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Beitrag veröffentlicht im Januar 2000

[Gegenantrag Patente] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April 2014

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Der Agro-Markt wird von wenigen Konzernen kontrolliert. Die zehn größten Unternehmen, darunter BAYER, besitzen in den Bereichen Pestizide und Saatgut einen Marktanteil von über 70 Prozent. Ziel dieses Oligopols ist es, den Markt unter sich aufzuteilen, Preise und politische Rahmenbedingungen zu diktieren und letztlich die Ernährungsgrundlagen der Menschheit zu kontrollieren. Zentrales Hilfsmittel hierbei sind Patente auf Pflanzen und Tiere.

Der von den Vereinten Nationen und der Weltbank initiierte Weltagrarbericht warnte bereits im Jahr 2008 davor, dass die Agrar-Forschung unter der zunehmenden Patentierung von Pflanzen leidet. Gerade in Entwicklungsländern werden lokal angepasste Techniken, die zu Ernährungssicherheit und ökonomischer Nachhaltigkeit beitragen können, durch teure Lizenzen behindert.
Die Initiativen Coordination gegen BAYER-Gefahren und Kein Patent auf Leben! haben daher im vergangenen Jahr alle Patent-Anträge untersucht, die in den vergangenen zwanzig Jahren beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht wurden. Von den rund 2.000 Patenten, die das EPA auf transgene Pflanzen gewährt hat, besitzt der BAYER-Konzern demnach 206, unter anderem auf Mais, Weizen, Reis, Gerste, Soja, Baumwolle und sogar auf genmanipulierte Bäume. BAYER liegt damit noch vor Pioneer (179), BASF (144), Syngenta (135) und Monsanto (119).
Allein 23 Patente von BAYER beziehen sich auf Resistenzen gegen Herbizide. Die Patente zur Glufosinat-Resistenz stammen zum Teil aus den 1980er Jahren und sind mittlerweile abgelaufen. Um die Laufzeit zu verlängern, hat BAYER bei wichtigen Pflanzen wie Soja und Baumwolle kleine Veränderungen am Erbgut vorgenommen und darauf neue Patente beantragt.
Da auch das Patent des Monsanto-Präparats Glyphosat abgelaufen ist, vertreibt BAYER diesen Wirkstoff inzwischen selbst und hält hierzu zehn eigene Patente. Zum Beispiel beschreibt das Patent mit der Nummer EP 1994158 ein Verfahren zur Glyphosat-Resistenz, mit dem BAYER Ansprüche auf gleich 23 Pflanzenarten anmeldet, darunter Mais, Weizen, Gerste, Soja und Reis, verschiedene Bäume und sogar Gras. Das bis zum Jahr 2027 gültige Patent stammt ursprünglich von der US-Firma Athenix, die im Jahr 2009 von BAYER übernommen wurde.
Trotz der Vielzahl von Patenten beruht das Gentechnik-Programm von BAYER im Wesentlichen auf nur zwei Techniken: zum einen herbizid-resistentes Saatgut, das in Kombination mit den Pestiziden Glufosinat oder Glyphosat verkauft wird. Zum anderen werden Pflanzen angeboten, die das giftige Bakterium Bacillus thuringiensis (Bt) enthalten und dadurch Insekten abtöten.
Beide Verfahren sind schon seit den 90er Jahren auf dem Markt. Wegen der Gefahren für Mensch und Umwelt müssten Glufosinat und Glyphosat nach Ansicht von Umweltschützern sofort vom Markt genommen werden. Darüber hinaus sind beide Techniken wegen der zunehmenden Resistenzbildung allenfalls noch ein paar Jahre wirksam und daher kaum zukunftstauglich.
Wegen der zunehmend wirkungslosen Gen-Pflanzen hat BAYER in den vergangenen Jahren eine Reihe von Tausch-Abkommen mit anderen Unternehmen geschlossen, unter anderem mit Monsanto, DuPont, Syngenta und Dow. Die Firmen verwenden seitdem auch Verfahren der Konkurrenz und bieten Saatgut an, das gegen zwei oder mehr Herbizide immun ist. So wurde 2012 eine Soja-Sorte vorgestellt, die gegen Glufosinat, Glyphosat und 2,4-D tolerant ist (2,4-D war Teil des berüchtigten Entlaubungsmittels „Agent Orange“). Im März 2013 kündigten BAYER und Syngenta die Markteinführung einer weiteren Soja-Sorte an, die ebenfalls gegen drei Wirkstoffe - Mesotrion, Glufosinat und Isoxaflutol – tolerant ist.
Dabei haben sich die mit den gentechnischen Eingriffen verbundenen Versprechen nie erfüllt. Weder wurden die Erträge signifikant gesteigert, noch wurde der Pestizid-Einsatz reduziert. Die Patent-Politik von BAYER offenbart somit, dass der Konzern nichts aus den verheerenden Erfahrungen mit Glyphosat-resistentem Saatgut, dessen Einsatz zur Bildung immer mehr resistenter Wildkräuter führt, gelernt hat. Anstatt das Versagen herbizidresistenter Pflanzen anzuerkennen, propagiert BAYER weiterhin Scheinlösungen auf Kosten von Umwelt und Landwirten.
Jüngst musste BAYER sogar selbst einräumen, dass die oligopolistischen Strukturen den agrarischen Fortschritt behindern: „Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutzindustrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächenkulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, so Dr. Hermann Stübler von BAYER CropScience.

Der Aufsichtsrat ist für die Machenschaften des Konzerns mitverantwortlich. Daher ist ihm die Entlastung zu verweigern. Weitere Informationen finden sich auf der Kampagnenseite der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Antibabypillen

CBG Redaktion

7. März 2014

Frankreich: BAYER-Geschädigte zur Frau des Jahres gewählt

Marion Larat ist in einer Abstimmung der Fernsehsender RTL und France 2 zur „Frau des Jahres“ gewählt worden. Marion hatte nach Einnahme einer Antibaby-Pille von BAYER einen Schlaganfall erlitten und ist seitdem schwerbehindert. Ihre Klage gegen BAYER sowie gegen die französischen Behörden erregten großes Aufsehen. Im April wird Marion Larat in der Hauptversammlung des Konzerns sprechen.

Inzwischen wurden in Frankreich über 100 Klagen registriert, rund die Hälfte gegen BAYER. Und es dürften noch mehr werden: Über 650 Berichte von pillen-geschädigten Frauen haben die Anwälte von Marion Larat mittlerweile erhalten.

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[PCB] Polychlorierte Biphenyle

CBG Redaktion

6. März 2014

PCB-Kontaminationen:

EU forderte Unternehmenshaftung

Die Firmen Monsanto und Bayer machten mit Polychlorierten Biphenylen über Jahrzehnte hinweg hohe Gewinne. Durch Gesundheitsschäden und vergiftete Gebäude entstanden Kosten in Milliardenhöhe. Die EU wollte ursprünglich das Verursacherprinzip anwenden und die Produzenten an den Sanierungen beteiligen.

Die Hersteller von Polychlorierten Biphenylen (PCB), vor allem die US-Firma Monsanto und der Leverkusener Bayer-Konzern, haben die Gefahren der Substanzen jahrzehntelang vertuscht. Nun wälzen sie die Sanierungskosten auf die Allgemeinheit ab. Alle Versuche, die Unternehmen für ihr toxisches Erbe haftbar zu machen, scheiterten.

Dabei hieß es in der PCB-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft vom April 1976 unmissverständlich: „Gemäß dem Verursacherprinzip sind die Kosten für die Beseitigung von PCB (...) zu tragen von den Besitzern (...) und/oder den früheren Besitzern oder dem Hersteller von PCB“. Bei den PCB-Richtlinien und -Verordnungen späterer Jahre hingegen setzten sich die Lobbyisten der Chemie-Industrie durch. Das Verursacherprinzip geriet, wie auch in vielen anderen Fällen, in Vergessenheit.

Dabei sind die Gesundheitsrisiken Polychlorierter Biphenyle beträchtlich: PCB können das menschliche Hormonsystem, das Nervensystem und das Immunsystem schädigen, Schilddrüse, Leber und Nieren angreifen und zu Unfruchtbarkeit führen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Substanzklasse kürzlich in die Liste krebserzeugender Stoffe der Kategorie 1 eingestuft.

Tausende öffentlicher Gebäude wurden verseucht. Die Sanierungskosten gehen in die Milliarden. So verschlingt allein der derzeitige Abriss und Neubau der ingenieurswissenschaftlichen Gebäude der Uni Bochum einen dreistelligen Millionenbetrag.

Die »Coordination gegen Bayer-Gefahren« führt eine Kampagne, um eine Unternehmenshaftung durchzusetzen. Jan Pehrke vom CBG-Vorstand: »Produkte von Bayer sind für einen Großteil der PCB-Belastung in Deutschland verantwortlich. Das Unternehmen hat mit den Stoffen Milliarden umgesetzt und muss nun für seine toxische Hinterlassenschaft haftbar gemacht werden!«. Vertreter der CBG hatten erstmals 1983 in der Hauptversammlung der Bayer AG eine Sanierung von PCB-Altlasten auf Kosten des Konzerns gefordert. Zur Hauptversammlung am 29. April hat der Verein erneut einen Gegenantrag eingereicht.

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[Gegenantrag Pipeline] Hauptversammlung 2014

CBG Redaktion

Hauptversammlung der BAYER AG am 29. April 2014

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

BAYER hält an dem Plan fest, giftiges Kohlenmonoxid per Pipeline durch dicht besiedelte Gebiete zu transportieren. Ein gefährlicher Präzedenzfall, denn bislang werden toxische Substanzen nicht über Fernleitungen transportiert. Der Aufsichtsrat unterstützt das umstrittene Projekt und wird daher nicht entlastet.

Der BAYER-Konzern will seine Werke Dormagen und Krefeld mit einer 67 km langen CO-Pipeline verbinden. Das Vorhaben ist ohne Beispiel: Kohlenmonoxid ist ein sehr giftiges Gas. Schon die Aufnahme weniger hundert Milliliter kann zum Tod führen. Das Regierungspräsidium Düsseldorf räumte ein, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Pipeline-Experten weisen darauf hin, dass das Risiko eines Gas-Austritts durch technische Maßnahmen zwar verringert, aber nicht eliminiert werden kann. Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge jederzeit möglich. Ein Gutachten des Kreises Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass im Fall einer Beschädigung mehr als 140.000 Anwohner akut gefährdet wären.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Sämtliche betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme daher ab. Mehr als 120.000 Menschen haben Protesterklärungen unterschrieben. Gegen das laufende Planänderungsverfahren richten sich zudem 24.000 Einwendungen.

Die Risiken für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt. Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht. Die Leitung sollte ursprünglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen. Geringere Kosten für ein Unternehmen - die zudem in Frage stehen - begründen jedoch kein Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig. Ähnliche Bedenken äußerte schon im Dezember 2007 das Oberverwaltungsgericht Münster, weswegen die bereits verlegte Pipeline bislang nicht betrieben werden darf.

Der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer Steam-reformer zur CO-Herstellung errichtet werden muss. Die neue CO-Produktionsanlage könnte jedoch auch in Krefeld errichtet werden, wodurch auf die Pipeline ganz verzichtet werden könnte. Zu demselben Ergebnis kommt das jüngste Gutachten der Landesregierung: demnach war der Bau der Pipeline keinesfalls notwendig. Nach Aussage der Gutachter gibt es mehrere Möglichkeiten, CO dezentral zu produzieren. Dies sei wirtschaftlich sogar günstiger.

Irreführend ist auch die mehrfach wiederholte Aussage von BAYER, wonach „Pipelines unter Sicherheits- und Umweltaspekten das beste Transportmittel“ darstellen. Hierdurch wird suggeriert, dass durch die Leitung andere Transporte wegfallen, z.B. per Schiff oder Lastwagen. In Wahrheit finden wegen der hohen Sicherheitsanforderungen keine nennenswerten CO-Transporte statt.

Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigt der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr. Zu den Ursachen des Unfalls macht BAYER bis heute keine Angaben. Selbst auf gut gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal ist der Umgang mit CO also hochgefährlich. Umso wichtiger ist es, den Transport durch ungesichertes Gelände zu verhindern.

Besondere Fragen wirft zudem die Pipeline zwischen den Werken Dormagen und Leverkusen auf: im Jahr 2001 hatte BAYER eine in den 60er Jahren gebaute CO2-Leitung für den Transport von Kohlenmonoxid umgewidmet. Ein Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Auswirkungen eines CO-Lecks wurden im Verfahren nicht untersucht. Lediglich ein Gutachter von BAYER widmete sich dem Thema – auf gerade mal 9 Zeilen. Für den Fall einer Beschädigung der Leitung sprach er von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse. Eine spezifische, auf die örtlichen Begebenheiten angepasste Untersuchung erfolgte nicht.

Unsere jüngste Einsichtnahme in die Genehmigungsunterlagen offenbart zudem schwerwiegende Mängel, unter anderem bei der Unterquerung des Rheins („Düker“). So stellt ein TÜV-Bericht vom Februar 2013 „gravierende externe Materialverluste“ fest, weswegen der Düker „nicht dem Stand der Technik“ entspreche. Die Korrosionsgeschwindigkeit wurde mit bis zu 0,5 mm pro Jahr abgeschätzt. An einigen Stellen sei die Korrosion so weit fortgeschritten, dass nur noch eine „Restlebensdauer von 2 Jahren“ abgeschätzt wird. Die Beteuerungen des Konzerns, wonach die Leitung den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht, sind daher wenig glaubwürdig.

Giftige Gase wie Chlor, CO oder Phosgen müssen – wenn überhaupt - dezentral produziert und in gut gesicherten Werken unmittelbar und ortsnah verarbeitet werden. Ein Transport solcher Gefahrstoffe verbietet sich. Es ist unverantwortlich, die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko auszusetzen.

weitere Infos zur Hauptversammlung

[Unterschriften] Polychlorierte Biphenyle

CBG Redaktion

Wir fordern eine Beteiligung der Firmen MONSANTO und BAYER an den Sanierungskosten PCB-vergifteter Gebäude!

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Imidacloprid

CBG Redaktion

die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat heute eine Verringerung der Grenzwerte von Imidacloprid vorgeschlagen. Die CBG fordert seit den 90er Jahren ein Verbot des Wirkstoffs wegen seiner hohen Umweltrisiken.

Pressemitteilung vom 17 Dezember 2013

EFSA bewertet möglichen Zusammenhang zwischen zwei Neonikotinoiden und Entwicklungsneurotoxizität

Zwei Neonikotinoid-Insektizide – Acetamiprid und Imidacloprid – können sich unter Umständen auf das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem auswirken, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sachverständige der Behörde schlagen vor, einige der Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber den beiden Neonikotinoiden zu senken, während weitere Forschungen unternommen werden, um zuverlässigere Daten zur sogenannten Entwicklungsneurotoxizität (developmental neurotoxicity – DNT) zu gewinnen. Das Gremium der EFSA für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) fordert eine Festlegung von Kriterien auf EU-Ebene, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer umfassenden Prüfstrategie für die Bewertung des DNT-Potentials von Substanzen, einschließlich aller Neonikotinoide, umfassen.

Die EFSA war von der Europäischen Kommission ersucht worden, ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen und dabei die jüngste Forschungsergebnisse von Kimura-Kuroda (1) sowie vorliegende Daten zum Potential von Acetamiprid und Imidacloprid zu berücksichtigen, das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem, insbesondere das Hirn, zu schädigen.

Das PPR-Gremium befand, dass Acetamiprid und Imidacloprid unter Umständen die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen können. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass einige der aktuellen Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber Acetamiprid und Imidacloprid möglicherweise zu hoch sind, um im Hinblick auf Entwicklungsneurotoxizität ausreichend Schutz zu gewährleisten, und daher herabgesetzt werden sollten. Bei diesen sogenannten toxikologischen Referenzwerten handelt es sich um klare Vorgaben bezüglich der Menge einer Substanz, der Verbraucher ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko kurz- und langfristig ausgesetzt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die akute Referenzdosis (ARfD), die zulässige Tagesdosis (ADI) und die annehmbare Anwenderexposition (AOEL).

Ausgehend von ihrer Auswertung der vorliegenden Informationen schlägt die EFSA Änderungen der folgenden toxikologischen Referenzwerte für Acetamiprid und Imidacloprid vor:
• Für Acetamiprid sollten der derzeitige ADI-Wert und AOEL-Wert von 0,07 mg/kg Körpergewicht pro Tag und der ARfD-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht auf 0,025 mg/kg Körpergewicht (pro Tag) gesenkt werden.
• Für Imidacloprid sollten der derzeitige AOEL-Wert und ARfD-Wert von 0,08 mg/kg Körpergewicht pro Tag auf 0,06 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesenkt werden. Der derzeitige ADI-Wert für Imidacloprid wird als angemessen erachtet, um Schutz im Hinblick auf mögliche entwicklungsneurotoxische Auswirkungen zu gewährleisten.

Die EFSA ist sich der eingeschränkten Aussagekraft der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bewusst und empfiehlt die Durchführung weiterer Forschungsarbeiten zur Gewinnung zuverlässigerer Daten. Dessen ungeachtet war das PPR-Gremium der Meinung, dass die bei der Auswertung der vorliegenden Daten aufgeworfenen Gesundheitsbedenken berechtigt seien. Die EFSA unterstützt daher die Festlegung eindeutiger und konsistenter Kriterien, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide in der EU zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer integrierten DNT-Prüfstrategie umfassen, die einem stufenweisen Ansatz folgt. Hierbei würden zunächst Labortests mit Zellen (sogenannte In-vitro-Tests) eingesetzt und, falls die ersten Ergebnisse bezüglich des DNT-Potentials einer Substanz besorgniserregend sind, in einem weiteren Schritt Tierversuche (In-vivo-Tests) mit einbezogen. Das PPR-Gremium empfiehlt, dass im Rahmen einer solchen Prüfstrategie alle Neonikotinoid-Substanzen einer Bewertung unterzogen werden.
• FAQs on developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid
• Scientific Opinion on the developmental neurotoxicity potential of acetamiprid and imidacloprid

Hinweise für die Redaktion:
Wissenschaftler haben eine Reihe toxikologischer Referenzwerte entwickelt, die als Richtwerte bei der Festlegung annehmbarer Expositionsniveaus gegenüber bestimmten Substanzen in Lebensmitteln dienen. Ausgedrückt werden diese Richtwerte in Bezug auf das Körpergewicht – in der Regel in Milligramm (der Substanz) pro Kilogramm Körpergewicht – und pro Tag, im Fall wiederholter Exposition.
• Die akute Referenzdosis (ARfD) ist die geschätzte Menge einer Substanz, die kurzfristig – üblicherweise im Verlauf eines Tages – ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
• Die zulässige Tagesdosis (ADI) ist die Menge einer spezifischen Substanz in Lebensmitteln oder im Trinkwasser, die ein Leben lang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko täglich aufgenommen werden kann.
• Die annehmbare Anwenderexposition (AOEL) ist die maximale Menge eines Wirkstoffs, der „Anwender“ über alle Expositionspfade ausgesetzt sein können, ohne dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.

(1) Kimura-Kuroda J, Komuta Y, Kuroda Y, Hayashi Kawano H. Nicotine-like effects of the neonicotinoid insecticides acetamiprid and imidacloprid on cerebellar neurons from neonatal rats. PloS ONE 2012; 7
http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0032432
(2): e32432. doi: 10.1371/journal.pone.0032432

[SWB Archiv] STICHWORT BAYER – ARCHIV

CBG Redaktion

Alle Ausgaben von 1983 bis 1996 als pdf-Dateien. Wir danken der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt (Berlin) für die Hilfe bei der Digitalisierung.

Stichwort BAYER 04/1996

Stichwort BAYER 03/1996

Stichwort BAYER 02/1996

Stichwort BAYER 01/1996

Stichwort BAYER 04/1995

Stichwort BAYER 03/1995

Stichwort BAYER 02/1995

Stichwort BAYER 01/1995

Sonderheft 1995 zum 50. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz (nicht vorhanden)

Stichwort BAYER 04/1994

Stichwort BAYER 03/1994

Stichwort BAYER 02/1994

Stichwort BAYER 01/1994

Stichwort BAYER 04/1993

Stichwort BAYER 03/1993

Stichwort BAYER 02/1993

Stichwort BAYER 01/1993

Sonderheft 1993 zu Chromvergiftungen in Südafrika (nicht vorhanden)

Stichwort BAYER 5/6 1992

Stichwort BAYER 04/1992

Stichwort BAYER 03/1992

Stichwort BAYER 02/1992

Stichwort BAYER 01/1992

Sonderheft 1992 zu Arbeitsbedingungen in Peru (nicht vorhanden)

Stichwort BAYER 5/6 1991

Stichwort BAYER 04/1991

Stichwort BAYER 03/1991

Stichwort BAYER 02/1991

Stichwort BAYER 01/1991

Sonderheft 1991 zur BAYER-Hauptversammlung (nicht vorhanden)

Stichwort BAYER 5/6 1990

Stichwort BAYER 04/1990

Stichwort BAYER 03/1990

Stichwort BAYER 02/1990

Stichwort BAYER 01/1990

Sonderheft 1990 zu Bayer do Brasil (nicht vorhanden)

Stichwort BAYER 04/1989

Stichwort BAYER 03/1989

Stichwort BAYER 1/2 1989

Stichwort BAYER 04/1988

Stichwort BAYER 03/1988

Stichwort BAYER 1/2 1988

Stichwort BAYER 06/1987

Stichwort BAYER 4/5 1987

Stichwort BAYER 03/1987

Stichwort BAYER 1/2 1987

Sonderheft 1987 zum Prozess gegen die CBG (nicht vorhanden)

Stichwort BAYER 5/6 1986

Stichwort BAYER 04/1986

Stichwort BAYER 03/1986

Stichwort BAYER 1/2 1986

Stichwort BAYER 5/6 1985

Stichwort BAYER 04/1985

Stichwort BAYER 03/1985

Stichwort BAYER 1/2 1985

Stichwort BAYER 3/4 1984

Stichwort BAYER 02/1984

Stichwort BAYER 01/1984

Stichwort BAYER Erstausgabe 1983

[Erfahrungsbericht] Xarelto

CBG Redaktion

Markteinführung von Xarelto

Erfahrungsbericht einer Internistin

Seit 2 Jahren wird von der kardiologischen und der neurologischen Abteilung des hiesigen Klinikums jeder (!) Patient bei Neueinstellungen mit Xarelto entlassen. Auch gut eingestellte Marcumarpatienten werden auf Xarelto umgesetzt. Den Patienten wird mitgeteilt, daß es jetzt etwas besseres als Marcumar gibt, außerdem seien keine Kontrollen mehr nötig. Mit den Entlassungspapieren stellt sich die Patienten dann in der Hausarztpraxis vor. Ich werde von 2 Chefärzten persönlich unter Druck gesetzt, Xarelto anstatt Marcumar zu verordnen. Ein Patient ist an Magenblutung in der Vergangenheit verstorben, 7 von 10 Xareltopatienten hatten Blutungskomplikationen, so dass ich das Medikament nicht mehr verwenden möchte.

Über die Patienten wird jedoch ein immenser Druck ausgeübt. Ich bin gezwungen mich von den Patienten zu trennen oder wunschgemäß zu verordnen. Hier findet eine unerträgliche Einflußnahme statt! Nur mit viel Überzeugungsarbeit und Schilderung der erlebten Blutungsfälle und dem Todesfall gelingt es mir oft die Patienten dann doch gemäß der Leitlinien wieder auf Marcumar umzustellen. Das Arneimittelbudget läßt im Übrigen auch keinen häufigen Einsatz von Xarelto zu.

Es handelt sich um ein Massenphänomen und in der Kleinstadt spricht sich schnell herum, welcher Arzt das „tolle“ neue Medikament verschreibt und wer nicht. Es kam also auch hier schon zum Arztwechsel. Eine Patientin, die schon einmal von Marcumar auf Xarelto in der Klinik umgestellt wurde und zu Hause wieder mühelos mit Marcumar behandelt wurde, wurde jetzt zum zweiten Mal ohne Grund wieder auf Xarelto eingestellt. Die Argumente entsprachen dem Herunterbeten der Zulassungsstudie für Nicht-valvuläres Vorhoffflimmern (die wohl lukrativste Diagnose, weil am häufigsten vorkommend und lebenslange Behandlung erfordernd). Die Schwächen dieser Studie wurden hinreichend vom Bundesamt und Deutschen Ärzteblatt erläutert: Manipulierte Datengewinnung, wirtschaftliche Interessen der Leitlinienautoren, im Falle von Xarelto sogar die Unterschlagung zweier verstorbener Probanden, so dass das FDA eingreifen mußte. Der Abstand zur Kriminalität ist dann letzten Falles nicht mehr erkennbar.

Die besagte Patientin gehört zu den bekannten Persönlichkeiten dieser Stadt. Das Xarelto wird hier wie der Mercedes der Antikoagulantien gehandelt. Die am eigenen Patientengut beobachteten Komplikationen sind für mich aber signifikant: sieben von zehn (!) Xareltopatienten hatten in der Beobachtungszeit von 18 Monaten eine Blutung, in einem Fall tödlich. Hingegen gab es bei 84 Marcumarpatienten in einem Zeitraum von 60 Monaten fast keine Komplikationen (1x Apoplex bei Unterdosierung mit Todesfolge und 1x Hirnblutung mit OP nach Sturz auf den Hinterkopf überlebt; beide ca. 90 Jahre alt). Dennoch heißt es, ich sei der einzige Arzt in der Stadt, der solche Blutungen beobachten würde - ein Totschlagargument. Ich bilde mir natürlich nicht ein, was ich mit eigenen Augen gesehen habe und dokumentiert habe.

Mein bisheriges Fazit: die Niereninsuffizienz läßt sich bei immobilen Geriatriepatienten nicht zuverlässig einschätzen, deshalb sind die sogenannten „fragilen“ Patienten eben im Gegensatz zur Werbung nicht geeignet für dieses Medikament. Diese Patientengruppe war auch explizit aus der Zulassungsstudie ausgeschlossen. Die Blutungen sind allesamt diffus sowohl gastrointestinal, an der Haut und in den Harnwegen ohne Nachweis von klassischen Blutungsquellen. D.h. es handelt sich durchwegs um Überdosierungen. Dieses zu beweisen steht nicht in meiner Macht, aber ich werde eine kleine Studie herstellen und veröffentlichen.

Diese Anmerkungen dürfen sie gerne publizieren, jedoch bitte anonym zum Schutz der Patienten. Ich wette, in anderen Städten läuft es ähnlich.

TDI China

CBG Redaktion
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TDI

CBG Redaktion

[Anita Schwaier] Testimonials

CBG Redaktion

Welchen Gegenwind aktive Umweltschützer zu erwarten haben, kann man am Beispiel der Coordination gegen BAYER-Gefahren ermessen, deren Mitglieder seit Jahren mit aufrüttelnden Berichten und mutigen Aktionen bei Aktionärsversammlungen auf die weltweite chemische Vergiftung der Umwelt durch BAYER aufmerksam machen.

Dr. Anita Schwaier, Toxikologin

alle „Testimonials“

HIV

CBG Redaktion

Pharma-Brief der BUKO Pharma-Kampagne, Nr. 6, August 2013

Blutige Geschichte

Dokumente zu HIV-Infektionen durch Cutter-Produkte

Zu Beginn der 1980er Jahre wurde AIDS erstmals beschrieben. Relativ schnell wurde klar, dass die Krankheit auch durch Blutprodukte übertragen wird. Die Bayer-Tochter Cutter versuchte zunächst, die Risiken zu verharmlosen. Trotz Kenntnis der verheerenden Folgen verkaufte sie vor allem in Entwicklungsländern den unsicheren Gerinnungsfaktor weiter. Jetzt – 30 Jahre später – sind eindeutige Belege endlich öffentlich zugänglich.

Insgesamt 58 Dokumente stellte das Drug Industry Document Archive (DIDA) der University of California ins Netz. Sie stammen aus 2008 erhobenen Sammelklagen von HIV-infizierten Bluterkranken gegen Cutter und andere Firmen in den USA. Die Kläger kamen aus Asien, Europa und den USA.
Menschen, die eine angeborene Störung der Blutgerinnung haben, sind oft lebenslang auf Arzneimittel aus Blutplasma (Faktor VIII oder IX) angewiesen.

Pharma-Kampagne warnte früh
Produkte aus menschlichem Blutplasma spielen in der Medizin eine wichtige Rolle. Kommerzielle Sammelsysteme und der internationale Handel mit Blut rückten jedoch erst angesichts des HIV-Risikos ins öffentliche Interesse. Dazu trug auch die Pharma-Kampagne bei. War doch der Blut-Handel eines der ersten Themen, mit dem sie sich intensiv auseinandersetzte. Dabei ging es auch um die unrühmliche Rolle von Cutter. Die Firma betrieb z. B. Plasma-Sammelstationen an der US-Grenze zu Mexiko und lockte so arme MexikanerInnen an. Viele Stationen in den USA befanden sich in Gebieten, wo Menschen unterhalb der Armutsgrenze lebten. Nicht nur die Ausnutzung von Notlagen kritisierte die Pharma-Kampagne, sie wies auch auf die gesundheitlichen Gefahren für die BlutplasmaspenderInnen und EmpfängerInnen von Blutprodukten hin. Gefordert wurde ein nicht-kommerzielles Sammelsystem, um die Risiken zu minimieren.(1)

Risiken waren bekannt
Das kommerzielle Sammeln von Blutplasma war nicht erst seit HIV/AIDS problematisch. Schon Jahre zuvor war deutlich geworden, dass Hepatitis B durch Blutprodukte übertragen werden kann und deshalb Spender, bei denen diese Erkrankung häufig ist, möglichst ausgeschlossen werden sollten.
Das kümmerte Cutter offensichtlich recht wenig. In den Gerichtsunterlagen findet sich ein Brief des Managers des Oakland Plasma Center, der seinem Vorgesetzten über eine Inspektion berichtete. Die Behörden beanstandeten, dass ehemalige Drogenabhängige spenden durften. Der Manager schrieb, das sei nach den Regeln von Cutter zulässig und außerdem bedeute ein Ausschluss, dass man viele SpenderInnen verlieren würde.(2)
Relativ früh war der Übertragungsweg von HIV erkannt. Es lag nahe, dass Maßnahmen, die eine Hepatitis B-Übertragung bei Gerinnungsfaktoren verhinderten, auch gegen HIV helfen würden.
Bereits im Januar 1982 schrieb J. Hjorth in einem internen Cutter-Memo: „Ein Hepatitis-sicherer Faktor IX der Behringwerke befindet sich in klinischen Studien in New York und Dr. Lou Aledort vom Mt. Sinai (Krankenhaus) stellt fest, dass es unethisch wäre, sobald dieses Produkt zugelassen ist, PatientInnen noch eine andere Therapie zu geben.“(3) Allerdings stand bei Cutter nicht die Sorge um die Sicherheit der Kranken im Vordergrund. Denn es heißt weiter: „Ich gebe diese Information weiter, weil wir offensichtlich harten Wettbewerb zu befürchten hätten, wenn Hyland und Behringwerke uns mit Faktor VIII und Faktor IX zu weit voraus wären. Ich wäre sehr an ihrer Einschätzung interessiert, wann wir frühestens Produkte haben, die mit diesen beiden Produkten konkurrieren können.“
Cutter hatte die Entwicklung verschlafen. Ein Jahr später, im Januar 1983, drängte Cutter Mitarbeiter M. Mazen mit Blick auf AIDS, sich mit der Zulassung von sicheren Gerinnungsfaktoren zu beeilen. „Auch ohne harte Daten ist es sicher logisch, dass ein hitzebehandeltes Produkt, ohne die klinische Wirksamkeit zu opfern, potenziell sicherer ist als ein unbehandeltes.“(4)

Beschwichtigen statt handeln
Im Mai 1983 veröffentlichte Cutter in den USA eine neue Ausgabe seiner PatientInnenzeitschrift Echo für Bluterkranke. Einziges Thema: AIDS. „Wir von Cutter möchten Sie wissen lassen, dass ihr Wohlergehen unsere erste Sorge ist. Wir tun alles was möglich ist, (...) Vorsichtsmaßnahmen umzusetzen, mit dem Ziel, das Risiko für Personen mit Hämophilie zu minimieren.“ (5)
Im Oktober 1983 wird bekannt, dass ein regelmäßiger Cutter-Blutspender an AIDS gestorben ist. Auch in der deutschen Bayer-Zentrale ist man beunruhigt. Der Cutter Öffentlichkeitsarbeiter versucht zu beruhigen.(6) Man habe angekündigt, alle Produkte, die Blut von dem Spender enthielten, zurückzurufen. Seines Wissens seien keine Produkte nach Deutschland geliefert worden. Außerdem werde die PR-Agentur Hill-Knowlton eingeschaltet.

Wenns ums Geld geht ...
1983 kursierte bei Cutter ein ausführliches Memo, das die Risiken von AIDS und die Sicherheit von Cutter-Produkten thematisierte und offensichtlich der Außenverteidigung dienen sollte. Allerdings steht dort auch, dass bisher alle Bluterkranken, bei denen ein „AIDS-ähnliches Syndrom“ diagnostiziert wurde, Gerinnungsfaktoren erhalten hatten.(7)
Ende 1983 hatte Cutter endlich ein hitzebehandeltes Produkt am Markt. Doch die Einführung verlief nur schleppend und das alte Produkt wurde weiter verkauft. Während in den Industrieländern – wegen des öffentlichen Drucks die Umstellung langsam voranging, sah das im Fernen Osten ganz anders aus. Cutters Marketingplan für die Region spricht da Bände. Während der Verkauf in Neuseeland wegen AIDS zusammenbrach, wurde in Asien munter das alte Produkt weiterverkauft. Begründung: „AIDS ist in Asien noch kein großes Thema. Vielleicht weil der Region so viele andere Gesundheitsgefahren größere Sorgen bereiten. Das Hepatitis-Risiko amerikanischer Konzentrate ist keine so große Sorge in einer Region, wo Hepatitis B so prävalent ist.“ „Wenn wir Bedarf für das hitzebehandelte Produkt im Fernen Osten sehen, werden wir rasch handeln. Andernfalls werden wir versuchen weiterhin die Märkte mit billigem Standard Koate und Knyne zu dominieren.“(8) Es ging nur ums Geld. Denn bereits 1984 hatte Cutter im Marketingplan festgestellt, ein Umtausch in sichere Produkte in Asien würde zwei Millionen US$ Verlust bedeuten, das mache man nicht.(9)

Komplizen der Industrie
Nicht nur die Hersteller von Blutprodukten handelten verantwortungslos. Auch die Aufsichtsbehörde FDA in den USA versagte. Das geht aus einem Cutter-Memo über ein Gespräch mit der FDA am 21. Dezember 1982 hervor. Damals war der Behörde die mangelnde Kontrolle Cutters, auf gesunde Spender zu achten, wohl doch zu viel geworden. Thema waren die Blutbanken an der mexikanischen Grenze und eine Sammelstelle mit einem hohen Anteil homosexueller Spender (die die höchste Rate von AIDS-Erkankungen aufwiesen). Dr. Donahue von der FDA verlangte von Cutter, wenigstens keine Spenden von Gefängnisinsassen mehr zu Gerinnungsfaktor zu verarbeiten. Dabei ging es ihm nach Ansicht von Cutter weniger darum, die Empfänger zu schützen als etwas gegen das in der Öffentlichkeit „gefühlte Risiko“ zu unternehmen.(10) Donahue bat um einen Brief von Cutter als „Munition“ gegen weitere verpflichtende Kontrollmaßnahmen durch die FDA. Auch solle Cutter unbedingt zu einem öffentlichen Treffen der staatlichen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) kommen, da dort „die Demographie bezahlter Spender diskutiert“ würde.
Ein Treffen der Blutgerinnungsfaktor-Industrie mit der FDA im Mai 1985 zeigt, dass die Komplizenschaft mit den Herstellern anhielt. Damals hatten schon alle Firmen Produkte auf dem Markt, die Virus-inaktiviert waren. Dennoch waren die alten Produkte noch zugelassen. Dr. Harry Meyer forderte die Hersteller auf, freiwillig auf die Vermarktung dieser Produkte zu verzichten. S.J. Ojala von Cutter fasste die Diskussion so zusammen: „(Meyer) erklärte, obwohl die FDA die Zulassungen für ungültig erklären könnte, wolle er keine Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass die FDA diesen Zustand so lange geduldet hatte. Er wolle die Sache lautlos (Unterstreichung im Original) erledigen, ohne den Kongress, die medizinische Fachwelt und die Öffentlichkeit zu alarmieren.“(11)
Auch in Deutschland hatte die Aufsicht über die Industrie kläglich versagt. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages befasste sich ausführlich mit den Schwächen im System.(12) Wie berechtigt die Forderungen der Pharma-Kampagne damals waren, zeigen die Erfahrungen aus Belgien und Norwegen. Dort wurden die Bluterkranken mit Gerinnungsfaktor versorgt, der aus freiwilligen Spenden aus dem eigenen Land stammte. Außerdem wurden nicht Tausende von Spenden zusammengekippt. So waren 1985/86 in Belgien 5,9% und in Norwegen 6,3% der Bluterkranken HIV-positiv, in Deutschland dagegen 47,4%.(13)
Autor: Jörg Schaaber

Fußnoten:
1 BUKO Pharma-Kampagne (1982) Das Blut der Armen – Medikamente für die Reichen?
2 Ichikawa D (1981) Letter to R. Barden 19 May. Cutter Laboratories. Oakland Plasma Center. http:dida.library.ucsf.edu/pdf/zeu13j10
3 Hjorth J (1982) Cutter memo to M. Sternberg 27 January http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/hgu13j10
4 Mazen M (1983) Chimp testing of hepatitis-safe Koate. Cutter memo to M M Sternberg. 4 Jan.
5 Cutter (1983) Foreword. Echo Vol 4, No. 1, May http:dida.library.ucsf.edu/pdf/lgu13j10
6 Modersbach RJ (1983) Cutter Memo an W Schmidt 31 Oct. www.baumhedlundlaw.com/hemophilia/exhibits/Exhibit-26-FNC.pdf
7 Ashworth JN (1983) Letter to B. Dyos 1 June http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/igu13j10
8 Cutter (o.J.) 1985 Far East Region. Preliminary marketing plan. http:dida.library.ucsf.edu/pdf/kfu13j10
9 Cutter (o.J.) 1984 budget Far East. http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/hfu13j10
10 Ojala (1982) Cutter memo: More AIDS and FDA. 21 Dec http:dida.library.ucsf.edu/pdf/weu13j10
11 Ojala SJ (1985) Cutter memo: Non-Heat Treat License. 30 May http:
dida.library.ucsf.edu/pdf/ofu13j10
12 Deutscher Bundestag (1994) Zweite Beschlußempfehlung und Schlußbericht des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes. Drucksache 12/8591
13 Deutscher Bundestag (1994) aaO., S. 106

Süllhöfer

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Kohle-Importe

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Wir fordern den BAYER-Konzern auf, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu senken und den Einsatz regenerativer Energien zu forcieren. Bei den Zulieferern von Kohle müssen ökologische und soziale Standards garantiert werden. Alle Rohstoffquellen müssen offengelegt werden.

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[Bärmann] Hauptversammlung 2013

CBG Redaktion

Sehr geehrter Vorstand,
sehr geehrter Aufsichtsrat,
meine sehr geehrten Damen und Herrn Aktionäre,

Mein Name ist Markus Bärmann, ich bin 48 Jahre alt Berufsimker und Jäger und lebe mit den Bienen und der Jagd seit ich 7 Jahre alt bin.

In meiner Jugend und Kindheit mussten wir bei einer Fahrt durch die Rheinebene, z.B. Bienwald, mehrmals aus dem Auto steigen und die Windschutzscheibe unseres Autos putzen, um Insekten von dieser zu entfernen. Heute fahre ich die gleiche Strecke mehrmals ohne auch nur die Scheibenwischanlage betätigen zu müssen!

Warum nur? Ich sage nur Neonics.

Vor 10 Jahren noch weckten mich, früh Morgens in der Morgendämmerung bei meinen Bienen in Wald und Flur, das laute, sehr sehr laute Konzert der Singvögel, Bienen und die Fliegen summten mir ins Ohr. Nun hör ich nix mehr und keine Fliegen schubsen mich mehr an.

Warum nur? Bin ich taub geworden? Haben die Singvögel alle Insekten gefressen und sind dadurch verhungert? Ich sage schon wieder Neonics!

Vor 10 Jahren noch lebten in den Hecken um die Felder Rebhuhn und Fasan, es tummelten sich Kleiner Fuchs, Zitronenfalter und CO. Wo sind sie geblieben? Ich sage zum wiederholten male Neonics!

Wie können meine Bienen an Varrose sterben wenn ich doch brav die guten Mittel wie Bayvarol und Perizin ihrer Firma verwende? Ich sage Neonics!

Wie kann es sein wenn ich ständig Varroabefallsdiagnosen durchführe und keine Milben finden, dass meine Bienen schwächer und schwächer werden? Ich kenne das Wort! Neonics!

Wie kann es sein dass in Frankreich Schwalben fliegen und Rebhühner in stabilen Populationen vorhanden sind und in Deutschland sie auf der Roten Liste stehen? Was hat Frankreich verboten? Neonics

Wie hat der Dekkers doch so schön gesagt, Bilder wirken mehr als Worte!!
Der Sicherheitsbeamte hatte die Aktentasche gefilzt, sehr sehr gut sogar! Der fragte noch was ein Imker mit so viel elektronischem Zeug bei seinen Bienen will, dokumentieren war die Antwort! Der muss vor lauter Elektrosmog scheinbar blind gewesen sein ;-)

Was kann ein Imker dafür, dass ein Kilo tote Bienen so eine Papiertüte durchweichen und dann ganz langsam auf das polierte Parkett von Bayer träufeln und dadurch die Journalisten aufmerksam werden.

Was kann ein Imker dafür dass dann genau in diesem Moment, als der Journalist die Kamera zückt, die doofe Papiertüte platzt und alles plötzlich von Blockwarten nur so wimmelt.

Die hatten Schiss, vor den Bienen, die hielten respektvoll Abstand :-)

Toyotafan, frei Menschen lassen sich nix verbieten, gar nix, gewaltloser Widderstand (bewußt mit doppel D) lässt der Drohn sich nicht verbieten! Hast Du verstanden!

Wie sagte doch der Dekkers nach dem weltgrößten Breitwandfilm aller Zeiten:
Bilder wirken mehr als Worte! Danke Dekkers, wie wahr!!