Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”
Umstrittene BAYER-Arznei
Todesfalle XARELTO
„Eines der wichtigsten Produkte der BAYER-Geschichte“ soll der Gerinnungshemmer XARELTO werden. Einen Umsatz von zwei Milliarden Euro peilt der Leverkusener Multi mit dem Medikament an. Entsprechend aggressiv drückt er das Mittel in den Markt. Die Risiken und Nebenwirkungen dieser Profitgier: Allein im Jahr 2012 registrierte das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) 58 Tote und 750 Meldungen über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen nach der Einnahme von XARELTO. Ein alarmierender Befund, auch wenn „ein Kausalzusammenhang im Einzelfall nicht sicher belegt ist“, wie das BfArM betont.
Von Jan Pehrke
„Nach der ersten OP habe ich über zwei Tage XARELTO bekommen. Am dritten Tag erfolgte die zweite OP, also bereits unter Einsatz von XARELTO. Am Folgetag der zweiten OP habe ich dann extreme Nachblutungen an diesem operierten Bein bekommen“ – viele solcher Krankenberichte hat die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) in der letzten Zeit erhalten. So schrieb etwa eine Kölnerin: „Seit der Umstellung war ich eigentlich nur noch krank, müde und schlapp und hatte Nasenbluten (...) Am 28.10.2012 Not-OP, Luftröhrenschnitt, und kein XARELTO mehr, da ich nun Heparin bekommen habe, und siehe da: Es wurde alles besser.“ Sogar eine Meldung über einen Todesfall erreichte die CBG.
Auch die Medien widmeten sich bereits BAYERs neuem Gerinnungshemmer. „Dann ist meine Mutter im August plötzlich zusammengebrochen“, erzählt eine junge Frau in der WDR-Dokumentation „Die Tricks der Pharma-Industrie“, „Sie hat am ganzen Leib gezittert, Schweißausbrüche, hat gesagt: Ich sehe alles doppelt, dreifach“. „Hirnblutung“ lautete die Diagnose, mit der Therapie war es dann allerdings schwierig: „Das Problem war, dass die Ärzte erst mal auch nicht wussten, wie sie die Hirnblutung stoppen sollten, weil sie hatte den Gerinnungshemmer XARELTO genommen, und da hatten die Ärzte noch nicht so viel Erfahrung mit, was sie jetzt dagegen tun könnten. Da mussten die Ärzte erst mal googlen.“
58 Todesfälle
Diese Fall-Geschichten haben die Coordination dazu bewogen, beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) anzufragen, von wie vielen solcher Schicksale die Behörde Kenntnis hat. Über 800 waren es allein im Jahr 2012. 58 Meldungen über „tödliche Verläufe“ nach der Einnahme von XARELTO und 750 über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen erhielt das BfArM. Auch wenn „ein Kausalzusammenhang im Einzelfall nicht sicher belegt ist“, wie das BfArM betont, schockieren diese Zahlen.
Der Leverkusener Multi brachte das Mittel mit dem Wirkstoff Rivaroxaban 2008 erstmals auf den Markt, damals noch für ein sehr kleines Anwendungsgebiet. PatientInnen, denen die ÄrztInnen ein künstliches Knie- oder Hüftgelenk eingesetzt hatten, sollten nach der OP XARELTO zur Blutverdünnung bekommen, um der Gefahr von Thrombo-Embolien vorzubeugen. Nach und nach gelang es dem Pharma-Riesen allerdings, die Indikationen zu erweitern. Mittlerweile liegen auch Zulassungen zur Vorbeugung von Schlaganfällen und Embolien bei Herzkranken mit einem Vorhofflimmern sowie zur Therapie von tiefen Venenthrombosen vor. Darüber hinaus hat BAYER noch beantragt, die Arznei zur Nachbehandlung des Akuten Koronar-Syndroms (ACS), bei dem sich in der Herzkranz-Arterie Blutgerinnsel bilden, zu genehmigen. „Dieses breite Anwendungsspektrum ist der Grund, warum XARELTO unserer Erwartung nach eines der wichtigsten Produkte in der BAYER-Geschichte werden kann“, frohlockt der Pharma-Manager Andreas Fibig. Das Unternehmen will mit seinem neuen Medikament mittelfristig in Europa MARCUMAR (Wirkstoff: Phenprocoumon) und in den USA COUMADIN (Wirkstoff: Warfarin) als Top-Seller im Bereich der Gerinnungshemmer ablösen. Einen Umsatz von zwei Milliarden Euro peilt der Konzern mit dem Mittel an; im Jahr 2012 waren es 322 Millionen – gegenüber 2011 eine Steigerung von fast 275 Prozent.
Nach einem breiten Anwendungsspektrum sah es allerdings anfangs gar nicht aus. Im Gegensatz zur Europäischen Arzneimittelbehörde EMA tat sich ihr US-Pendant FDA schon bei der ersten Zulassung schwer. Wegen des erhöhten Risikos von Gefäß-Verschlüssen, Blutungen, Herz/Kreislaufstörungen und Leberschäden sowie ungeklärter Langzeitwirkung hatte sie Anfang 2009 weitere Unterlagen über die Verträglichkeit des Medikamentes angefordert. Und der Leverkusener Multi hatte erhebliche Mühe, diese bereitzustellen und die Arznei-AufseherInnen schließlich gnädig zu stimmen. Bei der Indikation „Schlaganfall-Prävention“ verlief es ähnlich. FDA-MitarbeiterInnen sprachen sich im September 2011 wegen des Herzinfarkt- und Blutungsrisikos sowie des fehlenden Zusatznutzens gegenüber dem zur Gruppe der Cumarine gehörenden Warfarin gegen eine Genehmigung aus, konnten sich innerhalb der Behörde aber nicht durchsetzen. Bei ACS riet ein BeraterInnen-Gremium wiederum von einer Zulassung ab, ob die Leitung ihrer Ansicht folgt, bleibt abzuwarten. Und beim Anwendungsgebiet „Thrombosen“ mochte nicht einmal BAYER selber zu seinem Produkt stehen. Es weise „kein konsistent positives Nutzen-Risiko-Profil“ auf, musste der Global Player nach einem enttäuschend verlaufenden klinischen Test einräumen.
Zweifelhafte Studien
Diese Tests zu den unterschiedlichen Indikationen sind es dann auch, die das frühe – und im Rückblick betrachtet mehr als berechtigte – Misstrauen gegenüber dem Medikament begründen. Die Erprobungen erweisen sich nämlich als nicht gerade geschichtsträchtig. So gelang es der „Rocket“-Studie zur Schlaganfall-Prophylaxe lediglich, die „Nicht-Unterlegenheit“ XARELTOs gegenüber Warfarin zu demonstrieren. Bei der Wirksubstanz Rivaroxaban traten systemische Embolien, Herzinfarkte und Schlaganfälle geringfügig seltener auf als bei Warfarin, schwere Blutungen hingegen häufiger, solche mit Todesfolge waren allerdings signifikant rarer. Aber dieses Ergebnis erreichte das Präparat nur mit fadenscheinigen Methoden. Der Leverkusener Multi hat nämlich den ProbandInnen das Konkurrenz-Produkt nicht ordnungsgemäß verabreicht. Als „wenig aussagekräftig“ bezeichnet das industrie-unabhängige arznei-telegramm die „Rocket“-Untersuchung deshalb. Zusätzlich litt deren Glaubwürdigkeit unter der handverlesenen Auswahl der XARELTO-TesterInnen. Das Unternehmen hat nämlich penibel darauf geachtet, möglichst gesunde Kranke zu engagieren. Von diesen suchten jedoch relativ viele schnell wieder das Weite. Und die gegenüber der Warfarin-Kohorte höhere Quote derer, die wegen Blutungen oder anderer Nebenwirkungen den klinischen Test vorzeitig abbrachen (4,28 zu 3,07 Prozent), verfälschen das Ergebnis zusätzlich.
Auch bei der „Einstein“-Studie zur Akut-Therapie tiefer Venenthrombosen stellten die MedizinerInnen die Warfarin-ProbandInnen nicht richtig ein. Bei der „Atlas“-Untersuchung zur ACS-Nachbehandlung tauchten ebenfalls gravierende Mängel auf. So unterschlug BAYER drei Todesfälle. Sie ereigneten sich in der Gruppe derjenigen 1.294 TeilnehmerInnen, die ihr Einverständnis zurückgezogen und den Test nicht beendet hatten, aber trotzdem unter die Dokumentationspflicht fallen. „Diese drei nicht gezählten Todesfälle könnten nur die Spitze des Eisbergs fehlende Daten betreffend sein (...) Wir wissen nicht, wie viele dieser Todesfälle (und andere Endpunkte der Studie) bei den sieben Prozent der PatientInnen, die ihr Einverständnis widerrufen haben (...), gestrichen, außen vor gehalten oder nicht gezählt worden sind“, sorgte sich die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA. Statt die Arznei zu genehmigen, verlangte sie deshalb in einem „Complete Response Letter“ Aufklärung. Und einen zweiten Brief mit der Aufforderung, fehlende Daten nachzureichen, sandte sie Anfang Februar 2013 ab.
Andere KritikerInnen monierten die abermalig sehr auffällige Zusammenstellung der XARELTO-Testgruppe. In ihr fanden sich nämlich nur wenig ältere Personen, und solche, die eine eingeschränkte Nierenfunktion oder bereits einmal einen Schlaganfall erlitten hatten, schon gar nicht. Die beiden Mediziner Dr. Matthew Roe und Dr. Magnus Ohman meldeten in dem Fachblatt New England Journal of Medicine deshalb Zweifel an, ob die Resultate auch den Praxis-Test bestehen würden.
Zudem hat der Pillen-Gigant viele der Erprobungen über Auftragsunternehmen in armen Ländern wie Indien durchführen lassen (SWB 1/12), wo nur eine mangelhafte Aufsicht existiert und viele Menschen an den Untersuchungen teilnahmen, ohne ihr informiertes Einverständnis gegeben zu haben. „Es ist besonders besorgniserregend, dass es die schlechtesten Warfarin-Therapien bei den ausländischen Firmen gab“, kritisiert deshalb die US-Initiative PUBLIC CITIZEN.
Nicht nur aus diesen Gründen steht selbst noch die „Nicht-Unterlegenheit“ XARELTOs gegenüber Warfarin in Frage. Erschwerend kommt hinzu, dass es zu dem Medikament anders als zu dem Phenprocoumon-Präparat kein Gegenmittel gibt. Wenn MARCUMAR-PatientInnen heftige Blutungen erleiden, können die ÄrztInnen ihnen Vitamin K als Antidot verabreichen. Widerfährt dieses hingegen XARELTO-PatientInnen, wissen sie sich keinen Rat – und hilft auch Google nicht weiter. Erst jetzt, fünf Jahre nach dem ersten Genehmigungsbescheid, schickt BAYER sich an, gemeinsam mit dem US-Unternehmen PORTOLA einen XARELTO-Antagonisten zu entwickeln – bis zur Zulassung dürften allerdings noch ein paar Jahre vergehen.
Deshalb bleiben im direkten Vergleich nur ein paar praktische Vorteile. Wer XARELTO und nicht Warfarin einnimmt, muss weder auf Lebensmittel verzichten, die viel Vitamin K enthalten, noch sich einer ständigen Blutwerte-Kontrolle unterziehen. Aber dafür verlangt der Pharma-Riese einen gepfefferten Preis. Während eine MARCUMAR 22 Cent pro Tagesration kostet, schlägt XARELTO mit 3,26 Euro zu Buche – und vermag so wenigstens in Sachen „Rentabilität“ seine Überlegenheit gegenüber dem Konkurrenten unter Beweis zu stellen.
Darum fällt das Urteil in der Fachwelt auch eindeutig aus. „In der Therapie und Rezidiv-Prophylaxe (Maßnahmen zur Verhinderung des Wiederauftretens einer Krankheit, Anm. SWB) von Thromboembolien sehen wir Rivaroxaban nur bei Kontraindikationen (Unverträglichkeit, Anm. SWB) für Cumarine als Option. Bei Vorhofflimmern ist es unseres Erachtens dritte Wahl nach Cumarinen und Dabigatran (PRADAXA)“, resümiert das arznei-telegramm. Und die „Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft“ (AkdÄ) hält fest: „Insgesamt ergibt sich aus Sicht der AkdÄ für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban. Ihr Einsatz sollte sich auf Patienten beschränken, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Therapie-Option sind.“
Neben den medizinischen Fachgesellschaften wie etwa der „American Heart Association“, die BAYER großzügig fördert, und den auf Anzeigen angewiesenen Publikationen wie der Pharmazeutischen Zeitung hält nur noch das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ zu XARELTO und dem ebenfalls umstrittenen BOEHRINGER-Präparat PRADAXA. Das BfArM „beurteilt das Nutzen/Risiko-Potenzial bei beiden neuen Arzneimitteln als positiv“, antwortete das Institut auf die Frage der Coordination, ob es angesichts der 58 Todesfälle und 750 Meldungen über schwere Nebenwirkungen Handlungsbedarf sehe. Es kann jedoch auch schwerlich anders, denn es war am Zulassungsprozess beteiligt und „hat seine Position in die wissenschaftliche Diskussion im Verfahren eingebracht“.
Gigantisches Marketing
Aber weshalb gelingt es BAYER dann trotzdem, so gute Verkaufszahlen zu erreichen? „Ohne eine große Marketing-Strategie werden Sie ein Medikament mit einem marginalen Nutzen wie beispielsweise XARELTO nie auf dem Markt platzieren können“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig vom AkdÄ in der WDR-Sendung „Die Tricks der Pharma-Industrie“. Darum hat der Pharma-Riese hier schon frühzeitig investiert. „Meine größte Aufgabe als CEO von BAYER ist es, unsere Innovationskraft zu stärken und die Vermarktung unserer Innovationen zu verbessern“, sagte der jetzige Unternehmenschef Marijn Dekkers bereits bei seinem ersten großen öffentlichen Auftritt im Dezember 2010 und dachte dabei vor allem an XARELTO.
Tatsächlich erhöhten sich die Vertriebskosten, unter denen der Konzern auch das Marketing subsummiert, im Geschäftsjahr 2010 gegenüber 2009 um elf Prozent auf 8,8 Milliarden Euro. Mit dem Geld aus dem XARELTO-Etat kaufte er unter anderem Mediziner wie Professor Dr. Rupert Bauersachs vom Klinikum Darmstadt und Professor Dr. Johannes Brachmann vom Klinikum Coburg, die auf „ÄrztInnen-Fortbildungen“ für das Produkt warben und finanzierte Annoncen in Fachzeitschriften. Zur Schulung seiner Pharma-DrückerInnen engagierte die Aktien-Gesellschaft extra eine Event-Agentur, die sich dann auch gleich daranmachte, die Beschäftigten „zu Außendienst-Stars mit einem Verkaufsschlager in der Tasche“ umzupolen. Und für die MedizinerInnen hatte sich der Pillen-Produzent ebenfalls etwas Besonderes ausgedacht. Er sandte ihnen XARELTO-Muster per Post zu. Weil dieses seit Mitte der 1980er Jahre aber eigentlich verboten ist, sofern keine Anforderung vorliegt, ließ der Konzern die ÄrztInnen Empfangsbestätigungen unterschreiben, die ihm als „Just-in-Time“-Antrag für die Proben galten. Das brachte BAYER nicht nur eine Anzeige des arznei-telegramms ein, sondern auch eine Vorladung bei der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittel-Industrie“ (FSA). Den Rest des Geldes schluckte dann die Logistik. „Nur 70 Minuten nach dem Erhalt der Zulassung für die Einführung in den EU-Mitgliedsstaaten haben bereits die ersten LKW das BAYER-Gelände in Leverkusen verlassen, um das Medikament in die ersten Länder auszuliefern“, lobt sich das Unternehmen selbst.
Und so dürfte der Umsatz mit dem Gerinnungshemmer ebenso weiter zunehmen wie die Todesfälle und schweren Blutungen, ohne dass die hiesigen Aufsichtsbehörden daran Anstoß nehmen. Nur aus den USA könnte Ungemach drohen. Dort bieten Anwaltskanzleien XARELTO-Geschädigten schon ihre Dienste an.
Pressemitteilung, 15.03.2013
Deutsche Imkerverbände: Bundeslandwirtschaftsministerium agiert zu Lasten des Bienenschutzes in Europa
Kommissionsvorschlag für Teilverbote für bienengefährliche Neonicotinode verbessert Bienenschutz
Die Deutschen Imkerverbände protestieren gegen die irreführende Tatsachenverdrehung und Verbreitung von täuschenden Halbwahrheiten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium bezüglich des Kommissionsvorschlages zum Teilverbot bienengefährlicher Pestizide.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweckt mit der Darstellung in seiner gestrigen Pressemitteilung (Nr. 84 vom 14. März) den Eindruck, der Kommissionsvorschlag würde den Bienenschutz in Deutschland deutlich verschlechtern. Dies ist sachlich falsch. Zwar ist es richtig, dass die Bereiche Wintergetreide und auch die Produktion von Saatgut nicht vom Kommissionsvorschlag erfasst sind. Aigners Ministerium verschweigt allerdings, dass laut dem Kommissionsplan Anwendungen der drei Neonicotinoid-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiomethoxam für fast alle bienenattraktiven Kulturen wie Raps, Sonnenblumen und Obstkulturen für zwei Jahre verboten würden, im Gegensatz und damit erheblich besser als zur Zeit in Deutschland. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide stellt einen Meilenstein für den Bienenschutz und insgesamt eine wesentliche Verbesserung des Status Quo in Deutschland dar. Zudem bleibt es Deutschland weiterhin möglich, über den Kommissionsvorschlag hinausgehende Anwendungsbeschränkungen für Wintergetreide und Saatgutproduktion zu erlassen. Die in der gestrigen Pressemitteilung vergossenen Krokodilstränen sind daher vollkommen unangebracht.
Die gestrige Pressemitteilung ist der traurige Höhepunkt des doppelzüngigen Verhaltens des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Bezug auf den Kommissionsvorschlag. Während sie durch raffiniert gewählte Formulierung suggeriert hat, sie unterstütze den Kommissionsvorschlag, agiert sie seit Wochen intensiv hinter den Kulissen für dessen Aufweichung. So zum Beispiel vor einer Woche durch den über Ungarn lancierten Vorschlag, nationale Ausnahmeregelungen zuzulassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich nicht länger vor den Karren der chemischen Industrie spannen zu lassen, sondern ihren Sonntagsreden zum Bienenschutz endlich durch konsequentes Handeln Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Die Pressemitteilung der Bundesregierung enthält weitere fragwürdige Aussagen wie die Behauptung, das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo) würde belegen, dass seit 2008 keine Bienenschäden durch Neonicotinoide aufgetreten seien. Tatsache ist, dass das Deutsche Bienenmonitoring methodisch überhaupt nicht in der Lage ist, derartige Aussagen zu treffen.
Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass selbst die katastrophalen Bienenschäden im südlichen Rheintal 2008 in den Statistiken des DeBiMo keinen Niederschlag gefunden haben. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, wenn man dort auch in den Folgejahren
nichts beobachtet hat. Zudem ignoriert die Darstellung der Bundesregierung die Erkenntnisse des aktuellen EFSA-Gutachtens und vieler weiterer Studien, die erhebliche Schädigungen von Bienenvölkern insbesondere durch subletale Effekte (d. h. unterhalb der tödlichen Dosis wirkend) belegen. Auch die Aussage, durch strengere Auflagen sei eine Anwendung von Neonicotinoiden ohne ein höheres Risiko für Bienen möglich, ist höchst fraglich. Erfahrungen aus Österreich, Slowenien und Italien zeigen, dass trotz technischer Verbesserungen zur Minimierung von Staubabrieb bei gebeiztem Saatgut Bienenschäden bzw. akute Vergiftungsrisiken nicht auszuschließen sind.
Wir fordern, dass Deutschland heute in Brüssel dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Teilverbot der Neonicotinoide (für Bienen hochgiftige Pestizide) ohne Einschränkung zustimmt und es unterlässt, in den Hinterzimmern zusammen mit der Agrarindustrie Mehrheiten gegen den Vorschlag der Kommission zu organisieren.
Peter Maske
Deutscher Imkerbund e.V., Villiper Hauptstraß3, 53343 Wachtberg-Villip
Manfred Hederer
Deutscher Berufs und Erwerbsimkerbund e.V.,
Hofstattstr. 22a, 86919 Utting
Walter Haefeker
European Professional Beekeepes Association, Tutzinger Str. 10, 82402 Seeshaupt
Günter Friedmann
Bundesfachgruppe Demeter
Bienenhaltung, Küpfendorf 37, 89555 Steinheim
Magnus Menges
Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker, Schulstr. 4, 66909 Nanzdietschweiler
Georg Biechl
Bezirksimkerverein Gmund – Tegernseer Tal und Umgebung e. V.,
Kainzenweg 12, 83703 Gmund a. Tegernsee
Pressekontakt: Petra Friedrich, Tel.
0228/9329218 o. 0163/2732547, E-Mail:
dib.presse@t-online.de
Presse Information vom 28. Februar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
BAYER: 150 Jahre Bürgerproteste
Kampagne zur Schattenseite der Firmengeschichte gestartet
Die Firma BAYER feiert in diesem Jahr mit zahlreichen Festveranstaltungen ihr 150-jähriges Bestehen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) startet heute eine Kampagne zu den Schattenseiten der Firmengeschichte.
Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „In der offiziellen Firmen-Chronik kommen Themen wie chemische Kampfstoffe, Umweltschäden, tödliche Pharmaprodukte wie Heroin oder die Kollaboration des Konzerns mit dem Dritten Reich nicht vor. Wir möchten deutlich machen, dass die 150-jährige Unternehmensgeschichte von Beginn an von Bürgerprotesten begleitet wurde. Hierdurch konnte in vielen Fällen der Schutz von Umwelt, Anwohnern und Belegschaft erstritten werden.“
Im Verlauf des Jahres wird die Coordination eine Serie von Artikeln veröffentlichen, u. a. zur Rolle des Konzerns im 3. Reich und zur „Entnazifizierung“ nach dem Krieg.
Den Anfang macht ein Artikel des Historikers Stefan Blaschke zur Werksgeschichte im 19. Jahrhundert. Von Beginn an sah sich das Unternehmen mit Protesten gegen die anhaltende Luft- und Wasserverschmutzung konfrontiert. Diese führten zur ersten Werksverlegung von Wuppertal-Barmen nach Elberfeld. Auch in Leverkusen gab es Klagen gegen das neue Unternehmen, besonders wegen der Verschmutzung des Rheins.
Die CBG wird zudem mehrere Karikaturen zum Jubiläum veröffentlichen. Den Anfang macht eine Zeichnung von Berndt Skott.
Alle Veröffentlichungen finden sich auf unserer Kampagnenseite
28. Februar 2013
Antibaby-Pillen: BAYER muss 1,2 Milliarden Euro zurückstellen
BAYER vereinbarte bisher mit rund 4800 Anspruchsstellerinnen in den USA Vergleiche über eine Summe von einer Milliarde US-Dollar (760 Mio Euro). Die Zahl der Anpruchstellerinnen, mit denen noch kein Vergleich geschlossen wurde, liegt bei 13 600. Diese Zahlen nannte Vorstandschef Marijn Dekkers heute bei der Bilanzvorlage in Leverkusen.
In der Bilanz 2012 traf BAYER mit Sonderaufwendungen in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro Vorsorge für weitere Rechtsstreitigkeiten. Die Summe übersteigt damit den Versicherungsschutz. Mit den Verhütungsmitteln Yaz und Yasmin setzte Bayer 2012 weltweit 1,045 Milliarden Euro um.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): "Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genommen werden, eine weitere Zulassung ist nicht zu rechtfertigen. Mit einem freiwilligen Einlenken von BAYER ist jedoch nicht zu rechnen, so lange die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen – eine zynische Rechnung!“.
Presse Information vom 22. Februar 2013
Glufosinat: BAYER erhöht Produktion von hochgefährlichem Pestizid
EU hat weitere Zulassung verboten / „doppelte Sicherheitsstandards“
Die Firma Bayer CropScience hat gestern angekündigt, die Produktion des hochgefährlichen Herbizids Glufosinat (Markennamen: BASTA und LIBERTY) erneut zu erhöhen. In einer Pressemitteilung des Konzerns heißt es:
Um die steigenden Marktbedarfe begleiten zu können, ist ein Investitionsvolumen in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro für den Standort Knapsack bis Ende 2014 geplant. Der Großteil hiervon wird in den Ausbau der Produktion eines Vorproduktes für das Herbizid BASTA® eingesetzt.
Glufosinat gehört zu den rund 20 Pestiziden, die von der EU wegen ihrer hoher Gefahren für Landwirte und Verbraucher/innen aus dem Verkehr gezogen werden. Trotz der seit langem bekannten Risiken hatte BAYER bereits vor drei Jahren die Glufosinat-Produktion erhöht, vor allem für den Export nach Nord- und Südamerika. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren ist dies ein klassischer Fall von doppelten Sicherheits-Standards.
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Es ist unverantwortlich, im Ausland eine Anbautechnik zu forcieren, die mit der Verwendung eines hochgiftigen und bei uns verbotenen Pestizids verknüpft ist. Das Schicksal der Landarbeiterinnen und Landarbeiter in Lateinamerika oder Asien ist dem Konzern augenscheinlich gleichgültig!“. Die CBG fordert einen weltweiten Verkaufs-Stopp – sowohl für Glufosinat als auch für Saatgut, dessen Einsatz mit Glufosinat gekoppelt ist.
Glufosinat kann Missbildungen bei Föten verursachen und ist daher als reproduktionstoxisch klassifiziert. Studien zufolge beeinträchtigt der Wirkstoff die Entwicklung des menschlichen Gehirns und ruft Verhaltensstörungen hervor. Schwedische Gesundheitsbehörden hatten schon 2006 ein Verbot der Substanz gefordert.
BAYER bietet das Herbizid in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut an, u.a. Raps, Reis, Zuckerrüben, Mais, Soja und Baumwolle. Da die Pflanzen resistent gegen den Wirkstoff sind, haben die Landwirt/innen die Möglichkeit, das Pestizid in großen Mengen zu verwenden, ohne die Nutzpflanze zu schädigen. In der EU hat BAYER eine Importzulassung für glufosinat-resistenten Reis (Liberty Link Reis 62) beantragt. Eine ebenfalls von BAYER entwickelte Reis-Sorte, Liberty Link Reis 601, hatte im Jahr 2006 zur bislang größten Gentech-Kontamination weltweit geführt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren führt seit fast zehn Jahren eine Kampagne zur Verhinderung einer EU-Zulassung von Liberty Link Reis.
Mit einem Weltmarktanteil von rund 20 % ist Bayer CropScience der zweitgrößte Pestizidhersteller der Welt. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf 3 bis 25 Millionen. Mindestens 40.000 Fälle pro Jahr verlaufen tödlich, bei einer hohen Dunkelziffer. Rund 99% aller Pestizid-Vergiftungen treten in den Ländern des Südens auf.
Presse Information vom 18. Februar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
wirkungsloses Stärkungsmittel
Indien: „Bayer´s Tonic“ weiter auf dem Markt
Testkäufe der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) in Indien belegen, dass die Firma BAYER dort weiterhin das umstrittene Stärkungsmittel Bayer´s Tonic vertreibt. Das freiverkäufliche Präparat enthält eine Kombination aus Leberextrakt, Hefe, Zucker und 10% Alkohol und wird von ÄrztInnen als völlig unwirksam bezeichnet.
Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Ein unnützes und teures Präparat wie Bayer´s Tonic dient nicht der Gesundheit – im Gegenteil. Mit der vermeintlichen Qualitätsware aus Deutschland wird den indischen PatientInnen lediglich das Geld aus der Tasche gezogen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Industrie selbst vor dem Verkauf von Pharma-Schrott nicht zurückschreckt!“. Pehrke kritisiert insbesondere den verharmlosenden Werbeaufdruck „Bon Appetit“ (siehe Foto).
Bayer´s Tonic wurde in Indien trotz des hohen Alkoholanteils viele Jahre lang speziell als Stärkungsmittel für Kinder beworben. Das Versprechen der Firma BAYER, das Präparat ohne Alkohol zu verkaufen, wurde nicht eingehalten. Proteste von Gesundheits-Initiativen führten dazu, dass die Packung nun den kleingedruckten Schriftzug „Not for Paediatric Use“ („nicht für pädiatrischen Gebrauch“) trägt.
Wegen der jahrzehntelangen Werbekampagnen empfehlen viele indische ApothekerInnen das Mittel jedoch weiterhin auch für Kinder. „In Bangalore empfahl uns dies ein Apotheker genau so auf die Frage hin, ob wir es auch unseren Kindern geben könnten. Ein unhaltbarer Zustand“, so Dr. Christiane Fischer von der BUKO Pharma-Kampagne. Zudem ist der Warnhinweis für analphabetische Patienten nicht zu verstehen. Vor allem unterernährte Kinder laufen bei regelmäßiger Einnahme Gefahr, eine Leberzirrhose zu entwickeln.
In den Ländern des Südens sind die Menschen oftmals nicht in der Lage, sich den Besuch eines Arztes oder einer Ärztin zu leisten. Die Pharma-Riesen haben sich darauf eingestellt und bieten Arzneien mit einem umfassenden und zugleich diffusen Wirkprofil an. Die Werbung verleitet viele Eltern dazu, das teure Mittel zu verabreichen. Eine sinnvolle Behandlung sowie der Kauf von Obst und Gemüse unterbleiben. Die Kosten für eine Flasche Bayer´s Tonic in Höhe von 83,65 Rs (ca. 1,20 Euro) reichen aus, um eine indische Familie mindestens einen Tag lang mit gesunden Lebensmitteln zu ernähren.
Jährlich werden rund vier Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen Dow Chemicals und Hexion sowie den taiwanesischen Unternehmen Nan Ya Plastics und Chang Chun Plastics zu den größten Herstellern weltweit. BAYER produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China.
HORMONGIFT BISPHENOL A
Schweden plant Komplett-Verbot
Die Chemikalie BPA ist zwar in Babyflaschen verboten, nicht aber in Zahnfüllungen oder Thermopapier. Die Regierung in Stockholm will das nun ändern.VON REINHARD WOLFF
5. Feb 2013, taz | Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) soll in Schweden verboten werden. Umweltministerin Lena Ek legte eine lange Liste von Studien über negative Gesundheitsauswirkungen vor. Ihr Fazit: Am Gesundheitsrisiko von BPA gebe es keine ernsthaften Zweifel
Für eine Substanz mit hormonstörenden Eigenschaften könne man nicht – wie die EU das tue – Grenzwerte setzen, die sich am Risiko einer akuten Vergiftung orientierten. Da langfristige hormonelle Wirkungen möglich seien, helfe nur ein Totalverbot, um Langzeitschäden mit Sicherheit ausschließen zu können.
BPA ist ein hormonell aktiver Stoff, der im Körper ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen wirkt. Es ist gleichzeitig eine der meistproduzierten Basis-Chemikalien und damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Chemieindustrie. Als Grundstoff zur Herstellung von Kunststoffen und Kunstharzen findet es sich beispielsweise in vielen Plastikprodukten, der Innenbeschichtung von Konservendosen, Zahnfüllungen, Lacken, dem Thermopapier von Quittungen und in Trinkwasserrohren. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen, vom menschlichen Körper aufgenommen werden und auch die Umwelt belasten.
„Vorsorgeprinzip vernachlässigt“
Schwedens Umweltministerin wirft der EU und ihrer Lebensmittelbehörde EFSA vor, trotz sich mehrender Alarmsignale nicht aktiv zu werden und damit gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen: Jahrein, jahraus blockierten die Lebensmittelbehörden innerhalb der EU die Einschätzungen, die von den für die Risiken von Chemikalien zuständigen Behörden gemacht werden. Das sei unverantwortlich.
Die Ministerin verweist auf den Ende Januar von der EU-Umweltagentur EEA veröffentlichten „Late Lessons from Early Warning-Rapport“, der illustriere, wie teuer und folgenreich die Vernachlässigung des Vorsorgeprinzips werden könne. Es sei wichtig zu agieren, bevor irreparable Schäden eingetreten seien.
Keine Scheu vor Ärger mit der EU
Erst nach jahrelangem Zögern und nachdem Länder wie Kanada und Dänemark es vorgemacht hatten, verbot die EU 2011 zumindest BPA-haltige Babyflaschen. In Frankreich und Schweden gibt es mittlerweile ein Verbot von BPA in Lebensmittelverpackungen für Kleinkinder, und Frankreich will die toxische Substanz ab 2015 aus allen Lebensmittelverpackungen verbannen.
Stockholm schließt sich diesem Vorstoß nun an und will mehr: Man werde umgehend die Vorarbeiten für ein vollständiges Verbot von BPA in allen Anwendungen einleiten. Einen möglichen Konflikt mit der EU-Kommission werde man nicht scheuen, erklärte Ek. Primär aber wolle man für die Linie eines Totalverbots im EU-Parlament und in anderen EU-Staaten Verbündete gewinnen.
Presse Info vom 31. Januar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Bienensterben: EU will Neonicotinoide verbieten
„Hersteller für Schäden haftbar machen!“
Die EU-Kommission hat heute empfohlen, drei Pestizide aus der Substanzklasse der Neonicotinoide ab dem 1. Juli aus dem Verkehr zu ziehen. Das Verbot soll zunächst für zwei Jahre gelten. Betroffen sind die Insektizide Clothianidin und Imidacloprid von BAYER sowie Thiamethoxam von SYNGENTA.
Die Mitgliedsstaaten sollen Ende Februar über den Vorschlag abstimmen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die Ankündigung als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert jedoch ein dauerhaftes Verbot. Außerdem müssten die Hersteller für die entstandenen Schäden haften.
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Seit 1998 fordern wir ein Verbot von Neonicotinoiden wegen ihrer Schädlichkeit für Bienen. BAYER und SYNGENTA haben mit den Präparaten Milliarden verdient - es darf nicht sein, dass die Firmen jetzt die Gewinne einsacken, die Allgemeinheit hingegen für die entstandenen Schäden aufkommen muss!“. Die CBG hatte in den vergangenen 15 Jahren wiederholt Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht und zusammen mit Imker/innen aus drei Kontinenten gegen den fortgesetzten Einsatz der Mittel protestiert. „BAYER und SYNGENTA müssen Neonicotinoide jetzt umgehend weltweit vom Markt nehmen – ein doppelter Sicherheitsstandard für Europa und den Rest der Welt ist nicht hinnehmbar!“, so Mimkes weiter.
Die CBG fordert zudem die Bundesregierung auf, den Vorschlag der EU rückhaltlos zu unterstützen. Nach Medienberichten wollen insbesondere England und Deutschland ein Verbot torpedieren. Das EU-Verbot soll für die wichtigsten Kulturen (Sonnenblumen, Raps, Mais und Baumwolle) gelten.
Nach den massiven Bienensterben im Jahr 2008 hatte die CBG wegen „wissentlicher Gefährdung von Bienen, Wildinsekten und Vögeln“ Strafanzeige gegen den BAYER-Vorstand eingereicht. In der Hauptversammlung des Konzerns waren im vergangenen Jahr mehr als eine Million Unterschriften für einen Verkaufs-Stopp übergeben worden.
Bereits vor zwei Jahren hatte die UN-Umweltbehörde UNEP Imidacloprid und Clothianidin in einem Bericht zum globalen Bienensterben als „Bedrohung zahlreicher Tierarten“ bezeichnet.
Die Auseinandersetzung um das globale Bienensterben hat viel Zeit und Geld gekostet. Sie können die Kampagne online mit ihrer Spende unterstützen
28. Januar 2013
Anti-Baby-Pillen auf dem Prüfstand der EU
Die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) will neuere Antibaby-Pillen wegen möglicher Thrombose-Gefahren unter die Lupe nehmen. Frankreich habe die Behörde gebeten zu prüfen, ob der Einsatz von Verhütungsmitteln der sogenannten dritten und vierten Generation auf Frauen beschränkt werden sollte, die keine anderen Pillen nehmen könnten, teilte die EMA am Montag in London mit.
Die französische Regierung hatte die EMA vor zweieinhalb Wochen aufgerufen, die Verschreibung von Anti-Baby-Pillen der dritten und vierten Generation einzuschränken. Das wolle den Einsatz solcher Verhütungsmittel zugunsten älterer Präparate der sogenannten zweiten Generation einschränken.
Bei den jüngeren Verhütungsmitteln besteht im Vergleich zu Pillen der zweiten Generation ein erhöhtes Thrombose-Risiko und damit ein höheres Schlaganfall-Risiko. In Frankreich wurde die Diskussion unter anderem durch die Mitte Dezember eingereichte Klage einer jungen Frau gegen den deutschen Pharma-Konzern Bayer angeheizt. Die junge Frau, die die Bayer-Pille Meliane einnahm, erlitt 2006 einen Schlaganfall und ist seitdem schwerbehindert. In Frankreich nehmen derzeit rund 2,5 Millionen Frauen Pillen der dritten oder vierten Generation - das ist etwa die Hälfte der Frauen, die die Pille nutzen.
Die EMA betonte am Montag, das Thrombose-Risiko sei auch bei Pillen der dritten und vierten Generation „sehr gering“. Vor zweieinhalb Wochen hatte die Agentur beteuert, es gebe für Nutzerinnen dieser Pillen „überhaupt keinen Grund“, sie abzusetzen. Es gebe „keine neuen Beweise“ für ein verändertes „Sicherheitsprofil“ der Verhütungsmittel.
Für Wirbel sorgt in Frankreich derzeit auch das Akne-Medikament Diane 35, das häufig als Verhütungsmittel verschrieben wird. Die französische Arzneimittelaufsicht (ANSM) stellte am Wochenende vier Todesfälle mit der Einnahme des von Bayer hergestellten Medikaments in Zusammenhang. Am Montag forderte die Behörde die Ärzte in Frankreich auf, Diane 35 nicht mehr als Verhütungsmittel zu verschreiben.
Presse Info vom 24. Januar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Nanotechnik-Projekte von BAYER
Millionen-Förderung für Risikotechnologie
Der BAYER-Konzern hat öffentliche Zuschüsse von mindestens neun Millionen Euro für die Erforschung sogenannter Carbon Nanotubes (CNT) erhalten. Dies geht aus einer auf Anfrage der Coordination gegen BAYER-Gefahren erstellten Aufstellung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) hervor. Nanotubes sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNT - ähnlich wie Asbestfasern - die Entstehung von Krebs begünstigen können.
Allein 4,3 Mio. Euro hat das BMBF demnach für ein „Scale Up“ zur großtechnischen Herstellung von Nanotubes bewilligt. Die Mittel flossen in den Bau der nach Angaben von BAYER „weltgrößten Pilotanlage für Kohlenstoff-Nanoröhrchen“, die im Januar 2010 in Leverkusen eröffnet wurde. Geplant war dort eine jährliche Produktion von 200 Tonnen. Wegen technischer Probleme läuft die Anlage bis heute jedoch mit einer weit geringeren Kapazität.
Wegen der Probleme in Leverkusen hat BAYER im vergangenen Jahr den Antrag gestellt, eine Versuchsanlage im badischen Laufenburg in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindergärten und Wohngebieten in einen regulären Produktionsbetrieb zu überführen. Obwohl Umweltverbände und Anwohner/innen rund 60 Einwendungen eingereicht haben, wurde im November die Herstellung von 75 Jahrestonnen Nanotubes genehmigt. Nach Angaben von BAYER handelt es sich um die einzige Produktion weltweit im „Multitonnen-Maßstab“.
Das Regierungspräsidium Freiburg stützte sich in seinem Bescheid ausschließlich auf einseitig recherchierte Aussagen des umstrittenen Toxikologen Helmut Greim, der seit Jahrzehnten für seine industrie-freundlichen Expertisen bekannt ist. Greim hatte in seinem Gutachten hauptsächlich Studien zitiert, die BAYER selbst durchgeführt hatte.
Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Es ist nicht einzusehen, weswegen ein Konzern mit einem Jahresgewinn von rund drei Milliarden Euro öffentliche Fördergelder erhält – zumal für die großtechnologische Produktion einer Risiko-Technologie, deren toxikologische Auswirkungen auf Mensch und Umwelt noch gar nicht umfassend erforscht sind. Stattdessen sollte das Forschungsministerium lieber unabhängige Untersuchungen von Nanotubes unterstützen.“
Claudia Baitinger vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND NRW) ergänzt: „Bislang gibt es bei Freisetzungen von Nanomaterialien im Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht noch keinerlei Regelungen. Wir halten deshalb den Umgang mit diesen Stoffen über den Labormaßstab hinaus für unverantwortlich, solange der Gesetzgeber mit drittschützenden Maßnahmen hinterherhinkt.“
Carbon Nanotubes sollen in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln wie Skiern oder Hockey-Schlägern eingesetzt werden. Die winzigen Partikel können vom Körper über die Atemwege, den Magen-Darm-Trakt und die Haut aufgenommen werden. DNA-Schäden sind hierdurch ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Selbst der BAYER-Konzern hält in dem Sicherheitsdatenblatt zu den in Laufenburg produzierten „BAYTUBES C 70P“ fest: „Achtung – noch nicht vollständig geprüfter Stoff“ und warnt vor einem Kontakt mit dem Material, denn: „Toxikologische Untersuchungen am Produkt liegen nicht vor.“
Presse Info vom 23. Januar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Lipobay-Skandal:
BAYER in Italien zu Entschädigung verurteilt
Italienische Medien berichten, dass der BAYER-Konzern in der vergangenen Woche von einem Gericht in Venedig zu einer Entschädigung von 350.000 Euro an ein Lipobay-Opfer verurteilt wurde (siehe Artikel Il Gazzettino). Ein damals 51-jähriger Arzt hatte sich das Präparat im Jahr 1999 selbst verschrieben. Zwei Monate später erlitt er eine lebensbedrohliche Rhabdomyolyse (Muskelzerfall) und war zu 100% arbeitsunfähig geworden. Er bezieht seitdem eine Invalidenrente. BAYER muss auch die Verfahrenskosten in Höhe von 14.000 Euro tragen.
Erst im vergangenen September war das Unternehmen in Buenos Aires zu einer Entschädigung von 160.000 Euro an ein argentinisches Lipobay-Opfer verurteilt worden. Das Urteil hatte einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Präparats und schweren Gesundheits-Schäden sowie ein schuldhaftes Verhalten des Konzerns festgestellt.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Firmeninterne Dokumente belegen, dass das Management von BAYER die schweren Gesundheitsschäden der Patienten billigend in Kauf nahm und dabei sogar Warnungen aus dem eigenen Haus missachtete. Die Entscheidungen der Gerichte in Argentinien und nun in Italien sind daher eine große Genugtuung für die Betroffenen in aller Welt. Zusätzlich fordern wir strafrechtliche Konsequenzen für die damaligen Verantwortlichen bei BAYER.“
Der Konzern hatte das Präparat im August 2001 nach über 100 Todesfällen vom Markt genommen. Weltweit leistete BAYER Vergleichszahlungen von über einer Milliarde Euro. In den meisten Fällen zahlte das Unternehmen Entschädigungen, bevor es zu einer Verurteilung kam. In Deutschland kam es nur zu marginalen Zahlungen.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute eine Kampagnenseite zum Lipobay-Skandal mit Berichten von Betroffenen, Gerichtsurteilen und Presseberichten veröffentlicht
22. Januar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Dormagen: Genehmigung für umstrittene TDI-Anlage
hoher Energie- und Rohstoff-Verbrauch / Kritik von Umweltverbänden führt zu Auflagen / Schutzraum und Warntafeln am S-Bahnhof „Bayerwerk“
Die Bezirksregierung Köln hat eine Bau- und Betriebsgenehmigung für die umstrittene TDI-Anlage in Dormagen erteilt (siehe: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/pressemeldungen/archiv_2013/presse_003_2013/bekanntmachung.pdf). Umweltverbände hatten das Projekt vor allem wegen des enormen Ressourcen-Verbrauchs sowie wegen der Verwendung hochgefährlicher Zwischenprodukte wie Phosgen kritisiert. Die Einwendungen der Coordination gegen BAYER-Gefahren und des BUND waren Ende 2011 in einem zweitägigen Erörterungstermin diskutiert worden.
Auf viele Kritikpunkte geht die Bezirksregierung in dem Genehmigungsbescheid nicht ein. So fehlt eine vollständige Energie- und Treibhausgas-Bilanz, da die Herstellung von Vorprodukten wie Kohlenmonoxid und Chlor in getrennte Verfahren ausgelagert wurde. Eine Bewertung der Umweltauswirkungen der TDI-Produktion ist nach Auffassung der Umweltverbände daher nicht möglich.
Auch wird die Forderung nach einer Betonhülle um alle phosgen-führenden Anlagenteile nicht erfüllt. Geplant ist stattdessen eine Einhausung aus Blechplatten. Zu dieser Frage hatten Behördenvertreter/innen eigens eine Betonhülle in einem Isocyanat-Betrieb in Stade besichtigt.
Rund um die Anlage sollen Phosgendetektoren installiert werden. Zudem wird am S-Bahnhof Bayerwerk ein Schutzraum mit Warntafeln gebaut. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte bemängelt, dass der Bahnhof nur 300m von der Anlage entfernt liegt, während die Kommission für Anlagensicherheit für Phosgen einen Sicherheits-Abstand von 1.500m empfiehlt.
Philipp Mimkes von der CBG: „Wir sind nach wie vor gegen die Genehmigung einer Anlage, deren Bau über Jahrzehnte hinweg die Herstellung gefährlichster Stoffe zementiert. Nirgendwo in den Antragsunterlagen werden die Folgen eines Austritts großer Mengen Phosgen untersucht, obwohl sich in der Anlage zu jedem Zeitpunkt 60 Tonnen dieses einstigen Kampfgases befinden. Zwar führte die jahrzehntelange Kritik der Umweltverbände dazu, dass neue Isocyanat-Betriebe nur noch mit Einhausung gebaut werden dürfen. Der Bau eines Schutzraums auf öffentlich zugänglichem Gelände stellt aber eine Externalisierung der Maßnahmen zu Anlagensicherheit zu Lasten der Bevölkerung dar“.
Hier einige Anmerkungen zu Auszügen aus dem Genehmigungsbescheid im Detail:
Klimaemission (S. 29)
Hier heißt es: „Abgesehen von der Wärmeträgeröl-Anlage emittiert die TDI-Anlage kein CO2. Sie unterliegt daher nicht dem Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) und bedarf daher keiner Genehmigung nach diesem Gesetz. Eine mögliche Vermeidung oder Reduzierung der CO2-Emissionen ist nicht ersichtlich. Weitergehende Anforderungen z.B. durch Erstellung einer Energie- oder CO2-Bilanz ergeben sich nach aktuellem deutschem Recht nicht.“
Diese Sichtweise ignoriert, dass für die Herstellung der Vorprodukte wie Kohlenmonoxid, Chlor, TDA, etc ein hoher Ressourcen-Einsatz erforderlich ist.
Störfälle (S. 56)
Hierzu heißt es: „Es wird seitens der Einwender befürchtet, dass die Antragstellerin Ereignisse und Störfälle, die in der Vergangenheit bei anderen Anlagen stattgefunden haben, bei der Planung der Anlage nicht berücksichtigt hat.
Wie bereits ausgeführt, wurde durch die Antragstellerin im Rahmen der Planung der Anlage zur Erfüllung der Betreiberpflichten gemäß Störfall-Verordnung eine Gefahrenanalyse durchgeführt, die vom LANUV geprüft wurde. Im Rahmen dieser Prüfung wurden seitens des LANUV auch Ursachen verschiedener Störungen der Vergangenheit und die Vergleichbarkeit dieser Störungen im Hinblick auf die geplante Anlage mit der Antragstellerin besprochen.“
Die Einwender/innen hatten auf mehrere Groß-Unfälle in BAYER-Werken hingewiesen (Baytown/US, Dormagen, Institute/US), auf die in den öffentlich zugänglichen Antragsunterlagen nicht eingegangen wird. Es fehlt eine nachvollziehbare Erläuterung, welche Konsequenzen aus den vorherigen Störfällen gezogen wurden.
Gefahren benachbarter Anlagen
Die Einwender/innen hatten auf Gefahren durch „Domino-Effekte“ hingewiesen. Hierzu wird lediglich ausgeführt: „Gemäß den Antragsunterlagen befinden sich im relevanten Abstand zur TDI-Anlage die TAD-Anlage, ein BCS-Lager, die Salzsäure-Anlage und die NaCl-Elektrolyse sowie ein CO-Reformer. Weiterhin wird ein zusätzlicher CO-Reformer im Umkreis der TDI-Anlage geplant. Diese Anlagen unterliegen alle den Pflichten der Störfall-Verordnung und müssen die Umsetzung der Anforderungen dieser Verordnung dokumentieren.“
Betonhülle S. 64
Hierzu heißt es: „Im Rahmen des Erörterungstermins wurde darüber hinaus die Bauform der geplanten Anlage in Frage gestellt. Die Anlage eines anderen Betreibers im Norden Deutschlands sei mit einer druckfesten Einhausung ausgestattet. Diese Einhausung sei auch für die TDI-Anlage notwendig und zu fordern.
Wie auf dem Erörterungstermin zugesagt, wurde diese Anlage im Nachgang des Erörterungstermins von Vertretern der Genehmigungsbehörde und des LANUV am 19.12.2011 besichtigt. Die Betreiberin dieser Anlage hat dabei umfangreich Informationen zum Sicherheitskonzept und zu Ausführung und Betrieb der Anlage gegeben.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die besagte Anlage, die 1991 errichtet wurde, und die TDI-Anlage in wesentlichen sicherheitstechnischen Verfahrensbedingungen unterscheiden. Zunächst handelt es sich nicht um eine Anlage zur Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI), sondern Methylendiphenyldiisocyanat (MDI), die anderen verfahrenstechnischen Bedingungen unterliegt. Dem entsprechend wird ein anderes Lösungsmittel eingesetzt und diese MDI-Anlage bei höheren Drücken betrieben, was wiederum eine andere sicherheitstechnische Ausstattung erfordert. Weiterhin handelt es sich bei dem Verfahren der besichtigten Anlage um eine Flüssigphasenphosgenierung, während die TDI-Anlage das unstrittig sicherheitstechnisch vorzuziehende Gasphasenphosgenierverfahren verwendet.“
Angemessene Abstände nach Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie (S. 69/70)
Dies ist der wohl interessanteste Punkt: die Bahnstrecke und die Straße, die durch das Werk führen, sowie der S-Bahnhof Bayerwerk befinden sich deutlich innerhalb des empfohlenen Sicherheits-Abstands von 1.500m. Die Frequentierung von 5.000 PkW bzw. 140 Zügen wird als niedrig (!) bezeichnet. Immerhin führte die Kritik zur Errichtung eines öffentlichen Schutzraums. Wörtlich heißt es:
„Um auch diesen Aspekt der angemessenen Abstände mit ausreichender Sorgfalt prüfen zu können, wurde als zusätzliche Erkenntnisquelle ein Gutachten durch einen Sachverständigen nach § 29a BImSchG in Auftrag gegeben, um die angemessenen Abstände in Anlehnung an die Regelungen des KAS-18-Leitfadens (Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG) zu ermitteln.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass nahezu alle relevanten schutzbedürftigen Gebiete (Wohngebiete, öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete und naturschutzrelevante Gebiete) außerhalb der jeweils ermittelten angemessenen Abstände liegen.
Nur die S-Bahn-Station „Dormagen Bayerwerk“ sowie Teile der Verkehrswege Bahntrasse und Parallelweg liegen innerhalb dieser angemessenen Abstände. Aufgrund der geringen Frequentierung des Parallelweges von ca. 5.000 PKW pro Tag ist dieser nicht als wichtiger Verkehrsweg im Sinne Art. 12 der Seveso-II Richtlinie zu betrachten. Aufgrund der Frequentierung der Bahntrasse durch ca. 140 Züge pro Tag wird auch dieser nicht als wichtiger Verkehrsweg angesehen. Es handelt sich auch nur um ein kurzes Streckenstück, das sich innerhalb der angemessenen Abstände befindet.
In Absprache mit der Antragstellerin und der CHEMPARK-Betreiberin wurde für die S-Bahn-Station „Dormagen Bayerwerk“ ein zusätzlicher Schutzraum auf der westlichen Bahnsteigseite errichtet. Weiterhin werden in der Umgebung des Bahnhofes „Informationstafeln mit Sicherheitsmaßnahmen und zum richtigen Verhalten im Störungsfall“ aufgestellt.“
Phosgendetektoren (S. 72)
Auch hier kommt die Behörde den Forderungen der Umweltverbände nach: „Neben der Detektion von Leckagen durch verschiedene Detektionssysteme innerhalb der geplanten TDI-Anlage, sind außerhalb der Anlage in geeignetem Umkreis Phosgendetektoren auf mehreren Gebäudedächern geplant. Die Lage wurde mit der Behörde abgestimmt.“
Auswärtige Feuerwehren (S. 73)
Nicht nachvollzogen werden können die Aussagen zu auswärtigen Feuerwehren. Beim großen INEOS-Brand in Dormagen waren hunderte von Feuerwehrleuten eingesetzt worden, die mit den spezifischen Gefahren nicht vertraut waren. Hierzu heißt es im Bescheid:
„Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Gefahrenabwehr als auch der ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren sind im Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz geregelt. Danach sind für Grundausbildung die Gemeinden, für die weitergehende Aus- und Fortbildung die kreisfreien Städte und Kreise zuständig. Eine Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehren hinsichtlich anlagen- oder stoffspezifischer Fragestellungen ist im Übrigen nicht erforderlich, da Aufgaben, die dies erfordern, von diesen Personen nicht wahrgenommen werden.“
Versicherung (S. 77)
Die Einwender hatten nachgefragt, welche möglichen Schäden durch Versicherungen abgedeckt wären. Hierzu heißt es lediglich: „Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung kann seitens der Genehmigungsbehörde mangels rechtlicher Prüfgrundlagen nicht überprüft werden.“
siehe auch: Experten dringen auf Entschädigung der durch Blutprodukte mit HCV infizierten Bluterkrankten
Presse Information vom 18. Januar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Robin Blood (www.RobinBlood.org)
Hepatitis-belastete Blutprodukte in den 80er Jahren
„Infektionen billigend in Kauf genommen“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und das Netzwerk Robin Blood kritisieren die in der vergangenen Woche veröffentlichten Antworten der Bundesregierung auf zwei Anfragen der Linkspartei zu Hepatitis-belasteten Blutprodukten (Drucksachen 17/10910 und
17/11934). Die Regierung bezeichnet die damaligen Infektionen Tausender Bluter darin als „schicksalhaft“.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Bundestags-Untersuchungsausschuss „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“ (Bundestagsdrucksache 12/8591) kam zu dem Ergebnis, dass ab Ende 1982 nahezu alle Infektionen hätten verhindert werden können. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Behörden und Industrie nun versuchen, die Geschichte umzuschreiben“.
Andreas Bemeleit, Betroffener und Gründer des Netzwerks Robin Blood, ergänzt: „Die pharmazeutischen Unternehmen haben aus reiner Profitgier unzählige Infektionen billigend in Kauf genommen. Die Bundesregierung hat seinerzeit ihre Aufsichtspflicht verletzt und sich zum Handlanger der Industrie gemacht. Der hilflos anmutende Verweis auf eine angebliche Schicksalhaftigkeit der Ereignisse zeigt, dass die Bundesregierung nicht gewillt ist, Verantwortung zu übernehmen und nicht fähig ist, ihre Positionen gegenüber der pharmazeutischen Industrie durchzusetzen.
Etwa 90 Prozent des für die Gewinnung von Gerinnungsfaktoren verwendeten Blutplasmas wurden in den 70er und 80er Jahren aus den USA importiert. Dort galten andere Sicherheitsbestimmungen, u. a. wurden bis 1985 Risikogruppen wie Drogenabhängige, Prostituierte und Strafgefangene als Spender zugelassen. Eine risiko-mindernde Auswahl der Blutspender gab es meist nicht. Der in Deutschland seit 1976 vorgeschriebene ALT-Test wurde in den USA erst ab 1986 Pflicht. Zudem wurden Inaktivierungsverfahren zur Senkung der Infektionsgefahr wegen des Widerstands der Pharma-Industrie jahrelang nicht angewendet.
Andreas Bemeleit bezeichnet es als „erstaunlich“, mit welcher Vehemenz die Regierung die vorliegenden Fakten, darunter das Ergebnis des Untersuchungsausschusses, ignoriert: „Viele Infektionen hätten damals vermieden werden können, wenn das Bundesgesundheitsamt auf die Verwendung virus-inaktivierter Präparate bestanden hätte. Stattdessen ließ sich das BGA in eine jahrelange Diskussion mit der Industrie verwickeln, die die teuren Umstrukturierungen in den Fertigungsbetrieben vermeiden wollte. Fast 75 Prozent der Infektionen erfolgten in diesem Zeitraum.“
Weltmarktführer damals war der Leverkusener BAYER-Konzern. Nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa hatte das Unternehmen die übriggebliebenen Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert, wo es zu weiteren Infektionen kam.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kooperiert seit 25 Jahren mit HIV- und Hepatitis-infizierten Blutern. Ziele der Kampagne sind eine dauerhafte Stiftungslösung, die den Betroffenen ein würdiges Leben ermöglicht, sowie strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen in der Pharma-Industrie.
weitere Informationen:
=> Süddeutsche Zeitung „Eiskalte Abwicklung eines Skandals“
=> Neue Dokumente zur HIV-Infizierung Tausender Bluter durch die Bayer-Tochterfirma Cutter
=> Interne Aufstellung des Gesundheitsministeriums: http://robinblood.org/?page_id=239
=> Pharmaindustrie muss infizierte Bluter entschädigen!
=> Rede von Andreas Bemeleit in BAYER-Hauptversammlung
=> Ergebnisse des Untersuchungs-Ausschuss des Deutschen Bundestags (40 MB): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/085/1208591.pdf
=> „Tödlicher Ausverkauf“: Cutter-Exporte nach Asien
=> Gier nach Beute: Interview mit Todd Smith, USA
16. Januar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
EFSA-Bewertung von Neonicotinoiden
EU-Behörde: „unakzeptable“ Gefahren für Bienen
Die European Food Safety Authority (EFSA) hat in einer heute veröffentlichten Stellungnahme vor den Gefahren von drei Insektiziden gewarnt. Nach Auffassung der Behörde zeige sich für einige Anwendungsgebiete „ein hohes Risiko für Honigbienen“. In der von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Untersuchung ging es um Wirkstoffe der Unternehmen BAYER und SYNGENTA, die zur Substanzklasse der Neonicotinoide gehören.
Die EFSA warnt, dass Bienen die Wirkstoffe über belasteten Nektar und Pollen aufnehmen. Hierdurch wird der Orientierungssinn der Tiere gestört, sodass sie nicht mehr in ihre Bienenstöcke zurückfinden. Eine Gefahr sieht die EFSA auch durch den Abrieb der Wirkstoffe von gebeiztem Saatgut. Die Behörde hält daher eine Verwendung von Neonicotinoiden allenfalls auf solchen Pflanzen für akzeptabel, die für Bienen unattraktiv sind. Mais, Raps und Sonnenblumen dürften dann nicht mehr mit Insektiziden gebeizt werden.
Ein Sprecher von EU-Kommissar Tonio Borg kommentierte, die Untersuchung habe „ziemlich klare“ und „beunruhigende“ Schlussfolgerungen ergeben. Die EU werde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über ein Verbot beraten. Bereits 2011 hatte die UN-Umweltbehörde UNEP Neonicotinoide in einem Bericht zu globalen Bienensterben als eine Bedrohung für zahlreiche Tierarten bezeichnet.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) arbeitet seit 1998 zur Bienengefährlichkeit der von BAYER CropScience verkauften Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin und kooperiert hierbei eng mit Imker/innen im In- und Ausland. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Gefahren von Neonicotinoiden sind in zahlreichen großen Studien bestätigt worden. Durch die fortgesetzte Vermarktung der Präparate gefährdet das BAYER-Management wissentlich den Bestand von Bienen, Wildinsekten und Vögeln. Die EU-Behörden müssen nun reagieren und die Zulassung von Clothianidin und Imidacloprid vollständig aufheben“.
In der Hauptversammlung der BAYER AG waren mehr als eine Million Unterschriften für einen sofortigen Verkaufs-Stopp übergeben worden. Geschädigte Imker hatten in der Versammlung wiederholt auf die durch Neonicotinoide verursachten Bienensterben hingewiesen.
Nach einer Reihe großer Bienensterben hatten die Wirkstoffe bereits in Deutschland, Frankreich und Italien die wichtigsten Zulassungen verloren. Trotzdem exportiert BAYER die Präparate in mehr als 100 Länder.
ausführliche Informationen zur Kampagne
Die vollständige Bewertung der EFSA: http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/130116.htm?utm_source=homepage&utm_medium=infocus&utm_campaign=beehealth
Presse Information vom 15. Januar 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG)
Verbot gefährlicher Antibaby-Pillen gefordert
Klagen gegen BAYER in Frankreich, USA, Deutschland und der Schweiz / mindestens 18 Todesfälle in Deutschland / mehr als 700 Mio. Euro Entschädigung
Wegen der erhöhten Thrombose-Gefahren von Antibabypillen der 3. und 4. Generation werden gegen den BAYER-Konzern immer mehr Klagen eingereicht, aktuell in Frankreich und der Schweiz. Für Vergleichszahlungen musste der Konzern bisher über 700 Mio. Euro aufwenden. Insgesamt sind gegen BAYER mindestens 13.500 Klagen anhängig.
Die Geschädigten erneuern nun ihre Forderung, wonach alle „Pillen“ mit erhöhten Nebenwirkungen vom Markt genommen werden müssen. Felicitas Rohrer, Mitbegründerin der Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter, hat bereits Klage eingereicht: „Die jüngsten Entwicklungen in den USA, Frankreich und der Schweiz zeigen, dass BAYER mit dem Rücken zur Wand steht. Von einem angeblichen „positiven Nutzen/Risiko-Profil“ der Präparate kann längst nicht mehr gesprochen werden. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass BAYER amerikanische Opfer mit enormen Summen entschädigt, sich aber in Europa weiterhin weigert, Verantwortung für exakt dieselben Pillen zu übernehmen.“ Rohrer kritisiert, dass BAYER auf die Gesprächsangebote der Opfer bislang nicht eingegangen ist: „Immer noch werden wir als Einzelfälle behandelt. Klägerinnen in Deutschland müssen nun schon seit Jahren für Gerechtigkeit kämpfen!“. Rohrer hatte nach Einnahme der BAYER-Pille Yasminelle eine schwere Embolie erlitten und nur durch ein Wunder überlebt.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ergänzt: Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genommen werden, eine weitere Zulassung ist nicht zu rechtfertigen. Mit einem freiwilligen Einlenken von BAYER ist jedoch nicht zu rechnen, so lange die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen – eine zynische Rechnung!“. Die BAYER AG macht mit drospirenonhaltigen Antibabypillen einen jährlichen Umsatz von über einer Milliarden Euro.
In Frankreich sollen die Kosten von Pillen wie Yasmin und Yaz ab Anfang April wegen ihres erhöhten Risiko-Profils nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden – nach Auffassung der CBG ein „Schritt in die richtige Richtung“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung gestellt und Betroffene eingeladen, vor Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären über die tödlichen Risiken neuerer Antibaby-Pillen zu sprechen.
Pillen wie Yasmin, Yasminelle, Yaz, Aida und Petibelle, die das Hormon Drospirenon enthalten, verursachen Studien zufolge ein um den Faktor drei erhöhtes Embolie- und Thromboserisiko. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde FDA starben in den USA mindestens 190 Frauen nach der Einnahme von Yaz. In Deutschland waren es nach jüngsten Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 18 Frauen. Ein kausaler Zusammenhang ist im Einzelfall nicht zu belegen (die Zahlen bieten also nur einen Anhaltspunkt), zu befürchten ist aber eine hohe Dunkelziffer.
9.01.2013
Anti-Baby-Pille:
30 Französinnen verklagen Pharma-Firmen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Thrombosen, Lungen-Embolien, Hirnschläge – 30 Frauen in Frankreich sehen einen Zusammenhang zwischen schweren Gesundheitsproblemen und der Einnahme der Anti-Baby-Pille. Sie verklagen die Pharma-Konzerne.
Paris. „Meliane“ hat ihr Leben zerstört, sagt Marion Larat. Die Anti-Baby-Pille sei schuld daran, dass sie 2006 einen Gehirnschlag erlitt und ins Koma fiel. Seither leidet sie an epileptischen Anfällen und ist zu 65 Prozent behindert. Neun Mal musste sie operiert werden. „Weil sie eine Verhütungspille genommen hat, wurde ihr Alltag zu einem Albtraum“, erklärt Marions Vater André Larat. Deshalb klagt die 25-jährige Französin gegen das Pharma-Unternehmen Bayer als Hersteller von „Meliane“ (in Deutschland nicht auf dem Markt) wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie gegen den Generaldirektor der französischen Nationalagentur für die Sicherheit von Medikamenten ANSM. Ihr haben sich nun 30 weitere Französinnen angeschlossen, die die Konzerne Bayer, Schering, Pfizer und Merck verklagen wegen der Herstellung von Pillen der dritten und vierten Generation.
Die Frauen im Alter zwischen 17 und 48 Jahren sehen einen Zusammenhang zwischen der Einnahme und schweren Gesundheitsproblemen wie Thrombosen, Lungen-Embolien, Hirnschlägen und Venenentzündungen. Eine von ihnen ist gestorben; ihre Familie hat Klage eingereicht. Die Pillen der dritten und vierten Generation sind in Frankreich seit den 80er Jahren auf dem Markt und haben gegenüber denen der ersten und zweiten Generation einen geringeren Östrogengehalt. Das soll unerwünschte Nebenwirkungen wie Akne oder Gewichtszunahme vermeiden. Allerdings konnten diese Vorteile laut einer Studie der Gesundheitsbehörde HAS vom September 2012 nicht nachgewiesen werden; dennoch nehmen 1,5 bis zwei Millionen Frauen in Frankreich diese Pille.
Als erwiesen gilt hingegen ein verdoppeltes Risiko von Blutgerinnseln gegenüber den Pillen der ersten und zweiten Generation, die ebenfalls bereits diese Gefahr bergen, vor allem in Verbindung mit Tabak-Konsum, Übergewicht oder häufigen Flugreisen. In den USA wurden Ende 2011 mehr als 13 000 Klagen gegen den Konzern Bayer eingereicht, der sich auf einen Vergleich und die Zahlung von 107 Millionen Euro einließ.
Bernard Delorme von der ANSM sagte in der französischen Zeitung „Le Figaro“, jährlich sterben in Frankreich zehn bis 30 Frauen an den Folgen der Pillen-Einnahme. Dementsprechend stark stehen nun auch die Gesundheitsbehörden in der Kritik. Die ANSM empfiehlt nun, die Verschreibung der Pillen der dritten und vierten Generation massiv einzuschränken. Gesundheitsministerin Marisol Touraine hat angekündigt, ab März würden die Kosten nicht mehr von der Krankenkasse erstattet. Den Betroffenen und vielen Experten geht das nicht weit genug. „Auch wenn das erhöhte Risiko relativ schwach ist, ist es nicht akzeptabel, wenn es sichere Alternativen gibt“, sagt der Professor für medizinische Pharmakologie Jean-Louis Montatruc. Véronique Séhier vom Nationalen Büro für Familienplanung fordert eine klare Entscheidung: „Entweder die Pillen der dritten und vierten Generation sind gefährlich, dann muss man sie vom Markt nehmen. Oder sie sind ungefährlich, dann darf man keine Unterschiede zu den anderen Verhütungspillen machen.“
Marion Larat ist von der Gefahr überzeugt und kämpft dafür, dass andere Frauen nicht dasselbe Schicksal erleiden wie sie selbst. Bayer hat erklärt, die Vorwürfe prüfen zu wollen. Man habe aber Verständnis für den Schmerz der Klägerin und ihrer Familie.
Behörden haben geschlafen
Fehlerhafte Brustimplantate, krank machende Appetitzügler – und jetzt eine Klagewelle gegen Hersteller von Anti-Baby-Pillen, die krank machen sollen: Frankreich hat einen neuen Gesundheitsskandal. Das Vorgehen der Behörden muss dabei verwundern: In Studien wurden die angepriesenen Vorteile der betroffenen Pillen nicht erwiesen, wohl aber eine erhöhte Gefahr für Blutgerinnsel. Dennoch wird mit Maßnahmen gezögert, und die Krankenkasse erstattet weiter einen Teil der möglicherweise schädlichen Pillen, während man gleichzeitig vor Risiken warnt. Zurück bleibt eine große Verunsicherung bei den Konsumentinnen, die sich schlecht oder falsch informiert fühlen. Erneut haben die Behörden geschlafen oder ein Auge zugedrückt. Das ist umso unverzeihlicher, als es sich um das wertvollste Gut der Patienten handelt: ihre Gesundheit.
8. Januar 2013
Anti-Baby-Pille
CSS will Geld im Fall Celine zurück
Hunderttausende Franken hat die Krankenkasse für die Nebenwirkungen Anit-Baby-Pille Yasmin von Bayer bereits ausgegeben. Nun fordert sie vom deutschen Pharma-Riesen das Geld zurück.
Die Schweizer Krankenkasse CSS nimmt den Pharmakonzern Bayer ins Visier: Sie unterstützt die Klage des mutmasslichen Antibabypillen-Opfers Celine auf finanzielle Entschädigung. Die CSS hat für Celine und auch für andere Frauen hunderttausende Franken für Heilungskosten aufgewendet – und will nun dieses Geld zurück, wie das Nachrichtenmagazin «10vor10» des Schweizer Fernsehens berichtet.
Laut dem Rechtsanwalt Felix Rüegg, der für die Familie des mutmasslichen Antibabypillen-Opfers Celine Klage gegen den Pharmakonzern Bayer eingereicht hat, hat die CSS im Fall Celine bis heute 600‚000 Franken und in einem andern Fall über 900‘000 Franken für Behandlungskosten aufgewendet. Rüegg sagt gegenüber «10vor10»: «Es soll nicht sein, dass die Allgemeinheit bezahlt und auf der andern Seite die Firma Bayer Gewinn macht».
Konkret hat die CSS eine sogenannte «Nebenintervention zur Unterstützung der Klägerin» eingereicht. Celine hatte als sechszehnjährige nur wenige Wochen die Antibabypille Yasmin der Firma Bayer eingenommen, eine schwere Lungenembolie erlitten und ist seither schwerstbehindert.
Bayer muss zahlen
Für Bayer haben die Fälle aber bereits vor einer Entscheidung im Fall Celine weitreichende Folgen. In den USA ist der deutsche Konzern mittlerweile mit 12400 Klagen konfrontiert, rund ein Drittel wurde mit Vergleichszahlungen in der Höhe von 750 Millionen Dollar abgegolten.
Zudem wurde die betroffene Yasmin-Pille von der Konkurrenz überholt. Nuvaring von der Firma Merck, Sharp & Dohme MSD ist seit zwei Jahren das meistverkaufte hormonelle Verhütungsmittel. Aber auch diesen droht ähnlichen Ärger. «Eine neue, grosse dänische Studie zeigt für den Nuvaring ein ähnliches Thrombose-Risiko wie die Dritt- und Viert-Generations-Pillen», sagt Stephan Krähenbühl, Präsident der Swissmedic-Kommission zu «10vor10».
Darum müssten die Warnhinweise in der Packungsbeilage des Nuvarings voraussichtlich verschärft werden. Auch die Firma MSD gerät in den USA unter Druck. Bis heute sind über 1200 Klagen wegen Nebenwirkungen des Nuvarings eingereicht worden. Bayer wollte zu den rechtlichen Schritten der CSS wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.
Arznei-Tests in Indien
BAYERs Pharma-Sklaven
Im Jahr 2010 berichtete Stichwort BAYER zum ersten Mal über die Arznei-Tests des Leverkusener Multis in Indien. Der Artikel stieß auf viel Resonanz und machte viele Medien auf das Thema aufmerksam. Zuletzt strahlte der WDR eine 45-minütige Dokumentation über die „Pharma-Sklaven“ aus, die unwissentlich ihr Leben für die Profite von Big Pharma riskieren. Auch die Politik reagierte. Die Partei „Die Linke“ zwang die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage, zu den skandalösen Zuständen Stellung zu beziehen.
Von Jan Pehrke
„Nein, ich weiß nicht, was das war, keine Ahnung“, antwortet der 87-jährige Inder Bhimaji Jatav auf die Frage, ob ihm klar sei, dass er gerade an einem Medikamenten-Test teilnehme. Das wussten auch die anderen ProbandInnen nicht, welche die beiden JournalistInnen Benjamin Best und Rebecca Gudisch in der WDR-Dokumentation „Die Pharma-Sklaven“ interviewten. „Ich habe schweres Asthma und bin deshalb in Behandlung. Als ich dann im staatlichen Krankenhaus war, hat mich ein Arzt namens Dr. Salil Bhargav angesprochen. Er hat gesagt, ich soll in seine Privatklinik kommen. Da würde ich die beste Behandlung bekommen. Er sagte, dass sie dort Medikamente hätten, die mich heilen könnten. Er forderte mich auf, Papiere zu unterschreiben. Das waren unzählige Unterschriften auf 10 Seiten. Aber er hat nie gesagt, warum ich unterschreiben soll“, erzählt Dhananjay Shrivastav. Eine Familie berichtet von ähnlichen Erfahrungen. „Der Arzt hat uns nie etwas über die Tabletten gesagt. Er hat sie uns einfach gegeben. Er sagte, das sind teure Medikamente aus dem Ausland. Sie bekommen nur das Beste (...). Mein Vater hat erzählt, dass er aufgefordert wurde, Papiere für die Behandlung zu unterschreiben. Wir haben dem Arzt vertraut, dass er meinen Mann heilt“, erzählen etwa die Angehörigen von Mannalal. Der Arzt heilte ihn jedoch nicht. Mannalal verstarb während der Arznei-Erprobung. „Plötzlicher Herztod“ lautete die Diagnose. So wie er ließen in den vergangenen Jahren Tausende InderInnen für Big Pharma ihr Leben. Allein zwischen 2007 und 2011 gab es 2.038 Test-Tote, 158 davon bei Versuchen von BAYER.
Ethik pro forma
Eigentlich haben Ethik-Kommissionen die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der klinischen Pillen-Prüfungen zu überwachen. Sie sollen beispielsweise kontrollieren, ob die MedizinerInnen die TeilnehmerInnen – oftmals AnalphabetInnen – auch wirklich über die Tests informiert haben und sich behandlungsbedürftige Menschen nicht unwissentlich dem Risiko aussetzen, nur Placebos verabreicht zu bekommen. In dem süd-asiatischen Land existieren diese Organe jedoch nur auf dem Papier, wie Best und Gudisch herausfanden. Manchmal sitzen dem Gremium sogar bloß TierärztInnen vor. „Bei uns ist es auch kein Doktor“, eröffnete den ReporterInnen frank und frei ein Ethik-Kommissar, dem gegenüber die beiden sich als Angestellte einer Forschungsagentur ausgegeben hatten. An eine wirksame Beaufsichtigung der Test-Reihen durch die Komitees ist seiner Auskunft nach nicht zu denken: „Wie soll das denn gehen? Sie sind ja keine Behörde. Es sind bloß sieben, acht Leute. Wegen dieses Gesetzes müssen sie da sein, und sie treffen sich ab und zu, alle zwei Monate.“ Eine besondere Qualifikation brauchen die Mitglieder nicht. Amar Jesani vom „Centre for Studies in Ethics and Rights“ berichtete dem Tagesspiegel sogar von Pharma-Riesen, die ihre eigenen Ethik-Kommissionen gründen. Und besondere Umstände bei der Absegnung der Pillen-Erprobungen macht kaum eine der Prüf-Institutionen. „Sie zahlen, Sie kriegen den Stempel“, erklärt Chandra Gulhati, der einst selbst einer solchen Einrichtung angehörte, in dem WDR-Film das Prinzip.
Um Geld geht es auch den anderen Akteuren. Die Konzerne sparen durch die Verlagerung der Tests in arme Staaten rund ein Drittel ihrer Kosten, und die MedizinerInnen verdienen pro Versuch 3.500 Euro, was einem Jahresgehalt in einem staatlichen Krankenhaus entspricht. Darüber hinaus bekommen sie noch Leckerlis. So spendierte BAYER etwa einem indischen Doktor einen Trip nach Spanien. „Patienten werden ausgebeutet, weil sich Pharma-Firmen und Ärzte den Profit teilen wollen“, kritisiert der Augenarzt Dr. Anand Rai die gängige Praxis.
Der Leverkusener Multi wollte sich zu dieser in „Die Pharma-Sklaven“ nicht äußern. Dem Tagesspiegel gegenüber zeigte sich der Global Player, der gerade 36 Tests in dem Land laufen oder gerade abgeschlossen hat, ein wenig auskunftsfreudiger. „Klinische Prüfungen werden bei BAYER nach global einheitlichen Standards durchgeführt“, bringt eine Öffentlichkeitsarbeiterin den Textbaustein in Anschlag, den die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) schon aus den AktionärInnen-Versammlungen kennt. Zudem würden sich EmissärInnen des Unternehmens vor Ort angeblich selbst ein Bild vom ordnungsgemäßen Ablauf machen, so die Konzern-Sprecherin. Und einer besonderen Gefahr setzten sich die ProbandInnen in Mumbai und anderswo auch nicht aus: „In Indien ist der Anteil an unerwünschten Ereignissen nicht höher als in anderen Ländern.“
Die Kleine Anfrage
Die Bundesregierung sieht ebenfalls alles im grünen Bereich, wie aus ihrer Antwort auf eine von der Partei „Die Linke“ gestellte Kleine Anfrage hervorgeht, an der die CBG mitgearbeitet hat. Das verwundert allerdings nicht weiter, zeichnet für das Schriftstück als Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium doch federführend Ulrike Flach verantwortlich, die beste Kontakte zu BAYER unterhält. Im letzten Jahr besuchte die FDP-Politikerin den Leverkusener Chemie-„Park“ und heuer empfing sie in Berlin 20 Lehrlinge des Pharma-Riesen zu einem Gespräch über das Thema „Nachhaltigkeit“.
Der schwarz-gelben Koalition zufolge verlegen die Pillen-Hersteller ihre Medikamenten-Tests nicht etwa aus schnöden Kosten-Gründen in Entwicklungs- oder Schwellenländer, sondern „um eine möglichst effektive weltweite Verwendbarkeit der gewonnenen Daten sicherzustellen“. Um die Standards machen sich CDU und FDP auch keine Sorgen, denn die Studien „müssen den international festgelegten Anforderungen der Guten Klinischen Praxis entsprechen, einschließlich entsprechender Inspektions- und Überwachungsmaßnahmen“. Ob das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ oder eine andere bundesdeutsche Institution die entsprechenden Überprüfungen unternimmt, dazu mochte sich die Regierungskoalition jedoch konkret nicht äußern. Es ist lediglich „von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten“ die Rede. Und besondere Aktivitäten entfalten diese nicht. So gab die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ (EMA) gegenüber einem Journalisten der Faz zu, „nur eine kleine Anzahl der Studien“ untersuchen zu können, noch dazu erst ein Jahr nach dem Abschluss und ohne Zugang zu den PatientInnen zu haben. Sie baue aber gerade Kontakte in Indien, Russland und China auf, um die Zahl der Kontrollen zu erhöhen, versuchte die EMA zu beschwichtigen.
Eine solche Kontakt-Anbahnung scheint auch die christlich-liberale Koalition nötig zu haben, liegen ihr doch „keine systematischen Informationen darüber vor, welche bundesdeutschen Unternehmen klinische Prüfungen von Arzneimitteln außerhalb Europas durchführen“. Zur Höhe des Anteils der Todesfälle durch Pharmazeutika-Nebenwirkungen im Vergleich zu den Todesfällen durch Vorerkrankungen vermag die Bundesregierung ebenfalls keine Angaben zu machen, da es keine „übergreifende Statistik“ gibt und keine Pflicht besteht, die Todesfälle durch Vorerkrankungen in den Dokumenten zu verzeichnen. Nach der – äußerst strittigen – Darstellung BAYERs starben 2010 in Indien „bloß“ fünf ProbandInnen zweifelsfrei an unerwünschten Medikamenten-Effekten. Den Hinterbliebenen zahlte der Konzern dafür eine Entschädigung von jeweils 5.250 Dollar. „Life is very cheap in India“, so der Kommentar eines Lesers der Publikation moneylife dazu. Merkel & Co. wollten zu diesen Fällen nicht Stellung beziehen: „Die Bundesregierung sieht davon ab, das Entschädigungssystem in Indien zu bewerten.“
Generell bekennt sie sich aber dazu, „geeignete Maßnahmen zum Schutz der von einer klinischen Prüfung betroffenen Personen“ zu unterstützen. Darüber hinaus versichert Schwarz-Gelb, kein Pharmazeutikum zu genehmigen, dessen klinische Erprobung nicht den in der Helsinki-Deklaration festgelegten ethischen Standards entspricht: „Grundsätzlich sind Daten aus Studien, von denen bekannt ist, dass diese Grundsätze nicht eingehalten wurden, nicht für eine Zulassung verwertbar.“
Demnach wären allerdings die Pillen, die BAYER & Co. in Indien unter den vom WDR dokumentierten Bedingungen getestet haben, nicht verkehrsfähig. Peter Sawicki, der ehemalige Leiter des „Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“, spricht das in dem Film deutlich aus: „Wenn die Patienten nicht richtig aufgeklärt worden sind, dass sie an einer Studie teilnehmen, handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen die Helsinki-Konventionen. Eine Studie, die dagegen verstößt, darf für nichts verwendet werden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
Zweifelhafte Reaktionen
Ob die Bundesregierung das tun wird, bleibt abzuwarten. Bisher ist sie weniger bestrebt, den Schutz der ProbandInnen in den armen Staaten zu erhöhen als vielmehr die Verfahren hierzulande zu „entbürokratisieren“ und so für eine Angleichung auf niedrigerem Niveau zu sorgen. So haben die Ethik-Kommissionen mit dem im Oktober 2012 in Kraft getretenen „2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ nicht mehr die Pflicht, die Qualifikation aller an dem Verfahren beteiligten MedizinerInnen zu kontrollieren. Auch müssen die Pharma-Riesen die VersuchsteilnehmerInnen bei „risiko-armen“ Tests nicht mehr versichern.
Die EU will bei der Nivellierung noch weiter gehen und macht dabei keinen Hehl aus ihren Motiven. „Die Richtlinie über klinische Prüfungen wird von allen Interessenträgern (von Patienten über Forscher bis hin zur Wirtschaft) dafür kritisiert, dass sie die patienten-orientierte Forschung und diesbezügliche Studien in der EU wesentlich weniger attraktiv gemacht hat (...). Dadurch verliert Europa an Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der klinischen Forschung“, heißt es in dem Entwurf zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG. Folgerichtig plant sie, minderjährige und nicht einwilligungsfähige Versuchsteilnehmer größeren Risiken auszusetzen, Ethik-Kommissionen nur noch gemeinsam mit den Arzneimittel-Behörden der Mitgliedsländer entscheiden zu lassen und ihnen weniger Zeit zur Begutachtung zuzugestehen. Auf diese Weise beabsichtigt Brüssel, die Zulassungsverfahren zu beschleunigen und BAYER & Co. dazu zu bewegen, wieder mehr Versuche in Europa zu starten. Der „Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen“ bezweifelt die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens und hält fest, dass die Zunahme an klinischen Prüfungen in Ländern wie Indien, China und Brasilien nicht den vermeintlich kürzeren Genehmigungsverfahren zu verdanken ist, sondern „den sehr großen Zahlen behandlungsnaiver Patienten, die in der Teilnahme an einer klinischen Prüfung oft die einzige Chance sehen, zu einer medizinischen Behandlung zu kommen“. In diesem Zusammenhang moniert der Verein auch das Weglassen eines Passus zur Einhaltung des ProbandInnen-Schutzes bei Tests in Drittländern, der ursprünglich Eingang in das Schriftstück finden sollte. „Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist in bedrohlicher und dabei in von Fakten nicht gedeckter Weise von vermutlich wirtschaftlichen Interessen getrieben (...)“, konstatiert der Arbeitskreis.
Sogar nach Ansicht der Bundesregierung überzieht Brüssel mit diesen Vorschlägen. GesundheitspolitikerInnen und der Bundesrat machten gravierende Einwände geltend. Deshalb wird Indien vermutlich doch nicht zur Blaupause der Direktive, die 2016 Gesetzeskraft erlangen soll. Dhananjay Shrivastav und seine vom WDR-Team interviewten Leidensgenossen tröstet das vermutlich kaum. Seinem am Ende des Films geäußerten Wunsch, dass BAYER & Co. aufhören, ihn und seine Landsleute wie Pharma-Sklaven zu behandeln, dürften ihn nämlich weder Brüssel noch Berlin mit konkreten Maßnahmen zur Eindämmung des Test-Tourismus näher bringen.




