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Beitrag veröffentlicht im “Jahr: 2009

[Indien] STICHWORT BAYER 03/2009

CBG Redaktion

BAYERs Patentklage scheitert

„Ein spekulativer Vorstoß“

Ende letzten Jahres wollte der Leverkusener Multi in Indien die Zulassung einer Nachahmer-Version seines Krebsmedikamentes NEXAVAR verhindern und ging deshalb juristisch gegen den Hersteller CIPLA und die Genehmigungsbehörde vor. Das Gericht wies die Klage im August 2009 jedoch ab und stellte so die Versorgung armer Menschen mit billigen Arzneien sicher.

Von Jan Pehrke

„Das Gericht muss beobachten, dass das vorliegende Verfahren eines ist, dass als spekulativer Vorstoß charakterisiert werden könnte, als ein Versuch, der Politik durch gerichtliche Entscheidungen das Leben schwer zu machen“, so ereiferte sich der Richter Ravindra Bhat vom High Court in New Delhi über einen von BAYER angestrengten Prozess. Bhat sorgte dafür, dass es bei einem Versuch blieb und wies die Patent-Klage ab, mit welcher der Leverkusener Multi die Zulassung einer billigen Generika-Version seines Krebsmedikamentes NEXAVAR unterbinden wollte. „Wir sind sehr glücklich, dass das Gericht die Bedeutung des Zugangs zu Medikamenten erkannt und BAYERs Versuch, einen Politik-Wechsel herbeizuführen, verhindert hat“, sagte YK Sapru von der Krebs-Selbsthilfegruppe CPAA, die in der juristischen Auseinandersetzung an der Seite der Zulassungsbehörde und des Generika-Unternehmens CIPLA stritt. Der Leverkusener Multi war hingegen von der Aussicht, dass sich bald auch Arme NEXAVAR leisten können und die patent-geschützten Extra-Profite bald etwas spärlicher fließen, alles andere als begeistert. „BAYER HEALTHCARE ist enttäuscht, lehnt das Gerichtsurteil ab und prüft die Einlegung von Rechtsmitteln“, so ein Sprecher.

Die vom Pharma-Riesen Ende letzten Jahres eingereichte Klage stellte ein Novum in der Geschichte der Justiz dar. Niemals vorher hatte ein Unternehmen versucht, mit Verweis auf angeblich verletzte Patentrechte in ein Zulassungsverfahren einzugreifen. Darum erkannten die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) und andere Initiativen inner- und außerhalb des Subkontinents sofort die gesundheitspolitische Dimension des Vorstoßes und protestierten vehement. „BAYER versucht nicht nur, seine eigenen Monopolrechte zu wahren, das Unternehmen will auch einen Präzedenzfall schaffen und so andere Firmen davon profitieren lassen“, kritisierte etwa Amit Sen Gupta vom indischen PEOPLE‘S HEALTH MOVEMENT.

Dabei erlaubt das TRIPS-Abkommen, das streng über den Schutz geistigen Eigentums im internationalen Güterverkehr wacht, ausdrücklich die Zulassung von Nachahmer-Medikamenten, auch wenn das Patent für das Ursprungspräparat noch gilt. Eine Lizenz zum Vertrieb der Pharmazeutika haben die Generika-Hersteller damit freilich noch nicht, die Regelung will nur eine rasche Verfügbarkeit der Medikamenten-Kopien nach Ablauf der Schonzeit sicherstellen. Der Leverkusener Multi kannte diesen Paragraphen natürlich und versuchte, ihn mit juristischen Winkelzügen zu umgehen. So behauptete er, das von CIPLA hergestellte NEXAVAR-Double hätte einen anderen Wirk-Mechanismus als das Original. Ein durchsichtiges und leicht zu vereitelndes Manöver, das seinen Zweck dennoch nicht ganz verfehlte, wie Ravindra Bhat feststellte. „Selbst wenn solche Klagen nicht zum Erfolg führen, haben sie jedoch häufig den kurzfristigen Effekt, dass Konkurrenten durch einstweilige Verfügungen blockiert werden. Dies geschah auch im vorliegenden Fall. Der Antragsteller hat eine unabhängige Bewertung von CIPLAs Antrag erfolgreich verzögert“, erläuterte der Richter.

Diese Verzögerungstaktik wendet BAYER fast schon routinemäßig an. Aktuell prozessiert der Pillen-Riese gerade gegen das Generika-Unternehmen TEVA - bereits zum dritten Mal. Aber auch sonst lässt sich Big Pharma nicht lumpen. 700 entsprechende Gerichtsverfahren zählte ein EU-Bericht zwischen 2000 und 2007. Die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sah darin ein Indiz dafür, „dass die Pharma-Märkte nicht so gut funktionieren, wie sie sollten“ und kündigte Maßnahmen gegen die unlauter auf dem Rechtsweg erstrittenen Patent-Verlängerungen an. Nicht zuletzt die immensen Kosten von ca. drei Milliarden Euro, die BAYER & Co. den Gesundheitssystemen damit aufbürden, haben sie zu diesem Schritt bewogen.

Im Prinzip hat die Europäische Union jedoch gar nichts gegen die Privatisierung von Wissen, wie sie im Patentrecht zum Ausdruck kommt. In ihrer Außenhandelspolitik setzt sie sich sogar für länger währende Copyrights ein - nur eben ohne juristische Tricks. So dringt die EU derzeit in Verhandlungen mit Kolumbien auf eine Verlängerung der Patentlaufzeiten für Medikamente von 20 auf 25 Jahre. Die den Zulassungen vorausgegangenen Arznei-Tests will Brüssel nicht mehr wie bisher nach fünf, sondern erst nach elf Jahren zugänglich machen. „Gerade in Zeiten der Krise muss die EU neue Instrumente suchen, um ökonomisch zu wachsen“, sagt Marianne Gumaelius von der „Generaldirektion Handel“ der EU-Kommission zur Begründung der Standort-Politik.

Diese betreibt Brüssel auch gegenüber Indien. Darum nahm Dr. Dieter Lehmkuhl vom Vorstand der deutschen Sektion der ÄRZTE ZUR VERHÜTUNG DES ATOMKRIEGES (IPPNW) die Niederlage BAYERs vor dem High Court zum Anlass, an die EU zu appellieren, ihrerseits die PatientInnen-Interessen stärker zu berücksichtigen. „Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, in ihren Verhandlungen über bilaterale Handlungsbeziehungen und geistige Eigentumsrechte mit Indien dem Menschenrecht auf Gesundheit Vorrang vor Handels- und Gewinninteressen einzuräumen“, so Lehmkuhl.

Klimakiller

CBG Redaktion

26. Juni 2009, WILSTERSCHE ZEITUNG

Welches Kraftwerk kommt wirklich?

Investoren gehen offenbar auf Abstand: Getec und GDF Suez von Vorhaben abgerückt.

Die Realisierung von zwei der insgesamt drei geplanten Ansiedlungen von Kohlekraftwerken am Industriestandort ist fraglicher geworden. Während die Getec ihr Projekt im Bayer-Industriepark wieder abgeben will, hat GDF Suez (ehemals Electrabel) den Kauf des für Brunsbüttel notwendigen Kraftwerkblocks storniert.

Der Energie-Dienstleister aus Hannover, die Getec Energie AG, wollte im Industriepark - auf Steinburger Gebiet - ein 800-Megawatt-Steinkohlekraftwerk bauen (eine Milliarde Euro). Noch im Juli vergangenen Jahres verkündete man gut gelaunt die Unterzeichnung des Ansiedlungsvertrags mit der Bayer MaterialScience.

Doch die Wirtschaftskrise hat offenbar auch die Pläne der Getec erschüttert. Nach Informationen unserer Zeitung hat sich der Energiehändler von dem Projekt verabschiedet. Stattdessen soll nun die bekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, die zum europäischen Konzern der KPMG Europe LLP gehört, das Kraftwerksprojekt an potente Energieunternehmen wie Vattenfall oder RWE verkaufen.

Davon will die Getec auf Anfrage nichts wissen. Man wolle nicht jedes Marktgerücht kommentieren, so Unternehmenssprecherin Neele Gehrt. Dafür gestand sie immerhin ein, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber dem vergangenen Jahr verändert hätten. „Vor dem Hintergrund der augenblicklichen Wirtschaftskrise ist die Einwerbung von Industriepartnern schwieriger geworden.“ Dennoch gehe man davon aus, das Kraftwerksprojekt zu realisieren, so die Sprecherin weiter.

Derzeit befinde man sich im Genehmigungsverfahren. Ende des Jahres wolle man den Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben. Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zur Absicht, das Projekt abzugeben. Im Gegenteil: Sollte eine offizielle Genehmigung der Behörden vorliegen, wäre es für einen Käufer wesentlich interessanter und wertvoller als zurzeit.

Bereits weit im Genehmigungsverfahren fortgeschritten ist die GDF Suez Energie Deutschland. Sie will nördlich des Elbehafens, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung auf der Südseite, ein Steinkohlekraftwerk (800 Megawatt) errichten. Allerdings gibt es von der Brunsbütteler Ratsversammlung noch keinen Satzungsbeschluss für den dann gültigen B-Plan Nr. 55. Das könnte auch noch dauern, da ein Gutachten der WIR-Fraktion die Rechtmäßigkeit des B-Plans in Frage stellt. Die Stadt hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben.

Derweil sieht es auch so aus, als wenn GDF Suez von dem Projekt in Brunsbüttel vorerst abgerückt ist. Deutliches Indiz dafür ist laut einem Marktexperten, dass der Konzern den Kaufauftrag für einen von insgesamt drei Kraftwerksblöcken beim Lieferanten Hitachi storniert hat. Gekauft werden sollen hingegen zwei Blöcke für die in Bau befindlichen Kraftwerke in Rotterdam und Wilhelmshaven.

Im Fall einer Genehmigung für das Brunsbütteler Projekt hätte man also keinen Kraftwerksblock. Dann auf einen anderen Anbieter umzusteigen, mache aus Synergieeffekten überhaupt keinen Sinn, so der Marktexperte gegenüber unserer Zeitung weiter. Die Firmenzentrale von GDF Suez in Berlin wollte dazu nicht Stellung nehmen.

Guter Dinge scheint allein die Tübinger Südweststrom zu sein, die zwischen Kernkraftwerk und Sava ein Steinkohlekraftwerk mit zwei Blöcken (je 900 Megawatt) errichten will. Seit Juni 2008 existiert ein rechtsgültiger B-Plan. Man habe den Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgegeben und rechne mit einer ersten Teilgenehmigung Ende des Jahres, so Geschäftsführerin Bettina Morlok. Von Stefan Schmid

Kampagne gegen Kohlekraftwerke

Antibaby-Pillen

CBG Redaktion

Presse Information vom 19. Juni 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Antibaby-Pille: BAYER verschweigt Zahl der Todesfälle

Schweizer Behörde kündigt Überprüfung an / mindestens sieben Tote in Deutschland

Der Leverkusener BAYER-Konzern verschweigt der Öffentlichkeit die Zahl tödlicher Nebenwirkungen von Antibaby-Pillen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) teilte in der vergangenen Woche auf Anfrage mit, dass es in Deutschland zu „sieben Todesfällen im Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels Yasmin“ gekommen sei. BAYER hingegen verweigert Angaben zur Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen, angeblich um „die Kundinnen nicht zu verunsichern“.

Hubert Ostendorf vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Das Ziel von BAYER ist es, Hormonpräparate weltweit als Standard-Verhütungsmittel zu etablieren, denn die Gewinne sind gigantisch. Der Konzern lässt negative Informationen in der Schublade verschwinden, um den Absatz nicht zu gefährden.“ Die CBG fordert eine Offenlegungs-Pflicht aller gemeldeten Nebenwirkungen sowie aller Anwendungsstudien.

Der BAYER-Konzern ist durch die Schering-Übernahme vor drei Jahren zum weltweit größten Anbieter von Verhütungsmitteln geworden. Auch die ehemalige DDR-Dopingschmiede Jenapharm, Marktführer für orale Kontrazeptiva in Deutschland, gehört mittlerweile zu BAYER. Allein mit der Produktgruppe Yasmin/Yaz machte das Unternehmen im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro.

Durch die Einnahme der „Pille“ wird das Risiko von Thrombosen, Schlaganfällen und Lungenembolien erhöht, darüber hinaus zählen Kopfschmerzen, Übelkeit und Depressionen zu den Nebenwirkungen. Besonders gefährdet sind Raucherinnen. In den BAYER-Werbekampagnen werden die Risiken jedoch mit keinem Wort erwähnt. Das Marketing zielt zudem immer mehr auf „Lifestyle“-Anwendungen wie Behandlung von Hautunreinheiten und Gewichtsregulierung ab.

In der Schweiz sorgte Ende Mai ein Fernsehbeitrag über ein 16-jähriges Mädchen, das nach Einnahme von Yaz eine Lungenembolie erlitt und nun schwerbehindert ist, für Aufsehen. Die Schweizer Aufsichtsbehörde Swissmedic kündigte daraufhin eine Überprüfung aller zugelassenen Anti-Babypillen an. Im letzten Jahr schockierte der Tod der 24-jährigen Tanja Hayes, die Yasmin zur Behandlung von Akne eingenommen hatte, die australische Öffentlichkeit. Australische Gesundheitsbehörden geben die Zahl schwerer Nebenwirkungen von Yasmin seit 2003 mit 56 an.

Die Fachzeitschrift arznei-telegramm riet schon zur Markteinführung von Yasmin zu Zurückhaltung: „Bei dieser dürftigen Risikoinformation halten wir den Gebrauch von Petibelle und Yasmin, die offensichtlich den Lifestyle-Bereich abdecken sollen, für nicht begründbar“. Das Blatt machte auf die chemische Verwandtschaft des Inhaltsstoffes Drospirenon mit Spironolakton aufmerksam, dessen pharmakologische Verwendung nach Studien zum Krebsrisiko starken Auflagen unterliegt.

Immer wieder werden Werbeaussagen von BAYER verboten. Im vergangenen Herbst bezeichnete die US-Behörde Food and Drug Administration TV Spots für Yaz als „irreführend“. In den Werbefilmen werde suggeriert, Yaz könne zur Behandlung von prämenstruellen Beschwerden jeder Intensität eingesetzt werden, kritisiert die FDA. Dabei müsse das Präparat seine Wirksamkeit bei leichter Akne, Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen oder Reizbarkeit noch in klinischen Tests unter Beweis stellen. BAYER musste 20 Millionen Dollar für eine Aufklärungskampagne bezahlen.

Zur Bewerbung von Verhütungsmitteln sponsert der Konzern Internetforen, finanziert internationale Kampagnen wie den „Weltverhütungstag“, gibt Umfragen in Auftrag und startet Initiativen wie Family Planning International. Zudem fördert das Unternehmen Kongresse wie z.B. die Konferenz „Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung“, die sich jährlich mit dem Thema Familienplanung beschäftigt. Sogar die homepage www.Pille.com wird von BAYER betrieben.

weitere Informationen:
· Tagesanzeiger „Sieben Tote nach Einnahme der Pille Yasmin“
· BAYER in den USA verwarnt
· Artikel „Pharmamarketing von BAYER“
· Bewertung arznei telegramm

Die tageszeitung, 3. Juli 2009

Hormone mit Nebenwirkungen

Bittere Antibabypille

In der Schweiz untersucht die Arzneimittelaufsicht, ob die Antibabypille Yasmin nicht hinnehmbare Nebenwirkungen hat. Der Hersteller Bayer streitet ab, dass die Pille besonders gefährlich ist. VON LUTZ DEBUS

Yasmin, der Name dieses Verhütungsmittels klingt luftig-duftig und bedient feminin wirken wollende Sprachästhetik wie sonst nur Damenbinden und Yoghurtgetränke. So harmlos wie die Bezeichnung ist die Pille aus dem Hause der Bayer HealthCare AG aber nicht. Im vergangenen Monat wurde der Fall einer 16-jährigen Schweizerin aus Schaffhausen bekannt, die seit der Einnahme des Verhütungsmittels schwer behindert ist, nicht mehr sprechen kann und künstlich ernährt werden muss.
Auf Nachfrage des in Zürich erscheinenden Tages-Anzeigers erklärte das für Arzneimittelsicherheit zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, dass seit Zulassung des Medikaments im Jahr 2000 in Deutschland insgesamt sieben Todesfällen mit der Anwendung des Arzneimittels Yasmin oder dessen Wirkstoffkombination in Zusammenhang gebracht werden. Dieser Umstand allerdings, so Ulrich Hagemann vom BfArM zur taz, sei kein Hinweis auf ein erhöhtes Risiko speziell bei der Einnahme des Präparats Yasmin.
Sowohl Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch internationale Datenbankerhebungen würden den sogenanten niedrigdosierten oralen hormonellen Kontrazeptiva der dritten Generation, die seit Ende der 1990er-Jahre im Handel sind, kein höheres Gesundheitsrisiko bescheinigen, als dies bei älteren Präparaten bereits bekannt sei.
Die Gefahr, eine Venenthrombose zu bekommen, sei für Frauen, die jenes Präparat einnehmen, etwa anderthalbmal bis doppelt so hoch wie bei Frauen, die keine Pille nehmen. Also verschwindend gering, so der Schluss der deutschen Arzneiüberwacher in Bonn. Keine neuen Untersuchungen seien geplant, erklärt Ulrich Hagemann.
Anders reagiert die Medikamentenaufsicht in der Schweiz. Das staatliche Institut Swissmedic, so der Tages-Anzeiger, will nun die aktuellsten Daten und Studien sowie wichtige frühere Untersuchungsergebnisse zu Risiken und Nebenwirkungen verschiedener Antibabypillen analysieren lassen.
Nicht nur in Bonn, auch im nahe gelegenen Leverkusen ist man sich sicher, dass von Yasmin keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Fast gleichlautend hört sich die Erklärung von Michael Diehl von Bayer HealthCare an: „Venenthrombosen oder Embolien sind selten bei Einnahme von niedrigdosierten oralen hormonellen Verhütungsmitteln.“ Die Gefährdung sei für Yasmin-Benutzerinnen sogar geringer als bei schwangeren Frauen.
Anders die Pharma-Kritiker. Die Fachzeitschrift arznei-telegramm riet schon bei der Markteinführung von Yasmin zur Zurückhaltung: „Bei dieser dürftigen Risikoinformation halten wir den Gebrauch von Petibelle und Yasmin für nicht begründbar.“ Das Blatt machte auf die chemische Verwandtschaft des Inhaltsstoffes Drospirenon mit Spironolakton aufmerksam, dessen pharmakologische Verwendung nach Studien zum Krebsrisiko starken Auflagen unterliegt.
Ein weiterer Kritikpunkt in der neu entflammten Diskussion um Yasmin ist die Marketingstrategie von Bayer. Yasmin, so verspricht die Werbung, helfe bei Akne, unreiner Haut und Problemen mit fülligem Haar. Lieber eine Lungenembolie als die Haare nicht schön, mag da so mancher Teenager denken. Dazu Ulrich Hagemann vom BfArM: „Wir entscheiden über die Zulassung eines Arzneimittels, nicht über deren Werbeaussagen.“

[Kohle] Kohlekraftwerk Krefeld

CBG Redaktion

Pressemitteilung des NUV vom 14.06.2009

Hat sich Trianel mit dem Kohlekraftwerk Uerdingen übernommen?

Bei der vertraglichen Abstimmung zwischen Trianel und der Stadt Krefeld mahnt der erfahrene Realpolitiker und Jurist Wilfrid Fabel an, dass eine Absicherung der Kohlekraftwerks-Modalitäten für den Fall einer Finanzie-rungsklemme oder Insolvenz von Trianel nicht gewährleistet ist. Eine Über-nahme des Projektes durch RWE oder EnBW wäre durchaus denkbar. Dieser Einwand von Herrn Fabel ist aus der Sicht des NUV sehr realistisch, da es eindeutige Hinweise dafür gibt, dass Trianel das Kraftwerksprojekt für 50 Millionen Euro an RWE veräußern wollte. Dies wurde von RWE dankend abgelehnt. Für Ulrich Grubert vom Niederrheinischen Umweltschutzverein ist die Ablehnung aus mehreren Gründen sehr verständlich. Trianel ist ein junges Konkurrenzunternehmen für die großen Energiekonzerne und verfügt im Verhältnis zu den geplanten Projekten über wenig Kapital. Innerhalb des Trianel-Unternehmens haben sich verschiedene Projektgesellschaften wie die Trianel Power-Projektgesellschaft Kohlekraftwerk gegründet. Als GmbH`s , die man mit einem Eigenkapital ab 25 000 Euro gründen kann, tragen diese Gesellschaften z.B. im Verhältnis zum Projektrahmen von voraussichtlich 1,4 Milliarden Euro für das im Bau befindliche Trianel-Kohlekraftwerk Lünen ein sehr kleines Risiko. In Lünen erfolgt die Fremdfinanzierung u.a. über die angeschlagene WestLB.

Dem kapitalarmen Konkurrenzunternehmen Trianel 50 Millionen Euro zu zahlen, macht aus der Sicht von RWE sicherlich keinen Sinn. Außerdem hat RWE mehrfach öffentlich bekundet, dass man wegen der wirtschaftlichen Risiken keine neuen Kohlekraftwerke mehr in Westeuropa bauen wolle. Diese Risiken sind die gestiegenen Kraftwerkskosten, die Kosten der Verschmut-zungsrechte im Emissionshandel ab 2013 und die zu erwartenden Kosten für eine zukünftige CO2- Abscheidung.

Der NUV vermutet, dass Trianel das Genehmigungsverfahren so hartnäckig gegen die Bürger durchpeitschen will, um einen möglichst hohen Preis bei einem eventuellen Projektverkauf zu erzielen.

Ulrich Grubert (1. Vorsitzender des NUV)
web-page: www.nuv-online.de

[Yasmin] Die Pille

CBG Redaktion

Berner Zeitung, 13. Juni 2009

Sieben Tote nach Einnahme der Pille Yasmin

Mehrere deutsche Frauen, die das Verhütungsmittel Yasmin geschluckt hatten, sind gestorben. In der Schweiz werden jetzt alle zugelassenen Antibabypillen überprüft.

Seit achteinhalb Jahren ist Yasmin in Deutschland zugelassen. Wie in der Schweiz, wo über 100‚000 meist junge Frauen das Verhütungsmittel täglich einnehmen, ist die Pille der Firma Bayer Schering auch in der Bundesrepublik ein Renner. Was der Öffentlichkeit bislang verschwiegen wurde: Seit der Zulassung Ende 2000 forderte das Präparat in Deutschland vermutlich sieben Opfer.

Sechs Frauen und ein Embryo starben
Durch TA-Recherchen werden diese Fälle nun publik. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erklärt, dass Meldungen eingangen seien zu „sieben Todesfällen im Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels Yasmin oder Wirkstoffkombination von Yasmin“. Weiter schreibt das Amt mit Sitz in Bonn: „Einer dieser Fälle bezieht sich auf den Tod eines Embryos in der sechsten Schwangerschaftswoche bei einer Frau, die unter Yasmin schwanger wurde.“
Von den sieben Todesfällen erfuhr die Behörde durch sogenannte Spontanmeldungen über „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ durch Pharmafirmen, Ärzte und Patienten sowie aus der Fachliteratur. Die Zulassungsstelle für Medikamente betont, dass es sich dabei um Verdachtsfälle handelt. „Ein Kausalzusammenhang“ sei „im Einzelfall nicht sicher belegt“. Bayer Schering sind die sieben Todesfälle ebenfalls bekannt. Aktiv darüber informiert hat der Pharmagrossbetrieb aber nicht. Vielmehr verweigerte die Pressestelle Antworten auf entsprechende Fragen und bestätigte die Angaben erst, als diese dem TA schriftlich vorlagen.
Hormonelle Verhütungsmittel erhöhen generell die Gefahr, dass Blutgefässe verstopfen. In seltenen Fällen führen diese Venenthrombosen zu lebensgefährlichen Lungenembolien und zu schweren Schädigungen. Wie jedes so wirksame Medikament birgt auch Yasmin ein winziges tödliches Restrisiko.

Bayer behält Todeszahlen für sich
Deshalb muss sich aber keine Frau ernsthaft Sorgen um ihre Gesundheit machen, sofern sie sich bei der Verschreibung des Medikaments von Fachleuten hat beraten lassen und über keine Risikofaktoren wie erhöhtes Alter, Übergewicht oder eine erbliche Vorbelastung verfügt. Nicht in Erfahrung bringen lässt sich bei Bayer, wie viele Todesfälle weltweit mutmasslich im Zusammenhang mit Yasmin stehen. Sprecherin Astrid Kranz sagt, solche Angaben würden die Kundinnen nur verunsichern. Sie verweist darauf, dass breit angelegte Studien gezeigt hätten, dass Yasmin nicht riskanter sei als andere Pillen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kommt - gestützt auf dieselben Untersuchungen - zu gleichen Erkenntnissen.

Fünf Todesfälle in der Schweiz
In der Schweiz sorgte jüngst das tragische Schicksal mehrerer junger Frauen für Schlagzeilen, die nach der Einnahme von Yasmin schwere gesundheitliche Schäden erlitten. Aufsehen erregte die Geschichte einer zuvor kerngesunden 16-jährigen Schaffhauserin, die seit der Einnahme des hierzulande meistverkauften Verhütungsmittels schwer behindert ist, nicht mehr sprechen kann und künstlich ernährt werden muss.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic will nun - wie es mitteilt - medizinische Experten die aktuellsten Daten und Studien sowie wichtige frühere Untersuchungsergebnisse zu Risiken und Nebenwirkungen verschiedener Antibabypillen analysieren lassen. Im Herbst will Swissmedic über Untersuchungssresultate informieren. In der Schweiz starben seit 1990 mindestens fünf Frauen, nachdem sie mit fünf gängigen Präparaten hormonell verhütet hatten. In keinem der Todesfälle spielte Yasmin eine Rolle. Von Thomas Knellwolf.

Berner Zeitung, 28. Mai 2009

Schwerstbehindert - durch die Antibabypille

Nach Einnahme der verbreitetsten Antibabypille der Schweiz erlitt ein Teenager eine schwere Lungenembolie. Seither ist sie gelähmt.
Celine war 16 Jahre alt, Nichtraucherin, kerngesund und lebenslustig, als sie zum ersten Mal das Verhütungsmittel Yasmin einnahm. Vier Wochen später wurden Blutgefässe ihrer Lunge verstopft. Das Herz hörte auf zu schlagen, das Hirn wurde schwer geschädigt. Drei Monate lang hielten die Ärzte die junge Frau im Frühling 2008 künstlich im Koma. Seither ist nichts mehr so wie vorher. Celine kann nicht mehr sprechen, sie wird künstlich ernährt, sie scheint aber geistig alles mitzubekommen.
Donnerstag machte „10 vor 10“ die tragische Geschichte der bald 18-jährigen Schwerstbehinderten publik. Für involvierte Ärzte, Angehörige und für den Anwalt der Familie, die in der Fernsehsendung zu Wort kamen, besteht ein Zusammenhang zwischen der Einnahme des Verhütungsmittels und der bleibenden Schädigung. Die Herstellerfirma Bayer hingegen hält dies nicht für erwiesen. Gegenüber dem Rechtsvertreter der Familie machte sie schriftlich geltend: „Ob die Lungenembolie auf einer Einnahme unseres Präparats Yasmin beruht, ist nicht belegt.“ Trotzdem übernahm das Unternehmen - freiwillig und ohne Rechtspflicht - Celines Pflegekosten von rund 200‘000 Franken.
Schwere Folgen nicht selten
Unbestritten ist, dass viele neuere Antibabypillen ein markant höheres Thromboserisiko mit sich bringen. Dies bestätigt Swissmedic-Sprecher Joachim Gross. Über die vergangenen fünf Jahre seien beim Schweizerischen Heilmittelinstitut rund 50 Meldungen über Nebenwirkungen von Antibabypillen eingegangen - bei einer Dunkelziffer von 90 Prozent. Rund die Hälfte der Meldungen hätten Yasmin betroffen. Das ist viel, auch wenn das Medikament mit 20 Prozent Marktanteil das meistverkaufte chemische Verhütungsmittel der Schweiz ist.
Swissmedic-Sprecher Gross weist darauf hin, dass bei neuen Medikamenten wie Yasmin Nebenwirkungen häufiger gemeldet werden als bei älteren. Bayer betont, Studien „von unabhängigen Forschungsinstituten“ hätten ergeben, dass ihr Kassenschlager nicht riskanter sei als vergleichbare Produkte. Yasmin galt bei seiner Einführung als „Wunderpille der dritten Generation“, versprach sie doch gleichen Schutz wie ältere Mittel, aber ohne dick zu machen wie andere Präparate. Der grossen Hoffnung folgte bald Ernüchterung: 40 Frauen in Europa erlitten in den Monaten nach der Einführung des Medikaments Venenthrombosen. Eine 17-jährige Niederländerin und eine Dänin starben daran. Die Herstellerfirma sprach stets davon, dass die Anzahl Fälle lebensgefährlicher Gefässverstopfungen angesichts Hunderttausender Konsumentinnen gering sei. Für Celine, die nach wie vor in einer Rehabilitationsklinik lebt, kein Trost. Thomas Knellwolf

[Aspirin] Unlautere Werbung

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Juni 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Risiken verharmlost

Brasilien: Regierung verbietet unlautere Aspirin-Werbung

Das brasilianische Gesundheitsministerium Agência Nacional de Vigilância Sanitária (ANVISA) hat mit sofortiger Wirkung eine Werbekampagne für das Schmerzmittel Aspirin verboten. Die vom BAYER-Konzern initiierte Kampagne Um mundo com menos dor („Eine Welt mit weniger Schmerz“) verleite zu einem unsachgemäßen Umgang mit dem Medikament und verharmlose die Risiken. Das Verbot umfasst Werbung in Zeitungen, Radio, TV und im internet. Die von BAYER geschaltete website www.umMundoComMenosDor.com.br wurde bereits vom Netz genommen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Aspirin ist ein hochwirksames Medikament, welches aber - anders als es die Werbung suggeriert - tief in den biochemischen Haushalt des Körpers eingreift und mit teilweise schweren Nebenwirkungen verbunden ist. Wir verurteilen die Versuche von BAYER, das Präparat als Wunderpille zu vermarkten, und fordern die europäischen und US-amerikanischen Behörden auf, dem brasilianischen Beispiel zu folgen.“

BAYER unternimmt seit Jahren große Werbeanstrengungen im Bereich der lukrativen freiverkäuflichen Schmerzmittel. Ein hoher Aufwand ist gerade für Aspirin notwendig, da Generikahersteller den Wirkstoff für einen Bruchteil des Preises anbieten. In den USA startete BAYER die Kampagne Expect Wonders („erwarte Wunder), zu der auch die website www.WonderDrug.com gehört. Unter den Tisch gekehrt werden dabei die mitunter schweren, oftmals gar tödlichen Nebenwirkungen des Präparats.

Aspirin kann nicht nur Schleimhautreizungen hervorrufen, sondern auch Blutungen im Magen-Darm-Trakt und Magengeschwüre verursachen. In den USA sterben mehr Menschen an Aspirin-Nebenwirkungen als an HIV. Das New England Journal of Medicine spricht von einer „geräuschlosen Epidemie“, da 75 Prozent aller Patienten, die regelmäßig Aspirin einnehmen, die Gefahren des Schmerzmittelgebrauchs nicht kennen. Für die meisten Anwendungen stünden risikoärmere Behandlungsmethoden zur Verfügung.

Bereits im Jahr 2000 beanstandete die US-amerikanische Behörde FTC eine Anzeigenserie für Aspirin, die den Eindruck erweckt hatte, dass gesunde Menschen durch eine regelmäßige Einnahme von Aspirin das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall senken können. Ein solcher Effekt ist jedoch nur bei Patienten mit Gefäßkrankheiten nachzuweisen. BAYER musste eine Million US-Dollar in eine Aufklärungskampagne investieren, die auf die Risiken des Schmerzmittels hinwies. In Deutschland warb Bayer nicht nur für die Behandlung von Erkältungen mit Aspirin, sondern fälschlicherweise auch für deren Prophylaxe – so auf Plakatwänden und kostenlos verteilten Postkarten, auf denen sich ein junges Paar nackt im Schnee wälzt.

Die Stellungnahme der Anvisa

Brasília, 9 de junho de 2009 - 11h30

Suspensas campanhas irregulares de medicamentos

Está suspenso em todo território nacional o concurso cultural „Um mundo com menos dor“, que promove o medicamento aspirina, fabricado pela empresa Bayer S/A. A determinação da Agência Nacional de Vigilância Sanitária (Anvisa), publicada no Diário Oficial da União desta terça-feira (9), proíbe, ainda, a veiculação do concurso em todos os meios de comunicação de massa, inclusive sites da internet.
A promoção do referido concurso apresentava irregularidades sanitárias. Após avaliação, a Agência identificou que o site estimulava/ induzia o uso indiscriminado do medicamento. Também foi suspensa pela Anvisa a campanha „Leve a vida sem dor“, do medicamento Anador, produzido pela Boehringer Ingelheim do Brasil Química e Farmacêutica Ltda. O site do medicamento apresentava as mesmas irregularidades do caso anterior e, ainda, não trazia frases de advertência obrigatórias e, também, as contra-indicações do medicamento.
Informações: Ascom/Assessoria de Imprensa da Anvisa

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
10. Juni 2009

CO-Pipeline: Inbetriebnahme endgültig stoppen!

„Ohrfeige für BAYER“ / Gefahrstoffe am Ort ihrer Verwendung produzieren

Der Umweltausschuss des Landtags NRW beschäftigt sich heute auf Antrag der Grünen erneut mit der hochgefährlichen Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zu diesem Anlass einen endgültigen Stopp des Projekts.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Ende Mai entschieden, dass der Antrag der BAYER AG auf vorzeitige Inbetriebnahme der Pipeline abgelehnt wird. Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Dies ist ein Erfolg für die zahlreichen Initiativen und die über 100.000 Bürger, die sich gegen den Bau der Pipeline engagieren! Es ist eine Ohrfeige für BAYER, dass das Gericht dem Unternehmen nun sogar attestiert hat, die Sicherheitslage keineswegs verbessert, sondern verschlechtert zu haben“.
Jan Pehrke, ebenfalls im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren, ergänzt: „Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des Projekts. Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss dringend erhalten bleiben!“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur jüngsten Hauptversammlung des Konzerns einen Gegenantrag eingereicht, in dem es heißt: „Warum baut BAYER nicht eine moderne CO-Produktionsanlage in Krefeld? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.“ Und weiter: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken.“
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt. In dem Urteil hieß es: „Es fehlt eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“

Rheinische Post, 10.06.2009

Vor Beratung des Umweltausschusses

Erneuter Protest der Pipeline-Gegner

Der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages hat sich am Mittwoch mit der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Bayer-Werken in Dormagen und Uerdingen beschäftigt. Pipeline-Gegner nutzten die Gelegenheit, um erneut gegen die CO-Röhre zu demonstrieren.
Nur eine kleine Gruppe Pipeline-Gegner fand am Mittwoch den Weg zum Landtag. Dort wiesen Anlieger der von der Pipeline durchzogenen Städte erneut auf die Gefahren der Gas-Röhre hin. „Die Allgemeinheit hat nichts von dieser Pipeline. Der einzige Profiteur ist Bayer und das hat dann nichts mehr mit Allgemeininteresse zu tun“, sagte Philipp Mimkes, der zum zweistündigen Protest vor den Landtag gezogen war.
Mit diesem Argument hatte Bayer seinerzeit ein Gesetz erwirkt, dass den Bau der CO-Leitung ermöglichte. Dieses Gesetz wurde von allen Parteien getragen und einstimmig verabschiedet.
Auch Düsseldorf-Gerresheim ist von der Pipeline betroffen. Uwe Koopmann von der Bezirksvertretung in Gerresheim sagt: „Die kommunale Politik ist eindeutig gegen die Inbetriebnahme der Pipeline. Auf Landesebene sind CDU und SPD aber dafür.“ Dieser Kurs sei schon etwas seltsam.
Der Umweltausschuss berät nun über Konsequenzen aus der Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Darin hatten die Richter es dem Unternehmen untersagt, die Pipeline noch vor der Entscheidung über Klagen von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss in Betrieb zu nehmen. In ihrem Beschluss rügten die Richter Bayer, es habe durch Änderungen der Planung den Sicherheitsstandard der Leitung abgesenkt.
Mit einer entsprechenden Empfehlung könnte der Umweltausschuss das Gesetz erneut auf Landesebene auf die Tagesordnung bringen. „Die Parteien fahren nicht mehr den gleichen Kurs wie damals. Vielleicht gestehen sie den Fehler ja ein und heben das Gesetz zum Bau der Pipeline wieder auf“, sagt Mimkes.
Leitung ist rund 67 Kilometer lang
Die 67 Kilometer lange Leitung kreuzt zwei Mal den Rhein. Der größte Abschnitt verläuft durch den Kreis Mettmann. Das in Dormagen anfallende CO soll in Uerdingen vor allem für die dort angesiedelte Kunststoff-Produktion eingesetzt werden.

Infos zur Kampagne: http://www.cbgnetwork.de/1968.html

[Demo Krefeld] Demonstration Kohlekraftwerk

CBG Redaktion

NRZ, 8. Juni 2009

Friedlicher Aufmarsch der Kritiker

Gegen das geplante 750-Megawatt-Kohlekraftwerk der Unternehmen Trianel und Currenta auf dem Gelände des Chemieparks demonstrierten am Samstag auf dem Marktplatz in Uerdingen wie erwartet rund 1500 Menschen. An der Großkundgebung nahmen auch zahlreiche Kraftwerksgegner aus dem Duisburger Westen teil.
Die Redebeiträge bei der Kundgebung waren eine Abfolge der bekannten Kritiker-Argumente, während sich Trianel-Chef Martin Hector am angekündigten, rund 100 Meter entfernten Infostand der Betreiber mit einem eher gedämpften Interesse der Bürger begnügen musste.
„Kohlekraftwerke sind klimaschädlich, Kohlekraftwerke sind Klimakiller”, kritisierte die bei der Kundgebung wohl prominenteste Rednerin, die ehemalige NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn. „Die Bundesregierung will den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent reduzieren. Jedes der 20 in Deutschland geplanten neuen Kohlekraftwerke wird aber dazu führen, dass diese Ziele verfehlt werden.”

Höhn zur CCS-Technik: „Ein faules Versprechen”
Auch auf CO2-freie Kohlekraftwerke könne man nicht setzen, so Höhn weiter, denn die moderne CCS-Abscheide-Technik dieser Kraftwerkslinie werde nicht vor 2020 auf dem Markt sein. „Alle Experten sagen: Diese Technologie ist zu teuer, die Nachrüstung ist unbezahlbar.” Außerdem müsste das Kraftwerk in diesem Fall etwa 30 Prozent mehr Kohle verfeuern. „Damit verliert es aber seine Effizienz. Das heißt: Die CCS-Technik wird nicht kommen. Das ist ein faules Versprechen!”
Gas laute die Alternative der Kraftwerksgegner. „Wir wollen mit den Arbeitnehmern reden. Wir wollen keine Arbeitsplätze vernichten. Wir wollen eine saubere Alternative. Wer hier Arbeitsplätze sichern will, muss auf das Gas setzen.”
Ähnlich äußerte sich Gewerkschaftsvertreter Norbert Bömer (IG-Metall), zugleich Vorsitzender der Rheinhauser Initiative „Saubere Luft”. Seine Kollegen im Chempark und ihre Angst um den Standort könne er gut verstehen. Aber ein Gaskraftwerk sei eine gute Alternative. Bömer: „Daher gehören wir zusammen. Wir sollten nicht gegeneinander antreten.”
Ulrich Grubert, Vorsitzender des niederrheinischen Umweltschutzvereins: „Im Gegensatz zu einem Gaskraftwerk würde uns das Kohlekraftwerk über vier bis fünf Jahrzehnte hinweg mit Feinstaub, Schwermetallen, Radioaktivität und mit jährlich rund 4,4 Millionen Tonnen CO2 belasten. Gas- und Dampfturbinenkraftwerke nutzen bis zu 90 Prozent der im Gas enthaltenen Energie, Kohlekraftwerke nur maximal 60 Prozent.”
Grubert kündigte an: „Wir werden zigtausende Einwendungen einbringen, wir werden hart im Rahmen des Erörterungstermins mit einigen Gutachtern kämpfen, wir werden im Falle eines für die Betreiber Currenta und Trianel positiven Beschlusses klagen.”
Auf die gesundheitlichen Gefahren eines Kohlekraftwerks konzentrierte sich Dr. Bernd Kaufmann, Sprecher der Ärzteinitiative, der mehr als 100 Mediziner und Apotheker angehören: „In Krefeld besteht jetzt schon eine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft.” Der Feinstaubwert sei bis zum 4. Juni im Stadtgebiet bereits 30 mal überschritten worden - bei erlaubten 35 Überschreitungen im Jahr.
Dr. Kaufmann weiter: „Feinstäube und Schwermetalle tragen deutlich dazu bei, an Arteriosklerose und hohem Blutdruck zu erkranken. Diese Substanzen führen zu einer schlechteren Lungenfunktion besonders bei empfindlichen Personen. Die Rate an chronischen Bronchitäten und Lungenkrebs wird erhöht. Bei dem geplanten Steinkohlekraftwerk werden trotz Filteranlagen große Mengen Cadmium, Thallium, Arsen, Chrom, Nickel Quecksilber und Feinstäube freigesetzt. Die ganze Region ist betroffen.”
Der Mediziner weiter: „Der Chempark ist ein wichtiges Unternehmen für Krefeld, das viele positive Impulse für die Stadt gegeben hat. Aber wir sind der Meinung, dass gesundheitliche Belange auch in der Energiegewinnung und -produktion vorrangige Beachtung finden müssen. Daher lehnen wir als Ärzte den Bau dieses überdimensionierten Kohlekraftwerks ab”.
Mehrere Sprecher kritisierten die Informationspolitik der Betreiber sowie die Kehrtwende des Krefelder OB Kathstede und des Stadtrats, die sich nach anfänglichem Widerstand für den Bau der Anlage aussprechen.
Zwischen den Grußworten zahlreicher Bürgerinitiativen aus der Region marschierten die Demonstranten mit Fahnen und Plakaten durch die Uerdinger Innenstadt, skandierten Sprechchöre und verteilten Flugblätter. An der Spitze des Zuges wurde ein brennender Eisbär als sinnfälliges Symbol für den globalen Klimawandel mit geführt.
Die Polizei sprach nach der zweistündigen Großdemonstration von einem friedlichen und störungsfreien Verlauf.

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[Telepolis] Kooperation BAYER – Uniklinik Köln

CBG Redaktion

4. Juni 2009, Telepolis

Geheimnisvolle Partnerschaft

Seit Monaten versuchen mehrere Verbände, Details über einen Vertrag der Uni Köln mit der Bayer AG herauszubekommen. Nun bekommen sie Unterstützung

Ursprünglich sollte es eine einmalige Zusammenarbeit zwischen der Universität zu Köln und dem Pharmariesen Bayer werden. Inzwischen aber sorgt das Anfang vergangenen Jahres unterzeichnete Kooperationsabkommen für zunehmende Probleme. Denn rund zehn Verbände und studentische Gruppen fordern die Offenlegung des Kooperationsvertrages. Sie befürchten aus Konzerninteressen entstehende Nachteile für Forschung und Lehre. Wiegen wirtschaftliche Interessen zu schwer, könnte es sogar zu Gefahren für Patienten geben, die an medizinischen Versuchsreihen teilnehmen. Nun bekommen die Kritiker Rückendeckung aus dem Büro der Beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für Datenschutz und Informationsfreiheit. Es gebe keine Gründe, den Kontrakt geheim zu halten, heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Dabei hatte Andreas Pinkwart, „Minister für Innovation“ des Landes NRW, das Abkommen zwischen Universität und Unternehmen Ende März 2008 noch gelobt: Es sei die weitest reichende Kooperation, „die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Der FDP-Politiker Pinkwart ließ seine Freunde über die Zusammenarbeit bekunden, ?weil sie beide Seiten stärkt. Sie bedeutet darüber hinaus einen großen Gewinn für die Arzneimittel-Forschung in Nordrhein-Westfalen„.
Tatsächlich ist die Vereinbarung zur Pharmaforschung in ihrer Tragweite einmalig. In Kardiologie, Onkologie, Augenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde wollen die traditionsreiche Kölner Hochschule und das Bayer Teilunternehmen Bayer Health Care gemeinsam forschen. Ein Graduiertenkolleg soll bis zu dreijährige Promotionspfade in mehreren Wissenschaftsbereichen anbieten. Dabei wollen die Vertragsparteien nach Auskunft der Universität unter anderem Doktorarbeiten in der Toxikologie und Erkennung von Biomarkern unterstützen.

Wie weit gehen die Konzerninteressen?
Andernorts hält sich die Begeisterung, mit der das Abkommen seitens der CDU-FDP-Landesregierung begleitet wurde, in Grenzen. “Wir befürchten eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien„, heißt es auf der Internetseite der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Der Zusammenschluss von Wissenschaftlern und Aktivisten war im November vergangenen Jahres treibende Kraft bei der Initiative zur Veröffentlichung des Vertrags. In einem ersten offenen Brief an die Universität Köln formulierten die CGB und neun weitere Verbände sowie studentische Organisationen damals ihre Bedenken. Die Pressestelle der Hochschule hatte zuvor “aus rechtlichen Gründen„ jegliche Auskunft verweigert. Vertreter der Vertragsparteien befürchten bei einer Veröffentlichung des Kontrakts Wettbewerbsnachteile. Sie berufen sich deshalb auf das Betriebsgeheimnis des beteiligten Pharmakonzerns.
Gerade das macht die Kritiker der Zusammenarbeit stutzig. Ob der Interessenschutz für Bayer auch so weit gehe, fragten sie, dass negative Forschungsergebnisse nicht veröffentlicht werden. Auch die Publikation gescheiterter Experimente im Rahmen der privat-öffentlichen Zusammenarbeit könnte schließlich als betriebsschädigend eingestuft werden. Zudem wollten die Autoren des Briefes wissen, wem etwaige Neuentwicklungen am Ende gehören: der Universität oder dem Unternehmen.
Der Justitiar der Hochschule, Alexander May, ließ sich mit der Antwort Zeit. Erst Ende März dieses Jahres erhielten die Skeptiker der Zusammenarbeit eine Antwort. Zwar gab der Jurist nach Rücksprache mit der Medizinischen Fakultät der Uni Köln einige Details zu der “präferierten Partnerschaft„ mit Bayer bekannt. Im Detail antwortete er jedoch nicht auf den Fragenkatalog der Verbände. Schließlich, so Mai, räume das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW Institutionen ein Schweigerecht ein, die in Forschung und Lehre aktiv sind. Es bestehe daher keine Auskunftspflicht.

Büro der Datenschutzbeauftragten widerspricht
Falsch, urteilte das Büro der zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Sokol. Zwar gebe es im genannten Gesetz die genannte Klausel. Dennoch folgte das Büro der Landesbeauftragten der Rechtsauffassung der Universität nicht. Der Vertragstext beziehe sich lediglich auf Regelungen zu organisatorischen Fragen, “die in keiner Weise einzelne Forschungsprojekte konkret festlegen oder inhaltlich bestimmen„. Die Universität zu Köln wurde deswegen um eine “ergänzende Stellungnahme" gebeten. Die so gestärkten Kritiker legten in einem zweiten offenen Brief Ende Mai nach. Es auch weiterhin zahlreiche offene Fragen zu Eigentumsverhältnissen, etwaigen finanziellen Verpflichtungen des Konzerns, Geheimhaltungspflichten und zum Verlauf klinischer Pharmastudien.
Der Streit hat eine weiter reichende Bedeutung: Es geht um die Frage, wie die öffentlichen Interessen bei einer Zusammenarbeit zwischen privaten Konzernen und von Steuern finanzierten Hochschulen gewahrt werden können. Vergangene Abkommen haben gezeigt, wie vertraglich fixierte Geheimhaltungspflichten die Freiheit von Forschung und Lehre einschränken können. In anderen Fällen wurden die öffentlichen Institutionen übervorteilt, etwa durch Vorabtretungspflichten möglicher Patentrechte.
Und schließlich weisen die Kritiker der Kölner Kooperation auf Gefahren für beteiligte Patienten hin. Jan Pehrke, Journalist und Mitglied im CBG-Vorstand, erinnerte auf der Jahreshauptversammlung des Leverkusener Konzerns Mitte Mai an die Aussage des britischen Prüfarztes und Chirurgen Stephen Karran, der Anfang der 1990er Jahre für Bayer Pharmastudien durchführte. Entgegen ärztlichem Rat habe das Unternehmen Probanden damals nicht darauf aufmerksam gemacht, dass das dabei in Großbritannien getestete Markenantibiotikum Ciproxin (Ciprofloxacin) bei paralleler Einnahme anderer Wirkstoffe seine Effizienz verlieren kann. Bei mindestens einem Probanden sei es deswegen zu einer lebensgefährlichen Infektion gekommen. Die Autoren des offenen Briefes wollen deswegen auch wissen, ob die Forscher einen klinischen Versuch im Gefahrenfall nach eigenem Ermessen abbrechen können. Auf eine Antwort auf diese Frage warten sie noch. Harald Neuber

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[Poncho] Bienensterben

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse Information vom 28. Mai 2009

BVL genehmigt Einsichtnahme in Pestizid-Zulassungsunterlagen

Bienensterben durch BAYER-Pestizid Poncho / Der vollständige Bescheid

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Einspruch der BAYER AG gegen die Veröffentlichung der Antragsunterlagen des Pestizids Poncho (Wirkstoff Clothianidin) zurückgewiesen, da ein „überwiegendes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Studien besteht“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet, dass die von der Firma BAYER bei den Behörden vorgelegten Studien derart angelegt wurden, dass die Bienengefährlichkeit des Mittels möglichst gering erschien. Bereits im vergangenen Sommer hatte der Verband daher Einsichtnahme in die Studien beantragt. Der Konzern kann die Veröffentlichung nun allenfalls mit einer Klage verhindern.

In dem Schreiben des BVL an BAYER heißt es u.a.: „Bei meiner Entscheidung habe ich die von Ihnen genannten Grundrechte 12 und 14GG berücksichtigt. Diese Grundrechte können jedoch bei Auskunftsanträgen nach dem Umweltinformationsgesetz (...) durchaus von anderen Belangen überlagert werden. Bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk nahm das Gericht einen solchen Einzelfall an. Ich habe in meinem Ausgangsbescheid ausführlich dargelegt, warum es sich bei dem Bienensterben im Frühjahr 2008 nach meiner Einschätzung um eine vergleichbare Konstellation handelt. (...) Abgesehen davon dürfte die Gefahrenlage entgegen Ihren Darlegungen fortbestehen. Die Entscheidung über die (Wieder-) Zulassung von Poncho steht noch aus. Bei dieser Entscheidung ist die Frage, ob die Bewertung seinerzeit objektiv abgelaufen ist, durchaus von Relevanz.“

Nach dem großen Bienensterben im vergangenen Jahr durch das BAYER-Pestizid Poncho hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Strafanzeige gegen den Konzernvorstand eingereicht. Das Verfahren wurde jedoch kürzlich eingestellt, ohne dass der Zulassungs-Prozess untersucht worden wäre. Philipp Mimkes, Sprecher der CBG: „Zum Zeitpunkt der Zulassung von Poncho waren die gravierenden Risiken für Bienen bereits seit Jahren bekannt. Dennoch findet sich in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kein einziger Hinweis darauf, dass die Ermittler die von uns vorgelegten Studien zur Bienengefährlichkeit des Wirkstoffs überhaupt zur Kenntnis genommen hat. Umso wichtiger ist es, dass die Unterlagen nun unabhängig geprüft werden können.“

Durch Akteneinsicht konnte die CBG nachweisen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt untersucht hat, wie die Zulassung des Giftstoffs seinerzeit zustande gekommen ist. In der Akte fanden sich lediglich frei zugängliche Unterlagen wie Zeitungsberichte und Sicherheitsdatenblätter. Rechtsanwalt Harro Schultze, der die Coordination gegen BAYER-Gefahren in dem Verfahren vertritt, kommentiert: „Der Verdacht, dass die Zulassung von Poncho durch die BAYER AG erschlichen wurde, ist nicht entkräftet worden.“

weitere Informationen

[Demo] Kohlekraftwerk stoppen

CBG Redaktion

DEMO GEGEN DAS KREFELDER KOHLEKRAFTWERK

Samstag, 6 Juni 2009 - 12.00 Uhr
VOR DEM RATHAUS KREFELD UERDINGEN, AM MARKTPLATZ 1

Trianel und Bayer planen in Krefeld den Bau eines Steinkohlekraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 1705 MW. Dieses Klimakiller-Kraftwerk ist nicht nur zur Energieversorgung des Chemie-Werks überflüssig, sondern würde obendrein den hiesigen Ausstoß des klimaschädlichen CO2 mehr als verdoppeln. Trotz angeblich moderner Filtertechnik würde zudem extrem gesundheitsschädlicher Feinstaub und ein giftiger Cocktail aus Blei, Quecksilber, Arsen und radioaktiven Substanzen unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Dagegen wehren wir uns!

Wir begrüßen u.a. auf der Bühne:
Klaus Brunsmeier, Bund für Umwelt und Naturschutz e.V., stellv. Vorsitzender Bundesverband
Bärbel Höhn, MdB, ehemalige Umweltministerin NRW
Dr. Bernd Kaufmann, Ärzte- und Apothekerinitiative gegen Kohlekraftwerke
Josef Tumbrinck, Naturschutzbund Deutschland e.V., Vorsitzender Landesverband NRW

Initiatoren: BUND, Niederrheinischer Umweltschutzverein, campact, Deutsche Umwelthilfe, Coordination gegen BAYER-Gefahren, u.a.

Weitere Infos: http://nicht-verkohlen.de

NRZ vom 27. Mai 2009

Kraftwerk Krefeld - Initiativen rufen zur Großdemo auf

Gegen das geplante Kohlekraftwerk in Uerdingen sollen am Samstag, 6. Juni, bis zu 1500 Menschen auf die Straße gehen. Im Vorfeld machen die Kritiker erneut ihre Standpunkte deutlich.

Die Kritiker des geplanten Steinkohlekraftwerks in Uerdingen rüsten zur Großdemo. 1000 Arbeitsstunden und 6000 Euro haben sie in den vergangenen vier Monaten in die Vorbereitung gesteckt, 1000 Plakate geklebt und 40 000 Infoblätter verteilt. Am Samstag, 6. Juni (12 Uhr), erwarten sie bis zu 1500 Teilnehmer vor dem Uerdinger Rathaus, 20 Organisationen sind dabei, zudem prominente Redner wie Ex-Umweltministerin Bärbel Höhn.
„Wir lassen uns nicht verkohlen“ lautet der Titel der Großdemo, die vom Niederrheinischen Umweltverband (NUV) und der Rheinhauser Bürgerinitiative „Saubere Luft“ organisiert wird und als „friedlicher Bürgerprotest“ geplant ist. Sie soll vor allem zur Aufklärung beitragen, durch die Redebeiträge und Stände sollen sich Bürger in geballter Form informieren können.
Warum sich die Kritiker „verkohlt“ fühlen, das kann kaum einer besser deutlich machen als Ulrich Grubert. Der NUV-Vorsitzende ist das fachmännische Frontschwein an der Spitze der Kritiker-Phalanx, trat aus Protest sogar mehrfach in den Hungerstreik und ist, wie er selbst sagt, „als Physiklehrer gewiss kein Maschinenstürmer“. Die Argumentation von Bayer und Trianel in diversen Broschüren bringen den besonnenen Krefelder bei seiner Zahlenanalyse aber dennoch immer wieder in Wallung. Er spricht von „Halbwahrheiten“, von „Dingen, die schlichtweg gelogen sind“, und von einer „eindeutigen Verschleierungstaktik, um babylonische Verwirrung zu stiften“.

„Das ist für mich Irrsinn“
Die Kohle beispielsweise, die im Kraftwerk verfeuert werden soll und von der Bayer abstreite, dass sie auch durch Kinderarbeit gefördert wird, soll aus Kolumbien kommen - einem Land, wo Kinderarbeit im Bergbau noch selbstverständlich sei, so Grubert. Oder die von Trianel veröffentlichten Daten über das Kraftwerk. Die 750 Megawatt nennt Grubert „Augenwischerei“. Die Feuerungswärmeleistung liege bei 1705 MW. Und von denen werde nur 47 Prozent in elektrische Energie umgewandelt. Mit der Dampf-Kopplung komme die Anlage auf maximal 60 Prozent, „aber nur im Winter“, ist Grubert sicher. Der Rest gehe als Abwärme in den Rhein. „Wenn Kohle von Kindern in Kolumbien gefördert, mit dem Schiff nach Krefeld gebracht und dann die Hälfte davon verfeuert wird, um den Rhein aufzuheizen, dann ist das für mich Irrsinn“, resümiert Grubert.
Auch bei der immer wieder vorgebrachten Notwendigkeit von Kohlekraftwerken zur bundesweiten Versorgungssicherheit winkt er ab. Die entstehende Lücke durch den Atomausstieg sei Studien zufolge mit den bereits genehmigten Kraftwerken und dem Ausbau von erneuerbaren Energien zu schließen.
Bei der Großdemo hoffen die Veranstalter auch auf Unterstützung von außerhalb. „Mut macht uns besonders, dass vor zwei Wochen in Emden und vergangenen Samstag in Mainz die Bürgerinitiativen gegen dort geplante Kohlekraftwerke jeweils mehr als 3000 Menschen auf die Straße bringen konnten“, sagt Norbert Bömer, Vorsitzender der Rheinhauser Initiative. Er und Grubert haben auch in Mainz Flagge gezeigt. Beide sehen Chancen, dass die geplante Anlage in Uerdingen tatsächlich nicht gebaut wird.
„Wir gehen bis zum Prozess“
„Es gibt noch keine Genehmigung, die Antragsunterlagen sind noch nicht einmal offen gelegt. Und vor allem haben wir Zeit, die Trianel und Bayer nicht haben“, sagt Grubert. Das Projekt werde von Jahr zu Jahr teurer, die anfangs von Trianel bezifferten Kosten von einer Milliarde Euro seien überholt, das vergleichbare Kraftwerk in Lünen koste 1,4 Milliarden Euro. Die Großdemo sei jedenfalls nicht der letzte Schritt der Initiative. „Wir gehen bis zum Prozess“, sagt Grubert. Für das Klageverfahren rechnen die beiden Initiativen mit Kosten von 50 000 Euro. Entsprechende Prozesskonten haben die Kritiker längst eingerichtet.

CO Pipeline

CBG Redaktion

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pressemitteilung vom 26. Mai 2009

Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu. Az.: 3 L 404/09

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NRZ, 26. Mai 2009

Bayer blitzt vor Gericht ab

Pipeline darf nicht vorzeitig in Betrieb gehen

„Das wird gefeiert, wir machen ein Faß auf“, freute sich Dieter Donner. Kurz zuvor hatte der Hildener Pipeline-Gegner erfahren: Bayer ist vorm Verwaltunsggericht Düsseldorf abgeblitzt und darf die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline nicht vorzeitig in Betrieb nehmen. Genau das hatte der Chemie-Riese in einem Eilantrag beantragt.
Doch das machte diesem Vorhaben nicht nur einen Strich durch die Rechnung, es gab dem Pipeline-Projekt noch einen „riesige Klatsche“ (so Donner) mit. Denn, so kam das Gericht nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, „dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat.“ Gründe wurden vom Verwaltungsgericht direkt mitgeliefert: Das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt und die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten wurden von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 Milimeter reduziert. „Hierdurch ist das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden.“
Dieter Donner: „Wir waren und sind von unseren Argumenten ja immer überzeugt, dass das Verwaltungsgericht das aber nun so klar und deutlich aufnimmt und formuliert, hatten wir nicht erwartet und freut uns besonders.“
Eine abschließende Klärung über die Inbetriebenahme der fast fertiggestellten Pipeline muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis tatsächlich Kohlenmonoxid fließt oder die Pipeline endgültig abgeschrieben werden kann, können noch Jahre vergehen. Götz MIDDELDORF

NRZ, 08.06.2009

Landrat begrüßt Signale von Bayer

Hendele ermutigt das Unternehmen, von der CO-Pipeline Abstand zu nehmen

Dass Bayer Medienberichten zufolge nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 26. Mai nun offenbar einen Rückzug aus dem CO-Projekt nicht mehr ausschließt, wurde im Mettmanner Kreishaus überrascht, aber mit umso größerer Befriedigung aufgenommen. „Das ist endlich einmal ein positives Signal aus dem Hause Bayer. Ich kann die Konzernleitung nur ermutigen, diesen Weg der logischen Konsequenz bis zum Ende zu gehen“, kommentiert Landrat Thomas Hendele die Nachricht und fügt hinzu: „Diese Einsichtsfähigkeit wäre auch der Bezirksregierung zu wünschen.“

Der Behauptung, der Pipeline-Stopp drücke dem Kreis Mettmann womöglich den Stempel der Industriefeindlichkeit auf, widerspricht Hendele mit Nachdruck: „Von einem industriefeindlichen Kreis Mettmann kann nun wahrhaftig nicht die Rede sein. Im Gegenteil! Die kommunalen Entscheidungsträger und auch die Bürger im Kreis Mettmann identifizieren sich in hohem Grade mit den hier ansässigen Industrieunternehmen - das gilt auch für Bayer. Wenn allerdings Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, muss Widerstand nicht nur erlaubt sein, sondern ist aus meiner Sicht zwingend geboten. Betriebswirtschaftliche Interessen müssen da ihre Grenzen haben, wo die Sicherheit der Menschen bedroht ist.“

Im Übrigen habe sich Bayer die derzeitige Situation selbst zuzuschreiben. Hendele: „Hätte man am Anfang aller Überlegungen in einem transparenten und offenen Verfahren ernsthaft Alternativen für örtliche oder regionale Lösungen ohne eine CO-Pipeline geprüft, bräuchte man heute nicht mit dem Szenario einer Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland zu drohen.“ Susanne ZIMMERMANN

[Uni Köln] Uni Kooperationen

CBG Redaktion

26. Mai 2009

Verbände fordern: Kooperationsvertrag zwischen Uniklinik Köln und Bayer AG veröffentlichen

NRW-Beauftragte für Informationsfreiheit gibt Beschwerde wegen Nicht-Offenlegung statt

Acht Verbände aus dem Gesundheitsbereich, darunter die BUKO Pharma-Kampagne, medico international, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern die Universität Köln auf, den im vergangenen Jahr geschlossenen Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG offen zu legen. Die Organisationen fürchten die Ausrichtung pharmakologischer Forschung an rein wirtschaftlichen Kriterien sowie die Nicht-Veröffentlichung negativer Studienergebnisse. Außerdem fordern die Verbände, dass staatliche Einrichtungen an den Ergebnissen gemeinsamer Forschung angemessen partizipieren. Hintergrund ist die Kooperation des Bayer-Konzerns mit der Kölner Universitätsklinik auf dem Gebiet der Pharma-Forschung, in deren Rahmen in den Bereichen Onkologie, Kardiologie und Erkrankungen des Zentralnervensystems gemeinsame Studien durchgeführt werden sollen.

Unterdessen teilte die NRW Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in der vergangenen Woche mit, dass der Auffassung der Universität, wonach der Vertrag in einen vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommenen Bereich falle, widersprochen werde (siehe: http://www.cbgnetwork.de/2977.html).

Das heutige Schreiben der acht Organisationen im Wortlaut:

An das Justitiariat der Universität zu Köln
50923 Köln

Sehr geehrter Herr May,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. März, in dem Sie auf die Fragen unseres Offenen Briefes vom 18. November 2008 eingegangen sind. Mit diesem Brief hatten mehrere Organisationen gemeinsam um Auskünfte über die Kooperation der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG gebeten.

Wir freuen uns, dass Sie in Ihrem Schreiben weitergehende Informationen über die Kooperation geben, als bisher öffentlich zugänglich waren. Dennoch werden unsere Fragen in wichtigen Punkten nicht vollständig beantwortet. Auch die Bayer AG war in ihrer Hauptversammlung am 12. Mai nicht bereit, Fragen zu den Vertragsbedingungen zu beantworten. Gleichzeitig teilte uns die NRW Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit, dass „der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom Informationsfreiheitsgesetz NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird.“

Wir möchten Sie daher erneut um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

1. Eigentumsverhältnisse:
Wem gehören die Erfindungen, die im Rahmen der Kooperation geschaffen werden? Welchen Anteil erhält die Universität aus Gewinnen, die Bayer Healthcare mit Produkten aus der Kooperation erzielt?
Die Angabe „erhalten die Beteiligten .. eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben des Arbeitnehmererfindungsgesetzes“ lässt keine näheren Rückschlüsse zu. Die Universität ist nicht „Arbeitnehmer“ von Bayer, sondern Partner in einer Forschungskooperation. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch die Universität eigene Mittel beisteuert, es wird Know-how und Infrastruktur der Universität genutzt. Deshalb sollte sie auch einen entsprechend definierten Eigentumsanteil haben. Hierzu führen Sie in Ihrem Brief aus: „Die Eigentumsverhältnisse richten sich nach der Sponsoreneigenschaft im Sinne von § 4 Abs. 24 AMG.“ Dort wird definiert „Sponsor ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung bei Menschen übernimmt.“ Wir befürchten, dass dieser Paragraph im Sinne der Bayer HealthCare AG als alleinigem Sponsor ausgelegt wird.
Ihr Antwortschreiben vermittelt den Eindruck, dass alle Verwertungsrechte vollständig an Bayer HealthCare übergehen. Einer Mitsprache bei späteren Entscheidungen über die Verwertung der gemeinsam entwickelten Produkte wird damit von vorneherein die Basis entzogen. Da der Anteil der Universität an der Kooperation mit öffentlichen Geldern finanziert wird, dürfen die Produkte nicht völlig aus der öffentlichen Kontrolle entlassen werden.

2. Zeitpunkt der Zahlungen
Nach Ihren Angaben ist mit Zahlungen von Lizenzgebühren durch die Bayer HealthCare AG an die Universität „ab Vermarktungsbeginn“ zu rechnen. Das erscheint uns ungewöhnlich. Üblicherweise werden so genannte Milestone-Vereinbarungen getroffen: für bestimmte vorher festzulegende Ereignisse werden Zahlungen vereinbart, übliche Meilensteine in der Arzneimittelentwicklung sind zum Beispiel Abschluss der präklinischen Phase und Abschluss der klinischer Phase I bis III.

3. Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten
Es wird an der Universität Köln kaum vermeidbar sein, dass von Bayer geförderte Forschungsbereiche mit solchen Bereichen zusammen arbeiten, die nicht von Bayer gefördert sind. Wie wird sichergestellt, das „Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten“ nicht die weitere Forschung am Institut einschränken? Wer hat das letzte Wort bzgl. der Veröffentlichungen? Darf Bayer „marktschädliche“ Äußerungen redigieren?

4. Klinische Studien
Die Feststellung, durch eine Ethikkommission sei ein ordentlicher Ablauf klinischer Studien gesichert, ist irreführend. Ethikkommissionen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen prüfen, ob eine geplante Studie gegen ethische Regeln verstößt. Sie haben keine Kontrollfunktion für den Ablauf der Studie.
Wir halten es für notwendig, dass eine Bewertungsinstanz prüft, ob die in klinischen Studien am Menschen zu testenden Produkte notwendig sind und einen therapeutischen Mehrwert gegenüber existierenden Behandlungen erwarten lassen. Es muss vermieden werden, dass aus kommerziellen Gründen unnötige Studien durchgeführt werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass alle Ergebnisse der Studien veröffentlicht werden. Damit soll ein publication bias vermieden werden, der (z.B. aus kommerziellen Gründen) dazu führt, dass nur positive Studienergebnisse publiziert werden, negative Ergebnisse jedoch nicht.
Außerdem bitten wir Sie darzulegen, ob Uni-Forscher frei über den Abbruch einer Studie entscheiden dürfen, wenn sie die Gesundheit der Proband/innen gefährdet sehen, oder ob der Kooperationspartner Bayer das letzte Wort hat.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, halten aufgrund der vorliegenden Informationen eine Nachbesserung der Verträge in den benannten Punkten für notwendig. Medizinische Forschung darf nicht durch Kapitalinteressen gesteuert werden. Ihre Ausführungen vom 30. März lassen befürchten, dass die öffentlichen Interessen bei den Eigentumsverhältnissen an gemeinsamen Erfindungen nicht ausreichend berücksichtigt sind. Wir fordern, dass die Universität Miteigentümerin an den Erfindungen bleibt. Eine umfassende Klärung der aufgeworfenen Fragen liegt im öffentliche Interesse und ist nur mit Kenntnis der Originalverträge möglich. Deshalb fordern wir nochmals eine vollständige Offenlegung der Verträge.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christian Wagner-Ahlfs, BUKO Pharma-Kampagne
Dr. Thomas Schulz, Vorstand Verband demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten
Philipp Mimkes, Vorstand Coordination gegen BAYER-Gefahren
Prof. Dr. Wulf Dietrich, Vorsitzender Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VdÄÄ)
Dr. Werner Rügemer, Vorstand Business Crime Control
Bernd Eichner, medico international
Kritische Medizinstudierende an der Universität Köln
Gesundheitsladen Köln

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[Uni Köln] Kooperation BAYER – Uniklinik Köln

CBG Redaktion

NRW Landesbeauftragte für Informationsfreiheit gibt Beschwerde statt

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Die Coordination gegen BAYER-Gefahren erhielt am 20. Mai einen Bescheid der NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, in welcher der Beschwerde gegen die Nicht-Offenlegung des Vertrags zwischen Uniklinik Köln und Bayer AG stattgegeben wird.
Das Schreiben im Wortlaut:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) — Zugang zu der zwischen der Universität zu Köln und Bayer HealthCare getroffenen Rahmenvereinbarung

Sehr geehrter Herr Mimkes,

wir teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung des Vertragstextes der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom IFG NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird. Der Vertragstext, dessen Inhalt Ihnen durch die Universität im Wesentlichen stichwortartig wiedergegeben wurde, bezieht sich auf Regelungen zu organisatorischen Fragen, die in keiner Weise einzelne Forschungsprojekte konkret festlegen oder inhaltlich bestimmen. Die Rahmenvereinbarung enthält vielmehr Regelungen die von der Universität zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe, eine Zusammenarbeit mit Bayer so zu gestalten, dass der Forschungs- und Lehrauftrag der Hochschule nicht beeinträchtigt wird.

Somit war der Auffassung der Universität zu widersprechen und darzulegen, welche Gesichtspunkte bei der Frage des Informationszuganges zu erwägen sind. Insbesondere gehört hierzu die Prüfung, ob Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare unzulässigerweise durch Einsichtnahme offenbart würden. Gegebenenfalls muss das Unternehmen noch angehört werden. Die Universität zu Köln ist um ergänzende Stellungnahme gebeten worden.

Sobald die Stellungnahme hier vorliegt, wird eine abschließende Bewertung vorgenommen, von der Sie unaufgefordert unterrichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
(Horst Dressler)

Dienstgebäude und Lieferan-schnft:
Kavalleriestraße 2 - 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 38424-0 Telefax 0211 38424-10 poststelle@ldi nrw.de www.ldi.nrw.de

attac

CBG Redaktion

Pressemitteilung von Attac Deutschland
Düsseldorf / Frankfurt am Main, 12. Mai 2009

Attac wirft Bayer unsoziale und umweltfeindliche Unternehmenspolitik vor

Lohnkürzungen trotz Rekordgewinnen / Gen-Reis gefährdet Gesundheit

Aus Anlass der Bayer-Hauptversammlung am heutigen Dienstag in Düsseldorf hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac dem Konzern eine unsoziale und umweltfeindliche Unternehmenspolitik vorgeworfen. „Trotz der schön klingenden Beteuerungen in den Hochglanzbroschüren des Konzerns findet sich bei Bayer von nachhaltigem Wirtschaften keine Spur. Kurzfristige Gewinne für die Aktionäre haben für den Vorstand weiterhin Vorrang – auf Kosten von Mensch und Umwelt“, sagte Thomas Eberhardt Köster von Attac Düsseldorf, der am Dienstag bei der Bayer-Hauptversammlung sprach.

Laut Geschäftsbericht war 2008 das erfolgreichste Jahr in der Geschichte von Bayer. Trotz der bereits aufziehenden Wirtschaftskrise konnte der Konzern einen Gewinn von 6,9 Milliarden Euro einfahren. Zur gleichen Zeit sanken die Gehälter der Konzernmitarbeiter, unter anderem weil ihnen eine Arbeitszeitverkürzung ohne Entgeltausgleich aufgezwungen wurde. Zudem strich der Konzern an seinen inländischen Standorten im vergangenen Jahr 1.700 Stellen. Dennoch will der Vorstand eine Rekord-Dividende von insgesamt 1.070 Millionen Euro an die Aktionäre ausschütten.„Statt die Super-Gewinne in die Entwicklung ökologisch nachhaltiger Produkte und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu investieren, setzt Bayer nach wie vor auf eine kurzsichtige Unternehmenspolitik im Namen des Shareholder Value“, stellte Thomas Eberhardt-Köster fest. Dies stehe in krassem Gegensatz zu der Behauptung des Konzerns, „Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement“ seien gleichrangige Ziele innerhalb seiner Unternehmenspolitik; Bayer wolle „den Menschen nützen und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen“. (Bayer-Publikation „Namen, Zahlen, Fakten 2009, 2010“, Seite 2 und 3).

Was von dem angeblichen Engagement des Bayer-Konzerns für Mensch und Umwelt zu halten ist, zeigt nach Ansicht von Attac auch die Ignoranz des Pharma-Riesen gegenüber den Gesundheitsgefahren, die von seinem Gen-Reis ausgehen. Bayer bemüht sich derzeit um eine Importzulassung bei der EU für seinen Gen-Reis LL62. LL62 ist derart genetisch verändert, dass er resistent gegen ein hochgiftiges Unkrautvernichtungsmittel von Bayer mit dem Wirkstoff Glufosinat ist. Dazu Jutta Sundermann vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis: „Bayer weiß, dass die gentechnische Manipulation an einer der wichtigsten Nahrungspflanzen der Welt, dem Reis, die Ernährungssicherheit der Zukunft gefährden kann. Der manipulierte Reis soll im Paket mit Bayers Gift, das den zynischen Namen Liberty trägt, die Konzernbilanz aufmöbeln. Dabei ist bekannt, dass Glufosinat die Gesundheit der Landarbeiter schädigt.“ Ein ähnlicher Reis von Bayer mit derselben Resistenz hatte 2006 zu einem weltweiten Gen-Reis-Skandal geführt. Allein in Deutschland kosteten die Rückrufaktionen zehn Millionen Euro. Für den Schaden kam Bayer nicht auf.

Für Rückfragen:
· Thomas Eberhardt-Köster, Attac Düsseldorf, Tel. 0172-248 8059.
· Jutta Sundermann, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0175-8666 769

[Primodos] Duogynon / Primodos

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Mai 2009

BAYER Hauptversammlung: Medikamenten-Opfer fordern Entschuldigung und finanzielle Kompensation

Fehlbildungen durch Hormonpräparat Primodos / Schering bot in den 70er Jahren Vergleich an

In der heutigen Hauptversammlung der BAYER AG in Düsseldorf fordern englische Medikamenten-Opfer eine Entschuldigung des Konzerns sowie finanzielle Kompensation. In den 60er und 70er Jahren hatten Tausende von Kindern schwere Fehlbildungen durch einen Schwangerschaftstest auf Hormonbasis erlitten. Das weltweit von der Firma SCHERING unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebene Präparat führte zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten, Nierenschäden und anderen Geburtsschäden.

Karl Murphy aus Liverpool, der seit seiner Geburt schwere Behinderungen hat, in der heutigen Versammlung: „Mein Leben wurde durch zwei Tabletten zerstört. Warum hat SCHERING das Medikament Primodos auf dem Markt belassen - trotz zahlreicher Hinweise auf erhöhte Missbildungsraten? Ich fordere BAYER als den heutigen Besitzer von SCHERING auf, einzugestehen, dass damals ein Fehler gemacht wurde. Es ist überfällig, dass die Firma auf die Opfer von Duogynon und Primodos zugeht.“

Valerie Williams, Vorsitzende des Betroffenen-Verbands ASSOCIATION FOR CHILDREN DAMAGED BY HORMONE PREGNANCY TESTS, ergänzt: „Seit 40 Jahren erleben wir die Leiden unserer Kinder. Ich möchte Sie, liebe Aktionäre und auch Sie im Vorstand fragen, wie Sie sich fühlen würden, wenn Ihr Kind wegen eines Hormonpräparats schwerwiegende Behinderungen erlitten hätte? Tausende von Eltern in aller Welt warten auf eine ehrliche Aussage von BAYER SCHERING zum Thema Primodos und auf eine Entschuldigung“. Die Firma SCHERING hatte Valerie Williams im Jahr 1978 - vier Wochen vor Gründung des Betroffenen-Verbands - ein Vergleichsangebot unterbreitet. Williams lehnte das Angebot wegen der damit verbundenen Schweigepflicht ab.

Bereits Ende der 60er Jahre schrieben zwei medizinische Berater der britischen SCHERING-Tochter einen Brief an die Firmenzentrale in Deutschland und warnten vor den Risiken von Primodos. In dem von der Zeitung Sunday Times veröffentlichten Brief heißt es wörtlich: „Wir müssen bezüglich des möglichen Zusammenhangs von Primodos und Geburtsschäden zu einer Lösung kommen. Als Hersteller ist es unsere moralische Pflicht, alles Menschenmögliche zu unternehmen, die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten.“ Trotzdem stellte das Unternehmen den Verkauf des Mittels in Deutschland erst 1981 ein.

Die Ärztin Isabel Gal hatte schon 1967 festgestellt, dass Mütter missgebildeter Kinder zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz hormonelle Schwangerschaftstests verwendet hatten. Eine Studie des ROYAL COLLEGE OF GENERAL PRACTITIONERS zeigte 1969, dass Hormontests zu einer höheren Wahrscheinlichkeit von Fehlgeburten führten. Der Studienleiter empfahl ein sofortiges Verbot solcher Tests. Die französische Firma Roussel, die ein ähnlich wirkendes Präparat herstellte, stellte noch im selben Jahr die Produktion ein. SCHERING hingegen beließ Primodos auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde – obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen von Dr. Claus Newman, einem bekannten britischen Pädiater, sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan.

Die Firma SCHERING, Weltmarktführer für Kontrazeptiva, wurde 2006 von BAYER übernommen. Duogynon/Primodos enthielt die selben Hormone, die heute in geringerer Konzentration als Antibaby-Pille verkauft werden. Kritiker vermuten, dass die jahrelangen Warnungen vor hormonellen Schwangerschaftstests in den Wind geschlagen wurden, um negative Publicity für Kontrazeptiva zu vermeiden.

Valerie Williams aus London sowie der 36-jährige Karl Murphy aus Liverpool reisen auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren nach Deutschland. An der Hauptversammlung nehmen neben Tausenden von Aktionären auch Vorstand und Aufsichtsrat des BAYER-Konzerns teil.

Ausführliche Informationen und die vollständigen Redetexte

Generika

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 11. Mai 2009
Ärzte ohne Grenzen

Ärzte ohne Grenzen fordert Bayer AG auf, lebenswichtige Generika-Produktion für ärmere Länder nicht zu behindern

Berlin/Düsseldorf. Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bayer AG fordert Ärzte ohne Grenzen das Unternehmen auf, ihre Klage gegen die indische Arzneimittelzulassungsbehörde zurückzuziehen. Seit Ende 2008 läuft ein Verfahren, das die Zulassung von Generika in Indien behindern könnte. Sollte sich die Bayer AG durchsetzen, sieht Ärzte ohne Grenzen Probleme, ärmere Länder mit lebensnotwendigen und kostengünstigen Generika zu versorgen, wie z. B. Medikamenten gegen HIV/Aids.

In der indischen Hauptstadt Neu-Delhi steht die Bayer AG in dem Gerichtsverfahren der indischen Arzneimittelzulassungsbehörde, der indischen Vereinigung der Krebspatienten und der indischen Pharmafirma Cipla gegenüber. Die Bayer AG klagt gegen die Zulassung eines Generikums des Krebsmedikaments Sorafenib (Handelsname Nexavar) in Indien. Als Patentinhaber des Krebsmedikaments verlangt die Bayer AG, dass ein Generikum nicht zugelassen werden darf, wenn es ein Patent auf den Wirkstoff gibt. Dies soll unabhängig davon gelten, ob gegen das Patent Einspruch erhoben wurde.
Bisher werden die Generika in Indien zugelassen, wenn sie die Ansprüche an Wirksamkeit und Verträglichkeit erfüllen, unabhängig davon, ob sie auf patentierten Wirkstoffen basieren. Erst wenn der Originalhersteller eine vermeintliche Patentverletzung seines Produkts vermutet, folgen juristische Schritte. Die Bayer AG will mit Ihrem Verfahren die Arzneimittelbehörde der patentrechtlichen Kontrollinstanz vorschalten und damit die Beweispflicht umkehren.
Sollte sich die Bayer AG bei diesem Gerichtsverfahren durchsetzen, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden, der die Position der Generika-Industrie in den derzeit laufenden Patentauseinandersetzungen um HIV/Aids-Medikamente massiv schwächen würde. „Wenn die Bayer AG gewinnt, wird die Produktion von Generika bei rechtlich unwirksamen Patenten um Jahre verzögert, da unter anderem das langwierige Zulassungsverfahren erst beginnen kann, nachdem das Patentverfahren abgeschlossen ist“, betonte Leena Menghaney, Juristin der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Neu-Delhi.
Ärzte ohne Grenzen behandelt weltweit mehr als 140.000 Menschen mit antiretroviralen Medikamenten gegen HIV/Aids. Die große Mehrheit davon stammt aus indischer Generika-Produktion. „Millionen HIV-Infizierte können nur durch kostengünstige indische Generika überleben. Es ist ethisch nicht vertretbar, diese Quelle einzuschränken. Die Bayer AG muss ihre Klage zurückziehen“, sagte Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin.
Ärzte ohne Grenzen und andere Hilfsorganisationen sind auf günstige Generika angewiesen. Ohne diese würden Projekte von Ärzte ohne Grenzen um ein Vielfaches teurer und deutlich weniger Menschen könnten behandelt werden.
Aids
acquired immune deficiency syndrome: erworbenes Immunmangelsyndrom
Generika
Sogenannte Nachahmermedikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten wie patentgeschützte, aber meist teurere Originalpräparate.

Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Berlin, und Leena Menghaney, Ärzte ohne Grenzen in Indien, stehen für Interviews zur Verfügung.

alle Infos zur Hauptversammlung

Portugal

CBG Redaktion

Presse Information
11. Mai 2009

Rede in morgiger BAYER-Hauptversammlung in Düsseldorf

Pharma-Korruption: ehemaliger BAYER-Mitarbeiter packt aus

Alfredo Pequito arbeitete jahrelang als Pharmareferent für Bayer Portugal. Als er seine Arbeit aufnahm, wurde er von Bayer darauf aufmerksam gemacht, dass ihm zur „Verkaufsförderung“ hohe Summen zu Verfügung stünden. Hiermit sollten Urlaubsreisen, Elektrogeräte und Geldgeschenke finanziert werden, um das Verschreibungsverhalten von Ärzten zu beeinflussen.

Auch waren die medizinischen Berater von Bayer dazu angehalten, Dossiers über Ärzte anzufertigen, die u.a. die Zahl der Kinder, Hobbies, politische Einstellung und sogar sexuelle Vorlieben enthielten. Pequito deckte zudem auf, dass das Unternehmen in Portugal klinische Tests durchführte, die bei den Gesundheitsbehörden nicht angemeldet waren. Hierbei kam es zu Todesopfern. Da Pequito die schwarzen Kassen des Konzerns nicht nutzte, wurde er von Bayer gefeuert.

Alfredo Pequito wird in der morgigen Hauptversammlung der Bayer AG in Düsseldorf eine Offenlegung aller korrupten Praktiken fordern: „Ich möchte den Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning fragen, ob er weiterhin Korruption und Bestechung bei seinen ausländischen Tochterfirmen toleriert. Welche Konsequenzen hat die Firma Bayer daraus gezogen, dass sie in Portugal der Korruption überführt wurde?“, so Pequito. „Warum versucht Bayer, Ärzte und Apotheker zu kaufen? Vertraut Bayer seinen Produkten nicht und greift deswegen zu solchen Verkaufsmethoden?“.

Eine Anzeige von Pequito führte zu umfangreichen Untersuchungen der portugiesischen Staatsanwaltschaft. Demnach verwandte Bayer zwischen fünf und zehn Prozent des Pharma-Umsatzes für korrupte Praktiken. Durch enge Verbindungen zur portugiesischen Politik gelang es BAYER jedoch, nur zu kleineren Geldstrafen verurteilt zu werden.

Gegen Pequito wurden bereits mehrere Anschläge verübt, er steht seitdem unter Polizeischutz. Er reist auf Einladung der Coordination gegen BAYER-Gefahren nach Deutschland. An der Hauptversammlung nehmen neben Tausenden von Aktionären auch Vorstand und Aufsichtsrat des BAYER-Konzerns teil.

Vor und während der Versammlung steht Pequito für Interviews und Rückfragen zu Verfügung (pequito.alfredo@gmail.com).

weitere Informationen:
=> Artikel “BAYER-Gate und kein Ende“: http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2001/SWB_04_01/Bayer-Gate_Portugal/bayer-gate_portugal.html

=> Interview mit Alfredo Pequito

=> Artikel Expresso Eight deaths force the cancellation of a trial of Bayer’s drug

=> im Jahr 2000 gab es einen Aschlag auf Pequito, hierzu ein Artikel des Guardian.

=> Ein Brief von 2007 an den portugiesischen Generalstaatsanwalt

[Institute] Störfälle

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Mai 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Katastrophale Sicherheitslage in US-Bayerwerk in der Kritik

Nicht-Entlastung des Vorstands in morgiger Hauptversammlung gefordert / US-Kongress: Explosion in Institute hätte „Desaster von Bhopal in den Schatten stellen können“

Kritische Aktionäre fordern in der morgigen BAYER-Hauptversammlung aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage im US-Werk Institute die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Fabrik gilt als „Schwester-Werk“ der Anlage in Bhopal, aus der 1984 rund 30 Tonnen der Chemikalie MIC austraten, wodurch über 10.000 Menschen den Tod fanden.

Im vergangenen Jahr war es in Institute zu einer schweren Explosion gekommen, bei der zwei Mitarbeiter starben und tonnenweise Chemikalien austraten. Ein vom US-Kongress einberufener Untersuchungs-Ausschuss kam Ende April zu dem Ergebnis, dass die Region nur knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt ist. Wörtlich heißt es in dem Untersuchungsbericht: „Die Explosion war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen schwerer Rückstandsbehälter 15 Meter durch die Luft flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den nahen MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“

Nach der Explosion hatten BAYER-Sprecher zunächst behauptet, dass die Tanks mit tödlichen Gasen wie MIC und Phosgen in einem anderen Teil der Fabrik untergebracht seien. Erst Wochen später stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein überirdischer Behälter befindet, der sieben Tonnen MIC enthielt. Institute ist die einzige Fabrik in den USA, in der große Mengen MIC produziert und gelagert werden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist genug mit den ewigen Beschwichtigungen! Wir haben bereits in der letztjährigen Hauptversammlung – vier Monate vor der tödlichen Explosion! - auf die mangelnde Sicherheit im Werk Institute hingewiesen. Nun hat die Realität unsere Befürchtungen weit übertroffen. Gemeinsam mit den Bürgerinitiativen vor Ort fordern wir, dass BAYER endlich auf MIC- und Phosgen-freie Verfahren umstellt“. In den deutschen Fabriken kommt BAYER in der Pestizidproduktion seit langem ohne MIC-Tanks aus.

US-Manager von BAYER hatten in der Anhörung des Kongress unter Eid zugeben müssen, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu mißbrauchen wollte, die öffentliche Diskussion über die Sicherheitslage abzuwürgen. Das Unternehmen hatte Tausende von Dokumenten als sicherheitsrelevant eingestuft, um diese der Untersuchung zu entziehen. Der US-Kongress kam zu dem Ergebnis, dass sich „BAYER an einer Geheimhaltungskampagne beteiligte. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtige und irreführend informiert.“

Die Erschütterungen bei der Explosion waren in einem Umkreis von 15 Kilometern zu spüren, Tausende Anwohner durften über Stunden ihre Häuser nicht verlassen. Die amerikanische Arbeitsschutzbehörde OSHA stellte in einer Untersuchung des Störfalls 13 schwere Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen, darunter “mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“ fest.

„Hochgefährliche Stoffe wie Phosgen oder MIC haben in der Massenproduktion nichts verloren – schon gar nicht in der Nähe der Wohnbevölkerung. Vorstand und Aufsichtsrat von BAYER haben keine Schritte zur Verbesserung der Sicherheitslage in Institute und zur Aufklärung der Öffentlichkeit unternommen und dürfen daher morgen nicht entlastet werden“, so Philipp Mimkes weiter.

weitere Informationen:
· der offizielle Gegenantrag zur Hauptversammlung
· Untersuchungsausschuss des US-Kongress
· New York Times „ Chemical Company Withheld Information About Explosion”
· Materialsammlung zum Thema (engl)