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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Duogynon] Gegenanträge Bayer HV

CBG Redaktion

12. April 2011

Duogynon-Opfer reichen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung ein

Die Opfer des hormonalen Schwangerschaftstests Duogynon haben einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Wörtlich heißt es darin:

Bereits in den 80er Jahren wurde durch Tierversuche nachgewiesen, dass Duogynon fruchtschädigend wirkt. Schering soll laut Auskunft ehemaliger Mitarbeiter selbst entsprechende Tierversuche durchgeführt haben. Die Ergebnisse dieser Tierversuche werden jedoch offensichtlich unter Verschluss gehalten. Die Existenz dieser Tierversuche wurde von Bayer – bisher jedenfalls – nicht bestritten. Über den Pressesprecher des Unternehmens wurde stets verkündet, dass ein Zusammenhang zwischen den Missbildungen der Föten und der Duogynon®-Einnahme der Mütter nicht positiv habe festgestellt werden können. Vor diesem Hintergrund kann man es den betroffenen Geschädigten aber auch der gesamten Öffentlichkeit nicht plausibel machen, warum denn dann das Unternehmen die Akten nicht offenlegt. Es ist bekannt, dass die Frage der Offenlegung der Akten zu Duogynon auch unternehmensintern kontrovers diskutiert wird.

=> Bitte lesen Sie hier den vollständigen Gegenantrag
=> alle Infos zur Hauptversammlung

[Tierversuche] Tierversuche bei BAYER

CBG Redaktion

11. April 2011

Gegenanträge der People for the Ethical Treatment of Animals (Peta) zur Hauptversammlung am 29. April 2011

BAYER Aktiengesellschaft
Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung)
Kaiser-Wilhelm-Allee
51368 Leverkusen

Hiermit zeige ich an, dass ich zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für die folgenden Gegenanträge zu stimmen. Um Mitteilung dieser Gegenanträge sowie der Begründungen darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: In der Folge einer kürzlich erfolgten Undercover-Recherche in dem in den USA ansässigen Vertragslabor Professional Laboratory and Research Services, Inc. (PLRS), wo Tiere schwer misshandelt wurden und weit über das Maß der beauftragten Tests hinaus litten, gab Bayer zu, PLRS beauftragt zu haben, eine dreimonatige Studie an Hunden während des Zeitraumes der Ermittlung durchzuführen. In einer vom 15. September 2010 datierenden E-Mail schrieben die Vorsitzenden von Bayer Liam Condon1 und Helmut Schäfers2 an eine besorgte Person: „In dem im Video genannten Zeitraum wurde von November 2009 bis Februar 2010 eine drei-monatige Studie an Hunden durchgeführt.“

Die Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen besagen explizit, dass Tiere, die von dem Unternehmen für Experimente verwendet werden, unter Einhaltung von „allen nationalen, zwischenstaatlichen und lokalen Gesetzen und Bestimmungen“3 „unter fachgemäßen Bedingungen“4 gehalten und „respektvoll“5 behandelt werden. Die Grundsätze bestätigen weiterhin: „Es wird nur ausgebildetes und qualifiziertes Personal zur Pflege und Behandlung der Versuchstiere eingesetzt.“6 In dem Absatz zu externen Labors legen die Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen fest: „Mit Tierversuchen, die wir nicht selbst durchführen, beauftragen wir nur solche externen Vertragslabors, deren Arbeit mit unseren Grundsätzen in Einklang steht.“7

Dennoch zeigte Dokumentations- und Videomaterial8 von der Recherche bei PLRS als eindeutige Verstöße gegen die Grundsätze von Bayer, dass:

· kranken und verletzten Tieren regelmäßig tierärztliche Versorgung verweigert wurde;
· ein unzureichend anästhetisierter Hund strampelte, während ein ungelernter Mitarbeiter ihm mit einer Zange einen Zahn zog;
· Katzen in Käfige geworfen wurden;
· Katzen und Hunde mit Hochdruckreinigern, die Bleichmittel, Seife und Wasser enthielten, abgespritzt wurden;
· Mitarbeiter die Tiere obszön beschimpften, während sie die Tiere umherzerrten, schmissen und traten;
· ein Angestellter mehrmals versuchte, die Krallen einer Katze herauszureißen, indem er die Katze gegen einen Gitterzaun drückte, so dass die Katze sich an die Abzäunung krallte, und er die Katze dann von der Abzäunung riss;
· die Räume, in denen die Tiere untergebracht waren, verdreckt und ohrenbetäubend laut waren.

Ein erster Ermittlungsbericht9, der vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) – jener Regierungsbehörde, die dafür zuständig ist, sicherzustellen, dass Mindesttierschutzstandards in US-Laboren eingehalten werden – eingereicht wurde, bestätigt ernsthafte Gesundheitsprobleme bei den Tieren und unterdurchschnittlich schlechte Haltungsbedingungen bei PLRS; eine umfassende Untersuchung läuft zur Zeit noch, das Labor hat mittlerweile geschlossen.

Bayer hat die Möglichkeiten und die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein Tier unter mangelnder tierärztlicher Versorgung, schlechter Haltung oder ausgesprochener Misshandlung leidet. Zudem hat Bayer eine ethische und finanzielle Verpflichtung, zu gewährleisten, dass eine minimale Anzahl an Tieren verwendet wird und die bestmögliche Forschung in der Produktentwicklung angewendet wird.4

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die oben beschriebenen Missstände und soll daher nicht entlastet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der People for the Ethical Treatment of Animals unter www.peta.de.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Bayer hat keine globale Selbstverpflichtung ausgesprochen, die Verwendung veralteter Tierversuche für Fälle, wo validierte tierfreie Alternativen vorhanden sind, gänzlich auslaufen zu lassen.

Dutzende moderne tierfreie Testmethoden wurden von zuständigen Behörden in den USA, der Europäischen Union, Japan, Kanada und andernorts auf der Welt validiert. Diese Methoden werden als vollständiger Ersatz für traditionelle, tier-basierte Toxizitätstests anerkannt. Diese Alternativen sind im Allgemeinen schneller, sensitiver, sicherer für den Verbraucher und günstiger als die traditionellen Tierversuche. In den EU-Ländern, in denen Bayer tätig ist, sind Unternehmen vom Gesetz her verpflichtet, diese Alternativ-Testmethoden anstelle von Tierversuchen zu verwenden.

In den traditionellen Tierversuchen, von denen Bayer Gebrauch macht, werden Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen rasiert, fixiert und reizende Chemikalien werden auf ihre nackte Haut aufgetragen. Bei einem anderen Versuch werden Kaninchen in speziellen Vorrichtungen fixiert und ihnen werden Chemikalien injiziert. Sie können Auswirkungen von Fieber über Atembeschwerden bis zu Kreislauf- und Organversagen – und sogar einen tödlichen Schock – erleiden. Bei Bayers oralen Toxizitätstests werden Hunde, Mäuse und Ratten dazu gezwungen, gewaltige Mengen einer Testchemikalie zu schlucken. Die Tiere können akute Bauchschmerzen, Durchfall, Krämpfe, Anfälle, Lähmungen und Blutungen aus Nase, Mund und Genitalien durchleiden, bevor sie letztendlich sterben.

Akkurate, humane, tierfreie Methoden stehen zur Verfügung, um diese Tests zu ersetzen. Die globale Einführung von tierfreien Testmethoden, die wissenschaftlich validiert wurden und als für die menschliche Gesundheit relevant erachtet werden, in allen Bayer-Anlagen und Vertragslaboren wird dem Unternehmen dabei helfen, die Verwendung von Mäusen, Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen und anderen Tieren in schmerzhaften, veralteten Versuchen zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit von Bayer-Produkten zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat hat keine ausreichenden Schritte unternommen, den gewaltigen Einsatz von Tieren in schmerzvollen und antiquierten Versuchen durch das Unternehmen zu vermindern, weshalb ihm die Entlastung zu verweigern ist.

Harald Ullmann
PETA Deutschland e.V., Benzstraße 1, 70839 Gerlingen

Fußnoten:
1 Geschäftsführer Bayer Vita GmbH
2 Leiter Unternehmenskommunikation
3 http:www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
4 Ibid.
5 Ibid.
6 Ibid.
7 Ibid.
8 http:
www.peta.de/plrsstoptierversuche
9 http://acissearch.aphis.usda.gov/LPASearch/faces/pdfpage.jspx?custid=827

Bienensterben

CBG Redaktion

Aufruf und Einladung zur

Imker-Demo in Köln

a n d e r H a u p t v e r s a m m l u n g d e r B A Y E R A G

F r e i t a g 2 9. A p r i l 2 0 1 1

8 bis 12 Uhr · Eingang Nord / Köln-Messe · Mülheimer Straße

BAYER - Gift für Bienen
ist das Motto der Demonstration. Bienen und deren Probleme:
Dem Vorstand der BAYER AG und aber auch den Aktionären, wollen wir ein Zeichen setzen. Das weltweite Bienensterben fördert den Ruf dieses Konzerns nicht. Deshalb sollen die Proteste der Imker das verstärken. Den Aktionären wollen wir deutlich machen – die Verantwortung und Moral kann man nicht am Bankschalter abgeben.

Stopp dem Bienensterben. Systemische Gifte gehören nicht in unser Lebensumfeld.
Wer zahlt den Schaden der Imker und an der Umwelt?

Viele Imker machen bitte mit.
Bitte sendet uns per Email – wer teilnimmt – an: info@berufsimker.de

Bei der Mitgliederversammlung im Januar 2011 in Soltau, haben die Mitglieder des DBIB eine Demonstration in Köln beschlossen. Schluss mit dem Bienensterben. An der Jahresversammlung 2011 der BAYER AG werden die Imker intensiv protestieren.

Imker kommt bitte - in weißer Imker-Kleidung - und Zubehör.

Manfred Hederer, Präsident, DBIB

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Veranstalter: Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund e.V. (gegr.1928 in Soltau)
Hofstattstrasse 22a • 86919 Utting · info@berufsimker.de   www.berufsimker.de
Fon +49 8806 924 509 · Handy +49 (0) 172 820 64 59 · Fax +49 (0) 88 06 924 972
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Bitte - an alle Freunde der Bienen – kommt zu uns und unterstützt die Imker.

[Bienensterben] Gegenanträge Bayer HV

CBG Redaktion

Presse Info vom 7. April 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER-Hauptversammlung am 29. April:

Gegenantrag zu Bienensterben durch BAYER-Pestizide

Die von BAYER hergestellten Pestizide Imidacloprid und Clothianidin sind für Bienensterben in aller Welt mitverantwortlich. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren weist bereits seit den 90er Jahren darauf hin, dass Agrargifte eine große Gefahr für Bienen und Wildinsekten darstellen. Obwohl die Pestizide in mehreren Ländern verboten wurden, stellt BAYER den Verkauf nicht ein. Wegen der verringerten Bestäubung gerät die Ernährungssicherheit weltweit in Gefahr.
Anfang März veröffentlichte die UN-Umweltbehörde UNEP einen Bericht zu Bienensterben in aller Welt. Die BAYER-Pestizide Poncho (Clothianidin) und Gaucho (Imidacloprid) aus der Substanzklasse der Neonicotinoide werden darin als Bedrohung zahlreicher Tiere bezeichnet. Wörtlich heißt es in der Untersuchung: „Systemische Insektizide, die zur Behandlung von Saatgut verwendet werden, wandern von den Wurzeln in die gesamte Pflanze und in die Blüten. Dadurch können bestäubende Insekten chronisch vergiftet werden. Eine Reihe von Studien belegen die hohe Toxizität von Wirkstoffen wie Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam für Tiere wie Katzen, Fische, Hasen, Vögel und Regenwürmer. Laboruntersuchungen zeigen, dass diese Chemikalien zu einem Verlust des Orientierungssinnes, einer Beeinträchtigung von Gedächtnis und Gehirnleistung sowie einer erhöhten Sterblichkeit führen“.

Die Wirkung von Clothianidin zeigte sich besonders eindringlich im Frühjahr 2008: Das Insektizid bewirkte in Süddeutschland das größte Bienensterben der vergangenen Jahrzehnte. Die Vergiftung erfolgte über behandeltes Mais-Saatgut und Verwehungen des staubförmigen Wirkstoffes auf benachbarte Äcker. Dennoch werden Poncho und Gaucho in der Landwirtschaft und im Gartenbau weiterhin eingesetzt. In Deutschland gingen dadurch im letzten Jahr etwa ein Viertel bis ein Drittel der Bienenvölker verloren. Zeitgleich verschwanden in vielen Regionen Wildbienen, Schmetterlinge und sonstige Nutzinsekten.
Im vergangenen Herbst gelangte eine interne Bewertung der US-Umweltbehörde EPA in die Öffentlichkeit. Darin werden die von BAYER vorgelegten Studien, die eine Ungefährlichkeit von Clothianidin belegen sollen, als „unzureichend“ bezeichnet. Dem EPA-Memorandum zufolge besteht besonders für Honigbienen ein großes Risiko. Da die in den USA bislang gültige vorläufige Zulassung auf eben diesen Studien beruht, haben amerikanische Umwelt- und Imkerverbände einen Entzug der Zulassung gefordert. Um diese Forderung zu untermauern, wurden 1,2 Millionen Unterschriften gesammelt.

Jüngste Forschungsergebnisse des Toxikologen Dr. Henk Tennekes belegen die Kritik. In dem Buch A disaster in the making weist Dr. Tennekes nach, dass die Langzeitrisiken von Neonicotinoiden weitaus größer sind, als bislang angenommen. Tennekes wörtlich: "Das Risiko von Pestiziden wie Imidacloprid und Thiacloprid wird wahrscheinlich enorm unterschätzt. Die bislang gültigen Grenzwerte wurden weitgehend aus Kurzzeit-Tests abgeleitet, die zudem von der Industrie selbst durchgeführt wurden. Würde man Langzeit-Versuche durchführen, könnten schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen verheerende Schäden auftreten. Damit kann erklärt werden, wieso schon geringe Mengen Imidacloprid längerfristig Bienensterben verursachen können“.

Dr. Tennekes fordert ein unverzügliches Verbot der Mittel: „Die Firma BAYER ist verantwortlich für eine drohende Umweltkatastrophe. Ein Verbot neonicotinoider Insektizide ist aus meiner Sicht dringend erforderlich, um weitere Bienen- und Vogelsterben abzuwenden“.

Auch die im vergangenen Sommer von italienischen Wissenschaftlern veröffentlichte Studie The puzzle of honey bee losses kommt zu dem Schluss, dass der Einfluss von Pestiziden für das weltweite Bienensterben unterschätzt wird und dass Forscher, die von der Chemie-Industrie finanziert werden, die Risiken oftmals bewusst ignorieren.

Neonicotinoide können wegen ihrer hohen Persistenz mehrere Jahren im Boden verbleiben. Selbst unbehandelte Pflanzen, auf deren Feldern die Substanzen in den Vorjahren eingesetzt wurden, können die im Boden befindlichen Giftstoffe über die Wurzeln aufnehmen und eine für Bienen gefährliche Konzentration enthalten.

Das Sterben der Bienen hat weitreichende Folgen für die weltweite Ökologie, aber auch für die Welternährungsgrundlagen. Bienen haben zentrale Bedeutung für die Bestäubung zahlreicher Pflanzen. Obwohl BAYER seit vielen Jahren auf die Ursachen hingewiesen wird und weltweit die Proteste Jahr für Jahr zunehmen, handelt der Konzern aus reinen Profitgründen nicht, sondern versucht immer wieder, von seiner Verantwortung abzulenken.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert wegen der Risiken für Bienen einen Verkaufs-Stopp für Gaucho und Poncho. In den hohen Umsatzzahlen von rund 800 Mio Euro ist der Grund zu sehen, weswegen sich BAYER trotz der gravierenden Umweltschäden mit Händen und Füßen gegen weitere Anwendungsverbote wehrt. Der Aufsichtsrat trägt hierfür eine Mitverantwortung.

Weitere Informationen zu Bienensterben

Bisphenol A

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. Februar 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bisphenol A: alle Risiko-Anwendungen verbieten!

Ab morgen EU-Verbot in Babyflaschen / Schäden bei Kleinkindern befürchtet / BAYER AG größter deutscher Produzent

Ab dem 1. März gilt EU-weit ein Verbot der Chemikalie Bisphenol A in Babyflaschen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, fordert jedoch weitergehende Verbote: „Bisphenol A muss endlich aus allen Produkten des täglichen Bedarfs verschwinden. Hormonaktive Substanzen haben in Produkten wie Trinkflaschen, Spielzeug und Konservendosen nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch die Hersteller darf nicht zur weiteren Gefährdung der Verbraucher führen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Bisphenol A (BPA) im Körper hormonaktiv wirkt. Schon geringste Dosen können das Nervensystem schädigen und bei Säuglingen zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die Chemikalie mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A einzuschränken - konnte sich bislang jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen.

Der Leverkusener BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen DOW CHEMICALS und HEXION, der saudiarabischen SABIC sowie zwei taiwanesischen Unternehmen zu den größten Herstellern von Bisphenol A. Weltweit wurden 2008 rund 5,2 Millionen Tonnen produziert – zwei Jahre zuvor waren es noch 3,8 Millionen. Allein in Europa wurden 2006 rund 1,5 Millionen Tonnen hergestellt, überwiegend von BAYER.

Die Kunststoff-Hersteller hatten jahrelang durch eigene Studien zu suggerieren versucht, dass ein wissenschaftlicher Konsens zu BPA fehlt. Tatsächlich stellten aber von weltweit rund 170 öffentlich finanzierten Untersuchungen mehr als 150 Studien negative Effekte schon bei niedrigen BPA-Konzentrationen fest. Dagegen kamen alle 13 von der Industrie geförderten Studien zu dem Schluss, Bisphenol A sei eher harmlos. Die jahrelang betriebene Kungelei von Herstellern und Behörden gipfelte in der Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA vor vier Jahren, den Grenzwert für Bisphenol A zu lockern. Hierbei berief sich die EFSA auf eine unveröffentlichte Studie, die das American Plastics Council in Auftrag gegeben hatte. Dem Lobbyverband gehören 13 Unternehmen an, darunter BASF, BAYER, SHELL und DOW CHEMICALS.

Kanada hatte Bisphenol A schon 2008 als „gefährliche Substanz“ deklariert und als erstes Land eine Verwendung in Babyflaschen untersagt. Dänemark, Schweden und Frankreich verhängten im vergangenen Jahr Verbote für alle Produkte, die mit Kindernahrung in Berührung kommen.

alle Infos zur Kampagne

MIC

CBG Redaktion

die taz greift unsere Kampagne zur MIC-Produktion von Bayer auf. Hier finden Sie alle Hintergründe.

26. Februar 2011, die tageszeitung

Urteil in den USA

Bayer muss auf „Bhopalgas“ verzichten

Ein US-Gericht hat dem Bayer-Konzern die Herstellung von Methylisocyanat erneut untersagt. In Indien führte es 1984 zum Tod tausender Menschen.

WASHINGTON taz | Ein US-Bundesrichter hat dem Bayer-Konzern erneut die Herstellung von Methylisocyanat (MIC), besser bekannt als „Bhopalgas“, per einstweiliger Verfügung untersagt. Joseph Goodwin ordnete am Mittwoch an, dass ein externer Gutachter die Fabrik in West Virgina inspizieren soll. Der Richter reagierte damit auf die Klage von 16 AnwohnerInnen. Sie versuchen seit der Katastrophe im indischen Bhopal, bei der im Dezember 1984 mehrere tausend Menschen ums Leben kamen, die Giftproduktion in Institute in West Virginia loszuwerden.

Die Anwälte von „Bayer CropScience“ haben bis zuletzt versucht, eine Verlängerung der erstmals Anfang Februar verhängten einstweiligen Verfügung zu verhindern. Noch in dieser Woche legten sie dem Richter ein von Bayer CropScience in Auftrag gegebenes Gutachten vor, das belegen soll, dass der Konzern alle Sicherheitsregeln für die Produktion von MIC einhält.

Ganz anders liest sich ein Brief von Rafael Moure-Eraso, Präsident der Aufsichtbehörde Chemical Safety Board. Er schreibt an Lisa Jackson, die Chefin der US-Umweltbehörde EPA, sowie an den Arbeitsschutz OSHA, dass Bayer CropScience lediglich 95 Prozent der Sicherheitsauflagen bei der MIC-Produktion erfülle. Unter anderem fehlten schriftliche Verhaltensregeln und sei die Ausbildung des Personals für den Umgang mit einer neuen MIC-Anlage noch nicht abgeschlossen.

Institute im Kanawha-Tal in West Virginia galt einmal als Chemiezentrum der Welt. Die Fabrik, in der unter anderem MIC hergestellt wird, existiert seit 1947. Und sie hat nacheinander den Großen der Branche gehört: Union Carbide, Rhône-Poulenc und Aventis. Seit 2002 wird sie von Bayer CropScience betrieben. Institute ist weltweit das einzige Bayer-Werk, das MIC produziert. Der deutsche Chemieriese benutzt MIC, um Aldicarb herzustellen, den Wirkstoff des Pestizids Temik. Letzteres wird in den USA unter anderem bei der Kartoffelzucht eingesetzt.

Im August 2008 kam es in dem Werk zu einer Explosion. Dabei kamen zwei Arbeiter ums Leben. Zwar war das MIC-Depot nicht von der Explosion betroffen. Doch die AnwohnerInnen verlangen seither umso stärker ein Ende der MIC-Produktion.
Ein Jahr nach der Explosion entschied Bayer CropScience, seine MIC-Lagerbestände um 80 Prozent zu reduzieren. Nach Umbauarbeiten für die verkleinerte Lagerhaltung sollte die MIC-Produktion in diesem Februar wieder aufgenommen werden. Allerdings nur noch für 18 Monate, wie der Konzern im Januar ankündigte. Bayer CropScience-Sprecher Ray Seneca begründet den für 2012 geplanten Ausstieg aus MIC damit, dass es „modernere Herbizide“ gäbe und dass Bayer CropScience keine Produkte der (toxischen) „WHO+1“- Kategorie mehr herstellen wolle.

Für die Inspekteure der US-Umweltbehörde EPA ist das Werk in Institute ein alter Bekannter. Seit 1982 mussten Bayer bzw. seine Vorgänger mehr als 200.000 Dollar Strafe zahlen und mehr als 1,3 Millionen Dollar für Verfügungen durch die EPA ausgeben. Auch die Umweltbehörde des Bundesstaats West Virginia hat zahlreiche Inspektionen in dem Werk durch geführt.

Am Mittwoch hat Richter Goodwin den Chemieingenieur Sam Mannan zum externen Experten bestimmt. Er soll die „Wahrscheinlichkeit eines Risikos eines Zwischenfalls mit MIC in der Bayer-Anlage“ prüfen. Am 14. März soll der Experte dem Richter empfehlen, ob erneut MIC produziert werden darf oder nicht. Anschließend ist ein öffentliches Hearing geplant.

MIC

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Februar 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Herstellung von Bhopal-Gas in den USA

BAYER: Gericht verbietet MIC-Produktion

Ein Gericht in Charleston im US-Bundesstaat West Virginia hat gestern einer Klage von 16 Anwohnern des BAYER-Werks in Institute vorläufig Recht gegeben und eine Produktion der hochgiftigen Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) untersagt. Da die Klage „große Aussicht auf Erfolg“ habe, entschied der zuständige Richter Joseph Goodwin, ein Wieder-Anfahren der Anlage für zunächst 14 Tage zu untersagen. In einer Verhandlung am 25. Februar sollen die Bedenken der Kläger dann ausführlich erörtert werden.

Richter Goodwin begründete seine Entscheidung mit den zahlreichen Verstößen des Konzerns gegen Sicherheitsbestimmungen und den „katastrophalen Risiken der MIC-Produktion“. Goodwin nannte zur Begründung auch die „Falschaussagen von BAYER zu früheren Unfällen im Werk“. William DePaulo, Anwalt der Kläger, hatte dem Gericht eine ausführliche Aufstellung zu Störfällen im Werk Institute übergeben. Außerdem reichte DePaulo eine von BAYER selbst erarbeitete Analyse ein, wonach ein Austritt von MIC bis zu 300.000 Anwohner gefährde.

Im August 2008 war die Produktionsanlage bei einer Explosion zerstört worden, zwei Mitarbeiter kamen dabei ums Leben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert seit Jahren eine Beendigung der MIC-Produktion in Institute und hat hierzu wiederholt Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Der BAYER-Vorstand wies das Ansinnen bislang stets als „unbegründet“ zurück. In einer Kehrtwende kündigte BAYER Mitte Januar an, die MIC-Produktion bis zum Sommer 2012 zu beenden.

MIC erlangte durch die Bhopal-Katastrophe, bei der mindestens 15.000 Menschen ums Leben kamen, traurige Berühmtheit. Institute ist das einzige Werk in den USA, in dem MIC großtechnisch produziert wird.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die angekündigte Beendigung der MIC-Produktion und das jetzige Urteil sind ein großer Erfolg für Umweltschützer und Werks-Anwohner! Wir fordern, dass die chemische Industrie auf den großtechnischen Einsatz tödlicher Chemikalien wie MIC und Phosgen künftig vollständig verzichtet!“.

weitere Infos:
=> US Judge Blocks MIC Production Citing Safety Violations
=> Infos zum BAYER-Werk Institute

[MIC] Bhopal Gas

CBG Redaktion

9. Februar 2011

Produktion von Bhopal-Gas:

Klage gegen MIC-Herstellung in den USA

Anwohner der BAYER-Fabrik in Institute (West Virginia/USA) haben Klage eingereicht gegen das Wieder-Anfahren der Produktionsanlage für MIC: http://www.cbgnetwork.de/3700.html

Erst im Januar hatte BAYER angekündigt, bis 2012 aus der MIC-Produktion auszusteigen. Institute ist die einzige Fabrik in den USA, in der das Bhopal-Gas noch hergestellt und gelagert wird.

alle Infos zur Kampagne: http://www.cbgnetwork.de/3052.html

[Coordination in Not] IN EIGENER SACHE

CBG Redaktion

Bitte sichern Sie das Überleben der Coordination

Die Arbeit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist akut in Gefahr. Sozialabbau und Wirtschaftskrise haben die Spenden-Einnahmen stark sinken lassen. Wir sparen seit Jahren und sind nun gezwungen, weitere schmerzliche Maßnahmen einzuleiten. So haben wir beschlossen, das Büro aufzulösen und das Archiv zu schließen, das für viele Journalisten einen unermesslichen Schatz darstellt. Selbst unsere Aktionen geraten in Gefahr.

Ein weltweit arbeitendes Netzwerk kommt ohne Geld nicht aus, auch nicht bei weitgehend ehrenamtlicher Arbeit. Während andere Organisationen staatliche oder kirchliche Gelder erhalten, muss die Coordination gegen BAYER-Gefahren jeden Cent über Spenden und Beiträge einsammeln. Das ist der Preis konsequenter konzernkritischer Arbeit.

Bislang fanden sich stets Menschen, die sich hinter die CBG stellten und spendeten oder Förderbeiträge zahlten. Die CBG wurde zu einem Gegner, den BAYER und die anderen Konzerne, den die konzernfreundliche Politik - national und international- ernst nehmen musste. Und was noch wichtiger ist, die CBG half in aller Welt Betroffenen und Opfern, machte Mut und gab die Kraft, gegen einen Konzern aufzustehen.

Trotzdem geriet die CBG immer wieder an den Rand des finanziellen Ruins:

=> 1988 bis 1992, als BAYER die CBG mit Prozessen überzog (die wir übrigens letztendlich gewannen, die aber Unsummen verschlangen);
=> im Jahr 2004, als die meisten Spenden-Gelder an die Opfer des fürchterlichen Tsunami flossen;
=> und schließlich jetzt, weil seit drei Jahren die Spendengelder dramatisch einbrechen und die Mitgliedsbeiträge stagnieren – auch wegen der dauernden Umverteilung von unten nach oben, wegen der bei vielen Mitgliedern das Geld knapp wird.

Damit droht, was die Konzerne in 33 Jahren nicht geschafft haben: Das Aus für die Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Da die CBG wegen ihrer konsequent konzernkritischen Arbeit jede institutionelle Förderung versagt ist, hat sie niemanden außer ihren Spender/innen und Mitgliedern, an die sie sich in dieser Not wenden kann.

Helfen Sie bitte. Spenden Sie. Werden Sie Mitglied. Prüfen Sie insbesondere eine Garantenschaft. Gewinnen Sie Freundinnen und Freunde für die CBG. Wir vertrauen auf das Engagement und die Hilfe der Menschen. Gegen die Macht der Konzerne setzen wir auf die Solidarität der Menschen.

Bitte spenden Sie online. Stärken Sie uns den Rücken, werden Sie Fördermitglied.

Um die Existenz und Arbiet der CBG dauerhaft zu sichern, braucht unser Netzwerk mindestens

> 200 neue AbonnentInnen unserer Zeitschrift Stichwort BAYER
> 300 zusätzliche SpenderInnen
> 200 zusätzliche Fördermitgleider
> 20 zusätzliche GarantInnen (GarantInnen sind Fördermitglieder, die mit einem Beitrag von mindestens 500 Euro die Arbeit der CBG „garantieren“)

Für Rückfragen: Tel 0211-333 911, eMail: CBGnetwork(at)aol.com

Nanotubes

CBG Redaktion

1. Februar 2011

Gefahren von Nanotechnik

Zum Ausdrucken und Weiterverteilen: Flugblatt zu den Risiken von Nanotubes

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren veröffentlicht heute ein Flugblatt zu den Risiken von sogenannten „Nanotubes“, winzigen Röhrchen aus Kohlenstoff. Deren Gefährdungspotential ist weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen jedoch, dass bestimmte Nanoröhrchen die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können.

=> Stuttgarter Zeitung und VDI Nachrichten berichten über Kritik
=> CBG und BUND schreiben an Umweltminister Remmel

[Bluter] HIV / Bluter

CBG Redaktion

25. Januar 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

AFP bestätigt Bericht der Coordination gegen BAYER-Gefahren:

Bayer, Baxter, Behring zahlen Millionen-Entschädigung an Bluter

Die AFP bestätigt soeben einen Bericht der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), wonach die Pharmafirmen Bayer, Baxter, Alpha und Behring mehr als 50 Mio Dollar an HIV-infizierte Bluter aus 22 Ländern zahlen. Durch den Vergleich wurden die Betroffenen und ihre Anwälte zu Stillschweigen verpflichtet, weswegen die Zahlungen erst jetzt bekannt wurden.

Sie finden die Meldung der AFP unten angehängt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt den Vergleich als faktisches Schuldeingeständnis der beklagten Konzerne, fordert jedoch strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen bei den beklagten Firmen. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Als Hauptschuldige des Skandals um HIV-verseuchte Blutprodukte darf sich die Firma BAYER nicht aus der Verantwortung stehlen!“.

Die wissentliche Infizierung Tausender Bluter mit HIV war eines der düstersten Kapitel der BAYER-Geschichte. Die Firma Cutter, Tochter-Unternehmen von BAYER, war Mitte der achtziger Jahre Weltmarktführer für Gerinnungsmittel. Obwohl das Risiko für Bluter bei Cutter bekannt war, wurden die existierenden Inaktivierungsverfahren aus Kostengründen nicht eingesetzt. Noch nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in den USA und Europa wurden übriggebliebene Chargen nach Lateinamerika und Asien exportiert. Das Leben Tausender von Bluter hätte gerettet werden können.

Bayer zahlt Entschädigung wegen verseuchter Blutkonserven

Zahlreiche Bluter mit HIV infiziert

25.01.2011 - Der deutsche Pharmakonzern Bayer und drei weitere Pharmahersteller zahlen mehrere Millionen Euro für Menschen mit der Bluterkrankheit, die sich in den 1980er Jahren durch HIV-verseuchte Blutkonserven infiziert haben sollen. Mit den US-Anwälten, die die Mehrheit der Kläger vertreten, sei eine juristische Einigung erzielt worden, bestätigte Bayer am Dienstag. Weitere Angaben zu der gezahlten Summe oder zur Zahl der Betroffenen wurden nicht gemacht.

Wie es aus informierten Kreisen hieß, trat die Vereinbarung im vergangenen Jahr in Kraft, nachdem sie von 90 Prozent der Kläger, das sind rund 2000 Menschen, akzeptiert wurde. Den betroffenen Unternehmen, neben Bayer auch der US-Konzern Baxter, wurde vorgeworfen, zwischen 1978 und 1985 verseuchte Blutprodukte vertrieben zu haben. Viele Bluter infizierten sich dadurch mit dem HI-Virus.

Bereits 1997 hatte Bayer rund 300 Millionen Euro in einen Ausgleichsfonds für Bluter gezahlt, die nach einer Bluttransfusion an Aids erkrankt sind. Die Bluterkrankheit ist eine Erbkrankheit, bei der die Blutgerinnung gestört ist.

weitere Informationen:
· Hilfsfonds für Bluter fast leer
· Süddeutsche Zeitung „Eiskalte Abwicklung eines Skandals“
· Interne Aufstellung des Gesundheitsministeriums: http://robinblood.org/?page_id=239
· Ergebnisse des Untersuchungs-Ausschuss des Deutschen Bundestags (40 MB): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/085/1208591.pdf
· „Tödlicher Ausverkauf“: Cutter-Exporte nach Asien
· Gier nach Beute: Interview mit Todd Smith, USA

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Rheinische Post, 20. Januar 2011

Trasse der CO-Pipeline sackt fast einen Meter ab

An der Trasse der Kohlenmonoxid(CO)-Pipeline des Bayer-Konzerns ist das Erdreich in unmittelbarer Nähe der bereits verlegten Leitungsrohre um 80 Zentimeter eingebrochen.

Spaziergänger hatten im November die Anti-Pipeline-Initiativen erstmals darüber informiert. Die Einbrüche wurden offenbar an verschiedenen Stellen auf Erkrather und Ratinger Stadtgebiet festgestellt.

Auch dem Pipeline-Eigentümer Bayer waren nach Angaben eines Unternehmenssprechers die Erdlöcher bereits aufgefallen. Während der Konzern von einem „normalen Vorgang beim Pipeline-Bau“ spricht, der für Statik und Sicherheit der bereits verlegten Leitungsrohre „unbedenklich“ sei, drängen die Pipeline-Gegner auf eine genauere Klärung.

„Bei jeder Leitung gibt es vor ihrem Bau eine Baugrund-Erkundung“, sagte Dieter Donner, der Koordinator der Pipeline-Gegner im Kreis Mettmann. Dazu gehörten nach Meinung Donners auch Probebohrungen. „Man darf neugierig sein, ob es es solche Bohrungen im porösem Karstgestein in Erkrath und Ratingen tatsächlich gegeben hat“, ergänzte der Pipeline-Gegner.

Die Bezirksregierung in Düsseldorf prüft den Vorgang derzeit. „Zusätzlich zu unseren Geologen klärt ein externes Ingenieurbüro, wie es zu den Erdrutschen kommen konnte und welche Konsequenzen zu ziehen sind“, sagte eine Sprecherin. Bayer hingegen schloss einen Zusammenhang zwischen den Erdlöchern und Karstgestein aus. Die Hohlräume sollen nun rasch beseitigt werden. VON JÖRG JANSSEN

Störfall Institute

CBG Redaktion

der vollständige Bericht: http://www.csb.gov/assets/document/Bayer_Report_for_Board_Vote_with_Embargo_small.pdf

Presse Info vom 20. Januar 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Tödlicher Störfall in amerikanischem BAYER-Werk:

Gravierende Sicherheitsmängel für Explosion verantwortlich

Die US-Aufsichtsbehörde Chemical Safety Board (CSB) veröffentlichte heute den Untersuchungsbericht zum schweren Störfall im BAYER-Werk in Institute im Jahr 2008. Das CSB kommt zu dem Ergebnis, dass gravierende Sicherheitsmängel zu der Explosion führten. Bei dem Störfall, der die Erde in einem Umkreis von 10km beben ließ, waren zwei Mitarbeiter getötet wurden. Die Fabrik in Institute gehörte in den 80er Jahren zu Union Carbide und galt als „Schwester-Werk“ von Bhopal, da dort das in Bhopal ausgetretene Giftgas Methyl Isocyanat (MIC) in großen Mengen produziert und gelagert wird.

Der Störfall in Institute ereignete sich beim Anfahren einer Produktionsanlage für Pestizide. Dabei waren laut CSB Sicherheits-Systeme bewusst außer Kraft gesetzt worden. Der Bericht stellt zudem fest, dass nur glückliche Umstände die Beschädigung eines benachbarten MIC-Tanks durch die Explosion verhinderten.

Dr. Rafael Moure-Eraso, Vorsitzender der CSB: „Ein Austritt signifikanter Mengen MIC hätte tödliche Folgen haben können. Diese Sorge wurde von Anwohnern legitimer Weise seit Jahrzehnten geäußert.“ Zu den Ursachen der Explosion stellt Moure-Eraso fest: „Der Tod der Arbeiter ist umso tragischer, als er hätte vermieden werden können, wenn Bayer eine angemessene Schulung der Mitarbeiter vorgenommen, eine umfassende Prüfung der Anlagen vor dem Hochfahren vorgeschrieben und eine strikte Einhaltung der Arbeitsabläufe gewährleistet hätte.“ Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Werksleitung auf ein schnelles Anfahren der Anlage gedrängt hatte, damit keine Engpässe bei der Produktion des Pestizids Larvin entstehen. Der Untersuchungsbericht stellt zudem fest, dass die Programmierung der Computer-Steuerung nicht fertiggestellt war und die MIC-Messgeräte an der Anlage nicht funktionierten.

Ein Untersuchungsbericht des US-Kongress kam im Vorjahr zu dem Urteil: „Durch die Explosion flog ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk und zerstörte praktisch alles auf seinem Weg. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“ BAYER hatte nach dem Störfall versucht, Bürgerinitiativen und kritische Journalisten in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Der US-Kongress urteilte hierzu: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) forderte bereits vor der Explosion im April 2008 eine Beendigung der MIC-Produktion in Institute und hatte hierzu wiederholt Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Der BAYER-Vorstand wies das Ansinnen bislang stets als „unbegründet“ zurück. In einer Kehrtwende kündigte BAYER in der vergangenen Woche an, die MIC-Produktion bis zum Sommer 2012 zu beenden. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Beendigung der MIC-Produktion ist ein großer Erfolg von Umweltschützern und Werks-Anwohnern nach einem über 25-jährigen Kampf. BAYER muss nun sicherstellen, dass die Mitarbeiter angemessene Ersatz-Arbeitsplätze erhalten. Zudem fordern wir grundsätzlich, dass die chemische Industrie auf den großtechnischen Einsatz tödlicher Chemikalien wie MIC und Phosgen verzichtet.“ Die CBG fordert zudem strafrechtliche Ermittlungen gegen die Werksleitung wegen des vermeidbaren Tods der Mitarbeiter.

Der CSB Untersuchungsbericht

weitere Informationen zur Kampagne

Aids / Bluter

CBG Redaktion

Netzwerk Robin Blood (www.robinblood.org)
Coordination gegen BAYER-Gefahren (www.CBGnetwork.org)

Presse Information vom 14. Januar 2011

Klage in USA: Konzerne leisten Entschädigung an Bluter

wissentliche HIV-Infektion Tausender Bluter / „Warum verheimlicht BAYER Zahlungen in Millionenhöhe?“

Die Pharma-Unternehmen BAYER, Baxter, Behring-Aventis und Alpha zahlen Entschädigungen in zweistelliger Millionenhöhe an Bluter aus 22 Ländern. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs, der Ende vergangenen Jahres in den USA geschlossen wurde. Mehrere Tausend mit HIV und Hepatitis C infizierten Hämophile hatten die Firmen zuvor an einem Bundesgericht in Chicago auf Schadenersatz verklagt.

Unter den Entschädigten befinden sich auch deutsche Hämophile, die an Hepatitis C erkrankt sind. Durch den Vergleich werden die Betroffenen und ihre Anwälte zu Stillschweigen verpflichtet. HIV-infizierte Bluter in Deutschland erhalten eine monatliche Rente und durften an der Sammelklage nicht teilnehmen.

Andreas Bemeleit vom Netzwerk Robin Blood, in dem sich betroffene Bluter zusammengeschlossen haben: „Dieser Vergleich zeigt, dass die Pharmaindustrie versucht, mit kleinem Geld die Gruppe der Betroffenen zu spalten. Zugleich bekennen sich BAYER und die drei weiteren Pharmaunternehmen durch diese Zahlungen zu ihrem schuldhaften Verhalten. Dies bestärkt uns, das Engagement für eine gerechte Entschädigung aller Betroffenen zu forcieren.“

Auch Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt den Vergleich als faktisches Schuldeingeständnis der beklagten Konzerne, kritisiert aber die Geheimhaltungspolitik der Unternehmen scharf: „Warum verheimlicht BAYER Zahlungen in Millionenhöhe? Warum wird nirgendwo über diesen richtungsweisenden Vergleich berichtet? Es ist empörend, dass die verantwortlichen Firmen von den Opfern ein Stillschweigen erpressen!“

Die CBG fordert eine strafrechtliche Verfolgung der Konzern-Verantwortlichen sowie eine Übernahme der vollen Behandlungskosten durch die Firmen. „Die Verursacher der Infizierung Tausender Bluter profitieren bis heute vom Verkauf teurer Plasma-Medikamente und wälzen gleichzeitig die Behandlungskosten der von ihnen geschädigten Bluter auf die Allgemeinheit ab“, so Mimkes weiter. BAYER machte im vergangenen Jahr allein mit dem Blutfaktor-Präparat Kogenate einen Umsatz von € 888 Mio.

Einzig italienische Medien berichten bislang über den Vergleich. In Italien erhalten durch den Vergleich 443 Personen eine Entschädigung. „Dies ist ein historisches Ergebnis“, so Luigi Ambroso, Präsident des Comitato 210/92, das sich für die Entschädigung der Betroffenen einsetzt. „Wir hätten es vorgezogen, die Schuldigen auf ihre Verantwortung festgenagelt zu sehen“, so Ambroso weiter. In Italien laufen strafrechtliche Untersuchungen gegen BAYER und andere Firmen, der Vorwurf lautet auf vielfachen Totschlag.

Anfang der 80er Jahre hatten sich weltweit Tausende Hämophile durch Blutplasma-Produkte mit HIV oder Hepatitis C infiziert. Die Konzerne benutzten für deren Herstellung vor allem preiswertes Blut von Hochrisikogruppen wie Gefängnis-Insassen. Weltmarktführer war zu diesem Zeitpunkt die BAYER-Tochter Cutter. Die skandalöse Profitsucht der Pharma-Konzerne zeigte sich noch deutlicher, als sich erste Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr verbreiteten: Obwohl es einfache Möglichkeiten gab, die Produkte unschädlich zu machen, wurden diese von den Unternehmen aus Kostengründen nicht genutzt. Als der Vertrieb der unkontrollierten und größtenteils verseuchten Plasma-Produkte in Europa und den USA verboten wurde, exportierten die Firmen die Restbestände nach Asien und Lateinamerika. Weltweit starben bisher über 10.000 Bluter durch die Schuld der Pharma-Konzerne.

weitere Informationen:
· Hilfsfonds für Bluter fast leer
· Süddeutsche Zeitung „Eiskalte Abwicklung eines Skandals“
· Interne Aufstellung des Gesundheitsministeriums: http://robinblood.org/?page_id=239
· Ergebnisse des Untersuchungs-Ausschuss des Deutschen Bundestags (40 MB): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/085/1208591.pdf
· „Tödlicher Ausverkauf“: Cutter-Exporte nach Asien
· Gier nach Beute: Interview mit Todd Smith, USA

[MIC] Störfälle

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Januar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER stellt Produktion von Bhopal-Chemikalie MIC ein

Langjährige Forderung von Anwohnern erfüllt / tödlicher Störfall 2008 / Uralt-Pestizide verschwinden vom Markt / „Mitarbeiter müssen Ersatz-Arbeitsplätze erhalten!“

Der BAYER-Konzern hat gestern angekündigt, die Produktion und Lagerung der Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) in seinem US-Werk in Institute einzustellen. Zwei hochgefährliche Pestizide, Aldicarb und Carbaryl, für deren Herstellung MIC verwendet wird, sollen zudem vom Markt genommen werden. Damit kommt das Unternehmen den langjährigen Forderungen von Anwohnern und Umweltschützern nach.

MIC erlangte traurige Berühmtheit durch die Katastrophe von Bhopal, der mindestens 10.000 Menschen zum Opfer fielen. Das Werk in Institute galt als „Schwester-Fabrik“ von Bhopal und wurde 2001 von BAYER übernommen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert seit vielen Jahren die Beendigung der MIC- und Phosgen-Produktion in Institute und reichte hierzu wiederholt Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein. Der BAYER-Vorstand hatte das Ansinnen bislang stets als „unbegründet“ zurückgewiesen. Zuletzt war es in der Anlage im August 2008 zu einer schweren Explosion gekommen, deren Erschütterungen in einem Umkreis von mehr als 15 Kilometer zu spüren waren. Zwei Arbeiter verloren dabei ihr Leben.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Dies ist ein großer Erfolg von Umweltschützern und Werks-Anwohnern nach einem über 25-jährigen Kampf. BAYER muss nun sicherstellen, dass die Mitarbeiter angemessene Ersatz-Arbeitsplätze erhalten. Zudem fordern wir grundsätzlich, dass die chemische Industrie auf den großtechnischen Einsatz tödlicher Chemikalien wie MIC und Phosgen verzichtet.“

BAYER-Vertreter begründen den Verkaufs-Stopp von Aldicarb und Carbaryl unter anderem mit dem im Jahr 1995 gegebenen Versprechen, Wirkstoffe der obersten Gefahrenklasse vom Markt zu nehmen. „Diese Argumentation ist unfreiwillig komisch – schließlich hatte BAYER damals versprochen, die giftigsten Pestizide bis zum Jahr 2000 vom Markt zu nehmen“, so Mimkes weiter.

Maya Nye, Sprecherin der Anwohner-Initiative People Concerned About MIC, bezeichnet Methyl Isocyanat als das „Schlimmste vom Schlimmsten“. Nye solidarisiert sich mit den betroffenen Arbeitern: „Die Drohung, Arbeitsplätze zu vernichten, ist ein übliches Mittel, mit dessen Hilfe Anwohner, Umweltschützer und Mitarbeiter auseinanderdividiert werden sollen. Diese Taktik macht uns zu Geiseln von Konzernen, denen Profite wichtiger sind als Menschen und die die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner bewusst gefährden.“ In Institute droht 220 Arbeitern die Entlassung.

Nach der Explosion von 2008 hatte die amerikanische Arbeitsschutzbehörde OSHA eine Untersuchung angeordnet und “mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“ festgestellt. Der US-Kongress kam in einem Untersuchungsbericht gar zu dem Ergebnis, dass durch die Explosion beinahe ein MIC-Tank zerstört worden wäre, was das „Desaster von Bhopal in den Schatten hätte stellen können“. Weiter heißt es in dem Kongress-Bericht: „BAYER hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“

weitere Informationen:
· MIC-Kampagne
· Klasse I Pestizide: Versprechen gebrochen

[Reaktion Urteil] Duogynon

CBG Redaktion

Kommentar von Rechtsanwalt Jörg Heynemann zum „Duogynon-Urteil“ vom LG Berlin 11. Januar 2011

Heute fand der Verkündungstermin in dem Duogynon-Rechtsstreit statt. Es sind wieder viele Betroffene bzw. deren Angehörige gekommen. Das Urteil fiel so aus, wie es das Gericht bereits angekündigt hatte. Aus unserer Sicht sind die „Rechtsgründe“, die das Gericht nannte nicht überzeugend. Bayer ließ auch heute über Herrn Renner erklären, dass es medizinisch-wissenschaftlich und juristisch geklärt sei, dass Duogynon nicht fruchtschädigend wirke. Diese Aussage ist zumindest fraglich, nach unserer Auffassung sogar falsch. 1982 wurde anhand von Tierversuchen die schädigende Wirkweise nachgewiesen. Bayer Schering kann bis heute nicht erklären, aus welchem Grund derselbe Konzern in England auf den Packungsbeilagen im Jahr 1970 einen deutlichen Warnhinweis anbrachte und in Deutschland die Indikation erst Jahre später änderte. Vor diesem Hintergrund können auch die neuen Äußerungen des Bayer-Sprechers nur als gezielte Fehlinformation der Öffentlichkeit gewertet werden. Da es jedoch um die Gesundheit und das Leben von Menschen geht, ist diese Fehlinformation treuwidrig. Bayer kann sich daher nicht auf die Einrede der Verjährung berufen. Das öffentliche Interesse der Arzneimittelsicherheit wiegt schwerer als die Verschleierungsstrategien von Bayer Schering. U.a. aus diesem Grund und auch wegen der kontinuierlichen Unterstützung der Geschädigten und deren Angehöriger werden wir in die Berufung gehen. Dass es Herrn Sommer nur um die begehrten Informationen geht, die er über den Auskunftsprozess erhalten will, zeigt sich auch daran, dass er Bayer Schering einen Vergleichsvorschlag unterbreitete, wonach er auf etwaige Schadensersatzansprüche verzichte, falls Bayer die Auskunft erteile. Bayer hat hierauf nicht reagiert. Dies zeigt jedoch, dass Bayer ganz offensichtlich etwas zu verbergen hat. Wie passt dies sonst zu einem Unternehmen, das mit Transparenz und Offenheit wirbt, aber bei der ersten Anfrage bereits dicht macht. Da ein Vergleich damit ausscheidet, werden wir den Rechtsweg weiter beschreiten. Bayer Schering wird das Thema „Duogynon“ noch lange Zeit begleiten.
RA Jörg Heynemann

12. Januar 2011, die tageszeitung

Prozess gegen Pharmakonzern

Schmerzen verjähren nicht

Ein 34-Jähriger lebt seit seiner Geburt mit schweren Missbildungen. Schuld soll das Medikament Duogynon sein. Überprüft werden darf der Verdacht vorerst nicht. VON HEIKE HAARHOFF

Ein künstlicher Harnausgang verjährt nicht. Das hatte der 34 Jahre alte Kläger André Sommer aus Bayern zum Auftakt seines Zivilprozesses gegen den Berliner Pharmakonzern Bayer Schering vor dem Landgericht Berlin Ende November gesagt. Jetzt, eineinhalb Monate später, ist klar: Sommer, der 1976 mit schweren Missbildungen auf die Welt gekommen ist und für seine Behinderungen das Schering-Hormonpräparat Duogynon verantwortlich macht, wird noch einige Jahre und die Hilfe weiterer Gerichte benötigen, um seinen schweren Verdacht gegen den Berliner Pharmahersteller überprüfen zu können.
Das Landgericht Berlin wies am Dienstag seine Klage auf Akteneinsicht in die Archive von Bayer Schering in erster Instanz ab. Begründung: Sämtliche Ansprüche auf Entschädigung seien verjährt. Sommers Mutter habe das Medikament Duogynon, auf das Sommer die Schädigungen zurückführt, in der Frühschwangerschaft eingenommen. Das sei 35 Jahre her. Der bayerische Grundschullehrer André Sommer will aber keine Entschädigung, sondern zunächst nur Auskunft: Ab wann wusste Schering von den fruchtschädigenden Wirkungen des hormonellen Schwangerschaftstests Duogynon? Und warum ließ Schering das Medikament trotzdem bis 1980 auf dem Markt?
Sommers Anwalt Jörg Heynemann kündigte an, Berufung einzulegen. Bayer Schering habe die Aufklärung über die fruchtschädigenden Nebenwirkungen von Duogynon über Jahre behindert. Insofern sei die nun vom Hersteller vorgebrachte Verjährungsargumentation, der das Gericht gefolgt sei, „sittenwidrig“. Im Übrigen habe bereits der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass für die Verjährung nach dem Arzneimittelgesetz der jeweilige Schadenseintritt maßgeblich sei. Sommer leide unter einem fortwährenden Schadenseintritt: Alle paar Jahre muss er wegen seines Urin-Stomas erneut operiert werden.
Die Urteilsverkündung wurde von zahlreichen Betroffenen und deren Angehörigen verfolgt. Auch die Sängerin Nina Hagen kam, um den Geschädigten ihre Anteilnahme auszusprechen. In den 60er und 70er Jahren hatten viele Mütter, deren Kinder mit schweren Fehlbildungen wie Wasserkopf, offenem Bauch, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe und Extremitäten geboren wurden, in der Frühschwangerschaft Duogynon von ihren Frauenärzten verordnet bekommen. Das Hormonpräparat wurde als Dragee und als Injektion als Schwangerschaftstest verschrieben sowie zur Behandlung von Menstruationsbeschwerden. Erst 1980 wurde es in Deutschland nach Protesten vom Markt genommen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Schering scheiterten in den 80ern an der damaligen Gesetzeslage. Schätzungen zufolge leben in Deutschland mehr als 1.000 Duogynon-Geschädigte.
Der 34-jährige Grundschullehrer André Sommer erschien am Dienstag mit Rücksicht auf seine Schüler nicht persönlich vor Gericht. Aber vielleicht war das auch besser so. Vielleicht wäre er sonst zufällig auf die Idee gekommen, sich den Aufenthalt in Berlin mit einem touristischen Abstecher ins Deutsche Technikmuseum zu verderben. Dort ist derzeit eine Ausstellung zur Chemie- und Pharmaindustrie namens „Pillen und Pipetten“ zu sehen; konzipieren durfte die Exposition unter anderem die Schering Stiftung, die Objekte stammen aus dem Schering-eigenen Museum Scheringianum. Im Schaukasten „Hormongewinnung gestern und heute“ findet sich auch eine alte Schachtel Duogynon, „2 Ampullen in öliger Lösung zur intramuskulären Injektion“, daneben der Hinweis: „Das Hormonpräparat stand in Verdacht, gravierende Missbildungen bei ungeborenen Kindern zu verursachen. Untersuchungen (…) zur Aufklärung möglicher Ursachen konnten einen Zusammenhang (…) nicht nachweisen. Alle anhängigen Verfahren wurden eingestellt.“
Alle? Den aktuellen Prozess haben die Ausstellungsmacher sicher bloß übersehen.

[WasserCent] Wasserverbrauch

CBG Redaktion

Presse Information vom 6. Januar 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Wiedereinführung des Wasserentnahme-Entgelts in NRW:

„WasserCent dient Umweltschutz“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die Pläne der NRW-Landesregierung, die Abschaffung des so genannten „WasserCent“ rückgängig zu machen. Das Wasser-Entnahmeentgelt dient der Finanzierung von Umweltschutz-Maßnahmen und ist nach Auffassung der CBG ein wichtiger Anreiz, den Wasserverbrauch zu verringern. Der im Jahr 2004 eingeführte WasserCent war von der Regierung Rüttgers auf Druck der Industrie abgeschafft worden. Statt bis 2018 schrittweise verringert und dann ganz abgeschafft zu werden, soll das Wasser-Entnahmeentgelt nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf beibehalten und leicht erhöht werden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der BAYER-Konzern verbraucht allein am Standort Leverkusen rund 130 Mio Kubikmeter Wasser pro Jahr - weit mehr als der Trinkwasserbedarf der benachbarten Millionenstadt Köln. Es ist richtig, dass dieser gewaltige Eingriff in die Umwelt mit einem Entgelt belegt wird. Nur so entsteht ein Anreiz, den Verbrauch zu verringern.“ Aufgrund alter „Wasserrechte“ hatte BAYER jahrzehntelang keinerlei Abgaben für die Wasserentnahme geleistet, weswegen Investitionen in wassersparende Technologien unterblieben. „Besonders für Kühlwasser, das aufgeheizt in die Flüsse geleitet wird, sollte der WasserCent weiter erhöht werden. Die Erwärmung der Gewässer hat erhebliche Auswirkungen für Flora und Fauna“, so Mimkes weiter. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte 2009 eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und daraufhin den Wasserverbrauch aller BAYER-Werke in NRW veröffentlicht.

Städte wie Köln und Düsseldorf müssen Trinkwasser kostspielig aus Rhein-Uferfiltrat gewinnen, während die Unternehmen riesige Mengen an sauberem Grundwasser fördern. Die Verbraucher finanzieren somit indirekt den Wasserverbrauch der Industrie. Besonders kritisch zu sehen ist daher der hohe Verbrauch von Grundwasser, welches in der Regel sauberer ist als Flusswasser. Allein das Leverkusener Werk entnimmt dem Boden jährlich rund 85 Millionen cbm Grundwasser, in Monheim sind es rund 50 Millionen cbm.

Insgesamt entnimmt die BAYER-Tochterfirma Currenta in Nordrhein-Westfalen rund 430 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr. Hinzu kommen die großen Mengen, die an der Giftmüll-Deponie in der Leverkusener Dhünnaue abgepumpt werden müssen. Die drei BAYER-Standorte Leverkusen, Krefeld und Dormagen zahlen zusammen ein jährliches Wasserentnahme-Entgelt von rund 3,4 Millionen Euro. Die Abgabe wird für Maßnahmen zum Gewässerschutz im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie verwendet. Ohne den WasserCent müssten diese vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.

weitere Infos: Artikel zum Wasserverbrauch von BAYER (2009)

Phosgen

CBG Redaktion

Presse Info vom 14. März 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahen

Bayer erhöht Phosgen-Produktion in Brunsbüttel

Giftgas im 1. Weltkrieg / „phosgenfreie Verfahren zur Serienreife bringen“

Die Firma BAYER MaterialScience hat heute bekannt gegeben, die Kunststoff-Produktion im Werk Brunsbüttel mehr als zu verdoppeln. Statt 200.000 Tonnen des Weichschaums TDI sollen 420.000 Tonnen des Hartschaums MDI produziert werden. Hierfür soll eine bestehende Anlage umgerüstet und wesentlich erweitert werden. Mit einer Inbetriebnahme sei 2015/16 zu rechnen.

MDI und TDI sind Vorprodukte bei der Herstellung von Polyurethanen. Mit der geplanten Erweiterung würde sich auch die Menge des tödlichen Gases Phosgen, das in der Polyurethan-Herstellung als Vorprodukt verwendet wird, jährlich um Zehntausende Tonnen erhöhen. Phosgen, das im 1. Weltkrieg von BAYER als Kampfgas produziert wurde, ist für den Menschen schon in geringsten Dosen tödlich. Die Phosgen-Chemie gilt als die gefährlichste Technologie in Deutschland nach der Atomkraft. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert seit Jahren phosgenfreie Verfahren in der Produktion von Kunststoffen. Entsprechende Verfahren existieren bislang nur im Labormaßstab.

BAYER hat vor wenigen Wochen angekündigt, in Dormagen ein Polyurethan-Forschungslabor zu bauen. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Wir fordern den Konzern auf, alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, eine phosgenfreie Produktion von Polyurethan und Polycarbonat zur Serienreife zu bringen. Vorher sollten keine neuen Anlagen genehmigt werden, denn bei einer Lebensdauer von 30-35 Jahren würde diese gefährliche Produktionsweise sonst für Jahrzehnte festgeschrieben!“.

Dass die Risiken für Anwohner und Belegschaft nicht nur theoretischer Natur sind, zeigt der schwere Störfall im BAYER-Werk Institute (USA) vor zwei Jahren. Die Explosion war in einem Umkreis von 10 Meilen zu spüren. Ein Untersuchungs-Ausschuss des US-Kongresses kam zu dem Ergebnis, dass nur glückliche Umstände eine Katastrophe wie in Bhopal verhindert hätten. Auch im Werk Institute wird Phosgen in großen Mengen produziert.

In Deutschland stellt Bayer in Brunsbüttel, Dormagen und Krefeld-Uerdingen Kunststoffe auf Phosgen-Basis her. In der Produktion von Polyurethanen kam es bei Bayer wiederholt zu schweren Störfällen.

alle Informationen zur Kampagne

MIC

CBG Redaktion

Presse Information vom 18. März 2011
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bhopal-Gas: BAYER beendet endgültig Produktion von MIC

Klage von Anwohnern erfolgreich / tödlicher Störfall 2008 / „Mitarbeiter müssen Ersatz-Arbeitsplätze erhalten!“

Der BAYER-Konzern hat soeben angekündigt, die Produktion der Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) in seinem US-Werk in Institute endgültig zu beenden. Eine Klage von Anwohnern, die ein Wieder-Anfahren der Anlage aus Sicherheitsgründen ablehnen, führte damit zum Erfolg. MIC erlangte traurige Berühmtheit durch die Katastrophe von Bhopal, der mindestens 10.000 Menschen zum Opfer fielen. Das Werk in Institute, das 2001 von BAYER übernommen wurde, war die letzte Fabrik in den USA, in der MIC in großen Mengen produziert und gelagert wurde.

Maya Nye, Sprecherin der Initiative „People Concerned about MIC“ und eine der Klägerinnen: „Ich bin glücklich über die Entscheidung, wir alle sind dadurch sicherer“. Die Bürgerinitiative kämpfte seit 25 Jahren für eine Beendigung der MIC-Produktion in der Fabrik. BAYER hatte bereits im Januar einen Produktions-Stopp angekündigt, allerdings erst für Mitte 2012.

Auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) forderte seit der Übernahme der Fabrik durch BAYER eine Beendigung der Produktion von MIC und Phosgen. Wiederholt sprachen Vertreter der CBG in der BAYER-Hauptversammlung zum Thema. Der BAYER-Vorstand hatte die Forderungen stets als „unbegründet“ zurückgewiesen. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Wir gratulieren den Anwohnern zu diesem wichtigen Erfolg! BAYER muss nun sicherstellen, dass die Mitarbeiter angemessene Ersatz-Arbeitsplätze erhalten. Zudem fordern wir grundsätzlich, dass die chemische Industrie auf den großtechnischen Einsatz tödlicher Chemikalien wie MIC und Phosgen verzichtet.“

Zuletzt war es in der Anlage im August 2008 zu einer schweren Explosion gekommen, deren Erschütterungen in einem Umkreis von mehr als 15 Kilometer zu spüren waren. Zwei Arbeiter verloren das Leben. Der US-Kongress kam in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Explosion das „Desaster von Bhopal in den Schatten hätte stellen können“.

Die US-Aufsichtsbehörde Chemical Safety Board (CSB) veröffentlichte im Januar einen Untersuchungsbericht, wonach gravierende Sicherheitsmängel zu der Explosion geführt hatten. Laut CSB waren beim Hochfahren einer Produktionsanlage die Sicherheits-Systeme vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden. Nur glückliche Umstände hätten die Beschädigung eines benachbarten MIC-Tanks verhindert. Dr. Rafael Moure-Eraso, Vorsitzender der CSB: „Ein Austritt signifikanter Mengen MIC hätte tödliche Folgen haben können. Diese Sorge wurde von Anwohnern legitimerweise seit Jahrzehnten geäußert.“ Den Tod der Arbeiter bezeichnete Dr. Moure-Eraso als „umso tragischer, da er hätte vermieden werden können“.

Vertreter von BAYER hatten unter Eid zugegeben, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu missbrauchen wollte, die öffentliche Diskussion über die Sicherheitslage in Institute abzuwürgen. Gleichzeitig versuchte der Konzern, Bürgerinitiativen und kritische Journalisten in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Der US-Kongress urteilte: „BAYER hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“

weitere Informationen:
·BAYER to finally quit production of Bhopal chemical
·alle Infos zur MIC-Kampagne

Nanotubes

CBG Redaktion

Presse Information vom 21. Dezember 2010

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Nano-Risiken: Umweltverbände schreiben an Minister Remmel

„Grenzwerte willkürlich festgelegt“ / schärfere gesetzliche Regelungen gefordert / Gefahrenpotential weitgehend unbekannt

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlangen in einem gemeinsamen Brief an den nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel einen besseren Schutz vor den Gefahren durch Nanopartikel. Die Umweltverbände fordern Remmel auf, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einzusetzen, um spezifische Risiken von Nanoteilchen besser zu berücksichtigen. Zudem müssten öffentliche Mittel für eine unabhängige Erforschung von Nano-Risiken bereitgestellt und eine Deklarationspflicht für Nanomaterialien in Konsumprodukten eingeführt werden.

Die Bayer AG hatte zu Beginn des Jahres in Leverkusen die nach eigenen Angaben weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes, winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, eingeweiht. Die Firma vermarktet Nanotubes unter dem Handelsnamen Baytubes. Tierversuche haben gezeigt, dass bestimmte Nano-Röhrchen die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den von Bayer vorgeschlagenen Grenzwert von 0,05 mg Nanotubes pro Kubikmeter Raumluft in der Anlage akzeptiert.

Der Epidemiologe Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme, den die Verbände um eine Bewertung gebeten haben, kritisiert diese Festlegung: „Der von der Firma Bayer empfohlene Grenzwert ist angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als völlig willkürlich anzusehen. Die vom NRW-Umweltministerium vorgelegte Empfehlung ist daher als realitätsfern und industriefreundlich abzulehnen.“ Prof. Frentzel-Beyme war bis zu seiner Emeritierung Leiter der Abteilung „Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens“ am Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin.

Claudia Baitinger vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW ergänzt: „Es kann nicht sein, dass wie bei anderen Hochrisikotechnologien vor lauter wirtschaftlicher Euphorie der grundgesetzlich verbriefte Anspruch auf körperliche Unversehrtheit übersehen und hintangestellt wird.“

Die Leverkusener Fabrik war offiziell als Versuchsanlage eingestuft worden und hat kein reguläres Genehmigungsverfahren durchlaufen. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Großanlagen wie in Leverkusen dürfen künftig nicht mehr als „Technikum“ ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden. Die neue Landesregierung darf darin nicht dem schlechten Vorbild ihrer Vorgängerin folgen.“ Die CBG fordert, dass potentiell risikoreiche Produkte wie Nanotubes nur auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn deren Ungefährlichkeit bewiesen ist.

Da die Produktion von Nanotubes weder der Immissionsschutz- noch der Störfall-Verordnung unterliegt, waren die spezifischen Risiken von Nanotubes bei der Genehmigung nicht berücksichtigt worden. Aus Sicht der Umweltverbände muss der Betreiber vor einer Genehmigung darlegen, welche Emissionen zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die tatsächliche Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen bei einem Störfall austreten können.

weitere Informationen:
· Das vollständige Interview mit Prof. Frentzel-Beyme
· Die Stellungnahme der Umweltverbände
· alle Informationen zur Kampagne