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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Gaucho] Global 2000

CBG Redaktion

Presse-Information vom 23.7.2006
GLOBAL 2000 (Friends of the Earth Austria)

Bienenschädigendes-Pestizid darf nicht länger legal bleiben!

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat das Pflanzenschutz-Gift Imidacloprid bei einer Bodenuntersuchung eines Maisfeldes in der Steiermark im Bezirk Deutschlandsberg nachgewiesen. „Es ist ein Skandal, dass Imidacloprid in Österreich immer noch eingesetzt wird - und noch dazu legal! Imidacloprid wirkt nachweislich als Nervengift auf Honigbienen“, warnt Lisa Kernegger, Pestizid-Expertin von GLOBAL 2000. „Schon seit zwei Jahren ist Imidacloprid in Frankreich im Maisanbau verboten.“ GLOBAL 2000 kritisiert scharf, dass sich Landwirtschaftsminister Josef Pröll weigert, die Anwendung von Imidacloprid endlich auch in Österreich zu verbieten. Damit nicht genug, Imidacloprid wird sogar im Rahmen des geförderten Umweltprogramms ÖPUL, das wörtlich für Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft steht, legal eingesetzt.

Eine in Österreich durchgeführte Studie kam bereits 2002 zu einem alarmierenden Ergebnis. Es wurde eine Reduktion der Brutaufzucht unmittelbar nach der Anwanderung des Bienenvolkes an die mit Imidacloprid gebeizten Rapsfelder beobachtet. Das hatte eine Schwächung des gesamten Bienenvolkes zur Folge. Seit einigen Jahren steht Imidacloprid im Verdacht für das Sterben von 90 Millionen Bienen in Frankreich innerhalb von 10 Jahren verantwortlich zu sein. Eine vom französischen Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie kam 2003 zu dem Ergebnis, dass Imidacloprid für das weiträumige Bienensterben mitverantwortlich ist. Daraufhin erließ Frankreich 2004 ein Verbot für Imidacloprid im Maisanbau. Dieses Verbot wurde im April dieses Jahres trotz heftiger Proteste der Erzeugerfirma Bayer erneuert. Mit einem Umsatz von über 500 Millionen Euro jährlich gehört der Wirkstoff zu den wichtigsten Bayer-Produkten (z.B. Gaucho).

GLOBAL 2000 fordert nun für Österreich dringend das Verbot aller Pestizide, die das Gift Imidacloprid enthalten. „Bienen leisten einen unschätzbaren Beitrag zu Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen. Dies darf nicht durch einzelne chemische Wirkstoffe gefährdet werden“, warnt Kernegger „Zudem besteht große Gefahr der vermehrten Verwendung von Imidacloprid durch die Zunahme des Rapsanbaus für die Biodiesel-Produktion. Davor warnen wir eindringlich. Zukünftige Probleme sind sonst vorprogrammiert. Österreich muss jetzt dem Beispiel Frankreich folgen und dieses für Bienen so gefährliche Pestizid Imidacloprid verbieten“, so Kernegger abschließend.

[WWF Thailand] Offener Brief

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
18. Juli 2006

An den WWF Deutschland
Rebstöcker Straße 55
60326 Frankfurt

„Kooperation mit BAYER beenden!“

Liebe Freundinnen und Freunde,

in einem Offenen Brief haben wir in der vorletzten Woche ein Ende der Zusammenarbeit des WWF Thailand mit dem BAYER-Konzern gefordert. Anlass für unseren Brief ist ein ausführlicher Artikel auf der website von BAYER, in dem die Arbeit der thailändischen WWF-Mitarbeiterin Tatirose Vijitpan beschrieben wird (siehe: Für die Umwelt unterwegs). Unserer Meinung nach ermöglicht diese Kooperation dem Unternehmen, sich ein grünes Deckmäntelchen überzuziehen und dadurch Berichte über gefährliche Produkte und Schadstoff-Emissionen in den Hintergrund zu drängen.

Wörtlich heißt es in unserem Schreiben an den WWF Thailand: „BAYER sponsort über 300 Umwelt- und Sozial-Projekte in aller Welt. Einige dieser Projekte mögen sinnvoll sein, andere nicht. All diesen Kooperationen aber ist gemeinsam, dass sie nicht ihrer selbst willen gestartet wurden. Sie dienen einzig und allein der Verbesserung des Images von BAYER und sind als reine Werbemaßnahmen zu betrachten. BAYER sucht solche Projekte gezielt in Bereichen aus, in denen der Konzern in der Kritik steht, um der Kritik von Umweltorganisationen und Medien zu begegnen. Gleichzeitig bekämpft das Unternehmen über seine Lobbyisten jegliche Art von Umweltgesetzgebung – vom Kyoto-Protokoll oder schärferen Pestizid-Grenzwerten bis hin zur EU-Chemikaliengesetzgebung REACH.“

Wir erinnern auch daran, dass BAYER im thailändischen Map Ta Phut eine der größten asiatischen Produktionsanlagen für Bisphenol A (BPA) unterhält. Wie der WWF in seiner Studie „Bisphenol A – a known endocrine disruptor“ hervorgehoben hat, ist die Verwendung von BPA in Alltagsprodukten wie Babyflaschen, Konservendosen oder Verpackungen nicht verantwortbar, da schon niedrigste BPA-Belastungen das menschliche Hormonsystem schädigen können. Trotzdem verharmlost BAYER als größter deutscher Hersteller die Risiken und verhindert durch politische Einflussnahme ein Verbot risikoreicher Anwendungen. Unserer Meinung nach würde ein Verbot aller Anwendungen von Bisphenol A in Produkten des täglichen Lebens mehr bringen als alle Umwelt-Projekte von BAYER zusammen.

In unserem Schreiben sprechen wir auch die Risiken der von BAYER hergestellten Pestizide an. Gemeinsam mit dem WWF Deutschland hatten wir vor vier Jahren einen Verkaufs-Stopp für alle Pestizide der Gefahrenklasse I gefordert. Dem ist BAYER als weltweit größter Hersteller von Agrochemikalien bis heute nicht nachgekommen.

Leider erhielten wir vom WWF Thailand bislang keine Antwort. Da es sich bei BAYER um ein deutsches Unternehmen handelt, möchten wir Euch daher bitten, bei Eurer Schwester-Organisation auf eine Offenlegung der Absprachen mit BAYER sowie ein Ende der Zusammenarbeit zu drängen. Über eine Antwort würden wir uns freuen.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren,

Philipp Mimkes
Axel Köhler-Schnura

Die Antwort des WWF Thailand:

weitere Infos:
Der Offene Brief an den WWF Thailand im Wortlaut
Der Artikel auf der homepage von Bayer

Pharma-Preise

CBG Redaktion

20 Minuten (Schweiz), 28. Juni 2006

Viagra & Co.: Laut Weko viel zu teuer

Die Wettbewerbskommission (Weko) untersucht die Preisempfehlungen Potenzmittel. Sie vermutet Preisabsprachen zwischen den Herstellern.

Die drei Mittel der Pharmakonzerne Pfizer, Bayer und Eli Lilly gegen Erektionsstörungen sind nicht kassenpflichtig. Damit bestehen für sie keine gesetzlich festgeschriebenen Höchstpreise. Trotzdem geben ihre Hersteller Empfehlungen für die Publikumspreise ab.

Solche Preisempfehlungen gibt es für insgesamt etwa 4000 nicht kassenpflichtige Mittel. Die Herstellerfirmen publizieren die Preisempfehlungen auf ihren Webseiten direkt oder auf den Datenbanken der e-mediat AG. Die Mehrheit der Apotheken hält sich an diese Empfehlungen, die Publikumspreise sind fast überall gleich hoch.

Das könnte eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verhinderung sein, schreibt die Weko am Dienstag. Dieser Verdacht bestehe nicht nur bei den drei Potenzmitteln, sondern beispielsweise auch bei einigen gängigen Schmerz- und Grippemitteln, sagte Weko- Vizedirektor Olivier Schaller auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Signalwirkung auf Hersteller und Handel
Da die Untersuchung von 4000 Mitteln die Möglichkeiten der Weko übersteigen würden, nehme die Kommission fürs erste die drei Mittel gegen die erektile Dysfunktion unter die Lupe.

Bestätige sich der Verdacht bei den drei Potenzmittel- Herstellern und bei den Verteilern, sei eine gewisse Signalwirkung auf die gesamte Branche zu erwarten, sagte Schaller.

Viagra, Levitra und Cialis seien gute Beispiele, fuhr er fort. Bei ihnen bestehe der Verdacht auf vertikale und horizontale Preisabsprachen. Zum einen sind gemäss Schaller die Preisempfehlungen der Hersteller für alle drei Mittel etwa gleich hoch: Verdacht auf horizontale Preisabsprache.

Sodann hielten sich die Apotheken, die Grossisten, selbstdispensierenden Ärzte und die Datenbank e-mediat AG an die Empfehlungen: Verdacht auf vertikale Absprache. Und eine grosse Mehrheit der Verteiler verlange die empfohlenen Preise, was wiederum den Verdacht auf eine horizontale Absprache aufkommen lasse. Quelle: SDA/ATS

t-online Wirtschaft, 28.6. 2006

Potenzpillen: Bayer-Konzern im Visier der Weko

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen die drei Pharmariesen Bayer (ISIN: DE0005752000), Pfizer (ISIN: US7170811035) und Eli Lilly & Co (ISIN: US5324571083) eröffnet. Die Preisempfehlungen der drei Unternehmen für ihre Medikamente Viagra, Levitra und Cialis gegen die erektile Dysfunktion würden von den Apotheken nicht nur weitgehend übernommen, sondern seien auch sehr ähnlich, teilte die Weko mit.

Weko: bislang ein zahnloser Tiger
Sollten die Wettbewerbshüter der Weko den drei Unternehmen Preisabsprachen nachweisen können, drohen Strafen von maximal 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes. Allerdings mit Ausnahmen, denn die rote Karte für Missbrauch gibt es bei den Eidgenossen erst seit einer Gesetzesänderung vom ersten April dieses Jahres. Vorher konnten Sanktionen erst im Wiederholungsfall verhängt werden, was für Unternehmen einem Freifahrtschein gleich kam. Und weil die Regelung neu ist, gilt noch eine einjährige Übergangsfrist. Ob die Betroffenen also überhaupt zur Kasse gebeten werden, ist fraglich.

Sanktionen innerhalb der EU härter
Im Übrigen können sich die drei Konzerne glücklich schätzen, dass die Untersuchung durch die Weko und nicht durch EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erfolgt. Die hatte zuletzt die deutschen Energieversorger E.ON Ruhrgas AG (DE000761440) und RWE AG (DE0007037129) sowie europäische Konkurrenten wie Gaz de France wegen des Verdachts auf Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung im Visier. Auch hier drohen Strafen von bis zu zehn Prozent - allerdings vom Gesamtumsatz, was sich für die Konzerne hier schnell auf Milliardensummen belaufen könnte.

Schon einmal 60 Millionen Kartellstrafe für Bayer
Für den Bayer-Konzern, der sich bei der Übernahme von Schering (ISIN: DE0007172009) gerade erst eine Schlacht mit dem Darmstädter Pharma-Konzern Merck lieferte, würde eine Verurteilung bereits die zweite Strafe in einem kurzem Zeitraum bedeuten. Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission eine Kartellstrafe wegen Preisabsprachen bei Gummichemikalien verhängt. Diese Zusatzstoffe verbessern die Elastizität, Festigkeit und Haltbarkeit von synthetischem Gummi und werden für die Herstellung von Reifen, Schläuchen, Riemen und Schuhen gebraucht.

Preisempfehlungen auch für andere Medikamente
Die aktuell betroffenen Medikamente Viagra, Levitra und Cialis gehören zu den Hors-Liste-Medikamenten: Medikamente, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden. Hier bestünden zwar keine staatlich oder gesetzlich vorgegebenen Höchstpreise, trotzdem machten die Hersteller Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Doch nicht nur für die drei genannten Medikamente sind die Preise für die Konsumenten fast überall gleich hoch. Die Vorabklärung des Sekretariats der Weko habe ergeben, dass eine große Mehrheit der Hersteller Preisempfehlungen für ihre rund 4000 nicht kassenpflichtigen Arzneimittel bekannt gibt.

Weitere Untersuchungen nicht ausgeschlossen
Die Preisempfehlungen würden zum Teil auf den Webseiten der Hersteller direkt oder auf Datenbanken der e-mediat AG publiziert. Dies könnte eine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darstellen, so die Weko. Von der Untersuchung der Weko sind auch die Apotheker, die selbst dispensierenden Ärzte, die Grossisten und die e-mediat AG betroffen. Die Weko behält sich vor, weitere Untersuchungen beim Vorliegen solcher Preisempfehlungen aufzunehmen.

Wettbewerbskommission Schweiz
Medienmitteilung, 27. Juni 2006

Wettbewerbskommission untersucht Preisempfehlungen bei drei Hors-Liste-Medikamenten

Für Medikamente, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden, bestehen keine staatlich/gesetzlich vorgegebenen Höchstpreise. Trotzdem machen die Herstellerinnen solcher Medikamente Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat daher am 26. Juni 2006 eine Untersuchung über die Preisbildung bei drei Hors-Liste-Medikamenten eröffnet.

Die Vorabklärung des Sekretariats der Weko hat ergeben, dass eine grosse Mehrheit der Herstellerinnen Preisempfehlungen für ihre nicht kassenpflichtigen Arzneimittel (ca. 4'000 sog. Hors-Liste-Medikamente) bekannt gibt. Die Preisempfehlungen werden zum Teil auf den Webseiten der Herstellerinnen direkt oder auf Datenbanken der e-mediat AG publiziert. Da eine grosse Mehrheit der Apotheker/innen diese Preisempfehlungen einhält, sind die Preise für die Konsumenten fast überall gleich hoch. Dies könnte eine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darstellen.

Da die Preisempfehlungen für drei Medikamente gegen die erektile Dysfunktion (Viagra, Levitra, Cialis) nicht nur weitgehend übernommen werden, sondern auch sehr ähnlich sind, wird die Untersuchung gegen die Herstellerinnen Pfizer AG, Bayer AG und Eli Lilly SA eröffnet. Von der Untersuchung betroffen sind auch die Apotheker/innen, die selbstdispensierenden Ärzt/innen, die Grossistinnen und die e-mediat AG. Die Eröffnung von weiteren Untersuchungen beim Vorliegen solcher Preisempfehlungen bleibt vorbehalten.

27. Juni 2006, Neue Zürcher Zeitung Online

Pfizer, Bayer, Eli Lilly: Potenzmittel-Preise im Visier

Untersuchung gegen Hersteller, Apotheker und Ärzte

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung über die Preisbildung von drei Potenzmitteln eingeleitet, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden.

Die Untersuchung richtet sich gegen die Hersteller der drei Medikamente gegen erektile Dysfunktion Viagra, Levitra und Cialis. Dabei handelt es sich um die Pfizer AG, die Bayer AG und die Eli Lilly SA, wie die Weko am Dienstag in Bern mitteilte. Von der Untersuchung betroffen seien auch die Apotheker, die selbstdispensierenden Ärzte sowie die Grossisten und die E-mediat AG.

Für die sogenannten Hors-Liste-Medikamente bestünden zwar keine staatlich vorgegebenen Höchstpreise, schreibt die Weko. Trotzdem machten die Hersteller solcher Medikamente Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Vorabklärungen des Weko-Sekretariats hätten ergeben, dass eine grosse Mehrheit der Hersteller Preisempfehlungen für ihre nicht kassenpflichtigen Arzneimittel bekannt gebe.

Die Preisempfehlungen würden zum Teil auf den Webseiten der Herstellerinnen direkt oder auf Datenbanken der E-mediat AG publiziert. Da eine grosse Mehrheit der Apotheken sich an diese Preisempfehlungen halte, seien die Preise für die Konsumenten fast überall gleich hoch. Dies könne eine erhebliche Beeinträchtigung beziehungsweise Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darstellen.

[Brief an EU] Bienensterben

CBG Redaktion

EU Kommission
Generaldirektion SANCO
Director General Robert Madelin

Bienensterben in Süddeutschland

Sehr geehrter Herr Madelin,
in Baden-Württemberg und Bayern kam es im April/Mai 2008 nach der Aussaat von Clothianidin-behandeltem Mais zu einem großflächigen Bienensterben. Mindestens 700 Imker verloren ihre Bestände ganz oder teilweise, insgesamt rund 11.500 Völker. Der Bestand wildlebender Insekten ging ebenfalls stark zurück. Das Insektizid Clothianidin (Produktnamen: Elado, Poncho) wird von der Firma Bayer CropScience hergestellt. Der Wirkstoff wird vor allem im Mais- und Rapsanbau verwendet.
Nach Aussage des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut, JKI) ist „eindeutig davon auszugehen, dass Clothianidin hauptsächlich für den Tod der Bienen vor allem in Teilen Baden-Württembergs verantwortlich ist“. Das JKI untersuchte 66 tote Bienen und wies in 65 Fällen den Wirkstoff Clothianidin nach. In den 14 Bienenproben aus Bayer fand das JKI in sämtlichen Fällen Clothianidin. Die Bienenschäden können laut JKI „nicht mit dem Auftreten von Bienenkrankheiten erklärt werden“.
Durch das großflächige Bienensterben wurde die von Bayer-Vertretern stets vorgebrachte Aussage, dass Beizmittel wie Clothianidin und Imidacloprid nicht direkt mit Bienen in Kontakt kämen, widerlegt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) reagierte und verbat am 16. Mai die Anwendung von acht Beizmitteln, darunter Imidacloprid und Clothianidin, mit sofortiger Wirkung.
Vertreter von Bayer versuchen, das Bienensterben als einmaligen Vorgang darzustellen, der auf einen fehlerhaften Abrieb der Wirkstoffe bei der Mais-Aussaat zurückzuführen sei. Dabei hatte Dr. Richard Schmuck von Bayer CropScience bei einem Expertengespräch des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums am 8. Mai eingeräumt, dass auch bei einer ordnungsgemäßen Aussaat mit einem Clothianidin-Abrieb zu rechnen sei.
Schon im Jahr 2003 hatte ein Untersuchungsbericht der französischen Regierung festgestellt: „Was die Behandlung von Mais-Saat mit Imidacloprid betrifft, so sind die Ergebnisse ebenso besorgniserregend wie bei Sonnenblumen. Der Verzehr von belasteten Pollen kann zu einer erhöhten Sterblichkeit von Pflegebienen führen, wodurch das anhaltende Bienensterben auch nach dem Verbot der Anwendung auf Sonnenblumen erklärt werden kann“. Imidacloprid und Clothianidin gehören zur Substanzklasse der Neonicotinoide und sind chemisch verwandt. Beide Wirkstoffe wurden in Frankreich im Mais-Anbau verboten bzw. erhielten keine Zulassung.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Clothianidin und Imidacloprid werden als „bienengefährlich“ eingestuft. Dennoch kam die EU im Zulassungsverfahren für Clothianidin zu dem Schluss, dass durch die Anwendung des Mittels keine Risiken für Bienen entstehen. Diese Aussage wurde spätestens durch das aktuelle Bienensterben widerlegt. Teilt die EU-Kommission die Meinung, dass die Zulassung für beide Wirkstoffe zurückgezogen werden muss?
2. Wurden die Ergebnisse des Untersuchungsberichts “Imidaclopride utilisé en enrobage de semences (Gaucho) et troubles des abeilles“ des Comité Scientifique et Technique (CST) bei der EU-Zulassung von Imidacloprid und Clothianidin berücksichtigt? Warum hat die EU nicht das französische Vorsorgeprinzip übernommen?
3. Aus Italien und Slowenien werden ebenfalls Bienensterben durch Clothianidin gemeldet, Slowenien hat die Verwendung des Wirkstoffs verboten. Gab es in den vergangenen fünf Jahren weitere Fälle von Bienensterben durch Neonicotinoide in EU-Mitgliedsländern?
4. Der Clothianidin-Umsatz betrug im vergangenen Jahr 237 Mio Euro, der von Imidacloprid über 500 Mio Euro. Der Hersteller will daher ein dauerhaftes Verbot unbedingt verhindern. In welcher Weise ist Bayer bei der EU vorstellig geworden?

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren
www.CBGnetwork.org
Tel 0211-333 911, Fax 0211-333 940

Beirat
Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald
Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen
Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern
Prof. Jürgen Junginger, Designer, Krefeld
Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen
Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin
Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin
Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln
Dorothee Sölle,Theologin, Hamburg (gest. 2003)

Sonntags TV

CBG Redaktion

11. Juni 2006, Sonntags TV, ZDF

Schule statt schuften

Initiativen gegen Kinderarbeit

250 Millionen Kinder weltweit arbeiten. Allein in Indien gehen nach Schätzungen von Unicef rund 80 Millionen Jungen und Mädchen nicht zur Schule, sondern schuften in Steinbrüchen oder auf dem Feld. Und das obwohl Kinderarbeit auch in Indien seit Jahren offiziell verboten ist.

In Indien arbeiteten früher viele der Kinder in der Bekleidungsindustrie, doch auf Druck internationaler Organisationen sind hier die Zahlen zurückgegangen. Nun arbeiten sie in Zulieferbetrieben, zum Beispiel in der Zucht von Baumwollsaatgut. Diese Herstellung ist sehr zeitaufwendig: Meist sind es junge Mädchen, die die hybriden Pflanzen von Hand bestäuben.

Kinder als billige Arbeitskräfte
„Ich bin 10 Jahre alt und arbeite von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends für 30 Rupees am Tag. Natürlich würde ich gerne zur Schule gehen, aber meine Eltern müssen Schulden zurückzahlen“, erzählt ein Mädchen. 30 Rupees am Tag, das sind gerade mal 60 Cent. Friedel Hütz-Adams kennt diese Zahlen. Er arbeitet seit Jahren für den entwicklungspolitischen Verein Südwind.

Kinderarbeit hat ihm zufolge mehrere Ursachen: „Das Problem ist sozial fundiert, es ist traditionsbedingt, es liegt zum Teil an der Diskriminierung von Bevölkerungsschichten und es liegt auch daran, dass Arbeitgeber lieber billige Kinder als teure Erwachsene einstellen. Die Familie hat dann die Wahl, entweder arbeitet das Kind oder es arbeitet niemand.“

Teure Importware
Häufig arbeiten die Kinder in Steinbrüchen und Kalköfen. Im indischen Madhya Pradesh etwa schleppen Kinder 12 Stunden am Tag Steine. Natürlich ist das nicht legal, doch die Kontrollen sind selten. Viele der Steinbrüche sind nicht registriert und werden illegal betrieben. Arbeitsschutz und das Verbot von Kinderarbeit sind hier Fremdworte. Zur Schule geht hier niemand, stattdessen verdienen diese Jungen oft das Familieneinkommen. Ihre Arbeitskraft ist billiger als die der Erwachsenen, also erhalten sie den Zuschlag.

Friedel Hütz-Adams weist darauf hin, dass in Deutschland mehr und mehr Steine aus Indien, unter anderem auch Granitblöcke und Grabsteine importiert würden. „Also auch eher hochwertige und teure Dinge, bei denen man erst mal denken würde: Da arbeiten keine Kinder mit. Wenn man aber vor Ort in die Minen reinschaut, stößt man auf verheerende Arbeitsbedingungen, große Umweltbelastungen und eben überall auf Kinder.“

Bildung verleiht Würde
Die 12-jährige Lakshmi musste noch vor kurzem wie viele andere Mädchen zwölf Stunden am Tag schuften. Jetzt kann sie die Schule besuchen und hat schon das ganze Alphabet gelernt. Zeit zum Spielen bleibt ihr sogar auch: „Ich spiele mit meinen Freundinnen, das ist ganz toll, das kannte ich vorher gar nicht. Da blieb ja gar keine Zeit übrig, aber jetzt haben wir Zeit für uns. Das ist wirklich toll. Ich bin froh, dass ich hier bin.“

Die Kampagne „Stopp Kinderarbeit - Schule ist der beste Arbeitsplatz“ hat die Deutsche Welthungerhilfe ein Bildungsprojekt ins Leben gerufen, um arbeitenden Kindern in Entwicklungsländern kostenlose staatliche Grundbildung zu ermöglichen. „Bildung macht den Menschen zum Bürger, versetzt ihn in die Lage, seine Rechte wahrzunehmen, selbst wenn am Ende nicht unbedingt ein Arbeitsplatz steht“, sagt Antje Paulsen von der Welthungerhilfe.

Wie viele andere Eltern war auch die Mutter von Lakshmi zunächst gegen den Schulbesuch ihrer Tochter, doch jetzt ist sie stolz auf sie. Im indischen Bundesstaat Andhra Pradesh gehen mittlerweile fast alle Kinder zur Schule.

mit Material von epd

Indien

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Mitteilung vom 8. Juni 2006

Kinderarbeit bei indischen Saatgut-Zulieferern: „BAYER muss Versprechen halten“

Rund 500 Kinder zwischen 8 und 14 Jahren arbeiteten im vergangenen Jahr bei indischen Saatgut-Zulieferern des BAYER-Konzerns. Die Kinder stehen bis zu 13 Stunden täglich auf den Feldern, verdienen weniger als 50 Cent am Tag und tragen wegen der hohen Pestizidbelastung oftmals Gesundheitsschäden davon. In wenigen Wochen beginnt die etwa sechsmonatige Pflanz-Saison.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der BAYER-Konzern muss in der nun startenden Pflanz-Saison sicherstellen, dass bei seinen Zulieferern keine Kinder mehr ausgebeutet werden. Alle ehemaligen Kinderarbeiter müssen auf Kosten des Unternehmens eine Schulbildung erhalten.“ Wegen der höheren Löhne, die an Erwachsene gezahlt werden, würden diese Maßnahmen in den betroffenen Regionen auch zu einer Verbesserung der sozialen Lage führen.

Nach internationalen Protesten hatte BAYER im vergangenen Jahr einen Aktionsplan gestartet, das Ziel der Eliminierung von Kinderarbeit bei seinen Zulieferern jedoch verfehlt. Die CBG fordert BAYER nun auf darzulegen, welche Konsequenzen aus den Fehlern des Vorjahres gezogen wurden. „BAYER hat zwar im Frühjahr 2005 unter dem zynischen Titel „Harvest of Happiness“ („glückliche Ernte“) eine breit angelegte Medienkampagne gestartet, jedoch erst im Juli die Zulieferer darauf hingewiesen, dass sie ohne Kinderarbeit produzieren sollten. Zu diesem Zeitpunkt waren aber die Arbeitsverträge bereits unterschrieben, die meisten Zulieferer konnten die Belegschaft nicht mehr austauschen“, so Mimkes weiter.

Die CBG hatte die Problematik vor drei Jahren in Deutschland öffentlich gemacht und eine Kampagne gestartet, der sich inzwischen zahlreiche Verbände angeschlossen haben. Gemeinsam mit dem Global March against Child Labour und Germanwatch reichte der Verein bei der OECD eine Beschwerde wegen Verletzung der Leitlinien für Multinationale Konzerne ein.

„Die im letzten Jahr erfolgte Reduzierung der Kinderarbeit bei Zulieferern von BAYER ist auf den Druck von Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland zurückzuführen“ erläutert Dr. Davuluri Venkateswarlu vom Glocal Research and Consultancy Service in Hyderabad. Dr. Venkatesvarlu, dessen Untersuchungen die Kampagne ins Rollen gebracht hatten, fordert weitere Aktionen am Stammsitz von BAYER. „Es war ganz eindeutig, dass die Firma nur aufgrund des Drucks von europäischen Gruppen zu Diskussionen mit uns bereit war“, so Venkatesvarlu. Der Arbeitswissenschaftler kennt die Zustände auf den Feldern aus persönlicher Betroffenheit: seine acht Geschwister arbeiteten als Kinder auf Baumwoll-Feldern, er allein erhielt eine Schulbildung.

Wie schon bei früheren Streitthemen bleibt der Konzern bei der Strategie, seine Kritiker in „gut“ und „böse“ aufzuteilen. Während große Verbände zu Gesprächen eingeladen werden, ließ das Unternehmen ein im Bundeswirtschaftsministerium geplantes Gespräch platzen. Grund für die Absage: die Teilnahme der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die angeblich „ideologisch motivierte Kampagnen“ gegen BAYER führe. Dabei hatten die Veröffentlichungen des Vereins die Kampagne in Deutschland überhaupt erst ins Rollen gebracht....

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnen-Seite

Die Kampagne wird von der Stiftung Menschenwürde + Arbeitswelt, der Stiftung Umverteilen und der Aktion Selbstbesteuerung unterstützt

Preisabsprachen

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Information vom 28. April 2006

Strafanzeige wegen Kartellbetrug:

Verantwortliche hinter Gitter!

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Werner Wenning, sowie den Aufsichtsrats-Chef Manfred Schneider gestellt. Der Verein wirft den Managern vor, die andauernde Beteiligung des Unternehmens an illegalen Preisabsprachen geduldet oder angeordnet zu haben.

BAYER war in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt worden. Allein im abgelaufenen Geschäftsjahr musste das Unternehmen 275 Millionen Euro zur Begleichung von Kartellstrafen zurückstellen.

„Bei diesen Kartell-Absprachen geht es um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Es ist undenkbar, dass Entscheidungen in dieser Größenordnung ohne Wissen des Vorstands getroffen werden. Der Vorstandsvorsitzende und sein Vorgänger müssen persönlich in Haftung genommen werden. Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden“, so Philipp Mimkes von der CBG.

Illegale Preisabsprachen ziehen sich wie ein roter Faden durch die 140jährige Firmengeschichte. Nach Einschätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren bleibt die Mehrzahl illegaler Preisabsprachen unentdeckt. „Die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler“, so Mimkes weiter. „Es ist nicht einzusehen, dass die Verantwortlichen für Millionen-Betrügereien nicht strafrechtlich belangt werden.“

Eberhard Reinecke, Anwalt der CBG, erläutert in der Strafanzeige: „Der große Umfang derartiger Kartellabsprachen und die Vorsorge in der Bilanzierung belegen ganz eindeutig, dass es sich hier nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um eine systematische Geschäftspolitik handelt. Der Vorstand der Bayer AG macht sich daher der Veruntreuung schuldig“. Für Reinecke ist es eine „gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges“, dass Kartell-Vergehen bislang nur mit Bußgeldern und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen geahndet werden.

Auf politischer Ebene gibt es neuerdings Bestrebungen, die Verantwortlichen in den Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes stuft private Klagen gegen Kartelle daher als „zentrales Mittel der Bekämpfung rechtswidriger Absprachen“ ein. Nach der Verhängung einer Kartellstrafe von 58 Mio Euro gegen BAYER kündigte Kroes an: „Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wird auf der heutigen Hauptversammlung des Konzerns die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat fordern. Weitere kritische Redebeiträge in der Versammlung befassen sich mit den negativen Auswirkungen der Schering-Übernahme für die Belegschaft, irreführenden Aussagen des BAYER-Vorstands zum Klimaschutz und dem Gentechnik-Engagement des Konzerns.

Lesen Sie hier die vollständige Strafanzeige,einen Artikel aus der Frankfurter Rundschau, und einen Artikel aus der taz

Einige der Kartelle, an denen BAYER in den vergangenen Jahren beteiligt war:

· Von 1996 bis 2001 sprach der Leverkusener Konzern mit den Konkurrenten Flexsys und Crompton die Preise für Kautschuk-Chemikalien ab. Die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld von 58,88 Mio Euro, in den USA zahlte BAYER zusätzlich 66 Mio Dollar;
· Im Herbst 2004 wurde BAYER in den USA zu einer Strafe von 33 Mio Dollar verurteilt. Zwischen 1998 und 2002 hatte sich der Konzern an einem Kartell für Polyole beteiligt;
· ebenfalls im Herbst 2004 wurde BAYER zu einer Strafe von 4,7 Mio Dollar verurteilt; hierbei ging es um Preisabsprachen beim Verkauf von Acrylonitril;
· im Oktober 2005 wurde Bayer in Portugal und Brasilien zu Kartellstrafen verurteilt. In beiden Fällen ging es um Pharmazeutika. Die Strafe in Portugal betrug rund 5 Mio Euro, die Laufzeit des Kartells dort war 2001-2004;
· in den USA hat BAYER über Jahre hinweg bei Lieferungen an die staatlichen Gesundheitsprogramme „Medicare“ und „Medicaid“ falsche Preise gemeldet. Dem Staat waren durch die Preismanipulationen jährliche Schäden von rund einer Milliarde Dollar entstanden. Den US-Behörden fielen geheime Firmen-Dokumente zu, in denen die Manipulationen als bewährte „Marketing-Instrumente“ beschrieben wurden. BAYER zahlte die Rekord-Strafe von 257 Mio Dollar;
· in Italien hat Bayer mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. Bayer und vier weitere Unternehmen wurden 2003 zu Strafen von insg. 30 Mio verurteilt. Das Kartell lief von 1996 bis 2001;
· 1997 wurde die damalige BAYER-Tochter Haarmann+Reimer zu 50 Mio Dollar Strafe verurteilt, hinzu kamen Klagen von geschädigten Firmen. H+R hatte von 1991 bis 1995 den Preis für Zitronensäure mit Konkurrenten abgestimmt;
· Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich BAYER an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Preise und Quoten der Kartell-Teilnehmer wurden vorab exakt abgestimmt.

28.06.2006, Dow Jones

EU-Kommission schraubt Strafen für Kartellsünder nach oben

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ist der Auffassung, dass es acht Jahre nach Annahme der ersten Leitlinien für Kartellstrafen an der Zeit sei, „die Anwendung dieser Regeln im Licht der Erfahrung zu verfeinern“. Die Änderungen würden „den Unternehmen drei klare Signale senden: Verstoßt nicht gegen die Kartellregeln; wenn ihr es doch tut, stoppt den Verstoß so schnell wie möglich und tut es danach nie wieder“, erklärte Kroes in Brüssel.

Tatsächlich können die Strafen künftig drakonische Ausmaße annehmen. Als größte Neuerung verfügte die Behörde die Anhebung der Höchststrafe. Lag die Grenze für einen „Kartellsünder“ bislang bei 10% seines Jahresumsatzes, können die EU-Wettbewerbskontrolleure künftig Bußgelder von bis zu 30% des Umsatzes verhängen. Damit das Unternehmen die Strafe richtig in der Bilanz spürt, wird der Betrag noch mit den Jahren multipliziert, an denen es am Kartell beteiligt war.

Und um Unternehmen die Lust an einer Kartellbildung gänzlich zu nehmen, kann die EU-Kommission künftig zusätzlich eine so genannte „Eintrittsgebühr“ verlangen. Die Strafe nur für Teilnahme an Absprachen kann unabhängig von der Dauer zwischen 15% und 25% eines Jahresumsatzes betragen. Die Strafen für Wiederholungstäter können zudem verdoppelt werden. Bisher lag der Aufschlag bei 50%. Jene Unternehmen, die ein Kartell verraten, gehen wie bisher straffrei aus.

Allein in den Jahren 2003 bis 2005 hat die EU-Kommission Kartellbußgelder in Höhe von rund 1,5 Mrd Euro verhängt. Die größten Einzelstrafen mussten bislang Microsoft wegen eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (497 Mio Euro) und Hoffman La-Roche wegen Teilnahme an einem Vitamin-Kartell (462 Mio Euro) zahlen. Das Geld fließt, so es denn gerichtlich bestätigt wird, in den allgemeinen EU-Haushalt und mindert damit die Beitragszahlungen der EU-Staaten.

Kroes und ihre Vorgänger Karel Van Miert und Mario Monti haben Kartellen seit Jahren den Kampf angesagt und die Abteilungen der EU-Behörde entsprechend aufgerüstet. Derzeit vergeht kaum ein Quartal ohne Razzien bei Unternehmen, die die EU-Kommission der Kartellbildung verdächtigt, zuletzt bei großen Energieversorgern unter anderem in Deutschland. Die EU-Kommission erwägt auch, ähnlich wie in den USA, Privatklagen auf Schadensersatz zu ermöglichen.
Dirk Müller-Thederan,

[Aids] Welt Hämophilietag

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
18. April 2006

Offener Brief an den Weltverband der Hämophilen (World Federation of Hemophilia)

„Kooperation mit BAYER sofort beenden“

Sehr geehrte Damen und Herren,

mehrere Tausend Bluter sind weltweit durch Bayer-Produkte fahrlässig mit HIV infiziert worden. Die Aids-Gefahr für Bluter war frühzeitig bekannt, aus Kostengründen wurden aber damals die bestehenden Sicherungsverfahren nicht eingesetzt. Die Firma Cutter, Tochter-Unternehmen von Bayer, war zu dieser Zeit Weltmarktführer für Blutprodukte.

Sicherlich ist Ihnen auch bekannt, dass Bayer kontaminertes Blut nach Asien exportierte, nachdem der Verkauf in Europa und den USA verboten wurde. Tausende von Bluter mussten hierfür mit ihrem Leben bezahlen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die den Konzern seit 25 Jahren überwacht, fordert eine Entschuldigung von Bayer und eine gerechte Entschädigung für die Betroffenen. Außerdem muss gegen die Verantwortlichen bei Bayer strafrechtlich vorgegangen werden.

Obwohl die Kontamination hätte vermieden werden können, weigern sich die beteiligten Konzerne bis heute, den Betroffenen eine angemessene finanzielle Entschädigung zu zahlen. In den USA zum Beispiel erklärten sich die Unternehmen lediglich dazu bereit, den Infizierten eine Pauschale von 100.000 US$ zu bezahlen. Da diese Summe aber nicht einmal die Behandlungskosten deckt, zogen zahlreiche Betroffene vor Gericht.

Vor diesem Hintergrund ist es für uns unverständlich, dass die „World Federation of Hemophilia“ von Bayer Geld zur Finanzierung des Welt-Hämophilietags annimmt. Das Unternehmen möchte hiermit von seiner Rolle bei der wissentlichen Infizierung Tausender Bluter ablenken. Die Verbände, die die Bluter in aller Welt vertreten, dürfen sich für diese Zwecke nicht missbrauchen lassen. Wir fordern Sie auf, die Kooperation mit Bayer einzustellen.

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Trasylol

CBG Redaktion

8. Februar 2006

US-Behörde FDA warnt vor „Trasylol“ von Bayer

Die Warnung der FDA im Wortlaut / US-Anwälte bereiten Sammelklage gegen BAYER vor

Die US-Gesundheitsbehörde FDA hat nun offiziell vor möglichen Nebenwirkungen des Medikamentes „Trasylol“ der Bayer AG gewarnt. Die Behörde wies Ärzte und Patienten darauf hin, dass das bei Herzoperationen eingesetzte Medikament in zwei wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit einem höheren Risiko von Nebenwirkungen in Verbindung gebracht werde. Zu ihnen gehörten Nierenprobleme, Herzinfarkte und Schlaganfälle.

Die Behörde untersuche jetzt das Sicherheitsprofil der Arznei im Licht der jüngsten Veröffentlichungen und prüfe, ob weitere Maßnahmen nötig seien, hieß es. In der Zwischenzeit sollten Vorteile und Risiken der Arznei sorgfältig abgewogen werden.

Medikamenteneinsatz „nicht weise“

Die Stellungnahme der FDA kommt nicht überraschend, denn Ende Januar hatte die Fachzeitschrift „New England Journal of Medicine“ eine Untersuchung zitiert, der zufolge durch Trasylol das Risiko von Nierenversagen, Herzinfarkt und Schlaganfall steigt. Nach Einschätzung der Autoren der Studie ist es nicht „weise“, dass Mittel weiter einzusetzen. Generische Medikamente seien eine sicherere und günstigere Alternative. Mit Trasylol wird der Blutverlust bei Operationen am offenen Herzen verringert.

Für Bayer könnte die Warnung teuer werden. Alleine in den ersten neun Monaten 2005 hatte der Pharmakonzern mit dem Mittel 164 Mio Euro umgesetzt, rund 35 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Bedeutung des Medikamentes ist jedoch größer als sich an dieser Umsatzzahl allein abschätzen lässt, denn Bayer rechnet auch künftig mit jährlich zweistelligem Umsatzwachstum und will den Einsatz auf weitere Indikationen erweitern. So soll Trasylol künftig auch bei Hüft- und Wirbeloperationen sowie bei Krebsoperationen eingesetzt werden.

Zudem ist es nicht das erste Mal, dass sich Bayer um einen Blockbuster sorgen muss. 2001 musste das Unternehmen das Cholesterinmittel Lipobay wegen möglicherweise tödlicher Nebenwirkungen vom Markt nehmen. Bayer zahlte 1,1 Mrd. Dollar für außergerichtliche Vergleiche. Zudem warnte die US-Gesundheitsbehörde erst kürzlich vor einem erhöhten Risiko von Herzproblemen beim Bayer-Medikament Naproxen. (Quelle: n-tv)

Artikel "Todesfälle durch TRASYLOL: BAYERs neuer Pharma-GAU

Trasylol

CBG Redaktion

Jan 29, 2006

Der Spiegel: Drei große Herzzentren prüfen Verwendung von Trasylol

Nach der Veröffentlichung einer negativen Studie zu dem Bayer-Hoffnungsträger Trasylol prüfen einem Magazinbericht zufolge drei große deutsche Herzzentren den Einsatz des Mittels. Das Medikament verdoppelt der in der Fachzeitschrift „New England Journal of Medicine“ veröffentlichten Studie zufolge das Risiko eines Schlaganfalls oder Nierenversagens.

„Ehe Bayer nicht die Sicherheit des Präparates in einer neuen Studie bewiesen hat, sollte Trasylol nicht mehr eingesetzt werden“, sagte der Direktor des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Peter Sawicki, dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ laut Vorabbericht. „Die Ergebnisse der Studie scheinen zu stimmen“, sagte Bruno Reichart, Herzchirurgie-Chef in München-Großhadern. Roland Hetzer vom Deutschen Herzzentrum wies dem Magazin zufolge darauf hin, dass auf den Einsatz von Trasylol ohne weiteres verzichtet werden könne, zumal es teuerer als vergleichbare Präparate sei. Ein Bayer-Sprecher bekräftigte am Samstag, dass der Konzern die Studie genau prüfen wolle. „Wir haben es gerade erst geschafft, die Autoren der Studie zu erreichen und versuchen, von ihnen die Daten zu bekommen“, sagte er.

Mit Trasylol hatte Bayer 2004 einen Umsatz von 171 Millionen Euro erzielt. Es wird vor allem zur Reduzierung des Blutverlusts bei Herzoperationen eingesetzt. Die Leverkusener hatten jüngst einen Vorstoß unternommen, das Medikament auch auf die Anwendung für operative Versteifung der Wirbelsäule zu prüfen. Bayer hatte die Erwartung an den Spitzenumsatz des Mittels daraufhin auf mehr als 500 Millionen Euro angehoben.


26. Januar 2006

US-Wissenschaftler: Trasylol von Bayer erhöht Risiko von Nierenversagen und Schlaganfall

Das bei Herzoperationen eingesetzte Bayer-Medikament Trasylol verdoppelt einer Studie zufolge das Risiko, einen Schlaganfall oder Nierenversagen zu erleiden. Zusätzlich steige das Risiko einer Herzattacke oder eines Herzversagens bei Einnahme des Medikaments um 55 Prozent, hieß es in einer Studie, die in der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht wurde. Weil zwei Alternativmedikamente die gleiche Wirkung ohne derartige Risiken erzielten und zudem wesentlich billiger seien, wäre ein weiterer Einsatz des Bayer-Medikaments unklug, lautete das Fazit der Studie. Trasylol wird vor allem zur Verringerung des Blutverlusts bei Herzoperationen eingesetzt. 2004 kam Bayer mit dem Präparat auf einen Umsatz von 171 Millionen Euro.

Bayer erklärte, gerade erst von den Ergebnissen erfahren zu haben. Man brauche Zeit, die Studie zu prüfen. Die Resultate stimmten aber nicht mit in über 15 Jahren gesammelten klinischen Daten und Erfahrungen mit dem Medikament überein. Trasylol sei an fast 6500 Herzpatienten weltweit in mehreren klinischen Studien geprüft worden. In diesen Studien seien keine derartig erhöhten Raten an Nierenversagen, Herzinfarkten oder Schlaganfällen oder Gehirnschädigungen beobachtet worden. Bayer wolle die Autoren der Studie kontaktieren, um die Details der Untersuchung zu besprechen. Bayer habe auch die Zulassungsbehörden informiert. Bayer hatte jüngst einen Vorstoß unternehmen, die Anwendung von Trasylol auszuweiten. Erst im Dezember hatte der Konzern angekündigt, einen Einsatz auch in Fällen operativer Versteifung der Wirbelsäule zu prüfen.

STUDIENAUTOR SPRICHT VON „ERNSTER SITUATION“
Für einen der Hauptautoren der Studie, Dennis Mangano von der Ischemia Research und Education Foundation im kalifornischen San Bruno, sind die Ergebnisse klar. „Das ist eine ernste Situation“. Die Frage sei, wie Kliniken und Aufsichtsbehörden darauf reagierten. Zumindest sollten Ärzte Patienten über die von Trasylol ausgehenden Risiken hinweisen und darauf, dass sichere Alternativmedikamente zu haben seien, forderte Mangano. „Das ist ein 600-Millionen-Dollar-pro-Jahr-Medikament. Es hätte ein Blockbuster für sie sein können“, fügte er mit Blick auf Bayer hinzu. Bayer hatte die Erwartung für den Spitzenumsatz mit Trasylol kürzlich auf über 500 Millionen Euro angehoben.
Zwei in der Studie ebenfalls untersuchte Medikamente, die als Generika verfügbar sind, hätten keine derartigen Risiken aufgewiesen: der Wirkstoff Aminocapronsäure, der auch unter dem Markennamen Amicar bekannt ist, und Tranexamsäure, auch unter dem Produktnamen Cyklokapron bekannt. Die Forscher wiesen auch darauf hin, dass eine Dosis Trasylol 1300 Dollar koste, während Amicar nur 11 und Cyklokapron 44 Dollar koste.

MEHR ALS 4300 PATIENTEN UNTERSUCHT
Für die Studie wurden 4374 Patienten untersucht, die sich in weltweit 69 Krankenhäusern einer Bypass-Operation unterzogen. Der Studie zufolge hatten mit Trasylol behandelte Patienten ein 259 Prozent höheres Risiko eines Nierenversagens als Teilnehmer einer Kontrollgruppe, die nicht mit den Medikamenten behandelt wurden. Das Risiko eines Schlaganfalls sei 181 Prozent höher.
Mangano und seine Kollegen schätzen, dass jedes Jahr 11.050 Menschen weltweit einer Nierendialyse entgehen könnten, sollte Trasylol durch Aminocapronsäure ersetzt werden. Es könnten dadurch mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr gespart werden. Würde Tranexamsäure eingesetzt, könnten 9790 neue Dialysefälle im Jahr vermieden werden.

Störfall Baytown

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 20. Januar 2006

Tödlicher Unfall im BAYER-Werk Baytown/USA:

Ernsthafte Verstöße gegen Sicherheits-Bestimmungen

Die US-Arbeitsschutzbehörde Occupational Safety and Health Administration (OSHA) hat im BAYER-Werk Baytown „ernsthafte Verstöße“ gegen Sicherheitsbestimmungen festgestellt. Nach Aussage der OSHA hätte es aufgrund dieser Verstöße eine „hohe Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls oder ernsthafter körperlicher Schäden“ gegeben. Die Werksleitung „kannte die Risiken oder hätte diese kennen müssen.“

Am 18. Juni 2005 war im Werk Baytown die Dichtung eines Phenol-Behälters gerissen. Die Chemikalie wird in der Anlage als Vorprodukt des Kunststoffs Bisphenol A eingesetzt. Der 57-jährige Monteur Salvador Barba war von dem ätzenden Stoff direkt getroffen worden und kurz darauf gestorben. Die Untersuchungen der OSHA waren unmittelbar nach dem Unfall eingeleitet worden; BAYER wurde zweimal vorgeladen und erhielt eine Geldstrafe.

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Seit Jahren wird die Belegschaft von BAYER ausgedünnt. Die ständig steigende Arbeitsbelastung der verbleibenden Mitarbeiter sowie Sparmaßnahmen in sicherheitsrelevanten Abteilungen sind für die meisten Störfälle bei BAYER verantwortlich. Wir fordern das Unternehmen auf, seiner Verantwortung für die Belegschaft und die Umwelt nachzukommen.“

Die OSHA legte in der vergangenen Woche einen Abschlussbericht vor. Demnach hatten „Unklarheiten in der schriftlichen Niederlegung der Arbeitsabläufe“ dazu geführt, dass ein Ventil des Behälters nicht geöffnet wurde. Hieraus resultierte ein Überdruck und das Platzen der Dichtung. Laut Untersuchungsbericht handelte es sich um den ersten Einsatz des betreffenden Systems, drei Beschäftigte waren an den Arbeiten beteiligt. Die OSHA setzte eine Frist bis zum 5. Januar, um die Missstände zu beseitigen.

Nur ein Jahr zuvor war es in Baytown zu einem Groß-Unfall gekommen. Ein Reaktor zur Produktion des krebserregenden Toluylendiamin (TDA) war geplatzt, die austretenden Stoffe entzündeten sich. Die Explosion war kilometerweit zu hören. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte in einem Offenen Brief an die Landesregierung von Nordrhein Westfalen darauf hingewiesen, dass BAYER die Chemikalie TDA auch in NRW in der Nähe von Wohngebieten herstellt und die Produktion ein Risiko für die Bevölkerung darstellt.

Weitere Infos: Baytown Sun: Unclear procedures led to Bayer plant death

Monitor

CBG Redaktion

19. Januar 2006, Monitor (ARD), 21.45 Uhr

Der Fall Bayer: Der Weltkonzern und der Umgang mit Kinderarbeit

Bericht von Monika Pohl

Sonia Mikich: „Bleiben wir bei der Arbeit. Wenn ein großes Unternehmen wie Bayer etwas produziert, zum Beispiel Saatgut, dann wird jeder einzelne Schritt genau kontrolliert, zum Beispiel, auf welcher Fläche das Saatgut hergestellt wird, welche Pestizide dabei eingesetzt werden dürfen, wie dicht die Pflanzen stehen und so weiter. Kontrolle hilft Qualität zu erzielen. So weit, so wichtig fürs Firmen-Image.
Aber was für Saatgut gilt, gilt nicht zwingend für die Menschen, die es produzieren. Etwa die Arbeiter auf indischen Baumwollfeldern. Und dort schuften auch Kinder. Und das bekommt Bayer einfach nicht in den Griff, auch wenn man das Problem seit drei Jahren kennt.
Monika Pohl über Kinderarbeit in einem Dorf, 7.000 km entfernt von Leverkusen, dem Sitz des Weltkonzerns Bayer.“

In der indischen Baumwollprovinz Andhra Pradesh ist die Kindheit kurz. Hier auf dem Dorf müssen die Kinder früh mit anpacken. Ihre Eltern verdienen nicht viel. Die meisten arbeiten als Tagelöhner auf den Feldern. Und viele junge Mädchen auch - in der Zucht von Baumwollsaatgut. Sie müssen die hybriden Pflanzen bestäuben, weil die sich nicht selber vermehren können. Bis zu 10 Stunden stehen die Mädchen Tag für Tag in der brütenden Hitze, obwohl das indische Gesetz solche Arbeit verbietet. Aber die Kinder haben keine Wahl.
Das ist Rasul. Ich bin acht Jahre alt, sagt er, und habe fünf Geschwister. Die Arbeit ist sehr schwer, aber wir müssen alle arbeiten, sonst geht es nicht. Sie ist zehn und arbeitet von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends auf dem Baumwollfeld - für 30 Rupien am Tag. Das sind 50 Cent. Natürlich würde ich gerne zur Schule gehen, sagt sie, aber die Eltern müssen Schulden zurückzahlen.

Ein großer Arbeitgeber hier ist die Firma PROAGRO. Seit drei Jahren gehört sie zum deutschen Bayer-Konzern. Auf Druck von indischen Hilfsorganisationen hat man das Projekt „Harvest of Happiness“, „Glückliche Ernte“ gestartet. Das ist ein Aktionsplan für den Kampf gegen die Kinderarbeit. Darin heißt es zum Beispiel:

„PROAGRO verfolgt eine klare Politik: ‚Keine Kinderarbeit‘.“
Und:
„Kinderarbeit wird auf Bayer-Vertragsfarmen nicht toleriert.“

Soweit so gut. Aber nicht ganz zutreffend. Ein indischer Agrarexperte hat uns diese Bilder geschickt. Gedreht auf PROAGRO-Feldern. Etwa 500 Kinder hat er dort bis letzten Dezember gezählt. Er beobachtet die Situation seit Jahren und macht seit Jahren auch PROAGRO auf das Problem aufmerksam. Sicher, sagt er uns, die Zahl der Kinderarbeiter sei in den letzten Jahren zurückgegangen. Aber kann so ein Weltkonzern wie Bayer nicht gründlicher dafür sorgen, dass hier kein einziges Kind mehr schuften muss?
Die Mädchen wissen, dass sie eigentlich nicht hier sein dürfen und versuchen sich zu verstecken, als sie die Kamera bemerken.
Ein paar Meter weiter: In den Sprühflaschen ist Pestizid, das regelmäßig über die Pflanzen gespritzt wird. Auch wenn die Kinder im Feld stehen.

Wir fahren in die Dörfer, wo die Kinder mit ihren Familien leben. Mittlerweile ist die Saison vorbei, die Felder sind abgeerntet.
Wir kommen an einer Grundschule vorbei. Während der Pflanz- und Erntesaison ist der Schulhof längst nicht so voll. Der Lehrer erzählt uns, im Sommer würde die Hälfte seiner Schüler auf dem Feld stehen statt in der Schule zu sitzen.

Masoom Vali, Schulleiter (Übersetzung MONITOR): „Wenn die Regierung uns Lehrern die Macht geben würde, die Kinder in der Schule zu halten, dann könnten wir auch dafür sorgen,
dass die Gesetze eingehalten werden. Aber wer in der Schule sitzt, verdient eben nichts. Das Problem hier auf dem Land ist die große Armut.“
Das Dorf Mela Cheruvu mitten zwischen den Baumwollfeldern. Hier leben die Familien der einfachen Feldarbeiter. Wir treffen Vandanam. Er arbeitet im Steinbruch. Von seinen fünf Kindern schickt er eins zur Schule. Seine älteste Tochter arbeitet auf dem Baumwollfeld. Ob er denn nicht wisse, dass Kinderarbeit verboten sei? Es geht nicht anders, sagt er. Wir müssen sie schicken. Ich verdiene zu wenig.
Seine Nachbarin Yeshodamma hat ebenfalls fünf Kinder. Auch sie schickt eine ihrer Töchter zur Arbeit aufs Feld. Wir haben einen Vorschuss bekommen, erzählt sie. „Einen Vertrag haben wir nicht. Ich kenne die Firma nicht, für die wir arbeiten.“ Und das gilt auch umgekehrt.

Die Bayer-Firma PROAGRO kennt die Leute im Dorf auch nicht, denn sie schaltet einen Agenten dazwischen, den Seed Organizer. Der schließt einen Vertrag mit dem Bauern und handelt aus, was dieser für das fertige Saatgut bekommt. Der Bauer heuert dann die Arbeiter an und bestimmt deren Lohn.
In dem Vertrag, den der Bauer von den Saatgut-Agenten bekommt, steht drin, dass Kinderarbeit verboten ist. Wer keine Kinder anheuert bekommt …
„… einen Aufschlag von 5 %, als Anreiz ausschließlich Erwachsene zu beschäftigen.“
Das ist gut für die Bauern, aber den einfachen Arbeitern nützt das nicht viel. Sie verdienen so wenig, dass sie nach wie vor ihre Kinder zur Arbeit schicken müssen, um über die Runden zu kommen.

Bauer Siva Reddy erzählt, dass die Eltern schon im März und April kämen und ihn anflehen würden, ihren Kindern im Sommer Arbeit zu geben. Das Problem, sagt auch er, ist die Armut
Wir fragen Bayer, wie sie das Problem lösen wollen. Und bekommen einen freundlichen Brief:
„Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserem Engagement zur Bekämpfung von Kinderarbeit in Indien.“
Ein Interview könne man leider nicht geben, aber man weist uns auf die Punkte im Aktionsplan hin. Man habe schon 29 Creative Learning Centers eingerichtet, die die Kinder auf die Schule
vorbereiten sollen. Außerdem gebe es wirtschaftliche Anreize für die Farmer, die auf Kinderarbeit verzichten. Und Sanktionen für die, die das nicht täten.

Über die Hungerlöhne steht nichts im Brief. Muss auch nicht, denn für Löhne ist Bayer nicht zuständig. Nur für den Preis, den sie für das Saatgut zahlen. Der ist so niedrig, dass die Bauern nicht viel daran verdienen. Mindestlöhne aber wären der Schlüssel, um Kinderarbeit endgültig abzuschaffen.

Dr. Davuluri Venkateswarlu, Agrar-Experte (Übersetzung MONITOR): „So lange die Firma PROAGRO nicht ganz ernsthaft über die Abnahmepreise für das Saatgut nachdenkt“, sagt uns Dr. Venkateswarlu, „wird sie der Verpflichtung nicht nachkommen können, Kinderarbeit auf ihren Vertragsfarmen wirklich auszuschließen.“
Er hat ausgerechnet, dass die Bayer-Tochter PROAGRO den Bauern 37 % mehr für das Kilo Baumwoll-Saatgut bezahlen müsste. Nur so könnten die Bauern den Arbeitern das geben, was ihnen gesetzlich zusteht: Etwa ein Euro am Tag. Und nur dann wären die Eltern nicht mehr gezwungen, ihre Kinder zur Arbeit zu schicken.

Beitrag Monitor

CBG Redaktion

19. Januar 2006

Der Fall Bayer: Der Weltkonzern und der Umgang mit Kinderarbeit

TV-Magazin Monitor dokumentiert Zustände bei indischen Bayer-Zulieferern

Beitrag anschauen

Tausende von Kinder werden von indischen Zulieferern großer Saatgut-Unternehmen ausgebeutet - darunter Konzerne wie Bayer, Monsanto und Syngenta. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren initiierte vor zwei Jahren eine Kampagne in Deutschland; zahlreiche Organisationen schlossen sich an. Der folgende internationale Druck führte dazu, dass sich Bayer zu seiner Verantwortung bekennen musste und ein Programm zur Ersetzung der Kinder durch erwachsene Arbeitskräfte startete.

Doch noch immer schuften hunderte Kinder bei Zulieferern des Konzerns. Die Arbeitsbedingungen der Kinder dokumentiert heute abend das TV-Magazin Monitor. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Zahlung gerechter Löhne (zumindest der staatlichen Mindestlöhne), Wiedereinschulungsprogramme und eine ausschließliche Beschäftigung von Erwachsenen in der gesamten Produktionskette von Bayer.

Das vollständige Skript:

Der Fall Bayer: Der Weltkonzern und der Umgang mit Kinderarbeit

Anmoderation Sonia Mikich: „Bleiben wir bei der Arbeit. Wenn ein großes Unternehmen wie Bayer etwas produziert, zum Beispiel Saatgut, dann wird jeder einzelne Schritt genau kontrolliert, zum Beispiel, auf welcher Fläche das Saatgut hergestellt wird, welche Pestizide dabei eingesetzt werden dürfen, wie dicht die Pflanzen stehen und so weiter. Kontrolle hilft Qualität zu erzielen. So weit, so wichtig fürs Firmen-Image.
Aber was für Saatgut gilt, gilt nicht zwingend für die Menschen, die es produzieren. Etwa die Arbeiter auf indischen Baumwollfeldern. Und dort schuften auch Kinder. Und das bekommt Bayer einfach nicht in den Griff, auch wenn man das Problem seit drei Jahren kennt.
Monika Pohl über Kinderarbeit in einem Dorf, 7.000 km entfernt von Leverkusen, dem Sitz des Weltkonzerns Bayer.“

In der indischen Baumwollprovinz Andhra Pradesh ist die Kindheit kurz. Hier auf dem Dorf müssen die Kinder früh mit anpacken. Ihre Eltern verdienen nicht viel. Die meisten arbeiten als Tagelöhner auf den Feldern. Und viele junge Mädchen auch - in der Zucht von Baumwollsaatgut. Sie müssen die hybriden Pflanzen bestäuben, weil die sich nicht selber vermehren können. Bis zu 10 Stunden stehen die Mädchen Tag für Tag in der brütenden Hitze, obwohl das indische Gesetz solche Arbeit verbietet. Aber die Kinder haben keine Wahl.
Das ist Rasul. Ich bin acht Jahre alt, sagt er, und habe fünf Geschwister. Die Arbeit ist sehr schwer, aber wir müssen alle arbeiten, sonst geht es nicht. Sie ist zehn und arbeitet von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends auf dem Baumwollfeld - für 30 Rupien am Tag. Das sind 50 Cent. Natürlich würde ich gerne zur Schule gehen, sagt sie, aber die Eltern müssen Schulden zurückzahlen.

Ein großer Arbeitgeber hier ist die Firma PROAGRO. Seit drei Jahren gehört sie zum deutschen Bayer-Konzern. Auf Druck von indischen Hilfsorganisationen hat man das Projekt „Harvest of Happiness“, „Glückliche Ernte“ gestartet. Das ist ein Aktionsplan für den Kampf gegen die Kinderarbeit. Darin heißt es zum Beispiel:
„PROAGRO verfolgt eine klare Politik: ‚Keine Kinderarbeit‘.“
Und:
„Kinderarbeit wird auf Bayer-Vertragsfarmen nicht toleriert.“

Soweit so gut. Aber nicht ganz zutreffend. Ein indischer Agrarexperte hat uns diese Bilder geschickt. Gedreht auf PROAGRO-Feldern. Etwa 500 Kinder hat er dort bis letzten Dezember gezählt. Er beobachtet die Situation seit Jahren und macht seit Jahren auch PROAGRO auf das Problem aufmerksam. Sicher, sagt er uns, die Zahl der Kinderarbeiter sei in den letzten Jahren zurückgegangen. Aber kann so ein Weltkonzern wie Bayer nicht gründlicher dafür sorgen, dass hier kein einziges Kind mehr schuften muss?
Die Mädchen wissen, dass sie eigentlich nicht hier sein dürfen und versuchen sich zu verstecken, als sie die Kamera bemerken.
Ein paar Meter weiter: In den Sprühflaschen ist Pestizid, das regelmäßig über die Pflanzen gespritzt wird. Auch wenn die Kinder im Feld stehen.

Wir fahren in die Dörfer, wo die Kinder mit ihren Familien leben. Mittlerweile ist die Saison vorbei, die Felder sind abgeerntet.
Wir kommen an einer Grundschule vorbei. Während der Pflanz- und Erntesaison ist der Schulhof längst nicht so voll. Der Lehrer erzählt uns, im Sommer würde die Hälfte seiner Schüler auf dem Feld stehen statt in der Schule zu sitzen.

Masoom Vali, Schulleiter (Übersetzung MONITOR): „Wenn die Regierung uns Lehrern die Macht geben würde, die Kinder in der Schule zu halten, dann könnten wir auch dafür sorgen,
dass die Gesetze eingehalten werden. Aber wer in der Schule sitzt, verdient eben nichts. Das Problem hier auf dem Land ist die große Armut.“
Das Dorf Mela Cheruvu mitten zwischen den Baumwollfeldern. Hier leben die Familien der einfachen Feldarbeiter. Wir treffen Vandanam. Er arbeitet im Steinbruch. Von seinen fünf Kindern schickt er eins zur Schule. Seine älteste Tochter arbeitet auf dem Baumwollfeld. Ob er denn nicht wisse, dass Kinderarbeit verboten sei? Es geht nicht anders, sagt er. Wir müssen sie schicken. Ich verdiene zu wenig.
Seine Nachbarin Yeshodamma hat ebenfalls fünf Kinder. Auch sie schickt eine ihrer Töchter zur Arbeit aufs Feld. Wir haben einen Vorschuss bekommen, erzählt sie. „Einen Vertrag haben wir nicht. Ich kenne die Firma nicht, für die wir arbeiten.“ Und das gilt auch umgekehrt.

Die Bayer-Firma PROAGRO kennt die Leute im Dorf auch nicht, denn sie schaltet einen Agenten dazwischen, den Seed Organizer. Der schließt einen Vertrag mit dem Bauern und handelt aus, was dieser für das fertige Saatgut bekommt. Der Bauer heuert dann die Arbeiter an und bestimmt deren Lohn.
In dem Vertrag, den der Bauer von den Saatgut-Agenten bekommt, steht drin, dass Kinderarbeit verboten ist. Wer keine Kinder anheuert bekommt ...
„... einen Aufschlag von 5 %, als Anreiz ausschließlich Erwachsene zu beschäftigen.“
Das ist gut für die Bauern, aber den einfachen Arbeitern nützt das nicht viel. Sie verdienen so wenig, dass sie nach wie vor ihre Kinder zur Arbeit schicken müssen, um über die Runden zu kommen.

Bauer Siva Reddy erzählt, dass die Eltern schon im März und April kämen und ihn anflehen würden, ihren Kindern im Sommer Arbeit zu geben. Das Problem, sagt auch er, ist die Armut
Wir fragen Bayer, wie sie das Problem lösen wollen. Und bekommen einen freundlichen Brief:
„Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserem Engagement zur Bekämpfung von Kinderarbeit in Indien.“
Ein Interview könne man leider nicht geben, aber man weist uns auf die Punkte im Aktionsplan hin. Man habe schon 29 Creative Learning Centers eingerichtet, die die Kinder auf die Schule vorbereiten sollen. Außerdem gebe es wirtschaftliche Anreize für die Farmer, die auf Kinderarbeit verzichten. Und Sanktionen für die, die das nicht täten.

Über die Hungerlöhne steht nichts im Brief. Muss auch nicht, denn für Löhne ist Bayer nicht zuständig. Nur für den Preis, den sie für das Saatgut zahlen. Der ist so niedrig, dass die Bauern nicht viel daran verdienen. Mindestlöhne aber wären der Schlüssel, um Kinderarbeit endgültig abzuschaffen.
Dr. Davuluri Venkateswarlu, Agrar-Experte (Übersetzung MONITOR): „So lange die Firma PROAGRO nicht ganz ernsthaft über die Abnahmepreise für das Saatgut nachdenkt“, sagt uns Dr. Venkateswarlu, „wird sie der Verpflichtung nicht nachkommen können, Kinderarbeit auf ihren Vertragsfarmen wirklich auszuschließen.“
Er hat ausgerechnet, dass die Bayer-Tochter PROAGRO den Bauern 37 % mehr für das Kilo Baumwoll-Saatgut bezahlen müsste. Nur so könnten die Bauern den Arbeitern das geben, was ihnen gesetzlich zusteht: Etwa ein Euro am Tag. Und nur dann wären die Eltern nicht mehr gezwungen, ihre Kinder zur Arbeit zu schicken.
Bericht von Monika Pohl

Gegenanträge

CBG Redaktion

13. März 2006
Presse-Info der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kritiker reichen Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren reicht heute Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April ein. Zu der Versammlung werden zahlreiche Kritiker aus dem In- und Ausland erwartet. Schwerpunkte der Protestaktionen vor den Kölner Messehallen werden gentechnisch veränderte Nahrungsmittel, Kinderarbeit bei indischen Zulieferern sowie Kartellabsprachen mit Konkurrenz-Unternehmen sein.
Die Gegenanträge im vollen Wortlaut:

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Begründung: Der BAYER-Konzern verursachte im vergangenen Geschäftsjahr eine Vielzahl von Missständen. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

· BAYER wurde im vergangenen Geschäftsjahr erneut illegaler Preisabsprachen überführt. Allein wegen Kartellverfahren in den USA musste das Unternehmen 275 Mio Euro zurückstellen. Zusätzlich verhängte die EU-Kommission gegen BAYER eine Strafe von 58,9 Millionen Euro wegen Preisabsprachen bei Gummichemikalien. Auch portugiesische und brasilianische Behörden überführten BAYER der Kartellbildung. Nicht besser war es im Geschäftsjahr 2004, als Kartelle für Kautschuk-Chemikalien und Kunststoff-Vorprodukte aufflogen; die Strafen beliefen sich auch hier auf dreistellige Millionenbeträge. Diese Praxis wird vom Vorstand augenscheinlich gedeckt, ein Unrechtsbewußtsein scheint nicht vorhanden zu sein. Es ist zu befürchten, dass die Mehrzahl dieser kriminellen Handlungen unentdeckt bleibt - die Rechnung zahlen Verbraucher und die öffentliche Hand.

· Im November protestierten 3.500 Mitarbeiter der Bayer Industrial Services (BIS) gegen Arbeitszeit-Verlängerung, weitere Ausgliederungen und eine Aushebelung des Tarifvertrags. Bei BAYER ist seit Jahren zu beobachten, dass Betriebsteile, die zwar profitabel sind, jedoch nicht den Rendite-Erwartungen des Vorstands entsprechen, heruntergewirtschaftet und anschließend ausgegliedert, verkauft oder geschlossen werden. So geschehen bei Dystar, Agfa, Lanxess und nun BIS. Tausende Arbeitsplätze wurden bereits vernichtet, zahlreiche Mitarbeiter fürchten um ihre Existenz – bei gleichzeitigen Milliardengewinnen des Mutter-Konzerns.

· Nach einer im New England Journal of Medicine veröffentlichten Studie gehen von dem BAYER-Präparat TRASYLOL erhebliche Gesundheitsgefahren aus. Die lebensgefährlichen Nebenwirkungen reichen von Nierenversagen über Schlaganfälle bis zu Herzinfarkten. Der Verzicht auf die Arznei bei Herz-OPs würde laut Aussage der Studie jährlich rund 10.000 Menschen den Ausfall der Nieren und eine Dialysepflicht ersparen. Peter Sawicki vom „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ schätzt die Zahl der Todesopfer allein in der Bundesrepublik auf 300 pro Jahr. In den USA bereiten Anwälte Sammelklagen vor. BAYER trägt für die hohe Zahl von schwersten körperlichen Schäden und Todesfälle die Verantwortung. Der Konzern muss sicher stellen, dass seine Produkte gefahrlos sind und sie ansonsten umgehend vom Markt nehmen.

· BAYER will weiterhin hochgefährliche Pestizide direkt am Menschen testen. Das Unternehmen ging sogar juristisch gegen die US-Umweltbehörde vor, die solche Versuche als „unnötig und unethisch“ bezeichnet hatte. Ein Bericht amerikanischer Kongressabgeordneter kam im vergangenen Sommer zu dem Ergebnis, dass bei früheren Tests von BAYER unerwünschte Ergebnisse verschwiegen, Probanden mangelhaft auf Risiken hingewiesen und Testpersonen gesundheitlich geschädigt wurden. BAYER will mit den Versuchen langfristig weniger strenge Grenzwerte für Pestizide in Nahrungsmitteln durchsetzen.

· Die von der Coordination gegen BAYER-Gefahren im Jahr 2003 veröffentlichte Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau“ enthüllte, wie internationale Saatgut-Konzerne von Kinderarbeit profitieren. BAYER kündigte an, bei seinen Zulieferern die Kinder durch erwachsene Arbeitskräfte ersetzen zu lassen. Trotzdem arbeiteten auch in der Pflanz-Saison 2005 rund 500 Kinder in der Zulieferkette von BAYER. Die Kinder sind giftigen Pestiziden ausgesetzt und erhalten weniger als einen Euro Lohn pro Tag. Ohne Schulbildung haben sie keine Chance, jemals dem Armutskreislauf zu entrinnen. Es ist nicht hinnehmbar, dass BAYER dieses Problem nicht in den Griff bekommt und weiterhin von der Ausbeutung von Kindern profitiert.

· Die US-Gesundheitsbehörde FDA hat BAYER irreführende Werbung für sein Blutgerinnungsmedikament Kogenate FS vorgeworfen. Insbesondere wurden Briefe an Patienten und Ärzte, in denen ein kostenloses Ausprobieren des Medikaments vorgeschlagen wurde, moniert. Die Werbeaktionen des Konzerns enthielten weder ausreichende Informationen über Risiken noch Hinweise zur Einnahme des Präparats. BAYER habe somit laut FDA eine unsichere Anwendung des Medikaments in Kauf genommen.

· Am 18. Juni 2005 starb im BAYER-Werk Baytown ein Monteur nach einer Explosion. Die US-Arbeitsschutzbehörde OSHA leitete eine Untersuchung ein und stellte „ernsthafte Verstöße“ gegen Sicherheitsbestimmungen fest. Nach Aussage der OSHA gab es eine „hohe Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls oder ernsthafter körperlicher Schäden“. Die Werksleitung „kannte die Risiken oder hätte diese kennen müssen.“ BAYER wurde zweimal vorgeladen und erhielt eine Geldstrafe. Auch in deutschen Werken wird an der Sicherheit gespart; in Wuppertal löste BAYER beispielsweise die Werksfeuerwehr auf.

Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer umweltfeindlichen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen werden:

· Seit Jahrzehnten ist die hormonelle Wirkung von Bisphenol A bekannt – trotzdem verharmlost BAYER als größter deutscher Hersteller die Risiken und verhindert durch politische Einflussnahme ein Verbot risikoreicher Anwendungen. Eine im Dezember veröffentlichte Studie weist nach, dass schon kleinste Mengen der Chemikalie die Hirnentwicklung von Säuglingen stören können. Trotzdem findet sich Bisphenol A noch immer in Lebensmittel-Verpackungen und Babyflaschen.

· BAYER hält nach wie vor einen Antrag auf EU-Zulassung für den Import von genetisch modifiziertem Reis aufrecht. Die herbizidresistente Reissorte mit der Bezeichnung LL62 ist zum Verzehr bestimmt und stellt ein unbekanntes Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Eine Zulassung von Gen-Reis in Europa würde es BAYER und anderen Biotech-Unternehmen ermöglichen, den Anbau von genmodifiziertem Reis gerade in Entwicklungsländern voranzutreiben. Dies könnte zu einer genetischen Kontamination bestehender Reiskulturen führen, die Bio-Diversität beeinträchtigen und somit die Hauptnahrungsquelle der Dritten Welt gefährden.

· Eine vom US-amerikanischen Edwards Institute veröffentlichte Untersuchung weist nach, dass BAYER das Diabetes-Mittel Glucobay mit Hilfe eines Bakteriums produziert, das aus dem kenianischen Ruiru-See stammt. Von dem jährlichen Glucobay-Umsatz von rund 280 Millionen Euro fließt jedoch kein Cent nach Ostafrika. BAYER verstößt hiermit gegen die UN Biodiversitäts-Konvention, die in solchen Fällen eine angemessene Beteiligung der Herkunftsländer an den Gewinnen vorschreibt.

· BAYER gehört zu den größten Wasser-Verschmutzern und –Verbrauchern in Deutschland. Das Unternehmen emittiert über das Abwasser jährlich rund 830 Tonnen Phosphor, 2.800 to Stickstoff, 1,0 Mio to anorganischer Salze, 73 to Chlororganika und 28 to Schwermetalle. Täglich verbraucht der BAYER-Konzern rund 2,3 Millionen cbm Wasser. Allein das Werk Leverkusen erzeugt doppelt so viel Abwasser wie die benachbarte Millionenstadt Köln. Die meisten Werke des Unternehmens entnehmen dem Boden hochqualitatives Grundwasser und leisten hierfür aufgrund „alter Wasserrechte“ nicht einmal Abgaben. Diese katastrophale Bilanz hielt BAYER nicht davon ab, im vergangenen Sommer gemeinsam mit National Geographic ein „Forschungsprogramm zum Gewässerschutz“ zu initiieren. Das Forschungsprogramm ist als Feigenblatt zu bewerten, mit dem das Unternehmen von seiner schlechten Umweltbilanz ablenken will.

· Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat im August 2005 das Tierantibiotikum Baytril für die Geflügelzucht verboten. Damit soll der zunehmenden Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika Einhalt geboten werden. Schon vor fünf Jahren hatte die FDA gefordert, die fraglichen Tierarzneien vom Markt zu nehmen. BAYER war der Aufforderung als einziger Produzent nicht gefolgt. Die Resistenzbildung ist in der Zwischenzeit weiter vorangeschritten, hieran trägt die Firma BAYER durch ihre Verzögerungstaktik eine Mitschuld.

· Australische Behörden fanden in einer für den Export nach Japan vorgesehenen Raps-Lieferung die von BAYER hergestellte genveränderte Sorte Topas 19/2. BAYER hatte vor einigen Jahren im Bundesstaat Victoria Freilandversuche mit herbizidresistentem Raps durchgeführt. Australische Landwirte fürchten den Verlust von Absatzmärkten, da in weiten Teilen der Welt nur Gentechnik-freie Nahrungsmittel akzeptiert werden. BAYER weigert sich bislang, die volle Haftung für seine Produkte zu übernehmen und Export-Verluste der betroffenen Landwirte sowie Kosten für zusätzliche Tests zu übernehmen.

· Beschwerden von Ärzten haben dazu geführt, dass BAYER in Australien eine Kampagne für das Potenzmittel LEVITRA stoppen musste. Das Unternehmen hatte die Adressen von 1000 Ärzten online aufgelistet und Patientendaten an Ärzte weitergeleitet. Der Verband der australischen Pharma-Industrie, Medicines Australia, urteilte, dass die Ärzte nicht darüber aufgeklärt worden waren, dass sie Teil einer Marketing-Kampagne waren. Außerdem würden Patienten dahingehend beeinflusst, von ihrem Arzt eine Verschreibung von LEVITRA zu fordern, obwohl auch nicht-medikamentöse Behandlungsmethoden zur Wahl stünden. Medicines Australia sieht hierin einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Verbands.

Gegenantrag zu TOP 5: Das Frage- und Rederecht der Aktionärinnnen und Aktionäre soll nicht weiter eingeschränkt werden

Begründung: Hauptversammlungen des BAYER-Konzerns sind alles andere als demokratische Veranstaltungen. Unangenehme Fragen bleiben größtenteils unbeantwortet, Kritiker werden als „unsachlich“ und „ideologisch motiviert“ diskreditiert, Fotos und Ton-Mitschnitte sind untersagt, Gegenanträge werden ohne eingehende Diskussion als „unbegründet“ zurück gewiesen. Die Tatsache, dass die Versammlung nicht von einer unabhängigen Person, sondern vom Aufsichtsrats-Vorsitzenden geleitet wird, zeigt, dass BAYER eine offene Debatte in seinen Hauptversammlungen unterbinden will.
Wenn der Konzern nun durch eine Satzungsänderung das „Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken“ möchte, so steht zu befürchten, dass kritische Redebeiträge künftig noch stärker behindert werden sollen. Die Änderung ist daher abzulehnen.

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Postfach 150418, D-40081 Düsseldorf

[Schering] Übernahme Schering

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Info vom 24. März 2006

Verkaufs-Verhandlungen von Bayer und Schering:

„Keine Übernahme zu Lasten der Belegschaft“

Hintergrund: Pharmadeal mit Nebenwirkungen

Kritiker des Bayer-Konzerns lehnen den Kauf der Schering AG ab, sofern dieser zu Lasten der Belegschaft geht. Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir lehnen steigende Profite auf Kosten von Arbeitsplätzen ab. Die Pharma-Industrie sollte sich darauf konzentrieren, wirksame und ungefährliche Produkte anzubieten.“ Bayer-Chef Wenning hat im Fall einer Übernahme von Schering den Wegfall von 6.000 Stellen angekündigt - dadurch soll der Gewinn vor Steuern von 19% auf 25% steigen. „Das Geld für die Übernahme nimmt BAYER auch aus den Rationalisierungsprogrammen der vergangenen Jahre, die gerade im Pharma-Bereich Tausende Arbeitsplätze gekostet haben“, so Köhler-Schnura weiter. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten des Bayer-Konzerns in den letzten zehn Jahren von über 140.000 auf heute knapp 94.000 gefallen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren dokumentiert seit 25 Jahren Mißstände, die von dem Leverkusener Konzern ausgehen. In den Gegenanträgen des Vereins zur Bayer-Hauptversammlung am 28. April wird insbesondere die seit Jahren zu beobachtende Ausgliederung und Schließung von Betriebsteilen kritisiert.

In der Kritik stehen auch risikoreiche und unnütze Pharmaprodukte des Unternehmens. So gehen laut einer kürzlich veröffentlichten Studie von dem Bayer-Präparat Trasylol erhebliche Gesundheitsgefahren aus - die Nebenwirkungen reichen von Nierenversagen über Schlaganfälle bis zu Herzinfarkten. Der Verzicht auf die Arznei könnte laut Aussage der Autoren jährlich rund 10.000 Menschen den Ausfall der Nieren ersparen. Eine Reihe weiterer Bayer-Pharmazeutika wie Glucobay, Adalat, Lipobay und Phenylpropanolamin werden als weitgehend überflüssig bewertet bzw. mussten wegen tödlicher Nebenwirkungen vom Markt genommen werden.

28.03.06, dpa

„Bürde für die Arbeitnehmer“

Schering-Übernahme: Betriebsrat legt sich quer

Die Mitarbeiter-Vertretung des Pharmakonzerns fordert wegen des drohenden Stellenabbaus bei einer Übernahme durch Bayer Klarheit für die Beschäftigten.
„Der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen wäre ein positives Signal„, heißt es in einer Erklärung. Die von Bayer angedeutete Streichung von weltweit 6000 Stellen sei eine „Bürde für die Arbeitnehmer“. Die Bundesregierung will mit Blick auf einen Erhalt der Standorte und Arbeitsplätze „zu gegebener Zeit im Gespräch mit den beiden Unternehmen sein“, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.

Hohe Finanzierungskosten durch Übernahme
Wenn der Vorstand unter dem Dach von Bayer eine gute Zukunft sehe, „müsse das für die Mitarbeiter anfassbar werden„, sagte der Chef des Betriebsrats am Berliner Schering-Stammsitz, Norbert Deutschmann. Mit Sorge sähen die Arbeitnehmervertreter die hohen Finanzierungskosten, die durch Einsparungen wieder hereingeholt werden müssten. „Mit Befremden stellen wir fest, dass die eigentlichen Nutznießer dieses Übernahmepokers Besitzer großer Aktienpakete, Spekulanten und Investmentbanken sein werden.“ Zudem sei der „Wunschtraum unserer Mitarbeiter, die Unabhängigkeit zu erhalten“ nun ausgeträumt.


Frankfurter Rundschau

Globale Kür, lokale Pflicht

Schering-Übernahme kostet 6000 Arbeitsplätze, lautete die Schlagzeile in der vergangenen Woche. Man könnte hinzufügen, 6000 Arbeitslose kosten Staat und Steuerzahler etwa zwölf Millionen Euro pro Monat. Nun bedeutet der erwähnte Synergieeffekt der geplanten Übernahme durch Bayer nicht unbedingt, dass genau so viele Fusionsopfer im Nürnberger Melderegister auftauchen. Mancher junge Spezialist mag sofort eine neue Stelle finden, mancher altgediente Experte findet im Vorruhestand seine Alternative zum Berufsleben. Doch ob Arbeitslosen- oder Rentenversicherung - stets ist die öffentliche Hand mit dabei, wenn es gilt, die Risiken und Folgen unternehmerischen Handelns zu sozialisieren.

Seit Anfang des Jahres häufen sich die Meldungen über geplante Elefantenhochzeiten in der Preisklasse über fünf Milliarden Euro. Ob Eon, BASF oder Linde - keiner will beim Schweinsgalopp der Gigantomanen zurückbleiben. Die Reservespeicher der Konzernbilanzen sind voll wie Onkel Dagoberts Geldbunker. Mit den Moneten in Arbeit schaffende Erweiterungen zu investieren, liegt aber nicht im Interesse der machtmaximierenden Manager.

Fusionen vernichten und schaffen Jobs - der Saldo ist offen. Wenn dadurch Absatz im Ausland akquiriert wird, mögen die inländischen Belegschaften auch davon profitieren, wenn aber das konzerninterne Standort-Messen die billigste Belegschaft sucht, ziehen die “Mitarbeiter" den Kürzeren. Globales Denken ist die Kür der Kosmopoliten in den Multis - ein neuer Arbeitsplatz in Asien ist für sie ebenso gut wie einer in good old Germany - nur billiger. Neben der Kür der Globalisierung gibt es aber noch die Pflicht.

Sie besteht sowohl gegenüber den Beschäftigten als auch gegenüber den fünf Millionen Arbeitslosen hier zu Lande. Die deutsche Wirtschaft hat fast alles, was sie sich wünscht: eine ihr genehme Regierung, tarifpolitisch
saft- und kraftlose Gewerkschaften, eine niedrige Steuerquote und dicke Gewinne zumindest in der Firmen-Oberklasse. Was fehlt, ist ein Stück Verantwortung für das lokale Gemeinwohl. VON ROLAND BUNZENTHAL

Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 9. Dezember 2005

275 Mio € Rückstellungen wegen Regress-Forderungen

„BAYER darf Kartellstrafe nicht auf Allgemeinheit abwälzen“

Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) protestieren gegen das Vorhaben des BAYER-Konzerns, bevorstehende Kartellstrafen von der Steuer abzusetzen. „BAYER darf Strafzahlungen nicht auf die Allgemeinheit abwälzen. Konsumenten und Steuerzahler würden dadurch doppelt geschädigt werden – erst durch überhöhte Preise und dann durch verminderte Steuereinnahmen“, so Philipp Mimkes von der CBG. „Niemand kann seine Strafen, beispielsweise für Verkehrsdelikte, steuerlich absetzen. Das muss auch für BAYER gelten“, so Mimkes weiter. Neben der Verunmöglichung, Strafen steuermindernd geltend zu machen, fordert der Verein strafrechtliche Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität für die zuständigen Vorstandsmitglieder des Konzerns.

BAYER hatte zwischen 1995 und 2001 mit Konkurrenten die Preise für Kautschuk-Zusätze abgestimmt. Diese sogenannten Additive werden beispielsweise bei der Herstellung von Schuhen, Reifen, Schläuchen und Möbeln verwendet. Wegen drohender Regressforderungen musste BAYER in dieser Woche Rückstellungen in Höhe von 275 Millionen Euro bilden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Konzern wegen des selben Falls 66 Millionen Dollar Strafe gezahlt. Hewitt Pate, Generalstaatsanwalt der US-Kartellkommission, bezeichnete die Verurteilung als „großen Schritt im Kampf um Verbraucherrechte.“ Das Kartell habe Millionen Konsumenten „schwer geschädigt“.

Der BAYER-Konzern wird immer wieder bei der Bildung von Kartellen erwischt. Erst im Oktober wurde das Unternehmen in Portugal und in Brasilien illegaler Absprachen überführt. Im Vorjahr flogen allein in den USA drei Kartelle mit BAYER-Beteiligung auf.

„Der Fisch stinkt vom Kopf her. Es ist nicht hinnehmbar, dass stets kleine Abteilungsleiter als Bauernopfer herhalten müssen, während die verantwortlichen BAYER-Vorstandsmitglieder ihre Hände in Unschuld waschen. Jeder weiß, dass jahrelang gültige Preisabsprachen nicht an der Führungsebene des Konzerns vorbei geschlossen werden“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Zudem zeige die wiederholte Überführung des Konzerns, dass nicht nur vorsätzlich, sondern geplant und systematisch gehandelt werde. Die CBG fordert Ermittlungen und juristische Konsequenzen wegen organisierter Kriminalität und Bandenbildung.

Weitere Informationen: Kartelle mit BAYER-Beteiligung in den Brasilien, USA, Portugal und Europa

21.12.05, Kölner Stadt-Anzeiger

EU verhängt Bußgeld gegen Bayer

Die Europäische Kommission hat gegen den Leverkusener Bayer-Konzern eine Kartellstrafe von 58,9 Millionen Euro wegen Preisabsprachen bei Gummichemikalien verhängt.
„Mit dieser jüngsten Entscheidung sende ich eine sehr starke Mitteilung an die Vorstände der Unternehmen, dass Kartellabsprachen nicht toleriert werden“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch. Neben Bayer belegten die Wettbewerbshüter weitere Unternehmen mit Bußgeldern.
Bayer und andere Chemieunternehmen waren im September 2002 durchsucht worden, nachdem der Verdacht auf Preisabsprachen aufgekommen war. Für die Risiken aus dem Verfahren bei der EU-Komission hatte Bayer bereits 2003 Rückstellungen von 50 Millionen Euro gebildet.
Bayer hatte sich im vergangenen Jahr bei einem Kartellverfahren in den USA bereits schuldig bekannt und wurde wurde dort zu einer Strafe von 66 Millionen Dollar verurteilt. Bayer hatte Anfang Dezember mitgeteilt, für zivilrechtliche Kartellverfahren in den USA 275 Millionen Euro zurückzustellen und darüber hinaus mit weiteren Belastungen zu rechnen. Bayer hatte in dem Zusammenhang mit mehreren Klägern Vergleiche erzielen können, die den Polymer-Bereich betreffen. Mehrere Kartellverfahren und Schadenersatzklagen gegen Bayer sind aber noch anhängig.
Bei Gummichemikalien handelt es sich um Zusatzstoffe, die die Elastizität, Festigkeit und Haltbarkeit von synthetischem Gummi verbessern. Sie werden für die Herstellung von Reifen, Schläuchen, Riemen und Schuhen gebraucht. (rtr)

[No Pesticides] Day of No Pesticides

CBG Redaktion

PAN Germany, Presse-Information vom 2.12.2005

Deutsche Pestizidexporte – die globalisierte Gefährdung

Rund 37.000 Tonnen problematischer, teils hochgiftiger Stoffe wurden 2004 ins Ausland verkauft – Empfänger unbekannt.
Anlässlich des Day of No Pesticide Use am 3. Dezember fordern das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und Brot für die Welt die neue Bundesregierung auf, für mehr Transparenz im Pestizidexport zu sorgen.

Die deutschen Meldedaten über Pestizidexporte geben zwar Auskunft über Menge und Art der exportierten Pestizide, das jeweilige Empfängerland bleibt jedoch unbekannt. Die neue Kurzstudie „Deutsche Pestizidexporte – die globalisierte Gefährdung“ von PAN Germany belegt die hohen Risiken, die deutsche Pestizide insbesondere bei einer Anwendung unter Armutsbedingungen bergen. PAN Germany und Brot für die Welt fordern die Regierung mit Nachdruck dazu auf, die aktuelle Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes dahingehend zu nutzen, mehr Transparenz zu schaffen, indem die Meldedaten um die Nennung der Empfängerländer erweitert werden.

Von den im Jahr 2004 insgesamt exportierten 106 Pestiziden, sind 84 Stoffe als umweltgefährlich, 42 Stoffe als krebsverdächtig und 14 Stoffe als extrem bzw. hoch gefährlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingestuft. Darüber hinaus gelten 13 Wirkstoffe als hormonell wirksam.

„Bei der Frage des Risikos exportierter Stoffe muss bedacht werden, dass die Ausbringung in Entwicklungsländern oft ohne jegliche Schutzkleidung, mit nackten Armen und Beinen und oft barfuss erfolgt,“ so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.

So hat zum Beispiel das häufig im Baumwollanbau eingesetzte Insektenbekämpfungsmittel Endosulfan im afrikanischen Benin zwischen 2001 und 2003 zu 400 Vergiftungen geführt, 53 verliefen gar tödlich. Dieser Pestizidwirkstoff wird unter anderem vom deutschen BAYER-Konzern hergestellt. Über 1000 Tonnen des Wirkstoffs passierten 2004 die deutschen Grenzen.

Die Studie „Deutsche Pestizidexporte – die globalisierte Gefährdung“ ist als Download unter http:www.pan-germany.org/globale_gefaehrdung.pdf erhältlich.

Die ausführliche Broschüre „Für einen gläsernen Pestizidexport“ ist bei PAN Germany zu bestellen oder als Download unter http:www.pan-germany.org/download/pestizidexport.pdf (5,92 MB) kostenlos erhältlich.

Weitere Informationen: Carina Weber, Tel. 040-399 19 10-23 (carina.weber@pan-germany.org)

Kartellabsprachen

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 4. November 2005

Brasilien: Kartell zur Verhinderung von Generika-Importen

Bayer, Aventis und Behring zu Strafzahlung verurteilt

Zwanzig Pharma-Unternehmen, darunter die deutschen Firmen BAYER, BEHRING und BOEHRINGER sowie die Konzerne ABBOTT, ROCHE und SCHERING PLOUGH, sind in Brasilien wegen der Bildung eines Kartells zu Strafzahlungen verurteilt worden. Die Konzerne hatten im Juli 1999 Absprachen getroffen, um den Import von Generika nach Brasilien zu behindern. Nach einer sechsjährigen Untersuchung und einem sechsmonatigem Prozess verfügte nun die brasilianische Kartellbehörde CADE Strafen in Höhe von ein bzw. zwei Prozent des jeweiligen Jahresumsatzes der Firmen. Die Zahlungen sind bis zum 15. November zu entrichten.

„Die Unternehmen haben ihre Zulieferer unter Druck gesetzt und sich hierbei abgesprochen“, so Fernando Rigato, Sprecher der CADE. Hierdurch sollten Generika-Importe unterbunden werden. „Jede Verzögerung bedeutete saftige Gewinne für die Firmen“, so Rigato weiter.

Generika spielen auf dem brasilianischen Markt eine geringere Rolle als in anderen Ländern, im vergangenen Jahr machten sie weniger als 10% des Umsatzes im Pharmabereich aus. Besonders wichtig sind Generika jedoch bei der Behandlung von AIDS-Kranken. Die brasilianische Regierung stellt die Medikamente zur Behandlung der rund 150.000 Infizierten kostenlos zu Verfügung. Die Hälfte der Präparate besteht aus einheimischen - vor allem von staatlichen Pharmafirmen hergestellten - Generika.

Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Gesundheit gehört allen. Patentfreie Medikamente müssen allgemein zu Verfügung stehen, die Patentlaufzeiten drastisch verkürzt werden“. Ostendorf weist darauf hin, dass sich wegen des ungehinderten Konzentrationsprozesses immer weniger Pharmaproduzenten auf dem Markt befinden - dies erleichtert Kartellabsprachen, zumal die zuständigen Behörden mehr und mehr zu Dienstleistern der Pharmaunternehmen degradiert werden.

Der BAYER-Konzern hat sich in seiner Geschichte an zahlreichen Kartellen beteiligt. Erst im Oktober wurden Preisabsprachen von Pharma-Unternehmen in Portugal aufgedeckt, in die auch BAYER verwickelt war. Im vergangenen Jahr zahlte das Unternehmen in einer Reihe von Fällen Strafen von insgesamt 100 Millionen Dollar.

Weitere Informationen:
eine Liste von Kartellvergehen des BAYER-Konzerns senden wir gerne zu
Die Verfügung der brasilianischen Behörden (portugisisch): http:www.agenciaaids.com.br/noticias-resultado.asp?Codigo=3803
Le Monde: Le Brésil condamne vingt laboratoires pharmaceutiques: http:
www.cbgnetwork.de/1211.html

Offener Brief

CBG Redaktion

Der Vorstand der Leverkusener Grünen fordert:

Bayer-Tochter ProAgro soll endlich Kinderarbeit in Indien durch faire Abnahmepreise für Baumwollsaatgut verhindern

26. Oktober 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand der Leverkusener Grünen fordert die Bayer AG auf, ihr Versprechen einzuhalten und Kinderarbeit bei der indischen Baumwollsaatproduktion konsequent zu unterbinden.
So arbeiteten im letzten Jahr rund 1.500 Kinder auf indischen Farmen, die für die Bayer- Tochter ProAgro Baumwollsaatgut produzieren. Statt die Schule zu besuchen, rackerten sie bis zu 12 Stunden für einen Hungerlohn von 50 Cent pro Tag – und dies teilweise während der Besprühung der Felder mit giftigen Pestiziden. Nach Protesten des Eine-Welt-Netzes NRW versprach Bayer im April 2005 gegen Kinderarbeit vorzugehen. Eine aktuelle Studie, die am vergangenen Wochenende anlässlich der Landeskonferenz des Eine-Welt-Netzes NRW in Neuss vorgestellt wurde, belegt jedoch: trotz Verbesserungen werden bei den Zulie-ferfarmen von ProAgro immer noch Kinder ausgebeutet.
Kinderrechtsorganisationen fordern daher Bayer und andere Saatgutfirmen auf, Aufklärungs-arbeit und Kontrollen zu intensivieren und den indischen Farmern endlich faire Preise für ihre Produkte zu zahlen. Nur so sind diese in der Lage, statt Kinder zum „Dumping Preis“, Er-wachsene zum gesetzlichen Mindesttageslohn von einem Euro zu beschäftigen.
Der Vorstand der Leverkusener Grünen unterstützt dieses Anliegen und erwartet vom Bayer- Konzern, den Kampf gegen Kinderarbeit auch dann fortzusetzen, wenn die Gewinne dadurch nicht ganz so üppig ausfallen wie bisher. So beträgt die Gewinnmarge nach Berechnungen der o.g. Studie derzeit 360 %, bei Einhaltung von Mindestlöhnen und einem Verzicht auf Kinder-arbeit immerhin noch knapp 260 %.

Für den Vorstand
Kasim Deve, Vorsitzender der Leverkusener Grünen

i.A.
Klaus-Dieter Bartel, Geschäftsführer

Kinderarbeit

CBG Redaktion

taz, 25.10.2005

„Glückliche Ernte“ für Bayer-Profite

Der deutsche Chemiekonzern will eigentlich gegen Kinderarbeit vorgehen. Aktivisten unterstellen aber, dass Bayer weiter von Kinderarbeit profitiert: Indische Zulieferer des Konzerns würden tausende Kinder auf Baumwollfeldern rücksichtslos ausbeuten
AUS HYDERABAD WERNER PACZIAN

Das Lieblingsspiel des Mädchens Venkateswaramma ist Kabadi, eine Art Fangspiel. Viel Zeit für Kabadi bleibt nicht: Sie schuftet auf einer Baumwollfarm, die für den deutschen Bayer-Konzern Saatgut produziert. Das Mädchen, das nicht genau weiß, ob sie 12 oder 13 Jahre alt ist, verdient 50 Cent am Tag - für mindestens neun Stunden Arbeit. Im indischen Bundesstaat Andrah Pradesh arbeiten zehntausende Kinder auf Feldern, die Baumwollsaatgut produzieren. Auch für Bayer, das im Sommer 2002 die indische Firma ProAgro kaufte. 2003 enthüllte eine Studie von Agrarforschern des Glocal Research Institute aus der Provinzhauptstadt Hyderabad, dass für ProAgro mehr als 2.000 Kinder ausgebeutet wurden. Bayer hatte zunächst jede Verantwortung abgelehnt, weil es sich bei den Produktionsfarmen um eigenständige Betriebe handele. Bis heute legt der Konzern Wert auf die Feststellung: „Die Behauptung, Bayer profitiere von Kinderarbeit, ist weder für die Vergangenheit noch für die aktuelle Pflanzsaison richtig. Bayer beschäftigt keine Kinder!“ Tatsächlich kontrollieren Vertreter von Bayer die Felder regelmäßig - und sollten daher den massenhaften Einsatz von Kindern bestens kennen.

Venkateswaramma würde gern Lesen und Rechnen lernen, saß aber nie in einen Klassenraum. Dabei müsste sie nach den vollmundigen Ankündigungen von Wolfgang Faust, PR-Chef bei Bayer CropScience, längst eine Schule besuchen. Nachdem unter anderem das „Eine Welt Netz NRW“ die Kinderarbeit für Bayer-Profite Anfang 2005 öffentlich angeprangert hatte, entwickelte Bayer das Konzept „Glückliche Ernte“. Es sieht vor, ab 2005 Kindern, die bisher auf den Feldern arbeiteten, einen Schulbesuch zu ermöglichen. Außerdem kooperiert Bayer seit diesem Jahr nur noch mit 30 „privilegierten Dörfern“. Am 17. Mai 2005 schrieb Wolfgang Faust: „Ab Juni/Juli sollten durch die ergriffenen Maßnahmen auch keine Kinder mehr auf den Feldern arbeiten.“

Venkateswarammas „Glückliche Ernte“ führt häufig dazu, dass sie Kopfschmerzen hat. Etwa alle fünf Tage werden Pestizide auf der Plantage versprüht. Häufig verbieten die Plantagenbetreiber den Kindern, während der Sprühaktionen die Felder zu verlassen. Das berichten sowohl die Kinder selbst als auch der Vorsitzende des Glocal Research Institutes, Dr. Ramana Davuluri. Dabei wird unter anderem das auch von Bayer in Indien verkaufte Agrargift Monocrotophos eingesetzt, das die Weltgesundheitsorganisation als hoch gefährlich in der Kategorie 1 einstuft. 1995 hatte Bayer versprochen, Pestizide der WHO-Klasse 1 bis zum Jahr 2000 weltweit vom Markt zu nehmen. Der Arzt Siva Reddy behandelt in der Sprühsaison täglich Kinder mit typischen Symptomen einer akuten Pestizidvergiftung: Bewusstlosigkeit, Durchfall, Dehydrierung.

Nach Stichproben der renommierten indischen Kinderstiftung MV Foundation werden auch 2005 schätzungsweise 1.500 Kinder dafür ausgebeutet, dass sie für Bayer Baumwollsaatgut produzieren. Wolfgang Faust von Bayer betont: „Wir haben in dieser Saison den Schwerpunkt auf ein systematisches Kontroll- und Sanktionssystem gelegt. Dabei ist klar, dass die Ankündigung der Maßnahmen allein nicht sofort dazu führen kann, dass ausnahmslos alle Farmer gleich zu Beginn der neuen Saison keine Kinder mehr einsetzen.“ Venkat Reddy, Vizechef der MV Foundation, lässt das Argument nicht gelten. „Bayer sagt, sie hatten erst drei Monate Zeit, etwas zu bewegen. Wir sagen, sie hatten drei Jahre und drei Monate Zeit, um die Kinder vom Feld zu holen.“

„Ich würde sofort auf Kinderarbeit verzichten, wenn höhere Abnahmepreise gezahlt würden“, sagt Saatgutfarmer Chinnar Thimmulu. Eine Studie vom Glocal Research Institute, die am Wochenende vom „Eine Welt Netz NRW“ vorstellt wurde, belegt, dass schon 12 Prozent höhere Abnahmepreise die Farmer wirtschaftlich in die Lage versetzen würden, die Arbeit von Kindern durch Erwachsene zu ersetzen. Die Gewinnspanne im Saatgutgeschäft liegt derzeit bei 360 Prozent, resümiert die Studie.