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Beitrag veröffentlicht im “Jahr: 2009

[Patente] STICHWORT BAYER 01/2009

CBG Redaktion

BAYER verklagt Generika-Hersteller

Patente kontra Patientenwohl

Der BAYER-Konzern will vor indischen Gerichten die Zulassung eines preiswerten Krebsmedikaments verhindern. Gesundheitsinitiativen befürchten einen Präzedenzfall, durch den die Zulassung von Generika generell behindert wird, und fordern die Einstellung des Verfahrens. Indien ist in weiten Teilen der Welt wichtigster Lieferant billiger Pharmazeutika. Im Fall einer eingeschränkten Versorgung mit bezahlbaren Medikamenten droht der Tod Tausender Patienten.

von Philipp Mimkes

Es war im Jahr 2001 als 42 Pharma-Multis ihre Klage gegen die südafrikanische Regierung fallen ließen. Die Konzerne, darunter die Leverkusener BAYER AG, hatten verhindern wollen, dass Südafrika preiswerte AIDS-Medikamente aus Indien importiert. Südafrika berief sich dabei auf Ausnahmebedingungen des internationalen Patentrechts: im Fall eines nationalen Notstands, der angesichts von Millionen von Infizierten zweifellos gegeben war, können Patentrechte außer Kraft gesetzt und billige Generika produziert werden.
Die Firmen hatten erst nach internationalen Protestaktionen, unter anderem vor den Toren der BAYER-Werke, eingelenkt. Der Erfolg gibt Südafrika Recht: die anti-retrovirale HIV-Therapie mit generischen Präparaten kostet mittlerweile nur noch 90 US-Dollar pro Jahr und Patient - statt ursprünglich $12.000 für eine Behandlung mit Markenmedikamenten – und ist für weite Teile der Bevölkerung erschwinglich geworden. Brasilien, Thailand und andere Schwellenländer legten ähnliche Programme auf.
Die Auseinandersetzung lenkte den Blick darauf, dass die Behandlung von Millionen Patienten in aller Welt nicht an der Verfügbarkeit von Medikamenten scheitert, sondern an hohen Preisen. Aufgrund langjähriger Patente können die Hersteller von Markenpräparaten wahre Phantasiepreise verlangen. Die Rechtfertigung der Konzerne, nur mit hohen Preisen ließe sich Pharma-Forschung finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: mehr als doppelt so viel wie für die Entwicklung neuer Präparate geben die Firmen für das Marketing aus. Und noch immer stammt ein Großteil unentbehrlicher Medikamente aus öffentlich finanzierter Forschung.
Die Argumentation von PFIZER, BAYER und Co. unterschlägt zudem, dass Pharma-Patente auch in den Industriestaaten bis in die 70er Jahre nur bedingt anerkannt wurden. Generell war bis dahin Konsens, dass die Gesundheitsvorsorge Vorrang haben muss gegenüber den Interessen der Hersteller. Nach Meinung der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN müssen ärmere Länder daher das Recht haben, den Medikamenten-Markt zu regulieren, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

internationale Kampagne
Eine Nummer kleiner als das Verfahren in Südafrika - aber dennoch mit internationalen Implikationen - ist die Klage, die gegenwärtig vor dem High Court in Neu Delhi verhandelt wird. BAYER hatte kurz vor Weihnachten die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika Drugs Controller General of India (DCGI) verklagt, da diese dem indischen Unternehmen CIPLA eine Zulassung für das patentgeschützte Krebsmedikament Nexavar erteilt hatte. Die DCGI kann Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilen, auch wenn für die Original-Präparate noch Patentschutz besteht. Hierdurch soll erreicht werden, dass nach Auslaufen eines Patents oder im Fall eines Notstands ohne Verzögerung preiswerte Nachahmer-Produkte auf den Markt kommen.
Die Zulassung der DCGI beinhaltet keine automatische Verkaufs-Genehmigung. Nach Ansicht von Gesundheitsexperten stellt die Vorab-Zulassung von Generika daher keine Verletzung von Patentrechten dar; ein zu früher Verkauf von Generika kann gerichtlich unterbunden werden. Dennoch fordert BAYER, im Falle eines existierenden Patents grundsätzlich keine Zulassung für Nachahmer-Produkte zu erteilen. Gesundheitsgruppen aus aller Welt, darunter das Netzwerk HEALTH ACTION INTERNATIONAL, die Ärzte-Organisation IPPNW, die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN, die BUKO PHARMA-KAMPAGNE und MEDICO INTERNATIONAL befürchten, dass der Prozess die Zulassungspraxis von Generika in Indien gefährdet. Indien produziert etwa 70 Prozent aller weltweit eingesetzten Generika.
In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Initiativen den Konzern auf, die Klage zurückzuziehen. Amit Sen Gupta vom indischen PEOPLES HEALTH MOVEMENT: „BAYER will offenbar nicht nur die eigenen Patentrechte ausweiten, sondern einen Präzedenzfall schaffen. Die Forderungen des Unternehmens gehen sogar über die im internationalen TRIPS-Abkommen festgelegten Patentregeln hinaus. Ein Erfolg der Klage würde den Einsatz lebensrettender Generika generell verzögern. Dies hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten – nicht nur für indische Patienten, sondern für arme Menschen in weiten Teilen der Welt.“ Bernd Eichner von MEDICO INTERNATIONAL ergänzt: „Im Fall lebensrettender Medikamente kann bereits eine Verzögerung der Zulassung von preiswerten Generika um einige Monate Hunderte oder Tausende Menschenleben kosten, weil patentierte Medikamente für weite Teile der Bevölkerung nicht erschwinglich sind.“

BAYER wird nervös
In den meisten Ländern der Welt, so auch in Deutschland, werden Patentfragen bei der Erteilung von Pharma-Zulassungen nicht betrachtet. Hierfür sind in der Regel Patentämter zuständig. Sowohl das indische Gesetz wie auch das TRIPS-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sehen Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor. Hiermit soll erreicht werden, dass nach Ablauf oder im Fall der Aberkennung eines Patents sofort Generika auf den Markt kommen können und diese nicht erst einen zeitaufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen müssen. Auch klinische Studien von Generika-Herstellern sollen hierdurch ermöglicht werden.
Als Mitglied der Welthandelsorganisation WTO war Indien gezwungen, bis zum Jahr 2005 das TRIPS-Abkommen umzusetzen. Das indische Parlament hatte dabei aber mehrere Mechanismen zum Schutz der Gesundheitsvorsorge beschlossen. Dem vorangegangen waren Forderungen insbesondere aus Entwicklungsländern, die Produktion indischer Generika nicht zu gefährden. Hierzu Vandana Shiva, Trägerin des Alternativen Nobelpreises: „Konzerne privatisieren die Lebens- und Existenzgrundlagen der Menschen und machen sie zum Eigentum der Unternehmen. Meine Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, dass Lebensgrundlagen nicht privatisiert werden, dass Bauern das Recht auf Reproduktion von Saatgut haben, dass wir pharmazeutische Produkte selbst herstellen können. Denn unsere eigenen Medikamente kosten hundertmal weniger als die der großen internationalen Unternehmen.“
In einer ersten Anhörung in Neu Delhi konnte BAYER durchsetzen, dass der Zulassungsantrag von CIPLA vorerst auf Eis liegt. Gleichwohl zeigen sich die Verantwortlichen im Konzern durch die internationale Kampagne, die von Nachrichtenagenturen und Tageszeitungen aufgegriffen wurde, verunsichert: Briefe von Mitgliedern der COORDINATION wurden zunächst entgegenkommend beantwortet („Den Zugang zu innovativen Arzneimitteln, den Sie ansprachen, auch in ärmeren Regionen der Welt mit zu ermöglichen, ist sicherlich eine der größten politischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit“). Nur wenige Tage später wird die Diskussion jedoch für beendet erklärt: „Ich werde Ihre Anmerkungen an unsere Rechtsabteilung weiterleiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr dazu sagen kann“, heißt es in einer Stellungnahme von BAYER-Sprecherin Anna Koch.

[Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. März 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER will vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline

Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf / Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns / „grundsätzliche Ablehnung des Projekts“

Die BAYER AG will die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Krefeld in Betrieb nehmen, bevor die Gerichte endgültig über das Projekt entschieden haben. Der Konzern hat nach Angaben eines Sprechers dazu in der vergangenen Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellt. Begründet wird das Ansinnen ausgerechnet mit dem im Herbst geänderten Planfeststellungsbeschluss, obwohl dieser sicherheitstechnische Verschlechterungen gegenüber den ursprünglichen Planungen beinhaltet.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt hierzu: „Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat festgestellt, dass kein öffentliches Interesse an dem Betrieb der Leitung besteht. Es ist ein starkes Stück, wenn BAYER nun bei einer unteren Instanz, die bisher alle Wünsche des Unternehmens willfährig umgesetzt hat, eine vorzeitige Inbetriebnahme beantragt. Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des Projekts: Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss erhalten bleiben.“ Die Pipeline ist noch nicht vollständig fertig gestellt. Auch ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan liegt noch nicht vor.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai eingereicht. Darin heißt es: „Warum baut Bayer MaterialScience nicht in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.“ Und weiter: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken.“ Der vollständige Gegenantrag findet sich auf der BAYER-homepage unter: http://www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt, die nächste Verhandlung soll im Sommer geführt werden. In dem Urteil des OVG im Jahr 2007 hieß es: „Es fehlt eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“

weitere Informationen: http://www.cbgnetwork.org/1968.html

Leserbrief zu Bayer-Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Es ist nicht erst die Chuzpe, mit der der Bayer Konzern jetzt die vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Giftgasleitung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf betreibt. Selbst vor dem OVG Münster trat man wohl auf wie Graf Koks von der Gasanstalt.

Das Gericht stellt die Szene in seinem Beschluss wie folgt dar:

die „Beigeladene“ - sprich Bayer - vertrat die Auffassung, der Enteignungszweck zum Bau der CO-Giftgasleitung „sei durch das ihr ... wegen ihrer starken wirtschaftlichen Stellung am Markt zukommende und gesetzlich gewährte Vertrauen ausreichend gesichert“. Die Giftgasleitung also als ein Art auf Bayer zukommendes Recht, also systemisch - wie man heute zu sagen pflegt - sozusagen.

Wofür bräuchten wir dann eigentlich noch so etwas wie Demokratie, Rechtsprechung oder Werte wie Anstand, Rücksicht, gute Nachbarschaft? Werden wir doch besser gleich alle potentielle Leiharbeiter bei Bayer und machen NRW zum Fabrikgelände.

Die „Masters of the Universe“, als die sich bis vor kurzem die jetzt untergegangenen Investmentbanker gerne feiern ließen, sind längst auf ihrem Seuchenzug durch die Wirtschaft auch bei Bayer angekommen. Die meisten Mitarbeiter des Konzerns werden sicher ein Liedchen davon singen können.

Doch hier steht mehr auf dem Spiel als Innerbetriebliches. Es geht auch nicht um 50 Millionen EUR - evtl. in den Sand gesetzt wenn eine Pipeline nicht in Betrieb gehen darf - das ist für ein Unternehmen wie Bayer/ BMS eher weniger als Peanuts. Es geht vielmehr darum, sich einen Standort wie NRW gefügig zu machen, wenn es sein muss durch Androhung von Unternehmensverlagerungen und massivem Arbeitsplatzabbau. Bayer‚s „Masters of the Universe“ fühlen sich inzwischen so mächtig, dass sie glauben nicht nur die Legislative und Exekutive sondern jetzt auch noch die Judikative NRW‘s unter Kontrolle zu haben, unpässliche Oberverwaltungsgerichtsurteile hin oder her.

Gut, könnte man einwenden, das gehört zum „Spiel“. Doch wer macht die Regeln?

Spätestens seit dem Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf dürfte es auch den von uns gewählten Volksvertreten im D.-dorfer Landtag dämmern, dass das RohrlG und damit die CO-Giftgasleitung niemals dem Wohl der Allgemeinheit dienen konnte und sollte. Jetzt finden nicht nur sie amtlich bestätigt, dass weder der Nachweis „zum Wohle der Allgemeinheit“ gelingt, noch die Plausibilität einer rechtsrheinischen Trassenführung erbracht oder Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik belegt werden, wie vom OVG Münster eingefordert. Und das trotz Einsatz jeder Menge Gutachter, die eigens für die „professionelle“ Beantwortung der Fragen des Gerichtes angeheuert wurden:

- so unterstellt der wichtigste Nachweis zum „Allgemeinwohl“ einer CO-Giftgasleitung, eine Exportabhängigkeit bei Polycarbonaten, die es einfach überhaupt nicht gibt - wie die amtlichen Außenhandelsstatistiken belegen. Im Gegenteil, er beweist de facto das genaue Gegenteil: die Pipeline provoziert gesamtwirtschaftliche Wohlstandsverluste. Ad hoc schon mal schnell 1 Milliarde EURO für die Abschreibungen auf den Wert des Eigentums an Immobilien und Grund und Boden entlang der Trasse = kalte Enteignung!

- alternative linksrheinische Trassenverläufe wurden detailliert untersucht aber die rechtsrheinisch bereits verbaute Trasse eben nicht. Damit „entging“ dem Gutachter die offensichtliche Schwäche einer Pipelinetrasse, die durch dicht besiedelte Ortschaften mäandert oder die gerne z.B. auch mal im Zickzack um bestehende Pipelinebündel von gleichzeitig bis zu sieben(!!!) bestehenden Leitungen geführt wird (angeblich wg. Wasserschutz) anstatt 1000 m vorher einfach kürzer durchs freie Feld parallel einer dort ebenfalls verlaufenden Pipelinetrasse (von wegen Bündelung usw.);

- die bereits verbauten technischen Standards werden als das non plus Ultra gepriesen ohne alternative Technologien auch nur zu erwähnen: z.B. detektiert das von Bayer selbst(!!!) ausgewählte LEOS System Lecks – wenn überhaupt - erst mit bis zu 24 Stunden Zeitverzögerung, wozu soll das gut sein? Stand der Technik jedenfalls heißt aber auch in diesem Bereich: „just in time“.

Fazit: ein klares AUS für Bayer’s Giftgasleitung – gemessen an den Fragen des OVG Münster. Offensichtlich. Eigentlich zu offensichtlich. Denn es wird schnell klar, dass im Planergänzungsbeschluss nicht einmal ansatzweise die Fragen des OVG Münster beantwortet werden. Nimmt die Bezirksregierung das Gericht nicht ernst oder kommt es darauf schon gar nicht mehr an?

Wir sollten nicht vergessen: NRW hat ja schon zweimal JA gesagt, das Parlament und die Regierung. Jetzt fehlt nur noch das JA vom Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Spiel der Bayer Boys geht lustig weiter. Was kostet die Welt wenn man erst mal die Spielregeln selbst bestimmen kann? Eine Rolle die Bayer offenbar ja sowieso schon wegen der starken wirtschaftlichen Stellung am Markt zukommt (s.o.): quasi Naturgesetz, Recht des Stärkeren usw.

Für uns als Bürger dieses Landes bleibt dann gerne die Übernahme der allfälligen Risiken und Aufräumarbeiten in unserer Paraderolle als Steuerzahler und Giftgas-Geisel!

Um uns hierhin zu führen, hat eine CDU/FDP Landesregierung keine eine Legislaturperiode gebraucht. Schon bemerkenswert: gestern standen wir angeblich schon am Abgrund, doch heute sind wir dank Rüttgers, Thoben und der FDP bereits einen Schritt weiter.

Konrad Wilms

Bienensterben

CBG Redaktion

Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Presse Information vom 19. März 2009

Bienensterben: Umweltverbände fordern Strafverfahren gegen BAYER-Manager

Gefährlichkeit von Pestiziden seit Jahren bekannt / Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung / Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund und die Coordination gegen BAYER-Gefahren haben bei der Staatsanwaltschaft in Freiburg Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen die BAYER AG eingereicht. Die Verbände werfen dem Unternehmen vor, durch den Verkauf gefährlicher Pestizide großflächige Bienensterben in Kauf genommen zu haben. Im vergangenen Frühjahr hatten Vergiftungen mit dem von BAYER verkauften Wirkstoff Clothianidin zum größten Bienenvolksterben in Deutschland seit Jahrzehnten geführt. Die Verwendung des Mittels im Maisanbau ist seitdem untersagt. Auch in Italien, Frankreich und Slowenien wurde Clothianidin verboten bzw. gar nicht erst zugelassen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Zum Zeitpunkt der Zulassung von Clothianidin waren die gravierenden Risiken für Bienen bereits seit Jahren bekannt. Es stellt sich der Verdacht, dass die von der Firma BAYER bei den Behörden vorgelegten Studien derart angelegt wurden, dass die Bienengefährlichkeit des Mittels möglichst gering erschien. Wir kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft bislang keine ernsthaften Ermittlungen zur Verantwortung des BAYER-Managements unternommen hat“. Die CBG hatte die Strafanzeige im vergangenen Sommer gemeinsam mit geschädigten Imkern eingereicht.

„Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) prangert seit vielen Jahren die unzureichenden Zulassungsmethoden für Pflanzenschutzmittel und die damit einhergehenden Bienenschäden an“, ergänzt Manfred Hederer, Präsident des DBIB. Schon im Juli 2006 hatte Hederer in einem Brief an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit scharfe Kritik an der Zulassung des Insektizids geäußert und vorausgesagt, „dass Clothianidin für unsere Bienen zu einer großen Gefahr werden wird“.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte das Verfahren gegen BAYER-Chef Werner Wenning im Dezember ein, da das Bienensterben im vergangenen Frühjahr auf eine „unglückliche Verkettung mehrerer Umstände“ zurückzuführen sei. Die Anklagebehörde übernahm damit die Darstellung von BAYER, wonach das Bienensterben ein einmaliger Vorgang war, der auf einen fehlerhaften Abrieb des Wirkstoffs bei der Aussaat von Mais zurückzuführen ist. Tatsächlich ist ein solcher Abrieb aber seit Jahren bekannt und mehrfach in Studien nachgewiesen worden. Sogar Richard Schmuck von BAYER CropScience hatte bei einem Expertengespräch des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums eingeräumt, dass bei der Aussaat von Mais mit einem Clothianidin-Abrieb von 3-4 Prozent zu rechnen sei.

Harro Schultze, Rechtsanwalt der Verbände: „Die Staatsanwaltschaft hat schlampig und einseitig ermittelt. Der Verdacht, dass die Zulassung von Clothianidin durch die BAYER AG erschlichen wurde, ist nicht entkräftet worden. In der Einstellungsverfügung findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass der ermittelnde Staatsanwalt die vorgelegten Studien zur Bienengefährlichkeit des Wirkstoffs überhaupt zur Kenntnis genommen hat.“ Eine von Rechtsanwalt Schultze beantragte Akteneinsicht ergab, dass die Ermittlungsakte fast nur aus öffentlich einsehbaren Quellen wie Zeitungsartikeln und Sicherheitsdatenblättern besteht. Die von den Anzeigenerstattern geforderte Untersuchung des Zustandekommens der Zulassung von Clothianidin unterblieb. Eine Einladung zu einem Ortstermin mit den geschädigten Imkern hatte der zuständige Staatsanwalt als „unüblich“ bezeichnet und abgelehnt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte ein „öffentliche Interesse“ an einer Offenlegung der von BAYER eingereichten Zulassungsunterlagen verneint. Rechtsanwalt Harro Schultze bezeichnet diese Haltung vor dem Hintergrund einer einzigartigen Umweltkatastrophe „ungeheuerlich“. „Das Zusammenwirken von Ermittlungs- und Zulassungsbehörde verstärkt im vorliegenden Fall den Verdacht eines rechtswidrigen und korrupten Zusammenwirkens zwischen Staat und Wirtschaft. Hier kommt der Ermittler offenbar seinem Amtseid nicht nach, nämlich Schaden vom deutschen Volk abzuwehren! Er befindet sich bereits in der Nähe des Verdachts, selbst eine Straftat zu begehen, nämlich die einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)“, so Schultze weiter.

Zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf wurde wegen des Bienensterbens ein Gegenantrag eingereicht, in dem die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat gefordert wird. Dieser ist auf der homepage von BAYER abrufbar: www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx Durch den Verkauf gefährlicher Pestizide hat das BAYER-Management die verheerenden Bienensterben in aller Welt in Kauf genommen.

Das Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Freiburg (Telefon: 0761 2050) unter dem Aktenzeichen 520 Js 1649/08 geführt.

alle Infos zur Kampagne

[Gegenanträge] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. März 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht

Kritiker bemängeln Störfälle in BAYER-Werken, risikoreiche Pipeline, umweltgefährdende Pestizide und Kraftwerksprojekte / Protestaktionen am 12. Mai angekündigt

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf eingereicht. Wegen einer Vielzahl von Missständen und einer insgesamt verantwortungslosen Unternehmensführung fordern die Konzernkritiker die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Gegenanträge wurden heute auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx veröffentlicht.

Schwerpunkte der Protestaktionen vor den Düsseldorfer Messehallen werden Störfälle, Bienensterben durch BAYER-Pestizide, die geplante CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld und der Bau umweltverschmutzender Kraftwerke sein. Mit Kritik reagiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren auch auf die Ankündigung des Konzerns, die Dividende auf Rekordniveau zu erhöhen. Es sei nicht einzusehen, dass die Arbeitnehmer zu Arbeitszeitverkürzungen, Zwangsurlaub und Lohnsenkungen gezwungen wären, während die Anteilseigner keinen Beitrag zur Bewältigung der Wirtschaftskrise leisteten.

Die Gegenanträge im vollen Wortlaut:

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern verstößt weiterhin gegen die Regeln einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung:

Mehrfach kam es in den letzten Jahren bei BAYER zu schweren Unfällen in der Kunststoff-Produktion. Nun will BAYER in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von TDI und MDI stark ausweiten. In beiden Fällen soll weiterhin Phosgen als Zwischenprodukt eingesetzt werden. Phosgen ist ein tödliches Atemgift, das im 1. Weltkrieg als Giftgas eingesetzt wurde.
TDI und auch Polycarbonate könnten phosgenfrei hergestellt werden - nur so ließe sich die Gefährdung der Anwohner und der Belegschaft verringern. BAYER hat entsprechende Verfahren jedoch nicht zur Produktionsreife entwickelt. Bei einer Lebensdauer von bis zu 35 Jahren würde diese risikoreiche Produktionsweise durch den Bau neuer Anlagen jahrzehntelang festgeschrieben (mehr Informationen unter: http://www.cbgnetwork.org/2649.html).

Seit über zehn Jahren weisen Imker darauf hin, dass Pestizide eine große Gefahr für Bienen darstellen. BAYER-Sprecher hingegen beteuerten stets, die Giftstoffe kämen gar nicht mit Bienen in Kontakt. Im Mai 2008 kam es nun in Süddeutschland zu einem katastrophalen Bienensterben. In allen untersuchten Bienen wurde der BAYER-Wirkstoff Clothianidin nachgewiesen. Die Zulassung liegt seitdem in mehreren Ländern auf Eis, in Frankreich gelangte Clothianidin wegen Bienengefährlichkeit gar nicht erst auf den Markt. Trotzdem weigert sich der BAYER-Vorstand, den Verkauf des Pestizids auch in Deutschland zu stoppen. Nur so ließe sich der Bienenbestand langfristig schützen (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2556.html).

Trotz der Wirtschaftskrise will BAYER die Dividende erhöhen. Es ist nicht einzusehen, dass die Arbeitnehmer zu Arbeitszeitverkürzungen, Zwangsurlaub und Lohnsenkungen gezwungen werden, während die Anteilseigner keinen Beitrag zur Bewältigung der Probleme leisten. Über eine Milliarde Euro an die Aktionäre auszuschütten und gleichzeitig 5.500 Beschäftigte für die Krise büßen zu lassen, ist zynisch. Der Vorstand muss dazu gezwungen werden, die rein auf Profit ausgerichtete Geschäftspolitik zugunsten einer ökologischen und sozial verantwortlichen Betriebsführung über Bord zu werfen.

BAYER hat die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika DCGI verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für das Medikament Nexavar erteilt hat. In Indien können Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilt werden, auch wenn für die Original-Substanz noch Patentschutz besteht. Hiermit soll erreicht werden, dass nach Auslaufen eines Patents unmittelbar preiswerte Nachahmer-Produkte auf den Markt kommen können. Sowohl indische Gesetze als auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums sehen solche Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor.
Ein Erfolg der Klage von BAYER hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten. Betroffen wären nicht nur indische Patienten, sondern arme Menschen in aller Welt, da Indien der weltweit wichtigste Produzent von Generika ist. BAYER will offenbar nicht nur die eigenen Patent-Rechte ausweiten, sondern einen Präzedenzfall schaffen. Dies würde den Einsatz lebensrettender Generika generell verzögern und das Leben Tausender Patienten gefährden (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2800.html).

Der Konzern beteiligt sich weiterhin systematisch an illegalen Preisabsprachen. Aktuell zahlte BAYER wegen unerlaubter Prämienzahlungen beim Vertrieb von Blutzuckermessgeräten eine Strafe von 97,5 Millionen Dollar an das US-Justizministerium. BAYER hatte elf amerikanische Vertreiber von Messgeräten für Diabetes-Patienten bestochen, damit sie nur noch BAYER-Produkte anbieten. Die Zahlungen wurden als Werbeausgaben verschleiert.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat unter http://www.cbgnetwork.de/2355.html eine Aufstellung von Kartellfällen mit BAYER-Beteiligung veröffentlicht. Die notwendigerweise unvollständige Liste enthält die Strafzahlung und die Laufzeit der jeweiligen Absprachen.

Im vergangenen Jahr vereinbarte BAYER mit der Kölner Hochschule eine Kooperation auf dem Gebiet der Pharma-Forschung. Richard Pott vom BAYER-Vorstand wurde gar gegen erbitterten Widerstand der Studierenden in den Kölner Hochschulrat gewählt. Da sich BAYER weigert, den Kooperationsvertrag mit der Uni Köln offen zu legen, bleiben die Bedingungen dieser und vieler ähnlicher Kooperationen im Dunkeln. Unklar bleibt somit, ob pharmakologische Studien der Uni Köln künftig vor ihrer Veröffentlichung der BAYER AG vorgelegt werden müssen und ob unliebsame Ergebnisse in der Schublade verschwinden werden. Es droht die völlige Unterordnung der Wissenschaft unter ökonomische Interessen (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2730.html).

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Das BAYER-Herbizid Glufosinat ist reproduktionstoxisch und kann bei Föten Missbildungen verursachen. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe von 22 Pestiziden, die nach der neuen EU-Pestizidgesetzgebung vom Markt verschwinden müssen. Trotz der erwiesenen Gefahr für Anwender und Verbraucher weigert sich BAYER jedoch, den Verkauf des Giftstoffes zu beenden; aktuell wird die Produktion sogar noch ausgeweitet.
Die von Glufosinat ausgehenden Risiken müssen außerdem Konsequenzen für das Gentechnik-Programm von BAYER haben, das fast vollständig auf glufosinat-resistentem Saatgut besteht. Wegen der Gefährlichkeit von Glufosinat, aber auch wegen der Auskreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen sowie der ungeklärten Risiken für die Verbraucher, muss BAYER glufosinat-resistentes Saatgut vom Markt nehmen. Insbesondere den Antrag auf eine EU-Importzulassung für gentechnisch veränderten Reis muss BAYER zurückziehen (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2781.html).

Der Journalist Markus Breitscheidel hat inkognito als Leiharbeiter bei BAYER SCHERING gearbeitet. Als Stundenlohn erhielt er 6,24 Euro brutto. Dieser Hungerlohn war selbst seinem Vorgesetzten peinlich - ihm seien jedoch die Hände gebunden, da in dem Betrieb seit der Übernahme durch BAYER die Kosten in der Produktion massiv gedrückt werden. Wurden Leiharbeiter zunächst nur bei Engpässen angeheuert, so bilden sie mittlerweile die Mehrheit im Betrieb. Zahlreiche Festangestellte verloren ihren Job und wurden zu deutlich geringeren Bezügen als Leiharbeiter neu eingestellt. Durch die negative Publicity aufgeschreckt versuchte sich BAYER durch eine Lohn-Nachzahlung an Markus Breitscheidel aus der Affäre zu ziehen (mehr Infos: http://www.cbgnetwork.org/2763.html).

Weiterhin beteiligt sich BAYER an energiepolitischen Weichenstellungen, die den Klimaschutz auf Jahrzehnte hinweg torpedieren. So soll im Werk Uerdingen ein Steinkohlekraftwerk gebaut werden, das jährlich 4,4 Millionen Tonnen CO2 emittieren würde. Betreiber soll die BAYER-Tochter Currenta werden. Auch in den Werken Brunsbüttel und Antwerpen sind neue Kohlekraftwerke geplant. Alle genannten Kraftwerke sollen mit Importkohle aus Übersee befeuert werden.
Eine zentralisierte Stromproduktion in solch gigantischen Kraftwerken verhindert einen sinnvollen Einsatz der entstehenden Wärme. Über die Hälfte der in Brunsbüttel und Antwerpen erzeugten Energie würde wirkungslos verpuffen. Mit einer Lebensdauer von bis zu 50 Jahren würden die neuen Kraftwerke den Einstieg in eine umweltfreundliche Energieproduktion für zwei Generationen verhindern. BAYER konterkariert damit sein vollmundiges Versprechen, „im Klimaschutz neue Maßstäbe“ zu setzen (http://www.cbgnetwork.org/1885.html).

Laut einer aktuellen Studie vertreibt BAYER die größte Zahl gefährlicher Pestizide. In der Untersuchung von Greenpeace werden erstmals die Produkte der fünf größten Agrochemie-Konzerne, die 75 Prozent des Weltmarktes abdecken, auf Basis von Umwelt- und Gesundheitskriterien durchleuchtet. 46 Prozent der 512 weltweit von den untersuchten Konzernen verkauften Pestizide gefährden Mensch und Natur besonders stark.

BAYER gefährdet Patienten durch unlautere Werbe-Aussagen für Pharmaprodukte. So wurde BAYER im Herbst von US-Gesundheitsbehörde FDA wegen der Werbung für zwei Aspirin-Kombinationspräparaten verwarnt. Das Produkt „Bayer Heart Advantage“ war als Mittel vermarktet worden, mit dem sich der Blutfettspiegel senken und die Risiken für Herzkrankheiten verringern ließen. Das Präparat „Bayer Woman's“ wurde für den Einsatz zur Bekämpfung von Osteoporose beworben. Für beide Anwendungen existiert keine Zulassung.
Ziel der Aspirin-Werbung von BAYER ist es, das Präparat als Allheilmittel zu positionieren, das man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nimmt. In einer aktuellen Kampagne bezeichnet BAYER Aspirin gar als „Wundermittel“. Unter den Tisch gekehrt werden dabei die mitunter schweren, oftmals gar tödlichen Nebenwirkungen des Präparats, wegen der Aspirin nur auf ärztlichen Rat hin regelmäßig eingenommen werden sollte.

alle Informationen zur BAYER-Hauptversammlung

[BAYER HV 2009] Hauptversammlung 2009

CBG Redaktion

Fünfzehn Kritische Aktionäre sprachen in der BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf. Wir dokumentieren die Redebeiträge, Gegenanträge, Pressestimmen und weitere Fotos von den Protestaktionen.

Presse Infos
=> Katastrophale Sicherheitslage in US-Werk in der Kritik
=> Duogynon-Opfer verlangen Entschuldigung von BAYER Schering
=> Pharma-Korruption: ehemaliger BAYER-Mitarbeiter packt aus
=> Mitmachen! Protestaktionen am 12. Mai in Düsseldorf
=> CO-Pipeline: Demo zur Bayer-Aktionärsversammlung
=> Attac wirft Bayer unsoziale und umweltfeindliche Unternehmenspolitik vor
=> Ärzte ohne Grenzen: Generika-Produktion für ärmere Länder nicht behindern!

Lesen Sie auch einen Bericht über die Proteste sowie eine Zusammenfassung der kritischen Redebeiträge

Presseberichte
=> die tageszeitung: Initiativen kritisieren Konzern
=> Express: Aufstand gegen BAYER
=> Leverkusener Anzeiger: Der große Rundumschlag
=> Leverkusener Anzeiger: Zweierlei Rechnung

Gegenanträge zur Hauptversammlung
=> Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht Gegenanträge ein
=> CO-Pipeline: Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung
=> Störfall-Gefahren in Institute/USA: weiterer Gegenantrag eingereicht
=> Umstellung auf Namensaktien: Coordination reicht Gegenantrag ein

Insgesamt sprachen 15 Kritische Aktionäre in der Versammlung:

[Krise] STICHWORT BAYER 01/2009

CBG Redaktion

BAYERs Krisenmanagement

„Wir müssen an der freien Marktwirtschaft festhalten“

Für BAYER geht trotz Krise alles seinen kapitalistischen Gang: Die AktionärInnen erhalten Rekorddividenden und die Beschäftigten im Gegenzug Arbeitszeit- und Lohnkürzungen. „Wir müssen an den Prinzipien der freien Marktwirtschaft festhalten. Alles andere wäre auf lange Sicht verheerend“, so lautet der verheerenden Lage der freien Marktwirtschaft zum Trotz das Credo von Konzern-Chef Werner Wenning.

Von Jan Pehrke

„Selbstverständlich wollen wir auch Sie, sehr geehrte Aktionäre, an unserer positiven Geschäftsentwicklung teilhaben lassen“, verkündete BAYER im aktuellen Geschäftsbericht. Das mit einem Gewinn von 6,9 Milliarden Euro erfolgreichste Jahr der Unternehmensgeschichte führte zu eine Rekord-Ausschüttung von über einer Milliarde Euro. Von Finanzminister Peer Steinbrück, der von den AGs einen Dividenden-Verzicht gefordert hatte, ließ sich der Konzern dabei nicht beirren - die 1,40 Euro pro Aktie mussten sein. Eine „im derzeit trüben Umfeld ungewöhnliche Dividenden-Meldung“ war das für die FAZ. Und ungewöhnlich ist diese umso mehr, als der Leverkusener Multi vor kurzem selbst noch im Trüben gefischt hatte. „Das wirtschaftliche Umfeld hat sich in den vergangenen Wochen dramatisch verschlechtert“, hatte BAYER-Chef Werner Wenning Mitte Dezember festgestellt. Grund der damaligen Schwarzmalerei: Es galt, die Beschäftigten der unter Absatzproblemen leidenden Kunststoffsparte, die 30 Prozent zum Konzern-Ergebnis beiträgt, auf Einschnitte einzustimmen. Mit einer Arbeitszeit- und Lohnkürzung um 6,7 Prozent ließ der Multi sie dann auch anstelle der AktionärInnen angemessen an der negativen Geschäftsentwicklung teilhaben - bzw. an dem, was BAYER für eine negative Geschäftsentwicklung hält: einen um fünf Prozent auf 9,7 Milliarden Euro geschrumpftem Plaste & Elaste-Umsatz.

Lohnkürzungen
Ursprünglich hatte das Unternehmen wegen des 5-prozentigen Umsatzrückganges sogar Kurzarbeit erwogen. Die minutiös geplanten, aufeinander abgestimmten Produktionsprozesse in der Kunststoff-Herstellung lassen sich jedoch nur schwer auf „halbe Kraft“ runterfahren, weshalb der Global Player Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich bevorzugte. Die Öffnungsklauseln im Tarifvertrag machten es möglich und bieten sich auch für eventuell nachfolgende Zumutungen als Mittel der Wahl an. Und damit die Belegschaft das schluckt, bekommen ihre Chefs den Hals nicht mehr gar so voll: Sie müssen vorerst auf Gehaltserhöhungen verzichten.
Die IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE) hatte hingegen lange auf eine solidarische Lösung innerhalb des Konzerns gedrungen und Beiträge der florierenden Sparten „Pharma“ und „Agrar“ eingefordert. Aber die Gewerkschaft wurde Opfer ihrer eigenen Politik, hatte sie doch im Jahr 2001 der Umstrukturierung BAYERs zu einer Holding zugestimmt, die jetzt ein solches Handeln zu Lasten einzig der Kunststoff-Abteilung ermöglicht. Zudem hatten die BelegschaftsvertreterInnen in den Tarifverträgen die jetzt für das Unternehmen so hilfreichen Öffnungsklauseln akzeptiert. So musste die IG BCE die Kürzungen schließlich akzeptieren. „Diese Lösung ist in Summe für die Mitarbeiter und das Unternehmen die beste Option“, konstatierte BAYERs Betriebsratschef Thomas de Win.
Hatte BAYER MATERIAL SCIENCE (BMS) bisher „nur“ mit Drosselungen der Produktion um ein Viertel, dem Vorziehen von Wartungsarbeiten und dem Abbau von Arbeitszeitguthaben auf die nachlassende Nachfrage vor allem aus der Auto-Branche reagiert, lässt das Management nun die 5.500 bundesdeutschen Kunststoff-WerkerInnen - vorerst für neun Monate bis Oktober - kürzer arbeiten. Im Zuge dieser Maßnahme stellt der Multi am Standort Brunsbüttel die Produktion von MDI ein und stellt das Kunststoff-Vorprodukt nur noch in Krefeld und im spanischen Tarragona her. Und sollte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit nicht ausreichen, um die Krise zu überstehen, würden weitere „Anpassungen“ erfolgen, so Wenning auf der Bilanz-Pressekonferenz. Eine Anpassung durch Verkauf zieht der Große Vorsitzende derzeit nicht in Betracht. Doch der Druck steigt. „Die dritte Säule wackelt“ überschrieb die Welt ihren Bericht zu den neuesten BAYER-Zahlen und empfahl dem Vorstandsvorsitzenden eine Abspaltung nach dem Vorbild der jetzt unter dem Namen LANXESS eigenständig operierenden Chemie-Abteilung. „Andernfalls müsste er sich wohl harsche Kritik seiner Aktionäre gefallen lassen“, prophezeite das Blatt.
Betriebsbedingte Kündigungen bei BMS und anderswo schließt der noch bis Ende des Jahres geltende „Standortsicherungsvertrag“ aus. Der BAYER-Chef signalisierte in seiner Rede zwar Interesse an einer Vertragsverlängerung, stellte hierfür aber knallharte Bedingungen: „Dazu brauchen wir Flexibilität bei Arbeitszeit, Bezahlung und Standorten“. Arbeitsplätze vernichten kann der Konzern trotzdem. Bei der BMS-Sparte CAS, die Lacke, Beschichtungen, Kleb- und Dichtstoffe fertigt, stehen 100 Jobs zur Disposition. Wenn die Belegschaftsangehörigen Vorruhestandsregelungen oder Aufhebungsverträgen nicht zustimmen, wandern sie in den Beschäftigtenpool und dürfen ihr Arbeitsleben als BAYER-interne WanderarbeiterInnen fristen. Mit den insgesamt ca. 600 externen WanderarbeiterInnen, den LeiharbeitnehmerInnen, hat der Multi noch weniger arbeitsrechtliche Probleme. Deshalb wird ihre Mannschaftsstärke empfindlich schrumpfen.
Darüber hinaus kündigte BAYERs Arbeitsdirektor Richard Pott in der Financial Times Deutschland weitere Job-Streichungen an: „Es werden jährlich einige hundert Mitarbeiter weniger sein“. Hauptsächlich im Kunststoffbereich fallen Stellen weg, aber auch im Pharma- und Agrar-Bereich will der Global Player wegen der Krise und der gestiegenen Produktivität viele frei gewordenen Arbeitsplätze nicht wieder besetzen.

Betriebsrentenrisiken
Bei der Präsentation der Geschäftszahlen hatte Werner Wenning in den beiden Bereichen noch keinen Handlungsbedarf ausgemacht, weil diese konjunkturunabhängiger agieren als BMS. Zum Eingreifen zwang allerdings die Situation bei der Betriebsrentenkasse, denn der Leverkusener Multi hat die Einlagen für die bundesdeutschen Beschäftigten zu 17,68 Prozent in Aktien angelegt und diejenigen für die Beschäftigten an den auswärtigen Standorten sogar zu 38 Prozent. Nach BAYER-Angaben erwirtschaftete die Pensionskasse zwar auf wundersamen Wegen trotz der Kursstürze an den Börsen eine „positive Anlagerendite“, doch allzu positiv ist die wohl nicht ausgefallen. Der Konzern gewährte seinem Versorgungswerk nämlich nicht nur ein Gründungsstock-Darlehen im Werte von 310 Millionen Euro, er erhöhte auch die Rückstellungen für die fälligen Zahlungen um 846 Millionen auf 6.347 Milliarden.
Zudem kamen dem Unternehmen durch die Turbulenzen am Finanzmarkt seine Schulden teurer zu stehen. Die Risikoprämien der Kreditversicherungen stiegen drastisch. Nicht zuletzt deshalb gab der BAYER-Chef auf der Bilanz-Pressekonferenz als ein Kernziel für die nächsten Monate eine Reduzierung der Verbindlichkeiten von momentan 14,2 Milliarden Euro aus.
Für das laufende Geschäftsjahr erwartet Wenning ein Abschmelzen des Gewinns von 6,9 Milliarden um fünf Prozent. Er blickt aber trotzdem zuversichtlich in die Zukunft: „Wir sind optimistisch, gestärkt aus dieser Krise herauszukommen“. Darum sieht der Manager auch keinen Grund, am bisherigen Wirtschaftsmodell zu zweifeln. „Wir müssen an den Prinzipien der freien Marktwirtschaft festhalten. Alles andere wäre auf lange Sicht verheerend“, sagte er in einem Spiegel-Online-Interview. Schuld an dem ganzen Desaster haben seiner Ansicht nach nur die Exzesse, die nie die Sache von BAYER waren. „Kurzfristige Gewinnmaximierung“ - so etwas gab es im Nachhaltigkeitszentrum Leverkusen nicht. Doch jetzt haben einige Schwarze Schafe das Image der ganzen Innung ramponiert, was Wenning dazu bewog, zu ideologischen Anstrengungen aufzurufen: „Wir müssen die positiven Seiten der Globalisierung betonen“. Er tat dies an prominenter Stelle, beim Davoser „World Economic Forum“, und in herausgehobener Stellung, denn er gehörte in diesem Jahr dem 5-köpfigen Vorstand dieses Klassentreffens an.

Merkel hilft
Aber Wenning setzte sich nicht nur für seine Klassenbrüder und -schwestern ein, er nutzte seine Position in Davos auch aus, um pro domo aktiv zu werden. So traf er sich zu einem Gespräch mit dem chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jiabao. Eine Begegnung, die ihm besonders am Herzen lag, „denn China ist schon heute der drittgrößte Markt von BAYER weltweit“. Und damit die Krise daran nichts ändert, dürfte sich ein kleiner Plausch mit Wen Jiabao als nützlich erweisen. Angela Merkel war derselben Ansicht - sie weiß schließlich, was sie den einheimischen Unternehmen schuldig ist. Darum sprach die CDU-Politikerin Ende Januar mit dem Chinesen und trotzte ihm die Zusicherung ab, das Handelsvolumen mit der Bundesrepublik nicht zu verringern. Darüber hinaus drängte die Bundeskanzlerin den Ministerpräsidenten, BAYER & Co. stärker am 500 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramm im Reich der Mitte teilhaben zu lassen, ganz wie der „Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft“ es ihr aufgetragen hatte. In Sachen „Protektionismus“ herrschte dagegen von Anfang an Einigkeit. Die beiden größten Exportnationen der Welt brauchen schließlich nichts so sehr wie offene Märkte. Aus diesem Grund warnte auch der BAYER-Chef in dem Gespräch mit Spiegel Online eindringlich vor innerkapitalistischen Schutzwällen. Dabei hatten die drei freien Marktwirtschaftler vor allem die USA im Blick. Da deren Interessenslage als Importnation eine ganz andere ist, hatte Obama seinem nationalen Hilfspaket ursprünglich eine „Buy American“-Klausel beigefügt. Er hörte jedoch die Signale aus dem Ausland und schwächte den Passus ab. Auch sonst zeigte sich der neue Präsident BAYER & Co. gegenüber erkenntlich. Er verbesserte die Abschreibungsmöglichkeiten und gewährte Steuererleichterungen, unter anderem für Forschungsausgaben. Angela Merkel steht ihm da in nichts nach. Sie betreibt nicht nur Außenwirtschaftspolitik für die bundesdeutsche Industrie, sie optimiert darüber hinaus im Inneren fleißig die Rahmenbedingungen. So senkte die Große Koalition im Konjunkturpaket II die Krankenkassen-Beiträge um 0,6 Prozent auf 14,9 Prozent ab und erspart BAYER & Co. dadurch Sozialabgaben.
„Kungelrunden aus Politik und DAX-Konzernen“ baldowern solche milden Gaben dem manager-magazin zufolge aus. „Auch der Bundeskanzlerin erscheint es inzwischen komfortabler, die Nummern der DAX-Konzernchefs zu wählen und um Rat und Unterstützung zu bitten, als die notwendigen Schritte unabhängig vom Gemütszustand der Wirtschaftslenker zu erörtern“, kritisiert die Zeitschrift, die das Kanzleramt als „Stammlokal der neuen, informellen Deutschland AG“ bezeichnet.

lange Wunschliste
Die eine oder andere Runde geht dabei auch auf die Rechnung der Global Player, damit die Bundesregierung nicht gar zu dumm dasteht. So haben sich die Bosse wohl auf nicht mehr ganz so üppige Gehälter einzustellen. Demütig macht das die ManagerInnen allerdings nicht. Locker melden sie weitere Ansprüche an. Werner Wenning z. B. sähe es nur allzu gern, wenn CDU und SPD sich Obama zum Vorbild nähmen und den Konzernen gestatteten, ihre hiesigen Laborkosten von der Steuer abzusetzen. Er nutzt deshalb von der Bild-Zeitung bis zu Spiegel Online jede Plattform, um dafür zu werben - und die Erfolgschancen stehen nicht schlecht.
Daneben steht auf der Wunschliste der Multis noch das Heben der Zinsschranke ganz oben, verwehrt diese doch den Unternehmen, ihre Zinszahlungen steuermindernd vom Umsatz abzuziehen. Vor der letzten Unternehmensreform war das noch möglich und wirkte Wunder. So konnte BAYER dem bundesdeutschen Fiskus etwa die für den Erwerb einer ROCHE-Sparte fälligen Zinsen in Rechnung stellen, obwohl die neue Tochter-Gesellschaft ihren Sitz in Basel hatte und also hierzulande gar keine Abgaben zahlte.
Im Zeichen der Krise drängen die Konzerne darauf, diese Gelddruckmaschine wieder anzuwerfen, obwohl die Regelung in der Vergangenheit dafür gesorgt hatte, dass die Unternehmen ihre Investitionen zunehmend mit geliehenem Geld finanzierten und die Eigenkapitalquoten sanken, was gerade in der heutigen Situation ein großes Risiko darstellt. Hans-Peter Keitel vom „Bundesverband der Deutschen Industrie“ zählt die Zinsschranke jetzt zu den „offensichtlichen Investitionsbremsen“ und fordert die Abschaffung. Wirtschaftsminister von und zu Guttemberg zeigt sich durchaus aufgeschlossen, vertröstet allerdings auf die Zeit nach der Großen Koalition. „Ich würde mir wünschen, dass wir diese Frage in einer bürgerlichen Koalition aktiv angehen können“, sagte er der FAZ.

Krisengewinnler BAYER?
Die Große Koalition tut nach den Worten Angela Merkels alles, damit die Bundesrepublik gestärkt aus der Krise hervorgeht, und Werner Wenning ist da in Bezug auf BAYER auch optimistisch. Und tatsächlich zeigen sich sowohl im transatlantischen als auch im europäischen Verhältnis schon Anzeichen der Stärkung. Stammten vor fünf Jahren noch 24 der 50 umsatzstärksten Unternehmen aus den USA, so sind es heute nur noch 15. Neun von ihnen haben ihren Sitz mittlerweile in Deutschland, und der Leverkusener Multi arbeitete sich im letzten Jahr um elf Plätze auf Rang 95 hoch. Die europäischen Firmen profitierten dabei hauptsächlich von einer besseren Eigenkapitalausstattung und einer geringeren Abhängigkeit von den Kapitalmärkten.
Aber auch innerhalb der Europäischen Union verschieben sich die Gewichte noch mehr zu Gunsten der Bundesrepublik. Sozialabbau und Lohnverzicht haben nämlich in den letzten Jahren die Arbeitskraft zu einer Ramschware gemacht und die Lohnstückkosten auf 13 Prozent unter dem EU-Durchschnitt gedrückt. „Die Folgen sind dramatisch. Deutschland wächst wieder, aber zu Lasten seiner Nachbarn“, schrieb der britische Wirtschaftswissenschaftler Stefan Collignon in der Financial Times Deutschland und forderte von BAYER & Co. kräftige Entgelt-Steigerungen zur Förderung der Binnennachfrage ein.

Zurück im Dschungel
Ganz egal, ob der Turbo-Kapitalismus nur einen kurzen Boxenstopp einlegt oder aber wegen Materialermüdung einen Unfall mit erheblichem Personenschaden baut, seine ProtagonistInnen sehen trotz kritischem Rennverlauf weniger Grund zur inneren Einkehr als zu Beginn der Pannenserie. Zweifelte letztes Jahr selbst ein Norman Greenspan an der Leitmaxime der Wirtschaftsethik: „Wenn jeder nur bedingungslos seinen eigenen Vorteil sucht, wird es auch dem Gemeinwohl zum Vorteil gereichen“, so gibt es jetzt schon wieder weniger Marx und mehr FDP. Und nach Ansicht des ALLIANZ-Chefs Michael Diekmann ist das ökonomische System bereits wieder zur Tagesordnung übergegangen. „Trotz der öffentlichen Diskussionen läuft das System hinter den Kulissen schön weiter. Ich finde das auch verwerflich. Aber ich kann Verwerflichkeit nur ändern, wenn ich den Markt dafür habe“, sagte er in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Und auf die Frage: „Lässt sich das nicht ändern?“ antwortete er: „Solange wir keine Gesetze haben, die das einschränken, herrscht draußen immer noch das Gesetz des Dschungels“.

[Dividende] Bilanz 2008

CBG Redaktion

Presse Information vom 3. März 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Zur heutigen Bilanzpressekonferenz in Leverkusen:

Kritik an Erhöhung der BAYER-Dividende

Mit scharfer Kritik reagiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf die Ankündigung der BAYER AG, die Dividende der Aktionäre für das Geschäftsjahr 2008 zu erhöhen. Es sei nicht einzusehen, dass die Arbeitnehmer zu Arbeitszeitverkürzungen, Zwangsurlaub und Lohnsenkungen gezwungen wären, während die Anteilseigner keinen Beitrag zur Bewältigung der Wirtschaftskrise leisteten. BAYER will die Dividende von 1,35 Euro pro Aktie auf 1,40 Euro steigen lassen.

„Über eine Milliarde Euro an die Aktionäre auszuschütten und gleichzeitig 5.000 Kunststoff-Beschäftigte für die Krise büßen zu lassen, ist einfach nur zynisch“, kommentiert Jan Pehrke vom Vorstand der CBG. Er fordert, das Geld stattdessen in Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zu investieren und zur Auffüllung der Betriebsrentenkassen zu nutzen. Zudem sei es ein Widerspruch, die Rekorddividende mit den Worten „damit wollen wir unsere Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen“ zu begründen, gleichzeitig via verbesserter Abschreibungsmöglichkeiten vom Konjunkturpaket zu profitieren und darüber hinaus weitere Hilfen wie etwa Steuererleichterungen für Forschungs-Investitionen zu fordern, so Pehrke.

Im Vorjahr hat BAYER MATERIALSCIENCE trotz eines Rekordgewinns 1.500 Arbeitsplätze vernichtet. Sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung wundert sich nun über „die im derzeit trüben Umfeld ungewöhnliche Dividenden-Meldung“. BAYER selber hatte im Vorfeld der Arbeitszeitverkürzung bei BAYER MATERIALSCIENCE von 37,5 auf 35 Stunden, die mit Lohneinbußen von 6,7 Prozent verbunden ist, noch im Trüben gefischt: „Das wirtschaftliche Umfeld hat sich in den vergangenen Wochen dramatisch verschlechtert“, so Konzern-Chef Wenning im Dezember. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lehnt diese Art „doppelter Buchführung“ ab und verlangt von der Konzernspitze, die Krise zu einer Infragestellung der bisher rein auf Profit ausgerichteten Geschäftspolitik zu nutzen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren arbeitet seit 30 Jahren zu allen Problemen, die mit der Geschäftstätigkeit des Leverkusener Chemie- und Pharmaunternehmens zu tun haben: Schadstoff-Ausstoß der BAYER-Werke, Pestizidvergiftungen, Nebenwirkungen von BAYER-Pharmazeutika, Kartell-Absprachen, Störfälle, Arbeitsplatzsicherheit bei BAYER, etc.