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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[CO-Pipeline] BAYER-Pipeline

CBG Redaktion

27.06.2008 , Rheinische Post

CO-Unfall: Feuerwehr machtlos

Sollte aus der umstrittenen Kohlenmonoxid-Leitung durch ein Leck Gas austreten, kann die Feuerwehr nur die Unfallstelle absperren. Sirenengeheul soll die Bevölkerung warnen. Ein Gefahren-Abwehrplan existiert noch nicht.

KREIS METTMANN Was passiert, wenn ein Baggerfahrer die CO-Leitung beschädigt und tödliches Gas an die Luft strömt? „Die Feuerwehren im Kreis Mettmann können nicht sicher und eindeutig den Schutz der Bevölkerung gewährleisten“, sagte Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin nun im Erkrather Planungsausschuss.
Klartext: Die Feuerwehr kann nichts tun, außer die Unfallstelle abzusperren und zu verhindern, dass sich noch mehr Menschen in die Gefahrenzone begeben und mit dem tödlichen Gas in Kontakt geraten. „Wir würden das Leck auch nicht reparieren oder abdichten, das ist nicht unsere Aufgabe“, sagte Martin deutlich. Er geht allerdings nicht davon aus, dass Unfälle im Zusammenhang mit der 67 Kilometer langen Rohr-Fernleitung von Dormagen nach Krefeld „an der Tagesordnung“ seien.

Chaos auf den Straßen
Die Bevölkerung werde nach den jüngsten Plänen der Bezirksregierung mit lautem Sirenengeheul gewarnt. Dazu kommen Durchsagen im Radio, die innerhalb von 30 Sekunden auf den Sendern zu hören sind. „Das würde im Ernstfall zu einem absoluten Chaos führen“, sagte Bernhard Osterwind von den „Bürgern mit Umweltverantwortung“ (BmU). Osterwind ist sich sicher, dass ein Sirenenalarm innerhalb kürzester Zeit zu einem absoluten Verkehrschaos führen würde. Wer Sirene und Radio gehört habe, werde wahrscheinlich, so schnell es eben geht, mit den Auto flüchten – Folge wären innerhalb kürzester Zeit verstopfte Straßen.
Osterwind ist sich aber sicher, dass es auch viele Menschen gäbe, die versuchen, etwa ihre Kinder aus dem Gefahrengebiet zu retten. Folge: Auch dort wären die Straßen wieder verstopft. Kreisbrandmeister Martin kann die Bedenken der BmU zumindest nachvollziehen.
Nach wie vor gebe es immer noch keinen bis ins Detail ausgearbeiteten Allgemeinen Gefahren- und Abwehrschutzplan. Für Unfälle an der CO-Leitung müsse ein Sonderschutzplan ausgearbeitet werden. Die Feuerwehren hatten sich gemeinsam mit dem Kreis immer wieder dafür eingesetzt, dass der Abstand der Schieberstationen, die im Schadensfall die Menge des austretenden Gases entscheidend verringern, erhöht wird. Bislang sind an der 67 Kilometer langen Leitung sechs Schieberstationen geplant. Im Kreis Mettmann könne nicht jede Feuerwehr für sich am Gefahrenabwehrplan mitarbeiten, sondern nur alle gemeinsam. „Nur der Landtag kann die Pipeline noch verhindern, indem das Enteignungsgesetz zurück genommen wird“, sagte Peter Knitsch von den Grünen. Er warnte davor, dass anhängige Gerichtsverfahren den Betrieb der Leitung nicht dauerhaft aufhalten können. Mit einem nachgebesserten Planfeststellungsbeschluss könnte die Leitung kurzfristig an den Start gehen. Bayer baue ja auch munter weiter an der Pipeline. VON OLIVER WIEGAND

Westdeutsche Zeitung, 27. Juni 2008

Wirksame Abwehr ist Fehlanzeige

Kreisbrandmeister Martin skizzierte im Ausschuss die Gefahren eines Lecks. Die Fraktionen einigten sich auf eine Resolution.

„AGAP“ war das Wort, das im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr für nahezu zwei Stunden die Gemüter erregte. Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) für den Schadensfall an der CO-Leitung war der zentrale Tagesordnungspunkt der Sitzung am Donnerstag, zu der auch viele Bürger und Vertreter von Bürgerinitiativen gekommen waren.
Was Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin dazu kundtat, durfte kaum für Entspannung unter den Anwesenden gesorgt haben. „Die Feuerwehren sind nicht in der Lage, bei einem Schadensereignis wirksame Gefahrenabwehr zu leisten. Die Bürger können nicht davon ausgehen, dass wir die Lage beherrschen“, skizzierte er das Szenario im Falle eines Lecks an der von Bayer betriebenen CO-Pipline.
Daran ändere nach Ansicht des Kreisbrandmeisters auch der Gefahrenabwehrplan nichts, der von den Feuerwehren der betroffenen Städte aufgestellt werden muss.

Im Katastrophenfall steht die Wehr vor einer großen Herausforderung
Martin ließ keinen Zweifel daran, dass die Einsatzkräfte im Katastrophenfall vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden würden. So sieht der AGAP eine Alarmierung über Sirenen vor. „Das ist aber ein System, mit dem heute niemand mehr etwas anfangen kann.“ Hinzu komme, dass die Bürger spätestens dann selbst wissen müssten, was sie zu tun haben.
Weiterer Baustein für den Ernstfall seien Radiomeldungen. Martin: „Das geht in ein paar Sekunden über den Äther.“ Allerdings könne auch so irrationales Verhalten kaum verhindert werden. Dass Menschen aus Sorge um ihre Angehörigen in das Gefahrengebiet eindringen, könnte zu einem von vielen Problemen werden. Peter Knitsch (Grüne) sprach gar von einem Szenario wie bei der Havarie eines Atomkraftwerkes: „Es gibt keine Möglichkeiten, den Schaden zu verhindern. Grundsätzlich kann man ein solches Großschadensereignis nicht ausschließen.“

Mit Bildmaterial wurde der Zustand der Rohre dokumentiert
Wolfgang Küppers (BmU) skizzierte erneut, dass es bereits beim Pipeline-Bau zu Mängeln gekommen sei. Mit Bildmaterial dokumentierte er den Zustand angelieferter Rohre, die bereits vor dem Einbau verrostet seien. Auch die über den Rohren verlegten Geogrid-Schutzmatten verhinderten angeblich nicht, dass schweres Baugerät mit der Leitung in Berührung kommen könne.
An dieser Stelle meldeten sich auch Bürger zu Wort, denen Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. „Ich fahre die Pipeline regelmäßig ab und habe die Mängel auf Fotos dokumentiert und mehrmals an den Regierungspräsidenten geschickt. Warum kommt er seiner Bauaufsichtspflicht nicht nach?“, wollte Wolfgang Zöllner aus Unterfeldhaus wissen. Darauf konnte auch der Ausschuss keine Antwort geben.
Eine Antwort parat hatten die Fraktionen, als es darum ging, eine Resolution auf den Weg zu bringen. Einstimmig stellten sie fest, dass der AGAP nicht geeignet sei, die Risiken, die von der Pipeline ausgehen, zu minimieren. Von daher lehne man das gesamte Projekt ab und forderte zudem den Landtag auf, das Eigentumsgesetz entlang der Trasse zurückzunehmen.
Zudem wurde die Verwaltung aufgefordert, die von den CO-Gegnern dokumentierten Mängel während der Baumaßnahme zu sammeln und in mögliche Gerichtsverfahren einzubringen. von Sabine Maguire

Bienensterben

CBG Redaktion

26.06.2008, BAYERISCHER LANDTAG, ABGEORDNETER EIKE HALLITKY

Poncho Pro ist schuld am Tod der Bienen

Institut weist hochtoxisches Nervengift in toten Bienen nach

Bereits vor Wochen hatte MdL Hallitzky die Befürchtung geäußert, dass für das Bienensterben im südlichen Landkreis Passau das Pestizid Poncho Pro bzw. dessen Wirkstoff Clothianidin verantwortlich ist. Bei einer Untersuchung von insgesamt 14 aus dem Raum Passau eingesendeten Bienenproben durch das im Julius Kühn-Institut, wurde bei allen der Wirkstoff Clothianidin nachgewiesen. Zugleich wurde von den Wissenschaftlern festgestellt, dass das Bienensterben nicht mit dem Auftreten von Bienenkrankheiten zusammenhängt. Hallitzky stellt klar: „Die Ergebnisse des Julius Kühn-Instituts als Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen sind absolut eindeutig.“
Die Untersuchung hat auch die Vermutung Hallitzkys bestätigt, dass die Verbreitung des hochtoxischen Poncho Pro durch den Abrieb des Saatgutes erfolgt: „Die Bienen sammelten die kontaminierten Pollen von Raps, Löwenzahn, Ahorn und anderen Pflanzen, deren Blühzeitpunkt gleichzeitig mit der Aussaat von Mais liegt und tragen die tödliche Fracht in ihre Bienenstöcke.“

Was Bienen umbringt, ist auch für Menschen nicht gesund
Hallitzky kritisiert erneut das Verhalten vom Bayerischen Bauernverband und Landwirtschaftsminister Miller, die versucht hatten, das Problem zu verharmlosen. „Bienen sind ein anerkannt guter Anzeiger dafür, wie wir mit der Natur umgehen.“ Auch bei den Menschen erzeuge der allzu lässige Umgang mit unserer Natur mehr und mehr Probleme, so eine drastische Zunahme von Allergikern.
„Es ist klar, dass es für Poncho Pro keinen Einsatz mehr in der Landwirtschaft geben darf.“ Als umweltschonende Alternative fordert Hallitzky eine Rückkehr zum Fruchtwechsel, zumindest in den vom Maiswurzelbohrer befallenen Mais-Anbaugebieten. „Darüber hinaus müssen wir und unsere Landwirte aber auch insgesamt unsere Einstellung zum Einsatz von Pestiziden ernsthaft auf den Prüfstand stellen.“

Bienensterben

CBG Redaktion

25. Juni 2008; NABU

Bienengift darf nicht wieder zugelassen werden

Bundesbehörde ignoriert Vorsorgeprinzip bei Pestizidprüfung

Die Schäden an über 10.000 Völkern von Honigbienen in Baden-Württemberg sind noch nicht verheilt. Keiner kennt die Zahl der vergifteten Wildinsekten und über die Langzeitfolgen des Nervengifts weiß man wenig. Trotzdem hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Insektizid-Wirkstoff Clothianidin nun wieder zugelassen. „Angesichts der zahlreichen Wissenslücken ist diese Entscheidung unverantwortlich. Wenn nun das Gift wieder ausgebracht werden darf, dürfte das nächste Massensterben nur eine Frage der Zeit sein“, warnte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU hatte das BVL bereits 2004 aufgefordert, das ebenfalls zu den Nervengiften zählende Mittel Gaucho (Wirkstoff Imidacloprid) in Deutschland zu verbieten. Auch dieses Gift steht im Verdacht, für Bienen und andere Insekten giftig zu sein. Im Gegensatz zu Deutschland hatte Frankreich unmittelbar danach rasch umfangreiche Auflagen und Anwendungsverbote zum Schutz der Bienen verhängt.

„Wir fordern das BVL auf, den Schutz der Bienen und anderer Blütenbestäuber als elementare Grundlage für Landwirtschaft und Artenvielfalt deutlich sorgfältiger zu prüfen. Eine Bundesbehörde darf auch vor dem massiven Lobbydruck der Herstellerfirma nicht einknicken, sondern muss das Vorsorgeprinzip ernst nehmen“, forderte Miller.

Für Rückfragen:
Florian Schöne
NABU-Agrarexperte
Tel. 030-28 49 84-16 15

[Steinbrück] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

23.06.2008 Rheinische Post

Erfolg für Pipeline-Gegner

Der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende und Finanzminister Peer Steinbrück unterstützt die Forderungen der Bürgerinitiativen gegen die Bayer-Giftgas-Leitung durch den Kreis Mettmann.

Steinbrück bewirbt sich um ein Bundestagsmandat im Südkreis Mettmann. Um das „heiße Eisen“ CO-Pipeline hatte er bislang einen Bogen gemacht. Damit ist es jetzt vorbei. Nach einem ausführlichen Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiativen, die gegen die Giftgas-Leitung kämpfen, und SPD-Abgesandten aus den von der Trasse betroffenen Kommunen, fand der sozialdemokratische Spitzenpolitiker in Hilden jetzt klare Worte. Er könne die Einwände der Pipeline-Kritiker nachvollziehen und habe verstanden, dass sie nicht gegen den Industriestandort NRW, sondern nur gegen die CO-Leitung kämpfen, sagte Steinbrück.
Das Enteignungsgesetz des Landtages hält Steinbrück nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster für fragwürdig. Gemeinsam mit der SPD-Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese will Steinbrück die SPD-Landtagsfraktion und die NRW-Landesregierung wegen der CO-Leitung „bearbeiten“. Bei den eigenen Genossen im Landtag sei noch „einiger missionarischer Eifer“ nötig, befand Bürgermeister Günter Scheib und ließ damit durchblicken, wo es noch überall politisch hakt.

Politische Hilfsbündnisse
Hintergrund: Alle im Landtag vertretenen Fraktionen hatten dem Enteignungsgesetz zugestimmt, ohne das die CO-Pipeline gar nicht möglich wäre. Begründung: Die Giftgas-Leitung diene dem Allgemeinwohl. Bislang wollen aber nur die Grünen diesen Fehler wieder gutmachen und das Gesetz aufheben. CDU, SPD und FDP im Landtag hoffen offenbar, dass die Gerichte das Problem lösen. „Wir halten die Landtagsabgeordneten grundsätzlich für lernfähig und setzen auf die Kraft der Argumente“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Birgit Alkenings. Die CO-Leitung sei ein Anliegen für den Kreis insgesamt, betonte Griese: „Wenn dafür politische Hilfsbündnisse zu schmieden sind, sind wir dazu bereit.“ „Wir sind sehr dankbar für ihre Unterstützung“, sagte Marlis Elsen aus Hilden, CO-Pipeline-Gegnerin der ersten Stunde, nach dem Treffen sichtlich erleichtert zu Steinbrück und Griese. Die Bürgerinitiativen hofften, dass endlich auch die SPD-Landtagsfraktion ihren nicht mehr vermittelbaren Schlingerkurs aufgebe und sich von den eindeutigen Fakten überzeugen lasse. Fast 90 000 Menschen hätten bislang gegen die Gefahren der Rohrleitung protestiert.

Mit Bayer nach Lösung suchen
Zu der CO-Leitung gebe es Alternativen, betonte Wolfgang Cüppers aus Erkrath. Die Politik sei gefordert, gemeinsam mit Bayer nach Lösungen zu suchen. Im Großunternehmen selbst sei man mit der CO-Leitung auch nicht glücklich, hatte Erwin Schumacher aus Monheim in Erfahrung gebracht. Hinter vorgehaltener Hand werde eingeräumt, dass Bayer noch nie eine so schlechte Informationspolitik gemacht habe wie bei der CO-Leitung. VON CHRISTOPH SCHMIDT

Bienensterben

CBG Redaktion

Beim heutigen hearing der Landesregierung von Baden Württemberg zum aktuellen Bienensterben forderten betroffene Imker ein Verbot bienengefährlicher Pestizide. Weder die Imker noch Umweltverbände waren zu einem Redebeitrag eingeladen - im Gegensatz zur Bayer AG, dem weltgrößten Pestizidhersteller
(bitte klicken Sie auf die Bilder für eine höhere Auflösung)

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[CO] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

29. Mai 2008

CO-Pipeline: erneute Verzögerung

Anfang des Jahres verkündeten Landes- und Bezirksregierung noch vollmundig, den Planfeststellungsbeschluss zu überarbeiten und das Verfahren in einem halben Jahr abzuschließen.
Nun musste schon der erste hierfür notwendige Schritt verschoben werden: das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob den Verhandlungstermin am 16.Juni 2008 auf, weil die Bezirksregierung die Arbeiten „entgegen ihrer ursprünglichen Zeitplanung nicht bis zum genannten Termin abschließen kann“.
Verhandelt werden soll frühestens im Oktober, das Projekt wird also erneut verzögert. Ein weiterer Erfolg des Widerstands vor Ort!

Rheinische Post

CO-Prozess: Düsseldorf muss nachbessern

Die auf den 16. Juni terminierte, mit Spannung erwartete Verhandlung vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht zur umstrittenen CO-Pipeline des Bayer-Konzerns wird auf den Herbst verschoben. Damit kommt das Gericht einem Wunsch der Bezirksregierung Düsseldorf nach. Vertiefung und Ergänzung der vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster heftig kritisierten Planfeststellung aus dem Februar 2007 benötigten noch etwas Zeit. Die Firma Bayer Material Science habe allerdings zugesagt, „die hierzu von der Bezirksregierung angeforderten Unterlagen nunmehr kurzfristig vorzulegen“, schreibt die Behörde in einer Stellungnahme. Vor allem die Ausführungen zur Gemeinnützigkeit der Leitung und zur Wahl der Trasse hatte das OVG als unzureichend gebrandmarkt. Landes- und Bezirksregierung gehen offenbar davon aus, diese Mängel per „Nachbesserung“ heilen zu können. Einige Juristen bezweifeln das. Sie halten auch eine Korrektur des Landes-Enteignungsgesetzes für erforderlich. Nach Angaben der Bezirksregierung sollen die Ergänzungen bis Anfang Oktober abgeschlossen sein. Das OVG hatte festgelegt, dass die Leitung bis zum Ende des Hauptsache-Verfahrens nur gebaut, nicht jedoch betrieben werden darf.

[Leverkusen] Protestaktion Leverkusen

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. Mai 2008

Natur für Menschen – nicht fürs Business!

Protestaktion am Bayer-Werk Leverkusen

Rund 100 Umweltaktivisten aus aller Welt protestieren heute am Bayer-Werk Leverkusen gegen die Geschäftspolitik des Konzerns. Im Mittelpunkt der Kundgebung stehen die Produktion von Pestiziden und transgenen Pflanzen und die damit einhergende Bedrohung von Umwelt und Artenvielfalt, die Patentierung von Saatgut und das Lobbying multinationaler Unternehmen.

Die Kundgebung wird von dem Aktionsbündnis COP9 organisiert. Unter dem Motto “Natur für Menschen, nicht für´s Business!” ruft das Bündnis aus UmweltaktivistInnen und sozialen Bewegungen zu Protesten gegen die Plünderung natürlicher Ressourcen im Interesse internationaler Konzerne auf. Die Teilnehmer der Kundgebung kommen u.a. aus Brasilien, Indien und Bangladesh.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sagte in einem Redebeitrag: „Produkte von Bayer sind für Todesfälle in aller Welt verantwortlich – von hochtoxischen Pestiziden bis hin zu gefährlichen Pharmaprodukten. Erst in der vergangenen Woche musste Bayer das Herzmittel Trasylol vom Markt nehmen, das für Tausende von Toten verantwortlich ist und dessen Risiken seit vielen Jahren bekannt waren.“ Die CBG fordert ein Verbot hochgiftiger Pestizide, weltweit freien Zugang zu Saatgut, einen Stopp der Agro-Gentechnik, die Förderung des ökologischen Landbaus sowie die Produktion von Nahrungsmitteln statt Agro-Sprit.

Vertreter des Bündnisses übergeben einen Offenen Brief an Bayer (s.u.).
Kontakt vor Ort unter: 0151-51806945

Offener Brief an den Bayer Konzern in Leverkusen

Sehr geehrte Vorstände des Bayer Konzerns,

bei internationalen Konferenzen versuchen Sie, der Bayer Konzern mit seinen Lobbyisten massiv in die Verhandlungen und die Ergebnisse einzugreifen. So auch jetzt wieder bei den derzeit in Bonn stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen zur Konvention über biologische Vielfalt (COP9) und dem Biosicherheits-Protokoll (MOP4). Dabei ist ihr Konzern um ein “grünes” Image bemüht.
Letztes Jahr z.B. sponsorte Bayer den Jugendumweltkongress des United Nations Environment
Programme (UNEP). Dabei geht es Bayer um nichts anderes als eine “Greenwashing Kampagne”. Denn ansonsten bekämpfen Lobbyisten ihres Konzerns fast alle Anstrengungen zum Umweltschutz - vom Kyoto-Protokoll, über das Verbot von FCKW bis hin zur neuen EU-Chemikaliengesetzgebung REACH.
Bayer produziert zudem zahlreiche hochgefährliche Produkte, emittiert große Mengen von Schadstoffen und Treibhausgasen, treibt den Anbau von gentechnisch veränderten Produkten voran und gehört somit zu einem der ganz großen Zerstörer biologischer Vielfalt.

Um nur einige Beispiele zu nennen:
Bayer ist verantwortlich für die schleichende Vergiftung von Böden und Gewässern, die Ausrottung nützlicher Pflanzen- und Tierarten, die Zunahme pestizidresistenter Schädlinge und die massive Schädigung des ökologischen Gleichgewichts durch Agro-Chemikalien.
Pestizide gelten als ein wesentlicher Verursacher des Artensterbens. Die Welternährungsorganisation FAO spricht von einer ”Umwelttragödie”. Bayer ist weltweit der zweitgrößte Pestizid-Hersteller und im Bereich der hochgiftigen Insektizide Weltmarktführer. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO erleiden jährlich mehrere Millionen Menschen schwere Pestizid-Vergiftungen, bis zu 200.000 Fälle verlaufen tödlich.
Einer der jüngsten Vorfälle mit gefährlichen Chemikalien ereignete sich im amerikanischen Bayer-Werk Institute/West Virginia, als am 28. Dezember 2007 mehrere Fässer, die das Pestizid Thiodicarb enthielten, platzten. Dutzende Anwohner mussten wegen Kopfschmerzen und Atemwegsproblemen behandelt werden, mindestens ein Betroffener wurde stationär behandelt. Tatsächlich gehört Thiodicarb zu den gefährlichsten Agrogiften überhaupt.
In der EU wurde Thiodicarb verboten. Im vergangenen Jahr forderten 154 Organisationen aus 35 Ländern den Bayer-Konzern auf, den Verkauf aller Pestizide der obersten Gefahrenklasse, darunter Thiodicarb, einzustellen. Auch Ultragifte wie Phosgen, MIC und das Giftgases Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas verwendet wurde, werden in dem Werk gelagert.
Auch von dem Bayer-Herbizid Glufosinat drohen Verbrauchern, Anwendern und der Natur Gefahren. Nach einem Gutachten schwedischer Behörden, das von der European Food Safety Authority abgenommen wurde, empfiehlt Schweden Glufosinat zu verbieten. Fast alle gentechnisch veränderten Pflanzen im Sortiment von Bayer sind gegen Glufosinat resistent.
Die Genmanipulation von Pflanzen dient nicht – wie von Bayer häufig behauptet – der Bekämpfung des Hungers, sondern der Sicherung des Absatzes von Herbiziden. Der anhaltende Verkauf von Glufosinat ist aus ökologischen Gründen jedoch nicht länger zu verantworten.

Bayer ist verantwortlich für die massive Gefährdung der biologischen Vielfalt und der Umwelt durch transgene Pflanzen. Der Konzern gehört zu den wichtigsten Protagonisten der „grünen“ Gentechnik. Aktuell droht eine EU-Zulassung für herbizidresistenten Reis von Bayer (die gleiche Sorte sorgte vor zwei Jahren für den bislang größten Gentechnik- Skandal, als weltweit nicht-zugelassener Reis in den Handel gelangte). Der großflächige Anbau von gentechnischem Saatgut würde unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führen, wodurch die Vielfalt der Nutzpflanzen zerstört und langfristig die Ernährungssicherheit gefährdet würde.
Weitere Beispiele sind: die Kontaminierung von Raps-Saatgut durch gentechnisch veränderten Raps, der in Deutschland nicht zugelassen ist. Diese Verunreinigung geht auf ein herbizidresistentes Produkt von Bayer CropScience zurück, das vor Jahren in Freilandversuchen getestet wurde. Bayer weigert sich, für den Schaden zu haften. Der Fall zeigt einmal mehr, dass Koexistenz ohne Kontamination von herkömmlichen Saatgut nicht möglich ist. Trotzdem drängt Bayer auf neue Märkte: In Australien soll Gen-Raps angebaut werden, bei der EU hat Bayer Import-Zulassungen für genmanipulierten Reis und Raps beantragt.

Bayer ist verantwortlich für Privatisierung und Monopolisierung von genetischen Ressourcen wie Saatgut und Heilpflanzen. Bayer gehört zu den größten transnationalen Konzernen in den Bereichen Pharma und Agrochemie., die den größten Teil der vergebenen Patente auf Leben unter sich aufteilen. Diese Versuche der Monopolisierung gehen zu Lasten von biologischer Vielfalt auf den Feldern und rauben indigenen Gemeinschaften ihre Heilpflanzen und ihr traditionelles Wissen.

Erst aufgrund jahrelanger massiver Einflußnahme von transnationalen Konzernen auf die internationale Gesetzgebung wurde im Rahmen der WTO das TRIPs-Abkommen (trade related intellectual property rights) unterzeichnet, das zur weltweiten Einführung von geistigen Eigentumsrechten wie Patenten auf biologisches und genetisches Material – auf Leben - verpflichtet. Bayer war auch daran beteiligt.
Ein besonders perfider Kontroll- und Machtmechanismus ist die sogenannte Terminator-Technologie, offiziell Genetic Use Restriction Technologies genannt. Diese Technologie produziert eine sterile Ernte, so dass diese nicht zur Wideraussaat verwendet werden kann. Die Terminator-Technologie wurde im Jahre 2000 im Rahmen der Konvention über biologische Vielfalt mit einem Moratorium belegt, da sie eine große Gefahr für die biologische Vielfalt bedeutet.
Auch der Bayer-Konzern ist an der Entwicklung von Terminator-Technologien beteiligt – ein halbes Dutzende Patente und Patentanmeldungen mit Titeln wie „Neuartige Gene zur konditionellen Zellablation“ oder „Verfahren zur Herstellung weiblich steriler Pflanzen“ belegen dies.
Laut Stellungnahme von Bayer CropScience besitzt das Unternehmen lediglich Terminator-Patente, die durch die Akquisition von Aventis Cropscience übernommen wurden. Damit sagt Bayer die Unwahrheit. In Wahrheit besitzt Bayer mindestens fünf Patente auf Saatgutsterilisierungs-Technologien. Das legt nahe, dass Bayer auch weiterhin an der Forschung von Terminator-Technologie und deren Anwendung interessiert ist. 2006 bei der COP 8 in Curritiba waren auch die Lobbyisten von Bayer an dem Versuch beteiligt, das Moratorium zu kippen.
Auch an der Entwicklung von Pharmapflanzen ist der Bayer-Konzern beteiligt und wird damit Umwelt und biologische Vielfalt gefährden.
Ganz neu ist die Information, dass die großen Agrar-Konzerne hunderte von Patenten auf gentechnisch veränderte Pflanzen anmelden, die entwickelt wurden, um besser mit Dürre und anderen Stressfaktoren umgehen zu können. Das ist Teil des Wettstreites um Dominanz in dem lukrativen Markt, der mit der Klimaerwärmung wächst. Und der Bayer-Konzern ist mit dabei.

Bayer ist verantwortlich für die Erwärmung des Klimas. Aktuell ist im Bayer-Werk Krefeld der Bau eines gigantischen Kohlekraftwerks, das jährlich 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid und 4.000 Tonnen Stickoxide emittieren würde, geplant. Darüber ist Bayer zusätzlich für die Zerstörung von biologischer Vielfalt verantwortlich.

Bayer ist verantwortlich für die Verschmutzung von Gewässern mit jährlich über 700
Tonnen Phosphor, 2.700 Tonnen Stickstoff, 1,5 Mio Tonnen anorganischer Salze, 73
Tonnen Chlororganika und 28 Tonnen Schwermetalle. Bayer gehört somit zu den zehn
größten Wasserverschmutzern Deutschlands. Hinzu kommt der enorme Wasserverbrauch
des Konzerns mit täglich rund 2 Millionen Kubikmeter. Das Werk Leverkusen allein
verbraucht mehr Wasser als die benachbarte Millionenstadt Köln.

Bayer ist verantwortlich für den Anbau von Energiepflanzen für Agrarkraftstoffe, der in Konkurrenz zu Nahrungspflanzen erfolgt. Der Bayer-Konzern will sowohl aus Raps und aus der tropischen Pflanze Jatropa Agrosprit gewinnen. Dafür braucht es großflächige Monokulturen und einen hohen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden. Ein großflächiger Jatropha-Anbau wird Naturlandschaften zerstören, Kleinbauern vertreiben und zu mehr Hungertoten führen. In Indien kam es bereits zu Vertreibung Landloser von angeblichem „Brachland”. Dort will Bayer elf Millionen Hektar mit Energiepflanzen bebauen.

Bayer ist verantwortlich für den millionenfachen Tod in Bienenstöcken in Süddeutschland, wie die Berichterstattung der letzten Tage vermuten läßt. Der plötzliche Tod der Bienen setzte unvermittelt mit der Mais-Aussaat ein. Viele der Samenkörner waren zur Insekten-Bekämpfung mit dem Nervengift Clothianidin der Firma Bayer CropScience gebeizt. Das könnte der Killer sein, vermuten die Imker. Der Imker-Verband spricht vom schlimmsten Bienensterben in der Region „seit 30 Jahren“. Den Verdacht gegen das Nervengift aus dem Bayer-Konzern begründet der stellvertretende Verbandsvorsitzende Manfred Raff mit ähnlichen Erfahrungen italienischer Imker, bei denen die Mais-Aussaat schon vor einigen Wochen erfolgte. Dort fand sich in verendeten Bienen das Clothianidin. Es ist dem Verband zufolge Bestandteil des Agrargiftes Poncho Pro, welches für das Beizen des Mais-Saatgutes verwendet wird.

Bayer ist verantwortlich für den Hunger in der Welt. Während es in vielen Teilen der Erde mittlerweile zu Hunger-Aufständen kommt, heißt es im jüngsten Bayer-Geschäftsbericht: „Wir konnten an der positiven Entwicklung der Welt-Agrarmärkte partizipieren“. Das ist eine zynische Formulierung angesichts der drastischen Verteuerung von Grundnahrungsmitteln und der Zunahme des Hungers weltweit. Der Welternährungsrat sieht als eine wesentliche Ursache der Ernährungskrise die rückläufigen Ernten wegen der durch Agrarchemikalien geschädigten Ackerflächen. Als zweitgrößter Pestizid-Produzent hat Bayer einen entscheidenden Anteil daran.
Anläßlich der Verhandlungen zum Biosicherheits-Protokoll (MOP4) vom 12. bis 19. Mai in Bonn und den dort diskutierten Themen um Haftung und Versicherung bei Kontaminierung mit transgenem Material machte Bayer CropScience zusammen mit Monsanto, Syngenta, BASF, DowAgroSciences und Dupont/Pioneer - die sechs großen Biotech-Konzerne im Agrarbereich – einen Vorschlag, genannt „Compact“. Sie behaupten, dass sie Entschädigung zahlen wollen, wenn es durch ihre Produkte zu Schäden an der biologischen Vielfalt kommt. Das klingt zunächst sehr gut, allerdings bezieht sich der Vorschlag ausschließlich auf Schäden an der biologischen Vielfalt und Schädigungen an der menschlichen Gesundheit. Die Umwelt allgemein oder sozio-ökonomische und kulturelle Schäden sind davon ausgenommen.
Schäden an der biologischen Vielfalt werden, so der Vorschlag, auch nur berücksichtigt, wenn umfangreiches Informationsmaterial über diese Biodiversität vorliegt. In keinem Land sind bisher solche umfangreichen Kenntnisse über die Biodiversität gesammelt worden, um die Bedingungen für einen Entschädigungsfall bedienen zu können. Das Versprechen einer Entschädigung bleibt so ein leeres Versprechen! Außerdem wird Kontaminierung mit transgenem Material in dem Vorschlag ausdrücklich als keine Schädigung definiert.
Auch sollen nur Staaten als Kläger akzeptiert werden, geschädigten Individuen wird dadurch jede Möglichkeit auf Wiedergutmachung genommen. Alle Vorgänge sollen vertraulich behandelt
werden, also jegliche Transparenz soll, entsprechend dem Vorschlag, unterbunden werden.
Was wie ein Schritt in Richtung Konzern-Verantwortung präsentiert wird, ist letztlich ein geschickter Schachzug der Konzerne, um hunderte oder tausende Einzel- Klagen von vorneherein abzuwehren.
Wir kritisieren auf schärfste, dass die deutsche und europäische Politik Bayer wiederholt eine Plattform für ihr “Greenwashing-Programm” bietet und die Industrieinteressen massiv unterstützt, trotz der Schäden für die Bevölkerung, die biologische Vielfalt und die Umwelt.
Weltweit wehren sich viele Menschen und Initiativen gegen Bayer-Produkte, deren gesundheits- und umweltschädliche Auswirkungen und die Bayer-Konzernpolitik. Wir erklären uns mit ihnen solidarisch und fordern den Bayer-Konzern auf, ihre Gift und Tod bringende Produktion zu
beenden.

Wir fordern Bayer auf, unverzüglich mit seiner umweltschädigenden Geschäftspraxis aufzuhören, nicht mehr die biologische Vielfalt zu zerstören, sie auch nicht zu privatisieren und monopolisieren, die Verantwortung für ihr bisheriges Handeln zu übernehmen und für die (Folge-)Schäden aufzukommen.
Solange der Konzern nicht maßgeblich seine Ausrichtung verändert, bleiben seine
Naturschutz-Ankündigungen hohl und eher bedrohlich.

Bayer – Finger weg von der biologischen Vielfalt,
Finger weg vom profit- und kontrollgetriebenen Naturschutz!
Für eine ökologische Landwirtschaft und Forstwirtschaft ohne Gentechnik und ohne Pestizide!
Für die Abschaffung von Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten auf Leben!
Für freien Zugang zu Saatgut weltweit!
Für ein endgültiges Verbot der Terminator-Technologie und ähnliche sterilmachende Techniken!

Natur für Menschen – nicht fürs Business!

UnterzeichnerInnen:
Aktionsnetzwerk globale Landwirtschaft, BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie, La Via Campesina, Coordination gegen BAYER-Gefahren, Bonner AK gegen Gentechnologie, Aktionsbündnis COP 9, Verein fair-fish e.V., Indienhilfe e.V., Rettet den Regenwald e. V., Arbeitskreis Eine Welt Buchloe e.V., autofrei leben! e.V.

Bienensterben

CBG Redaktion

Presse-Erklärung vom 16. Mai 2008

Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bienensterben: „Gefährlichkeit von Agrogiften seit langem bekannt“

Verbot der Pestizide Poncho und Gaucho gefordert

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern ein Verbot der Pestizide Poncho (Wirkstoff Clothianidin) und Gaucho (Wirkstoff Imidacloprid), um ein weiteres Bienensterben zu verhindern. Beide Pestizide sind stark bienengefährlich. Clothianidin steht in dringendem Verdacht, das aktuelle Bienensterben in Baden Württemberg verursacht zu haben.

„In allen 15 bisher untersuchten Proben verendeter Bienen ist Clothianidin gefunden worden - ein für Bienen und andere Insekten bereits in geringsten Mengen tödliches Nervengift“, so Manfred Hederer, Präsident des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds. Schon im Juli 2006 hatte Hederer in einem Brief an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit scharfe Kritik an der Zulassung des Pestizids geäußert und vorausgesagt, „dass Clothianidin für unsere Bienen zu einer großen Gefahr werden wird“.

Beide Wirkstoffe werden vom Leverkusener Bayer-Konzern hergestellt. Imidacloprid wird vor allem im Raps-, Zuckerrüben- und Maisanbau eingesetzt. Clothianidin wird als Beizmittel für Maiskörner, die seit wenigen Wochen ausgesät werden, verwendet und ist auch zur Behandlung von Raps zugelassen.

Mit der Maisaussaat begann das Massensterben der Bienen am Oberrhein. Die Stäube, die bei der Aussaat entstehen, können auf blühende Pflanzen auf Nachbaräckern und Waldränder abdriften und werden dort von den Bienen aufgenommen und in den Bienenstock transportiert.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „In Frankreich wurden Poncho und Gaucho wegen erwiesener Bienengefährlichkeit verboten. Aufgrund des starken Einflusses der Bayer AG blieben die deutschen Aufsichtsbehörden jedoch untätig“. In Frankreich wurde Gaucho schon 1999 verboten. Ein Antrag von Bayer auf Zulassung von Poncho wurde von französischen Behörden im Januar abgelehnt.

„Bayer hat im vergangenen Jahr mit Imidacloprid und Clothianidin fast 800 Millionen Euro umgesetzt. Hierin ist auch der Grund zu sehen, weswegen sich das Unternehmen trotz der gravierenden Umweltschäden mit Zähnen und Klauen gegen Anwendungsverbote wehrt“, so Mimkes weiter. Die beiden Insektizide sind chemisch eng miteinander verwandt.

Manfred Hederer, 0172 820 64 59, info@berufsimker.de

Lesen Sie hierzu auch:
=> Presse Info „Chemie-Firmen missbrauchen Bienen-Monitoring für Zulassungsverfahren“
=> Artikel „Das globale Bienensterben“
=> Ablehnung der Poncho-Zulassung in Frankreich

Trasylol

CBG Redaktion

Heute wurde im New England Journal of Medicine eine kanadische Studie veröffentlicht, wonach die Sterberate bei Trasylol-Patienten mehr als 50 Prozent höher liegt als bei Herzkranken, die mit anderen Medikamenten behandelt werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren weist seit langem auf die Risiken von Trasylol hin. Lesen Sie hierzu:

=> Interview: „Massive Nebenwirkungen von TRASYLOL lange bekannt“
=> Früherer Stopp von Trasylol hätte 22.000 Menschenleben gerettet
=> Presse Info: „Aus Lipobay-Skandal nichts gelernt“
=> Artikel Zweifelhaftes Pharma-Marketing bei BAYER

15. Mai 2008

Bayer nimmt sein umstrittenes Herzpräparat Trasylol praktisch vollständig vom Markt

Die US-Arzneimittelaufsicht FDA erklärte am Mittwoch, Bayer habe angekündigt, in den Vereinigten Staaten die noch vorhandenen Bestände einzuziehen. Das Medikament solle künftig nur noch zu Studienzwecken für bestimmte Patienten verfügbar bleiben, die keine akzeptablen Alternativen hätten. Die Behörde befürworte die Entscheidung, Trasylol komplett aus dem regulären Gebrauch in den USA zu nehmen.
Eine Bayer-Sprecherin erklärte, die Bestände des Präparats würden in allen Ländern eingezogen, in denen sie sich noch in der Lieferkette befänden. Davon ausgenommen seien nur Staaten, in denen die Behörden das Mittel für Sonderprogramme auf dem Markt halten wollten.
Zuvor hatte das Fachblatt „New England Journal of Medicine“ die Ergebnisse einer lange erwarteten Studie veröffentlicht, derzufolge die Sterberate bei Trasylol-Patienten mehr als 50 Prozent höher liegt als bei Herzkranken, die mit anderen Medikamenten behandelt werden. Das bedeute höchstwahrscheinlich das Ende des auch unter dem Wirkstoff-Namen Aprotinin bekannten Mittels, folgerten die Autoren der kanadischen Untersuchung. „Auch wenn die Existenz einer Patientenklasse, denen Aprotinin nutzen würde, nicht unmöglich ist, erscheint sie äußerst unwahrscheinlich“, führten sie aus.
Bayer hatte den Vertrieb von Trasylol im November wegen zunehmender Hinweise auf ein erhöhtes Sterberisiko zunächst ausgesetzt. Das Medikament, mit dem Bayer jährlich gut 150 Millionen Euro umsetzte, wurde bei bestimmten Herzoperationen eingesetzt, um den Blutverlust zu verringern.

[Pipeline] CO-Pipeline

CBG Redaktion

30.04.08, Kölner Stadt-Anzeiger

Gutachter: Pipeline ist gefährlich

Die Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG, die zurzeit auf einer Trasse von 67 Kilometern von Dormagen nach Krefeld mit Umweg über das Rechtsrheinische in Bau ist, birgt nach Ansicht eines weiteren Gutachters erhebliche Risiken. Der Hannoveraner Pipeline-Experte Manfred Veenker hat das Projekt im Auftrag der Stadt Duisburg begutachtet, die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, das im Juni beginnen soll, zu den Klägern zählt. Seines Erachtens würden die Sicherheitsvorkehrungen einer Überprüfung nach DIN-Norm nicht standhalten. Allein auf den 17 Kilometern ihres Verlaufs auf Duisburger Stadtgebiet befänden sich 50 Gefahrenpunkte, an denen die zugelassenen Grenzwerte bei einem Betrieb mit den angekündigten 13,5 bar Druck deutlich überschritten würden.
Auch der Schutz der Giftgas-Leitung durch eine sogenannte Geo-Grid-Matte, ein Kunststoffgeflecht, das die Leitung von oben abgedeckt, sei wirkungslos, befand der Gutachter. Ein Praxistest im Duisburger Süden ergab: Ein mittelgroßer Bagger zerriss mit seiner Schaufel die Matte, ohne dass der Baggerfahrer auch nur einen Widerstand bemerkt hätte. Bereits 2006 war ein Tüv-Gutachten zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Auch der Bochumer Professor Gerd Falkenheim hatte der Giftgas-Pipeline vor einem Jahr in seiner Expertise im Auftrag der Stadt Monheim „erhebliche Sicherheitsmängel“ attestiert.
Die in Bürgerinitiativen organisierten Pipeline-Gegner und die Anliegerkommunen schöpfen aus der weiteren Gutachter-Warnung nun die Hoffnung, dass der Betrieb der Pipeline zum Transport des hochgiftigen Kohlenmonoxid doch noch gerichtlich unterbunden wird. (ger)

[BPA] Bisphenol A

CBG Redaktion

Presse Information vom 18. April 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bisphenol A: „Risikoreiche Anwendungen verbieten!“

Chemikalie in Kanada als „gefährliche Substanz“ eingestuft / Supermärkte reagieren

Die kanadische Gesundheitsbehörde Health Canada wird die Chemikalie Bisphenol A voraussichtlich noch heute als „gefährliche Substanz“ klassifizieren. In einem zweiten Schritt sollen risikoreiche Anwendungen verboten werden. Der kanadische Gesundheitsminister Tony Clement kündigte für 12 Uhr mittags (Ortszeit) gemeinsam mit Umweltminister John Baird eine entsprechende Erklärung an. Mehrere Supermarkt-Ketten, darunter Wal-Mart Canada und Sears reagierten umgehend und nahmen Babyflaschen und Verpackungen aus Bisphenol A aus dem Sortiment. Wal-Mart kündigte an, auch in den USA risikoreiche Anwendungen vom Markt zu nehmen.

Prof. Jürgen Rochlitz, Chemiker und Beiratsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Bisphenol A und andere hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs absolut nichts verloren.“ Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG ergänzt: „Es ist ein Skandal, dass BAYER, Dow und Co. die Risiken von Bisphenol A jahrzehntelang runtergespielt haben. Deutsche und europäische Behörden müssen endlich reagieren. Wir fordern ein sofortiges Verbot von BPA in Spielzeug und in allen Produkten, die mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen“.

Health Canada ist weltweit die erste Aufsichtsbehörde, die der langjährigen Forderung von Umweltschützern nachkommt, Schädigungen des menschlichen Hormonsystems durch Bisphenol A zu unterbinden. Die Chemikalie wird bei der Herstellung von Plastikflaschen, der Innenbeschichtung von Konservendosen sowie in Lebensmittel-Verpackungen, Spielzeug und Zahnfüllungen eingesetzt. Säuglinge, deren Hormonsystem noch nicht ausgereift ist, sind besonders gefährdet - Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen und verfrühte sexuelle Reife können die Folge einer Exposition sein.

Ebenfalls in dieser Woche veröffentlichte das US-amerikanische National Toxicology Program einen Report, wonach die Gefahr besteht, dass die alltägliche Belastung mit BPA zu neurologischen Schäden führt - insbesondere bei Föten und Kleinkindern. Auch eine kanzerogene Wirkung könne nicht ausgeschlossen werden. US-Wissenschaftler hatten vor wenigen Wochen Urinproben von 2500 Personen untersucht und bei 92 Prozent der Proben messbare Mengen von BPA gefunden. Die Konzentration war „substanziell höher als jene, die in Tierversuchen bereits zu Krankheiten und Geburtsschäden geführt hatte“.

Jährlich werden rund 3,7 Millionen Tonnen der Chemikalie hergestellt. Die größten Produzenten sind die Firmen Dow, BAYER, Hexion, GE und Sunoco. BAYER als größter deutscher Hersteller produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China. Das deutsche Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A in risikoreichen Anwendungen einzustellen - kann sich jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen.

weitere Informationen:
Feds to declare bisphenol A toxic: http://www.canada.com/topics/news/story.html?id=19fa685b-f2b0-4446-9e27-453dcd65d016
The Globe and Mail “Canada first to label bisphenol A as officially dangerous”: http://www.theglobeandmail.com/servlet/story/LAC.20080415.TOXIC15/TPStory/National
Süddeutsche Zeitung “Hormone in Babyflaschen”: http://www.cbgnetwork.org/1797.html

[Grüne NRW] GRÜNER Landesparteitag beschließt Resolution gegen CO-Pipeline

CBG Redaktion

Erstmals zu Gast auf einem GRÜNEN Landesparteitag waren die „Bürger-Initiativen gegen CO“ mit einem Infostand, der insbesondere auf den beabsichtigten Pipelineverbund aufmerksam machte und auf reges Interesse stieß. Manuela Bursch von der Langenfelder Eltern-Initiative bekam großen Beifall bei ihrem Grußwort an die knapp 300 Delegierten.

Auf Initiative des GRÜNEN Kreisverbandes Mettmann hat der Landesparteitag der GRÜNEN in Hamm am Wochenende im Anschluss an die Rede auch einstimmig eine Resolution gegen die BAYER-CO-Pipeline beschlossen. Darin unterstützen sie die BürgerInnen im Kampf gegen die Pipeline und fordern, endlich einen Schlussstrich zu ziehen.

„Die GRÜNEN verurteilen, dass aus rein privat-wirtschaftlichem Interesse mehrere hunderttausend Menschen unbeherrschbaren Gefahren ausgesetzt werden sollen“, heißt es in der Resolution. „Wir GRÜNEN wenden uns gleichzeitig entschieden gegen einen im Pipelinegesetz angekündigten - aber ansonsten bisher geheim gehaltenen - „Kohlenmonoxid-Pipelineverbund“ nach Norden bis Gelsenkirchen-Scholven und nach Süden bis Köln Godorf/Wesseling.“ Die GRÜNEN forden stattdessen, Alternativ-Konzepte für eine dezentrale Kohlenmonoxid-Versorgung für die Kunststoff-Produktions-Standorte in NRW zu entwickeln.

Resolution im Wortlaut:

Schluss-Strich jetzt - GRÜNE unterstützen BürgerInnen im Kampf gegen die BAYER-CO-Pipeline!

Spätestens nach dem größten Kölner Chemieunfall seit dem zweiten Weltkrieg am 17.3.2008 in Worringen, der aufgrund eines Pipeline-Lecks entstanden ist, kann niemand mehr behaupten, dass der Betrieb von Pipelines risikolos beherrschbar ist.

Trotz dieses Ereignisses und trotz eines schwerwiegenden OVG-Beschlusses vom Dezember 2007 halten die Firma BAYER, die Regierung Rüttgers/Pinkwart und die Bezirksregierung Düsseldorf unbeirrt an der Absicht fest, die hochgefährliche Kohlenmonoxid-Pipeline 67 Kilometer durch dichtbesiedeltes Gebiet von Dormagen über den Kreis Mettmann, Düsseldorf und Duisburg nach Krefeld mit allen Mitteln gegen den Protest der ganzen Region durchzusetzen. Und das sogar ohne Katastrophenschutz.

Die GRÜNEN verurteilen, dass aus rein privat-wirtschaftlichem Interesse mehrere hunderttausend Menschen unbeherrschbaren Gefahren ausgesetzt werden sollen.

Wir kritisieren scharf, dass CDU, FDP und SPD im Januar dieses Jahres das von der GRÜNEN Landtagsfraktion eingebrachte Aufhebungsgesetz abgelehnt haben.

Wir GRÜNEN setzen uns deswegen weiter auf allen Ebenen – den Kommunen und Kreisen vor Ort, auf Regional- und auf Landesebene - gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern konsequent gegen die BAYER-Kohlenmonoxid-Pipeline ein.

Wir GRÜNEN wenden uns gleichzeitig entschieden gegen einen im Pipelinegesetz angekündigten - aber ansonsten bisher geheim gehaltenen - „Kohlenmonoxid-Pipelineverbund“ nach Norden bis Gelsenkirchen-Scholven und nach Süden bis Köln Godorf/Wesseling.

Das hochgefährliche Kohlenmonoxid darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit transportiert, sondern muss wie international Standard an den Chemie-Standorten produziert werden, wo es direkt verarbeitet wird. Wir fordern die Landesregierung und BAYER auf, gemeinsam Alternativ-Konzepte für eine dezentrale Kohlenmonoxid-Versorgung für die Kunststoff-Produktions-Standorte in NRW zu entwickeln.

Die Zeit ist reif, einen Schlussstrich ziehen: Die CO-Pipeline muss jetzt endgültig vom Tisch!"

Einstimmig beschlossen in Hamm am 12. April 2008

[CO Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Leserbrief Rheinische Post, 10. April 2008

CO-Pipeline im Landtag NRW

Gestern, am 9. April, tagte wieder einmal der Umweltausschuss des Düsseldorfer Landtags. Themen waren der Brand in den Ineos-Werken (ein ehemaliges Bayer-Werk) im Chemiepark Dormagen und die CO-Pipeline, die zur Zeit von Bayer unter anderem quer durch den Kreis Mettmann gebaut wird.

Der Umweltminister des Landes NRW, Eckhard Uhlenberg, war zwar noch daran interessiert, Stellung zu den Ereignissen im Chemiepark zu nehmen, als es aber um die CO-Pipeline ging, war er bereits nicht mehr anwesend. Das Thema übernahm sein Staatssekretär, der nach einer Meldung von „Radio Neandertal“ auf die Frage, ob nach den Ereignissen bei Ineos der Baustopp der Pipeline erwogen würde, mit „Nein“ antwortete. Man würde die Erfahrungen aus diesem Unglück in den Gefahrenabwehrplan mit einarbeiten.

Die Ignoranz, die daraus spricht, ist mir unbegreiflich und ich bin immer wieder erstaunt, wie stur die Landesregierung, der Regierungspräsident und Bayer an diesem Projekt festhalten.

Die Motive von Bayer kann ich ja noch nachvollziehen (Profitgier, leider ohne Rücksicht auf die Gefährdung der Pipeline-Anlieger), was aber die Landespolitiker davon haben, ist mir schleierhaft. Ich kann ihnen allerdings schon voraussagen, was sie auf jeden Fall davon haben werden: massive Stimmenverluste bei der nächsten Landtagswahl. Ich möchte allerdings nicht unerwähnt lassen, dass die Politiker der Grünen mittlerweile eingesehen haben, dass die Genehmigung des Pipeline-Baus falsch war und sie sich jetzt gegen die Pipeline aussprechen.

Für alle anderen Politiker im NRW-Landtag, den Verantwortlichen bei Bayer und sonstigen Pipeline-Befürwortern habe ich eine Literaturempfehlung: das Amtsblatt der Europäischen Union vom 02.10.2003, Nr. L 250/24, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 647.

Es geht hierbei um eine Entscheidung der EU-Kommission vom 19. März 2003 über staatliche Beihilfen Deutschlands an einen Chemiekonzern (nicht Bayer), der 1999 eine CO-Pipeline nach Bitterfeld oder Buna bzw. eine andere Transportmöglichkeit dieses Gases wollte.

Worum es dabei genau ging, spielt hier jetzt keine Rolle, aber einige Passagen aus dieser EU-Entscheidung sind im Zusammenhang mit der Bayer-Pipeline äußerst beachtenswert.

Unter Nr. II., 2., (19) heißt es: „Mit Schreiben vom 25. Mai 1999 wies Deutschland darauf hin, dass CO wegen seiner besonderen chemischen Merkmale als Gas an dem Ort seines Verbrauchs hergestellt werden müsse.“

In den weiteren Ausführungen der Entscheidung steht unter Nr. II., 4., (30), letzter Absatz: „ ... da dieses Gas in der Nähe des Abnehmers erzeugt werden muss.“

Weiter geht es mit Nr. III., 1., (32): „Da sein Transport teuer und gefährlich ist, muss die Produktion nahe beim Abnehmer gelegen sein.“

(33) „Der räumlich relevante Markt ist immer ein lokaler Markt, da sich Erzeugung und Verbrauch wegen der Transportkosten und -risiken an demselben Standort befinden müssen.“

Also selbst die Bundesregierung und die EU vertreten die Ansicht, dass Kohlenmonoxid (CO) dort hergestellt werden muss, wo es gebraucht wird. Das sind nun einmal die Standorte der Chemiewerke und nicht eine Pipeline durch dicht besiedeltes Gebiet.

Meine Frage an die Pipeline-Befürworter: Warum soll das, was seinerzeit in Ostdeutschland unmöglich war, in NRW mit aller Macht durchgesetzt werden?

Einige Zitate aus dem Amtsblatt der EU vom 19. März 2003

Mit Schreiben vom 25. Mai 1999 wies Deutschland darauf hin, dass CO wegen seiner besonderen chemischen Merkmale als Gas an dem Ort seines Verbrauchs hergestellt werden müsse. Daher könne ein solches Erzeugnis den Handel innerhalb der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen. Da es keinen CO-Markt nach dem herkömmlichen Verständnis gebe,....

Die Errichtung eines neuen CO-Werkes wäre mit 20 Mio. DEM wesentlich teurer gewesen als die Umrüstung seiner bestehenden Gaserzeugungsanlagen, die Linde 12,5 Mio. DEM gekostet haben.
(Eine interessante Aussage, weil es sonst keine Zahlen über die Kosten einer CO-Produktionsanlage gibt)

UCB hätte sich Kohlenmonoxid auch nicht außerhalb von Leuna beschaffen können, da dieses Gas in der Nähe des Abnehmers erzeugt werden muss (siehe die 22. Begründungserwägung der angefochtenen Entscheidung).“

Die Beförderung zu den nächstgelegenen chemischen Produktionsstätten in Bitterfeld oder Buna war wegen der technischen Merkmale von CO unmöglich.

Vollständiger Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:250:0024:0028:DE:PDF

CO-Pipeline

CBG Redaktion

25.03.2008 / junge Welt

Bayer bleibt stur

Trotz massiver Proteste und Gerichtsbeschluß baut der Konzern eine Kohlenmonoxidpipeline durch dichtbesiedeltes Gebiet. DGB sieht keine Alternative zur Giftgasleitung

Kohlenmonoxid (CO) ist bekanntlich ein schnell zum Tode führendes Atemgift, das vor allem deshalb so tückisch ist, weil man es weder sehen noch riechen kann. Das hindert den Bayer-Konzern nicht daran, eine Pipeline zum Transport von CO vom Chemiepark Dormagen an seinen Standort in Krefeld-Uerdingen zu bauen – mit Unterstützung der nordrhein-westfälischen Landesregierung und des Regierungspräsidiums der Stadt Düsseldorf. CO wird für die Kunststoffproduktion benötigt.

Die mittlerweile zu fast drei Vierteln fertiggestellte Leitung führt rechts des Rheins auf einer Strecke von fast 70 Kilometern durch dichtbesiedeltes Gebiet. Beide Bayer-Standorte liegen links des Rheins. Seit gut einem Jahr hat Bayer für das Projekt einen Planfeststellungsbeschluß der zuständigen Landesbehörde in der Tasche, Sicherheitsbedenken hatte dort niemand. Dabei kommt ein von der Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, daß mehr als 143000 Anwohner im Falle eines Bruchs der Pipeline gefährdet wären. Direkt an der Trasse liegen die Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen, auch die Landeshauptstadt Düsseldorf wäre bei einem Unfall betroffen. Bürgerinitiativen haben mittlerweile fast 81000 Unterschriften gegen die CO-Leitung gesammelt, seit Mitte 2006 gibt es immer wieder große Demonstrationen und Mahnwachen.

Konzern und Landesregierung dichteten dem Projekt Vorteile für das »Allgemeinwohl« an, mit denen sie ein Enteignungsgesetz rechtfertigten. Darin sind jedoch keinerlei konkrete Aussagen des Konzerns festgehalten, ob überhaupt irgendwelche Arbeitsplätze durch die Pipeline gesichert, geschweige denn geschaffen werden sollen. Zwei Privatpersonen, über deren Grundeigentum die Trasse verläuft, klagten gegen das Gesetz – und hatten Erfolg. Am 17. Dezember 2007 erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, Bayer dürfe die Gasleitung zwar fertigstellen, sie aber nicht in Betrieb nehmen. Für ihre Nutzung sei »ein überwiegendes öffentliches Interesse« nicht gegeben. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, bis im Hauptsacheverfahren ein Urteil ergangen ist. Bis zur endgültigen Entscheidung könnten noch Jahre vergehen, sagte Uwe Koopmann von der Düsseldorfer Bürgerinitiative gegen die Giftgasleitung am Samstag im Gespräch mit jW – zum einen, weil der Landesregierung Zeit eingeräumt wurde, das Enteignungsgesetz plausibler zu formulieren, und zum anderen, weil das Gericht Informationen darüber verlangt, warum die Pipeline rechtsrheinisch verlegt wird. In der Tat wäre ein Trassenverlauf links des Rheins mit wesentlich weniger Aufwand verbunden gewesen: Die Strecke wäre halb so lang, und man hätte die zweimalige Unterquerung des Flusses gespart. Abgesehen davon würde die Leitung hier außer Meerbusch keine Ortschaften passieren. Meerbusch allerdings sei die Stadt »mit der höchsten Millionärsdichte im Ruhrgebiet«, meinte Koopmann. Ein wesentlicher Grund für den Bau der langen Leitung dürfte sein, daß die Pipeline auf diese Weise auch als Quasi-CO-Lager fungieren könne und eine Just-in-Time-Nutzung des Gases besser möglich wäre, sagte er. Darüber hinaus sei im Landtag bereits eine Verlängerung der Leitung bis nach Köln-Wesseling im Süden und nach Scholven im Norden ins Gespräch gebracht worden, was darauf hindeute, daß der Konzern das Gas künftig auch verkaufen wolle.

Der Gerichtsbeschluß hat jedoch weder die Landesregierung noch die in NRW oppositionelle SPD von ihrer Unterstützung für die Pipeline abbringen können. Auch der DGB-Landesbezirk hat klargestellt, man befürworte das Projekt weiterhin. DGB-Sprecherin Barbara Hemkes bestätigte am Donnerstag gegenüber jW, der Gewerkschaftsbund halte die CO-Leitung für »strukturpolitisch unverzichtbar«. Bei Nichtbau seien Arbeitsplätze in Gefahr, und Bayer könne gar mit seiner Kunststoffproduktion aus NRW abwandern. DGB-Landeschef Guntram Schneider hatte die Landesregierung im Januar aufgefordert, »das Projekt zielgerichtet fortzusetzen« und die vom OVG »angemahnten offenen Punkte zur Sicherheit und zum Gemeinwohl schnellstmöglich angemessen darzulegen«.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) erklärte nach Schneiders Verlautbarung, es sei traurig zu sehen, wie dieser sich »zum Propagandisten des Konzerns« mache und dabei »nicht einmal vor Falschaussagen zurückschreckt«. Schneider hatte bahauptet, der CO-Transport per Pipeline sei »allemal besser, als das CO in LKWs über Autobahnen und Straßen zu fahren, so wie dies bislang gemacht wird«. Dabei wird das Gas laut CBG gar nicht auf der Straße transportiert, sondern »dort produziert, wo es benötigt wird«. In Krefeld allerdings mit veralteter Technologie.

Die CBG verweist in einem Antrag an die am 25. April stattfindende Bayer-Hauptversammlung darauf, daß der Konzern statt der Pipeline eine moderne CO-Produktionsanlage in Krefeld hätte bauen können. Nach Inbetriebnahme der Pipeline sei eher mit einem weiteren Jobabbau zu rechnen, da die CO-Produktionsanlage in Krefeld dann voraussichtlich geschlossen würde. Zudem habe Bayer trotz Rekordgewinns im vergangenen Jahr angekündigt, allein in Deutschland 500 Stellen in seiner Kunststoffsparte wegzurationalisieren. Von Jana Frielinghaus

[Kartelle] Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presse Info vom 21. Februar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Preisabsprachen: Manager-Haftung gefordert

Offener Brief an Justizministerin Brigitte Zypries / BAYER an zahlreichen Kartellen beteiligt

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine strafrechtliche Verfolgung von Kartell-Betrügern. In einem Brief an Justizministerin Brigitte Zypries schreibt der Verein, dass „erst dann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden kann, wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen.“ Der Verein bezeichnet es als eine „gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges“, dass Verstöße gegen Kartellvorschriften nur mit Bußgeldern belegt sind, nicht hingegen mit Strafen.

Allein der BAYER-Konzern wurde in den vergangenen Jahren mehr als zehnmal bei Absprachen mit der Konkurrenz erwischt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte daher vor zwei Jahren Anzeige gegen das Management des Unternehmens gestellt. Wegen des fehlenden Straftatbestands wurde die Klage abgewiesen - mit geradezu grotesken Begründungen („es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden“).

Ob beim Verkauf von Zitronensäure, Kautschuk, Medikamenten oder Diabetestests - stets sprach BAYER mit der Konkurrenz Preise und Verkaufsquoten bis auf´s Prozent genau ab. Die Zeche zahlen die Verbraucher und der Steuerzahler. BAYER argumentiert öffentlich, dass das Management Kartelle ablehnt und von existierenden Kartellen nicht wüsste. Nach Meinung der CBG ist es jedoch undenkbar, dass Entscheidungen, bei denen es um Milliarden-Beträge geht, ohne Wissen der Konzernleitung getroffen werden.

Der Brief an Justizministerin Zypries im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

die BAYER AG wurde in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt. Allein im Geschäftsjahr 2005 musste das Unternehmen 275 Millionen Euro zur Begleichung von Kartellstrafen zurückstellen. Der Konzern äußerte zwar mehrfach sein Bedauern, trotzdem kommt es laufend zu neuen Fällen.

Nach unserer Einschätzung bleibt die Mehrzahl solcher illegalen Preisabsprachen unentdeckt - die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler.

Der große Umfang derartiger Kartellabsprachen, die sich meist über mehrere Jahre hinziehen und die Dutzende von Treffen in allen Teilen der Welt beinhalten, sowie die Vorsorge in der Bilanzierung belegen eindeutig, dass es sich dabei nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um eine systematische Geschäftspolitik handelt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat daher im April 2006 Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Werner Wenning, sowie gegen Aufsichtsrats-Chef Manfred Schneider gestellt. Wir werfen den Managern vor, die andauernde Beteiligung des Unternehmens an illegalen Preisabsprachen geduldet oder angeordnet zu haben. Zustimmung erhielt die CBG von der EU-Wettbewerbsbehörde, die die Strafanzeige uns gegenüber als „hilfreich“ und „sinnvoll“ bezeichnete.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren jedoch mit teilweise absurd klingenden Begründungen eingestellt. So heißt es beispielsweise, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die BAYER AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde. (...) Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“

Große Unternehmen werden durch eine solche Argumentation zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt. Die Argumentation, wonach ein Rechtsverstoß dadurch gerechtfertigt wird, dass er der Gewinnmaximierung dient, läuft dem Rechtsempfinden des Normalbürgers vollkommen zuwider. Dennoch wurde eine Beschwerde unseres Anwalts von der Staatsanwaltschaft Köln abgewiesen.

Es stellt unserer Meinung nach eine gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges dar, dass Verstöße gegen Kartellvorschriften nur mit Bußgeldern und evtl. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen belegt sind, nicht hingegen mit Strafen. Angesichts der Gemeinschädlichkeit derartiger Absprachen und des dadurch verursachten enormen Schadens stimmt es merkwürdig, dass nicht einmal in schweren Fällen Straftaten vorliegen.

Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, entsprechende Straftatbestände zu schaffen. Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden.

alle Informationen zur Kampagne

Lipobay

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Februar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Lipobay: BAYER muss erstmals Schadensersatz zahlen

Argentinisches Gericht schafft Präzedenzfall / strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Ein Gericht in der argentinischen Stadt Rosario hat erstmals einem Lipobay-Geschädigten Schadensersatz zuerkannt. Der Kläger, Carlos Potocnik, litt nach Einnahme des Cholesterin-Senkers unter Muskelzerfall, der zu schweren Nierenschäden und einer dauerhaften Behinderung führte. In den bisherigen Verfahren war der BAYER-Konzern, der Hersteller von Lipobay, einer Verurteilung stets mit Hilfe von Vergleichen zuvorgekommen.

Die zuständige Richterin Sylvia Aramberri verwies darauf, dass die Firma BAYER die Nebenwirkungen von Lipobay im Vorhinein kannte, diese jedoch bewusst in Kauf genommen hat. Der Schadensersatz in Höhe von 160.000 Peso (knapp 40.000 Euro) setzt sich aus Schmerzensgeld, Behandlungskosten sowie entgangenem Lohn zusammen. Potocnik hatte ursprünglich 570.000 Peso gefordert.

Mindestens hundert Personen in aller Welt waren an Nebenwirkung von Lipobay gestorben. Tausende von Prozessen endeten mit Vergleichen, bei denen der Konzern offiziell keine Schuld anerkannte. Ein Vertrag, der kürzlich einer Lipobay-Geschädigten aus Bayern vorgelegt wurde, zeigt, wie die Betroffenen zum Schweigen verpflichtet werden. Darin heißt es: „Mit BAYER wurde ein Vergleich geschlossen. Über den Inhalt und die Umstände wurde Stillschweigen vereinbart. Weiter möchte ich daher zu dem Thema des Vergleichsabschlusses keine Stellung nehmen“. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Vertragsstrafe in Höhe des Abfindungsbetrages.

Die Entscheidung in Argentinien wirft auch Fragen nach der Verantwortung des Managements auf. Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Gericht hat eindeutig ein schuldhaftes Verhalten der Verantwortlichen bei BAYER festgestellt. Da es zu Dutzenden von vermeidbaren Todesfällen kam, müssen nun strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bemängelt, dass einseitige Gewinnmaximierung nicht Maxime des Gesundheitssystems sein dürfe. Der Verband fordert ein demokratisch kontrolliertes und ethisch vertretbares Gesundheitssystem.

BAYER hatte den von weltweit sechs Millionen Menschen eingenommenen Cholesterin-Senker im Jahr 2001 vom Markt genommen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Risiken lange bekannt gewesen. Bereits in der ersten Test-Phase hatte die Lipobay-Version mit einer 0,8 Milligramm-Dosis, wie sie auch Carlos Potocnik verschrieben wurde, zu Muskelzerfall und Nierenversagen geführt - etwa zehn mal häufiger als bei Produkten der Konkurrenz. In Japan klagten Probanden über so starke Nebenwirkungen, dass der leitende Arzt die Studie einstellen wollte. Selbst ein BAYER-Mitarbeiter riet angesichts des stark erhöhten Risikos dazu, „den Marketing-Enthusiasmus zu dämpfen“. Die Verantwortlichen im Konzern hatten sich davon unbeeindruckt gezeigt und Lipobay in den USA und Südamerika mit der 0,8 Milligramm-Dosis herausgebracht. In Europa blieb es bei der ungefährlicheren Dosis von 0,3 oder 0,4 Milligramm pro Tablette. Vergleiche und Entschädigungszahlungen kosteten BAYER bislang mehr als eine Milliarde Euro.

weitere Informationen:
Ein Artikel der argentinischen Zeitung La Capital
deutsche Übersetzung des Artikels von La Capital
Artikel „BAYER speist Pharma-Opfer ab“
Artikel der New York Times „Bayer Knew of Dangers of Its Cholesterol Drug”

Trasylol

CBG Redaktion

15. Februar 2008

Arzt: Früherer Stopp von Bayer-Herzmittel hätte 22.000 Menschenleben gerettet

New York - Ein schnellerer Vermarktungsstopp des umstrittenen Bayer-Herzmittels Trasylol hätte nach Angaben eines amerikanischen Mediziners 22.000 Patienten das Leben retten können.
Die US-Behörden hätten das Präparat bereits im Januar 2006 vom Mart nehmen sollen, als er erstmals seine Studie zu dem Mittel veröffentlichte und darin auf Gefahren hinwies, sagte Dennis Mangano in einem Interview des US-Fernsehsenders CBS. Der Arzt sagte zudem, Bayer habe im September 2006 der US-Gesundheitsbehörde FDA bei einer Diskussion der Studie eigene Forschungserkenntnisse vorenthalten, die die von ihm aufgezeigten Gefahren bestätigten. Der Vorsitzende des FDA-Beratergremiums, William Hiatt, sagte CBS zufolge, er hätte sich dafür ausgesprochen, Trasylol vom Markt zu nehmen, wenn er von Bayers eigener Studie gewusst hätte.
Das Gespräch mit Mangano sollte am Sonntag in der Sendung „60 Minutes“ ausgestrahlt werden, „CBS News“ griff das Thema jedoch schon vorab in einem Bericht auf seiner Internet-Seite auf. Bayer-Sprecherin Meredith Fischer sagte, sie könne sich zu dem „60 Minutes“-Bericht nicht äußern, so lange er nicht ausgestrahlt worden sei.
Wegen zunehmender Hinweise auf ein erhöhtes Sterberisiko musste Bayer den Verkauf von Trasylol im November stoppen. Das Medikament, mit dem Bayer jährlich gut 150 Millionen Euro umsetzte, wurde bei bestimmten Herzoperationen eingesetzt, um den Blutverlust zu verringern. In den USA hatte Trasylol 1993 die Marktzulassung erhalten.

Finanz und Wirtschaft, 15. Feb. 2008
(....) Aktien von Bayer könnten ebenfalls Aufmerksamkeit finden. Händler verwiesen auf Medienberichte, wonach ein schnellerer Vermarktungsstopp des umstrittenen Herzmittels Trasylol durch die US-Gesundheitsbehörde FDA nach Angaben eines amerikanischen Mediziners 22.000 Patienten das Leben hätte retten können. Der Chemie- und Pharmakonzern hat die Trasylol-Vermarktung im November 2007 vorübergehend weltweit ausgesetzt. Zudem habe Bayer im September 2006 den US-Behörden bei einer Diskussion einer belastenden Studie eigene Forschungserkenntnisse vorenthalten. „Sicher keine erfreulichen Neuigkeiten“, sagte ein Börsianer. Gegen Bayer seien bereits mehrere Klagen im Zusammenhang mit Trasylol anhängig. Ihre Anzahl könnte steigen, sollte Bayer wirklich Informationen zu spät weitergeleitet haben.

weitere Informationen zu Trasylol:
=> Interview: „massive Nebenwirkungen von TRASYLOL lange bekannt“
=> Der Original-Bericht von CBS
=> BAYER nimmt TRASYLOL vom Markt
=> Artikel "BAYERs neuer Pharma-GAU

[Poncho] Bienensterben

CBG Redaktion

Berufsimkerbund DBIB
Presse Info vom 29. Januar 2008

Agrar-Chemie-Giganten missbrauchen Deutsches Bienen-Monitoring für Zulassungsverfahren

Mitte Januar erhielt der DBIB über europäische Kontakte ein Gutachten der französischen Behörde AFSSA (entspricht dem BML) bezüglich des Zulassungsverfahrens für das Mais-Saatgutbeizmittel PONCHO (Wirkstoff: das Neonicotinoid Clothianidin) der Firma Bayer CropScience France.
Bayer beantragte am 12. Oktober 2007 eine Zulassung für Poncho. Wider Erwarten verweigerte die AFSSA im November 2007 die Zulassung. Die Behörde entschied, daß die von Bayer eingereichten Informationen nicht ausreichend waren, um die Unbedenklichkeit für Bienen zu belegen. Bayer CropScience France entschied nun, diese Ablehung durch das Nachreichen weiterer Daten zu überwinden.
Das dem DBIB vorliegende (und auf der Website http://berufsimker.de/?q=node/131 einsehbare) Gutachten der AFSSA vom 20.12.2007 beschreibt nun, welche Unterlagen eingereicht wurden:
Es waren ausschließlich die drei Jahresberichte 2004/2005, 2005/2006 und 2006/2007 aus dem deutschen Bienenmonitoring, die in Deutsch und mit beglaubigten Übersetzungen ins Englische bzw. Französische vorgelegt wurden. Damit steht fest, daß die Berichte nicht einfach „beigelegt“ wurden, sondern mit erheblichem Aufwand als entscheidende Dokumente zur Erlangung der Zulassung eingereicht wurden.
Die AFSSA prüfte die vorgelegten Berichte des Bienenmonitorings und traf am 19.12.2007 erneut eine Entscheidung, die mit dem Gutachten vom 20.12.2007 ausführlich begründet wird.
Zunächst drückte die Behörde Verwunderung über die in den Berichten dargestellte Eintracht der Bieneninstitute Celle, Freiburg, Halle, Hohenheim, Hohen-Neuendorf, Veitshöchheim, dem Deutschen Imkerbund (DIB), dem Deutschen Berufs und Erwerbs Imkerbund (DBIB), BASF und Syngenta aus. Man wunderte sich über die ermittelten Zahlen zu Völkerverlusten, da vor dem Monitoring viel höhere Verluste aus Deutschland gemeldet wurden. Dies stehe in einem seltsamen Kontrast zur Bienenrealität in anderen EU-Mitgliedsländern.
Danach wurden die vorgelegten Zahlen aus den Berichten ausgewertet und bewertet. Die Zahlen seien offensichtlich nicht repräsentativ und die Auswahl der beteiligten Imker nicht für statistische Zwecke geeignet. Die Zahlen seien unpräzise, voller Ungereimtheiten und deren Erhebung nicht für eine Zulassungsprüfung geeignet. Das eingereichte Material sei absolut unzureichend, um eine Zulassung zu rechtfertigen. Die im November 2007 erfolgte Ablehnung der Zulassung bleibt bestehen.
Die Fa. Bayer bemüht sich offensichtlich, wie dem DBIB von verschiedenen Seiten berichtet wurde, die „Sache“ mit Poncho als harmlosen Zwischenfall darzustellen. „Die öffentlich zugänglichen Berichte aus dem Monitoring seien anderen Zulassungsunterlagen beigelegt worden.“ Dem ist eindeutig nicht so, wie das Schreiben der AFSSA belegt.
Zur Pressekonferenz des Deutschen Bienenmonitorings auf der Grünen Woche am 22.01.2008 ist der Vertreter der Fa. Bayer erst gar nicht erschienen. Der Berufsimkerverband hat das Vorgehen von Bayer entschieden abgelehnt. „Es kann nicht angehen, daß dass unsere Imker, deren Bienen möglicherweise durch Agrargifte des Konzerns Bayer leiden, gleichzeitig dazu herangezogen werden, die nächste Generation von Pestiziden, die im Verdacht stehen, bienengefährlich zu sein, zu unterstützen“, so Präsident Manfred Hederer in Berlin.
Die Verwendung der Monitoring-Daten durch die Fa. Bayer erfolgte ohne die erforderliche vorherige Abstimmung im obersten Entscheidungsgremiums des Deutschen Bienen Monitoring, dem Projektrat. Der DBIB hat eine sofortige Sitzung des Projektrates gefordert, um über die Konsequenzen aus diesem Vorgang zu entscheiden.
Auch die Verwendung des Monitorings durch die Fa. Monsanto war ein Thema auf der Pressekonferenz des Deutschen Bienenmonitorings und der Podiumsdiskussion zum Thema „Gesunde Bienen - gesunde Umwelt“ am 22.01.2008.
Die Fa. Monsanto hatte das „Deutsche Bienen-Monitoring“ als Bestandteil ihres eigenen GVO-Monitorings angegeben, um die Wiederzulassung von MON810 zu erreichen. Alle Beteiligten teilten unsere Auffassung, daß das Bienenmonitoring nicht für die von Monsanto angegebenen Zwecke geeignet ist und daher nichts in dem Plan für MON810 zu suchen hat.
Nachdem uns ähnliche Probleme auch aus anderen Bereichen des Plans von Monsanto bekannt sind - z.B. wird auch das Tagfalter-Monitoring-Deutschland von entsprechenden Verbänden für völlig ungeeignet zum Monitoring von GVOs eingestuft - fragt sich der DBIB, wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesen Plan akzeptieren konnte. Wenn eine französische Behörde für die Zulassung ungeeignetes Material vorgelegt bekommt, wird es entsprechend bewertet und abgelehnt. Wenn das BMELV mit einer Fassade aus viel Papier konfrontiert wird, bestätigt man dort den Eingang und genehmigt den Vertrieb von MON810 offensichtlich ohne eigene Prüfung.

weitere Informationen:
=> „Verraten und Verkauft“ - Das deutsche Bienenmonitoring
=> Imker und Umweltverbände fordern Verbot des Pestizids Gaucho
=> Staatlicher Untersuchungsbericht macht BAYER-Pestizid GAUCHO für Bienensterben verantwortlich

[Institute] Institute / USA

CBG Redaktion

Presse-Information vom 11. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER-Fabrik in USA: hochgiftiges Pestizid ausgetreten

Dritter Vorfall in drei Monaten / Gefahren verharmlost / Behörde kündigt Strafe an

Seit zwei Wochen leiden die Anwohner des amerikanischen BAYER-Werks in Institute/West Virginia unter gesundheitsschädigenden Chemikalien-Dämpfen. Am 28. Dezember waren in der Fabrik mehrere Fässer mit dem Pestizid Thiodicarb geborsten. Seitdem hält im Umfeld des Werks eine starke Geruchsbelästigung an. Dutzende Anwohner mussten wegen Kopfschmerzen und Atemwegsproblemen behandelt werden, mindestens ein Betroffener liegt im Krankenhaus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet Thiodicarb als „extrem gefährlich“.

Der Präsident des zuständigen Verwaltungsbezirks Kanawha County, Kent Carper, übt scharfe Kritik an der Werksleitung: „Das Verhalten von BAYER nach dem Unfall war bodenlos, die veröffentlichten Informationen waren vollkommen unangemessen. Niemand wusste, was zu tun war“. Noch acht Stunden nach dem Vorfall am 28. Dezember lagen den Behörden keinerlei Informationen zu den ausgetretenen Chemikalien und deren Gefährlichkeit vor.

Anfang der Woche wurde BAYER von der Umweltbehörde des Bundesstaats West Virginia vorgeladen, zudem startete die Behörde eigene Luftmessungen. Der Vorfall kurz vor Sylvester war bereits der dritte innerhalb von nur sechs Wochen: Am 16. November waren 50 kg der Chemikalie Rhodimet ausgetreten, was zu einer zehntägigen Geruchsbelästigung führte. Am 20. Dezember traten stinkende Abgase aus einem Faultank aus. Earl Billingsley, Leiter der staatlichen Abteilung für Luftqualität, kündigte Strafzahlungen wegen der Vorfälle an. Die Höhe werde in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Behauptung der Werksleitung, Thiodicarb sei ungefährlich, ist unverantwortlich. Tatsächlich gehört Thiodicarb zu den gefährlichsten Agrogiften überhaupt, in der EU wurde der Wirkstoff deswegen verboten. Wir fordern BAYER auf, endlich alle Pestizide der Gefahrenklasse 1 vom Markt zu nehmen“. Im vergangenen Jahr hatten 154 Organisationen aus 35 Ländern den BAYER-Konzern aufgefordert, den Verkauf von Thiodicarb und weiterer hochgefährlicher Pestizide einzustellen.

Kritik kommt auch von der West Virginia State University, deren Gebäude direkt neben dem Werk liegen. Hazo Carter, Präsident der Universtität, schrieb gestern in einem Brief an den Leiter des Werks: „Ich möchte energisch unterstreichen, dass wir, die wir in der Nachbarschaft des Werks leben, arbeiten und studieren, ernsthafte Schritte von Bayer erwarten. Die Nachbarn müssen kurzfristig und detailliert über Unfälle informiert werden“. Carter kritisiert, dass ein von BAYER eingerichtetes Notfalltelefon nicht funktionierte und dass die Universitäts-Leitung erst aus dem Radio von dem Unfall erfuhr.

Das Werk in Institute gehörte früher zu UNION CARBIDE und war das „Schwester-Werk“ der Fabrik in Bhopal. In Bhopal fielen 1984 mindestens 4000 Menschen der Chemikalie Methyl-Isocyanat (MIC) zum Opfer. Heute ist Institute das einzige Werk in den USA, in dem MIC in großen Mengen produziert und gelagert wird. Etwa die vierfache Menge des in Bhopal ausgetretenen MIC lagert in der Fabrik, genaue Angaben verweigert die Werksleitung. Ein worst-case-Szenario kam 1994 zu dem Ergebnis, dass bei einem Großunfall in einem Umkreis von 15 km tödliche Vergiftungen auftreten könnten. Bevor das Werk von BAYER gekauft wurde, kam es in Institute zu mehreren schweren Unfällen mit Todesfolgen.

weitere Informationen:
Artikel “Bayer's odor alert called abysmal”
Liste “Unfälle bei Bayer”
Hintergrund “Bayer plant still home to MIC stockpile / MIC killed thousands in Bhopal”
Verbot von Thiodicarb in der EU: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:139:0028:0029:DE:PDF

[DGB] CO-Pipeline

CBG Redaktion

Stellungnahme zur Presse Info „DGB NRW unterstützt CO-Pipeline“ vom 9. Januar 2008

Es ist traurig mit anzusehen, wie sich Guntram Schneider, DGB-Vorsitzender von Nordrhein-Westfalen, zum Propagandist des BAYER-Konzerns macht und dabei nicht einmal vor Falsch-Aussagen zurückschreckt. Das Argument von Schneider, der „Transport chemischer Grundstoffe und Gase in Pipelines ist allemal besser, als das CO in LKWs über Autobahnen und Straßen zu fahren, so wie dies bislang gemacht wird“ ist schlichtweg verkehrt. Kohlenmonoxid darf nur in kleinen Mengen und unter hohen Sicherheitsauflagen auf Straßen transportiert werden. Die BAYER-Werke werden nicht per LKW mit CO beliefert – dies wäre völlig unrentabel. Das giftige Gas wird dort produziert, wo es benötigt wird - und dieses Prinzip, das z.B. auch für Phosgen gilt, muss aus Sicherheitsgründen unbedingt bestehen bleiben.

Der DGB-Vorsitzende sollte lieber für die Erhaltung der Arbeitsplätze bei BAYER kämpfen, statt sich auf unverbindliche Versprechen des Konzerns zu verlassen. Trotz eines Rekord-Gewinns im vergangenen Jahr will BAYER in der Kunststoffproduktion ein Zehntel aller Arbeitsplätze wegrationalisieren. BAYER MATERIAL SCIENCE (BMS) hat in den ersten neun Monaten 2007 einen Gewinn von 843 Mio Euro erzielt, dennoch sollen von den 15.000 Stellen bei BMS allein in Deutschland rund 500 vernichtet werden. Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht moniert, dass BAYER keinerlei verbindliche Angaben zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen gemacht hat.

Zudem unterschlägt Guntram Schneider, dass seine Meinung keineswegs Konsens im DGB ist. Der DGB Bergisch Land hat schon im August die Geschlossenheit aller politischen Gruppen beim Widerstand gegen die Pipeline gefordert. Der Vorsitzende des DGB Bergisch Land, Hans Peters, kritisierte: „Ich wage mir nicht auszudenken, was passieren würde, wenn der DGB aus sozialpolitischen oder arbeitsmarktlichen Erwägungen Enteignungen von BAYER-Unternehmensbereichen zum Wohle der Allgemeinheit nach unserer Verfassung fordern würde. Diesen Aufschrei möchte ich erleben“. Erst auf Druck der IG BCE verließ der DGB NRW seine ursprünglich neutrale Position und sprach sich für die Pipeline aus.

Der Bau der Pipeline dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern privatwirtschaftlichen Interessen. BAYER könnte genauso gut die veraltete CO-Produktion in Uerdingen durch eine modernere und umweltfreundlichere Anlage ersetzen – auch wenn dies etwas teurer ist. Es gibt keinen Grund, die Bevölkerung unnötigen Gefahren auszusetzen.

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
www.CBGnetwork.org