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Beitrag veröffentlicht im Januar 2000

[Argentinien] Gestohlene Kinder

CBG Redaktion

Babys gefolterter Frauen während der Militärdiktatur in Argentinien geraubt / deutsche Konzerne beteiligt / Ermittlungen laufen

23. Dez 2010 -- Das düsterste Kapitel der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) ist der Babyraub von Regimegegnern, an dem nicht nur die Generäle sondern auch Großindustrielle beteiligt waren. Dies ist Gegenstand von Untersuchungen der argentinischen Justiz. Neben der Firma Daimler AG soll auch die Bayer AG verwickelt sein. Gegen ihre Manager wird ermittelt.

Insgesamt 500 Babys sollen in den Folterzentren der Militärs geboren worden sein. Ihre Mütter waren schwanger, als sie verhaftet wurden. Anfangs nahmen die Soldaten keine Rücksicht auf ihren Zustand und folterten trotzdem. So sollen acht Föten noch im Mutterleib getötet worden sein, bis am Ende auch die Mutter dem „DF“, destino final, zum Opfer fiel, das heißt, ermordet wurde. Nicht am Mord der gefangenen Frauen nahmen die Priester Anstoß, die in den Folterzentren wie in der Armeekaserne Campo de Mayo ein und aus gingen und versuchten, die „Subversiven“ zu Geständnissen zu bewegen. Sie störten sich nur am Tod des ungeborenen Lebens. Das war nach ihrer christlichen Auffassung „unschuldig“. Sie setzten durch, daß bei den verschleppten Frauen die Geburt künstlich eingeleitet und erst nach der Niederkunft die Mutter gefoltert werden durfte.

Von den 500 Babys, heute erwachsene Männer und Frauen, konnte bisher in hundert Fällen die wahre Identität ermittelt werden. Meist haben sie sich von sich aus an die staatliche Kommission CONADI gewandt, um im Hospital Durán, das die Genbank beherbergt, einen Gentest durchführen zu lassen. In anderen Fällen hatten die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ zum Teil jahrelang nach ihren Enkelkindern geforscht – so etwa Elsa Pavón, eine der Gründerinnen. Sie fand ihr Enkelkind Paula in den Händen des ehemaligen Kommissars Ruben Lavallén, den Mercedes Benz Argentina (MBA) zu seinem Sicherheitschef auserkoren hatte. Diesen Fall klärte die Justiz Anfang der achtziger Jahre auf. Ein Gentest bewies, daß Lavallén nicht der leibliche Vater Paulas ist, wie es die Geburtsurkunde auswies. Er saß dafür zwei Jahre im Gefängnis. Die Verfahren bezüglich der drei ebenfalls als leibliche Kinder eingetragenen Jungen in der Familie des langjährigen Produktionschef von MBA, Juan Ronaldo Tasselkraut, treten auf der Stelle, die Richter wagen es nicht, einen Gentest anzuordnen. Und der 5. Fall des Mercedes-Verkaufschefs B. ist ebenfalls nicht aufgeklärt. Die unter fragwürdigen Bedingungen adoptierte junge Frau hatte freiwillig einem Gentest unterworfen. Das Ergebnis war negativ. Allerdings liegen in der Genbank Durán nur noch knapp 100 Proben – während noch 400 einst geraubte Kinder gesucht werden.

Es gab Listen, in die sich Adoptionswillige eintragen konnten, haben die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ herausgefunden. Offensichtlich war diese „Ware“ besonders im Kreise der Großindustrie begehrt. Die Verteilung oblag in vielen Fällen der katholischen „Movimiento Familiar Cristiano“ (MFC). Deren Adoptionslisten sind inzwischen beschlagnahmt worden.

In Campo de Mayo war eine parallele Wöchnerinnenstation eingerichtet worden, in der die Gefangenen untergebracht wurden. Die in Campo de Mayo Geborenen wurden über MFC verteilt, haben Zeugen bekundet. „Die Schwangeren waren nackt, mit einer schwarzen Augenbinde“, so eine Krankenschwester, die dort Dienst hatte, „der Pfarrer kam sehr oft, um mit ihnen und den Ärzten zu sprechen“. Wie die Ermittlungen ergeben haben, waren die Verhältnisse prekär, es fehlte an Geräten und Medikamenten. Die Brutkästen hatte laut der vereidigten Aussage des MBA-Justiziars der Autobauer „gespendet“. Hat auch die Firma Bayer gespendet? Sie sagt auf Anfrage, daß sie „keine Spenden geleistet habe, soweit es nach rund 30 Jahren nachvollzogen werden kann“.

Fakt ist, daß im Juni 1976, also nur wenige Wochen nach dem Militärputsch, bei MFC ein Antrag von Lambert Courth und seiner britischen Ehefrau Susan eingeht. Das Ehepaar ist zu diesem Zeitpunkt vier Jahre verheiratet und kinderlos. Ein Attest über Sterilität liegt bei. Da taucht plötzlich ein Baby auf, so als wäre es vom Himmel gefallen. Laut der MFC-Akten erscheint am 28. Oktober 1976 eine Frau, die angibt, Großmutter eines Babys zu sein, das sie mit sich führt. Das Neugeborene sei ein Frühchen, sieben Monate alt und gerade zwei Kilogramm schwer. Ihre Tochter könne das Baby nicht behalten und wolle es zur Adoption freigeben, so die Frau, die sich weigerte, ihre Personalien anzugeben. Die MFC-Leiterin, Delfina Linck, gab dem Findelkind den Namen „Tomas“ und leitete das Adoptionsverfahren ein.

Wie „Tomas“ in den Besitz der Familie Courth gelangt ist, ist der Akte nicht zu entnehmen. Vielleicht hat Delfina Lincks Ehemann Jorge Luis Linck nachgeholfen, der als Rechtsanwalt die Interessen von Lambert Courth vertrat. Ungewöhnlich ist nicht nur das anonyme Auftauchen des Babys – die Kinder von Mittellosen werden fast ausnahmslos in öffentlichen Hospitälern zur Welt gebracht und erhalten dort in den Fällen, daß sie sofort zur Adoption freigegeben werden, einen provisorischen Namen und eine Personennummer. Noch verdächtiger ist, daß vier Monate später der Familienrichter zwei Ärzte den Jungen untersuchen läßt, einen Kardiologen und einen Allgemeinmediziner. Ist Tomas krank? Hat er vielleicht Schäden als Ungeborener erlitten, im Leib seiner Mutter? Auf jeden Fall wird das Kind der Familie Courth übergeben. Daß die Adoption nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, belegt in den Augen der argentinischen Ermittler der Umstand, daß die Adoptiveltern keine unbefrististete Aufenthaltsgenehmigung hatten, wie die vorgelegte Bescheinigung der Firma Bayer ausdrücklich auswies. Das aber war schon damals Voraussetzung für Adoptionen, um internationalen Kinderhandel zu unterbinden. Worin die „Ausnahme“, so ein Vermerk des Jugendamtes vom 16. Februar 1977, bestanden hat, steht ebenfalls in den Sternen.

Im Juni 77 will sich die Sozialarbeiterin des Familiengerichtes davon überzeugen, daß es dem kleinen Tomas, bis dahin noch in Pflege, in seiner neuen Umgebung gut geht. Aber sie klingelt vergeblich an der Haustür der Courths, und Nachbarn verraten ihr, daß die Familie nach Deutschland zurückgegangen sei. Wie sie ohne gültige Adoptionspapiere mit dem Baby das Land verlassen konnte, ist unklar. Und spätestens ins diesem Moment hätte das Adoptionsverfahren negativ beschieden werden müssen. Trotzdem urteilt im Dezember 77 ein Richter positiv über die Adoption von Tomas durch die Courths, wie ein Schreiben ihres Rechtsanwalts Linck bestätigt.

Tomas wächst in England auf. Sein Adoptivvater Lambert Courth war jahrelang in führender Stellung bei Bayer tätig, zuletzt als „Integrationsbeauftragter“. Inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Die Firma Bayer verweigert genaue Angaben zu ihrem Manager. Die Adoption gehöre zum „Privatleben der Mitarbeiter“ – und dazu äußere man sich „prinzipiell“ nicht. Mit dem „Movimiento Familiar Cristiano“ und Rechtsanwalt Linck will das Unternehmen während der Diktatur keine Geschäftsbeziehungen unterhalten haben, behauptet es. Aber mein Antrag auf Zugang zum Firmenarchiv wurde nicht beantwortet.

Auch Lambert Courth verweigert die Aussage. „Es war eine legale Adoption“, meinte er kurz angebunden. Daß gegen ihn ermittelt wird, scheint ihn nicht weiter zu kümmern. Er darf sich auf die Unterstützung der deutschen Bundesregierung verlassen – so wie schon der Mercedes-Manager Tasselkraut, bei dem die Berliner Justiz wegen angeblicher Verjährung die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt hatte. Daß der ilegale und systematische Kinderraub nach internationaler Rechtsprechung als „Verbrechen gegen die Menschheit“ gilt, das nicht verjährt, hat die Staatsanwaltschaft nicht gestört.

Als die argentinischen Richter die Deutsche Botschaft um Mithilfe bei der Suche nach Lambert Courth baten, erhielten sie im Juni 2009 die Antwort: „Die Botschaft hat sich mit der Bayer AG in Verbindung gesetzt, konnte aber den Aufenthaltsort der gesuchten Personen nicht ausfindig machen. Die Bundesrepublik verfügt über kein zentrales Melderegister, und die deutschen Datenschutzgesetze sind sehr streng und sehen keinen Rechtsanspruch über das Erlangen eines Wohnortes vor. Felix Schwarz. Konsul.“ von Gaby Weber/Buenos Aires

Interview mit Gaby Weber

Du hast den Fall Daimler recherchiert. Wie bist du auf Bayer gekommen?

Gw: In der argentinischen Gesellschaft war das Thema des Kinderraubes durch die Militärs schon immer ein besonders sensibler Punkt. Es war sogar von den Amnestiegesetzen ausgenommen, die viele Jahre lang die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen ausschlossen. Wegen des Kindesraubs saßen General Videla und Konsorten im Gefängnis. Es wurde also immer ermittelt, allerdings auf indivivuellen Antrag, das heißt, ein direkt Betroffener mußte eine Anzeige erstatten. Das hat sich geändert, und in dem Mega-Verfahren „systematischer Babyraub“ wird eine Art Rasterfahnung durchgeführt. So wurden die kompletten Adoptionsakten des Movimiento Familiar Cristiano beschlagnahmt und ausgewertet.

Was fiel den Richtern beim Adoptionsfall Courth auf?

Gw: Ich habe selbst die Akten durchgesehen und bin auf mehrere Fälle gestoßen, wo Manager deutscher Großfirmen mit Nazi-Hintergrund unter verdächtigen Umständen Kinder erhielten. Die Deutsche Botschaft hat leider ihre Mithilfe verweigert. Deshalb habe ich in Deutschland und England recherchiert - was den argentinischen Behörden untersagt ist. Jetzt haben sie aufgrund meiner Recherchen ein Amtshilfeverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Umstände der Adoption aufzuklären und die Schuldigen zu bestrafen. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn sich Thomas einem Gentest unterzieht. Der Abgleich mit den Proben im Hospital Durán muß richterlich angeordnet werden.

Nun kann man sich auch fragen, ob man Thomas damit einen Gefallen tut.

Gw: Thomas ist mit Sicherheit ein Opfer. Möglicherweise hat er Schlimmes erlebt und ist krank, nicht nur an seiner Seele sondern auch am Leib. Bis heute wird ihm seine Identität vorenthalten. Natürlich hat er ein Recht, sich auszusuchen, mit wem er lebt und Beziehungen unterhält. Aber es gibt auch das Recht der biologischen Familie zu wissen, was passiert ist. Vielleicht sucht ja jemand nach Thomas. Meine Recherchen haben mich zu einem konkreten Fall einer Frau geführt, die damals in Tucumán hochschwanger verhaftet wurde, und Indizien weisen darauf hin, daß es sich bei Thomas um ihr Kind handeln könnte. Die Frau ist tot, aber ihr bereits geborener Sohn sucht bis heute nach seinem kleinen Bruder. Er ist Nebenkläger im Verfahren gegen Lambert Courth. Und es gibt das Recht der Gesellschaft auf Wahrheit. So setzt sich in der internationalen Rechtsprechung dieses „Recht auf Wahrheit“ bei den sog. Verbrechen gegen die Menschheit immer mehr durch. Die Richter akzeptieren zum Beispiel meine Beweisanträge, obwohl ich gar nicht direkt betroffen bin, weil ich nicht nach einem eigenen Familienmitglied suche.

War diese Adoption – selbst wenn Bestechungsgelder geflossen sind und Seilschaften im Spiel waren – aber nicht im Sinne des Kindeswohls?

Gw: Das ist immer das Argument der internationalen Kinderhändler. Aber erstens hätte man die Babys an die Großeltern oder Tanten übergeben könne. Zweitens gibt es auch in argentinischen Jugendämtern lange Listen von Adoptionswilligen aus der Mittelschicht, die gut für ein Waisenkind sorgen können. Da sind keine Ausländer mit Scheckheft gefragt. Und drittens geht es hier wahrscheinlich um den Fall eines Kindes von linken Regimegegnern. Erst läßt man die Eltern als „Terroristen“ foltern und ermorden, und dann eignet man sich deren Leibesfrucht an, um ihr den eigenen ideologischen Stempel aufzudrücken. Das Baby kann sich nicht wehren. Das ist ein pures Machtspiel.

Aber die Adoptiveltern haben doch in den über 30 Jahren den Jungen liebgewonnen?

Gw: Wahrscheinlich. Aber die Liebe geht wohl nicht soweit, daß sie ihm bei der Wiederherstellung seiner eigenen Identität helfen. Daß Babys gestohlen worden sind, ist der Weltöffentlichkeit spätestens seit 1983, dem Ende der Diktatur, bekannt. Es hat Fälle gegeben, wo Adoptiveltern von sich aus Kontakt mit den Großmüttern vom Maiplatz Kontakt aufgenommen und sich von sich aus einem Gentest unterwerfen wollten. In den Fällen, in denen sich der Verdacht bestätigt hat, hat das Verhältnis zu den Adoptiveltern nicht gelitten. So kann man Probleme lösen, wenn man auch anderen Menschen Rechte einräumt. Aber Lambert Courth hat auf meine Anfrage sehr aggressiv reagiert, unter dem Motto: was mir einfallen würde, mich in sein Leben einzumischen. Von Zweifeln oder Fürsorge habe ich nichts gemerkt. Aber wahrscheinlich versucht er ganz einfach, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Gegen ihn wird ermittelt.

Wie geht es jetzt weiter?

Gw: Der Antrag auf internationale Amtshilfe geht jetzt raus. Das dauert eine Weile. Was mich wundert ist die zynische Haltung sowohl der Deutschen Botschaft in Buenos Aires als auch der Bayer AG. Sie scheinen sich im Recht zu fühlen und merken nicht, wie sehr dieses Thema nach so vielen Jahren der argentinischen Gesellschaft immer noch unter die Haut geht.

[Frentzel Beyme] Nanotubes

CBG Redaktion

„Forschung steckt erst in den Anfängen“

Interview mit Prof. Frentzel-Beyme zum Gefahrenpotential von Nanoteilchen

Die BAYER MaterialScience AG hat im Frühjahr 2010 die weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes (CNT) in Betrieb genommen. Nanotubes sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, die deutlich kleiner sind als ein µm (Tausendstel Millimeter). Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert, dass die Anlage in Leverkusen ohne reguläres Genehmigungsverfahren gebaut wurde. Wir baten den Arzt und Epidemiologen Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme um eine Einschätzung des Gefährdungspotentials, insbesondere für die BAYER-Beschäftigten.

FRAGE: Herr Frentzel-Beyme, die BAYER AG stellt seit Anfang 2010 in Leverkusen mehrwandige Carbon Nanotubes her. Gibt es Untersuchungen zu den Risiken von Nanopartikeln?

Durch Untersuchungen zur Wirkung von lungengängigem Feinststaub sowie zu Schwebstaubpartikeln ohne zusätzliche Anlagerungen organischer toxischer Substanzen sind Reaktionen des Organismus bekannt.

Mauderly (1994) berichtet über den pathogenen Mechanismus einer erhöhten Zellproliferation (Gewebewachstum) infolge der Inhalation von hohen Dosen wenig löslicher Partikel. Selbst wenn diesen Partikeln kein mutagenes (erbgutveränderndes) Potenzial zukommt, führen sie ein Syndrom mit Partikelsequestrierung (Abkapselung), Entzündung und Proliferation mit Fibrose (krankhafte Vermehrung des Gewebes) herbei. Proliferation gilt auch als mitursächlich beim Beginn karzinogener Transformation zu bösartigem Wachstum.

Daneben ist eine systemische Belastung erwiesen, da Partikel geringer Durchmesser durch die Alveolen (Lungenbläschen) in den Blutkreislauf übertreten können und dadurch in alle Regionen des Körpers gelangen.

Laut dpa haben Frangioni et al. (Boston) bei Ratten die Wirkung von Feinststaub in Abhängigkeit von Durchmesser und elektrischer Ladung untersucht und gezeigt, dass elektrisch positiv geladene Partikel von Lungenzellen aufgenommen werden und schädigend wirken. Besonders problematisch sollen die nicht positiv geladenen Teilchen unter 34 Nanometern sein, die schnell aus dem Lungengewebe in die Lymphknoten wandern und die zu chronischen Entzündungen führen.

FRAGE: Die Firma BAYER empfiehlt am Arbeitsplatz einen Grenzwert von 0,05 mg/Kubikmeter Raumluft. Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW hielt diesen Wert für „vertretbar“, die neue Landesregierung hat sich zum Thema noch nicht geäußert. Wie ist Ihre Einschätzung dieses Grenzwerts?

Die toxikologische Forschung zu den biologischen Wirkungen von Nanopartikeln steckt noch dermaßen deutlich in den Anfängen (1), dass keine Schlussfolgerungen der Unbedenklichkeit erlaubt sein dürften. Nur weil technische Eigenschaften wünschenswert sind, dürfen Technologien nicht in die Großproduktion aufgenommen werden, solange die Produkte nicht als unbedenklich gelten können.

Die Ergebnisse von einschlägigen Tierversuchen weisen deutlicher auf karzinogene Wirkungen der Carbon Nanotubes hin. Die üblichen Limitierungen von Tierversuchen bezüglich der Übertragbarkeit auf den Menschen gelten auch hier, doch wird die Toxikologie immer zu berücksichtigen sein. Allerdings gilt als Einschränkung, dass jede manipulierte Exposition gegenüber Fremdkörpern im Tierversuch zu heftigen Reaktionen mit Zelltransformation führen, die in einem gewissen Prozentsatz der Versuchstiere zu malignen Neubildungen entarten. Dabei sind Dosis-Erwägungen zumindest weniger aussagekräftig als die Implantation auch von nicht karzinogenen Kontrollsubstanzen, die ebenfalls das Risiko von Neubildungen erhöhen können. Die Antwort des NRW Umweltministeriums enthält keine detaillierte Auskunft zu diesem Punkt.

Trotz dieser unklaren Lage der Folgenabschätzung für den Menschen sieht sich das Ministerium in der Lage, den Empfehlungen des Herstellers zu folgen, eine Konzentration von 0,05 mg/m³ zu folgen und diese als Grenzwert zu bezeichnen. Diese empfohlene Regelung ist angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als völlig willkürlich anzusehen. Rückblickend wurden in den meisten Fällen insbesondere bei Altlasten erst lange nach der Festlegung von MAK- und Grenzwerten diese Regelwerke aufgrund von Untersuchungen der exponierten Mitarbeiter nach unten korrigiert. Aus diesen Erfahrungen müssten die Lehren gezogen werden, Grenzwerte extrem niedrig anzusetzen und nach Vorliegen adäquat durchgeführter Untersuchungen von Mitarbeitern gegebenenfalls von diesen Schutzregulierungen allmählich abzuweichen.

Der neueren Forschung zu Emissionen aus Laserdruckern mit den als Feinststaub deklarierten Partikelgrößen sind alarmierende Befunde zu verdanken, deren Berücksichtigung auch im Ansatz der Festlegungen für Carbon-Nanotubes gelten muss. Nicht zuletzt ist die multizentrische Forschung zu Nanopartikeln als Umweltbelastung (s. Fußnote) ein Hinweis auf Forschungsbedarf, so dass nicht von einer eindeutigen Situation ausgegangen werden kann.

Wie lauten vor diesem Hintergrund Ihre Forderungen?

Aus den angeführten Gründen ist die vom NRW Umweltministerium vorgelegte Empfehlung als realitätsfern und industriefreundlich abzulehnen. Eine begleitende stetige Untersuchung der Mitarbeiter und deren Nachverfolgung auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb sollte eine Minimalvoraussetzung sein, um diesen Produktionszweig überhaupt zu genehmigen.

Als wenig überzeugend erscheinen die Ausführungen zu Punkt 5, wonach die Nanoröhren nicht als gefährliche Stoffe im Sinne der Störfall-Verordnung aufzufassen sind.

Eine Katastrophe wie die mit lungengängigen Fasern des Asbest sollte nicht noch einmal abgewartet werden, bis präventiv gehandelt wird. Laut Prof. Filser, Bremen (1) nimmt die schädliche Wirkung von Nanoteilchen in der Umwelt zu, wenn sie länger einwirken und kumulieren. Die gegenwärtigen Testmethoden führen dazu, dass das Risiko unterschätzt wird. Dies galt auch für Asbest und seine Wirkung bei niedriger Konzentration. Es ist nicht das Gleiche, ob sich ein Teilchen beispielsweise in Wasser oder aber in Lungenflüssigkeit mit den darin enthaltenen Eiweißstoffen befindet. Professor Lutz Mädler, Universität Bremen, stellt mit Bezug auf die Struktur von Partikeln fest, dass die Nanoröhrchen aus Kohlenstoff häufig zu klein sind, um als Fremdkörper im Organismus von sogenannten Fresszellen erkannt und phagozytiert (verdaut) zu werden. Manche Experten schreiben ihnen eine ähnliche Wirkung zu wie Asbestfasern.

Ob dieser Wissenstand in der Antwort der NRW Landesregierung berücksichtigt wurde, ist nicht deutlich geworden, da sie sich allein auf „thermische Abluftreinigungsanlagen einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Produktionsanlage“ bezieht. Aus arbeitsmedizinischer Sicht nützen geschlossene Systeme - auch luftdicht - nichts, wenn Störfälle oder Reparaturereignisse zu Austritten von größeren Mengen der Transportmengen führen. Daher müssen nicht nur Mitarbeiter der Produktionsstätten überwacht werden, sondern auch Handwerker im Störfallbetrieb (Schlosser etc.) sowie Transportarbeiter, die ähnlich wie bei Transporten volatiler (gasförmiger) Materialien gefährdet sind.

Auf diese Fragen wurde bemerkenswerter weise nicht eingegangen, obwohl das Versagen des Personenschutzes in der Vergangenheit schon zu den bedauerlichen Langzeitfolgen geführt hat, die zum Anstieg der chronisch Kranken geführt hat und das Sozialsystem zunehmend belastet.

Im übrigen ließen die Initiativen der drei Bundesbehörden BAuA, BfR und UBA, die eine Forschungsstrategie „Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanopartikeln“ im Herbst 2006 einem Konsultationsverfahren unterworfen haben und auch als Defizitanalyse bisheriger Risikopolitik zu lesen sind, bis dahin ungeklärt, wie die Themen in Forschungsprogramme überführt und finanziert werden sollen.

alle Infos zur Kampagne

Referenzen:
(1) Prof. Juliane Filser, UFT (Zentrum für Umweltforschung und –Technologie) der Universität Bremen, koordiniert eine Studie des Forschungsverbundes Silbernanomaterialien in Textilien.

Choi HS, Ashitate Y, Lee JH, Kim SH, Matsui A, Insin N, Bawendi MG, Semmler-Behnke M, Frangioni JV, Tsuda A.:Rapid translocation of nanoparticles from the lung airspaces to the body. Nat Biotechnol. 2010 Nov 7. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed?term=%22Tsuda%20A%22Author Epub ahead of print

Mauderly, JL: Toxicological and epidemiological evidence for health risks from inhaled engine emissions. Environ Health Persp, 192, 165-171, 1994

Krug, HF, Fleischer, T: Nanotechnologie - eine Bestandsaufnahme
umwelt-medizin-gesellschaft 20, 44-50, 2007

Hormonpräparate

CBG Redaktion

arznei-telegramm, Jg. 41, Nr. 9

KRANK STATT VITAL DURCH TESTOSTERON (NEBIDO U.A.)

Müden, lustlosen, unkonzentrierten, gereizten und gestressten Männern verspricht Bayer Vital, wieder „vital, aktiv und ausgeglichen“ zu werden, wenn sie ihren „Testosteronmangel“ beheben.1 Ärzten legt die Firma IGeLn gegen das Testosteron-Mangel-Syndrom nahe, denn Erfolge seien „schnell sichtbar und die Patienten zufrieden“. Dies führe „zu einer optimalen ,Kundenbindung'“.2 Testosterondepot (NEBIDO u.a.) und gel (TESTOGEL u.a.) von Bayer dürfen wie Präparate anderer Anbieter jedoch nur bei nachgewiesenem Hypogonadismus mit eindeutigen klinischen Symptomen wie Rückbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale, Veränderung der Körperzusammensetzung, Asthenie, Abnahme der Libido und erektiler Dysfunktion nach Ausschluss anderer Ursachen angewendet werden.3,4

Bei Männern nimmt die Testosteronkonzentration im Blut vom 40. Lebensjahr an jährlich um 1% bis 2% ab, stärker bei Adipositas und chronischen Erkrankungen. 20% der 60-Jährigen und 50% der 80-Jährigen haben Hormonspiegel unterhalb des Normbereichs junger Männer.5 Über altersspezifische Testosteron-Referenzwerte gibt es derzeit keinen Konsens.3,4 Ältere Männer haben häufig gleichzeitig unspezifische Altersbeschwerden und niedrige Testosteronspiegel, ohne dass ein kausaler Zusammenhang belegt ist.6

Der Nutzen einer Testosteronanwendung ist unzureichend belegt: Studien bei älteren Männern sind gekennzeichnet durch kleine Fallzahl, Einschluss gesunder asymptomatischer Männer mit niedrigem oder niedrig normalem Testosteronspiegel, Verwendung unterschiedlicher Dosierungsschemata, Prüfung von Surrogatendpunkten und ungenügende Power, um sinnvolle Verbesserungen patientenrelevanter Endpunkte nachweisen zu können.6 Neuere, etwas größere, aber zum Teil methodisch mangelhafte Studien liefern widersprüchliche Ergebnisse, was die Verbesserung von Muskelkraft, physischer sowie sexueller Funktion und der Lebensqualität durch Verwendung von Testosteron angeht.7-11

Die kürzlich veröffentlichte randomisierte doppelblinde TOM-Studie weist indes auf Risiken hin: 209 wenigstens 65 Jahre alte Männer nehmen daran teil. Sie haben einen gegenüber jungen Männern niedrig normalen oder erniedrigten Testosteronspiegel und ihre Mobilität ist eingeschränkt, definiert als Schwierigkeiten, zwei Häuserblocks weit zu laufen oder zehn Stufen zu steigen. Sie tragen anfangs 10 g eines 1%igen Testosterongels, später in Abhängigkeit vom Serumtestosteronspiegel täglich 5 g, 10 g oder 15 g bzw. Plazebo auf die Haut auf. 81% haben eine arterielle Hypertonie, 25% Diabetes mellitus, 56% eine Hyperlipidämie, 47% sind adipös. Primärer Endpunkt ist ein Surrogatmarker: die Verbesserung der maximalen willkürlichen Muskelkraft nach 24 Wochen gegenüber dem Ausgangswert, gemessen mittels Beinpresse, einem Fitnessgerät. Die Studie wird vorzeitig abgebrochen, da unerwünschte kardiovaskuläre Ereignisse in der Testosterongruppe häufiger berichtet werden als unter Plazebo (22% versus 5%). Ein Mann der Testosterongruppe verstirbt mit Verdacht auf Herzinfarkt. Die Muskelkraft der Beine wird bei Studienbeginn nur bei 69% der Teilnehmer gemessen,12 sodass die Studie hierzu ohne Aussagekraft bleibt.

Die Sicherheit einer langfristigen Behandlung mit Testosteron, z.B. hinsichtlich des Auftretens von Prostatakarzinomen, ist wegen der zu geringen Dauer und/oder Größe der Studien nicht belegt. Vor der unzureichend abgesicherten Anwendung von Testosteron bei Männern außerhalb der zugelassenen Indikation ist auch aufgrund der negativen Erfahrung mit der Hormonersatztherapie bei Frauen zu warnen (vgl. z.B. a-t 2004; 35: 17).

R =randomisierte Studie)
1 Bayer Vital: http:www.testosteron.de
2 Bayer Vital: http:
www.testosteron.de/scripts/pages/de/fachkreise/auth/igeln_in_der_praxis/index.php
3 Bayer: Fachinformation TESTOGEL, Stand Juli 2010
4 Bayer Schering: Fachinformation NEBIDO, Stand Juli 2010
5 Drug. Ther. Bull. 2010; 48: 69-72
6 BHASIN, S. et al. J. Clin. Endocrinol. Metab. 2010; 95: 2536-59
R 7 LEGROS, J.J. et al.: Eur. J. Endocrinol. 2009; 160: 821-31
R 8 SRINIVAS-SHANKAR, U. et al.: J. Clin. Endocrinol. Metab. 2010; 95: 639-50
R 9 EMMELOT-VONK, M.H. et al.: JAMA 2008; 299: 39-52
R 10 EMMELOT-VONK, M.H. et al.: Int. J. Impot. Res. 2009; 21: 129-38
R 11 GILTAY, E.J. et al.: J. Sex. Med. 2010; 7: 2572-82
R 12 BASARIA, S. et al.: N. Engl. J. Med. 2010; 363: 109-22 und Appendix
13 Auxilium Pharmaceuticals: US-Produktinformation TESTIM 1%, Stand Sept. 2009

TOM = Testosterone in Older Men with Mobility Limitations
Alle Männer erhalten täglich drei Tuben mit 5 g Gel, die Plazebo oder Verum enthalten.12 Die in der US-amerikanischen Produktinformation empfohlene Startdosis beträgt täglich 5 g Gel, maximal sollen täglich 10 g verwendet werden.13

[Bescheid] Universität Köln

CBG Redaktion

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 49.2.3.1.11-77/09

Herrn
Philipp Mimkes
Kirchweg 65
50858 Köln

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Zugang zu der zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG geschlossenen Rahmenvereinbarung
Mein Schreiben vom 17.12.2009

Sehr geehrter Herr Mimkes,

wie mit Schreiben vom 17.12.2009 angekündigt übersende ich Ihnen nun meine abschließende informationsfreiheitsrechtliche Bewertung. Ich bitte um Nachsicht, dass sich die weitere Bearbeitung der Angelegenheit unangemessen verzögert hat. Wegen der Vielzahl von Eingaben und Anfragen ist es uns leider nicht möglich, unsere Stellungnahmen stets so zeitnah abzugeben, wie wir es uns selbst wünschen würden.

I. Zum Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.09.2009 ist mir die Antwort der Universität zu Köln auf die Stellungnahme des LDI NRW aus Mai 2009 zugegangen. Hierin teilt die Universität mit, dass nach ihrer Auffassung ein Auskunftsanspruch gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht bestehe. Das Begehren betreffe den durch § 2 Abs. 3 IFG NRW aus dem Anwendungsbereich des IFG NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre. Gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW gelte das IFG NRW für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig würden. Da der Kooperationsvertrag keinen Vertrag über konkrete Forschungsförderprojekte darstelle, komme die Universität unter Berufung auf das Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. 05.1973, BverfGE 35, 79ff, zu dem Ergebnis, dass der Kooperationsvertrag eine sogenannte unmittelbar wissenschaftsrelevante Angelegenheit darstelle, mithin eine Angelegenheit, die Forschung und Lehre unmittelbar berühre. Der Rahmenvertrag bilde zudem eine Forschungsstrategie ab, da auch Regularien vereinbart worden seien, wie ein Forschungsvorhaben zu finden, zu unterstützen und zur Förderreife zu führen sei. Unter Forschungsstrategie sei die selbstbestimmte Auswahl von Forschungsschwerpunkten, Organisations-, Finanzierungs- und Kooperationsformen zu verstehen, in denen künftige Forschungsvorhaben durchgeführt werden sollen. Die Universität gehe daher davon aus, dass die Rahmenvereinbarung dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) unterfalle.

Eine Offenlegung der Rahmenvereinbarung würde nach ihrer Auffassung einen Eingriff in die grundgesetzlich verbürgten Rechte der Forschenden und der Universität darstellen. Ein Eingriff in den Schutzbereich liege vor, wenn durch staatliche Maßnahmen die freie Planung und Gestaltung der Forschungstätigkeit und ihrer unmittelbaren Voraussetzungen beeinträchtigt würden. Aus dem bloßen Inhalt des Kooperationsvertrages könne bei entsprechender Sachkunde abgeleitet werden, welche Forschungsschwerpunkte ein Forschender oder eine Forschergruppe setze, wie weit der Forschungsstand im konkreten Vorhaben sei, welche Zeitplanung zum Erreichen des Forschungsziels bestehe, wie interessant das Vorhaben für Dritte sei, welche allgemeine Relevanz ein Vorhaben oder eine Forschungsstrategie habe und wie der Forschende in diesem Bereich inhaltlich und organisatorisch positioniert sei. Da Forschende und Universitäten untereinander in Konkurrenz stünden, sei es wichtig, diese Informationen nicht transparent machen zu müssen, da ansonsten die Forschung der Universität und damit deren Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würde.

Ein solcher Eingriff wäre auch nicht gerechtfertigt, da die Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG schrankenlos gewährt sei und daher nur durch kollidierendes Verfassungsrecht begrenzt werden könne. Da sich der Informationsanspruch des 1FG NRW nicht auf kollidierendes Verfassungsrecht stützen könne und auch keine anderen Verfassungsgüter, auf die sich der Antragsteller berufen könne, ersichtlich seien, sei der Eingriff verfassungswidrig.

Die Universität kommt somit abschließend zu der Bewertung, die Rahmenvereinbarung unterfalle dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG, sodass diese Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW von der Anwendung des IFG NRW ausgenommen sei und daher kein Anspruch auf Zugang bestehe. Hilfsweise beruft sich die Universität darauf, dass die Bayer HealthCare AG die Vereinbarung als Geschäftsgeheimnis gemäß § 8 IFG NRW betrachte und die Namen der Mitarbeiter der Bayer HealthCare AG gemäß § 9 IFG NRW nicht offengelegt werden dürften.

II. Stellungnahme

Auf der Grundlage der mir vorliegenden Erkenntnisse gehe ich nach Maßgabe der folgenden Überlegungen von einem Informationszugangsanspruch aus.

1.) Anwendungsbereich des IFG NRW
Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Zur Offenlegung von Informationen sind gemäß § 2 Abs. 1 IFG NRW grundsätzlich alle Behörden und öffentlichen Stellen des Landes verpflichtet. Die Universität zu Köln ist eine vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 9, § 2 Abs. 1 S. 1 Hochschulgesetz NRW), das Uniklinikum Köln ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (vgl. § 31 Abs. 1 S. 1 Hochschulgesetz NRW und § 1 Abs. 1 der Universitätsklinikum-Verordnung NRW).

Nach § 2 Abs. 3 gilt das IFG NRW für Forschungs- und Prüfungseinrichtungen sowie Hochschulen hingegen nur, soweit diese nicht im Bereich der Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Fraglich ist somit, ob die Rahmenvereinbarung dem Bereich der Forschung und damit dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterfällt, sodass der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht eröffnet wäre.

Unstreitig betrifft die in Rede stehende Rahmenvereinbarung keine Forschung im engeren Sinne. Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichtes ist Forschung „die geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen“ (BVerfG, Urteil vom 29.05.1973, Az.: 1 BvR 424/71). Da die Rahmenvereinbarung nur organisatorische Regelungen für zukünftige, noch nicht festgelegte Forschungsprojekte enthält, ist der Bereich der Forschung in diesem engeren Sinne nicht betroffen.

Unter den Schutz des Art. 5 Abs. 3 GG fallen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes allerdings auch die sogenannten „unmittelbar wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten“. Hierzu gehören insbesondere
• die Planung wissenschaftlicher Vorhaben, d.h. die Forschungsplanung,
• das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebotes,
• die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit, also das Abstimmen der Forschungsvorhaben und der Lehrangebote aufeinander,
• die Harmonisierung der Lehraufgaben mit den Forschungsvorhaben,
• die organisatorische Betreuung und Sicherung der Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen, insbesondere die haushaltsmäßige Betreuung einschließlich der Mittelvergabe, und
• die Errichtung und der Einsatz von wissenschaftlichen Einrichtungen und Arbeitsgruppen.

In der Literatur wird die Ansicht vertreten, diese Tätigkeitsfelder seien nicht vom Anwendungsbereich des IFG NRW ausgenommen; dies ergebe sich aus dem Sachzusammenhang, aus dem das Bundesverfassungsgericht den Begriff der „unmittelbar wissenschaftsrelevanten Angelegenheit“ entwickelt habe. Es gehe dabei nämlich um die Schaffung eines vom Staat grundsätzlich abgegrenzten und organisatorisch abzusichernden Organisations-, Entscheidungs- und Einflussnahmefreiraumes. Dieser Freiraum gegenüber staatlicher Einflussnahme werde jedoch durch einen Anspruch gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW auf Gewährung von Informationszugang gar nicht tangiert. Zudem seien die öffentliche Sicherheit durch § 6, behördliche Entscheidungsfindungsprozesse durch § 7, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch § 8 und personenbezogene Daten durch § 9 IFG NRW hinreichend geschützt (vgl. hierzu Franßen, in: Franßen/Seidel, Praxiskommentar zum IFG NRW, Rn. 297 -301).

Nach meiner Auffassung kann es letztlich jedoch dahinstehen, ob die „unmittelbaren wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten“ dem Forschungsbegriff und damit dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen, da die Rahmenvereinbarung insgesamt bereits keine „unmittelbar wissenschaftsrelevante Angelegenheit“ darstellen dürfte. Da unstreitig keine Forschung im engeren Sinne vorliegt, ist maßgeblich, ob der Rahmenvertrag Forschung zumindest unmittelbar berührt. Die Universität führt dazu aus, dass es ausreichend sei, dass ein enger Bezug zur Forschung bestehe („unmittelbar“), dieser jedoch nicht zwingend wesentlich oder prägend sein müsse (ein „Berühren“ reiche). Im Lichte der beispielhaft aufgeführten Ausprägungen der unmittelbaren wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten kann ich zur Zeit jedoch nicht feststellen, dass die maßgebliche „Unmittelbarkeit“ vorliegend gegeben ist: Die Rahmenvereinbarung regelt in allgemeiner Form, wie zukünftig neue Forschungsfelder ausgewählt und neue Forschungsvorhaben sodann organisatorisch umgesetzt werden sollen. So sollen in erster Linie Forschungen auf dem Gebiet der Kardiologie, der Onkologie, der Augenheilkunde, der Neurologie und Psychiatrie sowie der Kinderheilkunde angestrebt werden. Weiterhin werden Zuständigkeiten für die organisatorische und inhaltliche Begleitung sowie die Nutzungsrechte an etwaigen Erfindungen geregelt. Folglich wird ein allgemeines Regelungsgerüst geschaffen, in dessen Rahmen spätere Forschungsvorhaben abgewickelt werden sollen. Sobald sich ein Forschungsvorhaben konkretisiert, müssen jedoch die Einzelheiten des jeweiligen Vorhabens in weiteren Einzelvereinbarungen ausgehandelt werden. Nach meiner Auffassung ist daher im Regelungsgerüst „Rahmenvereinbarung“ keine „Forschungsplanung“ im Sinne der oben genannten Aufzählung zu sehen. Die Forschungsplanung beginnt nicht bereits mit der Schaffung eines allgemeinen Regelungsgerüstes für noch nicht benannte Forschungsprojekte, sondern allenfalls mit der Konkretisierung einzelner, bestimmter Forschungsthemen und -projekte. Die Literatur will sogar die Information über das aktuelle Forschungsgebiet noch dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG entziehen, da diese Information nicht die Forschung selbst, sondern lediglich organisatorische Umstände betreffe (vgl. hierzu Franßen, in: Franßen/Seidel, Praxiskommentar zum IFG NRW, Rn. 290).

Aufgrund der somit fehlenden Unmittelbarkeit der Rahmenvereinbarung zur verfassungsrechtlich geschützten Forschungsfreiheit wäre bereits der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG nicht betroffen. Es werden im Übrigen auch keine Forschungsstrategien offengelegt, da eine inhaltliche Festlegung in der Rahmenvereinbarung gerade nicht erfolgt. Ein Ausschluss des Anwendungsbereiches des IFG NRW gemäß §2 Abs. 3 IFG NRW dürfte somit nicht vorliegen.

Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Punkte der Rahmenvereinbarung gleichwohl Berührungspunkte zur geschützten Forschungsfreiheit in der für den Informationszugang relevanten Weise aufweisen. Eigene Erkenntnisse für eine insoweit abschließende Beurteilung stehen mir nicht zur Verfügung. Unter Zugrundelegung des wesentlich sich auf die Rahmenvereinbarung als Ganzes beziehenden Vortrags der Universität vermag ich mit der für eine im Rahmen dieser Prüfung erforderlichen Gewissheit eine „unmittelbar wissenschaftsrelevante Angelegenheit“ jedoch nicht festzustellen.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Argumente, die die Universität zu Köln zur Begründung eines vorliegenden Eingriffs vorträgt, ebenfalls nicht tragen. Aus der Rahmenvereinbarung ergibt sich gerade nicht, welche Forschungsschwerpunkte ein Forschender oder eine Forschergruppe setzt, wie weit der Forschungsstand in einem konkreten Vorhaben ist, welche Zeitplanung zum Erreichen des Forschungsziels besteht usw.. Solche Konkretisierungen sind in der Rahmenvereinbarung nicht enthalten.

Demnach bleibt zu prüfen, ob einer der in den §§ 6-9 IFG NRW enthaltenen Verweigerungsgründen einer Offenlegung entgegensteht.

2.) Verweigerungsgrund § 8 IFG NRW
Die Universität macht hilfsweise geltend, die Bayer HealthCare AG sehe die Rahmenvereinbarung vollständig als Geschäftsgeheimnis gemäß § 8 IFG NRW an. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne dieser Bestimmung ist jede Tatsache zu verstehen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steht, nicht offenkundig, d.h. nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist, nach dem bekundeten Willen des Unternehmers geheim gehalten werden soll und den Gegenstand eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Unternehmers bildet. Das berechtigte wirtschaftliche Interesse an der Geheimhaltung ist gegeben, wenn das Geheimzuhaltende für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens Bedeutung hat (Hefermehl/Baumbach, Wettbewerbsrecht, § 17 Rn. 6; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Auflage 2008, § 17 Rn. 9; vgl. dazu insgesamt auch die Anwendungshinweise des LDl NRW zum IFG NRW auf der Homepage www.ldi.nrw.de).

Die Bayer HealthCare AG führte ihrerseits in einer ergänzenden Stellungnahme lediglich in allgemeiner Form aus, sie habe ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung der Rahmenvereinbarung, weil durch eine Veröffentlichung der Konditionen der Wettbewerb unter den pharmazeutischen Unternehmen um kooperierende Kliniken sowie der Wettbewerb unter den Kliniken um derartige Kooperationen eklatant beeinträchtigt würde. Gerade im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsverträge seien die genannten Vertragsregelungen wichtige Elemente der Zusammenarbeit. Eine Veröffentlichung der detaillierten Beschreibung der Forschungskooperation, ihrer Ziele und der exakten Vorgehensweise zur Erreichung dieser Ziele würde den Wettbewerbern Hinweise auf mögliche künftige Forschungs- und Geschäftsfelder geben. Dadurch entstünden dem eigenen Unternehmen Wettbewerbsnachteile.

Die Frage, ob der Verweigerungsgrund des § 8 IFG NRW erfüllt ist, entscheidet sich vorliegend danach, ob die Bayer HealthCare AG ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung der Rahmenvereinbarung hat. Maßgeblich ist in diesem Sinne, inwieweit mögliche Konkurrenten tatsächlich einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Offenlegung der begehrten Informationen ziehen können. Die Bayer HealthCare AG trägt dazu abstrakt vor, der Wettbewerb der pharmazeutischen Unternehmen um kooperierende Kliniken werde eklatant beeinträchtigt. Bislang wurde allerdings nicht konkret und nachvollziehbar dargelegt, woraus eine solche eklatante Beeinträchtigung entstehen könnte. Das Argument, eine Offenlegung der Rahmenvereinbarung ließe einen Rückschluss auf mögliche künftige Forschungs- und Geschäftsfelder zu, trägt jedenfalls nicht, da gerade diese erst noch durch eine eigene Kommission ausgehandelt werden müssen. Somit kann bisher nicht festgestellt werden, dass der Verweigerungsgrund des § 8 Abs. 1 IFG NRW einer Offenlegung entgegensteht.

3.) Verweigerungsgrund § 9 IFG NRW
Die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter der Bayer HealthCare AG sind gemäß § 9 Abs. 1 IFG NRW zu schützen. Diese sind daher gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW zu schwärzen. Die Daten der Mitarbeiter der Universität sind dagegen gemäß § 9 Abs. 3 IFG NRW offenzulegen.

Die Rahmenvereinbarung dürfte somit nach Maßgabe der vorstehenden Überlegungen nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand offenzulegen sein. Ich habe die Universität über diese Bewertung informiert und ihr empfohlen, dem Informationszugangsantrag zu entsprechen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass der LDI NRW keine Möglichkeiten hat, eine Offenlegung durchzusetzen. Eine Durchsetzung des Informationsanspruches rnüsste, soweit eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten nicht gefunden wird, auf verwaltungsgerichtlichem Wege erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXX
LDI NRW, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf
Telefon 0211 38424-52
Fax 0211 38424-10

[Unterschriften] Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Ich fordere ein Verbot von Bisphenol A in risikoreichen Anwendungen wie Trinkflaschen, Kinderspielzeug und Lebensmittel-Verpackungen

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

Unterschriftensammlung

CBG Redaktion

Ich fordere, dass sich die Firma Bayer Schering für die Schädigung Tausender Opfer von Duogynon und Primodos entschuldigt und eine finanzielle Entschädigung leistet

[contact-form-7 id="13930" title="generisch kontakt"]

Klimakiller

CBG Redaktion

2. Juni 2010

An die Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Antrag nach §§ 8 und 9 BImSchG der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG auf Erlass eines Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinkohlekraftwerkes in Krefeld-Uerdingen einschließlich der 1. Teilgenehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einwendungen gegen das o.g. Vorhaben. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren vertritt rund 1000 Mitglieder und Förderer, von denen viele in Krefeld oder Duisburg wohnen und die von den Emissionen des geplanten Kraftwerks direkt betroffen sind.

Das Vorhaben verstößt in seiner beantragten Form gegen das Bundesimmissionsschutz-Gesetz, gegen die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und gegen die Wasserrahmen-Richtlinie.

Zudem halte ich das Vorhaben für unvereinbar mit den Zielen des Landesentwicklungsplans. Durch den hohen Kohlendioxid-Ausstoß von jährlich über vier Millionen Tonnen werden die darin formulierten Klimaschutzziele unerreichbar. Die CO2-Emissionen tragen durch den globalen Klimawandel zur weltweiten Veränderung der Ökosysteme bei. Der steigende Meeresspiegel, der Lebensraumverlust für Millionen von Menschen, das Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten, Schäden durch extreme Wetterphänomene, Wassermangel und Wüstenbildung an vielen Orten der Erde finden in den vorliegenden Untersuchungen keine hinreichende Beachtung und sollten vor einer Genehmigung umfassend untersucht werden. Aufgrund der überregionalen Auswirkungen des Kraftwerks sind daher auch Einwendungen außerhalb von Krefeld und Duis-burg zu akzeptieren.

Zur Begründung trage ich wie folgt vor:

1. Der Weltklimarat IPCC fordert eine drastische Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen. In den Industrieländern ist laut IPCC bis zum Jahr 2050 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 80% bis 95% gegenüber 1990 nötig, um den Temperaturanstieg auf 2°C zu begrenzen. Nur so ließen sich die dramatischsten Auswirkungen des Klimawandels wie das Abschmelzen des Grönlandeises verhindern. Steinkohle ist jedoch nach der Braunkohle der umweltschädlichste Brennstoff. Der Kohlendioxid-Ausstoß pro Kilowattstunde erzeugter Stromleistung ist bei Steinkohle 2,5 mal so hoch wie bei Erdgas. Das geplante Kohlekraftwerk würde den Kohlendi-oxid-Ausstoß Krefelds verdoppeln und damit den Klimawandel beschleunigen. Ein Erreichen der Vorgaben des IPCC wird unmöglich.
Das Kraftwerk leistet keinen Beitrag zum Klimaschutz. Im Gegenteil: mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.705 Megawatt sollen lediglich zwei Heizkessel mit einer FWL von insg. 234 Megawatt stillgelegt werden. Weiter gehende Kraftwerksstilllegungen sind nicht geplant. Trianel behauptet zwar, durch den Ersatz alter Steinkohlekraftwerke würde es zu einer CO2-Reduktion von bis zu 1.42 Millionen t/a kommen. Diese Behauptung ist jedoch durch nichts belegt; Trianel verfügt über keine Kraftwerkskapazitäten die stillgelegt werden könnten. Auch eine spätere Nachrüstung mit einer CO2-Abscheidung (CCS) ist unrealistisch. Die Technik ist teuer, mit zahlreichen Risiken behaftet, hat einen hohen Flä-chenbedarf und steht großtechnisch frühestens 2020 oder 2030 zu Verfügung. Als Option scheidet CCS damit aus und ist wegen der Risiken einer Kohlendioxid-Lagerung auch abzulehnen.

2. Das Kraftwerk soll auf dem Gelände der Bayer AG errichtet werden; betrieben werden soll es von der Bayer-Tochterfirma Currenta. Bayer will langfristig einen großen Teil der erzeugten Energie abnehmen. Wirksame Klimaschutzmaßnahmen bei Bayer zugunsten von Energieeinspa-rung (Vermeidung energieintensiver Produktionen, Produkteinstellungen oder -umstellungen bei zu hohem Energieeinsatz) und zugunsten regenerativer Energien würden durch den Bau eines Steinkohlekraftwerks über Jahrzehnte hinweg blockiert.
Auch ist die Alternativenprüfung der vorliegenden Untersuchung mangelhaft. Ein Gas- und Dampfkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung hätte gegenüber dem Kohlekraftwerk wesentliche Vorteile: geringere Investitionskosten, weitaus geringerer Schadstoffausstoß, geringe CO2-Emissionen, hohe Effizienz, flexible Einsatzzeiten zum Ausgleich von Lastschwankungen im Stromnetz, flexible Bereitstellung von Dampf für den Chempark.

3. Dadurch, dass es sich bei dem Kraftwerk um ein Grundlastkraftwerk mit ca. 8.000 Betriebs-stunden pro Jahr handelt, ist kein flexibler Einsatz in Kombination mit erneuerbaren Energien möglich. Ein Kohlekraftwerk ist zum Ausgleich witterungsbedingter Lastschwankungen bei stetig zunehmendem Anteil der Erneuerbaren Energien untauglich.

4. Durch die geplante Mindestlaufzeit von 40 Jahren ist das Steinkohlekraftwerk unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben zur langfristigen Vermeidung und Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen (Artikel 20 a Grundgesetz und Klimaschutzziele der Bundesregierung, Artikel 2 Klimarahmenkonvention).

5. Die Vorbelastung mit Schadstoffen in Krefeld und Duisburg ist bereits stark erhöht und er-laubt keine weiteren Zusatzbelastungen. Der Uerdinger Hafen beispielsweise liegt bei der Feinstaubbelastung bundesweit auf einem der ersten Plätze. Auch bei den anderen gemessenen Schadstoffwerten liegt Uerdingen mit an der Spitze. Durch das neue Kohlekraftwerk würden erhebliche Mengen an Feinstaub und Schwermetallen wie z.B. Quecksilber, Blei, Arsen, Chrom oder Nickel in die Umwelt gelangen. Der Ausstoß von Schwefel- und Stickoxiden würde mehre-re Tausend Tonnen pro Jahr betragen. MedizinerInnen weisen auf die hohe Krebsrate Krefelds und den starken Anstieg von Atemwegserkrankungen hin. Durch das neue Kohlekraftwerk wür-den auf die Anwohner, von denen viele Mitglieder der Coordination gegen BAYER-Gefahren sind, massive Umwelt- und Gesundheitsbelastungen hinzukommen. Sogar die Firma Trianel räumt ein, dass die Gefahr einer Krebserkrankung durch den Bau des Kraftwerks erhöht wird. Ich sehe darin das Grundrecht der Anwohner auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2;2 GG) verletzt.
Empörend ist, dass die beantragten Filteranlagen nicht der besten zur Verfügung stehenden Technik entsprechen. Dadurch entstehen vermeidbare Gesundheitsgefahren. Ich beantrage die Prüfung des Einbaus von Gewebefiltern sowie die nasse Rauchgasreinigung zu prüfen.
Es ist zudem nicht sicher, welche zusätzlichen Schadstoffe in die Luft gelangen werden, sollte es sich nicht um sortenreine Kohle handeln. Der Umweltverträglichkeitsuntersuchung hätte ein realistischer Kohlemix zugrunde gelegt werden müssen, da bei Import-Kohle kein konstante Zusammensetzung erwartet werden kann.

6. Das Vorhaben beeinträchtigt die Gesundheit der Bevölkerung, weil das Kraftwerk radioaktive Substanzen ausstößt. Der Kamin soll radioaktive Isotope der Elemente Uran und Thorium emittieren. Die dadurch bedingten Alpha-Strahlen können Krebserkrankungen auslösen. Obwohl durch die Verbrennung der Kohle gefährliche radioaktive Isotope freigesetzt werden, fehlen in den Antragsunterlagen dazu jegliche Ausführungen.

7. Das Kraftwerk soll überwiegend über den Rhein mit Brennstoff versorgt werden. Der Schiffs-verkehr und die Schiffsentladung mit ihren schädlichen Umwelteinwirkungen müssen deshalb als Bestandteil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens mit in die Untersuchungen einbezo-gen werden. Darüber hinaus sind in den Zahlen für den CO2-Ausstoß die Emissionen durch den Abbau und den Transport aus Übersee noch nicht enthalten.

8. Die zusätzliche Lärmbelastung durch den Bau und Betrieb des Kraftwerks und sämtlicher Nebeneinrichtungen sowie durch die Anlieferung von Kohle und Umladevorgänge auf dem Be-triebsgelände sind unzumutbar und überschreiten die zulässigen Grenzwerte.

9. Das Kohlekraftwerk zerstört Natur und Landschaft. Die Entnahme von Rheinwasser zu Kühlzwecken und die Wiedereinleitung des um bis zu 8 Grad aufgeheizten Wassers werden Lebewesen und Pflanzen im Rhein stark beeinträchtigen und Millionen von Kleinstlebewesen töten. Die Ansaugbereiche für Kühlwasser sind in erheblichem Maße fischschädlich. Die vorgesehenen Einrichtungen zur Vermeidung von Schäden (Aalrinne, Fischscheuchanlage, Fischbecheranlage zur Fischrückführung) sind nicht geeignet, massive Beeinträchtigungen der Fischfauna zu verhindern. Durch zusätzliche Schadstoffeinträge werden zudem geschützte Lebensräume gefährdet.

10. Durch den Betrieb des Kraftwerks fallen Kesselasche, Flugasche und Filterkuchen aus der Abwasserbehandlung an. Diese sind zum Teil sehr stark mit Schadstoffen angereichert. Die schadlose Entsorgung der Abfallstoffe ist nur unzureichend nachgewiesen. Eine weitere Gefährdung geht vom Transport und der Lagerung gefährlicher Substanzen wie Ammoniak aus.

11. Der Antrag verstößt gegen die bestehenden Bebauungspläne und Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung. Das Vorhaben ist weder mit nachbarlichen noch öffentlichen Belangen vereinbar.

Köln, den 2. Juni 2010

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

[Rede Philipp Mimkes] Rede von Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren (Stichpunkte)

CBG Redaktion

Thema 1: MIC-Produktion Institute
Vor zwei Jahren habe ich zu Störfall-Risiken im US-Werk Institute gesprochen.
Einziges Werk in USA: große Mengen Phosgen und MIC gelagert (Bhopal-Gas)
sogenanntes „Schwester-Werk“ Bhopal (damals Union Carbide)
ð 1985 und in den 90ern: schwere Störfälle
ð worst case Szenario: im Falle eines GAUs in einem Umkreis von mehreren Kilometern tödliche Vergiftungen
unsere Forderung: auf MIC-freie Verfahren umstellen; 1. Schritt: just in time-Produktion ohne MIC-Lagerung

Antwort Wenning damals: Forderung ist unbegründet, keine Konsequenzen notwendig; neueste Sicherheits-Standards vor Ort, ausgez. Störfall-Bilanz

Vier Monate später: riesige Explosion, Erschütterungen Radius 15km zu spüren, Dutzende Meter hoher Feuerball, zwei Todesopfer, Tausende Anwohner durften Häuser nicht verlassen,

im Auftrag US_Kongress: Untersuchungsbericht Chemical Safety Board:
· In MIC-Tank war 20 m von Explosionsort entfernt, darin waren 7 Tonnen Giftgas
· Aussage Bayer „keine gefährlichen Stoffe ausgetreten“: eindeutig falsch
· Fazit (Zitat): „Die Explosion in dem Bayer Werk war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“

Ende August hat Bayer nun angekündigt: Anlage wird umgebaut. Oberirdische MIC-Tanks werden abgebaut. MIC-Lagerung um 80% reduziert

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung!
Ganz so unbegründet waren unsere damaligen Forderungen offenbar doch nicht
Aber: Institute bleibt das einzige Werk in den USA, in dem große Mengen MIC (rund 20 Tonnen) gelagert werden.

Frage: wann stellen Sie Produktion auf MIC- und phosgenfreie Verfahren um?
Frage: in welchen Bayer-Werken in anderen Teilen der Welt kommt MIC in welchen Mengen zum Einsatz?
Forderung wiederholen: MIC-Tanks nicht um 80% reduzieren, sondern komplett abbauen. Dormagener Pestizid-Produktion kommt auch ohne solche Tanks aus
Weitere Infos: http://www.cbgnetwork.org/3052.html

GenReis (Liberty Link)
Schon 2004 haben wir gefordert: Verkauf von gentechnisch verändertem Reis-Saatgut beenden.
Anbau führt zwangsläufig zu Auskreuzungen => Kontaminierung von traditionellen, lokal angepassten Reis-Sorten, besonders in Asien, und deren Verdrängung
Besonders in Ursprungsländern (Indien, Thailand) ist dies eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit

Weltagrarbericht zur Zukunft der globalen Landwirtschaft bestätigt: Gentechnik in Nahrungsmitteln wird auch künftig bei der Versorgung der Weltbevölkerung keine tragende Rolle spielen

Einsatz von GenReis ist verknüpft mit der Verwendung des hochgefährlichen Herbizids Glufosinat => Glufosinat ist als „reproduktionstoxisch“ klassifiziert.
Großflächiger Anbau Liberty Link Reis => Einsatz großer Mengen gefährlicher Pestizide; führt zwangsläufig zu Vergiftungen

BAYER ist Unserer Forderung nicht nachgekommen
Die EU hat immerhin bis heute keine Import-Genehmigung erteilt. Aber: Bayer hält Antrag aufrecht

2006 ist genau das passiert, wovor wir gewarnt haben: weltweit gelang Reis in den Handel, mit LL Reis kontaminiert. Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar kein großflächiger Anbau stattfand (nur Versuchsfelder)
Der Schaden für Reisbauern: über eine Milliarde Dollar

In den USA: mehr als 6.000 Landwirte verlangen Schadenersatz
Wir kooperieren mit den Anwälten der Reis-Bauern

In den letzten Monaten erste Urteile:
ð Dezember: 2 Millionen Dollar Entschädigung
ð Februar: 1,5 Millionen
ð Heute vor zwei Wochen, Gericht in Arkansas: knapp 50 Millionen Dollar Strafe verhängt; Jury attestiert BAYER: „recklessness and negligence“ (grobe Fahrlässigkeit)
neben Schadensersatz von 6 Mio auch Strafgeld von 42 Mio
Wir können uns der Bewertung des Gerichts nur anschließen.

Unsere Forderung: umgehend alle betroffenen Landwirte entschädigen (viele mussten in der Zwischenzeit aufgeben).
Antrag auf eine EU-Importzulassung für herbizidresistenten Reis zurückziehen.

Frage: bitte nennen Sie alle Länder, in denen Sie eine Anbau- oder Import-Genehmigung für LL Reis beantragt haben

In diesem Zusammenhang:
Das Herbizid Glufosinat ist gekoppelt mit LL Reis. Der Wirkstoff gehört zu den 22 gefährlichsten Pestiziden, die keine erneute EU-Zulassung erhalten werden

ð Es ist schlicht unmoralisch: Bayer hat Glufosinat-Produktion im vergangenen Jahr erweitert! Offenbar: Glufosinat soll exportiert werden, selbst wenn es in der EU nicht mehr angewendet werden darf.
ð Klassischer Fall doppelter Standards

Frage: wollen Sie Glufosinat auch nach einem EU-Verbot weiter exportieren?
Wir fordern weltweiten Verkaufs-Stopp
Weitere Infos: http://www.cbgnetwork.org/1217.html

Thailand
Der Küstenort Map Ta Phut ist einer der weltweit größten und schmutzigsten Standorte der Petro- und Chemie-Industrie
Bayer stellt in Map Ta Phut Polycarbonat her
wegen hoher Emissionen: vergangener September => Umweltgruppen haben erreicht, dass 64 Fabriken schließen mussten bzw. Bauarbeiten stoppen mussten.
In der Presse wurde mehrfach auch Bayer genannt; der Vorgang wird im Geschäftsbericht jedoch nicht erwähnt

Frage: in welcher Weise war Bayer von Urteilen betroffen?
bitte veröffentlichen Sie die Liste der wichtigsten jährlichen Schadstoff-Emissionen in Map ta Phut in Luft und Wasser (Schwermetalle; Stickoxide, Schweldioxid, Feinstaub, Lösemittel etc)

Marketing-Kosten
Der BAYER-Geschäftsbericht ist an manchen Stellen sehr ausführlich, woanders erstaunlich knapp
Bsp. Seite 187: Die Vertriebskosten enthalten Aufwendungen für Distribution und Lagerhaltung in Höhe von 952 Mio €, Marketingaufwendungen in Höhe von 2.392 Mio sowie sonstige Vertriebskosten in Höhe von 4.579 Mio €.

Marketing und „sonstige Vertriebskosten“ betragen fast acht Milliarden Euro!
Immerhin 25% Ihrer Kosten, die nirgendwo im Geschäftsbericht weiter aufgeschlüsselt werden!
Ich wundere mich, dass Ihre Großaktionäre eine solch mangelnde Information hinnehmen

Ich nehme an, dass sich in diesen Posten der ganze Graubereich des Marketings versteckt: Kosten für Pharmareferenten; Finanzierung von Ärzte-Kongressen, Anwendungs-Studien (deren Ergebnisse meist in der Schublade verschwinden); Medikamentenproben, Fortbildungen von Ärzten, Zuwendungen an medizinische Fachgesellschaften, und und und.

Ich möchte Sie daher um eine detaillierte Aufstellung des Postens Marketing + „sonstige Vertriebskosten“ bitten.
Alle Posten oberhalb von 10 Millionen Euro offen legen; insbesondere Kosten von TV-Werbung, Werbung in Printmedien, Spenden an Fachgesellschaften, und die oben genannte Posten: Medikamentenproben, Fortbildungen, Anwendungs-Studien, etc.

Klima-Emissionen
anlässlich des Weltklimagipfels in Kopenhagen im Dezember wollten wir in Leverkusen einen Offenen Brief an Herrn Wenning übergeben: http://www.cbgnetwork.org/3164.html

Darin haben wir gefordert: Reduktion des CO2-Ausstoßes der BAYER AG sowie ein Verzicht auf neue Kohle- und Müllkraftwerke, die in mehreren BAYER-Werken geplant sind,

Zur Erinnerung: CO2-Ausstoß von Bayer liegt bei rund 9 Mio Tonnen jährlich.

Wir wurden vom BAYER-Werkschutz gehindert, den Brief zu übergeben.
Auf Anfragen der Medien sagten BAYER-Vertreter: „wir sind der falsche Ansprechpartner, da wir keine Kraftwerke bauen“
Zum Beispiel hieß es im Hörfunk: „Ein Bayer-Sprecher sagte dem WDR, der Konzern sei der falsche Adressat für solche Aufrufe.“

Herr Wenning, wollen Sie uns für dumm verkaufen? Natürlich baut Bayer die Kraftwerke nicht selbst

· ABER: die Kohlekraftwerke in Krefeld, Brunsbüttel und Antwerpen sowie Müllkraftwerke in Brunsbüttel und Dormagen sollen auf Gelände von Bayer errichtet werden
· In allen genannten Fällen hat BAYER langfristige Verträge über Strom- und Dampf-Lieferungen geschlossen
· Im Werk Krefeld-Uerdingen soll das Kohlekraftwerk (Emissionen: 4,3 Mio Tonnen CO2) sogar von der Bayer-Tochter Currenta betrieben.

Frage: Herr Wenning, sind Sie wirklich der falsche Adressat für diese Diskussion?

Wir wiederholen unsere Forderungen nach einem breitgefächerten Programm zur Reduktion der CO2-Emissionen um 80% bis zum Jahr 2050 (entsprechend der Forderung des Weltklimarats, in den Industrieländern bis zum Jahr 2050 den Kohlendioxid-Ausstoßes um 80% bis 95% zu verringern, um den Temperaturanstieg auf 2°C zu begrenzen).
Wir fordern zudem einen Bau-Stopp für Kohle- und Müllkraftwerke auf dem Gelände aller BAYER-Werke!

Letzte Frage geht an Herrn Dekkers als künftiger Vorstandsvorsitzender: Herr Dekkers: wir sind gespannt: sich der öffentlichen Diskussion stellen?
Oder wollen Sie ebenfalls Kritik mit Hilfe des Werkschutzes verhindern ?

[Harald Jochums] Rede Harald Jochums

CBG Redaktion

Rede von Harald Jochums, Niederrheinischer Umweltschutzverein

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
sehr geehrte Dame und Herren vom Aufsichtsrat,
sehr geehrte Herren vom Vorstand,

ich bin und heiße Harald Jochums aus Duisburg-Rheinhausen, bin unter Anderem Architekt für Ökologisches Bauen und darüberhinaus noch direkter Anrainer sowohl an den Rhein als auch an den Chempark, den der Bayer Konzern betreibt, dortselbst aber nur noch mit ihrer Tochter Currenta (60% Anteil) in Verbund mit Lanxess (40% Anteil) produziert. Mitarbeiterzahl: ca. 1.300. /Gesamter Chempark: ca. 7.000.

Der Schwerpunkt meiner kleinen Rede ist die Informationspolitik der Bayer AG und ihre Glaubwürdigkeit. Dazu folgende Beispiele an Hand von konkreten Projekten, zu denen selbst ich aber auch noch Fragen habe:
1. Es wird seitens des Konzerns immer wieder gerne die „Gute Nachbarschaft“ zu den Nachbarn beschworen. Schade, daß ich als Nachbar nichts davon merke. Gute Nachbarn informiert man in der Regel. Das hat der Konzern aber weder in Sachen CO-Pipeline noch beim Fossilen Kohlekraftwerk getan. Die Info-Broschüren wurden bei uns z.B. nicht verteilt. Gleichwohl verkündete der Chemparkleiter für Anfang 2009 „geballte Informationen“, nachdem schon 2 Jahre lang emsig geplant wurde. Auch auf diese Informationen warten wir bis heute. Das ist insofern auch nicht verwunderlich, weigert sich doch der Konzern beharrlich, sogar seinen gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten aus dem § 11 der Störfallverordnung nachzukommen, obwohl ich diese jedesmal in meinen letzten beiden Reden angemahnt habe. Auch macht es sich schlecht, Briefe des Nachbarn nicht zu beantworten, bzw. sich auf ein einziges Mal zu beschränken. Erst als ich mich jeweils an Leverkusen gewand habe, bekam ich Antworten – so unbefriedigend sie auch waren. – Wohl haben 2 Gespräche unter 4 bzw. 6 Augen auf mittlerer Führungsebene stattgefunden, die aber an der Gesamtsituation nichts geändert haben.

2. Zwei haarsträubende Beispiele für die Informationspolitik des Konzerns sind die CO-Pipeline und das Fossile Kohlekraftwerk auf dem Gelände des Chemparks in Krefeld-Uerdingen:

Mit dem Bau der CO-Pipeline wurde begonnen, ohne daß eine eminent wichtige Bestimmung der Genehmigung vorlag: Der Nachweis der Kampfmittelfreiheit. Und das bei einem potentiell hochgefährlichem Projekt. – Und nun stellen Sie sich mal vor, liebe Aktionäre/innen, Sie würden einen Carport bauen wollen und müßten vor Baubeginn die Statik vorlegen, tun das aber nicht, sondern werkeln drauflos. Was geschieht dann? Ihnen wird der Bau stillgelegt bis Sie die Statik vorlegen, vielleicht müssen Sie noch ein Bußgeld bezahlen. Und bei der CO-Pipeline? Nichts dergleichen! Weder Bayer noch der aufsichtsführende Regierungspräsident legten etwas still. Gesagt darüber wurde nichts. Erst besorgte Bürger sind dahintergekommen. Eine Ungeheuerlichkeit, die auch den immer wieder vorgetragenen Beteuerungen von der Sicherheit und dem vermeintlich verantwortlichen Tun Hohn sprechen. – Und zu allem Überfluß will Bayer das überflüssige CO nunmehr in Dormagen in einer neuen Anlage nutzen.
Dazu Frage 1: Was wird in der neuen Anlage hergestellt und wird die CO-Pipeline dann nicht überflüssig?

Bei dem Fossilen Kohlekraftwerk hat sich Folgendes zugetragen: Die Kritiker haben seit dem Scopingtermin Ende 2006 als Alternative ein halb so großes GuD-Kraftwerk mit KWK gefordert. Von dem projektierten Betreiber Trianel und dem Nutznießer des Projekts, der Bayer AG, wurde immer wieder entgegnet, das wäre nicht möglich. Gas zu teuer und Abhängigkeit von Rußland und überhaupt. -
Seit 2007 wurde aber von der Fa. Wingas im Auftrag von Bayer eine Gaspipeline von Düsseldorf-Hubbelrath zum Chempark gebaut. In der Genehmigung stehen Ziel und Zweck der Gas-Pipeline.

Ich zitiere aus dem Planfeststellungsbeschluß (der Bezirksregierung Düsseldorf – 65.9 – 02/05 – vom 14.2.2007) für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgas-Hochdruckanlage von Düsseldorf-Hubbelrath nach Krefeld-Uerdingen
4. Planrechtfertigung Seite 185, Absatz 5:
„Die Bayer-Werke beabsichtigen, innerhalb der nächsten 10 Jahre eine Gas – und Dampf – Kraft – Wärme – Koppelung (GuD – KWK – Anlage) zu bauen. Diese Anlage soll die derzeit vorhandenen kohlebefeuerten Kesselanlagen ersetzen.” (Zitatende)

Selbstverständlich soll auch dieses Projekt wie schon die CO-Pipeline dem
Wohle der Allgemeinheit dienen, „zu einer nachhaltigen Reduzierung der
CO2 -Emissionen“ führen und den Chempark auf eine „gasbasierte
Energieerzeugung“ umstellen. Wingas ist übrigens eine gemeinsame Tochter
von Gazprom und Basf/Wintershall.

Dazu dann Frage 2: Hat Bayer einen Vertrag mit dem Fossilen
Kohlekraftwerksbetreiber Trianel zur Abnahme von Strom und Dampf
geschlossen? Und wenn ja, um wieviel Strom und Dampf in MW handelt es
sich? Und hat Bayer die Umstellung auf eine „gasbasierte
Energieerzeugung“ aufgegeben und damit auch diese Pipeline überflüssig
gemacht?

3. Als Hauptargumente – nicht nur für diese beiden Projekte – werden die Sicherung der Arbeitsplätze und des Standortes angeführt. Dann hat sich jedoch ca. 14 Tage vor der Kommunalwahl im letzten Jahr Folgendes zugetragen: Bayer kündigte die Auflösung seiner Forschungsabteilungen im Chempark an. Grund : Man wolle die Forschung in Leverkusen bündeln. – Damit hat der Konzern sogar seine Mitstreiter aus Politik und Gewerkschaften kräftig ins Kreuz getreten, die auch sofort lautstark protestierten und sogar mit Liebesentzug drohten. Bayer versuchte ebenso sofort zu beschwichtigen, man wolle die Beschäftigten ja übernehmen – alle aber dann doch nicht – und einige aus der produktionsbegleitenden Forschung sollen nach Antwerpen, was für diese Mitarbeiter nicht gerade der Hit ist.

4. Nach all den unschönen Beispielen frage ich mich natürlich, wie seriös sind die Aussagen und Beteuerungen der Bayer AG noch?
Meine Herren vom Vorstand: Mit dieser Informations – bzw. Desinformationspolitik setzen Sie die Glaubwürdigkeit des Konzerns aufs Spiel bzw. haben sie bereits bei vielen Bürgern verspielt. Das belastet den Konzern. Und die Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen wird verdammt schwer werden.
Und nun zu meiner 3. und letzten Frage: Wollen Sie allen Ernstes so weitermachen mit dieser unredlichen Informationspolitik?

Ich habe noch eine Anmerkung genereller Natur:
Wir sind Kritiker einzelner Projekte, werden aber verbal erst zu „Gegnern“ und dann sogar zu „Feinden“ des jeweiligen Projekts gemacht. Und aus der Tatsache, daß wir ein einzelnes Projekt kritisieren wird gefolgert, daß wir „Gegner/Feinde“ der Chemischen Industrie und schließlich der gesamten Industrie seien, also „chemie – und industriefeindlich“; was überhaupt nicht stimmt, uns aber in der Öffentlichen Meinung zu ideologisch verblendeten Totalverweigerern macht, die alles kaputt machen: Die Arbeitsplätze, den Chemiestandort, den Wirtschaftsstandort – ja, an sich: alles.
Kein Mensch käme aber auf die Idee, einen Theaterkritiker, der ein einzelnes Werk kritisiert als Feind des Theaters, ja der ganzen Kunstwelt zu bezeichnen. -
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. -

Tolylfluanid

CBG Redaktion

9. März 2010

Die EU hat heute endgültig das von der BAYER AG produzierte Pestizid Tolylfluanid verboten. Der Wirkstoff war in Deutschland bereits vor drei Jahren wegen möglicher Gesundheitsverfahren vom Markt genommen worden. Wir dokumentieren die Verordnung der EU.

RICHTLINIE 2010/20/EU DER KOMMISSION
zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates hinsichtlich der Streichung von Tolylfluanid als Wirkstoff und zum Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ( 1 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 dritter Gedankenstrich, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Tolylfluanid ist in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgeführt, der die Liste der für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln
zugelassenen Wirkstoffe enthält.

(2) Mit der Entscheidung 2007/322/EG der Kommission
vom 4. Mai 2007 über Schutzmaßnahmen hinsichtlich
der Anwendung von Tolylfluanid enthaltenden Pflanzenschutzmitteln,
die zur Verunreinigung des Trinkwassers
führen ( 2 ) wurde entschieden, dass diejenigen Mitgliedstaaten,
in denen Ozon zur Aufbereitung von Trinkwasser
verwendet wird, solche Anwendungen von Tolylfluanid
verbieten, die die Kontamination von Trinkwasser
durch Nitrosamine zur Folge haben können. Diese Maßnahme
wurde getroffen, weil festgestellt worden war, dass
bei einer solchen Behandlung ein Metabolit dieses Wirkstoffs,
N,N-Dimethylsulfamid, in für den Menschen gesundheitsschädliche
Nitrosamine umgewandelt werden kann.

(3) Gemäß der Entscheidung 2007/322/EG hatten die Mitgliedstaaten
außerdem sicherzustellen, dass der Antragsteller,
auf dessen Ersuchen Tolylfluanid in Anhang I
der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen wurde, Untersuchungen
zum Versickerungsverhalten dieses Wirkstoffs
und zu den Bedingungen vorlegt, unter denen die Bildung
von Nitrosaminen ausgeschlossen werden kann.

(4) Am 5. Juli 2007 legte der Antragsteller Bayer CropScience
dem berichterstattenden Mitgliedstaat die angeforderten
Untersuchungen einschließlich Unterlagen und
Daten zum physikalischen, chemischen und toxikologischen
Verbleib und Verhalten des Metaboliten N,N-Dimethylsulfamid
und zu seinen ökotoxikologischen Eigenschaften vor.

(5) Der berichterstattende Mitgliedstaat legte der Kommission
am 20. Februar 2008 einen die Prüfung dieser Unterlagen
und Daten betreffenden Nachtrag zum Bewertungsbericht
vor. Dieser Nachtrag wurde am 22. Januar 2010
von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen
des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit geprüft.

(6) In diesem Nachtrag wurde der Schluss gezogen, dass die
Bedenken hinsichtlich des Versickerungsverhaltens von
Tolylfluanid und der Bildung von Nitrosaminen nicht
ausgeräumt werden konnten. Darüber hinaus könne die
Verwendung von Tolylfluanid enthaltenden Pflanzenschutzmitteln
zu unannehmbaren Konzentrationen des
Metaboliten N,N-Dimethylsulfamid im Grundwasser führen.
Daraus wurde gefolgert, dass Tolylfluanid nicht mehr
die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben
a und b der Richtlinie 91/414/EWG erfüllt.

(7) Die daraufhin vom Antragsteller zum Nachtrag des Bewertungsberichts
vorgelegte Stellungnahme wurde eingehend
geprüft. Die oben genannten Bedenken konnten
jedoch trotz der vom Antragsteller vorgebrachten Argumente
nicht ausgeräumt werden, und die Bewertungen,
die auf Grundlage der eingereichten und geprüften Informationen
vorgenommen wurden, konnten nicht aufzeigen,
dass Tolylfluanid enthaltende Pflanzenschutzmittel
unter den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen
die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben
a und b der Richtlinie 91/414/EWG generell erfüllen.
(8) Tolylfluanid sollte daher aus Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG gestrichen werden.

(9) Es sind Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass
geltende Zulassungen für Tolylfluanid enthaltende Pflanzenschutzmittel
innerhalb einer möglichst kurzen Frist
widerrufen und nicht verlängert werden und dass keine
neuen Zulassungen für derartige Mittel erteilt werden.

(10) Aufgrund der Art des durch diesen Wirkstoff verursachten
Risikos sollte jede von einem Mitgliedstaat eingeräumte
Frist für die Beseitigung, Lagerung, Vermarktung
und Anwendung der bestehenden Lagervorräte an Tolylfluanid
enthaltenden Pflanzenschutzmitteln so kurz wie
möglich sein und darf höchstens 1 Jahr ab dem Inkrafttreten dieser Richtlinie betragen.

(11) Diese Richtlinie steht der Einreichung eines Antrags für
Tolylfluanid gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie
91/414/EWG im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in deren Anhang I nicht entgegen.

Rainer Kalbe

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Rainer Kalbe. Ich bin Mitglied der Bürgerinitiativen „Stopp - CO - Pipeline“.
Letztes Jahr hatte ich bei gleichem Anlass Gelegenheit zu Ihnen zu sprechen. Damals hatte ich meinen Vortrag mit folgender Feststellung etwa so begonnen:

„Die Art, wie Bayer das eigene Image durch dieses hochkritische und nach Ansicht Vieler menschenverachtende Projekt ruiniert, macht wahrscheinlich noch viele Aktionäre ärgerlich und wütend. Meine Auffassung hat sich in vielen persönlichen Gesprächen danach bestätigt.

Nun, Herr Wenning, Ihre Mitarbeiter im Backoffice, die natürlich Ihre Erwiderung auf meine Ausführungen für Sie formuliert hatten, was nicht kritikwürdig ist, waren sehr fleißig in dem Bemühen, meine Fragen und auch Feststellungen – dabei handelte es sich um Tatsachen, die sich auch beweisen lassen, schlicht weg auseinander zu nehmen. Es mag Ihnen gelungen sein, die damals Anwesenen, die teilweise von weit her angereist waren zu beruhigen. Das ist aber dem Umstand zu verdanken, dass sich kaum jemand im Vorfeld mit diesem Problem umfassend auseinandergesetzt hatte um zu verstehen, dass Ihre Worte vielfach nur bekannte Phrasen und Wiederholungen von Halbwahrheiten waren. Manches Mal klang auch in Ihren Erwiderungen durch, dass da jemand etwas vorgetragen hat, dass nur an den Haaren herbeigezogen ist, das jeder Grundlage entbehrt und dass nur subjektive Empfindungen wiedergegeben wurden. Alles hat Bayer richtig gemacht, behaupteten Sie. Auf Ihre fähigen und kompetenten Mitarbeiter seien Sie stolz und und und. Leider gibt es nach einem solchen Statement keine Möglichkeit, Ihnen und Ihren Argumenten spontan zu begegnen.

Ich komme daher – jetzt nach einen Jahr voller weiterer Pannen und Peinlichkeiten nochmals auf meinen Vortrag zurück und zitiere
:
„BMS ist bei dem in die Kritik geratenen Projekt stets nach geltendem Recht vorgegangen und hat alles unternommen, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.“ - Zitat Ende

Dieser Satz stammt von Ihnen, Herr Wenning.

Nun begab es sich, dass zeitgleich, als die meisten von Ihnen in der Messehalle in Düsseldorf diese meine Worte hörten und Sie, Herr Wenning, anschließend wortgewandt versuchten klarzumachen, dass Ihre Aussage selbstredend über jeden Zweifel erhaben ist, also den Tatsachen entspricht und nichts, aber auch gar nichts an solchen Vorwürfen dran ist, dass also zeitgleich die Vertreter von BMS vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf – nur wenige Kilometer entfernt – sich anhören mussten, dass der Konzern gegen den Planfeststellungsbeschluss – sprich die Baugehmigung – gehandelt hat und zwar ohne vorherige Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Handlungen, die nicht auf den Vorgaben der Baugenehmigung basieren, sind zweifelsfrei Rechtsverstöße. Insofern können Sie Ihre Behauptung doch nicht mehr guten Glaubens aufrechterhalten. Hatten Ihnen Ihre hoch gelobten Mitarbeiter da etwas verschwiegen?

Nun, es geht weiter: Das Unternehmen BMS beantragte Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses, so nennt man die Baugenehmigung, also man beantragte Dutzende von Änderungen, d. h. auch Dutzende von Abweichungen vom Baurecht mussten im Nachhinein sanktioniert werden.. Dieser so genannte Planergänzungsbeschluss brachte die Verwaltungsrichter zu einem niederschmetternden Ergebnis:

Die Genehmigungsbehörde hat viele Änderungen – sprich Verstöße gegen die Baugenehmigung – offensichtlich hinterher nur noch abgenickt. Es waren ja Tatsachen geschaffen worden, deren Änderungen sehr teuer werden würden. Nicht zuletzt haben die Richter den gesamten Planergänzungsbeschluss als offensichtlich rechtswidrig eingestuft.

Sind die für dieses Desaster verantwortlichen Mitarbeiter, die dem Unternehmen all diese Negativschlagzeilen eingehandelt haben, wenigstens nach dieser Blamage vor dem Verwaltungsgericht zur Rechenschaft gezogen worden oder können sie weiterhin selbstherrlich agieren, wie es einem Großkonzern offensichtlich zusteht?

Und als Letztes frage ich Sie noch einmal:

Ist Ihnen bewusst, dass die anhängigen Verfahren vor den Gerichten noch Jahre dauern können und dann am Ende irgendwann ein Urteil steht, das da heißt: keine Betriebsgenehmigung? Vielleicht reihen sich die Richter ja ein in die Schar derer, die nach den Worten der Politik und auch nach der Lesart Ihres Unternehmens industriefeindlich ist? Haben Sie dafür einen Plan in der Schublade, der diesem dann doch offensichtlichen Super-GAU Rechnung trägt und andere Lösungen Ihrer Probleme vorsieht? Ich vermute, nicht. Denn dann werden Sie ja nicht mehr im Amt sein.

Vielleicht ist auch ein Unternehmen, das ein solches Projekt wie die CO-Pipeline wie sagt man so schön: Auf Teufel komm raus! Und jetzt erst Recht, durchdrücken will, schon aus Prinzip, vielleicht ist man gerade mit einer solchen Gesinnung auf dem Holzwege?

Vielleicht ist es auch so, dass nicht die mehr als 110.000 Menschen in diesem Lande industriefeindlich sind, sondern ein Konzern, der so handelt, menschenfeindlich ist? Damit will ich nicht die hervorragenden Leistungen des Konzerns in vielen anderen Bereichen und Geschäftszweigen ignorieren oder gar in Abrede stellen. Eine Selbstherrlichkeit, wie sie seit mehr als drei Jahren an den Tag gelegt wird und Bevölkerung und Politik gleichermaßen immer wieder schockiert, wirft jedoch lange Schatten auf diese Positiva.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ach, eins noch, Herr Wenning. Ich verzichte gerne auf Ihre Antwort zu meinen Ausführungen. Sie brauchen Ihre Mitarbeiter hinter der Bühne nicht zu bemühen. Wissen Sie, ich habe einfach keinen Bock mehr auf Märchenstunden.

Jan Pehrke

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN an und möchte zum Thema „Arznei-Tests in der Dritten Welt“ sprechen.

BAYER führt immer mehr Medikamenten-Versuche in Entwicklungs- oder Schwellenländern durch. Dort locken ein großes Reservoir an potenziellen Teilnehmern, unschlagbare Preise, schnelle Verfahren und eine mangelhafte Aufsicht. In Indien beispielsweise laufen derzeit Tests mit einem Multiple-Sklerose-Präparat, einer Hautgeschwür-Arznei, einem Diabetikum, einem Antibiotikum und vier Krebsmitteln. Das Handelsblatt beschrieb diese Entwicklung 2007 so:

„Auch als Ressource wird Indien für die Pharma-Sparte interessant“.

Menschliche Versuchskaninchen als „Ressource“ - die findet BAYER auch anderswo in der großen weiten Welt, etwa in Kolumbien, Pakistan, Moldavien, Russland, auf den Philippinen und in China. Einen Grund dafür benennt die Beratungsfirma CENTERWATCH:

„Die Chinesen sind nicht so emanziert wie die US-Bürger. Sie zeigen sich eher bereit, Versuchskaninchen zu spielen“.

In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen an den Vorstand:

1. Wieviele Medikamenten-Versuche führt BAYER derzeit in Entwicklungs- und Schwellenländern durch?

2. Plant BAYER, in Zukunft noch mehr Tests in diese Staaten zu verlegen?

Die Chinesen, Kolumbier, Pakistani und Moldavier sind nicht so emanziert, weil sie es sich nicht leisten können. Die pure Not treibt sie zu den Versuchen. Die ebenfalls auf Geld angewiesenen Kliniken und Ärzte lassen sich fast genauso leicht ködern. Und die betreffenden Staaten auch. Sie haben ein finanzielles Interesse an den Tests und kommen den Pharma-Konzernen deshalb entgegen. So haben Indien, Costa Rica und Peru jüngst die gesetzlichen Auflagen für Pillen-Erprobungen gelockert.

Damit nicht genug, betreibt BAYER auch noch Outsourcing und beauftragt externe Dienstleister mit der Durchführung der Tests. Denen geht es dann vordringlich um die Kundenzufriedenheit und nicht um das Wohl der Probanden. So prahlte ein Manager eines dieser Dienstleistungsunternehmen einmal:

„Bei der Rekrutierung von Probanden kann ich die Kriterien so setzen, dass es unmöglich sein wird, Nebenwirkungen zu identifizieren“.

Zu dem letzten Punkt habe ich jetzt zwei Fragen:

1. Wie hoch ist der Anteil der Tests, die BAYER ausgliedert?

2. Plant BAYER, diese Quote zu erhöhen?

Die zunehmende Kommerzialisierung von Arzneitests stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Schon bei Arzneitests in den Industrie-Nationen kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, da sich Medikamente als gesundheitsschädlich erweisen. Im Jahr 2008 habe ich hier an dieser Stelle über schwere Gesundheitsstörungen bei US-amerikanischen ProbandInnen berichtet, die BAYERs Parkinson-Präparat Spheramine getestet haben. Bei Tests in der Dritten Welt, die kaum von Ethik-Kommissionen und staatlichen Stellen überwacht werden, ist diese Gefahr ungleich höher. Deshalb dazu zwei Fragen:

1. Wieviele Medikamente überstanden im letzten Jahr die Tests wegen zu vieler Risiken und Nebenwirkungen nicht?

2. Wieviele ProbandInnen wurden durch diese Mittel geschädigt und um welche Schädigungen handelte es sich?

Auch Arznei-Tests in Entwicklungsländern finden nicht in einem völlig rechtsfreien Raum statt. Die vom Weltärztebund verabschiedete „Deklaration von Helsinki“ gilt weltweit. In ihr heißt es:

„In der medizinischen Forschung am Menschen muss das Wohlergehen der einzelnen Versuchsperson Vorrang vor allen anderen Interessen haben“.

Nach der Deklaration muss die Forschung mit Benachteiligten immer auch den Benachteiligten selbst zu Gute kommen. Zudem lehnt sie in ihrer ursprünglichen Fassung die Verwendung von Placebos strikt ab, weil das bedeutet, kranken Menschen ohne ihr Wissen dringend benötigte Medizin vorzuenthalten. Ihr zufolge sollte das neue Medikament stattdesse mit dem besten verfügbaren alten verglichen werden. Und dafür sprechen nicht nur moralische, sondern auch pharmazeutische Gründe.

Dazu jetzt meine abschließenden Fragen:

1. Bekennt sich BAYER zur „Deklaration von Helsinki“?

2. Stellt BAYER den Probanden die Versuchsarzneien auch nach den Tests zur Verfügung?

3. Testet der Konzern in Entwicklungsländern nur Arzneien, die er später dort auch herausbringt?

4. Verzichtet BAYER auf Tests mit Placebos?

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Claudia Baitinger (BUND)

CBG Redaktion

Claudia Baitinger, Sprecherin Landesarbeitskreis Technischer Umweltschutz des BUND NRW
30.4.2010, Bayer-HauptversammlungSehr geehrte Damen und Herren

Nanotechnik ist zu einem Zauberwort geworden: es verspricht seit Jahren die schöne neue Welt und lässt mit seinen unzähligen Heilsversprechen die Augen der Aktionäre glänzen. Es ist die Türöffnerin für milliardenschwere Fördermittel und Innovationspreise. Offenbar lassen sich damit auch Türen von Genehmigungsbehörden öffnen – aber dazu später.

Der medienwirksam dargestellte Siegeszug von Stoffen aller Lebensbereiche mit nanoskaligen Eigenschaften erinnert an die Anfänge der Atomkraftnutzung und der Gentechnik. Damit feiern wir also jetzt die 3. „schöne neue Welt“. In den beiden anderen Technologien ist inzwischen Ernüchterung eingetreten, sie werden mehrheitlich von der Bevölkerung in Deutschland und darüber hinaus abgelehnt und als irreversible Bedrohung der Biosphäre wahrgenommen. Und wie ist es mit der Nanotechnik?

Es gibt inzwischen praktisch keinen Lebensbereich, der nicht von ihr vereinnahmt wird: Ob bei Lebensmitteln, in der Landwirtschaft, bei Reinigungselexieren oder im Bekleidungsmarkt – nur um einige Beispiele zu nennen.
Und hier passiert genau das Gleiche wie bei der Atomkraftnutzung und der Gentechnik: Verblendet von den Sirenengesängen auf Hochglanzbroschüren und in Pressekonferenzen missachten mal wieder Politik und Rechtsprechung die unweigerlich auftretenden Risiken: Der im Artikel 2.2 grundgesetzlich verbriefte Schutz der Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird vor lauter Euphorie, die Entdeckertum, Forschergeist und steigende Gewinnmargen mit sich bringen, hintenan gestellt.

Und jetzt sind wir wieder bei den Genehmigungsbehörden und damit bei der neuen CNT – Fabrik der Bayer AG.
Wir fragen den Vorstand, ob es wirklich ihrer Rechtsauffassung entspricht, wenn sie sich die weltweit größte Produktionsanlage für Kohlenstoff-Nanoröhrchen (Markennamen Baytubes) – lediglich nach Baurecht genehmigen lässt und sich nicht den wesentlich umfangreicheren und strengeren Prüfkriterien des Immissionsschutzrechtes unterwirft, obwohl eine Produktionskapazität von 200 Jahrestonnen klar den Technikumsmaßstab überschreitet?

Ich zitiere aus einer Bayer-Veröffentlichung:
„STETIGE AUSWEITUNG DER PRODUKTIONSK APAZITÄTEN
Vor diesem Hintergrund hat Bayer MaterialScience bereits früh die Weichen
für eine industrielle Herstellung von Baytubes® gestellt und die Produktionskapazitäten auf die stetig wachsende Kundennachfrage ausgerichtet.
Neben den bereits in den Jahren 2006 und 2007 im badischen Laufenburg
in Betrieb genommenen Anlagen mit einer Jahreskapazität von 60 Tonnen
Baytubes® entsteht jetzt am Standort Leverkusen eine neue Produktionsstätte mit einer jährlichen Kapazität von 200 Tonnen. Weitere Kapazitätserweiterungen sind vorgesehen.“ (http://www.baytubes.com/downloads/bms_cnt_baytubes_de.pdf)

Diese Aussagen wurden heute vormittag von Herrn Wenning bestätigt und ergänzt, als er sagte „Wir sind in der Lage, im Industriemaßstab zu produzieren“. Er unterstrich dieses dadurch, dass er auf eine jährliche Steigerung von 25 % bis hin zum „Weltmarktführer in einigen Jahren“ verwies. Also eine genehmigungsrechtliche Salamitaktik?

Fürchtet die Firma Bayer, dass mit der im immissionsschutzrechtlichen Verfahren dann obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung die Öffentlichkeit über die Gefahren und Risiken dieses neuen Produktes, das der liebe Gott beim Erschöpfen der Welt offenbar vergessen hat, informiert wird? Dass besorgte Bürger und Umweltverbände Einwendungen erheben und klagen? Dass es dann zu Verzögerungen beim Produktionsbeginn kommen kann?

Wenn Sie sich als die Verantwortlichen Bayer-Manager ihrer Sache so sicher wären, dass wirklich keine Risiken und Gefahren von dieser Anlage ausgehen werden: Warum stellen Sie sich nicht einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Auslegung der Antragsunterlagen und einem öffentlichen Erörterungstermin?

Und was den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser neuen Anlage angeht: Warum wird allen Beteiligten nicht transparent gemacht, welchen Risiken sie täglich am Arbeitsplatz ausgesetzt sein könnten? Noch nicht einmal die Haut eines Menschen bietet Schutz vor Kontamination, die Partikel können die Blut-Hirnschranke überwinden und dringen selbst bis zur DNA vor und können diese verändern – mit weit reichenden Folgen sowohl für die Körperzellen als auch für die Keimzellen der Menschen.

Immerhin verweist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf insgesamt 8 Gesetze, die beim Umgang mit Nanomaterialien zu berücksichtigen sind, als da sind:
· das Arbeitsschutzgesetz,
· die Gefahrstoffverordnung,
· das Chemikaliengesetz,
· die Altstoffverordnung,
· die Biozid-Meldeverordnung,
· die EU Biozid-Richtlinie
· die EU Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und
· die EU Agenzienrichtlinie.

Sind die Verantwortlichen wirklich davon überzeugt, dass das alles im Baurecht abzuhandeln ist? Welcher Bauamtsleiter einer Kommune verfügt über solch ein spezielles Wissen?

Befürchten Sie nicht, dass Ihre Genehmigung nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht, wenn das Verfahren auf den juristischen Prüfstand kommt?
Ist nicht Rechtssicherheit mehr wert als ein zweifelhaftes schnelles und geheimes Verfahren, um möglichst rasch die begehrten Röhrchen zu produzieren?

Bislang gibt es bei Freisetzungen von Nanomaterialien im Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht noch keinerlei Regelungen. Wir halten deshalb den Umgang mit diesen Stoffen über den Labormaßstab hinaus für unverantwortlich, solange der Gesetzgeber mit drittschützenden Maßnahmen hinterherhinkt. Und sich dann noch einem „Schlichtverfahren“ zu unterwerfen, ist aus unserer Sicht verantwortungslos.
Profit auf Kosten des vorbeugenden Umweltschutzes – das darf’s nicht sein, meine Damen und Herren.

Manfred Gerber

CBG Redaktion

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Manfred Gerber, ich möchte Ihnen als Mitglied des Umweltbund e.V. einen Überblick zur Situation der Bienenvölker und Nutzinsekten sowie deren Umfeld in Deutschland verschaffen.

Leider ist das Wohl unserer Bienen mit dem Erfolg der Geschäftstätigkeiten der Firma Bayer AG eng verknüpft, denn unsere Bienen sammeln Nektar und Pollen die Ihre Produkte aus dem Pflanzenschutzmittelbereich enthalten.

Wie Sie, meine sehr verehrten Aktionärinnen und Aktionäre sicherlich ahnen können, sind diese Mittel sehr wirksam. So wirksam, dass Pestizidrückstände im Bienenbrot und im Honig unsere Bienen derart schädigen, dass ein Imkern in Koexistenz zur konventionellen Landwirtschaft nicht mehr möglich zu sein scheint.
In diesem Winter 2009/2010 sind nach Schätzungen von Fachleuten des Umweltbund e.V. in Deutschland je nach Region zwischen 30 und 60 % der Bienenvölker verendet. Das sind im Schnitt etwa 20 - 50 % mehr als üblich.

Diese Zahlen zeigen mehr als deutlich, dass die Faktoren, die zum Bienenvolksterben führen, heute andere sind, als vor 20 oder gar 100 Jahren.
Anfang des 20ten Jahrhunderts hielten Imker in Deutschland 4 Millionen Bienenvölker. Vor zehn Jahren war es noch eine Million. In diesem Frühjahr sank die Zahl auf knapp 500000 Bienenvölker. In Anbetracht dessen, dass die Biene als das drittwichtigste Haustier gilt, eine mehr als Besorgnis erregende Zahl.

Sehr geehrter Vorstand, ich möchte Ihnen nun aufführen, in wie weit die Firma Bayer Ag einen Hauptteil der Schuld an diesem Debakel trägt.

Untersucht man das Bienenbrot, also die Nahrung unserer Bienen, findet man einen Mix aus etwa 50 chemischen Substanzen. Zum größten Teil sind das Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, auch von der Firma Bayer AG.
Während vor einem Jahrzehnt diese Gifte gegen Insekten, Pilzkrankheiten, Nagetiere und Unkräuter auf die von Schädlingen betroffenen Pflanzenteile aufgebracht wurden, um bspw. Nutzinsekten nicht zu gefährden, gelangen heutzutage viele Pestizide bequemer Weise über den Boden in alle Pflanzenteile der Nutzpflanze.

Diese Gruppe der systemischen Pflanzenschutzmittel bereitet Bienenzüchtern und Naturschützern auf der ganzen Welt größte Sorgen und ist verantwortlich für eine der größten Umweltskandale durch die chemische Industrie in dieser Dekade.

Die Firma Bayer Ag hat in diesem Sektor die Nase vorn. Insbesondere von den so genannten Neonicotinoiden verkauft die Firma Bayer Ag mehrere Insektengifte mit verheerenden subletalen Nebenwirkungen und richtet damit weltweit erheblichen Schaden an.

Clothianidin, das giftigste dieser systemischen Pestizide war im Jahr 2008 nachweislich für ein Bienensterben in Süddeutschland verantwortlich, bei dem mehr als 12500 Bienenvölker verendeten. Die Dunkelziffer liegt weit höher.
Wer meint, dass dieses nachgewiesenermaßen sehr bienenschädliche Mittel inzwischen vom deutschen Markt genommen wurde, der irrt sich gewaltig und unterschätzt den Einfluss der Firma Bayer Ag auf die Landwirtschaftsminister der Bundesländer.

Wie konnte es dazu kommen, dass man in unserem Land durch einseitige Interessen einer Industriesparte die Interessen der Imker, deren Arbeit für die nachhaltige Entwicklung unserer Natur extrem wichtig ist, einfach unter den Tisch kehrt?

Vor einem Jahrzehnt war noch die Biologische Bundesanstalt für den Nachweis der Bienengefährlichkeit eines neu zugelassenen Pflanzenschutzmittels verantwortlich. So wurden zwar die Interessen der Industrie gerne gehört, die Prüfung der Schädlichkeit von chemischen Substanzen wurde aber durch den Bund durchgeführt und verantwortet.

Heutzutage erledigt die Firma Bayer Ag diese Aufgabe gleich selbst. Allerdings mit dem Haken, dass in Ländern, die diese Studien kritisch betrachten, diese Ergebnisse als unwissenschaftlich dargestellt werden und eine Zulassung verwehrt wird.
Es muss also keinen wundern, dass ein Mittel hierzulande als bienenungefährlich eingestuft wird, welches in Frankreich oder Italien verboten ist.

Warum haben sie weiterhin auf eine erneute Zulassung dieses Insektenkillers gedrängt, obwohl ihnen bekannt war, dass das Neonicotinoid Clothianidin eindeutig bienengefährlich ist und in Süddeutschland für mehr als 12500 tote Bienenvölker verantwortlich war?

Eine kürzlich veröffentlichte Studie aus den USA belegt, dass im Schnitt 6,7 chemische Wirkstoffe in Bienen, Bienenwachs, Pollen oder Pflanzenproben gefunden werden. Wie diese unzähligen Giftkombinationen subletal auf Bienen und Nutzinsekten wirken, wird von dem Pflanzenschutzmittelhersteller nicht untersucht.

Meine Damen und Herren,
Hier ist der Fehler im System. Ein, zwei Flaschen Schnaps täglich bringen sie innerhalb von 48 Stunden nicht um. Macht sie auf Dauer aber sicher nicht überlebensfähig. So verhält es sich mit den Versuchen, die die Firma Bayer AG zur Bienengefährlichkeit durchführt und vom Julius Kühn Institut geheim halten lässt. Subletale Wirkungen und Kreuzwirkungen auf Nutzinsekten werden ignoriert und damit diese nützlichen Helfer gleichsam aus Profitinteressen geopfert.
Wen wundert da noch, dass sie in den USA als Werbung für Ihr neues Produkt Movento auf Feldversuche mit Bienenvölkern hinweisen, bei denen gerade noch 12,5 % der Versuchsvölker nach 8 Monaten überlebt haben.

Sehr geehrter Vorstand, sind das die Zustände, die wir Imker in Deutschland in Zukunft zu erwarten haben, wenn unsere Landwirte weiterhin zu Pflanzenschutzmitteln der Firma Bayer Ag greifen?

Auch in Nordamerika erlitten Sie mit Ihrer Zulassung für Movento Schiffbruch, nachdem durchsickerte, dass die Risiken für Bienen bei der Zulassung gar nicht berücksichtigt wurden.

Waren Sie da nicht etwas voreilig? Noch gibt es Bienen, die Sie im Interesse der Menschheit und unserer Nachkommen berücksichtigen sollten.

Doch zurück zum Nutzinsekten- und Bienenkiller Nummer 1, dem Clothianidin der Firma Bayer AG.
Während herkömmliche Pflanzenschutzmittel auf den jeweils befallenen Pflanzenteil gesprüht werden, um dort gegen bspw. Schadinsekten zu wirken, vergiftet man mit dem systemisch wirkenden Clothianidin zuerst den Boden, um den Wirkstoff in die Pflanze zu bekommen.
Zu Recht wurde diesem in kleinsten Dosen wirksamen Nervengift im letzten Jahr die Zulassung für den Maisanbau entzogen. Doch das nützte nichts.
Das Neonicotinoid wurde bei anderen landwirtschaftlichen Kulturen weiterhin angewendet. Eine Katastrophe für die Umwelt, denn Clothianidin reichert sich je nach Bodenart nach mehrmaligen Anwendungen im Boden an und wird nur sehr langsam abgebaut.
Hier lagert das Gift mit einer Halbwertszeit von bis zu drei Jahren, um alle nachwachsenden Pflanzen für Insekten wiederum in Giftpflanzen zu verwandeln.

Warum haben Sie, trotz der eindeutig nachgewiesenen Bienenvolkgefährlichkeit und aufgrund der schlechten Abbaueigenschaften, das Mittel nicht sofort vom Markt genommen?

Aufgrund des grenzenlosen Vertrauens unserer Landwirtschaftsminister in die deutsche Chemieindustrie wurde in diesem Frühjahr sogar eine Sonderzulassung für Santana, ein Clothianidingranulat erteilt, um dieses Insektengift wieder für den Maisanbau verfügbar zu machen.
Trotz Protest aller Imkerverbände, trotz Verbot dieser Insektizide in bspw. Frankreich und Italien und im Bewusstsein der extrem hohen Rückstandsgefahr, bieten Sie den Wirkstoff weiterhin als bienenungefährliches Insektizid an und nehmen zudem eine Verseuchung der Böden in Kauf.

Liebe Aktionäre, rechtfertigt der Profit, dass man die Natur dauerhaft mit Giftstoffen belastet und damit Umwelt und den Menschen Schaden zufügt?

In Gebieten in denen die Neonicotinoide der Firma Bayer AG sich seit mehreren Jahren im Boden angereichert haben, überleben Bienenvölker kaum länger als ein halbes Jahr. Hummeln und andere Nutzinsekten kann man an einer Hand abzählen, wenn man noch welche findet.
Wie es um das Leben unterhalb der Bodenkrume steht, können Sie sich denken.

Schießen sie nicht weit über das Ziel hinaus, wenn Sie ganze Landschaften mit Ihren Insektiziden fast Insektenleer machen, um einige Schadinsekten an Maispflanzen zu töten, die man auch mit simplem Fruchtwechsel vermieden hätte?

In den USA verursachen die seit 2006 alljährlich auftretenden Bienenvolkverluste von über 30 % einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von etwa 15 Milliarden Dollar. Mittlerweile deuten alle Untersuchungen darauf hin, dass das in der Nahrungskette der Nutzinsekten gefundene Grundrauschen aus Agrochemikalien letztlich für diese Unkosten verantwortlich ist.

Wenn wir in Europa in Zukunft weiterhin von den Vorzügen der Nutzinsekten und deren enormer Dienstleistung profitieren wollen, darf das Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Firma Bayer AG nicht weiterhin einen pauschalen Persilschein ausstellen, sondern muss wie unsere fürsorglichen Nachbarländer Gifte und deren Verträglichkeit selbst prüfen und darüber entscheiden.
Subletale Wirkungen und Kreuzwirkungen von Pflanzenschutzmitteln dürfen dabei nicht weiterhin ignoriert werden.
Die Biene, sowohl Wild- als auch Honigbiene muss als Leittier einer intakten Kulturlandschaft gelten.

Aus Sicht des Umweltbund e.V. ist es bereits 5 nach 12. Um in Zukunft ein großflächiges Aussterben der Bienen und des Nutzinsektenbestandes und ein damit verbundenes Artensterben zu verhindern, fordern wir daher das sofortige Verbot aller systemischen Pestizide, denn diese Erde gehört nicht uns, wir haben sie von unseren Nachkommen geliehen.

Danke

Karl Murphy

CBG Redaktion

Rede Karl Murphy
Bayer HV am 30. April 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Karl Murphy. Ich bin 37 Jahre alt und stamme aus Liverpool. Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht, dass ich im vergangenen Jahr an dieser Stelle zu dem Medikament Primodos gesprochen habe.

Ich bin Vizepräsident der Association of Children Damaged by Hormone Pregnancy Tests, einer Organisation, die sich um Betroffene kümmert, die nach der Einnahme des hormonalen Schwangerschaftstests Primodos von Schering dauerhafte Schäden erlitten.

Auch meine Mutter nahm während der Schwangerschaft Primodos ein. Ich wurde mit einer Reihe von Fehlbildungen geboten: ich habe eine Gaumenspalte und an meinen beiden Händen fehlen Finger. An meinem linken Fuß fehlen alle Zehen, an meinem rechten Fuß fehlt ein Zeh.
Mit mir sind heute mehrere Betroffene aus England angereist.

Hier in Deutschland wurde das Präparat unter dem Namen „Duogynon“ verkauft. Die Zusammensetzung war die selbe. Auch hierzulande gab es viele Fälle von Missbildungen.

Seit dem vergangenen Jahr haben ich mit anderen Geschädigten viele Informationen über Primodos und seine Inhaltsstoffe gesammelt. Nach der Hauptversammlung im vergangenen Jahr wurde ich von Bayer aufgefordert, darzulegen, wie dieses Medikament mich und andere geschädigt hat. Ich habe dem Unternehmen Bayer daraufhin umfangreiche Informationen zu Norethisteron, dem Inhaltsstoff von Primodos, zugesandt.

Norethisteron ist ein synthetisches Hormon, ein sogenanntes Progesteron, das auch in Antibaby-Pillen verwendet wird. Jede Primodos-Tablette enthielt 10 Milligramm Norethisteron. Für einen Schwangerschafts-Test nahmen die Frauen damals zwei Tabletten ein. Diese Hormon-Menge entspricht der Einnahme von zwei bis drei Packungen Antibaby-Pillen auf einen Schlag. Ich frage Sie: was würden Sie sagen, wenn Ihr Doktor Ihnen zwei bis drei Packungen Antibabypillen als Schwangerschafts-Test verschreiben würde? Ich denke, wir kennen alle die Antwort. Nur die Verantwortlichen von Bayer beharren darauf, dass diese Hormon-Menge unbedenklich für den Fötus ist.

Ich frage den Vorstand daher: Warum hat Schering damals solch große Mengen von Sexualhormonen in Schwangerschafts-Tests verwendet?

Ich frage den Vorstand: wo sind all die firmeninternen Informationen zu Primodos? Mir wurde gesagt, die Unterlagen wurden zerstört. Wenn das wirklich so ist, warum?

Herr Wenning sagte im vergangenen Jahr, dass Primodos nichts mit Antibaby-Pillen zu tun hat. Ich bin mit dieser Aussage in keiner Weise einverstanden. Dieses Hormon wird auch heute noch dazu eingesetzt, Störungen des Monatszyklus zu behandeln. Außerdem wird es bis heute in Antibaby-Pillen verwendet, und zwar in einer Konzentration von 0,03 bis 1 Milligramm pro Pille. All diese Produkte tragen einen Gefahrenhinweis. Demnach darf dieses Hormon nicht in der Schwangerschaft eingesetzt werden. Sogar Packungsbeilagen von Bayer empfehlen, vor der Einnahme von Norethisteron eine Schwangerschaft auszuschließen.

Warum bestreitet Bayer bis heute, dass Norethisteron den Fötus schaden kann, wenn dies sogar in Packungsbeilagen zu lesen ist?

Norethisteron ist ein synthetisches Progesteron. Dieses hat viel stärkere Nebenwirkungen als körpereigenes Progesteron. Im vergangenen Jahr hat man sehr viel über Nebenwirkungen und sogar Todesfälle durch Antibaby-Pillen wie „Yasmin“ gehört. Ich frage daher den Vorstand, ob diese erhöhten Nebenwirkungen der Antibaby-Pillen von Bayer mit dem darin verwendeten Progesteron zusammen hängen?

Sie alle haben auch von der „Pille danach“ gehört. Diese Präparate führen einer schwangeren Frau große Mengen Progesteron zu, wodurch die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter verhindert wird. Auch hierfür kann Norethisteron verwendet werden. Es versteht sich wohl von selbst, dass ein solcher Wirkstoff nicht einer schwangeren Frau verschrieben werden sollte.

Die Firma Bayer hat mir versichert, keine wissenschaftlichen Unterlagen zu Primodos mehr zu besitzen. Nachdem ich all meine Materialien zu Fehlbildungen durch Norethisteron an Bayer gesandt hatte, wurden mir von Bayer Schering Unterlagen zu Antibaby-Pillen zugesandt. Diese enthalten aber eine viel geringere Hormon-Dosis, die zudem über 21 Tage verteilt wird. Sie können die Unterlagen von Bayer gerne bei mir einsehen.

Bayer hat mir gegenüber eingeräumt, dass in den 60er und 70er Jahren rund 25.000 Packungen Primodos als kostenlose Proben versandt wurden. Aber schon zu Beginn der 70er Jahre hat die britische Medikamenten-Behörde British Committee on Safety of Medicines empfohlen, Norethisteron nicht an schwangere Frauen zu verabreichen. 1971 änderte Schering die Packungsbeilage, ohne aber die Ärzte hierüber zu informieren. Daher wurde Primodos weiterhin in großen Mengen als Schwangerschafts-Test verschrieben.

Erst 1975, fünf Jahre nach der Empfehlung der britischen Behörden und acht Jahre nach Veröffentlichung der Studien von Dr. Isabel Gal zu Fehlbildungen durch Primodos, reagierte Schering und druckte einen Warnhinweis auf die Medikamenten-Packungen. Dieser lautete: „Es besteht die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen der Verwendung von Primodos in der frühen Schwangerschaft und einer erhöhten Gefahr von Fehlbildungen. Wegen dieser möglichen Folgen darf Primodos nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden.“

Diese Warnung wurde von Schering erstmals auch in Warnschreiben an die Ärzte gesandt.

Ich erhielt von Bayer einen Brief, den Sie gerne einsehen können. Darin steht, dass Schering damals keine Hinweise zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Primodos und fruchtschädigenden Effekten vorlag. Auch steht darin, dass meine Fehlbildungen nicht auf die Einnahme von Primodos zurückzuführen sind. Wenn Sie bei Bayer so überzeugt sind, dass die Inhaltsstoffe von Primodos – Norethisteron und Ethinylestradiol – keine Fehlbildungen verursachen, warum wurden diese Warnungen auf die Primodos-Packungen gedruckt? Warum warnen auch andere Firmen schwangere Frauen vor der Einnahme von Norethisteron?

Wenn Sie im Bayer-Vorstand so überzeugt sind von der Sicherheit dieses Präparats, dann fordere ich Sie auf, eine schwangere Frau aus Ihrer Familie hier vor die Hauptversammlung zu stellen und vor dem Publikum zwei Primodos-Tabletten, von denen ich noch einige besitze, einzunehmen. Ich weiß, dass Sie dies nicht tun würden. Und weil ich ein mitfühlender Mensch bin, würde ich Ihnen die Tabletten natürlich nicht geben. Ich habe durchleben müssen, welche Auswirkungen diese für das ungeborene Kind haben. Niemand mehr soll durch diese Hölle gehen müssen.

Der Bayer-Vorstand wird wahrscheinlich nachher entgegnen, dass die Warnungen auf den Primodos-Packungen nur auf Veranlassung der Behörden angebracht wurden, obwohl tatsächlich gar kein Risiko vorlag. Ich habe aber hier den Original-Brief des Committee on Safety of Medicines, in dem es heißt: „Mehrere Studien zeigen einen möglichen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Östrogenen und Progesteron zur Schwangerschafts-Diagnose und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen“. Warum wurden die Warnungen erst auf die Packungen gedruckt, als bereits Tausende von Babies gestorben waren oder mit schweren Behinderungen geboren wurden?

Ich bin kein Wissenschaftler. Die wissenschaftliche Arbeit muss von einem Unternehmen wie Bayer durchgeführt werden. Warum aber bestreitet ausschließlich Bayer, dass Progesteron den Fötus schädigen kann, während andere Firmen dies zugeben?

Ich frage den Vorstand: als Sie die Firma Schering gekauft haben,
wie waren Ihre Pläne für den Umgang mit Schering-Opfern?

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Jeder, der Interesse hat, kann mich ansprechen und Einblick in meine Unterlagen nehmen.

John Santiago

CBG Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist John Walmisley Santiago. Ich wurde 1968 in London geboren und bin 42 Jahre alt.

Viele von Ihnen haben Kinder. Es ist ein einzigartiger Moment, wenn man seinen Freunden und seiner Familie ein neugeborenes Kind vorstellt. Auf der Straße wird man von Passanten angelächelt. Sogar Fremde werfen gerne einen Blick in Ihren Kinderwagen.

Aber nicht, wenn Ihr Kind missgebildet ist.

Meine Eltern kamen mit einem behinderten Kind aus dem Krankenhaus. Der Grund hierfür ist, dass meine Mutter das Hormonpräparat Primodos von Schering eingenommen hatte. Schering gehört heute zu Bayer.

In den 60er und 70er Jahren haben Tausende von Frauen dieses Präparat eingenommen. Tausende von Kindern wurden mit schrecklichen Missbildungen und Behinderungen geboren. Die meisten von ihnen sind nach großen Qualen gestorben.

Wann wird sich Bayer Schering bei den Eltern entschuldigen, die in den 60er und 70er Jahren dieses Präparat eingenommen haben?

Wann wird Bayer Schering die Verantwortung für diesen Fehler übernehmen?

Einige von uns haben das Glück, noch am Leben zu sein. Aber wir müssen die von Schering verursachten Fehlbildungen ein Leben lang erdulden.

Ich frage Sie: wer von Ihnen möchte in meiner Haut stecken?

Wenn Sie Fragen an mich haben, sind Sie herzlich willkommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Antje Kleine-Wiskott

CBG Redaktion

Rede Antje Kleine-Wiskott
Bayer Hauptversammlung 2010

Sehr geehrter Herr Wenning, sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat, sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Antje Kleine-Wiskott. Ich bin vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

„Wir wollen Nachhaltigkeit erreichen – in allem, was wir tun.“

Das ist ein Zitat von Ihnen, Herr Wenning. Wir wollten wissen, was hinter dieser Aussage und den schönen Bildern und Ausführungen zu diesem Thema in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht steckt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass irgendetwas in diesem Satz nicht stimmt.

Vielleicht müsste er eigentlich heißen:
„Wir wollen Profit erreichen – in allem was wir tun“ oder aber
„Wir wollen Nachhaltigkeit vortäuschen – in allem was wir tun.“ Vielleicht aber auch einfach
„ Wir könnten Nachhaltigkeit erreichen – in allem, was wir tun, wenn wir denn wirklich wollten, wir wollen aber gar nicht wirklich“

Ich denke, es ist von allem ein bisschen etwas Wahres dran, nur eben leider nicht Ihr eigenes Zitat, Herr Wenning. Zumindest kann man Ihnen das nicht abnehmen, wenn man Bayers Anspruch und die Wirklichkeit zum Thema Nachhaltigkeit mal etwas genauer anschaut.

Ich habe ein paar Fragen dazu formuliert.

Zum Thema rechtliche Verurteilungen: Im Geschäftsbericht liest man ab Seite 241 etwas zu rechtlichen Risiken. Dann wird von Auseinandersetzungen und Verfahren gesprochen. Das ist schon sehr beeindruckend, was da alles zu lesen ist und wie viele Klagen Sie am Hals haben. Und ich gehe stark davon aus, dass das nur ein Auszug ist. Meine Frage: Wo finde ich die zahlreichen Verurteilungen aufgelistet, die Bayer bereits erfahren musste?

Zum geplanten Kohlekraftwerk auf dem Bayer-Gelände in Antwerpen: Hier will E.on (wo Sie, Herrn Wenning ja auch im Aufsichtsrat sitzen) ein gigantisches Kraftwerk bauen. Der dortige Stadtrat hat im Herbst sein Einverständnis verweigert. Wir unterstützen die Haltung des Stadtrats wegen der immensen Umweltauswirkungen und fordern von Bayer, keine Energie aus Kohlekraftwerken (vor allem aus neu gebauten) zu beziehen. Meine Frage: Da Bayer das Gelände hier zu Verfügung stellt, können Sie mir bitte über den aktuellen Stand der Planungen zu diesem Kraftwerk Auskunft geben?

Zum Thema Pestizide: Nach wie vor sind zahlreiche hochgiftige Pestizide von Bayer auf dem Markt, vor allem in den Entwicklungsländern. Sie räumen selbst ein, dass ein sachgerechter Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unter bestimmten Bedingungen in einigen Ländern nicht immer gewährleistet ist. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf 3 bis 25 Millionen, mindestens 40.000 Fälle pro Jahr verlaufen tödlich. Seit vielen Jahren versprechen Sie, die gefährlichsten Pestizide, nämlich die der Klasse 1, durch Präparate mit geringerer Giftigkeit zu ersetzen. Wann nehmen Sie endlich die Pestizide Klasse 1a („extrem gefährlich“) und 1b („hochgefährlich“) vom Markt? Auf was warten Sie denn da noch? Reichen denn diese Zahlen der WHO nicht aus, um endlich zu handeln? Oder geht es hier doch wieder nur um „Wir wollen Profit, in allem was wir tun“?

Zum Thema Wasserverbrauch: Bayer gibt im Nachhaltigkeitsbericht an, „drohender Wassermangel und die Verknappung fossiler Ressourcen können für Bayer mittelfristig möglicherweise ein Geschäftsrisiko darstellen. Deshalb sind wir bemüht, den Verbrauch von Wasser zu reduzieren.“ Wenn man sich die Zahlenreihe auf S. 83 anschaut, ist da keine deutliche Reduzierung des Wasserverbrauchs erkennbar. Allein der Verbrauch des Leverkusener BAYER-Werks ist rund doppelt so hoch wie der Trinkwasserbedarf der Millionenstadt Köln. Frage: Was tut Bayer ganz konkret, um diesen Verbrauch drastisch zu reduzieren? Welche Maßnahmen gibt es (z.B. Kreislaufverfahren) und welche Zielvorgaben geben Sie sich da selbst für die nächsten fünf Jahre?

Zum Thema Materialeinsatz und Recycling heißt es, Bayer forsch u. a. an neuen Anwendungsmöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe. Fragen hierzu: Können Sie hier Angaben dazu machen, wie viel Prozent des Umsatzes mit Produkten aus erneuerbaren Rohstoffen gemacht werden? Haben Sie für die nächsten fünf Jahre Zielvorgaben in diesem Bereich?

Zum Thema Biodiversität heißt es „Bayer bekennt sich klar zu den Zielen der internationalen „Konvention über die Biologische Vielfalt“ und es werden verschiedene Maßnahmen genannt. Wenn ich jetzt noch mal an Ihren Satz denke, Herr Wenning, „Wir wollen Nachhaltigkeit erreichen – in allem, was wir tun“, erscheint es mir wie Hohn, dass Sie hier Pestizid- und Herbizid-basierte Agrochemie als Artenschutz darstellen. In keiner Weise werden hier all die negativen Aspekte der industriellen Landwirtschaft erwähnt. Oder glauben Sie wirklich, dass pestizidbelastete Böden, Bodenerosion, Herbizide, genmanipuliertes Saatgut und Monokulturen einen positiven Beitrag zur Biodiversität leisten? Das glauben Sie nicht wirklich, oder?

Zum Thema Steuerzahlungen: da heißt es im Nachhaltigkeitsbericht auf S. 58: „Auch durch Steuerzahlungen tragen wir zum Gemeinwohl bei.“ Vergleicht man diese Aussage mit den Angaben zu den Ertragssteuern, die in den Jahren von 2005 bis 2008 gezahlt wurden, wird jedoch erkennbar, dass Bayer seine Steuerzahlungen um 1,6 Milliarden Euro reduziert hat. Frage: Können Sie mir bitte eine Aufschlüsselung der kommunalen, Länder- und Bundes-Steuern der letzten fünf Jahre geben? Und warum beteiligt sich Bayer so wenig an der Finanzierung öffentlicher Leistungen?

Dann habe ich noch eine Frage zum Erscheinungstermin des Nachhaltigkeitsberichts. Gibt es da die Möglichkeit, dass dieser in naher Zukunft ebenso wie der Geschäftsbericht auch schon einige Wochen VOR der Hauptversammlung veröffentlicht wird?

Herr Wenning, ich hoffe, dass Sie das zu Beginn genannte Zitat bald ernst meinen und Herrn Dekkers mit auf den Weg geben und das Prinzip der Nachhaltigkeit wirklich wollen und anwenden, in ALLEM was Sie tun. Wir haben diese und weitere Themen und Widersprüche im Bayer-Konzern in einer kleinen Studie zusammengefasst. Ich würde sie Ihnen gerne überreichen, Herr Wenning.

Vielen Dank