Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Verkauf BMS

CBG Redaktion

Presse Information vom 18. September

„Schlechte Aktien für die Belegschaft“

BAYER verkauft Kunststoff-Sparte / extrem gefährliche Anlagen betroffen / Absenkung der Anlagensicherheit befürchtet

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) befürchtet durch den heute angekündigten Verkauf von Bayer MaterialScience negative Auswirkungen für die Belegschaft sowie eine Absenkung der Betriebssicherheit. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Der BAYER-Vorstand stellt das Wohl der Mitarbeiter hinter die Wünsche der Finanzmärkte. Die großen Opfer der Belegschaft in den letzten Jahren waren damit umsonst. Wir befürchten eine weitere Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie eine Absenkung der Löhne, wie bei vielen anderen Ausgliederungen zu beobachten“.

Immer wieder hatten Finanzinvestoren in den letzten Jahren von BAYER den Verkauf der Kunststoff-Sparte gefordert. Bisher hatte sich der Multi dem Druck nicht gebeugt. Noch im Juli hatte der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers in einem Interview betont: „Das Beste ist, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.“ Der jetzt vollzogene Traditionsbruch wird die Standorte des Konzerns vor massive Probleme stellen. Die Gewerkschaftsvertreter müssten den Plänen bei der heutigen Aufsichtsratssitzung daher die Zustimmung verweigern, so Jan Pehrke.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG befürchtet Konsequenzen für die Anlagensicherheit: „Die künftigen Besitzer werden versucht sein, die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehr weiter abzusenken. Dies führt automatisch zu höheren Störfallrisiken. Da Bayer MaterialScience einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland betreibt, ist dies für die Öffentlichkeit von größtem Interesse. BAYER muss sicherstellen, dass die Betriebssicherheit durch den Verkauf nicht verringert wird.“

Nach Ansicht der CBG ist es auch denkbar, dass die Sparte in den nächsten Jahren parzelliert und in Teilen weiterverkauft wird – so wie bei der BAYER-Ausgliederung Lanxess geschehen. Im Fall eines größeren Störfalls hätte dies Konsequenzen für Anwohner/innen und Belegschaft, da kleinere Unternehmen in geringerem Umfang haften.

Unter dem Dach von MaterialScience befinden sich zahlreiche hochgefährliche Anlagen, zum Beispiel die Produktion von Polyurethan, bei der große Mengen toxischer Stoffe wie Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid sowie das ehemalige Kampfgas Phosgen eingesetzt werden. Seit Jahrzehnten in der Kritik steht auch der hormonaktive Kunststoff Bisphenol A, der trotz Warnungen von Toxikologen in Lebensmittelverpackungen, Trinkflaschen, Kassenbons und Zahnfüllungen zum Einsatz kommt.

Konsequenzen hat der Schritt auch für die umstrittene CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld, die gegenwärtig wegen Gerichtsbeschlüssen auf Eis liegt. „Sollte die Pipeline jemals in Betrieb gehen, so wäre völlig unklar, von wem sie in zehn oder zwanzig Jahren betrieben wird. Auch das Sicherheitsniveau und die maximale Haftung stünden in den Sternen – ein Argument mehr, dieses unselige Projekt endlich aufzugeben“, so Mimkes weiter.

BAYER hatte den Beschäftigten der Kunststoff-Sparte in den vergangenen Jahren zahlreiche Zugeständnisse abverlangt, um die angeblich schlechten Geschäftszahlen zu verbessern und die Sparte im Unternehmen zu halten. BAYER hatte über 2.000 Arbeitsplätze bei MaterialScience vernichtet, Werke geschlossen, unter Tarif entlohnt, Effizienz-Programme gestartet und Bonus-Zahlungen gestrichen.

[Carl Duisberg] Dortmund: Stadtarchiv plädiert für Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

CBG Redaktion

ehem. BAYER-Direktor verantwortlich für Giftgas-Einsatz und Zwangsarbeit / Umbenennungen auch in Wuppertal, Frankfurt und Leverkusen gefordert

Presse Info, 11. Sept. -- Das Dortmunder Stadtarchiv schlägt die Umbenennung von sechs Straßen vor, deren Namensgeber historisch belastet sind. Neben den nationalsozialistischen Schriftstellern Karl Wagenfeld und Friedrich Castelle findet sich auch der frühere BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg auf der Liste. Der städtische Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befürwortete die Empfehlungen in seiner Sitzung am Dienstag.

Jan Pehrke, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, begrüßt das Votum: „Carl Duisberg war der geistige Vater der IG FARBEN und ging für Profite buchstäblich über Leichen. Wegen seiner Mitverantwortung für Gaskrieg, Zwangsarbeit und die enge Zusammenarbeit mit dem Nazi-Regime taugt er nicht als Vorbild für künftige Generationen. Auch die noch verbleibenden Carl-Duisberg-Straßen im Land sowie das Duisberg-Gymnasium in Wuppertal sollten nun umbenannt werden“.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Archivs: „In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt. Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von Carl Duisberg, eine Umbenennung.“

Zur Begründung schreibt das Stadtarchiv: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. (…) Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Carl Duisberg war aktives Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband. Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“

Die Überprüfung aller Dortmunder Straßennamen geht auf einen Antrag des früheren Ratsmitglieds Richard Kelber zurück. Über die Änderungen der Straßennamen entscheiden nun abschließend die zuständigen Bezirksvertretungen. Betroffen wären zwischen 63 Anwohner/innen in der Castellestraße und 129 in der Stehrstraße. Die Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße ist am einfachsten, da sie nur einen einzigen Anlieger hat – ausgerechnet das Carl Duisberg Centrum, das zudem am Ende des Monats schließt.

Zum 150. Geburtstag von Carl Duisberg vor drei Jahren hatten sich unter anderem in Wuppertal, Leverkusen, Frankfurt und Marburg Initiativen gebildet, um Straßen, Schulen und Wohnheime, die den Namen des ehemaligen BAYER-Generaldirektors tragen, umzubenennen. Auch ein Entzug der Leverkusener Ehrenbürgerwürde war gefordert worden. In Frankfurt läuft das Umbenennungsverfahren der Duisbergstraße noch; in Marburg führte das Engagement immerhin dazu, am dortigen Carl-Duisberg-Haus eine Plakette mit einer „Kritischen Würdigung“ anzubringen.

weitere Informationen
=> vollständige Stellungnahme des Stadtarchivs
=> Kampagne zu Carl Duisberg
=> Ruhr Nachrichten: „Belastete Namenspaten“

Die Empfehlung des Dortmunder Stadtarchivs im Wortlaut (Auszug):

4. Carl-Duisberg-Straße (Stadtbezirk Innenstadt West) / benannt 1974

Namengeber: Friedrich Carl Duisberg
geb 29.09.1861 in Barmen (heute Wuppertal)
† 19.03.1935 in Leverkusen
Chemiker und Industrieller, Vorstandsvorsitzender

Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. In Leverkusen wurde u. a. Phosgen produziert, ein Giftgas, das in einem Lehrbuch folgendermaßen beschrieben wird: „Der Atem wird immer kürzer und stoßweiser, bis schließlich der Tod durch Ersticken eintritt. Das volle Bewusstsein bleibt auch bei dem schwersten Verlauf bis zum letzten Augenblick erhalten. Der Phosgentod ist also als ein ganz allmähliches Ertrinken im eigenen Blutserum aufzufassen.“
Duisberg gehörte auch - zusammen mit Walther Rathenau und Hugo Stinnes - zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach den damals geltenden internationalen Kriegrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. Zudem war er maßgeblich an der Ausarbeitung des sogenannten „Hindenburg-Programms“ beteiligt, dem Wirtschafts- und Rüstungsprogramm der Dritten Obersten Heeresleitung von 1916, das die Fokussierung der gesamten Wirtschaft auf die Rüstungsproduktion vorsah.
Carl Duisberg war aktives Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband. Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.
In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt.
Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von Carl Duisberg, eine Umbenennung.
In Leverkusen und Wuppertal gibt es seit vielen Jahren politische Debatten über die Person Carl Duisbergs.

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. August

OVG: CO-Pipeline verfassungswidrig

Großer Erfolg – aber Wachsamkeit weiter nötig

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnet den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur CO-Leitung als großen Erfolg für Bürgerinitiativen, Kläger und Anwohner/innen. Die CBG führt die Proteste jedoch fort, da der BAYER-Konzern das Projekt weiter verfolgt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Wir begrüßen, dass sich das Gericht unserer langjährigen Argumentation anschließt, wonach betriebliche Profite nicht mit dem Allgemeinwohl gleichzusetzen sind und die Genehmigung der CO-Pipeline daher nicht verfassungskonform ist. Dies ist ein wichtiger Etappensieg.“ Gleichwohl kritisiert Mimkes, dass das OVG die tödlichen Gefahren bei einem Austritt von Kohlenmonoxid nicht ausreichend berücksichtigt hat. „Die Richtlinien zum Bau von Pipelines sind nicht für Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid gemacht worden. Unter Berücksichtigung der hohen Risiken hätte das Gericht das Verfahren endgültig stoppen müssen“, so Mimkes weiter.

Der Fall wird nun vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Sollte sich das Karlsruher Gericht der Argumentation des OVG nicht anschließen, so droht weiterhin der Betrieb der Pipeline.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen die CO-Pipeline ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass Gefahrstoffe wie CO, Chlor oder Ammoniak – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig. Das jüngste Gutachten der NRW-Landesregierung zeigt, dass BAYER ebenso gut in Krefeld eine neue CO-Produktion aufbauen und auf den Betrieb der Pipeline verzichten kann.

Auszug aus dem Urteil des OVG Münster:

Das Oberverwaltungsgericht sieht in dem Rohrleitungsgesetz einen Verstoß gegen das durch Art. 14 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht der Kläger auf Eigentum. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Pipeline stelle im Ausgangspunkt ein privatnütziges Vorhaben dar, durch das das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden könne. Deshalb müsse sich das Rohrleitungsgesetz an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zu Gunsten privater Unternehmen enthalte. Der Gesetzgeber habe zwar einen weiten Einschätzungsspielraum, müsse aber den Enteignungszweck hinreichend bestimmt festlegen und den Enteignungsbegünstigten ausreichend an diesen Enteignungszweck binden. Beides sei durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.
Da über die Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit den Grundrechten der Kläger allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden kann, hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Neues Deutschland: Pipeline-Streit erneut vor Gericht

Leverkusener Anzeiger, 28.08.2014

Pipeline rechtfertigt Enteignung nicht

Die gesetzliche Grundlage für die Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG ist laut Oberverwaltungsgericht verfassungswidrig. Das Verfahren ist ausgesetzt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Eine herbe Niederlage muss der Bayer-Konzern einstecken. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag das Pipeline-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Es war im März 2006 vom Landtag verabschiedet worden und ermöglichte Bayer den Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Werken in Krefeld-Uerdingen und Dormagen.
Dafür mussten Grundstücksbesitzer enteignet werden. Um dies zu rechtfertigen, wurde die Leitung für die hochgiftige Substanz in Paragraf 1 des Gesetzes als „dem Wohl der Allgemeinheit“ dienlich bezeichnet. Ob das in Ordnung ist, musste der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, nachdem Anwohner geklagt hatten. Die Münsteraner Richter machten deutlich, dass sie in dem Pipeline-Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes sehen. Er beschreibt das Grundrecht auf Eigentum.
Für die Richter ist die Bayer-Pipeline jedoch zunächst einmal ein privates Projekt mit dem „das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden“ könne. Deshalb müsse sich das eigens für die Bayer-Pipeline erlassene Rohrleitungsgesetz „an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zugunsten privater Unternehmen enthalte“. Der Zweck der Enteignung müsse „hinreichend bestimmt“ festgelegt werden – und der Nutznießer müsse ausreichend an den Zweck gebunden werden: „Beides ist durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.“ Das letzte Wort hat das Oberverwaltungsgericht in dieser Sache allerdings nicht: Demnächst wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem NRW-Pipelinegesetz und der Frage befassen, ob der von Bayer ins Feld geführte Nutzen des Rohstoffverbunds zwischen zweien seiner Werke tatsächlich dem Allgemeinwohl dient.
Bayer äußerte sich zunächst recht unbestimmt zu der Prozess-Niederlage. „Wir werden die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, sie in Ruhe analysieren und bewerten“, so Gabriel Harnier, der Bayers Kunststoff-Teilkonzern Material Science vertritt. „Die heutige Entscheidung ist sicherlich nicht unser Wunschergebnis“, weil sie die Inbetriebnahme der Pipeline nochmals erheblich verzögere. Positiv sei immerhin, dass die Münsteraner Richter „keine grundlegenden Bedenken“ hinsichtlich Sicherheit und Trasse der Leitung geäußert hätten. Obwohl sie zwei linksrheinische Werke verbindet, verläuft sie fast komplett rechtsrheinisch, unterquert den Strom also zweimal.
Bayers Vorstandschef Marijn Dekkers hatte sich in der Vergangenheit kritisch zur Verzögerung des Pipeline-Projekts geäußert und angemahnt, dass man sich auf ein Gesetz verlassen können muss. Von Thomas Käding

Pipeline-Gesetz ist verfassungswidrig

29.08.2014, WAZ --Für die Inbetriebnahme der umstrittene CO-Pipeline zwischen den Bayer-Werken Uerdingen und Dormagen wird es weitere jahrelange Verzögerungen geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) äußerte am Donnerstag erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetztes, das dem Projekt das Gemeinwohl bescheinigte und die Enteignung von privaten Grundstücken für den Bau der Leitung erst ermöglicht hatte. Der 20. OVG-Senat überwies das Gesetz an das Bundesverfassungsgericht. Bis zur Entscheidung in Karlsruhe wurde das Verfahren vor dem OVG ausgesetzt.
„Es kommt maßgeblich darauf an, ob der erste Satz im Rohrleitungsgesetz verfassungsgemäß ist“, begründete der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann den Beschluss. „Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage . . . für die Durchleitung von Kohlenmonoxid . . . zwischen Dormagen und Uerdingen dienen dem Wohl der Allgemeinheit gemäß Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes“, heißt es im Gesetz. Damit habe es sich der NRW-Landtag zu einfach gemacht, glaubt der Senat. Der Bayer-Konzern sei zweifelsohne nicht zum Nutzen der Allgemeinheit tätig, deshalb erfordere die Enteignung von Privateigentum eine wesentlich konkretere Begründung.
„Wir sind der Überzeugung, dass der § 1 des Gesetzes verfassungswidrig ist“, betonte Richter Lechtermann. Die Entscheidung darüber obliegt aber allein den Karlsruher Bundesrichtern. Kippen die Verfassungsrichter das Gesetz, wäre damit auch dem Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) für die Pipeline die rechtliche Grundlage entzogen – durch die Leitung, die im Duisburger Süden quer durch Wohngebiete verläuft, dürfte das giftige Gas wohl niemals transportiert werden.
„Wenn das Gesetz wirksam wäre, würde das für die Planrechtfertigung reichen“, machte der Senat ebenfalls deutlich. In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zuvor erklärt, dass sie weder fundamentale Sicherheitsbedenken haben, noch die Wahl der 65,7 Kilometer langen rechtsrheinischen Trasse grundsätzlich infrage stellen würden. Auch mögliche Fehler im Planfeststellungsbeschluss hält das OVG für heilbar.
„Das ist nicht unser Wunschergebnis, die Entscheidung bedeutet für unser Projekt erneut erheblichen Zeitverlust“, sagte Gabriel Harnier, Leiter der Rechtsabteilung von Bayer Material Science (BMS) nach der Verhandlung. „Positiv ist für uns aber, dass der Senat weder bei der Trassenwahl, noch bei der Sicherheit Bedenken geäußert hat.“
„Hocherfreut“ verließ Erich Hennen, Sprecher der Duisburger „COntra-Pipeline“-Initiative, den Gerichtsaal. „Das ist eine Ohrfeige für die Politik. Wir sind sicher, dass beim Bundesverfassungsgericht das Gesetz gekippt wird.“

[CO-Pipeline stoppen!] CO-Pipeline: Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster

CBG Redaktion

„Dauerhafte Sicherheit nicht gewährleistet“

Presse Info, 25. August -- Ab Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage von vier Anwohnern gegen die Genehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxidleitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, dem Projekt die Zulassung zu entziehen. Die notwendigen Enteignungen waren im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt worden. Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht, da die Leitung lediglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen soll. Geringere Kosten für ein Unternehmen sind jedoch nicht identisch mit dem Allgemeinwohl. Da der Planfeststellungsbeschluss auf falschen Annahmen beruht, ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig: das jüngste Gutachten der Landesregierung belegt, dass der Konzern ebenso gut in Krefeld eine neue CO-Produktion aufbauen könnte.“

Nach Aussage des Pipeline-Experten Dipl. Ing. Bernhard Wening, der seit mehr als zwanzig Jahren als Sachverständiger für Gasanlagen tätig ist, „kann die dauerhafte Dichtheit einer Gasleitung in der Praxis nicht zu 100 % gewährleistet werden“. Wegen der Giftigkeit von Kohlenmonoxid lehnt Wening daher den Betrieb der Leitung ab (siehe Interview).

Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge denkbar. Ein Gutachten des Kreises Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass im Fall einer Beschädigung mehr als 140.000 Personen akut gefährdet wären.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme ausnahmslos ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Zudem existiert der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen nicht mehr, im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort eine weitere Anlage zur CO-Herstellung errichtet werden muss.

Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigt der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr. Zu den Ursachen des Unfalls macht BAYER bis heute keine Angaben.

alle Informationen zur Kampagne hier.

Die öffentliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen die Genehmigung der Pipeline beginnt am 28. August im Hauptgebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal I ab 10.00 Uhr. Aktenzeichen: 20 A 1923-11

GenSoja

CBG Redaktion

Presse Info vom 30. Juni 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Einsatz von immer mehr Agro-Chemikalien ist Irrweg“

BAYER bringt Gen-Soja auf den Markt

Die Firma Bayer CropScience hat in den USA eine neue Soja-Produktlinie vorgestellt. Unter dem Namen Credenz verkauft der Konzern ab sofort gentechnisch verändertes Saatgut, das gegen die Herbizide Glyphosat und Glufosinat immun ist. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Sorten folgen, die zusätzlich gegen sogenannte HPPD-Herbizide tolerant sind. Die Landwirte können dann mehrere Pestizide sprühen, ohne die Nutzpflanze zu schädigen.

„Nach dem Praxisversagen Glyphosat-toleranter Genpflanzen dreht nun auch Bayer kräftig an der Pestizidspirale“, kritisiert Dirk Zimmermann von Greenpeace. „Mit dem Einstieg in das Wettrüsten auf den Gensoja-Äckern der Welt beweist sich der Konzern als verantwortungsloser Kriegsgewinnler. Die Ankündigung weiterer, mit immer neuen Herbizid-Resistenzen ausgestatteten Genpflanzen entlarvt das ganze Konzept als Sackgasse, in der sich leider immer mehr und immer giftigere Agrochemikalien verkaufen lassen.“

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Soja-Produktlinie Credenz ist ein Musterbeispiel für den Irrweg der Agrochemie. Durch den langjährigen Einsatz von Glyphosat haben sich zahlreiche „Super-Unkräuter“ gebildet, denen die Agro-Riesen nun durch eine Kombinationstherapie ihrer gefährlichen Altstoffe Einhalt gebieten wollen. Auch das wird aber nicht lange helfen.“ Pehrke fordert ein weltweites Verbot von Glyphosat und Glufosinat.

Durch die riesigen Soja-Plantagen werden Wälder, Brachflächen und kleinbäuerliche Betriebe verdrängt, vor allem in Südamerika. Die Ernte dient jedoch nicht der Versorgung der örtlichen Bevölkerung, sondern wird fast vollständig exportiert. Grund hierfür ist die große Nachfrage nach eiweißhaltigem Futter von Seiten der Massentierhalter in Europa und den USA. Die Produktion von Grundnahrungsmitteln hingegen geht durch den Soja-Boom zurück.

Das ursprünglich von Monsanto entwickelte Glyphosat („Roundup“), das weltweit meistverkaufte Agrogift, ist seit 30 Jahren im Einsatz. Glyphosat-haltige Pestizide stehen im Verdacht, Fehlbildungen hervorzurufen, das Erbgut zu schädigen und Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Krebs zu begünstigen. Da das Patent abgelaufen ist, wird der Wirkstoff mittlerweile auch von BAYER und anderen Firmen angeboten.

Viele Wildpflanzen sind inzwischen resistent gegen Glyphosat. In diese Lücke will BAYER mit seinem Herbizid Glufosinat vorstoßen. Glufosinat, das bereits seit 1984 auf dem Markt ist, ist noch gefährlicher als Glyphosat und soll daher in der EU bis 2017 vom Markt genommen werden. Dies hindert BAYER jedoch nicht daran, gegenwärtig im US-Bundesstaat Alabama eine große neue Glufosinat-Fabrik zu bauen.

BAYER gehört zu den weltgrößten Anbietern von Pestiziden und Saatgut. Gentechnisch verändertes Saatgut vertreibt der Konzern gegenwärtig vor allem in Nord- und Südamerika.

siehe auch: Steigender Pestizidverbrauch durch Fleischkonsum

[Leverkusen] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Leverkusener Anzeiger, 25. JUNI 2014

CHEMPARK LEVERKUSEN

Currenta legt weitere Leitungen still

„Vorsorglich“ hat Currenta eine Wasserstoff-Leitung abgeklemmt, weil die jüngste Untersuchung „eine fehlerhafte Stelle innerhalb der Rheinunterquerung“ gezeigt habe. Eine Ethylen-Leitung sei ebenfalls vom Netz genommen worden.

Der Chempark-Betreiber Currenta will die neue Rheinquerung für diverse Versorgungsleitungen so schnell wie möglich in Betrieb nehmen. Am Dienstag berichtete Chempark-Chef Ernst Grigat, dass die Anträge auf Genehmigung „in Kürze“ eingereicht würden. Er hofft, dass der neue Düker in gut zwei Jahren ans Netz gehen kann. Das ist ambitioniert: Currenta rechnet allein mit eineinhalb Jahren Bauzeit – die Behörden müssten also ziemlich Gas geben.
Weitere Gründe für die Eile wurden auch offenbar: „Vorsorglich“ hat Currenta eine Wasserstoff-Leitung abgeklemmt, weil die jüngste Untersuchung „eine fehlerhafte Stelle innerhalb der Rheinunterquerung“ gezeigt habe. Eine Ethylen-Leitung sei vom Netz genommen worden, weil sie im Gegensatz zu den anderen Verbindungen zwischen Dormagen und Leverkusen nicht geprüft werden konnte. Currenta nennt Kapazitätsgründe im eigenen Haus als Ursache.
Die seit einem Dreivierteljahr lebhaft diskutierte Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Leverkusen sei inzwischen zusätzlich mit 30 bar Wasserdruck geprüft worden. Das biete zusätzliche Sicherheit. Das Teilstück unter dem Rhein hatten Currenta und der Betreiber Bayer Material Science im März lieber umgeleitet. Die technische Überprüfung hatte fehlerhafte Stellen in der fast 50 Jahre alten, ursprünglichen Leitung gezeigt.
Mit Blick auf die Prüfergebnisse des Tüv hieß es: Die Sicherheit sei gewährleistet. Aber „in Summe“ zeigten die Tests auch, dass eine neue Rheinquerung her muss. (tk)

CBG fordert Stopp des CO-Transports

Pestizidverbrauch

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. Juni 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Verbot von Glyphosat und Glufosinat gefordert / „hoher Fleischkonsum für Vergiftungen mitverantwortlich“

Verbrauch giftiger Pestizide steigt weiter an

In Schwellen- und Entwicklungsländern explodiert der Verbrauch gefährlicher Agrochemikalien. Allein in Argentinien und Indien hat sich die eingesetzte Menge in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Verantwortlich für den Anstieg ist auch der massenhafte Anbau von Tierfutter, das in den Export geht.

In Ländern wie Argentinien oder Brasilien verdrängen riesige Sojaplantagen Wälder, Brachflächen und kleinbäuerliche Betriebe, was zu einem Rückgang der Biodiversität und der Produktion von Nahrungsmitteln führt. Durch den massiven Pestizideinsatz, vor allem in den Soja-Anbaugebieten, steigen Fehlgeburten und Krebsraten. Grund für die Entwicklung ist die große Nachfrage von Seiten der industriellen Massentierhalter in Europa und den USA nach eiweißhaltigem Futter.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der hohe Fleischkonsum führt zu schweren ökologischen und gesundheitlichen Schäden in Südamerika. Wir fordern eine Umstellung auf ökologischen Anbau, auch wenn dies zu einer Verringerung der Fleischproduktion führt. Giftige Herbizide wie Glyphosat und Glufosinat müssen verboten werden!“. Glyphosat und Glufosinat werden in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut angeboten, vor allem Soja und Mais. Da der Saatgut-Markt in den Händen weniger Konzerne liegt, können viele Landwirte ausschließlich genmanipuliertes Saatgut erwerben.

Das von der Firma MONSANTO entwickelte Glyphosat („Roundup“) ist das weltweit meistverkaufte Agrogift. Da das Patent abgelaufen ist, wird der Wirkstoff mittlerweile auch von der deutschen BAYER AG und anderen Firmen angeboten. Glyphosat-haltige Pestizide stehen im Verdacht, Fehlbildungen hervorzurufen, das Erbgut zu schädigen und Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Krebs zu begünstigen.

Das noch giftigere BAYER-Produkt Glufosinat kann Missbildungen bei Föten verursachen; in der EU soll der Wirkstoff bis 2017 vom Markt genommen werden. Dies hindert BAYER jedoch nicht daran, gegenwärtig im US-Bundesstaat Alabama eine große neue Glufosinat-Fabrik zu bauen. Der Konzern will damit in die Lücke stoßen, die sich aufgrund der zunehmenden Resistenzen gegen Glyphosat auftut. Hierzu Philipp Mimkes: „Die Firma BAYER handelt unverantwortlich, wenn sie im Ausland den Einsatz eines Herbizids forciert, das in Europa aus guten Gründen vom Markt genommen werden soll“. BAYER bietet Glufosinat in Kombination mit herbizidresistentem Raps, Reis, Zuckerrüben, Mais, Soja und Baumwolle an, vor allem in Nord- und Südamerika.

Keine Lösung des Hungerproblems
Wegen der zunehmend wirkungslosen Herbizide haben die Agrokonzerne zahlreiche Patente untereinander ausgetauscht. Die Firmen bieten nun Saatgut an, das gegen zwei oder gar drei Herbizide immun ist. So wurde 2012 eine Soja-Sorte vorgestellt, die gegen Glufosinat, Glyphosat und 2,4-D resistent ist (2,4-D war Teil des Entlaubungsmittels „Agent Orange“). Im vergangenen Jahr kündigten BAYER und SYNGENTA die Markteinführung einer Soja-Sorte an, die ebenfalls gegen drei Wirkstoffe - Mesotrion, Glufosinat und Isoxaflutol – tolerant ist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert daher, endlich den Teufelskreis zu durchbrechen, in dem der Einsatz von Pestiziden zur Entstehung von immer mehr resistenten Unkräutern führt, die mit immer mehr Agrochemikalien bekämpft werden müssen. Umweltverbände hatten bereits vor der Einführung von genmanipuliertem Saatgut vor der Entstehung herbizidresistenter Wildkräuter gewarnt.

Anders als von den Lobbyist/innen stets behauptet, dient der Anbau von Gen-Pflanzen auch nicht der Lösung des Hungerproblems – im Gegenteil. BAYER, SYNGENTA und Co. richten sich bei ihren Neuentwicklungen nämlich nach den Bedürfnissen der globalen Fleisch-Industrie. Rund 80 Prozent der angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen werden als Tierfutter verwendet. Die eingesetzten Gen-Pflanzen sind weder dürreresistent noch ertragreicher. Durch ihren Anbau auf immer größeren Flächen wird die Produktion von Lebensmitteln zurückgedrängt, wodurch sich die Versorgung der lokalen Bevölkerung erschwert.

BAYER ist mit einem Weltmarktanteil von 20 % der zweitgrößte Pestizidhersteller. Produkte des Konzerns sind für einen beträchtlichen Teil der weltweiten Vergiftungen verantwortlich. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf bis zu 20 Millionen. Bis zu 200.000 Fälle verlaufen tödlich.

[gallery]

[Hiltrud Breyer] CBG Beirat

CBG Redaktion

Presse Info vom 4. Juni 2014

nach Abschied aus dem EU-Parlament

Hiltrud Breyer neu im Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Die langjährige Europa-Abgeordnete Hiltrud Breyer tritt dem wissenschaftlichen Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) bei. Der Beirat leistet fachliche und organisatorische Unterstützung für die Kampagnen der CBG.

Hiltrud Breyer: „Ich freue mich, dass ich meine Erfahrung aus dem Europaparlament nun in die kritische Auseinandersetzung mit dem Chemie-Multi BAYER einbringen kann. Besonders engagieren möchte ich mich in den Bereichen Pestizide, Gentechnik und gefährliche Chemikalien.“

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Hiltrud Breyer hat sich im Europaparlament stets als Vertreterin der Umweltbewegung verstanden. Besonders bei der EU-Chemikaliengesetzgebung, dem Verbot hochgefährlicher Pestizide und dem Kampf gegen gentechnisches Saatgut war ihr Einsatz von großer Bedeutung. Hiltruds Engagement und ihre Fachkenntnis sind eine große Bereicherung für unsere Arbeit!“.

Dem Beirat der CBG gehören momentan zehn Fachleute an, darunter der langjährige MdB Prof. Jürgen Rochlitz, die Bundestagsabgeordnete Eva Bulling-Schröter und Dr. Angela Spelsberg, ärztliche Leiterin des Tumorzentrums Aachen an.

Hiltrud Breyer war für die Grünen von 1989 bis 2009 und erneut 2013/2014 Mitglied des EU-Parlaments. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit gehörten die Chemikalienverordnung REACH, die Pestizidgesetzgebung, die Gentechnik sowie der Tierschutz. Wiederholt brachte sie auch Kampagnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren in das Europaparlament ein, unter anderem zum Bienensterben durch Pestizide aus der Substanzklasse der Neonicotinoide. Zu ihrem Abschied aus dem EU-Parlament veröffentlichte Breyer das Buch Giftfreies Europa, an dem zahlreiche Umweltverbände (darunter die CBG) mitwirkten.

Kontakt: http://www.hiltrudbreyer.eu

Xarelto

CBG Redaktion

28. Mai 2014

neuer Arzneimittelreport

Xarelto: hohe Kosten, mehr Nebenwirkungen

Die Barmer Ersatzkasse veröffentlichte heute den neuen Arzneimittelreport. Die Autor/innen beschäftigen sich darin ausführlich mit dem neuen Gerinnungshemmer Xarelto von BAYER, der zum Schutz vor einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall eingesetzt wird.

Seit Jahrzehnten gibt es für diesen Zweck bewährte Präparate wie Marcumar. Unbestritten ist, dass Xarelto (Wirkstoff Rivaroxaban) die Anwendung für die Patienten erleichtert, weil bestimmte Untersuchungen nicht mehr nötig sind. Doch es birgt auch Risiken. Denn im Gegensatz zu den bisherigen Präparaten fehlt bisher noch ein Gegenmittel, um unerwünschte Blutungen zu stillen. Eine mitunter tödliche Gefahr. Denn tatsächlich werden zunehmend Probleme mit Xarelto gemeldet: das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registrierte 2013 insgesamt 133 Meldungen über „tödliche Verläufe“ und 1400 Meldungen über schwere Nebenwirkungen. Obwohl ein Kausalzusammenhang noch nicht bestätigt werden könne, habe man es mit einem problematischen Arzneimittel zu tun, so Studienautor Gerd Glaeske.

Kosten für die Krankenkassen verdreifacht
Doch Bayer hat mit einem intensiven Marketing dafür gesorgt, dass die Verordnungsfreudigkeit der Mediziner nicht etwa sinkt. Im Gegenteil: Laut Glaeske stiegen die Ausgaben für Xarelto in Deutschland von 93 Millionen Euro in 2012 auf 282 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Das entspricht einer Verdreifachung. Abgesehen von den möglichen Problemen für die Patienten hat diese Entwicklung auch Folgen für die Krankenkassen. Denn Xarelto ist mehr als zehn Mal teurer als die herkömmlichen Wirkstoffe. Obwohl auf das Bayer-Produkt bisher nur 18 Prozent aller Verordnungen entfallen, entstehen hier bereits 63 Prozent aller Kosten in diesem Arzneimittelsegment. Zum Vergleich: Marcumar hat bei Verordnungen einen Anteil von 75 Prozent, bei den Kosten aber nur einen von 13 Prozent.
Wäre das Bayer-Präparat erst nach 2011 auf den Markt gekommen, dann hätte es dank einer Gesetzesänderung eine umfangreiche Kosten-Nutzen-Bewertung des Medikamentes gegeben, bei der auch das Risiko eine Rolle gespielt hätte. Eigentlich war geplant, diese Bewertung schrittweise auf alle Medikamente auszudehnen, die bereits auf dem Markt sind. Doch das wurde von der großen Koalition gestoppt.
Das erschien zunächst wie eine pragmatische Lösung, schließlich ist diese Bewertung extrem aufwendig und klageanfällig. Doch das Beispiel Xarelto zeigt, dass der Verzicht zu Lasten der Patientensicherheit und der Krankenversicherungen gehen kann. Die Koalition sollte daher ihre Entscheidung überdenken und einen gangbaren Weg suchen, um die Patienten zu schützen und die Ausgaben der Krankenkassen zu stabilisieren.

Vergleich Rivaroxaban und Dabigatran
Die beiden Wirkstoffe Rivaroxaban und Dabigatran haben in den Jahren 2012 und 2013 offenbar die Hauptrolle unter den nOAK gespielt. Apixaban als Vertreter, der als letzter auf den Markt gekommen war, konnte diesen Vorsprung in der Marktbedeutung noch nicht aufholen. Obwohl Apixaban als einziger Wirkstoff die AMNOG-Bewertung durchlief und einen Zusatznutzen belegen konnte, wurde die Zulassungserweiterung zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei NVAF erst Ende 2012 erteilt. Daher muss Apixaban hier unberücksichtigt bleiben.
Weder für Rivaroxaban (Xarelto) noch für Dabigatran (Pradaxa) sind Vorteile hinsichtlich der Wirksamkeit oder des Sicherheitsprofils nachgewiesen. Rivaroxaban (Xarelto) war mehrfach negativ in der Fach- und Laienpresse aufgefallen und steht möglicherweise im Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für Leberschäden und Todesfälle. Für keinen der beiden Wirkstoffe fi ndet sich eine Präferenz, weder in nationalen noch internationalen Leitlinien. Pradaxa erhielt die Zulassungserweiterung zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei NVAF ein gutes halbes Jahr früher als Xarelto. Trotzdem erzielte Xarelto schon 2012 einen deutlich besseren Ab- und Umsatz als Pradaxa und konnte diesen 2013 noch extrem steigern.

Fazit des Reports
Die Verordnungsdaten zeigen eindrucksvoll, dass neue Arzneimittel von deutschen Vertragsärzten ziemlich rasch und leider auch kritiklos angenommen werden. Die Akzeptanz eines neuen Arzneimittels scheint sich entsprechend der Marketingstrategie des Anbieters zu entwickeln, ohne den tatsächlichen Innovationswert in Frage zu stellen. Eine medikamentöse Therapie nach dem Motto „neu kann nur besser sein“ kann sich aber als ziemlich risikoreich für die Patienten entpuppen. Viele hochgelobte angebliche Arzneimittelinnovationen sind in der Vergangenheit vom Markt genommen worden, nachdem sie vielen Menschen das Leben gekostet haben (prominenteste Beispiele sind sicherlich Lipobay und Vioxx). Die nOAK, allen voran der im AMNOG-Prozess geprüfte Wirkstoff Apixaban, scheinen aber eine neue und nützliche Möglichkeit zur Behandlung von Patienten mit NVAF anzubieten. Solange aber bei Rivaroxaban und Dabigatran das Sicherheitsprofi l und das Nutzen-Schaden-Verhältnis nicht abschließend geklärt worden sind, sollten diese Wirkstoffe auch nur bei Patientinnen und Patienten eingesetzt werden, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Option darstellen. Ein so breiter Einsatz, wie er sich momentan in Deutschland darstellt, ist durch die gegenwärtige Evidenz für die neuen Präparate nicht gerechtfertigt, er dient sicherlich vorrangig dem Umsatz der Pharmaindustrie und nicht der Sicherheit und der Gesundheit der Versicherten.

weitere Infos zu Xarelto

[CO Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

21. Mai 2014

CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen

VerwG Köln nimmt Klage an

Als Sprecher der „Initiative gegen die hochgiftige CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen“ hat der Leverkusener Gottfried Schweitzer bei der Bezirksregierung Köln beantragt, die Genehmigung für den Betrieb der Pipeline zurückzuziehen, weil diese wegen Rostschäden eine tödliche Gefahr für die Anwohner darstelle. Am 26. März lehnte die Bezirksregierung diesen Antrag ab, weswegen Schweitzer am 23. April Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichte. Unter dem Aktenzeichen 14 K 2363/14 hat dieses das Verfahren am 7. Mai eröffnet.

Gottfried Schweitzer hatte im Februar zusammen mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren Akteneinsicht genommen. Die Genehmigungsunterlagen belegen zahlreiche Mängel der Pipeline (hierzu weitere Infos). Wir dokumentieren im Folgenden den Wortlaut der Klage.

Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln

Rohrfernleitungsanlage für Kohlenmonoxid zwischen dem CHEMPARK Dormagen und dem CHEMPARK Leverkusen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich gegen den o.g. Bescheid Klage einreichen entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf Seite 7 dieses Bescheides.

Begründung:
Zum Zeitpunkt meines Antrags - dem 13.12.13 - hatte ich erst Informationen aus der Presse als Grundlage zur Verfügung, um die Bezirksregierung zum sofortigen Stopp der CO-Pipeline aufzufordern.
Inzwischen - Anfang Februar - habe ich dem UIG entsprechend eine erste Akteneinsicht bei der Bezirksregierung genommen. Die haben leider meine ohnehin schlimmen Vermutungen mehr als bestätigt: Die Gesundheit zehntausender Menschen ist nachhaltig durch den desolaten Zustand des CO-Rohrs gefährdet - mit möglicherweise zahlreichen Todesfolgen.

1) Rost des Rohrs:
Im Dezember 2013 hatte ich nur vermutet, dass ein über 50 Jahre altes Stahlrohr in ständig feuchter Uferlage des Rheins rostet. Die Akten der Bezirksregierung bestätigen das:

- Blatt 44: TÜV-Bericht vom 20.6.67: „An drei Kreuzungsstellen ... und im Düker werden Berührungen zwischen Transportrohr und Schutzrohr bzw. Dükerwanne festgestellt. An diesen Stellen ist der kathodische Korrosionsschutz nicht mehr gewährleistet. Außerdem sind Beeinflussungen fremder Leitungen möglich.“

- Blatt 85: Bericht der Ruhrgas AG vom 24.2.2000: „Die Situation am Rheindüker ... ist unverändert. Durch die bestehenden Kontakte zwischen dem Dükermantelrohr und einigen Leitungen ist der kathodische Schutz nicht gewährleistet.“

- Die Folge: Blatt 122: TÜV vom 20.12.2001: „Bewertung Molchanzeigen:. Der Inspektionsreport der Fa..... weist in der untersuchten CO-Leitung 3 insgesamt 202 Anzeigen mit Wanddickenminderungen auf, die im Rahmen der Auswertung ausnahmslos als Korrosionsstellen klassifiziert wurden..... Die beiden geringsten Restwanddickenwerte liegen bei 3,66 mm und 3,87 mm und sind damit ebenfalls unkritisch.“ Das sind Reste von ursprünglich 5,6 mm bzw 7,1 mm starken Rohren; über die Genauigkeit der Molchmessung s.u.

- Blatt 149, TÜV vom 22.2.2013: „Dabei zeigten sich im Randbereich des Rheindükers (innerhalb des Dükermantelrohres) gravierende externe Materialverluste.“

- Dass Minderung der Wanddicke durch Rost nicht stagniert, sondern weiter fortschreitet, erwähnt der TÜV an mehreren Stellen in den Akten. Blatt 153: TÜV 5.7.2013: Eine Auswertung der Molchung von 2011 „.. verbleibt auch hier eine Restlebensdauer von zwei Jahren ... bei einer konservativ angenommenen Korrosionsrate von 0,5 mm/a“ - das bedeutet, dass der TÜV einen jährlichen Verlust von 0,5 mm im Jahr einkalkuliert.

2) Die Ungenauigkeit der Messungen - bis 100 %
Die Beispiele über Rost lassen sich fortsetzen. Grundlage für diese Messungen waren zwei Molchungen 2001 und 2011; dabei wird ein Gerät durch das Rohr getrieben das mittels Magnet- und Abtastverfahren die Stärke des Rohrs zu messen versucht. Die Bezirksregierung hat in der Antwort auf eine Anfrage erklärt, dass es mehr Messungen/Molchungen nicht gegeben habe (Bescheid vom 5.3.2014 an mich).

Diese Molchmessungen werden als einzige wesentliche Grundlage dafür genommen, den Fortschritt der Wanddickenminderungen durch Rost zu erfassen. Diese Molchmessungen sind aber sehr ungenau. Das dokumentiert der TÜV in einem Gutachten vom 19.12.2013.. Dort heißt es - auf Blatt 162 der Akten der Bezirksregierung - :
„Zur Überprüfung der Molchergebnisse sind einige Fehlstellen freigelegt und verifiziert worden.“ Im folgenden werden die Ergebnisse der Ausgrabungen an drei Orten mit 13 vom Molch angegebenen Roststellen innerhalb dieser drei Bereiche nachgemessen. Nur an 4 Stellen ist die tatsächlich gemessene, verifizierte Wanddickenminderung durch Rost höchstens 10 % stärker als das Molch-Messergebnis; an allen anderen 9 Stellen aber wesentlich stärker. Am extremsten ist er an zwei von den 13 Stellen, einmal 3,0 mm statt 1,48 mm (Molch) und einmal sogar 4,0 mm anstatt 1,98 mm (Molch). Das bedeutet, dass die Wanddickenminderung durch Rost mehr als doppelt so stark sein kann, wie der Molch angegeben hat - und allein die Molchergebnisse waren bis jetzt die Grundlage, Aussagen über den Rostbefall/die Sicherheit des Rohrs zu machen!
Allein dieser Befund hätte die Bezirksregierung veranlassen müssen, sofort den CO-Betrieb zu unterbinden!

3) Der desolate Düker:
Das ist ein von einem Stahlrohrmantel umschlossenes Bündel von 10 Rohren, einschließlich des CO-Rohrs, das den Rhein zwischen Köln-Merkenich und dem Leverkusener Werk/Nordseite unterquert. Zusammenfassend heißt es nach immer wiederkehrenden Feststellungen von Mängeln:

Blatt 149, TÜV 22.2.2013:
„Die Leitungen im Rheindüker sind durch ein gemeinsames Mantelrohr geführt worden. Dieses Mantelrohr besteht aus Stahlhalbschalen, die punktuell miteinander verschweißt sind. Durch die offenen Schlitze an den Stoßkanten findet ein ständiger Austausch von Grund- und Rheinwasser statt. Als Abstandshalter der Leitungen untereinander und zum Metallrohr wurden Gummiringe verwendet. Zum Schutz der Isolierung der Rohrleitungen (Bitumen) im Bereich der Abstandshalter wurden Metallbleche mit Metallspannbändern eingesetzt. Die visuelle Prüfung des Dükers hat ergeben, dass die Gummiringe teilweise zerrissen und plattgedrückt sind. Daher besteht teilweise ein direkter metallener Kontakt zwischen Mantelrohr und einzelnen Produktrohren sowie zwischen den Produktrohren untereinander... Die Sachverständigen halten es deshalb für erforderlich, den Düker durch eine geeignete neue Konstruktion zu ersetzen.“
Blatt 147 desselben Gutachtens:„...dass die Konstruktion des Rheindükers nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht..

Ich behalte mir vor, jederzeit ergänzende und weiterführende Angaben aus den Akten der Bezirksregierung nachzureichen.

Alle zitierten Blätter habe ich abfotografiert; ich kann sie jederzeit zur Einsichtnahme vorlegen, falls das Gericht nicht selber die Akten in Augenschein nehmen will.

Ferner beantrage ich vorsorglich, alle Verfasser dieser zitierten und weiterer Berichte des TÜV und der anderen untersuchenden Firmen als Zeugen zu laden.

Ebenso als Zeugen zu laden sind die verantwortlichen Leiter von Bayer-Material-Science, dem Betreiber der Anlage, und ebenso die Verantwortlichen der Firma, die mit der Betriebsführung des CO-Rohrs irgendwann seit Anfang 2013 von BMS beauftragt ist, und deren Namen Bayer aus allen Akten der Bezirksregierung vor meiner Einsichtnahme löschen ließ. (Bescheid der Bezirksregierung an mich vom 5.3.2014).

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Schweitzer

Ergänzung vom 16. Mai

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung des Aktenzeichens.
Hiermit möchte ich die Begründung meiner Klage um einen wesentlichen Punkt ergänzen.

Ich beziehe mich dabei im folgenden auf die von der Bezirksregierung durchnumerierten Akten zu dieser CO-Pipeline, die ich im Februar 2014 einsehen und fotografieren konnte.

Zum Beweis, dass der TÜV unglaubwürdige Gutachten erstellt und der Rost das Rohr tatsächlich lebensgefährlich zerfressen hat, verweise ich zunächst auf
Blatt 153: In diesem Gutachten des TÜV vom 5.7.2013 geht der TÜV von einer “rechnerisch geforderten Mindestrohrstärke von 3,6 mm„ aus, und gibt dem Rohr noch eine “Restlebensdauer von 2 Jahren„.

Dabei ging der TÜV von einer jährlichen Wanddickenminderung durch Rost von 0,5 mm und von den Molchergebnissen 2011 aus, und berücksichtigte auch eine mögliche Abweichung von 7 mm gegenüber dem Molchergebnis (Blatt 153).

Vor dem nächsten TÜV-Gutachten vom 19.12.2013, ein knappes halbes Jahr später, waren an drei Stellen Ausgrabungen vorgenommen worden. Die bewiesen, dass die Molchergebnisse um teilweise über 100 % zu niedrig lagen; an einer Stelle war die Wanddicke sogar um 4 mm durch Rost gemindert (statt 1,9 mm wie der Molch angegeben hatte). An dieser Stelle betrug die Wanddicke also nur noch 3,1 mm (das Rohr hatte ursprünglich eine Wanddicke von 7,1 mm)! (Alle Angaben auf Blatt 162 der Akten der Bezirksregierung.)

Entsprechend dem vorherigen Gutachten vom 5.7.13 hätte das Rohr sofort still gelegt werden müssen: Dort waren ja 3,6 mm Mindestrohrstärke gefordert - jetzt erwies sich, dass das Rohr mindestens an einer Stelle nur noch eine Stärke von 3,1 mm hatte!

Was macht der TÜV? Er setzte er einfach die Maßstäbe herab, die er früher selbst gesetzt hatte, herab; so konnte Bayer, der das Gutachten bestellt und bezahlt hatte, weiter CO durch das Rohr jagen:

* Zunächst wird die jährliche Korrosionsrate herab gesetzt: Auf Blatt 163 der Akten heißt es in dem Bericht des TÜV vom 19.12.13: “Aufgrund von Laboruntersuchungen und Erfahrungswerten ist bei einer freien Korrosion in Wässern realistisch eher von einer maximalen Korrosionsrate von ca 0,2 bis 0,25 mm/a auszugehen„. Wobei völlig offen bleibt, welche “Untersuchungen„ und “Erfahrungen„ das sein sollen, die vorher mehr als doppelt so hohen Korrosionswerte hinfällig werden lassen.

* Und zum anderen soll nach dem “Technischen Regelwerk„ plötzlich eine “Mindestwanddicke von 2 mm„ ausreichend sein, die der TÜV großzügig wegen möglicher Molchfehler auf 2,5 mm erhöht. (Blatt 164) Warum aber das “Technische Regelwerk„ im Juli 2013 noch eine Wanddicke von mindestens 3,6 mm als “Mindestrohrstärke" für erforderlich hielt (Blatt 153), jetzt im Dezember aber 2,5 mm für ausreichend erhält, bleibt völlig offen, - oder auch nicht: Denn inzwischen waren ja schon 3,1 mm gemessen worden...

Diese Methoden des TÜV, innerhalb von fünf Monaten drastisch die Sicherheits-Anforderungen so zu senken, dass Bayer die CO-Pipeline weiter betreiben kann, sind mehr als fragwürdig. Die Bezirksregierung hätte als Aufsichtsbehörde dies erkennen, sofort überprüfen und bis zur endgültigen Klärung einen sofortigen Stopp des CO-Transports veranlassen müssen. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.

Welche Rolle Bayer bei diesem Vorgang gespielt hat, wird zu untersuchen sein. Nicht unerwartet ist auf jeden Fall zu registrieren, dass Bayer sich durch 4 mm Rost und einer Wanddicke von nur noch 3,1 mm nicht im Transport von hochgiftigem CO hat hindern lassen.

Mit freundlichen Grüssen

Gottfried Schweitzer

Dhünnaue

CBG Redaktion

5. Mai 2014

Neue Autobahnbrücke bei Leverkusen

Gefahrstoffe von BAYER erhöhen Baukosten

Das Verkehrsministerium NRW hat sich in einem Schreiben an die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zu den Kosten der neuen Autobahnbrücke in Leverkusen geäußert. Die Erhöhung der Baukosten durch die Gefahrstoffe der ehemaligen Deponie Dhünnaue müssten demnach von der öffentlichen Hand getragen werden. Der damalige Verursacher, der BAYER-Konzern, werde nicht belangt. Die CBG hatte zuvor gefordert, dass das Unternehmen die Mehrkosten übernehmen müsse.

Die einstmals für 40.000 Autos geplante Brücke wird heute von täglich 120.000 Pkw benutzt. Ständig treten dadurch neue Risse auf. Um sie zu flicken, und die Brücke vor dem Einsturz zu bewahren, sind jeden Tag drei Prüfteams und ein Schweißtrupp im Einsatz. Weil die Brücke so marode ist, dürfen Autos nicht mehr schneller als 60 km/h fahren.

Erschwert wird der Neubau, da die Deponie den einzig möglichen Platz zum Bau der Pfeiler der neuen Brücke bietet. Über 40 Jahre lang hatte der Chemiekonzern hier seinen Müll abgelagert: 6,5 Millionen Tonnen. Stoffe mit hohen Konzentrationen an Arsen, Blei, Chrom und Kadmium sind darunter, ebenso zahlreiche organische Verbindungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorbenzole und -toluole.

In einen solchen Chemiecocktail Brückenfundamente zu setzen, sei nicht ungefährlich, so Manfred Curbach, denn einige Stoffe können den Beton der Brückenpfeiler angreifen. Der Professor für Massivbau an der Technischen Universität Dresden äußerte jedoch im Deutschlandfunk, dass das Problem beherrschbar sei: „Man muss es vorher planen, man muss genau erkunden, welche Stoffe da vorhanden sind, welche davon den Beton angreifen könnten. Da sind es vor allem Chloride die berücksichtigt werden müssten, aber auch das ist dann kein Problem, weil man dafür Lösungen dann hat.“ Zum Beispiel durch spezielle Betonmischungen, denen die aggressiven Schadstoffe nichts anhaben können.

Gegenwärtig werden in dem Gelände Erkundungsbohrungen durchgeführt, mit denen die Ingenieure die Deponie auf ihre chemische Zusammensetzung und auf ihre Tragfähigkeit hin untersuchen. Denn in die Deponie müssen nicht nur die Pfeiler der neuen Brücke gesetzt werden, sondern auch ein Teil der Autobahn muss hier hin verlegt werden, um die neue Brücke zu erreichen.

Sven Sieberth vom Landesbetrieb Straßenbau NRW im Deutschlandfunk: „Die Deponie ist abgedichtet, sie ist geschützt, auch von Oberflächenwasser. Also es könnte sein, wenn man Bereiche freilegt, dass das Material, was im Moment standfest ist, und tragfähig ist, dass es durch Witterungseinflüsse wie Regen dann aufweicht und keinen tragfähigen Untergrund hinterlässt. Also das worst case scenario wäre dann, dass man ich sag mal im schlimmsten Fall eine Betonplatte über die Deponie legen müsste also im Prinzip wie ein Brückenbauwerk. Aber das wollen wir nicht hoffen, weil das würde zu immensen Mehrkosten dann auch führen.“ Möglicherweise reiche es aber auch aus, einige Meter Boden auf der Deponie durch tragfähiges Material zu ersetzen. Welche Variante realistisch ist, werden die Untersuchungen der nächsten Monate zeigen.

Kampagne zur Dhünnaue

Wolfgang Plischke

CBG Redaktion

Presse Information vom 30. April 2014

Verabschiedung von BAYER-Vorstandsmitglied Wolfgang Plischke

„Management geht notfalls über Leichen“

Auf der gestrigen Hauptversammlung der BAYER AG wurde das Vorstandsmitglied Wolfgang Plischke mit warmen Worten verabschiedet. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren erinnert zu diesem Anlass an zwei Stationen aus Plischkes Karriere:

Im Jahr 1996 entschuldigte sich die japanische BAYER-Tochterfirma Bayer Yakuhin bei den Opfern HIV-verseuchter Blutpräparate. Wörtlich hieß es in der damaligen Erklärung des Konzerns: Wir „fühlen uns für die Schäden der HIV-infizierten Bluterkranken tief verantwortlich” und wir „entschuldigen uns von Herzen, den Opfern sowohl physisch wie psychisch großen Schaden zugefügt zu haben.” Zudem wurde eine Entschädigungslösung vereinbart, die weit über den Regelungen in Europa oder den USA lag. Geschäftsführer von Bayer Yakuhin zu diesem Zeitpunkt war Wolfgang Plischke.

Gegenüber europäischen oder amerikanischen Opfern hat BAYER eine Entschuldigung jedoch stets abgelehnt. Hierzu Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir kooperieren eng mit infizierten Blutern und wissen daher, dass für viele von ihnen eine Entschuldigung von großer Bedeutung ist. Es würde von menschlicher Größe zeugen, wenn Wolfgang Plischke seinen heutigen Abschied nützen würde, für die Betroffenen hierzulande ähnliche Worte zu finden wie damals in Japan.“

Nach seiner Station in Japan wurde Plischke Leiter der US-amerikanischen Pharma-Sparte von BAYER. In den USA lagen BAYER ab 1999 zahlreiche Berichte über schwere Nebenwirkungen von Lipobay vor. Insbesondere bewirkte die Einnahme des Cholesterin-Senkers einen Muskelzerfall (sog. Rhabdomyolyse), die zu Nierenversagen führen kann. BAYER verkaufte zu diesem Zeitpunkt Lipobay mit einer Konzentration von 0,3 mg pro Tablette. Obwohl die Nebenwirkungen schon mit dieser relativ niedrigen Konzentration weit gravierender waren als bei Konkurrenz-Präparaten, wurde in den USA im Jahr 2000 Lipobay mit einer Konzentration von 0,8 mg auf den Markt gebracht.

Sogar Wissenschaftler von BAYER warnten das Management vor diesem Schritt. Interne Papiere, die von US-Gerichten später veröffentlicht wurden, zeigen, dass der Geschäftsleitung unter Wolfgang Plischke die Warnungen im Detail bekannt waren. Sie setzte sich jedoch bewusst darüber hinweg. Die Mehrzahl der Todesfälle erfolgte durch Tabletten mit der Konzentration von 0,8 mg. Im August 2001 schließlich wurde Lipobay vom Markt genommen. BAYER leistete Vergleichs-Zahlungen von über einer Milliarde Euro.

Philipp Mimkes ergänzt: „Die Zahlungen machen die Toten nicht wieder lebendig. Insofern ist Lipobay eines der vielen Beispiele einer Vermarktung von Pharmazeutika, die notfalls über Leichen geht. Einer der Protagonisten dieses Prinzips heißt Wolfgang Plischke.“
In zwei Jahren soll Plischke in den Aufsichtsrat von BAYER aufgenommen werden.

[MSF] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

29. April 2014

Bayer-Hauptversammlung in Köln:

Ärzte ohne Grenzen kritisiert Konzern-Chef Dekkers und fordert Umdenken bei Forschung und Entwicklung

Heute findet die Hauptversammlung des Pharmakonzerns Bayer in Köln statt. Auch Philipp Frisch, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland, nimmt teil und wird sprechen. Anlässlich der von Konzern-Chef Marijn Dekkers zum Jahreswechsel gemachten Äußerung, Bayer habe das Krebsmittel Nexavar „nicht für den indischen Markt entwickelt, sondern für Patienten im Westen, die es sich leisten können“ fordert Frisch ein grundsätzliches Umdenken und eine neue Prioritätensetzung in der globalen Gesundheitspolitik:

„Dekkers‘ Zitat fasst alles zusammen, was heute im globalen Gesundheitsbereich falsch läuft: Medikamente nur für Reiche, Forschung soll durch Monopolversprechen und Patente angereizt werden. Dabei wissen wir längst, dass das nicht funktioniert. Und auch, dass es nicht so sein muss. Längst gibt es alternative Forschungsanreize wie Prämien, öffentliche Forschung und Produktentwicklungspartnerschaften, die ganz ohne Patentmonopole auskommen.

Doch über Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit entscheidet heute noch immer millionenfach das Portemonnaie. Medikamente sind oft entweder unerschwinglich teuer - oder es gibt erst gar keine wirksame und sichere Therapie.

Unsere Mitarbeiter behandeln weltweit in mehr als 60 Ländern jährlich 285.000 HIV/Aids-Patienten mit antiretroviralen Medikamenten, über 30.000 Tuberkulose-Fälle sowie 1,6 Millionen Malaria-Patienten. Für Pharmaunternehmen sind diese Menschen als Abnehmer nicht interessant, daher findet für sie auch kaum Forschung statt.

Das heutige Patentsystem versagt auf ganzer Linie. Private Konzerne forschen primär nicht an den Krankheiten, die das größte Leid verursachen, sondern an denen, die den größten Gewinn versprechen. Von den 2000 bis 2011 neu zugelassenen 336 Wirkstoffen waren nur 4 wirksam gegen vernachlässigte Krankheiten – und das obwohl weltweit bis zu einer Milliarde Menschen an diesen leiden. Außerdem sorgen Marktmonopole, die Unternehmen durch Patente gewinnen, dafür, dass lebensnotwendige Medikamente für Millionen von Menschen unerschwinglich sind.

Wir brauchen endlich eine andere Prioritätensetzung in der Gesundheitspolitik. Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation wird schon seit Jahren über innovative Anreizmechanismen gesprochen, die ganz ohne Patentmonopole auskommen. Nicht zuletzt die Lobbymacht der Pharmaunternehmen und die Interessen der reichen Industrieländer, in denen diese ihren Sitz haben, verhindern bislang aber mutige Schritte.“

[Bienensterben] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

MEDIA KONTAKT:
(US) Brett Abrams : brett@fitzgibbonmedia.com
(Deutschland und EU): Anne Isakowitsch: anne@sumofus.org

Auf der Bayer Hauptversammlung fordern Aktivisten und Aktionäre, dass Bayer die Produktion von bienentötenden Pestizide einstellt und seine Klage gegen das Pestizid-Verbot der Europäischen Kommission zurückzieht

KÖLN, DEUTSCHLAND -- Auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 29. April fordern Aktivisten von SumOfUs.org, die kritischen Aktionäre von Coordination Bayer Gefahren (CBG) und europäische Imker, dass der Konzern seine Klage gegen das Pestizid-Verbot von Neonikotinoiden zurückzieht und nicht-toxische Alternativen entwickelt.

Während der Hauptversammlung wird SumOfUs.org Campaignerin Anne Isakowitsch eine Petition an den Vorstand von Bayer übergeben. Über 635.000 Menschen haben die Petition von SumOfUs.org unterzeichnet, um Bayer aufzufordern seine Klage gegen die Europäische Kommission zurückzuziehen. Bayer verklagt die Europäische Kommission, weil diese den Verkauf von Neonikotinoiden verboten hat.

Die Petition finden Sie hier: http://action.sumofus.org/a/bayer-bees-lawsuit/?sub=pr

“Bayer Aktionäre sollten sich fragen, wie viele weitere Millionen von ihrem Geld für Lobbyisten und Anwälte verschwendet werden sollen, um ein gerechtfertigtes Verbot für bienentötende Pestizide anzugreifen” sagt Anne Isakowitsch, Campaignerin bei SumOfUs.org. “Anstatt Geld zu verschwenden, sollte Bayer sich den Problemen stellen und Alternativen für Neonikotinoide finden. Bayer sollte sich auf seine lange und beeindruckende Tradition besinnen, Lösungen für die schwierigsten Probleme zu finden und sich auf Innovation anstelle von Rechtsstreitigkeiten konzentrieren!”

Ein neuer Bericht von Friends of the Earth zeigt, wie Bayer, Syngenta und Monsanto Milliarden von Dollar ausgeben und die gleichen PR-Taktiken wie die Tabakindustrie verwenden, um ihre bienentötenden Pestiziden zu vermarkten.

Für mehr Informationen oder für Interviews mit SumOfUs oder den kritischen Aktionären, kontaktieren Sie bitte Anne Isakowitsch 0177 654 80 62 oder über email anne@sumofus.org

  • # # # #

SumOfUs.org ist eine weltweiter Zusammenschluss von Verbraucher/innen, Investor/innen und Arbeitnehmer/innen, die gemeinsam Konzerne zur Rechenschaft ziehen und sich für eine neue nachhaltige und gerechte Weltwirtschaft einsetzen.

[Greenpeace] Bienensterben

CBG Redaktion

Greenpeace, 16. April 2014

Aktivisten protestieren bei Chemiekonzern Bayer gegen Bienenkiller

Greenpeace findet Agrargifte im Bienen-Pollen

Gegen die Produktion und Verwendung bienengefährdender Pestizide protestieren Greenpeace-Aktivisten heute vor dem Bayer-Hauptsitz in Leverkusen. Auf einem 17 mal 10 Meter großen Fotobanner am Gebäude fordern Bienen den Chemiekonzern auf: „Stop killing us!“. Anlass für den Protest sind Gift-Funde in Bienen-Pollen, darunter auch Pestizide von Bayer.

Ein neuer Greenpeace-Report fasst die EU-weite Untersuchung zusammen (http://bit.ly/1gyaLiM). „Diese Gifte tragen mit Sicherheit zum Bienensterben bei“, sagt Dirk Zimmermann, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. „Wir brauchen dringend ein gesetzliches Vollverbot für bienengefährdende Pestizide.“

Der Greenpeace-Report „Gift im Bienengepäck“ basiert auf 107 Pollenproben aus dem Jahr 2013, die von Bienen in zwölf Ländern gesammelt wurden, sowie 25 Proben von Bienenbrot (im Bienenstock eingelagerter Pollen) aus sieben Ländern. Das beauftragte Labor hat in Pollen Pestizidcocktails mit bis zu 17 Agrargiften gefunden. In Deutschland gesammelter Pollen enthält in 8 von 15 Fällen das Bayer-Neonicotinoid Thiacloprid.
Politiker müssen Gefahr durch umfassende Verbote verringern

Die Bestäubung durch Bienen ist äußerst wichtig für Qualität und Ertrag der landwirtschaftlichen Produktion. Das weltweit beobachtete Bienensterben liegt auch an der fortschreitenden Industrialisierung der Landwirtschaft. Zudem verstärken Parasiten, Krankheiten und Klimawandel das Problem. Nur wenige dieser Faktoren lassen sich wie Pestizide aber politisch regulieren. Den Einsatz bestimmter bienengefährlicher Pestizide schränkte die EU im Jahr 2013 vorübergehend ein: Für vier Wirkstoffe gilt ein zweijähriges Verbot bestimmter Anwendungen.

Mit Imidacloprid und Clothianidin, beides hochwirksame Nervengifte aus der Gruppe der umstrittenen Neonicotinoide, sind zwei Wirkstoffe von Bayer von dem zeitweiligen Verbot betroffen. Wie auch BASF und Syngenta hat Bayer Klage gegen die Verbote eingereicht, obwohl die Gefährlichkeit von Bayer-Pestiziden für Bienen wissenschaftlich belegt ist. „Bayer ignoriert diese Erkenntnisse und handelt mit der Klage gegen die EU-Verbote verantwortungslos“, so Zimmermann. Greenpeace fordert von Bayer, die Klage gegen die Europäische Kommission zurückzuziehen und die für Bienen gefährlichsten Pestizide vom Markt zu nehmen.

Doch vor allem die Politik ist nach Ansicht der unabhängigen Umweltschutzorganisation gefordert, besonders der deutsche Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Die Verbote müssen ausgeweitet werden, da es zu viele Ausnahmen gibt. Zudem ist das zweijährige Verbot zu kurz. Nur vollständige und dauerhafte Verbote können den Bienen und der Landwirtschaft wirklich helfen.

[gallery]

[Aufsichtsrat] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Wahl zum Aufsichtsrat: CBG schlägt unabhängige Kandidatin vor

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat den folgenden Gegenantrag zur Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April eingereicht:

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat will das Mandat von Prof. Ernst-Ludwig Winnacker um zwei Jahre verlängern. Wir schlagen vor, stattdessen Christiane Schnura, Mit-Gründerin der Coordination gegen BAYER-Gefahren, zu berufen.

Der Multifunktionär Ernst-Ludwig Winnacker, einst Präsident der Deutschen For-schungsgemeinschaft, Mitglied des Nationalen Ethikrats und Kurator zahlreicher Stif-tungen, gehört zu den einflussreichsten Gentechnik-Propagandisten in Deutschland. Als solcher ist Winnacker mitverantwortlich für das Festhalten von BAYER an umwelt- und gesundheitsschädlichen Verfahren. So verkauft BAYER weiterhin Saatgut, das gegen gefährliche Herbizide wie Glufosinat und Glyphosat tolerant ist. Wegen der Zu-nahme resistenter Wildkräuter müssen immer größere Herbizidmengen oder sogar mehrere Wirkstoffe eingesetzt werden. Aktuell erhöht BAYER in den USA die Produk-tion von Glufosinat, obwohl der Wirkstoff wegen seiner hohen Risiken in der EU keine erneute Zulassung erhalten darf.

Von Winnackers langjährigen Versprechen wurde keines gehalten: weder wurde durch die Gentechnik der Einsatz von Agrogiften reduziert, noch konnte die Ernäh-rungssicherheit verbessert werden. Winnacker sollte dringend abgewählt werden, um eine Kontrolle des Konzerns unter ökologischen Gesichtspunkten zu ermöglichen.

Christiane Schnura, Sozialpädagogin, Düsseldorf, ist Mitgründerin der Coordination gegen BAYER-Gefahren und arbeitet seit 35 Jahren zu den Risiken, die von der Ge-schäftspolitik von BAYER ausgehen. Frau Schnura hat zahlreiche Verstöße des Kon-zerns gegen Menschenrechte und Umweltschutzauflagen publik gemacht. Somit ist sie prädestiniert für eine gründliche, von Profitinteressen unabhängige Kontrolle des BAYER-Vorstands. Durch die Wahl von Frau Schnura wird zudem der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat erhöht.

Bienensterben

CBG Redaktion

Leverkusener Anzeiger, 15. April 2014

Leverkusen: Insektengift ließ Bienen sterben

Nachdem mysteriösen Bienensterben in Hitdorf und Rheindorf liegt nun ein erstes Untersuchungsergebnis vor. Das Julius-Kühn-Institut macht einen Wirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide für das Bienensterben verantwortlich.

Auf der Suche nach der Ursache für den Tod von einer Million Bienen in Rheindorf-Süd und Hitdorf sind die Behörden einen Schritt weiter. Gestern wurde bekanntgegeben, dass die Bienen das Insektizid Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide aufgenommen haben. Dagegen fehlen aber Erkenntnisse, auf welchem Feld oder auf welchem Weg das Insektengift in die Umwelt und damit in Kontakt mit den Millionen Bienen gelangt ist. Laut einem Pressesprecher der Landwirtschaftskammer in Bonn hat man eine Vielzahl Pflanzen von den umliegenden Feldern und Anpflanzungen gesammelt und untersucht – doch alle Proben seien negativ. Damit sind die Felder der Landwirte der Umgebung anscheinend unverdächtig. Lediglich das Ergebnis einer Erdbeerprobe stehe noch aus. Das Mittel könne „illegal, aus Dummheit oder durch einen Unfall“ in die Umwelt gelangt sein, sagte der Sprecher.

Neonicotinoide seien nicht verboten, ihre Anwendung sei aber strengen Regeln unterworfen. Sie dürfen nicht während der Blüte gespritzt werden, denn dann sei das Gift gefährlich für alle Pollen sammelnden Insekten, also auch für Bienen. Nach Vorschrift angewendet, sei ein Bienensterben wie in Rheindorf nicht möglich. Das als Spritz- oder Saatgut-Beizmittel verwendete Insektengift stand schon oft in der Kritik von Umweltschützern. Imker protestieren seit Jahren auf den Hauptversammlungen der Bayer AG gegen das Mittel wegen der Gefahren für die Umwelt, die sie dem Wirkstoff beimessen. Bayer Crop Science vertreibt das Mittel unter dem Produktnamen Poncho.

Das Leverkusener Bienensterben ist nicht das erste im Zusammenhang mit dem Wirkstoff. Die Suche nach der Ursache geht weiter: Die Ermittlungen leiten der Pflanzenschutzdienst NRW gemeinsam mit der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius-Kühn-Instituts. Von dem Bienensterben sind 20 bis 30 Bienenvölker betroffen, die sechs Imkern gehören. Von Ralf Krieger

alle Infos zur Kampagne

Xarelto

CBG Redaktion

Mit aller Macht versuchen Boehringer und Bayer ihre neuen Gerinnungshemmer (Pradaxa, Xarelto) in den Markt zu drücken. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern hat eine detaillierte Kritik der Präparate veröffentlicht

Neue orale Antikoagulantien: Wenn die Wahrheit hinter den Versprechen zurückbleibt

11. April 2014 -- Die neuen oralen Antikoagulantien (NOAKs) sind angetreten, Phenprocoumon bzw. Warfarin als Standard der Antikoagulation in der Prävention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei erwachsenen Patienten mit nicht valvulärem Vorhofflimmern abzulösen. Dabei werden zum Teil auch drastische Mittel angewandt, um ein zwar in manchen Fällen schwieriges, aber durch und durch vertrautes, bekanntes und effektives Mittel aus dem Markt zu drängen.
Dies gelingt offenbar nicht mit der Geschwindigkeit, wie sich dies die Hersteller der NOAKs vorgestellt haben. Wie anders sonst sollten wir dieunentwegten Marketingstrategien und – bemühungen verstehen, die teilweise Stilblüten treiben, wenn die Mittel doch selbstredend so viel besser sind.
Aber gerade da ist der springende Punkt: Sind NOAKs wirklich besser und patientenfreundlicher als Marcumar®? Wir haben in sieben Thesen und Gegenthesen die Punkte zusammengefasst, die für die Anwendung in der Praxis wichtig sind.

1. NOAKs sind wirksamer als Phenprocoumon/Warfarin
In den Zulassungsstudien wurden - wenn überhaupt - minimale absolute Vorteile in Bezug auf den primären Endpunkt gesehen (Number needed to treat: 270 bis 333). Was gerne übersehen wird: Der kleine Vorteil war der schlechten Einstellung der INR im Warfarin-Arm geschuldet. Ein Patient, der mindestens zwei Drittel der Zeit im therapeutischen Fenster (INR zwischen 2 und 3) liegt, hat keinen Wirksamkeitsvorteil mehr. Bei längerer Zeit im therapeutischen INR-Bereich ist der Patient mit Phenprocoumon sogar besser eingestellt.

2. NOAKs sind patientenfreundlicher und einfacher in der Anwendung
Als großer Vorteil wird die orale Gabe ohne Monitor ing beschrieben. Auf den ersten Blick erscheint das schlüssig. Was man aber wissen muss: Die Halbwertszeit der NOAKs ist so kurz, dass manche sogar zweimal täglich eingenommen werden müssen. Das Vergessen einer Dosis kann fatale Folgen haben, anders als bei Phenprocoumon.
Weiter werden die „lästigen Laborkontrollen“ verteufelt. Was verschwiegen wird: Der Arzt hat keine Möglichkeit, den Gerinnungsstatus eines NOAK-Patienten zu überprüfen. Er weiß letztendlich überhaupt nicht, ob sein Patient gut oder schlecht eingestellt ist. Aber Hauptsache: Eingestellt! Das muss nicht unbedingt beruhigen. Von den Herstellern werden in den Fachinformationen zwar Tests beschrieben, die aber auf Grund der kurzen Halbwertszeit der NOAKs keine Aussage über die Compliance des Patienten und die langfristige Güte der Einstellung zulassen. Außerdem sind diese auch nicht validiert. Die Messung der INR jedenfalls ist unter NOAKs unzuverlässig und wird nicht empfohlen.

3. NOAKs haben weniger Interaktionen
Diese These ist in zweifacher Hinsicht eine Mär: Zum einen gibt es auch für NOAKs zahlreiche Arzneimittel, die bekanntermaßen zu teils schwerwiegenden Interaktionen führen können. Zum Zweiten werden Interaktionen zwischen Marcumar® und anderen Dauermedikamenten aber gerade durch die Laborkontrollen abgebildet und die Dosis wird entsprechend eingestellt. Das als Nachteil apostrophierte Monitoring wird hier zum großen Vorteil – übrigens auch bei Interaktionen mit Nahrungsmitteln. Bei NOAKs können diese Zusammenhänge nicht überwacht werden.

4. Auf NOAKs eingestellte Patienten soll man nicht auf Phenprocoumon umstellen
Die Umstellung von NOAKs auf Phenprocoumon geht sogar einfacher als anders herum. Da Umstellungen häufig im Krankenhaus erfolgen, muss man sich der Frage stellen, ob diese Ein- oder Umstellung sinnvoll war. Wurde ein gut eingestellter Patient ohne Not in der Klinik von Phenprocoumon auf ein NOAK umgestellt, kann er sehr leicht wieder auf sein gewohntes Präparat umgestellt werden (siehe: http://www.degam.de/leitlinien-51.html). Hier schwingt sicher auch die Frage mit, welches Selbstverständnis der Vertragsarzt hat. Eine Klinikeinstellung oder –empfehlung hat keinen Richtliniencharakter, ja nicht einmal einen Leitliniencharakter. Eine juristische Diktion ist hier völlig fehl am Platz. Die im Frühjahr 2014 aktualisierte US-amerikanische Leitlinie empfiehlt explizit einen gut eingestellten Warfarin Patienten nicht umzustellen.

5. Die Patienten möchten die „modernere“ Therapie haben
Diese Forderung wird allenthalben erhoben, wenn der Patient nur ungenügend aufgeklärt ist. Er ist ja meist der Meinung, er wäre dann besser versorgt. Der Patient ist kein Konsument. Innovation in der Medizin geht zwangsläufig immer mit erhöhter Unsicherheit mangels langjähriger Erfahrung einher. Eine dezidierte Aufklärung über die Vor- und Nachteile vermitteln den Patienten die Gesamtschau der Problematik. Am Ende bleibt meist lediglich der vermeintliche Vorteil der fehlenden Blutentnahme, die von der Kasse des Patienten mit dem fast 20-fachen Preis bezahlt wird.

6. Das fehlende Antidot ist kein Problem, auch bei Phenprocoumon kann die Blutung nicht schlagartig gestillt werden.
Es ist in der medizinischen Routine durchaus ein großer Unterschied, ob der Arzt ein direktes Vitamin-K-Antidot einsetzen kann und darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten wie die Verabreichung von frischem Blutplasma oder Konzentraten mit Gerinnungsfaktoren hat und die Werte messen kann, oder ob man jemanden mit unbekanntem Gerinnungsstatus und ohne erprobtes Antidot ungeplant versorgen muss. Gerade die große Routine im Umgang mit Marcumar kann man nicht schnell und einfach ersetzen.

7. NOAKS werden von den Fachgesellschaften und Leitlinien empfohlen
Dies ist eigentlich fast ein Gegenargument, um NOAKs einzusetzen. Wenn man gesehen hat, mit welcher Geschwindigkeit die europäische kardiologische Gesellschaft (ESC) diese neuen Antikoagulantien in ihrer Leitlinie verankerthatte, wird einem fast schwindlig. Da war der dritte Vertreter noch gar nicht richtig im Markt, hatte er auch schon die Empfehlung dieser Leitlinie. Hier kann keine langjährige Erfahrung die Leitlinienschreiber getriggert haben, da waren andere Mechanismen am Werk. Dieses Vorgehen hat weder mit evidenzbasierter Medizin noch mit großer persönlicher Erfahrung zu tun.

weitere Infos zu Xarelto

[Xarelto] Gerinnungshemmer Xarelto:

CBG Redaktion

Erfahrungsbericht von Dr. Sigrid Süßmeyer (Internistin)

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies stellt eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrungen mit NOAKs seit 2011 bis heute dar und der Umgang damit, wie ich ihn subjektiv in dieser Zeit erfahren habe. Ich spreche hier ausschließlich über die Indikationen Vorhofflimmern, Beinvenenthrombose, Lungenembolie und Schlaganfall, nicht zur Prophylaxe von Thrombosen nach Gelenkersatz.

„Lobend“ erwähnen darf ich, daß von 14 Xarelto-Patienten 5 bisher noch nicht geblutet haben.

Ich fasse von 2011 bis 2014 zusammen: 9 von 14 Patienten Blutung, überwiegend gastrointestinal, auch Makrohämaturie. 1 von 14 Exitus. 4 von 14 lebensbedrohlicher Hb-Abfall meist mit Krankenhauseinweisung und EK-Gabe.

Die Blutungen betrafen überwiegend sehr alte Patienten mit multiplen Begleiterkrankungen. Die Blutungsquellen waren zum Teil Karzinome und Magenulcera, wie sie bei älteren Patienten vermehrt vorkommen, aber auch diffuse Blutungen ohne Nachweis o.g. Befunde. Letzteres legt nahe, dass hier echte Überdosierungen vorliegen, die bislang noch nicht in der Breite messbar sind.

Überwiegend „fragile“ polymorbide alte Patienten. Die Fa. Bayer machte ab 2012 besonders für diese Patientengruppe Werbung, die in der Zulassungsstudie jedoch explizit ausgeschlossen worden war. Diese Patientengruppe ist sehr lukrativ, da eine lebenslange Therapie die Regel ist und Vorhofflimmern mit dem Älterwerden häufiger auftritt (bis zu 10% aller Altersgenossen). Jetzt 2014 wird neuerdings der vorsichtige Umgang bei Geriatriepatienten angemahnt. Wieder ziehen die bekannten Referenten mit nun leisen Tönen durch das Land um den Flurschaden gering zu halten.

Die erste Zulassungsstudie (Rocket) wurde in den USA kritisiert wegen der unglaubhaft (und möglicherweise absichtlich) ineffektiven Warfarintherapie der Kontrollgruppe mit überwiegend nicht therapeutischen INR-Werten, das deutsche Ärzteblatt hat diesen Kritikpunkt übernommen. Die deutsche Marcumar-Therapie ist nicht zu vergleichen mit der der Studie zugrunde liegenden Warfarin-Therapie. Der größere Teil der Probanden ist in asiatischen Ländern, vor allem Indien angeworben worden. Mitteleuropäische medizinische Standards werden hier nicht in der vergleichenden Studie extra ausgewertet. Die Zulassung für das akute Koronarsyndrom wurde vom FDA 3x verweigert wegen der gehäuften Blutungskomplikationen und 2 unterschlagenen Todesfällen (!) und zu kurzem Beobachtungszeitraum.

Unabhängig von den Empfehlungen der deutschen und europäischen Leitlinienautoren und Fachgesellschaften, deren Interessenskonflikte hinlänglich bekannt sind (Deutsches Ärzteblatt, 2011), gibt es begründete Zweifel an der Verlässlichkeit der Medikamente.

In 5 Jahren wird es kein Marcumar mehr geben, waren die Worte von Herr Prof. Spannagl auf dem bayerischen Internistenkongress 2009 in München, diese Aussage wird von den hiesigen Chefärzte perserveriert als Beweis für die gelungene Manipulation der Ärzteschaft. Ich sehe mich in der Verantwortung, damit diese gefährliche Fehlentwicklung gestoppt wird und damit sich ein derart gefährliches Medikament nicht mehr rapide über das Land ausbreiten darf.

Seit über 20 Jahren behandele ich mit Marcumar ohne diese Flut von Komplikationen. Bei ca. 90 Marcumar-Patienten traten in 4 Jahren 4 Komplikationen auf: 1 Exitus nach jatrogener Überdosierung in ReHa-Klinik durch Hirnblutung (85J), 1 Hirnblutung durch jatrogene Überdosierung im Akut-Krankenhaus (78J), 1 intracerebraler Blutung und SAB mit Notfalltrepanation nach Sturz auf den Hinterkopf (90J,Thrombophilie mit LE u BVT) weiter mit Clexane 20tgl. 1 Makrohämaturie (89J,VHF) ohne Hb-Abfall bei normaler Zystoskopie, Marcumar weiter.

Ich rate zu Kreatinin-GFR, Hämocult und Hb-Monitoring (ggf Urinstix) noch in der Klinik und beim niedergelassen Arzt in wenigstens vierteljährlichem Abstand.

Früher (vor ca. 15 Jahren) waren Aufklärungsbögen - 3-seitig - vor Beginn der Antikoagulantientherapie verbreitet mit Aufklärung über GI-Blutungszeichen z.B. Teerstuhl, damit sich der Patient in diesem Fall umgehend bei Arzt oder Notaufnahme meldet. Das wäre für Heparin, Marcumar und NOAKs sinnvoll wieder einzuführen.

Blutungen und Todesfälle werden von Niedergelassenen und operativen Fächern aus verschiedenen Gründen nicht vollzählig gemeldet. Zu fordern wäre eine bundesweite Meldepflicht für Blutungen unter Antikoagulantien an zentraler Stelle. Insbesondere weil die Erfassung der Todesfälle und Komplikationen - zerfasert auf drei Anlaufstellen (Hersteller, AkdÄ, BfmAr) - zu keiner statistisch aussagekräftigen Aufarbeitung der Daten kommen kann.

Ich habe selbst erst nach Meldung mehrerer Komplikationen gemerkt, dass hier verschiedene (sehr anonyme!) Anlaufstellen mit Meldebögen zur Verfügung stehen. Lediglich die AkdÄ antwortet auf die Meldebögen schriftlich und sogar ein persönlicher Anruf zur Klärung von Fragen und Erfahrungsaustausch 2013 haben zum Vertrauen zu dieser Institution meinerseits geführt, so dass ich nur noch dorthin melden werde. Der zuständige Kollege von der AkdÄ war im übrigen der Erste und Einzige, der mir erklärte, dass die spezielle Wirungsweise der NOAKs die diffusen Haut- und Schleimhautblutungen erklärt, die unter Marcumar so nicht auftreten.Traurigerweise haben alle Pharmavertreter hierauf nicht hingewiesen. Ich hoffe, dass dieses so wichtige Institut mit öffentlichen Mitteln ausreichend ausgestattet wird. Die Übermacht der Pharmafirmen besteht ja vor allem durch ihr enormes Budget für Marketing. Die Fa. Bayer hat nach dem Artikel im Spiegel Nr. 37 9/2013 dann doch noch reagiert und einen Regionalmanager in der Praxis vorbeigeschickt, der unserem Praxispersonal eine spezielle Schulung anbot. Die Schreiben der Fa. häuften sich danach, doch bitte alle Fälle noch einmal zu melden, was ich aus Zeitgründen nicht machte. Meine Blutungsfälle sind jeweils einmal korrekt gemeldet. Die AkdÄ versicherte mir, dass Mehrfachmeldungen nicht sinnvoll seien. Irgendwie würden alle Fälle im BfArM zusammenlaufen. Das „Irgendwie“ sollte Gegenstand von politischen Entscheidungen werden. Auch das Bundesgesundheitsministerium sollte seinen Fokus auf diese das ganze Medizinsystem umwälzende Entwicklung lenken, allein schon wegen der gigantischen volkswirtschaftlichen Kosten.

Die Nierenwerte und das Alter und Gewicht der Patienten werden für Dosiskorrekturen beim Konkurrenzmedikament Eliquis verwendet. Das reicht aus meiner Sicht nicht aus. Die Kreatinin-Clearance - im Übrigen egal nach welcher Formel - ist bei immobilen Patienten kein valider Wert zur Einschätzung der Nierenfunktion. Die gleichzeitige Einnahme von Diuretika, insbesondere Schleifendiuretika verstärken die Ungenauigkeit.

Die einzige Lösung wäre die Einführung eines Monitoring wie für Pradaxa entwickelt, also eine echte Gerinnungskontrolle. Erstaunlicherweise wurde von der Fa. Boehringer-Ingelheim der Test zurückgehalten, weil er zum eigenen Schaden beweist, dass unter einer Dosis der Gerinnungsstatus viel zu stark variiert und dieses auch noch nachweislich zu Blutungen führt (a-t 3/2014).

Allenfalls die jüngeren (<70J), nicht polymorbiden, nierengesunden Patienten
erscheinen mir geeignet für eine Therapie mit NOAKs, wenn sie auf Risikosport und z.B. Motorradfahren verzichten und auf die Einnahme der überall verfügbaren Schmerzmittel aus der Gruppe der Nichtsteroidalen Antirheumatica (=NSAR).

Die Unvereinbarkeit der NOAKs mit Ibuprofen, Diclofenac, ASS wird zu wenig angemahnt bei Apothekern, Patienten und den Ärzten. Der schlimmste Fall von 1/2014 war ein 40 jähriger Mann, der eine sehr schwere Magenblutung mit Schocksymptomen hatte. Er hatte das Medikament seiner Mutter genommen. Der Missbrauch dieser Tabletten ist wegen der wenigen Arzt-Patienten-Kontakte (bei Marcumar in der Regel alle 3-4 Wochen) deshalb wahrscheinlicher, weil die regelmäßige Aufklärung über das Medikament fehlt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Sigrid Süßmeyer

Forderungen:

Echte Gerinnungstests
Monitoring Krea, Blutbild, Hämoccult

Aufklärungsbögen

Meldepflicht an einer zentralen Stelle

Bindung der Krankenhäuser an die Verordnungs-

Richtlinien der AkdÄ, die für niedergelassene Ärzte gelten

Entwicklung Pharmaindustrie-unabhängiger Leitlinien

Finanzierung Pharmaindustrie-unabhängiger Studien NOAK versus Phenprocoumon

Xarelto-Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Vorbereitungstreffen] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Jetzt Mitmachen: Protestaktion zur BAYER-Hauptversammlung

Vorbereitungstreffen am 23. April um 20.00 Uhr in der Alten Feuerwache (Köln)

Seit 30 Jahren steht die Hauptversammlung der BAYER AG im Zeichen heftiger Proteste. Zusammen mit Umweltorganisationen und Geschädigten prangert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) die Schattenseiten der Konzern-Profite an. Schwerpunkte in diesem Jahr sind Gesundheits-Schäden durch giftige PCB, risikoreiche Pharmaprodukte, die CO-Pipeline quer durch NRW und Gentech-Produkte von BAYER.

Hierbei benötigen wir Unterstützung! Jede/r kann mitmachen. Wir brauchen Hilfe beim Verteilen von Flugblättern, Fotografieren, Öffentlichkeitsarbeit, der Verlesung der Reden etc.

Alle Interessenten laden wir zu einem Vorbereitungstreffen ein. Es nehmen Axel Köhler-Schnura und Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG sowie weitere AktivistInnen teil.

=> Mittwoch, 23. April, 20.00 Uhr
=> Alte Feuerwache Köln (Raum 5), Melchiorstr. 3
=> Eintritt frei

Die Aktionen zur Hauptversammlung finden am Dienstag, 29. April ab 8.00 Uhr vor und in den Kölner Messehallen statt (Eingang Messehalle Nord).

Wer nicht zum Vorbereitungstreffen kommen kann, aber an den Aktionen teilnehmen möchte, bitte melden (mit vollständiger Postanschrift). Einen Eindruck von den Protesten bekommt man hier. Dort haben wir Fotos und Aktionsberichte aus den Vorjahren hochgeladen.

Für Umweltschutz und sichere Arbeitsplätze bei BAYER – weltweit! Für umwelt- und menschenverträgliche Produkte und Arbeitsplätze.

Neben ehrenamtlicher Hilfe brauchen wir für die Aktionen Geld. Spenden bitte an:
EthikBank 31 99 991
BLZ 830 944 95
IBAN (International Bank Account Number): DE94 830 944 95 000 31 99 991
BIC (Bank International Code): GENODEF1ETK
Online-Spenden aus dem In- und Ausland sind über PayPal auf unserer Internetseite möglich (www.cbgnetwork.org).