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Veröffentliche Beiträge von “CBG Redaktion”

Merz & Co. liefern

CBG Redaktion

Eine gute Wahl für BAYER

Dass die Regierung Merz als offener Sachwalter deutscher Konzerninteressen antreten würde, das wurde allgemein erwartet. Dass die SPD an der Regierung auch das bisschen fortschrittliche Inhalte in ihrem Programm sofort und ohne Bedenken über Bord schmeißen würde, auch. Und trotzdem: Von der Ampel-Regierung in Sachen Dreistigkeit bereits viel gewöhnt, wundert es einen doch, wie offen die Generaloffensive im Dienst der Multis von Schwarz-Rot propagiert wird. Einer der größten Nutznießer: BAYER 

Von Peer Clausen

Klimaschutz sei auch ein konservatives Anliegen, hält die FAZ fest. Deshalb plädiert die Zeitung dafür, der neuen CDU/SPD-Regierung einen gewissen Vertrauensvorschuss zu geben: Das wird schon. Die Wissenschaft bleibt jedoch skeptisch. Sie verweist auf die schon unter der Ampel-Regierung gerissenen Klima-Ziele in den Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“ und sieht jetzt bei Schwarz-Rot kein gesondertes Bemühen, das wettzumachen. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, wie die Bundesregierung das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreichen will“, konstatiert das Klimarat-Mitglied Marc Oliver Bettzüge, keinesfalls ein Grüner. Der Kölner Professor für Energiewirtschaft war bis 2016 wissenschaftlicher Beirat des CDU-Wirtschaftsrats. 

Und tatsächlich: Bisher klingt das alles ganz und gar nicht fortschrittlich. Unter Klimapolitik verstehen Merz & Co. nämlich die Lippenbekenntnisse zu den Klimazielen, die die Umweltbewegung bereits als unzureichend kritisiert hatte. Erschwerend kommen dann noch Milliardengeschenke an die Energiekonzerne als Anreiz für den „Ausbau erneuerbarer Energien“, neue Gaskraftwerke, die Beibehaltung des Status Quo in Sachen Bahnruinierung mit einem nur vagen Bekenntnis zu einem noch erschwinglichen Deutschlandticket und billige Energie für die Wirtschaft – Stichwort „Industriestrompreis“ – hinzu.

Nach diesem geiern vor allem die Damen und Herren aus den energieintensiven Branchen, das heißt in besonderem Maße die Chemie und damit BAYER. Das Konzept ist simpel: Deckelung des Strompreises auf fünf Cent pro Kilowattstunde für die Industrie durch Subventionen aus Steuergeldern – also weitere Milliardengeschenke an die Großkonzerne. Der „Verband der Chemischen Industrie“ freut sich und fordert: „Jetzt geht es darum, aus guten Absichten konkrete Ergebnisse zu machen.“

Die Aussage von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Deutschland meldet sich zurück“ in diesem Zusammenhang zeigt außerdem, dass es hier nicht nur um simple Subventionen geht.  Der Energiesektor ist auch von strategischem Interesse für die Bundesrepublik: Mittelfristig ist das erklärte Ziel, sich noch deutlich unabhängiger vor allem von russischer Energie, aber auch insgesamt von ausländischen Energie-Importen zu machen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass auch die Rüstungsindustrie und ihre Zulieferer wie Stahl-Unternehmen ausgesprochen energieintensiv sind. 

Eigentlich beabsichtigten CDU und SPD auch, die Stromkosten für Privathaushalte zu senken und schrieben das sogar in ihren Koalitionsvertrag. Diesem Teil des Entlastungspakets stellte sich jedoch die Realität in den Weg. „Der Koalitionsvertrag trifft hier auf die finanzielle Wirklichkeit“, erklärte Reiche. Und der Kanzler erläuterte: „Wenn wir mehr machen könnten, würden wir mehr machen, aber wir müssen auch einen Blick auf den Bundeshaushalt haben“. Diese Entscheidung löste allerdings eine Welle des Protestes aus, weshalb Schwarz-Rot doch noch ein Einsehen haben könnte.

Die Bauernfrage

Unter dem Vorwand, den Bauern und Bäuerinnen zu helfen, plant die Regierung Merz zudem, die Klimaschutzvorgaben für den Agrar-Bereich zu lockern. Zwar wird die Wiedereinführung der Agrardiesel-Subvention tatsächlich eine Entlastung auch für kleinere Höfe bringen, alles in einem werden von den angekündigten Maßnahmen jedoch vor allem die landwirtschaftlichen Großbetriebe profitieren, so wie auch die Ankündigung der Lockerungen bei den Klima- und Umweltschutzbestimmungen den Agrarmultis wie BAYER sehr gelegen kommt. Und der „Industrieverband Agrar“ (IVA), dem auch der Leverkusener Multi angehört, freut sich noch auf ein weiteres Geschenk aus Berlin. „Das europäische Pflanzenschutzrecht ist so streng und damit innovationsfeindlich, dass nur einer von sechs weltweit neu zugelassenen Wirkstoffen auch in der EU genehmigt wird. Zugleich hat die neue Bundesregierung das komplizierte deutsche Zulassungssystem als Nadelöhr identifiziert und will für schnelle Verfahren durch eine, wie es im Koalitionsvertrag heißt, ‚Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit‘ sorgen“, frohlockt der Lobbyverband. Und in der Tat, die Bundesregierung greift hier einen lange gehegten Wunsch des BAYER-Konzerns auf. 

Investitionsbooster 

Als „Investitionsbooster“ bezeichnen die GroßkoalitionärInnen derweil ein weiteres Vorhaben, nämlich die Möglichkeit für Sonderabschreibungen von 30 Prozent für „Investitionsausgaben“. Auch das ist ein freiwilliger Verzicht des Staates auf Steuereinnahmen zugunsten der Großindustrie. Diese darf nun all ihre wegen Finanzierungsbedenken zurückgehaltenen Projekte aus der Schublade holen und auf Kosten der SteuerzahlerInnen realisieren. Nach Berechnungen der Rheinischen Post dürften die deutschen Unternehmen so rund sieben Milliarden Euro sparen.

Der EON-Vorstandsvorsitzende Leonhard Birnbaum zeigt sich dementsprechend zufrieden. „Deutschland kann sich das Wachstums- und Investitionspaket leisten. Allerdings nur, wenn es konsequent investiert wird. Es ist kein Reformersatz. Es ist kein Freibrief für noch mehr Umverteilung“, so frech tönt es aus den Chefetagen, ganz so, als sei dieses Paket kein Milliardengeschenk an die Konzerne, für das andere zahlen müssten.

„Die Wirtschaftslobby war laut und bekommt nun wieder, was sie möchte. 2001 und 2008 wurden die Steuern auf Unternehmensgewinne bereits deutlich reduziert. Jetzt erleben wir eine weitere Runde im Steuersenkungsspiel. Mit weniger Steuern werden sich die Herausforderungen nicht bewältigen lassen“, so fasste Achim Truger (einer der „Wirtschaftsweisen“) die Situation im Gespräch mit der taz treffend zusammen. Die von Olaf Scholz zur Corona-Zeit auf den Weg gebrachte „Bazooka“ mit ihrer Erhöhung der Verlustrücktragsgrenze sowie den erweiterten Abschreibungs- und Steuerstundungsmöglichkeiten erwähnte Truger da noch nicht einmal.

Die damaligen Steuerentlastungen entzogen Bund, Länder und Kommunen enorme Summen und trugen nicht wenig zu der jetzt allseits – und paradoxerweise besonders von der Wirtschaft – beklagten Verrottung Infrastruktur bei. Auch jetzt befürchten Länder und Kommunen wieder Einnahme-Verluste und übten dementsprechend lautstark Kritik. Selbst der Vizefraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Audretsch, findet klare Worte: „Das wird ganz vielen Kommunen in Deutschland das Genick brechen.“ 

Die Gewerkschaft Ver.di forderte zuletzt die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten durch den Bund – darauf wird die neue Bundesregierung jedoch sicherlich nicht eingehen. Aber ein paar milde Gaben hat sie schon zugesichert und damit erst einmal für Ruhe gesorgt.

Der Vater der ersten großen Unternehmenssteuerreform von 2001 war übrigens BAYERs ehemaliger Finanzchef Heribert Zitzelsberger. Mit den Worten: „Wir haben mit Herrn Zitzelsberger unseren besten Mann entsandt und gehen davon aus, dass er in unserem Sinn tätig wird“, kommentierte der damalige Vorstandsvorsitzende Manfred Schneider den Wechsel in die Politik. Und das tat Zitzelsberger dann auch nicht zu knapp. Schon bald durfte sich der Leverkusener Multi über eine Rücküberweisung des Finanzamts in der Höhe von 200 bis 300 Millionen Euro freuen. Der damalige nordrhein-westfälische Finanzminister Peer Steinbrück sprach der FAZ zufolge von „gigantischen“ Steuerausfällen und klagte: „Wir zahlen unterm Strich mehr, als wir einnehmen.“ „Keinem der Berliner Großkopfeten hat die deutsche Großindustrie so viel Wohltaten zu verdanken wie Heribert Zitzelsberger“, resümierte die Zeitung.

Aber Veronika Grimm, auch eine sogenannte „Wirtschaftsweise“ und gleichzeitig Aufsichtsrätin bei SIEMENS ENERGY, genügen die Subventionen noch nicht. Sie fordert weitere Deregulierungsmaßnahmen und bedauert, dass das EU-Lieferkettengesetz nicht bereits im Koalitionsvertrag grundsätzlich „hinterfragt“ wurde. Damit tut sie der neuen Regierung jedoch Unrecht, denn Merz bemüht sich in Brüssel redlich um eine Abwicklung, denn damit erledigt sich der Lieferketten-Passus in der Koalitionsvereinbarung von selbst. Dort sollten die EU-Regeln nämlich noch das Vakuum füllen, das das geplante Schreddern des deutschen Lieferketten-Gesetzes hinterlässt. „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugskräftig umsetzt“, hatte es da noch geheißen. Wie nötig entsprechende Regelungen sind, zeigt indes ein Blick in BAYERs Lieferkettenbericht, der zahlreiche Verstöße gegen Menschenrechte sowie Arbeitsschutz- und Gesundheitsbestimmungen dokumentiert.

Noch mehr Geschenke

In Sachen „Elektronischer Patientenakte“ will die GroKo den Medizinmultis ebenfalls beispringen und das bisher auf Freiwilligkeit setzende Konzept ab dem 1. Oktober in eine „verpflichtende sanktionsbewehrte Nutzung“ umwandeln. Damit werden die Befürchtungen von DatenschützerInnen wahr, die in der ePA vor allem eine riesige Datensammlung sahen, die den Unternehmen, nicht aber den PatientInnen nützt. Im Koalitionsvertrag nennen die Parteien das dann ein: „offeneres und positiveres Datennutzungsverständnis“. Diese Daten fließen auch dem „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ zu, das sich mit dem „Gesundheitsverhalten“ der Bevölkerung befasst und auf dieser Grundlage „Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem zu reduzieren“ versucht. 

Aber das Wohlergehen der Pillen-Riesen liegt Schwarz-Rot auch ganz allgemein am Herzen. „Wir stärken die industrielle Gesundheitswirtschaft, insbesondere die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik, als Leitwirtschaft“, bekunden die Parteien im Koalitionsvertrag. Dazu beabsichtigen sie z. B. das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) „mit Blick auf die ‚Leitplanken‘ und auf personalisierte Medizin“ weiterzuentwickeln. Die Leitplanken betreffen die Preise von neuen Pharmazeutika mit gar keinem oder nur geringen Zusatznutzen. Bisher mussten sich diese Minderleister an den Kosten der Vergleichstherapie orientieren. 

Das lohnt sich für die Industrie aber nicht. Deshalb wettert BAYERs Arznei-Chef Stefan Oelrich gegen die Leitplanken für das, was er statt Pharma-Flops „Schritt-Innovationen“ nennt.  „Anreize für die Entwicklung verbesserter Therapie-Ansätze und für weitere Behandlungsoptionen werden vermindert und die Markt-Einführung dieser Schritt-Innovationen in Deutschland gefährdet. Was jetzt verlagert und in anderen Ländern investiert wird, das wird nicht mehr zurückkommen. Das kann nicht der Wunsch der Politik im Sinne einer stabilen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sein“, erklärte er. Die Politik hat seine Signale offensichtlich gehört. 

Die IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE) verhielt sich bisher weitestgehend handzahm gegenüber dem BAYER-Konzern unter Verweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Der „Sozialpartner“ BAYER dankt es ihr, indem er die Bundesregierung in Tateinheit mit anderen Firmen zum Großangriff aufs Arbeitsrecht beordert: So will die neue Koalition die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die in Deutschland mit der Novemberrevolution 1918 erkämpft wurde, durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzen. Damit wären tägliche Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden möglich, wenn ein entsprechender Ausgleich stattfindet. Besonders die chemische Industrie mit ihrem Schichtsystem, das auf konstante Produktion angewiesen ist, dürfte sich über diese Regelung erheblich freuen. Absehbar ist auch, dass es hier nicht einfach um eine Flexibilisierung geht, sondern um eine schrittweise Aufweichung der bisherigen Maximalarbeitszeiten. Das kritisiert der DGB dementsprechend auch, die Mitgliedsgewerkschaft IG BCE hält sich leider bis dato eher zurück. 

Diese Offensiven gegen erkämpfte Rechte durch die neue Regierung sind dabei im Kontext der internationalen Lage zu sehen: Es geht um die Konditionierung der ArbeiterInnen, das schrittweise Gewöhnen an den „Ausnahmezustand“, das Abtrainieren vom Arbeitskampf und die „Standortstärkung“ gegen den „systemischen Konkurrenten“ China sowie das Ausloten von Handlungsspielräumen gegenüber den USA. Zwar forderten zuletzt einige LobbyvertreterInnen mehr Offenheit gegenüber dem chinesischen Markt, auch aus Angst vor den Unwägbarkeiten, die die brachiale trump`sche Außenhandelspolitik mit sich bringt, aber die Regierung Merz setzt trotzdem weiterhin auf das sogenannte „De-Risking“, also eine Zurückhaltung gegenüber einem Engagement in dem Land, um größere Abhängigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Die neue Regierung, so lässt sich wenig überraschend zusammenfassen, handelt also vor allem im Interesse der deutschen Großindustrie und damit auch der BAYER AG. CORRECTIV berichtete bereits Anfang des Jahres über die Lobbyverbindungen von und rund um Friedrich Merz vor allem in die Chemie- und Stahlindustrie hinein, bspw. aus seiner Zeit als Aufsichtsratschef des BAYER-Großaktionärs BLACKROCK Deutschland. Dazu kommen noch seine engen Verbindungen zu BASF aus seiner Zeit bei der Anwaltskanzlei MAYER BROWN und die Kontakte, die er über den CDU-Wirtschaftsrat knüpfte. Auch bei Dinnern, die BAYER ausrichtete, netzwerkte Merz.

Aber es geht nicht nur um seine Person, weder Klingbeil mit seinen engen Kontakten zur deutschen Waffenindustrie noch die restlichen Regierungsmitglieder bilden hier eine Ausnahme. Eine große Koalition für das Kapital also.

BAYER schließt Werk

CBG Redaktion

Keine Pestizide mehr aus Frankfurt

Im Mai 2025 kündigte der BAYER-Konzern die Abwicklung der Cropscience-Niederlassung in Frankfurt und weitere Maßnahmen zur Profitsteigerung der Agro-Sparte an. Die Gewerkschaft protestiert entschieden gegen die Pläne.

Von Jan Pehrke

„Wir werden den Standort nicht aufgeben und kämpfen für die Rechte der Kolleginnen und Kollegen“, mit diesen Worten reagierte die Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats von BAYER, Heike Hausfeld, auf das Vorhaben des Konzerns, die Cropscience-Niederlassung in Frankfurt abzuwickeln. Sie kritisierte die immer kürzere Abfolge der Veränderungszyklen beim Agro-Riesen und sprach von einem „Zustand des permanenten Ausnahmezustands“. Francesco Grioli vom Vorstand der IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE pflichtete ihr bei: „Diese Schließungspläne sind eine Zäsur in der 162-jährigen Konzerngeschichte und stehen im Widerspruch zum erklärten BAYER-Bekenntnis zum Heimatstandort Deutschland.“ Auch die Politik meldete sich zu Wort. „Die Schließung eines hessischen Standorts ist für uns völlig inakzeptabel“, so Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori. „Sie widerspricht den Prinzipien der Sozialpartnerschaft, auf denen unsere Arbeitswelt beruht“, hielt der Sozialdemokrat fest.

BAYER hingegen erklärte: „Wir bekennen uns ausdrücklich zum Standort Deutschland. Um diesem Bekenntnis in Zeiten erheblicher Herausforderungen gerecht zu werden, müssen wir uns jedoch neu ausrichten.“ Einige Krokodilstränen vergoss der Konzern dabei auch über die schwierigen Entscheidungen, „die schmerzhaft für viele Kolleginnen und Kollegen sind“

Für den Entschluss, den Betrieb in Frankfurt mit den 500 Beschäftigten aufzugeben und in Dormagen 200 von 1.200 Arbeitsplätze zu vernichten, machte er vor allem die wachsende Konkurrenz durch preiswertere Pestizide aus China verantwortlich. „In den vergangenen Jahren haben Hersteller von Pflanzenschutzmittel-Generika (Nachahmerprodukte nach Ablauf der Patentfrist, Anm. SWB) in Asien große Überkapazitäten aufgebaut. Sie drängen mit bleibenden Niedrigstpreisen in den Markt, die teilweise unter den Herstellungskosten von Pflanzenschutzmitteln in Europa liegen“, sagte BAYER-Chef Bill Anderson Mitte Mai 2025 bei der Vorstellung der Geschäftszahlen für das erste Quartal 2025. In seiner Hauptversammlungsrede Ende April hatte er sogar von einem Markt gesprochen, der „zunehmend von Generika aus Asien geflutet wird“. 

Auch über „zunehmende regulatorische Beschränkungen“ klagte der Agro-Riese. Er beanstandete die gestiegenen Ansprüche bei der Genehmigung neuer Mittel und das härtere Vorgehen gegen gesundheitsschädliche alte Mittel. Hier vermisste der Leverkusener Multi in seinen Abrechnungen besonders schmerzlich das wegen seines Gefährdungspotenzials in der EU nicht mehr zugelassene Insektizid MOVENTO und das in den USA wegen eines Übergreifens auf Nutzpflanzen aus dem Verkehr gezogene Herbizid Dicamba.

Zudem, so BAYER, verschärften „nationale Export-Hemmnisse“ die Lage. Die Ampelregierung hatte zwar die Ausfuhr von innerhalb der EU verbotenen Pestiziden in andere Länder nicht generell untersagt, das bis Anfang 2025 „grün“ geführte Landwirtschaftsministerium betrieb in den Augen des Global Players aber Obstruktionspolitik, indem es bestimmte für den Export benötigte Dokumente wie Ursprungszeugnisse nicht ausstellte.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) lässt die vom Vorstand angegebenen Gründe für den Kahlschlag nicht gelten. „Wie immer bei BAYER müssen die Beschäftigten für Management-Fehler büßen“, kommentierte sie die Kürzungspläne. So hat BAYER CROPSCIENCE immer nur auf den von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Milliardenseller Glyphosat gebaut und die Forschung nach anderen, womöglich sogar weniger gefährlichen Wirkstoffen vernachlässigt. Die Konsequenz: Der Konzern musste hier in Ermangelung neuer Einnahmequellen von der Substanz leben. Stattdessen floss ein Großteil des Geldes der Agrarsparte in die neue und die alte Gentechnik. BAYER habe es nie geschafft, „sich aus der Glyphosat-Abhängigkeit zu lösen, die schon die alte MONSANTO-Führungsriege befallen hatte“, befindet das Manager Magazin dann auch.

„BAYER CROPSCIENCE muss endlich so auftreten, wie es für einen Weltmarktführer angemessen ist“, fordert Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann jetzt. Als Mittel der Wahl dazu hat der Vorstand einen Fünfjahresplan mit einem klaren Planziel auf den Weg gebracht: 3,5 Milliarden Euro mehr Umsatz und eine Milliarde Euro mehr Gewinn bis zum Jahr 2030. 

Am Tag der Bilanzpressekonferenz präsentierte der Global Player im Zuge eines „Investor Updates“ Einzelheiten dazu. Im Pestizidbereich rechnet er nicht mit einem Nachlassen des Preisdrucks. Deshalb greift der Konzern zu drastischen Mitteln wie einer „Straffung des Produkt-Portfolios“ und einer „Optimierung des Produktionsnetzwerks“. Durch die Schließung von Werken wie in Frankfurt und Einschnitte wie diejenigen in Dormagen zeigt er sich entschlossen, binnen fünf Jahren 500 Millionen Euro einzusparen. Statt Massenware beabsichtigt der Agro-Riese nun mehr innovative Produkte herzustellen: „Innovation ist der Schlüssel“.  Ganz ähnlich reagierte er seinerzeit im Kunststoff-Geschäft, als günstige Plaste & Elaste aus Asien seine Gewinn-Bilanz eintrübte. 

Überdies hat BAYER fünfzehn „‚Focus‘ markets“ identifiziert. In diesen Ländern, in denen die Aktiengesellschaft heute schon 70 Prozent ihres Umsatzes macht, will sie ihre Anstrengungen nun noch verstärken. In den 48 Ländern der zweiten Kategorie mit einem Umsatzanteil von 25 Prozent und den über 70 Ländern der dritten Kategorie mit einem Umsatz-Anteil von fünf Prozent plant der Leverkusener Multi hingegen eine Reduzierung der Aktivitäten. Die dortigen Marketing- und Forschungskapazitäten schlägt er den „Focus markets“ zu. Im neuseeländischen Hastings zum Beispiel schloss der Konzern im Juni 2025 schon eine Forschungsstation. Und weiteres Einsparpotenzial eröffnen dann das Outsourcing, das Eingehen von Kooperationen und das Vergeben von Produktionslizenzen an Dritte.

Aber das Unternehmen möchte sich auch neue Märkte jenseits des Pestizid- und Saatgutgeschäfts erschließen. Hierbei setzt es vor allem auf Mittel auf nicht-chemischer Basis – sogenannte Biologika sowie auf Biokraftstoffe. Das alles findet nicht mehr unter der Ägide von Bob Reiter als Forschungsleiter statt. BAYER trennte sich vom MONSANTO-Urgestein und verpflichtete auch einen neuen „Chief Financial Officer“. 

Den BAYER-Beschäftigten stehen unruhige Jahre bevor. Frankfurt, Dormagen und Hastings dürften erst der Auftakt gewesen sein. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN stellt sich in diese Zeiten auf die Seite der Belegschaft und wird ihr Möglichstes gegen die Arbeitsplatzvernichtungspläne der Vorstandsetage tun. 

Die CBG zum Tag der Befreiung

CBG Redaktion

Am heutigen 8. Mai jährt sich der Tag zum 81. Mal, an dem die Alliierten dem Zweiten Weltkrieg und der faschistischen Gewaltherrschaft ein Ende setzten. 

Der BAYER-Konzern hatte einen wesentlichen Anteil an dieser Gewaltherrschaft. Die von ihm mitgegründete I.G. FARBEN diente dem Hitler-Regime durch üppige Parteispenden an die NSDAP als Steigbügelhalter und bildete fortan das industrielle Rückgrat der Diktatur. I.G.-Obere übernahmen wichtige Funktionen im NS-Staat. So fungierten sie beispielsweise als Wehrwirtschaftsführer. Überdies arbeitete die Interessensgemeinschaft die Blaupause für den Vierjahresplan aus, mit dem Hitler & Co. die Wirtschaft kriegstüchtig machten. Als es dann 1939 soweit war, konnte das Unternehmen die Armee fast alleine ausstatten. Im Schlepptau der Raubzüge nahm es sofort die chemischen Anlagen der überfallenden Länder in Beschlag. Zudem betätigten sich Beschäftigte der Auslandsniederlassungen als Spione und fertigten Karten-Material für Bombenangriffe an. 

An der NS-Vernichtungspolitik wirkte die I.G. FARBEN ebenfalls mit. Ihre Tochterfirma DEGESCH lieferte den Nazis mit Zyklon B die grausamste Mordwaffe. Zudem errichtete der Konzern in unmittelbarer Nähe zu Auschwitz ein eigenes Werk, um beim Bau auf ZwangsarbeiterInnen zugreifen zu können. Später unterhielt er in der Nähe der Baustelle sogar ein firmen-eigenes KZ. Damit nicht genug, nutzte die I.G. die Häftlinge auch noch als Versuchskaninchen für medizinische Experimente. 

„Sollte es zu Wirtschaftsklagen kommen, würde das Material den Verteidigern den Schlaf rauben“, schwante deshalb dem I.G.-Vorstandsmitglied Georg von Schnitzler. Und zunächst sah es auch ganz danach aus. Aber es kam anders. Die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse widmeten der I.G. FARBEN zwar einen eigenen Verfahrensstrang, und von den 23 angeklagten Managern landeten auch 13 im Gefängnis, sie mussten ihre Haftstrafen allerdings nicht voll abbüßen. 

Der Anklagepunkt „Teilnahme am Massenmord“ führte für keinen von ihnen zu einer Verurteilung. Die I.G.-Vorstände Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein sagten vor Gericht aus, von dem Verwendungszweck von Zyklon B nichts gewusst zu haben. Was die florierenden Auschwitz-Geschäfte mit dem Stoff anging, seien sie von einer „Insektenplage im Osten“ ausgegangen, behaupteten Wurster & Co. – und kamen damit durch.

Auch kam es im Zuge des Kalten Krieges nicht wie ursprünglich vorgesehen zu einer radikalen Zerschlagung des Mörder-Konzerns. Es blieb bei einer Entflechtung, die die tragenden Säulen BAYER, BASF und HOECHST unangetastet ließ. Resultat: Kaum 20 Jahre nach dem Neustart erreichten die drei Gesellschaften für sich allein eine Größe, die derjenigen der I.G. FARBEN in ihren besten Zeiten entsprach. 

EU-Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft

CBG Redaktion

Scharfe Kritik vom Netzwerk Gerechter Welthandel

Die Europäische Kommission und die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay werden den Handelsteil des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens ab dem 1. Mai 2026 anwenden. Damit schafft die Kommission Fakten, noch bevor der Gerichtshof der Europäischen Union seine Stellungnahme vorgelegt und das Europäische Parlament sein Votum abgegeben hat. Dabei hatte das Parlament bereits am 21. Januar 2026 beschlossen, das Abkommen dem Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorzulegen.

Das bundesweite Netzwerk für Gerechten Welthandel und seine Mitgliedsorganisationen schließen sich der transatlantischen Kritik zahlreicher Umwelt-, Landwirtschafts-, Entwicklungs- und Verbraucherverbände an.

„Die Vorab-Inkraftsetzung des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens, ohne die Entscheidung des Europäischen Parlaments und die Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof abzuwarten, ist nicht nur kurzsichtig, sondern demokratieschädlich.“

Ludwig Essig, Koordinator des Netzwerks Gerechter Welthandel

„BAYER, VW, Thyssenkrupp & Co. haben die entsprechenden Sektoren in den Mercosur-Staaten nichts entgegenzusetzen. Darum dürfte sich der Deindustrialisierungsprozess noch einmal beschleunigen, weshalb sich der länderübergreifende lateinamerikanische Gewerkschaftsdachverband CCSCS auch klar gegen den Deal aussprach. Es ist ein Hohn, dass der Handelskontrakt ausgerechnet am 1. Mai vorläufig in Kraft tritt.“

Jan Pehrke (Coordination gegen BAYER-Gefahren)

„Indigene Gemeinschaften drohen zu den größten Verlierern dieses Abkommens zu werden. Während in Europa über wirtschaftliche Vorteile diskutiert wird, nehmen vor Ort Landverlust, Vertreibung und Umweltzerstörung zu. Aus indigenen Territorien wird wirtschaftlicher Profit gezogen, ohne dass die Gemeinschaften fair in Entscheidungen einbezogen werden." 

Jan Königshausen (Referent für Indigene Völker, Gesellschaft für bedrohte Völker) 

Mit der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommen leistet die EU-Kommission den Arbeiter*innen beiderseits des Atlantiks einen Bärendienst. Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Mercosur stehen auf dem Spiel, während Beschäftigte in der europäischen Landwirtschaft um ihre Existenz bangen. Dieses Abkommen an einem 1. Mai in Kraft zu setzen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich für gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne einsetzen. 

Bettina Müller, Referentin für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift e.V.

Zum Hintergrund

Der Gerichtshof der Europäischen Union prüft nach dem Parlamentsbeschluss im Januar drei Kernfragen:

erstens, ob die Aufspaltung des Abkommens in einen Handels- und einen politischen Teil die Beteiligungsrechte nationaler Parlamente umgeht;

zweitens, ob der sogenannte Rebalancing-Mechanismus europäische Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetze unter Druck setzt, weil bereits neue Schutzregeln bei angeblicher Beeinträchtigung von Handelsvorteilen Gegenmaßnahmen auslösen könnten;

drittens, ob dadurch das europäische Vorsorgeprinzip geschwächt wird.

Gerade der Rebalancing-Mechanismus ist hoch umstritten: Er schafft bestehende Standards nicht automatisch ab, kann aber einen erheblichen Abschreckungseffekt auf künftige Gesetzgebung erzeugen. Neue Regeln – etwa zur EU-Entwaldungsverordnung, zu Lieferketten oder Agrarimporten – könnten aus Angst vor Streitverfahren oder handelspolitischen Gegenmaßnahmen verzögert oder abgeschwächt werden.

In der Kritik steht das Abkommen insgesamt wegen drohender Entwaldung und Klimafolgen, wachsendem Preisdruck auf bäuerliche Betriebe, unzureichendem Schutz von Arbeits- und Menschenrechten, möglichem Druck auf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie eines wahrgenommenen Demokratiedefizits durch die Vertragsaufspaltung.

CBG reicht Gegenanträge ein

CBG Redaktion

10 Einsprüche gegen BAYERs Profit-Jagd

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns, die am 24. April stattfindet, zehn Gegenanträge eingereicht. 

Gleich zwei davon setzen die Verwendung von Glyphosat als Chemie-Waffe auf die Tagesordnung. Im Südlibanon will die israelische Armee mit Hilfe des Herbizids eine menschenleere Pufferzone schaffen. Sie gebraucht die Substanz, um Äcker zu zerstören und den LandwirtInnen so ihre Lebensgrundlage zu nehmen. Dem „Euro-Med Human Rights Monitor“ zufolge fielen dem schon Anbau-Flächen in einer Größenordnung von 9.000 Hektar zum Opfer. 

Das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor dient ebenfalls dazu, aus dem Grenzgebiet im Südlibanon eine „Sicherheitszone“ zu machen. Zu weißem Phosphor verarbeitet, steckt es in Artillerie-Geschossen, die in der Luft explodieren und als Rauch- oder Brandbomben wirken. Human Rights Watch dokumentierte eine solche Detonation am 3. März in der Gegend um Yohmor, der eine Aufforderung an die BewohnerInnen der Stadt sowie von 50 Dörfern der Umgebung vorausging, ihre Häuser zu verlassen. „Die brandfördernde Wirkung von weißem Phosphor kann zum Tod oder zu grausamen Verletzungen führen, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden“, warnt die Organisation.

Der zweite Gegenantrag zum Thema befasst sich mit Brasilien als Einsatzort von Glyphosat als Chemie-Waffe. Dort lassen GroßgrundbesitzerInnen das Mittel von Flugzeugen oder Drohnen aus versprühen, um Indigene zu vertreiben und sich deren Land anzueignen.

Agrochemikalien widmen sich darüber hinaus noch zwei weitere Gegenanträge der CBG. Einer hat das Gefährdungspotenzial derjenigen Mittel zum Gegenstand, die zu den PFAS gehören, ein anderer beschäftigt sich konkret mit der Pestizid-Nebenwirkung „Parkinson“. Auch zur politischen Landschaftspflege des Leverkusener Multis bei der EU in Brüssel und dem vom Konzern mit besonderem Lobby-Einsatz bedachten EU-Mercosur-Vertrag legte die Coordination Gegenanträge vor. Zusätzliche stellte sie zu den von BAYER bis in die 1970er Jahre hinein betriebenen Arznei-Tests mit Heimkindern, den Aufsichtsratswahlen und den virtuellen Hauptversammlungen, zu denen die CBG keinen Anlass mehr sieht.

„Unsere Gegenanträge greifen die unterschiedlichsten Missstände auf, eines aber verbindet diese: Sie sind zurückzuführen auf BAYERs gnadenlose Profit-Jagd“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

Kundgebung zur BAYER-Hauptversammlung

CBG Redaktion

BAYERs Hauptversammlung naht. Am. 24. April ist es wieder so weit. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) steckt mitten in den Vorbereitungen. Wir tun alles dafür, damit der Leverkusener Multi sich an dem Tag wieder mit einer kraftvollen Konzern-Kritik konfrontiert sieht, obwohl er sich davor mit einer Hauptversammlung im Online-Format zu wappnen gedenkt. 

Dazu brauchen wir bei der CBG aber Unterstützung. Wir wollen trotz allem auch Protest in Präsenz zeigen und halten vor der Unternehmenszentrale eine Kundgebung ab. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat ihr Kommen bereits angekündigt. Auch Vertreter*innen des „Vereins zum Erhalt der Nutzpflanzen-Vielfalt“ (VEN) und von IFOAM, der „Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbau-Bewegungen“, stoßen wieder mit dazu. 

Das Schwerpunkt-Thema der CBG dieses Mal: „Glyphosat als Chemie-Waffe“. Neben allem anderen gehört das Herbizid nämlich auch noch zu den Dual-Use-Gütern. Momentan kommt es im Nahost-Krieg zum Einsatz. Und in Brasilien lassen Großgrundbesitzer*innen Glyphosat versprühen, um Indigene zu vertreiben und sich deren Land anzueignen. Dazu werden CBG-Aktivist*innen sprechen. Zu dem Krieg, den BAYER gegen die Natur führt, wird es ebenfalls eine Rede geben. Die Eingriffe zu ihrer „Verbesserung“ mittels Gen-Manipulationen stehen im Mittelpunkt eines weiteren Beitrags. 

Die Redeliste ist noch nicht geschlossen. Bei Interesse bitte bei der CBG melden.

Also kommt zahlreich! Stellt den BAYER-Konzern bei seiner Flucht ins World Wide Web durch Protest in Präsenz! 
Kundgebung vor der Konzernzentrale: 24.04.2026
10.00 Uhr
Kaiser-Wilhelm-Allee 3, Leverkusen
S-Bahn-Haltestelle Leverkusen-Chempark
Wegbeschreibung: die Otto-Bayerstr. hochgehen, nach rechts in die Düsseldorferstr. einbiegen und dann die erste Straße links
Die Stiftung GEKKO unterstützt die Aktionen.

CBG ruft zu den Ostermärschen auf

CBG Redaktion

Glyphosat als Chemie-Waffe im Einsatz

Presse-Information vom 01.04.26

„Kriege verweigern – Frieden schaffen“ – unter diese Losung hat das Netzwerk Friedenskooperative die diesjährigen Ostermärsche gestellt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die dem Bündnis angehört, ruft zur Teilnahme auf. Sie selbst schließt sich am 4. April den Protesten in Bonn an.

„Die Coordination gegen BAYER-Gefahren war bei vielen Friedensdemonstrationen der letzten Zeit dabei und hat in diesem Jahr noch einen Grund mehr, auf die Straße zu gehen, denn Glyphosat kommt  im Nahost-Krieg als Chemie-Waffe zum Einsatz“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der CBG.

Die israelische Armee zerstört mit dem Herbizid im Südlibanon Ackerflächen, um aus dem Grenzgebiet eine große Pufferzone zu machen. Laut „Euro-Med Human Rights Monitor“ fielen dem schon 9.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zum Opfer. Nach Ansicht des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte stellt dieses Vorgehen „ein ernsthaftes humanitäres Risiko“ für die dort lebende Zivilbevölkerung dar.

Dem Zweck der Errichtung eines Niemandslandes zwischen dem Libanon und Israel dient auch die Verwendung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphor. Zu weißem Phosphor verarbeitet, steckt es in Artillerie-Geschossen, die in der Luft explodieren und als Rauch- und Brandbomben wirken. Human Rights Watch dokumentierte einen solchen Angriff am 3. März in der Gegend um Yohmor, dem eine Aufforderung an die BewohnerInnen der Stadt sowie 50 Dörfern der Umgebung vorausging, ihre Häuser zu verlassen. 

„Der rechtswidrige Einsatz von weißem Phosphor durch das israelische Militär über Wohngebieten ist äußerst alarmierend und wird schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung haben“, hält Ramzi Kaiss von Human Rights Watch fest. „Die brandfördernde Wirkung von weißem Phosphor kann zum Tod oder zu grausamen Verletzungen führen, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden“, warnt er.

Auch 2023 und 2024 hat die israelische Armee im Libanon solche Operationen durchgeführt. Für 2023 wies Amnesty International die Herkunft der Artillerie-Geschosse detailliert nach. Sie stammten aus den USA. Und damit führt die Spur zum BAYER-Konzern, denn dieser ist dort der einzige Phosphor-Produzent. 

Aus ebendiesem Grund hat Donald Trump BAYERs Glyphosat-Produktion in Soda Springs und die nahe gelegene Phosphorerz-Mine am 18. Februar per Dekret unter besonderen Schutz gestellt. „Eine zukünftige Verringerung oder die Einstellung der inländischen Produktion von elementarem Phosphor und glyphosat-basierten Herbiziden würde die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten ernsthaft gefährden“, heißt es in seiner „Executive Order“.  Unter der Überschrift „Förderung der Landesverteidigung durch die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit elementarem Phosphor und Herbiziden auf Glyphosat-Basis“ bezeichnet sie Phosphor als „in Verteidigungslieferketten allgegenwärtig und daher von entscheidender Bedeutung für die militärische Einsatzbereitschaft und die nationale Verteidigung“.

„Immer noch betätigt sich der der BAYER-Konzern als Waffen-Lieferant. Das zeigt, dass er aus seiner unheilvollen Geschichte nichts gelernt hat“, konstatiert Hincha-Weisel.

Der Leverkusener Multi hatte 1914 mit Dianisidin eine der weltweit ersten Chemie-Waffen entwickelt. Es folgten weitere Kampfstoffe wie Chlorkohlenoxyd, Blausäure, Tabun, Sarin und Lost. Auch im Kalten Krieg liefen die Forschungen weiter, und zum „herbicidal warfare“ im Vietnam-Krieg leistete der Global Player ebenfalls seinen Beitrag. 

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wird das Thema am 24. April auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung setzen und vom Vorstand Antworten zur Chemie-Waffe Glyphosat verlangen.

BAYER-Hauptversammlung 24. April 2026

CBG Redaktion

Die diesjährige BAYER-Hauptversammlung findet am 24. April statt. Der Leverkusener Multi wählte wiederum das Online-Format, um sich der Konzern-Kritik nicht direkt stellen zu müssen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert aber trotzdem nicht nur virtuell, sondern auch in Präsenz gegen die Risiken und Nebenwirkung der gnadenlosen Profit-Jagd. 

Die CBG wird sich selbst mit einer Rede in die Hauptversammlung zuschalten und hat viele Beiträge von anderen Initiativen organisiert. Zudem hält sie am Übertragungsort, der BAYER-Zentrale in Leverkusen, eine Kundgebung ab. Unter anderem haben VertreterInnen der „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) und des „Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzen-Vielfalt (VEN) ihr Kommen schon zugesagt.

Ihr diesjähriges Schwerpunktthema ist „Die Chemie-Waffe Glyphosat“. Neben allem anderen ist das Herbizid nämlich auch kriegsverwendungsfähig. Zurzeit kommt es im Nahost-Krieg zum Einsatz. In Lateinamerika dient das Pestizid GroßagrarierInnen überdies dazu, indigene und traditionelle Gemeinschaften zu vertreiben, um ihr Land in Beschlag nehmen zu können.

Demnächst mehr an dieser Stelle. 

KUNDGEBUNG VOR DER BAYER-ZENTRALE

24.04.2026

Treffpunkt 9.30; Beginn: 10.00 Uhr

Kaiser-Wilhelm-Allee 3, Leverkusen

S-Bahn-Haltestelle Leverkusen-Chempark

In Sachen „Versammlungsrecht“

CBG Redaktion

CBG reicht Beschwerde vor EU-Menschenrechtsgerichtshof ein

Bereits seit 2017 prozessiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), weil der BAYER-Konzern auf seiner damaligen Hauptversammlung in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und der Polizei das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht aushebelte. In allen bislang gelaufenen Verfahren schlossen sich die bundesdeutschen Gerichte in skandalöser Weise den Argumenten des Leverkusener Multis an. Und das Bundesverfassungsgericht nahm den Fall überhaupt gar nicht erst an. Darum zog die Coordination jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und reichte eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht ein. Juristische Unterstützung erhielt sie dabei von Dr. Remo Klinger, der für die Deutsche Umwelthilfe schon diverse Klima-Klagen zum Erfolg führte.

Zum Hintergrund: Im April 2017 erwartete BAYER zur Hauptversammlung seiner AktionärInnen wegen der „Gift-Hochzeit“ mit dem MONSANTO-Konzern eine große Protest-Demonstration vor den Türen des „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Die CBG hatte ordnungs- und fristgerecht bei Stadt und Polizei eine entsprechende Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor dem WCCB angemeldet. Dabei gab es keinerlei Bedenken von Seiten der Behörden, die CBG startete also mit ihren Vorbereitungen. Doch einige Wochen nach der unwidersprochenen Anmeldung wiesen die Behörden der CBG-Kundgebung unmittelbar vor dem Termin einen weit von der Hauptversammlung entfernten Platz zu. 

Die CBG zog trotz der sehr knappen Zeit bis zur Hauptversammlung direkt vor die Gerichte und erwirkte einen Eilbeschluss, der die Kundgebung wieder zurück vor die Tore der HV holte. Der ursprünglich beantragte Platz jedoch war inzwischen von BAYER mit einem Riesenzelt belegt und mittels eines meterhohen Zauns weiträumig abgeriegelt worden.

Nach der HV ging die CBG dann in die Hauptverfahren gegen die skandalöse „Privatisierung des Versammlungsrechts“. Gegner waren die Stadt Bonn und die Polizei als Versammlungsbehörde. Doch diese sorgen nicht etwa selbst für ihren Rechtsbeistand. Sie ließen sich ohne jeden Skrupel durch alle Instanzen hindurch ihre Schriftsätze von den AnwältInnen des „beigeladenen“ BAYER-Konzerns schreiben. Der Briefbogen der Kanzlei Redeker Sellner Dahs war auf dabei auf der Rückseite jeweils mit weit mehr als 100 Namen von Professoren und Doktoren der Rechtswissenschaften gefüllt. 

BAYER berief sich in seinen Begründungen auf „Terror-Gefahr!“ und meinte „aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage“ dürften die Aktionen nicht so wie von der CBG geplant und angemeldet stattfinden. Dazu brachten die Konzern-JuristInnen sie in Zusammenhang mit dem Anschlag am Brüsseler Flughafen und dem Angriff auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund.  Die Großkanzlei unterstellte, dass sich derartige Gewaltakte auch aus den von der CBG angekündigten Protesten heraus entwickeln könnten, wenn keine Vorsorge getroffen werde. Kurzerhand machte BAYER aus ImkerInnen, die in den Vorjahren in voller Montur und mit Rauchbläsern ausgestattet gegen die bienengefährlichen BAYER-Pestizide protestierten, einen „Gas-Angriff von Vermummten“.

Im Ergebnis folgten die JuristInnen der Gerichte diesen Vorgaben, die CBG bekam kein Recht zugesprochen. Heraus allerdings kam im Zuge der Verfahren z. B., dass sich die Polizei mit den von BAYER vorgelegten Dokumenten zu „Terrorgefahr“ und „Sicherheitskonzepten“, die die Verdrängung der CBG-Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor den Räumen der HV in Bonn begründete, nicht einmal genauer befasst hatte. Nachdem die CBG vor Gericht darauf aufmerksam machte, hielten auch die RichterInnen es „zur Beurteilung der Sachlage“ nicht für nötig, Einblick in diese Dokumente zu nehmen. 

Darum setzt die CBG nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vor diesem macht sie einen Verstoß gegen den Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantierten Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Dort heißt es nämlich: „Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind (…).“

„In Straßburg streitet die CBG nicht nur für sich selbst. Sie strebt eine gerichtliche Entscheidung an, die alle politischen Gruppen vor der Willkür der Konzerne schützt“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

Die Glyphosat-Bilanz

CBG Redaktion

Hohe Rückstellungen infolge der Entschädigungsklagen

Auch in diesem Jahr bestimmt Glyphosat wieder BAYERs Geschäftsbilanz. Während die Umsätze und Erlöse sich für 2025 auf dem Vorjahres-Niveau bewegen, verhageln die vorgenommenen Rückstellungen für die Prozess-Risiken das Ergebnis. Diese „Sonderaufwendungen“ in Höhe von rund 6,2 Milliarden Euro führen unter dem Strich zu einem Minus von 3,6 Milliarden Euro.

Jetzt aber wähnt sich der Konzern auf einem guten Weg zur Beilegung der Klagen und einer Vergleichslösung. So hofft er auf ein positives Urteil des Obersten Gerichtshof der USA in Sachen „Glyphosat“, denn laut BAYER-Chef Bill Anderson gab es „starke Unterstützung durch Stellungnahmen von der US-Regierung, von 15 US-Bundesstaaten, der US-Handelskammer und vielen anderen“. Überdies versucht der Agro-Riese auf bundes- und zentralstaatlicher Ebene mit einigem Erfolg Gesetze zu lancieren, die dem umstrittenen Herbizid Immunität verschaffen. Und zuletzt hat US-Präsident Donald Trump Glyphosat per Executive Order als systemrelevant eingestuft. „Wir teilen diese Ansicht und werden die Verordnung umsetzen“, bekundete Anderson. 

„Das wirft einige Fragen auf, denn die Verordnung gilt auch für den militärischen Gebrauch von Glyphosat und seinen Vorprodukten wie Phosphor“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Phosphor kann Hincha-Weisel zufolge zur Herstellung von Rauchbomben oder Blendgranaten dienen und das Herbizid selbst als Chemie-Waffe eingesetzt werden. Gegenwärtig tut das Israel im Südlibanon, um Ackerflächen zu zerstören. Zudem lassen lateinamerikanische GroßagrarierInnen das Mittel zur Vertreibung indigener Gemeinschaften versprühen.

„Unsere mehrgleisige Strategie kommt insgesamt gut voran“, resümierte Anderson indes. „Das alles hat der BAYER-Konzern nur einem extremen Lobbyeinsatz zu verdanken. Er will Glyphosat schlicht freikaufen“, kritisiert Hincha-Weisel. Bill Anderson war der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der der feierlichen Amtseinführung Donald Trumps beiwohnte. Damit nicht genug, sponserte der Global Player den Event auch noch. Insgesamt hat er die politische Landschaft in den Vereingten Staaten mit mehr als neun Millionen Dollar gepflegt und baute dabei gezielt auf LobbyistInnen aus dem Trump-Umfeld. Dazu zählten unter anderem BeraterInnen aus der ersten Amtsperiode Trumps wie Daniel McFaul, Mike Rubino und Hunter Morgen sowie Brian Ballard, Fundraiser für den 2024er Wahlkampf.

Selbst die Klimabilanz BAYERs prägte Glyphosat. Neben allem anderen ist das Herbizid nämlich auch noch ein veritabler Klima-Killer. Weil der Produktionsprozess enorm viel Energie erfordert, hat das Mittel einen wesentlichen Anteil an den direkten Treibhausgas-Emissionen des Konzerns. „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division“, heißt aus diesem Grund ein ums andere Mal in den Geschäftsberichten der Aktien-Gesellschaft.

„Es gibt kein Pestizid mit so vielen Risiken und Nebenwirkungen wie Glyphosat. Deshalb muss es sofort vom Markt“, fordert Hincha-Weisel abschließend.

Solidaritätserklärung in Sachen „Debanking“

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt sich mit allen Parteien, Gruppen und Privatpersonen solidarisch, denen die Banken kommentarlos ihre Konten gekündigt haben. 

Gesellschaftliche Teilhabe ist unverzichtbar für ein demokratisches Land, und dafür wiederum ist der Zugang zum Finanzverkehr unabdingbar. Wird dieser erschwert oder gar verunmöglicht, so werden die Existenz, die Arbeit und die gesellschaftliche Wirksamkeit zivilgesellschaftlicher, politischer und oppositioneller Gruppen bedroht.  Gleiches gilt für Einzelpersonen. Debanking ist ein Angriff auf demokratische Grundrechte.

Wir müssen in diesem Zusammenhang auch die Sanktionen ansprechen, welche die Europäische Union in etlichen Fällen gegen kritische Menschen verhängt hat. Beispielsweise trafen im Mai 2025 sie den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru und stellten ihn wirtschaftlich total ins Abseits – eine Kaltstellung ohne ein rechtsstaatliches Verfahren.

Zunehmend scheint sich das Debanking als gängige Praxis durchzusetzen und wird insbesondere gegen kritische JournalistInnen und linke Gruppierungen und Medien angewandt. 

Warum? Sie prangern gesellschaftliche Missstände an, sind solidarisch mit Menschen in Not, erstreiten für mehr Transparenz Zugang zu wichtigen Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wie die Journalistin Gaby Weber oder arbeiten für Menschenrechte und Klimagerechtigkeit, gegen Rassismus, Faschismus und Machtstrukturen, die demokratische Prozesse unterminieren.

Ihre Konten wurden unbeanstandet und oft seit Jahren und Jahrzehnten geführt wie das der VVN-BdA bei der Postbank, das der Roten Hilfe bei der Stadtsparkasse Göttingen oder das der DKP bei der GLS Bank.

Warum also?

Weil Arbeit und Haltung der Organisationen oder Einzelpersonen im Widerspruch zu den Interessen und Risikobewertungen der Banken stehen? 

Weil sie im Konflikt mit wirtschaftlichen oder politischen Interessen der „etablierten“ Kundschaft der Banken stehen?

Weil sie manchmal unbequeme Wahrheiten ans Licht bringen, die auch die Banken in Schwierigkeiten bringen könnten?

Weil es Bedenken gibt hinsichtlich regulatorischer oder Compliance-Anforderungen – etwa weil eine ausländische Regierung Sanktionen verhängen könnte?

Weil die Banken mit Risikobewertungen arbeiten, die so angelegt sind, dass sie gelegentlich überkritisch urteilen: Wer Demos organisiert oder investigativ arbeitet und dafür Spenden sammelt, könnte ja ein Risiko darstellen?

Weil Linke und kritische Stimmen die bestehenden Machtverhältnisse hinterfragen und/oder herausfordern und Debanking da ein probates Mittel darstellt, diese Stimmen zu unterdrücken oder gar mundtot zu machen?

Dies sind alles keine akzeptablen Gründe!

Wir stellen uns solidarisch auf die Seite aller, gegen die Debanking eingesetzt wurde, seien es AktivistInnen, Vereine und Vereinigungen oder kleine Unternehmen. Unsere Gesellschaft lebt von Meinungsvielfalt und kultureller Vielfalt, politischem Diskurs, Transparenz und Engagement. Finanzielle Ausgrenzung untergräbt all das und schafft Ungleichheit, vereinzelt, wo Zusammenhalt nötig ist.

Wir fordern die Banken auf, die Kontokündigungen rückgängig zu machen, denn diese Form der Ausgrenzung verstößt gegen die demokratischen Grundrechte. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat sich den Protesten angeschlossen, den offenen Brief „Debanking stoppen“ unterschrieben und wird weiter entschieden für diese Forderung eintreten.

BAYER präsentiert Vergleichsvorschlag in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Viele Fragen offen

BAYER hat mit AnwältInnen von Glyphosat-Geschädigten einen Vergleichsvorschlag erarbeitet. Demnach will der Konzern über einen Zeitraum von 21 Jahren hinweg 7,25 Milliarden Dollar zur Beilegung vorliegender und zukünftiger Klagen zahlen, wobei die Summen Jahr für Jahr abnehmen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) überzeugt das Angebot nicht. „Diese Vorlage enthält einige heikle Regelungen und lässt viele Fragen offen“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

So begrenzt der geplante Sammel-Vergleich die Haftung auf kaum mehr als 2 Dekaden. Zudem bleibt mit fortschreitender Zeit immer weniger Geld für neu Erkrankte übrig. „Das Gefährdungspotenzial von Glyphosat kennt kein Ablauf-Datum, also muss der Anspruch auf Entschädigung so lange bestehen, wie das Mittel auf dem Markt ist. Eine Deckelung mag BAYER zwar die erhoffte ‚finanzielle Planungssicherheit‘ bescheren, das darf aber hier nicht der Maßstab sein“, so Hincha-Weisel.

Darüber hinaus gilt die Vereinbarung nur für KlägerInnen, die am Non-Hodgkin-Lymphom – einer bestimmten Form des Lymphknoten-Krebses – leiden, Geschädigte mit anderen Tumor-Diagnosen gehen leer aus. Auch tritt sie nur in Kraft, wenn ihr genügend Betroffene zustimmen und der überwiegende Teil der  67.000 noch zur zur Verhandlung anstehenden Fälle damit ad acta gelegt werden kann. Überdies müssen die Gerichte das Ganze noch absegnen.

Der Global Player aber gibt sich optimistisch. Im Verbund mit der bald erwarteten Entscheidung des Supreme Courts über die Rechtmäßigkeit von Klagen in Sachen „Glyphosat“ trotz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA hofft er auf ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen. Das Kalkül: Der Supreme Court verschafft dem Herbizid für alle Zeiten Immunität, und die Rechtsrisiken der näheren Zukunft wendet der Vergleich ab.

„Damit verspekuliert sich BAYER. Es existiert nur eine Möglichkeit, die Akte „Glyphosat“ zu schließen: ein Stopp der Vermarktung“, hält Brigitte Hincha-Weisel abschließend fest.

CBG unterstützt die Antilobby-Aktion in Brüssel

CBG Redaktion

Extinction Rebellion blockiert Sitz von Chemie-Verband

Presse-Information vom 09.02.26

Am heutigen Montag hat Extinction Rebellion, unterstützt von der belgischen Greenpeace-Sektion, den Sitz des Europäischen Chemie-Verbandes CEFIC in Brüssel blockiert. „Sein toxisches Lobbying vergiftet unser Wasser, unsere Körper und unsere Demokratie“, erklärte die Gruppe zur Begründung. Auch der BAYER-Konzern ist von der Aktion betroffen, denn sein sogenanntes Verbindungsbüro befindet sich im selben Haus.

„Von dem Gebäude in der Rue Belliard 40 aus betreiben BAYER & Co. ihre Einflussarbeit mit viel Geld. Vor allem die Vereinfachungspakete der EU zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltschutzstandards prägten sie maßgeblich mit, ohne dafür durch demokratische Prozesse legitimiert zu sein. Darum hält die Coordination gegen BAYER-Gefahren das Protest-Mittel des zivilen Ungehorsams, zu dem Extinction Rebellion gegriffen hat, für angebracht“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Auf 45 Millionen Euro belief sich der Lobby-Etat der CEFIC im vergangenen Jahr. BAYER kam auf über sechs Millionen Euro. 61 LobbyistInnen arbeiteten für den Leverkusener Multi in Brüssel. Auf nicht weniger als 74 Politikfelder erstreckten sich 2025 ihre Tätigkeiten. Von der „Farm to Fork“- und der Biodiversitätsstrategie über die Wasser- und Industrieemissionen-Richtlinie bis hin zur PFAS-Regulierung und den „Vereinfachungspaketen“ reichte die Palette.

33 Mal trafen sich BAYER-EmissärInnen direkt mit EU-KommissarInnen oder deren KabinettsvertreterInnen. Auf der Tagesordnung standen dabei Themen wie BAYERs Afrika-Strategie, das Verhältnis der EU zu den USA, die Chemikalien-Regulierung, die Neuen Gentechniken, Künstliche Intelligenz, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharma-Industrie und der Clean Industrial Deal. 

Die meisten Meetings fanden jedoch zu den Vereinfachungspaketen statt. Und hier lieferte die EU dann auch im Rekordtempo. Im letzten Jahr hat sie zahlreiche Vorhaben zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltvorschriften auf den Weg gebracht oder schon beschlossen. Unter anderem nahm sich die Europäische Union die Regelungen zum Umgang mit Chemikalien, den neuen Gentechniken und dem Schadstoff-Ausstoß von Industrie-Anlagen vor. Auch die Bestimmungen zum Schutz von Gewässern, Feuchtgebieten und Mooren stehen zur Disposition. 

Mit dem bisher letzten „Omnibus-Vereinfachungspaket“ wollen von der Leyen & Co. sogar Ackergift-Genehmigungen entfristen und auf Dauer stellen. Da bleibt der Beifall von BAYER nicht aus. „BAYER betrachtet den Omnibus zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als eine willkommene Gelegenheit, den derzeitigen Rahmen für den Pflanzenschutz zu modernisieren und zu verbessern“, hieß es aus Leverkusen. „Wir sind der Ansicht, dass im Agrarsektor ein erhebliches Potenzial besteht, Verfahren zu straffen, Komplexität zu reduzieren und Innovationen in kritischen Technologien wie dem Pflanzenschutz zu fördern“, bekundete der Global Player. 

„Die EU hat sich auf Druck von BAYER & Co. vom Green Deal verabschiedet und dereguliert nun ohne Rücksicht auf Verluste für Mensch, Tier und Umwelt. Sie kann nicht erwarten, dass das einfach so durchgeht“, hält Hincha-Weisel abschließend fest.

Die CBG lehnt EU-Initiative ab

CBG Redaktion

Die EU hat in letzter Zeit nicht nur zahlreiche Vorhaben zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltstandards an den Start gebracht, sie will auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Projekte in Brüssel schneller durchgehen. Dazu dient die Initiative zu einer „besseren Rechtsetzung“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lehnt diese entschieden ab und formulierte ihre Kritik im Rahmen des Beteiligungsprozesses, den das EU-Reglement bei legislativen Akten vorsieht. Im Folgenden die CBG-Eingabe.

Im letzten Jahr hat die Europäische Union in einem atemberaubenden Tempo zahlreiche Vorhaben zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltvorschriften auf den Weg gebracht oder sogar schon beschlossen. Dazu zählen unter anderem Regelungen zum Umgang mit Pestiziden, Chemikalien, den neuen Gentechniken und dem Schadstoff-Ausstoß von Industrie-Anlagen. 

Das Mittel der Wahl ist dabei zumeist ein „Omnibus-Vereinfachungspaket“. „Wir können nicht erwarten, dass wir weltweit konkurrieren können, während wir uns gleichzeitig mit unnötigen Beschränkungen und Einschränkungen überfrachten“, schrieb der für Wirtschaft, Produktivität, Implementierung und Vereinfachung zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in einem Beitrag für die Zeitung „FAZ“ zur Begründung.

Die EU gibt damit dem Lobby-Druck der Industrie nach. Der BAYER-Konzern zum Beispiel hat immer wieder eine Aufweichung der Pestizid-Regularien gefordert und begrüßte dementsprechend die entsprechenden Bestimmungen im Omnibus-Vereinfachungspaket zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. „Bayer betrachtet den Omnibus zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als eine willkommene Gelegenheit, den derzeitigen Rahmen für den Pflanzenschutz zu modernisieren und zu verbessern“, hieß es aus Leverkusen. „Wir sind der Ansicht, dass im Agrarsektor ein erhebliches Potenzial besteht, Verfahren zu straffen, Komplexität zu reduzieren und Innovationen in kritischen Technologien wie dem Pflanzenschutz zu fördern“, bekundete der Agro-Riese. 

Und jetzt will die Europäische Union BAYER & Co. noch weiter entgegenkommen und eine Schnellstraße für die Omnibusse bauen, damit sie in Brüssel schneller durchkommen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lehnt diese Initiative für eine angeblich „bessere Rechtsetzung“ entschieden ab. Die veränderte geopolitische Lage darf nicht als Vorwand dafür dienen, Vorschriften zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu deregulieren – und das auch noch mittels beschleunigter Verfahren.

EU-Mercosur-Vertrag: Aufregung um Rechtsprüfung

CBG Redaktion

„Wir kennen keine Parteien mehr, wir kennen nur noch Europäer“ – diese Devise soll jetzt in der EU gelten. Und wer dagegen verstößt, wie die ParlamentarierInnen, die für eine rechtliche Prüfung des EU-Mercosur-Vertrags durch den Europäischen Gerichtshof gestimmt haben, der gilt als Verräter an der europäischen Sache. „Offensichtlich haben noch immer zu viele den Ernst der Lage nicht verstanden. Europäische Souveränität muss sich im konkreten Handeln beweisen, die Zeit der wohlfeilen Lippenbekenntnisse ist vorbei. Wenn Europa im internationalen Kräftemessen mit Chinas aggressiver Subventionspolitik und Trumps eskalierender Zoll-Spirale bestehen will, müssen wir erwachsen werden“, mit diesen Worten schallt der baden-württembergische Ministerpräsidenten-Kandidat Cem Özdemir die acht der zwölf deutschen EU-Grünen, die für den Prüfantrag gestimmt hatten.

Noch schwerer aber wog der allseits erhobene Vorwurf, bei der Abstimmung im EU-Parlament gemeinsame Sache mit den extrem rechten Parteien gemacht zu haben. Der sozialdemokratische EU-Abgeordnete René Repasi sprach sogar von einer „Beihilfe vom Brandmauer-Bruch“. Als die Abgeordneten die Resolution im Herbst eingebracht hätten, sei die Mehrheit vielleicht nicht klar gewesen. Die geopolitische Lage habe sich aber geändert. Deshalb hätten auch die Unterstützer jetzt gegen die eigene Resolution stimmen sollen, meinte er laut FAZ.

Tatsächlich haben 144 Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen und Nationen die entsprechende Resolution eingebracht. Rechte durften sich der Eingabe explizit nicht anschließen. Sie mussten eine eigene auf den Weg bringen, die dann nicht die erforderliche Mehrheit erhielt. 

Warum fraktionsübergreifend so viele EU-PolitikerInnen eine rechtliche Bewertung des Vertrags für erforderlich hielten, interessierte kaum ein Medium, dabei gab es dafür gute Gründe. Das Abkommen erweist sich nämlich nicht nur inhaltlich als problematisch. So hat die EU-Kommission es kurzerhand gesplittet, um den Handelsteil ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft setzen zu können. Und ob dies noch durch das Mandat gedeckt ist, das von der Leyen & Co. vom Europäischen Rat erhalten haben, bedarf nach Ansicht der Abgeordneten-Gruppe der Prüfung. Auch der in dem Kontrakt verankerte Ausgleichsmechanismus wirft für sie Fragen auf. „Wenn wegen einer europäischen Umwelt-Gesetzgebung zum Beispiel Brasilien weniger Exporte in die Europäische Union hat, kann es auf Schadensersatz oder auf Ausgleich klagen. Damit könnte das Mercosur-Abkommen eine Gefahr für die autonome Gesetzgebungskompetenz der EU werden“, gibt die grüne EU-Parlamentarierin Anna Cavazzini zu bedenken. Für das Vorsorge-Prinzip der Europäischen Union birgt der Deal für Cavazzini & Co. ebenfalls Gefährdungspotenzial, weil er eine Absenkung der Kontroll-Anforderungen für Agrar-Importe vorsieht. Deshalb mahnt die Resolution auch hier eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof an.

Die harsche Reaktion auf ihr Abstimmungsverhalten blieb bei den deutschen EU-Grünen nicht ohne Wirkung. So nannte es Rasmus Andresen inzwischen „einen Fehler“, für den Antrag votiert zu haben, und Anna Cavazzini äußerte auf Instagram Verständnis dafür, „dass die gestrige EP-Abstimmung zu Mercosur in vielen Augen ein ungutes geopolitisches Signal sendet und viele Fragen aufwirft“. Reumütig erklärten die acht deshalb, sich einem vorläufigen Inkrafttreten des Handelsvertrags nicht in den Weg stellen zu wollen. 

So kann in Brüssel dann doch noch Burgfrieden einkehren.

Zum Jahrestag der Auschwitz-Befreiung

CBG Redaktion

Am heutigen 27. Januar jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 81. Mal. Über eine Millionen Menschen brachten die Nazis dort um. Der BAYER-Konzern wirkte als wesentlicher Teil der I.G. FARBEN an der Tötungsmaschinerie mit. Das Chemie-Konglomerat unterhielt auf dem Gelände ein eigenes KZ, beschäftigte SklavenarbeiterInnen und führte Menschenversuche durch. Und zum industriellen Massenmord lieferte die I.G.-Tochter DEGESCH die Tatwaffe: Zyklon B.

Beim Nürnberger IG-FARBEN-Prozess sagten die verantwortlichen I.G.-Vorstände Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein aus, von diesem Verwendungszweck nichts gewusst zu haben. Was die florierenden Auschwitz-Geschäfte mit dem Giftgas anging, seien sie von einer „Insektenplage im Osten“ ausgegangen, behaupteten die Manager – und kamen damit durch. Die RichterInnen sprachen sie vom Vorwurf der „Teilnahme am Massenmord“ frei. 

Dabei gab es erdrückende Beweise für das Gegenteil, obwohl die I.G. FARBEN 1945 zahlreiche Unterlagen vernichtet hatte. Der frustrierte Chef-Ankläger Josiah E. DuBois Jr. zählt in seinem Buch „The Devil’s Chemists“ einige auf. So räumte der technische Geschäftsführer der DEGESCH, Gerhard Peters, DuBois zufolge bei Vernehmungen ein, Hörlein und Wurster über die vielen Lieferungen nach Auschwitz inklusive der Gaskammern in Kenntnis gesetzt zu haben. Im Prozess selbst nahm Peters das jedoch wieder zurück. 

Auch zitierte DuBois aus der Aussage des österreichischen Auschwitz-Häftlings Gustav Herzog, wonach allen klar war, was vor sich ging. „In der kurzen Zeit, in der ich draußen arbeitete, und in der langen Zeit, in der ich im Büro arbeitete und meine Mitgefangenen mir von den Ereignissen draußen erzählten, gewann ich aus den Gesprächen den hundertprozentigen Eindruck, dass jeder Zivilist auf dem I.G.-Gelände davon wusste. Sie sprachen zynisch von einem ‚Zyklon‘, weil das Gas ‚Zyklon‘ hieß“, gab Herzog zu Protokoll. Und DEGESCH-Beschäftigte waren ebenfalls im Bilde, wie Peter Hayes in seinem Buch über die DEGUSSA, den zweiten DEGESCH-Anteilseigner neben der I.G. FARBEN, darlegt. Peters‘ Geschäftsführer-Kollege Hans-Ulrich Kaufmann machte sogar den Vorschlag, sich sicherheitshalber schriftlich bestätigen zu lassen, dass Zyklon B in den KZs nur bestimmungsmäßig als Biozid Verwendung findet, um sich gegen spätere Anklagen zu wappnen. 

Die BASF leugnet diese Zusammenhänge inzwischen nicht mehr. Sie veröffentlichte im letzten Jahr, als sich die Gründung der I.G. FARBEN zum 100. Mal jährte, auf ihrer Webseite ein umfangreiches Dossier über „[e]in belastetes Kapitel deutscher Industrie-Geschichte“. Zu Zyklon B hieß es da: „Heute geht die historische Forschung davon aus, dass man im Konzern auf oberster Ebene hiervon wusste.“

Von BAYER fehlt ein solches Bekenntnis bis heute.

Supreme Court befasst sich mit Glyphosat

CBG Redaktion

Presse-Information vom 19.01.26

Das oberste Gericht der USA folgte am Freitag der Empfehlung des von Donald Trump eingesetzten Generalanwalts Dean John Sauer und nahm den BAYER-Antrag, sich mit Glyphosat zu befassen, an. 

„Das war zu erwarten. Der BAYER-Konzern hat die Republikaner massiv mit Wahlkampf-Spenden unterstützt, und sein Chef Bill Anderson war der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der die Zeremonie zu Trumps Amtseinführung besuchte“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Die Verurteilungen zu Schadensersatz-Zahlungen in den meisten bisherigen Glyphosat-Prozessen erfolgten, weil der Leverkusener Multi es nach Meinung der RichterInnen versäumte, ausreichend vor den Risiken und Nebenwirkungen des Herbizids zu warnen. Als Rechtsgrundlage dafür dienten entsprechende gesetzliche Bestimmungen der Bundesstaaten. Die VerteidigerInnen des Global Players führten zur Entlastung regelmäßig die US-amerikanische Umweltbehörde EPA an, die das Pestizid nicht als krebserregend einstuft; sie konnten sich damit allerdings zumeist nicht durchsetzen. 

Jetzt erhofft sich der Agro-Riese vom Supreme Court, die Vorrangstellung der EPA zu bestätigen.  Zweimal scheiterte das Unterfangen bereits. So riet die von Joe Biden nominierte Generalanwältin Elizabeth Prelogar dem Gericht im Jahr 2022 davon ab, sich der Causa zu widmen. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprächen, argumentierte sie. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, hielt die Juristin damals fest. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Courts gibt es auch bereits. Es erging 2005 im Fall „Bates v. Dow Agrosciences“. 

Darüber hinaus ist die Position der Umweltbehörde zu Glyphosat so eindeutig nicht. Da das Mittel seine Zulassung 1974 auf der Basis von Studien des Unternehmens IBT Laboratorys erhalten hatte, das 1983 des Wissenschaftsbetrugs in zahlreichen Fällen überführt wurde, forderte die EPA zur Sicherheit eine neue Untersuchung von MONSANTO an. Das Ergebnis: Glyphosat erhöht das Nierenkrebs-Risiko signifikant. Die EPA reagierte und führte das Herbizid ab 1985 als „potenziell krebserregend für Menschen“. Aber der Agro-Gigant gab nicht auf. Er behauptete einfach, den WissenschaftlerInnen seien bei den Versuchen Fehler unterlaufen – und kam damit durch. MONSANTO hatte nämlich beste Beziehungen zum seinerzeit regierenden Ronald Reagan und seiner Administration. 

US-amerikanische Umweltgruppen reagierten alarmiert auf die Entscheidung. Die Initiative Earthjustice hat bereits angekündigt, sich am Verfahren zu beteiligen und vom Rechtsinstitut des „Amicus Curiae“ Gebrauch zu machen, das es in den Vereinigten Staaten auch Unbeteiligten erlaubt, Stellungnahmen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten abzugeben.

CBG bei „Wir haben es satt“-Demo

CBG Redaktion

„Haltung zeigen! Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft weltweit“ – unter dieser Losung stand am 17. Januar die diesjährige „Wir haben es satt“-Demo. Rund 8.000 Menschen nahmen teil, darunter auch AktivistInnen der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Gemeinsam gingen sie in Berlin für eine Landwirtschaft auf die Straße, die nicht mehr Großkonzernen wie ALDI, BAYER & Co. ausgeliefert ist. „Dieses agro-industrielle Modell sorgt für rund 30 Prozent aller Treibhaus-Emissionen, vergiftet die Gewässer, laugt die Böden aus und macht die Menschen krank“, hieß es in der Pressemitteilung der Coordination. Eine dieser Gesundheitsgefährdungen stellte die CBG auf ihrem Transparent besonders heraus: die Pestizid-Nebenwirkung Parkinson, die bei Bauern und Bäuerinnen nunmehr offiziell als Berufskrankheit anerkannt ist.

CBG bei „Wir haben Agrarindustrie satt“-Demo

CBG Redaktion

Gegen die Macht von Big Agro

Presse-Information vom 12.01.26

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nimmt auch in dieses Jahr wieder an der „Wir haben Agrarindustrie satt“-Demonstration teil.  Sie geht am 17. Januar in Berlin gemeinsam mit VertreterInnen der bäuerlichen Landwirtschaft, Umweltinitiativen und VerbraucherInnen-Verbänden auf die Straße, um für eine Agrar-Wende einzutreten.

„Fast alle Bereiche der Agrar-Wirtschaft dominieren einige wenige Konzerne – mit fatalen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Dagegen gilt es am 17. zu protestieren“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der CBG.

So beherrscht BAYER 23 Prozent des globalen Saatgut-Geschäfts und 15 Prozent des Pestizid-Geschäfts. Die Top 4 in beiden Bereichen kommen zusammen auf Marktanteile von 56 bzw. 61 Prozent. Auch bei den Tier-Arzneien, dem Mast-Geflügel, dem Lebensmittel-Einzelhandel sowie den Herstellern von Traktoren und anderer Landtechnik haben sich Oligopole herausgebildet. Überdies konzentriert sich der Besitz von Ackerflächen zunehmend.

Dieses agro-industrielle Modell sorgt für rund 30 Prozent aller Treibhaus-Emissionen, vergiftet die Gewässer, laugt die Böden aus und macht die Menschen krank. Seit „Parkinson durch Pestizide“ in Deutschland offiziell als Berufskrankheit bei LandwirtInnen anerkannt ist, registriert die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ (SVLFG) bereits 400 Fälle – und die Dunkelziffer dürfte noch um einiges höher liegen. Für das laufende Jahr rechnet die SVLFG mit Behandlungskosten von 63 Millionen Euro.

Zudem gefährden die oligopolistischen Strukturen die Existenzgrundlage der Bauern und Bäuerinnen. Als schwächstes Glied in der Nahrungsmittel-Lieferkette müssen sie die Preise akzeptieren, die die Weiterverarbeiter sowie Aldi & Co. diktieren. Dementsprechend sieht auch die Monopolkommission Handlungsbedarf. „Diese Markt- und Machtveränderungen in der Lebensmittel-Lieferkette machen aus Sicht der Monopolkommission eine wirksamere Kontrolle gegen Machtmissbrauch erforderlich“, heißt es in der Pressemitteilung zum Sondergutachten „Wettbewerb in der Lebensmittel-Lieferkette“.

Aber die Politik geht den umgekehrten Weg. Sie knickt vor der Macht von BAYER & Co. ein und zeigt sich entschlossen, den Multis das Geldverdienen noch leichter zu machen. In einem atemberaubenden Tempo brachte die EU 2025 Bestimmungen zur Abschwächung bzw. „Vereinfachung“ von Gesundheits- und Umweltvorschriften auf den Weg. Dazu zählen unter anderem die Deregulierungen der Neuen Gentechniken, die Lockerung der Pestizid-Bestimmungen, die Abschwächung der Auflagen zum Schutz von Gewässern, Feuchtgebieten und Mooren sowie die Herausnahme von Rinderzucht-Betrieben aus der EU-Richtlinie für Industrieemissionen.

„Diesem Rollback stellen wir uns am nächsten Samstag entgegen“, so Hincha-Weisel abschließend.