICHWORT BAYER 01/2015

CBG Redaktion

Erfolg der CBG-Kampagne

Dortmund ohne Duisberg

Zum 150. Geburtstag von Carl Duisberg im Jahr 2011 forderte die CBG die Umbenennung der nach dem langjährigen BAYER-Generaldirektor benannten Straßen und Schulen. Der Chemiker tauge wegen seiner Verantwortung für Gaskrieg und Zwangsarbeit nicht als Vorbild für künftige Generationen, so die Coordination. Nun trug die Kampagne Früchte: Die Dortmunder Carl-Duisberg-Straße wird umbenannt, auch in anderen Städten laufen entsprechende Anträge.

Am Ende ging es schnell: eine große Mehrheit aus SPD, Grünen, Linken und Piraten stimmte für die Umbenennung der Dortmunder Carl-Duisberg-Straße. Künftig wird sie „Kleine Löwenstraße“ heißen. Auch die CDU gab ihren ursprünglichen Widerstand auf, stimmte jedoch für eine Umbenennung in „Heiliger Weg“. Ein Brief des BAYER-Konzerns, der die Namensänderung in letzter Minute verhindern sollte, fand keine Berücksichtigung.
Damit kam Ende November 2014 ein Verfahren zum Abschluss, das mit einem Aufruf der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN drei Jahre zuvor begonnen hatte: Zum 150. Geburtstag des ehemaligen BAYER-Generaldirektors forderte die CBG eine Umbenennung der nach Duisberg benannten Straßen (so in Bonn, Krefeld, Frankfurt, Dormagen, Wuppertal und Leverkusen), der gemeinnützigen Carl-Duisberg-Centren und des Wuppertaler Carl-Duisberg-Gymnasiums. Auch die Leverkusener Ehrenbürgerwürde solle aberkannt werden, verlangte die Coordination.
Der ehemalige Dortmunder Ratsherr Richard Kelber nahm dies zum Anlass, einen Bürgerantrag zur Umbenennung der örtlichen Carl-Duisberg-Straße zu stellen. Zunächst wurde der Antrag immer wieder vertagt. Dann sollte er in geheimer Sitzung beraten werden – angeblich um die Persönlichkeitsrechte (!) des 1935 verstorbenen Duisbergs zu schützen. Aufgrund öffentlicher Kritik trat die zuständige Bezirksvertretung schließlich die Flucht nach vorne an: In einem gemeinsamen Antrag forderten SPD, Grüne und CDU das Stadtarchiv auf, alle Dortmunder Straßen zu untersuchen und eine Liste untragbarer Namens-Paten vorzulegen.

Umfangreiche Prüfung
Um die weit über tausend Straßen durchzugehen, benötigte das Stadtarchiv weitere 18 Monate. Schließlich legte es im September 2014 eine Aufstellung mit sechs Namen vor, die „man sich als weltoffene Stadt nicht leisten kann“, so Archiv-Leiter Dr. Stefan Mühlhofer. In der Liste finden sich nationalsozialistische Schriftsteller wie Karl Wagenfeld und Friedrich Castelle sowie der Konteradmiral Maximilian von Spee.
Zum ehemaligen BAYER-Chef heißt es in der Stellungnahme: „In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt. Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von Carl Duisberg, eine Umbenennung.“
Zur Begründung schreiben die Historiker: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. (…) Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“
Jan Pehrke vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN begrüßt die Entscheidung: „Carl Duisberg, der geistige Vater der IG FARBEN, ging für Profite buchstäblich über Leichen. Er war nicht nur ein ‚Kind seiner Zeit’, sondern trug entscheidend zu den mörderischen Entwicklungen im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts bei. Auch die noch verbleibenden Carl-Duisberg-Straßen sollten daher umbenannt werden.“

BAYER rüstet auf
Schon um 1900 hatte Carl Duisberg rücksichtslos die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben. Als Wissenschaftler das Suchtpotenzial von Heroin anprangerten, äußerte Duisberg – zu diesem Zeitpunkt Prokurist bei BAYER –, man müsse die „Gegner mundtot schlagen“. Obwohl sich rasch die Gefahr der Abhängigkeit herausstellte, ließ Duisberg den gewinnbringenden Verkauf mehr als ein Jahrzehnt lang fortführen.
Zu Beginn des ersten Weltkriegs griff die deutsche Chemie-Industrie, mit Carl Duisberg und BASF-Chef Carl Bosch an der Spitze, erstmals in die Weltgeschichte ein. Die eilig errichteten Anlagen zur Ammoniak-Synthese ermöglichten dem von den Weltmärkten abgeschnittenen Deutschen Reich erst die Produktion von Sprengstoffen und Schießpulver und damit die weitere Kriegsführung.
Von 1914 an entwickelte Duisberg gemeinsam mit dem späteren Nobelpreisträger Fritz Haber Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese persönlich auf Truppenübungsplätzen und verlangte vehement ihren Einsatz. So schrieb Duisberg an die Oberste Heeresleitung: „Dieses Chlorkohlenoxyd ist das gemeinste Zeug, das ich kenne. ... Ich kann deshalb nur noch einmal dringend empfehlen, die Gelegenheit dieses Krieges nicht vorübergehen zu lassen, ohne auch die Hexa-Granate zu prüfen“. Duisberg und Haber verstießen damit wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung.
Auch forderte der BAYER-Generaldirektor mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien" den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff den Vorschlag auf und ließ rund 60.000 Belgier deportieren, was international zu Protesten führte. Rund 12.000 Verschleppte starben.
Carl Duisberg engagierte sich in der vom antisemitischen „Alldeutschen Verband“ gesteuerten Kriegszielbewegung und forderte die Annexion des besetzten Belgien und von Nordfrankreich, etwas später auch „deutschen Lebensraum“ in Polen und Russland. Zudem befürwortete er den uneingeschränkten U-Boot-Krieg und lehnte Friedensverhandlungen vehement ab. 1917 trat er in die rechtsextreme „Deutsche Vaterlandspartei“ ein.
Durch die Lieferungen an das Militär stieg der Profit in ungeahnte Höhen. Entsprechend jubelte der BAYER-Chef im Juli 1915: „Sähen Sie jetzt einmal, wie es hier in Leverkusen aussieht, wie die ganze Fabrik umgekrempelt und umorganisiert ist, wie wir fast nichts mehr als Kriegslieferungen ausführen (...), so würden Sie Ihre helle Freude haben.“
Diese Rüstungsgeschäfte brachten Duisberg zum Kriegsende auf die Auslieferungslisten der Alliierten. Da er eine Anklage als Kriegsverbrecher fürchtete, floh er in die neutrale Schweiz. Wegen seiner guten Verbindungen – auch in die USA – wurde er jedoch nicht weiter belangt.
In den 20er Jahren erfüllte sich schließlich Duisbergs Lebenstraum, der Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN, deren Aufsichtsratsvorsitzender er dann auch wurde. Der BAYER-Generaldirektor haderte mit der Demokratie von Weimar und organisierte Spenden an konservative und nationale Parteien, spätestens seit 1930 auch an die NSDAP. 1931 verlangte er in einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf die Schaffung eines „europäischen Wirtschaftsblocks von Bordeaux bis Odessa“ unter deutscher Dominanz. Von den Nationalsozialisten erhielten die IG FARBEN im Gegenzug für ihre Millionen-Spenden noch vor der so genannten „Machtergreifung“ Absatzgarantien für synthetischen Treibstoff und Kautschuk. In der Folgezeit kooperierte kein Unternehmen so eng mit dem Dritten Reich wie das Chemie-Kartell.

Kampagne geht weiter
BAYER setzt unbeirrt auf seinen einstigen Lenker. So veröffentlichte der Konzern zum 150. Geburtstag Duisbergs im September 2011 eine wahre Eloge. Von Duisbergs „Ziel, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern“ ist darin ebenso die Rede wie von seinem angeblichen sozialen Engagement sowie seiner Rolle als „Kunstliebhaber und –förderer“.
In der BAYER-Hauptversammlung im vergangenen April betrieb Marijn Dekkers dann reinsten Geschichtsrevisionismus. Auf einen Gegenantrag der CBG antwortete der Vorstandsvorsitzende, dass BAYER die Rolle von Duisberg im Ersten Weltkrieg umfassend aufgearbeitet habe. Dann dozierte Dekkers: „Die historischen Verdienste Carl Duisbergs sind weithin anerkannt. Er ließ Wohnungen für die Arbeiter bauen, verringerte deren wöchentliche Arbeitszeit, er führte soziale Versicherungssysteme ein und setzte sich für den Umweltschutz ein, lange bevor es gesetzliche Regelungen dazu gab“. Ein Hohn nicht nur angesichts von Duisbergs Widerwillen gegen Abwasser-Reinigung, die er als „Vergeudung von Nationalkapital“ ansah.
Für die Kampagne der CBG gibt es derweil in vielen Städten Unterstützung. In Marburg konnte eine ehemalige Chemie-Studentin erreichen, dass am dortigen Duisberg-Studentenwohnheim eine Plakette mit einer kritischen Würdigung angebracht wurde. In Frankfurt wurden rund um die Duisbergstraße Flugblätter verteilt, zudem kam – wie auch in Lüdenscheid – ein Antrag zur Namensänderung auf den Weg. Der Leverkusener Stadtrat befasste sich ebenfalls mit dem Thema, lehnte eine Umbenennung – wohl mit Rücksichtnahme auf den größten Steuerzahler – jedoch ab. Offiziell wurde die Absage mit Verweis auf die hohen Kosten begründet.
Jan Pehrke abschließend: „Carl Duisberg war ein überzeugter Nationalist, eine herrschsüchtiger Patriarch und ein erbitterter Feind der Gewerkschaften. Man kann Duisberg nur als ‚verbrecherisches Genie’ bezeichnen, das die Moral Zeit seines Lebens dem Geschäftssinn unterordnete.“ Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird die Kampagne daher fortführen. Als nächster Schritt ist ein Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns im Mai geplant. Von Philipp Mimkes

alle Infos zur Kampagne

[Editorial] STICHWORT BAYER 01/2015

CBG Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser,

unlängst hat das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ die neuesten Zahlen zur Antibiotikaabgabe in der Tiermedizin vorgelegt. Was zunächst wie eine gute Neuigkeit klingt, nämlich: „Gesamtmenge im Jahr 2013 weiter gesunken - geringe, aber zunehmende Abgabe von Antibiotika der jüngeren Generation“, birgt in Wirklichkeit eine alarmierende Nachricht: Seit Beginn der Datenerhebungen ist der Verbrauch der für die Humanmedizin besonders wichtigen Reserveantibiotika in der Tiermedizin sprunghaft angestiegen. Bei den Cephalosporinen der 3. Generation stieg die Abgabe innerhalb von zwei Jahren um bis zu 25 Prozent, bei den Fluorchinolonen, zu denen unter anderem BAYERs BAYTRIL gehört, sogar um bis zu 60 Prozent. Zusätzliche Brisanz erhalten diese Daten, wenn man berücksichtigt, dass diese Antibiotika der jüngeren Generation wesentlich geringer dosiert werden - bis zu einem Faktor 70 pro Therapie-Zyklus !
Wegen dieser Entwicklung hat sich im Juni diesen Jahres in Hannover die „Ärzteinitiative gegen Massentierhaltung“ gegründet. Sie sieht ihre Aufgabe darin, VerbraucherInnen und PatientInnen zu informieren, damit Ihnen die Folgen der Massentierhaltung stärker bewusst werden. In der Verantwortung für die Gesundheit unserer PatientInnen treten wir für einen sinnvollen Einsatz von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin ein und wenden uns daher gegen den systemimmanenten Einsatz von Antibiotika in der agrar-industriellen Tierhaltung mit ihren Gefahren für Menschen und Umwelt.
Die Ärzte und das Pflegepersonal in Praxen und Kliniken führen einen oft aussichtslosen Kampf gegen Infektionen mit antibiotikaresistenten Erregern. MRSA und ESBL-bildende Keime sind Bakterien, die gegen konventionelle antibiotische Therapien resistent sind. Das Auftreten von MRSA hat sich seit 1992 verzehnfacht. Vorsichtige Schätzungen sprechen von 132.000 MRSA-Nachweisen pro Jahr in Deutschland und etwa 25.000 Todesfällen an antibiotikaresistenten Keimen pro Jahr in der EU. Nur besonders spektakuläre Fälle wie der ESBL-Tod von mehreren Frühgeborenen auf einer Station oder die EHEC/HUS-Epidemie finden Niederschlag in der Presse.
Die betroffenen PatientInnen müssen unter großem Aufwand in den Kliniken isoliert werden. Die manchmal noch wirksamen sogenannten Reserveantibiotika sollte man besser „ausrangierte Antibiotika“ nennen, da deren Anwendung wegen ihres Nebenwirkungspotentials früher z. T. aufgegeben wurde. Innovative Antibiotika fehlen, ihre Entwicklung verspricht keine großen Profite für BAYER & Co.
In den Gegenden mit einer hohen Dichte von Massentierställen im Nordwesten Deutschlands lässt sich nachweisen, daß eine zunehmende Anzahl von MRSA-Keimen aus der Nutztierhaltung stammt. Diese Keime (life-stock-associated oder LA-MRSA) machen nach einer Untersuchung der Uniklinik Münster 30 Prozent der MRSA aus. Hochrisiko-PatientInnen sind LandwirtInnen und ihre Angestellten, Schlachthof-Personal und TierärztInnen. LandwirtInnen, die konventionelle Schweinezucht betreiben, sind zu 50-86 Prozent Träger dieser Keime, TierärztInnen bis zu 100 Prozent.
Als ersten Schritt verlangt die Ärzteinitiative deshalb, unverzichtbare Antibiotikaklassen wie Fluorchinolone und Cephalosporine unverzüglich für den exklusiven Einsatz in der Humanmedizin zu reservieren. Zudem fordern wir eine bessere Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes und mehr Gelder für die Erforschung von Infektionen mit multiresistenten Erregern. Darüber hinaus treten wir dafür ein, statt der industriellen Landwirtschaft die tiergerechte Haltung in bäuerlichen Betrieben zu fördern.

Dr. rer. nat. Peter Sauer für die ÄRZTE-INITIATIVE GEGEN MASSENTIERHALTUNG