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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
10. Juni 2009

CO-Pipeline: Inbetriebnahme endgültig stoppen!

„Ohrfeige für BAYER“ / Gefahrstoffe am Ort ihrer Verwendung produzieren

Der Umweltausschuss des Landtags NRW beschäftigt sich heute auf Antrag der Grünen erneut mit der hochgefährlichen Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert zu diesem Anlass einen endgültigen Stopp des Projekts.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Ende Mai entschieden, dass der Antrag der BAYER AG auf vorzeitige Inbetriebnahme der Pipeline abgelehnt wird. Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Dies ist ein Erfolg für die zahlreichen Initiativen und die über 100.000 Bürger, die sich gegen den Bau der Pipeline engagieren! Es ist eine Ohrfeige für BAYER, dass das Gericht dem Unternehmen nun sogar attestiert hat, die Sicherheitslage keineswegs verbessert, sondern verschlechtert zu haben“.
Jan Pehrke, ebenfalls im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren, ergänzt: „Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des Projekts. Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss dringend erhalten bleiben!“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur jüngsten Hauptversammlung des Konzerns einen Gegenantrag eingereicht, in dem es heißt: „Warum baut BAYER nicht eine moderne CO-Produktionsanlage in Krefeld? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.“ Und weiter: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken.“
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt. In dem Urteil hieß es: „Es fehlt eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“

Rheinische Post, 10.06.2009

Vor Beratung des Umweltausschusses

Erneuter Protest der Pipeline-Gegner

Der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages hat sich am Mittwoch mit der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Bayer-Werken in Dormagen und Uerdingen beschäftigt. Pipeline-Gegner nutzten die Gelegenheit, um erneut gegen die CO-Röhre zu demonstrieren.
Nur eine kleine Gruppe Pipeline-Gegner fand am Mittwoch den Weg zum Landtag. Dort wiesen Anlieger der von der Pipeline durchzogenen Städte erneut auf die Gefahren der Gas-Röhre hin. „Die Allgemeinheit hat nichts von dieser Pipeline. Der einzige Profiteur ist Bayer und das hat dann nichts mehr mit Allgemeininteresse zu tun“, sagte Philipp Mimkes, der zum zweistündigen Protest vor den Landtag gezogen war.
Mit diesem Argument hatte Bayer seinerzeit ein Gesetz erwirkt, dass den Bau der CO-Leitung ermöglichte. Dieses Gesetz wurde von allen Parteien getragen und einstimmig verabschiedet.
Auch Düsseldorf-Gerresheim ist von der Pipeline betroffen. Uwe Koopmann von der Bezirksvertretung in Gerresheim sagt: „Die kommunale Politik ist eindeutig gegen die Inbetriebnahme der Pipeline. Auf Landesebene sind CDU und SPD aber dafür.“ Dieser Kurs sei schon etwas seltsam.
Der Umweltausschuss berät nun über Konsequenzen aus der Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Darin hatten die Richter es dem Unternehmen untersagt, die Pipeline noch vor der Entscheidung über Klagen von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss in Betrieb zu nehmen. In ihrem Beschluss rügten die Richter Bayer, es habe durch Änderungen der Planung den Sicherheitsstandard der Leitung abgesenkt.
Mit einer entsprechenden Empfehlung könnte der Umweltausschuss das Gesetz erneut auf Landesebene auf die Tagesordnung bringen. „Die Parteien fahren nicht mehr den gleichen Kurs wie damals. Vielleicht gestehen sie den Fehler ja ein und heben das Gesetz zum Bau der Pipeline wieder auf“, sagt Mimkes.
Leitung ist rund 67 Kilometer lang
Die 67 Kilometer lange Leitung kreuzt zwei Mal den Rhein. Der größte Abschnitt verläuft durch den Kreis Mettmann. Das in Dormagen anfallende CO soll in Uerdingen vor allem für die dort angesiedelte Kunststoff-Produktion eingesetzt werden.

Infos zur Kampagne: http://www.cbgnetwork.de/1968.html

[Poncho] Bienensterben

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse Information vom 28. Mai 2009

BVL genehmigt Einsichtnahme in Pestizid-Zulassungsunterlagen

Bienensterben durch BAYER-Pestizid Poncho / Der vollständige Bescheid

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Einspruch der BAYER AG gegen die Veröffentlichung der Antragsunterlagen des Pestizids Poncho (Wirkstoff Clothianidin) zurückgewiesen, da ein „überwiegendes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Studien besteht“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet, dass die von der Firma BAYER bei den Behörden vorgelegten Studien derart angelegt wurden, dass die Bienengefährlichkeit des Mittels möglichst gering erschien. Bereits im vergangenen Sommer hatte der Verband daher Einsichtnahme in die Studien beantragt. Der Konzern kann die Veröffentlichung nun allenfalls mit einer Klage verhindern.

In dem Schreiben des BVL an BAYER heißt es u.a.: „Bei meiner Entscheidung habe ich die von Ihnen genannten Grundrechte 12 und 14GG berücksichtigt. Diese Grundrechte können jedoch bei Auskunftsanträgen nach dem Umweltinformationsgesetz (...) durchaus von anderen Belangen überlagert werden. Bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk nahm das Gericht einen solchen Einzelfall an. Ich habe in meinem Ausgangsbescheid ausführlich dargelegt, warum es sich bei dem Bienensterben im Frühjahr 2008 nach meiner Einschätzung um eine vergleichbare Konstellation handelt. (...) Abgesehen davon dürfte die Gefahrenlage entgegen Ihren Darlegungen fortbestehen. Die Entscheidung über die (Wieder-) Zulassung von Poncho steht noch aus. Bei dieser Entscheidung ist die Frage, ob die Bewertung seinerzeit objektiv abgelaufen ist, durchaus von Relevanz.“

Nach dem großen Bienensterben im vergangenen Jahr durch das BAYER-Pestizid Poncho hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Strafanzeige gegen den Konzernvorstand eingereicht. Das Verfahren wurde jedoch kürzlich eingestellt, ohne dass der Zulassungs-Prozess untersucht worden wäre. Philipp Mimkes, Sprecher der CBG: „Zum Zeitpunkt der Zulassung von Poncho waren die gravierenden Risiken für Bienen bereits seit Jahren bekannt. Dennoch findet sich in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kein einziger Hinweis darauf, dass die Ermittler die von uns vorgelegten Studien zur Bienengefährlichkeit des Wirkstoffs überhaupt zur Kenntnis genommen hat. Umso wichtiger ist es, dass die Unterlagen nun unabhängig geprüft werden können.“

Durch Akteneinsicht konnte die CBG nachweisen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt untersucht hat, wie die Zulassung des Giftstoffs seinerzeit zustande gekommen ist. In der Akte fanden sich lediglich frei zugängliche Unterlagen wie Zeitungsberichte und Sicherheitsdatenblätter. Rechtsanwalt Harro Schultze, der die Coordination gegen BAYER-Gefahren in dem Verfahren vertritt, kommentiert: „Der Verdacht, dass die Zulassung von Poncho durch die BAYER AG erschlichen wurde, ist nicht entkräftet worden.“

weitere Informationen

[Demo] Kohlekraftwerk stoppen

CBG Redaktion

DEMO GEGEN DAS KREFELDER KOHLEKRAFTWERK

Samstag, 6 Juni 2009 - 12.00 Uhr
VOR DEM RATHAUS KREFELD UERDINGEN, AM MARKTPLATZ 1

Trianel und Bayer planen in Krefeld den Bau eines Steinkohlekraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 1705 MW. Dieses Klimakiller-Kraftwerk ist nicht nur zur Energieversorgung des Chemie-Werks überflüssig, sondern würde obendrein den hiesigen Ausstoß des klimaschädlichen CO2 mehr als verdoppeln. Trotz angeblich moderner Filtertechnik würde zudem extrem gesundheitsschädlicher Feinstaub und ein giftiger Cocktail aus Blei, Quecksilber, Arsen und radioaktiven Substanzen unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Dagegen wehren wir uns!

Wir begrüßen u.a. auf der Bühne:
Klaus Brunsmeier, Bund für Umwelt und Naturschutz e.V., stellv. Vorsitzender Bundesverband
Bärbel Höhn, MdB, ehemalige Umweltministerin NRW
Dr. Bernd Kaufmann, Ärzte- und Apothekerinitiative gegen Kohlekraftwerke
Josef Tumbrinck, Naturschutzbund Deutschland e.V., Vorsitzender Landesverband NRW

Initiatoren: BUND, Niederrheinischer Umweltschutzverein, campact, Deutsche Umwelthilfe, Coordination gegen BAYER-Gefahren, u.a.

Weitere Infos: http://nicht-verkohlen.de

NRZ vom 27. Mai 2009

Kraftwerk Krefeld - Initiativen rufen zur Großdemo auf

Gegen das geplante Kohlekraftwerk in Uerdingen sollen am Samstag, 6. Juni, bis zu 1500 Menschen auf die Straße gehen. Im Vorfeld machen die Kritiker erneut ihre Standpunkte deutlich.

Die Kritiker des geplanten Steinkohlekraftwerks in Uerdingen rüsten zur Großdemo. 1000 Arbeitsstunden und 6000 Euro haben sie in den vergangenen vier Monaten in die Vorbereitung gesteckt, 1000 Plakate geklebt und 40 000 Infoblätter verteilt. Am Samstag, 6. Juni (12 Uhr), erwarten sie bis zu 1500 Teilnehmer vor dem Uerdinger Rathaus, 20 Organisationen sind dabei, zudem prominente Redner wie Ex-Umweltministerin Bärbel Höhn.
„Wir lassen uns nicht verkohlen“ lautet der Titel der Großdemo, die vom Niederrheinischen Umweltverband (NUV) und der Rheinhauser Bürgerinitiative „Saubere Luft“ organisiert wird und als „friedlicher Bürgerprotest“ geplant ist. Sie soll vor allem zur Aufklärung beitragen, durch die Redebeiträge und Stände sollen sich Bürger in geballter Form informieren können.
Warum sich die Kritiker „verkohlt“ fühlen, das kann kaum einer besser deutlich machen als Ulrich Grubert. Der NUV-Vorsitzende ist das fachmännische Frontschwein an der Spitze der Kritiker-Phalanx, trat aus Protest sogar mehrfach in den Hungerstreik und ist, wie er selbst sagt, „als Physiklehrer gewiss kein Maschinenstürmer“. Die Argumentation von Bayer und Trianel in diversen Broschüren bringen den besonnenen Krefelder bei seiner Zahlenanalyse aber dennoch immer wieder in Wallung. Er spricht von „Halbwahrheiten“, von „Dingen, die schlichtweg gelogen sind“, und von einer „eindeutigen Verschleierungstaktik, um babylonische Verwirrung zu stiften“.

„Das ist für mich Irrsinn“
Die Kohle beispielsweise, die im Kraftwerk verfeuert werden soll und von der Bayer abstreite, dass sie auch durch Kinderarbeit gefördert wird, soll aus Kolumbien kommen - einem Land, wo Kinderarbeit im Bergbau noch selbstverständlich sei, so Grubert. Oder die von Trianel veröffentlichten Daten über das Kraftwerk. Die 750 Megawatt nennt Grubert „Augenwischerei“. Die Feuerungswärmeleistung liege bei 1705 MW. Und von denen werde nur 47 Prozent in elektrische Energie umgewandelt. Mit der Dampf-Kopplung komme die Anlage auf maximal 60 Prozent, „aber nur im Winter“, ist Grubert sicher. Der Rest gehe als Abwärme in den Rhein. „Wenn Kohle von Kindern in Kolumbien gefördert, mit dem Schiff nach Krefeld gebracht und dann die Hälfte davon verfeuert wird, um den Rhein aufzuheizen, dann ist das für mich Irrsinn“, resümiert Grubert.
Auch bei der immer wieder vorgebrachten Notwendigkeit von Kohlekraftwerken zur bundesweiten Versorgungssicherheit winkt er ab. Die entstehende Lücke durch den Atomausstieg sei Studien zufolge mit den bereits genehmigten Kraftwerken und dem Ausbau von erneuerbaren Energien zu schließen.
Bei der Großdemo hoffen die Veranstalter auch auf Unterstützung von außerhalb. „Mut macht uns besonders, dass vor zwei Wochen in Emden und vergangenen Samstag in Mainz die Bürgerinitiativen gegen dort geplante Kohlekraftwerke jeweils mehr als 3000 Menschen auf die Straße bringen konnten“, sagt Norbert Bömer, Vorsitzender der Rheinhauser Initiative. Er und Grubert haben auch in Mainz Flagge gezeigt. Beide sehen Chancen, dass die geplante Anlage in Uerdingen tatsächlich nicht gebaut wird.
„Wir gehen bis zum Prozess“
„Es gibt noch keine Genehmigung, die Antragsunterlagen sind noch nicht einmal offen gelegt. Und vor allem haben wir Zeit, die Trianel und Bayer nicht haben“, sagt Grubert. Das Projekt werde von Jahr zu Jahr teurer, die anfangs von Trianel bezifferten Kosten von einer Milliarde Euro seien überholt, das vergleichbare Kraftwerk in Lünen koste 1,4 Milliarden Euro. Die Großdemo sei jedenfalls nicht der letzte Schritt der Initiative. „Wir gehen bis zum Prozess“, sagt Grubert. Für das Klageverfahren rechnen die beiden Initiativen mit Kosten von 50 000 Euro. Entsprechende Prozesskonten haben die Kritiker längst eingerichtet.

[Institute] Störfälle

CBG Redaktion

Presse Info vom 11. Mai 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Katastrophale Sicherheitslage in US-Bayerwerk in der Kritik

Nicht-Entlastung des Vorstands in morgiger Hauptversammlung gefordert / US-Kongress: Explosion in Institute hätte „Desaster von Bhopal in den Schatten stellen können“

Kritische Aktionäre fordern in der morgigen BAYER-Hauptversammlung aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage im US-Werk Institute die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Fabrik gilt als „Schwester-Werk“ der Anlage in Bhopal, aus der 1984 rund 30 Tonnen der Chemikalie MIC austraten, wodurch über 10.000 Menschen den Tod fanden.

Im vergangenen Jahr war es in Institute zu einer schweren Explosion gekommen, bei der zwei Mitarbeiter starben und tonnenweise Chemikalien austraten. Ein vom US-Kongress einberufener Untersuchungs-Ausschuss kam Ende April zu dem Ergebnis, dass die Region nur knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt ist. Wörtlich heißt es in dem Untersuchungsbericht: „Die Explosion war besonders beunruhigend, weil ein mehrere Tonnen schwerer Rückstandsbehälter 15 Meter durch die Luft flog und praktisch alles auf seinem Weg zerstörte. Hätte dieses Geschoss den nahen MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“

Nach der Explosion hatten BAYER-Sprecher zunächst behauptet, dass die Tanks mit tödlichen Gasen wie MIC und Phosgen in einem anderen Teil der Fabrik untergebracht seien. Erst Wochen später stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein überirdischer Behälter befindet, der sieben Tonnen MIC enthielt. Institute ist die einzige Fabrik in den USA, in der große Mengen MIC produziert und gelagert werden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist genug mit den ewigen Beschwichtigungen! Wir haben bereits in der letztjährigen Hauptversammlung – vier Monate vor der tödlichen Explosion! - auf die mangelnde Sicherheit im Werk Institute hingewiesen. Nun hat die Realität unsere Befürchtungen weit übertroffen. Gemeinsam mit den Bürgerinitiativen vor Ort fordern wir, dass BAYER endlich auf MIC- und Phosgen-freie Verfahren umstellt“. In den deutschen Fabriken kommt BAYER in der Pestizidproduktion seit langem ohne MIC-Tanks aus.

US-Manager von BAYER hatten in der Anhörung des Kongress unter Eid zugeben müssen, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu mißbrauchen wollte, die öffentliche Diskussion über die Sicherheitslage abzuwürgen. Das Unternehmen hatte Tausende von Dokumenten als sicherheitsrelevant eingestuft, um diese der Untersuchung zu entziehen. Der US-Kongress kam zu dem Ergebnis, dass sich „BAYER an einer Geheimhaltungskampagne beteiligte. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtige und irreführend informiert.“

Die Erschütterungen bei der Explosion waren in einem Umkreis von 15 Kilometern zu spüren, Tausende Anwohner durften über Stunden ihre Häuser nicht verlassen. Die amerikanische Arbeitsschutzbehörde OSHA stellte in einer Untersuchung des Störfalls 13 schwere Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen, darunter “mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“ fest.

„Hochgefährliche Stoffe wie Phosgen oder MIC haben in der Massenproduktion nichts verloren – schon gar nicht in der Nähe der Wohnbevölkerung. Vorstand und Aufsichtsrat von BAYER haben keine Schritte zur Verbesserung der Sicherheitslage in Institute und zur Aufklärung der Öffentlichkeit unternommen und dürfen daher morgen nicht entlastet werden“, so Philipp Mimkes weiter.

weitere Informationen:
· der offizielle Gegenantrag zur Hauptversammlung
· Untersuchungsausschuss des US-Kongress
· New York Times „ Chemical Company Withheld Information About Explosion”
· Materialsammlung zum Thema (engl)

[Bayer HV] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. Mai 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Proteste zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai

im Fokus: Bienensterben durch BAYER-Pestizide, Störfälle, Hintergründe der aktuellen Wirtschaftskrise, die CO-Pipeline, Schmiergeldzahlungen im Pharmabereich und Fehlbildungen durch Hormonpräparate

Zahlreiche Initiativen kündigen Proteste zur Hauptversammlung der BAYER AG am Dienstag in Düsseldorf an. Mehr als ein Dutzend Redner wird in der Versammlung auf die Kehrseite der Geschäftspolitik von BAYER hinweisen und die Nicht-Entlastung des Vorstands fordern.

Schwerpunkte der Aktionen sind der Widerstand gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW, die Verantwortung von Banken und Konzernen für die Wirtschaftskrise, der Protest gegen neue Kohle- und Müllkraftwerke in den BAYER-Werken Krefeld und Dormagen, das von dem Pestizid Poncho verursachte massive Bienensterben, schwere Sicherheitsmängel in amerikanischen BAYER-Werken sowie die Kritik an gentechnisch verändertem Saatgut.

Auch aus dem Ausland werden Aktionsgäste erwartet:

· Tausende von Kindern erlitten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch ein Hormonpräparat der Firma Schering (heute ein Teil von BAYER). Karl Murphy und Valerie Williams, Betroffene aus England, werden in der Versammlung eine Entschuldigung des Konzerns sowie Wiedergutmachung fordern.

· Alfredo Pequito aus Portugal arbeitete in den 90er Jahren für BAYER Portugal. Da er sich an Schmiergeldzahlungen an portugiesische Ärzte nicht beteiligen wollte, verlor er seine Stelle. Seine Enthüllungen lösten in Portugal einen Skandal aus, der landesweit zu Konsequenzen im Gesundheitsbereich führte.

Alle Redner stehen vor den Messehallen zwischen 8.30 und 10 Uhr sowie während der Hauptversammlung für Interviews und Fotos zu Verfügung.

Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren eingereichten Gegenanträge sowie weitere Infos

Messe Düsseldorf, Eingang Nord (Halle 8a und 8b)
Dienstag, 12. Mai, ab 8.30 Uhr
Wegbeschreibung unter http://www.hv2009.bayer.de/de/anfahrt-wegbeschreibung.aspx

[Bayer HV] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Einladung zur Protestaktion: BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai

ORT: Messe Düsseldorf, Eingang zur Halle 8a
ZEIT: Dienstag, 12. Mai, ab 8.30 Uhr

Am 12. Mai findet in Düsseldorf die Aktionärsversammlung der BAYER AG statt. Innerhalb und außerhalb der Hauptversammlung sind Kritiker aktiv und nehmen Stellung zur Kehrseite der Rekord-Bilanz des Konzerns. Schwerpunkte der Proteste sind die geplante CO-Pipeline quer durch NRW, die aktuelle Wirtschaftskrise, Bienensterben durch BAYER-Pestizide, gentechnisch verändertes Saatgut und der Bau eines Kohlekraftwerks im BAYER-Werk Uerdingen. Wir erwarten Aktionsgäste aus dem In- und Ausland.

Die Gegenanträge finden sich auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx. Neben Vorstand, Aufsichtsrat und Medien werden an der Hauptversammlung rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen.

Mehrere Hundert Aktionäre haben der Coordination gegen BAYER-Gefahren bereits ihre Stimmrechte übertragen. Besitzen Sie BAYER-Aktien und möchten Sie diese übertragen? Möchten Sie sich an den Protesten beteiligen? Benötigen Sie weitere Informationen? Dann bitte hier melden: CBGnetwork(at)aol.com.

ACHTUNG: erstmals findet die BAYER-HV nicht in Köln, sondern in Düsseldorf statt. Wegbeschreibung unter: http://www.hv2009.bayer.de/de/anfahrt-wegbeschreibung.aspx

[Störfall] Bayer Werk Institute

CBG Redaktion

24. April 2009

Die Associated Press kommt in ihrem heutigen Artikel Sicherheitsmängel Ursache für Explosion in Bayer-Werk in USA zu dem Ergebniss, dass sich der Störfall im Werk Insitute zu einer Katastrophe wie im indischen Bhopal hätte aus weiten können.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Die Explosion in einer US-Fabrik von Bayer CropScience im vergangenen August ist nach einem vorläufigen Bericht der zuständigen Kontrollbehörde auf Sicherheitsmängel zurückzuführen. Diese hätten zu einer unkontrollierten chemischen Reaktion geführt, erklärte der Leiter der Chemie-Sicherheitsbehörde, John Bresland, am Donnerstag bei der Vorlage des Berichts in Institute im US-Stadt West Virginia. Bei der Explosion waren zwei Mitarbeiter des Werks ums Leben gekommen. Bresland sprach von einem sehr ernsten Zwischenfall, der sich zu einer Katastrophe wie im indischen Bhopal vor 25 Jahren hätte ausweiten können. Nur 25 Meter vom Explosionsort entfernt habe sich ein Tank mit einer Chemikalie befunden, deren Austritt zum Tod tausender Menschen in Bhopal geführt habe.“

Die Untersuchungsergebnisse des US-Kongress finden sich unter: http://www.cbgnetwork.de/2877.html

weitere Informationen:
=> Untersuchung im US-Kongress
=> Gegenantrag zur BAYER-HV
=> Bericht der Washington Post

[CO Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Bau-Stopp der Bayer-Pipeline
Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete in NRW

Presse Info vom 8. April 2009

Büssows Vertrag: alles Bayer aber wer schützt das Gemeinwohl - Bayer verpflichtet sich zur Mehrung des eigenen Vermögens

Das OVG Münster ist in seiner Entscheidung von Dezember 2007 sehr deutlich: „Eine Enteignung ist allgemein nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und bedarf der gesetzlichen Grundlage.“
Die Umgehung der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hat Büssow schon in dem Planänderungsbeschluss vom 15. Oktober 2008 angekündigt. Und der jetzt vorgelegte Vertrag mit Bayer soll auf diesem Schleichweg das Verfahren für Bayer beschleunigen. Also ein weiterer Schritt von Büssow, die Bürger - und Eigentumsrechte seinem Lieblingsunternehmen Bayer anzudienen und zu verhökern.

Aber wozu soll Bayer sich nun im Wesentlichen verpflichten?
Bayer soll die CO-Versorgung des Bayer-Werkes in Uerdingen durch eine Pipeline sicherzustellen. Bayer soll einen CO - Verbund standort -und unternehmensübergreifend - schaffen. Bayer soll 5 Jahre lang 40 Millionen Euro in seine Anlagen investieren. Bayer soll seine Kohlenmonoxid -basierte Kunststoffproduktion betreiben.

Allerdings verpflichtet sich Bayer dazu, der Bezirksregierung die Einhaltung der Verpflichtungen einmal jährlich - wie auch immer, etwa in einem erweiterten Geschäftsbericht - der Bezirksregierung nachzuweisen. Im Gegenzug dazu darf Bayer, dies alles „mit einer Frist von drei Monaten kündigen“. Dafür reicht es schon, wenn Bayer nachweist, dass sich das Geschäft für Bayer nicht mehr lohnt, sich also die „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern“.

Die in dem Vertrag noch erwähnte CO2 - Reduzierung ist so minimal, das daraus sicher kein Gemeinwohl-Bedeutung abzuleiten ist. (Anmerkung Coordination gegen BAYER-Gefahren: die angebliche Einsparung von 30.000 Tonnen machen nicht einmal ein halbes Prozent des CO2-Ausstoßes von Bayer aus!)

In diesem Vertrag verpflichtet sich Bayer im Grunde nur dazu, weiter seine Geschäfte zu machen und wir erkennen darin nichts, was dem Gemeinwohl über das Wohlergehen von Bayer hinaus dient. Die Enteignungen entlang der Trasse sind aber bereits heute gemeinwohlschädigende, bittere Realität. Wir sehen bei der Mehrheit der Landespolitiker derzeit weder die Kraft noch die Einsicht, ihren Fehler einzugestehen und ihre Entscheidungen zu kippen.

Deshalb werden Gerichte entscheiden müssen.
Wir werden Bayer, der Bezirksregierung und auch den Bayer zugeneigten Landespolitikern keine Atempause gönnen und mit weiteren Aktionen auf das schreiende Unrecht aufmerksam machen.

Rheinische Post, 09.04.2009

CO-Pipeline: Empörung wächst

Der Öffentlich-Rechtliche-Vertrag zwischen Bayer und dem Land NRW stößt auf Ablehnung. Landrat: „Bayer verpflichtet sich zu nichts.“ Bürgerinitiativen: Enteignungen sind bittere Reallität.

Als einen „völlig untauglichen Versuch, die Gemeinnützigkeit der CO-Pipeline zu begründen“, sieht Landrat Thomas Hendele den zwischen Bayer MaterialScience und der Bezirksregierung abgeschlossenen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag. Bei der Lektüre komme er zu dem Schluss, sagte der Landrat, dass sich Bayer in Wahrheit zu nichts verpflichte.
So müsse Bayer laut Vertrag Arbeitsplätze nicht erhalten. Es sei nur pauschal die Rede davon, falls die Pipeline nicht komme, seien 7000 Arbeitsplätze gefährdet. Bayer verpflichte sich allenfalls zu Selbstverständlichkeiten – so dazu, die Pipeline zu bauen. Die jedoch ist schon zu 99 Prozent fertig. Dass Bayer verspreche, fünf Jahre lang je 40 Millionen Euro zu investieren, sei nur ein betriebswirtschaftliches Argument, belege aber keine Gemeinnützigkeit. Hendele: „Damit machen die sich konkurrenzfähig.“
Auffallend auch: An keiner Stelle des Vertrages würden Strafen formuliert, sollte Bayer die Vereinbarung nicht einhalten. Die Krönung von allem sei, dass Bayer den Vertrag kündigen könne, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern.
Der Sprecher der Bürgerinitiativen, Dieter Donner, kommt zu demselben Ergebnis: Bayer verpflichte sich im Grunde nur dazu, „weiter seine Geschäfte zu machen“. Und: „Wir erkennen darin nichts, was dem Gemeinwohl über das Wohlergehen von Bayer hinaus dient.“ Die Enteignungen von Grundeigentümern entlang der Trasse seien bittere Realität. VON JÜRGEN FISCHER -

weitere Infos der CBG

Störfälle

CBG Redaktion

Presse Information vom 2. April 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Tödlicher Störfall bei BAYER: Untersuchung im US-Kongress

Strafe wegen schwerer Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen / Bhopal-Chemikalien in großer Menge gelagert / frühzeitige Warnungen / BAYER will Untersuchungen verhindern

Das Energy and Commerce Committee des US-Kongresses wird am 21. April die Sicherheitslage im BAYER-Werk Institute untersuchen. Das Hearing wird sich besonders mit dem schweren Störfall im vergangenen August beschäftigen, bei dem zwei Mitarbeiter starben und Tausende Anwohner gefährdet wurden. Zwei Tage später ist zum selben Thema eine Anhörung der staatlichen Behörde Chemical Safety Board geplant. Die BAYER AG hatte zunächst versucht, eine öffentliche Aufklärung der Katastrophe mit Hinweis auf Anti-Terror-Gesetze zu verhindern.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist höchst ungewöhnlich, dass sich der US-Kongress mit den Sicherheitsproblemen eines einzelnen Werks befasst. Dies ist aber angesichts der hohen Risiken, die von den Giftgas-Tanks in der Fabrik ausgehen, mehr als angemessen.“ Die Sicherheitslage in dem Werk im Bundesstaat West Virginia steht seit Jahrzehnten in der Kritik. „Nirgendwo in den USA werden größere Mengen der tödlichen Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) produziert und gelagert als in Institute. Wir verurteilen den Versuch von BAYER, die Untersuchungen mit juristischen Tricks zu verhindern“, so Mimkes weiter.

Die Erschütterungen bei der Explosion waren in einem Umkreis von 15 Kilometern zu spüren, Tausende Anwohner durften über Stunden ihre Häuser nicht verlassen. Die amerikanische Arbeitsschutzbehörde OSHA stellte in einer Untersuchung des Störfalls “mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“ fest. Insgesamt fand die OSHA 13 schwere Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen und verhängte eine Strafe von $143.000.

Die Anhörung des Chemical Safety Board war ursprünglich für Mitte März angesetzt, wurde aber nach juristischen Drohungen des Konzerns zunächst abgeblasen. Anwälte von BAYER beriefen sich dabei auf den Maritime Transportation Security Act zum Schutz von Häfen und Wasserwegen – obwohl sich die Fabrik rund 500km vom Meer entfernt befindet. Maya Nye, Vorsitzende der Bürgerinitiative People Concerned about MIC: “Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Informationen Top Secret sein sollen. Das Verhalten von BAYER passt aber zur bisherigen Linie des Unternehmens, die Anwohner über die Gefahren im Unklaren zu lassen“. Die People Concerned about MIC fordern seit den 80er Jahren, die gefährlichen Phosgen- und MIC-Tanks im Werk abzubauen. Die Fabrik gilt als „Schwester-Werk“ der Anlage in Bhopal, aus der 1984 rund 30 Tonnen MIC austraten, wodurch rund 20.000 Menschen den Tod fanden. Beide Fabriken gehörten damals zur US-Firma Union Carbide; das Werk im Bundesstaat West Virginia gelangte 2001 in den Besitz von BAYER.

Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren hatten in der letztjährigen Hauptversammlung des Konzerns, vier Monate vor der jüngsten Explosion, auf die schlechte Sicherheitslage hingewiesen. BAYER-Chef Werner Wenning hatte jedoch jeglichen Handlungsbedarf zurückgewiesen - die Anlagen entsprächen den „neuesten Sicherheitsstandards“ und hätten eine „ausgezeichnete Störfallbilanz“. Auch nach der Explosion wiegelten BAYER-Sprecher ab und behaupteten, dass die großen MIC-Tanks in einem anderen Teil der Fabrik untergebracht seien. Erst Wochen später stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein überirdischer MIC-Behälter befindet, der bis zu 20 Tonnen des tödlichen Gases enthält. Im Fall seiner Beschädigung wäre das Leben von Arbeitern und Anwohnern in höchster Gefahr gewesen.

Um die Aufklärung des Unglücks zu verhindern, hat BAYER eine PR-Beratung und ein Heer von Anwälten engagiert. Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Seit der Gründung des Konzerns ist zu beobachten, dass BAYER mit Druck und Drohungen versucht, Informationen und - noch mehr - Kritik zu unterbinden. Das Unternehmen setzt seine wirtschaftliche Macht rücksichtslos ein, um seine Profite zu schützen - die Wahrheit und die Interessen von Mensch und Umwelt bleiben dabei auf der Strecke.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat wegen der mangelhaften Sicherheit in Institute einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai eingereicht. Darin wird eine Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat gefordert. Der Gegenantrag findet sich auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx.

Anmerkung: hierzu erschien folgende Agenturmeldung. Anders als dargestellt hat nicht „ein Bayer-Sprecher“ die Untersuchung im US-Kongress bekanntgegeben, sondern die Coordination gegen BAYER-Gefahren mit obiger Presse Information. Erst auf Rückfrage der Agentur hat Bayer nachgezogen und ebenfalls eine Information zu der Untersuchung veröffentlicht.

Dies ist ein gutes Beispiel für die leider weit verbreitete Komplizenschaft vieler Medien. Die Meldung vermittelt den Eindruck, als ob Bayer von sich aus auf Aufklärung drängt. Tatsächlich wollte Bayer aber eine Anhörung der US-Chemikalienbehörde verhindern. Erst auf massiven Druck von Umweltverbänden, Medien und Behörden wurden die Untersuchungen aufgenommen mehr Infos hierzu.

US-Kongress nimmt tödlichen Unfall in Bayer-Werk unter die Lupe

2. April 2009 -- Der tödliche Chemieunfall in einem amerikanischen Bayer-Werk im vergangenen Jahr beschäftigt nun auch den US-Kongress. Dessen Energie- und Sicherheitsschuss werde am 21. April die Lage in dem Werk prüfen, sagte ein Bayer-Sprecher am Donnerstag. Durch die Explosion in dem Betrieb der Pflanzenschutztochter CropScience in West Virginia waren im August 2008 zwei Mitarbeiter ums Leben gekommen. US-Fernsehstationen hatten über ein Feuer auf dem Gelände berichtet, das kilometerweit zu sehen gewesen sei.
Die Arbeitsschutzbehörde OSHA hatte gegen Bayer eine Strafe von 143.000 Dollar verhängt. Nach Angaben des Konzernsprechers hat Bayer nach dem Vorfall in dem Werk umfangreiche Schritte eingeleitet und die Sicherheitsabläufe unter die Lupe genommen. Die von dem Vorfall betroffene Produktion sei noch nicht wieder angelaufen, sagte der Sprecher. Dies soll erst geschehen wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind.

[AKW] Glosse

CBG Redaktion

Kölner Stadt-Anzeiger, 13. Februar 2009

Warum nicht?

Leverkusen wurde im Landtag neben einigen anderen Städten als möglicher AKW-Standort aufgeführt. Ein Kernkraftwerk in der Chemie-Stadt? Warum eigentlich nicht?
Das hat Leverkusen gerade noch gefehlt: ein Atomkraftwerk. Am Mittwoch fiel im Landtag das Reizwort im Zusammenhang mit der Stadt. Aufgebracht hat es Norbert Römer. Der Mann sollte sich auskennen: Er ist Energieexperte der SPD-Landtagsfraktion und zitierte aus einem Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte. In der Untersuchung sollen auch Gelsenkirchen, Hamm, Datteln, Rees, Würgassen und sogar Paderborn als mögliche AKW-Standorte aufgeführt sein. Sagt jedenfalls Norbert Römer. Dass er von FDP-Fraktionschef Gerhard Papke postwendend der Spintisiererei bezichtigt wurde, soll unsere Phantasie nicht bremsen.
Denn Hand aufs Herz: Ein Kernkraftwerk in dieser Stadt, das hätte seinen Reiz. Wäre so ein Atommeiler nicht der letzte Edelstein in der Corona großartiger Errungenschaften des Industriezeitalters, die Leverkusens Stadtbild - und Image! - prägen? Wohin sollte ein AKW bitteschön besser passen als dorthin, wo im Umkreis von ein paar Hundert Metern folgende Umweltattraktionen aufgeboten sind: im Untergrund eine toxische Chemiebrühe mit Rheinpark drauf, daneben eine Super-Verbrennungsanlage für giftigsten Sondermüll, deren Ruf bis nach Australien reicht. Das Ganze garniert mit einem Normalo-Müllofen, einer Fast-Normalo-Kläranlage und einer gigantischen Chemie-Bude, die so was von bedeutend ist, dass man sich das ganze Gemeinwesen ohne Bayer gar nicht vorstellen könnte. Erst recht nicht, weil es ohne Bayer ja auch keine abgedeckte Giftkippe am Rhein, keine Sondermüll-, keine Klärschlammverbrennung gäbe.
Also: Wer immer auf der Suche nach einem Platz für ein schönes, neues AKW ist - in Leverkusen stimmen die Standortfaktoren. Zumindest mental. Oder? Von Thomas Käding

[Generika] Pharma Monopole

CBG Redaktion

Presseinformation vom 11. Februar 2009

Health Action International Asien
Peoples Health Movement India
medico international
Coordination gegen BAYER-Gefahren
BUKO Pharma-Kampagne
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
IPPNW

Indien: Preiswerte Medikamentenversorgung in Gefahr

BAYER verklagt indische Regierung wegen Pharma-Patenten / Gesundheitsgruppen verlangen Schutz generischer Medikamente

Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland fordern den BAYER-Konzern auf, eine kürzlich eingereichte Klage gegen die indische Regierung zurückzuziehen. Die asiatische Sektion von Health Action International, das indische Peoples Health Movement, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international befürchten, dass der Prozess die Zulassungspraxis von Generika in Indien gefährdet. Im Fall einer eingeschränkten Versorgung mit bezahlbaren Medikamenten drohe der Tod Tausender Patienten.

Ende letzten Jahres hatte BAYER die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika Drugs Controller General of India (DCGI) verklagt, da diese dem indischen Unternehmen Cipla eine Zulassung für das patentgeschützte Krebsmedikament Nexavar erteilt hatte. Gegenwärtig kann die DCGI Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilen, auch wenn für die Substanzen noch Patentschutz besteht. Hierdurch soll erreicht werden, dass unmittelbar nach Auslaufen eines Patents preiswerte Nachahmer-Produkte auf den Markt kommen. Nach Ansicht von Gesundheitsexperten stellt diese Praxis keine Rechtsverletzung dar, da ein zu früher Verkauf von Generika gerichtlich unterbunden werden kann. BAYER hingegen fordert, im Falle eines existierenden Patents grundsätzlich keine Zulassung für Nachahmer-Produkte zu erteilen.

Amit Sen Gupta vom indischen Peoples Health Movement: „Die Forderungen von BAYER gehen sogar über die im TRIPS-Abkommen festgelegten Patent-Regeln hinaus. Ein Erfolg der Klage hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten – nicht nur für indische Patienten, sondern für arme Menschen in weiten Teilen der Welt. BAYER will offenbar nicht nur die eigenen Patent-Rechte ausweiten, sondern einen Präzedenzfall schaffen. Dies würde den Einsatz lebensrettender Generika generell verzögern.“

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Das weltweit beachtete System der preiswerten Medikamentenversorgung in Indien ist in Gefahr, wenn die Zulassung von Pharmazeutika generell an Patente gekoppelt wird. Wir fordern BAYER daher auf, die Klage zurückzuziehen. Die öffentliche Gesundheitsvorsorge muss Vorrang haben gegenüber Patenten und monopolistischen Profiten der Pharmaindustrie.“ Nach Meinung der CBG müssen Länder wie Indien das Recht haben, den Medikamenten-Markt zu regulieren, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

In den meisten Ländern der Welt werden Patentfragen bei der Erteilung von Pharma-Zulassungen nicht betrachtet. Hierfür sind in der Regel Patentämter zuständig. Sowohl das indische Gesetz wie auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sehen Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor. Hiermit soll erreicht werden, dass nach Ablauf oder im Fall der Aberkennung eines Patents sofort Generika auf den Markt kommen können und diese nicht erst einen zeitaufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen müssen. Auch klinische Studien von Generika-Herstellern sollen hierdurch ermöglicht werden.

Bernd Eichner von medico international: „Im Fall lebensrettender Medikamente kann bereits eine Verzögerung der Zulassung von preiswerten Generika um einige Monate Hunderte oder Tausende Menschenleben kosten, weil patentierte Medikamente für weite Teile der Bevölkerung nicht erschwinglich sind.“

Als Mitglied der Welthandelsorganisation WTO war Indien gezwungen, bis zum Jahr 2005 das internationale Abkommen TRIPS zum Schutz von Urheberrechten umzusetzen. Das indische Parlament hatte dabei aber mehrere Mechanismen zum Schutz der Gesundheitsvorsorge beschlossen. Dem vorangegangen waren Forderungen insbesondere aus Entwicklungsländern, die Produktion indischer Generika nicht zu gefährden. Indien ist in weiten Teilen der Welt wichtigster Lieferant billiger Nachahmer-Medikamente. So kosten indische Tabletten für eine anti-retrivirale HIV-Therapie statt 10.000 US-Dollar für Markenmedikamente nur 200 Dollar pro Jahr.

Kampagne BAYER verklagt indische Regierung: Generika schützen!

Siehe auch:
=> India Times: Fate of generics hinges on Bayer case
=> die tageszeitung: Profit kontra Patientenwohl

Davos

CBG Redaktion

BAYER-Chef Werner Wenning ist Stammgast in Davos. Einige Anmerkungen zum sogenannten „Weltwirtschaftsforums“ vom ehem. Bundesminister Heiner Geissler

Das Davoser Weltwirtschaftsforum hat schon, bevor es überhaupt begonnen hat, das Thema verfehlt. Das Leitthema der Veranstaltung „Die Welt nach der Krise gestalten“ suggeriert, dass die Krise bereits vorbei sei. Man kann aber nicht zur Tagesordnung übergehen. Nach den Berechnungen des renommierten US-Ökonomen Prof. Nouriel Roubini, der schon vor einem Jahr in Davos als einsamer Rufer in der Wüste das Desaster vorausgesagt hatte, muß die Finanzbranche mit weiteren Verlusten von über 1 Billion Dollar rechnen.

Es besteht die akute Gefahr, dass die Diskussionen auf dem Forum wieder beherrscht werden von derselben Creme de la Creme einäugiger und selbstgefälliger Fachleute aus den Konzernen und Wirtschaftswissenschaften, die die Finanzkatastrophe schon längst hätten erkennen müssen, aber nicht über ihren Schatten springen und zugeben können, dass ihre Ideologie der Marktgläubigkeit gescheitert ist.

Die Vergötzung des Marktes hat zum Bankrott des kapitalistischen Systems geführt. Es müssen drei Forderungen erhoben werden:

1. Das Finanz- und Wirtschaftssystem braucht wieder ein ethisches Fundament. Das Kapital hat den Menschen zu dienen und nicht sie zu beherrschen. Heute ist es umgekehrt. Die totale Ökonomisierung der Gesellschaft bis in das Bildungs- und Gesundheitswesen hinein und die Degradierung des Menschen zum Kostenfaktor sind die Todsünden des Kapitalismus.
2. Wenn die Billionen Dollar, Euro und Pfund an Steuergeldern zur Rettung des Bankensystems nicht wirkungslos verschleudert werden sollen, bedarf es einer knallharten politischen Vorgabe und Kontrolle dieser Finanzmittel durch die Parlamente. Wenn die Banken umsonst Kapital bekommen, müssen die Steuerzahler, d. h. der Staat, im Gegenwert Aktien und nicht nur wie bei der Commerzbank Sperrminoritäten und stille Einlagen erhalten. Anstatt immer mehr Staatsgeld ohne Gegenleistung in ein Faß ohne Boden zu stecken, sollten alle Banken, die Staatshilfen in Anspruch nehmen, zu ihrem verbliebenen Börsenwert verstaatlicht werden. Nur so kann eine ehrliche Bilanzierung ermöglicht und sichergestellt werden, daß das Kapital wieder für Kredite für die Wirtschaft fließen kann. Bei einer wirtschaftlichen Erholung der Banken können sie auch wieder privatisiert werden.
3. Das jetzige Wirtschaftssystem muß ersetzt werden durch eine Internationale Öko-Soziale Marktwirtschaft verbunden mit einem Global-Marshall-Plan, vor allem zur Finanzierung der UN-Milleniumsziele.

Das bedeutet: die internationalen Finanzmärkte brauchen einen geordneten Wettbewerb, d. h. von den Industrieländern zu beschließende Regeln für den Geld- und Wertpapierverkehr. Dazu gehören, wie von der neuen US-Regierung vorgeschlagen:

- Eine strengere Kontrolle der Finanzmärkte und ihrer Akteure.
- Staatliche Aufsicht über alle Teile des Finanzsystems, auch über Hedgefonds, Ratingagenturen und den Handel mit komplizierten Finanzprodukten.
- Eine Ordnung der Managergehälter

Darüber hinaus:
- Verbot der steuerfreien Geld- und Warengeschäfte von und mit den Offshore-Centers, oder noch besser: deren Schließung.
- Eine internationale Finanztransaktionssteuer
- Eine Reform der Weltbank, des IWF und der WTO.

Ohne diese humane Alternative zum jetzigen kapitalistischen System, ohne Achtung der Menschenwürde und ohne solidarische Standards, die Lohnsklaverei, Ausbeutung, Kinderarbeit und Zerstörung der Natur verbieten und verhindern, ist eine humane Weltwirtschaftsordnung und Weltfriedensordnung nicht möglich. Die Alternative ist Blutvergießen, Wirtschaftskriege um knappe Ressourcen wie Energie und Wasser, Überhandnahme des Fundamentalismus und ein weltpolitisches Chaos, das dann auch vor den Toren Europas und der USA nicht halt machen wird. Sich für die humane Alternative der Marktwirtschaft zu entscheiden und endlich zu handeln, ist die Pflicht und Verantwortung der Politik.

[Gegenanträge] BAYER Hauptversammlung

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. März 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht

Kritiker bemängeln Störfälle in BAYER-Werken, risikoreiche Pipeline, umweltgefährdende Pestizide und Kraftwerksprojekte / Protestaktionen am 12. Mai angekündigt

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf eingereicht. Wegen einer Vielzahl von Missständen und einer insgesamt verantwortungslosen Unternehmensführung fordern die Konzernkritiker die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Gegenanträge wurden heute auf der BAYER-homepage unter http://www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx veröffentlicht.

Schwerpunkte der Protestaktionen vor den Düsseldorfer Messehallen werden Störfälle, Bienensterben durch BAYER-Pestizide, die geplante CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld und der Bau umweltverschmutzender Kraftwerke sein. Mit Kritik reagiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren auch auf die Ankündigung des Konzerns, die Dividende auf Rekordniveau zu erhöhen. Es sei nicht einzusehen, dass die Arbeitnehmer zu Arbeitszeitverkürzungen, Zwangsurlaub und Lohnsenkungen gezwungen wären, während die Anteilseigner keinen Beitrag zur Bewältigung der Wirtschaftskrise leisteten.

Die Gegenanträge im vollen Wortlaut:

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern verstößt weiterhin gegen die Regeln einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung:

Mehrfach kam es in den letzten Jahren bei BAYER zu schweren Unfällen in der Kunststoff-Produktion. Nun will BAYER in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von TDI und MDI stark ausweiten. In beiden Fällen soll weiterhin Phosgen als Zwischenprodukt eingesetzt werden. Phosgen ist ein tödliches Atemgift, das im 1. Weltkrieg als Giftgas eingesetzt wurde.
TDI und auch Polycarbonate könnten phosgenfrei hergestellt werden - nur so ließe sich die Gefährdung der Anwohner und der Belegschaft verringern. BAYER hat entsprechende Verfahren jedoch nicht zur Produktionsreife entwickelt. Bei einer Lebensdauer von bis zu 35 Jahren würde diese risikoreiche Produktionsweise durch den Bau neuer Anlagen jahrzehntelang festgeschrieben (mehr Informationen unter: http://www.cbgnetwork.org/2649.html).

Seit über zehn Jahren weisen Imker darauf hin, dass Pestizide eine große Gefahr für Bienen darstellen. BAYER-Sprecher hingegen beteuerten stets, die Giftstoffe kämen gar nicht mit Bienen in Kontakt. Im Mai 2008 kam es nun in Süddeutschland zu einem katastrophalen Bienensterben. In allen untersuchten Bienen wurde der BAYER-Wirkstoff Clothianidin nachgewiesen. Die Zulassung liegt seitdem in mehreren Ländern auf Eis, in Frankreich gelangte Clothianidin wegen Bienengefährlichkeit gar nicht erst auf den Markt. Trotzdem weigert sich der BAYER-Vorstand, den Verkauf des Pestizids auch in Deutschland zu stoppen. Nur so ließe sich der Bienenbestand langfristig schützen (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2556.html).

Trotz der Wirtschaftskrise will BAYER die Dividende erhöhen. Es ist nicht einzusehen, dass die Arbeitnehmer zu Arbeitszeitverkürzungen, Zwangsurlaub und Lohnsenkungen gezwungen werden, während die Anteilseigner keinen Beitrag zur Bewältigung der Probleme leisten. Über eine Milliarde Euro an die Aktionäre auszuschütten und gleichzeitig 5.500 Beschäftigte für die Krise büßen zu lassen, ist zynisch. Der Vorstand muss dazu gezwungen werden, die rein auf Profit ausgerichtete Geschäftspolitik zugunsten einer ökologischen und sozial verantwortlichen Betriebsführung über Bord zu werfen.

BAYER hat die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika DCGI verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für das Medikament Nexavar erteilt hat. In Indien können Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilt werden, auch wenn für die Original-Substanz noch Patentschutz besteht. Hiermit soll erreicht werden, dass nach Auslaufen eines Patents unmittelbar preiswerte Nachahmer-Produkte auf den Markt kommen können. Sowohl indische Gesetze als auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums sehen solche Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor.
Ein Erfolg der Klage von BAYER hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten. Betroffen wären nicht nur indische Patienten, sondern arme Menschen in aller Welt, da Indien der weltweit wichtigste Produzent von Generika ist. BAYER will offenbar nicht nur die eigenen Patent-Rechte ausweiten, sondern einen Präzedenzfall schaffen. Dies würde den Einsatz lebensrettender Generika generell verzögern und das Leben Tausender Patienten gefährden (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2800.html).

Der Konzern beteiligt sich weiterhin systematisch an illegalen Preisabsprachen. Aktuell zahlte BAYER wegen unerlaubter Prämienzahlungen beim Vertrieb von Blutzuckermessgeräten eine Strafe von 97,5 Millionen Dollar an das US-Justizministerium. BAYER hatte elf amerikanische Vertreiber von Messgeräten für Diabetes-Patienten bestochen, damit sie nur noch BAYER-Produkte anbieten. Die Zahlungen wurden als Werbeausgaben verschleiert.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat unter http://www.cbgnetwork.de/2355.html eine Aufstellung von Kartellfällen mit BAYER-Beteiligung veröffentlicht. Die notwendigerweise unvollständige Liste enthält die Strafzahlung und die Laufzeit der jeweiligen Absprachen.

Im vergangenen Jahr vereinbarte BAYER mit der Kölner Hochschule eine Kooperation auf dem Gebiet der Pharma-Forschung. Richard Pott vom BAYER-Vorstand wurde gar gegen erbitterten Widerstand der Studierenden in den Kölner Hochschulrat gewählt. Da sich BAYER weigert, den Kooperationsvertrag mit der Uni Köln offen zu legen, bleiben die Bedingungen dieser und vieler ähnlicher Kooperationen im Dunkeln. Unklar bleibt somit, ob pharmakologische Studien der Uni Köln künftig vor ihrer Veröffentlichung der BAYER AG vorgelegt werden müssen und ob unliebsame Ergebnisse in der Schublade verschwinden werden. Es droht die völlige Unterordnung der Wissenschaft unter ökonomische Interessen (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2730.html).

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird:

Das BAYER-Herbizid Glufosinat ist reproduktionstoxisch und kann bei Föten Missbildungen verursachen. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe von 22 Pestiziden, die nach der neuen EU-Pestizidgesetzgebung vom Markt verschwinden müssen. Trotz der erwiesenen Gefahr für Anwender und Verbraucher weigert sich BAYER jedoch, den Verkauf des Giftstoffes zu beenden; aktuell wird die Produktion sogar noch ausgeweitet.
Die von Glufosinat ausgehenden Risiken müssen außerdem Konsequenzen für das Gentechnik-Programm von BAYER haben, das fast vollständig auf glufosinat-resistentem Saatgut besteht. Wegen der Gefährlichkeit von Glufosinat, aber auch wegen der Auskreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen sowie der ungeklärten Risiken für die Verbraucher, muss BAYER glufosinat-resistentes Saatgut vom Markt nehmen. Insbesondere den Antrag auf eine EU-Importzulassung für gentechnisch veränderten Reis muss BAYER zurückziehen (siehe: http://www.cbgnetwork.org/2781.html).

Der Journalist Markus Breitscheidel hat inkognito als Leiharbeiter bei BAYER SCHERING gearbeitet. Als Stundenlohn erhielt er 6,24 Euro brutto. Dieser Hungerlohn war selbst seinem Vorgesetzten peinlich - ihm seien jedoch die Hände gebunden, da in dem Betrieb seit der Übernahme durch BAYER die Kosten in der Produktion massiv gedrückt werden. Wurden Leiharbeiter zunächst nur bei Engpässen angeheuert, so bilden sie mittlerweile die Mehrheit im Betrieb. Zahlreiche Festangestellte verloren ihren Job und wurden zu deutlich geringeren Bezügen als Leiharbeiter neu eingestellt. Durch die negative Publicity aufgeschreckt versuchte sich BAYER durch eine Lohn-Nachzahlung an Markus Breitscheidel aus der Affäre zu ziehen (mehr Infos: http://www.cbgnetwork.org/2763.html).

Weiterhin beteiligt sich BAYER an energiepolitischen Weichenstellungen, die den Klimaschutz auf Jahrzehnte hinweg torpedieren. So soll im Werk Uerdingen ein Steinkohlekraftwerk gebaut werden, das jährlich 4,4 Millionen Tonnen CO2 emittieren würde. Betreiber soll die BAYER-Tochter Currenta werden. Auch in den Werken Brunsbüttel und Antwerpen sind neue Kohlekraftwerke geplant. Alle genannten Kraftwerke sollen mit Importkohle aus Übersee befeuert werden.
Eine zentralisierte Stromproduktion in solch gigantischen Kraftwerken verhindert einen sinnvollen Einsatz der entstehenden Wärme. Über die Hälfte der in Brunsbüttel und Antwerpen erzeugten Energie würde wirkungslos verpuffen. Mit einer Lebensdauer von bis zu 50 Jahren würden die neuen Kraftwerke den Einstieg in eine umweltfreundliche Energieproduktion für zwei Generationen verhindern. BAYER konterkariert damit sein vollmundiges Versprechen, „im Klimaschutz neue Maßstäbe“ zu setzen (http://www.cbgnetwork.org/1885.html).

Laut einer aktuellen Studie vertreibt BAYER die größte Zahl gefährlicher Pestizide. In der Untersuchung von Greenpeace werden erstmals die Produkte der fünf größten Agrochemie-Konzerne, die 75 Prozent des Weltmarktes abdecken, auf Basis von Umwelt- und Gesundheitskriterien durchleuchtet. 46 Prozent der 512 weltweit von den untersuchten Konzernen verkauften Pestizide gefährden Mensch und Natur besonders stark.

BAYER gefährdet Patienten durch unlautere Werbe-Aussagen für Pharmaprodukte. So wurde BAYER im Herbst von US-Gesundheitsbehörde FDA wegen der Werbung für zwei Aspirin-Kombinationspräparaten verwarnt. Das Produkt „Bayer Heart Advantage“ war als Mittel vermarktet worden, mit dem sich der Blutfettspiegel senken und die Risiken für Herzkrankheiten verringern ließen. Das Präparat „Bayer Woman's“ wurde für den Einsatz zur Bekämpfung von Osteoporose beworben. Für beide Anwendungen existiert keine Zulassung.
Ziel der Aspirin-Werbung von BAYER ist es, das Präparat als Allheilmittel zu positionieren, das man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nimmt. In einer aktuellen Kampagne bezeichnet BAYER Aspirin gar als „Wundermittel“. Unter den Tisch gekehrt werden dabei die mitunter schweren, oftmals gar tödlichen Nebenwirkungen des Präparats, wegen der Aspirin nur auf ärztlichen Rat hin regelmäßig eingenommen werden sollte.

alle Informationen zur BAYER-Hauptversammlung

Bienensterben

CBG Redaktion

Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Presse Information vom 19. März 2009

Bienensterben: Umweltverbände fordern Strafverfahren gegen BAYER-Manager

Gefährlichkeit von Pestiziden seit Jahren bekannt / Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung / Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund und die Coordination gegen BAYER-Gefahren haben bei der Staatsanwaltschaft in Freiburg Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen die BAYER AG eingereicht. Die Verbände werfen dem Unternehmen vor, durch den Verkauf gefährlicher Pestizide großflächige Bienensterben in Kauf genommen zu haben. Im vergangenen Frühjahr hatten Vergiftungen mit dem von BAYER verkauften Wirkstoff Clothianidin zum größten Bienenvolksterben in Deutschland seit Jahrzehnten geführt. Die Verwendung des Mittels im Maisanbau ist seitdem untersagt. Auch in Italien, Frankreich und Slowenien wurde Clothianidin verboten bzw. gar nicht erst zugelassen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Zum Zeitpunkt der Zulassung von Clothianidin waren die gravierenden Risiken für Bienen bereits seit Jahren bekannt. Es stellt sich der Verdacht, dass die von der Firma BAYER bei den Behörden vorgelegten Studien derart angelegt wurden, dass die Bienengefährlichkeit des Mittels möglichst gering erschien. Wir kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft bislang keine ernsthaften Ermittlungen zur Verantwortung des BAYER-Managements unternommen hat“. Die CBG hatte die Strafanzeige im vergangenen Sommer gemeinsam mit geschädigten Imkern eingereicht.

„Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) prangert seit vielen Jahren die unzureichenden Zulassungsmethoden für Pflanzenschutzmittel und die damit einhergehenden Bienenschäden an“, ergänzt Manfred Hederer, Präsident des DBIB. Schon im Juli 2006 hatte Hederer in einem Brief an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit scharfe Kritik an der Zulassung des Insektizids geäußert und vorausgesagt, „dass Clothianidin für unsere Bienen zu einer großen Gefahr werden wird“.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte das Verfahren gegen BAYER-Chef Werner Wenning im Dezember ein, da das Bienensterben im vergangenen Frühjahr auf eine „unglückliche Verkettung mehrerer Umstände“ zurückzuführen sei. Die Anklagebehörde übernahm damit die Darstellung von BAYER, wonach das Bienensterben ein einmaliger Vorgang war, der auf einen fehlerhaften Abrieb des Wirkstoffs bei der Aussaat von Mais zurückzuführen ist. Tatsächlich ist ein solcher Abrieb aber seit Jahren bekannt und mehrfach in Studien nachgewiesen worden. Sogar Richard Schmuck von BAYER CropScience hatte bei einem Expertengespräch des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums eingeräumt, dass bei der Aussaat von Mais mit einem Clothianidin-Abrieb von 3-4 Prozent zu rechnen sei.

Harro Schultze, Rechtsanwalt der Verbände: „Die Staatsanwaltschaft hat schlampig und einseitig ermittelt. Der Verdacht, dass die Zulassung von Clothianidin durch die BAYER AG erschlichen wurde, ist nicht entkräftet worden. In der Einstellungsverfügung findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass der ermittelnde Staatsanwalt die vorgelegten Studien zur Bienengefährlichkeit des Wirkstoffs überhaupt zur Kenntnis genommen hat.“ Eine von Rechtsanwalt Schultze beantragte Akteneinsicht ergab, dass die Ermittlungsakte fast nur aus öffentlich einsehbaren Quellen wie Zeitungsartikeln und Sicherheitsdatenblättern besteht. Die von den Anzeigenerstattern geforderte Untersuchung des Zustandekommens der Zulassung von Clothianidin unterblieb. Eine Einladung zu einem Ortstermin mit den geschädigten Imkern hatte der zuständige Staatsanwalt als „unüblich“ bezeichnet und abgelehnt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte ein „öffentliche Interesse“ an einer Offenlegung der von BAYER eingereichten Zulassungsunterlagen verneint. Rechtsanwalt Harro Schultze bezeichnet diese Haltung vor dem Hintergrund einer einzigartigen Umweltkatastrophe „ungeheuerlich“. „Das Zusammenwirken von Ermittlungs- und Zulassungsbehörde verstärkt im vorliegenden Fall den Verdacht eines rechtswidrigen und korrupten Zusammenwirkens zwischen Staat und Wirtschaft. Hier kommt der Ermittler offenbar seinem Amtseid nicht nach, nämlich Schaden vom deutschen Volk abzuwehren! Er befindet sich bereits in der Nähe des Verdachts, selbst eine Straftat zu begehen, nämlich die einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)“, so Schultze weiter.

Zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf wurde wegen des Bienensterbens ein Gegenantrag eingereicht, in dem die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat gefordert wird. Dieser ist auf der homepage von BAYER abrufbar: www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx Durch den Verkauf gefährlicher Pestizide hat das BAYER-Management die verheerenden Bienensterben in aller Welt in Kauf genommen.

Das Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Freiburg (Telefon: 0761 2050) unter dem Aktenzeichen 520 Js 1649/08 geführt.

alle Infos zur Kampagne

[Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. März 2009
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER will vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline

Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf / Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns / „grundsätzliche Ablehnung des Projekts“

Die BAYER AG will die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Krefeld in Betrieb nehmen, bevor die Gerichte endgültig über das Projekt entschieden haben. Der Konzern hat nach Angaben eines Sprechers dazu in der vergangenen Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellt. Begründet wird das Ansinnen ausgerechnet mit dem im Herbst geänderten Planfeststellungsbeschluss, obwohl dieser sicherheitstechnische Verschlechterungen gegenüber den ursprünglichen Planungen beinhaltet.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt hierzu: „Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat festgestellt, dass kein öffentliches Interesse an dem Betrieb der Leitung besteht. Es ist ein starkes Stück, wenn BAYER nun bei einer unteren Instanz, die bisher alle Wünsche des Unternehmens willfährig umgesetzt hat, eine vorzeitige Inbetriebnahme beantragt. Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des Projekts: Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss erhalten bleiben.“ Die Pipeline ist noch nicht vollständig fertig gestellt. Auch ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan liegt noch nicht vor.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai eingereicht. Darin heißt es: „Warum baut Bayer MaterialScience nicht in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.“ Und weiter: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken.“ Der vollständige Gegenantrag findet sich auf der BAYER-homepage unter: http://www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt, die nächste Verhandlung soll im Sommer geführt werden. In dem Urteil des OVG im Jahr 2007 hieß es: „Es fehlt eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“

weitere Informationen: http://www.cbgnetwork.org/1968.html

Leserbrief zu Bayer-Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Es ist nicht erst die Chuzpe, mit der der Bayer Konzern jetzt die vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Giftgasleitung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf betreibt. Selbst vor dem OVG Münster trat man wohl auf wie Graf Koks von der Gasanstalt.

Das Gericht stellt die Szene in seinem Beschluss wie folgt dar:

die „Beigeladene“ - sprich Bayer - vertrat die Auffassung, der Enteignungszweck zum Bau der CO-Giftgasleitung „sei durch das ihr ... wegen ihrer starken wirtschaftlichen Stellung am Markt zukommende und gesetzlich gewährte Vertrauen ausreichend gesichert“. Die Giftgasleitung also als ein Art auf Bayer zukommendes Recht, also systemisch - wie man heute zu sagen pflegt - sozusagen.

Wofür bräuchten wir dann eigentlich noch so etwas wie Demokratie, Rechtsprechung oder Werte wie Anstand, Rücksicht, gute Nachbarschaft? Werden wir doch besser gleich alle potentielle Leiharbeiter bei Bayer und machen NRW zum Fabrikgelände.

Die „Masters of the Universe“, als die sich bis vor kurzem die jetzt untergegangenen Investmentbanker gerne feiern ließen, sind längst auf ihrem Seuchenzug durch die Wirtschaft auch bei Bayer angekommen. Die meisten Mitarbeiter des Konzerns werden sicher ein Liedchen davon singen können.

Doch hier steht mehr auf dem Spiel als Innerbetriebliches. Es geht auch nicht um 50 Millionen EUR - evtl. in den Sand gesetzt wenn eine Pipeline nicht in Betrieb gehen darf - das ist für ein Unternehmen wie Bayer/ BMS eher weniger als Peanuts. Es geht vielmehr darum, sich einen Standort wie NRW gefügig zu machen, wenn es sein muss durch Androhung von Unternehmensverlagerungen und massivem Arbeitsplatzabbau. Bayer‚s „Masters of the Universe“ fühlen sich inzwischen so mächtig, dass sie glauben nicht nur die Legislative und Exekutive sondern jetzt auch noch die Judikative NRW‘s unter Kontrolle zu haben, unpässliche Oberverwaltungsgerichtsurteile hin oder her.

Gut, könnte man einwenden, das gehört zum „Spiel“. Doch wer macht die Regeln?

Spätestens seit dem Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf dürfte es auch den von uns gewählten Volksvertreten im D.-dorfer Landtag dämmern, dass das RohrlG und damit die CO-Giftgasleitung niemals dem Wohl der Allgemeinheit dienen konnte und sollte. Jetzt finden nicht nur sie amtlich bestätigt, dass weder der Nachweis „zum Wohle der Allgemeinheit“ gelingt, noch die Plausibilität einer rechtsrheinischen Trassenführung erbracht oder Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik belegt werden, wie vom OVG Münster eingefordert. Und das trotz Einsatz jeder Menge Gutachter, die eigens für die „professionelle“ Beantwortung der Fragen des Gerichtes angeheuert wurden:

- so unterstellt der wichtigste Nachweis zum „Allgemeinwohl“ einer CO-Giftgasleitung, eine Exportabhängigkeit bei Polycarbonaten, die es einfach überhaupt nicht gibt - wie die amtlichen Außenhandelsstatistiken belegen. Im Gegenteil, er beweist de facto das genaue Gegenteil: die Pipeline provoziert gesamtwirtschaftliche Wohlstandsverluste. Ad hoc schon mal schnell 1 Milliarde EURO für die Abschreibungen auf den Wert des Eigentums an Immobilien und Grund und Boden entlang der Trasse = kalte Enteignung!

- alternative linksrheinische Trassenverläufe wurden detailliert untersucht aber die rechtsrheinisch bereits verbaute Trasse eben nicht. Damit „entging“ dem Gutachter die offensichtliche Schwäche einer Pipelinetrasse, die durch dicht besiedelte Ortschaften mäandert oder die gerne z.B. auch mal im Zickzack um bestehende Pipelinebündel von gleichzeitig bis zu sieben(!!!) bestehenden Leitungen geführt wird (angeblich wg. Wasserschutz) anstatt 1000 m vorher einfach kürzer durchs freie Feld parallel einer dort ebenfalls verlaufenden Pipelinetrasse (von wegen Bündelung usw.);

- die bereits verbauten technischen Standards werden als das non plus Ultra gepriesen ohne alternative Technologien auch nur zu erwähnen: z.B. detektiert das von Bayer selbst(!!!) ausgewählte LEOS System Lecks – wenn überhaupt - erst mit bis zu 24 Stunden Zeitverzögerung, wozu soll das gut sein? Stand der Technik jedenfalls heißt aber auch in diesem Bereich: „just in time“.

Fazit: ein klares AUS für Bayer’s Giftgasleitung – gemessen an den Fragen des OVG Münster. Offensichtlich. Eigentlich zu offensichtlich. Denn es wird schnell klar, dass im Planergänzungsbeschluss nicht einmal ansatzweise die Fragen des OVG Münster beantwortet werden. Nimmt die Bezirksregierung das Gericht nicht ernst oder kommt es darauf schon gar nicht mehr an?

Wir sollten nicht vergessen: NRW hat ja schon zweimal JA gesagt, das Parlament und die Regierung. Jetzt fehlt nur noch das JA vom Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Spiel der Bayer Boys geht lustig weiter. Was kostet die Welt wenn man erst mal die Spielregeln selbst bestimmen kann? Eine Rolle die Bayer offenbar ja sowieso schon wegen der starken wirtschaftlichen Stellung am Markt zukommt (s.o.): quasi Naturgesetz, Recht des Stärkeren usw.

Für uns als Bürger dieses Landes bleibt dann gerne die Übernahme der allfälligen Risiken und Aufräumarbeiten in unserer Paraderolle als Steuerzahler und Giftgas-Geisel!

Um uns hierhin zu führen, hat eine CDU/FDP Landesregierung keine eine Legislaturperiode gebraucht. Schon bemerkenswert: gestern standen wir angeblich schon am Abgrund, doch heute sind wir dank Rüttgers, Thoben und der FDP bereits einen Schritt weiter.

Konrad Wilms

[Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

17. Dezember 2008, Rheinische Post

„Wir gehen bis nach Karlsruhe“

Die Bürgerinitiative COntra-Pipeline erwartet für das Frühjahr das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, bei dem entschieden wird, ob beim Bau der CO-Pipeline ein „öffentliches Interesse“ besteht. Gestritten wird auch über die anzuwendende Sicherheitsnorm.

„Wir sind nicht gegen eine Pipeline, wir sind gegen das Giftgas, das durch die Rohre geführt werden soll.“ Erich Hennen, Sprecher der Bürgerinitiative COntra-Pipeline schaut auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Im Konflikt der Giftgasleitungsgegner mit der Bayer AG haben sich die Fronten verhärtet.
Noch immer geht es um die Sicherheit der Pipeline und das Gemeinwohl der Anlieger. Streitpunkt zwischen dem Chemiekonzern und den Pipelinegegner, zu denen auch die Stadt Duisburg gehört, ist die anzuwendende Sicherheitsnorm.
Doch Hennen glaubt, dass der Bau der CO-Pipeline allein nie genehmigt worden wäre. „2005 wurde im Raumänderungsverfahren eine Trasse mit vier Leitungen geplant, darunter auch die CO-Pipeline. Die Baumaßnahme wurde genehmigt. Bei vier Leitungen gab es für die Bezirksregierung damals ein öffentliches Interesse. Übrig geblieben sind heute nur die CO-Pipeline und eine Gasleitung von Mettmann nach Uerdingen“, zeigt sich Hennen enttäuscht und bezweifelt, dass dieses öffentliche Interesse noch immer gegeben ist.
„Wenn die Leitung sicher wäre, gäbe es auch kein Problem. Aber die Pipeline ist nicht nach Norm gebaut und birgt ein enormes Risiko. Die Sicherheit der Bürger steht hier gegen die Interessen eines privatwirtschaftlichen Konzerns“, so der Sprecher der Bürgerinitiative. 67,2 Kilometer zieht sich das 5,1 Millimeter dicke Stahlrohr mit einem Durchmesse von 25 Zentimetern von Dormagen nach Uerdingen durch den Boden. Wenn die Pipeline fertig gestellt sein wird, soll hier, wenn es nach Bayer geht, das giftige Gas CO durchgeleitet werden. Öffnet sich ein Leck, so haben Umstehende kaum eine Chance. Nach sieben Atemzügen tritt der Tod ein. „30 Prozent aller Pipelinerohre werden von oben beschädigt. Davon sind rund vier Fünftel der Vorfälle durch Bagger verursacht“, sagt Hennen.
Um das zu verhindern, hat die Bayer AG Schutzmatten über die Rohre legen lassen. Diese so genannten Geo-Grid-Matten sollen dafür Sorge tragen, dass Bagger die Leitung nicht zerfetzen. „In einem Versuch, den wir gemeinsam mit der Stadt durchgeführt haben, konnte die Sicherheitsmatte sogar mit Händen zerstört werden. Das ist kein sicherer Schutz“, so Hennen.
Er wartet noch immer auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Am 15. Juni sollte die Bezirksregierung gemeinsam mit Bayer Unterlagen nachreichen, um das Gemeinwohl zu begründen. Der Termin verstrich. Das Gericht setzte eine neue Frist für den 15. Oktober. „Das haben die dann geschafft. Um 22.20 Uhr sind die Unterlagen per Fax beim Gericht eingegangen“, berichtet der Diplom-Ingenieur. „Wir hoffen, dass das Gericht im späten Frühjahr des kommenden Jahres tagen wird. Wir werden dabei die Kläger aus Monheim und Langenfeld unterstützen. Jetzt geht es ans Eingemachte“, zeigt sich Hennen kämpferisch. „Wenn es nötig wird, ziehen wir bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.“ VON STEFAN OSSENBERG

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[Institute / USA] Störfälle

CBG Redaktion

3. Dezember 2008

Heute vor 24 Jahren starben im indischen Bhopal mindestens 3.800 Menschen beim schwersten Chemie-Unfall der Geschichte. Das „Schwester-Werk“ der Todesfabrik befindet sich in Institute/USA und gehört mittlerweile zur Bayer AG. Bis heute werden dort große Mengen hochgiftiger Chemikalien produziert und gelagert. Am 28. August kam es in Institute zu einem schweren Störfall, dem zwei Arbeiter zum Opfer fielen.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren sprach mit Maya Nye, Sprecherin der Initiative People Concerned About MIC, die seit über zwanzig Jahren für eine Verbesserung der Sicherheitslage kämpft.

„Wir sind seit 1947 Versuchskaninchen der Chemie-Industrie“

Frage: Frau Nye, können Sie uns bitte einen Überblick zu den Sicherheitsproblemen in Institute geben?
Antwort: Die größte Gefahr, die von dem hiesigen BAYER-Werk ausgeht, ist die Lagerung großer Mengen Methyl Isocyanat (MIC), zwei bis zwanzig Mal so viel wie die Menge, die 1984 in Bhopal ausgetreten ist. Die Fabrik wechselte in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals den Besitzer, was es schwierig macht, an alle wichtigen Informationen zu gelangen. Seit der Übernahme des Werks durch BAYER im Jahr 2001, war die Explosion im August der schwerwiegendste Unfall. Der Störfall führte unmittelbar zu zwei Todesfällen. Wir befürchten, dass es als Spätfolgen Erkrankungen oder sogar Todesfälle geben wird.

Wie ist die Geschichte der PEOPLE CONCERNED ABOUT MIC?
PEOPLE CONCERNED ABOUT MIC ist eine Bürgerinitiative zum Schutz der Anwohner im Kanawha Tal in West Virginia. In der Umgebung befinden sich zahlreiche Chemie-Anlagen. Die Gruppe wurde nach der Katastrophe von Bhopal gegründet, da die selbe Chemikalie, die Tausende von Inder getötet und vergiftet hat, auch hier in der Nachbarschaft produziert und gelagert wird. Das Werk, das heute zu BAYER gehört, war damals Teil von UNION CARBIDE, dem Betreiber der Fabrik in Bhopal.
Die Gruppe hat sehr viel bewirkt. Wir haben bei der Ausarbeitung von Katastrophenplänen und Fluchtwegen im Fall eines Störfalls mitgewirkt, uns an der Solidaritätsarbeit für die Opfer in Bhopal beteiligt, haben beim Aufbau des National Institute of Chemical Studies mitgewirkt (das NICS berät Kommunen mit Chemieanlagen in Sicherheitsfragen), haben jahrelang im Sicherheits-Komitee der umliegenden Städte mitgearbeitet, etc. Die Beziehung zwischen den Chemie-Fabriken und den umliegenden Gemeinden hat sich dadurch grundlegend geändert.

BAYER behauptet, die Fabrik würde den höchsten Sicherheits-Standards entsprechen. Wir beobachten aber seit langem, dass das Unternehmen an der Sicherheit spart. Wie ist die Situation in Institute?
Es sieht so aus, als ob die Fabrik unterbesetzt ist. Genaue Informationen sind schwierig zu bekommen, da die Unternehmen seit dem 11. September viel mehr Informationen als früher geheim halten dürfen. Die Arbeiter sind zudem anders als früher kaum noch gewerkschaftlich organisiert. Wenn sie öffentlich Kritik äußern, besitzen sie keinerlei Schutz und gefährden ihre Existenz.

Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN überwacht BAYER nun seit 30 Jahren. BAYER diffamiert uns als „radikal“ oder „unseriös“. Sind Sie ähnlichen Anfeindungen ausgesetzt?
BAYER muss glauben, dass wir ultraradikal sind: der letzte Informationsabend des Unternehmens wurde von drei bewaffneten Sicherheitskräften bewacht! Zum Glück sind die meisten Vertreter der umliegenden Gemeinden sehr verärgert aufgrund der mangelhaften Informationspolitik nach dem jüngsten Störfall – hierdurch wird unsere „Radikalität“ etwas relativiert.
Allgemein gilt, dass die Firma überhaupt nicht mag, wenn sie kritisiert wird, besonders wenn dies öffentlich geschieht. Die BAYER-Vertreter drohen dann mit Abwanderung und dem Verlust von Arbeitsplätzen, um Streit zwischen Arbeitern und den Kritikern zu schüren. Leider wirkt diese Drohung, weil es keine anderen Arbeitsplätze in der Gegend gibt, und das nutzen sie natürlich aus.

Nach Unfällen in Chemie-Fabriken werden in der Regel keine Langzeit-Untersuchungen durchgeführt. Folgeschäden von Arbeitern und Anwohnern werden nicht ermittelt, und im Fall einer Erkrankung ist es fast unmöglich, einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Ist dies auch in Institute der Fall?
Dies ist einer unserer wichtigsten Vorwürfe. Unsere Gemeinde ist seit 1947 eine Art Versuchskaninchen der Chemie-Industrie. Die Tatsache, dass die Produktion von Chemikalien ohne Kenntnis der langfristigen Risiken erlaubt wird, ist eine Ungerechtigkeit, für die es nur wenige Parallelen gibt.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass BAYER der Öffentlichkeit nach Störfällen Informationen vorenthält oder sogar Desinformation betreibt. Wie ist das Auftreten von BAYER im Bundesstaat West Virginia?
Sie beschreiben das Bild sehr gut. Von BAYER gibt es selbst nach einem Unfall kaum brauchbare Informationen. Aktuell hat sich die Werksleitung zwar entschuldigt, aber beim nächsten Mal fängt alles wieder von vorne an. Was den Schutz der Anwohner angeht sind sie wirklich skrupellos.

Werden die Geschädigten denn angemessen entschädigt?
Kurz gesagt, nein. Zunächst einmal gibt es sowieso keine angemessene Kompensation für die beiden Arbeiter, die kürzlich ums Leben gekommen sind. Unberücksichtigt bleiben aber auch die langfristigen Schäden, da diese gar nicht untersucht werden. Wenn wir all diese Schäden nachweisen könnten, finge die Firma wohl bankrott.

Wie ist denn die Stimmung in den umliegenden Orten?
Die Nachbarschaft ist aufgrund der schlechten Sicherheitslage und der ungenügenden Kommunikation unzufrieden. Dies sagen sogar ehemalige Chemie-Arbeiter und Vertreter der lokalen Behörden. Natürlich gibt es auch immer „Loyalisten“, die keinerlei Kritik an der Chemieindustrie dulden.

Wie ist die Rolle der Medien? Wir haben oft erlebt, dass BAYER auf die Medien Druck ausübt, wenn diese offene Kritik äußern.
Ich bin sicher, dass BAYER auch in jüngster Zeit versucht hat, Druck auf die Medien auszuüben. Allerdings hat der eklatante Mangel an Informationen nach dem letzten Störfall auch die Feuerwehr und die staatlichen Behörden verärgert, weshalb sich die negative Berichterstattung nicht stoppen ließ. Das bedeutet aber nicht, dass die PR-Maschine von BAYER nicht auf Hochtouren laufen und die nächsten Medien-Manipulationen vorbereiten würde. So gab es jüngst ein Treffen der von BAYER gegründeten Anwohner-Kommission, ohne dass deren Mitglieder bei der Vorbereitung in irgendeiner Weise involviert gewesen wären. Die Veranstaltung war dann ein als Treffen von Anwohnern maskiertes Medien-Spektakel, eine bessere Pressekonferenz. Traurig daran ist, dass viele Leute BAYER glauben und die gebrochenen Versprechen vergessen werden.

Was sollte getan werden, um eine öffentliche Kontrolle der Chemieindustrie durchzusetzen?
Solange wir als Gesellschaft akzeptieren, dass unsere Gesundheit, die Umwelt und überhaupt unser Wohlergehen von Geschäftsinteressen dominiert wird, können wir meiner Meinung nach keine wirkungsvolle Kontrolle aufbauen, die uns vor den Giftstoffen in unserer Umwelt schützt.

Wir haben die Sicherheits-Situation in Institute in der vergangenen BAYER-Hauptversammlung diskutiert – vier Monate vor dem schweren Störfall vom August. Hilft Ihnen die Zusammenarbeit mit der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN?
Wir sind für diese Unterstützung sehr dankbar. Sie ist wirklich dringend notwendig. Gruppen von außerhalb können uns weiter helfen, indem sie den Druck auf BAYER aufrecht erhalten.
Fragen: Philipp Mimkes und Axel Köhler-Schnura

weitere Informationen:
· Der Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung
· Die Washington Post berichtet über die Forderungen der CBG
· Hintergrundmaterialien (engl)

Bienensterben

CBG Redaktion

Badische Zeitung - &

  • 8206; 21. November 2008


Nie wieder Clothianidin


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FREIBURG. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) will gerichtlich gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) vorgehen, sollte die Behörde die Zulassung des Maisbeizmittels Clothianidin wieder aktivieren. „Wir meinen, dass die bisherigen Prüfverfahren mit denen die Wirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen und die Umwelt untersucht werden, unzureichend sind“, erklärt Christoph Koch, Imker aus Oppenau im Ortenaukreis und DBIB-Vorstandsmitglied.
Er und seine Berufskollegen sind der Ansicht, dass die Behörden – darunter das baden-württembergische Ministerium Ländlicher Raum (MLR) das die Anwendung des umstrittenen Insektengifts im Gebiet Lahr angeordnet hatte – das Bienensterben zum Anlass nehmen sollten, nicht nur das Zulassungsverfahren, sondern auch die Anbaupraktiken zu überdenken. Im April und Mai dieses Jahres waren im Oberrheingebiet rund 11 000 Bienenvölker eingegangen. Das Beizmittel haftete nicht ausreichend stark an den Saatkörnern, weshalb giftiger Abriebstaub aus den Sämaschinen auf blühende Pflanzen gelangte (die BZ berichtete). Angewandt wurde das Clothianidin, weil im Sommer 2007 der Maiswurzelbohrer aufgetreten war. Dieser Schädling ist meldepflichtig.

Am 24. Mai hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Anwendung für die Dauer von sechs Monaten verboten. Doch ob dieses Verbot bestehen bleibt, ist noch offen. „Die Gespräche mit der Beizmittelindustrie und den Sämaschinenherstellern laufen noch“, erklärt BVL-Sprecher Jochen Heimberg. Zwei Ansätze werden verfolgt, informiert Utz Klages, Sprecher von Bayer Crop Science. Einerseits werde die Qualitätskontrolle beim Beizprozess verbessert, zum andern könnten Sämaschinen so nachgerüstet werden, dass der Staub nicht mehr entweiche.
Der DBIB und auch der Landesverband Badischer Imker wollen darauf nicht vertrauen. Abgesehen davon werfen sie der Landesregierung vor, Erkenntnisse aus Italien nicht berücksichtigt zu haben. Bereits im Jahr 2002 waren in den Regionen Lombardei und Venetien Bienenvergiftungen durch Clothianidin und verwandte Wirkstoffe festgestellt worden. Der Befund war zwei Jahre später bei einer internationalen Fachtagung veröffentlicht worden, bei der auch ein Bienenwissenschaftler aus Baden-Württemberg teilgenommen hatte.

Diesem Vorwurf hält Joachim Hauck, Leiter der Abteilung Landwirtschaft im Stuttgarter Agrarministerium entgegen: „Es war ein Verdacht, der geäußert wurde, es gab keine wissenschaftlich fundierten Belege. Sonst wäre die italienische Regierung verpflichtet gewesen, den EU-Behörden die Bienenvergiftungen zu melden und auch wir hätten Kenntnis davon gehabt.“ Tatsächlich sind in Italien erst in den Jahren 2007 und 2008 behördliche Studien angelaufen; die italienische ebenso wie die deutsche Regierung hatte die Anwendung erst in diesem Jahr verboten.

Sollte das Verbot in Deutschland bestehen bleiben, gibt es die Möglichkeit, in Gebieten, in denen der Maiswurzelbohrer vorkommt, Fruchtwechsel vorzuschreiben oder mit Spezialschleppern während des Wachstums Insektizide auszubringen. Einige wenige Tiere wurden im Sommer 2008 in Mahlberg im Ortenaukreis und ein einzelner Käfer bei Leutkirch im Allgäu registriert. „Wir warten die Entscheidung des BVL ab, bevor wir eine Entscheidung treffen“, sagt Joachim Hauck. Die Beizung sei im Vergleich zu anderen Pflanzenschutzmethoden sehr effizient, weil nur geringe Wirkstoffmengen benötigt werden und kein Sprühnebel entstehe. „Die Korrelation zwischen mangelnder Beizqualität und der Ausbringungspraxis einerseits und dem Bienensterben andererseits ist jedoch eine Tatsache, die wir nicht ausblenden“, sagt er.

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Bienensterben

CBG Redaktion

die tageszeitung, 7. Januar 2009

Forschung über Bienensterben

Imker monieren Einfluss der Wirtschaft

Die Imker werfen den Wissenschaftlern vor, bei den Untersuchungen über das Bienensterben den Einfluss industrieller und gentechnischer Landwirtschaft nicht zu berücksichtigen. VON HEIKE HOLDINGHAUSEN

Honigsüß ist er nicht gerade, der Ton, in dem sich derzeit die Bienenfreunde in Deutschland streiten. Die Imkerverbände werfen Bienenforschern vor, nicht unabhängig genug von der Industrie nach Ursachen für das Bienensterben der vergangenen Jahre zu suchen. Jene kontern, die Imker gingen nicht professionell genug gegen die berüchtigte Bienenmilbe Varroa vor.
Ende Dezember waren aus Empörung über einen offenen Brief des Deutschen Imverbundes (DIB) und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB) zahlreiche Wissenschaftler aus dem Beirat des Imkerbundes zurückgetreten. Der Bauernverband findet „Diktion und Inhalt“ des Schreibens „unmöglich“. Einige Landesverbände des DIB hatten ein Abwahlverfahren gegen den erst seit Oktober amtierenden Präsidenten Peter Maske angestrebt - erfolglos. Die Mehrheit der Imker steht hinter ihrem streitbaren Präsidenten.
Dieser hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Manfred Hederer von den Berufsimkern Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) schriftlich im Amt willkommen geheißen. In ihrem Begrüßungsschreiben beklagten sich beide bitter über die „Verflechtung von Wirtschaftsinteressen, Forschung und Behörden“.
Forschung benötige Geld, und dieses Geld werde „gerade im Bereich der Agroindustrie ausnahmslos von Firmen wie Bayer, BASF, Syngenta etc. zur Verfügung gestellt“. Dies habe etwa dazu geführt, dass im Bienenmonitoring, in dem Imker und Bienenforschungsinstitute seit fünf Jahren gemeinsam versuchen, dem vermehrten Bienensterben auf die Spur zu kommen, vor allem Bienenkrankheiten wie die Varroa-Milbe untersucht worden seien. Der Frage, welche Rolle Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderte Pflanzen spielten, seien die Wissenschaftler hingegen nicht nachgegangen. „Wir müssen aber mehr wissen“, sagt Imkerpräsident Maske. „Wie wirkt der Pollen von gentechnisch verändertem Mais auf die Brut?“, fragt er. „Werden Pestizide im Wachs gespeichert, oder wie wirkt ein Cocktail verschiedener Gifte?“
Zwar habe die Industrie das Projekt tatsächlich zu einem wesentlichen Teil mit finanziert, sagt Peter Rosenkranz, der die Landesanstalt für Bienenkunde an der Uni Hohenheim leitet. Doch hätten die Unternehmen keine Rechten an den Daten. Die Ergebnisse seien in einem transparenten Prozess veröffentlicht und interpretiert worden. „Wir hatten kein Problem mit Einflussnahmen“, beteuert Rosenkranz.
Auf die Wirkung industrieller Landwirtschaft sei das Monitoring nicht ausgerichtet gewesen. Hier sei vor allem untersucht worden, warum die Bienen die Winter nicht überlebt hätten - und dafür sei eben vor allem die gefürchtete Milbe verantwortlich. Künftig müsse stärker danach geforscht werden, welchen Umweltbedingungen die Insekten im Sommer ausgesetzt seien, so Rosenkranz.
Die beteiligten Unternehmen hätten kein großes Interesse daran, das Monitoring weiter zu bezahlen. Denkbar wäre, es in Form eines Forschungsvorhabens weiter zu führen und hierfür Mittel beim Landwirtschaftsministerium zu beantragen.

17. November 2008

Gemeinsames Begrüßungsschreiben des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.) und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB)

Ministerin Ilse Aigner
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
11055 B e r l i n

Sehr geehrte Frau Ministerin Ilse Aigner,

wir vom Deutschen Imkerbund e.V. und vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V. gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrem neuen Amt als Bundeslandwirtschaftsministerin und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Wie Sie sich vermutlich denken können, möchten wir unser Begrüßungsschreiben an Sie nutzen, um auf die Sorgen der deutschen Imkerei aufmerksam zu machen. Für die Landwirtschaft sind Bienen von großer Bedeutung: Sie bestäuben viele Kulturpflanzen wie Obstbäume und Gemüsesorten und tragen so erheblich zum Ernteerfolg bei. 35 % der weltweiten Nahrungsmittelproduktion hängen nach Angaben der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) von Bestäubern ab.

Die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft mit der Folge eines immer größeren Einsatzes von Pestiziden, Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden, anderen Giften und Agro- Gentechnik führt aber derzeit weltweit zu einem großen Bienensterben. So ist es kein Zufall, dass in den USA, also in dem Land, in dem am meisten Gifte auf die Felder gesprüht werden und am meisten gentechnisch veränderte Pflanzen wie Mais und Raps angebaut werden, das Bienensterben inzwischen die weltweit dramatischsten Ausmaße angenommen hat.

Frappierend ist auch der massive Anstieg des Bienensterbens in Europa, seitdem auch hier bienengefährliche Wirkstoffe, wie die beiden von Bayer CropScience vertriebenen Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid eingesetzt werden. Ein trauriger Höhepunkt war der Tod von 330 Millionen Bienen dieses Jahr am Oberrhein. Auch wenn die Wirkungsketten im Einzelnen noch nicht geklärt sind, bestreitet heute kein seriöser Wissenschaftler mehr, dass es einen Zusammenhang zwischen einer industriell betriebenen Landwirtschaft und Bienensterben gibt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Rolle der Wissenschaft in diesem Zusammenhang sagen: Vermutlich werden Sie als verantwortungsbewusste Ministerin jetzt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ministerium, in den nach- geordneten Behörden wie BVL, JKI, den verschiedenen Bieneninstituten, in den Bundesforschungsanstalten, an Universitäten wie Hohenheim oder Weihenstephan oder in der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA fragen, was an diesen Vorwürfen dran ist. Nach unserer Erfahrung werden Ihnen die meisten dieser Wissenschaftler antworten: nichts oder jedenfalls nichts wirklich Beunruhigendes. Wir haben also die Situation, dass Wissenschaftler Probleme nicht sehen, die aber tatsächlich vorhanden sind.

Diese Divergenz zwischen Wirklichkeit und Wahrnehmung der Wirklichkeit hat einen Grund. Es ist die zu enge Verflechtung von Wirtschaftsinteressen, Forschung und Behörden. Forschung benötigt Geld. Und dieses Geld wird gerade im Bereich der Agroindustrie in all den oben genannten Stellen nahezu ausnahmslos von Firmen wie Bayer, BASF, Syngenta etc. zur Verfügung gestellt. Diese Firmen verdienen Milliarden mit den von ihnen hergestellten Giften und haben daher kein Interesse an der Aufdeckung der Gefahren ihrer Substanzen für Mensch, Tier und Umwelt. Die bitteren praktischen Folgen dieses Interessenkonflikts erfahren nicht nur wir Imker seit Jahren. Zwar gibt es mit den o.a. Stellen Institutionen, die formal zur Beaufsichtigung der Agroindustrie zuständig sind. Da die Agroindustrie aber seit Jahrzehnten diese Einrichtungen und die darin arbeitenden Personen in erheblichem Maße bezahlt und damit auch bestimmt, wie und in welcher Richtung geforscht wird, wissen wir Imker meistens schon im Voraus, wie es läuft: In der Regel wird uns die Schuld gegeben, da wir angeblich unsere Bienen falsch halten. Echte, methodisch korrekte Risikoforschung wird nicht durchgeführt. Lassen sich Zusammenhänge zwischen Giften und Bienenschäden gar nicht mehr leugnen, werden die Versuche abgebrochen oder - wie kürzlich im Fall Oberrhein - die Gründe für das Bienensterben verzerrt dargestellt. Für weitere Versuche fehlt dann das Geld, während gleichzeitig Millionen zur sogenannten Akzeptanzforschung bereit gestellt werden, die letztlich nichts anderes sind als Marketingmaßnahmen für die Agroindustrie durch öffentliche Stellen.

Ein besonders krasses Beispiel für diese Ausschaltung staatlicher Kontrolle über die Agroindustrie ist das deutsche Bienenmonitoring, welches von den Bieneninstituten zusammen mit den Imkern durchgeführt wird. Eigentlich wurde es eingeführt, um die Rollen von bienengefährlichen Pestiziden und Insektiziden beim Bienensterben aufzuklären. In Wahrheit unternahm es das Bienenmonitoring bisher nicht, die Rolle von Pflanzenschutzmitteln beim Bienensterben zu untersuchen. Vielmehr wurde nach allen möglichen Ursachen (regionale, klimatische Bedingungen, Haltung, Milben etc.) gesucht. Ob in der Nähe von Bienenbeständen Pflanzenschutzmittel angewandt wurden, wurde nicht einmal erhoben. Diese bewusste Blindheit hat einen Grund: Das Bienenmonitoring wird im Wesentlichen von der Agroindustrie finanziert. Genau dieses Bienenmonitoring wird aber seit Jahren von Wissenschaft, Aufsichtsbehörden und Politik angeführt, um die angebliche Unbedenklichkeit von Pestiziden, Insektiziden und Saatgutbeizen zu belegen.

Das gleiche Muster findet man bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen. Obwohl die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bis heute keinen einzigen Langzeittest für gentechnisch veränderte Pflanzen durchführte, wird behauptet, diese Pflanzen seien sicher.

Ich hoffe, wir haben Sie für die Problematik zu enger Verflechtung von Staat und Wirtschaft sensibilisiert und helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Wert auf eine wirklich unabhängige Einschätzung von Risiken der Agroindustrie für Mensch, Bienen und Umwelt legen. Ganz besonders freuen würden wir uns natürlich, wenn Sie sich zu einer grundlegenden Reform der Aufsichts- und Wissenschaftsbehörden in Ihrem Geschäftsbereich entschließen könnten und damit den unzulässigen Einfluss von Großkonzernen auf ein tolerables Maß zurückschrauben würden. Vorschläge hierfür haben unsere Verfassungsrechtler bereits in der Schublade. Die Zeit für solche Veränderungen („change we need“) ist günstig, da die Bürger angesichts der weltweiten Finanzkrise derzeit sehen, wo es hinführt, wenn der Staat sich jeglicher Kontrolle über die Wirtschaft begibt. Wir sind sicher, dass es nicht nur die Imkerei, sondern weite Bevölkerungskreise schätzen würden, wenn sich die neue Agrarministerin mutig an Reformen heranwagt, die keine ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger inklusive Renate Künast anzugehen wagte.

Nach diesen Grundsatzbemerkungen möchte ich noch zwei spezielle Anliegen vorbringen, die uns derzeit am meisten auf den Nägeln brennen.
Welch fatale Folgen die „Selbstaufsicht der Chemiekonzerne“ durch einen gefügig gemachten Staatsapparat hat, erfahren viele Imker infolge der zu laxen Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Seit Jahren berichten Imker zeitgleich mit der Einführung sogenannter Neonicotinoide - einer hochwirksamen Gruppe von PSM zur Saatgutbeizung - wie z.B. Clothianidin, die das Immun- oder Nervensystem schädigen - von einer nie da gewesenen Steigerung des Bienensterbens von bis zu 25 % der Bienenvölker.

Von Industrie, Behördenvertretern und Politikern wird uns stattdessen weiß gemacht, die wahre Ursache sei ein zu starker Varroa Milben Befall. Die unter unabhängigen Wissenschaftlern völlig unstreitige Tatsache, dass es gerade die Schwächung des Immunsystems der Bienen durch diese PSM-Nervengifte ist, welche diese in einer Weise anfällig für die Varroa-Milbe machen, wie wir es noch nie kannten, wird unterschlagen. Auch der Umgang mit dem Bienensterben am Oberrhein im April und Mai 2008, bei dem Millionen von Bienen durch das den Wirkstoff Clothianidin enthaltende Saatgutbeizmittel Poncho der Firma Bayer Crop Science komplett ausgelöscht wurden, ist bezeichnend. In der Öffentlichkeit wird dieser Fall so dargestellt, dass die Schäden ausschließlich durch eine falsche Behandlung der Maissaat verursacht worden seien (zu wenig Haftmittel, um einen Abrieb des Gifts von der Maissaat zu verhindern, Benutzung pneumatischer Sämaschinen, die zu einer Verdriftung dergestalt PSM führten). Das Gift selbst - also der Wirkstoff Clothianidin im Saatgutbehandlungsmittel Poncho - wird von Behördenvertretern, wie zum Beispiel den Beamten im BVL als unschädlich dargestellt.

Selbstverständlich bestreitet die Imkerschaft nicht, dass das verheerende Ausmaß der Bienenschäden (also das komplette Auslöschen zehntausender von Bienenvölkern) im Fall Oberrhein mit der falschen Verarbeitungsmethode zu tun hatte. Europaweit berichten jedoch Imker bereits seit Jahren von Bienenschäden auch bei ordnungsgemäß applizierten Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide wie Poncho. Dass es auch bei einer ordnungsgemäß applizierten Beizung zu Kontakt von Bienen mit Neonicotinoiden kommt, bestätigte sogar ein Mit-arbeiter der Firma Bayer selbst. Diese von den deutschen Behörden ignorierten Risiken werden weltweit durch Studien unabhängiger Wissenschaftler bestätigt. So zeigten bereits seit 2003 Studien aus Italien, Frankreich und den USA, dass auch kontinuierliche Dosen im subletalen Bereich, die durch ganz normale - also vorschriftsmäßige - Applizierung von Neonicotinoiden entstehen, zu einer Grundbelastung der Bienen führen, die sie schwächen und zum Beispiel anfälliger für Krankheiten oder Parasitenbefall machen. Verstärkt wird diese Giftwirkung durch deren lange Halbwertszeit, da Neonicotinoide erst nach fünf Jahren abgebaut sind, sich also im Boden anreichern und dann wieder von den Bienen aufgenommen werden.

Große Teile der deutschen Imkerschaft fordern daher seit langem ein Verbot von Neonicotinoiden zur Saatgutbehandlung, also Produkten wie Poncho (Wirkstoff Clothianidin), Antarc (Wirkstoffe: beta-Cyfluthrin, Imidacloprid), Chinook (Wirkstoffe: beta- Cyfluthrin, Imidacloprid), Cruiser 350 FS (Wirkstoff: Thiamethoxam), Cruiser OSR (Wirkstoffe: Fludioxonil, Metalaxyl-M, Thiamethoxam), Elado (Wirkstoffe: Clothianidin, beta-Cyfluthrin), Faibel (Wirkstoff: Methiocarb, Imidacloprid) oder Mesurol flüssig (Wirkstoff: Methiocarb). Das für die Kontrolle von PSM zuständige Julius Kühn Institut ignoriert all diese Studien international renommierter Stellen und behauptet nach wie vor, der Einsatz von Neonicotinoiden bei der Saatgutbeizung sei ungefährlich.
Politiker sowie Vertreter von Behörden und Industrie behaupten außerdem, solche Verbote seien rechtlich nicht möglich und begnügen sich mit Scheinverboten wie zum Beispiel der vorübergehenden Aussetzung der Zulassung für die Beizmittel Antarc, Chinook, Cruiser OSR und Elado mit den bienengefährdenden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, beta- Cyfluthrin und Thiametoxam für die Anwendung bei Raps - einer sehr wichtigen Bienentracht - nach den Vorfällen am Oberrhein im Jahr 2008. Was die Öffentlichkeit allerdings nicht erfährt, ist die zeitliche Dimensionierung dieser „Verbote“: Sie wurden erst erlassen, als die betroffenen PSM bereits im Boden waren und wurden rechtzeitig für die neue Aussaat wieder aufgehoben. Lediglich das Verbot von Neonicotinoiden für Maissaatgut wird derzeit vom BVL noch aufrechterhalten, wobei das BVL aber bereits die Möglichkeit einer Aufhebung andeutete.

Der Blick in andere Staaten zeigt, dass durchgreifende Verbote sehr wohl möglich sind. Clothianidin ist in Frankreich, Kanada sowie dem Bundesstaat New York komplett verboten. Die italienische Regierung hat kürzlich ein sofortiges Anwendungsverbot für die Saatgutbehandlungsmittel Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil verhängt und auch in Slowenien sind viele dieser Substanzen inzwischen verboten. Dass es hierdurch zu Ernteschäden kommt, ist Propaganda der Chemiekonzerne, da Schädlinge mit Hilfe von Fruchtfolgemethoden genauso gut bekämpft werden können. In Frankreich zum Beispiel ist Clothianidin bereits seit 1999 (Sonnenblumen) bzw. 2003 (Mais) dauerhaft verboten worden. Und dennoch ist die Maisernte Frankreichs über 50 % höher als in Deutschland.
Da wir hoffen, dass Sie als neue Landwirtschaftsministerin einem verantwortungsvollen Umgang mit PSM aufgeschlossener sind als Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger, haben wir uns zu den Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot von PSM mit Neonicotinoiden von einem Umweltrechtsexperten beraten lassen.

Danach sehen die einzelnen Regelungen des deutschen und europäischen Pflanzenschutzrechts nicht nur eine Handlungsermächtigung, sondern in verfassungskonformer Anwendung des Staatsziels Umweltschutz (Art. 20a GG) und der Verpflichtung des Staates zum Schutz des Eigentums von Imkern (Art. 14 GG) eine Handlungsverpflichtung vor. Dieser Verpflichtung ist der Bund in Bezug auf die Saatgutbehandlung durch Neonicotinoide bisher nicht nach gekommen.
So wurde die Zulassung für die Produkte Antarc, Chinook, Cruiser OSR und Elado mit den bienengefährdenden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, beta-Cyfluthrin und Thiametoxam für die Anwendung bei Raps nur nach § 16a Abs. 5 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vorübergehend ausgesetzt, bezeichnenderweise auch noch für einen Zeitraum, in dem bereits das gesamte Material im Boden war. Rechtzeitig für die Behandlung der neuen Rapssaat wurde die Zulassung wieder in Kraft gesetzt. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die ganze Aktion lediglich „show“ war, um medienwirksam Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Eine lediglich vorübergehende Aussetzung nach § 16a Abs. 5 PflSchG bei Wirkstoffen, bei denen internationale Studien inzwischen erhebliche Sicherheitsbedenken nicht nur für Bienen und Umwelt, sondern aufgrund ihrer akut giftigen, krebserregenden fortpflanzungsschädigenden, nervengiftigen oder hormonell wirksamen Charakters auch Schäden für die menschliche Gesundheit nicht ausschließen können, ist mit den staatlichen Verpflichtungen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht vereinbar. Vielmehr hätte das BVL die Zulassung für diese Substanzen nach § 16a Abs. 1 PflSchG dauerhaft widerrufen müssen, da die eigentlichen Gefahren nicht von der Art der Anwendung (pneumatische Sägeräte etc.), sondern von der Substanz selbst ausgehen.

Auch die Maßnahmen in Bezug auf Beizmittel für Mais (Poncho, Clothianidin) sind unzureichend, da ebenfalls lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Zulassung angeordnet wurde. Auch hier wäre ein endgültiger Widerruf nach § 16a Abs. 1 PflSchG die einzig recht- lich korrekte Maßnahme gewesen.
Selbst wenn das BVL sich aber aufgrund der großen Bedeutung des Blockbusters Poncho für das Produktportfolio der Firma Bayer nicht für einen kompletten Entzug der Zulassung entscheiden kann, wäre eine Einstufung von Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Neonicotinoid als „bienengefährlich“ im Sinne von § 1 Nr. 1 a Bienenschutzverordnung (BienSchV) möglich gewesen. Dies hätte zwar kein komplettes Anwendungsverbot, zumindest aber nach § 2 Abs. 1 BienSchV zur Folge, dass zumindest Mais, Raps oder Sonnenblumensamen damit nicht mehr gebeizt werden dürfen. Wie sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 2 Abs. 2 und 4 BienSchV ergibt, geht die Bienenschutzverordnung von der Verpflichtung zu einem umfassenden Schutz der Bienen aus. Es sollen gerade nicht nur Bienenschäden durch Spritzen von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte verhindert werden. Vielmehr soll jede Art von Belastung der Bienen durch den Einsatz von PSM verhindert werden. So heißt es zum Beipiel in § 2 Abs. 4 BienSchV:
Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so gehandhabt, aufbewahrt oder beseitigt werden, dass Bienen mit ihnen in Berührung kommen können.
Die Beizung von Saatgut mit Neonicotinoiden wie Poncho ist in vielerlei Hinsicht eine Handhabung von PSM, durch die Bienen mit bienengefährlichen PSM in Verbindung kommen, da die PSM durch die Beizung in die Pflanze aufgenommen werden, im Boden angereichert werden und durch Verdriftung ebenfalls in Kontakt mit Bienen kommen. Trotzdem stuft das BVL bis heute nur das Aufspritzen von Neonicotinoiden, nicht aber die Verwendung dieses Wirkstoffes im Rahmen der Saatgutbehandlung als „bienengefährlich“ ein. Diese Behandlungsmethode firmiert unter der Einstufung B3 („Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.)“ und darf damit weiterhin wie bisher angewendet werden.

Selbst wenn dem BVL auch diese Maßnahme angesichts der Bedeutung des Produkts Poncho für die Firma Bayer zu „heikel“ gewesen wäre, hätte mindestens eine Auflage dergestalt erlassen werden müssen, dass mit Neonicotinoiden gebeiztes Saatgut jedenfalls nicht im Mindestflugradius von Bienenvölkern, also weniger als 3 km von Bienenvölkern entfernt, ausgesät werden darf. Eine solche Regelung hat Frankreich schon lange erlassen und wäre auch nach deutschem Recht möglich. So sieht § 7 Abs. 1 Nr. 1 PflSchG eine solche Beschränkung ausdrücklich vor. Die Bundesregierung könnte dies jederzeit umsetzen, indem sie die auf der Basis von § 7 Abs. 1 Nr. 1 PflSchG erlassene Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) ändert. Sie bräuchte nur entweder ein eingeschränktes Anwendungsverbot nach § 2 PflSchAnwV oder eine Anwendungsbeschränkung nach § 3 PflSchAnwV in Bezug auf den Einsatz von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut verhängen.

Sollte das BVL auch hiervon keinen Gebrauch machen, weisen der D.I.B. und der DBIB bereits jetzt auf eine Besonderheit des Pflanzenschutzgesetzes hin: Im Gegensatz zu fast allen anderen umweltrechlichen Regelungen, bei denen die Landesbehörden keine Verbotsbefugnisse haben, wenn der Bund als Zulassungsbehörde von Beschränkungen absieht, geben § 7 Abs. 5 und § 8 PflSchG den Landesbehörden ausdrücklich das Recht, auch gegen den Willen des BVL für den Bereich ihres Hoheitsgebiets solche Verbote zu erlassen. Der D.I.B. und der DBIB werden nichts unversucht lassen, diesen Schutz von den Ländern einzufordern.
Immer wieder ist von Politikern und Behördenvertretern zu hören, zwar gäbe es nach deutschem Recht „an sich“ solche Möglichkeiten. Allerdings seien diese aus europarechtlichen Gründen nicht möglich. Produkte mit Neonicotinoiden als Wirkstoff seien in der sogenannten „Positivliste“ des europäischen Pflanzenschutzrechts aufgeführt. Daher dürften Produkte wie Poncho der Firma Bayer CropScience, die Neonicotinoide enthalten, nicht verboten oder beschränkt werden.

Diese Aussage ist falsch. Zwar ist es richtig, dass ein Produkt, welches einen Wirkstoff enthält, der in der EU-Positivliste enthalten ist, nach der EG Pflanzenschutzrichtlinie 94/14/EG im Grundsatz in allen EU-Mitgliedstaaten zugelassen werden muss. Dies gilt aber eben nur im Grundsatz. In Ausnahmefällen, wenn sich herausstellt, dass ein bestimmter Wirkstoff eine Gefahr für Mensch und Umwelt oder eben auch für Bienen darstellt, dürfen nationale Behörden, wie das BVL, solche Produkte durchaus beschränken oder verbieten. Dieses Recht ist in Art. 11 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutzrichtlinie 94/14/EG ausdrücklich verankert. Dort heißt es wörtlich:
Hat ein Mitgliedstaat berechtigten Grund zu der Annahme, daß ein Pflanzenschutzmittel, das er nach Artikel 10 zugelassen hat oder zulassen muß, eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt, so kann er dessen Einsatz und/oder Verkauf in seinem Gebiet vorübergehend einschränken oder verbieten.

Bereits nach geltendem Recht kann also das Ihnen unterstellte BVL Produkte mit bienengefährlichen Wirkstoffen wie Poncho verbieten oder zumindest in ihrem Einsatz beschränken.

Darüber hinaus gibt es derzeit noch die Chance, das EU-Pflanzenschutzrecht so zu ändern, dass es deutschen Bemühungen zum Bienenschutz überhaupt nicht mehr im Wege steht. Zurzeit beraten die EU-Gremien über eine Reform der EU-Pflanzenschutzrichtlinie. Vor einigen Tagen erst beschloss das Europäische Parlament, dass in der EU überhaupt keine PSM mehr zugelassen werden sollen, die bienengefährlich sind. Wirkstoffe wie Neonicotinoide wären damit ein für alle Mal vom Tisch! Allerdings sprach sich der Ministerrat gegen ein Verbot bienengefährlicher PSM aus. Wir hoffen, dass Sie als neue deutsche Landwirtschaftsministerin hier eine andere Position vertreten werden. Ebenso hoffen wir, dass Sie sich gegen die geplante „zonierte Zulassung“ in der EU wenden werden. Nach diesem neuen System soll die EU in drei Zonen eingeteilt werden. Wird ein PSM in einem Mitgliedstaat einer Zone zugelassen, gilt dies automatisch dann auch in allen anderen Mitgliedstaaten dieser Zone. Diese neue Regelung stellt eine massive Entmachtung der Mitgliedstaaten auch in Sachen Bienenschutz dar, da sie auf diese Weise ihr bisher noch bestehendes Einspruchsrecht verlieren. Wir hoffen, dass Sie sich in den jetzt laufenden Abstimmungen im Ministerrat gegen diese Regelung aussprechen. Ansonsten werden wir zu gegebener Zeit öffentlich thematisieren müssen, dass die EU-Regelungen, die Ihnen auf deutscher Ebene einen effektiven Schutz vor PSM vereiteln, von Ihnen selbst stammen!

Als letzten Punkt möchte ich den Bereich der Agro-Gentechnik ansprechen. Sie werden sicher verstehen, dass die deutsche Imkerei nach den bitteren Erfahrungen in Sachen PSM der Agro-Gentechnik besonders kritisch gegenüber steht. Leider gibt es hierfür auch viele Gründe. Die EU-Zulassungsverfahren weisen erhebliche Defizite auf.

So muss die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bis heute keine eigenen Sicherheitstests für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) durchführen. Stattdessen dürfen die Agro-Konzerne ihre eigenen Tests machen und diese dann bei der EFSA einreichen. Auch hier also wieder eine Selbstkontrolle der Industrie. Hinzu kommt auch bei der EFSA eine extreme Verflechtung mit Konzerninteressen: Viele Mitarbeiter dort verdanken ihre jetzige berufliche Position der Loyalität zu Konzernen wie Bayer, Monsanto, BASF, Syngenta etc. So ist es nicht verwunderlich, dass die EFSA ein GVO-Produkt nach dem anderen „durchwinkt“. Dies geschieht außerdem noch unter offenem Rechtsbruch: Obwohl das europäische Gentechnikrecht (RL 2001/18/EG sowie VO 1829/2003/EG) und das europäische Lebensmittelrecht (Lebensmittelgrundverordnung 178/2002/EG) unmissverständlich Langzeittests vorschreiben, werden diese nicht durchgeführt.
Die EFSA ignoriert in ihrer industriefreundlichen Haltung inzwischen hunderte von weltweiten Studien renommierter Wissenschaftler, die teilweise erhebliche Gefahren für Mensch, Tier und Ökosystem sehen. Erst vor ein paar Tagen hat eine im Auftrag des Gesundheits-ministeriums von Wien erstellte Langzeitstudie signifikante Fruchtbarkeitsstörungen bei Mäusen festgestellt, die mit gentechnisch verändertem Mais gefüttert wurden. Ihr Vorgänger Horst Seehofer hat im April 2007 selbst eingeräumt, dass von gentechnisch verändertem Mais Gefahren für Nichtzielorganismen ausgehen. Besonders brisant ist eine Studie der Universität Halle-Jena, die in den Jahren 2001 bis 2004 zu den Auswirkungen gentechnisch veränderten Bt-Maispollens auf Honigbienen durchgeführt wurde. Diese Studie ergab gleich im ersten Durchgang einen signifikant höheren Parasitenbefall bei den mit Bt-Gift gefütterten Bienen. Es hatte sich also genau das bestätigt, was unabhängige Wissenschafter seit Jahren sagen: Der gentechnisch veränderte Mais schwächt das Immunsystem der Bienen so stark, dass sie dem Parasitenbefall nicht mehr standhalten können.

Was aber geschah mit der Bienenstudie? Sie wurde abgebrochen. Offenbar wollte man es so genau doch nicht wissen. Stattdessen manipulierte man den Versuch in einer Weise, durch die keine seriösen Aussagen mehr möglich waren: man verabreichte den Bienen Antibiotika, um es gar nicht erst zu einem Parasitenbefall, für den die Bienen durch das Bt-Toxin so anfällig werden, kommen zu lassen. Diese ungeheuerliche Manipulation raubte vielen Imkern den letzten Rest an Vertrauen in eine unabhängige Risikoforschung.

Auch die Reaktion von Politik und BVL auf die nicht mehr zu leugnenden Sicherheitsbedenken sind bezeichnend. Ihr Vorgänger Horst Seehofer verhängte publikumswirksam, aber nach bekanntem Muster, ein sogenanntes Vermarktungsverbot für MON810 Mais: Es wurde im Mai 2007 verhängt, nachdem alle MON810 Chargen verkauft waren und im Dezember 2007, rechtzeitig zum Verkauf des MON810 Saatguts für das Jahr 2008, wieder aufgehoben: In der Realität wirkte sich dieser „Phantomerlass“ also auf die Geschäfte der Firma Monsanto überhaupt nicht aus.
Fairerweise möchten wir hinzufügen, dass die grüne Amtsvorgängerin Künast, die sich in der Öffentlichkeit so gerne als Kämpferin gegen die Agro-Gentechnik darstellt, nicht weniger doppelbödig handelte. Kaum einer weiß, dass es Frau Künast war, welche im Jahr 2002 - gegen den Widerstand vieler EU-Staaten - grünes Licht für die Maissorte MON863 gab, der dann schließlich vom deutschen BVL, welches Frau Künast unterstellt war, zugelassen wurde. Gleiches gilt für die Maissorte MON810: Die in der Öffentlichkeit von den Grünen als Heldentat verkaufte Verweigerung der Sortenzulassung verhinderte keinen einzigen Anbau von MON810-Pflanzen, da die Ministerin den Anbau von 25 Tonnen MON810 aufgrund bereits erteilter Vorvertriebsgenehmigungen unangetastet ließ. Was die Ministerin nicht wagte, war der Erlass eines generellen Vermarktungsverbotes für MON810, obwohl sie wusste, dass dies auf Grund der Schutzklausel des Art. 23 Freisetzungsrichtlinie möglich war und viele andere EU-Staaten dies bereits praktizierten.

Wir würden uns freuen und würden dies in der Öffentlichkeit gebührend erwähnen, wenn Sie als Ministerin hier ehrlicher als Ihre Vorgängerin und Vorgänger handeln und weisen Sie noch einmal darauf hin, dass ein Verbot von MON810 wie auch MON863 rechtlich unproblematisch möglich ist. Nahezu alle EU-Staaten um uns herum haben inzwischen den Anbau von MON810 verboten. Da Art. 23 Freisetzungsrichtlinie dies bei Aufkommen neuer Sicherheitsbedenken zulässt, hat die EU-Kommission gegen diese Verbote bisher nichts unternommen, auch wenn dies von interessierter Seite immer gerne anders dargestellt wird. Die Rechtsgrundlage im deutschen Recht für ein Verbot findet sich in § 20 Abs. 2 Gentechnikgesetz. Da Sie vermutlich aus dem BVL anlässlich der Klage von Imkern gegen die Wiederzulassung von MON810 eine andere (extrem industriefreundliche) Rechtsauffassung hören, sind wir gerne bereit, Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten noch einmal zu erklären. Auch der vor Ihrem Vorgänger Horst Seehofer immer gebrachte Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu einem Fall in Oberösterreich ist falsch, da es hier um eine völlig andere Konstellation geht. Das MON810-Anbauverbot in Oberösterreich wurde bis heute von der EU-Kommission nicht einmal beanstandet, geschweige denn ein Verfahren deshalb eingeleitet.

Lassen Sie uns noch einen letzten Punkt ansprechen. Dieser betrifft keine Sicherheitsfragen, sondern die Existenzbedrohung von Imkern, die ihre Völker in der Nähe von Freisetzungsversuchen (also nicht von Feldern mit zugelassenen MON810-Pflanzen) mit gentechnisch verändertem Mais haben. Bienen sammeln Pollen aus solchen Feldern und tragen diesen Pollen in den Honig ein. Da Material aus Freisetzungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 1 GenTG, Teil B Freisetzungsrichtlinie nicht verkehrsfähig ist, muss Honig, der mit Pollen aus solchen Versuchen kontaminiert ist, vernichtet werden. Dies schreibt das EURecht in Art. 6 Abs. 9 Freisetzungsrichtlinie und auch § 26 Abs. 5 Satz 1 GenTG zwingend vor und wird auch von deutschen Behörden so gesehen, wie eine Anfrage von uns bei den bayerischen Lebensmittelbehörden ergab. Für Imker bedeutet dies die sichere Existenzvernichtung, wenn ihre Bienenvölker in der Nähe solcher Versuche stehen. Aus diesen Gründen klagt derzeit ein Imker aus Kitzingen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen einen Freisetzungsversuch der Firma Pioneer (Rechtssache Gubesch ./. Deutschland, Az 2 A 110/08). Es wäre schön, wenn Sie als Ministerin diesen Rechtsstreit beenden könnten, indem Sie von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und verfügen, dass im Mindestflugradius von Bienen, also unter 3 km Entfernung von Bienenständen zumindest keine Freisetzungen durchgeführt werden dürfen. Freisetzungsversuche blieben dadurch weiterhin möglich. Es müsste lediglich ein Mindestmaß an Rücksicht gegenüber Imkern genommen werden.

Sie können sicher sein, dass wir jeden Schritt von Ihnen in Richtung verantwortungsbewussterer Agrarpolitik in der Öffentlichkeit mit großem Applaus begleiten werden. Wir würden uns auch freuen, bald einen Termin für eine persönliche Darstellung der Situation zu erhalten. Der zugesagte Termin am 12.11.08 von Ihrem Vorgänger, Herrn Seehofer, konnte wegen des Wechsels nach Bayern leider nicht mehr verwirklicht werden.

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, wir bitte um eine Antwort bis spätestens Ende November 2008. Wir werden diesen Brief und ggfs. Ihre Antwort im Hinblick auf das große Interesse der Imkerschaft als „Offenen Brief“ ansehen und ihn auf die Homepage der Verbände setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Maske Präsident Deutscher Imker Bund D.I.B.
Manfred Hederer Präsident Deutscher Berufsimkerbund DBIB

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IG Farben

CBG Redaktion

Presse Information vom 14. November 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Aktion am BAYER-Werk Leverkusen: „Verantwortung der IG Farben für Krieg und Nazi-Verbrechen“

Rallye „Verbrechen der Wirtschaft“ / Verlegung von Gedenkplatte untersagt

wann: heute, 14. November, 16 Uhr
wo: Tor 1 des BAYER-Chemieparks Leverkusen (Bundesstraße 8)

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt die heutige Gedenkveranstaltung in Leverkusen, die an die Verantwortung der IG Farben für Krieg und Nazi-Verbrechen erinnert. Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG: „Die IG Farben ist in die Verbrechen der Nazis verstrickt wie kein anderes Unternehmen in Deutschland. Der BAYER-Konzern als wichtiger Teil der IG Farben trägt hierfür bis heute Verantwortung. Wir kritisieren daher das Verbot der Stadt Leverkusen, vor dem BAYER-Werk einen Gedenkstein zu verlegen“. Die Kulturvereinigung Leverkusen und der VVN-Bund der Antifaschisten NRW, die zu der heutigen Gedenkveranstaltung aufrufen, hatten vor dem Tor 1 des „Chemie-Parks“ Leverkusen eine Erinnungsplatte verlegen wollen, die an die Täter und an die Verbrechen der IG Farben erinnert. Dies wurde von der Stadt jedoch untersagt.

Die IG Farben, der Zusammenschluss von BASF, BAYER, HOECHST und einiger kleinerer Chemiefirmen, steht für die enge Verflechtung zwischen der deutschen Wirtschaft und dem nationalsozialistischen Terror-Regime. Die Firma unterhielt in Auschwitz-Monowitz ein eigenes Konzentrationslager, in dem über 30.000 Menschen vernichtet wurden. Die IG Farben-Tochter Degesch lieferte das Zyklon B für die Gaskammern. Die von der deutschen Chemie-Industrie gelieferten Rohstoffe – Kautschuk, Munition, Treibstoffe - schafften den Nazis überhaupt erst die Möglichkeit, einen internationalen Krieg loszubrechen.

In diesem Jahr jährt sich zum siebzigsten Mal die Reichspogromnacht, in der auch in Leverkusen der Nazi-Terror gegen jüdische Mitbürger einen neuen Höhepunkt erreichte. Zugleich war sie der Auftakt zur systematischen Vernichtung von jüdischen Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Reich und im von der Wehrmacht besetzten Europa.

Seit Jahren führen antifaschistische Gruppen aus Leverkusen und die Stadt am Platz der ehemaligen Synagoge würdige Gedenkveranstaltungen durch. Dabei wurde aber seitens der Stadt bisher nur ansatzweise auf die Rolle von Förderern und Nutznießern des Faschismus hingewiesen. Dies wäre aber gerade auch in Leverkusen notwendig, war doch der größte Betrieb am Ort, die „Farbenfabrik vorm. Friedr. Bayer & Co.“ nach der Gründung der IG Farben eines der Hauptwerke des Chemiegiganten geworden.

Als Redner treten auf Ulrich Sander von der VVN NRW sowie ein Vertreter des Auschwitz-Komitees. Zuvor legt die Kulturvereinigung Leverkusen e.V. an dem Gedenkstein für die Opfer des Faschismus und an den Gräbern der Zwangsarbeiter auf dem Friedhof Manforter Straße in Leverkusen Blumengebinde nieder.

Die Kundgebung ist Teil der Rallye „Verbrechen der Wirtschaft“, die daran erinnern will, dass zahlreiche Vertreter des Großkapitals im höchsten Maße schuldig wurden. Von ihrem Profit, den sie aus Krieg und Leid der Menschen zogen, haben sie kaum etwas in Form von Entschädigung – und das auch erst Jahrzehnte später und auf öffentlichen Druck hin - an die Opfer zurückgezahlt.