BAYER will in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI) bzw Methyldiisocyanat (MDI) stark ausweiten. In beiden Fällen soll Phosgen als Zwischenprodukt eingesetzt werden. Phosgen gehörte im 1. Weltkrieg zur ersten Generation von Giftgasen und zählt heute zu den giftigsten Industrie-Chemikalien überhaupt. Die Phosgenproduktion gehört nach Atomkraftwerken zu den risikoreichsten Industrie-Anlagen in Deutschland. Wir fordern BAYER auf, phosgenfreie Verfahren zur Serienreife zu bringen. Neue Anlagen auf Phosgen-Basis zementieren über Jahrzehnte hinweg eine risikoreiche Produktionsweise.
Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”
Der neue Gerinnungshemmer Xarelto kann das Risiko von Schlaganfällen und Thrombosen zwar senken - jedoch nicht zuverlässiger als die bisher verwendeten Präparate. Die Gefahr schwerer Blutungen wird nicht reduziert. Zudem liegen keine Langzeit-Studien zu den Nebenwirkungen vor. Die Kosten einer Xarelto-Therapie liegen rund 20x höher als bei etablierten Gerinnungshemmern, was jährlich zu Zusatzkosten von etwa 1.000 Euro pro Patient führt. Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft empfiehlt, den Einsatz von Xarelto auf Patienten zu beschränken, für die die bislang verwendeten Präparate wie Marcumar nicht in Frage kommen.
Wir befürchten, dass BAYER mit zweifelhaften Marketingmethoden ein überteuertes Präparat ohne Zusatz-Nutzen in den Markt drücken will.
Für eine antibiotikafreie Tierzucht
Mehr als die Hälfte der weltweiten Antibiotika-Produktion landet im Viehstall. In der Folge entstehen massenhaft resistente Keime, die nach der Schlachtung im Fleisch nachweisbar sind. Eine mitunter tödliche Gefahr.
Zu den großen Profiteuren der Massentierhaltung gehört der Leverkusener BAYER-Konzern. Allein mit dem Tierantibiotikum Baytril machte BAYER im vergangenen Jahr einen Umsatz von 166 Mio Euro. Wir setzen uns für eine Tierhaltung ohne Antibiotika und für ein Ende der quälerischen Massentierhaltung ein.
Indien: Todesfälle bei Pharma-Studien
Immer mehr Pharma-Studien werden nach Indien verlagert. Die Zahl der Geschädigten nimmt von Jahr zu Jahr zu. Im Zeitraum von 2007 bis 2010 starben 1.600 Inder/innen bei klinischen Studien, allein 138 bei Tests der Firma BAYER. Da die Daten auf Angaben der Pharmafirmen basieren und keine unabhängigen Kontrollen durchgeführt werden, dürften die tatsächliche Zahlen weit höher liegen.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert von BAYER Aufklärung. Die CBG fragt u.a. nach Zahl und Dauer der Studien, den untersuchten Medikamenten, den beauftragten Subunternehmen sowie nach der Häufigkeit von Nebenwirkungen und Todesfällen.
Erfolg: Straßen in Dortmund und Lüdenscheid umbenannt
2011 jährte sich zum 150. Mal der Geburtstag des langjährigen BAYER-Generaldirektors Carl Duisberg. Er setzte im 1. Weltkrieg den Einsatz von Giftgas durch, betrieb die Deportation von Zwangsarbeitern und forderte die Annexion großer Teile Osteuropas. Höhepunkt von Duisbergs Lebenswerk war der Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN.
Carl Duisberg taugt nicht als Vorbild für künftige Generationen. Die CBG fordert Umbenennungen der nach Duisberg benannten Straßen in Bonn, Krefeld, Frankfurt, Wuppertal und Leverkusen, der Carl Duisberg-Centren und des CD-Gymnasiums in Wuppertal. In Dortmund und Lüdenscheid war die Kampagne bereits erfolgreich.
Konsequent drängt der BAYER-Konzern die Gewerkschaften aus seinen amerikanischen Werken. Fabriken mit organisierter Arbeiterschaft wurden reihenweise geschlossen. Nur ein Siebtel der US-Belegschaft besitzt einen Tarifvertrag - gegenüber 90% in Europa. Weltweit muss arbeitet die Hälfte der BAYER-Belegschaft ohne den Schutz tariflicher Vereinbarungen.
Viele westliche Unternehmen, auch der BAYER-Konzern, haben in Thailand große Fabriken aufgebaut. Im Zentrum der industriellen Entwicklung steht die Gewerbezone von Map Ta Phut direkt am thailändischen Golf. Dort sind auf engem Raum Öl-Raffinerien, die Kunststoff-Industrie, Pestizid-Hersteller, metallverarbeitende Betriebe, Müllverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerke konzentriert. Im Bereich der Chemie-Industrie gehört Map Ta Phut zu den zehn größten Standorten weltweit.
Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt Gentechnik in Lebensmitteln ab. Dennoch werden gentechnisch veränderte Pflanzen, vor allem Soja und Mais, in der Tiermast eingesetzt. Die Verbraucher erfahren davon nichts. Denn Fleisch, Eier und Milch müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn Gen-Pflanzen verfüttert werden.
Auch das in der EU bislang geltende Verbot gentechnisch veränderter Lebensmittel ist in Gefahr. Der BAYER-Konzern, Marktführer in Europa für Gen-Saatgut, will sogenannten LibertyLink-Reis vermarkten. LL-Reis von BAYER wäre das erste genveränderte Lebensmittel, das direkt auf den Tisch der Konsumenten landen würde.
Die Kampagne wird vom Düsseldorfer Ökowerk gefördert
++++Kampagne erfolgreich++++Kampagne erfolgreich++++
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren unterstützt den Widerstand gegen den Bau neuer Müllkraftwerke in den Bayer-Werken Brunsbüttel und Dormagen. Diese würden zu hohen Emissionen führen. Neue Verbrennungsanlagen werden für die Entsorgung heimischen Mülls nicht benötigt und werden über kurz oder lang Müll aus dem Ausland verbrennen. Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift (s.u.).
Die Kampagne wird vom Ökofonds der Grünen NRW gefördert
Die Bayer AG hat im Januar 2010 in Leverkusen die weltgrößte Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes (CNT) eröffnet. Nanotubes sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, die u.a. in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln eingesetzt werden sollen. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNT die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können.
Die Coordination fordert, dass potentiell risikoreiche Produkte wie Nanotubes nur auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn deren Ungefährlichkeit zweifelsfrei bewiesen ist. Wir protestieren zudem dagegen, dass die Anlage ohne reguläres Genehmigungsverfahren genehmigt wurde. Die Anlage wurde als Versuchsanlage eingestuft und deshalb von einem öffentlichen Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes befreit. Bitte unterstützen Sie hierzu unsere Unterschriftensammlung.
Bisphenol A: Risikoanwendungen stoppen!
Jährlich werden mehr als fünf Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. BAYER produziert den Kunststoff in Krefeld, Antwerpen, Baytown (USA), Map Ta Phut (Thailand) und Shanghai und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit. Die EU hat im Frühjahr 2011 ein Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen verhängt. Weitere risikoreiche Anwendungen bleiben aber auf dem Markt, z.B. in Lebensmittel-Verpackungen, Konservendosen und Kinderspielzeug. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert weitergehende Verbote. Die Leugnung der Risiken durch BAYER, Dow und Co. darf nicht zu einer andauernden Gefährdung der Verbraucher führen. Bitte unterstützen Sie die Kampagne auch mit Ihrer Unterschrift. Mai 2015: NRW fordert Teilverbot; Frankreich verbietet BPA in Lebensmittel-Verpackungen; EU verschärft Grenzwert; „Telepolis“ greift Forderungen der CBG auf März 2014: Zahn-Schäden durch Bisphenol A?, CBG fordert Verbote Februar 2013: Schweden plant BPA-Verbot, Frankreich verbietet BPA in Lebensmittelverpackungen ERFOLG: EU verbietet Bisphenol A in Babyflaschen; der WDR berichtet über unsere Kritik. „Unser täglich Gift“: ARTE-Film zu Gefahren von Pestiziden und Bisphenol A jetzt online November 2010: EU verbietet BPA in Babyflaschen Artikel „Gift in kleinen Dosen“ Coordination fordert: Risikoreiche BPA-Anwendungen jetzt verbieten! Filmstart „Plastic Planet“: „Umwelt und Gesundheit vor gefährlichen Kunststoffen schützen!“ 9. Juni 2010 Umweltbundesamt empfiehlt Einschränkung von Bisphenol A-Anwendung Coordination fordert schärfere Grenzwerte BPA in Kanada als „gefährliche Substanz“ eingestuft FAZ: Ein Weichmacher sorgt für verhärtete Fronten Süddeutsche Zeitung: Hormone im Babyfläschchen „Ökotest“ findet Umweltgift von BAYER in SäuglingsnahrungIm Frühjahr 2008 vereinbarte der BAYER-Konzern mit der Kölner Hochschule eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharma-Forschung. Die Vertragsbedingungen bleiben jedoch im Dunklen. Wir befürchten eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien.
Insgesamt zehn Verbände unterstützen unsere Forderung, den Vertragstext offen zu legen. Die Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW befürwortet unser Anliegen. Trotzdem verweigert die Universität weiterhin eine Einsichtnahme.
Die Einnahme neuerer Kontrazeptiva wie Yaz, Yasminelle und Yasmin ist mit einem erhöhten Thrombose- und Embolie-Risiko verbunden. Immer wieder kommt es zu schweren Zwischenfällen und Todesfällen. In den Werbekampagnen werden die Risiken jedoch mit keinem Wort erwähnt, das Marketing zielt auf Anwendungen wie Akne-Behandlung und Gewichtsregulierung ab. Es ist empörend, dass neue Verhütungsmittel gefährlicher sind als alte Präparate! Viele Todesfälle ließen sich verhindern. Bitte unterstützen Sie die Kampagne mit Ihrer Unterschrift. Die CBG unterstützt auch die Selbsthilfegruppe betroffener Frauen.
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Klage gegen Generika-Hersteller gescheitert
Der BAYER-Konzern wollte vor indischen Gerichten die Zulassung eines preiswerten Krebsmedikaments verhindern. Gesundheitsinitiativen befürchteten einen Präzedenzfall, durch den die Zulassung von Generika generell behindert wird, und fordern die Einstellung des Verfahrens. Indien ist in weiten Teilen der Welt wichtigster Lieferant billiger Pharmazeutika. Eine internationale Kampagne verhinderte den Vorstoß des Konzerns.
Duogynon-Opfer verlangen Entschuldigung von BAYER Schering
Tausende von Kindern erlitten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests. Die von der Firma Schering vertriebenen Präparate führten zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Bis heute steht eine Entschädigung aus. Bitte unterstützen Sie unsere Unterschriftensammlung. Die Webseite der Betroffenen: Duogynonopfer.de
++++Kampagne erfolgreich++++ Kampagne erfolgreich++++
Die Sicherheitslage im BAYER-Werk in Institute/USA ist kritisch. Nirgendwo in den USA werden größere Mengen der tödlichen Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) produziert und gelagert, die Fabrik galt früher als „Schwester-Werk“ der Anlage in Bhopal.
Verfahren gegen die Privatisierung des Versammlungsrechts durch BAYER
CBG reicht Verfassungsbeschwerde ein
Im Rechtsstreit mit der Polizei und der Versammlungsbehörde der Stadt Bonn zieht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nun vor das Bundesverfassungsgericht. Die Coordination hatte nach der BAYER-Hauptversammlung im April 2017 Klage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht eingereicht, weil der BAYER-Konzern die Proteste zur geplanten Übernahme des MONSANTO-Konzern durch die Platzierung eines Riesen-Zeltes vor dem Eingang des World Conference Center Bonn (WCCB) und die Errichtung eines übermannshohen Zaunes massiv behindert hat. Zur Legitimation der Inbeschlagnahme öffentlichen Raums hatte der Leverkusener Multi die Gefährdungslage angeführt, die umfangreiche, in dem Gebäude selber nicht durchführbare Sicherheitschecks erfordere. Ohne das Sicherheitskonzept BAYERs in Augenschein genommen, geschweige denn geprüft zu haben, oder sich gar zu einer eigenen Einschätzung der Situation angehalten zu sehen, segneten die Stadt Bonn und die Polizei die Verbarrikadierung des WCCB ab.
Ein von der CBG angestrengtes Eilverfahren gegen die beabsichtigte Maßnahme hatte keinen Erfolg. Auch nach der Hauptversammlung eingereichte Feststellungsklagen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von BAYERs Vorgehen scheiterten. Deshalb ruft die Coordination jetzt das Bundesverfassungsgericht an.
„Die Versammlungsbehörde hat bei ihrem Eingriff in das Recht der Versammlungsfreiheit ausschließlich auf Angaben privater Dritter zurückgegriffen, ohne eine eigene Gefahrenanalyse durchzuführen. Eine solche faktische Übertragung hoheitlicher Entscheidungen auf einen privaten Dritten ist mit Art. 8 GG nicht vereinbar und widerspricht der Grundrechtsverpflichtung des Staates“, sagt CBG-Rechtsbeistand Sven Forst zur Begründung des Schrittes. Zur Einschränkung des Versammlungsrechtes müssen triftige Gründe vorliegen. Auch dies sieht die CBG im vorliegenden Fall nicht gegeben, da sich die Gefahrenprognose auf bloße Verdachtsmomente und Vermutungen stützte.
In den vorausgegangenen Verfahren machten die Coordination und ihr Anwalt oftmals wundersame Erfahrungen. Zwar prozessierte sie offiziell gegen die Polizei Bonn, während BAYER nur als beigeladene Partei involviert war. Doch regelmäßig waren die Konzern-AnwältInnen schneller. Sie waren es, die zu den von der Coordination aufgeworfenen Rechtsfragen Stellung nahmen. Schriftstücke der Stadt Bonn schlossen sich oftmals denen von BAYER lediglich an – bloß weniger elaboriert und mit großer zeitlicher Verzögerung.
„Wie schon bei der Auseinandersetzungen um den Ablauf der Hauptversammlungskundgebung haben sich die Stadt Bonn und die Polizei auch vor Gericht als Juniorpartner BAYERs erwiesen“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann den Verlauf.
Die CBG zieht vor das höchste deutsche Gericht, weil es ihr um eine grundsätzliche Frage geht. Sollten sich Versammlungsbehörden bei ihren Entscheidungen über Maßnahmen, die das Versammmlungsrecht einschränken, auch in Zukunft auf von privaten Dritten angeführte, unkonkrete Sicherheitsbedenken stützen dürfen, wäre der Macht von Konzernen Tür und Tor geöffnet. Diese könnten dann den öffentlichen Raum nach freien Stücken in Beschlag nehmen und gegen Protest abriegeln. Stelzmann misst dem Verfahren daher eine große allgemeine Bedeutung zu: „Die Fragen, um deren Beantwortung wir hier kämpfen, werden bald auch andere KonzernkritikerInnen betreffen. Wir werben daher um Solidarität. Es handelt sich um einen Präzedenzfall für alle, die gegen Konzernmacht aufstehen!“
Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
CBG-Rechtshilfefonds unterstützen!
Hier findet Ihr den CBG-Rechtshilfefonds und hier unsere Verfassungsbeschwerde.
Den Kampf gegen die Privatisierung von Risiko-Einschätzungen und die damit verbundene Auslieferung des Versammlungsrechtes an Konzern-Interessen führt die CBG nicht nur im Eigeninteresse. Im Gegenteil wollen wir einen Präzendenzfall verhindern, der allen zivilgesellschaftlichen Gruppen, die gegen Konzernherrschaft antreten, Freiheiten nimmt.
Dieser Kampf ist aufwendig und langwierig. Und er kostet sehr viel Geld. Alleine können wir ihn nicht führen. Wir sind auf Eure Unterstützung angewiesen.
Deshalb spendet bitte mit dem Stichwort „Versammlungsrecht“ an den Rechtshilfefonds der CBG.
Damit Konzerne nicht über Versammlungsfreiheit bestimmen können, brauchen wir Eure Spende.
++Kampagne erfolgreich: BAYER legt CO2-Emissionen offen+++ Kohlekraftwerk in Krefeld verhindert!
Irreführende Angaben von Bayer / Emissionen weiterhin hoch / neue Kohlekraftwerke verhindern
Umweltverbände fordern den BAYER-Konzern auf, irreführende Aussagen zum Thema Klimaschutz zu unterlassen und belastbare Zahlen zum CO2-Ausstoß des Unternehmens vorzulegen (mit Erfolg!). BAYER behauptete in seinen Publikationen, die „Emission von Treibhausgasen seit Beginn der 90er Jahre um mehr als 70 Prozent reduziert“ zu haben. Der Konzern unterschlug dabei jedoch, dass die vermeintliche Reduktion zum größten Teil auf den Verkauf einer Tochterfirma sowie den gestiegenen Fremd-Bezug von Energie zurückzuführen war. Betrachtet man die komplette Produktionskette inklusive der Zulieferer, so sind die Kohlendioxid-Emissionen kaum gesunken (siehe auch:).
Die Proteste führten auch dazu, dass BAYER die Planung eines Steinkohlekraftwerks in Uerdingen, das jährlich mehr als 4 Millionen Tonnen CO2 produziert hätte, einstellen musste.