Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Glufosinat

CBG Redaktion

Presse Information vom 16. Mai 2013

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN)
Gen-ethisches Netzwerk e.V. (GeN)
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

„Glufosinat endlich vom Markt nehmen!“

EU befürchtet Risiken für Säugetiere / BAYER erweitert Produktion in den USA

Die EU-Kommission hat in einer aktuellen Verordnung die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem umstrittenen Herbizid Glufosinat bis zum November 2013 zu widerrufen oder einzuschränken. Wörtlich heißt es in der Verordnung, „dass ein hohes Risiko für Säugetiere und Nichtzielarthropoden nur durch Festlegung weiterer Einschränkungen ausgeschlossen werden kann“.

Das fortpflanzungsschädigende Glufosinat gehört zu der Gruppe besonders gefährlicher Pestizide, die laut EU-Pestizidgesetzgebung sukzessive aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Für Glufosinat läuft die Genehmigung im September 2017 aus.

Trotz der seit Jahren bekannten Risiken und dem voraussehbaren Ende für den EU-Markt hat die Bayer CropScience AG gestern den Bau einer neuen Glufosinat-Produktionsanlage im US-Bundesstaat Alabama angekündigt. Hierdurch solle der weltweite Ausstoß verdoppelt werden, so das Unternehmen. Begründet wird der Schritt mit zunehmenden Unkrautresistenzen gegen das Herbizid Glyphosat von Monsanto.

Carina Weber, Geschäftsführerin vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) fordert: „Die EU-Mitgliedsstaaten, so auch Deutschland, sollten jetzt eine klare Entscheidung treffen und glufosinathaltige Mittel auf Grundlage der Verordnung vom Markt nehmen. Weiteres Herumdoktern mit Verwendungsbeschränkungen wäre aufgrund der hohen Risiken weder zu befürworten noch nachzuvollziehen.“ Betroffen wären in Deutschland die drei BAYER-Produkte BASTA, HYGANEX-flüssig und RA-200-flüssig, die u.a. beim Anbau von Spargel, Kartoffeln, Möhren und Feldsalat eingesetzt werden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Firma BAYER handelt unverantwortlich, wenn sie im Ausland den Einsatz eines Pestizids forciert, das in Europa aus guten Gründen vom Markt genommen wird“. Mimkes erinnert daran, dass Umweltverbände vor der Einführung von genmanipuliertem Saatgut stets vor der Entstehung herbizidresistenter Wildkräuter gewarnt haben. „Weder der Einsatz von Glyphosat noch der von Glufosinat ist zu verantworten. Wir müssen endlich damit aufhören, immer mehr resistente Unkräuter mit Agrogiften zu erzeugen!“.

BAYER bietet das Herbizid auf dem globalen Markt in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut an, u.a. Raps, Reis, Zuckerrüben, Mais, Soja und Baumwolle. Da die Pflanzen tolerant gegen den Wirkstoff sind, haben die Landwirt/innen die Möglichkeit, das Pestizid in großen Mengen zu verwenden, ohne die Nutzpflanze zu schädigen. Mit einem Weltmarktanteil von rund 20% ist Bayer CropScience der zweitgrößte Pestizidhersteller der Welt.

Glufosinat kann Missbildungen bei Föten verursachen und ist als reproduktionstoxisch klassifiziert. Studien zufolge beeinträchtigt der Wirkstoff zudem die Entwicklung des Gehirns und ruft Verhaltensstörungen hervor. Erst Anfang des Jahres hatte Bayer die Erweiterung der Glufosinat-Produktion auch in Deutschland angekündigt.

weitere Informationen:
=> BAYER erhöht Glufosinat-Produktion in Deutschland
=> EU-Verbot: Glufosinat jetzt vom Markt nehmen!

Bienensterben

CBG Redaktion

Profil, 13. Mai 2013

Honig ums Maul

Eine vom Landwirtschaftsminister in Auftrag gegebene Studie zum Bienensterben wurde von drei führenden Agrochemiekonzernen mitfinanziert.

Den Ruf als „Sumsi-Mörder“ wird Umweltminister Nikolaus Berlakovich wohl nicht mehr los. Jenen als Handlanger der chemischen Industrie auch nicht. Wie eng die drei weltweit führenden Pestizidhersteller Bayer, BASF und Syngenta mit dem Ministerium zusammenarbeiten, lässt sich nun erstmals belegen: Mit einer Finanzspritze von 115.000 Euro beteiligten sie sich an einer Studie der dem Ministerium unterstehenden Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Thema: Das Bienensterben in Österreich.

Klarerweise ist das Interesse der Agrarunternehmen groß, die als Gefahr für Bienen ausgemachten Nicotinoide, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, als unverdächtig darzustellen. Umweltminister Nikolaus Berlakovich sieht darin kein Problem: „Das war eine Bund-Länder-Kooperation. Die Wirtschaft war genauso Partner wie die Imker“, sagt sein Sprecher Wolfgang Wisek. Geld steuerten die Imker freilich keines bei.

Als die Agrarkonzerne 2011 als Finanzierungspartner einstiegen, lief die Untersuchung bereits seit zwei Jahren. Die zuvor erhobenen Zwischenergebnisse hatten eindeutig gezeigt, dass Bienen durch Neonicotinoide Schaden nehmen. Das Resümee der AGES-Studie von 2012 liest sich aus Sicht von Bayer, BASF und Syngenta trotzdem sehr angenehm: „2011 Steigerung von Bienenschäden welche mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch insektizide Beizmittel verursacht waren.“ Im Kapitel „Maßnahmen für die Zukunft“ empfiehlt die AGES weiterhin die „Zulassung neonicotinoider Wirkstoffe“.

FPÖ-Landwirtschaftssprecher Harald Jannach zweifelt an der Unabhängigkeit der AGES und stellt nun eine parlamentarische Anfrage an das Umweltministerium: „Es geht um alle mit Pflanzenschutz und Saatgut befassten Arbeiten der AGES. Wir wollen wissen, in welchem Ausmaß die Agentur von diesen Chemiekonzernen finanziert wird.“

Ende April hatte Berlakovich in Brüssel gegen ein Verbot der Neonicotinoide gestimmt. Das war vor allem ein Zugeständnis an den Bauernbund, der ihn 2008 ins Ministeramt gehievt hatte. Die bienenschädlichen Beizmittel werden hauptsächlich gegen den Maiswurzelbohrer eingesetzt, der großen Maisbauern die Ernte vernichtet. Zwar wäre der Schädling auch durch Fruchtfolge einzudämmen, was hieße, nicht jedes Jahr auf demselben Feld Mais anzubauen. Das würde aber auch weniger Ertrag für die Landwirte bedeuten.

Bauernbund und Agrarlobby
Der Minister kämpfte an allen Fronten für die Beizmittel. Als im September vergangenen Jahres der Landwirtschaftsunterausschuss zum Thema Pestizide tagte, lud er den Syngenta-Lobbyisten Theo Jachmann als Experten ein. Der Inhalt des Vortrags ähnelte jenem der AGES-Studie: Neonicotinoide seien nur dann tödlich für Bienen, wenn die Bauern die Beizmittel falsch verwendeten.

Auch der Bauernbund ist mit der Agrarlobby eng verbunden. Wie Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, herausfand, hat dieser über Inserate der Chemiekonzerne in der „Bauernzeitung“ vergangenes Jahr 400.000 Euro kassiert.

In Brüssel liefen die Lobbyisten während der Verhandlungen zum Bienenschutz zur Höchstform auf – und bedienten sich ähnlicher Methoden wie in Österreich. So hatte der Agrarausschuss des Europaparlaments Anfang des Jahres zu einer Informationsveranstaltung geladen. Die italienische Universität Cattolica del Sacro Cuore stellte dabei ihre Studie „Bienengesundheit in Europa – Zahlen und Fakten 2013“ vor. Ergebnis: Das europaweite Sterben der Honigbiene stehe nicht in Zusammenhang mit Pestiziden. Das machte die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach stutzig, hatten doch die Untersuchungen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA gerade das Gegenteil bewiesen. Eine nähere Recherche Kadenbachs machte klar, dass sich die Abgeordneten auf einer verdeckten Lobbyingveranstaltung befanden. Die italienische Studie hatte prominente Unterstützer: Bayer, BASF, Syngenta und den US-Agrarkonzern Dow.

Geholfen hat es ihnen – diesmal – nichts. Die EU-Kommission will noch im Mai ein Verbot dreier Nicotionide für Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle beschließen. Es soll bis 2015 gelten. Spätestens dann geht es für die Lobbyisten also in die nächste Runde. Von Franziska Dzugan

alle Infos zur Kampagne

[Störfall Texas] Störfälle

CBG Redaktion

Presse Info vom 10. Mai 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Unfall im BAYER-Werk Lubbock (Texas)

Anwohner nach Austritt von Salzsäuregas evakuiert

In einer Pestizidfabrik des BAYER-Konzerns im texanischen Lubbock ist giftiger Chlorwasserstoff (Salzsäuregas) ausgetreten. Mehrere hundert Anwohner/innen mussten vorübergehend evakuiert werden. Der beschädigte Tank, in dem sich rund 1,5 Tonnen der ätzenden Chemikalie befanden, stand unter Druck. Chlorwasserstoff kann mit der Feuchtigkeit der Luft zu Salzsäure reagieren.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Unfall zeigt einmal mehr, wie risikoreich die Chemieproduktion ist. Umso wichtiger ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen gefährlichen Produktionsanlagen und der Wohnbevölkerung. Gefahrstoffe wie Phosgen, Chlor oder Kohlenmonoxid sollten – wenn überhaupt – nur in einem Abstand von mindestens 1000 Metern zur Bevölkerung verarbeitet werden.“

BAYER CropScience verwendet Chlorwasserstoff zur Behandlung von Baumwoll-Saatgut. Bislang ist unklar, in welchem Umfang die Chemikalie ausgetreten ist. Von der Evakuierung waren rund 200 Familien betroffen, eine benachbarte Grundschule blieb gestern geschlossen. Das Rote Kreuz errichtete eine Notunterkunft.

Die Feuerwehr füllte den Inhalt des defekten Tanks in einen Bergungstank um. Die Umgebung des Werks blieb bis heute abgeriegelt, Privathäuser sind davon jedoch nicht mehr betroffen.

Im Jahr 2008 war es im BAYER-Werk Institute zu einer folgenschweren Explosion gekommen. In der Fabrik kam das Ultragift Methyl Isocyanat zum Einsatz. Der US-Kongress kam in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Störfall das „Desaster von Bhopal hätte in den Schatten stellen können“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte vor der Explosion vergeblich vor den Gefahren der Anlage in Institute gewarnt.

weitere Informationen:
=> Lubbock Avalanche-Journal: Residents return after chemical leak evacuation
=> Explosion im Werk Institute
=> Aufstellung “Störfälle bei BAYER”

Nanotubes

CBG Redaktion

9. Mai 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER beendet Geschäft mit Kohlenstoff-Nanoröhrchen

gesundheitliche Risiken weiterhin unklar / Anlage in Laufenburg erst kürzlich erweitert / Millionen-Subventionen des Forschungsministeriums

Der BAYER-Teilkonzern MaterialScience stellt die Vermarktung von Kohlenstoff-Nanoröhrchen ein. Die Arbeiten rund um Carbon Nanotubes (CNT) sollen laut BAYER „zum Abschluss gebracht werden„, für das Know-how werde ein Käufer gesucht. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, der BUND und andere Umweltverbände hatten seit Jahren wegen möglicher Gesundheitsgefahren vor einer großtechnischen CNT-Produktion gewarnt.

Nanotubes sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, die u.a. in Lacken, elektronischen Bauteilen und Sportartikeln eingesetzt werden sollen. Die Partikel können über die Atemwege, den Magen-Darm-Trakt und die Haut aufgenommen werden. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNT die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. Selbst der BAYER-Konzern warnte in einem Sicherheitsdatenblatt: „Toxikologische Untersuchungen am Produkt liegen nicht vor.“

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Potentiell gefährliche Produkte sollten nur auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn deren Ungefährlichkeit bewiesen ist - dies war bei Nanotubes nicht der Fall. Die von BAYER empfohlenen Grenzwerte, die von den Behörden übernommen wurden, müssen angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als willkürlich angesehen werden. Daher begrüßen wir den Verzicht auf eine großtechnische Produktion von CNT, auch wenn die Entscheidung auf rein kommerziellen Erwägungen beruht.“

Claudia Baitinger vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW ergänzt: „Der Hype um Nanotubes entpuppt sich offensichtlich - wie so manches andere zweifelhafte Forschungsprojekt - als eine Fata Morgana, die aber zuvor reichlich öffentliche Fördergelder in die Kassen spülen durfte.“ Für die Entwicklungskosten hatte BAYER vom Bundesforschungsministerium mehrere Millionen Euro Unterstützung erhalten.

Im Januar 2010 hatte BAYER in Leverkusen die nach eigenen Angaben „weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes“ eingeweiht. Geplant war eine jährliche Produktion von 200 Tonnen, der reguläre Betrieb wurde jedoch nie aufgenommen. Erst vor wenigen Monaten hatte die Firma H.C. Starck in Laufenburg eine Erweiterung der dortigen CNT-Produktion erwirkt. Starck stellt die Röhrchen im Auftrag von BAYER her. Die Zukunft der Laufenburger Anlage ist unklar, offenbar wurde die Werksleitung von der Entwicklung überrascht.

Laut der gestrigen Stellungnahme von BAYER seien die möglichen Anwendungsbereiche “sehr fragmentiert„, eine umfangreiche Kommerzialisierung sei derzeit nicht in Sicht. Zum Produktionsstart hatte dies noch ganz anders geklungen: „Baytubes bieten nahezu unendliche Möglichkeiten“, hieß es zum Beispiel in einer BAYER-Werbebroschüre. Joachim Wolff vom Vorstand der BAYER Material Science AG jubelte damals gar: „Aktuelle Prognosen sagen für Carbon Nanotubes ein jährliches Wachstum von 25 Prozent und innerhalb von zehn Jahren ein Marktvolumen von zwei Milliarden US-Dollar voraus“.

weitere Informationen zur Kampagne

Badische Zeitung, 10. Mai 2013

Baytubes ohne Bayer?

Fragen bei H. C. Starck

LAUFENBURG (-di). Um die erst im Herbst 2012 genehmigte dauerhafte Produktion von Kohlenstoffnanoröhrchen bei H. C. Starck in Laufenburg ranken sich neue Fragezeichen. Bayer Material Science, in dessen Auftrag im Werk Enag die Baytubes hergestellt werden, hat am Mittwoch angekündigt, die Nano- Projekte “zum Abschluss bringen„ und seine Entwicklungsaktivitäten auf andere Felder konzentrieren zu wollen. Wie sich dies auf den Produktionsstandort Laufenburg auswirkt, scheint völlig ungewiss zu sein. Die Kommunikationsdirektorin von H. C. Starck, Ulrike Reich, konnte dazu am Donnerstag noch nichts sagen. Nach Angaben von Bayer Material Science soll “zeitnah festgelegt werden„, wie die Forschungsergebnisse und das Know-how für die Herstellung und Verwendung der Kohlenstoffnanoröhrchen “konkret weiter genutzt werden können".

Ziel war eine Produktion von 75 Tonnen pro Jahr
Nach einem zähen Verfahren, in dem viele Einwendungen – etwa wegen gesundheitlicher Bedenken – zu würdigen waren, hatte das Regierungspräsidium Ende November die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Produktion von Baytubes bei H. C. Starck erteilt. Das Unternehmen hatte die mehrwandigen Nanoröhrchen bis dahin nur versuchsweise und zeitlich begrenzt herstellen dürfen und plante fortan im Dauerbetrieb eine Produktion von 75 Tonnen pro Jahr.

ein Kommentar der CBG zum Ausstieg aus der CNT-Produktion

Ausstieg aus der Nano-Technik

Mit großen Worten pries das „Erfinder-Unternehmen“ BAYER 2003 die Nano-Technik. „Wenn wir lernen, Materialien bis in die atomare Ebene hinein zu verändern, dann können wir neue Wirkungen erzielen, Eigenschaften optimieren und dadurch völlig neue Möglichkeiten für alle Geschäftsfelder unseres Unternehmen eröffnen“, frohlockte der damalige Forschungsvorstand Udo Oels. Schon bis 2010 rechnete der Multi mit einem Marktvolumen von 200 Milliarden Euro für Nano-Produkte. Und die Bundesregierung steckte der Konzern mit seiner Begeisterung an. Mit neun Millionen Euro unterstützte diese den Global Player bei der Entwicklung von Carbon Nanotubes (CNT), Kohlenstoff-Röhrchen aus Nano-Materialien. Ungeachtet der Risiken – die winzigen Teilchen können beispielsweise ähnlich wie Asbest-Fasern die schützende Blut-/Hirnschranke überwinden – machte sich der Global Player ans Werk. Im Laufenberger Werk seiner ehemaligen Tochtergesellschaft HC STARCK oder in der Leverkusener Pilotanlage entwickelte er BAYTUBES-Prototypen zur Verwendung in Duftkapseln, Folien, Flüsterschotter, Eishockeyschlägern, Kathedern, Schläuchen, Windrad-Flügeln und Akkus. Allerdings begann es bald zu hapern. Das Leverkusener Technikum kam nicht richtig ans Laufen, und Abnehmer für sein neues Produkt fand BAYER auch nicht in genügender Zahl. So antwortete die Bezirksregierung 2011 der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN, die BAYER verdächtigte, bereits ohne Genehmigung BAYTUBES für den kommerziellen Gebrauch herzustellen und deshalb um Aufklärung bat: „Anfragen bei potenziellen Kunden haben inzwischen gezeigt, dass der Markt CNT-Material mit anderen Eigenschaften benötigt.“ BAYER habe „wegen der unzureichenden Nachfrage auf dem Markt“ nicht beantragt, Teile der Produktion zu verkaufen. Obwohl das Unternehmen in Tateinheit mit HC STARCK weiter den Ausbau des Laufenburger Nano-Werks betrieb und eine Produktionserweiterung beantragte, klangen seine Verlautbarungen zum Thema „Nano“ bald schon gedämpfter. „Es ist jedoch eine fatale Fehlinterpretation, dass wir diese Labor-Ergebnisse einfach in Produkte und Anwendungen übertragen können, die man morgen bei ALDI kaufen kann“, ruderte der Nano-Beauftragte Péter Krüger beim letzten „Inno.CNT“-Kongress zurück, wo sich selbst ForscherInnen vom Fraunhofer-Institute auf Durchhalte-Parolen beschränkten: „Wir dürfen mit den CNTs nicht zu früh aufgeben.“ Das hat der Leverkusener Multi ein paar Wochen später dann aber doch getan. Er hatte offenbar die Hoffnung verloren, gleichzeitig imstande zu sein, die komplexen Herstellungsprozesse zu beherrschen und einflussreiche Branchen für die neuen Materialien zu gewinnen. Erst verkaufte er sein Geschäft mit Nano-Silbertinten, dann verkündete er das Aus für den ganzen Zweig. „Bahnbrechende Anwendungen für den Massenmarkt“ seien nicht in Sicht, so BAYER-Manager Patrick Thomas zum Ausstieg aus der „Zukunftstechnologie“

Universität Köln

CBG Redaktion

8. Mai 2013

Kleine Anfrage der Piratenpartei NRW an die Landesregierung

Umstände der Kooperation von Bayer AG und Uni Köln weiter intransparent

Die Inhalte des Kooperationsvertrags zwischen der Universität Köln und der Bayer HealthCare AG liegen weiter im Dunkeln. Die Landtagsfraktion der Piratenpartei hat daher zwei Anfragen an die Landesregierung NRW gestellt. Die Antwort auf die 1. Anfrage wurde nun veröffentlicht: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2444.pdf. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) hatte nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung befürwortet. Die Landesregierung sieht sich in ihrer Antwort jedoch außerstande, „die Empfehlung gegenüber dem Universitätsklinikum durchzusetzen“.

Die Piratenpartei hat vorgestern eine 2. Anfrage eingereicht: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2875.pdf.

Die CBG hat unterdessen Berufung eingereicht, der Prozess wird nun am OVG Münster verhandelt.

alle Infos zur Kampagne

[LDI] Universität Köln

CBG Redaktion

der Informationsfreiheitsbeauftragte NRW bestätigt unsere Sichtweise, wonach Kooperationsverträge zwischen Industrie und Universitäten offengelegt werden sollten

7. Mai 2013

Einundzwanzigster Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht für die Jahre 2011 und 2012

des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper

Auszug S. 160/161

Mehr Transparenz bei der Wissenschaft – Offenlegung von Kooperationsverträgen

Die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft hat eine lange Tradition. Dies gilt für gemeinsame Institute ebenso wie für Stiftungsprofessuren und sonstige Formen der Zusammenarbeit.

Unternehmensfinanzierte Forschung nimmt einen immer größeren Anteil an der Wissenschaft ein. Deutschlandweit sollen inzwischen 660 Lehrstühle direkt oder indirekt von Unternehmen finanziert sein. Oft sind Motivation und Umfang der Förderung für Außenstehende nicht erkennbar. Für eine Beurteilung der Forschungsergebnisse und deren Bewertung ist die Kenntnis dieser Hintergründe jedoch Voraussetzung. Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft lebt von einer offenen Diskussion; Geheimhaltung engt diese Freiheiten ein.

Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Kooperationsverträge zwischen Wissenschaft und Unternehmen sind grundsätzlich offen zu legen.

Eine solche Veröffentlichungspflicht sollte mindestens die Identität der Drittmittelgeber, die Laufzeit der Projekte, den Förderumfang und die Einflussmöglichkeiten der Drittmittelgeber auf Forschungsziele und -ergebnisse umfassen. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Verträge darf nur zurücktreten, soweit und solange die Bekanntgabe gesetzlich geschützte Interessen beeinträchtigt.

Die regelmäßige Offenlegung der Finanzierung von Forschungsprojekten ist nach Auffassung der Informationsfreiheitsbeauftragten ein geeignetes Instrument, um die Freiheit der Forschung zu schützen, indem einseitige Abhängigkeiten oder auch nur deren Anschein vermieden wird. Eine reine Selbstverpflichtung der Universitäten und Forschungseinrichtungen ist hierfür nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr konsequenter Regelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder.

Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/21_DIB/DIB_2013.pdf

alle Infos zur Kampagne

[BAYER HV 2013] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion
Am 26. April 2013 fand in den Kölner Messehallen die Hauptversammlung der BAYER AG statt. Hier finden Sie die Reden der Kritischen Aktionäre, einen Aktionsbericht sowie Fotos von den Protesten Presseberichte => Süddeutsche Zeitung: „Die Bayer-Rebellen“ => Wirtschaftswoche: Der Bayer-Chef und die Anti-Baby-Pille => Der Tagesspiegel: Bayers dunkles Kapitel => Kölner Stadt-Anzeiger: Einsicht in Vertrag gefordert => Neues Deutschland: Gestörte Jubelfeier bei Bayer => die tageszeitung: Interview mit Philipp Mimkes, CBG => Kölner Stadt-Anzeiger: Bienen-Attacke auf Bayer Gegenanträge => 150 Jahre BAYER: Firmen-Historie weißgewaschen => Gegenantrag zu genmanipuliertem Reis => Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten => Gegenanträge zu Import-Kohle, Tierantibiotika und Wahlkampfspenden => Gegenanträge zu Tierversuchen, Pharma-Marketing, Gentechnik und tödlichen Pharmastudien Pressemitteilungen => Transparency und CBG fordern Offenlegung des Kooperationsvertrags mit Uni Köln => Protest von Pillen-Opfern / Frankreich: Klägerin spricht in HV => BAYER muss CO2-Ausstoß drastisch senken! => Keine Zulassung für GenReis! / Gegenantrag eingereicht => Protestaktion und Vorbereitungstreffen zur BAYER HV => Kritiker fordern tierversuchfreie Pharma-Tests => Bayer HV: Protest gegen CO-Pipeline => Greenpeace: Bayer-Pestizide töten Bienen [gallery]

[EU Verbot] Bienensterben

CBG Redaktion

29. April 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bienensterben: „EU-Verbot gefährlicher Pestizide überfällig!“

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich heute für ein Teil-Verbot von drei umstrittenen Pestiziden ausgesprochen. 15 EU-Länder, darunter auch Deutschland, stimmten in Brüssel für den Vorschlag der EU-Kommission. Zwei der Wirkstoffe, Imidacloprid und Clothianidin, werden von Bayer CropScience produziert.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER-Chef Marijn Dekkers hat noch am Freitag geleugnet, dass Pestizide für den Rückgang der Bienenpopulationen in aller Welt mitverantwortlich sind. Leider hat es bei BAYER Tradition, dass die Risiken gefährlicher Produkte bis zum letzten Moment abgestritten werden – so war es einst bei Heroin oder bei HIV-belasteten Blutprodukten, und so ist es heute bei Pestiziden oder hormonaktiven Kunststoffen wie Bisphenol A.“

Die CBG fordert ein vollständiges Verbot von Imidacloprid und Clothianidin sowie eine Haftung der Hersteller für die entstandenen Schäden. „Seit 1998 fordern wir ein Verbot von Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonicotinoide wegen ihrer Schädlichkeit für Bienen. BAYER und SYNGENTA haben mit den Präparaten in der Zwischenzeit Milliarden verdient. Es darf nicht sein, dass die Firmen die Gewinne einsacken, die Allgemeinheit hingegen für die entstandenen Schäden aufkommen muss“, so Mimkes weiter.

Die CBG und Imkerverbände haben die Risiken der Substanzen in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich in den BAYER-Hauptversammlungen kritisiert. Erst am Freitag hatten Aktivisten von Greenpeace ein 75 qm großes Transparent mit der Aufschrift „Pestizide töten Bienen!“ vor der Kölner Messehalle aufgespannt.

alle Informationen zur Kampagne

30. April 2013, Neues Deutschland

Bienen für zwei Jahre geschützt

EU-Staaten sprechen sich für eingeschränktes Pestizidverbot aus

In der entscheidenden Sitzung des EU-Berufungsausschusses haben sich 15 der 27 Mitgliedsländer für ein Teilverbot von drei umstrittenen Pestiziden ausgesprochen. Acht EU-Staaten stimmten dagegen, vier enthielten sich. Deutschland hat seinen Widerstand aufgegeben.

Anfangs waren nur die Imker auf den Barrikaden. Sie hatten weltweit ein massives Bienensterben beobachtet. Ihre Vermutung, dass dies auf die drei Insektizide Clo- thianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zurückzuführen sei, wurde im Januar von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) - bisher eher für Industrienähe bekannt - bestätigt. Untersucht wurden kurz- und langfristige Folgen selbst nicht-tödlicher Mengen des Gifts für Bienen. Die bereits im Saatgut eingebrachten Neonicotinoide der Chemiekonzerne Bayer, BASF und Syngenta führen demnach bei Bienen und anderen Insekten zu Orientierungsschwierigkeiten. Sie finden nicht mehr in ihre Stöcke zurück oder ihre Kommunikation ist durch die Nervengifte massiv gestört. Die EFSA warnte ausdrücklich vor den Gefahren für Bienen.

Ungarn und Großbritannien stimmten am Montag in Brüssel gegen ein Verbot, auch Deutschland hatte sich zuvor immer wieder quergestellt. Nun hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) offensichtlich doch anders entschieden. Die notwendige qualifizierte Mehrheit wurde aber nicht erreicht. Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission, die sich jedoch bereits vorher für ein Verbot ausgesprochen hatte. »Ich verspreche, mein Möglichstes zu tun, um die Bienen zu schützen, die so wichtig für unser Ökosystem sind und jedes Jahr mit über 22 Milliarden Euro zur Wertschöpfung der europäischen Landwirtschaft beitragen«, erklärte EU-Kommissar Tonio Borg, zuständig für Gesundheit und Verbraucherpolitik. Borg hatte als Kompromiss vorgeschlagen, die drei Pestizide für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps sowie Baumwolle für zunächst zwei Jahre zu verbieten. Vorerst erlaubt bleiben soll der Gebrauch der Chemikalien für Wintergetreide und Pflanzen, die keine Bienen anziehen. Auch auf die Aussaat von Mais in diesem Sommer sollen die verschärften Bestimmungen noch keine Anwendung finde, da das Verbot erst am 1. Dezember in Kraft treten soll. Nach zwei Jahren will die EU-Kommission die Maßnahmen überprüfen.

Aigner hatte ihre ablehnende Haltung stets damit begründet, dass die Bundesrepublik bereits 2009 die Saatgutbeizung für Mais und Getreide ausgesetzt hat. Neonicotinoide werden in Deutschland jedoch beim Anbau von Raps und Zuckerrüben in fast 100 Prozent der Kulturen eingesetzt. Zudem werden jedes Jahr über zahlreiche sogenannte Notfallzulassungen Neonicotinoide auch weiter beim Mais- und Getreideanbau verwendet, so BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann.
Nichtregierungsorganisationen begrüßten das Verbot dennoch. Es sei ein wichtiger erster Schritt zum besseren Schutz von Bienen, dem dringend weitere folgen müssten, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger: »Das Verbot war überfällig, reicht aber nicht aus. Die drei Wirkstoffe und alle für Bienen und andere bestäubende Insekten schädliche Pestizide müssen generell vom Markt genommen werden. Außerdem muss die Forschung nach Alternativen zu Neonicotinoiden intensiviert werden.« Der Landwirtschaftsexperte von Greenpeace, Marco Contiero, sagte gegenüber dem britischen Sender BBC, die Abstimmung habe klar gemacht, dass es »wissenschaftlich, politisch und in der öffentlichen Meinung eine deutliche Unterstützung für ein Verbot gibt«. Er warf den opponierenden Ländern Versagen vor. Von Haidy Damm

[gallery]

[Uni Köln] Bayer-Hauptversammlung am Freitag:

CBG Redaktion

Transparency und CBG fordern Offenlegung des Vertrags mit Uni Köln

Berlin/Düsseldorf, 24.04. 2013 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG) haben eine Offenlegung des Kooperationsvertrags zwischen der Bayer HealthCare AG und der Universitätsklinik Köln gefordert.

Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Durch private Interessen kann die Unabhängigkeit der Wissenschaft gefährdet werden. Daher sind wir grundsätzlich für die Offenlegung von Verträgen zwischen Universitäten und Firmen, um jeden Verdacht auf eine unzulässige Einflussnahme auszuräumen. Uns ist in diesem sehr beispielhaften Fall unverständlich, warum sich Bayer und die Uni dagegen fortgesetzt sperren.“

Angela Spelsberg wird am Freitag in der Bayer-Hauptversammlung sprechen und den Vorstand fragen, warum Bayer sich der Veröffentlichung widersetze und welches Reputationsrisiko dieses Verfahren für Bayer habe.

Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der CBG: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird“.

Zwischen der Bayer HealthCare AG und der Universität Köln gibt es seit vielen Jahren einen unveröffentlichten Kooperationsvertrag. Die CBG hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf Einsichtnahme geklagt, die Klage wurde im Dezember vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Gericht hatte sich dabei über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweg gesetzt, der eine Einsichtnahme befürwortet hatte. Anders als das Gericht hatte der Landesbeauftragte den Vertrag eingesehen und darin keine Inhalte gefunden, die einer Veröffentlichung entgegen stehen. Die CBG hat inzwischen vor dem OVG Münster Revision eingelegt.

Angela Spelsberg und Philipp Mimkes stehen vor und während der Bayer-Hauptversammlung für Gespräche zur Verfügung. Treffpunkt: 9 Uhr am Eingang zur Messehalle Nord in Köln-Deutz

weitere Informationen zur Kampagne

[CO Pipeline] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Pressemitteilung, 23. April 2013

Was Bayer-Aktionäre wissen sollten - Initiative informiert vor und in der Bayer-Aktionärsversammlung

In dem Geschäftsbericht halten sich Dr. Dekkers und seine Vorstandskollegen zur CO-Pipeline auffällig zurück. Dabei dürfte es die Aktionäre doch sehr interessieren, wo Risiken für Ihre Kapitalanlage versteckt sind und weiteres Geld verbuddelt wird.

1. Die CO-Pipeline rottet im rheinischen Boden seit Jahren vor sich hin und Bayer steht noch in diesem Jahr ein sehr schwieriger Prozeß beim Oberverwaltungsgericht in Münster bevor. Die Richter dort haben bereits im Jahr 2007 mächtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geäußert. Seltsam, dass Bayer in seinem Bericht zu diesen „rechtlichen Risiken“ keine Silbe für nötig hält.

2. Bayer hat im Jahr 2012 seinen Planänderungsantrag zur CO-Pipeline nachgereicht. Die dort angekündigten „Nacharbeiten“ sollen Bayer weitere Millionen kosten und das dürfte den Aktionären gar nicht schmecken. Mehr als 24.000 Menschen - weit mehr Menschen als BayerMaterialScience weltweit überhaupt beschäftigt - haben Einwendungen dagegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

3. Gerade in jüngster Zeit ist die Bomben-Gefahr wieder virulent geworden. So wurde in Duisburg nur 80 Meter neben der CO-Pipeline eine weitere Bombe mit dem hochriskanten, weil unberechenbaren Säurezünder ausgemacht. Und niemand kann sagen, was dort und anderswo nahe oder sogar unter der CO-Pipeline noch an Risiken schlummert. Denn die Trasse wurde niemals ordentlich auf Bomben untersucht.

Die Aktionäre haben Anspruch auf ehrliche und vollständige Information und der Vorstand sollte das “tote” CO-Pipeline-Projekt beenden, um weitere Risiken und weitere Geldausgaben und größeren Imageschaden zu vermeiden! Das Manager Magazin berichtete, dass Bayer zu den NRW-Konzernen gehört, die bei vielen Studenten eher unbeliebt sind; Bayer liegt danach erst auf dem 48.Rang!

weitere Infos zur Hauptversammlung

[Yasmin] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 22. April 2013

Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter
Coordination gegen BAYER-Gefahren (www.CBGnetwork.org)

BAYER-Hauptversammlung: Protest von Pillen-Opfern

Entschädigung nach US-Vorbild gefordert / Kläger aus Frankreich sprechen in der Versammlung / „Pillen mit erhöhten Risiken vom Markt nehmen!“

Frauen aus Deutschland und Frankreich, die nach der Einnahme risikoreicher Antibabypillen schwere Gesundheitsschäden erlitten, fordern anlässlich der Hauptversammlung der BAYER AG eine Entschädigung nach amerikanischem Vorbild und ein Verbot aller Pillen mit erhöhtem Gefahrenpotential. Klägerinnen aus beiden Ländern werden in der Versammlung am Freitag das Wort ergreifen.

Felicitas Rohrer von der Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter: „Es ist für uns nicht länger hinnehmbar, dass BAYER die amerikanischen Opfer entschädigt, sich aber in Europa weigert, Verantwortung für exakt dieselben Pillen zu übernehmen." Rohrer hat bereits im Mai 2011 Klage gegen BAYER auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eingereicht. Der Konzern ist bis heute zu keiner Zahlung bereit. In den USA hingegen vereinbarte BAYER mit rund 5.000 Anspruchsstellerinnen Vergleiche über eine Milliarde Dollar. Die Zahl der Klägerinnen, mit denen noch kein Vergleich geschlossen wurde, liegt bei 13.600.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ergänzt: „Die erhöhten Risiken von Antibaby-Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Eine weitere Gefährdung der Konsumentinnen ist daher nicht akzeptabel. Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genommen werden!“. Mehreren Studien zufolge besteht bei Verhütungsmitteln der Yasmin-Gruppe im Vergleich zu älteren Präparaten ein um den Faktor drei erhöhtes Thrombose- und Schlaganfall-Risiko. Die CBG fordert eine umgehende Entschädigung aller Yasmin-Opfer.

Der BAYER-Konzern machte mit drospirenonhaltigen Antibabypillen im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von 1,05 Milliarden Euro. In der jüngsten Bilanz hatte BAYER rund 1,2 Milliarden Euro für Entschädigungen zurückstellen müssen, die Summe übersteigt damit den Versicherungsschutz.

Allein in Nordamerika kam es zu mindestens 190 Todesfällen. Auf Antrag von Frankreich überprüft die Europäische Arzneimittel-Agentur (Ema) derzeit die Zulassung von Pillen der 3. und 4. Generation. In Frankreich werden die Kosten von drospirenon-haltigen Pillen nicht länger erstattet.

weitere Informationen zur Kampagne

Die Angehörigen von Marion Larat, die in Frankreich eine Musterklage gegen BAYER führt, stehen am Freitag vor der Hauptversammlung für Interviews zu Verfügung (ab 8.30 Uhr, Eingang Nord, Messehallen Köln-Deutz)

[TeldaFax] Sponsoring

CBG Redaktion

18. April 2013

Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns

Teldafax: Gläubiger verklagen Bayer 04 Leverkusen

Vor zwei Jahren ging die Firma TelDaFax pleite, mehr als 750.000 Kunden zahlten die Zeche. Der Fußballverein Bayer 04 Leverkusen hingegen machte bis zuletzt Werbung für den Stromanbieter und erhielt hierfür Millionen-Summen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN forderte seitdem eine Rückzahlung, da dem Verein die Schieflage des Sponsors seit langem bekannt war.

Nun haben die Gläubiger den Verein verklagt. Der Insolvenzverwalter des einstigen Billigstromanbieters, Biner Bähr, verlangt von dem Fußballbundesligisten 16 Millionen Euro zurück - plus Zinsen. Weil Bayer nicht zahlen will, hat Bähr eine Klage beim Landgericht Köln eingereicht.

Teldafax war von 2007 bis 2011 Trikotsponsor von Bayer. Sympathieträger Rudi Völler war als „Gesicht“ der Kampagne in Anzeigen und auf der website von TelDaFax unter dem Motto „Wechseln ist ein Klax mit TelDaFax“ präsent. Die 16 Millionen Euro sollen in den Jahren 2009 bis 2011 geflossen sein - einem Zeitraum, in dem Teldafax nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters längst hoffnungslos überschuldet gewesen sei und die Insolvenz verschleppt hatte.

Unterlagen des Insolvenzverwalters zeigten, dass Bayer 04 frühzeitig über die Schieflage Bescheid wusste. Im Juli 2009 schrieben die drei TelDaFax-Vorstände einen Brief an ihren Aufsichtsrat. Die Schulden lagen schon damals bei rund 150 Millionen Euro. Wenn nicht bald frisches Geld fließe, so die Vorstandsmitglieder, müsse das Unternehmen sofort Insolvenz anmelden. Bayer 04 war über das Schreiben offenbar informiert.

Zwei Monate später, am 17. September 2009, bat TelDaFax dann um ein Treffen mit BAYER-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser. Teilnehmer der Sitzung bestätigen, dass es in dem Gespräch um die mögliche Insolvenz ging. Dies erklärt auch, warum Holzhäuser nur fünf Tage später ein Fax an den damaligen Vorstandschef von TelDaFax sandte und eine Änderung des Sponsorvertrags vorschlug. Die Zahlungen sollten gestundet werden, außerdem wollte der Verein seinem Sponsor eine Sonderkündigungs-Option einräumen.

Nach Angaben des Handelsblatts haben andere Parteien Bährs Forderungen - zumindest zum Teil - akzeptiert. Das Hauptzollamt Köln etwa zahlte bereits 25 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter. Es hatte nachweislich schon im Sommer 2009 von der Schieflage von Teldafax gewusst, aber trotzdem weiter Energiesteuern vereinnahmt.

Im vergangenen Sommer hatte der Verein einen neuen Sponsorvertrag geschlossen – ausgerechnet mit dem Poker-Unternehmen Betfair. Der DFB und die deutschen Fußball-Vereine sollten konsequent gegen Wettbetrug, Schiebereien und Bestechungen vorgehen. Stattdessen nahm Bayer 04 nun ausgerechnet Geld von einem Wett-Unternehmen an. Wie unseriös auch diese Zusammenarbeit war, zeigt sich an der nach nur wenigen Monaten erfolgten Kündigung des Vertrags. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat zu diesem Thema einen Gegenantrag zur anstehenden BAYER-Hauptversammlung eingereicht.

[Import-Kohle] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 16. April 2013

Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER: Umstieg auf regenerative Energien gefordert

Gegenantrag zur Hauptversammlung am 26. April in Köln / 8,4 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordern den BAYER-Konzern auf, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu senken und den Einsatz regenerativer Energien zu forcieren. Die Verbände reichten einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April ein und werden in der Versammlung zum Thema sprechen.

BAYER betreibt in mehreren Werken Kohlekraftwerke, vor allem zur Dampferzeugung. Die Kohlendioxid-Emissionen des Konzerns blieben in den letzten Jahren unverändert hoch, 2012 stiegen sie auf 8,4 Millionen Tonnen an. Die BAYER-Tochterfirma CURRENTA ist zudem Mitglied im Lobbyverband Verein der Kohlen Importeure, der sich für den Bau neuer Kohlekraftwerke starkmacht.

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Die dringend notwendige Energiewende wird durch den Bau neuer Kohlekraftwerke und durch steigende Kohleimporte aus Übersee blockiert. Der Kohleabbau in Schwellenländern wie Kolumbien verursacht zudem immense Umwelt- und Gesundheitsschäden. Wenn es weitergeht wie bisher, heizt sich das Treibhaus Erde noch schneller auf – mit schwerwiegenden Folgen zunächst für die arme Bevölkerung im Süden und irgendwann für uns alle.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Der wichtigste Grund für die hohen Emissionswerte des Konzerns ist der Bezug von Energie aus Stein- und Braunkohlekraftwerken. Wir fordern von BAYER ein Programm zur Reduktion der CO2-Emissionen um 80% bis zum Jahr 2050, wobei auf risikoreiche Techniken wie CO2-Speicherung (CCS) verzichtet werden muss. Zudem muss das Unternehmen detailliert offen legen, welche Mengen Kohle aus welchen Ländern importiert werden.“ BAYER bezieht aus dem Ausland große Mengen Steinkohle, unter anderem aus Kolumbien. Für die Produktion von Kohlenmonoxid importiert der Konzern zudem Kokskohle aus China.

Trotz der großen deutschen Lagerstätten bezieht die deutsche Industrie ihren Steinkohle-Bedarf zu 80 Prozent aus dem Ausland. Allein aus Kolumbien wurden im vergangenen Jahr 10,5 Millionen Tonnen Kohle importiert. Die Arbeitsbedingungen in Kolumbien sind katastrophal, viele Minenarbeiter leiden an Staublunge und anderen Berufskrankheiten. Nach offizieller Statistik fordern Grubengas-Explosionen jährlich rund 100 Menschenleben.

Weder die Minen-Arbeiter noch die örtliche Bevölkerung partizipieren an den hohen Exporteinnahmen. Die Bildung von Gewerkschaften wird von den Betreibern der Minen mit allen Mitteln bekämpft, zahlreiche Gewerkschaftsmitglieder wurden ermordet. Selbst der ehemalige kolumbianische Umweltminister Manuel Rodríguez kritisierte, sein Land „prostituiere sich mit mangelnden ökologischen und sozialen Auflagen“.

alle Infos zur Hauptversammlung

[Gegenantrag] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat heute Gegenanträge zu gefährlichen Pharmaprodukten zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April in Köln eingereicht. Die Gegenanträge werden auch auf der website des Konzerns veröffentlicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Der BAYER-Konzern ist für eine Vielzahl von ökologischen und sozialen Problemen verantwortlich. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist. Es folgt eine Auswahl aktueller Problemfälle.

Kennzeichnung Gentechnik
BAYER beteiligte sich mit einer Spende in Höhe von 2 Mio. Dollar an einer Kampag-ne amerikanischer Chemie-Unternehmen, mit der eine Initiative zur Deklaration gen-technisch veränderter Lebensmittel gestoppt wurde. Die im Bundesstaat Kalifornien eingebrachte Proposition 37, die eine Kennzeichnungspflicht nach europäischem Vorbild forderte, wurde parallel zur Präsidentschaftswahl am 6. November zur Ab-stimmung gebracht. Die Unternehmen investierten über 40 Millionen Dollar in ihre Werbekampagne - rund zehnmal so viel wie die Befürworter der Initiative.
Dies ist ein klassisches Beispiel für doppelte Standards: in Europa ist die Deklaration von gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen selbstverständlich. In den USA hinge-gen soll eine solche Kennzeichnung mit fadenscheinigen Argumenten verhindert werden. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch mit Füßen getreten.

Exorbitantes Marketing
Fast zehn Milliarden Euro gab BAYER im vergangenen Geschäftsjahr für Werbung und Vertrieb aus, mehr als ein Viertel des gesamten Umsatzes. Für Forschung und Entwicklung hingegen wurden lediglich drei Milliarden Euro aufgewendet.
Unter die Vertriebskosten fällt der gesamte Graubereich des Pharma-Marketings: Medikamentenproben, Ärzte-Fortbildungen, Pharmareferenten, Spenden an medizi-nische Fachgesellschaften, Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Ausgaben für Lobbyverbände etc.
Trotz dieser gigantischen Summen werden die Aktionäre im Geschäftsbericht mit gerade einmal acht Zeilen abgespeist (siehe Seite 213). Eine aussagekräftige Auf-schlüsselung wurde von BAYER – trotz wiederholter Nachfrage der Coordination ge-gen BAYER-Gefahren - nicht veröffentlicht. Riesige Summen lassen sich auf diese Weise bequem verstecken und einer Kontrolle durch die Aktionäre oder die Öffent-lichkeit entziehen.
Im Geschäftsbericht gibt der Konzern an, die Steigerung der Kosten für Vertrieb und Werbung um über zehn Prozent gehe vornehmlich auf die Einführung neuer Medi-kamente wie Xarelto zurück. Einmal mehr zeigt sich, dass die hohen Medikamenten-preisen nicht durch Forschungskosten, sondern durch das exorbitante Marketing verursacht werden.

Tödliche Pharma-Studien in Indien
Nach Angaben der indischen Regierung sterben jährlich hunderte Probanden bei der Durchführung von Klinischen Studien. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India (DCGI) für 2011 zeigt, dass allein bei Pharma-Tests von Novartis 57 Test-personen starben. Auf der Liste folgen BAYER und Pfizer mit je 20 Todesfällen. Be-reits im Zeitraum von 2007 bis 2010 waren bei Tests von BAYER 138 Inderinnen und Inder ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER zahlte den Hinterbliebenen Entschädigungen von lediglich 5.250 Dollar.
Firmen wie Novartis, BAYER und Pfizer setzen das Leben indischer Probanden wis-sentlich aufs Spiel. Recherchen vor Ort zeigen immer wieder, dass die Studienteil-nehmer nicht über die Gefahren der getesteten Medikamente informiert werden – häufig wissen sie nicht einmal, dass sie an einer Studie teilnehmen. Es ist daher heuchlerisch, wenn die Pharmaunternehmen behaupten, in Indien dieselben Stan-dards anzulegen wie in Europa.
Der Grund für die Verlagerung der Tests nach Indien ist - neben den niedrigeren Kosten - vor allem die geringe behördliche Aufsicht. Eine vom indischen Parlament beauftragte Untersuchungskommission stellte jüngst gravierende Mängel bei der Arzneimittel-Aufsichtsbehörde CDSCO fest: „Über Jahrzehnte hinweg hat sie vor allem den Interessen der Pharma-Industrie gedient und darüber die Interessen der Verbraucher vernachlässigt“, resümiert der Bericht. So hat sich die CDSCO in Zulas-sungsverfahren für Medikamente auf Gutachten von Experten verlassen, denen die Medikamenten-Hersteller die Hand geführt haben. Als ein Beispiel nennt die Unter-suchung Xarelto von BAYER mit dem Wirkstoff Rivaroxaban: „Die drei Expertisen für Rivaroxaban (BAYER), eine Arznei zur Blutverflüssigung, sind fast identische Ko-pien.“ Die Gesundheit der Probanden wird wissentlich aufs Spiel gesetzt.
Vor wenigen Wochen wurde BAYER in China zu einer Entschädigung von rund 50.000 Euro an eine Teilnehmerin einer Xarelto-Studie verurteilt. Die Klägerin hatte die Tests nur knapp überlebt.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion ungenügend nach und soll da-her nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Fehlbildungen durch Duogynon
Wegen Kosten in fünfstelliger Höhe müssen die Opfer des hormonalen Schwanger-schafts-Tests Duogynon darauf verzichten, den Prozess gegen die Firma BAYER fortzuführen. BAYER konnte sich nur wegen angeblicher Verjährung aus der Affäre ziehen. Selbst der zuständige Richter am Berliner Landgericht, Dr. Holger Matthies-sen, hatte das Unternehmen mit den Worten "Ein Weltkonzern wie BAYER sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ aufgefordert, auf die Betroffenen zuzugehen.
Der Fall Duogynon ist in seiner Dimension nur mit dem Contergan-Skandal ver-gleichbar. Wie bei Contergan wurden mit dem Medikament trotz aller Hinweise auf drohende Fehlbildungen jahrelang Profite gemacht.
Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Fir-menleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme von Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Her-ausgabe der Duogynon-Labordaten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Sche-ring strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.
Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Schering Anfang der 80er Jahre Wissen-schaftler bestochen hat, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon bestätigen. Bayer hat dies weder vor Gericht wirksam bestritten noch öffentlich entkräftet. Im jüngsten Prozess war hierzu ein ehemaliger Schering-Mitarbeiter als Zeuge benannt worden.

Gefährliche Antibaby-Pillen
Seit Jahren fordern die Opfer von Antibabypillen wie Yasmin und Yaz ein Verbot aller Pillen mit erhöhtem Risikopotential. BAYER weigert sich beharrlich, auf die Forde-rung einzugehen, obwohl zahlreiche Studien die Gefährlichkeit der Präparate bele-gen.
Im Widerspruch dazu vereinbarte der Konzern mit rund 4.800 Anspruchsstellerinnen in den USA Vergleiche über eine Summe von einer Milliarde US-Dollar. Hinzu kom-men 13.600 Frauen, mit denen noch kein Vergleich geschlossen wurde. Geschädig-te Frauen in europäischen Ländern hingegen gehen bislang vollkommen leer aus.
In der Bilanz 2012 musste BAYER Sonderaufwendungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für weitere Rechtsstreitigkeiten zurückstellen. Die Summe übersteigt damit den Versicherungsschutz.
Wegen der erhöhten Gefahren werden die Kosten für Yaz und Yasmin in Frankreich künftig nicht mehr erstattet. Die französische Regierung will hierdurch den Absatz der Präparate eindämmen. Außerdem überprüft die europäische Arzneimittelbehör-de EMA auf Antrag von Frankreich die Zulassung der Pillen.
Alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon müssen umgehend vom Markt genom-men werden. Eine weitere Zulassung ist nicht zu rechtfertigen. Mit einem freiwilligen Einlenken von BAYER ist jedoch nicht zu rechnen, so lange die Entschädigungen nicht die Gewinne durch den Verkauf übersteigen – eine zynische Rechnung!

Tierversuche
Rund 6 Prozent aller Tierversuche in Deutschland gehen auf das Konto von BAYER. Der Konzern „verbrauchte“ im vergangenen Jahr 147.000 Tiere, hinzu kamen 23.000 Tiere bei externen Auftragsinstituten. BAYER hat wiederholt mit umstrittenen Testla-boren wie Professional Laboratory and Research Services (PLRS) und Huntingdon Life Sciences (HLS) kooperiert, die für tierquälerische Methoden bekannt sind.
Das Beispiel des BAYER-Präparats Lipobay zeigt, dass schwerwiegende Nebenwir-kungen durch Tier-Experimente nicht vorhersehbar sind. BAYER hatte dem Präparat nach zahlreichen Tierversuchen eine “ausgezeichneten Gesamtverträglichkeit” attes-tiert. Dennoch verursachte Lipobay bei über 100 Patienten einen schweren Muskel-zerfall mit Todesfolge.
Tierversuche sind nicht nur gegenüber Tieren, sondern auch gegenüber Menschen unverantwortlich. Sie dienen nicht der Sicherheit von Patienten, sondern in erster Linie der rechtlichen Absicherung der Pharma-Hersteller. Tierbasierte Verfahren sind wissenschaftlich überholt und ethisch nicht länger vertretbar. BAYER ist daher aufge-fordert, seine Pharma-Forschung auf tierversuchsfreie Verfahren umzustellen. Durch Computersimulationen, Tests an Zellkulturen und mit Hilfe von Biochips lässt sich die Verstoffwechslung neuer Wirkstoffe im menschlichen Körper besser darstellen als durch Tierversuche.

Um Mitteilung der Gegenanträge sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

[Uni Köln] Stellungnahme von RA Harro Schultze und Philipp Mimkes zum Berufungsverfahren vor dem OVG Münster gegen das Urteil des VG Köln vom 6. Dezember 2012 zur Offenlegung des Kooperationsvertrags mit der Bayer Pharma AG

CBG Redaktion

Das Urteil des VG Köln vom 06. Dezember 2012, mit dem unsere Klage auf Offenlegung des Kooperationsvertrags zwischen der Universität Köln und dem Bayer Konzern abgewiesen wurde, ist nicht allein für uns als Kläger eine große Enttäuschung gewesen, sondern ebenso für alle Initiativen und Personen, die uns in dem Bemühen unterstützen, mehr Licht in das Dunkel der sich immer mehr ausbreitenden Drittmittelforschung an deutschen Hochschulen zu bringen sowie die damit unmittelbar zusammenhängende Fremdbestimmung durch die Wirtschaft und die darauf beruhenden Bedrohungen für die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre.

Wir danken allen, die uns mit Rat und Tat und auch in finanzieller Hinsicht dabei unterstützt haben, trotz der massiven Übermacht der Gegenseite und der Lobbyisten, den mit dem Rechtsstreit verbundenen Marsch durch die Instanzen nun mit unveränderter Energie und Beharrlichkeit fortführen zu können. Die überraschend große Unterstützung und Sympathie, die wir von vielen Seiten erfahren haben, ist für uns zugleich Verpflichtung, die Auseinandersetzung im Rahmen der Berufung vor dem OVG Münster und ggf. auch noch darüber hinaus zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit werden zunehmend abhängig von Drittmitteln, d. h. von Geld, welches sie von Konzernen wie Bayer oder aus Fördertöpfen mit eigenen wirtschaftlichen Interessen erhalten. Das ist eine Entwicklung, die von breiten Teilen der Öffentlichkeit zu Recht mit Skepsis und großer Sorge beobachtet wird. Die Kooperation zwischen der Universität Köln und der Bayer Pharma AG ist dafür ein typisches Beispiel.

Welchen Einfluss nimmt der Konzern auf die Forschung an der Uni? Gefährdet das Geld von Bayer die Unabhängigkeit der Universität und ihrer Forschungseinrichtungen sowie die der in die Kooperation mit dem Wirtschaftsunternehmen eingebundenen Wissenschaftler? Auf all die damit in Zusammenhang stehenden Fragen gibt das Urteil des VG Köln keine Antwort. Die Kammer interessierte vor allem: Kann sich der Kläger auf den Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes berufen? Die Antwort des Gerichts: Er kann nicht! Denn der Bereich von Forschung und Lehre ist in § 2 Abs. 3 IFG-NRW explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Und die Tatsache, dass das Gericht sich in den Entscheidungsgründen zu dem Urteil zum weit überwiegenden Teil allein mit der Frage befasst hat, ob der Kooperationsvertrag unmittelbar den Bereich von Forschung und Lehre berührt, erscheint geradezu absurd. Problematisch ist demgegenüber vor allem, dass die Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 3 IFG-NRW sehr allgemein und weitgehend formuliert ist: eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Informationsfreiheit erscheint so von vornherein unmöglich.

Im Rahmen der Berufung machen wir nun geltend, dass die im Informationsfreiheitsgesetz NRW enthaltene Ausnahmeregelung (welche sich außer in Sachen-Anhalt und Hamburg in keinem der anderen Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern wiederfindet!) gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien von Willkürverbot und Übermaßverbot verstoßen. Willkür und Übermaß haben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu § 2 Abs. 3 IFG-NRW erkennbar eine Rolle gespielt, weil die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags einseitig und ohne jegliche verfassungsrechtliche Überlegungen anzustellen, von einer allgemeinen und absoluten Geheimhaltungspflicht im Bereich der Wissenschaft ausgegangen sind. Dies trotz der seit Jahren anhaltenden Debatte in der Öffentlichkeit (Medien, Bundestag und den jeweiligen Länderparlamenten, Deutscher Hochschullehrerverband, Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte von Bund und Ländern etc.) zu der Fehlentwicklung einer zunehmenden Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmitteln aus der freien Wirtschaft und den damit verbundenen Gefahren für die Unabhängigkeit der Wissenschaften. Die uns vorliegenden Protokolle und Dokumente zu dem Gesetzgebungsverfahren im Düsseldorfer Landtag lassen vermuten, dass, wie seit einigen Jahren in Bund und Ländern üblich (vgl. u. a. Hochschulfreiheitsgesetz NRW), die wesentlichen Planungen und Vorlagen speziell zu § 2 Abs. 3 IFG-NRW nicht durch die dafür zuständigen Ministerialbeamten und Mitarbeiter im Parlament ausgeführt wurden, sondern dass diese durch angeblich
nur „beratende“ Wirtschaftskanzleien in eigener Regie übernommen
wurden. Der Prozessbevollmächtigte des beigeladenen Bayer Konzerns, ein Rechtsanwalt aus der einschlägig bekannten Wirtschaftskanzlei Freshfields und Partner, würde uns dazu ganz sicher etwas verraten können, wenn er dazu denn nur durch das Gericht entsprechend befragt würde.

alle Informationen zum Prozess

[Bienensterben] Insekten- und Vogelsterben durch BAYER-Pestizide

CBG Redaktion

Der weltbekannte Ornithologe Pierre Mineau hat für die American Bird Conservancy eine Studie zur Bedrohung von Insekten und Vögeln durch Pestizide veröffentlicht. Die Studie ist online verfügbar.

Mineau bestätigt damit die Ergebnisse unseres langjährigen Kooperationspartner Dr Henk Tennekes. Im amerikanischen Kongress hat Pierre Mineau für ein sofortiges Verbot von Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonikotinoide plädiert.

Einige Zitate aus der Veröffentlichung:

=> “We are grateful to Francisco Sanchez-Bayo and Henk Tennekes for meeting and sharing their insights into the neonicotinoids and other systemic insecticides
In his book, Dutch toxicologist Henk Tennekes (2010) makes the case that the contamination of surface water by neonicotinoids is so widespread in the Netherlands (and possibly elsewhere in Europe), that loss of insect biomass on a continental scale is behind many of the widespread declines that are being seen, be they of marsh birds, heath or meadow birds or even coastal species.

=> It has been suggested by the Dutch toxicologist Henk Tennekes (2010) that the neonicotinoid insecticides and other systemic products represent a ‘disaster in the making’ because of their potential to affect birds through reductions of their food supply.

=> Despite Bayer Corporation’s protestations that the mode of action of imidacloprid is not irreversible (Maus and Nauen 2011), Tennekes (2011) counter-argued successfully that evidence to date shows otherwise (despite minor deviations, the insecticide is dangerously close to showing irreversible activity) and even used some of Bayer Corporations’ earlier reports on imidacloprid’s mode of action to make his point.”

Pierre Mineau, der vielleicht bekannteste Ornithologe weltweit, ist also der Ansicht dass die Einwände von Bayer gegen Tennekes´ Darstellung des Wirkungsmechanismus von Neonikotinoiden erfolgreich widerlegt worden sind. Somit ist auch Mineau der Ansicht, dass die Neonikotinoide eine Umweltkatastrophe herbeiführen werden, wenn diese Nervengifte nicht umgehend verboten werden.

alle Infos zur Kampagne

Bienensterben

CBG Redaktion

9. April 2013, Greenpeace.de

Stoppen Sie das Bienensterben, Frau Aigner!

Die Studie im Volltext

Bienen sind enorm wichtig für uns Menschen. Leider gibt es davon jedoch immer weniger. Eine von Greenpeace veröffentlichte Studie nennt nun Insektizide, die für Bienen besonders gefährlich sind und macht klar: Wir brauchen dringend ein Verbot dieser Spritzmittel. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) muss aufhören, die Entscheidung über ein Verbot zu blockieren.

Bienen sind weltweit die bedeutsamsten Insekten zur Bestäubung. Rund ein Drittel der Nutzpflanzen, die zur Ernährung angebaut werden, brauchen Bienen zur Bestäubung. Sollte die Biene ausstreben, würde die Ergiebigkeit unserer Kulturpflanzen bis zu 75 Prozent zurückgehen.
Nur wenn in der Landwirtschaft eingesetzte Chemikalien umgehend verboten werden, die Bienen bedrohen, ist das Bienensterben in Deutschland zu stoppen. Greenpeace hat am Dienstag den Report „Bye, bye Biene? Das Bienensterben und die Risiken für die Landwirtschaft in Europa“ veröffentlicht, der die Notwendigkeit eines solchen Verbots deutlich macht. Insektizide sind demnach die größte direkte Gefahr für Bienen.
Die Studie benennt sieben für Bienen gefährliche Pestizide, von denen drei zu den umstrittenen Nervengiften aus der Klasse der hochgiftigen Neonicotinoide gehören. Hergestellt werden die Spritzmittel unter anderem von Bayer, BASF und Syngenta. „Die Ergebnisse unserer Studie sind eindeutig und dürfen von der Politik nicht länger ignoriert werden“, sagt Dirk Zimmermann, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace. „Die Interessen der Chemieindustrie dürfen nicht länger Vorrang vor dem Schutz von Bienen und der Landwirtschaft haben.“
Der Bestand an Bienen geht weltweit zurück. In den vergangenen Jahren überlebten europaweit im Durchschnitt 20 Prozent der Bienenvölker den Winter nicht. In Deutschland waren es teilweise sogar 30 Prozent. Pestizide sind - neben anderen Faktoren wie Klimawandel und industrieller Landwirtschaft - ein wichtiger Grund für das Bienensterben. Ihre Auswirkungen sind vielfältig: Sie töten die Bienen nicht nur, sondern schädigen auch deren Entwicklung, Sammelfähigkeit und Lernfähigkeit. Unsere Studie zeigt, dass der Schaden, den die Pestizide anrichten könnten, den Nutzen für die Landwirtschaft deutlich übersteigt.

Greenpeace fordert sofortiges Verbot von gefährlichen Pestiziden
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CDU) hat ein Verbot der besonders schädlichen Neonicotiniode Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam auf EU-Ebene bisher durch ihre Stimmenthaltung blockiert. Greenpeace fordert: Aigner soll sich für ein umgehendes und vollständiges Verbot bienengefährlicher Chemikalien einsetzen.
„Frau Aigner hat lange genug die Notwendigkeit eines dringend gebotenen Kurswechsels in der Landwirtschaft ignoriert. Die dramatische Dimension des Bienensterbens sollte ihr endgültig Anlass zum Umdenken geben“, fordert Zimmermann. (Autorin: Annika Rieger)

alle Infos zur Kampagne

[Bayer HV] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Protestaktion zur BAYER-Hauptversammlung

=> Freitag, 26. April, ab 8.30 Uhr
=> Messehalle Nord, Köln-Deutz, Halle 7, Deutz-Mülheimer-Straße 111

Vorbereitungstreffen

=> Freitag, 19. April, 19.30 Uhr
=> in der Alten Feuerwache (Köln)

An der BAYER-Hauptversammlung in Köln werden der Vorstand des Konzerns, rund 4.000 Aktionäre und viele Journalisten teilnehmen. Seit 30 Jahren stehen die Hauptversammlungen im Zeichen heftiger Proteste. So auch in diesem Jahr. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) prangert zusammen mit anderen Gruppen und Organisationen die Schattenseiten der Konzern-Profite an: Pestizidvergiftungen, hochgefährliche Pharmaprodukte, Tierversuche, Bienensterben, Gentechnik ....

Unterstützer/innen werden gebeten, an den Protesten am 26. April am Eingang der Kölner Messehallen teilzunehmen.

Eine Woche zuvor laden wir zur Kick-off-Veranstaltung ein:

Freitag, 19. April 2013, 19.30 Uhr
Alte Feuerwache Köln (Kleines Forum), Melchiorstr. 3
Eintritt frei

Es werden berichten:
Philipp Mimkes / CBG
Axel Köhler-Schnura / CBG
und weitere AktivistInnen

Wer nicht zur Veranstaltung kommen kann, aber an den Aktionen teilnehmen möchte, bitte melden (mit vollständiger Postanschrift):

Einen Eindruck von den Protesten bekommt man hier. Dort haben wir Fotos und Aktionsberichte vom Vorjahr hochgeladen.

Für Umweltschutz und sichere Arbeitsplätze bei BAYER – weltweit! Der Konzern muss unter demokratische Kontrolle gestellt und umgebaut werden. Die Produkte und die Arbeitsplätze müssen umwelt- und menschenverträglich sein.

Tierversuche

CBG Redaktion

Presse Information vom 5. April 2013

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Tierversuchfreie Test-Verfahren gefordert

Jährlich mindestens 170.000 Tierversuche allein bei BAYER / „Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar“

Anlässlich der Jahreshauptversammlung der BAYER AG am 26. April fordern die Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Coordination gegen BAYER-Gefahren den Chemie- und Pharmakonzern auf, seine Forschung auf tierversuchsfreie Verfahren umzustellen. Dies sei nicht nur ethisch geboten, sondern diene auch dem Interesse von Patient/innen und Verbraucher/innen. Die Verbände veröffentlichten zudem eine ausführliche Analyse der von BAYER durchgeführten Tierversuche.

Silke Bitz von den Ärzten gegen Tierversuche: „Wir fordern von BAYER und allen anderen Pharmaunternehmen den Umstieg auf rein tierversuchfreie Verfahren. Durch Computersimulationen, Tests an Zellkulturen und mit Hilfe von Biochips lässt sich die Verstoffwechslung neuer Wirkstoffe im menschlichen Körper detailliert darstellen. Solche Forschungsmethoden sind ethisch vertretbar und liefern im Gegensatz zum Tierversuch für den Menschen relevante Ergebnisse.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Tierversuche sind nicht nur gegenüber Tieren, sondern auch gegenüber Menschen unverantwortlich. Sie dienen nicht der Sicherheit von Patienten, sondern in erster Linie der rechtlichen Absicherung der Pharma-Hersteller. Tierbasierte Verfahren sind wissenschaftlich überholt und ethisch nicht länger vertretbar.“ Mimkes fordert die Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften, da rund 14 Prozent aller Tierversuche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sind.

Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 2,9 Millionen Wirbeltiere für Versuchszwecke verwendet, wovon fast 6 Prozent auf das Konto von BAYER gehen. Der Konzern „verbrauchte“ im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben über 147.000 Tiere, hinzu kamen mehr als 23.000 Tiere bei externen Auftragsinstituten. BAYER hat wiederholt mit umstrittenen Testlaboren wie Professional Laboratory and Research Services (PLRS) und Huntingdon Life Sciences (HLS), die für tierquälerische Methoden bekannt sind, kooperiert.

Untersuchungen der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA) ergaben, dass 92 Prozent der potenziellen Medikamente, die sich im Tierversuch als wirksam und sicher erwiesen, nicht durch die klinische Prüfung kommen, da sie beim Menschen keine oder eine unerwünschte Wirkung zeigen. Dass man sich trotz dieser Unsicherheit auf Tierversuche verlässt, hat fatale Folgen: allein in Deutschland sterben jährlich 58.000 Menschen an den Folgen von Arzneimittelnebenwirkungen.

„Das Beispiel des BAYER-Präparats Lipobay zeigt, dass schwerwiegende Nebenwirkungen durch Tier-Experimente nicht vorhersehbar sind. Trotz der von dem Leverkusener Konzern nach zahlreichen Tierversuchen vorhergesagten “ausgezeichneten Gesamtverträglichkeit” kam es bei mindestens 100 Patient/innen zu einer Rhabdomyolyse, also einem schweren Muskelzerfall, mit Todesfolge“, erläutert Mimkes. Zuvor hatten Ratten, Mäuse, Kaninchen, Hunde, Schweine und Affen das Präparat über eine Schlundsonde, intravenös oder als Futter-Beimischung einnehmen müssen. In den Versuchen hatten sich zwar einige Nebenwirkungen eingestellt, doch waren diese anders als die später beim Menschen beobachteten Schäden. Bei einigen Tierarten waren bei sehr hohen Dosierungen leichte Muskelschäden aufgetreten, nicht aber die tödlich verlaufende Rhabdomyolyse. Stattdessen erlitten einige Tiere Magenblutungen und Augenschäden.

Da die meisten menschlichen Krankheiten bei Tieren nicht vorkommen, werden die Symptome auf künstliche Weise in so genannten „Tiermodellen“ nachgeahmt. Um zum Beispiel Parkinson auszulösen, wird bei Affen und anderen Tieren ein Nervengift in das Gehirn injiziert, das Hirnzellen zerstört. Einen Schlaganfall versucht man durch das Einführen eines Fadens in eine Hirn-Arterie von Mäusen zu simulieren. Ein „menschlicher“ Herzinfarkt wird bei Hunden durch das Zuziehen einer von außen bedienbaren Schlinge um ein Herzkranzgefäß nachgeahmt. Die am Tier künstlich herbeigeführten Symptome haben jedoch nichts mit den menschlichen Krankheiten gemein. Wichtige Aspekte der Krankheitsentstehung wie Ernährung, Lebensgewohnheiten, der Einfluss von Suchtmitteln, schädlichen Umwelteinflüssen, Stress sowie psychische und soziale Faktoren werden gänzlich außer Acht gelassen. Ergebnisse aus Studien mit Tieren sind daher irreführend und tragen nichts zum Verständnis über menschliche Krankheiten oder gar deren Heilung bei.

„Da Tierversuche ungeeignet sind für eine effektive Arzneimittelentwicklung, täte BAYER schon im eigenen Interesse gut daran, sich von dieser überholten Methode zu verabschieden und bei der modernen, tierversuchsfreien Pharmaforschung die Nase vorn zu haben“, erklärt Silke Bitz abschließend.

Artikel „Tierversuche bei BAYER“