Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Beitrag veröffentlicht im “Tag: 1. Januar 2000

[Versprechungen] Presse-Information CBG vom 10.11.20

CBG Redaktion

Nur leere Versprechungen

Ministerin Klöckner verzögert Glyphosat-Maßnahmen

Bereits Mitte April 2018 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Strategie zur Minimierung der Verwendung glyphosathaltiger Pestizide vorgestellt. Dazu gehörten ein Verbot der Verwendung in Privatgärten, in der Nähe von Gewässern und auf allgemein zugänglichen Flächen rund um Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und Altenheime. Auch wollte die CDU-Politikerin letzte Ausnahmen hinsichtlich der Glyphosat-Nutzung in Naturschutzgebieten und dort, wo ein ausreichender Artenschutz nicht gewährleistet werden kann, streichen. Doch geschehen ist bisher nichts.

„Im Koalitionsvertrag heißt es eindeutig: ‚Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.’ Julia Klöckner muss das jetzt endlich umsetzen“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Auch in dem Anfang August vorgelegten Entwurf für ein Insektenschutz-Gesetz fehlen Regelungen zu Glyphosat, obwohl das Breitband-Herbizid die Nahrungsgrundlage vieler Tiere zerstört. Dementsprechend kritisierte Ulrich Stöcker, Bereichsleiter „Naturschutz und Biodiversität“ der Deutschen Umwelthilfe, das Paragrafen-Werk als „Armutszeugnis“.

Auf anderen Gebieten tut die Bundesregierung ebenfalls zu wenig, um das Aussterben der Arten zu verhindern. So unterlässt sie es, Maßnahmen zum Schutz der Blumenwiesen zu ergreifen, wie sie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eigentlich vorsieht. Deshalb hat Brüssel 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Eine letzte Mahnung zur Umsetzung der Bestimmungen stellte die EU der Großen Koalition Ende Oktober zu. Sollten CDU und SPD auch diese missachten, droht sogar eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Ganz offensichtlich hat der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in Berlin keine Priorität. „Offensichtlich will die Bundesregierung abwarten, bis über ihre eigenen Ankündigungen Gras gewachsen ist. Dass sie sich überhaupt bewegt hat, war das Resultat langer Anstrengungen und zivilgesellschaftlichen Streitens auf der Straße. Nun muss es erneut eine unüberhörbare Basisbewegung geben, die die Erfüllung der Versprechungen einfordert – und darüber hinausgehend – ein völliges Verbot von Glyphosat“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend fest.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Vergleichsvorschlag] Presse-Information CBG vom 03.11.20

CBG Redaktion

BAYER lässt Frist für Vergleichsvorschlag verstreichen

Die Glyphosat-Hängepartie geht weiter

Der BAYER-Konzern konnte seinen Vergleichsvorschlag zu den Schadensersatz-Prozessen in Sachen „Glyphosat“ nicht fristgerecht vorlegen. Er musste den von dem zuständigen Richter Vince Chhabria gesetzten Termin verstreichen lassen. Eine Einigung mit den RechtsanwältInnen, die rund 125.000 KlägerInnen vertreten, ist weiterhin nicht in Sicht. „Obwohl Fortschritte erzielt wurden, wird dieser Prozess mehr Zeit brauchen“, erklärte der Agro-Riese. Er vermochte noch nicht einmal die genaue Zahl der bisher geschlossenen Übereinkommen zu nennen. „Im Zusammenhang mit glyphosat-basierten ROUNDUPTM-Produkten hat das Unternehmen zu etwa 88.500 Klagen verbindliche Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, ist derzeit dabei, diese abzuschließen oder hat sich dem Grund nach geeinigt“, heißt es lediglich.

Chhabria hatte diese Verhandlungen angeregt. Für die Dauer der Mediationsgespräche unter Leitung des Anwaltes Kenneth Feinberg verhängte er ein Moratorium über die laufenden Verfahren und setzte keine neuen Gerichtstermine an.

Einen ersten Vergleichsvorschlag hatte BAYER bereits Ende Juni 2020 eingereicht. Die Aktien-Gesellschaft bekundete seinerzeit, drei Viertel der vorliegenden Fälle geklärt zu haben. Auch für die neuen Klagen, mit denen zu rechnen war, weil der Global Player es ablehnt, Glyphosat vom Markt zu nehmen, präsentierte er eine Lösung. Der Konzern wollte diese der Zuständigkeit der Gerichte entziehen und einem unabhängigen Wissenschaftsgremium überantworten. Ein „Class Science Panel“ sollte in einem mehrjährigen Prozedere eruieren, ob von Glyphosat tatsächlich eine Krebs-Gefahr ausgeht und die KlägerInnen Anspruch auf Entschädigungen haben. „Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben“, meinte BAYER.

Später stellten sich die gemachten Angaben als falsch heraus. Bis Ende September existierten lediglich 48.000 Deals. Entsprechend ungehalten reagierte Chhabria. Auch das Ansinnen, künftigen Glyphosat-Geschädigten den Rechtsweg zu verbauen, fand seine Zustimmung nicht. Der Jurist stellte infrage, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage ( d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – ROUNDUP in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“.

Darum akzeptierte er den Vergleichsvorschlag nicht und ordnete eine Überarbeitung bis zum 2. November an. Sollte BAYER bis dann nicht liefern, überlege er sich, das Prozess-Moratorium wieder aufzuheben, drohte Vince Chhabria damals.

„Es ist ein Skandal, dass BAYER die Glyphosat-Geschädigten so lange hängen lässt. Vor bald zweieinhalb Jahren begann der erste Prozess, und bis jetzt hat niemand der Krebskranken auch nur einen müden Dollar gesehen. Inzwischen sterben schon die ersten“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Trump-Wahlkampf] Presse-Information CBG vom 21.10.20

CBG Redaktion

177.000 Dollar an Wahlkampf-Hilfe für die Republikaner

BAYER sponsert Trump

Bisher investierte BAYER rund 522.000 Dollar in den US-Wahlkampf. Von den deutschen Unternehmen wendeten nur T-MOBILE, FRESENIUS und BASF mehr auf. Das geht aus den Zahlen der „Federal Election Commission“ hervor, die das „Center for Responsive Politics“ auswertete (Stichtag: 30 September). Im Gegensatz zu T-MOBILE & Co. zeigte der Leverkusener Multi dabei eine deutliche Präferenz für die Republikaner. Deren Kongress-KandidatInnen erhielten 59 Prozent der rund 300.000 Dollar, die der Leverkusener Multi hier anlegte. Während der Konzern das Geld bei den Wahlen zum „House of Representatives“ noch annähernd gleich verteilte, bevorzugte er bei den Wahlen zum Senat eindeutig Angehörige der republikanischen Partei. Von den dort insgesamt verteilten 56.000 Dollar erhielten deren KandidatInnen 52.000 Dollar. Auch die anderen deutschen Firmen bedachten auf diesem Feld schwerpunktmäßig die Republikaner, aber so eindeutig wie BAYER positionierte sich keine. Ganz offensichtlich will der Agro-Riese mit dieser Vergabe der Mittel Eventualitäten vorbeugen und im Falle eines Sieges von Joe Biden zumindest ein Durchregieren der Demokraten verhindern. Besonders die von der Partei angekündigte Teil-Rücknahme der von Donald Trump erwirkten Senkung des Unternehmenssteuer-Satzes von 35 auf 21 Prozent bereitet dem Global Player Unbehagen. Und ohne Mehrheit in beiden Kammern brächten Biden & Co. eine solche Reform nicht durch.

Nicht nur von Trumps Steuer-Geschenken profitierte der Leverkusener Multi in den letzten Jahren enorm. Auch die MONSANTO-Übernahme traf auf das Wohlwollen des US-Präsidenten. Zudem räumte er dem Pillen-Produzenten zahlreiche lästige Umwelt-Bestimmungen etwa zum Schutz des Wassers oder aussterbender Tierarten ganz oder teilweise aus dem Weg. Der New York Times zufolge lockerte Donald Trump während seiner Amtszeit fast 100 solcher Regelungen. Vor allem jedoch leistete er dem Konzern Schützenhilfe in Sachen „Glyphosat“. So intervenierten Regierungsstellen in einem Schadensersatz-Prozess zugunsten BAYERs und brachten Thailand durch massiven politischen Druck davon ab, ein geplantes Glyphosat-Verbot zu vollstrecken.

In den USA dürfen Firmen Parteien nicht direkt sponsern, nur auf lokaler oder regionaler Ebene gestattet das Land eine solche Praxis. Darum gründen die Unternehmen sogenannte Politische Aktionskommitees (PACs), die unter ihren leitenden Angestellten Spenden sammeln. Auf die Verwendung der Beträge haben diese aber keinen Einfluss. „Das BAYERPAC unterstützt Kandidaten, die im Einklang mit den politischen Zielen BAYERs stehen, ohne Rücksicht auf die persönlichen politischen Präferenzen der Führungskräfte“, erklärt die Aktien-Gesellschaft dazu. Die Partei-Zugehörigkeit der PolitikerInnen spiele hierbei keine Rolle, bekundet sie, es käme nur auf die Qualifikation an. Aber die PACs hätten durchaus auch die Möglichkeit, Zahlungen an politische Parteien oder andere politische Organisationen zu leisten, wenn deren Ansichten mit denen BAYERs übereinstimmten, erklärt der Konzern.

Der Pillen-Produzent vermeidet es aber, sich ausschließlich an eine Partei zu binden, weil sein Schicksal dann zu sehr von deren Wohlergehen abhinge. Unabhängig von weltanschaulichen Erwägungen trachtet er vielmehr danach, sich alle Optionen offenzuhalten und gezielt solche Personen mit Spenden zu bedenken, die an Schaltstellen sitzen, um sich dort Zugang und Einfluss zu erkaufen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert generell ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien, PolitikerInnen und think tanks. „Die US-amerikanische Politik befindet sich im Würgegriff von LobbyistInnen und potenten Geldgebern. Fortschritte beim Umwelt- und VerbraucherInnenschutz werden dadurch blockiert, das Allgemeinwohl bleibt auf der Strecke. Aus dem hehren Ideal der amerikanischen Verfassung ‚One man, one vote’ ist ein schnödes ‚One dollar, one vote’ geworden“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

[Regulierungen] Presse-Information CBG vom 15.10.20

CBG Redaktion

Jetzt muss die EU-Chemiepolitik BAYER & Co. trotzen!

Brüssel kündigt strengere Regulierungen von Pestiziden und anderen Stoffen an

Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Union ihre Chemikalien-Strategie für Nachhaltigkeit vorgestellt. Diese versteht sich als Teil des „Green Deals“ und beabsichtigt, „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“. Darum will die EU-Kommission diese Substanzen strenger regulieren. So kündigt sie beispielsweise neue Maßnahmen zur Eindämmung von Gefahren an, die hormon-ähnlich wirkende Produkte –sogenannte endokrine Disruptoren – hervorrufen, zu denen unter anderem Pestizide wie BAYERs Glyphosat gehören. Bei schwer abbaubaren Stoffen sieht die EU ebenfalls Handlungsbedarf. Zudem plant sie, die Gefährdungen, die von Kombinationswirkungen der Industrie-Erzeugnisse ausgehen, zu minimieren.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt dieses Vorhaben. „Diese Chemikalien-Strategie war überfällig. Jahr für Jahr kommen mehr Chemikalien auf den Markt, die immer mehr Menschen krank machen“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann fest. Stelzmann verweist dazu auf Angaben der Vereinten Nationen, wonach sich die Produktionskapazitäten der Branche zwischen den Jahren 2000 und 2017 verdoppelt haben. Und von 2017 bis 2030 erwartet die UN bei den Verkäufen chemischer Produkte wiederum fast eine Verdoppelung. Dabei beziffert die Weltgesundheitsorganisation die Zahl der Todesfälle durch Kontakt mit chemischen Substanzen schon jetzt auf 1,6 Millionen jährlich.

Obwohl die Europäische Union ihre Chemie-Politik zweifellos ehrgeizigen Zielen unterstellt, lässt das Vorhaben Fragen offen, und das nicht nur, weil die gestern veröffentlichten Dokumente kaum eine Gelegenheit auslassen, die große Bedeutung der chemischen Industrie für das Gedeihen Europas herauszustellen. Bereits im Vorfeld hatte es nämlich immense Lobby-Anstrengungen von BAYER & Co. gegeben, die in Teilen der Kommission auch verfingen. So intervenierten die Generaldirektion Industrie und die Generaldirektion Gesundheit vor der Verabschiedung der Strategie zugunsten der Konzerne und plädierten für schwächere Bestimmungen. „Jetzt muss die EU den Worten Taten folgen lassen und darf sich dem Druck der LobbyistInnen nicht beugen“, fordert Stelzmann deshalb.

Die Reaktionen der Chemie-Verbände auf die Verkündung der Chemikalien-Strategie stimmen schon mal auf eine beschwerliche Umsetzung ein. Der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI) streicht beispielsweise besonders die geplante Einrichtung eines Runden Tisches heraus, an dem die Global Player gedenken, ein gewichtiges Wörtchen mitzureden, „bevor konkrete Vorschläge zur Änderung von Vorschriften gemacht werden“. Und der CEFIC, das VCI-Pendant auf europäischer Ebene, vermeint sogar schon Stimmen aus den Reihen der Kommission vernommen haben, die versichern, „dass es nur eine sehr zielgerichtete Revision der bisherigen Regulierungen geben wird.“

„BAYER & Co. bringen sich bereits jetzt in Stellung, um eine Chemie-Wende zu verhindern. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ist darauf jedoch vorbereitet und wird ihrerseits alles tun, es dazu nicht kommen zu lassen“, konstatiert Stelzmann abschließend.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Bericht] Pestizide, Umwelt, Menschenleben

CBG Redaktion

Die CBG-Tagung 2020: Ein Bericht

Trotz der Corona-Pandemie hat die Jahrestagung stattgefunden- unter der Einbeziehung aller erdenklichen Sicherheitsmaßnahmen. Wir blicken auf einen erfolgreichen und informativen Tag zurück und danken allen ReferentInnen, ehrenamtlichen HelferInnen, FörderInnen und natürlich unseren BesucherInnen.

Ende Juli 2020 startete die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ihre „Glyphosat-Stopp jetzt!“-Kampagne. Da lag es nahe, dass die Coordination auch ihre alljährliche Jahrestagung dem Total-Herbizid und den anderen Ackergiften BAYERs widmete. „Pestizide, Umwelt, Menschenleben“ lautete deshalb am 10. Oktober in Düsseldorf das Thema.

Zum Auftakt sprach die Köchin und derzeit als Parteilose für die österreichischen Grünen im EU-Parlament sitzende Sarah Wiener – live per Internet zugeschaltet – ein Grußwort. „Pestizide allgemein haben in unserer Umwelt nichts verloren“, stellte sie gleich zu Beginn klar. Dann berichtete Wiener vom Stand der Dinge bei dem Versuch Österreichs, Glyphosat zu verbieten, und gab Einblick in ihre Parlamentsarbeit. Sie klagte über die Landwirtschaftspolitik, die Millionen an Subventionen in die alten agro-industriellen Strukturen pumpt, sah allerdings auch Hoffnungsschimmer wie die avisierte neue Chemikalien-Politik. Der allerdings droht Ungemach durch das Extrem-Lobbying von BAYER & Co. Umso mehr baute Sarah Wiener deshalb auf Druck von außen: „Ich finde es toll, dass ihr so engagiert seid und uns den Rücken stärkt.“

Ihr folgte der Imker Bernhard Heuvel, der über das von Pestiziden mitverursachte Insektensterben im Allgemeinen und Bienensterben im Besonderen sprach. Dabei legte er den perfiden Wirk-Mechanismus der neueren Insektizide bloß. So bringt etwa BAYERs PREMISE mit dem zu Gruppe der Neonicotinoide zählenden Inhaltsstoff Imidacloprid Termiten nicht etwa via chemischer Keule sofort zur Strecke. Das Mittel setzt vielmehr auf Hilfskräfte. „PREMISE erlaubt es der Natur, zu übernehmen und die Termiten zu zerstören“, hält das Unternehmen fest.

Das Produkt selber führt bei den Tieren „nur“ zu Verhaltensstörungen. Auf einmal pflegen sich die Insekten nicht mehr und unterstützen sich auch nicht mehr gegenseitig, so dass sie für Mikroorganismen wie etwa Boden-Pilze ein leichtes Opfer werden. Praktischer Nebeneffekt: Der Tatbeweis ist nur schwer zu erbringen. Nach der Mittagspause nahm sich Susan Haffmanns vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN), per Skype aus Hamburg ins Stadtteilzentrum Bilk flimmernd, Deutschlands Exporte von besonders gefährlichen Ackergiften in Länder der sogenannten Dritten Welt vor.

Dabei konzentrierte sie sich aus gegebenem Anlass besonders auf Kreationen des Leverkusener Multis. An Jan Pehrke von der Coordination war es dann, einen allgemeineren Blick auf die Agro-Chemikalien des Konzerns zu werfen. Nach einem Schnelldurchlauf durch die Geschichte der Sparte setzte er die drei Schwerpunkte „Doppelte Standards bei der Pestizid-Vermarktung“, „Bienensterben durch GAUCHO & Co.“ und „Glyphosat“, weil es viele Aktivitäten der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN dazu gab und gibt.

Einzelheiten zur aktuellen „Glyphosat-Stopp jetzt!“-Kampagne lieferte gleich im Anschluss CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Er ging dazu noch mal an ihren Ausgangspunkt zurück – BAYERs Versuch, einen juristischen Schlussstrich in Sachen „Glyphosat-Klagen“ zu ziehen – und legte ihre zentralen Forderungen dar. Stelzmann ordnete sie jedoch zugleich in den Gesamtzusammenhang der bisherigen CBG-Kampagnen ein und strich dabei das verbindende Element heraus, als da wäre: ins Herz der Bestie vorzustoßen und am Profit-System anzusetzen.

Mit diesem Beitrag endete dann eine Jahrestagung, die anders verlief als alle bisherigen. Die Corona-Pandemie zwang zu Vorsichtsmaßnahmen wie dem Masken-Tragen und dem Sitzen in weiten Abständen zueinander und sorgte für zwei nur virtuell anwesende RednerInnen. Aber die rund 30 TeilnehmerInnen nahmen all das wacker auf sich, weil es mit der Konzern-Kritik ein übergeordnetes politisches Interesse gab, und bereuten es auch nicht.

[gallery]

[Ticker] Glyphosat-Ticker

CBG Redaktion

Hier findet Ihr stets aktuelle News und Hintergrund-Informationen zu aktuellen Geschehnissen rund um das Thema Glyphosat.

Bloggen für BAYER

„Warum Glyphosat für mich auch gute Seiten hat“, legte der Landwirt Willy Kremer-Schillings einmal in einem Gastbeitrag für die Rheinische Post dar. Einen Hauptgrund verschwieg er dabei aber: Er bekommt von BAYER & Co. Geld dafür, solche Meinungen zu vertreten. Bauer ist Kremer-Schillings nämlich nur im Neben-Nebenerwerb. Hauptberuflich verkauft er Pestizide und Kunstdünger und betreibt unter dem Künstlernamen „Bauer Willy“ einen Blog. Darin wirbt er für Ackergift und Gentechnik, verharmlost die Gefahr von Kunstdünger-Rückständen und versucht die Landwirtschaftspolitik im Sinne der Agrar-Lobby zu beeinflussen. In seinem Buch „Sauerei“ verteidigt er laut taz „seitenweise Agrarchemie-Konzerne wie die BAYER-Tochter MONSANTO“. Dementsprechend zeigen sich die ÖffentlichkeitsarbeiterInnen des Leverkusener Multi stets begeistert darüber, „was ein gewisser Bauer Willy“ alles so lostritt. Auch NGO-Watch gehört zu dessen Arbeitsfeldern. „Ständige Analyse der Kampagnen“ verspricht er seinen Geldgebern. Und Kremer-Schillings ist nicht allein. Sein „Bauer Willy“ hat derweil viele Ableger im Netz wie z. B. den Blog „Ich liebe Landwirtschaft“, den Jutta Zeisset mit freundlicher Unterstützung von BAYER & Co. betreibt.

EPA gelobt Besserung

Unabhängig war die US-amerikanische Umweltbehörde EPA nie, aber unter Donald Trump nahm der politische und wirtschaftliche Einfluss noch einmal stark zu. So diente sich die „Environment Protection Agency“ dem Leverkusener Multi in einem Glyphosat-Entschädigungsprozess sogar einmal als Entlastungszeuge an, der dem umstrittenen Herbizid einen Persilschein ausstellte. Auch erhielten die WissenschaftlerInnen die Anweisung, sich bei ihren Pestizid-Analysen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen. Damit nicht genug, bearbeiteten die Abteilungsleiter die Analysen anschließend noch. Auf diese Weise verschwanden aus einer Expertise zum BAYER-Pestizid Dicamba plötzlich Passagen über das Gefährdungspotenzial des Mittels. Der neue US-Präsident Joe Biden will diese Entwicklung aber rückgängig machen. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können“, sagte er Ende Januar 2021. Und die Behörde selber kündigte unter ihrem neuen Direktor Michael S. Regan konkrete Maßnahmen an: „Diese Administration ist verpflichtet, mutmaßliche Verstöße gegen die wissenschaftliche Integrität zu untersuchen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Entscheidungen der EPA auf der Grundlage strenger wissenschaftlicher Informationen und Standards getroffen werden.“ Der Bericht zu den ominösen Umständen der Dicamba-Zulassung im Jahr 2018 liegt bereits vor (siehe auch Ticker 3/21).

EPA überprüft Glyphosat-Entscheidung

Im Zuge eines Klage-Verfahrens gegen die vorläufige Glyphosat-Zulassungsverlängerung räumte die US-Umweltbehörde EPA gravierende Fehler bei der Genehmigung des Pestizides ein. Darum beantragte sie vor Gericht, den von Umweltverbänden und anderen Gruppen angestrengten Prozess vorerst auszusetzen, um die Entscheidung vom Januar 2020 überprüfen zu können. Konkret hält es die „Environment Protection Agency“ für notwendig, schädigende Effekte von Glyphosat auf Monarchfalter-Populationen genauer zu untersuchen und die Gefahren detaillierter zu analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen. Den KlägerInnen – unter anderem die Organisationen „Center for Food Safety“ (CFS), „Farmworker Association of Florida“ und „Beyond Pesticides“ – geht die Umweltbehörde in ihrem Antrag nicht weit genug. Sie verlangen von der Agency, auch die von der Agro-Chemikalie ausgehenden Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nochmals in Augenschein zu nehmen. Dazu zitierten sie aus einer im Giftschrank verschwundenen EPA-internen Untersuchung, die „überzeugende Belege“ für einen Zusammenhang zwischen einer Glyphosat-Exposition und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms, einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, fand. Zudem fordern CFS & Co. die „Environment Protection Agency“ auf, die Glyphosat-Zulassung für die Zeit der Neubewertung auszusetzen.
Flächendeckender Glyphosat-Einsatz
In den USA beläuft sich der jährliche Glyphosat-Einsatz nach Angaben der Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh auf ein Kilogramm pro Hektar.

Glyphosat macht resistent

Die Patentschrift bescheinigt Glyphosat auch eine Wirkung als Antibiotikum. Das bringt jede Menge Nebenwirkungen mit sich. So wirbelt dieser Effekt den Bakterien-Haushalt im Darm von Kühen und Bienen durcheinander, was die Tiere anfälliger für Krankheiten werden lässt. Zudem sorgt er für die Ausbreitung von Resistenzen. Die Forscherin Ariena von Bruggen fand schon Zitrusfrüchte, die nicht mehr auf Antibiotika reagieren, weil sie eine Überdosis Glyphosat intus hatten. Über die Nahrungskette kann sich diese Unempfindlichkeit auch auf den Menschen übertragen, was große Gesundheitsrisiken birgt. Die Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh (s. o.) warnt deshalb: „Meiner Meinung nach darf man nicht allein Tierhalter und Kliniken für hohe Antibiotika-Einträge in die Umwelt und die Entstehung multiresistenter Keime verantwortlich machen. Schuld an der Resistenz-Entwicklung ist auch die Tatsache, dass mit behördlicher Genehmigung flächendeckend und in großen Mengen Glyphosat eingesetzt wird.“

Glyphosat verseucht Wälder

Die Inwertsetzung von Wäldern macht aus diesen simple Holz-Plantagen. Oftmals bestehen die Areale aus Fichten- und Tannen-Monokulturen, da diese Bäume schnell wachsen und dementsprechend schnell zu Geld zu machen sind. Damit neben diesen Pflanzungen nichts anderes aus dem Boden sprießt, kommt in der kanadischen Provinz British Columbia per Flugzeug ausgebrachtes Glyphosat zum Einsatz. Auf einer Fläche von bis zu 1,3 Millionen Hektar geht das Herbizid nieder. Mit entsprechenden Folgen, wie jetzt WissenschaftlerInnen der „University of Northern British Columbia“ zeigten. Das Team um Nicole Botten wies in Himbeeren und Heidelbeeren Glyphosat-Rückstände nach, die sich – entgegen den Behauptungen BAYERs – bis zu ein Jahr hielten. In anderen Gewächsen überdauerte das Mittel sogar bis zu zwölf Jahre. Besonders Indigene, die in den Forsten Früchte oder Heilkräuter sammeln, leiden dem Journalisten Peter Ewart zufolge unter den Kontaminationen.

Glyphosat-Teilrückzug ab 2023

Ende Mai 2021 hatte der BAYER-Konzern die Vergleichsverhandlungen in Sachen „Glyphosat“ platzen lassen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen neuen – mit Nachbesserungen vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen präsentierte er einen „Fünf-Punkte-Plan“. Dieser sieht auch einen Vermarktungsstopp des Herbizids für den Haus- und Gartensektor in den Vereinigten Staaten vor, denn die meisten Entschädigungsansprüche stammen von Privat-KundInnen. Ein Schuldeingeständnis sieht der Leverkusener Multi damit allerdings nicht verbunden. „Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken“, erklärte er. Ende Juli nannte das Unternehmen schließlich ein konkretes Datum für den Ausstieg. Ab 2023 beabsichtigt er, die Produkte durch Erzeugnisse mit anderen Wirkstoffen zu ersetzen.

Neuer Glyphosat-Prozess

Im Juli 2021 begann in den Vereinigten Staaten der vierte Glyphosat-Prozess. Donnetta Stephens macht das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vertriebene Herbizid für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich. Deshalb reichte sie im August 2020 eine Klage auf Schadensersatz ein; 30.000 weitere liegen gegenwärtig noch vor. Wegen des schlechten Gesundheitszustandes der 70-Jährigen beantragten ihre RechtsvertreterInnen, den Fall schnell zu Gericht gehen zu lassen, was der kalifornische „San Bernardino County Superior Court“ auch ermöglichte. „Sie hat das ROUNDUP über 30 Jahre lang verwendet und war ihm stark ausgesetzt“, so Anwalt Fletcher V. Trammell zur Begründung der Entschädigungsansprüche. Andere mögliche Ursachen für die Erkrankung schloss er aus: „In ihrer Familie trat Non-Hodgkin sonst nicht auf.“ Bei den Verhandlungen will der Jurist sich nicht nur auf die in den früheren Verfahren vorgelegten Beweise stützen. Mit dem Onkologen Barry Boyd und der Toxikologin Luoping Zhang, deren im Jahr 2019 veröffentlichte Metastudie zu Glyphosat und NHL einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Krebes konstatiert hatte, berief er zwei neue KronzeugInnen gegen das Mittel.

BAYER ruft Supreme Court an

Ende Mai 2021 ließ der BAYER-Konzern die Glyphosat-Vergleichsverhandlungen platzen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen weiteren mit Nachbesserungen – vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen setzt der Global Player jetzt vor allem darauf, ein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshof der USA zu seinen Gunsten in der Sache zu erzwingen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sieht er gute Chancen, denn in dem Gremium sitzen keine Geschworenen, die sich seiner Meinung nach nur von ihren Gefühlen leiten ließen, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu oft von Trumps Gnaden. Das Unternehmen hält die juristische Auseinandersetzung für eine Bundesangelegenheit, die in die Zuständigkeit des Supreme Courts fällt, weil die „Environment Protection Agency“ (EPA) als Bundesbehörde das Mittel bundesweit zugelassen und ihm Unbedenklichkeit bescheinigt habe. Mitte August 2021 rief der Konzern nun dieses Gericht an und ersuchte es, ein von der Aktien-Gesellschaft als mangelhaft empfundenes Urteil zu überprüfen, das eine untere Instanz in dem Verfahren „Hardeman vs. MONSANTO“ gegen die BAYER-Tochter gefällt hatte. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht des Agro-Riesen ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienten, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“. Ob der Supreme Court den Antrag annimmt und sich mit der Angelegenheit befassen wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Mehr Glyphosat-Rückstellungen

Der BAYER-Konzern will den Fall „Glyphosat“ mit aller Macht vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten – den Supreme Court – bringen und dort ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten erzwingen (s. o.). Der Leverkusener Multi hat jedoch auch Vorkehrungen für ein Scheitern dieser Strategie und ein „Weiter so“ mit Klagen, Prozessen und Vergleichen getroffen. Allerdings rechnet der Agro-Riese dafür noch einmal mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand. Darum stockte er die Rückstellungen von bisher zwei Milliarden Dollar noch einmal um 4,5 Milliarden Dollar auf. „Wir wollen damit gegenüber unseren Investoren deutlich machen, dass die Risiken des Glyphosat-Rechtsstreits angemessen in der Bilanz abgebildet sind“, erklärte BAYER-Chef Werner Baumann Ende Juli 2021 wenige Tage vor der Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das erste Halbjahr.

BAYER verliert Glyphosat-Prozess

Im Mai 2019 hatte ein Geschworenen-Gericht im US-amerikanischen Oakland den Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod recht gegeben und die BAYER-Tochter MONSANTO zur Zahlung von insgesamt zwei Milliarden Dollar Strafe und Schmerzengeld verurteilt. Später reduzierte ein Richter die Summe auf 87 Millionen Dollar. Das reichte dem Leverkusener Multi allerdings nicht. Er ging in Berufung – und strich wieder eine Niederlage ein. Im August 2021 bestätigte der „Court of Appeal for California“ die Entscheidung. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand der Court. Er bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren eines Produkts zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis des Unternehmen als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die JuristInnen. Zudem warfen sie dem Konzern vor, „die wissenschaftliche Untersuchung von Glyphosat und ROUNDUP behindert oder verzerrt“ und es versäumt zu haben, „angemessene Studien zu Glyphosat und ROUNDUP durchzuführen“. Auch der neuesten Prozess-Strategie BAYERs erteilte der Richter Winifred Smith eine Abfuhr. Der Agro-Riese will die Justiz der Einzelstaaten ausmanövrieren und den Fall „Glyphosat“ vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bringen (s. o.). Aber der „Court of Appeal“ ließ sich das Verfahren nicht so einfach aus der Hand nehmen und verwies auf die entsprechenden Paragrafen. Dementsprechend enttäuscht zeigte sich der Global Player. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, da das Urteil weder durch die Beweise in der Verhandlung noch durch das Gesetz gestützt wird“, erklärte er und kündigte an: „MONSANTO wird seine rechtlichen Möglichkeiten in diesem Fall prüfen.“

Strafe wg. MONSANTO-Listen

Ende Juli 2021 hat die französische Datenschutz-Behörde CNIL die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Die CNIL sah in der flächendeckenden Bespitzelung von über tausend AktivistInnen, PolitikerInnen, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen, welche die PR-Agentur FLEISHMANHILLARD von 2014 bis 2017 im Auftrag des Glyphosat-Produzenten durchführte (siehe SWB 3/19), einen Verstoß gegen die Datenschutz-Bestimmungen. Das Unternehmen hätte die Personen, über die es umfangreiche Akten anlegte, um die Lobby-Arbeit effizienter zu gestalten, informieren müssen, befand die Behörde. Sie gab damit der Beschwerde der Nachrichten-Agentur Agence France-Presse sowie diverser Zeitungen, TV-Kanäle und Radio-Stationen statt. „Die Entscheidung der französischen Datenschutz-Behörde in Sachen ‚MONSANTO-Liste’ ist eine schallende Ohrfeige für die deutschen DatenschützerInnen. Sie dürfen jetzt nicht weiter untätig bleiben und müssen den Vorgang auf Wiedervorlage legen“, forderte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) daraufhin in einer Presseerklärung. Die Coordination hatte sich nach Bekanntwerden des Bespitzelungsskandals an die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt, war da aber auf taube Ohren gestoßen. Die NRW-DatenschützerInnen zeigten sich mit den Antworten zufrieden, die der Leverkusener Multi ihnen nach einem Auskunftsersuchen erteilte und betrachteten den Fall damit als erledigt. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den Aktivitäten von MONSANTO um ein reines „Media-Monitoring“, bei dem eine „Auswertung der Beiträge mit dem Ziel, eine Person zu bewerten und ihr künftiges Verhalten abzuschätzen“, nicht stattfinde.

Glyphosat-Studien mangelhaft

Der Wiener Toxikologe Siegfried Knasmüller hat große Mängel in den Glyphosat-Studien festgestellt, die im Jahr 2017 zur Zulassungsverlängerung des Herbizids innerhalb der EU führten. Als „ein Desaster“ bezeichnete er die von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO und anderen Herstellern eingereichten Untersuchungen gegenüber dem Spiegel. Von den 53 Arbeiten, die der Forscher analysierte, sieht er nur vier Prozent als zuverlässig an und 32 Prozent als teilweise belastbar. 64 Prozent hingegen entsprechen ihm zufolge nicht den gängigen wissenschaftlichen Standards. So finden sich unter den Werken laut Knasmüller kaum wirkliche Krebs-Studien. Die meisten widmen sich der potenziellen Gen-Toxizität von Glyphosat, was lediglich Hinweise auf eine karzinogene Wirkung gibt. Noch dazu hat die Industrie diese Tests vornehmlich am falschen Objekt vorgenommen. Sie wählte Knochenmark-Zellen, die viel weniger Aufschluss über eine mögliche Krebs-Gefahr geben als Leberzellen. Zudem kam bei keiner einzigen der Arbeiten die „Comet Assay“-Technik zur Anwendung, die einen genaueren Aufschluss über DNA-Schädigungen gibt. Damit nicht genug, entdeckte der Wissenschaftler in den Versuchsreihen auch noch methodische Mängel wie die Verwendung einer zu geringen Zahl von Zellen oder Bakterien-Stämmen. Er kritisierte deshalb das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung (BfR), das während des Genehmigungsverfahrens die Federführung bei der Begutachtung innehatte, scharf. „Wie derart fehlerhafte Berichte von Zulassungsbehörden wie dem BfR akzeptiert werden konnten, ist mir ein völliges Rätsel“, so der Toxikologe. Für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) zeigte der Befund Knasmüllers einmal mehr, dass Handlungsbedarf in Sachen „Glyphosat“ besteht. „Glyphosat muss endlich vom Markt! BAYER muss haften! Die Opfer müssen entschädigt werden! Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter!“, hieß es in ihrer Presseerklärung.

Glyphosat stoppen!

Die kanadische Grünen-Politikerin Jenica Atwin hat eine Initiative zum Stopp von Glyphosat ins Leben gerufen und einen Gesetzesvorschlag ins Parlament eingebracht. „Dieser Erlass ändert den Pest Control Products Act, um die Herstellung, den Besitz, die Handhabung, die Lagerung, den Transport, den Import, den Vertrieb und die Verwendung von Glyphosat zu verbieten“, heißt es in der „Bill C-285“. Dabei ist Atwin bewusst, dass sie einen langen Weg vor sich hat. „Es geht gegen die großen Industrien“, sagt sie: „Es wird eine Menge Hürden geben, aber es ist der Beginn einer Diskussion.“

Ein bisschen weniger Glyphosat
Gegen einen Glyphosat-Stopp vor dem Auslaufen der EU-Zulassung Ende 2023 hatte die Große Koalition sich schon im September 2019 ausgesprochen. Sie gab sich mit einer Minderungsstrategie zufrieden. Für diese ließen sich die PolitikerInnen Zeit dann zu allem Übel auch noch Zeit bis kurz vor Toresschluss der Legislatur-Periode. Überdies fielen die Regelungen äußerst bescheiden aus. SPD und CDU verabschiedeten diese im Rahmen des Insektenschutz-Gesetzes. Für Glyphosat sehen die Bestimmungen ein Verbot nur für die Anwendung im Privatbereich und auf öffentlichen Grünflächen vor, die mengenmäßig kaum ins Gewicht fällt. Für das Ausbringen auf Äckern lassen Merkel & Co. hingegen zahlreiche Ausnahmen zu. So darf das Mittel gegen nicht wenige Wildkräuter nach wie vor zum Einsatz kommen. Auch wenn das Pflügen, die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge oder eines geeigneten Aussaat-Zeitpunkts nicht möglich ist, bleibt das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bis 2024 erlaubt. Erst dann erfolgt das Aus – und das auch noch unter Vorbehalt. Wenn die EU Glyphosat bis dahin nämlich nicht aus dem Verkehr zieht, wackelt auch der Beschluss der Bundesregierung. „Sollten sich in diesem Zusammenhang Änderungen der Dauer der Wirkstoff-Genehmigung ergeben, ist das Datum des vollständigen Anwendungsverbots gegebenenfalls anzupassen“, hält die „Pflanzenschutzanwendungsverordnung“ fest. Die anderen Vorgaben zur Handhabung der Ackergifte weisen ebenfalls starke Mängel auf. Sie beschränken sich auf Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens in bestimmten Schutzgebieten. Überdies gibt es viele Ausnahme-Tatbestände, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch zunahmen. So sicherten sich die Länder noch Öffnungsklauseln. Zudem drückte die CDU einen „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ durch, der den LandwirtInnen den Spritz-Entzug durch Zahlungen in Höhe von 65 Millionen Euro erleichtert.

Glyphosat und kein Ende?

Im Jahr 2023 läuft in der Europäischen Union die Glyphosat-Genehmigung aus. BAYER und die anderen Hersteller haben jedoch einen Antrag auf eine Zulassungsverlängerung gestellt. Und im Juni 2021 keimte bei ihnen auch Hoffnung auf. Da gab nämlich die sogenannte Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) ein positives Votum ab. Durch die Behandlung von Pflanzen mit Glyphosat sei kein „chronisches oder akutes Risiko“ für die VerbraucherInnen zu erwarten, hielt die AGG fest. Das Gremium, in dem sich Prüfbehörden-VertreterInnen aus Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und Schweden zusammenfanden, kam zu dem Schluss, dass „Glyphosat die Zulassungskriterien für die menschliche Gesundheit erfüllt“. Dementsprechend hieß es dann in der Pressemitteilung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA: „Eine Einstufung für Keimzell-Mutagenität, Karzinogenität oder Reproduktionstoxizität war nicht gerechtfertigt. Der Vorschlag der vier Mitgliedstaaten beabsichtigt keine Änderung der bestehenden Einstufung.“ BAYER zeigte sich erfreut. Der Bericht bestätige „die Schlussfolgerungen führender Gesundheitsbehörden“, so der Konzern. Trotzdem stehen die Zukunftschancen für das Herbizid nicht eben gut. „Ich glaube nicht, dass es eine ernsthafte Chance für eine Verlängerung der Glyphosat-Lizenz gibt. Dafür ist die politische Stimmung gegen das Mittel zu aufgeheizt“, zitierte das Handelsblatt einen EU-Insider. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird alles in ihren Kräften stehende tun, um es nicht zu einem Temperatur-Abfall kommen zu lassen.

Mehr Kindestode durch Glyphosat

In Brasilien erhöht sich durch Glyphosat-Rückstände im Wasser die Kindersterblichkeit. Das ergab die Studie „Down the River: Glyphosate Use in Agriculture and Birth Outcomes of surrounding Populations“ von Mateus Dias, Rudi Rocha und Rodrigo R. Soares. Eine Steigerung um fünf Prozent durch das Mittel machten die drei aus, was ein Plus von 503 Sterbefällen pro Jahr ergibt. Auch die Zahl der Frühgeburten und der Babys mit einem niedrigen Geburtsgewicht steigt den ForscherInnen zufolge. Alan Tygel von der PERMANENTEN KAMPAGNE GEGEN AGROGIFTE UND FÜR DAS LEBEN forderte daraufhin einen sofortigen Vermarktungsstopp. Der BAYER-Konzern sah dafür keinen Grund. Er nannte die wissenschaftliche Arbeit, die im Auftrag der „Latin American and the Caribbean Economic Association“ entstand, „unsolide und schlecht durchgeführt“ und betonte, der Sicherheit bei all seinen Produkten immer die höchste Priorität einzuräumen.

Glyphosat schädigt die Darmflora

Glyphosat hat das Potenzial, eine Schädigung der Darmflora, eine sogenannte Dysbiose, hervorzurufen. Das ergab eine Analyse von Studien, die Jacqueline A. Barnett und Deanna L. Gibson von der kanadischen „University of British Columbia“ vornahmen. Sogar als Auslöser für Gesundheitsstörungen, die viele MedizinerInnen mit einer Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) in Verbindung bringen, kommt das BAYER-Herbizid nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen in Betracht. „Glyphosat kann eine Rolle bei vielen Krankheiten spielen, die mit der Dysbiose in Zusammenhang stehen, darunter Zöliakie, entzündliche Darm-Erkrankungen und das Reizdarm-Syndrom“, so die Forscherinnen. Damit nicht genug, vermag das Pestizid durch seine Einwirkung auf das Darm-Mikrobiom Barnett und Gibson zufolge auch die psychische Gesundheit zu beeinträchtigen und beispielsweise Depressionen zu fördern.

Insektensterben durch Glyphosat

BAYERs Pestizid Glyphosat trägt zum Insektensterben bei. Einen neuen Beleg dafür liefert eine Studie, die WissenschafterInnen der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität gemeinsam mit ihren KollegInnen vom „Max-Planck-Institut für chemische Ökologie“ und des japanischen „National Institute of Advanced Industrial Science and Technology“ durchgeführten. Ihren Angaben zufolge greift das Herbizid ein Bakterium an, das in enger Symbiose mit dem Getreideplatt-Käfer lebt und Schutzfunktionen erfüllt, ohne die das Insekt nicht existieren kann. Dabei halten die ForscherInnen ihren Befund auch übertragbar: „Da wir beobachten konnten, wie Glyphosat die symbiotische Gemeinschaft schädigt, fragten wir uns, ob Glyphosat auch für andere Insekten, die auf ihre mikrobiellen Partner angewiesen sind, eine Gefahr darstellt.“

Glyphosat gegen Koka-Pflanzen

Der kolumbianische Präsident Iván Duque plant, die im Jahr 2015 von seinem Amtsvorgänger gestoppten Flugzeug-Sprüheinsätze mit Glyphosat zur Zerstörung von Koka-Pflanzen wieder anlaufen zu lassen (siehe auch SWB 3/21). Dabei fällt die Bilanz des Chemie-Krieges gegen die Droge verheerend aus, sowohl in gesellschaftlicher und sozialer als auch in gesundheitlicher und ökologischer Hinsicht. Entsprechend groß ist die Empörung im Land. Auch bei den aktuell stattfindenden Protesten, die sich massiver Gewalt von Polizei und Militär ausgesetzt sehen, spielt das Thema eine Rolle. So beteiligten sich indigene LandwirtInnen an einem landesweiten Streik und forderten die Regierung auf, „das Versprühen von Glyphosat aus der Luft und die Gesundheitsreform zu stoppen und die aus dem Friedensabkommen von 2016 erwachsenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Leverkusener Multi wollte sich der Financial Times gegenüber nicht zum neuen Glyphosat-Programm Kolumbiens äußern, da er nicht direkt in die Praxis involviert sei. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) forderte das Unternehmen dagegen unmissverständlich auf, das Pestizid für solche Einsätze nicht zur Verfügung zu stellen.

Glyphosat gefährdet Grundwasser

Bis zu 50 Prozent des ausgebrachten Glyphosats kann ins Grundwasser gelangen. Das stellte ein ForscherInnen-Team um Andreas Hartmann von der Universität Freiburg und Thorsten Wagener von der Universität Potsdam fest. Bisher ging die Wissenschaft davon aus, dass 99 Prozent des Pestizides im Boden versickert. Wie Hartmann und Wagener aber in einem Aufsatz, den die Zeitschrift Proceedings veröffentlichte, darlegen, leiten Risse und Hohlräume in der Erde große Mengen des Mittels bis ins Grundwasser weiter.

Mexiko: Glyphosat-Bann bleibt

Im Jahr 2020 hatte die mexikanische Regierung Glyphosat verboten. Der BAYER-Konzern ging gegen die Entscheidung gerichtlich vor, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Auch eine Klage des „National Farm Councils“, einer Vereinigung von GroßagrarierInnen, scheiterte.

Kein Glyphosat-Vergleich

Ende Mai 2021 ließ BAYER die Vergleichsverhandlungen mit den AnwältInnen der Glyphosat-Geschädigten platzen (siehe auch SWB 3/21). Der Konzern sah keine Chance mehr, den richterlichen Segen für sein Ansinnen zu bekommen, das Herbizid unbegrenzt weiter zu vermarkten, aber für weitere Gesundheitsschäden nur noch begrenzt zu haften. Stattdessen legte der Leverkusener Multi einen eigenen 5-Punkte-Plan zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten vor. Dieser sieht vor, auf den Packungen des Pestizids statt eines Warn-Labels einen Hinweis auf wissenschaftliche Studien zu Glyphosat anzubringen. Überdies erwägt der Agro-Riese, das Mittel nicht mehr auf dem PrivatkundInnen-Markt anzubieten, da aus diesem Kreis über 90 Prozent der KlägerInnen stammten. Zum Umgang mit künftigen Schadensersatz-Ansprüchen enthält der Plan nichts Konkretes. „Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu ROUND UP prüfen“, heißt es lediglich.

Niederlage im Fall „Hardeman“

Der Leverkusener Multi hat bisher in allen drei großen Glyphosat-Prozessen Niederlagen erlitten. Den ersten, den Dewayne Johnson gegen die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO angestrengt hatte, musste das Unternehmen sogar schon endgültig verloren geben. Und im Fall „Hardeman“ unterlag der Agro-Riese Mitte Mai 2021 in zweiter Instanz. Dabei hatte sich der Global Player gerade hier Chancen ausgerechnet, denn er konnte die US-amerikanische Umweltbehörde EPA als Entlastungszeuge aufbieten. Gemeinsam mit dem Justizministerium nutzte die Einrichtung das in den USA bestehende „Amicus Curiae“-Recht, das es Unbeteiligten gestattet, Stellungnahmen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben und plädierte auf Freispruch. „Der Kläger ist im Unrecht“, hieß es in dem „Brief of the United States as Amicus Curiae in Support of MONSANTO“, was das Wall Street Journal damals so kommentierte: „Die Trump-Administration stützt BAYER in Herbizid-Verfahren.“

FRAG DEN STAAT vs. BfR

Anfang 2019 hatte das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) die Initiative „Frag den Staat“ verklagt (Ticker 3/19). Die Behörde warf der Organisation vor, mit der Veröffentlichung eines BfR-Gutachtens zu Glyphosat, das diese unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert und auf ihrer Website veröffentlicht hatte, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Das 6-seitige Dokument spielt eine Schlüsselrolle im wissenschaftlichen Streit um das Pestizid. Im Jahr 2015 bewertete die „Internationale Agentur für Krebsforschung“ (IARC) der Weltgesundheitsorganisation das Breitband-Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ und setzte sich damit von dem Glyphosat-Prüfbericht des „Bundesinstituts für Risiko-Bewertung“ ab. Die Politik sah Klärungsbedarf und erbat vom BfR eine Stellungnahme. Daraufhin erstellte die Behörde eine ergänzende Expertise. Die Kurzfassung dieses „Addendum I“ ging dann als Handreichung an das Bundeslandwirtschaftsministerium und enthält offenbar so brisantes Material, dass das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ dieses lieber unter Verschluss halten möchte. Aber das gestaltet sich schwierig. Nach Ansicht des Landgerichts Köln kann das Dokument keine Schutzrechte mehr beanspruchen. FRAG DEN STAAT hatte nämlich einfach an UnterstützerInnen appelliert, ebenfalls Anträge zur Einsicht in das Schriftstück nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Das geschah 45.000 Mal, auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN beteiligte sich damals. Und damit war das Gutachten dann in der Welt. Darüber hinaus deckt die im Urheberrechtsgesetz garantierte Zitat- und Berichterstattungsfreiheit das Vorgehen der AktivistInnen, befanden die RichterInnen im November 2020. Das BfR ging gegen die Entscheidung vor, verlor im Mai 2021 jedoch auch in zweiter Instanz.

Klage gegen U.S. Bureau of Land Management wegen übereilter Genehmigung des Bayer-Phosphatabbauprojekts

Die Biden-Administration sieht sich mit einer Klage konfrontiert, weil ihr Vorgänger voreilig einen Bergbaubetrieb im ländlichen Idaho genehmigt hat, ohne die Umweltauswirkungen der Gewinnung der Rohstoffe für das Herbizid Roundup zu berücksichtigen.

Hier findet ihr den ganzen Artikel: https://www.courthousenews.com/feds-sued-over-hasty-approval-of-bayer-phosphate-mining-project/

Einigung im Fall „Calderon“

Bereits im Juni 2020 wollte BAYER eine Vergleichslösung für die rund 125.000 Glyphosat-Geschädigten präsentieren, die gegen den Konzern Klage eingereicht hatten. Aber der Agro-Riese konnte bisher nichts vorlegen, was den zuständigen Richter Vince Chhabria überzeugt hätte. Darum drohte dieser im November 2020 an, die von ihm für die Zeit der Mediationsgespräche gestoppten Prozesse wieder anlaufen zu lassen: „Ich bin nicht daran interessiert, den Zeitplan für die Entscheidung dieser Fälle so lang zu strecken“, bekundete er. Und Chhabria hielt Wort. Er lehnte das Begehr des Leverkusener Multis ab, die Streitsache „Jaime Alvarez Calderon“ zusammen mit all den anderen auf die lange Bank zu schieben und ließ die Justiz-Maschine wieder anlaufen. Calderon hatte 33 Jahre auf Weingütern arbeitet und dabei immer wieder Umgang mit Glyphosat. 2014 bekam er Lymphdrüsen-Krebs, dem er im Dezember 2019 erlag. Seine Hinterbliebenen führten die juristische Auseinandersetzung jedoch weiter. Ihnen machte BAYER jetzt ein Vergleichsangebot, um es nicht zu einem aufsehenerregenden Prozess kommen zu lassen. Die Angehörigen Calderon akzeptierten es. Über die Höhe der Entschädigungszahlung wurde nichts bekannt.

Glyphosat: Klöckner spielt auf Zeit

Bereits Mitte April 2018 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Strategie zur Minimierung der Verwendung glyphosat-haltiger Pestizide vorgestellt. Dazu gehörten ein Verbot der Verwendung in Privatgärten, in der Nähe von Gewässern und auf allgemein zugänglichen Flächen rund um Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und Altenheime. Auch beabsichtigte die CDU-Politikerin, letzte Ausnahmen hinsichtlich der Glyphosat-Nutzung in Naturschutzgebieten und dort, wo ein ausreichender Artenschutz nicht gewährleistet werden kann, zu streichen. Liefern wollte sie bis 2020, doch geschehen ist bisher noch nichts. Der Reduktionsplan werde noch „erarbeitet“ und dann sei noch eine Folgenabschätzung nötig, verlautete aus dem Ministerium. Auch bei Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens kann Klöckner noch nicht Vollzug melden. Das Umweltministerium wirft der Christdemokratin deshalb Blockade-Politik vor und beschwerte sich beim Bundeskanzleramt. Die Ministerin verhindere „jedweden Fortschritt beim Insektenschutz und bei der Beschränkung von schädlichen Pflanzenschutzmitteln“, hieß es in dem Schreiben. Zur rechtlichen Umsetzung der diesbezüglichen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag habe das Bundeslandwirtschaftsministerium „bislang Folgendes geliefert: nichts“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisierte diese Obstruktionsstrategie ebenfalls scharf. „Im Koalitionsvertrag heißt es eindeutig: ‚Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.’ Julia Klöckner muss das jetzt endlich umsetzen“, forderte die CBG in ihrer Presseerklärung.

Glyphosat in der Ostsee

WissenschaftlerInnen des Warnemünder „Leibniz-Instituts für Ostsee-Forschung“ haben Glyphosat und sein Abbau-Produkt AMPA in der Ostsee nachgewiesen. Die Glyphosat-Konzentration betrug 0,42 bis 0,49 Nanogramm pro Liter – unabhängig von der Entfernung zur Küste. Darin sehen die ForscherInnen ein Zeichen für die Stabilität des Herbizids. AMPA dagegen zersetzte sich vergleichsweise schnell. Während das Team um Marisa Wirth an Fluss-Mündungen noch Stärken von bis zu 1,47 Nanogramm maß, fand es auf dem offenen Meer oftmals keine Spuren mehr. „Diese Ergebnisse können nur als erster Fingerzeig darauf betrachtet werden, wie sich Glyphosat und AMPA im Oberflächen-Wasser des Meeres verhalten und verteilen“, hält das Leibniz-Institut fest.

Glyphosat schädigt die Darmflora

Nach einer Untersuchung von ForscherInnen der finnischen Universität Turku hat Glyphosat einen negativen Einfluss auf die Darmflora. Den WissenschaftlerInnen zufolge reduziert das Herbizid die Vielfalt der Mikroorganismen und ändert deren Zusammensetzung. Das Mittel blockiert nämlich das Enzym EPSPS, das für die den Darm besiedelnden Mikroorganismen eine wichtige Funktion erfüllt. „Wir können davon ausgehen, dass eine langfristige Exposition gegenüber Glyphosat-Rückständen zur Dominanz resistenter Stämme in der Bakteriengemeinschaft führt“, konstatieren die WissenschaftlerInnen. Auch vor einer Schwächung der Immun-Abwehr und dem Auftreten anderer Gesundheitsstörungen, die mit einer geschädigten Darmflora in Verbindung stehen, warnen sie.

EuGH weist Glyphosat-Klage ab

Die Hauptstadtregion Brüssel hatte im Jahr 2016 ein Glyphosat-Verbot erlassen. Durch die Ende 2017 erfolgte Zulassungsverlängerung der EU sah sie die Verordnung ausgehebelt. Deshalb focht die Gebietskörperschaft die Entscheidung gerichtlich an. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage Anfang Dezember 2020 jedoch als unzulässig ab. Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit sei nicht gegeben, argumentierten die RichterInnen. Die von der Hauptstadtregion geltend gemachten Zweifel am rechtlichen Bestand ihrer Glyphosat-Verordnung seien „nicht für den Nachweis geeignet, dass sie unmittelbar betroffen wäre“, so das EuGH.

Amtshilfe in Sachen „Glyphosat“

Im Jahr 2017 hatten 43 Personen bei der mexikanischen Menschenrechtskommission CNDH wegen des unkontrollierten Einsatzes hochgefährlicher Pestizide in dem Land eine Beschwerde eingereicht (Ticker 3/20). Unter den inkriminierten Ackergift-Wirkstoffen finden sich zahlreiche, die auch in BAYER-Produkten enthalten sind wie z. B. Mancozeb, Glyphosat, Atrazin, Deltamethrin, Methamidophos, Imidacloprid, Carbofuran, Endosulfan, Bifenthrin und Carbendazim. Die CNDH gab den Beschwerde-TrägerInnen im Februar 2019 Recht und empfahl der Politik eine Reihe von Maßnahmen. Und diese reagierte, wie des Portal amerika21 berichtet. Die Regierung des Landes erließ für Glyphosat und 16 weitere Ackergifte einen Import-Bann. Anschließend lud sie MitarbeiterInnen ausländischer BotschafterInnen zu einem Treffen ein, um ihnen die geplanten Einschränkungen näher zu erläutern. Bei dieser Zusammenkunft zeigte sich der Agrar-Attaché der Deutschen Botschaft, Martin Nissen, „sehr verärgert“ über die drohenden Verbote. „Leider wurde der Vorschlag zum Glyphosat-Ausstieg durch einen Vertreter der Deutschen Botschaft aus der Abteilung ‚Ernährung, Landwirtschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz’ heftig gerügt“, berichteten die mexikanischen Sektionen des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) und von GREENPEACE ihren deutschen Partner-Organisationen. Nissen prophezeite der mexikanischen Landwirtschaft düstere Zeiten, weil den FarmerInnen Alternativen zu den Mitteln fehlen würden, warnte vor dem Entstehen eines Schwarzmarktes für Glyphosat & Co. und plädierte deshalb für einen sanften Einstieg in den Ausstieg. PAN und GREENPEACE erboste dieser Auftritt des Sozialdemokraten. Während die Europäische Union im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie den Agrochemie-Verbrauch bis zum Jahr 2030 um die Hälfte reduzieren will, opponierten die EmissärInnen der EU-Länder in Südamerika gegen Beschränkungen, hielten die Initiativen fest und bezeichneten das als „völlig inkohärent“. Zudem klagten sie über den immensen Lobby-Druck, den Konzerne wie BAYER entfalteten, um die Pestizid-Politik der Regierung Obrador zu stoppen.

Glyphosat schädigt Hormon-Haushalt

Glyphosat ruft zahlreiche Gesundheitsschädigungen hervor. So stuft die Weltgesundheitsorganisation WHO das Pestizid als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Aber auch die Nieren vermag das Mittel anzugreifen. Zunächst als Substanz zur Wasser-Enthärtung zugelassen, bindet es nämlich Kalzium, Magnesium und andere Metalle, welche die Funktion dieses Organs stören. Zudem machen zahlreiche MedizinerInnen das Total-Herbizid für Schwangerschaftskomplikationen verantwortlich, die zu Fehlgeburten führen oder Kinder mit massiven gesundheitlichen Problemen wie etwa Speiseröhren-Anomalien auf die Welt kommen lassen. Der Grund: Glyphosat übt Einfluss auf die Retinsäure aus, die bei der Embryonal-Entwicklung eine bedeutende Rolle spielt. Und jetzt fanden die WissenschaftlerInnen Juan Monoz, Tammy Bleak und Gloria Calaf von der chilenischen Tarapacá-Universität neue Belege für eine hormon-ähnliche und deshalb gefährliche Wirkung des Total-Herbizides. Den ForscherInnen zufolge erfüllt es acht der zehn Kriterien, die für endokrine Disruptoren (EDC) gelten. Substanzen dieser Kategorie gleichen in ihrem chemischen Aufbau Hormonen und können deshalb den menschlichen Organismus gehörig durcheinanderwirbeln mit Folgen wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit oder Unfruchtbarkeit.

Glyphosat-Restriktionen in Frankreich

Frankreich schränkt den Gebrauch von Glyphosat viel stärker ein als Deutschland. So zog das Land bereits mehr als zwei Drittel der 190 glyphosat-haltigen Mittel aus dem Verkehr. Und LandwirtInnen, die partout nicht auf das Herbizid oder andere, ähnlich schädliche Produkte verzichten wollen, müssen eine Umweltzulage zahlen. Zudem darf das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Ackergift nur in bestimmten Mengen ausgebracht werden. Und im Oktober 2020 reduzierte die Zulassungsbehörde ANSES die erlaubten Höchstgrenzen noch einmal um 60 Prozent für Obstgärten und Ackerflächen und 80 Prozent für Wein-Kulturen.

Glyphosat in höherer Konzentration

BAYER hat ein Glyphosat-Produkt mit einer neuen Formulierung auf den Markt gebracht. Das ROUNDUP POWERMAX 3 enthält eine höhere Konzentration des Wirkstoffes, der dementsprechend noch mehr Schaden anrichten kann.

BAYER-Widerspruch gegen Befristungen

Gegen den Widerstand von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), der auch das „Bundesamt für VerbraucherInnenschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) untersteht, setzte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei den Genehmigungen von Pestiziden strengere Regeln durch. Seit Januar 2020 hat der Gesetzgeber die Zulassung bestimmter Agro-Chemikalien mit Auflagen zum Schutz der Biodiversität verknüpft. Wer weiterhin die Artenvielfalt gefährdende Substanzen wie etwa Glyphosat verwendet, der muss mindestens zehn Prozent seiner Felder als giftlose Ausgleichsflächen für Insekten und Vögel bereithalten. Darum hatten 2019 zahlreiche Mittel nur noch befristete Zulassungen bis zum Ende des Jahres erhalten. Dagegen legten BAYER und andere Hersteller jedoch Widerspruch beim BVL ein. Ein Unternehmen klagte sogar und erzielte einen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sprach den Widersprüchen der Unternehmen eine aufschiebende Wirkung zu. Darum bleibt der Gebrauch von 44 Produkten, welche das Leben von Bienen, Schmetterlingen und anderen Tieren gefährden können, vorerst erlaubt. Neben Glyphosat finden sich auf dieser Liste auch noch weitere Wirkstoffe, die in Erzeugnissen des Leverkusener Multis enthalten sind wie etwa Spirotetramat (MOVENTO OD 150) sowie Iodosulfuron, Mesosulfuron und Thiencarbazone (ATLANTIS STAR).

FRAG DEN STAAT vs. BfR

Anfang 2019 hatte das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ (BfR) die Initiative „FRAG DEN STAAT“ verklagt (Ticker 3/19). Die Behörde warf der Organisation vor, mit der Veröffentlichung eines BfR-Gutachtens zu Glyphosat, das diese unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz angefordert und auf ihrer Website veröffentlicht hatte, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Das 6-seitige Dokument spielt eine Schlüsselrolle im wissenschaftlichen Streit um das Pestizid. Im Jahr 2015 bewertete die „Internationale Agentur für Krebsforschung“ (IARC) der Weltgesundheitsorganisation das Breitband-Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ und setzte sich damit von dem Glyphosat-Prüfbericht des „Bundesinstituts für Risiko-Bewertung“ ab. Die Politik sah Klärungsbedarf und erbat vom BfR eine Stellungnahme. Daraufhin erstellte dieses eine ergänzende Expertise. Die Kurzfassung dieses „Addendum I“ ging dann als Handreichung an das Bundeslandwirtschaftsministerium und enthält offenbar so brisantes Material, dass das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung“ dieses lieber unter Verschluss halten möchte. Aber das gestaltet sich schwierig. Nach Ansicht des Landgerichts Köln kann das Dokument keine Schutzrechte mehr beanspruchen. FRAG DEN STAAT hatte nämlich einfach an UnterstützerInnen appelliert, ebenfalls Anträge zur Einsicht in das Schriftstück nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Das geschah 45.000 Mal, auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN beteiligte sich damals. Und damit war das Gutachten in der Welt. Darüber hinaus deckt die im Urheberrechtsgesetz garantierte Zitat-Freiheit das Vorgehen der AktivistInnen, befanden die RichterInnen im November 2020. „Wir haben gemeinsam ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben“, freuten sich die StaatsfragerInnen. Ein Ende der Auseinandersetzung bedeutet das jedoch noch nicht, denn das BfR will in Berufung gehen.

Ministerin Klöckner verzögert Glyphosat-Maßnahmen

Bereits Mitte April 2018 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Strategie zur Minimierung der Verwendung glyphosathaltiger Pestizide vorgestellt.

Doch geschehen ist bisher nichts.

Lest hier unsere Presse-Erklärung.

Deutscher Agrar-Diplomat greift mexikanischen Glyphosatimport-Stop an

Die Politik in der Tasche von BAYER und co.: Der deutsche Agrar-Ataché hat während eines Informationstreffens über neue Pestizidregulierungen der mexikanischen Regierung deren Glyphosatimport-Stop angegriffen.

Drei Monate zuvor hatte die mexikanische Umweltbehörde den Import von 1.000 Tonnen Glyphosat nicht zugelassen.

Lest den ganzen Bericht hier:

https://amerika21.de/2020/10/244709/agrarattache-mexiko-import-stopp

BMEL kungelt mit BAYER

Die Partei „Die Linke“ interessierte sich dafür, wie viele Gespräche VertreterInnen des „Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft“ (BMEL) im Vorfeld der Entscheidung der Europäischen Union über die Glyphosat-Zulassungsverlängerung vom Dezember 2017 mit BAYER und anderen Konzernen geführt haben. Darum stellte sie eine Kleine Anfrage. In ihrer Antwort bezifferte die Bundesregierung die Zahl der Treffen auf sieben. Einmal konferierte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), der später in Brüssel gegen die Koalitionsabsprache verstieß und die ausschlaggebende Ja-Stimme für das umstrittene Pestizid abgab, sogar persönlich mit dem Chef von BAYER CROPSCIENCE, Liam Condon, und dem BAYER-Manager Helmut Schramm. Und bereits kurz danach kam es wieder zu einer Zusammenkunft Schramms mit BMEL-MitarbeiterInnen in Berlin. Mit EmissärInnen von DOW und SYNGENTA tauschten Schmidt & Co. sich ebenfalls aus. Und auch nach dem EU-Votum rissen die Kontakte nicht ab. So wurden Condon und Schramm im November 2018 erneut beim Ministerium vorstellig und plauschten mit der Schmidt-Nachfolgerin Julia Klöckner.

Druck auf Thailand wg. Glyphosat

Im August 2019 kündigte Thailand ein Glyphosat-Verbot an. BAYER unternahm sofort alles, um eine Aufhebung zu erreichen. Dabei ersuchte der Konzern auch die US-Regierung um Unterstützung – mit Erfolg. Die PolitikerInnen sahen durch das Vorhaben nämlich die Exporte der heimischen landwirtschaftlichen Güter in das südostasiatische Land gefährdet. Die Initiative CENTER FOR BIOLOGICAL DIVERSITY (CBD) wollte über den Vorgang Genaueres wissen. Sie beantragte unter Berufung auf den „U.S. Freedom of Information Act“ Einsichtnahme in die Akten und bekam über 200 Seiten mit Dokumenten und Emails ausgehändigt.

Diesen Quellen zufolge bot etwa der US-amerikanische Handelsbeauftragte dem Leverkusener Multi seine Dienste an und erbat dafür Informationen über die thailändische Landwirtschaftsministerin Mananya Thaiset: „Zu wissen, was sie antreibt, könnte dem USG (U.S. Government) helfen, Gegenargumente zu entwickeln.“ Und der Agro-Riese lieferte prompt – offenbar standen ihm auch MONSANTO-Listen mit Dossiers über asiatische PolitikerInnen zur Verfügung. „Sie steht nicht in dem Ruf, eine dogmatische Anhängerin von Bio-Lebensmitteln und/oder eine entschiedene Umweltaktivistin zu sein“, schrieb Jim Travis, BAYERs Mann für internationale Regierungs- und Handelsbeziehungen, zurück.

Dann schlug er vor, die Aktivitäten auf den Premierminister Prayuth Chan-ocha zu konzentrieren, was auch geschah. Ted McKinney vom Landwirtschaftsministerium, der zuvor 20 Jahre in Diensten von DOW AGROSCIENCES stand, setzte umgehend einen Brief an ihn auf und drang in dem Schreiben darauf, das Glyphosat-Gesetz rückgängig zu machen. Auch auf BotschafterInnen-Ebene übten die USA Druck aus und drohten im Falle eines Banns mit einer Verschlechterung der Handelsbeziehungen. Prayuth Chan-ocha beugte sich schließlich. Vier Tage vor dem Inkrafttreten stoppte er das Paragrafen-Werk. Anrüchig findet der Global Player so einen Extrem-Lobbyismus nicht: „Unser Umgang mit Repräsentanten des öffentlichen Sektors ist von Routine und Professionalität geprägt und bewegt sich im Rahmen aller Gesetze und Regularien.“

Glyphosat im Hummus

Die ENVIRONMENTAL WORKING GROUP (EWG) untersuchte Hummus und Kichererbsen nach Glyphosat-Rückständen und wurde fündig. In über 80 Prozent der Proben spürte die Initiative Reste des von der Weltgesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften BAYER-Herbizids auf. Beim Hummus überschritt ein Drittel der Samples die von der EWG als kritisch erachtete Grenze von 160 ppb (parts per billion), eines der Produkte lag mit 2.000 ppb fast um den Faktor 15 darüber. Der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA gilt das allerdings noch als unbedenklich. Bei ihr läuten die Alarmglocken erst ab einem Wert von über 5.000 ppb.

Glyphosat-Resistenzen in Deutschland

Bei der „Deutschen Arbeitsbesprechung über Fragen der Unkrautbiologie und -bekämpfung“, die vom 3. bis zum 5. März 2020 im zum Bundeslandwirtschaftsministerium gehörenden „Julius-Kühn-Institut“ in Braunschweig stattfand, berichteten ForscherInnen über das Auftreten von ersten Glyphosat-Resistenzen in Deutschland. So trotzt das „Deutsche Weidelgras“ dem Mittel immer mehr. Und beim Mäuseschwanz-Federschwingel, der zur Gruppe der Süßgräser gehört, beobachteten die WissenschaftlerInnen ebenso eine „Minderwirkung von Glyphosat“ wie beim Ackerfuchsschwanz. Anderen Herbizide konnten diese Wildpflanzen teilweise schon vorher trotzen.

Glyphosat im Dung verringert Ernte

Wenn als Dung verwendeter Hühner-Mist Glyphosat-Rückstände enthält, verringert das die Ernte-Erträge. Das fanden finnische ForscherInnen von der Universität Turku heraus. Deshalb warnten die WissenschaftlerInnen: „Die möglichen Risiken, die von Agrochemikalien in Hühnermist ausgehen, werden immer noch weitgehend ignoriert.“

Glyphosat-Absatz sinkt

Im Jahr 2019 ging der Pestizid-Absatz in Deutschland um 2.500 Tonnen auf 27.000 Tonnen zurück. Das macht ein Minus von 8,5 Prozent. Die Herbizid-Verkäufe sanken um 6,5 Prozent. Für das umstrittene Mittel Glyphosat ging es sogar um 11,3 Prozent runter; es büßte jedoch seine Stellung als Top-Seller in diesem Segment nicht ein. In der Entwicklung spiegelt sich leider nicht nur das gestiegene Umweltbewusstsein der LandwirtInnen wider. Auch die Trockenheit trug zu einer geringeren Agrochemie-Nachfrage bei. Zudem sagen die Zahlen allein nur wenig aus. Sie künden nicht unbedingt von einer Schonung der Äcker, wie das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) festhält. „Die ‚Pestizid-Last’ pro Fläche, die sich aus der Behandlungsintensität pro Fläche und der Toxizität der ausgebrachten Pestizide u. a. für Säugetiere und den Menschen, für aquatische Organismen etc. bestimmen lässt, ist nach Berechnungen von ExpertInnen in den vergangenen Jahren gestiegen, nicht gesunken“, hält die Initiative fest.

Glyphosat gegen Koka-Pflanzen

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend eingestuft hatte, stoppte die kolumbianische Regierung das Besprühen von Koka-Pflanzungen mit dem Herbizid. Bis dahin waren rund 4,5 Millionen Liter des Mittels auf rund zwei Millionen Hektar niedergegangen – mit den entsprechenden Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Im Frühjahr 2020 verlangte der US-Präsident Donald Trump von Kolumbiens Staatschef Iván Duque jedoch, das Programm wieder aufzunehmen. „Wenn nicht, werden wir den Drogen in Kolumbien nie ein Ende setzen“, so Trump. Und Duque tat wie geheißen. Seine Regierung bereitet ein Gesetz vor, das den Glyphosat-Bann wieder aufhebt. Die Opposition lehnt das Paragrafen-Werk indessen ab. Die PolitikerInnen machen die hohen Kosten des Pestizid-Einsatzes von rund zwei Milliarden Dollar geltend und verweisen als Alternative auf ihren bereits im Juni vorgestellten, nur mit 700 Millionen Dollar zu Buche schlagenden Plan, der den Aufkauf der gesamten Koka-Ernte durch den Staat vorsieht.

Zweifelhafte Glyphosat-Resistenzen

Pestizide und Pflanzen, die ihnen dank der Gentechnik trotzen – diese Kombination verkaufen BAYER & Co. als Traumpaar der modernen Landwirtschaft. Während durch den Gift-Einsatz nämlich alles abstirbt, was den Ackerfrüchten Böses will, zeigen sich diese den chemischen Keulen gegenüber völlig immun, behaupten die Konzerne. In der Praxis sieht das jedoch anders aus, wie das norwegische Institut GenØk herausfand. Nach dessen Untersuchung wirkt Glyphosat sehr wohl auf die Gewächse ein, die gegen das Herbizid eigentlich resistent sein sollten. So beeinflusst das Mittel ihren Kohlenstoff- und Energie-Stoffwechsel. Auch bei der Photosynthese registrierten die ForscherInnen Veränderungen. Nach ihren Beobachtungen löst das Produkt bei den Pflanzen Stress-Reaktionen aus. Diese können den WissenschaftlerInnen zufolge auch zur Bildung von neuen Inhaltsstoffen führen, die den Nährwert negativ beeinflussen. Darum fordern sie die Zulassungsbehörden auf, solche Erkenntnisse künftig bei den Risikobewertungsverfahren der Gen-Konstrukte zu berücksichtigen.

Glyphosat in der Luft

BAYER & Co. bezeichnen Glyphosat stets als eine Substanz, die nur an Ort und Stelle ihre giftige Wirkung entfaltet. Dies ist jedoch mitnichten der Fall, wie jetzt eine neue Studie von „TIEM Integrierte Umweltüberwachung“ ergab, die im Auftrag des UMWELTINSTITUTS MÜNCHEN und des BÜNDNISSES FÜR EINE ENKEL-TAUGLICHE LANDWIRTSCHAFT entstand. Das Total-Herbizid ist zwar nicht leicht flüchtig, geht also nicht gleich in die Luft, aber es verbindet sich mit Boden-Partikeln, die der Wind mitunter weit fortträgt. Die WissenschaftlerInnen hatten an 116 Standorten Luft-Messstellen errichtet und fanden in 100 Prozent aller Proben Glyphosat-Rückstände.

Aber auch auf andere Ackergifte stießen die WissenschaftlerInnen nicht zu knapp. Insgesamt wiesen sie in den Samples 124 Pestizide und 14 Pestizid-Abbauprodukte nach. Nach diesem besorgniserregenden Befund fordert das UMWELTINSTITUT MÜNCHEN nun das sofortige Verbot von Glyphosat und vier weiteren, besonders häufig nachgewiesenen Mitteln. Zudem verlangt es von BAYER und den anderen Herstellern, einen Entschädigungsfonds einzurichten, um den Bio-LandwirtInnen die Millionen-Schäden zu ersetzen, die durch das Niedergehen von Glyphosat & Co. auf ihre Feldern entstanden sind. Auch müssen nach Ansicht des Umweltinstituts die Zulassungsverfahren künftig die Gefahren berücksichtigen, die allgemein von den Gift-Cocktails in der Luft ausgehen können. Zudem tritt es für einen Ausstieg aus der Agrar-Chemie bis 2035 ein. Die Politik reagierte alarmiert auf die Ergebnisse der Messungen.

„Wir wissen überhaupt noch nicht, wie dieser Cocktail aus verschiedenen Pflanzenschutzmitteln am Ende wirkt“, sagte Umweltschutzministerin Svenja Schulze. Deshalb mahnte sie einen geringeren Pestizid-Einsatz und eine Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse bei den Genehmigungsentscheidungen an. Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte derweil ein eigenes Luftmess-Programm an. Die Hersteller hingegen wiegeln ab. Frank Gemmer vom „Industrieverband Agrar“ bezeichnete die nachgewiesenen Mengen als „so minimal, dass sie für Mensch und Umwelt unbedenklich sind“ und das ganze Thema als „künstlich aufgebauscht“. „Zur Zeit sehen wir absolut keinen Sinn darin, hier über einen Entschädigungsfonds zu diskutieren“, hielt er fest.

NBFA klagt wg. Glyphosat

Die „National Black Farmers Association“ (NBFA) hat juristische Schritte gegen BAYER eingeleitet. Die Vereinigung wirft dem Leverkusener Multi vor, afroamerikanische LandwirtInnen nicht ausreichend über die von Glyphosat ausgehenden Gefahren in Kenntnis gesetzt zu haben. Diese FarmerInnen, unter denen es eine höhere Rate von AnalphabetInnen gibt als unter ihren weißen KollegInnen, sind auf klare Angaben zu dem Gefährdungspotenzial der Produkte in den lokalen Saatgut-Läden angewiesen, der Leverkusener Multi aber sah dazu keine Notwendigkeit, so die NBFA. Stattdessen habe er „ungenaue, falsche und irreführende Informationen verbreitet und weiterhin aggressiv für die Wirksamkeit seiner Produkte geworben, selbst nachdem es von den Risiken bei der Anwendung wusste oder habe wissen müssen“, wie es in der Klage heißt. Darum will die „National Black Farmers Association“ jetzt auf gerichtlichem Wege einen Glyphosat-Stopp erzwingen.

CBD klagt wg. Glyphosat-Dokumenten

Die US-Regierung hatte BAYER bei dem erfolgreichen Bemühen, die thailändische Regierung von einem Glyphosat-Verbot abzubringen, massiv unterstützt (siehe POLITIK & EINFLUSS). Das geht aus den Dokumenten hervor, welche die Initiative CENTER FOR BIOLOGICAL DIVERSITY (CBD) unter Berufung auf den „U.S. Freedom of Information Act“ einsehen konnte. Die CBD erhielt aber längst nicht alle relevanten Informationen zu dem Fall vorgelegt. Darum klagt sie jetzt auf Herausgabe aller verfügbaren Unterlagen.

[Kahlschlag] Presse-Information CBG vom 01.10.20

CBG Redaktion

Konzern kündigt milliardenschweres Einspar-Programm an

BAYER setzt Kahlschlag fort

Der BAYER-Konzern will ab 2024 1,5 Milliarden Euro einsparen und schließt dabei auch Stellen-Streichungen nicht aus. Damit verschärft er die im November 2018 beschlossenen Rationalisierungsmaßnahmen noch einmal, die ein Volumen von 2,6 Milliarden Euro hatten und unter anderem die Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen vorsahen. Als die ersten Glyphosat-Klagen wegen Krebserkrankungen den Aktienkurs des Leverkusener Konzerns 2019 massiv einstürzen ließen, hatten BAYER/MONSANTO-Großaktionäre wie BLACKROCK gefordert, die immensen Glyphosat-Folgekosten u.a. durch Arbeitsplatzabbau auf die Belegschaft abzuwälzen.

Die Aktien-Gesellschaft beabsichtigt mit dem Kürzungskatalog auch, „die Auswirkungen von COVID-19 auf unser Geschäft zu minimieren“. Weiter heißt es in der Erklärung: „Wir müssen unsere Kosten-Strukturen an die veränderten Markt-Bedingungen anpassen und gleichzeitig Mittel für weitere Investitionen in Innovation und Wachstum bereitstellen. Außerdem wollen wir unsere Netto-Schulden weiter verringern“ – also die teure Konzernhochzeit mit MONSANTO aus der Tasche der Beschäftigten nachfinanzieren.

Dabei hatte der Global Player sich auf seiner letzten Hauptversammlung am 28. April im Angesicht von SARS-CoV-2 noch als „systemrelevant“ selbst gefeiert und bekundet: „Gesundheit und Ernährung – diese beiden Branchen erweisen sich in dieser Krise gerade überall als essenziell.“ So rechnet der Agro-Riese auch nicht mit drastischen Verlusten: BAYER erwartet für 2021 vielmehr einen Umsatz auf Vorjahres-Niveau und ein Ergebnis je Aktie leicht unter dem Wert von 2020.

Noch dazu strich der Pharma-Riese umfangreiche staatliche Corona-Hilfen ein, in deren Licht das gestern verkündete Effizienz-Programm noch skandalöser erscheint. BAYER erhielt nämlich allein von der britischen Regierung 670 Millionen Euro und kam hierzulande in den Genuss von Steuer-Erleichterungen, zusätzlichen Forschungssubventionen und Strompreis-Senkungen im Rahmen der steuergeldfinanzierten Pandemie-Nothilfen von Bundes- und Landesregierungen, Arbeitsagentur und Kommunen.

„BAYER nutzt die Pandemie offenbar als Ausrede, um das Unternehmen einem immer drastischeren Rendite-Regime zu unterwerfen und Altlasten aus seiner Spekulation auf MONSANTO und Glyphosat abzutragen“, hält Marius Stelzmann deshalb fest. „Arbeitsplätze vernichten und gleichzeitig staatliche Subventionen einstreichen, um zur weltgrößten Giftschleuder aufzusteigen – das geht überhaupt nicht, und da wird es Widerstand geben.“

Eine Stärkung des so genannten „Margen-Profils“ hat der Konzern sich dabei angeblich auf die Fahnen geschrieben: „BAYER beschleunigt Transformation“ – so umschreibt der Konzern den Kahlschlag in seiner Belegschaft. Dieser sorgt nämlich für einen höheren Cash-Flow, also kurzfristige Einnahmen, was in BAYERs Version dann „weitere Investitionen in Innovation und profitable Wachstumschancen“ ermögliche. Auch Verkäufe von Geschäftsteilen schließt das Management dabei nicht aus. Nur die großen AktionärInnen haben nichts zu befürchten: „Dividenden-Politik soll beibehalten werden.“

„BAYER bringt sich als rücksichtsloser Krisen-Abzocker in Stellung. Büßen müssen das -wieder einmal- Beschäftigte, Steuerzahler und Standort-Städte“, resümiert Stelzmann.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Klimastreik] Glyphosat-Stopp fürs Klima!

CBG Redaktion

Der Klimastreik in Leverkusen 2020

Ein Bericht

Am vergangenen Freitag war die CBG zusammen mit Jugendlichen, AktivistInnen, GewerkschafterInnen, besorgten Eltern, die ihre Kinder nicht in einer lebensfeindlichen Welt aufwachsen sehen wollten, und vielen weiteren mehr beim Klimastreik in Leverkusen auf der Straße. Für strengste Corona-Sicherheit war mit Masken und Abstandsregelungen gesorgt worden. Trotz der Pandemie hatten sich zwischen 150 und 200 Menschen am Friedrich-Ebert-Platz eingefunden, um gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch politische Verantwortungslosigkeit und unumschränkte Naturausbeutung durch das Kapital zu protestieren.

Die Demonstration eröffnete mit Reden unter anderem von den Adults for Future und der Gewerkschaft Ver.di, die die Notwendigkeit des Zusammengehens der Klimabewegung und der Angestellten des öffentlichen Dienstes beschwor.
Auch die CBG hatte einige grundlegende Fakten zum Kampf gegen den Klimawandel beizusteuern. Geschäftsführer Marius Stelzmann machte in seiner Ansprache darauf aufmerksam, dass Leverkusen einen der größten Umweltsünder der Region direkt vor seiner Haustür hat: Den BAYER-Konzern. Darüber hinaus wies Stelzmann darauf hin, dass Lobbyismus der chemischen Industrie einer der Hauptgründe sei, wieso die Gesetzgeber Deutschlands, der EU und anderer Industriestaaten nicht konsequentere Klimaschutzmaßnahmen beschlössen.

In seiner Rede forderte er dazu auf, nicht nur individuelle Maßnahmen wie den Verzicht auf SUVs und andere alltägliche Klimakiller in Betracht zu ziehen, sondern vor allem die strukturelle Problematik einer chemischen Großproduktion, die lediglich auf Profitmaximierung ausgerichtet ist, zu beheben.

Der Auftritt der CBG in Leverkusen war ein Teil der Kampagne „Krebsgefahr. Klimarisiko. Umweltgift. Glyphosat-Stopp jetzt!“. Wir betonen es bei jeder Gelegenheit: Glyphosat ist ein Klimakiller. Am Freitag haben wir diese Botschaft zusammen mit unseren Mitgliedern und den anderen Demonstrierenden auf die Straße getragen.

Nach den Reden wärmte sich die Demo mit einem kurzen Training der verschiedenen Sprechchöre auf, dann ging es auch schon los durch die Innenstadt. Die Demo schaffte es auch, wie immer, in die lokalen Medien.

Die Demonstration in Leverkusen war eine von weltweit 3000 Aktionen. Die Fridays for Future Bewegung, die von ihren KritikerInnen gerne totgesagt wird, hat einmal mehr bewiesen, dass sie quicklebendig und wirkmächtig ist. Allein in Berlin waren 21000 Menschen auf der Straße.
Mit der FFF-Bewegung wird weiter zu rechnen sein- ebenso wie mit der CBG.

Bitte spendet!

Zum Schutz des Klimas muss Glyphosat vom Markt verbannt werden! Um dies zu erreichen, brauchen wir einen langen Atem. Damit unsere Kampagne weitreichend, langfristig und tragfähig wird, brauchen wir Eure Unterstützung!

[Klimastreik 2020] Presse-Information CBG vom 21.09.20

CBG Redaktion

CBG beim Klima-Streik in Leverkusen dabei

Klima-Killer BAYER

Der BAYER-Konzern stößt Jahr für Jahr Millionen Tonnen Kohlendioxid aus und trägt so zum Klimawandel bei. Darum schließt sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) am kommenden Freitag dem Klima-Streik an, zu dem „Fridays For Future“ aufgerufen hat. Sie beteiligt sich aus gegebenem Anlass dort an den Protesten, wo der Agro-Riese seinen Stammsitz hat: in Leverkusen. „BAYER zählt zu den größten Klima-Sündern der Region. Darum wollen wir direkt am Tatort sein“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Schon das zweite Jahr in Folge wartet der Konzern mit höheren CO2-Werten auf, weil sein Energie-Bedarf zunimmt. 2019 stiegen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um 830.000 Tonnen auf 3,71 Millionen Tonnen. Das Unternehmen macht für diesen Zuwachs hauptsächlich die MONSANTO-Übernahme verantwortlich. Und in der Tat ist Glyphosat neben allem anderen auch ein veritabler Klima-Killer. Um dessen Vorprodukt Phosphor aus dem Sediment-Gestein Phosphorit zu lösen, braucht es am US-Standort Soda Springs nämlich einen enormen Ressourcen-Einsatz. Das gibt der Leverkusener Multi – freilich angemessen verklausuliert – in seinem jüngsten Geschäftsbericht auch zu: „Mit der Übernahme von MONSANTO hat BAYER neben Standorten für die Saatgut-Produktion auch eine Rohstoff-Gewinnung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten übernommen, mit der eine energie-intensive Aufbereitung und Weiterverarbeitung verbunden sind.“

Bei einer solch desaströsen Klima-Bilanz wundert es nicht, dass die Aktien-Gesellschaft sich auf Verbandsebene gegen strengere Klima-Ziele ausspricht. So kritisierte der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI) den Mitte September vorgestellten Plan der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, den Kohlendioxid-Ausstoß innerhalb der Staaten-Gemeinschaft bis 2030 – bezogen auf das Jahr 1990 – nicht mehr um 40 Prozent, sondern um 55 Prozent zu senken, scharf. Nach Ansicht der Lobby-Organisation gefährdet das Vorhaben die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie. Unverhohlen drohte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup, der lange in BAYER-Diensten stand, mit Abwanderung, wenn die Europäische Union der Branche nicht entgegenkomme. Unter anderem forderte er eine ausreichende Versorgung der Industrie mit kostenlosen Verschmutzungsrechten im Rahmen des EU-Emissionshandels und eine Entlastung bei den Strom-Kosten.

„BAYER & Co. haben den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt. Von selber rühren sie sich nicht. Darum ist politischer Druck von außen nötig, wie ihn der Klima-Streik erzeugen will“, so Stelzmann abschließend.

Klimastreik Leverkusen: 25.09. ab 11 Uhr, Friedrich-Ebert-Platz

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Iberogast] Presse-Information CBG vom 17.09.20

CBG Redaktion

BAYERs Magenmittel IBEROGAST unter Verdacht

Staatsanwalt weitet Ermittlungen wg. fahrlässiger Tötung aus

Seit Jahrzehnten steht BAYERs Magenmittel IBEROGAST in der Kritik, weil es schwerwiegende Leberschäden verursachen kann. Trotzdem weigerte sich der Konzern lange Zeit beharrlich, auf dem Beipackzettel vor dieser Nebenwirkung des Inhaltsstoffes Schöllkraut zu warnen. Als 2018 eine IBEROGAST-Patientin nach einer Leber-Transplantation verstarb, nahm die Kölner Staatsanwaltschaft deshalb Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung auf. Zunächst richteten sich diese „gegen unbekannt“. Nun aber nicht mehr: Im Visier der Justiz stehen zwei ehemalige Pharma-ManagerInnen von BAYER VITAL. Zudem erweiterte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer den Tat-Verdacht um zehn Fälle von fahrlässiger Körperverletzung. Das berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Donnerstagsausgabe.

Trotzdem hält das Unternehmen weiter in Treue fest zu seinem Produkt und bezeichnet es als ein „bewährtes, wirksames und sicheres Medikament“. Schon bei der Aufnahme der Ermittlungen hatte die Aktien-Gesellschaft jegliche Schuld am Tod der Frau bestritten. Der 56-Jährigen wurde nach Meinung des Konzerns stattdessen „eine äußerst seltene, dosis-unabhängige Reaktion auf Substanzen, die in der Regel von Menschen sicher toleriert werden“ zum Verhängnis. Im Übrigen verwies der Pillen-Riese auf Studien, die angeblich die Sicherheit und Wirksamkeit der Arznei bewiesen hätten. „Das Nutzen/Risiko-Profil von IBEROGAST ist weiterhin positiv“, resümierte er.

Dagegen lagen den staatlichen Stellen bereits ab den 1990er Jahren zahlreiche Informationen über ein negatives Nutzen/Risiko-Profil des Mittels sowie anderer Schöllkraut-Präparate vor. Die erste Meldung über ein tödliches Leber-Versagen erhielten sie 2002. Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) leitete wegen dieser Fakten-Lage 2005 schließlich ein Stufenplan-Verfahren ein, welches das Gefährdungspotenzial bestätigte. Darum zog das BfArM 2008 Produkte mit hohen Schöllkraut-Dosierungen aus dem Verkehr und verpflichtete die Hersteller der übrigen, die Liste mit den Risiken und Nebenwirkungen auf den Packungsbeilagen um den Eintrag „Leber-Schädigungen“ zu erweitern. Der damalige IBEROGAST-Produzent STEIGERWALD legte dagegen Beschwerde ein. Und BAYER hielt nach der Übernahme von STEIGERWALD im Jahr 2013 an jener nicht nur fest, sondern gab auch nach der Ablehnung noch nicht Ruhe. 2017 reichte das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Bescheid ein. Erst als das Bundesinstitut 2018, alarmiert durch den Todesfall, mit dem „Sofort-Vollzug“ der Beipackzettel-Änderung drohte, fügte sich der Global Player. Über 100 Millionen Euro Jahresumsatz wollte er nicht so einfach gefährden.

„Der BAYER-Konzern geht für seine Profite über Leichen. Das zeigt die Causa ‚IBEROGAST’ einmal mehr“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Die Coordination fordert jetzt, Konsequenzen aus dem gesundheitsgefährdenden Potenzial der Arznei zu ziehen und ein Verbot anzuordnen, zumals es Alternativen gibt: Der Leverkusener Multi plant im Oktober eine IBEROGAST-Variante ohne Schöllkraut herauszubringen.

Pressekontakt:

Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Lieferketten] Presse-Information CBG vom 10.09.20

CBG Redaktion

Bundesregierung verharrt in Tatenlosigkeit

Pharma-Lieferketten außer Kontrolle

Bei den ersten Gliedern der Pharma-Lieferketten von BAYER & Co. in Indien und China herrschen skandalöse Zustände. Die Staaten bieten den Konzernen Standort-Vorteile wie niedrige Lohn-Kosten und laxe Umwelt-Auflagen, was fatale Folgen für Mensch, Tier und Umwelt hat.

Die Bundesregierung weiß um diese Auswirkungen. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Bevölkerung in der Nähe pharmazeutischer Produktionsstätten aufgrund der nicht ausreichend gefilterten Einleitung von mit Arzneimittel-Rückständen belasteten Abwässern von Pharma-Fabriken Gefahren ausgesetzt ist“, heißt es in ihrer Anwort auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“. Trotzdem setzte die Große Koalition dieses Thema am 1. November 2019 nicht auf die Tagesordnung der „Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen“. Auch will sie nicht darauf drängen, in den Rabattverträgen, welche die Krankenkassen mit den Pillen-Herstellern abschließen, Umwelt- und Sozialstandards zu verankern. Die Bestimmungen zur „Guten Herstellungspraxis“ (GMP) im Pharma-Bereich um solche Anforderungen zu erweitern, lehnt die Regierung Merkel ebenfalls ab. „Diese werden durch andere Vorschriften geregelt“, erklärt sie: „Das Überprüfen der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den zuständigen örtlichen Behörden.“ Der GMP-Leitfaden hingegen sei rein „produkt-bezogen“ und eigne sich deshalb nicht als Instrument zur Verbesserung der Produktionsbedingungen.

Aber auch an produkt-bezogenen Mängeln hapert es nicht. So registrierte die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ der Bundesregierung zufolge binnen der letzten zehn Jahre weltweit 141 Verstöße gegen die „Gute Herstellungspraxis“. Konkret nach den Mängeln in BAYERs pakistanischer Produktionsanlage für das Medikament RESOCHIN mit dem Wirkstoff Chloroquin gefragt, das kurzzeitig als Wundermittel gegen COVID-19 galt, lautet die Antwort: „Der Bundesregierung ist bekannt, dass pakistanische RESOCHIN-Tabletten, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind, nicht nach den europäischen Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis (...) hergestellt wurden.“

Weitere Zahlen nennt sie der Linkspartei nicht, deren Anfrage sich auch auf Informationsmaterial der Coordination gegen BAYER-Gefahren stützte. Stattdessen verweisen die PolitikerInnen auf Jahresberichte der Bundesländer zur Arzneimittel-Überwachung. Diese führen allerdings die Ergebnisse der Drittland-Inspektionen nicht auf, lediglich diejenigen der Inland-Inspektionen. Demnach veranlassten die PrüferInnen hierzulande allein im Jahr 2018 188 Rückrufe. Zudem weisen die Berichte ein Nachlassen der Kontroll-Dichte aus: Die Drittland-Inspektionen reduzierten sich zwischen 2014 und 2018 von 264 auf 177 und die Inland-Inspektionen von 1374 auf 1177.

„Die Antworten der Bundesregierung belegen eindeutig, dass die bisherigen Mittel nicht ausreichen, um die eklatanten Missstände entlang der Pharma-Lieferketten von BAYER und anderen Herstellern zu beheben. Das zeigt einmal mehr: Ohne Lieferketten-Gesetz geht es nicht“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Glyphosatfakten] Glyphosat: Fakten, Quellen, Links

CBG Redaktion

Krebsgefahr

Eine aktuelle Studie weist auf einen „signifikanten Zusammenhang“ zwischen Glyphosat und Lymphgewebe-Krebs hin: Die Gefahr steige um 41% beim Menschen.

„Exposure to Glyphosate-Based Herbicides and Risk for Non-Hodgkin Lymphoma: A Meta-Analysis and Supporting Evidence“

Quelle

Eine von MONSANTO selbst in Auftrag gegebene Studie wies bereits 1983 auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Glyphosat hin.

Brief der Anwaltskanzlei des Glyphosat-Betroffenen Edwyn Hardeman, der aus Studie zitiert

The results of the original study showed no kidney tumors in the control group, one tumor in the mid-dose, and three tumors in the high dose groups. SeeExh. 7 at 2. Monsanto, however, dismissed these findings as “unrelated to treatment” and nothing more than false positives. Exh. 11 at 1. In February 1985, the EPA rejected these arguments, concluding that “a prudent person would reject the Monsanto assumption that Glyphosate dosing has no effect on kidney tumor production” and that “Glyphosate is suspect.” Id. at 3. The EPA also rejected Monsanto’s false positive argument, noting “Viewpoint is a key issue: Our viewpoint is one of protecting the public health when we see suspicious data. (I)t is not our job to protect registrants from false positives.” Id. at 4. Monsanto, in turn, learned the EPA had reviewed the study and concluded that glyphosate was “(o)ncogenic in mouse,” and a “Possible Human Carcinogen.

Quelle

Of Mice, Monsanto and a Mysterious Tumor

And yet—rewind to July 1983 and a study titled “A Chronic Feeding Study of Glyphosate (Roundup Technical) in Mice.” Following the document trail that surrounds the study offers an illuminating look into how science is not always clear-cut, and the lengths Monsanto has had to go to in order to convince regulators to accept scientific interpretations that support the company’s products.

Die US-NGO Right to know zu der Studie

Niemand ist sicher: Etwa 50% aller Städter in Europa haben schon Glyphosat im Körper.

Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen. 70 Prozent aller Proben in Deutschland belastet

Eines der Ergebnisse stichprobenartiger europaweiter Untersuchungen von Glyphosat-Rückständen im Menschen lautet: Sieben von zehn der untersuchten Großstädter in Deutschland hatten das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat im Urin. Von März bis Mai dieses Jahres ließen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und sein europäischer Dachverband Friends of the Earth (FOE) Urin-Proben von insgesamt 182 Stadtbewohnern aus 18 Ländern auf Glyphosat analysieren. Es handelt sich hierbei um die erste Studie dieser Art.

Der BUND zu Glyphosat-Nachweisen

Frankfurter Rundschau berichtet über die Untersuchung

Klimarisiko

3,71 Millionen Tonnen CO2 stieß BAYER/ MONSANTO 2019 aus. Einen großen Anteil hat daran die energieintensive Herstellung von Glyphosat.

BAYER-„Nachhaltigkeitsbericht 2019“

Hier der Bericht

Seite 50, Tabelle „Treibhausgas-Emissionen“ Zeile „Gesamte Treibhausgas-Emissionen nach der marktorientierten Methode“

Umweltgift

Glyphosat verseucht Flüsse, lässt die Algen wachsen, raubt dadurch tiefer gelegenen Pflanzen das Licht. Ihre Zersetzung entzieht dann Fischen und anderen aquatischen Lebewesen den Sauerstoff.

The overlooked impact of rising glyphosate use on phosphorus loading in agricultural watersheds

Glyphosate is the most extensively used pesticide worldwide. In addition to raising ecotoxicological concerns, the use of glyphosate adds phosphorus (P) to agricultural landscapes, influencing the accumulation and cycling of P in soil and nearby surface waters. Yet pesticides have been largely ignored when monitoring anthropogenic sources of P in agricultural watersheds. Estimating the supply of P derived from glyphosate use, both globally and in the US alone, we show that trends have markedly increased over the past two decades.

Quelle

New cause for concern over weedkiller glyphosate

In many agricultural areas, decades of phosphorus-based fertilizer use have led to a saturation of the soil’s capacity to hold the nutrient. This increases the likelihood that any additional phosphorus applied to the land will run off into waterways, where it is a known cause of harmful algal blooms and deoxygenation leading to fish death.

Until now, regulations to limit phosphorus pollution have focused on the use of fertilizers, which remain the largest artificial source of phosphorus. But as the use of glyphosate increases – the past two decades alone have seen global use increase 15-fold – the herbicide’s relatively small phosphorus content starts to add up, reaching levels comparable to other sources, like detergents, that have attracted regulators’ attention in the past.

“Our study argues that the recent and rapid rise in glyphosate use has magnified its relative importance as a source of anthropogenic phosphorus, especially in areas of intensive corn, soybean and cotton cultivation,” Hébert says.

The McGill research team – Marie-Pier Hébert, Vincent Fugère and Andrew Gonzalez – used data from the US Geological Survey and the UN Food and Agriculture Organization to calculate the relative contributions of glyphosate and fertilizers to the total amount of phosphorus being applied to agricultural land in the United States and elsewhere.

Quelle

Durch Glyphosat verlieren die Böden ihre natürliche Fruchtbarkeit.Kein Kraut lockert die Erde auf, kein Mikroorganismus produziert mehr Nährstoffe.

Kollateralschäden im Boden

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wiesich das Breitbandherbizid auf das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit auswirkt. Die Auswer-tung zahlreicher Studien über Glyphosat und seine vielfältigen Effekte kommt zu dem Ergebnis,dass Glyphosat keineswegs wie von der Industrie behauptet als ein umweltverträgliches Herbizidgelten kann. Es beeinflusst und schädigt vielmehr das Bodenleben erheblich, führt unter anderemzu vermehrten Pilzkrankheiten und beeinträchtigt über den Boden auch Gesundheit und Ertrags-stärke anderer Pflanzen. In einer nachhaltigen Landwirtschaft hat Glyphosat daher keinen Platz.

Quelle

Aussterben der Fluginsekten in NRW um bis zu 80% seit 1989; Rückgang bei Brutvögeln bis 90%.

BUND: Schmetterlingssterben / Insektensterben / Bienensterben & Vogelsterben: Ursachen - Agrargifte, Neonicotinoide, Glyphosat Dünger, Monokulturen, Landwirtschaft, Ferneintrag / Was tun?

Die Hauptursache für das Sterben von Insekten wie Schmetterlingen und Bienen ist die industrielle Landwirtschaft mit ihren Giften (Neonicotinoide...), Herbiziden (Glyphosat...), Überdüngung und die „pflegeleichte“ ausgeräumte, monotone Agrar-Landschaft. Ein besonders bedrückendes Phänomen ist die Fernwirkung der Gifte und Düngemittel selbst in weit entfernte Naturschutzgebiete.

Quelle

NABU: Insektensterben - Dramatischer Rückgang der Fluginsekten

Nach Untersuchungen in NRW ist die Biomasse der Fluginsekten seit 1989 mancherorts um bis zu 80 Prozent zurückgegangen. Die Untersuchungen ergaben folgende Ursachen für den Rückgang an Insekten und die Folgen für andere Tierarten: Zerstörung von Lebensräumen, Einsatz von Insektiziden. Die Folge: Vögel müssen hungern.

Nach Untersuchungen in NRW ist die Biomasse der Fluginsekten seit 1989 mancherorts um bis zu 80 Prozent zurückgegangen.

Quelle

BUND: Folgen des Pestizideinsatzes für Vögel

Weltweit geht die Zahl der Vogelarten drastisch zurück: In Europa sind die Hälfte aller Arten gefährdet, wobei Vögel in Agrarlandschaften stärken betroffen sind als solche die im Wald leben. Eine der Hauptursachen neben Klimawandel ist der Einsatz von Pestiziden.

Quelle

TAGESSPIEGEL: Rückgang bei Brutvögeln um bis zu 90 Prozent: Naturschützer fordern Systemwechsel in EU-Agrarpolitik

In Deutschland nimmt die Zahl der Wintervögel immer weiter ab. Naturschützer warnen vor einem dramatischen Rückgang der Brutpaare auf Agrarflächen.

Quelle

[Berufungsklage] Im Namen BAYERs

CBG Redaktion

Am 04. Februar 2020 wies der 15. Senat des OVG die Berufungsklage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN ab.

Von CBG-Vorstand Axel Köhler-Schnura

Das Oberverwaltungsgericht Münster sah in den Maßnahmen, die der BAYER-Konzern bei der Hauptversammlung im Jahr 2017 zur Abwehr der Proteste gegen den MONSANTO-Deal traf, keinen Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

BAYER sucht immer nach Mitteln und Wegen, sich vor Konzern­Kritik zu wappnen. Während alle anderen DAX­Unternehmen wegen der Corona­Pandemie verschieben, plant das Unternehmen, das AktionärInnen­Treffen online abzuhalten, um sich vor den zu erwartenden Protesten ins Virtuelle flüchten zu können. Im Jahr 2017, als die erste Hauptversammlung nach MONSANTO anstand und entsprechend turbulent zu werden drohte, wartete der Global Player mit einem anderen Manöver auf. Da verlegte er den seit Jahrzehnten angestammten Ort der Versammlung kurzfristig von den Köln­Deutzer Messehallen in das „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Dieses städtische Kongress­Zentrum bot nämlich beste Voraussetzungen dafür, die HV zu einer veritablen Festung umzurüsten. Anders lässt sich nicht erklären, dass BAYER vor dem Eingang nicht nur ein riesiges Zelt aufbaute, sondern auch die vom WCCB standardmäßig vorgesehenen technischen Vorrüstungen zur Errichtung eines übermannshohen Zauns nutzte, obwohl die COORDINATION GEGEN BAYER­GEFAHREN (CBG) auf dem WCCB­Vorplatz bereits lange vorher eine Protestkundgebung angemeldet hatte.Diese sollte nach dem polizeilichen Bescheid jetzt weitab vom Geschehen etwa 300 Meter Luftlinie entfernt stattfinden. Die drohende Terror­Gefahr erfordere umfangreiche Sicherheitschecks und diese seien innerhalb des Gebäudes nicht durchführbar, lautete die Begründung. Ohne das Sicherheitskonzept BAYERs in Augenschein genommen und geprüft zu haben oder sich gar zu einer eigenen Einschätzung der Gefährdungslage angehalten zu sehen, spielten die Stadt Bonn und die Polizei dieses antidemokratische Konzernspiel mit und unterstellten das versammlungsrechtlich korrekt beantragte Areal der Verfügungsgewalt BAYERs. Damit nicht genug, erteilte die Versammlungsbehörde noch weitere Auflagen. Sie verbot Trecker und andere Gerätschaften auf dem Gelände und bestimmte sogar noch, in welcher Richtung die Lautsprecher zu stehen hatten- auf keinen Fall nämlich in diejenige der AktionärInnen. Entsprechend harsch kommentierte die taz: „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende Terror­Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern.“

Gerichte stützen BAYER-Interessen

Mittels verschiedener Eilverfahren gegen die Stadt Bonn und die Polizei gelang es der CBG jedoch ein paar Tage vor der Hauptversammlung, die meisten der Auflagen zu kippen und den Versammlungsort wieder ein Stück weit näher zum WCCB zu rücken. Doch das Zelt und die weiträumige Abgitterung blieben. Weil die Coordination fürchtete, das BAYER­Beispiel könnte Schule machen und anderen Unternehmen eine Handhabe für ähnliche Aktionen liefern, ging sie nach Abschluss der Eilverfahren gegen die ergangenen Urteile vor. Mit Feststellungsklagen erwirkte die CBG eine Überprüfung der RichterInnen-­Sprüche. Aber das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte diese am 29. November 2018. Daraufhin zog die CBG vor das Oberverwaltungsgericht in Münster, das die damaligen Entscheidungen jedoch ebenfalls guthieß. In dem Verfahren der COORDINATION GEGEN BAYER­GEFAHREN gegen „das Land Nordrhein­Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bonn“ kam es zu der Bewertung, die zur Hauptversammlung veranlassten Maßnahmen hätten die CBG­Kundgebung vor dem WCCB „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“. Den Grund für diese Beeinträchtigungen hatte der BAYER­Konzern mit seinen Terror­Fantasien geliefert, welche die Stadt Bonn und die Polizei unbesehen für bare Münze nahmen. Das Oberverwaltungsgericht störte sich jedoch nicht daran. „Dass der Beklagte (d. i. das Land NRW, vertreten durch die Polizei Bonn, Anm. SWB) die Grundlage für sei­ne Gefahren­Prognose auch aus Gesprächen mit der Beigeladenen (d. i. BAYER, Anm. SWB) als Ausrichterin der Hauptversammlung gewonnen hat, ist nicht zu beanstanden. Die Versammlungsbehörde kann wie jede Verwaltungsbehörde ihre Erkenntnis­Grundlage auch durch die An­gaben der an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten (...) schaffen und verbreitern“, heißt es in dem Urteil.

Aber so breit, BAYERs Sicherheitskonzept selbst zu sichten, musste die Erkenntnis­Grundlage dann für das Gericht wiederum auch nicht sein: „Um zu der Bewertung der Konflikt­Lage zu gelangen, benötigte der Beklagte keine weitergehenden Kenntnisse der Einzelheiten des Sicherheitskonzepts der Beigeladenen.“ Und das Gericht folgerichtig ebenfalls nicht: „Aus diesem Grund war auch der Senat nicht gehalten, die Beigeladene zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen aus dem Sicherheitskonzept aufzufordern.“ Dem Senat reichten da schon die im Laufe der juristischen Auseinandersetzung zu Protokoll gegebenen Rechtfertigungen für die Errichtung des kapitalistischen Schutzwalls zur Abschirmung des Konferenz­Zentrums. Und diese trugen nicht etwa die JuristInnen der Stadt Bonn und/oder der Polizei vor. Auch hier hieß es wieder „Privat vor Staat“: Den Rechtsschutz für die Beklagten stellte die von BAYER angeheuerte Kanzlei REDEKER SELLNER DAHS.

Fadenscheinige Begründung für Skandalurteil

Die VerteidigerInnen hatten zur Legitimation der WCCB­Verbarrikadierung unter anderem auf das Attentat im Brüsseler Flughafen vom 22. März 2016 mit 35 Toten verwiesen. Dieses veranlasste die Behörden nämlich damals zu der Empfehlung, Sicherheitschecks außerhalb von Gebäuden durchzuführen. Ein in der Tat gewichtiges Argument, das die OVG­-RichterInnen allerdings hätten prüfen sollen, bevor sie es zu den Akten nahmen. Zwar verlegte der Flughafen Brüssel damals seine Kontrollen tatsächlich vor die Terminals, aber kein anderer Airport folgte dem Beispiel. „Die Einführung von Kontrollen vor den Terminals am Flughafen Brüssel ist eine überstürzte Maßnahme unter dem Schock der Anschläge und unter dem Druck der verängstigten Arbeitnehmer. Das Sicherheitsrisiko wird lediglich vor die Terminals verlagert. Passagie­re, die dort in Schlangen stehen, lassen sich deutlich schlechter schützen“, gab etwa Ralph Beisel von der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ zu bedenken. Damit nicht genug, „würden (mit einer solchen Verlagerung, Anm. SWB) bestehende Rettungs­ und Sicherheitskonzepte sogar beeinträchtigt, etwa die Anfahrtswege für Krankenwagen, Feuerwehr­Fahrzeuge und Einsatzwagen der Polizei“, so Beisel. Julian Jäger vom Flughafen Wien pflichtete ihm bei: „Das ist eine Placebo­Maßnahme, die scheinbar die Sicherheit erhöht, den Ort der Gefährdung aber nur verlegt.“ Und keine sieben Wochen nach dem Anschlag ist auch Brüssel wieder zum Status quo ante zurückgekehrt. Das alles focht das Oberverwaltungsgericht nicht an. „Der Beklagte hat im Vorfeld der Versammlung hinreichend konkret dargelegt, dass die Sicherheitsinteressen der Beigeladenen beeinträchtigt würden, wenn die Kläger für die angemeldete Versammlung den gesamten Platz der Vereinten Nationen (...) in Anspruch nehmen könnten“, befand es. Die RichterInnen sahen in der Entscheidung der Versammlungsbehörde „einen angemessenen Ausgleich im Sinne einer praktischen Konkordanz zwischen der Versammlungsfreiheit der Kläger (...) und den „Nutzungs­ und Sicherheitsinteressen der Beigeladenen“. Politische Interessen der „Beigela­denen“, die sich bereits im Jahr 2014 einmal – damals noch ganz ohne Verweise auf eine angebliche Terror­Gefahr und schlussendlich auch erfolglos – an einer solchen Abdrängung der Proteste versucht hatte, sah das OVG dagegen nicht am Werk. Auch bezog es in seine Erwägungen nicht ein, dass Zelt und Zaun ursprünglich zu einem ganzen Ensemble von disziplinierenden und einschränkenden Auflagen gehörten, das keineswegs auf Interessensausgleich angelegt war, sondern vielmehr darauf, der Konzern­Kritik ihre Wirkung zu rauben. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein Skandal. Es stellt der Wirtschaft einen Freibrief aus, mit dem bei Veranstaltungen das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht beschnitten werden kann. Auch öffnet das Urteil der Privatisierung von Risikoanalysen für den öffentlichen Raum, die zwingend in der Zuständigkeit staatlicher Sicherheits­behörden liegen müssen, Tür und Tor! CBG­Anwalt Sven Forst weist indessen auf die juristischen Mängel des Votums hin: „Das Urteil des OVG Münster, mit welchem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtlich fehlerhaft. So werden zu geringe Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 15 VersG gestellt. Außerdem hält es das Gericht für zulässig, dass sich die Versammlungsbehörde (Polizei) bei der von ihr zu treffenden Gefahrenprognose nahezu ausschließlich und ohne Detail­Kenntnisse auf Behauptungen privater Dritter – hier der BAYER AG – stützt. Dies ist nach meiner Auffassung nicht mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG vereinbar. Ferner birgt eine solche Rechtsprechung die Gefahr, dass hoheitliches Handeln (hier in Form der Gefahrenprognose) faktisch mehr und mehr privatisiert wird.“

Solidarität ist nötig

Die Prozesse – die Eilverfahren 2017 und die Feststellungsklagen, die für die CBG noch nicht erledigt sind – kosten viel Mühe, Zeit und Geld. Und erfordern auch Solidarität über die jeweiligen politischen Organisationsinteressen hinaus, geht es doch um grundlegende Anliegen einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Das ist vielen Initiativen nicht immer klar. Deshalb kann es dann zu solchen Situationen kommen wie derjenigen, mit der sich die „No Climate Change“­Demonstration am 11. November 2017 in Bonn konfrontiert sah. Sie fand aus Anlass der Weltklima­Konferenz der Vereinten Nationen statt und wollte den Klima­Protest natürlich zum Tagungsort „World Conference Center“ tragen. Doch die Polizei erlaubte dort aus Sicherheitsgründen keine Abschluss­Kundgebung. Diese musste schließlich fernab, noch nicht einmal in Sichtweite des WCCB abgehalten werden. Um solchen Einschränkungen des Versammlungsrechts Einhalt zu gebieten, zeigt sich die CBG entschlossen, das unsägliche OVG­Urteil anzufechten. Die Privatisierung von Versammlungsrecht und hoheitlichen Aufgaben darf nicht einfach so hingenommen werden!

[Wasserverbrauch] Presse-Information CBG vom 14.08.20

CBG Redaktion

59 Milliarden Liter Jahresverbrauch

BAYER macht das Wasser knapp

Die im Zuge des Klimawandels immer häufiger auftretenden Trockenheitsperioden machen Wasser zu einem wertvollen Gut. Der BAYER-Konzern fühlt sich aber dennoch nicht zu einem sparsameren Umgang mit der Ressource verpflichtet. 2019 stieg sein Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um 17 Milliarden auf 59 Milliarden Liter, was das Unternehmen der MONSANTO-Übernahme zuschreibt. „Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf die erste ganzjährige Einbeziehung der Standorte des akquirierten Agrargeschäfts zurückzuführen“, heißt es im jüngsten Nachhaltigkeitsbericht.

Allein in Leverkusen kommt der Global Player auf einen Wasser-Einsatz von 700 Millionen Litern. Der gesamte Chemie-„Park“ mit seinen rund 200 Betrieben konsumiert noch einmal ein Vielfaches davon. Der Chempark-Betreiber CURRENTA, eine ehemalige BAYER-Tochter, darf pro Jahr 100 Milliarden Liter Grundwasser abpumpen. Das hat immense Auswirkungen auf die Umwelt. „Die Auenwälder, die es eigentlich hier südlich des Chemie-„Parks“ geben müsste, sind längst verschwunden. Wir sehen hier trockene Wiesen und eine künstliche, mit Wasser gefüllte Rinne“, sagt Paul Kröfges vom BUND.

Am einstigen BAYER-Standort Brunsbüttel ließ der große Durst des Konzerns den Grundwasser-Spiegel sinken. In der Folge zogen viele Haus- und Weidebrunnen nur noch Luft, weshalb die Wasser-Versorgung zusammenbrach. Zudem sackten viele Böden ab, was zu Gebäudeschäden führte. Daraufhin begannen langwierige Auseinandersetzungen der Betroffenen mit dem Wasserwerk Wacken, das die Grundwasser-Entnahmen vornahm, und dem zuständigen Landesamt für Natur und Umwelt (LANU). Der Bauer Hans Möller und sechs weitere Personen zogen Anfang 2008 sogar vor Gericht.

Die Bezirksregierung Köln, welche der CURRENTA die Genehmigung für das Abpumpen erteilen muss, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. „Die aktuellen Grundwasser-Verhältnisse in der Rheinschiene liefern sowohl im Bereich des Chemparks Leverkusen als auch im Bereich des Wasserwerkes Hitdorf keine Hinweise für eine angespannte Situation bezüglich des Angebots an Grundwasser. Vor diesem Hintergrund besteht unter Ausübung des wasserwirtschaftlichen Ermessens keine Notwendigkeit für ein ordnungsbehördliches Einschreiten zur Reduktion des Grundwasser-Verbräuche“, erklärte die Behörde.

Die Landesregierung schätzt die allgemeine Lage jedoch anders ein. „Insgesamt bewegt sich die Grundwasser-Neubildungshöhe in den letzten 30 Jahren erkennbar nach unten“, konstatiert sie Ende November 2019 in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Auch erkennbare Effekte der Erderwärmung macht Schwarz-Gelb fest: „Das Jahr 2018 – aber auch 2019 – hat deutlich gezeigt, welche Folgen der globale Klimawandel auch für Nordrhein-Westfalen haben kann. Die Folgen des Wassermangels im Vorjahr waren zum Teil gravierend und sind noch weiter in den Böden, Gewässern und im Grundwasser nachweisbar.“ Darum sprechen sich CDU und FDP für „klimaresiliente Gewässer-Nutzungen“ aus und mahnen eine Verringerung des Wasser-Verbrauchs an. Und explizit plädieren die Parteien dafür, bei der Erteilung von Wasserentnahme-Erlaubnissen die Grundwasser-Neubildungsrate zu berücksichtigen.

Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) bedarf es darüber hinaus gesetzlicher Maßnahmen, um die Industrie zu umweltgerechterem Verhalten zu bewegen. Sie fordert, den Wasser-Cent wieder einzuführen, den die Regierung Rüttgers im Jahr 2009 auf Druck von BAYER & Co. abgeschafft hatte. Überdies tritt die Coordination dafür ein, Anträge zur Wasser-Entnahme nur noch zu bewilligen, wenn gleichzeitig ein ausgearbeiteter Reduktionsplan vorliegt. „Wasser ist ein öffentliches Gut. Es darf nicht einfach zur freien Verwertung in die Hände profit-orientierter Unternehmen geraten“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Axel Köhler-Schnura, Gründungsvorstand der CBG: „Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat den Wasser-Killer BAYER bereits 1983 vor dem Internationalen Wassertribunal in Rotterdam an den Pranger gestellt. Der Konzern vernichtet die Ressource Wasser im ganz großen Stil. In seinen vielen Dutzend Werken in aller Welt pumpt er das kostbar reine Grundwasser ab und verseucht es im Gegenzug mit Chemikalien. Abermillionen Liter, Tag für Tag. Zugleich haben immer mehr Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser mehr und müssen verschmutztes Oberflächenwasser bzw. gekauftes Wasser in Flaschen trinken. Auch in Deutschland können die Wasserwerke kaum noch von Chemierückständen freies Wasser liefern. Alles kein Grund für BAYER, seine Wasserpolitik zu ändern. Dem Konzern geht es einzig um die Maximierung der Profite. Jetzt zieht mit der Klima-Katastrophe jedoch eine Wasser-Katastrophe herauf. Es wird allerhöchste Zeit Klima-, Wasser und Umwelt-Killern wie BAYER das Handwerk zu legen und sie unter gesellschaftliche Kontrolle zu stellen. “

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Offener Brief] Offener Brief

CBG Redaktion

an den Vorstand und die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns

Am 24. Juni gab der BAYER-Konzern die Einigung im Mediationsverfahren zur Beilegung der Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA bekannt. Mit der Zahlung von 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar sollen laut Konzernaussage drei Viertel der anhängigen 125.000 Krebsklagen abgeschlossen werden. 1,25 Milliarden hält BAYER für potenzielle künftige Vereinbarungen mit Personen vor, die an Lymphdrüsenkrebs erkrankt sind.

Dieser Betrag hört sich, durchaus im Sinne der BAYER-PR, nach einer riesigen Summe an. Für die Krebs-PatientInnen sind es aber nur erbärmliche Brotkrumen. Die US-amerikanische Journalistin Carey Gillam von der Initiative U.S. Right to Know kritisiert: „Nach Abzug der Anwaltshonorare und -kosten werden einige KlägerInnen sehr wenig Geld erhalten, verglichen mit den großen Urteilen, die wir bisher gesehen haben in den drei Fällen, die bisher vor Gericht kamen. Außerdem arbeitet BAYER daran, dass künftige KlägerInnen ihre Ansprüche nicht vor einer Jury geltend machen können.“

Nach einer ersten Schätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren(CBG), vorbehaltlich der intransparenten Zahlen von BAYER, landen bei den einzelnen KlägerInnen lediglich 60.000 bis 70.000 Dollar. In Rechnung gestellt, dass die von Glyphosat verursachten Krebserkrankungen, die hohe physische und psychische Belastungen sowie umfangreiche materielle Schäden nach sich ziehen, den Betroffenen ungefähr zwanzig Jahre Lebenszeit rauben, bleiben da gerade einmal 300 US-Dollar pro verlorenem Monat.

Von einer angemessenen Entschädigung kann also keine Rede sein. Die ausgezahlten Geldbeträge würdigen den Verlust von Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen in keinster Weise. Sie reichen darüber hinaus nicht einmal annähernd für die erheblichen medizinischen und anderen Folgekosten, unter denen die Glyphosat-Geschädigten und ihre Familien zu leiden haben. Der Zynismus dieser Rechnung ist menschenverachtend. Zum Vergleich: In dem ersten Gerichtsverfahren zu zum hauptsächlich unter dem Label Roundup vermarkteten Glyphosat erhielt der US-amerikanische Hausmeister Dewayne Johnson erst-instanzlich einen Schadensersatz von 39 Millionen Dollar zugesprochen.

Um zukünftige Klagen auszuschließen, strebt BAYER ein sogenanntes „Class Science Panel“ an. Dieses soll entscheiden, ob Glyphosat Lymphdrüsenkrebs verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen, damit die Betroffenen ein Recht auf Entschädigungen haben. Wir weisen darauf hin, dass diese Beweise von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bereits 2015 vorgelegt wurden und etliche Studien die von dem herbiziden Wirkstoff ausgehende Krebs-Gefahr belegen. Die Einrichtung eines solchen Panels ist also ein Schritt zur Bekämpfung bereits vorhandener Erkenntnisse.

BAYER will Geschädigten mit diesem angeblich „wissenschaftlichen“ Panel den Rechtsweg verbauen und einen Schlussstrich unter das Kapitel „Glyphosat“ ziehen, ohne einen Schlussstrich unter BAYERs Produktion, den Verkauf und die Profite mit Glyphosat zu ziehen. Dabei gilt es im Gegenteil, der Vielzahl der Glyphosat-Betroffenen in Lateinamerika, Europa und dem Rest der Welt erst einmal eine Möglichkeit zu schaffen, ihre Schädigungen juristisch geltend zu machen! Darum appellieren die UnterzeichnerInnen dieses Schreibens an die BAYER-Verantwortlichen: „Beenden Sie diesen unwürdigen, menschenverachtenden und zynischen Umgang mit menschlicher Gesundheit und dem menschlichen Leben! Ermöglichen Sie allen Geschädigten faire juristische Möglichkeiten, ihre Schäden einzuklagen!“

Der US-Richter Vince Chhabria, der das Mediationsverfahren angeregt hatte und das Ergebnis absegnen muss, äußerte dann auch bereits massive Zweifel an BAYERs Versuch, den Glyphosat-Komplex zu einem extra-legalen Abschluss zu bringen. Er zeigte sich alles andere als überzeugt davon, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage (d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – Roundup in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“. Zwar zog der BAYER-Konzern den Antrag auf vorläufige Genehmigung des Übereinkommens auf die Kritik des Richters hin zurück, er hält jedoch weiter an seiner Forderung fest, zukünftige Verfahren zu verhindern. Das ganze Paket will das Unternehmen auf keinen Fall wieder aufschnüren, sondern lediglich „einige Anpassungen“ vornehmen.

Der BAYER-Konzern leugnet weiterhin beharrlich und wider alle offenkundigen Beweise seine Verantwortung, und die seiner Tochter Monsanto, für die durch das Glyphosat angerichteten Schäden. Auch im aktuellen Vergleich findet sich keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens. Dies hat BAYER auch öffentlichkeitswirksam mitgeteilt. Neben den oben bereits aufgeführten Studien finden sich allerdings sogar in firmeninternen Dokumenten von MONSANTO eindeutige Beweise für die Gefährlichkeit von Glyphosat. Beispielsweise informierte im Jahr 2008 ein Beschäftigter die US-Toxikologin Donna Farmer über eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Lymphdrüsenkrebs „Non-Hodgkin-Lymphom“: „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 bei Glyphosat-Exposition (eine verdoppelte Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in der fraglichen Mail. Auch existierte eine MONSANTO-interne Studie, die bei Glyphosat ausgesetzten Versuchstieren ein signifikant erhöhtes Risiko auswies, an Nierenkrebs zu erkranken. Dieses frühzeitige Wissen MONSANTOs um die Gefährlichkeit des Agrargifts war es auch, welche die Gerichte in den bisherigen drei Verfahren dazu bewog, in ihren Urteilen nicht nur Entschädigungen für die KlägerInnen, sondern auch drastische Strafzahlungen zu verhängen.

Neben der moralischen Bankrott-Erklärung ist die weitere Produktion von Glyphosat auch ökonomisch potenziell eine Katastrophe. Zwar wurde der jetzige Vergleich mit dem Ziel abgeschlossen, das Kapitel „Glyphosat“ im Sinne der Groß-AktionärInnen abzuschließen. Jedoch sind allein in den USA noch ca. 35.000 durch den Vergleich nicht abgedeckte Klagen anhängig. Auch ist es höchst fraglich, ob die von BAYER veranschlagte Zahl von neu hinzukommenden Verfahren gehalten werden kann, nicht zuletzt deshalb, weil der Konzern in unverantwortlicher Weise an der Herstellung des Pestizids festhält. Bei einer jährlichen Produktion von 770.000 Tonnen kommen täglich neue Geschädigte in großer Zahl hinzu. Ein beträchtlicher Teil der Opfer des BAYER-Pestizids lebt aber nicht in den USA, sondern in Europa und, vor allem, in Lateinamerika und hatte bislang keine Möglichkeit, vor Gerichten eine Entschädigung zu fordern.
Es wäre also klüger und weitsichtiger, einen Kurswechsel einzuläuten und Glyphosat nicht noch mehr Schaden für Mensch, Tier und Umwelt anrichten zu lassen. Glyphosat ist auch ein großer Klima-Killer. Dass BAYERs Kohlendioxid-Emissionen im Geschäftsjahr 2019 um 830.000 Tonnen auf 3,71 Millionen Tonnen gestiegen sind, geht zu einem Großteil auf die extrem energie-intensive Glyphosat-Produktion am Standort Soda Springs zurück. Es ist also an der Zeit zu handeln, bevor die humane Katastrophe sowie die ökonomischen Schäden den Rahmen, den der Konzern bewältigen kann, sprengen. Dies wäre nicht nur im Interesse der Glyphosat-Geschädigten, sondern nützte auch den Beschäftigten, deren Arbeitsplätze durch das Festhalten an der Giftproduktion gefährdet werden, sowie Klein-AktionärInnen, deren Wertanlagen auf dem Spiel stehen.

Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Sachverhalte stellen wir an den Vorstand des BAYER-Konzerns die folgenden Forderungen:

1. Glyphosat sofort stoppen! Betroffene & Familien entschädigen!

1.1 Stellen Sie die Produktion und den Vertrieb von Glyphosat unverzüglich ein. Beenden Sie sofort jegliche Werbung und jegliches Lobbying für Glyphosat. Stellen Sie sich einer unabhängigen Prüfung des Risiko-Potenzials Ihrer sonstigen Pestizide. Beenden Sie gegebenenfalls auch deren Produktion.

1.2 Zahlen Sie den Geschädigten Ihres Produktes Glyphosat, sowie deren Familien & Hinterbliebenen gerechte Entschädigungen für das erlittene Leid und die gesundheitlichen Schäden und Folgekosten.

2. Öffnung aller Akten! Vollständige Information der Öffentlichkeit!

2.1 Legen Sie ALLE Fakten, die BAYER/MONSANTO über Glyphosat bekannt sind, offen. Dies schließt den internen Schriftverkehr, der bei BAYER und MONSANTO zu Glyphosat geführt wurde, ein. Ebenso muss die interne MONSANTO-Studie über Nierenkrebs der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2.2 Legen Sie sämtliche Methoden der Fake Science bzw. Wissenschaftsmanipulation offen, mit denen Sie die Erstellung von Glyphosat-Studien beeinflusst haben. LobbyControl deckte bereits im Dezember 2019 die geheime Finanzierung von Studien zum angeblichen ökologischen Nutzen von Glyphosat am Institut für Agribusiness in Gießen durch MONSANTO auf.

3. Juristische Aufarbeitung der „Akte Glyphosat“! Verantwortliche bestrafen!

3.1 Sorgen Sie für eine umfassende Aufarbeitung der Glyphosat-Verbrechen. Stellen Sie sich einer unabhängigen juristischen und wissenschaftlichen Untersuchung der durch Glyphosat angerichteten Schäden an Mensch, Tier und Umwelt.

3.2 Sorgen Sie für die juristische Verfolgung der Verantwortlichen.

Düsseldorf, 31. Juli 2020

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Vorstand
Uwe Friedrich/Brigitte Hincha/Axel Köhler-Schnura/Jan Pehrke

Marius Stelzmann (Geschäftsführer CBG)
Aktion Agrar
Block BAYER
Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Fridays for Future Leverkusen
Institute for Responsible Technology
James Hayes (Glyphosat-Geschädigter)
Slow Food Youth Deutschland
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany)
Umweltinstitut München
Wir haben es satt!-Bündnis

[Glyphosat News 2] Berufungsgericht bestätigt den Sieg von Hausmeister Dewayne Johnson im Roundup-Krebs-Prozess gegen Monsanto

CBG Redaktion

Bei einem weiteren Gerichtsverlust für die Monsanto-Eigentümerin Bayer AG wies ein Berufungsgericht die Bemühungen des Unternehmens zurück, den Prozesssieg eines kalifornischen Hausmeisters zu kippen, der behauptete, durch den Kontakt mit Monsantos Glyphosat-Herbiziden sei er an Krebs erkrankt. Jedoch sagte das Gericht, der Schadenersatz solle auf 20,5 Millionen Dollar gekürzt werden.

von Carey Gillam

Das Berufungsgericht des ersten Berufungsbezirks von Kalifornien sagte am Montag, dass Monsantos Argumente nicht überzeugend seien und Dewayne „Lee“ Johnson berechtigt sei, 10,25 Millionen Dollar Schadenersatz und weitere 10,25 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu fordern. Das ist weniger als die insgesamt 78 Millionen Dollar, die der Prozessrichter zugelassen hatte.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson reichlich - und sicherlich substanzielle - Beweise dafür vorgelegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten seinen Krebs verursacht hat“, erklärte das Gericht. „Ein Experte nach dem anderen legte Beweise dafür vor, dass die Roundup-Produkte sowohl Non-Hodgkin-Lymphome verursachen können... als auch insbesondere Johnsons Krebs verursachten“.

Das Gericht stellte weiter fest, dass „es überwältigende Beweise dafür gibt, dass Johnson erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten hat und für den Rest seines Lebens weiter erleiden wird“.

Das Gericht sagte, dass Monsantos Argument, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbindungen von Glyphosat mit Krebs stellten eine „Minderheitenansicht“ dar, nicht unterstützt wurde.

Insbesondere fügte das Berufungsgericht hinzu, dass Strafschadenersatz angebracht sei, da es genügend Beweise dafür gebe, dass Monsanto „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“ habe.

Mike Miller, dessen Anwaltskanzlei aus Virginia Johnson zusammen mit der Kanzlei Baum Hedlund Aristei & Goldman aus Los Angeles vor Gericht vertrat, sagte, er sei bei der Bestätigung des Gerichts bejubelt worden, dass Johnson durch die Anwendung von Roundup an Krebs erkrankte, und dass das Gericht die Zuerkennung von Strafschadenersatz für „Monsantos vorsätzliches Fehlverhalten“ bestätige.
„Herr Johnson leidet weiterhin an seinen Verletzungen. Wir sind stolz darauf, für Herrn Johnson und sein Streben nach Gerechtigkeit zu kämpfen“, sagte Miller.
Monsanto schuldet ab April 2018 bis zur Zahlung des endgültigen Urteils jährliche Zinsen in Höhe von 10 Prozent.

Die Reduzierung des Schadenersatzes hängt zum Teil damit zusammen, dass die Ärzte Johnson mitteilten, dass sein Krebs unheilbar ist und er voraussichtlich nicht mehr lange leben wird. Das Gericht stimmte mit Monsanto darin überein, dass der Schadenersatz dazu bestimmt ist, zukünftige Schmerzen, psychisches Leiden, Verlust der Lebensfreude, körperliche Beeinträchtigung usw. zu kompensieren. Johnsons kurze Lebenserwartung bedeutet rechtlich gesehen, dass der zukünftige „nicht-ökonomische“ Schadenersatz, der vom Prozessgericht zugesprochen wird, reduziert werden muss.

Brent Wisner, einer von Johnsons Prozessanwälten, sagte, die Reduzierung des Schadensersatzes sei das Ergebnis eines „tiefen Mangels im kalifornischen Deliktsrecht“.

„Im Grunde erlaubt es das kalifornische Recht einem Kläger nicht, sich wegen einer verkürzten Lebenserwartung zu erholen“, sagte Wisner. „Dies belohnt einen Beklagten effektiv dafür, dass er einen Kläger getötet hat, im Gegensatz dazu, dass er ihn nur verletzt hat. Das ist Wahnsinn.“

Ein Schlaglicht auf Monsantos Verhalten

Nur zwei Monate nach dem Kauf von Monsanto durch Bayer im August 2018 sprach eine Jury Johnson einstimmig 289 Millionen Dollar zu, darunter 250 Millionen Dollar Strafschadenersatz. Sie kam nicht nur zu dem Schluss, dass Monsantos Herbizide dazu führten, dass Johnson Non-Hodgkin-Lymphome entwickelte, sondern dass das Unternehmen von den Krebsrisiken wusste und es versäumte, Johnson zu warnen. Die Klage betraf zwei Glyphosat-Herbizidprodukte von Monsanto - Roundup und Ranger Pro.

Der Prozessrichter setzte das Gesamturteil auf 78 Millionen Dollar herab, aber Monsanto legte gegen den reduzierten Betrag Berufung ein. Johnson legte Einspruch ein, um das Urteil in Höhe von 289 Millionen US-Dollar wieder in Kraft zu setzen.

Über den Johnson-Prozess wurde in den Medien auf der ganzen Welt berichtet und er rückte das fragwürdige Verhalten von Monsanto ins Rampenlicht. Anwälte von Johnson überreichten den Geschworenen firmeninterne E-Mails und andere Aufzeichnungen, die zeigten, dass Monsanto-Wissenschaftler wissenschaftliche Abhandlungen über das Ghostwriting diskutierten. Sie versuchten, die Unterstützung für die Sicherheit der Produkte des Unternehmens zu untermauern. Auch existierten Mitteilungen, die detaillierte Pläne zur Diskreditierung von Kritikern enthielten. Dies geschah, um eine staatliche Bewertung der Toxizität von Glyphosat, der Schlüsselchemikalie in Monsantos Produkten, aufzuheben.
Interne Dokumente zeigten auch, dass Monsanto davon ausging, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung Glyphosat im März 2015 als wahrscheinliches oder mögliches menschliches Karzinogen klassifizieren würde (die Einstufung erfolgte als wahrscheinliches Karzinogen), und erarbeitete im Voraus einen Plan, um die Krebsforscher zu diskreditieren, nachdem sie ihre Klassifizierung herausgegeben hatten.

Zehntausende von Klägern haben Klagen gegen Monsanto eingereicht und ähnliche Ansprüche wie Johnson gestellt. Seit dem Johnson-Prozess haben zwei weitere Prozesse stattgefunden. Beide Prozesse führten auch zu umfangreichen Urteilen gegen Monsanto. Gegen beide wird ebenfalls Berufung eingelegt.

Im Juni teilte Bayer mit, dass es mit Anwälten, die 75 Prozent der rund 125.000 eingereichten und noch einzureichenden Klagen von US-Klägern vertreten, die die Exposition gegenüber Monsantos Roundup für ihre Entwicklung des Non-Hodgkin-Lymphoms verantwortlich machen, eine Vergleichsvereinbarung getroffen habe. Bayer sagte, dass das Unternehmen 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar zur Beilegung des Rechtsstreits bereitstellen wird. Doch Anwälte, die mehr als 20.000 zusätzliche Kläger vertreten, sagen, dass sie sich nicht bereit erklärt haben, sich mit Bayer zu einigen. Es wird erwartet, dass diese Klagen sich weiter durch das Gerichtssystem arbeiten werden.

In einer nach dem Gerichtsurteil abgegebenen Erklärung erklärte Bayer, dass es hinter der Sicherheit von Roundup steht: „Die Entscheidung des Berufungsgerichts, die Entschädigungs- und Strafschadenersatzleistungen zu reduzieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Urteil der Geschworenen und die Schadenersatzzahlungen nicht mit den Beweisen im Prozess und dem Gesetz übereinstimmen. Monsanto wird seine rechtlichen Optionen prüfen, einschließlich der Einlegung einer Berufung beim Obersten Gerichtshof von Kalifornien“.

[Berufungsverfahren] Presse-Information CBG vom 21.07.20

CBG Redaktion

In Sachen „Glyphosat“

BAYER verliert Berufungsverfahren

Auch die zweite Runde des Schadensersatz-Verfahrens in Sachen „Glyphosat“, das der krebskranke US-Amerikaner Dewayne Johnson angestrengt hatte, geht für den Leverkusener Multi verloren. Erst-instanzlich hatte der ehemalige Schul-Hausmeister im August 2018 gewonnen. Das hauptsächlich unter dem Label „Roundup“ vermarktete Pestizid habe bei ihm das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht, urteilten die Geschworenen einstimmig und sprachen ihm eine Entschädigung zu.

Am gestrigen Montag bestätigte ein Gericht in San Francisco nun dieses Urteil gegen die BAYER-Tochter MONSANTO. Es senkte lediglich den Schuldbetrag von 78 Millionen Dollar auf 20,5 Millionen Dollar. Dabei sieht der „Court of Appeal of the State of California“ 10,25 Millionen Dollar als Schmerzensgeld für Johnson vor und 10,25 Millionen Dollar als Strafe – „punitive damages“ – für den Leverkusener Multi.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson ausgiebige – und substanzielle – Beweise dafür vorlegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten zu seinem Krebs geführt hat“, konstatierten die RichterInnen. „Experte um Experte lieferte Belege dafür, dass Roundup-Produkte grundsätzlich das Non-Hodgkin-Lymphom auslösen können (...) und speziell auch Johnsons Krebs ausgelöst haben“, schreiben sie in der Begründung ihres Votums. Das Ansinnen der BAYER-AnwältInnen, solche Einschätzungen als „Minderheiten-Meinungen“ abzutun, wiesen die JuristInnen zurück.

An den „punitive damages“, die das US-amerikanische Rechtssystem in Fällen mit erwiesener schwerer Schuld erhebt, hielt das Gericht ebenfalls fest. MONSANTO habe „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“, befindet es.

„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für BAYER. Der Konzern muss jetzt endlich die Konsequenz ziehen und Glyphosat vom Markt nehmen, ehe das Mittel noch weiteres Unheil anrichtet“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

In Stelzmanns Augen lässt die Entscheidung des Court of Appeal die Zweifel an BAYERs jüngst unterbreitetem Vergleichsvorschlag für die zahlreichen noch anhängigen Glyphosat-Klagen noch einmal wachsen. „Die Geschädigten mit kleinen Summen abzuspeisen, ihnen den Rechtsweg zu verbauen und von WissenschaftlerInnen erst noch einmal klären zu lassen, ob Glyphosat wirklich gesundheitsschädlich ist – all das dürfte dem Konzern jetzt noch schwerer fallen“, prophezeit der CBG-Geschäftsführer.

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[Duogynon] Presse-Information CBG vom 10.07.20

CBG Redaktion

Kehrtwende im Fall „DUOGYNON“

England: Kommission fordert BAYER zu Zahlungen an Arznei-Geschädigte auf

Ein hormoneller Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Medizin-Produkt bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt. Geschädigte oder deren Eltern fordern den Leverkusener Multi seit Jahren dazu auf, die Verantwortung dafür zu übernehmen, bislang allerdings vergeblich. Die Bundesregierungen jedweder Couleur reagierten nicht auf die Appelle.

In England hatten die Betroffenen mehr Erfolg. Der Gesundheitsausschuss des Unterhauses nahm sich des Themas an und ließ ein wissenschaftliches Gutachten anfertigen. Weil dieses Mängel aufwies, gab die damalige Premierministerin Theresa May 2018 zusätzlich noch einen Untersuchungsbericht in Auftrag.

Am gestrigen Dienstag legte die von der Baroness Julia Cumberlege geleitete Kommission den Report vor. Das 277 Seiten umfassende Schriftstück, das sich neben PRIMODOS auch noch einem Scheiden-Implantat und einem Epilepsie-Mittel widmete, weist den Herstellern und den Aufsichtsbehörden unzählige Verfehlungen nach. So hatte der SCHERING-Konzern dem Bulletin zufolge schon frühzeitig Kenntnis von den fatalen Nebenwirkungen seines Produkts. Die britische Niederlassung schickte deshalb bereits 1969 Brandbriefe an die Zentrale in Berlin, um einen Stopp der Vermarktung von PRIMODOS als Schwangerschaftstest zu erreichen. Es geschah jedoch nichts.

Die VerfasserInnen hätten den Abgeordneten gerne noch detailliertere Auszüge aus firmen-internen SCHERING-Unterlagen präsentiert. Dies war allerdings „aus rechtlichen Gründen, die von BAYER geltend gemacht werden, nicht möglich“, wie es in dem Rapport heißt.

„Ich habe im Laufe der Jahre viele Überprüfungen und Untersuchungen durchgeführt, aber so etwas ist mir noch nie begegnet; die Intensität des Leidens, das so viele Familien erfahren haben, und die Tatsache, dass sie es jahrelang ertragen mussten. Viel von diesem Leid wäre vermeidbar gewesen“, sagte Cumberlege bei der Vorstellung des Berichts. Darum richtete sie eine unmissverständliche Forderung an BAYER und die anderen beiden Unternehmen: „Sie sollten sich nicht nur entschuldigen; sie sollten anerkennen, was geschehen ist, und freiwillige Entschädigungszahlen an die Menschen leisten, die so gelitten haben.“

Andre Sommer vom NETZWERK DUOGYNON pflichtet dem bei. „Die Kommission schlägt vor, dass BAYER Entschädigungen an die Betroffenen auszahlt. Ich gehe davon aus, dass das nun auch schnell Konsequenzen in Deutschland nach sich zieht. Die Betroffenen warten seit mehr als 40 Jahren auf eine Entschuldigung und eine finanzielle Versorgung. Die Verantwortlichen bei BAYER und in der Politik müssen dies nun zeitnah klären. Das sind sie den Menschen schuldig“, so Sommer.

Der Lehrer hatte sein Anliegen immer wieder auf den Hauptversammlungen des Agro-Riesen vorgetragen. Auch britische Geschädigte hielten mehrfach Reden auf den AktionärInnen-Treffen und beschworen den Vorstand, den DUOGYNON-Skandal aufzuarbeiten. Aber die ManagerInnen zeigten sich dazu nicht bereit. Auch der Cumberlege-Report bewegt die Chef-Etage zu einem Einlenken. Der Global Player bestreitet trotz erdrückender Beweise weiterhin „die Existenz eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Einnahme von PRIMODOS und nachteiligen Folgen in der Schwangerschaft“ und lehnt aus diesem Grund Entschädigungen ab.

„Abermals zeigt BAYER Geschädigten die kalte Schulter, offenbar bedarf es immer der Justiz, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann abschließend.

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49

[Duogynon] Duogynon: Erfolg in Großbritannien!

CBG Redaktion

Statement Marie Lyon

Marie Lyon ist Vorsitzende der Gesellschaft für Kinder, die von hormonellen Schwangerschaftstests geschädigt wurden (ACDHPT).

„Ich bin überwältigt, dass 53 Jahre nach der ersten Warnung vor den Gefahren von HPT‚s (hormonelle Schwangerschaftstests)der Kampf um die Aufdeckung der Wahrheit über orale Hormon-Schwangerschaftstests endlich zu Ende ist. Baroness Cumberlege, Vorsitzende der IMMDS Independent Review, und ihr Team sind zu dem Schluss gekommen, dass der erste substantielle wissenschaftliche Bericht über Primodos von Dr. Isobel Gall aus dem Jahr 1967 ausreichend war, um die Rücknahme von Primodos und anderen HPT‘s vom Markt zu rechtfertigen. Dies ist der erste unabhängige Bericht, der schlüssig feststellt, dass es einen möglichen Zusammenhang zwischen HPTs und schädlichen Auswirkungen gibt.

Der Bericht kam zu dem Schluss, dass es genügend Beweise für schädliche Auswirkungen gibt, um die Rücknahme von HPTs zu rechtfertigen, und dass sowohl die britische Regulierungsbehörde als auch die Arzneimittelfirma ihrer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Familien nicht nachgekommen sind. Dies ist ein Ergebnis, von dem wir nur träumen konnten, nachdem wir uns jahrelang dafür eingesetzt hatten, die Wahrheit über die lebensverändernde und herzzerreißende Wirkung dieser Medikamente aufzudecken. Unsere Familien werden endlich in der Lage sein, ihre Schuldgefühle gehen zu lassen, da der Bericht eingesteht, dass diese unnötigen Tests hätten entfernt werden müssen, sobald Bedenken über ihre Sicherheit gemeldet wurden.

Ich hoffe, dass die Ergebnisse der IMMDS-Untersuchung endlich ausreichen werden, um die deutsche Regierung zu mobilisieren, im Namen der durch dieses Medikament geschädigten deutschen Familien zu handeln.“